11
von Berlin
“ “] 8 Vermeidung der am 14. Juni cr. zu erkennenden Pra⸗ Husion, hiermit aufgefordert. —G
Datum Greifswald, den 13. März 1844. Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. 5.) (gez.) v. Möller, Praeses. — 8
2234 Nothwendiger Verkauf. 128,, en; 81be. enn den 30. November 1843.
Das in der Georgenstraße Nr. 17 belegene Schu⸗ bartsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 10,183 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf., soll Schulden halber
am 16. Juli 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Berlin⸗Stettiner 1818 ’ Eisenbahn. —
—
Fahrplan
April 1844 ab täglich. I. Personenzüge.
¼ 2 2
auer Z sd. Fahrt.
Berlin [Mrg. [5 Ühr — M. Bernau E“ Biesenthal usrrr Neustadt — 7 2. 7. Angermünde — [8 » 20 „ Passow s 1. Tantow [— 5 „ 15 5 Ankunft in Stettin Vormittags 10 Uh
— [5 „ s3
von [Nchm. 4 Uhr — M. „ Bernau
—„ Biesenthal „ Neustadt Angermünde
„ Passow „ Tantow Ankunft in Stettin Abends
Aufent⸗
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2
[Mrs. domhr — M. = 96 » 3ö. Passow - — 17 9 33 5 Angermünde — [8 » [20 » Neustadt — [9 s10 „ Biesenthal — [9 » 33 »
Stettin Tantow
— Bernau s= 5 „ 55 „
Ankunft in Berlin Vormittags 10 Uhr 30 Min.
auer .Fahrt
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Auüfent⸗ halt
2
von Stettin
Mchm. IÜb= NM.] Min. Min.
„ Tantow — J4 , 55. 5S5 Passow — 5 33 »36 Angermünde — s6 „ 20 „37 Neustadt = T7 » si5 22535 Biesenthal [- 7 33 »„ 18 Bernau — 7 55 „ 17 Ankunft in Berlin Abends 8 Uhr 30 Min.
II. Güterzüge.
A kahn
8
Aufent⸗ halt
=
= — — —
9 „ 50 5 7
von Berlin
» Bernau —
„ Biesenthal — sioö „ 22 »
„ Neustadt [— 10 » 52 »
„ Angermünde — si11 » [56 » 1
» Passow — s12 » 16 » „ Tantow — 119 69 Ankunft in Stettin Nachmittags 2 Uhr
38111ö61
von Stettin Mrg.] 9 Uhr— M. ee Tantow — 9 » 55 9 4. 10 Passow — 10 50 , 15 15
Angermuünde — „ 56 „» ,45 20 » Neustadt [— 12 »358 „ 50 12
2 Biesenthal — 1 » 30 „ 5 Bernau O [2 — —,8
Ankunft in Berlin Nachmittags 2 Uhr
310 bb Bekanntmachung.
Norlzn.- S 4 *₰ Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. yr 8 Zufolge des §. 10. un⸗ Sve., J-272 seres Gesellschafts⸗Sta⸗ tuts haben die Zahlungs⸗ Termine für die, auf die Actien unserer Gesell⸗ schaft zu leistenden ver⸗ bh, schiedenen Theilzahlun⸗ Dgen gleich bei Einforde⸗ duns der brhen 1 über) ausgegebenen Quilttun gesetzt und auf den (hier⸗ 8 gsbögen, unter Angabe der eldbeträͤge, weiche nach Abzug ber swelanfenen Zin⸗
sen jedesmal ein einzuzahlen sind, verzeichnet werden müssen. Hiernach ist der Schluß⸗Termin 6- die 1
zweite Einzahlung, welche, nach Abrechnung der Zinsen, mit. 19 Thlr. 20 Sgr. Ser
füͤr jede Actie zu entrichten ist, auf den 1 ¼ 36 1. Mai d. J. Mal d. J. festgesetzt worden.
Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Einzahlungen vom 15. April c. an,
in Berlin bei unserer Hauptkasse, Oranienburger⸗
Straße Nr. 17, in den Stunden von 9 Uhr Mor⸗ gens bis 2 Uhr Nachmittags, und
in Hamburg im Büreau unserer dortigen Direc⸗
tions⸗Deputation, Neustädter Fuhlentwiete Nr. 70, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 2 Nach⸗ mittags angenommen werden. Wer in Hamburg die Einzahlung per Banco leisten will, hat für jede Actie Bco. Mk. 39 6 Sch. gan die Banco⸗Conto der Berlin⸗Hamburger Ei⸗ senbahn Gesellschaft daselbst abzuschreiben.
Jeder Einzahler hat mit dem Gelde die betreffenden Quittungsbögen und außerdem eine Designation einzu⸗ reichen, auf welcher die Nummern der Letzteren, ihrer Reihefolge nach, verzeichnet sein müssen.
Formulare zu diesen Designationen sind in unseren Büreaus in Berlin und Hamburg unentgeltlich zu er⸗ halten. Einzahlungen, bei welchen die Quittungsbögen nicht von dieser ordnungsmäßig ausgefertigten Designa⸗ tion begleitet sind, werden zurückgewiesen.
Ueber die eingezahlten Geldbeträge wird sofort eine Interims⸗Quittung ertheilt, gegen deren Rückgabe acht Tage später die Quittungsbögen abgefordert werden können.
Die Quittungen auf den Quittungsbögen werden un⸗ ter Beidrückung eines Stempels
in Hamburg durch ein Mitglied der Direction und
in Berlin durch den Rendanten Herrn Schubart vollzogen werden.
Wer den Termin der Einzahlung versäumt, hat die in den auf der Rückseite der Quittungsbögen abgedruck⸗ ten §§. unseres Statutes näher bezeichneten Nachtheile zu gewärtigen.
Berlin und Hamburg, den 26. März 1844.
Die Direction der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Costenoble. von Lehsten. Asher, Dr. Conrad.
Wolff. Borger. Neuhaus.
[350 b]
Niederschlesisch⸗Märlische Eisenbahn.
Nachdem der im §. 2. der Statuten unserer Gesell⸗ schaft vorgesehene Fall eingetreten ist, und demnach un⸗ ser Unternehmen auf die Herstellung einer Anschlußbahn nach der sächsischen Gränze zur Verbindung der Stadt Breslau mit Dresden sich ausdehnt, so eröffnen wir hier⸗ durch den Actionairen unserer Gesellschaft in der Zeit vom 5. bis 20. Mai c. incl. die Zeichnung des zu dem gedachten Zweck aufzubringenden Actien⸗Kapitals, jedoch nur bis zum Betragevon 1,712,500 Thlr., da die zur Erfüllung des im §. 8. der Statuten für den ge⸗ dachten Fall festgesetzten Kapitals von 2,000,000 Thlr. außerdem noch erforderlichen 287,500 Thlr. gemäß §. 6. der Statuten vom Staat übernommen werden. Diejenigen Actionaire, welche von dem Recht zur vorzugsweisen Zeich⸗ nung der in Rede stehenden Actien Gebrauch machen wollen, fordern wir auf, innerhalb der gedachten Frist
1) ihre Quittungsbogen im Bürcau der Gesellschaft zu Berlin (Leipziger Str. Nr. 61, zwei Treppen hoch) zu präsentiren,
2) ein Verzeichniß derselben nebst Duplikat einzurei⸗ chen und unter dem Haupt⸗Exemplar Folgendes zu vermerken:
„für das Nieder⸗Schlesisch⸗Märkische Eisenbahn⸗ „ unternehmen zeichne ich . Thaler eActien unter den Bedingungen der Statuten „vom 26. August 1843“, auch diesen Vermerk eigenhändig zu unterschreiben, bei etwanigen Zeichnungen im fremden Namen aber die Vollmacht des Kommittenten im Original beizufügen, und endlich
3) gleichzeitig mit Abgabe der Zeichnung zwanzig Pro⸗ zent des gezeichneten Actien⸗Betrages zur Gesell⸗ schaftskasse einzuzahlen.
Die produzirten Quittungsbogen werden mit den
Worten: —
„produzirt bei der Actienzeichnung im Mai 1844“ roth abgestempelt und nebst dem zweiten Exemplar der sub 2. gedachten Spezification, auf welcher über die Zahlung der zwanzig Prozent sub 3. quittirt wird, so⸗ fort zurückgegeben.
Sollte mehr als die aufzubringende Actiensumme ge⸗ zeichnet werden, so erfolgt die Reduction pro rata der⸗ jenigen Actien⸗Beträge, als deren Inhaber sich die Zeich⸗ ner auf die sub 1. angegebene Art ausgewiesen haben. Es werden daher, insofern alle Actionaire von dem Recht der vorzugsweisen Zeichnung Gebrauch machen, auf je 400 Thlr. der bereits vorhandenen 100 Thlr. neue Actien fallen. Wegen Ausgabe der Quittungs⸗ bogen für die neuen Actien, die gegen Rückgabe der Interims⸗Quittungen über die geschehene Einzahlung der sub 3. eingeforderten 20 Prozent erfolgt, wird nach geschlossener Actienzeichnung weitere Bekanntmachung ergehen.
Actienzeichnungen, die den vorstehend aufgestellten Bedingungen nicht entsprechen oder nicht innerhalb der fest⸗ gesetzten Frist bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Schließlich bemerken wir zur Erledigung mehrerer an uns ergangener Anfragen, daß nur diejenigen Anzahlun⸗ gen statutenmäßig vom 20. Mai c. ab mit 4 Prozent verzinset werden, welche auf den bei der Repartition der zu zeichnenden Actien für den betreffenden Zeichner sich ergebenden Actien⸗Betrag fallen. Etwanige Mehrzah⸗ lungen werden nach geschehener Repartition in einer von uns durch die öffentlichen Blätter zu bestimmenden Frist ohne Zinsen zurückgezahlt. Berlin, den 20. April 1844.
Die Direction der Nieder⸗Schlesisch⸗Märlischen
Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Vereinigte Hamburg⸗Magde⸗ burger Dampfschifffahrts⸗ Compagnie.
Dienst für den
Monat April c.,
mit Passagieren und Gütern.
von Magdeburg — Passagierdienst — von Hamburg Sonntag eg
Dienstag — Dienstag 8 1 Mittwoch Sesec Donnerstag) F Donnerstag hr. Freitag 5 Uhr. Freitag Sonnabend
von Magdeburg 12 Schleppdienst — von Hamburg Sonntaßg Mergens Gonntag Morzens Donnerstagz fruͤh. Mittwoch . fruh.
Billets zur direkten Einschreibung von hier nach Hamburg ertheilt zu ermäßigten Preisen die Passagier⸗ Erxpedition der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft. Nähere Auskunft ertheilen
Berlin, im März 1844.
Herrmann & Meyer,
Hausvoigteiplatz Nr. 12.
2 “ 8 “ 8—
Passagier⸗Dampsschifffahrt en zwischen Potsdam u. Hamburg.
Regelmäßige Abfahrten von Potsdam: 8 Montags und Freitags,
Vormitt. 9 Uuhr. . 1 b “ 8 Nähere Auskunft ertheilt I““ Anker,
Taubenstraße Nr. 10. ö11“
1
111“
1““ 1508] “ Hubertusbad im Bodethal unterm Roßtrapp
bei Thale unweit Quedlinburg.
Das Hubertus⸗Soolbad wird in diesem Jahre nach erhaltener bedeutender Erweiterung und wesentlicher Ver⸗ besserung mit dem ersten Juni eroͤffnet. Außer den ge⸗ wöhnlichen Soolbädern werden Douche und sonstige künstliche Bäder auf Verlangen stets verabreicht. 8
Die Lage und Umgebung des Hubertusbades gehört zu den schönsten und besuchtesten des Harzes. b
Dem Besuchenden des Roßtrapp wird die Gastwirth⸗ schaft im Hubertusbade bestens empfohlen. 8
Wegen der Logis⸗Bestellungen beliebe man sich in frankirten Briefen an den Unterzeichneten zu verwenden.
Hubertusbad bei Thale, den 16. April 1844.
Der Förster Daude.
Am 23. Mai vorigen Jahres ist während eines zu⸗ fälligen und vorübergehenden Aufenthalts in Berlin die als Erzieherin in dem Gräflichen Schlosse Forder
Glauchau wesentlich wohnhaft gewesene Miß Rebecka Collyer gestorben. Ihr Geburtsort ist eben so wenig wie ihr früherer Wohnort zu ermitteln gewesen. Ob sie irgendwo ein Testament errichtet hat, weiß man nicht, und ihre gesetzlichen Erben sind gänzlich unbe⸗ kannt.
Es werden daher Alle, welche als Erben, Gläubiger oder sonst aus irgend einem Grunde Ansprüche an den Nachlaß der genannten Verstorbenen zu haben glauben, hierdurch geladen, bei Strafe des Ausschlus⸗ ses und bei Verlust ihrer Ansprüche, so wie der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,
den 22. Juli 1844, 1 zu rechter früher Gerichtszeit im Justizamte allhier ge⸗ hörig zu erscheinen, sich rücksichtlich als Erben anzu⸗ melden und gebührend zu legitimiren und ihre Forde⸗ rungen und Ansprüche zu liquidiren und zu bescheini⸗ gen, darüber mit dem verpflichteten Kontradiktor recht⸗ lich zu verfahren, binnen vier Wochen zu beschließen und
den 20. August 1844 “ der Inrotulation der Akten,
den 28. September 1844 “
aber der Publication des gesprochenen Erkenntnisses, welches rücksichtlich der in diesem Termine Ausbleiben⸗ den für publizirt erachtet werden wird, sich zu gewär⸗ tigen. Snswärtige Betheiligte haben zur Annahme künfti⸗ ger Verfügungen eine in Glauchau wohnhafte geeignete Person mit Vollmacht zu versehen.
Gräflich Schönburgsches Justiz⸗Amt Forder⸗Glau⸗ chau im Königreiche Sachsen, den 9. Februar 1844.
Vollert.
Literarische Anzeigen.
In der Arnoldischen Buchhandlung in Dresden und Leipzig ist so eben erschienen und in allen Buch⸗ handlungen zu erhalten, in Berlin (Stechbahn 3), Po⸗
600 auf des Herrn Dr. Fblir Angriff auf Oeffentlichkeit der Geri S und Geschworene. Von JDJS ẽ7 ga n s . gr. 8. brosch. 4 Thlr.
Bei Wilhelm Besser (Behrenstr. Nr. 44) ist er⸗
schienen: 12 128
507 1% ʒ „ 11“
Bemerkungen
auf Veranlassung der Königl. hannov. Staatsschrift: „der große Zollverein der deutschen Staaten ꝛc.“
(Amtlich.) Preis geh. 10 Sgr. Hor 2 „9 Der Zollverein und dessen Verhandlungen mit Hannover.
(Abdruck a. d. Allg. Preuß. Zeitung.) Preis geh. 2 ½ Sgr.
So eben érschien in unserem Verlage [509] W. Gährich. Die Insel der Liebe, oder das un- ausführbare Gesctz. Neuestes Ballet, Klav.-Ausz. Preis 1 Thlr. Hiecraus einzeln:
Polonaise — Galopp f. Pftce. à 7 ½ Sgr. Walzer - Tarantelle à 10 Sgr. Polka 5 Sgr. FELELa. Bote & G. Bock,
1 ö Jägerstrasse No. 42.
9. * 8
So eben ist in der T. Trautweinschen Buch⸗ und Musikalienhdlg. (J. Guttentag), Breitestr.
Nr. 8, erschienen und zu haben:
waen Précis 8
de Géographie 1t mentalre
à l'usage 5 ldu Colleége royal frangais bar “
E —
C. S. Schweitzer, A.n Docteur en Philosophie. . 90.
“ 1 Eö 8. Preis 5 Sgr. uGndu529)
Vorstehendes Buch ist seiner großen Brauchbarkeit wegen bei einigen der bedeutendsten hiesigen Schul⸗ anstalten eingeführt, die in französischer Sprache un⸗ terrichten, und kann daher allen Privatlehrern und Lebrerinnen zu gleicher Benutzung aufs angelegentlichste empfohlen werden.
Auch Freunden der französischen Sprache überhaupt wird das Werkchen eine willkommene Gabe sein, da es die sämmtlichen in der Geographie vorkommenden Termes techniques giebt, die selbst in den besten Dic⸗ tionnairen nur unvollständig enthalten sind.
In der Verlagohandlung von C. W. Leske in Darmstadt ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Brom⸗
[199] Die N.
668618.üö
Gegen 8 “ 11n“n“n Von E11““ Karl Grün. 12., geh. Prels 15 Sgr.
Die Judenfrage wird immer mehr begriffen als eine der allgemeinsten in der gegenwärtigen Politik. Das deutsche Volk ist zu dem Bewußtsein gekommen, daß der wahre Rechtsstaat nur gedacht werden kann, als insofern er die vollkommene Emancipation der Israeli⸗ ten gewährt. Indem der scharfsinnige und freimüthige Verfasser dies in schlagender Weise darthut, weist er zu⸗ gleich eine Ansicht mit Glück zurück, welche die Frage auf ihre blos religiöse Seite reduzirte und das Prinzip wahrhaft historischer Entwickelung geringschätzend bei Seite setzte.
[371 b] E111“ 8 einer Thibet-Fabrik nebst Maschinen. 1
Das mir zugehörige, in Zwickau an der Mulde he⸗ legene Fabrik⸗Geschaͤft in wollenen Waaren habe ich aufzugeben und die Gebäude, nebst Maschinen und Utensilien, öffentlich zu versteigern beschlossen, dazu aber den 20. Mai a. c. bestimmt.
Die Fabrik selbst, in welcher auf Schoenherrschen Maschinen gearbeitet wurde, besteht aus drei abgeschlos⸗ sen liegenden Gebäuden. — Zwei davon sind mit Was⸗ serkraft versehen und dienten früher zu einer Oel⸗ und Graupen⸗, bezüglich zu einer Walk⸗ und Schneidemühle, welche letztere noch im Gange sind. — In dem dritten, einem vierstöckigen mit 14 Fenstern in der Fronte ver⸗ sehenen Wohn⸗ und Fabrik⸗Gebäude, was die Lokale für Com oir, Niederlage, Appretur u. s. w., dann zwei große Arbeits⸗Säle und ein großes aus 12 Piscen be⸗ stehendes Logis, so wie zwei große Böden, in sich faßt, waren und sind die verschiedenen Maschinen aufgestellt, welche durch die in das Gebäude, mittelst eisernen Trieb⸗ werks, übergeleitete Wasserkraft der vormaligen Oel⸗ und Graupenmühle in Bewegung gesetzt werden.
Diese drei Gebäude sollen erst einzeln, damit sie ent⸗ weder ihrem früheren 1ee ge wiedergegeben und als Mühlen benutzt, so wie zu Miethwohnungen verwen⸗ det werden können — und dann zusammen ausgeboten werden, damit, wenn ein Fabrik⸗ oder Spinnerei⸗Unter⸗ nehmer von dem Ganzen Gebrauch machen wollte, die bereits bestehende Einrichtung nicht gestört werde.
Der Verkauf der vorhandenen Maschinen und Uten⸗ silien hingegen, über welche das gedruckte Verzeichniß näheren Nachweis giebt, erfolgt der Reihe nach, so wie sie das Letztere ve egreihf. — Dabei ist insbesondere zu bemerken, daß sich 24 Maschinen⸗Webestühle, die nöthigen Spuhl⸗, Schlicht⸗ und Scheer⸗Maschinen, 2 Pressen (eine eiserne von Freytag), ein Dampfkessel, eine Wasch⸗Maschine u. s. w., ferner eine Partie eiser⸗ ner Preßplatten, ein eiserner Preßofen, mehrere 1000 Preßpappen, eine Anzahl Blätter und Geschirre, welche jetztere auch für Handwebestühle gebraucht werden kön⸗ nen u. s. w., unter den Auctions⸗Gegenständen befinden.
Kauflustige, welche die Gebäude, Maschinen u. s. w. in Augenschein nehmen und die Versteigerungs⸗ Bedin⸗ gungen einsehen wollen, haben sich deshalb auf meinem Comtoir hier gefälligst zu melden, wo auch Auctions⸗ Verzeichnisse zu haben sind. 1
Zwickau, den 20. März 1844. 52
Carl Semmel
406 b
— Se. abni gliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preu⸗ ßen haben den Kaufmann und Tabacks⸗Fabrikanten August Wilhelm Bierfreund hierselbst zu Ihrem⸗ Hof⸗Liefer anten zu ernennen geruht.
Pelz- un d TPuchsa« hen gegen Motten
[404 b] werden zur sorglältigen Verwahrung
Hermann Müller, Stechbahn No. 4. 88
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Durch eine neue Sendung aus Paris von Herrn J. Austrich in den ausgezeichnetsten, und geschmackvollsten Pierres de strasse et du
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Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¾ Jahr. 4 Rthlr. — ¾½ Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. 8 in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. 88 Insertions -Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
““ b Alle Post-Anstalten des In- und
Auslandes nehmen Bestellung
auf dieses Blatt an, für Berlin
die Expedition der Auug. Preuss.
3 Zeitung: Friedrichsstrasse Mr. 72.
Ab618. G 5 S
Amtlicher Theil. .
Inland. Berlin. Personal⸗Veränderungen in der Armeer. — Halle. Die Gustav⸗Adolph⸗Stiftung und die Centralisation. — Köln. Exequatur des nordamerikanischen Konsuls.
Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Hofnachrichten. — Württemberg. Stuttgart. Rückkehr des Königs. — Baden. Karls⸗ ruhe. Verhandlungen der 2ten Kammer. — Braunschweig. Braun⸗ schweig. Handels⸗Verbindung mit dem Harz⸗ und Weser⸗Kreise. — Hohenzollern⸗Hechingen. Hechingen. Hofnachricht.
Oesterreichische Monarchie. Triest. Befinden des Herzogs von SFerhne. — Truppen⸗Zusammenziehungen. — Verhaftungen.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Ergänzungen zu den be⸗ stehenden Paßvorschriften.
Frankreich. Paris. Hofnachrichten. — Schluß des Kommissionsberichts über den Sekundär⸗Unterricht. — Bericht des Admirals Dupetit⸗Thouars. — Vermischtes. — Briefe aus Paris. (Kammer⸗Arbeiten: Die geheimen Fonds in der Pairs⸗Kammer. Haltung der Opposition in der otahei⸗ tischen Angelegenheit.) 8
Großbritanien und Irland. London. Hosnachricht. — Besetzung der oberen Justiz⸗Aemter. — Die Times über die Handels⸗Politik des — Beginn der Unterhaus⸗Verhandlungen. — O' Connell's rozeß.
Niederlande. Amsterdam. Ankunft der Königlichen Familie. — Er⸗ öffnung einer Anleihe.
Italien. Rom. Abreise des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin und des Erbprinzen von Lippe. — Ankunft des Erbprinzen von Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt.
Spanien. Schreiben aus Paris. (Der Ordenswechsel mit Frankreich.)
Tunis. Schreiben aus Paris. (Händel des Bey mit Tripolis.) Chili. Schreiben aus Paris. (Moödificationen des Zoll⸗Tarifs vorzüglich zu Gunsten ausländischer Seidenwaaren.)
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin und Leipzig. Börse.
Das Denkmal des Königs Johann des Blinden zu Luxemburg. — Die Berbersprache.
— 8
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberst⸗Lieutenant a. D. von Bosse zu Münster den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Großherzogl. mecklenburg⸗ schwerinschen Elb⸗Zoll⸗Kommissarius und zweiten Elb⸗Zoll⸗Beamten
Stypmann zu Wittenberge, jetzt in Dömitz, den Rothen Adler⸗
Orden vierter Klasse; dem Major a. D. Freiherrn von Stein zum Altenstein den St. Johanniter⸗ Orden; so wie dem Rathsdiener
und Stadtwäger Jentzen zu Barth in Neu⸗Vorpommern das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen;
Dem Hofrath Felgentreff, Direktor der Geheimen Kanzlei des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ange⸗ iten, den Charakter eines Geheimen Kanzlei⸗Raths beizu⸗ legen; 1 Die Wahl des bisherigen Landschafts⸗Raths von Zitzewitz auf Kosemühl zum Direktor des stolpschen Landschafts⸗Departements zu bestätigen; und 8 Den bisherigen Advokat⸗Anwalt bei dem rheinischen Appellations⸗ Gerichtshof in Köln, Justizrath Bauerband, zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität in Bonn zu ernennen.
Dem Chemiker Karl Wunibald Otto zu Köln ist unter dem 14. April 1844 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen, für neu und eigenthümlich erachteten Bewegungs⸗Apparat für Dampfschiffe auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang
der Monarchie ertheilt worden. 1 “
——
Uichtamtlicher Theil
Inland.
Berlin, 20. April. Das Militair⸗Wochenblatt meldet folgende Personal⸗Veränderungen in der Armee: von Thümen, Oberst und Commandeur des 12ten Infanterie⸗Regiments, soll sein Ver⸗ hältniß als Flügel⸗Adjutant beibehalten. von Salpius, Oberst und Kommandant von Danzig, gestattet, die Uniform des Generalstabes bei⸗ zubehalten und soll er bei demselben als aggregirt geführt werden. von Wnuck, Oberst und Kommandant von Weichselmünde, gestattet, die Uniform des Kaiser Franz Grenadier⸗Regiments beizubehalten und soll er bei dem Regiment als aggregirt geführt werden. Schmidt, Major vom großen Generalstabe, zum Chef eines Kriegs⸗Theaters ernannt. Freiherr von Reiswitz, Major vom Generalstabe 2ten Armee⸗Corps, rückt in den Etat. Kirchfeld, Hauptmann von der Garde⸗Artillerie⸗Brigade, von Selasinski, Hauptmann vom Ge⸗ neralstabe 2ten Armee⸗Corps, zu Majors ernannt, Letzterer als über⸗ zählig, und Beide zum großen Generalstabe versetzt. von Borcke, Major, vom großen Generalstabe zum Generalstabe des 6ten Armee⸗ Corps versetzt. Graf Hoym, aggregirter Major vom 2ten Dra goner⸗Regiment, von seinem Kommando zum 3ten Bataillon 8ten Land⸗ wehr⸗Regiments entbunden und als aggregirt zum 3ten Dragoner⸗ Regiment versetzt. von Kessel, Major und Chef der 15ten In⸗ validen⸗Compagnie, mit der Armee⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und seinem Gehalt und Servis als Pen⸗ sion der Abschied bewilligt.
* Halle, 15. April. In dem hier bei R. Mühlmann seit An⸗
fang des laufenden Jahres erscheinenden, von Pastor von Tippelskirch
in Giebichenstein redigirten „Volksblatte für Stadt und Land“, welches
außer humoristischen Aufsätzen und geistvollen Erzählungen manche
interessante Bemerkungen und Erörterungen über Zeitfragen des po⸗
litischen und kirchlichen Lebens enthält, findet sich in Nr. 21—23 ein
Aufsatz über die Gustav⸗Adolph⸗Stiftung, der theils die falschen Sei⸗ ten des abstrakten Centralisations⸗Systems, welches so manche schöne Blüthe der Zeit zu beeinträchtigen droht, unbefangen beleuchtet und in seiner Verkehrtheit nachweiset; andererseits aber vom praktischen Gesichtspunkte aus die Unausführbarkeit der frankfurter Statuten in ihrer Anwendung für ganz Deutschland aus mehreren bisher ganz übersehenen Gründen überzeugend darthut, und es nur als ein Glück erscheinen läßt, daß der Anschluß der preußischen Vereine an den leipziger Verein nicht unbedingt genehmigt ist. Es scheinen uns diese Bemerkungen um so mehr der Mittheilung werth, als noch immer Viele auf den Anschluß der in Preußen entstehenden Vereine als auf ein wünschenswerthes Ziel hinweisen. Wir theilen sie hier im Aus⸗ zuge mit:
„Aller Orten“, beginnt der Aufsatz, „hört man von Versammlungen zur Bildung von Vereinen zum Zwecke der Gustav⸗Adolphs⸗Stiftung, alle Blätter sind voll von der Theilnahme, welche dieselbe in unserem lieben Vaterlande findet, und seit langer Zeit zum erstenmale sieht man die Evan⸗ gelischen aller Konfessionen und Richtungen wieder in reger Bewegung! Ob das eine durchaus lautere Begeisterung sei? hat Mancher schon ge⸗ fragt, der unter den Sprechern, Schreibern und Unterschreibern Leute fand, die ihm in der Kirche und beim heiligen Mahle bisher noch nicht vorgekommen waren; — ob man einem Vereine beitreten solle, von dessen Stiftungstagen man verschiedenen Orts, z. B. von Königsberg, eben nicht einig und friedlich llingenden Bericht vernimmt? darüber mag Mancher bei sich zu Rathe gehen; — wohin die Aufregung führen werde? wird auch wohl schon in Erwägung gezogen. Wir wollen auf diese Fragen in Nachstehendem eine Antwort vorzubereiten versuchen, indem wir die Bil⸗ dung der Stiftung selbst und deren jetzigen Stand betrachten.“
Hierauf giebt der Verfasser eine kurze geschichtliche Uebersicht der Entstehung und bisherigen Entwickelung der Gustav⸗Adolph⸗Vereine bis zu der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 14. Februar c., welche dem Werke eine so hohe, allgemeine Bedeutung gegeben hat.
„Wir zweifeln nicht“, sagt der Verfasser in Bezug darauf, „daß dieses schöne Dokument den Eifer der preußisch⸗evangelischen Unterthanen für die Sache ihres Glaubens noch mehr beleben und die bisher Schwankenden zur Entscheidung bringen wird, so wie man andererscits sich der Hoffnung hingeben darf, daß unter der hohen Leitung dieses Protektors viele der augenfälligen Mängel in dem bisher Angestrebten beseitigt werden dürften. Denn blicken wir nur zurück auf die Entstehung und den Grund des Ver⸗
eins, so ist derselbe aus einer heiligen Verpflichtung der Mitglieder unserer Kirche, wie jeder religiösen Gemeinschaft, hervorgegangen und auf ein Ziel gerichtet, welchem sich kein evangelischer Christ entziehen sollte. M„Freilich ist in den mehrsten Tagesblättern dieses Ziel, „die Unter⸗ stützung der Glaubensgenossen“, noch 8. eng aufgefaßt, wenn man blos von armen Gemeinden in katholischen Ländern gesprochen hat. Aber leben nicht in den nord⸗amerikanischen Freistaaten allein uͤber drei Millionen Deutsche, denen sich das Mutterland auf keine Weise entziehen sollte, und bei denen es großentheils an deutsch⸗evangelischen Predigern fehlt, durch deren Sen⸗ dung das Mutterland und die evangelische Kirche am besten und sichersten den Untergang deutscher Sitte und deutscher Sprache, mit dem diese Aus⸗ wanderer bedroht sind, entgegenwirken könnte, abgesehen von dem süßen Troste der Religion, der uns freilich die Hauptsache bleiben muß? Hierhin und überall hin, wo es gilt, das Evangelium zu unterstützen, werden die Kräfte des Vereins sich richten müssen, wenn er erstarkt, wie wir es zu Gottes Gnade hoffen.
„Es läßt sich nicht leugnen, daß vielfache Zeitrichtungen für die schnelle und allgemeine Ausbreitung des Vereins mitgewirkt haben, da nicht nur der Gedanke einer „Einheit des protestantischen Deutschlands“, sondern überhaupt das Associations⸗Wesen dem Geiste der Zeit und den politischen Träumern schmeichelt. Dies wird uns aber nicht irren, wenn wir uns erinnern, daß bei Allem, was das allgemeine Bewußtsein ergreifen und in Bewegung setzen soll, das weltliche Element sich in die kirchlichen Erscheinungen eingeschlichen, ja oft — auf Zeiten wenigstens — diese zu überfluthen geschienen hat. Das Echte und Wahre an der Sache wird bestehen und sich mit der Zeit von den Schlacken sondern.
„Daher scheint es uns ein — weil unausführbarer — auch unhaltba⸗ rer Einwand, daß man erst auf inneres Verständniß und auf Lehr⸗Einigung dringen müsse, ehe man eine äußerliche Vereinigung schließen könne, da die Vereinigung ja vorläufig nur zu einer Wirksamkeit nach außen gesucht wird. Auch hat schon oft eine solche Thätigkeit eine Erwärmung für die innerlichen Zwecke der Kirche angeregt, so daß hierin selbst ein Grund liegt, den Verein zu fördern.
„Von einigen Seiten hat man dem Vereine vorgeworfen: „daß derselbe eine feindliche Stellung gegen die katholische Kirche einnehme.“ Es wird indessen billig erscheinen, den Verein nach seinem eigenen Bekenntnisse zu beurtheilen, und in den frankfurter — in diesem Punkte gewiß von allen übrigen Vereinen gebilligten — Statuten hat er als Zweck und Tendenz sei⸗ ner selbst im §. 1 ausgesprochen:
„ Der evangelische Verein der Gustav⸗Adolphs⸗Stiftung ist eine Ver⸗ einigung aller derjenigen Glieder der evangelisch⸗protestantischen Kirche, welchen die Noth ihrer Brüder, die der Mittel des kirchlichen Lebens ent⸗ behren und deshalb in Gefahr sind, der Kirche verloren zu gehen, zu Her⸗ zen geht, und hat also, eingedenk des apostolischen Wortes Gal. 6, 10.: „Lasset uns Gutes thun an Jedermann, allermeist aber an des Glaubens
Genossen“, zum Zwecke, die Noth dieser Glaubensgenossen in und außer
Deutschland, sofern sie im eigenen Vaterlande ausreichende Hülfe nicht er⸗- langen können, nach allen Kräften zu heben. 8 8 „Schutz und Erhaltung und Bewahrung dessen, was bereits evangelisch ist, das ist der alleinige Zweck des Vereins, keinesweges soll ein Kampf ge⸗ gen die katholische Kirche organisirt werden. Es erscheint nichts billiger und gerechter, als daß die protestantische Kirche in diesem Sinne zusammentritt, und durch pekuniäre Unterstützung — also gewiß ein eben so einfaches als recht⸗ und gesetzmäßiges Mittel — ihren Glaubensbrüdern beispringt.
„Daß einige Zeitungen und Tagesschriften den Zweck anders zu fassen, und ihre verkehrten Tendenzen dem Vereine unterzuschieben suchten, kann dem Verein, so lange seine Statuten nichts von diesen Verkehrtheiten ent⸗ halten, unmöglich zur Last gelegt werden.
„Man hat endlich auch wohl die Behauptung gehört, „die Erhaltung kleiner protestantischer Gemeinden in katholischen Ländern sei gar kein Glücks⸗ stand, den man zu befördern habe.“ Mag indessen von politischer Seite dieser Satz Einiges für sich haben, so ist er vom religiösen Standpunkte durchaus verwerflich, denn dem höchsten Gute, der Religion gegenüber, kann nie eine politische Rücksicht entscheiden. Auch selbst das kann kein Grund sein, jene Gemeinden ihrem traurigen Schicksale zu überlassen, daß das Glaubensleben vieler unter ihnen ein sehr verkümmertes und dürftiges ist. Vielmehr hat man auch bei ihnen auf eine geistige Wiederbelebung zu hoffen, um so mehr, wenn sie sehen, daß die große protestantische Kirche sich ihrer annimmt, und daß in ihr ein neuer Frühling anbricht. Haben wir den Winterschlaf des Unglaubens kaum ausgeträumt, warum jenen iso⸗ lirt stehenden kleinen Gemeinden ihren Zustand vorwerfen und an dessen Heilung verzweifeln?
„Haben wir uns in Vorstehendem unbedingt zu Gunsten der Sache des Vereins dem Wesen und Grunde nach erklären können, so dürfen wir dagegen doch nicht die großen Mängel verschweigen, welche bei der bishe⸗ rigen Organisation desselben und bei der Ausführung des ihm zum Grunde liegenden großen Gedankens sich eingeschlichen haben.
„Bis jetzt bilden die in Frankfurt berathenen Statuten des s. g. leip⸗ ziger Central⸗Vereins die einzige Grundlage der bestehenden Vereine, denn
Das Denkmal des Königs Johann des Blinden zu Luxemburg.
† Luxemburg, im April. Dieselben Männer, welche den Dombau⸗ Verein hier ins Leben riefen, haben auch früher schon die Idee zur Errich⸗ tung eines Monumentes für den um die Luxemburger hochverdienten König Johann den Blinden angeregt. Wie dort, so ward auch hier der Gedanke der Wiedergeburt eines christlich deutschen Sinnes zum Grunde gelegt, um so den Luxemburger nach und nach mit Geist und Herz seinem wahren Vaterlande wiederzugeben, dem er einst mit so viel Liebe zugethan war. Die weitere Ausbildung dieses letzten Projektes ward aber hinausgeschoben, weil man sich auf Seiten derer nicht in jenem Sinne betheiligen wollte, ohne deren Mitwirken man auf keinen sicheren Erfolg glaubte rechnen zu dürfen. Es mußte daher auffallen, daß gerade die Männer jetzt die Errichtung eines solchen Denkmals wieder zur Sprache brachten, welche die erste Anregung gehemmt hatten. Da es zugleich dieselben sind, von denen man gewöhnt ist, nur Handlungen ausgehen zu sehen, bei denen das eigene Interessestets die Hauptrolle spielt, so konnte man über deren wahre Absicht, eine Opposition gegen den Dombau⸗ Verein zu bilden, nicht lange in Zweifel sein. Diesem Umstande mag es zugeschrieben werden, daß die fünf Unterschriften der Subscriptions⸗Liste, welche schon der erste Artikel der Aufforderung im Luxemburger Jour⸗ nal (Anfang Februar) ankündigte, noch keinen Zuwachs erhalten haben. Es sind die des abgetretenen und neu gewählten Bürgermeisters, zweier Schöffen und eines in Namur wohnenden Advokaten, der damit seine be sondere Anhänglichkeit an das Land unter dem Schutze der oranischen Familie zu erkennen geben will. Jene haben ihr Gehalt, dem sie bisher freiwillig ent⸗ sagten, zu Gunsten des Unternehmens angewiesen. Wenn nun auch zu die⸗ sem bis dahin mangelhaften Erfolge, die verschieden von einander abwei⸗ chenden Ansichten über die Art und Weise der Aufführung des Denkmals beitragen mogen, so ist die Hauptursache doch darin zu suchen, daß man eben von Haus aus die Aufforderung mit Mißtrauen aufnehmen und arg⸗ wöhnen mußte, das Andenken jenes unvergeßlichen Fürsten solle in einem
Geiste verewigt werden, in welchem es für den Luxemburger allen Werth
verlieren würde. Dazu kommt, daß es unseren antideutsch gesinnten Herren, wie es wenigstens das Zustandebringen des Dombau⸗Vereins klar genug herausgestellt hat, immer schwerer wird, Sympathieen in früherer Ausdehnung zu erwecken, indem die unvolksthümlichen Gesinnungen dieser Wortführer mehr und mehr erkannt werden. Jener Argwohn hat sich auch sehr bald gerechtfertigt gezeigt; denn vermöchten jene eine Entscheidung her⸗ beizuführen, so würde der gute König Johann, was er bei Lebzeiten gewiß am wenigsten von den Nachkommen seiner treuen Luxemburger befürchtet hat, zu einem Franzosen gemacht, sein erhabenes Andenken erhielte, gegen seinen letzten Willen, einen ganz fremdartigen Anstrich, und sein Denkmal würde nicht das, was es werden muß, nämlich ein Denkmal der Treue und Dankbarkeit der Luxemburger für ihre deutschen Fürsten, unter denen Jo⸗ hann einer der tapfersten Kämpfer seines Jahrhunderts war. Alle hierauf bezüglichen unpassenden Vorschläge sind jedoch von einigen der ge⸗ sinnungsvollen Männer mit Entschiedenheit zurückgewiesen worden, welche schon im Jahre 1837 mit dem Gedanken umgingen, die Gebeine des verehrten Königs von deren damaligen Besitzer, Herrn Boch⸗Buschmann in Mettlach, zurückzufordern und sie, würdig des großen Mannes, so aufzubewahren, wie es sein Testament zu wünschen scheint. In diesem Sinne spricht sich auch das huldvolle Schreiben Sr. Majestät des Königs, damaligen Kronprinzen von Preußen, an den Bürgermeister und die Schöffen der Stadt Luxemburg, vom 27. Dezember 1837 aus, in⸗ dem es ausdrücklich auf die ursprüngliche Bestimmung der Gebeine als Bedingung der Rückerstattung hinweist. In der hierauf bezüglichen Stelle jenes Schreibens heißt es nämlich: — — — „Je suis disposé à vous re- mettre les ossemens d'un Prince, dont les bienfaits ont laissé un sou- venir si durable parmi vous, lorsque vous aurez fait restaurer le mo- nument sous lequel il reposait tel qu'il etait avant la revolution.“ Die ursprüngliche Bestimmung dieser theueren Ueberreste war aber, in der Kirche aufbewahrt zu werden. Sie lagen nämlich in der Kirche des Münsterklosters, das auf der Stelle stand, wo sich jetzt das Holzmagazin vor dem Schloßthore befindet. Um das Monument des Königs reihten sich
hier auch die Büsten jener fünfzig Ritter, die ihm, in geschlossener S treu bis in den Tod folgten ihm in der S hrcscbos Fhan⸗ seit welchem denkwürdigen Tage die Könige Englands Johann's Devise: „Ich dien’“, annahmen. Nach einem zur Zeit Karl'’s V. dieses Kloster zerstörenden Brande, der selbst das Behältniß angriff, in welchem Johann'’s Gebeine ruhten, kam dasselbe in die neue Münster⸗Kirche im Grunde, in der es bis zur Zeit der französischen Revolution, etwa bis zum Jahre 1795 aufbewahrt blieb. Zu dieser Zeit aber mußte der Pfarrer dieser Kirche, der, gleich vielen anderen luxemburger Geistlichen, der französischen Republik den Eid der Treue zu schwören sich geweigert hatte, flüchtig werden. Vor seiner Entfernung weihte derselbe einen Kellner und den Klosterbäcker in sein Vertrauen ein, und es ward beschlossen, daß Letzterer die Kiste auf dem Boden seines Hauses verstecken solle, wo sie denn auch bis zu Anfang dieses Jahrhunderts, verborgen hinter Holz, unangerührt stand. Die Fran⸗ zosen bemühten sich später vergebens, sie aufzufinden. Da man jedoch zu jener Zeit auch hier die Reliquie nicht mehr sicher hielt, so ward sie dem damaligen Besitzer, der sich zur Herausgabe nicht entschließen wollte durch List abgenommen und zu Herrn Boch ins Fayencerie⸗Thal gebracht, von wo sie mit dessen Sohn nach Mettlach kam. Dieser hielt den Sarg lange Jahre geheim, so daß die Spur davon verloren ging. Erst später in den Jahren 1836 und 1837, zeigte er ihn Besuchenden mit anderen An⸗ tiquitäten. So kam die Reliquie Luxremburgern zu Gesicht und im Jahre 1837 auch Sr. Majestät dem Könige von Preußen, der dem Genannten gegen Ueberweisung der Gebeine unter drei Königlichen Geschenken eines auswählen ließ. Den 26. August 1838 wurde der Sarg mit seinem unschätzbaren Inhalt in dem Dörschen Castel, 1 ½ Stun⸗ den von der Kreisstadt Saarburg, feierlich beigesetzt. Auf sinnige Weise hatte man dazu den Jahrestag der Schlacht bei Crecy gewählt. Hier ruhen nun noch jetzt die Gebeine in einer im gothischen Styl aufgeführten Kapelle, die, auf den Resten des vormaligen römischen Standlagers auf⸗ geführt, durch farbige Fenster erhellt ist, welche ein mattes Licht in die ernste Stätte werfen.
Die großen Verdienste dieses Königs um das luxemburger Land sind