Konstantinopolitaner zu berühren. Und so war es auch wirklich. Kein einziger hiesiger Bürger wurde zum Soldaten gemacht.
Am 29. März wurde eine allgemeine Revision der Rekruten ge⸗ halten, bei der sich Risa⸗Pascha allenthalben selbst blicken ließ Alle Jene, die schon früher in der Armee gedient, oder in ihr Brüder hat⸗ fen, oder die einzigen Söhne einer Familie waren, wurden entlassen. Ebenso wurden alle Rekruten von Militair⸗Aerzten untersucht und die Schwächlinge und Krüppel ausgestoßen. Nach dieser Revision ver⸗ blieben noch 15,000 Mann, die sogleich den verschiedenen Regimen⸗ tern und der Marine zugetheilt wurden. Diese neuen Soldaten sind meist schöne, kräftige Leute, besser als die früher aus den Provinzen
gelieferten, wo die Ortsvorsteher alle auf den Straßen herumlaufen⸗ den Müßiggänger und Arme ohne alle Auswahl zusammenzuraffen pflegen, um das geforderte Kontingent zu stellen.
Hier hat sich bis jetzt nicht die geringste Reaction unter den Moslemin gezeigt, ausgenommen, daß Risa⸗Pascha einmal in den Straßen Konstantinopels von mehreren hundert Weibern umringt und
angeschrieen wurde, welche er aber mit der Versicherung beschwichtigte, daß die Regierung keinen konstantinopolitaner Bürger zum Soldaten machen würde. Das islamitische Volk ist im Gegentheil seit jenem Tage viel demüthiger und trägt den Kopf gegen die Europäer und 8 Rajas nicht mehr so hoch wie früher. Man läßt hier, wie gewöhn⸗ lich, die abenteuerlichsten Gerüchte über dieses kühne Unternehmen Risa⸗Pascha's zirkuliren. Man spricht von der Entdeckung einer weit ausgebreiteten Verschwörung, welche zum Zwecke haben sollte, alle Christen am Osterfeste zu ermorden, die Polizei soll bei eini⸗ gen Beerdigungen statt Leichen Waffen in den Särgen gefunden und Derwische sollen den Vertilgungs⸗Krieg gegen die Giaurs gepredigt haben, von den Eingefangenen mehrere Hundert in der Nacht erdros⸗ selt und ins Meer geworfen worden sein ꝛc., Alles Volkssagen, die jeder sicheren Grundlage entbehren. So viel wir in Erfahrung ge⸗ bracht haben und mit Zuverlässigkeit versichern zu dürfen glauben, war der Zweck des Ganzen wirklich kein anderer, als den die Pforte angab, nämlich Soldaten für die Armee zu bekommen, das Entlaufen der jungen Leute aus den Provinzen zu verhüten und gleichzeitig eine strengere Aufsicht über die Einwohner durch Austhrilen von Auf⸗ enthaltskarten auszuüben, was schon seit anderthalb Monaten vor⸗ bereitet war. Schon damals, als die Volkszählung vorgenommen wurde, machte man in den Registern bei Jedem, der zum Soldaten bestimmt wurde, ein Zeichen. Daß aber dieser im voraus berechnete Schlag so rasch, so kurz nach der Ergebung der Pforte in die For⸗ derungen Englands und Frankreichs vollführt wurde, das mochte aller⸗ dings zum Zwecke gehabt haben, das Volk einzuschüchtern, ihm eine moralische Demonstration der Kraft und Macht des Gouvernements zu machen und bei ihm jeden Gedanken an eine Reaction gegen die Schritte seiner Regierung mit Einem Streiche niederzuschlagen, was, wie man sieht, gelungen ist. Risa Pascha hat jedoch hierdurch, wie auch durch das Nachgeben in der religiösen Frage, in den Augen der muselmännischen Nation an seiner früheren Popularität verloren.
Die Volkszählung ergab beinahe 900,0000 Einwohner, wozu alle
Vorstädte vom Anfange bis zum Ende des Bosporus und Skutari ge⸗ rechnet sind, nämlich 550,000 Muselmänner, unter denen 120,000 Ge⸗ werbtreibende, 200,000 Griechen und Armenier (in Betreff der christ⸗ lichen und jüdischen Rajas dürften vielleicht später noch einige kleine Be⸗ richtigungen und Detaillirungen nachkommen, welche ich dann mittheilen werde), 100,000 Juden und 40,000 Franken und lateinische Christen.
*
682 Hierzu kommt noch die 30,000 Mann — dabei sind die neuen Truppen nicht gerechnet — starke Garnison und die 8000 Mann starke Kriegs⸗ Marine. Auch alle Franken haben jetzt von ihren Kanzleien Aufent⸗ halts⸗Karten erhalten, wodurch der türkischen Polizei die Ueber⸗ wachung der Taugenichtse sehr erleichtert wird. Durch diese Maß⸗ regel kam man auch vielen Deserteurs aus der Armee, welche sich in der Hauptstadt verborgen hielten, auf die Spur. Auf das Ansuchen der Pforte hat die hellenische Kanzlei ein Cirkular an ihre Schiffs⸗ Capitaine und sonstigen hiesigen Unterthanen ergehen lassen, in wel⸗ chem sie ihnen auf das strengste verbietet, osmanischen Soldaten oder sonstigen Unterthanen der Pforte ohne Aufenthalts⸗Karte in ihren Häusern oder Schiffen Unterkommen zu gewähren.
Bekanntmachung.
In Gegenwart von Deputirten des Magistrats und der Stadtverord⸗ neten-Versammlung fand am heutigen Tage die Vertheilung von Prämien aus dem Gesinde⸗Belohnungs⸗Fonds mit angemessener Feierlichkeit statt. Von den vorhandenen Bewerbern waren 80 Dienstboten, welche sich ent⸗ weder durch außerordentliche Dienstleistung bei besonderen Fällen rühmlich ausgezeichnet oder die längste Dienstzeit bei untadelhafter Führung nach⸗ gewiesen hatten, ausgewählt worden.
Indem wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir zugleich für die noch vorhandenen Bewerber, daß auch sie nach der Folge der Dienstjahre oder wegen besonderer ausgezeichneter Dienstleistung zum Empfang der Prämie gelangen werden, wenn sie sich durch fernere treue Dienstführung dieser Auszeichnung würdig erhalten, und bedarf es von ihrer Seite keiner Anregung der eingereichten Gesuche.
Berlin, den 9. April 1844.
Deputation zur Verwaltung des Gesinde⸗Belohnungs⸗
Fonds.
Eisenbahnen.
Speyer, 15. April. (Sp. Z.) Nachdem in den letzten Wochen so bedeutende Einzeichnungen für die Ludwigshafen⸗Bexbacher Eisenbahn, und zwar insbesoudere aus dem nördlichen Deutschland, stattgefunden haben, daß das erforderliche Bau⸗Kapital nahezu voll ständig gedeckt erscheint, ist dem Königl. Ministerial⸗Rath von Voltz der Allerhöchste Auftrag geworden, sich als außerordentlicher Com⸗ missair nach unserer Pfalz zu begeben, um einerseits mit den König⸗ lichen Behörden, andererseits mit dem Verwaltungs⸗Ausschusse die in dieser für den Kreis so hochwichtigen Angelegenheit schwebenden Ver⸗ handlungen zu raschem Ende und, wie wir hoffen und vertrauen, zum erfreulichen Ziele zu führen.
Genf, 12. April. Die sardinische Regierung hat die Unter⸗ handlungen über Anlegung einer Eisenbahn von Chambery nach Genf, welche ihr, so lange die Rhone von Lyon nach Genf nicht schiffbar gemacht wird, den größten Theil des für die Schweiz bestimmten Transits aus dem mittelländischen Meere zuwenden würde, wieder aufgenommen. Nach dem letzten Entwurfe sollte diese Bahn bis in den Hafen von Evian, Lausanne gegenüber, verlängert werden.
zerlin-Frankfurter Eisenbahn. In der Woche vom 414. bis 20. April 1844 sind auf der Berlin- Frankfurter Eisenbahn 3760 Perzonen befördert worden.
Handels- und Börsen-Nachrichten.
* Königsberg, 16. April. Der Kornmarkt in voriger Woche war wenig belebt, weil die eingegangenen Aufträge gegen die Ansprüche der Inhaber zu niedrig limitirt waren. Die Winter⸗Ansammlungen stehen zu hoch ein, und lassen bei den Preisen, welche die Käufer anlegen können, zu empfindlichen Verlust, wozu sich die Händler noch nicht entschließen kön⸗ nen; obschon die Lage des Getraide⸗Geschästs im Auslande die verlangten Erwartungen auch nicht zu realisiren verspricht und daher nur die Wahl zwischen Verlust oder Fortspekuliren auf unabsehbare Zeit bleibt.
In Weizen ist kein Umsatz bekannt geworden und müssen die Noti⸗ rungen als nominell betrachtet werden. Nach Roggen war mehrseitige Frage und es wunden circa 200 Last gedarrte 118psd. Qualität zu 195 a 198 Fl., und circa 250 Last schwere, frische, preußische Waare zu 192 a 195 Fl. gekauft. Einige Partiechen kleine 103pfd. Gerste fanden a 169 Fl. Käufer, die meisten Inhaber bestehen aber auf 175 Fl.
Hülsenfrüchte, Hafer und Leinsaat fanden keine Beachtung. Von Klee⸗ und Thimotheesaat ist nichts feines am Markt. Spiritus fest und wegen zu hoher Forderungen nichts gemacht. Von diversen Hanfen wurden circa 6000 Stein zu den Notirungen für Berlin gekauft, da es in Riga an passenden Sortimenten fehlt und bei den hohen Platz⸗Speesen daselbst man sich von hier billiger versorgen und die Waaren gleich empfangen und erpediren kann. 3
In wenigen Tagen ist auf freie Schifffahrt zu rechnen und die Ge⸗ traide⸗Zufuhren aus dem Innern werden ihren Anfang nehmen und nicht unbedeutend sein. Ein namhafter Theil davon, so wie der aus Polen zu erwartenden ansehnlichen Abladungen, ist schon im Winter auf Lie⸗ ferung kontrahirt worden und hat seine feste Bestimmung, aber das noch disponible Quantum, besonders von Roggen wird noch groß sein und bleibt es im Auslande gedrückt mit den Preisen, so ist nicht zu erwarten, daß sie sich hier halten werden und nur schlechte Aerndte⸗Aussichten könnten später wieder den Muth beleben und durch Speculation die Preise heben. Für die nächste Zukunft ist Besserung weniger als das Gegentheil abzusehen.
Seit einigen Tagen sind gegen 80 Schiffe in Pillau eingekommen, wodurch Frachten momentan etwas gedrückt sind. Der Bedarf an Schiffen ist jedoch groß, und daher anzunehmen, daß sich die jetzigen mäßigen Sͤtze von 3 S. 9 Pce. a 4 S. pr. Quarter Weizen nach der englischen Ostküste, 21 Fl. holl. nach Amsterdam und 9 Rthlr. Louisd'or nach Bremen pr. Roggenlast, für diese Saison behauptet werden. Notirt wird: 8
Weizen, weißer 390 a 395 Fl., hochbunter 365 a 370 Fl., bunter 340 a 345 Fl., rother 330 a 345 Fl. 6 5 88
Roggen, 118/120 pf. 195 a 200 Fl., frischer 120 pf. 190 2 495 Fl.
Gerste, große 110 pf. 200 Fl., kleine 103./104 pf. 170 a 175 Fl.
Erbsen, weiße neue 220 a 225 Fl., graue 200 a 240 Fl. 1
Wicken, neue 195 a 200 Fl., Bohnen 210 a 215 Fl.
Leinsaat, 113./114 pf. 320 a 300 Fl. nach Qual. pr. Last. “
Flachs, Drojan. Kron 10 ½ Fl., Oberländ. Kron 9½ Fl. 11
Hanf, Reinlagen 9 a 10 ¾ Fl., Schnittlagen 8 ½ a 5 Fl. b
Talg, Lichtentalg 12 ½ Fl., Seifentalg 11 ¾ Fl. pr. Stein.
Kleesa 9 rothe 3 ½ a 4 Sh ⸗ 8. 2 S
Thimotheesaat, neue 2 ½ a 3 Sgr. 2. 8 1
Häute, getrocknete 6 ½ a 7 ½ Sgr. pr. Pfd., Kalbfelle 9 Sgr. pr. Pfd. Oele, Hanföl 14 Rthlr., Rüböl 10½ Rihlr., Leinöl 10
1
Spiritus 93 Rthlr. pr. 9600 % zum Transit.
Matten, bastene 20 Sgr. pr. 5 Stück. 1““ Course London 3 M. 203 ½. Amsterdam 71 T. 100 ¾. Hamburg
9 W. 44 ½. Berlin 2 M. 99 ½.
Danzi 18. April. An der Börse sind heute verkauft: 13 L. 127 sd. laländische⸗ „ Cf. (2?), 64 L. 122psd. polnischer Roggen a Cf. 185 und 22 L. 109pfd. inländische Gerste a Cf. (2) per Last.
——
[286 b]
1b 3 1 I 1 Mit Verweisung auf die den Stralsundischen Zei⸗
Allgemeiner Anzeiger.
un s z u g. [514]
Da die nachverzeichneten, am 1. April 1842 fällig
1“ . 8 “ 18 8 8 8 einen, dem Präsentanten zurückzustellenden Exemplars dieses Verzeichnisses stattfindet.
Breslau, den 12. April 1844.
28 Sgr., weiße 5½ a 1““
[440] Steck b 1 .“ Deer unten signalistrte, beim Köͤnigl. Land⸗ und Stadt⸗ gericht zu Stettin zuletzt angestellt gewesene Justiz⸗Kom⸗ missarius Carl Otto Bouneß, rechtskräftig wegen Unterschlagung öffentlicher Urkunden und damit verübter Betrügereien, Unterschlagung anvertrauter Gelder und Aktendiebstahls mit Amtsentsetzung, Verlust der Natio⸗ nal⸗Kokarde und 10 jähriger Zuchthausstrafe, so wie einer Geldstrafe, welcher 5jährige Zuchthausstrafe sub⸗ stituirt ist, verurtheilt, ist zur Verbüßung dieser Frei⸗ heitsstrafe am 5ten d. M. von hier nach Sonnenburg abgeführt. Er hat Gelegenheit gefunden, mit Zurück⸗ lassung von Mantel und Hut, in Küstrin gestern nach 4 Uhr Nachmittags zu entweichen. Da an der Wieder⸗ erlangung dieses gefährlichen Verbrechers viel gelegen ist, so ergeht an sämmtliche Justiz⸗ und Polizei⸗Behör⸗ den des In⸗ und Auslandes das Ersuchen, den ꝛc. Bou⸗ neß, wo er sich betreten läßt, zu verhaften und ge⸗ schlossen und unter sicherer Bedeckung in die Straf⸗ Anstalt zu Sonnenburg einzuliefern. Für die prompte Erstattung der desfallsigen Kosten werden wir Sorge tragen.
Berlin, den 6. April 1844.
Königl. Kammergerichts⸗Inquisitoriat. Signalement.
1) Familien⸗Name: Bouneß, 2) Vorname: Carl Otto, 3) Geburtsort: Berlin, 4) Aufenthaltsort: Stettin, 5) RNeligion: evangelisch, 6) Geburtstag:
15. September 1810, 7) Größe: 5 Fuß 4 Zoll 2 Strich, 8) Haare: blond, 9) Stirn: bedeckt, 10) Angenbrau nen: blond, 11) Augen: blau, 12) Nase und 13) Mund: proportionirt, 14) Bart: blond, schwach, 15) Zähne: unvollständig, zeigt sie beim Sprechen, 16) Kinn: spitz, 17) Gesichtsbildung: länglich, sehr mager, 18) Gesichtsfarbe: bleich, 19) Gestalt: schwächlich und hager, 20) Sprache: deutsch und wenig französisch, 21) Besondere Kennzeichen: gewandt, sehr gesprächig, von einschmeichelndem Wesen, sehr kurzsichtig, seine Haltung ist nach vorn gebeugt. “ 11“ [287 b] bEEEETTT1T11ö1ö Auf den Antrag des Justizrathes von Normann hier⸗ selbst, als Testamentserben des zu Damgarten mit Tode abgegangenen vormaligen Gutsbesitzers Ernst Christoph von Meinke auf Prusdorf, werden alle diejenigen, welche aus Erbrecht, oder aus sonstigem Rechtsgrunde an die Verlassenschaft des oben genannten Verstorbenen An⸗ sprüche und Forderungen machen zu können glauben, zu deren Anmeldung und Verisication in einem der folgenden Termine, als: 88 1., und 22. April und 10. Mai d. Js., dargens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ vv der am 4. Juni cr. zu erkennenden Präklusion, er Hinweisung auf die den Stralsundischen Zeitun⸗ bedin extenso inserirten Ladungen, hiermit aufgefordert. atum Greifswald, den 9. März 1844.
Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. S.) v. Möller, Praeses. riss 1“ u1“”“]
1“]
Khnigl. preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
tungen in extenso inserirten Proklamen vom heutigen Tage werden alle diejenigen, welche an die Verlassen⸗ schaft des verstorbenen Gutsbesitzers Carl von Vahl in specie an das dazu gehörende im Greifswalder Kreise und Wusterhuser Kirchspiel belegene Gut Gahlkow nebst Inventario, Saaten und Acker⸗Arbeiten rechts⸗ begründete Forderungen und Ansprüche machen zu kön⸗ nen glauben, zu deren Anmeldung und Verification in einem der folgenden Termine, als: am 2. oder 22. April oder am 10. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ meidung der am 4. Juni er. zu erkennenden Präklu⸗ sion, hiermit aufgefordert. Datum Greifswald, den 9. März 1844. Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. S.) (gez.) v. Klof
[516] A III3“ b
Für das Kirchen⸗Aerarium zu Schönborn stehen auf dem zu Gruhno sub No. 14. belegenen, im Hypothe⸗ kenbuche von Gruhno No. 14. pag. 157. verzeichneten Gartengute des Johann Carl Wienert aus der gericht⸗ lichen Sbligation des Besitzers, d. d. Justizamt Do⸗ brilugk den 12. September 1823, laut Hypothekenscheins vom 10. Juni 1833, 50 Thlr. Cour. zu 5 pro Cent verzinsbar, Rubr. III. No. 3., hypothekarisch einge tragen.
Die Schuld selbst ist noch existent, das ausgefertigter Dokument aber verloren gegangen, und es werden da⸗ her auf den Antrag des Kirchen⸗Vorstandes zu Schön⸗ born alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessiona⸗ rien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber an die ge⸗ dachten 50 Thlr. oder das darüber ausgestellte Instru⸗ ment Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufge⸗ sordert, sich in dem zur Anmeldung der Ansprüche
am 20. Juli cr., Vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Land⸗ und Stadtgericht anstehenden Termine einzufinden und ihre Rechte an das oben⸗ gedachte Kapital der 50 Thlr. und das verloren gegan⸗ gene Dokument geltend zu machen, weil außerdem das jetztere amortisirt und für den Gläubiger von neuem ausgefertigt werden wird.
Dobrilugk, den 6. April 1844. .“
Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
—†.j.— “
[651] Ediktal⸗Citation.
Der Tischlergeselle Gottfried Benjamin Noetzel, wel⸗ cher sich vor zwanzig Jahren aus Labiau entfernt und von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht ge⸗ geben hat, so wie die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden hiermit an⸗ gewiesen, sich spätestens im Termin
den 22. November 1844, Vormittags 10 Uhr, auf dem hiesigen Schlosse vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Teich⸗ mann, zu melden und der weiteren Anweisung gewärt ig zu sein. Beim Ausbleiben des Provokaten wird der⸗ selbe für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden.
Tilsit, den 10. Januar 1844.
gewesenen Zinsabschnitte der Schuldbriefe aus der ge⸗ schlossenen Anleihe der Herzogl. Kammer allhier: Litt. D. No. 229. 447. 467. 481. 494. 8 Litt. E. No. 147. 172. 277. 286. “ bis zum 1. April d. J. bei der Herzogl. Kammer⸗Haupt⸗ kasse zur Zahlung nicht präsentirt worden sind, so wer⸗ den dieselben in Gemäßheit des Artikels 11. der sub No. 170. der Gesetz⸗Sammlung für das Herzogthum Gotha publizirten landesherrlichen Verordnung vom 11. August 1837 hiermit für erloschen erklärt. Gotha, den 17. April 1844. “ uö5 IS . n Herzogl. Sächsische Kammer.
“ L1“
n ½
Die Herren Aectionaire
S der Ober⸗Schlesischen Ei⸗ senbahn⸗Gesellschaft la⸗
den wir hierdurch zu der
am 20. Mai bc., Nachmit⸗ tags 3 Uhr,
in dem hiesigen Börsenlokale stattfindenden dies⸗
sährigen ordentlichen General⸗ Versamm⸗
lung ergebenst ein. Eissags
Außer den im §. 24. des Gesellschafts⸗Statuts be⸗
zeichneten Gegenständen werden zur besonderen Bera⸗ thung und Beschlußnahme gebracht werden:
1) die Ausdehnung des Unternehmens auf eine von der festgesetzten Bahnlinie nach der Gränze des Freistaates Krakau zu führende Zweigbahn, welche zur Herstellung der Verbindung mit der Krakau⸗ Ober⸗Schlesischen Eisenbahn bestimmt ist;
2) die vorläufige Aussetzung des Baues der Ober⸗ Schlesischen Eisenbahn von dem Punkte ab, wo die Zweigbahn (ad 1.) nach der Gränze des Frei⸗ staats Krakau geführt wird, bis zur österreichischen Landesgränze; die Errichtung eines Doppelgeleises zwischen den Städten Oppeln und Kosel; die Entnehmung der zu der Zweigbahn (ad 1.) und zur Legung des Doppelgeleises (ad 3.) er⸗ forderlichen Kosten aus dem Anlage⸗Kapital zur Ausführung der Bahn von Oppeln bis zur öster⸗ reichischen Gränze.
Zugleich soll der diese Beschlüsse betreffende Nachtrag zum Gesellschafts⸗Statute berathen und vollzogen werden. In Gemäßheit des §. 29. des Statuts hat jeder der
Herren Actionaire, welcher der General⸗Versammlung
beiwohnen will, spätestens bis zum 18. Mai c. incl.
seine Actien in dem Büreau der Gesellschaft zu produ⸗ ziren, oder sonst auf genügende Weise die am dritten
Orte erfolgte eee.a nachzuweisen, und gleichzei⸗
tig ein von ihm unterschriebenes Verzeichniß der Num⸗
mern seiner Actien in einem doppelten Exemplare zu übergeben, indem der Einlaß nur gegen Vorzeigung des
1
r⸗-Schlesische Eisenbahn.
Der Verwaltungs⸗Rath der Ober⸗Schlesischen Eisen⸗
bahn⸗ Gesellschaft. 81s Inch üt n⸗ Zweig Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 27. vorigen Monats machen wir die Herren Aectio⸗ naire unserer Gesellschaft darauf aufmerksam, daß b, die zweite Einzah⸗ Folung von 10 pro Cent auf die gezeichneten Ac⸗ tien spätestens bis zum 30. April c. an unsere Haupt⸗ Kasse hierselbst, bei Vermeidung der in jener Bekannt⸗ machung angedeuteten Folgen der Nichteinzahlung, ge⸗ leistet werden muß. Glogau, den 18. April 1844. Die Direction der Nieder⸗Schlesischen Zweigbahn. Dr. Bail.
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Zeitung:
Friedrichsstrasse Nr. 72.
1 Inhalt.
Amtlicher Theil.
Inland. Berlin. Erklärung der philosophischen Fakultät hiesiger Uni⸗ versität in der Sache des Dr. Nauwerck. — Königsberg. Milde Stiftungen. — Magdeburg. Evangelischer Central⸗Verein der Pro⸗ vinz Sachsen. — Bromberg. Bevölkerung. — Münster. Versamm⸗ lungen des westphälischen Schulmänner⸗Vereins.
Deutsche Bundesstaaten. Sachsen. Schreiben aus Dresden. (Staatsschulden⸗Tilgung; Ablösung der gutsherrlichen Gerechtsame mit telst der Landrenten⸗Bank.) — Württemberg. Stuttgart. Verfah⸗ ren bei Wahrnehmung falscher Münzen. — Baden. Karlsruhe.
„Nede des Ministers von Dusch in der Abgeordneten⸗Kammer. 3
Oesterreichische Monarchie. Wien. Erkrankung des Erzherzogs Franz. — Preßburg. Königliche Resolution, die Beschleunigung der Reichstags⸗Arbeiten betreffend. 1
Frankreich. Pairs⸗Kammer. Debatte über die Verhältnisse zwischen Staat und Kirche. — Genehmigung der geheimen Fonds. — Paris. Reise des Prinzen von Joinville. — Oppositions⸗Beschluß. — Neue bischöfliche Denkschriften. — Algierische Nachrichten. — Vermischtes. — “ (Kammer⸗Arbeiten: Jagdgesetz; die bevorstehende u6“ — Die Post-Dampfschifffahrt zwischen England
Großbritanien und Irland. London. Preis⸗Erhöhung des Eisens. — Schreiben aus London. (Die englischen Rechts⸗Beamten der Krone.)
N dem Haag. (Das gerichtliche Verfah⸗ ren gegen die limburger Separatisten; H 65 nati 2
I“ 1J; sten; van Halen; Proclamation des
Spanien. Schreiben aus Paris. (Das neue Preßgesetz; H 1 Ministeriums; Stellung be Klcteed
Griechenland. Schreiben aus München. (Stimmungen und Aus⸗ sichten in Folge der Vollendung des Verfassungswerkes.)
Texas. Schreiben aus Paris. (Erhöhung der Tonnengelder; Diffe⸗ renzen zwischen Frankreich und Mexiko.)
Eisenbahnen. Berlin. Sitzung des Vereins für Eisenbahnkunde.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin, Leipzigund Paris Börse. — Magdeburg. Marktbericht. .
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: — Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtig⸗ ten Minister am Königl. französischen Hofe, Grafen von Arnim, und Allerhöchstihren bevollmächtigten Minister bei der deutschen Bun⸗ des⸗Versammlung zu Frankfurt a. M., Grafen von Dönhoff, zu Wirklichen Geheimen Räthen mit dem Prädikate „Excellenz“”; und Den inmittelst zum Regierungs⸗Assessor ernannten bisherigen Re⸗ gierungs⸗Referendarius Illing zum Landrath des Kreises Mogilno, im Regierungs⸗Bezirk Bromberg zu ernennen. Abgereist: Der General⸗Major und Remonte Insperteur, Stein Fon Kamgint
Uichtamtlicher Theil. Inland.
Berlin, 23. April. In Betreff der Angelegenheit des Privat⸗ Docenten Dr. Nauwerck ist uns von der philosophischen Fakultät der hiesigen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität Folgendes zugeschickt worden:
ErklArnung.
In der Angelegenheit des bisherigen Privat⸗Docenten Dr. Nau⸗ werck ist die unterzeichnete philosophische Fakultät in den Zeitungen Gegenstand mannigfaltiger erdichteten oder entstellenden Erzählungen geworden, und erklärt daher zur Berichtigung Folgendes:
Dr. Nauwerck war bei ihr für das Arabische und die Geschichte der Philosophie habilitirt, und sie hat daher die ihm nach §. 43 ihrer Statuten zustehende und von ihm im letzten Winter⸗Semester benutzte Befugniß, über Geschichte der philosophischen Staatswissenschaft zu lesen, anerkannt und vertreten. ü
Da indessen Inhalt und Weise seiner Vorträge nach mehreren Seiten Anstoß gaben, so erinnerte sie ihn unter dem 8. Dezember pr. durch ihren Dekan, das ihm bei der Habilitation zugestandene Gebiet nicht zu verlassen und die Gränzen wissenschaftlicher Erörterungen ein⸗ zuhalten, und empfing von ihm die se Zusage.
Um dieselbe Zeit war ihr befohlen, über die Verträglichkeit eini⸗ ger seiner früheren Schriften mit seiner Stellung eines Privat⸗Do⸗ centen an einer preußischen Universität ihr Urtheil abzugeben. Nach genauer Prüfung glaubte sie für den Ton und die Darstellung der⸗ selben das Recht polemischer Flugschriften, und für die politischen An⸗ sichten, wenn sie sich auf dem wissenschaftlichen Boden hielten, die Freiheit der Lehre ansprechen zu dürfen, und unter der Voraussetzung, daß er sich seinem Versprechen gemäß auf dem ihm zugewiesenen Ge⸗ biete innerhalb der wissenschaftlichen Erörterung halte, fand sie keinen Grund, ihrerseits gegen ihn einzuschreiten. Auf den ausführlichen Be⸗ richt dieses Inhalts vom 4. Januar d. J. stand die hohe Behörde davon ab, die aufgeworfene Frage weiter zu verfolgen, und gab es dadurch stillschweigend in die Hand des Dr. Nauwerck, bei wissen⸗ schaftlicher Haltung seine Vorlesungen ungehindert fortzusetzen. „
Indessen erschien bald darauf der von ihm zur Eröffnung der Vorlesungen gehaltene Vortrag über die Theilnahme am Staat, der wenig wissenschaftliche Belehrung und mehrere bedenkliche Stellen enthielt.
Die Uebertragung eines Rechts, wie das der öffentlichen wissen⸗ schaftlichen Lehre, ist zugleich eine Sache des Vertrauens, und sie muß es um so mehr sein, da sich in den Vorlesungen der Universität we⸗ der die Richtung des Ganzen noch einzelne Aeußerungen genügend überwachen lassen, und jede nöthig werdende Ueberwachung schon wie ein sittliches Mißverhältniß erscheint. Die philosophische Fakultät hat dem Dr. Nauwerck dies Vertrauen voll und ganz bewiesen.
Berlin, Mittwoch den
durch Klatschen und Scharren Unordnungen vorfielen, wenn, wie ver⸗ nommen wird, Studirende, theils solche, welche für, theils solche, welche wider das Vorgetragene aufgeregt waren, neue und größere Störungen verabredet hatten: so gestattet dies, abgesehen von dem Inhalt der Vorträge, keinen günstigen Schluß auf die ganze Haltung und die wissenschaftliche Ruhe der Betrachtung, und die philosophische Fakultät würde unter diesen Umständen auch ihrerseits die Fortsetzung solcher Vorlesungen nicht haben vertreten können. Berlin, den 22. April 1844.
Friedrich-Wilhelms⸗Universität. Im Namen und Auftrage derselben 8 8. der zeitige Dekan Dieterici. 1
6 Königsberg, 18. April. K. A. Z.) Im Laufe des Jahres 1843 sind in allen vier Regierungs⸗Bezirken der Provinz Preußen
geschenkt oder legirt worden. Die größte Summe fällt in diesem Jahre auf den Regierungs⸗Bezirk Marienwerder mit 29,559 Rthlr., worunter 20,000 Rthlr. von Anton von Osten zu Gnesen zur Gründung einer Waisen⸗Anstalt in Jastrow und 9266 Rthlr. 20 Sgr. von dem zu Thorn verstorbenen Kaufmann Friedrich Langwald für eine Stif⸗ tung der evangelischen Prediger⸗Wittwen in Thorn (5866 Rthlr. 20 Sgr.), für das Neustädtische Bürger⸗Hospital (3000 Rthlr.) und für das Armen⸗ und Arbeitshaus in Thorn (400 Rthlr.) bestimmt sind. Der Rest, 292 Rthlr. 10 Sgr., ist an 4 katholische Kirchen verge⸗ ben. — Auf den Regierungs⸗Bezirk Königsberg treffen 8204 Rthlr. 16 Sgr., und zwar 1635 Rthlr. für evangelische Kirchen und Schu⸗
len, 4536 Rthlr. 6 Sgr. für katholische Kirchen, 1683 Rthlr. 10 Sgr. für Armen⸗Anstalten, ohne Unterschied der Konfession, und
350 Rthlr. für die beiden Hospitäler und den Jungfern⸗Konvent zu Wormditt. Darunter haben die größten Summen der ehe⸗
malige Feldjäger Fischer in Rössel 2500 Rthlr. (für die evangeli⸗ sche Schule 1000 Rthlr. und 1500 Rthlr. für die Armen in Rössel)
der Erzpriester Siegmunski in Wormditt 1783 Rthlr. 10 Sgr. für verschiedene Kirchen und die oben genannten Anstalten im Ermlande, und der Pfarrer Jus in Wuslack, im Kreise Heilsberg, 1200 Rthlr. (zu 300 Rthlr. an 4 benachbarte Kirchen) hinterlassen. — Auf den Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen treffen 1045 Rthlr., und zwar 630 Rthlr. Vermächtniß des Pfarrers Rostock in Benkheim für die dor⸗ tige Kirche und Pfarrer⸗Wittwen, und 415 Rthlr. von 2 Gebern zum Besten der katholischen Kirche in Drangowski. Endlich sind im Regierungs⸗Bezirk Danzig von 4 Testatoren 500 Rthlr. zum Besten dreier katholischer Kirchen hinterlassen. 1
Magdeburg, 20. April. (M. Z.) Am 17. April c. ver⸗ sammelte sich zu Gnadau wieder der Central⸗Verein der Provinz Sachsen, dessen Mitglieder sich in derselben bedeutenden Anzahl wie früher, eingefunden hatten. Um 9 Uhr eröffnete der derzeitige Vor⸗ steher des Vereins, Herr Pastor Dr. Harnisch, die Versammlung mit einer einfachen, kräftigen, liebewarmen Ansprache; und nachdem der⸗ selbe die den Verein betreffenden geschäftlichen Notizen mitgetheilt trug der Pastor Kunze aus Eisleben einen, durch tief eindringende Sachkenntniß und ausgezeichnete Klarheit allgemein ansprechenden Aufsatz über eine Gesangbuchs⸗Reform vor. Der darauf folgende Vortrag des Herrn Professors Schmieder aus Wittenberg über das didaktische und liturgische Element des evangelischen Got⸗ tesdienstes erregte durch die Neuheit seiner Ideen die ge⸗ spannteste Theilnahme der Versammlung und forderte zu man⸗ chem lebhaften Widerspruche auf. Darauf brachte Herr Pastor Schiele aus Neuhaldensleben in warmer Sprache die Sache der Enthaltsam⸗ keits⸗Vereine zur Diskussion und bewirkte, daß mehrere Mitglieder des Vereins zu einer gemeinsamen Wirksamkeit in dieser, für Volks⸗ wohl so wichtigen Angelegenheit zusammentraten. Die Verhandlungen über den Vortrag des Herrn Kandidaten Walther aus Olvenstedt über eine zweckmäßige Vorbereitung der Kandidaten für das Predigt⸗ amt mußten ausgesetzt werden, weil die wenige noch übrige Zeit vom Herrn Pastor Fliedner aus Kaiserswerth zu einer begeisterten Ansprache für das Interesse seiner Diakonissen⸗Anstalten benutzt wurde. Ohne eine lebhafte innere Anregung haben wohl nur Wenige die Ver⸗ sammlung verlassen.
Bromberg, 19. April. (Amtsbl.) Nachdem nunmehr die Zusammenstellung der statistischen Tabelle pro 1843 vom hiesigen De⸗ partement abgeschlossen worden ist, ergiebt dieselbe eine Gesammt⸗ Volkszahl von 430,973 Einwohnern, worunter 215,164 männlichen und 215,809 weiblichen Geschlechts vorhanden sind. Im Jahre 1840 betrug die Volkszahl 407,055, im Jahre 1843 430,973, so daß ein Zuwachs von 23,918 Seelen in den letztverflossenen 3 Jahren statt⸗ gehabt hat. Nach den verschiedenen Glaubensbekenntnissen befinden sich unter jenen 430,973 Seelen: 1) evangelische Christen 163,128; 2) römisch⸗katholische Christen 243,045; 3) griechisch⸗kathol. Christen 11; 4) Mennoniten 1; 5) Juden 24,788.
Münster, 14. April. (W. M.) Schon seit sechs Jahren haben die zu Münster wohnenden zahlreichen Mitglieder des rheinisch⸗ westphälischen Schulmänner⸗Vereins regelmäßig in den Oster⸗Ferien wissenschaftliche Versammlungen gehalten, indem zu ihnen manche auswärtige Mitglieder sich hinzugesellten, die durch verschiedene Ver⸗ hältnisse gewöhnlich zu jener Zeit in die Provinzial⸗Hauptstadt ge⸗ führt werden. So fanden auch in diesem Jahre, am 11ten und 12. April, solche Versammlungen statt.
Ausland.
BDeutsche Bundesstaaten.
Sachsen. ** Dresden, 18. April. D schuß zu Verwaltung der Staatsschulden⸗Kasse hat in diesen Tagen die halbjährlichen Ziehungslisten der für den Termin Michaelis d. J. zur Zahlung ausgesetzten Kapitalien ausgegeben. Nach Inhalt dersel⸗
Wenn jedoch in seinen Vorlesungen, namentlich in den letzten,
ben und der schon früher erfolgten Bekanntmachungen werden in vor⸗ gedachtem Termine abgezahlt: “
24sten April
Dekan und Professoren der philosophischen Fakultät hiesiger Königl.
39,308 Rthlr. 16 Sgr. für Kirchen, Schulen und milde Anstalten
371,650 Rthlr. voller Betrag des Restes der ehemaligen zu 2 pCt.
verzinslichen Kammer⸗Kreditkassenscheine;
landschaftliche Obligationen/
“ 2n Jahre 1830 sur 39 verzinslich; und
20,000 » Staatsschulden⸗Kassenscheine 30,000 „ Landrentenbriefe, zu 3½ pCt. verzinslich; 484,900 Rthlr. zusammen. E“
Diese verstärkte halbjährliche Tilgung der Staatsschulden, und namentlich die Abzahlung der 2proc. Kammerschuld, kann den Inha⸗ bern solcher Papiere nur erwünscht sein, da jetzt Jeder sein Kapital in den besser rentirenden Actien anzulegen sucht. So gereicht die Til⸗ gung eben sowohl zum Nutzen der Staats⸗Gläubiger, als zu dem des Staats selbst, welcher von halbem zu halbem Jahre seine Zinsenlast vermindert und den finanziellen Zustand verbessert.
Die neuerlich zur Entschädigung des früherhin steuerfreien Grund⸗ Eigenthums kreirten 4 Millionen Rthlr. Staatsschulden⸗Kassenscheine haben, obschon sie der Summe der sächsischen Staatsschulden zuwach⸗ sen, auf den finanziellen Zustand selbst keinen nachtheiligen Einfluß, weil dieser neuen Schuld der Kapitalwerth der dadurch vermehrten Grundsteuer als ein Aktivum gegenübersteht. Hat sonach die Regie⸗ rung den Zweck einer gleichmäßigen Besteuerung allen Grund⸗Eigen⸗ thums blos durch den Aufwand auf die Vermessung und Bonitirung, übrigens aber ohne Nachtheil für den Staatshaushalt vollführt und vollständig erreicht: so verdient nicht weniger in volkswirthschaftlicher Hinsicht als ein Vortheil anerkannt zu werden, daß durch die gegen Entschädigung erfolgte Besteuerung des vorhin steuerfreien Grund⸗ Eigenthums ein Theil des immobilen Volksvermögens entfesselt und in ein mobiles Eigenthum verwandelt ward. Das neubesteuerte Grund⸗Eigenthum ist in seinem Tauschwerthe weniger werth, als vorhin, eben weil nunmehr die alljährliche Steuer darauf haftet; die Besitzer sind aber mit einer gleichen Summe entschädigt, also nicht ärmer als zuvor; frei können sie jetzt über jene 4 Millionen Rthlr. Entschädigung, welche ihrem mobilen Vermögen zugewachsen sind, disponiren, was sie früher, als ihr Grundbesitz noch eben so viel mehr werth war, weniger vermochten.
Einen ganz ähnlichen Erfolg hat in Sachsen auch die Ablösung guts⸗ und lehnsherrlicher Gerechtsame mit Hülfe der Landrentenbank. Durch die Ablösung oder den Wegfall von dergleichen Gefällen, Ser⸗ vituten, Diensten und anderen Leistungen werden die Dominien um den Kapitalwerth ersterer entwerthet, die Besitzer aber dadurch nicht ärmer, weil sie durch verkäufliche, au porteur gestellte Landrentenbriefe Entschädigung erhalten. Folglich hat sich auch hierdurch ein Theil des sächsischen immobilen Grund⸗Vermögens — bis jetzt 8—9 Millionen Rthlr. — in ein mobiles Kapital verwandelt. Für dieses kleine Land sind 12 — 13 Millionen Rthlr. Zuwachs des mobilen Kapital⸗Ver⸗ mögens kein geringer Gegenstand, und es ist gewiß nicht ohne Grund wenn wir hierin eine der Ursachen zu erblicken glauben, aus welchen sich die heutige starke Konkurrenz der Kapitalisten erklären läßt.
Obschon die Landrenten⸗Bank ein Staats⸗Institut ist, unter der oberen Leitung des Finanz⸗Ministeriums steht und von einer König⸗ lichen Behörde verwaltet wird: so ist die Landrentenbrief⸗Schuld doch keine eigentliche Staatsschuld, denn sie lastet nicht auf dem Staats⸗ gute, sondern, und zwar mit dem vollen Realrechte, auf dem Privat⸗ Grund⸗Eigenthum der früheren Verpflichteten. Es wird darum die Schuld auch nicht von den Staats⸗Einkünften, sondern von einem Theile der Renten abgezahlt, zu deren Entrichtung sich jene Verpflich⸗ teten verbindlich gemacht haben; diese Renten sind vom Staatshaus⸗ halte ganz ausgeschieden und der Landrenten⸗Bank unverkürzt über⸗ wiesen, daher auch in das Budget nicht aufgenommen.
Württemberg. Stuttgart, 19. April. (S. M.) Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben folgende Verfügung betreffend das Verhalten der Kassen⸗Beamten bei Wahrnehmung falscher Münzen erlassen: „Um dem Umlauf falscher Münzen und den hierdurch entstehenden Täuschungen im Verkehr so viel möglich vor⸗ zubeugen, werden hiermit alle mit einer Kassenführung beauftragten öffentlichen Diener der Departements des Innern und der Finanzen den bestehenden Gesetzen gemäß angewiesen, falsche Münzen, die ihnen zur Zahlung angeboten werden, an den Zahlenden nicht anders, als nachdem ihnen ein Zeichen ihrer Nichtswürdigkeit, z. B. mittelst starker Duͤrchlöcherung oder durch Einschnitte, beigebracht und so je- dem ferneren Mißbrauche begegnet sein wird, zurückzugeben; in Fällen aber, in welchen nach Beschaffenheit der Umstände und der Person des Zahlenden der Verdacht der Begehung eines Münz⸗Verbrechens (Artikel 206 — 210 des Strafgesetzbuchs) entsteht, dem zuständigen Bezirksgerichte unter Anschluß der eingenommenen falschen Münze Mittheilung zu machen. Die Beobachtung dieser Weisung haben die betreffenden vorgesetzten Stellen zu überwachen und vorkommende Unterlassungen mit Ordnungsstrafen zu ahnden.“
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Baden. Karlsruhe, 17. April. Die Karlsruher Zei tung bringt heute in ihrem den Landtags⸗Verhandlungen gewidme ten Beiblatte eine ausführlichere Darstellung der Erörterungen, zu denen vorgestern der Bericht über die Voranschläge für das Ministe- rium des Auswärtigen Veranlassung gab. Wir entlehnen daraus fol⸗ gende vollständigere Auffassung der Rede des Staats⸗Ministers Herrn von Dusch: b 1
„Es giebt keine Zeit und keinen menschlichen Zustand, worüber sich nicht in Klagen ergießen kann, sobald man es 1“ dene Gute zu würdigen und sich desselben zu freuen. Es giebt keine Hand⸗ lung, besonders keine politische, die nicht, von einem einseitigen, beschränk⸗ teren Standpunkte aus ohne genaue Kenntniß und Uebersicht aller Verhält⸗ nisse beurtheilt, mannigfaltigem Tadel unterliegt. Die ewige Unzufriedenheit des Menschen ist die größte Feindin seines Glücks. Sie läßt ihn gering⸗ schätzen, was er besitzt, und das Glück in demjenigen suchen, was ihm fern liegt. Diese Wahrheit hat sich mir durch die Reden, die ich vernommen recht lebhaft vergegenwärtigt. Uebrigens wird Niemand in diesem Saale sein, der erwartete, daß ich auf die vielen vorgebrachten Bedenken und Ausstellungen ausführlich oder auch nur kurz antworte. Wäre hier auch der Ort dazu, solche Gegenstände zu verhandeln, so würden uns doch alle Materialien hierzu fehlen, um auch nur annähernd eine wohlbegründeke An⸗ sicht uns zu bilden. Wenn die Mitglieder bedacht hätten, wie viele streitende Ansichten und Interessen, wie viele fest geregelte Verhältnisse in der Welt bestehen, wie viele Konflikte geistiger und physischer Kräfte bei der Lösung jeder einzelnen politischen Frage zusammenwirken, so würden sie wohl in