einer einheimischen Armee, wenn sie sich in ihren Gebirgen und Pässen ge⸗ gen die Angriffe eines fremden Feindes vertheidigt: denn die Gränz⸗ bewohner begünstigen immer mehr oder weniger den Schmuggler, und die Abnehmer seiner verbotenen oder hochbesteuerten Waaren werden seine Verbündeten oder Mitschuldigen. Schlagende Beweise dafür sind zu finden, wenn mang den Verbrauch der fremden Fabrikate in Wien allein mit den Quantitäten dieser Waaren vergleicht, welche, nach den Zoll-Registern, bei ihrer Einfuhr angegeben worden sind. Der Werth aller im Laufe von zehn Jahren (1829 — 1838) in das ganze Land eingeführten Putzwgaren beläuft sich, nach der Schätzung der Zoll⸗ Aemter, jährlich im Durchschnitte auf 5104 Fl. Nun giebt es in Wien nanche Dame, welche während eines Jahres allein mehr als diese Summe auf ihre Toilette verwendet, wovon der pesßer Theil aus englischen oder französischen Stoffen besteht. Außerdem ist zu bemer⸗ ken, daß das Wort Putzwaaren in dem österreichischen Tarife alle Mode⸗Artikel für Männer und Frauen begreift, mit Ausnahme der Stoffe in ganzen Stücken.
Bei dem Artikel Shawls finden wir in den Auszügen aus den Zoll⸗Listen der eben bezeichneten Periode einen jährlichen Durch⸗ schnittswerth der Einfuhr von 479 Fl. angegeben, während in Wien — der Aristokratie gar nicht zu erwähnen — eine ziemliche Anzahl von bürgerlichen Frauen, zwar keinen echten Kaschmir, doch wenigstens einen oder mehrere Shawls von fremder Manufaktur zu den Ge⸗ genständen ihrer Toilette zählen.
Die Einfuhr von seidenen Geweben in jenen zehn Jahren war dem Werthe nach im Ganzen 4379 Fl., daher durchschnittlich 438 Fl. jährlich, wovon 403 Fl. für glatte, 35 Fl. für faconirte Seidenzeuge. Unter diesen zehn Jahren finden sich sieben, in wel⸗ chen die Kolonne für die Einfuhr von „fagçonirten Seidenzeugen“ leer geblieben ist, wogegen unter den Damen, welche etwas auf ihre Toilette geben, kaum eine sein möchte, die nicht eine Anzahl von Kleidern, aus lyoner Seidenstoffen angefertigt, besitze. Wenigstens verwenden viele für diesen einen Artikel mehr, als der bei den Zoll⸗ Aemtern angegebene Werth beträgt.
Die Einfuhr von Batist und Schleiern ist im Durchschnitt zu 41 Fl. und die von Spitzen zu 427 Fl. jährlich angegeben; diese Zahlen erreichen aber kaum den Werth des jährlichen Verbrauches solcher Gegenstände in mancher einzelnen reichen Familie.
Zusammenstellungen wie die obigen überzeugen uns besser als Alles, was man sagen könnte, daß der Schmuggelhandel die unver⸗ meidliche Folge des Prohibitiv⸗Systems ist, und daß er oft die Zwecke des letzteren vereitelt.
Bekanntmachungen.
[241] Tplibhak-EKitatoo.
Nachdem über den Nachlaß des zu Reetz am 3. Au⸗ gust 1843 verstorbenen Tuchmacher Hoffmann durch die Verfügung vom 7ten d. M. der Konturs eröffnet worden ist, so haben wir zur Anmeldung und Nach⸗ weisung der an die Konkursmasse, zu welcher ein Wohn⸗ haus Und mehrere Landungen gehören, zu machenden Ansprüche einen Termin auf
den 4. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt und laden dazu alle unbekannten Gläubiger hierdurch mit der Warnung vor, daß diejenigen, welche nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse werden präkludirt und ihnen gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Still⸗
schweigen wird auferlegt werden.
Denjenigen, welche am persönlichen Erscheinen ver hindert sind, werden die Justiz⸗Kommissarien Tiede zu Jacobshagen und von der Borne zu Friedeberg als Mandatarien in Vorschlag gebracht.
Reetz, den 20. Februar 1844. ““
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 1u“
II. ⸗
Leipzig » Dresden »
Al J. Kaj. für hin u. zurück 10 Thlr.
Magdeburg, den 25. April 1844.
in Magdeburg Dampfschifffahrts⸗Büreau, Berlin bei den Herren Herrmann & Meyer,
Die Direction der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschifffahrts⸗Compagnie.
Vere inigte burger Dampsschifffahrts⸗ Compagnie.
712
Die Nachtheile eines sehr hohen Tarifs vermehren sich übrigens täglich mit der zunehmenden Leichtigkeit der Communication und diese wird unsere jetzigen Berechnungen übersteigen, wenn einmal die wich⸗ tigsten Handelsstädte durch ein Netz von Eisenbahnen vereinigt sein werden, welches Deutschland in allen Richtungen überzieht.
Es ist im Anfange bemerkt worden, daß Verbote und hohe Zölle dem Staate in finanzieller Hinsicht schaden. Bei mäßigen Zöllen nämlich werden manche fremde Waaren für den einheimischen Ver⸗ brauch eingeführt, während einheimische Waaren ähnlicher Art in das Ausland gehen. Dieser Verkehr belebt nicht allein den Handel, son⸗ dern vermehrt auch das Einkommen des Staates, indem die fremden Waaren verzollt werden. Er findet in Oesterreich nur in beschränk⸗ tem Maßstabe statt, weil die hohen Zölle ihn verhindern, dagegen ist er in den Zollvereins⸗Staaten sehr bedeutend.
Die Regsamkeit der Manufaktur⸗Industrie in letzteren und ihr lebhafter Verkehr mit dem Auslande wirken aber noch vortheilhafter auf die Zoll⸗Einnahme, insofern sie eine starke Consumtion von Ko⸗ lonialwaaren herbeiführen. In Oesterreich haben allerdings zwei Städte, Triest und Venedig, einen sehr bedeutenden auswärtigen Handel, aber sie liegen außerhalb der Zoll⸗Linie, da sie Freihäfen und dadurch gewissermaßen fremde Häfen geworden sind. Die hohen Schutzzölle, welche in Oesterreich den einheimischen Manufakturen ein Monopol gewähren, haben ihre Fabrikate vertheuert, so daß sie mei⸗ stens auf fremden Märkten mit den Waaren anderer Länder nicht konkurriren können; daher dienen sie auch in geringem Grade als Tauschmittel und befördern die Einfuhr von Kolonialwaaren wenig. Berücksichtigt man außerdem, daß Oesterreichs System der Einfuhr⸗ Verbote und hohen Zölle auch theilweise auf Kolonialwaaren ausge⸗ dehnt ist, so darf nicht befremden, wenn ihre Einfuhr und die Ein⸗ nahme aus deren Verzollung sehr unbedeutend ist. Es wird genügen, der hauptsächlichen Gattungen von Kolonialwaaren, des Zuckers und Kaffee's, zu erwähnen, denn Taback ist in Oesterreich außer Handel gesetzt; er unterliegt bei der Einfuhr zum eigenen Gebrauch hohen Zöllen und zahlt außerdem eine Licenz⸗Gebühr von 250 Fl. C. M. auf den wiener Centner.
Auf Zucker für Raffinerieen ist in Oesterreich der Zoll 7 Fl. 30 Kr. für den wiener Centner, im deutschen Zoll⸗Verein ungefähr 7 F Im Jahre
8 “
7 Fl. 55 Kr. für dasselbe Gewicht, also etwas höher. 1841 führte Oesterreich von Zuckermehl für Raffinerieen 430,946 wiener (475,063 Zoll⸗) Centner ein; die Einfuhr in die Vereins⸗ länder von Lumpen⸗ und Rohzucker für die Siedereien war 994,953 Zoll⸗Centuer; Oesterreichs Einfuhr verhielt sich also zu der des Ver⸗
do. 8 2
„ Ferdinand Sernau, „ C. Nitzschner. zu decken vermocht.
gez. Holtzapfel.
Hamburg⸗Magde⸗
Prämien⸗Einnahme Thlr. 23,042 53,0929
85,971
im Jahre 1840 1841 1842
5) 2) Dienst für den Monat Mai c. „ 5 mit Passagieren und Gütern. 1“ Von Magdeburg täglich Nachmittags 3 Uhr.
90 59 90
emeiner Anzeiger. Während das Jahr 1843 mancher anderen Asseku⸗ ranz⸗Compagnie die schmerzliche Erinnerung schwer auszugleichende Verluste leider zurückläßt, welche ihr die furchtbaren Seestürme zugeführt haben, gereicht 8 es mir zur besonderen Freude, das günstige Ergebniß Unterzeichnungen werden angenommen: s(sder Wirksamkeit der Weseler Gesellschaft in demselben Zeitraume zu veröffentlichen. — Auch sie hat manche herbe Schäden zur See erlitten, dieselben aber durch eine reichlich gesegnete Einnahme mehr als genügend Die Gesellschaft arbeitete über⸗ haupt, Dank der Vorsehung! seit ihrer Gründung mit vielem Glück, und ist es wohl von Interesse für das verehrte Publirum, die Progressionen des Geschäfts, welche durch eine thätige und kräftige Leitung desselben, der, der Vorsicht angemessenen, grundsätzlich beschränk ten Annahme⸗Maxima auf einen Boden ungeachtet,
erreicht worden sind, kennen zu lernen, als: Versicherte Summe beiläufig Thlr. Policen. 20,000,000 in 11,000
23,000,000 in 12,000 3 1843 179,149. 36,000,000
Diese außerordentliche Zunahme des Geschäfts und
“
eins 87 49 8:100. oder, nach der Bevölkerung berechnet, wie 35 1 : 100.
Der Kaffee ist in Oesterreich mit einem Zolle von 21 Fl. für den wiener Centner belastet, in den Vereinsstaaten wird dasselbe Ge⸗ wicht mit 9 Fl. 45 Kr. verzollt. Oesterreichs Einfuhr von Kaffee betrug 115,823 wiener (129,691 Zoll⸗) Centner; die der Zoll⸗Ver⸗ einsländer belief sich auf 640,900 Zoll⸗Centner. Die erstere verhielt sich also zur letzteren wie 20 ½8 : 100, oder, nach der Bevölkerung be⸗ rechnet, wie 15½. ½ : 400.
Der Einfluß der Zoll⸗Systeme Oesterreichs und der Vereins⸗ staaten auf die Finanzen wird sich noch deutlicher herausstellen, wenn man die Totalsummen der Zoll⸗Erträge in beiden mit einander ver⸗ gleicht. Der Brutto⸗Ertrag der österreichischen Einfuhr⸗ und Ausfuhr⸗ Zölle im Jahre 1841 war 15,325,730 Fl., und rechnet man die Durchfuhr⸗Zölle mit ungefähr 80,000 Fl. hinzu, so ergiebt dies eine Total⸗Summe von 15,405,730 Fl. oder 10,874,633 Rthlr. Der Brutto⸗Ertrag der Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhr⸗Zölle der Vereins⸗ staaten war 21,915,944 Rthlr. Die Zoll⸗Einnahme Oesterreichs ver hielt sich also zu der des Vereins wie 49,% : 100 oder, nach der Einwohner⸗Zahl berechnet, wie 3858, : 100. Die Einnahme der Zollvereinsstaaten für Zucker und Kaffee allein betrug 9,854,914 Rthlr. Besterreichs Total⸗Einnahme von den Zöllen war also, nach der Ein⸗ wohner⸗Zahl berechnet, geringer als deren Betrag blos für Zucker und Kaffee in den Zollvereinsstaaten; er verhielt sich zu dem letzte⸗ ren wie 89: 100. .
Der Brutto⸗Ertrag der Zölle wird in Oesterreich wesentlich durch die Erhebungskosten vermindert, man berechnet diese auf mindestens 25 pCt., während sie in den Vereinsstaaten nur⸗ 10 pCt. erfordern. Jenes Mißverhältniß zwischen Brutto⸗ und Rein⸗Einnahme ist weni ger das Resultat einer zu kostspieligen Verwaltung, als die Sewe iee Folge der Verbote und hohen Zölle. Indem diese die Zoll⸗Einnahme weniger ergiebig als in anderen Ländern machen, führen sie noth⸗ wendig obige Erscheinung herbei⸗ Doch kann man sich nicht ver⸗ hehlen, daß sie auch direkt auf die Verwaltungskosten einwirken, denn indem sie zum Schleichhandel auffordern, nöthigen sie den Fiskus, die Anstalten zur Bewachung und Abwehrung dieses Feindes zu ver⸗ W“ darf sich nicht wundern, wenn Herr von Tegoborski, auf den Grund vorstehender Vergleichungen, dem mäßigen Zollsystem der deutschen Vereinsstaaten den Vorzug vor Oesterreichs Prohibitiv⸗ System einräumt.
“ verwittweten Doktorin Sophie Sellheim, geb. von Deutsch, der Frau Etatsräthin Auguste von Köhler, geb. von Deutsch, des Herrn Hofraths Friedrich von Deutsch, des Fräuleins Louise von Deutsch, der Kom⸗ merzienräthin Caroline Tunder, geb. von Deutsch, der Ober⸗Pastorin Therese Bienemann, geb. von Deutsch,
an große
Deutsch angesucht worden ist, daß ein Proclama ad convocandos creditores et heredes defuncti erlassen 8 werden möge, als hat das livländische Hofgericht dem Ansuchen willfahrend kraft dieses öffentlichen Proklams, Alle und Jede, welche als Gläubiger oder Erben aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an das sämmtliche hinterlassene Vermögen des weiland Herrn Professoris emeriti, Etatsraths und Ritters Dris. Christian Friedrich von Deutsch formiren zu kön⸗ nen vermeinen, oberrichterlich auffordern wollen, sich a dato dieses Proklams innerhalb der Frist von einem Jahre und sechs Wochen allhier beim Hofgericht mit solchen ihren Ansprüchen und Forderungen gehörig an⸗ zugeben und selbige zu dokumentiren und ausführig zu machen, bei der ausdrücklichen Verwarnung, daß nach
Ablauf der vorgeschriebenen Frist Niemand weiter ge⸗ hört, sondern jeder Ausbleibende für immer präkludirt und der Nachlaß des weiland Professoris emeritt,
in 18,000
Dris. Christian Friedrich
und des Königlichen preußischen Lieutenants Carl von 1
Einladung
zu einer
nach London.
1133 5b
Lustfahrt
EE
Den uns mehrseitig ausgesprochenen Wünschen ge⸗ mäß werden wir während des Pfingstfestes eine Lust⸗ fahrt mit einem unserer Dampfschiffe nach Hamburg und von da mit einem Extra⸗See⸗Damffschiffe der General Steam Navigation Comp. nach London aus⸗ führen, sofern sich dafür eine solche Betheiligung zeigt, um für den verhältnißmäßig billig gestellten Preis von
36 Thlr. preuß. Court. on Magdeburg nach Lond und zurück,
die Kosten decken zu können. I1“
Wir haben daher Unterzeichnungsbogen an den un⸗ ten benannten Orten ausgelegt und wenn sich bis zum 10. Mai mindestens 80 Passagiere angemeldet haben, so wird die Fahrt ausgeführt und die Betheiligten da von am 12. Mai näher in Kenntniß gesetzt.
Vorläufig bemerken wir nur, daß das englische Dampfschiff für 150 Personen mit Schlafstellen verse⸗ hen sein wird, daß jedoch, um die sonstigen Bequem⸗ lichkeiten nicht zu stören, nur 125 Passagiere angenom⸗ men werden, und für billige Beköstigung am Bord überall durchaus gesorgt wird.
Die Abfahrt von hier ist auf Sonnabend den 25. 2 Nachmittags 3 Uhr, nach Ankunft des Eisen⸗ bohmzuges von Berlin, Dresden und Leipzig, bestimmt.
hans in Hamburg Sonntag früh und Abfahrt nach wnn am Montag früh, Aufenthalt daselbst 8 Tage, rend welcher Zeit das englische Dampf⸗
18 99f zur Disposiiion liegen bleibt.
Passagieren, welche sich dieser Exrtrafahrt
zu einer Vergnügungsreise nach Hamburg bedienen wollen, stellen wir aus⸗
““ 111““
etsst tchebüteuttt sgrts In h.
Von Hamburg täglich Nachmittags 6 Uhr.
Von Magdeburg — Schleppdienst — Von Hamburg Sonntag Morgens Sonntag Morgens Donnerstagh früh. Mittwoch K. früh.
Billets zur direkten Einschreibung von hier nach Hamburg ertheilt zu ermäßigten Preisen die Passagier⸗ Expedition der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft. Nähere Auskunft ertheilen
Herrmann & Meyer, Hausvoigteiplatz Nr. 12. Berlin, im April 1844.
Passagierfahrten zwischen Potsdam u. Hambur
Die nächste Abfahrt ersolgt von Potsdam: Montag den 29. April, Vormittag 9 Uhr. Fahrbillets sind bei dem Unterzeichneten zu haben.
Anker, Taubenstraße Nr. 10.
1131 b]
[437 b] Nieder⸗Rheinische Güter⸗Asse⸗ kuranz⸗Gesellschaft in Wesel,
genehmigt durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordres vom 14. Mai 1839 und vom 6. Mai 1811.
Die General⸗Versammlung dieser Gesellschaft wurde am 1. April d. J. in Wesel gehalten.
Die Auszüge der Verhandlungen und der Rech⸗ nungs⸗Abschluß des abgelaufenen Jahres liegen bei dem unterzeichneten Haupt⸗Agenten und bei den zu seinem Ressort gehörigen auswärtigen Agenturen zur Einsicht offen.
Die Haupt⸗Positionen des Abschlusses pr. 1813 sind folgende: Thl. Sg. Pf. a) Gewährleistungs⸗Kapital der Ge⸗
sellschaft b) Gewährleistungs⸗Kapital ihres ei⸗
genen Rückversicherungs⸗Vereins. 300,000 — — c) Prämien⸗Ein⸗ Thlr. Sg. f.
nahme in 1843 179,149 14 10 8*
Einnahme an
Zinsen. 6,524 7 10 d) Reserve (die Hälfte des Gewinns
wird alljährlich der Reserve ein⸗
verleibt) . . . . . ... .. .. c) Reserve des Rückver Vereins
1,000,000 — —
44,065 18
27,460 24
120,798 18
7) Bezahlte und schwebende Schäden g) Gesammt⸗Versicherungen in 1843 (in beiläufig 18,000 Policen be⸗ standen.) .36,000,000 —
überraschende Steigerung der Prämien⸗Intraden, sehr mäßigen Verwaltungs⸗Kosten gegenüber, sind sicherlich der sprechendste Beweis von dem sichtbar wachsenden Vertrauen des verehrten Handelsstandes zur Gesellschaft, und beurkunden mehr als je, daß derselbe vorzugsweise einer Anstalt seine volle Unterstützung gewährt und den Vorzug seiner auszuführenden Versicherungen wohlwol⸗ lend schenkt, welche einerseits durch ihr starkes Grund⸗ vermögen die beruhigendsten Bürgschaften giebt und andererseits durch einen Vorstand geleitet und verwal⸗ tet wird, dessen Umsicht und Rechtlichkeit überall ge⸗ bührende Anerkennung finden, und dessen Pflichtaufgabe dahin gerichtet ist, unter zeitgemäßem, beharrlich regem Vorwärtsschreiten nicht nur die ihm anvertranten all⸗ gemeinen und eigenen Interessen nach Kräften zu über⸗ wachen und aufs Gewissenhafteste zu fördern, sondern überhaupt das längst gefühlte nationale Bedürfniß zu befriedigen, einem „deutschen“ Institute in diesem Ge⸗ biete des geschäftlichen Lebens jede, mit Rücksicht auf seine Mittel vereinbare, freie Bewegung auf allen Bah⸗ nen des Weltverkehrs zu schaffen, seinen wohlerworbe⸗ nen guten Ruf immer mehr zu befestigen und auf ferne Zeiten zu bewahren.
Die Gesellschaft übernimmt Versicherungen zur See, auf Flüssen und Kanälen gegen alle Gefahren auf Waaren und Casco, so wie auch zu Lande auf Waa⸗ ren und Effekten aller Art während des Transports auf Eisenbahnen oder zur Fuhre zu den billigsten Prä⸗ miensätzen (worin sie keiner soliden Konkurrenz nach⸗ steht), und können mithin Versicherungen auf über⸗ seeische Güter via See und Fluß, oder aber vom deut⸗ schen Seeplatze zu Lande bis zur Stelle bei derselben geschlossen werden. Sie gewährt den Versicherten jed⸗ wede zulässige Erleichterung, und werden die Anmel⸗ dungen zu Versicherungen auswärts bei den betreffen⸗ den Agenten und hierorts bei dem Unterzeichneten, Dönhofsplatz, Krausen⸗Straße No. 37, so wie bei dem Agenten Herrn W⸗ Keferstein, neue Schönhauser Straße, Ecke der Weinmeister⸗Straße, gemacht und die Ver⸗ sicherungs⸗Dokumente sogleich ertheilt, wozu sich dieselben dem verehrten Handelsstande bestens empfohlen halten.
Haupt⸗Agent.
1
[436 b]
Auf Befehl Seiner Kaiserlichen Majestät des Selbst⸗ herrschers aller Reußen ꝛc. fügt das livländische Hof gericht hiermit zu wissen: Demnach hierselbst ö Herrn Etatsrath und Ritter Dr. Herrmann von 88— er und dem Kommerzienrath und Ehrenbürger Carl Eduard Tunder als Bevollmächtigte der Erben des angezeigter⸗ maßen am 17. April 1843 neuen Styls in Dresden verstorbenen Herrn Professoris emeriti, Etatsraths und
Ritters Dris. Christian Friedrich von Deutsch, nämlich der Fräulein Henriette und Julie von Deutsch, der
Etatsraths und Ritters ie von Deutsch seinen hinterbliebenen Erben zum Eigen⸗ thum adjudizirt werden soll. Wonach ein jeder, den solches angeht, sich zu achten hat. G Signatum im livländischen Hofgerichte zu Riga, den 21. März 1844. Im Namen und von wegen des livländischen Hofgerichts. Fr. v. Brudningk, Präsident.
134 b 8 Sülonegi — des Kalischer Gouvernements bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der im vorigen Jahre vom Staats⸗Rath des Königsreichs Polen be⸗ gründete und zum Erstenmale in Kalisch ab'gehaltene Wollmarkt auch in diesem Jahre, und zwar wie festge⸗ setzt am 28. Mai seinen Anfang nehmen wird. Da das Quantum Wolle auf dem hiesigen vorjährigen Markte ein ziemlich bedeutendes genannt werden kann, und die Aussicht über die bei weitem zahlreichere Zu⸗ fuhren zum bevorstehenden Markte vorhanden i, so dürften wohl die Herren Wollkäufer den hiesigen Markt
nicht unbefriedigt verlassen.
„ 1““ 2 9 9 “ Anzeigen. Bei F. A. Brockhaus in Leipzig ist erschienen und in Berlin vorräthig bei E. B. Schroeder,
Linden 23, Jagorsches Haus: [545] Das Märchen vom
gres Ie eI Kater
in den Bearbeitungen von g 8 8 Perrault un d 3 Straparola, n
Basile, I. u d wi g 1 1C k. Mit zwölf Radirungen von Otto Speckter. Preis elegant gebunden 3 Thlr. .“
[438 b] X△ Berlin chez A. Asher & Co.
Remarques sur la langue française. Syn taxe. iIr cahier. Nouv. explication du- Subjonctif et de quel- ques conjonctions etc. par PaulAckermann. 1844. 8. 10 Sgr. Du meème autcur: Praité de l'accent appliqué à la ihéorie de la versisication. 12. 10 Sgr. Du Principe de la poëésie et de l'éducation du 8. 20 Sgr. Essai sur l'analyse Physique des lan- 8
gues. 8. 20 Sgr.
Das Iteusaeh! bekrägk: 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. - ¾ Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. w in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. 1 Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
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vR av. 7d Hs n ei 128 h n
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vAle Post-Anstalten des In- und 8 Auoslandes nehmen Bestellung uauf dieses Blalt an, für Berlin die Eepedition der Allg. Preuss. aimah Zeitung: 1 Friedrichsstrasse Nr. 72.
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Amtlicher Theil.
Inland. Breslau. Aufsorderung zur Versicherung gegen Hagelschaden. — “ Erklärung. — Dirschau. Ueberschwemmung der Weichsel⸗
fer.
Deutsche Bundesstaaten. Baden. Rheinbischofsheim. Aus⸗ e — Anhalt⸗De⸗ßau. Deßau. Annahme des Prädikats Hoheit.
Frankreich. Pairs⸗Kammer. Cousin über den Sekundär⸗Unter⸗ richt. — Deputirten⸗Kammer. Gefängniß⸗Disziplin. — Paris. Hosnachrichten. — Oppositions⸗Berathung wegen Otaheiti's. — Briefe aus Paris. (Kammer⸗Arbeiten: Sekundär-Unterricht; Gefängnißwesen. — Die Verhandlungen der Kammern über den Sekundär⸗Unterricht und das Gefängnißwesen.)
Großbritanien und Irland. Unterhaus. Erklärung Sir R. Peel's über die Vorfälle bei Alicante und über die spanische Regierung. — Zweite Lesung der Fabritbill. — London. Hof⸗Nachricht. — O'Con⸗ nell's Prozeß auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. — Schreiben aus Lon⸗ don. (Gleichgültigkeit John Bull's gegen die Volksbewegungen; Kirch⸗ liches; neuer Widerstand gegen die Regierung.)
Belgien. Brüssel. Diskussion der Handels⸗Verhältnisse bei verschlosse⸗ nen Thüren. — Schreiben aus Brüssel. (Die Differenzial⸗Zölle und Belgiens kommerzielle Lage.)
SH“ Schreiben aus Lissabon. (Fortgang der Belagerung von Almeida.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin, Leipzigund Paris. Börse.
Kunst⸗Ausstellung zu Paris. — Die Steinsalz⸗Gruben von Rhonaßek in Ungarn. — Kunst⸗Notiz.
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Präsidenten des Haupt⸗Bank⸗Direktoriums, von Lamprech den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlau zu verleihen; und 8
Den Kaufmann Rasmus Trane Skancke zu Tu Norwegen zum Konsul daselbst zu ernennen.
8 Bekanntmachung. Ddie Giro⸗Anweisung auf die Königl. Haupt⸗Bank Nr. 11397 über 200 Rthlr., ausgestellt von Arons Wolff, ist, wie darin aus⸗ drücklich bestimmt worden, nur noch bis zum 30. April d. J. gül⸗ tig, und daher spätestens bis dahin bei der Haupt⸗Bank⸗Kasse zur Zahlung einzuliefern, widrigenfalls sich der Inhaber die nachtheiligen Folgen selbst beizumessen hat. b Beerrlin, den 25. April 1844. Königl. Haupt⸗Bank (gez.) Witt. Reichenbach.
Direktorium. Meyen.
Inland.
1 Breslan, 21. April. (Schl. Z.) Bei dem Eintritt des Früh⸗ jahrs findet sich die Königl. Regierung veranlaßt, die Einsassen des hiesigen Regierungs⸗Departements aufzufordern, ihre Feldfrüchte recht zeitig in der Hagelschaden⸗Versicherungs⸗Gesellschaft versichern zu las sen, da dieselbe bei vorkommenden Hagelschäden sich außer Stande 1-8 würde, eine Unterstützung aus öffentlichen Fonds zu ge⸗ währen.
* Breslau, 25. April. In einem Korrespondenz⸗Artikel aus Breslau in Nr. 92 der Deutschen Allgemeinen Zeitung vom 1. April d. J. war die Nachricht enthalten, daß ein alter, immer als Ehrenmann bewährter Invalide den von ihm bei einer katholi⸗ schen Kirche bekleideten Ober⸗Glöcknerposten um deshalb habe aufge⸗ ben müssen, weil er seit zwanzig Jahren glücklich und zufrieden in gemischter Ehe lebe. Angestellte Ermittelungen haben, wie aus zu⸗ verlässiger Quelle versichert werden kann, rücksichtlich dieses Vorfal⸗ les Folgendes ergeben. Nachdem im Februar vorigen Jahres der Posten eines Ober⸗Glöckners und Küsters bei der katholischen Kirche zu Reichenbach durch das Ableben seines bisherigen Inhabers er⸗ ledigt worden war, wurde diese, mit einem Einkommen von ungefähr 300 Thalern ausgestattete Stelle von der König⸗ lichen Regierung zu Breslau einem ehemaligen Gensdarmen, jedoch nur provisorisch übertragen, da die definitive Besetzung der Stelle der geistlichen Behörde gebührte. Daß Seitens letzterer die fragliche Stelle bei der definitiven Wiederbesetzung nicht dem er⸗ wähnten Gensdarmen verliehen worden ist, hat seine Richtigkeit; ob hierbei der Umstand, daß derselbe in gemischter Ehe lebt, von Ein⸗
fluß gewesen ist, indem etwa die geistliche Behörde, von ihrem Stand⸗ punkte aus, derartige Rücksichten bei Besetzung katholischer Kirchen⸗ Aemter nicht außer Acht lassen zu dürfen geglaubt hat, wissen wir nicht. Aus dem Gesagten geht hervor, daß es sich bei dieser Ange⸗ legenheit nicht von dem „Aufgeben“ eines definitiv übertragenen Postens, sondern lediglich von dem Aufhören eines vorübergehenden Auftrages handelte. Dem Gensdarmen ist bald darauf eine andere, seinen Ansprüchen und Bedürfnissen vollkommen genügende Civilver⸗ sorgung zu Theil geworden.
Dirschau, 23. April. (E. Z.) Der seit dem Eisgange statt⸗ gefundene hohe Wasserstand der Weichsel hat sich seit 8 Tagen durch das aus den oberen Stromgegenden herabströmende Schneewasser noch mehr gehoben. Die Chaussee am diesseitigen Weichselufer ist bereits überschwemmt, die auf der Weichsel⸗-Kampe droht, bei einigen Zoll wachsendem Wasser ebenfalls überfluthet zu werden. Da alle An⸗ landepunkte an der Kampe unter Wasser sind, so muß gegenwärtig der Trajekt oberhalb der Weichsel⸗Kampe über den jetzt etwa 200 R. breiten Strom mit vieler Mühe und großem Zeitaufwand bewirkt werden. Um Aufenthalt bei Beförderung der Posten zu vermeiden, findet die Stationirung der Postpferde und Postwagen am jenseitigen Ufer bei Dirschauerfähre statt und sämmtliche Posten werden mit Käh⸗ nen übergesetzt.
Angekommen: Der General⸗Major und Inspecteur ten Artillerie⸗Inspection, von Jenichen, von Magdeburg. —.—
Ausland.
Deutsche Bundesstaaten.
n. Aus dem Amte Rheinbischofsheim, 19. April. (M. M.) Im diesseitigen Amtsbezirke schicken sich gegen⸗
wärtig viele Einwohner zur Auswanderung nach Nord⸗Amerika an. Es befinden sich unter diesen ziemlich wohlhabende, sonst brave und 8 fleißige, zum Theil auch hochbetagte Leute mit zahlreichen unmündi⸗ gen Kindern; sie verlassen den heimatlichen Boden, eine der frucht⸗ barsten und gesegnetsten Gegenden des Vaterlandes, wo sie bisher ihr sicheres und gutes Fortkommen gefunden hatten, um jenseits des Oceans einem ungewissen Schicksale entgegenzugehen.
Anhalt⸗Deßau. Deßan, 27. April. Durch das hiesige Wochenblatt wird folgende Verordnung bekannt gemacht: 8
„Wir Leopold Friedrich, von Gottes Gnaden regierender Herzog zu Anhalt, Herzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, Graf zu Askanien, Herr zu Zerbst. Bernburg und Gröbzig ꝛc., fügen hiermit zu wissen; daß wir im Einverständisse mit unseren Herren Vettern, den regierenden Herzo⸗ gen zu Anhalt⸗Cöthen und Anhalt⸗Bernburg Liebden Liebden, und nach dem Beispiel anderer deutschen Herzoge, die wie wir und unser Herzogliches Haus zu den altfürstlichen deutschen Geschlechtern gehören, für uns un unsere Regierungs⸗Nachfolger, so wie für die sämmtlichen von uns und unseren Regierungs⸗Nachfolgern abstammenden Prinzen und Prinzessinnen zu Anhalt, das Prädikat: „Hoheit“, angenommen, unserer Frau Mutter Gnaden dasselbe Prädikat beigelegt und ertheilt, auch unserer Herren Brüder Liebden Liebden gestattet haben, das Prädikat: „Hoheit“, für sich und die von ihnen abstammenden Prinzen und Prinzessinnen zu Anhalt zu führen. Wir befehlen unseren Behörden und unseren getreuen Unterthanen, sich hiernach zu achten. Urkundlich unter unserer eigenhändigen Unterschrist und unserem Herzoglichen Insiegel. Deßau, 18. April 1844. Leopold Friedrich,
Herzog zu Anhalt.“
1 Frankreich. G Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 22. April. Die heutige Sitzung der Pairs⸗Kammer, in welcher, wie schon gemeldet, die Dis⸗ kussion des Gesetz⸗Entwurfs über den Sekundär⸗Unterricht begann, wurde ganz von der Rede des Herrn Cousin eingenommen, der die Debatte eröffnete und gegen den Entwurf sprach. „Bei der beklagenswerthen Polemik“, sagte der Redner, „welche die Frage hinsichtlich der Freiheit des Unterrichts vor drei Jahren angeregt hat, und die von Tag zu Tag an Lebhaftigkeit zunimmt, ist es endlich Zeit, zu untersuchen, ob nicht einige feste und unveränderliche Prinzipien diese De⸗ batten aufklären können, K es endlich Zeit, einem großen National⸗Insti⸗ tute, das so vielen Angriffen ausgesetzt ist, und für welches der Bericht des Herzogs von Broglie nicht ein Wort der Ermuthigung enthält, zu Hülfe zu kommen. Was versteht man eigentlich unter der Freiheit des Unterrichts, unter dem Rechte, zu lehren? Steht dieses Recht, als ein öffentliches Recht, allen Bürgern unter denselben Ansprüchen zu, und darf das Gesetz nur auf dem Wege der Ueberwachung und Unterdrückung auf dasselbe ein⸗ wirken? Oder ist es ein spezielles, den übrigen Rechten durch sein Wesen überlegenes Recht, dessen Ausübung vorläufigen Bedingungen unterworfen werden muß? Das ist die erste Frage, die sich aufdrängt. Nun habe ich unter den von der Constitution geheiligten Rechten das Recht, zu lehren, nirgends bemerkt; dies kömmt daher, weil dieses vorgebliche Recht nur eine Chimäre ist. Lehrfreiheit ohne vorläufige Bürgschaft ist der Natur der Dinge zuwider; die Erziehung wird verderblich, sobald sie dem Zufall anheimge⸗ stellt ist. Um das Recht zu haben, irgend etwas zu lehren, muß man be⸗ weisen, daß man im Stande sei, den fraglichen Gegenstand wirklich zu lehren; um die Erlaubniß zu erhalten, die Sitten der Kinder zu bilden und zu verbessern, muß man seine eigene Sittlichkeit nach⸗ weisen. Das Recht, zu lehren, ist also mehr als ein natürliches Recht, mehr als eine Industrie; es ist eine Gewalt, eine Gewalt, die gegen das Schwächste und Heiligste auf der Erde, gegen die Kindheit, geltend gemacht wird. Sollte man eine solche Gewalt dem Nächsten Besten anvertrauen dürfen? Aber, sagt man, Sie vergessen die Rechte der Familienväter. Mit nichten, entgegne ich, man muß diese wohl berücksichtigen, allein man darf ihnen weder die Interessen der Kindheit, noch die Rechte des Staats opfern. Die Gewalt des Familienvaters hat an und für sich nichts Absolutes; der Familienvater verfüͤgt nicht nach Willkür über sein Kind. Wenn er es miß⸗ handelt, schreitet das Strafgesetz ein; wenn er es moralisch miß⸗
Kunst⸗Ausstellung zu Paris. Paris, im April. Wenn die Historie in neuester Zeit sich immer 11“ b modernen, modischen, nichtsweniger als klassischen, sondern ganz dem Zeitton und Tages⸗Geschmack sich bequemenden G lungsweise verfällt, so gewinnt dagegen die Genre Malerei eine Tiefe, Breite und Klassizität, die Alles in sich ausnehmen zu wollen b auf dem Kern des Nationellen ruht, auf der mittleren Bahn 21 Volks⸗Interessen und Anliegen, auf dem rechten Thalweg der allgemeinen Bestrebungen sich fort⸗ bewegt. Das rohe, derb natürliche, populaire Dasein, das gesellige, bürger⸗ liche Leben, ja selbst die Extreme der verwilderten, gesezlosen, ordnungswi⸗ drigen Existenz und der lururiösen Ueberverseinerung, Alles zieht sie in den Kreis ihrer Darstellungen hinein. Sie ist dem. modernen Roman zu ver⸗ gleichen und sucht daher auch seine Mannigfaltigkeit und Wichtigkeit zu ge⸗ winnen und, seinem Beispiele folgend, allen Vorgängen des werkeltäglichen Verkehr⸗ und Konvenienzlebens in ihrer Vergänglichkeit eiwas Bleibendes zu ge⸗ ben, ja sogar die lokalsten, individuellsten Scenen raffinirter Geselligkeit und Ge⸗ nußlust einer üppigen Hauptstadt in ihrer modernsten Modernität zu erfassen und mit der Kunst eines Terburg, Metzu, Gerard Dow, Netscher, Mieris, Pieter de Hooghe in einem Moment günstiger Beleuchtung, wie des schönen Farbenwechsels, festzuhalten und für die Anschauung bedeutsam, so zu sagen, klassisch zu machen. Diese Richtung, wo überall der frischen Natur, Gegenwart und Wirklichkeit beizukommen gestrebt wird, ist im Ver⸗ hältniß zu dem, was vorher angestrebt und erreicht wurde, eine Regenera⸗ tion der Kunst zu nennen. Denn gleich den Nachfolgern der Caracci, den Akademitern des siebzehnten Jahrhunderts, waren die aus der Schule Da⸗ vid's hervorgegangenen Maler in Unnatur, Süßlichkeit und Nebelhaftigkeit auseinandergeflossen; es konnte nicht ausbleiben, daß nicht diesen flach an⸗ tikisirenden, ihre innere Leblosigkeit in äußerer Pracht verhüllenden Idealisten der sogenannten jlassischen Schule eine neue Richtung gegenübertrat, die, auf Caraveggio, Spagnoletto, Manfredi u. - fußend, vorzugsweise der Darstellung der gemeinen, sleischlichen Natur, der saftigen, irdischen Derbheit huldigte. In Frankreich, wie ehemals in Ita⸗ lien, geriethen die naturalistischen Neuerer unmittelbar ins Genre, welches in allen Auf⸗ und Abstufungen, von vornehmen Conversations⸗Scenen bis zu den Bombocciaden, durchgemacht wurde, und genan genommen, ist die ganze neueste französische Malerei nichts als Genre⸗Malerei im Großen und v 8 er Haupt⸗Meister dieser genreartigen r - auch einer ihrer . Pchbeser 8 ne⸗ Vernet, der diesmal zwei treffliche Kabinets⸗Bilder ausgestellt: eine Reise in Rußland und als Ge⸗ genstück dazu eine Reise in der Wüste. Auf dem ersten Bilde pfeist ein eisiger Wind und wirbelt ein rauhes Schneeschauer, das Luft, Himmel und Erde in Eine Masse einhüllt und wie dicke Milch gerinnen macht. Man
aturalistischen Richtung und
unterscheidet keine Elemente mehr oder, um mich richtiger auszudrücken, nur noch eines; nirgends Weg noch Sieg; nirgends etwas Flüssiges, kein Strauch, keine Spur von Vegetation in dieser alles Leben begrabenden Natur; nichts als ein Schlitten, von drei Pferden mit dampfenden Nüstern wie vom Sturmwinde fortgerissen, in dem Schlitten ein Reisender, der Künstler selbst, von Kopf bis zu Füßen eingemummt, vornauf der Mugit und hintendrein Krähen, die dem Schlitten das Geleit geben, in der Hoff⸗
nung, etwas zu erschnappen. Nichts Einfacheres, aber nichts Frappanteres.
Wo wir sind, ob bei Tobolsk oder Smolensk, mag Gott wissen; es ist nicht
menschenmöglich, sich in dieser gräulichen Eis⸗ und Schnee⸗ Atmoshäre zu⸗
rechtzufinden, wo der Tag nicht heller scheint als die Nacht. Wir möchten
das Hasenpanier ergreifen und mit aller Macht unserer Beine davonlaufen;
zähneklappernd wenden wir uns ab, und doch fühlen wir uns wieder hinge⸗
zogen und wie von einem wunderbaren Zauber auf dem öden Fleck festgebannt durch die lebendige Wahrheit, die aus jedem Zuge dieses Bildes des eisigen Ent
setzens spricht. Endlich reißen wir uns los, um wie ein schattenloser Peter Schle⸗ mihl mit Siebenmeilenstiefeln über Meere und Gebirge aus den starrenden Eis⸗ feldern Rußlands nach den brennenden Wüstenflächen Afrika's aufzubrechen. Konnten wir uns aber kaum mit doppeltem Pelzwerk gegen die schneidende Eis⸗ kälte schützen, so brauchten wir jetzt den dicken Burnous gegen den glühenden Sonnenbrand. Luft, Himmel, Erde, Menschen und Vieh, Alles ist verän⸗ dert. Anstatt der wild und mit Windsgebrause dahinschießenden Pferde, gravitätisch langsam einherschreitende Kameele, die Schiffe des Meeres ohne Wasser; anstatt hungriger Krähen raubgierige Geier; anstatt des Eiswindes, der Alles erstarrt, ein Gluthwind, der Alles verdörrt; anstatt des kräuselnden Frostschnees wirbelnder Feuersand; hier wie dort eine alles Lebendige an⸗ feindende Natur; doch dienen hier kleines Gestrüpp und Kameelgerippe we⸗ nigstens als Leuchtthürme und Meilenzeiger. Die reich mit Goldschnüren gestickte Kleidung, die kostbaren Waffen, die prächtigen Pistolenhalfter, die nachlässig bequeme Haltung, das sonnegebräunte Gesicht, Alles läßt in dem Haupt⸗Reisenden des kleinen Karavanenzuges, der ein weißes Kameel reitet, den Abkömmling irgend eines Wüsten⸗Emirs vermuthen, nicht aber, wie es doch der Fall ist, ein ursprünglich pariser Stadtkind, den letzten Sprößling einer berühmten Künstler⸗Familie, in welcher das Talent für die Kunst drei Generationen hindurch vom Vater auf den Sohn fortgeerbt — Horace Vernet mit Einem Wort. In beiden Bildern zeigt sich eine Wahrheit, eine Feinheit, eine lebendige Mannigfaltigkeit und geistreiche Leichtigkeit der Behandlung, die das . Talent, wie die freie Meisterschaft des Künstlers, eben so bewunderns⸗ als beneidenswerth er⸗ scheinen lassen.
Viel Aufsehen macht diesmal ein Bild von Couture, die Geldgier betitelt, eine Composition von sieben halben, lebensgroßen Figuren. Vor einem mit Goldstücken, Juwelen, Perlen und kostbaren Geschmeiden bedeck⸗ ten Tische sitzt eine hagere, abgezehrte Gestalt, zweideutigen Geschlechts, der
Intention des Künstlers nach ein alter Geizhals, in schwarzbraunem, scha⸗ bigen Gewande und bloßem, steuppigen Haar, stürmisch angebettelt von einem feilen Schwarm schnöder Metall⸗Anbeter, üppige Dirnen mit lüster⸗ nen Geberden, wallenden Busen, flammenden Augen und glühenden Wangen, vom Buhlteufel der Gefallsucht, Koketterie und Sinneslust be⸗ sessen, Dichter und Schriststeller, mit Gott und sich und ihrer Moralität zer⸗ fallen, bieten gegen eine Hand voll Gold, die einen die Sprenenreize und Circelockungen ihres Leibes, die anderen die Musenkünste und Apollogaben ihres Geistes. Doch die ehrlosen Anträge der Genialität und Liederlichkeit finden kein Gehör bei dem Geizigen, der keinen anderen Schatz will, als den, worüber er seine Raubvogelkrallen hackt. Hinter ihm lacht höhnisch grinsend Mephistopheles, der vermuthlich seinen Klienten den Kredit gekün⸗ digt und die abgelaufenen Wechsel nicht hat erneuern wollen, so daß 1b ihm nächstens mit Haut und Haar gehören werden. Abgesehen von der etwas undeutlichen und vieldeutigen Composition, ist der Gegenstand mit großer Meisterschaft und Farbenbrillanz behandelt. Ueber die halb entblößten Oberlei⸗ ber der vorderen weiblichen Figuren ist wie ein rieselnder Lichtstrom ausgegossen, ein blendender Farbenglanz, der gegen die in transparenten Schatten gehal⸗- tenen Figuren des Hintergrundes pikant absticht und eine frappante Wir⸗ kung hervorbringt, welche jedoch durch den kreidigen Ton in den übrigens theilweise sehr gut modellirten Fleischtheilen durch Verworrenheit und Unruhe in den Linien und Konturen, wie durch Bonalität in den Formen, stark be⸗ einträchtigt wird. Im Ganzen verräth dies Bild eine kräftige Originalität, eine nicht gewöhnliche Energie des Lichts und der Farbe, die jedoch leicht in manieristische Bravourmalerei und effektjägerische Virtuosität ausarten und umschlagen könnte, wenn der noch junge, vielversprechende Künstler de hellen Blick verliert in der schwarzen Nacht von Rauch und Wolken, in die der Opserdampf der lobhudelnden Kameraderie ihn eingehüllt. Die Kritiker, welche aus diesem Bilde der neuen französischen Schule ihren Rubens prophezeien oder gar schon vindiziren, handeln, als ob sie es darauf anleg ten, eine reich ausgestattete Natur unfruchtbar zu machen, einen kräftigen Baum in der Wurzel zu verdorren. Als in der Ausstellung vom Jahre 1827 die Geburt Heinrich's IYV. von Eugdene Deverin erschien, wurde auch gleich in die Lobposaune gestoßen und laut verkündigt, die französische Schule hätte ihren Paolo Veronese gefunden; aber aus dem versprochenen Paolo Caliari ist nicht einmal ein Carlo Caliari, sondern ein höchst vrdi⸗ nairer Flach⸗ und Schnellmaler geworden, welchen die Recensenten seildem zu Tode gesteinigt. Talentvolle Künstler, die in Paris mit einem ihrer Werke Aufmerksamkeit und Theilnahme erwecken, Sensation machen und, was das Schlimmste, en vogue kommen, sollten zuweilen zu ihrem Heile auf die Festung gesteckt werden, damit sie von technischen Umtrieben gebessert und gegen alle Einflüsterungen des Handwerks taub gemacht wür⸗ den. Ich meine so, daß sie sich nicht ins Weite verflachten, nicht ins Nebel⸗ hafte zerflössen, sondern vas, was ihnen Noth thut, fleißiger, tiefer, in