1844 / 120 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

reichs blick zur Ruhe gebracht sei. Baron C. von Rothschild rückgekehrt, nachdem er eine mit dem Schatze abgeschlossen. dahin, daß dieses Anlehen, vonnöt 1 gedehnt werden könne.

Neapel, 13. April. (A. Z.) Der König hat mehrere Trup⸗ pen⸗Kolonnen in die Provinzen abgeschickt, welche einen beruhigenden auf die Bewohner ausüben und zugleich militairische Uebun⸗ Die schweizer Garnison ist jedoch in Neapel zurückgeblieben. Von Unruhen hört man gar wenig mehr. Die Be⸗ wohner der Insel Lipari, von Hunger und Noth getrieben, kamen vor einiger Zeit nach Sicilien hinüber und forderten von der Regierungs⸗ Behörde in Patti Brod und Lebensmittel, welche Bitte ihnen auch, bevor Man ist überall sehr gespannt auf die Mittel, welche die Regierung ergreifen wird, dem furchtbaren Elend Einhalt zu thun, dessen Quelle wahrlich nicht in der Beschaf⸗ fenheit des Bodens, nicht in der Arbeitsscheu der Bewohner, sondern hauptsächlich in dem mangelnden Geldumlauf gesucht werden muß. Die Königliche Familie hat bereits überall hin gespendet, doch war

Einfluß gen vornehmen sollen.

es zu Erxzessen kam, gewährt wurde.

Alles bisher unzureichend.

Der Kronprinz von Württemberg hat die schöne Villa des Principe von Ottajano, welche ihm auf die freundlich nützigste Weise zur Verfügung gestellt worden war, verlassen und sich

auf den Weg nach Stuttgart begeben. Bei den Unruhen von Cosenza wurde

paar exaltir fe E66

öb opel, 10. April.

Konstantit

tritte Glück zu wünschen.

Saadulla Pascha, welcher kürzlich in Bagdad den Oberbefehl über die Truppen führte, ist zum Gouverneur der Dardanellen, an die Stelle des in den Disponibilitätsstand versetzten Aarif Pascha, 1) 2) Einregistrirungs⸗Steuer, Stempel und Ertrag

der Staats⸗Domainen der Staats⸗Waldungen

ernannt worden.

Der Divisions⸗General Bekir Pascha, welcher zur Zerstreuung der albanesischen Banden abgegangen war, ist den 27. März nach 3 Adrianopel zurückgekehrt, nachdem er die verschiedenen Corps von Auf⸗ 2 rührern auseinander gesprengt, etwa 60 derselben gefangen genom⸗ 4) men und in Ketten geschmiedet nach der Hauptstadt abgeschickt hatte.

Berichte aus Beirut vom 3. April melden, daß die Unruhen Die europäischen Familien, 8 welche aus Besorgniß vor neuen Unbilden sich nach der Insel Ruad 1 (Tortosa) begeben hatten, weilten bis zum 24. März auf den daselbst ankernden Kriegsschiffen, und man glaubte bei Abgang des Berichtes 9 in Beirut, daß sie um jene Zeit bereits wieder in Latakia angekommen 5 wären, nachdem die hingesendeten Truppen⸗Corps schon jene Stadt Die in Beirut wohnenden Europäer waren, sowohl durch die exemplarische Genugthuung, welche von Seiten der Pforte gewährt worden, als auch durch die Nachricht, daß die gewesenen albanesischen Truppen entlassen worden sind, vollständig Die Ankunft des Oberbefehlshabers der Truppen Arabiens, Namik Pascha, in Beirut hatte unter den Türken in letz⸗ terer Gegend die Besorgniß erweckt, daß auch dort die Millitair⸗ Conscription wieder ins Leben gerufen werden möge.

Zur Beseitigung der in den Bezirken des Läbanons entstehenden Schwierigkeiten, wo Christen und Drusen unter einander wohnen, ist von Seiten der Pforte die Bildung eines Divans angeordnet worden, dem die Entscheidung der streitigen Fragen unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des Gouverneurs Essaad Pascha obliegen soll.

zu Latakia ihrem Ende nahe waren.

erreicht hatten.

wieder beruhigt.

2sreimmgwxASerAeeüennRLnnexAxHevnememxnnRarvnwaroeeerrxrm;

das unsinnige Treiben der revolutionairen Partei für den Augen⸗

ist vor einigen Tagen nach Neapel zu⸗ Anleihe von beiläufig 200,000 Scudi

Man sagt, die Uebereinkuuft laute falls die Regierung später weiteres heu haben sollte, bis zur Summe von 2,000,000 Scudi aus⸗

ste und uneigen⸗

allerdings von einem Notar, der gleich darauf im Kampfe gefallen, eine Tricolor⸗Fahne geschwungen und mancher damit in Verbindung stehende Wunsch sehr laut geäußert; dennoch trug der ganze Aufruhr keine politische Farbe, sondern ging von nothleidenden Menschen aus, unter welche sich ein

(Journ. de Const.) erste Dolmetsch des Kaiserlichen Divans, Fuad Efendi, welcher bereits früher als Geschäftsträger der Pforte in London fungirte, ist zum außerordentlichen Gesandten am spanischen Hofe mit dem Auftrage ernannt worden, der Königin Isabella II. zu ihrem Regierungs⸗An⸗

724 Aegppten. 1 (Oest. Lloyd.) dessen Gesundheit wieder hergestellt ist, beschäftigt sich vorzüglich mit dem Ordnen der Finanzen des Landes. zum Minister dieses wichtigen Verwal⸗ tungszweiges ernennen, Ibrahim Pascha unterstützt nach Kräften die Finanzpläne seines Vaters. Während der von ihm kürzlich überstan⸗ denen schweren Krankheit hatte sich sowohl unter der christlichen, als der muselmännischen Bevölkerung eine große Theilnahme für ihn gezeigt.

Nachrichten aus Adoa zufolge, wird der Handel Abyssiniens durch die Erpressungen und das eigenmächtige Verfahren des Gouverneurs Rustan Aga von Massaua sehr beeinträchtigt. Dschidda abhängig, ist Rustan, gleich dem Gouverneur von Suakim, nur zur Erhebung des im Traktat von Konstantinopel im Jahre 1838 festgesetzten Ein⸗ und Ausfuhr⸗Zolls ermächtigt, während er die Waaren dergestalt besteuert, daß die Kaufleute sich mehrmals genö⸗ thigt sahen, dieselben ganz im Stiche zu lassen, um den übertrieben hohen Zoll nicht zu tragen, und die dagegen bei Osman Pascha in

Alexandrien, 26. März.

Geld verdienstvollen Scheriff⸗Pascha

begeben haben. Felleisen, den Zeitungs⸗

₰X½ Paris, 23. April.

227

1,339,356,578 Fr. beläuft.

den Hauptsätze zurückgeführt: Direkte Steuern.

Ertrag Staats⸗Fischereien...

Universitäts⸗Abgaben

veranschlagt. in Syrien das Justiz⸗Ministerium

partement des Kultus das Ministerium der das Ministerium des das das das das das

Ministerium des Ministerium der

Marine⸗Ministerium

Dschidda erhobenen Beschwerden blieben unbeachtet. D und mehrere andere verübte Ungerechtigkeiten erbitterten einige abys⸗ sinische Häuptlinge so sehr, daß sie den Entschluß faßten, die Waffen gegen die Osmanlis zu ergreifen und sie von ihren Küsten zu vertrei⸗ ben. Es ist indeß dem Prinzen Ubieh von Adoa gelungen, die Kriegs⸗ lust seiner Vasallen im Zaume zu halten und die Ruhe ist bisher nicht gestört worden. Man giebt auch der Hoffnung Raum, die Pforte werde endlich energisch gegen Osman Pascha auftreten, welcher die Jagden auf die abyssinischen Christen nicht hindert, die dann als Sklaven verkauft und zur Annahme des Islam ezmangen werden. Das am 18ten d. M. hier angekommene englische Dampfboot —ꝗTbei⸗ Frereich verschifft w

brachte 140 Passagiere mit, die sich bereits über Suez nach Ostindien EENP Zum Transport ihrer Effekten, nebst dem Brief⸗ und Waarenkisten wurden fast eben so viele Kameele verwendet, wie bei der Karavane, welche am 20. März die von Mekka zurückgekehrten Pilger nach Kahira brachte.

Das französische Budget von 1845.

Die ordentlichen Einnahmen für das nächste Finanz⸗Jahr sind nach den 1,276,925,231 Fr. berechnet, wozu denn noch ein Theil des durch das Gesetz vom 25. Juni 1841 autorisirten Anlehns mit 62,431,344 Fr. kommt, so daß das gesammte Einnahme⸗Budget für 1845 sich auf

Die ordentlichen Einnahmen sind in dem Budget auf die folgen⸗

Eingangs⸗Zölle und Salz⸗Steuer.. 5) Indirekte Steuarreilraun 6) Ertrag der Posten

Verschiedene Einkünfte aus den Kolonieen und aus den Departements⸗Kassen Verschiedene andere Einnahmen Im Ganzen.. 1,276,925,231 Die Staats⸗Ausgaben dagegen Davon kommen auf: die Verzinsung der öffentlichen Schuull die Civilliste und die beiden Kammern ..

das mit dem Justiz⸗Ministerium vereinigte De⸗

auswärtigen Angel egenheiten öffentlichen Unterrichts....

Ministerium des Innern.. Ackerbaues und des Handels

öffentlichen Arbeiten... Kriegs⸗Ministerium ..

..„„„5„5,5„„, 2„

E“

ürärarmütücaheee

Mehmed Ali,

Man glaubt, er werde den

Von dem Pascha von

D

iese Uebergriffe

das Finanz⸗Ministerium Regie⸗Kosten und Kosten der Steuer⸗Erhebung. Rückzahlungen (der für Rechnung der Gemeinden

erhobenen Steuern), Ausfuhr⸗Prämien u. s. w. Befestigungs⸗Arbeiten... Eisenbahn⸗Bauten .

17,377,312 Fr. 147,692,191 „» 66,355,770 62,431,344 34,000,000 . 1,372,538,141 Fr.

Im Ganzen...

Der Unterschied zwischen Ausgabe und Einnahme beträgt dem⸗ nach, trotz einer Anleihe von 62,131,344 Fr. und trotz einer ver⸗ muthlichen Vermehrung der ordentlichen Einnahmen um 31 Millionen, nicht weniger als 33,181,566 Fr. Ausfällen, welche die letzten vier Jahre ergeben haben, so stellt sich für den Zeitraum von 1810 ein Gesammt⸗Defizit von 360 Millionen heraus, in denen jedoch die mittelst Anleihe aufgebrachten Kosten der Befestigung von Paris mit 140 Millionen nicht mitbegriffen sind. Wenn man von jenen 360 Millionen den Betrag der vorräthigen Zinsen des Tilgungs⸗Fonds mit 210 Millionen abzieht, der seiner eigentlichen Bestimmung ganz entfremdet ist, um die Lücken der lau⸗ fenden Budgets einigermaßen zu decken, so bleibt für 1845 als Re⸗ sultat der fünf letzten Finanzjahre noch immer ein Defizit von 150 Millionen, der Ertrag der in diesem Zeitraume abgeschlossenen Anleihe auch diesmal nicht einbegriffen.

Rechnet man diese Summe zu den

p. Last. behaupten. und gut verkäuf Kauflust, werden.

ministeriellen Anschlägen auf sind zu 2 a 2 Leinsaamen wird willig zu haben.

Preise weichend.

..... .. 761

255,622,950

billiger zu haben.

und der 11“ 35,023,500 211,918,000 266,576,000

49,266,000

2 werden mußten. 1,150,000

18,609,000

290—

2) Fr. Fr.

Fr. 2)

sind auf 1,372,538,141 367,120,651 14,745,000 20,744,325

„„0

. „,

37,64 1,99 1 5,694,391 17,109,633 102,047,756 13,978,545 59,174,100 296,183,846 112,681,280

.„ .„

erlaubt.

betragen.

Handels- und Börsen-Uachrichten.

Hamburg, 26. April. seit vorigem Freitag hier am Platze sehr unbedeutend. während dieser Zeit nur 120 bis 200 Last gekauft worden, wovon der größte

veränderten Preisen kaufen. G zu t 273 Rthlr. billigeren Preisen einige Partieen gekauft worden.

auf vorige Notirungen gehalten. Schiffsbrod fand Abnehmer zu den Preisen wie in voriger Woche. Für Rappkuchen fordert man die Notirungen wie vor acht Tagen; doch wird dazu nur wenig gekauft.

und muß 3 a 4 Rthlr. niedriger notirt werden. Gerste wurde ein paar Thaler billiger verkauft, und den⸗ noch waren kaum einzelne Käufer dafür. man konnte zu den letzten Notirungen willig kaufen. die vorigen Preise verlangt. 1 Rappsaamen war nur zu billigeren Preisen Klagen darüber eingegangen sind, daß schon viele Saamenfelder umgepflügt Leinsaamen wird auf letzte Notirungen gehalten. kuchen flau, und waren dafür die Preise der vorigen Woche nicht zu bedin⸗ gen. Auch Rappluchen müssen etwas billiger notirt werden.

London, 22. April. mäßige Zufuhr von englischem Weizen; man bedang für die besten Par⸗ tieen die Preise der vorigen Woche. sehr wenig Frage. Von Geschäften f. a. B. und in Bond verlautete nichts; circa 1200 Qrs. werden nach Bordeaux verschifft. außerordentlich flau, und englische sowohl wie fremde ist 1 a 2 Sh. p. Or. im Werthe gefallen. Erbsen und Bohnen stellten sich wie in voriger Woche. Die Zufuhr von Hafer war gut, aber der Begehr reichte kaum hin, die letz⸗ ten Preise aufrecht zu halten.

Turin, 13. April. Genua's hatte seit lange das Bedürfniß einer Eskompt⸗ und Depositenbank in jener blühenden Hafenstadt fühlbar gemacht. gen Handels⸗Kammer hat der König die Errichtung einer solchen Bank jetzt Das Privilegium ist auf die Dauer von 20 Jahren ertheilt. Geschäfts⸗Kapital soll

8

(B. H.) Das Geschäft in Getraide war Von Weizen sind

Die Preise haben sich nicht behaup⸗

ten können, und man mußte zuletzt einige Thaler billiger verkaufen, nament⸗

lich die Mittel⸗- und geringeren Sorten.

und der Umsatz darin war sehr beschränkt. 1 kauft: 122 pfd. holländ. schwerer dänischer Roggen zu 68 68 Rthlr. Cour. Gerste wenig gefordert, und die Preise konnten zuletzt sich nicht Von Hafer blieben die feinen, geruchfreien Sorten preishaltend flich; geringe Waare schwer zu lassen. Erbsen fanden wenig

In Roggen hielt die Flaue an, In Auction wurde gestern ver⸗

und nur für kleine Partieen konnten die vorigen Preise bedungen Für Bohnen war kein Begehr und man konnte dieselben zu un⸗

Wicken schwer zu begeben. Von Rappsaamen

Weizenmehl ist dazu

Mit Leinkuchen blieb es flau und

In Getraide ab auswärts ist der Handel fortwährend ungewöhnlich Weizen war zu den bisherigen Forderungen dafür nicht zu lassen

Roggen flau und etwas

In Hafer ging nichts um, und Für Erbsen hat man Bohnen und Wicken flau und ohne Umsatz. zu lassen, ungeachtet mehrseitig

Lein⸗ (B. H.) Am heutigen Markte befand sich eine Für fremde verzollte Waare gab es

Mit Gerste bleibt es

Der immer lebhafter werdende Handels⸗Verkehr

Auf die Bitten der dorti⸗

8,8

Das

4 Millionen Lire in 4000 Actien zu 1000 Lire

[1850]

Von dem Königl. preuß. Land⸗ und Stadtgericht zu Kottbus werden der verschollene Johann Gottfried Flicke, geboren zu Kottbus den 6. Oktober 1809, wel⸗ cher im Herbst 1830 von Berlin als studiosus medi- einae über Magdeburg nach Afrika gegangen, dort bei der Königl. französischen Armee in der ersten Kompag⸗ nie des ersten Bataillons der Fremden⸗Legion als Fü⸗ silier wahrscheinlich unter dem angenommenen Namen Henri Rothe eingetreten und dann verstorben ist, indem ein Individuum dieses Namens laut Attests des fran⸗ zösischen Kriegs⸗Ministerii vom 11. Dezember 1832 im Militair⸗Hospital von Babazum am 25. Oktober dessel⸗ ben Jahres mit Tode abgegangen sein soll, oder dessen eiwanige Erben oder Erbnehmer öffentlich vorgeladen, sich binnen Neun Monaten, spätestens aber in dem auf

den 1. Mai 1845, Vormittas 10 Uhr,

vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichtes⸗Rath Spie⸗ gelberg im Königl. Land und Stadtgerichte hier anbe⸗ raumten Termine oder in dessen I. Büreau⸗Abtheilung schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Johann Gottfried Flicke für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen den sich legitimirenden nächsten Verwandten ausgeantwortet werden wird.

Kottbus, den 20. Oktober 1843.

Nieder⸗Schlesisch⸗N tärkische Eisenbahn.

lieferung.

Zur Anlage des ersten

Gleises der Nieder⸗Schle⸗

hsisch⸗Märkischen Eisen⸗

bahn soll die Lieferung

von 271,800 Centner oder

enee aesH 13,763 englische Tons

gegeben werden. in fünf Loose getheilt, in Entreprise Die Lieferungs⸗Bedingungen mit Nachweisung der

)M

Ablieferungsorte, der Lieferungszeit und Quantitäten,

so wie der Submissions⸗Formulare, lönnen 1öu“]

hierselbst in dem technischen Büreau der Gesellschaft (Ascanischer Platz Nr. 7), so wie in Breslau im Büreau des Herrn Bau⸗Inspektor Manger, in Stettin bei den Schleich, und in Hamburg bei dem Herrn J. Mertens eingesehen und gegen Erlegung von 10 Sgr. Abschrif⸗ ten dieser Stücke in Empfang genommen werden. Submissionen für die Lieferung eines oder mehrerer

. Loose müssen versiegelt mit der Aufschrift „Schie⸗

* 638 9 2 *☚½ . 38 72 nenlieferungs⸗Offerte“ vor dem 14. Juni c. bei uns (Leipziger Straße Nr. 61) eingereicht werden.

Da an diesem Tage die Submissionen eröffnet wer⸗ den und event. der Zuschlag ertheilt wird, so können später eingehende Submissionen nicht berücksichtigt werden.

Die sich Meldenden bleiben Sechs Wochen nach dem 14. Juni c. an ihre Offerten gebunden. Berlin, den 26. April 1844.

Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Herren Goltdammer und

SHgunung den Leipziger Wollmarkt betreffend.

Der diesjährige Leipziger Wollmarkt nin 14. Juni seinen Anfang und endigt mit dem 17. Juni. Leipzig, den 18. März 1844. Der Rath der Stadt

Leipzig. Dr. Gross.

1880]‚) .

Der mecklenburgische Wollmarkt zu Güstrow wird zu⸗ folge Großherzoglicher Bestimmung in diesem Jahre am 26., 27. und 28. Juni gehalten. Die Wolle wird schon vor Anfang des Marktes gelagert sein, so daß die Käufer sogleich den Vorrath übersehen können. Güstrow, den 19. April 1844. Bürgermeister und Rath.

[547] Bekanntmachun g. Für Feuerschäden und Verwaltungskosten sind von den Mitgliedern der unterzeichneten Bank auf das Halb⸗

Allgemeiner

jahr vom 1. Oktober 1843 bis 31. März 1844 für je⸗ des hundert Thaler Beitragsquote Zehn Neugroschen aufzubringen, mithin

für 100 Thaler Versicherungssumme in Klasse J. 1 Ngr. 6 ½ Pf. in Klasse IV. 6 Ngr. Pf.

VI0

2 2 8 2 3 ½ 5 5 5

»

2 5 III. 5 52 5 5 2 Leipzig, den 20. April 1814. Mobiliar- Brandversicherungs-Bank

sfür Deutschland. Rent⸗Amtmann Brunner. Professor Pohl. Dr. Schultze. Eduard Poll, Haupt⸗Rendant.

Dampf⸗Packetfahrt

, der St. Petersburg⸗Lübecker Dampf⸗

Scchiffe zwischen Cronstadt, Trave⸗ münde und Swinemünde.

Die drei privilegirten schönen und großen Dampf⸗ schiffe der St. Petersburg⸗Lübecker Dampfschifffahrts⸗ Gesellschaft: „Nicolai I.“, Capt. G. B. Bos, „Alexau⸗ dra“, Capt. H. H. Schütt, und „Nadlesnick“, Capt. C. N. Heitmann, werden in diesem Jahre eine regel⸗ mäßige Communication zwischen Cronstadt und Trave⸗ münde, von welchen beiden Häfen an jedem Sonnabend ein Dampfschiff abgehen wird, so wie zwischen Cron⸗ stadt und Swinemünde, von welchen beiden Häfen ab⸗ wechselnd ein um den andern Sonnabend ein Schiff abgehen wird, unterhalten.

Von Travemünde geht das erste Dampfschiff am 4. Mai,

das letzte Dampfschiff am 9. November.

Von Swinemünde geht das erste Dampfschiff am

25. Mai, das letzte Dampfschiff am 28. September.

Abfahrt von Travemünde um 3 Uhr Nachmittags.

Swinemünde 6 »

Anmeldungen geschehen in den Comtoiren der Dampf⸗ schifffahrts Gesellschaft zu Lübeck und Stettin.

4— Die Preise der Passage u. s. w. sind im Com⸗ toir der Herren H. F. Fetschow & Sohn in Berlin, Klosterstraße Nr. 87, zu erfahren.

[113b] Für Dornsche Bedachung, um solche gegen Durchdringen der Nässe zu schützen,

Direction dern

empfiehlt Schwerdtmann, Leipziger Str. Nr. 35, die vielfach angewandt und bewährt gefundene Lackm asse. Der Centner dieser Gummi⸗Lackmasse kostet incl. Faß 6 ½ Thlr. und kann man mit 1 Centner 800 Fuß be⸗ streichen. Gedruckte Anweisung gratis.

[445 p]

Donnerstag, den 2. Mai, Abends 7 Uhr, im Jagorschen Saale, Linden 23, wird der Akustiker Friedr. Kauf- mann aus Dresden eine musikalische Soiréc auf dem von ihm erfundenen Saiten-Instrument Harmoni- chord und mit den gleichfalls von ihm erfundenen u. verfertigten Musikkunstwerken Symphonion, Chor- daulodion Salpingion etc. zu geben die Ehre haben.

Mad. Crelinger u. Fräul. Marxz werden die Güte haben, den Konzertgeber mit ihren Talenten zu unterstützen. 1) Ouvertürezur Stummen v. Portici v. Auber. Symphonion. Fanfare mit Doppeltönen auf c. Trompete. Trompet- Automat. 2) Choral und Canto reéligioso, auf dem Saiten-Instrument: Harmonicho 1 d, Vvor getragen von Friedr. Kaufmann. IHIalleluja aus dem Oratorium Messias Händel. Salpingion. Lied von Mendelssohn-Bartholdy- mit Begleitung des Harmon ic hord, vorge- tragen von Fräulein Marx. Champagner- Ariece aus: „art. Chordaulodion. Des Kindes Zuversicht, Ged. v. gespr. v. Mad. Crelinger, mit freier Fant. a. d IIarmonichord begleit. v. Fr. Kaufmann. P otpourri, für sämmtliche Instrumente. Duett aus: Don Juan (Laci darem la mano etec.) Symphonion. Lied von Netzer. Gesangstück mit Begleitung des Harmonichord, vorgetr. v. Fräul. Marx. Variationenf. d. Flöte v. Fürstenau üb. ein The ma a. Mozart’s Zauberflöte. Symphonion. 11) Ouvertüre und Orgie aus der Oper: Die Hugenotten von Meyerbeer. HIarmonichord, Chordaulodion und Symphonion. Eintrittskarten à 1 Thlr. sind in der löbl. Schle- singerschen Buch- und Musikhandlung, 34 Lin- den, und Abends an der Kasse zu haben.

von

Gesangstück

Don Juan von Mo-

Saphir,

N8“*“

WWIS

Abends.

2

1 Inhalt 2 8 Veech⸗ Bundesstaaten. Bapern. München. Abschied für den Fraude h von Mittelfranken, von Schwaben und Neuburg. vee- Paris. Kommissions⸗Bericht über den Sekundär⸗Unter- ee e⸗ 88½ 8. (Pi⸗ Correctionshäuser für junge Leute 64 119 darüber.) gen des Gesetz⸗Entwurfs in Betreff des Gefängniß⸗ Großbritanien und Irland. London. Schweden und Norwegen. schen Christiania und Kongsberg. Danfmark. Kopenhagen. Bau eines Kriegs⸗Dampfschiffs genehmigt. J 8 ien. Von der italienischen Gränze. Diplomatische Schrilte Englands in Betreff der irländischen Katholiken. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus New⸗ NYork. (Herr Calhoun und sein politisches Glaubensbekenntniß; Texas 19, die Oregonfrage; die Modification des Tarifs.) Eisenbahnen. Vom badischen Mittel⸗Rhein. Eröffnung der Bahn 8 von Karlsruhe bis Oos. Turin. Eisenbahnen. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Königsberg. Marktbericht.

ndon. Vermischtes. Christianig. Post⸗Verbindung zwi⸗ Gothenburg. Prägung von Silbergeld in

Ausland. Deutsche Bundesstaaten. 8 München, 22. April. (N. Der Abschie für den Landrath von Mittelfranken hadean n 82 1- 5S dene Wünsche und Anträge desselben folgende Allerhöchste Entschließungen 1 vEü Vrise haben Wir die in dem besonderen Proto seine Verh von Mittelfranken enthaltene Bitte vernommen, daß Vex, wohlwollender und den guten Willen ehrender nung 8 1 dvne Ev;e werden möchten, da dieselbe nicht würdige Acußerung r Mißt 85 auch eine ahndungs⸗ mit Wrnehmerung des Mißkrauens enihaͤ t, die in der bisherigen, stets nigreichs ihre beste Widerlegung findet. J mes 6 ““ —. 9 die Wünsche und Anträge des Landraths 8.8 folgee f)ngchag der ganbg. ; vAk 8 Hv, * We 2 de besonderen Protokolle zur Rechtfertigung früherer Augaben dI. L. angefüͤhrt hat, kann Uns im Hin⸗ rere hieiher bezügliche Gegenseüͤnde d EE der Erinnerung Anlaß geben wie es in 88 ö 8e vor der Ausnahme ähnlicher Beschwerden in seine dübre he liege, gebotene Gelegenheit, durch Benehmen mit der ee ne 1 ic CE“ Kenntniß der wahren thatsächlichen Verhältnisse zu .“ g Geeg 2nhgaen⸗ Vndhcs GG durch den Landtags⸗Abschied 88 Süeen .J., Abschni⸗ I] , iin S. und Behörden der inneren Seeken n. —— * v; lichen Vollzug der von Uns gegen Reee. 89. den pünkt⸗ Distriftsumlagen erlassenen Anordnungen pflichtmäfi rlich L zu lassen. Wenn übrigens einzelnen Bezirken di *Whlch T 8 ter Postverbindungen, und zwar keinesweges fauner zem eenchenebeseemas⸗ Kasse, auf den bestehenden Bezirksstraßen zugewendet, so ist daraus ein An⸗ sng E“ Feiess Verpflichtung zur Unterhaltung di Stra urch die Aufnahme derselben in die Klasse der Staats⸗ Straßen nicht abzuleiten. 3) 8 ist bisher schon nach Möglichkeit dafür Sorge getragen worden, daß an den lateinischen oder Rektorats⸗ Schulen unbeschadet der Erreichung des wissenschaftlichen Zweckes für die studirende Jugend auch die für den Bürgerstand erforderlichen Lehrgegen⸗ stände thunlichste Beachtung erhalten, und es ist in dieser Beziehung nament⸗ lich den lateinischen Schulen zu Hersbruck, Neustadt an der Aisch, Nördlin⸗ gen und Oettingen eine angemessene Einrichtung gegeben worden. Wir wollen, daß auch in Zukunft, mit Rücksicht auf die bestehenden besonderen Ortsverhältnisse und die vorhandenen Mittel, hierauf geeigneter Bedacht ge⸗ nommen werde. 4) Das Edikt vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich bezeichnet in den §§. 32 und 33 die Theilnahme, und beziehungsweise Verpflichtung der Judenkinder gleich jenen Unserer übrigen Unterthanen zum öffentlichen Schulbesuche, so⸗ wie die Voraussetzungen, unter welchen den Juden die Errichtung eigener Schulen gestattet ist. Da die übrigens wohlgemeinten Anträge des Landraths mit diesen gesetzlichen Bestimmungen im Widerspruch stehen, so vermögen Wir denselben schon aus diesem Grunde eine Berücksichtigung nicht zuzuwenden. 6) Wir haben hinsichtlich der Polizeistunde in den Städten und Märkten dritter Klasse, so wie hinsichtlich der zunächst dem Burgfrieden einer Stadt liegenden Gemeinden und Wirthschaften, dann in Bezug auf die Tanz⸗ Unterhaltungen in geschlossenen Gesellschaften, die mit den Rücksichten auf öffentliche Ordnung und auf das Gemeinde⸗ und Familienwohl vereinbaren Modificationen bereits eintreten lassen, und erwarten mit um so mehr Ver⸗ frauen einen pünktlichen und allseitigen Vollzug dieser Bestimmungen, als dieselben lediglich auf die früher desfalls bestandenen Normen sich gründen, und im Hiublick auf die früher vielfach von Unseren weltlichen und geist⸗ lichen Behörden hierüber erstatteten Anträge, so wie die in den Versamm⸗ lungen der Stände des Reichs und der Landräthe geäußerten Wünsche er⸗ lassen worden sind. Dem Landrathe können Wir dabei nicht unbemerlt lassen, daß die von ihm behauptete, frühere Uebung, wäre sie wirklich bestan⸗ den, nur von einer strafbaren gänzlichen Außerachtlassung der durch die Königl. Juli 1803, dann

preußischen Verordnungen vom 1. September 1802 und 8. Juli 1 21. Januar 1809 gegebenen Vorschriften zeugen

durch die Verordnung vom 21. r 180 würde. 9) Mehreren anderen in dem besonderen Protokolle des Landrathes weiter angeregten Beschwerden und Bemerkungen konnten, theils im Hin⸗ blick darauf, daß dieselben dem gesetzlichen Wirkungskreise des Landrathes ganz fremd sind, theils wegen unterlassener Begründung durch nähere An⸗ führung von Thatsachen, eine Berücksichtigung nicht zugewendet werden. In⸗ dem Wir dem Landrathe von Mittelfranken gegenwärtigen Abschied ertheilen, bleiben Wir demselben mit Unserer Königlichen Huld und Gnade zugethan. München, den 2. April 1844.“ 8 8 Paris, 23. April. Unter allen Bestimmungen des neuen Ge⸗ setz⸗Entwurfs über den Sekundär⸗Unterricht wird bekanntlich von kle⸗ rikaͤlischer Seite keine so heftig bekämpft, als die, daß die Personen, welche sich dem Jugend⸗Unterricht widmen wollen, wenn sie um die Autorisation dazu nachsuchen, auch ferner, wie bisher, die Versicherung geben müssen, daß sie keinem verbotenen geistlichen Orden angehören. Mit dieser Klausel erklärt sich auch der vom Herzog von Broglie ver⸗ faßte Kommissions⸗Bericht einverstanden, indem derselbe hierüber Folgendes sagt: Folgende ö vom 16. Juni 1828 schreibt ganz im Allgemeinen vor, daß vom 1. Oktober 1828 an kein Lehrer weder in den von der Uni⸗ versität abhängigen Schulen, noch in den geistlichen Seminarien zugelassen werden solle, der nicht schriftlich erklärt habe, keiner in Frankreich nicht ge⸗ nehmigten Congregation anzugehören. Diese Verordnung, zu einer Zeit erlassen, wo ein König regierte, dessen Eifer für die Interessen der Religion nicht zweifelhaft war, ist nie zurückgenommen worden. Ist es räthlich, sie in Vergessenheit gerathen zu lassen und die allgemeinen Gesetze, durch welche nicht ervlaubte Corporationen untersagt sind, die besonderen Gesetze, wonach es in Frankreich keine Mönchs⸗Orden mehr geben soll, außer Kraft zu er⸗ klären? Wir glauben es nicht. Diese Gesete bestehen; die Gerichtshöfe haben schon oft danach entschieden; sicht man die Verordnung vom 16. Iuni 1828 für unverträglich mit dem Geist der Charte von 1830 an, so mag man ihre Zurücknahme auf dem constitutionellen Wege nachsuchen; man wende sich an den König, die Kammem, das Land; Frankreich wird seine Wünsche zu erkennen geben; den öffentlichen Gewal⸗ ten steht die Entscheidung zu; bis dahin aber ist Niemand befugt, sich jenen Bestimmungen, die Gesetzeskraft erlangt haben, zu entzichen. Es fragt sich übrigens, ob der Augenblick zu einer Aenderung gut gewählt wäre. Sollen v1 8

““

orationen auftreten, deren Charakter, Regel, Statu⸗

ten, Verpflichtungen und Pläne der Regierung unbekannt sind? Soll die⸗ sen Corporationen erlaubt sein, einen Staat im Staate zu bilden, an dem Kampfe der Parteien Theil zu nehmen, unter Berufung auf ein göttliches Recht die Erziehung der Jugend in Anspruch zu nehmen? Was die Re⸗ stauration nicht zugelassen hat, sollte die Juli⸗Regierung es dul⸗ den? Die allergewöhnlichste Klugheit wird diese Fragen verneinend beantworten. Zwar wird in gar vielen Petitionen behauptet, eine Erklärung, wie die Verordnung vom 16. Juni 1828 sie erheische, laufe den Vorschriften der katholischen Religion zuwider; es liege in dem Wesen dieser Neligion, daß auserwählte Seelen nach absoluter Vollkommenheit streben und sich ganz der Gottheit hingeben sollen; Losreißung vom Irdischen werde in Congregationen zu erreichen gesucht; darum sei es religionswidrig, sie als gemeinschädlich zu verdrängen. Wer so urtheilt, vergißt ganz, daß die geforderte Declaration das beschauliche Leben Niemanden verbietet. son⸗ dern nur zum Zweck hat, die Functionen eines Erziehers denen zu unter⸗ sagen, die aus eigener Wahl Verpflichtungen übernommen haben, welche der Staat nicht kennt. Es würde wenig Zeit und nicht viel Ueberlegung gekostet haben, die unbedingte Freiheit des Unterrichts anzuerkennen und Jedem zu überlassen, sie nach Gutdünken zu mißbrauchen. Mit nicht größerem Aufwand von Mühe und Geist hätten wir auch die aus dem Kaiserreich herstammende Organisation des Unter⸗ richts unter trügerischer Bemäntelung beibehalten können. Verständige und wohlmeinende Männer hatten andere Pflichten zu erfüllen. Wir haben uns Alles, was in dem aus Napolcon's Zeit herrührenden System an

ementen der Weisheit und Stärke, an Vorschriften, geschöpft aus Ver⸗ nunft und Erfahrung, zu finden ist, in Uebereinstimmung zu bringen mit den Anordnungen der Charte und den neuen Bedürfnissen der bürgerlichen

wir zulassen, daß Corp

Gesellschaft. Um dazu zu gelangen, mußten wir in den Mechanismus des öffentlichen Unterrichts eindringen, so zu sagen die einzelnen Theile der Maschinerie auseinandernehmen, das Spiel der Triebfedern be⸗ obachten und sorgfältig zusehen, wie es anzufangen sei, unseren Zweck zu erreichen, ohne dem verwickelten Organismus zu schaden. Man wird uns beschuldigen, wir hätten die Freiheit des Unterrichts viel zu strengen Bedingungen unterworfen. Wir geben die Thatsache zu, ohne den Vorwurf als gerecht anzuerkennen. Wird das Gesetz, so wie es von uns modisizirt ist, angenommen, so wird die Freiheit des Unterrichts, um Wur⸗ zel zu schlagen, allerdings noch manche Hindemisse und Schwierigkeiten zu besiegen haben; es gereicht ihr aber zur Ehre und zum Heil, daß es sich so verhaͤlt. Jede Freiheit, die so zu sagen im Sturme gewonnen wird, artet gar bald in Unordnung aus und zerstört sich dann selbst. Was ist nicht Alles gegen die Gesetze gesagt worden, welche in Frankreich die Mißbräuche der Preßfreiheit, zum Theil wenigstens, hemmen! Und doch würden wir ohne diese dem Uebermaß der Preß⸗Ausschweifungen vorbengenden Gesetze längst schon keine Freiheit der Presse mehr haben.“

Paris, 24. April. Unter allen Theilen und Bestimmungen des der Deputirten⸗Kammer vorliegenden Gesetz⸗Entwurfs über die

Reform der Gefängnisse sind vorzüglich jene, welche die sogenannten

jeunes détenus Chngc Leute, welche ihrer moralischen Besserung we⸗

gen eine bestimmte Anzahl von Jahren in den Correctionshäusern

eingesperrt gehalten werden) betreffen, am wenigsten bis jetzt von der

Presse beachtet und besprochen worden. Erst wenn die Debatte über die einzelnen Artikel an die Reihe kömmt, wird wohl auch dieser Punkt in der Kammer einer ernstlichen Beachtung gewürdigt werden. Diese jungen Leute bestehen aus Personen des einen wie des anderen Ge⸗ schlechts, die zu Correctionsstrafen verurtheilt worden sind kraft der Artikel 67 und 68 des Strafgesetzbuches, aus den Kindern, die nach Vorschrift des Artikels 66 desselben Gesetzbuches eingesperrt wurden, und aus denen, welche die väterliche Gewalt der Correction unter⸗ wirft. Herr von Tocqueville hat in seinem Berichte mit Recht ge⸗ sagt, daß der junge Gefangene in den Augen des Gesetzes weit we⸗ niger ein Verurtheilter, als ein armes Kind sei, für welches der Staat die Aufgabe übernehme, es wieder auf den Weg des Gu⸗ ten, von dem es vielleicht, ja man darf wohl sagen meistentheils, ohne eigene Schuld abgekommen ist, zurückzuführen. Von diesem Gedanken geleitet, haben Personen, von wahrer christlicher Liebe durchdrungen und angetrieben, wahre Wohlthäter der Menschheit, vor nicht langer Zeit die Ackerbau⸗Kolonie von Mettray gegründet, nach deren Muster dann erst ganz neuerlich auch, unter dem besonderen Schutze der höch⸗ sten Personen, eine andere Kolonie für Waisenkinder auf dem herr⸗ lichen Landgute Petit⸗Bourg ins Leben gerufen worden ist. In meh⸗ reren Häusern, wo dergleichen junge Leute ihrer Besserung wegen sich befinden, wird über ihre Erziehung und tüchtige Heranbildung in gei⸗

stiger, sittlicher und religiöser Beziehung mit einer eben so gewissen⸗

haften und erleuchteten, als dankeswerthen Sorgfalt gewacht. Vor⸗

züglich sind in dieser Beziehung das Haus de la Roaguette

hier und das Gefangenhaus für junge Leute zu Rouen zu

nennen. Ich selbst hatte Gelegenheit, mich von der treff⸗

lichen, vollkommen ihrem edlen Zwecke entsprechenden Leitung

und ganzen Einrichtung dieser beiden Häuser zu überzeugen, und ich

bin sicher, daß Niemand, der die dort erzielten Resultate mit eigenen

Augen zu sehen bekömmt, diese Häuser ohne die tiefste Rührung ver⸗

lassen wird. Das Gefängniß von St. Lazare hier in Paris ist vor⸗

zugsweise für die Besserung junger Personen weiblichen Geschlechts

bestimmt. Dort findet namentlich die Wohlthätigkeit, die unerschöpf⸗

liche Güte edler Frauen einen weiten Spielraum, unter denen vor⸗

zugsweise Frau von Lamartine, Frau von Lasteyrie und Frau von

Lafayette, alle Drei Gattinnen bekannter Deputirten, zu nennen sind.

Allein das Wirken dieser vom wahrhaften Geiste christlicher Menschen⸗

liebe geleiteten Frauen wird bis jetzt noch häufig durch die unbeug⸗

same Strenge des bestehenden Gesetzes unmöglich gemacht oder we⸗

nigstens sehr gehemmt, gerade da, wo es manchmal am meisten Noth

thäte. Zahlreiche arme kleine Savoyarden und auch Deutsche

(diese Letzteren besonders häufig aus der Gegend von Butz⸗

bach und Gießen in der Provinz Oberhessen des Großherzog⸗

thums Hessen⸗Darmstadt), die von ihren herzlosen Aeltern zum

Betteln gezwungen werden und so bis hierher und noch weiter sich

herumtrieben. Knaben oder Mädchen, die sich eines ersten Fehltritts

schuldig gemacht haben, der, hätten sie bereits das 16te Jahr zu⸗

rückgelegt gehabt, nur mit einem Monat Gefängniß bestraft worden

wäre, müssen bis zu ihrem 2lsten Jahre in einem Correctionshause

bleiben. Tagtäglich kommen solche Fälle von Verurtheilungen vor den

Zuchtpolizeigerichten von Paris vor, aber die Verwaltung kann nichts

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung. Dienstag den 30 1en April

und in die Lehre zur Erlernung eines nützlichen Gewerbes geben zu

lassen, ohne ferner gehalten zu sein, vorher die gerichtliche Behörde darum anzugehen. Die Kommission der Kammer spricht auch den Wunsch aus, daß man das Emporkommen der Patronats⸗Gesellschaf⸗ ten auf alle Weise befördern möge. Diesen Wunsch muß sicherlich jeder Menschenfreund theilen. Ueber das Regime, welches für die jungen Corrections⸗Gefangenen befolgt werden soll, sagt der Gesetz⸗ Entwurf nichts, indeß hat die Verwaltung vortreffliche Muster vor Augen, welche sie nur in allen derartigen Anstalten nachzuahmen braucht, um das für die Humanität, den Staat und die zunächst be⸗ theiligten jungen Leute selbst erwünschte Ergebniß zu erzielen.

Grossbritanien und Irland. London, 24. April. Die Reduction der 3 ½ proc. Annuitäten nach dem Planec des Kanzlers der Schatzkammer ist so gut wie be⸗ endet. Am 20sten sind die Listen abgeschlossen, in welche diejenigen eingeschrieben sind, welche ihre Zustimmung zu der Maßregel geben, so fern dieselbe die Annuitäten von 1818 betrifft; und es hat sich e⸗ zeigt, daß die Dissentirenden eine Summe von nur 40,000 Pfd. &r. dieser Annuitäten repräsentiren. Die dissentirenden Inhaber anderer 3 ½ proc. Annuitäten besitzen für etwa 60,000 Pfd. St. dieser Stocks,

so daß die ganze Operation mit einer Auszahlung von 100,000 Pfd. St. oder hoͤchstens 120,000 Pfd. St. abgemacht werden wird.

Die United Service Gazette zeigt an, daß 10,000 Außen⸗ Pensionaire des Collegs von Chelsea, deren Alter 58 Jahre nicht über⸗ steigen darf, am 25. April gemustert werden sollen, um sodann als Ergänzungs⸗Miliz einregistrirt und später, so oft es zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe nöthig erscheint, in ihren verschiedenen Bezirken aufgeboten zu werden. Dies Hülfs⸗Corps der Polizei soll künftig jedes

für diese unglücklichen jungen Leute thun, das Gesetz, wie es jetzt besteht, hindert sie, den Wohlthätern derselben die Ermächtigung zu ertheilen, sie ohne Zuziehung der Gerichts⸗Behörde in die Lehre zu geben. Und doch wurden viele von diesen jungen Leuten nur wegen Verbrechen oder Vergehen eingesperrt, welche vor dem Richterstuhle der Vernunft wie vor dem des Gesetzes in Rücksicht auf das Alter der Schuldigen mancherlei Entschuldigung zulassen. Die Mehrzahl der Betheiligten wurden von den Tribunalen auch wirklich für nicht schuldig erklärt; dieselben wagten aber nicht, sie ihren Familien zu⸗ rückzugeben, und beraubten sie daher der Freiheit für mehrere Jahre, manchmal, wie es scheint, gänzlich vergessend, daß aus diesen Kin⸗ dern eines Tages Männer werden: gegen ein schlimmes Uebel hat man also ein beklagenswerthes Heilmittel angewendet. Der vorlie⸗ gende Gesetz⸗Entwurf sucht nun diesem Mißstande abzuhelfen, indem er eine Neuerung enthält, wonach der Verwaltung die Vollmacht ertheilt werden soll,

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dergleichen junge Leute provisorisch zu entlassen

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Jahr acht Tage exerziren, während welcher jeder Mann täglich 2 Sh. Extrasold bezieht, welcher sich auf 2 ½ Sh. erhöht, wenn die Pensio⸗ naire zum wirklichen Dienste berufen werden. 1 Der Vice-Admiral Sir Jahleel Brenton ist vorgestern im 74sten Jahre in Leamington Spa gestorben. Er war einer der tapfersten See⸗Offiziere der britischen Flotte und hatte sich während des letzten Krieges besonders im Mittelländischen Mͤeere als Capitain vielfach ausgezeichnet. Schweden und Uorwegen. 1— Christiania, 19. April. Königl. Resolution vom 1ten d. zu⸗ folge, soll vorerst für Rechnung der Staats⸗Kasse eine fahrende Post zwischen Christiania und Gothenburg errichtet werden, um von jeder dieser beiden Städte einmal jede vierte Woche in den Monaten Januar, Februar und März abzugehen, und soll dieselbe in Verbin⸗ bung gebracht werden mit den Diligencen, welche resp. zwischen Go⸗ resh und Stockholm und zwischen Gothenburg und Helsingborg ahren. 1 In Kongsberg werden aus allen Kräften Silber⸗Syecies gemünzt⸗ Dänemark.

Kopenhagen, 24. April. (Alt. M.) Unterm 7. Februar haben Se. Majestät der König die Zeichnung zu einem Dampfschiff von 160 Pferdekraft genehmigt, welches mit 2 sich drehenden 60pfün⸗ digen Bomben⸗Kanonen und 4 Stücken 18pfündigen 13 Kalibers⸗ Kanonen armirt und bei dessen Bau so viel als möglich Rücksicht

darauf genommen werden soll, daß die Kohlenkasten Kohlen zu acht⸗ maligem Gebrauche fassen können. Die Räderkasten werden für Ret⸗ tungsfahrzeuge eingerichtet. Zugleich ist befohlen worden, daß, da das Schiff in Friedenszeiten zur Paketfahrt verwandt werden soll, auf dem Verdecke eine Kajüte angelegt und unter dem Verdeck Ein⸗ richtungen zur Benutzung der Passagiere getroffen werden sollen, doch so, daß das Schiff mit Leichtigkeit zum Kriegsgebrauch verändert wer⸗ den kann, und endlich, daß die Maschinerie zu diesem Schiffe aus den doppelten Cylinder⸗Maschinen der englischen Fabrikanten Maudsley bestehen soll. Mit dem Bau dieses Dampfschiffes soll sofort der An⸗ fang gemacht werden und derselbe so schnell fortschreiten, daß es zur Paketfahrt zwischen Kopenhagen und Stettin am 1. April 1845 be⸗ nutzt werden kann. 8 NtI

Von der italienischen Gränze, 15. April. (A. Z.) Eng⸗ land bemüht sich sehr, das Aufhören der Verstimmung und Aufregung des irländisch⸗katholischen Klerus zu bewirken. Nach der Versicherung gutunterrichteter Männer wünscht das Kabinet von dem Papste ein apostolisches Mahnschreiben an die katholischen Irländer zu erhalten. Der vor kurzem in Rom anwesende Lord Ashburton soll sich im In teresse dieser wichtigen Angelegenheit dort orientirt haben. Um ih jedoch mehr und gewichtvollere Bürgschaft zu gewinnen, und weil Großbritanien beim heiligen Stuhle keinen diplomatischen Repräsen⸗ tanten hält, ist, so heißt es, Se. Durchlaucht der Fürst Metternich um seine einflußreiche Interzession bei Sr. Heiligkeit ersucht worden. Daß Englands Zusage strenger Neutralität in den Angelegenheiten der Romagna nicht ohne Hinblick auf sein hier erwähntes Interesse geschehen, ist außer Zweifel. Man scheint sich in England zu guter Stunde darauf besonnen zu haben, daß eine solche päpstliche Ermahnung es war, welche unberechenbar viel dazu beitrug, die Revolutionsstürme

in Polen nach dem Jahre 1831 zu beschwichtigen. öI11

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

O New⸗BYork, 3. April. Herr Calhoun ist endlich auf sei⸗ nem Posten zu Washington, jedoch vorläufig allein ohne seine Familie, angekommen und hatte kurz danach eine über zwei Stunden dauernde Konferenz mit dem Präsidenten Herrn Tyler. Schon einige Tage vor dessen Ankunft hatte der als Organ des Präsidenten geltende Madisonian die Angaben der Blätter widerlegt, welche gesagt hatten, Herr Calhoun habe dem Präsidenten gewisse Bedingungen gestellt, bevor er das ihm angebotene Portefeuille angenommen habe. Das offizielle Blatt erklärt, es sei keine Bedingung gestellt worden, noch werde eine gestellt werden. Indeß würde man es nur natürlich finden, daß beide Staatsmänner sich erst mit einander über ihre An⸗- sichten, über das zu erstrebende Ziel und die zu wählenden Mittel dazu verständigten, bevor sie die Allianz mit einander eingingen. Bei seiner Durchreise zu Charlesten hat Herr Calhoun einen aus⸗ gezeichnet ehrenvollen Empfang gefunden. Eine Ehren⸗Eskorte von hundert Bürgern hatte sich an der Eisenbahn⸗Station aufgestellt, und der Attorney⸗General, Herr Bailey, begrüßte ihn bei seiner Ankunft, im Namen der Stadt ihn willkommen heißend, mit einer Anrede, welche Herr Calhoun dankend erwiederte. Auch bei seiner Wiederabreise von Charleston wurde er in langem, feierlichen Zuge bis an das Dampfschiff von den Bürgern geleitet. Ein öffentliches großes Bankett, welches ihm diese veranstalten wollten, lehnte er in einem veröffentlichten Schreiben aus dem Grunde ab, weil er sobald als möglich auf seinen Posten einzutreffen wünsche. In jenem Schreiben kommt aber auch folgende höchst bemerkenswerthe Stelle vor

„Es ist wohl bekannt, daß ich der Advokat des Friedens bin, des Frie⸗ dens mit Allen, und insbesondere mit jenem großen Lande, von welchem

wir abstammen, und auf dessen Ruhm wir stolz sein können. Es giebt

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