1844 / 122 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1 1 8 ““ 8 1 8 ö11X1¹*“ Das Regierungs⸗Blatt Nr. 20 vom 24. April enthält eine 9 Hofstaat Sr. Königl. Hoheit des Prinzen hees pold und Ihrer Kaiserl. Hoheit der Gemahlin des Prinzen Luitpo

betreffend. Der Hofstaat des Prinzen besteht aus dem Hof⸗Marschall, Kämmerer und Oberst⸗Lieutenant Delpy de la Roche, dem Hof⸗Ka⸗ valier Freiherrn von Speidel, Königl. Kämmerer und Lieutenant, dem Secretair Grafen von Tattenbach, Leibarzt Dr. Zink und Aktuar Schels; der Hofstaat der Prinzessin aus dem Ober⸗Hofmeister, Käm⸗ merer und Major von Hagens, der Ober⸗Hofmeisterin Freiin von Wambold und der Hofdame Freiin von Ow. Ferner enthält das Regierungs⸗Blatt eine Bekanntmachung, die Uebereinkunft mit

Oesterreich über die Bestrafung der Forst⸗, Jagd⸗, Fisch⸗ und Feld⸗ frevel betreffend, und Dienst⸗Nachrichten.

Hannover. Hannover, 27. April. (H Z.) Die erste Kammer setzte in der Sitzung vom 19ten die dritte Berathung über das Volksschul⸗ Gesetz fort. Ferner kam der von zweiter Kammer beliebte Zusatz zu dem Beschlusse auf das Königliche Kabinets⸗Schreiben vom 6ten d. M. den Staats⸗Vertrag mit der Krone Preußen wegen der Ems⸗Schifffahrt be⸗ treffend:

feend; c aber zu bevorworten, daß Königliche Regierung den inlän⸗ dischen Verkehr auf der Ems mit Abgaben demnächst nicht ohne vorgängige Communication mit Ständen belasten möge,“

zur Berathung und wurde abgelehnt.

In der Sitzung vom 20sten wurde der Vorschlag der mit den Bevoll⸗ mächtigten der zweiten Kammer gehaltenen Konferenz in Bezug auf die Vergütung für sogenannte Kriegerfuhren einstimmig angenommen. Die Kammer schritt dann der Tages⸗Ordnung gemäß zu der Berathung über das Königliche Kabinets⸗Schreiben vom 25sten v. M., die Uebersicht über den jetzigen Stand des Chausseebaues betreffend, und den darauf von zweiter Kammer gefaßten Beschluß: „Eine gemeinschaftliche Kommission von drei Mitgliedern jeder Kammer niederzusetzen, um zu untersuchen, ob die ver⸗ mehrten Mittel behuf des Chausseebaues während der letzten Jahre den Wünschen und Voraussetzungen der Stände im Schreiben vom 28. Juni 1842 gemäß verwandt worden seien.“ 1

Ein Mitglied erklärte sich von vorn herein gegen jede kommissarische Behandlung dieser Angelegenheit. Eine Berathung in der Kammer sei sehr wohl thunlich, da die in der Mittheilung enthaltene, sehr spezielle Uebersicht jedem Mitgliede Gelegenheit gebe, sich über den Stand der Sache zu un⸗ terrichten und geeignete Anträge zu stellen. Ein Mehreres aber könne die Kommission auch nicht, denn solle diese weiter gehen und auch die Frage untersuchen, ob die Mittel der Bewilligung gemäß alle zum Neubau ver⸗ wandt worden, so fehle ihr das erforderliche Material, und die Regierung werde nicht geneigt sein, hierüber weitere Nachweisungen zu geben.

Mit Beziehung auf diesen letzten Punkt ward der Redner auf §. 157 des Landes⸗Verfassungs⸗Gesetzes aufmerksam gemacht, wonach Stände be⸗ rechtigt seien, die Rechnungen der Chaussee⸗Kassen einzusehen.

Ein zweites Mitglied war der Ansicht, daß die Behandlung durch eine Kommission die Erledigung der Sache am schnellsten herbeiführen würde. Daneben sei eine genaue Prüfung auch nur in einer Kommission möglich, indem z. B. dabei eine Charte schwerlich würde entbehrt werden können. Ein drittes Mitglied sprach sich ebenfalls im Allgemeinen für kommissarische Prüfung aus. Die Wünsche der Stände seien auf ein Doppeltes gerichtet worden; erstens eine Uebersicht darüber zu erhalten, wie vie bewilligten Mit⸗ tel in den verschiedenen Landestheilen verwandt worden; so wie zweitens darüber, was in Zukunft gebaut werden solle. In beiden Bezie⸗ hungen bedürften die Mittheilungen einer Prüfung, indem einestheils die Rechnungen nach §. 166 des Landesverfassungs⸗Gesetzes einer genauen Durchsicht bedürften, anderntheils zu ermitteln sei, welche Wünsche der Re⸗ gierung über die zunächst vorzunehmenden Neubauten vorzutragen sein möchten; obwohl er es nicht für angemessen halte, darin bestimmte Anträge zu stellen, da diese von vielen Seiten Anforderungen hervorrufen würden, denen doch nur nach und nach Genüge geleistet werden tönne. Wenn diese Rücksichten eine kommissarische Prüfung überhaupt wünschenswerth erscheinen ließen, so gehe doch der Antrag zweiter Kammer zu weit, und beenge auch die Kemmisston, indem er derselben eine bestimmte Richtung ihrer Thätigkeit vorschreibe. 1 1

Dieser Meinung traten Mehrere bei, und nahm daher ein Mitglied Anlaß, einen Antrag bloß dahin zu stellen: „Das Königliche Kabinets⸗ Schreiben vom 25sten v. M., die Uebersicht über den jetzigen Stand des Chausseebaues betreffend, an eine gemeinschaftliche Kommission von drei Mitgliedern jeder Kammer zu verweisen.“

Diesem Antrage gemäß wurde die Niedersetzung der Kommission be⸗ schlossen, nachdem der frühere Antrag auf Annahme des Beschlusses zweiter Kammer zurückgenommen war.

In der Berathung folgte der Beschluß zweiter Kammer, 8

1) die Königliche Regierung zu ersuchen, auf Begründung höherer Bürgerschulen in dazu geeigneten Städten des Königreichs und auf thun⸗ liche Vervollkommnung der bestehenden Schulen dieser Art, so wie auf thunlichste Vervollständigung des Unterrichts in den Gymnasien und Pro⸗ gymnasien des Königreichs vorzüglich in Ansehung der neuen Sprachen und der für Nichtstudirende wichtigen Gegenstände Bedacht zu nehmen, auch da⸗ für Sorge tragen zu wollen, daß auf den erwähnten Anstalten mehr als bisher die körperliche Ausbildung der Schüler befördert und die dazu erfor⸗ derliche Einrichtung getroffen werde;

2) sich im voraus geneigt zu erklären, dazu dem Zwecke angemessene Zuschüsse aus der General⸗Steuer⸗Kasse zu bewilligen, und in dieser Be⸗ iehun

zieh 9 um baldgefällige nähere Mittheilung in der Sache zu ersuchen. 8

Dem Beschlusse ward ein dreifacher Widerspruch entgegengesetzt. In sormeller Rücksicht war man der Ansicht, daß eine Vorlage der Regierung zu erwarten, und deshalb der Antrag der Stände darauf zu beschränken sei, um eine geeignete Vorlage zu ersuchen. In der Sache glaubte man rücksichtlich der Geldbewilligung sich zunächst nur an die so dringend nöthige Verbesserung des Volksschulwesens halten zu müssen. Ob für die Bürger⸗ schulen ein eben so dringendes Bedürfniß vorhanden, bezweisle man; die Gymnasien aber und Progymnasien ständen unter Leitung einer Behörde, deren erfolgreiche Wirksamkeit anerkannt sei. Drittens enthalte der Antrag eine Entscheidung über Prinzipien und gehe so über das Feld der ständischen Thätigkeit hinaus.

er Antrag ward einstimmig abgelehnt. 1

Dann standen zur Berathung die von der Kommission zur Prüfung der General⸗Steuerkassen⸗Rechnungen vom 1. Juli 1832/40 in Bezug auf das Königliche Kabinets⸗Schreiben vom 21. März 1844, die Rechnungen der General⸗Kasse von 1837/40 u. s. w. betreffend, unter Nr. 1, 2 und 3 gestellten Anträge, die ohne Widerspruch angenommen wurden.

Bei der folgenden Berathung über den Beschluß zweiter Kammer, „unter Bezugnahme auf das ständische Schreiben vom 11. Februar 1842 die Beschleunigung der Vorlage eines Wildschaden⸗Gesetzes bei Königlicher Regierung zu beantragen“, wurde von einem Mitgliede die en der Sache kurz erläutert. Im Jahre 1842 seien wegen dieses Gegenstandes fünf Petitionen eingegangen und mittelst gemeinsamen Beschlusses Kö⸗ niglicher Regierung mit der Bitte um Vorlage eines Gesetzes übersandt. In Konsequenz dieses Beschlusses müsse man dem Antrage beitreten, und

richte er darauf seinen Antrag. Derselbe wurde noch von mehreren Seiten unterstützt, namentlich von einem Mitgliede im Interesse der Unterthanen, welche von Wildschäden vielen Schaden zu leiden hätten.

Ein anderes Mitglied machte dagegen darauf aufmerksam, daß eine solche Gesetzgebung, namentlich wegen der divergirenden Ansichten beider Kammern große Schwierigkeiten haben würde.

Man irat indeß dem Beschlusse zweiter Kammer bei.

Schließlich wurde der neben dem Königlichen Kabinets⸗Schreiben vom 12 en d. M. mitgetheilte Enitwurf einer Dienstboten⸗Ordnung für die Land⸗ Drostei⸗Bezirke Hannover, Hildesheim, Lüneburg und für den Harzbezirk, zum erstenmale in Berathung genommen, und zu dem Ende sammt der Pea Feneerpvene verlesen.

S Sihung vom 23sten beschloß die zweite Kammer, bei dem von g24 Fee abgelehnten Zusatze zu dem Beschlusse in Bezug auf deshalb auf mit Preußen wegen der Emsschifffahrt zu beharren und

88 I iid onferenz mit der ersten Kammer anzutragen. Den größ⸗

ten Theil der Sitzung füllte eine vertrauliche Berathung aus.

Minagnaen,

Württemberg. Ludwigsburg, im April. Als Folge der schon vor einigen Monaten durch bevollmächtigte höhere Offtziere des achten deutschen Armee⸗Corps zu Heidelberg gepflogenen Verhand⸗ lungen in Betreff möglichster Gleichstellung der Prinzipien für Bewe⸗ gung größerer oder kombinirter Truppenkörper ist hier dieser Tage eine neue Kommission zusammengetreten, bestehend aus je 3 Offizieren der einzelnen Divisionen, Württemberg, Baden und Hessen. Die Kom⸗ misston, welcher der General von Miller präsidiren wird, hat den Auftrag, nach den in Heidelberg festgestellten Grundsätzen entspre⸗ chende Kommandowörter zur Ausführung der Bewegungen zu ent⸗ werfen.

Oesterreichische Monarchie.

O Wien, 21. April. Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Stephan ist bereits vergangene Woche aus Böhmen hier angelangt, um mehrere auf die Administration dieses Königreichs Bezug neh⸗ mende Gegenstände in der Staats⸗Konferenz zur Berathung zu brin⸗ gen. Bei dem allgemeinen Vertrauen, welches der erlauchte neue Statthalter in jener Provinz zu erlangen wußte, ist derselbe während seines dortigen mehrmonatlichen Aufenthaltes, durch rastlose Thätig⸗ keit in allen Zweigen der Verwaltung, verbunden mit einem glück⸗ lichen administrativen Talente, sehr schnell mit den Wünschen und Bedürfnissen jenes Landes vertraut geworden, um hierüber bei der Staats⸗Konferenz die geeigneten Anträge stellen zu können.

Die in diesen Tagen bekannt gemachte Post⸗Convention mit Preußen hat hier die freudigste Theilnahme gefunden, und wird gewiß auf die Vermehrung des Merkehrs beider Staaten die wohlthätigsten Rück⸗ wirkungen äußern. Auch bei der hiesigen Post⸗Expedition werden mehrere Verbesserungen eintreten, besonders wird vom 1. Mai ange fangen, das Büreau für die Ausgabe der Briefe, nach der Art an⸗ derer großer Städte, den ganzen Tag geöffnet bleiben, und nicht blos

wie bisher von 8—12 Uhr Morgens und von 3—4 ½ Uhr Nachmit⸗ tags, was besonders für fremde Brief⸗Empfänger sehr drückend wurde. Die vielgewanderte Touristin, Gräfin Ida Hahn⸗Hahn, ist gestern

s dem Orient über Triest hier angekommen.

aanhreich

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 25. April. Die allge⸗ seine Debatte über den Sekundär⸗Unterricht ist auch heute, nachdem die Herren Merilhou, von Brigode und Guizot darüber gesprochen hatten, noch nicht geschlossen worden, und es ist selbst die Frage, ob man morgen damit zu Ende gelangt, da Graf Montalembert an⸗ gekündigt hat, sein Vortrag zur Bekämpfung des Gesetz⸗Entwurfes werde sehr lange dauern. Herr Merilhou vertheidigte heute, wie schon erwähnt, den Gesetz⸗Entwurf, den er mit juristischer Schärfe analysirte; er sprach darüber nach den alten Traditionen des franzö⸗ sischen Richterstandes, bereit, denselben zufolge, die Kirche zu stützen, aber auch, sie im Zaum zu halten. Statt, wie viele Gegner der Universität, einen Vorwurf für diese Institution darin zu finden, daß dieselbe ihre neuere Organisation aus den Zeiten des Kaiserreiches herschreibe, erblickte er in diesem Ursprung vielmehr einen Vorzug, weil die Zeit, wo Napoleon die gesellschaftlichen Einrichtungen eine nach der anderen wieder aufgebaut habe, eine der größten Epochen in der französischen Geschichte gewesen. Baron von Brigode dagegen erklärte, daß er als Katholik es für seine Pflicht halte, das Monopol zu bekämpfen, welches die Universität für sich aufrecht zu erhalten strebe. Er betrachtete den Gesetz⸗Entwurf als in Widerspruch mit den Grundsätzen der Charte und dem natürlichen Rechte der Fami⸗ lien. Wenn er auch die Universität nicht anklagen wolle, daß sie den durch philosophische Schriften so lange niedergehaltenen und er stickten, jetzt aber mächtig wieder auflebenden religiösen Sinn in Frank⸗ reich zu unterdrücken suche, so bedaure er doch, daß der von ihr ge⸗ stattete zu liberale Unterricht fast auf dieses Resultat hinauslaufe. Während seiner Rede wurden die vom Grafen Beugnot zu dem Gesetz⸗Entwurf angekündigten Amendements unter den Mitgliedern der Kammer vertheilt. Darauf nahm Herr Guizot das Wort und behandelte die vorliegende Frage namentlich von der politischen Seite, um darzuthun, wie die Regierung über den schwebenden Kampf zwischen Klerus und Universität denke, wie sie sich dabei zu verhalten beabsichtige, welche Politik also dem Gesetz⸗Entwurf über den Sekun⸗ där⸗Unterricht zu Grunde liege. 88

„Vor kaum zwei Jahren, sagte der Minister unter Anderem, bestanden noch ganz friedliche und wohlwollende Verhältnisse zwischen Staat und Kirche; die Geistlichkeit gewann an Einfluß und moralischer Macht; die Regierung unterstützte sie thätig und erfolgreich; wir waren in vollem Frie⸗ den und auf dem besten Wege. Wie kömmt es nun wohl, daß dieses Ver⸗ hältniß des gegenseitigen Wohlwollens sich so plötzlich in Kampf umgewan⸗ delt hat. Es giebt im Schoße der Geistlichkeit, wie es scheint, Männer, welche die aufrichtige Ueberzeugung hegen, daß der Universitäts⸗ Unterricht für die katholische Religion verderblich sei; es giebt andere, welche übrigens jedem politischen Vorurtheil durchaus fremd, aber doch geneigt sind, zu Gunsten der Kirche eine Gewalt in Anspruch zu nehmen, welche mit den Ideen unserer Zeit unvereinbar ist; es giebt endlich noch Andere, die von gewissen dynastischen Erinnerungen beherrscht, die Bewe⸗ gung in einem Partei⸗Interesse auszubeuten suchten, und sich, um dieselbe anzutreiben, aller unserer Freiheiten wie Männer bedienten, die daran we nig gewöhnt und gleichsam davon berauscht sind. Ich glaube indeß, daß der größere Theil der Geistlichkeit an diesen religiösen Umtrieben keinen Theil genommen hat. Die Regierung nun hat, nach meiner Ansicht, unter diesen Umständen nur folgende zwei Dinge zu thun: Erstens gegen den Irrthum zu kämpfen, die Verleumdung zu enthüllen und die Lüge zu un⸗ terdrücken; zweitens aber Alles, was sich reformiren läßt, zu reformiren.“

Der Minister hielt dann seinerseits der Universität ebenfalls eine glänzende Lobrede. Den Vorwurf, meinte er, daß sie ihrem Untrr⸗ richt eine nicht genugsam moralische und religiöse Richtung gäbe, hätte diese große nationale Institution gewiß am allerletzten erwarten dürfen, und die Geistlichkeit, statt ihr diese Unbill zuzufügen, hätte vielmehr laut ihren heilsamen Einfluß anerkennen sollen, denn bei der Indifferenz und Skepsis der jetzigen Gesellschaft sei die Wirksam⸗ keit des Klerus eine sehr schwierige und undankbare, und die Geistlichen bedürften sehr des Beistandes der Universität, die durch den allgemeinen Charakter ihres Unterrichts, durch die Strenge ihrer Grundsätze und durch den Ernst ihrer Sitten die Seelen für den Religions⸗Unterricht vorbereite. Der Redner schloß mit einer energischen Geltendmachung der Rechte der weltlichen Gewalt, die, wie er sagte, die hohe und wichtige Aufgabe habe, die Freiheit des Gewissens und des Gedankens zu schützen.

Deputirten⸗Kammer. Sitzungen vom 22.— 25. April. Nachdem bereits die Grundzüge des Gesetz⸗Entwurfs über die Ge⸗ fängniß⸗Reform und die dagegen erhobenen Haupt⸗Einwendungen mitgetheilt sind, werden einige Auszüge aus den einzelnen hierüber gehaltenen Reden bei der allgemeinen Wichtigkeit dieses Gegenstan⸗ des nicht ohne Interesse sein.

Herr Cordier, der zuerst gegen den Entwurf das Wort nahm, ta⸗ delte an dem vorgeschlagenen System, welches bekanntlich auf das pennsyl⸗ vanische der 422622 Einsperrung begründet ist, besonders die Erschwe⸗ rung der Strafe, wie die große Kostenvermehrung und glaubte darin keine Bürgschaft für sittliche Bestrung und gegen Rückfälle zu finden. Er bean⸗ tragte daher, daß man noch eine sorgfältigere Untersuchung anstelle und da⸗ nach einen neuen Entwurf vorlege; daß man bei Wiederholung von Ver⸗ brechen die Deportation anwenden möge; daß für politische Gefangene be⸗

sondere Gefängnisse eingerichtet würden, in welchen diese gemeinsam leben

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könnten; endlich, daß die 150 Mill. Fr., welche zur Ausführung des vor⸗ liegenden Gesetz⸗Entwurfes bestimmt seien, lieber unter die Landgemeinden vertheilt werden möchten, um Zufluchtshäuser für alte Leute und Schulen für Kinder davon zu errichten.

Herr Corne äußerte sich dagegen sehr zu Gunsten des pennsylvani⸗ schen Systems und gegen das Auburnsche, gegen welches er die schon öfters erwähnten Argumente vorbrachte, daß das Schweigen sich nicht voll⸗ ständig durchführen lasse, und daß die Gefangenen auch dabei Mittel fän⸗ den, sich mit einander zu verständigen.

Herr von Sade trat wieder sehr entschieden gegen den Gesetz⸗Ent⸗ wurf auf und erklärte Wahnsinn und Tod für die nur zu häufigen Folgen der einsamen Einsperrung, die man, wie er behauptete, selbst in Pennsyl⸗ vanien aufzugeben im Begriff stehe; in Europa sei dies System nicht glück⸗ licher gewesen, man habe es weder in Holland noch in Belgien annehmen mögen; in Preußen sei man zwar in Folge eines Berichts des Dr. Julius, der zur Prüfung der Sache nach den Vereinigten Staaten geschickt worden, einen Augenblick dafür eingenommen gewesen, bald aber 8 man zu dem Beschluß gekommen, es nicht in Anwendung zu bringen. (Herr von Tocqueville, der Berichterstatter: Dies ist ein Irrthum. Herr von Sade: Ich habe die Angabe aus der Broschüre des Herrn Lucas ge schöpft. Herr von Toequeville: Die Augsburger Zeitung hatte so berichtet, ich schrieb deshalb nach Berlin und erhielt zur Antwort, daß die Angabe ungegründet sei.) Der Redner führte schließlich gegen das pennsylvanische System noch an, daß es den religiösen Unterricht vechin⸗ dere, und daß deshalb auch der römische Hof sich dagegen erklärt habe.

Herr Taillandier widerlegte diese letztere Behauptung durch die An⸗ gabe, daß vielmehr der römische Hof einer der ersten gewesen, der dieses Gefängniß⸗System angenommen habe; auch vom Bischof von Bordeagur sei dasselbe in seiner Diözese begünstigt worden, und Gefängniß⸗Kapläne hätten die Wirkungen desselben vortheilhaft gefunden. 8 Herr Larochefoucault⸗Lia neoourt sprach sich gegen das Absonde⸗ rungs⸗System aus. Die Angabe, als nähmen die Verbrechen in Frankreich zu, hielt er für unrichtig; im Jahre 1828 sei ein Verbrechen auf 4316 Be⸗ wohner gekommen, 1831 eines auf 4281 und 1841 eines auf 4583. Das jetzige System der Gefängniß⸗Disziplin erschiene ihm als das beste.

Der Marquis von Mornay dagegen glaubt, daß die Absonderung das einzige Mittel sei, um auf das Herz und Gewissen der Verbrecher zu wirken. Finde man das Absonderungs⸗System zu streng, so gebe es ein einfaches Mittel, dem Uebel abzuhelfen, die Abkürzung der Strafßzeit.

Herr Carnot meinte, da das Gefängniß vielmehr ein Mittel zur Bes⸗ serung als zur Bestrafung sei, so dürfe die Absonderung nicht stattfinden. Der Gefangenwärter oder Kaplan könne unmöglich 500 Zellen an einem Tage besuchen, folglich müsse man sich auf auswärtige Besucher verlassen, welche, wenn das Gefängniß von einer Stadt entfernt liege, sich nicht wohl in so genügender Anzahl einfinden würden, daß sie wirklichen Nutzen brin⸗ gen könnten. Der Redner citirte eine Menge englischer und amerikanischer Schriftsteller, die gegen das Absonderungs⸗System geschrieben. 1

Herr von Beaumont wiederholte die Behauptung, daß die Ver⸗ brechen in Frankreich zunähmen, und sprach sich sehr entschieden für den Grundsatz des Gesetz⸗Entwurfs, die einsame Einsperrung, aus, für deren Zweckmäßigkeit er eine Anzahl von Autoritäten citirte, unter diesen auch den jetzigen König von Schweden. Er wies darauf hin, daß der Gefan⸗ gene während der Absonderung in seiner Zelle unmöglich schlechter werden fönne. Bei dem jetzigen Systeme aber bildeten die Gefangenen regelmäßige Associationen, und sobald sie wieder in Freiheit gesetzt würden, müßten sie sich, möchten sie nun wollen oder nicht, denselben anschließen, weil die An⸗ deren sie dazu zwängen. Doch stimme er gegen die absolute Absonderung. Diese sei blos in einem einzigen amerikanischen Gefängniß versucht worden und mißlungen. Von den Gefangenen sollte nur jede schädliche Berührung fern gehalten werden. Die Statistik der Sterbefälle scheine zu Gunsten des Absonderungs⸗Systems zu sprechen. In den französischen Gefangnissen sei das Verhältniß 8 zu 100, in Pennsylvanien dagegen 2 zu 100. Die An⸗ gaben von Geistes⸗Verwirrungen in Folge der Absonderung seien übertrieben. Herr von Maleville erklärte sich gegen den Entwurf und erinnerte die Kammer daran, daß die Kommission, welche das Budget für 1838 zu prüfen hatte, sich ebenfalls gegen das Absonderungs⸗Spstem ausgesprochen habe. Er führte an, daß Dr. Julius selbst, der ein so eifriger Anhänger dieses pennsylvanischen Spstems sei, der Erste gewesen, der zwölf Fälle von Wahnsinn unter diesem Spsteme konstatirt habe, die er freilich Uͤrsachen zu⸗ geschrieben, welche dem Eintritt ins Gefängniß vorhergegangen sein sollten. Dann führte er mehrere Schriftsteller an, die gegen dies Spstem geschrie⸗ ben, und machte bemerklich, daß der Großherzog von Baden und der nig von Sardinien sich geweigert, die einsame Einsperrung in ihren Staa⸗ ten einzuführen.

Der Minister des Innern, Herr Duchatel, rühmte an dem vorlie⸗ genden Gesetz⸗Entwurfe, daß derselbe nicht auf bloßen Theorieen beruhe, sondern reiflich überlegt sei. Derselbe sei seit 1840 unablässig unter den Augen der Regierung gewesen, und damals habe nur die Auflösung der Kammer seine vollständige Diskussion verhindert. Jedermann gestehe ein, daß eine Neform nöthig sei; die einzige Differenz beruhe nur auf der Frage, mit welchen Mitteln die Veränderung erzielt werden solle. Ueber die Zunahme der Verbrechen seit mehreren Jahren könne kein Zweifel ob⸗ walten, und man frage mit Recht, ob dieses beklagenswerthe Faktum nicht dem schlechten System, nach dem die Verwaltung der Gefängnisse geleitet werde, zuzuschreiben sei. Allerdings seien seit 30 oder 40 Jahren mit der Gefängniß⸗ Disziplin viele Verbesserungen vorgenommen worden, allein doch nur zu dem Ende, daß die Strenge der Bestrafung sast ganz verschwunden sei und die grö⸗ ßeren Gefängnisse jetzt eher ungeheuren Werkstätten, als Straf⸗Anstalte aͤhnlich sähen. In der That seien die Gefangenen, mit Ausnahme de freien Ausgangs, besser daran, als viele Arbeiter. Die Zunahme der Rück⸗ fälle sei offenbar in diesem System begründet, und die Kammer dürfe, in⸗ dem sie die vorliegende Bill diskutire, nicht vergessen, daß nicht blos einige

wirksame Reform⸗Maßregeln absolut erforderlich seien, sondern daß die

nöthige Umgestaltung nicht länger aufgeschoben werden könne. Das System, welches der Gesetz⸗Entwurf beantrage, sei mit dem absoluten Sypstem ve

wechselt worden, das zur Zeit in den pennsylvanischen ange⸗ wandt werde und die Gefangenen nicht allein unter sich, sondern auch von dem Verkehr mit allen anderen menschlichen Wesen abschließe, Allein der Gesetz⸗Entwurf modifizire dieses System in sehr wesent⸗ lichen Punkten. Die Bagnos enthielten 7000 Individuen, die Cen⸗ tral⸗Gefängnisse 19,000 und die Departemental⸗Gefängnisse ungefähr dieselbe

Anzahl. Die Personen, welche früher im Gefängniß gewesen und jetzt in

r Gesellschaft vertheilt seien, beliefen sich auf 70,000, so daß jetzt in Frank⸗ dench 88. fan; Menschen lebten, die ihre eigenen Gesetze und Moral⸗ Prinzipien hätten und zu der Gesellschaft im Allgemeinen eine durchaus seindselige Stellung einnähmen. Einige von den Gefangenen wären, wenn

sie ihre Haft anträten, in der Ruchlosigkeit noch nicht gar weit vorgerückt,

aber nach einer gewissen Anzahl Jahre, die sie im Kerker und in Gemeinschaft mit den Uebrigen zugebracht, würden sie fast ohne Ausnahme eben so tief verderbt an Gesinnung und Zwecken, als diese. Der Gesetz⸗Entwurf beantrage nun, daß die Gefangenen voll⸗ ständig von einander getrennt würden; zugleich aber gestatte er, daß sie mit dem redlichen Theile der Gesellschaft in beständigem Verkehr blieben. Man⸗ werfe ein, daß dies das Loos der Gefangenen äußerst hart machen würde; aber man bezwecke ja nicht, ihre Lage angenehm zu machen oder zu sehr zu erleichtern. Diese müsse vielmehr so viel Einschüchterung als möglich darbieten, damit die Menschen sich davor fürchten müßten, als vor einer Strafe der Verbrechen. Drei Einwürfe würden namentlich gegen das Zellen⸗ System erhoben. Der erste betreffe die D isziplin. Darauf entgegne er, daß es viel leichter sei, ein Gefängniß nach dem vorgeschlagenen, als nach dem jetzigen Systeme zu leiten. Dasselbe behaupte er auch in Betreff der Organisation der Arbeit, sowohl als eines Elements der Moralität, wie als einer Quelle pecuniairer Zuschüsse. Dieser Theil der Frage sei bereits durch die Erfahrung gelöst worden. Es habe sich ergeben, daß die Arbeit sich mit der Zellen⸗Gefangenschaft vertrage, ohne darum minder produktiv zu werden. Was ferner den reli iösen Unterricht betreffe, so seien zunächst die Bischöfe und Kapläne betheiligt, und wenn diese zu⸗ frieden seien, so habe Niemand anders etwas dagegen einzuwenden. Ein anderer Einwurf betreffe die Abschaffung der Bagnos. Allein er glaube, daß die Bagnos bei weitem keine so guten Corrections⸗Mittel seien, n Central⸗Gefängnisse, weil sie offenbar als Einschüchterungs⸗Mit⸗ tel weit weniger wirkten. Wenn man vorgeschlagen habe, das neue System zunächst in den Departemental⸗ Gefängnissen einzuführen und sodann auf die übrigen zu übertragen, so mache sich dagegen die

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Bemerlung geltend, daß den Departemental⸗Gefängnissen die leichteren Verbrechen zufielen und es daher ungerecht sein würde, in diesen allein das strengere Zellen⸗System einzuführen. Diese Maßregel könne leicht als Auf⸗ munterung zu schwereren Vergehen wirken, indem viele Gefangene nichts un⸗ versucht lassen würden, was ihre Ablieferung nach einem Central⸗Gefängnisse, in welchem die Disziplin nicht so streng sei, veranlassen könnte. Der Vor⸗ schlag, die Einkerkerung ganz abzuschaffen und in allen Fällen in Deporta⸗ tion zu verwandeln, erscheine ihm als beklagenswerth und verderblich. Doch sei die Deportation als eine Ergänzungs⸗Maßregel der Bestra⸗ fung, nach einer gewissen Periode der Zellen⸗Gefangeschaften, viel⸗ leicht annehmbar. Der Minister schloß seine Rede, wie folgt: „Ich gebe der Kammer zu erwägen, daß die Frage, welche uns beschäftigt, sich von selbst und unabweislich aufgedrängt hat, daß sie durchaus auf irgend eine

Weise gelöst werden muß und es nothwendig ist, einen Plan zu fassen zur Regulirung des Gefängnißwesens. Es ist mit dieser Frage, wie mit allen anderen: nichts leichter, als ein Sostem anzugreisen, nichts schwerer, als den Tadel zu rechtfertigen durch Aufstellung eines besseren, das alle Stim⸗ men für sich gewinne.“

„Herr von Peypramont, Mitglied der Kommission und zur Minori⸗ tät derselben gehörend, erklärte sich entschieden gegen den Gesetz⸗Vorschlag; er bestritt die Nothwendigkeit, Nützlichkeit, Wirksamkeit der von der Regie⸗ rung in Antrag gebrachten Gefängniß⸗Reform; schon der finanzielle Punkt scheine davon abhalten zu müssen, da die Kosten der neuen Organisation auf 150 Millionen Franken berechnet würden. Der Redner fragte, ob ein so enormer Aufwand für ein so unzulängliches Resultat, als zu erwarten stehe, zu rechtfertigen sei; er meinte auch, mit Annahme des pennsylvanischen Systems der isolirten Absperrung werde die ganze Strafgesetzgebung Frankreichs in sich zerfallen, und in dieser Beziehung sei es nicht wenig sonderbar, daß der Justiz⸗Minister nicht zugegen wäre bei einer Berathung, die seinen Ver⸗ waltungszweig so nahe berühre; aber auch selbst die Gerichtshöfe seien wäh⸗ rend der ganzen Zeit, seit welcher der Vorschlag zur Gefängniß⸗Reform, zur Prüfung vorliege, so wenig als das Gesetzgebungs⸗Comiteé des Staats⸗ Raths über den Gegenstand konsultirt worden. Die Zunahme der Ver⸗ brechen erklärte der Redner nicht, wie der Minister des Innern, aus der milderen Gefängniß⸗Disziplin, sondern aus der Aenderung im Strafgesetz, welche 1832 getroffen worden und der Jury die Befugniß ertheilt habe, ihren Spruch durch mildernde Umständezu entkräften; welche Folgen diese nur zu oft von den Geschwornen in Anwendung gebrachte Formel gehabt, möge man aus der Thatsache abnehmen, daß seit 1832 von 83 Vater Mutter⸗ oder Ver⸗ wandtenmördern 60 wegen mildernder Umstände mit der Todesstrase ver⸗ schont geblieben, ja unter 165 Vergiftungsfällen die Jury 136 gefunden habe, bei welchen sie mildernde Umstände zuzulassen für gut gefunden. Das aus den Rückfällen hergenommene Argument widerlegte der Redner durch Zahlen: von 530 in Untersuchung gerathenen Verbrechern seien nur 28 Rück⸗ fällige, und von diesen hätten nur 12 Verbrechen an Personen begangen. Genug, die isolirte Absperrung in einsamen Zellen sei gehässig und werde ihren Zweck nicht erreichen.

„Niachdem hierauf der Minister des Innern, wie gestern schon mitgetheilt, eine Gegenrede gehalten und der Marquis von Laroche⸗ Jacquelin sich noch mit großer Lebhaftigkeit gegen die einsamen Zellen, die er Gräber nannte, ausgesprochen hatte, wurde die allge⸗ meine Diskussion geschlossen.

Paris, 26. April. Mehrere Blätter sprachen seit einigen Tagen von nahe bevorstehenden Veränderungen in der oberen Ver waltung zu Paris. Diese Gerüchte werden heute vom ministeriellen Messager für durchaus ungegründet erklärt. „Es ist,“ sagt dies Blatt, „keine Rede davon, daß Herr Zangiacomi der Vater, der als Kammerpräsident am Cassationshofe dem Lande durch seine so nütz⸗ liche Einsicht und Erfahrung neue Dienste leistet, von seinem Amt zurücktreten wolle. Was die anderen Veränderungen betrifft, welche auf diesem angeblichen Rücktritt beruhen, so ist eine förmlichere Wider⸗ legung der darauf bezüglichen Gerüchte unnöthig; sie sind eben so aus der Luft gegriffen.“

Gestern versammelte sich eine große Anzahl Katholiken auf dem Platze St. Thomas d'Aquin, von wo sie zu dem Grafen Mon⸗ talembert zogen, um demselben für seine letzte Rede in der Kammer über die Freiheit des Unterrichts zu danken.

I1 Paris, 26. April. Die heutige Sitzung der Pairs⸗ Kammer begann um 2 Uhr. Graf von Montalembert sprach zuerst, behauptend, die Mehrheit des Klerus hege nicht den von Herrn Guizot ihr unterstellten Wunsch, einen mit dem gegenwärtigen Zustande der Gesellschaft unverträglichen Einfluß wieder gewinnen zu wollen. Er (der Redner) glaube den Klerus besser zu kennen als der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Seine Stellung, die ihn mit allen Theilen des Klerus von ganz Frankreich in Berührung bringe, gebe ihm das Recht, so zu sprechen. Nie habe er einen Wunsch dieser Art ausdrücken hören. Der Klerus sei dem gegen⸗ wärtig vorliegenden Gesetze entgegen, weil dieses tyrannisch, gleisne⸗ risch sei, statt die Freiheit und den Grundsatz derselben festzustellen, nur Polizei-Präventivmaßregeln bringe. Nach einem Versuche, die Redner zu widerlegen, die zu Gunsten des Gesetz⸗Entwurfes gesprochen, erhebt sich der Redner gegen die Einmischung des Staats in die Erziehung, dieselbe wäre nur eine förmlich organisirte hohe Polizei. Dem Klerus die Erziehung nehmen, um sie Leuten anzuver⸗ trauen, die durchaus keiner Doktrin huldigen, keine aner⸗

kennen, wäre eine Usurpation im Namen des Staates gegen die

rechtmäßigste Autorität. Der Staat sei ungläubig, skeptisch. (Un⸗ terbrechung, der Präsident, Baron Pasquier, spricht einige Worte zu dem Redner.) Er sage, der Staat sei ungläubig, weil derselbe in der Charte erklärt habe, daß es keine Staats⸗Religion gebe, und weil er eine Amts⸗Usurpation gutheißen und feststellen wolle, mit Hintan⸗ setzung der heiligsten Rechte. Nach einigen Betrachtungen über den Zustand des religiösen Unterrichts in Frankreich und England, verlangt der Redner einige Augenblicke Ruhe. Die Sitzung wurde daher eine Viertelstunde lang suspendirt. Dann fuhr Graf Montalembert fort. Der Zweck des vorgelegten Gesetzes sei, die Konkurrenz zu hindern und der Universität zugleich es unmöglich zu machen, vermit⸗ telst dieser Konkurrenz sich zu purifiziren. Es sei eine be⸗ klagenswerthe, aber anerkannte Thatsache, daß alle jungen Leute, die noch mit einigen Keimen des Glaubens im Herzen ihre Familien verließen, von der Universität weggehen als Skep⸗ tiker und Ungläubige (Murren), er rufe das Zeugniß der Müt⸗ ter der Familien an, man solle unter allen Zöglingen der Universi⸗ tät, welche dieselbe verlassen, suchen, und man werde keinen Christen unter ihnen finden. (Heftiges Murren, Unterbrechung.) Ja der Skeptizismus sei der vorherrschende Charakter bei den Zöglingen der Universität, und ob es wohl eine beunruhigendere Thatsache geben könne? Er übertreibe nicht, in Dingen der Religion gebe es nur zwei Parteien, die Gläubigen und die Ungläubigen. Der Redner schließt mit der Erklärung, daß er den Gesetz⸗Entwurf zurückweise aus der dreifachen Ueberzeugung seines Gedankens, seines Bewußt⸗ seins und seines Wortes. Die Sitzung dauert fort.

In der Deputirten⸗Kammer theilte der Präsident zuerst ein Schreiben des Ministers des Innern mit, das die Stunde an⸗ giebt, in welcher der König am 1. Mai die Glückwünsche der Kam⸗ mer zu seinem Namenstage empfangen wird. Die große ⸗Deputation zur Darbringung derselben wird durchs Loos bestimmt. Dann ergriff Herr von Tocqueville das Wort, um die Debatte über das Gesetz wegen der Gefängniß⸗Reform wieder aufzunehmen. Die alte Einsperrungs⸗ weise habe ihr letztes Wort gesagt, lange habe man damit in Frank⸗ reich und England Versuche gemacht. Aenderungen daran vorgenom⸗ men, überall habe sie sich als unwirksam erwiesen. Die gänzliche Aenderung des Systems sei allwärts von den Sachverständigen als

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nothwendig erkannt worden. Die Kommission habe gesucht, die Strafe der Einsperrung wirksamer zu machen, da mehrererseits gesagt wor⸗ den, das gegenwärtige System erzeuge Vermehrung der Verbrechen. Ueber das gegen die Verurtheilten zu beobachtende Regime seien die Schriftsteller getheilter Meinung geblieben; aber alle hätten die Nothwendigkeit ihrer Absonderung von einander anerkannt. Selbst jene Länder, die Anfangs nichts von dieser Abson⸗ derung hören wollten, nahmen sie endlich an. Der gegenwärtige Ge⸗ setz⸗Entwurf wie jener von 1840 bringe diese Idee wieder vor. Der Redner geht nun auf eine Rechtfertigung des Gesetz⸗Entwurfes in allen Punkten ein, in welchen Angriffe gegen denselben gerichtet wor⸗ den sind, namentlich in Bezug auf die angeblich häufigeren Fälle des Verrücktwerdens der Gefangenen. Als eine Stimme zur Linken rief: und der Mont St. Michel, zeigte der Redner, daß das dort befolgte System ein ganz anderes, als das des Gesetzes sei; übrigens zeigt er, daß auch die Angriffe gegen die Behandlung der Gefangenen dort ungeheuer übertrieben worden seien, er habe mit Augen Alles dort gesehen. Am Schlusse seiner Rede beschließt die Kammer mit großer Mehrheit, daß die Diskussion der einzelnen Artikel des Ge⸗ setzes beginnen solle.

5 Paris, 25. April. Die Diskussion des Gesetzes über die Gefängnisse geht in der Deputirten⸗Kammer fast ins Lächerliche. Die Anhänger des pennsylvanischen und die des auburnschen Systems ereifern sich über die Maßen und suchen überall Thatsachen und Au⸗ toritäten zur Unterstützung ihrer Meinung. Leider sind diese Herren in diesem Gegenstande nicht sehr bewandert, und sie sprechen im All⸗ gemeinen über Dinge, die sie nicht verstehen; so hat z. B. Herr von Malleville die Herren Obermayer, Mittermayer und Niedermayer citirt. Man sieht, es fehlt hier nichts, und die Gradation ist voll⸗ kommen. Herr von Beaumont machte den Einwurf, daß dies Namen seien, die man nicht kenne. Nun, das ist leicht zu begreifen. Bei der Art, wie die Deputirten die Namen der deutschen Schriftsteller, die über das Pönitentiar⸗System und die Gefängnisse geschrieben ha⸗ ben, verstümmelten, war es in der That schwierig, jene Autoren wie⸗ der zu erkennen, und selbst wenn die Deputirten die spezielle Litera⸗ tur, über die sie zu sprechen sich anmaßten, besser gekannt hätten, so würde es ihnen doch noch schwer geworden sein, aus jenen wunderlich ver⸗ drehten Namen die der deutschen Schriftsteller herauszufinden. Wer kennt Herrn Layter⸗Mayer? Herr von Malleville sollte es uns doch sagen. Der Dr. Julius wurde in der Kammer Herr Julien genannt. Herr Léon Faucher, der ein dickes Buch über die Gefängnisse geschrieben, worin er, man weiß nicht recht, wel⸗ ches gemischte System erfunden hat, spricht auch von einem Herrn Julien, der sich mit dem deutschen Gefängnißwesen beschäftigt habe. Allein es lohnt nicht der Mühe, davon zu sprechen, denn der⸗ selbe Herr Léon Faucher sagt in der gestrigen Nummer des Con⸗ stitutionnel ganz ernsthaft, daß Herr Julien, der einzige Re⸗ präsentant des pennsylvanischen Systems in Deutschland, durch Herrn Tellkampf vollkommen besiegt worden sei, und daß das Auburnsche System in diesem Augenblicke in allen deutschen Staaten triumphire. Das sind die Aufschlüsse, die unsere Moralisten dem französischen Publikum geben, und dergleichen Fabeln werden mit dem größten Ernst auf der Tribüne der Deputirten⸗Kammer wiederholt. Es ist unmöglich, sich eine Idee zu machen von der Unwissenheit der meisten Redner, die es unternommen haben, diesen Gegenstand zu behan⸗ deln. Die Einen suchten ihre Argumente in den Romanen von Dickens, die Anderen in dem Hhagen pittoresque, also in sehr achtbaren Quellen, wie man sieht.

Welches auch der vergleichungsweise Werth der beiden Systeme sein mag, alle Vernünftigen kommen darin überein, daß Herr von Tocqueville fast der Einzige ist, welcher die Frage gründlich studirt, der Einzige, welcher diese von der philosophischen Seite betrachtet und den Geist des Strafgesetzes aufgefaßt hat. Jene Schaar von Philantropen, welche wir hier in Frankreich haben, hat eine schöne Gelegenheit gefunden, ihr Mitleid dem Schicksal aller Verbrecher der gegenwärtigen Zeit zuzuwenden. Das philantropische Handwerk ist bei uns so einträglich geworden, daß viele Personen diese Carrièere ergriffen haben. Aber wenigstens sollten sie sich doch au courant halten und wissen, was in unseren maisons centrales vorgeht. Aber sie geben sich auch nicht einmal diese Mühe; sie machen ganz einfach ihre schlechten Bücher und ihre schlechten Reden aus schlechten Journal⸗Artikeln. Sie nehmen mit beiden Händen, und in den mei⸗ sten Fällen würden sie in großer Verlegenheit sein, wenn man sie aufforderte, die Quelle anzugeben, aus der sie geschöpft haben. So ist die Geschichte von dem Knebel, worüber der Gefängniß⸗Inspektor Lucas seit vier Monaten so viel Lärm macht (Vergl. den Brief aus Paris in der Beilage), noch gar nicht einmal erwiesen, und selbst wenn sie es wäre, so würde sie durchaus kein entscheidendes Argument gegen das pennsylvanische System darbieten; denn nicht nach einer isolirten Thatsache, wie wichtig dieselbe auch sonst sein

mag, muß man ein Spstem beurtheilen.

Es giebt ein Gefängniß in Frankreich, worin ganz andere ernste

Dinge vorgehen, als die sind, von denen Herr Lucas spricht; es ist

dies die Maison centrale von Fontevrault. Der Direktor desselben st Herr Hello, ein Freund des Herrn Lucas. Die von dem Gene⸗ al⸗Inspektor der Gefängnisse, Herrn Dugas, im vorigen Jahre vor⸗ enommene Inspizirung dieses Gefängnisses währte vierzig Tage und rachte die abscheulichsten Thatsachen aus Licht. Es ist dasjenige

Gefäͤngniß in Frankreich, worin die größte Sterblichkeit herrscht, die

ediglich eine Folge der schlechten Behandlung der Gefangenen ist. Herr Dugas sagt unter Anderem in seinem Berichte: „Das Ge⸗ üngniß von Fontevrault ist ein weites Grab; die Sterblichkeit in demselben ist beispiellos, und die dort befindlichen Individuen gleichen Schatten; sie stehen unter der Herrschaft eines furchtbaren Schreckens⸗ Systems.“ Wir wollen hier nicht in die Einzelnheiten dieses Be richts eingehen, dessen Lesung wir nur dem Zufalle verdanken; wir wollen nur bemerken, daß sie von der Art sind, um auch den größ⸗ ten Stoiker mit Entsetzen zu erfüllen. Todesfälle in Folge von Stock schlägen sind in diesem Gefängnisse gar nicht selten. Und diejenigen, welche eine solche Behandlung über die Gefangenen verhängen, erheben ein Geschrei gegen die Härte des pennsylvanischen Systems. Herr Lucas kennt sehr wohl das mörderische System, welches sein Freund, Herr Hello, in dem Gefängnisse von Fontevrault eingeführt hat; er weiß nichts darüber zu sagen, unterhält aber die Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften vier oder fünf Sitzungen hindurch mit seiner Knebel⸗ Geschichte, weil dieselbe sich auf ein Gefängniß bezieht, wo das pennsylvanische System eingeführt ist, welches er verwirft. Der Be⸗ richt des General⸗Inspektors, Herrn Dugas über das Gefängniß von Fontevrault ist von solcher Wichtigkeit, daß der Minister des Innern es noch nicht gewagt hat, damit hervorzutreten, aus Furcht, That⸗ sachen zu enthüllen, die im Publikum die größte Sensation hervor⸗ eeer. und einen Theil der Verwaltung dem verdienten Tadel aussetzen würden. Man hat in der Deputirten⸗Kammer viel über die Sterblichkeit in dem Maison centrale von Fontevrault gesprochen, aber Niemand hat die Ursache angegeben obgleich man sie ganz einfach zur Un⸗ rüar ** des Zellen⸗Systems anführt. 3

er Handels⸗Minister hat die Mitglieder der Central⸗Jury für

die Gewerbe⸗Ausstellung ernannt; es sind deren funßzig, also 6 mehr

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als im Jahre 1839, aber stets dieselben Namen, so baß es scheint, als wären diese Functionen unveräußerlich. Man hat indeß in diesem Jahre den Fabrikanten einen größeren Antheil eingeräumt, als in den früheren Ausstellungen; es befinden sich nämlich achtzehn unter den Mitgliedern der Jury. Die Politik hatte einigen Antheil an diesen , Ernennungen, denn bei uns dringt die Politik überall hin, und doch hat man noch viele Unzufriedene gemacht, denn die Functionen eines Mitglieds der Central⸗Jury sind sehr gesucht. Der Handels⸗Minister erhielt eine Menge Gesuche durch einflußreiche Personen, und man war genöthigt, mehr als sechszig zurückzuweisen. Die Mitglieder der Jury versehen übrigens ihre Functionen gratis und erhalten nach Beendigung derselben nur eine Medaille, 15 Francs an Werth. Die Jury wird sich, wie früher, in acht Kommissionen theilen und es hat bereits eine Ver⸗ sammlung stattgefunden, um den Präsidenten, den Vice⸗Präsidenten und den Secretair zu ernennen. Es ist noch nicht bekannt, ob die Ausstellung am 1. Mai eröffnet werden wird. Die auszustellenden Gegenstände sind in so großer Menge eingelaufen, daß man sie noch nicht hat klassifiziren können. Das Ministerium hat übrigens ange⸗ zeigt, daß die Eröffnung am 1. Mai stattfinde. Wir werden sehen.

. m. Paris, 26. April. Der Prinz von Joinville langte diese Nacht in den Tuilerieen an. Die Herzogin von Kent bewohnt die Appartements, welche im Pavillon Marsan sonst dem König und der Königin der Belgier bestimmt sind. Da⸗ gegen werden Letztere, die ebenfalls in einigen Tagen hier ein⸗ treffen sollen, das Palais de 'Elysée Bourbon bewohnen, welches anfangs zur Aufnahme der Mutter der Königin Victoria eingerichtet worden war. Die Herzogin von Kent hat die Ueberfahrt von Folk⸗ stone nach Boülogne in zwei Stunden und fünfundzwanzig Minuten zurückgelegt. Es wurde dabei eines der neu gebauten eisernen Dampfschiffe der britischen Post⸗Verwaltung verwendet, welche unsere Regierung für die ihrigen zum Muster nehmen will.

Zu Ehren der Herzogin von Kent findet am Vorabende des Namenstages des Königs großer Damenzirkel bei der Königin statt, wozu sämmtliche Damen des diplomatischen Corps geladen sind. Am 2. Mai Abends ist großes Konzert in den Tutlerieen. Am 3. Mai fährt der ganze Hof nach Versailles, um in Trianon das Mittags⸗ mahl einzunehmen. Die großen Wasserkünste des Gartens von Ver⸗ sailles werden an jenem Tage spielen, und Abends werden die Gallerieen des Museums bei Fackelschein besichtigt werden. In den folgenden Tagen wird der König die Herzogin von Kent nach Fontaine⸗ bleau führen. Man glaubt, die erlauchte Reisende werde zwei Wochen in unserer Mitte verweilen, um alle Merkwürdigkeiten unserer Residenz in Augenschein zu nehmen. Der Prinz von Joinville wird die Herzogin von Kent überall begleiten. Von weiblichen Mit⸗ gliedern unserer Königlichen Familie ist nur die Königin im Stande, der Herzogin von Kent Gesellschaft zu leisten;z denn die Herzogin von Nemours und die Prinzessin von Joinville sehen ihrer Niederkunft entgegen, die Prinzessin Clementine hat noch nicht das Wochenbett verlassen; Madame Adelaide ist kränklich und die Herzogin von Or⸗ leans lebt noch ganz in der Zurückgezogenheit. Heute überraschte die Herzogin von Kent die Herzogin von Orleans mit einem Besuche, welcher über zwei Stunden dauerte, wobei die beiden Prinzessinnen in ihrer Muttersprache sich unterhielten. Auch der Graf von Paris sprach deutsch, und die Herzogin von Kent erstaunte über die Geläu⸗ figkeit, mit welcher der Prinz schon jetzt in dieser Sprache sich aus⸗ zudrücken weiß.

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Grossbritanien und Irland.

London, 26. April. Gestern ward der Geburtstag Ihrer Majestät der Königin, welcher stets vier Wochen vor der Zeit (25. Mai) gefeiert wird, mit großen Festlichkeiten begangen. Im St. James⸗ Palaste war glänzender Hofcerecle, bei welchem Ihre Majestäten der König und die Königin der Belgier, Ihre Königl. Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Cambridge, Se. Hoheit der Prinz Ebduard von Sachsen⸗Weimar (großbritanischer Lieutenant), die Minister und alle hohen Hof⸗ und Staats⸗Beamten, das diplomatische Corps und viele andere Notabilitäten anwesend waren. Die Königin und Prinz Al⸗ brecht begaben sich um 2 Uhr mit ihrem ganzen Hofstaate, begleitet von einem Detaschement der Leibwache, vom Buckingham⸗Palaste nach dem St. James⸗Palaste, wo sie von einer zahllosen Volksmenge freudig begrüßt wurden, während die Musik⸗Chöre der verschiedenen Regimenter die National⸗Hymne spielten. Ihre Majestät sah außer⸗ ordentlich wohl aus. Der Erzbischof von Canterbury, an der Spitze der zahlreich repräsentirten Geistlichkeit, hielt die Gratulations⸗Rede an die Königin. Im St. James⸗Park war große Promenade, worauf die Park⸗ und Tower⸗Batterieen gelöst wurden. Des Abends gaben die Minister große Diners und Banketts; Sir Robert Peel bewir⸗ thete eine Gesellschaft Parlaments⸗Mitglieder in Whitehall⸗Garden, der Graf Aberdeen die fremden Botschafter und Minister in seinem Dienstlokale der Downingstreet, und Sir James Graham gab den hohen richterlichen Beamten, dem Lord⸗Mayor ein großes Bankett. Die Stadt war glänzend erleuchtet.

Das belgische Königspaar hat noch nicht England verlassen, wie vorgestern falsch berichtet wurde, sondern wird erst Ende der nächsten Woche seine Rückreise nach dem Kontinent antreten. Ihre Königl. Hoheit die Herzogin von Kent ist allein mit ihrem Sohne, dem Für⸗ sten von Leiningen, nach Boulogne abgereist. Die Herzogin wird nach kurzem Aufenthalt in Paris, wo sie sich jetzt befindet, nach Bern zu einem Besuche bei ihrer Schwester, der Herzogin Juliane von Sachsen⸗Koburg (geschiedene Großfürstin Konstantin von Rußland) sich begeben.

Das Gerücht, daß Se. Majestät der Kaiser von Rußland un gefähr in der Mitte des nächsten Monats nach England kommen werde, erneuert sich wieder. G

Das Parlament hielt gestern wegen des Geburtsfestes der Kö⸗ nigin keine Sitzung. Auch vorgestern, an welchem Tage nur das Unterhaus zusammenkam, waren die Verhandlungen von keiner all⸗ gemeinen Bedeutung, da man noch immer mit der Debatte über die verleumderischen Behauptungen des Herrn Ferrand gegen den Mi⸗ nister des Innern beschäftigt ist. Sir James Graham rief dieselbe vorgestern selbst durch einen Antrag hervor, die bezüglichen Worte des Herrn Ferrand, wie sie die Times berichtet habe, vorzulesen und als eine Prrvilegien⸗Verletzung des Hauses anzusehen, modifi zirte indeß diesen Antrag nach langer Erörterung der Sache, b welcher die unter dem Namen das „junge England“ bekannte Partei der Tories, namentlich Herr d'Israeli, Lord Manners, Herr Smythe u. A. ihren Genossen Herrn Ferrand in Schutz nah⸗ men, dahin, daß, wenn Herr Ferrand am nächsten Freitage im Hause erscheinen und das Uebereilte und Ungeziemende seiner Aeußerungen anerkennen wolle, er (der Minister des Innern) die Sache auf sich beruhen lassen und Alles vergessen werde. In der Tory⸗Presse herrscht durchgehends die Ansicht, daß der Minister am besten thäte, kein Wort mehr über die Sache zu verlieren und aus den Akten des Hauses jedes Wort zu streichen, was man darüber be⸗ reits verloren hat. Eine Verurtheilung des Herrn Ferrand würde nur dazu dienen, ihn als ein Opfer seiner Bestrebungen, die Arbeits⸗ zeit zu verkürzen, erscheinen zu lassen, und die Aufregung der Fabrik⸗ Distrikte gegen die Regierung zu steigern.

Die Prozeß⸗Verhandlungen in der Sache O'Connell's, welche