1844 / 126 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

derselben zu gestatten, mit einer Majorität von 62 (133 ge⸗

en 5) Stimmen abgelehnt worden.

gen 19.

ukfurt a. M., 2. Maij. Der Bundes⸗Präsidial⸗ ber. Fraeesure Fhn ger Graf von Münch⸗Bellinghausen, wird täglich von Wien hier zurückerwartet. Nach der Ankunft des Herrn dräsidial⸗Gesandten wird der Herzoglich nassausche Bundestags⸗Ge⸗ sandte, Herr von Röntgen, seine Stelle niederlegen und durch den Präsidenten der Rechnungs⸗Kammer in Wiesbaden, Freiherrn von Winzingerode, ersetzt werden. 1 1 Zwischen der hier konzessionirten Kontinental⸗Gesellschaft und un⸗ serer älteren Gasbereitungs-Gesellschaft wurden kürzlich Unterhandlun⸗ gen eröffnet, welche die Abtretung der Etablissements ꝛc. der letzteren Gesellschaft an erstere bezwecken sollten; wie man aber hört, werden diese Unterhandlungen fruchtlos bleiben, da die ältere Gesellschaft zu hohe Forderungen stellte. Beide Gesellschaften werden somit konkur riren, sich aber wahrscheinlich dadurch freilich im Interesse des Publi⸗ kums benachtheiligen.

Aus dem Luxemburgischen, 25. April. In einem Artikel der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom Rhein (10. April) wird die Eisenfrage in einer dem Interesse der deutschen Eisen⸗Industrie durchaus zuwiderlaufenden Art und Weise angeregt und dürfte daher wohl, da im ähnlichen Sinne abgefaßte Artikel deutschen Blättern vom Westen her schon öfter zuflossen, eine Er⸗ örterung verdienen. Nachdem es nämlich als sehr beklagenswerth dargestellt, daß die Unterhandlungen zwischen Belgien und dem Zoll⸗ Verein gescheitert zu sein schienen, wird auf die Wichtigkeit hinge⸗ wiesen, welche in einer Annäherung Belgiens an Deutschland in po⸗ litischer Beziehung liege und unter Anderem dann weiter die sonder⸗ bare Behauptung aufgestellt, das belgische Eisen sei für Deutschland im Allgemeinen eine Quelle des Reichthums und nicht der Erschöpfung ꝛc. Da der Korrespondent jene Quelle nicht näher bezeichnet, so dürfen wir uns wohl erlauben, von unserem Standpunkt aus einige Ein⸗ wendungen zu erheben.

Zu den ersten Grundsätzen einer vernünftigen National⸗Oekonomie gehört, daß der Staat die natürlichen Erzeugnisse seines Bodens schütze. Da Eisen den ältesten und wichtigsten Industriezweig auf deutschem Boden bildet, so dürfte er eine Berücksichtigung unbedingt verdienen. Abgesehen davon, daß es gewiß nicht leicht auszuführen, Belgien hierin Zugeständnisse zu machen, die man England verweigert, indem dieses dann nothgedrungen in anderer Art Repressalien an Deutschland nehmen müßte, würde damit auch gar nichts gewonnen, da das bel gische Eisen allein hinreicht, wenigstens das Rheinland und die an⸗ gränzenden deutschen Staaten zu überschwemmen, und den Untergang dieses Industriezweiges herbeizuführen. Wie Belgien alle Kanäle öffnet, eine vortheilhafte Handels⸗Verbindung mit Deutschland einzu⸗ gehen, so mühen sich englische Blätter nach wie vor ab, den Zoll⸗ Vereinsstaaten die Herrlichkeiten einer unbeschränkten Handelsfreiheit vorzuspiegeln, von der England selbst so weit entfernt ist. Einige das Eisen betreffende Bemerkungen möchten daher hier wohl eine passende Stelle finden. Um nur von einem Distrikt in England, dem von Wales zu sprechen, so enthält derselbe allein 41 Hochöfen. Der Preis der Steinkohle beträgt für die Tonne 3 Sh. 6 Pee. bis 3 Sh. 10 Pce. oder 4 Fr. 50 Cent., was (als geringsten Preis angenom⸗ men) mit 7 Kub. Meter Holz im Luxemburgischen gleichen Werth hat, ein Preis, der in Deutschland, je nachdem die Kohlengruben

mehr oder weniger von den Hüttenwerken entfernt sind, bis zu 10 Fr. steigt. Dessenungeachtet kann sich die Eisen⸗Industrie in jenem Di⸗ strikte nur mit Mühe gegen eine durch die Natur begünstigtere Kon kurrenz halten. Dazu kommt, daß Steinkohlen und Coak kürzlich einen Nebenbuhler im Anthracit gefunden haben, das in Schottland eine unerschöpfliche Ausbeute in Aussicht stellt, und daß die Trans⸗ portkosten aus dem Innern dieses Landes bis auf die Märkte des Zoll⸗Vereins nicht mehr betragen, als einer gleichen Quantität Eisen aus den Gebirgen der Eifel, des Hundsrück und dem Innern des Großherzogthums Luremburg. Seitdem die Ver⸗ einigten Staaten von Nord⸗Amerika im Jahre 1839 den Tarif der Eisen⸗Einfuhr mit einem höheren Zoll belegten, blieb dem engli⸗ schen Eisen eigentlich nur noch der einzige Ausweg nach Deutschland zum Absatz übrig, der daher auch in einem außerordentlich schnell steigenden Verhältniß zunahm, so daß nach den Zoll⸗Vereins⸗Ergeb⸗ nissen des Jahres 1843 die Gesammt⸗Einfuhr bereits die Höhe von 992,350 Ctr. erreichte. Da sich aber in Betreff der Eisen⸗Industrie von Belgien ziemlich dasselbe sagen läßt, was auf England anwendbar ist, so dürften diese Andeutungen hinreichend beweisen, daß das Groß⸗ herzogthum und im allgemeinen Sinne Deutschland, von beiden Seiten nur Nachtheile zu erwarten hat, die um so greller hervortreten, wenn man bedenkt, daß wir nicht wie Belgien und England in Stand gesetzt sind, uns so wohlfeiler Brennstoffe, wie die bezeichne⸗ ten, zu bedienen, sondern das theurere Brennmaterial, die Holzkohle, anwenden müssen, welche das Eisen in der Qualität zwar besser macht, aber den Preis natürlich erhöht. Daß dies jedoch kein hinreichender Anlaß ist, zum Besten der Konsumenten deshalb diesen Industriezweig in Deutschland fallen zu lassen, ergiebt eine oberflächliche Berechnung, nach welcher die Erhöhung des Preises auf die Masse übertragen, den Einzelnen ein durchaus unerheblicher und unfühlbarer Nachtheil trifft. Die Einfuhr, nicht allein des Roheisens, sondern auch sämmt⸗ licher anderen Eisen⸗Fabrikate Belgiens, in Deutschland ganz frei⸗ geben, würde daher nichts weniger heißen, als unsere Hochöfen, deren

1— EE“ 8 1“ einziger Absatz nach Deutschland schon jetzt sehr gering ist und daher die lebhaftesten Besorgnisse für die Zukunft erweckt, dem Untergange preisgeben, da jede Konkurrenz dann abgeschnitten wäre. Welcher höchst nachtheilige Einfluß hieraus für die ganze Kultur und den Wohl⸗ stand des Landes erwachsen müßte, ist leicht einzusehen. Dagegen würde sich dieser Industriezweig nicht allein bei uns, sondern in ganz Deutschland schnell heben und auf alle mit ihm in Verbindung stehenden Verhält⸗ nisse wohlthätig einwirken, wenn man auf die Einfuhr des Roheisens eine Eingangs⸗-Abgabe legen wollte, indem man nach den Erfahrun gen von Frankreich und England hierbei sogar behaupten kann, daß durch einen solchen Schutz sich die Vortheile für den Konsumenten nur um so schneller geltend machen würden. Uebrigens ist kein Zweifel, daß hierin längst geeignete Schritte geschehen wären, könnte Preußens Stimme in Angelegenheiten des Zoll⸗Vereins entscheiden; einen der⸗ artigen Vortheil hat jedoch seine große Gewissenhaftigkeit schon bei Gründung des Zoll-Vereins selbst verschmäht. Als das großartige Werk noch im Entstehen war, mochte es auch wohl nöthig sein, allen deutschen Staaten entscheidendes Stimmrecht zu garantiren; das Be⸗ dürfniß der Entscheidung durch Stimmen⸗Mehrheit der Zoll⸗ Vereinsstaaten macht sich jedoch immer dringender geltend, je mehr sich der Bereich des Zoll⸗Vereins erweitert. Der auswärtige Einfluß wird erst dann, nachdem es dazu gekommen, seine Kraft verlie⸗ ren, während unter den gegenwärtigen Verhältnissen oft die besten Projekte durch den Einspruch des kleinsten Staates in der Ausfüh⸗ rung gehemmt werden. Werfen wir nun einen Blick auf die vermeintlichen Vortheile einer Annäherung oder Vereinigung Belgiens mit Deutschland in po litischer Beziehung, so würden wir Luxemburger insbesondere einen innigeren Anschluß an ein Land herzlich wünschen, an das uns noch vielfache Familienbande, in früherer Zeit geschlossen, fesseln. Allein, man sieht wohl ein, daß Deutschland als Ganzes, als eine Großmacht, höhere Interessen wahrzunehmen hat, und in Be⸗ treff politischer Erweiterungen um so mehr zur Vorsicht auf⸗ gefordert wird, je mehr schon die eigenen Verhältnisse Ein⸗ heit als nothwendig erscheinen lassen. Die flämische Sprachbewegung deutet allerdings auf eine bessere Zukunft des germanischen Elements in Belgien hin, aber hat dasselbe schon eine solche Ausdehnung und Konsistenz gewonnen, daß Deutschland nicht allein auf die Wiederbe⸗ lebung, sondern auf den vollständigen Sieg deutsch nationaler Ideen in jenem Staate mit Zuversicht rechnen kann? Ist Belgien schon jetzt politisch selbstständig und unabhängig von Frankreich? Ist alle Gefahr so plötzlich verschwunden, auf die nicht allein deutsche, sondern selbst belgische Blätter vor noch nicht gar langer Zeit wiederholt hin wiesen, daß Belgien bei einer neuen politischen Katastrophe seinem es stets mit Argusaugen bewachenden Nachbar in die Arme falle? So lange der Friede nicht gestört wird, werden allerdings weder politische und noch weniger industrielle Bestrebungen irgend einen Erfolg der Art bewirken. Denn obgleich die französische Regierung, eben nur aus politischen Rücksichten, einen Handels⸗Traktat mit Bel⸗ gien sehr wünscht, so ist an einen solchen doch so lange nicht zu den⸗ ken, als gerade die Eisen⸗Industrie in der französischen Deputirten Kammer so kräftig vertreten wird. Die Besitzer der zahlreichen Eisenhütten an der französisch⸗belgischen Gränze werden sich nie zu Konzessionen für Belgien verstehen und geben damit zugleich den Zoll⸗Vereinsstaaten eine ernste Mahnung zur Beachtung der eigenen bezüglichen Interessen. Würden aber wohl, um die politische Frage hiermit abzuschließen, bei einem plötzlich ausbrechenden Kriege die braven Flamänder bereits stark genug sein, sich den in Belgien noch vorherrschenden französischen Sympathieen entgegenzustemmen? Nach der Lage der Dinge muß das für jetzt wenigstens noch bezweifelt werden. Die deutsche Politik muß jedenfalls an die Möglichkeit einer solchen Katastrophe denken, sie muß in Erwägung ziehen, daß, im Fall sich eine solche erfüllen sollte, den französtschen Armeen die Thore nach Deutschland offen ständen, und daß unberechenbare Nachtheile für Deutschland daraus hervorgehen würden, wenn ein Staat, was unvermeidlich, mit seinen inneren Verhältnissen vertraut gemacht wor den wäre, der nun auf Seiten des Feindes stände.

Alles das berechtigt zu dem Schluß, daß in Betreff der in⸗ dustriellen Interessen eine Verbindung Deutschlands mit Belgien je⸗ nem nur zum Nachtheil gereichen kann, und daß in politischer Bezie hung der Zeitpunkt noch nicht gekommen ist, der ein gegenseitiges Anschließen wünschenswerth machen könnte.

Frankreich.

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 26. April. Eine sehr interessante Episode in der Debatte über die Unterrichtsfrage bildeten die Erklärungen, welche Graf Portalis, der im Martignaeschen Ministerium als Großsiegelbewahrer fungirte, in Folge der Behaup tungen des Grafen Montalembert über die Art und Weise, wie die Verordnungen von 1828 über die kleinen geistlichen Seminare zu Stande gekommen, abzugeben sich veranlaßt fand. Wir lassen daher dem schon kurz erwähnten wesentlichen Inhalt seiner Angaben noch eine nähere Mittheilung seiner ganzen Darlegung folgen, die auch für die jetzt schwebende Frage von Gewicht ist.

„Meine Herren“, sagte Graf Portalis, „ich hatte nicht die Absicht, in dieser allgemeinen Diskussion das Wort zu nehmen, indem ich es mit Ver⸗ trauen der Einsicht des gelehrten Berichterstatters Ihrer Kommission über⸗ lassen wollte, auf die gegen den Gesetz⸗Entwurf erhobenen Einwendungen zu antworten; aber ein besonderer Umstand nöthigt mich, Ihre Aufmerk samkeit einen Augenblick in Anspruch zu nehmen: ein Vorwurf des Grafen Montalembert, der mich zum Zeugen der Wahrheit dieses Vorwurfs auf⸗

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gerufen. Er sagt, der Bericht habe etwas von jener Falschheit und Heu⸗ chelei an sich, die man nur unter einer Verwaltung der Restauration wie⸗ derfinde. Sie werden daher nicht erstaunen, meine Herren, wenn ich, als ehemaliger Minister der Restauration, von diesem unerhörten Vergleich leb⸗ haft bewegt worden bin. Ehe ich diese Nednerbühne bestieg, um zu ant⸗ worten, glaubte ich dem Rath eines alten Philosophen folgen zu müssen. Ich ließ die Aufregung meines Gemüths sich legen, und ich will dem Grafen von Montalembert nun mit Ruhe, aber auch mit Festigkeit antworten. Er hat uns, mich und meine Kollegen in dem Ministerium von 1828, beschuldigt, wir hätten die Verordnun⸗ gen von 1828 fordem lassen; er hat diese Anklage mit beleidigenden Be⸗ hauptungen begleitet; auf die Beleidigung will ich nichts entgegnen, der Herr Graf ist jung, ich bin hochbejahrt; ich werde nur auf die Beschuldi⸗ gung antworten. Brauche ich an Andere als an Sie mich zu wenden, meine Herren Pairs, um Zeugen dafür zu haben, daß die Verwaltung von 1828 all' ihren Eifer, all' ihre Mittel angewandt, all' ihre Kräfte aufgebo⸗ ten hat, um den König Karl X. zum Festhalten an den constitutionellen Prinzipien zu bewegen. Dieses Ministerium ließ ihn den Abgrund schauen, in welchen er sich zu stürzen im Begriff stand; es kämpfte muthig, ernstlich, nicht aus falschem Eifer, nicht aus Verblendung, wie der junge Graf Mon⸗ talembert behauptete. Es ist meine Pflicht, laut zu betheuern, daß das Ministerium von 1828 weder unmittelbar noch mittelbar zum Sturze Karl's X. beigetragen hat. Nachdem eines Tages unsere Bemühungen fruchtlos geworden waren, schenkte dieser König für den Augenblick An⸗ deren ein Vertrauen, welches ihn ins Verderben stürzte. Ich komme auf die Verordnungen von 1828 zurück. Hier muß ich mit wenigen Worten an Umstände erinnern, welche diese berühmten Verordnungen herbeigeführt, welche sie nothwendig gemacht haben. Jedermann weiß, was in Frank⸗ reich nach erfolgter Restauration mit Hinsicht auf den Fortschritt des reli⸗ jösen Geistes und die Entwickelung der religiösen Institutionen sich zutrug. Jedermann weiß, daß im Jahre 1817 ein Gesetz alle damals bestehenden religiösen Vereine als gesetzlich und rechtmäßig erlaubte betrachtete. Dieser staatsrechtliche Grundsatz, daß kein religiöser Verein in Frankreich ohne ausdrückliche Genehmigung auftreten dürfe, ist üiemals bestritten worden. Von 1817 bis 1825 entstand und erschien eine große Anzahl von neuen Vereinen unter neuen Gestalten. Diese Vereine, da sie keine Genehmigung erhalten hatten, befanden sich in einer schlimmen, bedenklichen Lage, die zu begründeten Reclamationen Anlaß geben konnte; sie konnten ein Opfer des falschen Vertrauens werden, welches man ihnen ein⸗ geflößt hatte. Andererseits beunruhigte sich die öffentliche Meinung; sie verwunderte sich darüber, daß man gewisse Vereine von der ge⸗ setzlichen Genehmigung dispensirte, daß man, unter dem Vorwand, das Gesetz ruhen zu lassen, es übertreten ließ. Was geschah? Die Regierung legte den Kammern im Jahre 1825 ein neues Gesetz über die religiösen Associationen vor. Ich will nicht an die bewundernswürdigen Verhandlun⸗ gen erinnern, zu denen dieses Gesetz in den Kammern Anlaß gab. Die unveränderlichen Grundsätze unseres Staatsrechts wurden von den bedeutend⸗ sten Rednern mit Energie ins Gedächtniß gerufen, und es wurde festgestellt, daß in Zukunft keine religiöse Association in Frankreich anders, als durch ein Gesetz zugelassen werden solle. Man betrachtete zwar alle diejenigen, welche sich von 1817 bis 1825 bereits begründet hatten, als gesetzlich zuge⸗ lassen, aber der 2te Artikel des damals angenommenen Gesetzes stellte es als Grundsatz auf, daß fortan kein religiöser Verein in Frankreich anders als kraft eines beiden Kammern vorgelegten und von ihnen genehmigten Gesetzes sich begründen, einrichten oder niederlassen v Waͤhrend dieser Vorgänge weckten andere Umstände die öffentliche Aufmerksamkeit und erregten das Mißtrauen dersenigen Bürger, die zu den Nathgebern der Krone kein vollkommenes Vertrauen hatten. Ein merkwürdiges Ereigniß trug sich damals zu: eine religiöse Congregation von Männern, die ich nicht zu nennen brauche, war in Franlreich erschienen; die Regiernng wurde über das Vorhandensein dieser Corporation befragt, und der Minister des öffentlichen Unterrichts, in seiner Aufrichtigkeit und Loyalität gestand, daß dieselbe in der That bestehe und die Leitung mehrerer Erziehungshäuser in Frank⸗ reich in Händen habe. Die Thatsache stand fest. Von allen Seiten gingen neue Klagen ein, welche bis vor die Gerichtshöfe gelangten. Der Königliche Gerichtshof von Paris wurde aufgefordert, über die Sache zu berathen. Er ent⸗ schied, daß jene Congregation nach den Gesetzen in Frankreich nicht zulässig sei, daß eine Reihe von ganz besonders gegen sie gerichteten Gesetzen sie hindere, neue Anstalten ohne gesetzliche und regelmäßige Erlaubniß zu er⸗ richten. Gleichzeitig aber erklärte der Königliche Gerichtshof, der Theilung der Gewalten huldigend, diesem großen, von der konstituirenden Versamm⸗ lung aufgestellten Prinzip, daß es der administrativen Gewalt zukomme, die Staatsgesetze in Ausführung zu bringen. Um diese Zeit wurde die Frage auch vor die Pairs⸗Kammer gebracht, und zwar von einem ehemaligen Mitgliede der konstituirenden Versammlung, den wir noch in unserer Mitte zu besitzen das Glück haben, und der, als die Geistlichkeit verfolgt wurde, als man ihr alle ihre Güter raubte, in der konstituirenden Ver⸗ sammlung ausrief: „Ihr nehmt den Bischöfen ihre goldenen Kreuze; wohlan, sie werden ein Kreuz von Holz ergreifen; erin⸗ nert Euch, daß dieses Kreuz veon Holz die Welt erlöste.“““ Sie werden wissen, daß ich von dem Grafen von Montlosier spreche. Ich gehörte da mals zum Bittschriften⸗Comité und hatte die Ehre, beauftragt zu sein, der Kammer einen Bericht über die Petition des Herrn von Montlosier abzu⸗ statten. Der Zustand der Gesetzgebung erlaubte es den Jesuiten allerdings nicht, ohne vorläufige Genehmigung in Frankreich sich niederzulassen; und was die Frage betraf, ob es damals in Frankreich wirkllich Jesuiten gab, so konnte sie nicht zweifelhaft sein, da der Bischof von Hermopolis erklärt batte, daß drei oder vier Häuser, in denen Unterricht ertheilt wurde, unter Leitung von ZJesuiten ständen. Ich schlug daher vor, die Petition an den Präsidenten des Minister⸗Raths zu überweisen, und diese Ueberweisung wurde beschlossen. Ich weiß nicht, ob dies zum Sturze des damaligen Ministeriums beitrug; als jedoch im Jahre 1828 der König ein neues Kabinet bilden wollte, und mich zu sich rufen ließ, erklärte ich ihm, es würde mir unmöglich sein, an einer Verwaltung Theil zu nehmen, die, nachdem sie aufgefordert worden wäre, siber die von der Pairs⸗Kammer beschlossene Ueberweisung der Petitionen, hinsichtlich des Auftretens eines, gesetzlich nicht erlaubten, religiösen männ⸗ lichen Ordens zu entscheiden, dieser Sache keine Folge gäbe. Vier Tage vor meinem Eintritt in das Ministerium sagte der König zu mir: „Ich begreife Ihre Lage; es wäre gegen Ihre Ehre und gegen Ihr Ge⸗

wissen, einer Sache keine Folge zu geben, die Sie selbst für eine wichtige

Weitem nicht so genial und ironisch wie Aristophanes, nicht so witzig wie Plautus, an Shakspeare's universellen Humor reicht er nicht, und selbst Holberg ist kecker, sprudelnder, bezwingender. In seinen Stücken fesselt im⸗ mer ein Etwas unsere Aufmerksamkeit, erregt unsere Theilnahme, spannt und befriedigt unseren Geist: das Ganze aber macht selten den vollen Eindruck eines harmonischen Kunstwerks, wir haben Längen und Breiten gesunden, und müssen mitunter auf durchgemachte Strapatzen zurückblicken. Der romantische Geist regte sich (wie z. B. sein „Bourgeois gentil- homme“ deutlich verräth) in Molière, kam aber nicht zum vollen Be⸗ wußtsein, zum Durchbruch bei ihm; er repräsentirt, sieht man von seinen musterhaften Hauptfiguren ab, mehr seine Zeit und nächste Umgebung, als die Welt, nud so blieb er zunächst ein französischer Dichter, wäͤhrend Shalsprare, der, ebenfalls Dichter und Schauspieler in einer Person, kurz vor ihm gewirkt, alle Elemente, aus denen Himmel und Erde und ihre Bewohner zusammengesetzt sind, mit wunderwürdiger Kunst in seine Ko⸗ mödien zog, und so der Dichter für alle Zeiten und Völker ward.

Aber auch ein großer National⸗Lustspielvichter zu sein, ist ein edler Ruhm, und dieser bleibt Molière'n unbestritten, trotz der Negationen A. W. von Schlegel's. Diejenigen in seinem Vaterlande, welche ihm die sen Ruhm schmälern möchten sprach doch selbst der große Bossuet das

Anathem über ihn aus sind zumeist Solche, welche ihm wegen seines „Tartuse“ grollen. Moliere, so sagen sie, hat es unternommen, die Schmach eines frommen Augendrehers und die traurigen Folgen zu schildern, denen hein Ehrlicher und inbefon ener sich aussetzt, wenn inem solchen schlei⸗ chenden Heuchler H 9 haussetzt, wenn er einem solchen se⸗ 8 Herz und Haus öffnet, und ihm die heiligsten Pfänder Sr. Weenawt eine derartige Schilderung war und ist an der Zeit, er Dichter verdient dafür⸗die Achtung jedes braven Mannes: Unrecht that er jedoch, zum Repräsentanten eines solchen moralischen Unge⸗ heuers einen Mann zu waͤhlen, der, wie sich aus allen Indizien ergiebt iner bestimmten geistlichen Corporai örte di 8 Sℳ½ ssltetigen d wporation angehört; die Blame, welche hier über einen mißliebigen Orden verhngt wird, fällt auf den geistlichen Stand

im Allgemeinen zurück, und wenn dieser, abgesehen von allen konfessionellen und prinzipiellen Fragen, auch nur annäherungsweise von der Bühne herab dem Hohne und der Verachtung preisgegeben wird, wie kann er dann noch in seinem Berufe wirken? Es giebt, urtheilen sie weiter, in allen Ständen Scheinheilige; es war also keine Nothwendigkeit vorhanden, gerade den geistlichen zum Gegenstand einer Satyre auf die heuchlerische Devotion zu machen, um so mehr, als die Geschichte lehrt, daß Angriffe auf die geist⸗ liche Würdenhaftigkeit am schlimmsten auf die weltlichen zurückwirken und in der Regel von Letzterer gutgemacht werden müssen.

In dieser Beziehung handelte demnach der Klerus seit 1664, wo Molière den Tartufe schrieb, und 1669, wo derselbe erst durch ein Macht⸗ wort des Königs auf die Bretter gebracht werden konnte, bis auf den heu⸗ tigen Tag in seinem Rechte, wenn er gegen das Stück eiferte, erklärend, er werde die Pflicht jedes Rechtschaffenen üben und mit aller Macht gegen das schleichende Gift der Scheinheiligkeit ankämpsen, dürfe aber nicht zu⸗ geben, daß letzteres Laster einem nicht undeutlich bezeichneten bestimmten Stande imputirt bleibe.

Der „Tartufe“ ist durch diese Beziehungen und Kämpfe ein dramati⸗ sches Parteistück geworden, mit dessen Aufführung in Frankreich es ungefähr so geht, wie mit dem Absingen der Marseillaise: beide ruhen so lange oder machen keine aufreizende Wirkung, bis sich feindselige Tendenzen gegen Regierung und Geistlichkeit rühren, dann aber sind sie das Banner, um welches sich die Factionen schaaren. Molière's „Tartufe“ ist, in Beziehung auf Charakter⸗Wahrheit und Konsequenz, die von der Hauptperson zur Er⸗ reichung des vorgesetzten Zieles an den Tag gelegt wird, ein Meisterwerk, Anlage und Ausführung gleich vortrefflich; die Sprache hat eine beißende einätzende Kraft, dabei ist die Versification überaus leicht und anmuthig; die dramatische Themis wägt hier gut und bös in Glacé⸗Handschuhen ab. Nur der Schluß hat uns nie befriedigen können: Tartufe mußte, nach unserer unmaßgeblichen Meinung, Sieger bleiben, Orgon von Haus und Hof gejagt und ins Gefängniß abgefüͤhrt, die ganze Familie ins

tiesste Elend gestürzt werden; dann war der Eindruck erschütternd, zermal⸗ mend und nachhaltig wirksam. Gewiß hätte ein solches Ende den Zwecken des Dichters weit mehr genützt, als die vernutzte Entlarvung eines Böse⸗- wichts und die Herstellung des Glücks der Orgonschen Familie. Doch Moliere hatte, als er den Tartufe schrieb, den Schutz eines Mächtigen nö- thig und ließ sich daher die Gelegenheit nicht entwischen, am Schluß dessel⸗ ben durch den Mund des Gefreiten (Exempt) einen Regen von Lobsprüchen auf die Tugenden und Gerechtigkeitsliebe Lüudwig’'s XIV. in den melodiöse⸗ sten Alerandrinern zu ergießen. (Bei der hiesigen Aufführung am 29. April blieben diese unzeitgemäßen Beziehungen natürlich insgesammt weg, und der Bearbeiter der bekannte Jesuitenfeind Nicolai, dessen Uebersetzung von F. L. Schmidt bühnengerecht gemacht wurde *) läßt den Orgon an Mad. Pernelle ungefähr folgende, gegen die feinen Anspielungen Molieère's grell abstechende und das, was der Dichter nur versteckt andeuten mochte, plump aussprechende Worte richten:

Ich denk', wir Beide sind gewitzigt worden, Uns fern zu halten vom scheinheil'gen Orden).

*) In ihr ist der Alexandriner nur theilweise beibehalten und wechselt mit Knittelreimen ab. Diese Einrichtung ist nicht übel und thut dem Ohre im Lustspiel wohl; sie verdient Nachahmung. Auch Plautus schrieb seine

Stücke in abweichenden Maßen: nicht blos in verschiedenen Jamben, auch in ungleichen Trochäen, in Bakcheen, Kretikern und vermischten Versen

dichtete er, und ganze Scenen; die Jamben leiten gewöhnlich das Stück nur ein, die steigende Lebendigkeit der Handlung verschmäht die hinkenden Gesellen, die schnellen unaufhaltbaren Trochäen nimmt sie in ihr Geleit auf; nur sie genügen der zur Entwickelung strebenden. Vgl. Köpke’s treffliche Bearbeitung der Lustspiele des Plautus, Berlin bei Nauck 1809, ““

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Frage erklärt haben; als Großsiegelbewahrer, als Justiz⸗Minister könnten Sie unmöglich umhin, die Gesetze in Frankreich in Ausführung zu brin⸗ gen; ich nehme die Bedingung an, unter welcher Sie in das Mi⸗ nisterium treten wollen.““ Auf diese Versicherung hin schloß ich mich dem neuen Kabinet an, und zögerte nicht, zu dem von mir angekündigten Ver fahren zu schreiten. Ich schlug dem Könige die Bildung einer Kommission vor, um die vom Grafen von Montlosier angeführten Thatsachen zu prüfen, den Zustand der geistlichen Sekundärschulen in Frankreich zu untersuchen, diesen Zustand dann mit den Gesetzen des Königreichs zu vergleichen und einen Bericht darüber abzustatten. Die Kommission wurde ernannt. Sie bestand aus dem Erzbischofe von Paris als Präsidenten, aus dem Bischof von Beauvais, dem Baron Seguier, ersten Präsidenten des Königlichen Gerichtshofes von Paris, dem Vicomte Lainé, dem Grafen von Labour⸗ donnape, dem Herzoge Alexis von Noailles, Dupin dem Aeltere und anderen Mitgliedern der Deputirten⸗Kammer, nebst einem Mitgliede des Königl. Univer⸗ sitäts⸗Conseils. Nach Ernennung dieser Kommission war es meine Pflicht, sie sich selbst zu überlassen, und ohne mich weiter in die Sache zu mischen, die Be⸗ endigung ihrer Arbeit abzuwarten. Vier Monate vergingen darüber, die Unter⸗ suchung war vollständig und entscheidend. Einstimmig erkannten die Mit glieder der Kommission, daß es in Frankreich 53 geistliche Sekundär Schu⸗ len gäbe, welche die in den Königlichen Verordnungen genehmigte Zahl überschritten, so wie, daß fünf von Jesuiten geleitete Sekundär-Unterrichts⸗ Anstalten beständen. Ueber diese Thatsachen war die Kommission einig, nur darüber theilte sie sich in ihren Ansichten, ob man die geistlichen Schulen, welche die in den Königlichen Verordnungen bestimmte Zahl überschritten, bestehen lassen solle; sieben Mitglieder sprachen sich bejahend aus und nur vier Mitglieder waren entgegengesetzter Meinung. Der Ansicht des Baron Mounier aber, daß man Jesuiten unmöglich fernerhin fünf Sekun där⸗Schulen könne leiten lassen, weil dieselben einem gesetzlich nicht erlaubten religiösen Männer⸗Orden angehörten, pflichtete die Kom⸗ mission bei. Die Berathung war ruhig, gemessen und gewissenhaft, man beschäftigte sich nur mit dem einen, daß die Gesetze vollzogen werden müß⸗ ten. Nach dieser Berathung verfaßte die Kommission den Entwurf einer Verordnung, die dem Könige zur Genehmigung und Unterzeichnung vorge⸗ legt werden sollte. Ich erstattete dem Könige, der die Verordnungen über die Schließung der Jesuiten Anstalten unterzeichnen sollte, Bericht über das Gutachten der Kommission und des Conseils; ich sagte ihm, daß, meiner Ansicht nach, hier nicht zu schwanken sei, daß der von uns ihm vorge⸗ legte Ordonnanz⸗Entwurf unterzeichnet werden müsse, daß wir je⸗ doch seiner Weisheit die Sorge überließen, zu prüfen, ob nicht in dem Entwurf einige Abänderungen, einige Modificationen vor⸗ zunehmen seien. Der Koͤnig ließ der Geradheit unserer Absichten, der Un⸗ parteilichkeit unserer Verhandlungen Gerechtigkeit widerfahren. Nach Ver⸗ lauf von 8 Tagen wurden wir auf Befehl des Königs zum Minister- Nath versammelt; er erklärte uns, daß er die Frage reiflich erwogen, die Akten⸗ stücke geprüft habe und die Verordnungen zu unterzeichnen bereit sei. Wir machten ihm bemerklich, daß, da es sich um eine den Glauben berührende Religionsfrage handle, es wohl nicht zu viel wäre, die Sache noch 8. Tage zu überlegen, ehe er seine Unterschrift unter diese Verordnungen setze, und daß wir nur auf ausdrücklichen Befehl vor ihm erscheinen würden. Vier Tage darauf ließ der König uns von neuem zu sich rufen und übergab uns die Verordnungen mit seiner Unterschrift. So, meine Herren, haben wir dem Könige Gewalt angethan. (Von allen Seiten: Sehr gut!) Der Hergang der Dinge war so, wie ich es Ihnen zu sagen die Chre hatte: Wir ließen dem Könige Karl X. vollkommene Freiheit. Es heißt, das An⸗ denken dieses Königs, der ein so guter Christ war, verleumden, wenn man behaupten will, es hätte seinem Gewissen in einer solchen Angelegenheit können Gewalt angethan werden. Mit Entrüstung weise ich den gegen uns gerichteten Vorwurf zurück.“ (Neuer Beifall.)

Daß auch Graf Roy, der im Jahre 1828 Finanz⸗Minister war, die Angaben des Grafen Portalis vollkommen bestätigte, ist schon gemeldet.

Sitzung vom 29. April. Nach Herrn Passy, aus dessen Vortrag bereits das Wesentlichste mitgetheilt ist, nahm in der De batte über den Sekundär⸗-Unterricht der Marquis von Barthelemy gegen denselben das Wort. Er fand, daß der Gesetz⸗Entwurf kein wahres Prinzip der Organisation enthalte, daß das Erziehungs⸗System, welches er aufstelle, mit der Constitution nicht im Einklang stehe. Anstatt die Freiheit des Unterrichts zu proklamiren, begünstige er das Monopol und vernichte die Konkurrenz. Anstatt ein Gesetz der Frei⸗

eit für Alle zu sein, sei er nur ein Gesetz des Mißtrauens gegen

den Klerus, den er verdächtige. Dabei verletze er des Recht der Familien. Herr Villemain sah sich durch einige der Beschuldigungen dieses Redners zu einer Entgegnung veranlaßt, worauf Marquis von Boissy wiederum gegen den Gesetz⸗Entwurf sprach. Die Debatte wurde nach dem Schluß seiner Rede nochmals vertagt.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 29. April. Wie schon erwähnt, erstattete heute Herr Felix Röal, im Namen des fünften Büreaus, den Bericht über die nochmalige Wiedererwählung des Herrn Charles Laffitte für Louviers. Die Kommission hatte sich für die Bestätigung der Wahl erklärt. Herr Laffitte ist bekanntlich konservativer Kandidat und seine Wahl wird deshalb von der Oppo sition angefochten, weil dieselbe behauptet, daß er durch Submission für eine nach Louviers zu führende Zweig-Eisenbahn die Wähler be stochen habe. Der Berichterstatter erklärte nun, daß von Seiten des Herr Laffitte verschiedene Dokumente beigebracht worden seien, welche diese Beschuldigung zu widerlegen geeignet wären. Hätte aber, meinte er, Herr Lafsitte jene Submission jetzt zurücknehmen wollen, so würde er sich dadurch in den Augen der Kammer nur verdächtig gemacht und Grund zu dem ihm gemachten Vorwurfe gegeben haben, daß dieselbe eine Art von Kontrakt mit seinen Wählern gewesen sei. Ueberdies könne auch wohl die zweimalige Wiedererwählung des Herrn Laffitte, trotz dem daß die Wähler hinreichend gewarnt worden seien, für einen Beweis gelten, daß sie unabhängig und aus freiem Auntriebe gehandelt hätten,

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indem sie diesem Kandidaten ihr Vertrauen zugewendet. T azu komme,

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daß jene Eisenbahn mit der von der Stadt Louviers dafür bestimmten

Summe vollkommen herstellbar sei, daß man also der Hülfe des Herrn Laffitte gar nicht bedurft hätte. Was den Konflikt zwischen zwei Staatsgewalten betreffe, wovon man gesprochen habe, so könne dergleichen zwischen den Kammern und einem Wahlkollegium nicht stattfinden; die Unabhängigkeit eines Wahlkollegiums könne auf zweier lei Weise verletzt werden, entweder durch gewaltsame Einmi⸗ schung von Seiten der Regierung, oder durch eine systematische Weigerung von Seiten der Kammer, die Kammer aber sei zu stark und zu gewissenhaft, als daß sie sich auf solche Weise dem freien Willen einer Wählerschaft widersetzen sollte. Herr Gustav von Beaumont bezeichnete alle diese Angaben und Argumente als bloße Sophismen und verwies auf die früheren Erklärungen der Herren Jauvier, Gasparin, Dupin des Aelteren und Dufaure im Sinne der ersten Entscheidung der Kammer, durch welche diese sich gebunden habe. Er verlas unter Anderem eine Note, die ein Wähler von Louviers in Folge einer Unterredung mit Herrn Laffitte aufgesetzt hatte, und worin die Versprechungen des Letzteren sich verzeichnet fanden. Mitglieder des Centrums riefen, diese Note sei von dem Kandidaten selbst nicht unterzeichnet, worauf Herr von Beaumont fragte, ob es etwa, um eine Bestechung zu erweisen, durchaus nöthig sei, daß sich dar— über ein Notariats⸗Akt vorfände. Der Redner wurde von neuem unterbrochen. Die Herrn Liadières und Dugabé verlangten zu glei cher Zeit das Wort. Herr Emil von Girardin erhob sich und richtete mit heftigen Gebehrden einige Fragen an Herrn Grandin, der gegen Herrn Laffitte ausgesagt hatte. Die Sitzung war überhaupt sehr tumultuarisch, und schloß damit, daß nach zwei zweifelhaft gebliebe⸗ nen Abstimmungen die Kammer endlich zur Kugelwahl schritt und mit 185 gegen 176 Stimmen die Zulassung des Herrn Laffitte abermals zurückwies.

Paris, 30. April. Die Deputirten⸗Kammer schritt heute zur monatlichen Organisirung ihrer Büreaus. Unter 9 Büreaus wurden 6 im Sinne der Konservativen und 2 im Sinne der Opposition zu sammengestellt, in einem Büreau, dem vierten, ernannten die Konser⸗ vativen und die Opposition ihren Präsidenten und ihren Secretair in Uebereinstimmung, wozu die Opposition zuerst das Beispiel gab, indem sie für Herrn Croissant, den Kandidaten der Konservativen, stimmte, worauf diese ihrerseits dem von der Opposition vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Dubois, ihre Stimmen gaben.

Morgen wird die alle fünf Jahre stattfindende große Industrie Ausstellung eröffnet; unter den interessantesten neuen Erfindungen, welche zu derselben eingesandt sind, nennt man einen Mohn⸗Ertrakt, der die beruhigende Eigenschaft des Opiums besitzt, ohne dessen auf⸗ regende Wirkung zu theilen, und feste Milchkugeln, die in ähnlicher Weise wie die Tafelbouillon in kochendem Wasser aufgelöst die kräf tigste und reinste Milch geben.

In Paris, 30. April. In der heutigen Sitzung der Pairs Kammer unter Vorsitz des Kanzlers, Baron Pasquier, sprach zuerst Herr Viennet. Er würde nicht in der allgemeinen Diskussion das Wort genommen haben, ohne das Zaudern und die Zweifel der Re gierung und die Angriffe einer mächtigen Partei auf der anderen Seite. Er wolle daher seine ganze Meinung sagen, sowohl um die Regierung gegen ihre Feinde, als gegen sich selbst in Schutz zu neh⸗ men. Er wisse, daß eine Bekehrung nichts Leichtes sei, wer eine Meinung habe, wolle sie meist auch behalten. Außer Herrn von Boissy, der aus einem Vertheidiger des Gesetzes zum Gegner dessel ben geworden, habe fast Jedermann die seinige behalten, wie am An⸗ fang der Diskussion, daher auch stets dieselben Argumente wieder kehrten. Der Redner bekämpft vorzüglich den Marquis von Barthe lemy und die „excentrischen Ansichten“ des Grafen von Montalembert und giebt eine Uebersicht der bisherigen Diskussion. Er schildert die Unruhen, welche zu verschiedenen Zeiten durch den Ehrgeiz des Klerus erregt wurden und sagt, die Revolution von 1789 habe zum Haupt⸗ zweck mit gehabt, sein unerträglich gewordenes Joch abzuschütteln. Er sei gegen alles Hinausschieben der Sache, wolle eine Entscheidung wie sie auch sei, und daher stimme er für den Gesetz⸗Entwurf, weist aber die Idee einer Prüfungs⸗Jury zurück; verlangt die freie Kon kurrenz unter Aufsicht der Regierung, sonst würde die Unordnung organisirt. Er behält sich vor, Amendements zu beantragen und die jenigen zu unterstützen, welche ihm zweckgemäß scheinen. Marquis von Boissy sagt, er habe eine persönliche Frage anzuregen; als er gestern erklärte, er sei kein Bornirter, kein Obskurant, sei die Kam⸗ mer wenig zahlreich gewesen, er freue sich also, heute dasselbe wieder holen zu können. Herr Viennet habe so eben gesagt, er habe seine Meinung geändert; er sage nicht, ob er sie nicht vielleicht noch ein mal ändere. (Heiterkeit.) Der Redner gesteht, daß er gestern über das, was der Rath des öffentlichen Unterrichts koste, sich getäuscht habe, im Uebrigen aber habe er Recht gehabt, und bleibe bei⸗ seinen Worten stehen. Er verlangt Aufklärung vom Minister des öffent⸗ lichen Unterrichts. Dieser entgeguet, er habe dessen Argumentation nicht begriffen; was derselbe angeregt, sei der Diskussion ganz fremd. Graf v. Montalembert, sich auf die Ordonnanzen Karl's X. vom Jahre 1828 in Betreff der religiösen Congregationen beziehend, be⸗ klagt sich, daß man seine Wahrheitsliebe in Zweifel gezogen, und will die Wahrheit seiner Angabe aus einem Briefe des Bischofs von Hermopolis beweisen, den er anführt. Herr v. Portalis bleibt aber bei seiner Behauptung stehen. Der Herzo g v. Broglie: er halte es für überflüssig und ermüdend, noch einmal in eine Beleuchtung der

religiösen Erörterungen einzugehen. Nur dem einzigen Redner werde er antworten, der den Kommissionsbericht angegriffen habe. Dieser Bericht sei der Hypokrisie beschuldigt worden, so stehe es im Moni⸗ teur. Graf Montalembert: er habe nicht den Kommissionsbericht, sondern den Gesetz⸗Entwurf der Hypokrisie beschuldigt. Der Her⸗ zog von Broglie: das Wort stehe im Moniteur, sei aber aller⸗ dings zurückgenommen worden. Das sei eine in diesem Hause bisher unerhörte Sprache, deren Monopol er dem Redner überlasse, der sich derselben bedient. (Beifall)) Graf Montalembert: er habe die Kommission nicht verletzen wollen. Graf Molé:; er und seine Kolle⸗ gen hätten das Wort alle auf den Kommissionsbericht bezogen. Die allgemeine Diskussion wurde geschlossen.

Die Deputirten⸗Kammer setzte die Diskussion der Artikel des Gesetzes über die Gefängnisse fort.

m Paris, 30. April. Die ganze Nacht hindurch wurde in

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dem Industrie Ausstellungs⸗Gebäude gearbeitet, um die letzten Vor⸗ kehrungen für die Industrie⸗Ausstellung zu vollenden. Um neun Uhr Morgens übernahm die vom Handels⸗Minister ernannte Kommission aus den Händen der Architekten das Gebäude im Namen der Regie⸗ rung, und übertrug sogleich die Aufsicht desselben der Polizei⸗Behöͤrde und der großen Ausstellungs⸗Jury. Der Polizei⸗Präfekt unternahm um elf Uhr eine genaue Besichtigung des Lokals, damit der König ohne Gefahr seinen heutigen Besuch der Industrie⸗Ausstellung aus⸗ führen könnte. Gegen Mittag wurde ein bedeutendes Detachement von Munizipal⸗Gardisten zu Fuß und zu Pferd vom Palast der Tui⸗ lerieen längs des Quai's über den Platz de la Concorde bis zum Ausstellungs-Gebäude aufgestellt. Der König, die Königin der König und die Königin, der Belgier, die Herzogin von Kent, alle fünf im nämlichen Wagen, der Prinz Alexander von Würt⸗ temberg, der Herzog August von Koburg⸗Kohary, der Prinz von Leiningen und die übrigen Mitglieder der Königlichen Familie in acht Hofwagen, mit einer zahlreichen Suite von Adjutanten und Hofdamen begaben sich nach ein Uhr nach den Champs⸗Ely⸗ sées. Beim Aussteigen vor dem Gebäude der Industrie⸗Ausstellung wurde der Hof vom Minister des Handels, vom Präfekten der Seine, vom Poli⸗ zei⸗Präfekten und von der großen Industrie⸗Jury, an deren Spitze Baron Thénard stand, empfangen. Dem Architekten, welcher das Ausstellungs⸗Ge⸗ bäude aufgeführt hatte, wurde die Ehre zu Theil, dem Könige den Plan des Gebäudes einzuhändigen, worauf der Hof seinen Umgang durch die verschiedenen Gallerieen des Gebäudes begann. Der König blieb vor jedem Ausstellenden längere Zeit stehen, unterhielt sich mit ihm über die Fortschritte, welche die Industrie in dem betreffenden Zweige seit der letzten Ausstellung gemacht hatte, und bezeichnete dann den Gegenstand, welcher im Namen der Civilliste angekauft werden sollte. Eben so wählten die beiden Königinnen und die übrigen Prinzen und Prinzessinnen mehrere Gegenstände aus, welche nach vollendeter Aus⸗ stellung ihnen gehören werden. Der heutige Besuch des Hofes wird schwerlich vor 6 Uhr Abends enden, da Ludwig Philipp nichts so sehr liebt, als mit den Fabrikanten die Interessen der Industrie zu be⸗ sprechen und dabei die ausgedehnten Kenntnisse zu entfalten, welche er im Gebiete aller mechanischen Künste besitzt, und worüber die Fabri⸗ kanten selbst nicht selten in Verwunderung gerathen.

Bevor der Koöönig in die Industrie⸗Ausstellung fuhr, empfing er den Erzbischof von Paris, begleitet von dem Dom⸗Kapitel der Notre⸗ Dame ⸗Kirche, welche bei Gelegenheit des morgenden Namensfestes des Königs ihre Glückwünsche darbrachten. Man versichert, daß zwischen dem Kultus⸗Minister und dem Erzbischof von Paris seit mehrereren Tagen Unterhandlungen gepflogen wurden, damit Letzterer bei der heutigen Glückwünschungs⸗Rede die so delikate Frage der Freiheit des Unterrichts mit keiner Sylbe berühren möchte. Der Prälat hat sich geweigert, seine Rede dem Minister vorläufig mitzu⸗ theilen, er soll jedoch versprochen haben, daß er die Konvenienzen zu gut kenne, um nicht ein Wort zu sagen, welches der König nicht an⸗ hören dürfte. Unsere politische Welt legt großes Gewicht auf die diesjährige Rede des Erzbischofs von Paris, weil man daraus das muthmaßliche Benehmen, welches die Bischöfe von Frankreich beobach⸗ ten wollen, wenn der Gesetz-⸗Entwurf des Sekundär⸗Unterrichts in der Pairs⸗Kammer durchgehen sollte, zu entnehmen hofft. Die reli⸗ giöse Partei meint, daß der Erzbischof in gemäßigten, aber bestimm⸗ ten Ausdrücken den Wunsch des Klerus zur Erlangung der Freiheit des Unterrichts dem Könige erneuern werde. Man ist sehr gespannt, zu sehen, ob der Moniteur universel morgen diese Rede veröf⸗ fentlichen wird, welche man jedenfalls im Univers eingerückt zu sinden hofft.

Heute Abends findet bei der Königin großer Damenzirkel statt, wel⸗ cher sehr zahlreich zu werden verspricht. Sämmtliche Damen des diplo⸗ matischen Corps sind dazu geladen. Heute Abends wird der König die Glückwünsche des Staatsraths empfangen. Bei der morgenden Aufwartung des diplomatischen Corps, welche um 4 Uhr Nachmittag stattsindet, wird der päpstliche Nuntius das Wort führen. Um 6 Uhr Abends ist dann bei Hofe große Tafel von 120 Gedecken, wozu sämmtliche Minister, die Präsidenten und Vice⸗ Prä⸗- sidenten der beiden Kammern, die Präsidenten der obersten Gerichts⸗ höfe, die Marschälle von Frankreich, die Admirale, die Obersten der 12 Legionen der National⸗Garde von Paris u. s. w. geladen worden sind. Längs des Quais d'Orsay wird seit einer Woche an dem Ge⸗ rüste zum morgenden Feuerwerk gearbeitet. Die Stadt Paris will wegen der Gegenwart der Herzogin von Kent und der zur In⸗ dustrie-Ausstellung zahlreich herbeigeeilten Fremden aus den Pro⸗

Weniger, und doch mehr, als der deutsche Bearbeiter*), that Herr. Döring als Darsteller des Tartufe. Dieser wackere Künstler hatte die Worte beherzigt, welche Molière in der Selbst⸗Apologie seines Stücks geäußert: „Meine Absichten sind in diesem Lustspiel durchweg harmlose, und es will keinesweges Dinge verhöhnen, welche man verehren muß; ich habe es mit aller Vorsicht behandelt, welche die D. elikatesse des Gegenstan⸗ des erforderte, und alle mögliche Kunst und Sorgfalt aufgeboten, um die Person des Heuchlers wohl zu unterscheiden von der des wahrhaft From⸗ men. Ich habe deshalb zwei ganze Akte dazu verwendet, um das Auftreten meines Bösewichts vorzubereiten. Er läßt den Zuhörer nicht einen Augen⸗ blick in Zweifel; man kennt ihn alsbald an den Merkzeichen, die ich ihm gebe; und von Anfang bis zu Ende sagt er kein Wort, verrichtet keine Handlung, welche den Zuschauern nicht den Charalter eines Bösewichts zeichnet und den eines braven Mannes, den ich ihm gegenüberstelle, nicht hervortreten läßt.“ In diesem Sinne des Dichters reproduzirte Herr Döring diesen Schleicher, sich von aller Uebertreibung, Anzüglichkeit und Karrikatur auf das entschiedenste fernhaltend. Er hatte den Charakter in drei Theile gespalten, deren beide ernsten sich im dritten und vierten Akt mit bewun dernswürdiger Geschicklichkeit durchkreuzten. Elviren gegenüber behielt er sein natürliches Organ bei, war schmeichelnd, kosend, wie der Versucher an⸗ lockend, von den Berührungen ihres Gewandes und Armes elektrisch durch⸗ zuckt, und endlich, durch ihre Schein⸗ Begünstigungen ermuthigt, vom Sin⸗ nenfeuer hingerissen, das thierisch in seinen Augen brannte und die lechzen⸗ den Lippen beben machte. In den Gesprächen mit Orgon nahm er den

8 9 Es giebt außerdem noch eine Uebersetzung sämmtlicher Werke Mo⸗ lière's von Zscholke in 6 Bänden, Zürich 1805, welche das Original mehr umschreibt als wiedergiebt, und eine, von mehreren lebenden Schrist⸗

stellern bearbeitete und theilweise

b lungene, die 1838 zu Aachen in Einem Bande erschienen ist. 8 8

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gezogenen Ton der Lämmelei an, und während er bei der Hausfrau sei⸗ nen Körper in männlicher und schöner Haltung getragen, wuchsen jetzt die Schultern, der Kopf sank, der Leib schien die angeheuchelte Resignation der Seele zu theilen der Heimtücker stand vor uns wie er leibt und lebt. Die Charaktermaske rundete sich endlich zu der Erscheinung des bewuß⸗ testen Bösewichts zusammen, als derselbe, nach der berühmten Tafel⸗ Scene, entlarvt zusammenbricht, doch sich plötzlich besinnt, ihm sei ein Mittel an die Hand gegeben, fernerhin als Schurke errei. chen zu können, was er bisher als Heuchler zu erschleichen gewußt. Döring's Tartufe hatte in diesem Augenblick wohl äußere Affection, doch keine innere Unruhe, und aus dieser Lage, die ihn vernichtet zu haben schien, ging er ohne Selbstbetäubung hervor, die scheinbare Vernichtung zu einer Verherrlichung seiner verbrecherischen Natur umgestaltend. Herr Döring be⸗ wies auch in dieser schwierigen Rolle, wie sehr er die Aufgabe zu lösen versteht, welche dem genialen Darsteller (zum Unterschied von dem nur ver⸗ ständigen und korrekten Darsteller) obliegt, nämlich den dichterischen Cha⸗ rakter so wiederzugeben, daß wir, bei aller Besonnenheit und Freiheit des Geistes, womit er über seinen Stoff schaltet, doch ihn zugleich ganz darin aufgegangen sehen.

lieberhaupt war die Vorstellung, die im Kostüm der Zeit stattfand, eine meistens befriedigende, was das gedrängt volle Haus auch durch bei⸗ fällige Aufmunterungen anerkannte. Namentlich hielt Herr Devrient den Oigon so, daß der gute Mann selbst in seiner Schwäche immer Mitgefühl und Interesse e Auch das Zusammenspiel ließ diesmal Nichts zu wünschen übrig. Die schelmische Elvire, der die verfänglichste Rolle zuge⸗ dacht ist, fand an Dem. Stich eine feine und gewandte Darstellerin, und der derbe Humor des Kammermädchens kam im Munde der Frau von Lav allade allerliebst und so zum Ausbruch, wie es in der Stellung liegt, die die Zofen in der altfranzösischen Komödie einnehmen. Die kleineren Rollen (Mad. Pernelle, Damis, Mariane, Cleant u. s. w.) waren bei Mad, Valentini, Frln. Aug. von Hagn, Hrn. von Lavallade und Hrn.

Franz in den besten Händen. Herr Weiß (der, beiläufig gesagt, an jenem Abend in Kotzebue's Lustspiel „das zugemauerte Fenster’” zu seiner, denn er wurde gerufen, und zu unserer „Freude“ spielte) hatte den Tartufe 8 mit der an ihm gewohnten Sach⸗ und Fachkenntniß in Scene gesetzt.

Schließlich möchte hier der Umstand Erwähnung verdienen, daß Mo⸗ liere bei seinen Landsleuten seit kurzem eben so eine dramatische Figur zu werden anfängt, wie Hans Sachs dies längst bei uns ist. Abgesehen da⸗ von, daß der bekannte Fabrikant von Rühr⸗ und Greuelstücken, Victor Ducange, den „Tartufe“ zu melodramatischen Zwecken unter dem Titel „Le Jésuiten bearbeitete, ist nämlich Molière selbst Held eines Drama’'s geworden, welches Charles Desnoyer (seit kurzem Regisseur des Théatre français) unter dem Namen „La vie d'un Comédien“* herausgegeben hat ein Stück, das auch auf verschiedenen deutschen Bühnen mit VBeifall gege⸗ ben wurde, z. B. in Frankfurt a. M., wo Baison in der Rolle des Molière gerühmt wird. Es ist übersetzt von Hermann in Hamburg und in Both's (id est: unseres L. Schneider) „Bühnen⸗Repertoire“. Vor uns liegt ferner ein vieraktiges, in Alerandrinern gedichtetes Lustspiel von A u gust Desportes „Molière à Chambord“- (Paris bei Tresse, 1843, 96 S.), welches am 15. Januar v. J. auf dem Königl. Odeon⸗Theater zu Paris zum ersten Mal aufgeführt ward, und worin Bouchet die Titelrolle mit bestem Erfolg spielte. Das Stück hat übrigens wenig Inhalt, enthüllt uns blos die Hahnreischaft des sich unglücklich fühlenden Dichters, führt uns die Höflinge Ludwig’'s XIV. vor, wie sie sich von Molière abwenden, weil der König in einem seiner neuen Stücke nicht gelacht, und wie sie ihm wiederum schmeicheln, als der König eine Reprise eben desselben Stückes verlangt.

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