en in den Sitzungen vom 15. bis 26. Januar 1844. v.-es beblenne⸗ Interesse sind folgende Abschnitte: „Den An⸗ trägen wegen Verwendung der Etats ⸗Positionen für Land⸗ wirthschafts⸗ und Gewerbs⸗Unterstützungen, für Seidenzucht, für Beförderung des Bohrens artesischer Brunnen, dann für Bezirks⸗ Wegbauten, ertheilen Wir Unsere Genehmigung und wollen, was insbesondere die letzterwãhnte Etats⸗Position betrifft, daß der aus den Vorjahren hiervon zur Zeit noch asservirte Betrag von 1172 Fl. 38 Kr. nach dem Wunsche des Landraths im Laufe des gegenwärti⸗ gen Jahres unfehlbar zur Verwendung komme, sofern nicht besondere Hindernisse dagegen vorwalten. n gleicher Weise genehmigen Wir, daß die Position der Leinwand⸗Fabrication und Beförderung des Flachsbaues, dem in dem besonderen Protokolle des Landraths niedergelegten Wunsche gemäß, zu Reise⸗Stipendien für solche Indi⸗ viduen verwendet werde, welche in Belgien und Holland über zweck⸗ mäßige Flachs⸗ und Linnenbehandlung sich zu unterrichten beabsichtigen. — Wie sehr Uns die baldige Herstellung von Eisenbahnen nach den Haupt⸗ richtungen des Handelszuges und des Verkehrs in Unserem Königreiche am Herzen liege, geht aus den von Uns desfalls getroffenen und be⸗ reits der Ausführung unterliegenden Anordnungen hervor. Es wird diesem wichtigen Gegenstande auch künftig Unsere besondere Aufmerk⸗ samkeit zugewendet bleiben. — Die Einrichtung einer Dampfschlepp⸗ schifffahrt auf der Donau haben Wir vor, in jeder thunlichen Weise fördern zu lassen. — Bezüglich verschiedener von dem Landrathe be⸗ rührter Zoll⸗Verhältnisse sind Unterhandlungen bereits eingeleitet. — Zur Abstellung unerlaubten Hausirhandels sind von Unserer Regierung der Oberpfalz und von Regensburg bereits die geeigneten Verfügungen erlassen worden.“ “
O München, 2. Mai. Gestern Abends ist die Ruhe unserer Stadt leider in bedauerlicher Weise gestört worden. Da über den Vorgang selbst hier seit diesem Morgen eine Menge irrthümlicher Behauptungen in Umlauf gekommen sind, so mag es wohl nicht un⸗ zweckdienlich sein, der weiteren Verbreitung übertreibender Gerüchte durch einfache Darlegung des Thatbestandes entgegenzuwirken. In Folge des mit dem gestrigen Tage eingetretenen, um zwei Pfennige für die Maß höheren Preises das Sommerbier hat sich eine Masse von Arbeitern und überhaupt von Individuen aus den unter⸗ sten Klassen der Bevölkerung gestern Abends zusammengerottet, um ihren Unmuth durch Fenstereinwerfen bei einzelnen größeren Braue⸗ reien auszulassen. Mit jeder Minute vergrößerten sich die unruhigen Haufen, und so mußte endlich die Militairmacht aufgeboten werden, um den bereits verübten Exzessen ein Ende zu machen und größeren Gewaltthätigkeiten noch in Zeiten vorzubeugen. Daß es bei dieser Gelegenheit nicht ganz ohne Verletzungen abging, die zum Theil auch wohl Unschuldige trafen, war natürlich nicht zu vermeiden. Schon bald nach zehn Uhr war übrigens die Ruhe in allen Straßen wieder hergestellt und es konnten die Truppen bis auf eine geringe Mann⸗ schaft an Kavallerie in die Kasernen zurückkehren. Vor einer Erneue⸗
rung dieser Exzesse sind wir wohl sicher.
Holstein. Altona, 4. Mai. (A. M.) In den Adreß⸗ Comtoir⸗Nachrichten liest man den von dem Dirigenten und dem Secretair des Vorstandes unseres Gustav⸗Adolph⸗Vereins ab⸗ gestatteten Bericht über die förmliche Konstituirung und die nunmehr angenommenen Statuten desselben. In der zweiten General⸗Ver sammlung, die am 24. April gehalten wurde, fanden sich 133 einen Jahres⸗Bericht leistende und folglich stimmberechtigte Mitglieder; die gezeichneten Beiträge, mit Inbegriff der einmaligen, ergaben die Summe von 629 Mark 7 Schilling.
Nachdem die zur Untersuchung der in Itzehoe am 16. Septem⸗ ber v. J. vorgefallenen Unordnungen niedergesetzte kombinirte Kom⸗ misston das aufgenommene Verhör geschlossen, haben Se. Majestät der König befohlen, daß ein Ober⸗Arlsgehericht niedergesetzt werde, um über die Sache zu entscheiden, insofern sie Militair⸗Personen
hussland und Polen.
St. Petersburg, 30. April. Vorgestern hatte der bisherige französische Geschäftsträger, Baron d'André, die Ehre, vom Kaiser Uagftanc zu werden, um sich bei Sr. Maj. zu beurlauben. Darauf wurde der Nachfolger desselben, Graf von Rayneval, als neu ernann⸗ ter Geschäftsträger, dem Kaiser vorgestellt. 8 1
Frankreich.
Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 29. April. Die Rede des Herrn Passy zu Gunsten des Gesetz⸗Entwurfs über den Se⸗ kundär⸗Unterricht zerfiel in zwei Theile. Im ersteren suchte er nach⸗ zuweisen, wie mißlich es überall um den Volks⸗Unterricht stehen würde, wenn der Staat nicht dazwischen trete, indem er namentlich hervor⸗ hob, daß selbst in den Ländern, wo sogenannte Unterrichtsfreiheit be⸗ stehe, der Staat sich die Sorge für den Unterricht sehr angelegen sein lasse.
„Sehen Sie nur“, sagte der Redner, „wie es in Frankreich mit dem Elementar⸗Unterricht gegangen ist. Es half nichts, daß dieser Unterricht den arbeitenden Klassen unerläßlich ist, er 81 dessenungeachtet in den meisten Gemeinden, und der Staat mußte einschreiten und ein Gesetz ge⸗ ben, welches die Gemeinden zwang, Schulen zu eröffnen und Lehrer zu be⸗ solden, und sein Sie überzeugt, wenn dieses Gesetz aufgehoben würde, so würden bald eine Menge Gemeinden ihre Lehrer verabschieden, und mehr als ein Munizipal⸗Conseil würde erklären, daß der Elementar⸗Unterricht nicht so viel werth sei, als er koste. Ganz eben so würde es um den Se⸗ kundär⸗Unterricht stehen. Was thaten die Gemeinden in Belgien, als das Dekret von 1830 erschien? Die einen schickten einen Theil der Lehrer von den Colléges fort, die anderen entließen sie sämmtlich, indem sie erklärten, daß der Unterricht ihnen zu viel koste, und daß sie keine Ausgaben mehr dafür machen wollten. Wollte man gewissen Rednern glauben, die in die⸗ ser Debatte das Wort genommen haben, so wäre der Unterricht in den Vereinigten Staaten, in Belgien und in England ganz seinen eigenen Krästen überlassen und stände mit dem Staat in gar keiner Verbin⸗ dung. Was England betrifft, so hat der Minister des öffentlichen Unterrichts schon geantwortet. (Herr Villemain hatte nämlich in dieser Hinsicht gesagt: Es ist unrichtig, zu behaupten, daß in England die Geistlichkeit ausschließlich den Unterricht in Händen habe. England hat fünf Universitäten, die nicht blos durch ihren eigenen Willen bestehen, sondern durch Königl. Freibriefe begründet sind, auch die Colléges bestehen nur kraft solcher Freibriefe. Die Privatlehrer dürfen in England nur dann Unterricht geben, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen, und sich durch gewisse Diplome legitimiren. Es ist also unrichtig, zu behaupten, daß in England, welches allerdings große Unterrichtsfreiheit genießt, die Geistlichkeit den Unterricht allein und ganz unabhängig ausübe, denn diese Freiheit ist durch Bedingun⸗ gen beschränkt, vermittelst deren die Königliche Autorität sich gel⸗ tend macht. Wenn auch jene Freibriefe in sehr ferne Zeiten hinaufreichen, und nicht mehr in ihrer ganzen früheren Integrität in Kraft sind, da die neuen Sitten darin Modificationen herbeiführen mußten, so besteht doch im⸗ mer das Recht der Krone und kann nicht verkannt werden.) In Belgien (fuhr Herr Passy fort) besteht Intervention von Seiten des Staates; es ist ein großer Irrthum, das Gegentheil zu behaupten. Im Jahre 1831 sah ein großer Theil der öffentlichen Unterrichts⸗Anstalten, mit völligem Un⸗ tergange bedroht, sich genöthigt, die Hülfe des Staats in Anspruch zu neh⸗ men; 11 Anstalten erhielten damals Unterstützungen, später mußte man dies System noch auf andere ausdehnen, und jetzt empfangen 25 von 74 jähr⸗ lich sehr beträchtliche Beihülfe. In diesen 25 Anstalten aber befindet sich fast die Hälfte von der Gesammtzahl der jungen Leute, die den Se⸗ kundär⸗Unterricht genießen. Nun giebt aber der Staat in Bel⸗ gien eben so wenig wie sonstwo sein Geld her, ohne die Ver⸗ wendung zu überwachen; er steht mit den von ihm unterstützten Anstalten in unmittelbaren Beziehungen, nimmt Kenntniß von ihren organischen In⸗ stituten und genehmigt dieselben, er hat das Inspectionsrecht, und ich trage kein Bedenken, zu behaupten, daß, wenn der Unterricht in Belgien lebendig und tüchtig geblieben ist, er dies dem fortwährenden Einfluß und den Un⸗ terstützungen des Staats zu verdanken hat. Nur die von der Geistlichkeit geleiteten Anstalten sind der Einwirkung und der Autorität des Staats ent⸗ zogen, und wenn in diesen die Studien nicht gänzlich in Verfall sind, so glaube ich, daß es der Wetteifer der vom Staat unterstützten Colléges ist, der ihnen diesen Dienst leistet und die völlige Entartung und Entkräftung des Unterrichts hindert. Ueberhaupt aber darf man den anscheinenden Ergebnissen der belgischen Erfahrung keine zu große Wichtigkeit beilegen. Diese Erfahrung ist noch nicht sehr alt, man muß noch eine Reihe von Jahren abwarten, ehe man wissen kann, ob das, was in Belgien Unterrichtsfreiheit heißt, dem Lande nützliche Früchte zu bringen geeiznet ist. In dieser Hinsicht sind die Mei⸗ nungen schon verschieden; die einen halten die Studien dort für gut, andere glauben, daß sie gesunken sind. Ich für mein Theil, wenn ich nach dem offiziellen Bericht des Herrn Nothomb, Ministers des Innern, urtheilen soll, möchte schließen, daß die Studien in Belgien auf keiner sehr großen Hohe stehen, und keinesweges mit denen zu vergleichen sind, welche an den Königlichen Colléges in Frankreich stattfinden. Man hat Ihnen auch von den Vereinigten Staaten gesprochen, und gesagt, der Unterricht sei dort ganz frei, es mische sich Niemand hinein; auch das ist ein be⸗ deutender Irrthum, denn es giebt kein Land in der Welt, wo die öffentliche Gewalt für den Fortschritt des Unterrichts so große Opfer bringt. In den meisten Staaten gewähren die Ortslegislaturen bedeutende Sub⸗ ventionen und behalten sich, in Folge ihrer Bewilligungen, das Recht der Staatsaufsicht und Leitung vor. So giebt es in Maine, in New⸗Hampshire, in Konneltikut Staats⸗Kommissionen, welche gehalten sind, in allen unter⸗ stützten Unterrichts⸗Anstalten, deren Zahl bei weitem die größte ist, monat⸗ lich zwei Inspectionen vorzunehmen. Die Opfer der verschiedenen Staaten sind so beträchtlich, daß einer derselben jährlich bis 800,000 Fr. bewilligt, obgleich seine Bevölkerung nicht über eine Million beträgt.“
Im zweiten Theil seiner Rede sprach sich Herr Passy gegen jedes Monopol aus, möchte es von der Universität oder vom Klerus in Anspruch genommen werden. In den jetzigen Verhältnissen der Universität zum allgemeinen Unterrichtswesen wollte er ein solches Monopol nicht finden, er ging überhaupt über die Universitätsfrage kurz hinweg, um desto länger bei den Ansprüchen der Geisttlichkeit, namentlich mit Hinsicht auf die religiösen Orden, besonders den Je⸗ suiten⸗Orden, zu verweilen. Ueber den Inhalt dieses Theils seiner Rede ist schon berichtet. Als eine Probe von der Art und Weise, wie die Jesuiten beim Geschichts⸗Unterricht zu Werke gingen, führte er ein unter der Restauration erschienenes historisches Lehrbuch an, in welchem Napoleon als Marquis Bonaparte und General⸗Statthalter Ludwig's XVIII. bezeichnet sei. Auch wies er darauf hin, daß ge⸗ rade aus den Jesuiten⸗Schulen die Männer hervorgegangen seien,
welche zu der Revolution von 1784 mitgewirkt und Frank⸗
reich mit Verbrechen aller Art besudelt hätten.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 30. April. Heute wurde die seit einigen Tagen unterbrochene Diskussion des Gesetz⸗ Entwurfs über die Gefängniß⸗Reform fortgesetzt. Der erste Titel des Entwurfs war bereits genehmigt, und man schritt daher zum zweiten, der die Anwendung der neuen Disziplin auf die Beschuldig⸗ ten und Angeklagten betrifft. Dieser Theil des Entwurfs wurde auch von den entschiedensten Gegnern der einsamen Einsperrung nicht ernst⸗ lich bekämpft, von einigen sogar förmlich angenommen, indem sie zuga⸗ ben, daß für diejenigen Gefangenen, die in den Augen des Gesetzes noch als unschuldig gelten, die Isolirung weniger eine Strafe als eine Wohl⸗ that sei, da sie dazu diene, dieselben vor verderblicher Berührung mit er⸗ wiesenen Uebelthätern zu bewahren. Nichtsdestoweniger griffen die Herren von Larochefoucauld⸗Liancourt, von Laroche⸗Jacque⸗ lin und Cremieux das Prinzip des Entwurfs von neuem an und führten die Debatte fast auf denselben Punkt zurück, auf welchem sie am ersten Tage stand. Der Minister des Innern vertheidigte das System der Regierung und erklärte mit Hinsicht auf die Beschwerden über grausame Härte der Disziplin in mehreren der bestehenden Gefäng⸗ nisse, daß die strengsten Befehle ertheilt seien, um in Zukunft der⸗ gleichen zu verhüten, entschuldigte indeß die vorgekommenen diszipli⸗ narischen Härten in den Gefängnissen, wo das System des Schweigens versuchsweise eingeführt ist, durch die Unnatürlichkeit. dieser Straf⸗ und Besserungs⸗-Methode. Das Resultat der heutigen Diskussion bestand zuletzt blos in der Annahme des ersten Artikels des zweiten Titels, wonach da, wo ökonomische Gründe die Errichtung besonderer Gefängnisse für die Angeklagten beiderlei Geschlechts nicht gestatten, Männer und Frauen in besonderen Abtheilungen eines und desselben Gefängnisses untergebracht werden sollen.
Paris, 1. Mai. Der König hat gestern noch nicht, wie das Journal des Débats angezeigt hatte, die Industrie⸗Ausstellung in den elysäischen Feldern besucht; die für den Empfang Sr. Maje⸗ stät ergangenen Befehle wurden, nach der heutigen Meldung des Constitutionnel, um 11 Uhr zurückgenommen, weil der Inten⸗ dant der Civilliste sich überzeugt hatte, daß der Saal und die Galle⸗ rieen sich noch in zu großer Unordnung befänden, um von den Kö⸗ niglichen Herrschaften schon besichtigt werden zu können. Die Eröff⸗ nung der Ausstellung, die heute stattfinden sollte, ist daher auch noch aufgeschoben worden. Der König und die Königin der Belgier, die ein Gerücht bereits vor 3 Tagen hier angelangt sein ließ, sind bis jetzt nicht in Paris eingetroffen. (Den englischen Blättern zu⸗ folge, hatten Ihre belgischen Majestäten sich am 30. April Morgens erst zu Woolwich nach Ostende eingeschifft.) Die Herzogin von Kent wird morgen in Begleitung der Königlichen Familie einen Ausflug nach Fontainebleau machen. Die öffentlichen Lustbarkeiten, welche heute stattfinden, sind ganz dieselben wie in früheren Jahren am Namenstage des Königs. Von den Glückwunschreden, welche die Repräsentanten der verschiedenen Körperschaften und Behörden bei dieser Gelegenheit an Se. Majestät gehalten haben, theilen die öf⸗ fentlichen Blätter noch nichts mit. Die Anrede des Erzbischofs von Paris hätte füglich heute schon im Moniteur stehen können, da dieselbe gestern Mittag gehalten wurde. Vielleicht wird man dieselbe also offiziell gar nicht veröffentlichen.
m. Paris, 1. Mai. Ich habe Ihnen gestern, leider selbst falsch berichtet, über den Besuch der Königl. Familie in den Gebäu⸗ den der Industrie⸗Ausstellung, zu meinem großen Bebdauern, eine vor⸗ eilige Nachricht gegeben. Der König hat die Ausstellung noch nicht besucht. Thatsache ist nur so viel, daß zwar alle Vorbereitungen zu diesem Besuche getroffen waren, und man daher auch im Publikum die Meinung hegte, er habe wirklich stattgefunden, während allerdings, wie ich höre, erst um Mittag Gegenbefehl ertheilt worden war. Die darüber von mir gegebenen Notizen hatte ich Nachmittags von einem sonst glaubwürdigen Manne erhalten; erst Abends nach Ab⸗ gang der Post erfuhr ich die Wahrheit. Ich bin auf diese Weise in einen unfreiwilligen Irrthum verfallen, den ich mich beeile, hier wieder gut zu machen.
Der heutige Namenstag des Königs ist vom schönsten Maiwetter begünstigt. Vom frühen Morgen begann die wogende Menge nach den elyseischen Feldern zu wandeln, wo die gewöhnlichen Volks⸗ Belustigungen stattfinden. Der Munizipal⸗Rath von Paris votirt jährlich zum Namenstage des Königs eine Summe von 100,000 Fr., wovon 30,000 Fr. bestimmt sind, den armen Familien der 12 Stadt⸗ viertel Nahrungsmittel zu verabreichen. In allen Civil⸗ und Mili⸗ tair⸗Straf⸗Anstalten finden am heutigen Tage eine Menge Begnadi⸗ gungen statt. Der respektive Direktor des Gefängnisses schlägt dem Minister der Justiz und dem Kriegs⸗Minister diejenigen Sträflinge vor, welche im Laufe des Jahres der Königlichen Milde sich am wür digsten gezeigt haben. Die beiden Minister legen diese Liste dann
deutigen Tand ihr Geld ausgeben und Gaunern und Gerümplern in die Hände spielen. Und doch leisten diese Narren den bedeutend⸗ sten Vorschub der Kunst, nicht der großen, sürstlichen Kunst, sondern der Hleinen, bürgerlichen Kunst, die wir jeden Augenblick im Leben antreffen. Große Bauwerke, große Fresken, große Bilder, große Statuen, kurz die anze Kunst der Paläste, Schlösser, Kirchen, Galerieen und öffentliche Plätze ist Sache der Kaiser, Könige und Millionäre, und Alles, was in diesen Fächern geschaffen wird, können Privatleute blos ehrfurchtsvoll ohne alle Hoffnung auf Besitz bewundern. Aber es giebt andere Kunstzweige und Muster, die, wenn sie auch weniger Raumentwickelung brauchen und nicht so viel Aufsehen machen, doch ihre Vorzüge und Schönheiten haben; ein Hleines Kabinetsstück ist oft so viel werth, als ein ungeheueres Galeriebild, und in einem ciselirten Schwertgriff des Benvenuto Cellini steckt mehr Poesie, als in einer kolossalen Reiterstatue des Bernini. Eben den Antiquitäten⸗ sammlern verdanken wir, daß aus dem Nachlasse, welchen die Jahrhunderte, in den gähnenden Schlund der Ewigkeit stürzend, auf kommende Zeiten vererben, das Meiste und Beste erhalten wird. Der Geschichtsschrei⸗ ber, vorzugsweise mit Schlachten, Friedensschlüssen, Staats⸗Actionen und drei oder vier großen Männern beschäftigt, welche zu ihrer Zeit die Schaubühne einnahmen, übergeht die Sitien, Gebräuche und Werkel⸗ tags⸗Verhältnisse hingeschwundener Generationen, und man kann alle Folian⸗ ten von vorn bis hinten durchlesen, ohne zu wissen, wie die Leute, wovon darin die Rede ist, sich kleideten, welche Gestalt ihre Helme hatten, wie ihre Flamberge beschaffen waren, in welchen Bettstellen sie schliefen, aus welchen Potalen sie iranken, in welchen Kästchen sie ihre Adels⸗ oder Liebesbriefe verwahrten und an welchen Uhren sie nach der Stunde ihrer Rendezvous oder Puelle sahen. Die Antiquitäten⸗Sammlungen verhelfen uns zu der ausführlichsten Kunde über alle diese Dinge, und es ist ein großes Glück sür Frankreich, daß es einen närrischen Allerthümler hervorgebracht, der die FSe. der alten Zeit aus den alles verstümmelnden und verwüstenden —. een der Revolution gerettet hat, weil er von Jugend auf von jener Liebe esessen war, welche Rabelais an irgend einer Sielle „alte Gerümpel⸗Liebe“ schster Ansbe Uamquaille) nennt. Mit unermüdlichster Geduld, beharr⸗ 99 9 und größter Sorgfalt kaufte und sammelte er über vierzig Jahre alle die tausend fleinen Dinge und Klappereien, in denen sich die Züge eines Jahrhunders kundgeben und ausprägen, ohne sich durch den Spott seiner Anus⸗Kollegen irre machen zu lassen vdie sich nicht genu darüber wundern lonnten, daß ein Mitglied des Rechnun ofes vnstaft au Bereicherung des Stagtsschaßes bedacht zu sein, alle 899 und Mühe da⸗ mit vergeudese, alle Schraͤnke, alle Ruedenztische, alte Gabeln und ber⸗
gleichen mittelalterlichen Plunder aufzustöbern und sich anzueignen; als ob
es ein so schlechter Beruf wäre, die kostbaren und charakteristischen Ueber⸗ bleibsel, welche die fliehende Zeit am Gestade zurückläßt, sorgsam aufzu⸗ lesen.
Auf diese Weise entstand eine der reichhaltigsten Sammlungen von Kunstwerken und Geräthschaften aller Art aus den frühesten Zeiten des Mittelalters bis zum sechzehnten Jahrhundert, welche ein liberales Votum der Kammern glücklicherweise den Trödlern und Schacherern entrissen hat. Zu den historisch⸗merkwürdigen Stücken der Sammlung gehören: das Schachspiel Ludwig's des Heiligen von Bergkrostall und mit Edelsteinen aus⸗ gelegt, eine Arbeit des 13ten Jahrhunderts; der große Tafelbecher König Karks V., auf den honetten Durst von dreißig Zechern berechnet; die Spindel einer französischen Königin des 15ten Jahrhunderts mit zierlich ge⸗ schnitzten weiblichen Figürchen des alten Testaments und der Legende; das Vorlegemesser vom Krönungsmahle Karl's VI., die kleinen bleiernen Heili⸗ genbilder, die Ludwig XI. immer bei sich trug und so andächtig in der Noth anrief; das große Himmelbett Franz I., mit Mars, Bellona und zwei Rit⸗ tern als Tragfiguren aus Eichenholz; die stählernen Sporen und goldenen Steigbügel, die der ritterliche König in der Schlacht von Pavia trug; das Spinett von Ebenholz, worauf die Ehrendamen am Hofe der Valois klim⸗ perten; die erste Gabel, die in Frankreich bei Gelegenheit eines großen Gast⸗ mahls am Hofe Heinrich's III. erschien; der Schrank der Maria von Me⸗ dicis, überreich mit Schildkröt, Perlmutter und florentiner Mosaik ausgelegt; mehrere Pracht⸗Exemplare der großen venetianischen Spiegel mit geschnitzten Ebenholzrahmen, welche die Medicis mit an den französischen 90p brachten. Dazu kommen in herrlichster Auswahl und seltenster Vollständigkeit; ungeheuere Schränke von Elfeubein, Nußbaum oder Eichenholz, reich mit Schnitzwerk ge⸗ schmückt und mit Recht,Kabinette“ genannt, da sie unter ihrem Verschluß vollkom⸗ men so viel halten, als eines unserer heutigen Wohnzimmer; mächtige Himmel⸗ beiten von gleichem Umfang mit Karyatiden oder gewundenen Säulen ver⸗ ziert und mit dicken und buntfarbigen Stoffen behängt, deren goldenes, silbernes und seidenes Geflimmer sehr elegant gegen den harten Ton der Holzstulpturen absticht; schön gearbeitete und reich ausgestatteie Tafelgeschirr⸗ Behälter, in denen sonst die prächtigen Teller und Schüsseln der limousi⸗ nischen Fabrik mit den Compositionen der großen italsenischen Meister neben den eleganten silbernen Schenkkannen und Henkelgefäßen fremder und ein⸗ heimischer Goldschmiede verwahrt wurden; Großvaterstühle mit stubenhohen Rücklehnen; gewaltige Koffer zur Einpackung der Aussteuer und von gro⸗ ßerer oder Geaei; Pracht und Figurenfülle, je nach dem Reichthum der Braut; zahlreiche Ketienhemden, Waffenröcke, Sturmhauben, Helme, Har⸗
nische, Handschuhe, Hüftgehänge, Schulter⸗, Arm-, Schenkel⸗, Knie⸗ und son⸗
stige Nüstungsstücke, die so lange die alten Ritter schützten und stumme Zeugen ihrer düseaagn. waren, bis die heillose Mixrtur, Ausgeburt des tvE. 5- eines müßigen Mönchs, die Kraft dieser Todesschutzwehren brach; hel h eine Menge Reliess von Marmor und Elfenbein, Tabernackel mit bemalten Holzskulpturen, Reliquienschreine von verschiedenstem Muster und Alter, Flügg lbiden, Bücher⸗ deckel mit Schnitzwerk, Diptychen, Triptychen, limousinische Emails, Majolika, böhmische Gläser, Krystalle, Bronzen, Leuchten, Fühpen, Urnen, Cippe, Schwerter, Dolche, Teller, Löffel, Messer, Pokale, Bügeleisen, Salzfässer, kleiner und großer Hausrath aller Art. Phantasie und Erinnerung leihen allen diesen Gegenständen einen eigenen eer bünn machen sie unschäͤt⸗ bar, zumal da sie, außer ihrem historischen Werthe, noch durch Reichthum des Materials, Schönheit der Form und ausgesuchten Fleiß der Behand⸗ lung ausgezeichnet sind. Kunst und Handwert lagen früher nicht so weit 9 ncsesr ls jetzt; die Gestalt eines Möbelstücks, eines Hausgeräths blieb nicht . eines ordinairen Handwerkers überlassen. Die gebil⸗ detsten 86 eübtesten Hände verschmähten es nicht, den Entwurf zu einem Tische oder zu 1,ng Schranke zu zeichnen; berühmte Bildhauer hielten sich nicht für besch impft oder für zu gut, um Tragsiguren an einem Kamin oder einem Kredenz⸗ tische u arbeiten. Benvennto Cellini ciselirte Salzfässer, Giovanni Bernardi b - K stall, Bernard de Palissy brannte Teller und Schüsseln; und man 32* 89' vehntt mich, eben kein Sonderling zu sein, um so weit zu gehen, I alle diese schönen und gediegenen Sachen den schlechten, werth⸗ kosen mee enen Bronzen und Mahagoni⸗Möbeln vorzieht. Ein prächtiger almovischer Schrank, der hier bisweilen in Versteigerungen für 1000 Fr. 6 haben und vielleicht 5 oder 6000 Fr. gekostet, kommt nicht einmal so beuer, als der garstigste neumodische Secretair mit vier geraden Ecken, der latt gehobelt und blank gefirnißt ist, wie mit Glanzwichse gebürstete Stie⸗ sein. Auch nur als Erzeugnisse eines früheren mannigfaltigen Kunstsleißes angesehen, sind jene alten Sachen tödtliche Nebenbuhler der neueren In⸗ dustrie⸗Hervorbringungen, und wer weiß, was in 3 oder 400 Jahren aus allen Glanz⸗ und Meisterwerken modernster Fabrik⸗Arbeit geworden sein mag. Es wird in unseren Tagen gegen sonst nicht mehr mit dem tausend⸗ sten Theil von Geschmack, Fleiß und Vollendung in Holz, Elfenbein und Metall gearbeitet; nicht einmal zu sprechen von den alten Glasmalereien, wogegen die neuesten Versuche dieser Art nur wie blasse, matte Abzüge er⸗ scheinen, noch von den herrlichen Miniaturen, wogegen wir nichts als mechanische Produkte des Buntdrucks aufzuweisen haben. Der interessanteste Theil des Museums ist unstreitig die schöne gothische Kapelle des reichsten Styls, im ersten Stock gegen den Garten. Ein hoher
weartun
dem Könige zur Sanction vor und treffen die nöthigen Vorkehrungen, auf daß auf allen Punkten des Reiches die zugedachten Begnadigun⸗ gen am heutigen Tage auch wirklich in Ausführung kommen. Was die National⸗Garde anbelangt, so läßt ihr der König am heutigen Tage alle Disziplinarstrafen nach. Auch an Beförderungen und Or⸗ dens⸗Verleihungen fehlt es am Namenstage des Königs nicht.
Die heutige Glückwünschungs⸗Ceremonie begann mit der Auf⸗ der Adjutanten und Ordonnanz⸗Offiziere des Königs und der Prinzen, so wie der vorzüglichsten Beamten der Civilliste. Nach
ihnen wurden die Offiziere der Infanterie und der National⸗Garde, welche heute die Wache im Schlosse hatten, vorgelassen, nach ihnen kamen die Minister, die Marschälle von Frankreich, die beiden Kam⸗ mern u. s. w. Sämmtliche Pairs trugen die Hof⸗Uniform, die De⸗ putirten dagegen waren in schlichter Civilkleidung. Der König trug die Uniform der National⸗Garde mit weißen Beinkleidern, um ihn standen der Herzog von Nemours, der Prinz von Joinville und der Herzog von Montpensier.
Der Hof wird am nächsten Montag (6ten d. M.) die Tuilerieen verlassen, um das Lustschloß von Neuilly zu beziehen, wo er bis nach dem Schlusse der Kammern verbleiben wird. Unterdessen wird er
inen Ausflug nach Fontainebleau unternehmen, um der Herzogin von KRent dort die Honneurs zu machen, welche daselbst mehrere Tage
zuzubringen und von dort direkt ihre Reise nach Deutschland fortzu⸗
setzen gedenkt, ohne nach Paris zurückzukommen.
Ludwig Philipp wird erst nach den Julifesten nach Eu sich be⸗ geben, wo der Zeitpunkt des Ausfluges nach England bestimmt wer⸗ den soll, welcher vorzüglich von der Niederkunft der Königin Victoria abhängt. Die Reise selbst ist als eine ausgemachte Sache zu betrach⸗ ten; doch versichert man, daß der König London in keinem Fall be⸗ uchen wird, weil das französische Ministerium die damit verbundene Verantwortlichkeit nicht zu übernehmen wagt. Die geheimen Gesell⸗ schaften in Frankreich scheinen zu schlummern, aber im Grunde sind sie sehr thätig, und die Erfahrung hat nur zu sehr bewährt, was man für die persönliche Sicherheit Ludwig Philipp's zu befürchten hat. P. S. Die heutige Namensfeier des Königs ist leider durch eine schreckliche Feuersbrunst gestört worden, welche während der ver⸗ flossenen Nacht in der Rue Coquenard ausbrach, und so gewaltig um ich griff, daß mehrere Einwohner des Hauses durch die Fenster her⸗ ausspringen mußten, um ihr Leben zu retten. Einige Kinder, die nahe daran waren, vom Feuer erstickt zu werden, wurden glücklich adurch gerettet, daß die Pompiers sie aus dem Fenster in den soge annten sacs de sauvetage mehrere Stockwerke herab auf die Straße
warfen.
△ Paris, 30. April. Der interessante Punkt der gestrigen Verhandlungen der Pairs⸗Kammer war der Angriff des Marquis Barthelemy auf das Conseil des öffentlichen Unterrichts, welchem er ogar den recht⸗ und verfassungsmäßigen Bestand absprach. Die ge⸗ jannte Behörde ist durch ein napoleonisches Dekret errichtet und mit Attributen ausgestattet, welche allerdings in dem heutigen französischen Staatswesen eine Ausnahme und eine Sonderbarkeit bilden. Eines der heutigen Blätter schildert den Charakter jener Einrichtung mit folgenden Worten: 8 „Es giebt in Frankreich nichts so Unconstitutionelles, nichts so Unge⸗ setzliches, als den Königlichen Rath des öffentlichen Unterrichts, welcher zu gleicher Zeit eine Appellationsstelle, ein Rechnungshof, eine Studien⸗Di⸗ rection, ein geheimes Tribunal und eine unverantwortliche Verwaltungs⸗ Behörde ist. Wenn man die Verfassung dieser monströsen Gewalt bei Lichte besieht, so schämt man sich, daß sie in einem freien Lande überhaupt möglich ist. Man denke sich, daß es außerhalb des Gesetzes ein Tribunal giebt, welches den Beamten nicht blos ihre Stellen, sondern auch ihre Ehre nehmen kann, welches die Befugniß hat, sie aus dem Personal des öffent⸗ lichen Unterrichts zu streichen, ihnen die Ausübung der bürgerlichen Rechte u entziehen, ja dessen Macht so weit geht, daß es sie zu Geldstrafen und ogar zu einer Einsperrung bis zu einem Jahre verurtheilen kann, und zwar hne Oeffentlichkeit und ohne Vertheidigung. Sollte man glauben, daß die General⸗Prokuratoren gehalten sind, die Aussprüche dieser Mandarinen voll⸗ strecken zu lassen? Daß die Königlichen Gerichtshöfe die Obliegenheit ha⸗ ben, den Verurtheilten diese Aussprüche vorzulesen, die nicht von ihnen ge⸗ fällt sind, sondern die ihnen von jenem souverainen Padischah fertig zuge⸗ schickt werden?“
Es scheint indessen, daß die richterliche Gewalt des Rathes des üöffentlichen Unterrichtes seit geraumer Zeit nur sehr selten in Ausübung ekommen ist. Der erste Präsident des Königl. Gerichtshofes von
Paris, der Baron Seguier, einer der bedeutendsten Juristen, welche as heutige Frankreich besitzt, erklärte wenigstens in der gestrigen Sitzung der Pairs⸗Kammer, daß dem Tribunale, dessen Vorsitzer er st, die richterlichen Befugnisse der fraglichen Verwaltungs⸗Behörde ganz fremd gewesen, und daß dasselbe „versteinert“ worden, als ihm unlängst ein richterlicher Ausspruch des genannten Conseils zur Einre⸗ gistrirung vorgelegt worden sei, eine Maßregel, deren Vollziehunger selbst, der Redner, nur mit großer Selbstüberwindung und mit dem Gefühle der Demüthigung, befohlen habe. Dies Geständniß des Herrn Se⸗ guier hatte denn freilich einige scharfe Bemerkungen des Herrn Cousin
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zur Folge, auf welche sich nichts erwiedern ließ, denn es ist allerdings auffallend, daß ein in unbestrittener Wirksamkeit bestehendes Gesetz dem ersten Königl. Gerichtshof des Landes hat unbekannt sein können.
Man kann sich übrigens nicht länger darüber täuschen, daß die Wortführer der ultramontanen Partei in den Kammern und in der Presse unter dem Vorwande der Lehrfreiheit eigentlich nur die Sache der Mönchsorden führen. Alle bei dieser Frage in Anschlag kom⸗ menden kirchlichen Interessen sind für jene Partei dem Interesse un⸗ tergeordnet, die Mönche wieder zu einer unangefochtenen gesetzlichen Eristenz gelangen zu sehen. Als den nächsten Schritt zu diesem Ziele sieht man die Aufhebung der gesetzlichen Vorschrift an, welche die Mönche von der Theilnahme an dem öffentlichen Unterrichte aus⸗ schließt. Die Klöster haben sich seit geraumer Zeit die thatsächliche Existenz erobert, sie haben Mittel gefunden, die Gesetze zu umgehen, welche ihnen allen bürgerlichen Erwerb und Besitz untersagen, ihre Mitglieder haben nach und nach die Ordenstracht wieder angenommen und sich Zutritt zu den Kanzeln zu verschaffen gewußt, und alle diese theilweisen Erfolge machen es begreiflich, daß die Keckheit der ultramontanen Partei jetzt bereits so weit gewachsen ist, daß sie mit täglich wachsendem Ungestüm an dem Verbote rüttelt, welches die Mönche von dem öffentlichen Lehr⸗ amt ausschließt. Der katholische Kirchenglaube ist bei allen diesen Umtrieben nur sehr mittelbar betheiligt. Sein Interesse ist allerdings der entferntere Zweck der französischen Ultramontanen, aber als die eigentliche Aufgabe des Augenblicks,“ als das unerläßliche Mittel zu jenem allgemeinen Zwecke betrachten und betreiben jene Leute mit allem ihren Geschrei um Lehrfreiheit nur die Rehabilitirung der heiligen Milizen des römischen Stuhles. Wie sehr aber auch die französische Staatsgewalt geneigt sein mag, allen rechtmäßigen Ansprüchen der Kirche zu genügen, so ist sie doch allem Anscheine nach noch für lange Zeit weit davon entfernt, das Verlangen nach der gesetzlichen Wie⸗ derherstellung der Mönchs-Orden als ein mit den Ideen und den Bedürfnissen der Zeit übereinstimmendes anzuerkennen. Und in diesem Punkte stimmt die öffentliche Meinung so entschieden mit den in der Regierungs⸗Sphäre vorwaltenden Ansichten überein, daß die Ultra⸗ montanen vor der Hand äußerst wenig Aussicht haben, mit ihren Wünschen und Bestrebungen durchdringen zu können.
1““ Grossbritanien und Irland.
Oberhaus. Sitzung vom 29. April. Ungleich stärker, als Sir R. Peel im Unterhause, sprach sich gleichzeitig der Herzog von Wellington bei den Lords über die Zurückrufung Lord Ellen⸗ borough's aus Indien durch die Direktoren der ostindischen Compagnie aus. Lord Colchester nämlich verlangte die Gründe zu wissen, welche diese Maßregel hervorgerufen hätten, ob ferner diese Gründe der Regierung vorher mitgetheilt und von dieser gut geheißen wor⸗ den wären, worauf der Herzog, in Abwesenheit Lord Ripon's, des Präsidenten des indischen Kontroll⸗Amtes, sich veranlaßt fand, Fol⸗ gendes zu erwiedern:
„Mylords! Allerdings haben die Direktoren die Gründe angegeben, welche sie zu diesem Schritte veranlaßten, aber diese Gründe haben nicht die Zustimmung der Regierung erhalten, weil sie nicht für gültig erkannt wurden; ja noch mehr, die Regierung hat sich der vorgeschlagenen Maß⸗ regel, Lord Ellenborough von seinem Posten aus Indien abzurufen, ent⸗ schieden widersetzt, aber gegen das gesetzliche Recht der Direktoren, den Ge⸗ neral⸗Gouverneur abzurufen, nichts vermocht. Dieses Recht wurde jener Körperschaft zuerst durch das Gesetz vom Jahre 1784 zugesichert, durch die Akte von 1813 bestätigt und in der Alte III. und 1V. Wilhelm’s IV. (1833) erneuert. Aber Mylords, ich bin der Meinung, daß das so ertheilte Recht nur mit Klugheik und Vorsicht ausgeübt werden darf, da alle Kör⸗ perschaften und Individuen, welche mit außerordentlichen Gewalten durch ein Gesetz bekleidet werden, gehalten sind, diese Gewalten nur mit Klugheit und Vorsicht auszuüben. (Beifall.) Nun aber erlaube ich mir als eine Per⸗ son, die in diesen Dingen einige Erfahrung hat, Ew. Herrlichkeiten bemerk⸗ lich zu machen, daß die Ausübung der Gewalt im gegenwärtigen Falle keinesweges eine verständige ist. Der Hof der Direktoren hat die Befugniß, den Nachfolger des edlen Lords, den sie zurückgerufen haben, zu ernennen, aber nur in Uebereinstimmung mit dem Kontroll Amte; für die Ausübung der Befugnisse, welche dem Kontroll⸗Amte eingeräumt sind, ist aber Ihrer Majestät Regierung verantwortlich, und es ist sonach, ich wiederhole es, zum wenigsten kein kluger Akt der Autorität von Seiten des Direc⸗ tionshoses, aus einer solchen Stellung einen Staats⸗Beamten abzurufen, der erst etwas über zwei Jahre im Amte ist, der die Zufriedenheit derjenigen sich gewonnen hat, unter deren Instructionen er handelt und dessen Handlungen in jedem Punke gutgeheißen und be⸗ stätigt worden sind. Ich sage, einen solchen Beamten abzurufen, ohne Vor⸗ kehrungen zu treffen, wie die großen Geschäfte in jenem Lande besorgt werden sollen, und ohne die Zustimmung der Regierung zu haben, ist eine Maßregel, welche nicht als eine kluge und vorsichtige Ausübung der Ge⸗ walten, mit welchen die Compagnie bekleidet ist, erachtet werden kann. (Hört, hört.) Aber auch in anderer Hinsicht muß diese Maßregel so beurtheilt und so benannt werden. Ew. Henrlichkeiten werden sich erinnern, daß nach dem Gesetze die Compagnie durchaus in Unkenntniß darüber ist, was dem General Gouverneur befohlen und aufgetragen wird, daß sie keinen Theil an dem Entwurfe und Erlaß der Instructionen für denselben hat, kurz, daß sie in Unkenntniß alles dessen lebt, worauf sich ein Urtheil zu einer so wichtigen Maßregel, wie die Abberufung ist, gründen läßt, und dennoch läßt sie sichs
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einfallen, Gründe für die Entfernung des General⸗Gouverneurs von sei nem Posten beizubringen! Muß dies nicht ein unverständiger Akt genann werden, wenn die Compagnie unter solchen Umständen die Regierung ihres besten Instruments — ich sage ausdrücklich „ihres besten Instrumente’“ — zur Erfuͤllung ihrer Pflichten beraubt? Moplords, obschon ich glaube, daß die das erstemal in der Geschichte Ostindiens ist, daß die Abberusung eines General⸗ Gouverneurs von Seiten des Directionshofes stattfindet, so ist eine solche Maßregel doch schon mehr als einmal beabsichtigt gewesen, jedoch immer auf Vorstellung der Regierung unterlassen worden; auch in Bezug auf den jetzigen General⸗Gouverneur ist diese Maßregel schon im Laufe der letzten zwolf Monate beabsichtigt gewesen, die Dircktoren haben sich indeß stets bewegen lassen, ihren darüber gefaßten Beschluß zurückzunehmen und die Abberufung nicht zur Ausführung zu bringen. Mplords, dies eschah vor der letzten großen Operation in Gwalior, von der wir Alle mit so gro⸗ ßem Vergnügen gelesen haben, eine Operation, der die wohlüberlegtesten Maßnahmen der Regierung zur Ausrüstung und zum Unterhalt der Trup- pen im Felde zum Grunde gelegt gewesen sein müssen. Was nun, frage ich, würde der Erfolg gewesen sein, wenn das Direktorium der ostindischen Compagnie für gut gefunden hätte, den edlen Lord vor 6 oder 8 Monaten zurückzuberufen, als jene Operation nur erst entworfen war? Die Opera⸗ tion würde eben dem zufällig ältesten Mitgliede des ostindischen Conseils in Kalkutta zur Ausführung haben übertragen werden müssen, einem ohne Zweisel sehr ehrenwerthen Herrn, dem aber das nöthige Talent und die Er⸗ fahrung in der Ausrüstung und oberen Leitung des Heeres abgeht. Ew. Herrlich⸗ ten aber mögen darüber urtheilen, was der Erfolg gewesen sein würde, wenn diese Operation fehlgeschlagen wäre zu einer Zeit, wo unsere nordwestliche Gränze noch nicht beruhigt und auch die Angelegenheiten von Sind noch nicht auf einen festen Fuß gestellt waren. Die Gefahr würde überaus dringend gewesen sein, und sie wäre nicht ausgeblieben, wenn die Abberu⸗ fung meines edlen Freundes vor sechs oder acht Monaten stattgefunden hätte, wie man damals beabsichtigte, und was nur verhindert worden i durch die dringendsten Vorstellungen, welche von Seiten der Regierung den⸗ jenigen gemacht wurden, die sich jetzt die grobe Unbesonnenheit (gross in- discretion) zu Schulden kommen lassen, den edlen Lord zurückzurufen. Ich wiederhole nochmals, und es ist das Gelindeste, was ich sagen kann, es ist dies die unbesonnenste Macht⸗Aeußerung, welche ich, so lange ich Kenntniß von Staats⸗Angelegenheiten besitze, und das ist jetzt schon seit ungefäãhr funfzig Jahren der Fall, habe ins Werk richten sehen.“ 8“
Diese Rede des Herzogs blieb nicht ohne Widerspruch von Sei- ten der Opposttion. Nachdem Lord Brougham derselben . pflichtet und seine früher schon ausgesprochenen Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit eines solchen Gesetzes, welches die Direktoren mit einer so ausgedehnten Gewalt bekleide, ausgesprochen hatte, erklärte der Marquis von Clanricarde die Rede des Herzogs für „eini⸗ germaßen absonderlich“, indem es jedenfalls voreilig sei, auf so empha⸗ tische Weise sich tadelnd über das Direktorium der ostindischen Com⸗ pagnie auszusprechen, während dem Parlamente noch alle Details fehlten, über die Sache ein Urtheil zu fällen. Es sei nicht anzuneh- men, daß die Direktoren einen solchen Schritt ohne die reifste Ueber⸗ legung und die triftigsten Gründe gethan hätten; übrigens wünsche er (der Marquis) zu wissen, ob die Regierung die betreffende Korre⸗ spondenz zwischen ihr und dem Direktorium der Compagnie vorzulegen geneigt sei.
Der Herzog von Wellington erklärte die Vorlegung der Papiere für unzweckmäßig; die Regierung werde aber später darüber nähere Auskunft geben. In Bezug auf einige Angriffe gegen Lord Ellenborough, den die Opposition keinesweges so gelobt wissen wollte wie es durch den Herzog geschehen sei, sprach sich derselbe dahin aus daß die Regierung die Handlungsweise Lord Ellenborough's in aller Punkten billige und mit demselben zufrieden sei.
Nachdem Lord Campbell noch im voraus gegen jede Aende⸗ rung der Verfassung der ostindischen Compagnie, welche die Regie⸗ rung sich etwa erlauben könnte, protestirt hatte, ließ man den Ge⸗ genstand für heute fallen.
Unterhaus. Sitzung vom 30. April. Die Abberufung Lord Ellenborough's ist noch immer vorzugsweise der Gegenstand, welcher die Aufmerksamkeit des Hauses auf sich zieht. Herr Hogg, einer der Direktoren der ostindischen Compagnie, ward heute von Lor Jocelyn gefragt, ob der Directionshof das Publikum und das Par lament durch Veröffentlichung der Aktenstücke über die Gründe de Abberufung des General⸗Gouverneurs aufklären werde. Herr Ho indeß wollte sich nicht zum Organe der Direktoren aufwerfen, er klärte aber doch, daß der Hof sich ganz nach dem Verfah ren der Regierung richten werde. Zugleich warnte er vor
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zu voreiligem Urtheil in der Sache; man solle sich namentlich nicht durch das, was an einem anderen Orte (im Oberhause) gesagt wor⸗ den sei, irre machen lassen. Diesen Bemerkungen spendete die Op position lauten Beifall, und Herr Hume, der das Verfahren der Direktoren entschieden billigte, drang wiederholt auf Vorlegung der Aktenstücke. Mit Verweigerung derselben von Seiten Sir R. Peel's ließ man den Gegenstand fallen. 1 8 Eine lange Debatte folgte hierauf über einen Antrag des Herrn For Maule, welcher die Aufhebung des bei der Uebernahme einer Professur oder anderer Aemter auf den schottischen Universitäten er⸗
forderlichen, die Suprematie der herrschenden Kirche von Schottland
runder Pfeiler in Gestalt einer Palme, und von welchem alle Gurtbogen
strahlenartig ausgehen, stützt, wie im Remter von Marienburg, das bild⸗ nerisch reich geschmückte Gewölbe. Längs der Wände befinden sich Bilder⸗ blenden mit Baldachinen für die jetzt verschwundenen Statuen sämmtlicher Glieder der Familie d'Amboise. Der Verlust jener Statuen, die nach der Beschreibung in dem von Hurtaut und Magny im Jahre 1779 herausge⸗ gebenen und im Hotel Cluny selbst gedruckten „Dictionnaire historique de a ville de Paris“ am Ende des vorigen Jahrhunderts noch existirten, ist im so mehr zu bedauern, als die Bildsäulen, welche meist knieend und im Zeitkostüm dargestellt waren, von Meisterhand herrührten. Der Altar ist nweinem in der Mitte der Mauer gegen den Garten vortretenden Thürmchen mit alten Glasfenstern und Wandmalereien angebracht, und enthielt früher eine schöne Gruppe von vier lebensgroßen Figuren, den Johannes, den Joseph von Arimathia und die Maria vorstellend, welche den auf ihrem choße liegenden Leichnam Christi betrauert. Diese Figuren waren, nach em Urtheil des eben angeführten Dictionnaire historiqque, „von guter Arbeit und für die Zeit sehr gut gezeichnet“, welches Lob im Munde eines Zeitgenossen der großen Bildhauer des vorigen Jahrhunderts und des Zopf⸗ styls nicht wenig bedeuten will. Vermuthlich waren diese Skulpturen, die nach der Angabe Saint⸗Victor's während der Revolution abhanden gekom⸗ men sind, von Paul Ponce, der das herrlliche Grab⸗Denkmal Ludwig's XlI. in Saint⸗Denis ausführte und vielfach von dem Kardinal George d'Amboise beschäftigt wurde, für welchen er die Hauptreliefs zu der Schloß⸗Facade von Gaillon anfertigte. Fast alles gegenwärtig in der Kapelle aufgestellte Kirchen eräth rührt aus der Zeit ihrer Erbauung her, die durch die zier⸗ lichen Baldachine und das über den Gesimsen hinlaufende und mit aller⸗ liebsten kleinen Ungeheuern untermischten Gehänge von Weinlaub, Trauben und anderen Früchten aufs genaueste bezeichnet ist. Das Chorpult, die Kirchenstühle, die Altartische, die Chorrockschränke, die Kruzifixe, Monstranzen, Rauchfässer, Leuchter, Lampen ꝛc. sind von wunderbar schöner Arbeit, ob⸗ schon oder vielmehr weil sie alt sind; und die Meßgewänder, die Bischofs⸗ mützen, die Schultertücher und anderen gottesdienstlichen Kleidungsstücke be⸗ zeugen in ihrer abgenutzten Pracht und Herrlichkeit noch den Prunk der alten französischen Abteien. So wie die Kapelle jetzt ausgestattet und ihrem ursprünglichen religiösen Charakter wieder angenähert ist, würde man sich nicht wundern, wenn plötzlich irgend ein alter Abt von Cluny mit seinem Gefolge von Geistlichen, Chorknaben und Kammerdienern hereinträte, um bischöfliches Hochamt zu halten und uns mit seinen von Smaragden und Rubinen funkelnden Fingern den Segen zu geben.
Niie hat eine ähnliche Sammlung eine passendere Oertlichkeit, einen 8
entsprechenderen Rahmen gefunden, und nach längerem Herumwandeln in diesen alten Sälen voll alter Raritäten ist es einem, als hätte man köst⸗ liche Stunden in genußreichem Umgange mit längst dahingeschiedenen Ge⸗ nien verlebt. Möbeln, Tapeten, Fenster, Tafelgeschirr, Waffen, Schmuck sachen, meist von schöner Erhaltung und theilweise in gleichzeitig erbauten Räumen aufgestellt, versetzen uns aufs handgreiflichste in vergangene Jahr hunderte und diese lebhaft, gleichsam gewalisam angeregte Erinnerung an die gute alte Zeit läßt beinahe die unangenehme Störung vergessen, welche segenwenrtig das Geschwirr und Gedränge der gaffenden Menge in diesen Räumen verursacht, wo sonst der herzliche Empfang des verstorbenen Besitzers die Täuschung vervollständigte. In Ermangelung jenes eben so gelehrten als gefälligen Führers ist ein Verzeichniß mit erläuternden Be merkungen, Winken, Fingerzeigen und Nachrichten über die Bedeutung und Herkunft der Gegenstände dringendes Bedürfniß, dem indeß so bald noch nicht abgeholfen werden dürfte, da die Stücke noch nicht einmal numerirt sind. Wie ich höre, hat der Minister des Innern beim Staatsrath darauf angetragen, von der Stadt Paris, die dazu ihre Einwilligung giebt, das an das Hotel Cluny stoßende Gewölbe des alten Thermen⸗Palastes anzukaufen, und gleich nach dem Schluß der jetzigen Kammer⸗Sitzung sollen, versichert man, bedeutende Anstalten getroffen werden, um das einzige römische Denk⸗ mal zu retten, welches noch von der alten Lutetia erxistirt und abgesehen davon, daß es sich durch grandiosen Charakter und eisenfeste Bauart aus⸗ zeichnet und in die frühesten Zeiten der französischen Geschichte hinaufreicht, noch das nationale Interesse hat, daß es den ersten französischen Königen lange als Residenz gedient und die Wiege der alten Monarchie ge⸗ wesen ist. 1 11“
* Frankfurt a. M., 2. Mai. In meinem letzten Briefe sprach ich unter Anderem auch über die Wahl des Platzes für die Aufstellung des Göthe⸗Monnments. Seitdem hielt das Comité eine Sitzung, in welcher freilich nicht die Hälfte der Mitglieder anwesend war, und beschloß, daß das Monument vor der Stadt an der Promenade zwischen dem bockenhei mer und dem Gallus⸗Thor errichtet werden solle, und zwar auf dem der Gallusgasse gegenüber befindlichen großen Platze, der Raum genug darbie⸗ tet und auch noch weiter verziert werden kann. Da der Senat den Thea⸗ terplatz nicht bewilligte und sonst kein passender Platz in der Stadt vorhan⸗ den ist, mußte man mit dem Monument vor das Thor flüchten, und es steht kaum zu bezweifeln, daß der Senat seine Einwilligung geben werde. Allerdings bieten diejenigen, welche für die Stadt sind, Alles auf, den Be⸗
schluß des Comité's zu vernichten, allein es wird ihnen nicht gelingen. Die Eingabe des Comité's wurde in heutiger Senats⸗Sitzung vorgelegt, dürfte aber vorerst an die einschlagenden Aemter zur Berichterstattung verwiesen worden sein. Die Inauguration des Monuments soll am 24. August d. J., dem Geburtstage Göthe's, stattfinden. Daß diese Festlichkeit hier eine allgemeinere werde, glauben wir nicht, da Göthe dem Volke zu entfernt steht und nicht so in dasselbe gedrungen ist, wie z. B. Schiller. — Die Ausstellung der beiden großen belgischen Gemälde wurde vorgestern im Kaisersaale geschlossen. Der Zu⸗ drang zu diesen Meisterwerken war so stark, daß, trotz der bedeutenden Kosten, die Ausstellung dem Gutenberg⸗Monument noch über 3000 Fl. eintrug. Dieses glänzende, pekuniäre Resultat übersteigt die kühnste Er⸗ wartung. Es werden jetzt an den Kosten des Gutenberg⸗Monumentes noch circa 7000 Fl. zu decken sein. — Für die in der Restautation begriffene und für den protestantischen Gottesdienst bestimmte Nikolai⸗Kirche lassen mehrere protestantische Kunstfreunde ein Altargemälde anfertigen, dessen Kosten durch freiwillige Beiträge beinahe gedeckt sind. Wahrscheinlich kann diese Kirche, welche so viele Jahre profanen Zwecken diente, am 18. Oktober d. J. dem Gottesdienst uͤbergeben werden.
In diesem Jahre zeigt sich in und außerhalb unserer Stadt wieder sehr große Bauthätigkeit, so daß man sich der Besorgniß überläßt, es werde ein Ueberfluß an Wohnungen entstehen. Diese Besorgniß ist aber unge⸗ gründet, denn der Preis des Grundeigenthums ist hier immer noch im Stei⸗ gen begriffen. Es bauen sich hier auch immer mehr reiche Fremden an, und gewiß bietet auch Frankfurt für Jeden, der in unabhängiger Lage le⸗- ben kann, viel dar. — Mit dem heutigen ersten Mai fängt die Kur in den nahen Bädern schon an, etwas belebt zu werden, und namentlich in dem nahen Soden, das mit seiner herrlichen Lage und seinen trefflichen Quellen nicht nur ein Lieblings⸗Aufenthalt der Frankfurter ist, sondern seinen Ruf mit jedem Jahre bedeutend erweitert. Der Bau einer Eisenbahn von So⸗ den nach der Taunus⸗Eisenbahn ist fest beschlossen.
Unsere senkenbergsche naturforschende Gesellschaft begeht am nächstern Sonntag in gewohnter Weise ihr Stiftungsfest. Es ist erfreulich, sagen zu dürfen, daß die früheren Differenzen in dem Schooße der Gesellschafe sich ausgeglichen haben und die Gesellschaft an Blüthe von neuem zunimmt Dr. Fr. Rüpell verweilt noch in Italien, wohin er namentlich zur Kräfti⸗ gung seiner Gesundheit gegangen. dHEbtrr 1 i e e sg90 Haffhcet nit Kr SheII e a ““ sn ns⸗ Irs sug h n Uoenenk Hhe, taeh .A 1reut anhet vs de 4