1844 / 127 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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en Eibes bezweckte. Der Antrag war somit ein Angriff vnaeseie170e erlassene Aet of Security, welche die etwanigen Uebergriffe der von der schottischen Kirche dissentirenden Mitglieder hindert, und gegenwärtig also auch die im vorigen Jahre losgerissene Kirchenpartei näher angeht. Herr For Maule hält diese Partei aber, ihrer Stärke nach, für die Majorität des Landes und will das alte Gesetz darum abgeschafft sehen. Sir James Graham und der Lord⸗Advo⸗ kat von Schottland erachten dagegen das alte Gesetz für das Haupt⸗Bollwerk der schottischen Kirche und der Antrag wird mit 128 gegen 101 Stimmen verworfen. Im Oberhause wurde Lord Cottenham's „Schuldner⸗ und Gläu⸗ biger⸗Bill“, welche die gänzliche Aufhebung des persönlichen Schuld⸗ Arrestes und die Verweisung fraudulenter Schuldner vor die Ge⸗ schwornengerichte bezweckt, zum zweitenmal verlesen.

London, 1. Mai. Ihre Majestät die Königin ertheilte gestern dem vor einigen Tagen hier eingetroffenen Fürsten von Oettingen Wallerstein eine Privat⸗Audienz, um ein Schreiben Sr. Majestät des Königs von Bayern entgegenzunehmen. Der mit einer außerordent⸗ lichen Mission betraute schwedische Gesandte, General Stjernkrona, erhielt gleich darauf bei Ihrer Majestät seine Abschieds⸗Audienz.

Die Erklärungen, welche im Parlamente der Herzog von Wel⸗ lington und Sir R. Peel über die Abberufung Lord Ellenborough's abgaben, beweisen wenig mehr, als einen 688 Zwiespalt zwischen der Regierung und dem Directionshofe der ostindischen Compagnie.

Ueber die Ürsache dieses Zwiespalts und folglich auch der Zurück⸗

Whigs

rufung des General⸗Gouverneurs verlautete noch keine Sylbe. Man erfährt nur, daß die Regierung schon lange Zeit die Absichten der Direktoren gekannt hat, daß gegenseitige Mittheilungen darüber schon gepflogen worden sind, und daß die Direktoren einstimmig ge⸗ gen die Regierung opponirt haben. Einer Angabe der Times zu⸗ folge, waren bei der Versammlung, welche über die Abberufung des General⸗Gouverneurs stimmte, von den 24 Direktoren der Compagnie 23 anwesend, welche sämmtlich für die Entfernung des Gouverneurs sprachen, obschon, wie der Standard mittheilt, die überwiegende Mehrheit derselben, nämlich 20 von 24, Tories und sonst ministeriell gesinnt sind. Man hat hiernach den Gegenstand icht als eine Parteifrage anzusehen, so bereitwillig auch die

sich finden lassen mögen, die Maßregel gegen die Regierung zu vertheidigen. Es ist bei dieser Gelegenheit die eigenthümliche Verfassung der ostindischen Compagnie mehrfach zur Sprache gekommen, und aus den Erklärungen der Minister, und namentlich aus den Protesten Lord Brougham's schien hervorzugehen, daß von vielen Seiten eine Aenderung dieser Verfassung nicht ungern gesehen werden dürfte. Ob die öffentliche Meinung in Eng⸗ land indeß damit sich vertragen würde, steht noch sehr dahin, und ob diese Aenderung auch den verbrieften und verklausulirten Rechten der Compagnie aus den Jahren 1600, 1702, 1708, 1784, 1813 und endlich 1833 gegenüber, so leicht auszuführen wäre, muß noch sehr bezweifelt werden. Zum näheren Verständniß der Verfassung der Compagnie diene neben den ministeriellen Erklärungen noch Folgendes: Die ostindische Compagnie hat ihren Sitz in London und besteht

aus einem Directionshofe, der einem obersten Kontroll⸗Amte (Board of Controll) untergeordnet ist. Dieses ist die höchste Behörde für indische

Angelegenheiten; bei dem ersteren ruht die Initiative in allen Fällen.

Keine Ordre kann von den Direktoren nach Indien gesandt werden, ohne

vorher die Sanction durch das Kontroll⸗Amt erhalten zu haben. Dies ist

ermächtigt, die ihm von dem Directionshofe submittirten Depeschen

nach eigenem Gutdünken zu ändern und die Direktoren aufzufordern,

die so umgestalteten Ordres zu unterzeichnen und zu expediren. Ver⸗

weigert der Hof die Unterzeichnung, ein sehr seltener Fall, so ent⸗

scheidet das Gericht der Queens⸗Bench, auf wessen Seite das Recht

ist. Die Verfassung des Directionshofes ist diese: Die Direktoren, dreißig an der Zahl, werden von den Inhabern ostindischer Stocks nach der Stimmen⸗Mehrheit gewählt; 1000 Pfd. Stocks (jetzt unge⸗

86 fähr 2500 Pfd. Sterl. werth) berechtigen zu einer Stimme; 10,000

Pfd. Stocks zu vier Stimmen. Sechs von den Direktoren treten jedes Jahr aus, kehren aber nach Verlauf desselben immer wieder in ihr

Amt zurück, da bei der neuen Wahl sich sehr selten eine Opposition

gegen sie findet. Jährlich wird ein Präsident gewählt oder eher ein Vice-Präsident, der erst nach Verlauf eines Jahres Präsident wird, um die Berathungen des Hofes zu leiten. In den Händen dieser Beiden ruht die Hauptmacht des Hofes, die berathende wie vollzie⸗ hende. Sie leiten persönlich oder durch Korrespondenz alle Geschäfte der Compagnie mit der Kontroll⸗Behörde und bilden mit oder ohne

andere Direktoren das „Geheime Comité“, zu dessen ausschließlicher

Befugniß in Uebereinstimmung mit dem Kontroll⸗Amte die Erledi⸗ gung aller Sachen gehört, die „auf Krieg oder Frieden, auf Unter⸗ handlungen und Verträge mit den eingeborenen Fürsten und Staaten Indiens, oder mit anderen Fürsten und Staaten, oder auf die rück⸗ sichtlich solcher Fürsten und Staaten zu befolgende Politik“ Bezug haben. In den meisten Fällen von Wichtigkeit sind die übrigen Mit⸗ glieder des Directionshofes über die Verhandlungen des Geheimen Comité's in völliger Unkunde, da dieses die Gegenstände mit dem Raths⸗Kollegium für sich bespricht und zum Theil wenigstens schon entscheidet; ein durch die Gewohnheit zum Gesetz gewordenes Ver⸗ fahren, das der Theorie der Constitution durchaus entgegen ist, welche ausdrücklich vorschreibt, daß der Directionshof wie die Kontroll⸗ Behörde getrennt und frei nach eigenem Dafürhalten entscheiden und Jeder auf sich die Verantwortlichkeit seiner Entscheidungen nehmen soll. (Man vergleiche Näheres darüber in der 1842 in London erschienenen Schrift: The Laws relating to India and the East India Com- pany with Notes and Appendix.)

Der Oonnellsche Prozeß vor dem Queens Bench in Dub⸗ lin geht seinen langsamen Gang weiter. Herr Whiteside hat am 25sten und 26sten gesprochen, ihm folgten am 27sten drei andere Desensoren; worauf das Gericht seine Sitzung auf den 29sten ver⸗ tagte. Der Verabredung gemäß, sprechen demnächst der General⸗ Anwalt und der General⸗Prokurator und dann die vier übrigen De⸗ fensoren, und es ist mehr als zweifelhaft, ob alle diese Reden bis zum 8. Mai, dem Schlusse des Termins, beendet sein werden.

G Admiral Seymour ist jetzt definitiv zum Kommando der Südsee⸗ Station ernannt worden und wird binnen kurzem auf dem Linien schiffe „Collingwood“ dorthin abgehen. Die Abberufung seines Vor⸗ gängers, des Admirals Thomas, hat keinen anderen Grund, als daß dessen Dienstzeit abgelaufen ist.

X London, 30. April. Herrn Goulburn's Budget ist sehr charakteristisch für die Vorsicht, mit welcher die jetzige Regierung zu , geht. Der Ueberschuß der Einnahme wird zur Bezahlung al⸗ 8 Schulden verwandt und die Diskussion über die Dauer der Ein⸗

ommenstener bis auf das nächste Jahr verschoben. Bis dahin wer⸗

den also die Aenderungen in unserem Finanz⸗System nur vorüberge⸗

hend und von keiner Bedeutung sei i 8 v zung sein, und wenn auch binnen kurzem . huckerzoll⸗Frage im Parlament zur Erörterung kommt, so jer Arb Eehe n ausländische Zucker, d. h. nur das Produkt freier Arbeit, hauptsächlich der östlichen Kolonieen Hollands und Spa⸗ niens, nach Ablauf des brasilianischen Traktats im nächsten November u einem Differenzialzoll von 10 Sh. außer dem von britischem Ko⸗ onialzucker erhobenen Zollbetrage zugelassen werden. Einige Zoll⸗

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und Steuer⸗Ermäßigungen sollen auch für Weinessig, Kaffee, Glas, Schifffahrts⸗Versicherungen und Wolle stattfinden, welche jährlich auf ungefähr 400,000 Pfd. zu Gunsten der Konsumenten berechnet werden.

Diese Fragen sind indeß jetzt plötzlich in den Hintergrund ge⸗ treten, seitdem alle Welt durch die Anzeige von Lord Ellenborough's Zurückberufung in Staunen gesetzt worden ist. Ich kenne auch in der That wenige politische Ereignisse, welche nicht einen Partei⸗Cha⸗ rakter tragen, die eine lebhaftere Bewegung erregt hätten.

Schon vor länger als 7 Monaten ward die ostindische Com⸗ pagnie durch die Unzufriedenheit ihres Directions⸗Hofes über Lord Ellenborough's Proclamation hinsichtlich der Thore von Somnath, über seine hastige Einverleibung Sinds mit dem britischen Reiche und über den unpassenden Ton seiner Korrespondenz veranlaßt, das Kabinet um seine Zurückberufung anzugehen. Das Kabinet erklärte sich bereit, Lord Ellenborough, was seine Sprache und sein Betragen anging, zu ermah⸗ nen und zu tadeln; es bedauerte das gegenseitige Mißtrauen und den Mangel an Uebereinstimmung zwischen der Compagnie und dem General⸗ Gouverneur, aber als verantwortliche Regierung des Reichs billigte es Lord Ellenborough's politische Handlungen, und ihn dieser Handlungen wegen zurückzurufen, wäre eine Verleugnung ihres eigenen Urtheils und eine Inkonsequenz gewesen. Der Directionshof machte in seinen Depeschen fortan sehr strenge und beleidigende Bemerkungen gegen die Politik des General⸗Gouverneurs; das Kontroll⸗Amt aber, welches gesetzlich in allen Mittheilungen des indischen Hauses ein Veto hat, strich diese Bemerkungen fort und zwar aus dem Grunde, weil beim Empfang derselben Lord Ellenborough unfehlbar abgedankt und Indien verlassen hätte. Der Streit wurde immer heftiger; denn alle großen Fragen hier werden nicht zwischen dem Hofe der Direktoren und dem General⸗ Gouverneur, sondern zwischen den Direktoren und der Kroue oder den Ministern der Krone erle⸗ digt. Endlich setzten die Direktoren durch eine einstimmige Handlung außerordentlichen Muthes und, wie der Herzog von Wellington sagt, außerordentlicher Unklugheit ihre Autorität und ihre Existenz auf einen großen Wurf; sie votirten die Zurückberufung ihres Gouverneurs wider Willen der Regierung. Es ist voreilig, auf die Einzelnheiten dieses höchst wichtigen Zwiespalts jetzt schon eingehen zu wollen, denn sie liegen noch nicht dem Publikum vor; aber ich sehe voraus, daß Lord Ellenborough im Triumph zurückkehren wird und daß die ostin⸗ dische Compagnie und die Opposition, welche letztere bei dieser Gele⸗ genheit jener bereitwillig zu Hülfe kommen wird, eine bedeutsame und denkwürdige Niederlage erleiden werden.

Inzwischen ist die Aufgabe, seinen Nachfolger zu ernennen, äußerst schwierig, aber dabei von dringender Eile, wenn nicht in der That, was gerade nicht durchaus unmöglich ist, der Befehl des Di⸗ rectionshofes noch vor dem Abgange der Ueberlandpost am 4. Mai widerrufen wird. Dies ist indeß kaum möglich, und wenn die Ab- berufungs-Ordre am 4. Mai abgefertigt wird, so muß mit ihr an ein und demselben Tage die Ernennung des neuen General⸗Gouver⸗ neurs in Indien bekannt gemacht werden. Sir James Graham hat den Posten abgelehnt; Sir Charles Metcalfe, der fähigste Mann dazu, ist in Kanada. Man hat noch andere Namen genannt, wie Lord Clive, Lord Elgin und den Herzog von Richmond, aber sie sind der Erwähnung nicht werth. Es ist noch nichts Bestimmtes beschlossen.

BHelgien.

Brüssel, 2. Mai. Ihre Majestäten der König und die nigin der Belgier trafen vorgestern von London in Ostende und gestern Mittag von dort im Schloß von Laeken ein.

Die Regierung hat den Kammern einen Gesetz⸗Entwurf vorge⸗ legt, durch welchen alle Arten von Lotterieen verboten werden sollen. Nur die Ausspielung von Mobilien zu wohlthätigen Zwecken oder zur Aufmunterung der Künste und Gewerbe soll die Regierung nach Gut⸗ dünken zu gestatten befugt sein. E11816“

ANtalien

Turin, 17. April. (Gaz. Piem.) Die Streitigkeit mit dem Bey von Tunis ist durch die Vermittelung Englands beigelegt und die Verbindung zwischen beiden Ländern somit wiederhergestellt.

Neapel, 17. April. (Gaz. Piem.) Der Fürst Paskewitsch, der in italienischen Blättern als ehemaliger General⸗Statthalter von Polen aufgeführt wird, ist hier angekommen.

VZIeen.

6 Madrid, 25. April. Die ministerielle Krisis ist um nichts vorgerückt, und die allgemeine Neugierde muß sich mit der Auf⸗ haschung von Gerüchten begnügen, deren Unhaltbarkeit nicht selten schon der nächste Augenblick darthut. Die Personen, welche sich für berufen halten, die Nachfolger der gegenwärtigen Minister zu werden, behaupten, daß letztere nur deshalb zögern, mit den ihr bisher auf⸗ gestelltes System vervollständigenden Regierungs⸗Maßregeln her⸗ vorzutreten, weil sie die Verpflichtung eingegangen wären, sogleich nach Veröffentlichung dieser Dekrete zurückzutreten, und die Gewalt anderen Händen zu überlassen. Nun hätte sich aber, meint man, mit dem Besitze der Gewalt auch der Wunsch der Minister, sich in ihr zu erhalten, vermehrt, und deshalb zögerten sie, die angekündig⸗ ten wichtigen Dekrete zu veröffentlichen. Indessen rührt, wenn ich wohl unterrichtet bin, die schwierige Lage des Ministerium aus ande⸗ ren Verhältnissen her. Die zahlreichen aus der Verbannung zurück⸗ gekehrten Erzbischöfe und Bischöfe stellten bei ihrer hiesigen Anwe⸗ senheit den Ministern die bedrängte und hülflose Lage der spanischen Geistlichkeit dar, welcher die Regierung Espartero's ihres Eigenthums beraubte, sohne die dagegen zugesagte Entschädigung verabfolgen zu lassen. Einstimmig wiesen diese Prälaten auf die Nothwendigkeit hin, den Verkauf der Güter der Weltgeistlichkeit wenigstens auf so lange einzustellen, bis letzterer eine befriedigende Entschädigung zuge⸗ sichert sein würde. Die Königin, von dieser Angelegenheit unterrichtet, beauftragte die Minister, den Gegenstand in ernstliche Erwägung zu ziehen. Dies geschah, und obwohl man für angemessen hielt, das Verhältniß der Sache nicht zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, so verlautet doch, daß die Minister bis jetzt sich nicht über die Lösung dieser Frage zu verständigen vermochten. Unter solchen Umständen ist auch die Reise der Königlichen Familie auf unbestimmte Zeit aus gesetzt worden, und an das diplomatische Corps ist bisher noch nicht fünnegt die Einladung ergangen, sich der beabsichtigten Reise anzu chließen.

Die öffentliche Meinung spricht sich vorzüglich gegen den Finanz⸗ Minister aus, der sich binnen der kurzen Zeit seiner Verwaltung außerordentlich bereichert haben soll. Der General Narvaez selbst erklärt sich laut gegen ihn und hat ein glänzendes Geschenk, das der Finanz⸗Minister ihm bestimmte, zurückgewiesen. Letzterer ist, seitdem er sich mit dem Herrn Salamanca überwarf, mit einem neuen Anleihe⸗ Projekt hervorgetreten, als dessen Unternehmer mehrere der achtungs⸗ werthesten spanischen Häuser, die Herren Sevillano, Marquis von Casa Irujo, Carriquiri und Andere sich ankündigen. Diese sind bereit, das An seihen von 1000 Mill. Realen zum Course von 40 ½ pCt. gegen 2 ½ Ct. Kommission und andere günstige Bedingungen zu unterhandeln und bis zum Betrage von 200 Millionen sogleich für sich zu unterzeichnen. Diese Anleihe soll 3 pCt. Zinsen tragen. Da nun aber die 1n gen Zproc. Papiere noch gestern für 36 baar zu haben waren, se

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ist das Bemühen der Gegner des Ministeriums dahin gerichtet, diese Papiere wo möglich noch weiter hinabzudrücken, und dadurch den Ab⸗ schluß der beabsichtigten neuen Anleihe zu verhindern. Indessen nimmt man an, daß die meisten Spekulanten à la baisse ihre Ver⸗ pflichtungen eingingen, ohne die nöthigen Papiere in Händen zu ha⸗ ben, und daher gezwungen sein werden, diese beim Erscheinen des Ab⸗ lieferungs Termines zu hohen Preisen anzukaufen und dadurch zum Steigen derselben wieder beizutragen. 8 Griechenland. 5 Athen, 15. April. Aus den lgestern bereits gemeldeten] Namen der Betheiligten ergiebt sich, daß das neue Ministerium kein gemischtes, sondern eins von rein englischer Farbe ist. Man sagt, Kolettis habe seinen Beitritt beharrlich verweigert, es fragt sich nun, ob er in der isolirten Stellung, in der er sich jetzt befindet, verhar ren, oder ob er sich der sogenannten Autochthonen⸗Partei nähern werde, zu welcher bekanntlich fast alle seine eingeborenen früheren An⸗ hänger übergetreten sind. Viele halten ersteres für wahrscheinlicher. Daß sich sämmtliche Eingeborenen von Bedeutung gegen ein Ministe⸗ rium Maurokordatos im voraus ausgesprochen, habe ich bereits ic. meinem vorigen Briefe angeführt. Nun erklären die Heftigeren unter ihnen offen, daß, wenn das Ministerium sich bei den Wahlen in den Schranken der Gesetzlichkeit hielte, sie dasselbe nachahmen würden, weil sie dann ihres Sieges gewiß wären, würde aber, wie zu fürchten stehe, das Ministerium, um sich eine Majorität zu verschaffen, zu un⸗ gesetzlichen und gewaltsamen Mitteln greifen, so stünden sie keines⸗ weges für Aufrechthaltung der Ruhe. Die Gemäßigteren dagegen erklären, daß jede Störung der Ruhe ihren Interessen entgegen sein würde und predigen Geduld. Die ungewöhnliche Heftigkeit, womit die Oppositionspresse bereits gegen das neue Ministerium auftritt, er⸗ klärt sich aus der jetzigen Lage der Dinge, doch steht zu erwarten, daß, wenn das Ministerium in seinem Gange die Opposition zu scho⸗ nen sich entschließen kann, sich dieselbe zu größerer Mäßigung herab⸗ stimmen werde.

Handels- und Börsen-Uachrichten.

Berlin, 6. Mai. Die gestern gestiegenen Course haben sich für sämmtliche Actien auch heute behauptet, und wenngleich der Umsatz auch nicht so bedeutend war, so blieb die Kauflust namentlich für Rheinische, Düsseldorf⸗Elberfelder Actien und ganz besonders für Oberschlesische Litt. A. und B. anhaltend.

Danzig, 3. Mai. An der Börse sind verkauft: nachträglich am 2.: Weizen poln. 43 L. und 97 L. 132 pf. a Cf. (2) Heute 39 L. do. a Cf. 350; inl. 6 L. 126pf. u. 15 L. 128 29pf. a Cf. (2), 15 L. 131 pf. a Cf. 330 u. 5 L. 133 pf. a Cf. 370. Noggen poln. 23 L. 122pf. a Cf. 170, 37 L. 123 24pf. a Cf. 174; inl. 18 L. 120pf. a Cf. (?,). Erbsen weiße 6 L. a Cf. 175 pr. Last.

Den 6. Mai 1844.

Pr. Cour. Brief.]† Geld.

.

. Pr. Cour. Actien.

Brief. Geld. Gem.

Fon ds. I 8 V

166 ½ 103 7 194 103 ¾ 159

103 ¼

96 ½

Brl. Pots. Eisenb. 10. do. Prior. Obl.] Mgd. Lpz. Bisenb. 10. do. Prior. Obl. Brl. Anh. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Düss. Blb. Eisenb. 8 do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant.* Brl. Frankf. Bisb. 101 1 100¾ 1o9ag, Petor. 9 bl. 100 ¾ 100 Obeé Sobles. Bisb. do. Lt. B. v. eingez. Gold al marco. B.-St. E. Lt. A u. B Friedrichsd'or. 13 13 ¼2 Magd.-Halbst. E. And. Gldm. 55 Th. 12 ½ I18, [Brl. Schw. Frb. E. Insconto. 3 4 sdo. do. Prior. Obl.

- Pr. Engl. 0 bl. 30. 4 Prüm Sch d. Sech. 88 ½ Kur- u. Neumüärk. Schuldverschr. 3 ½ herl. Stadt-Obl. 3 8 Daunz. do. in Th. Westpr. Pfandbe. 3 ½

100 ¼

100 ½ 99 100²⁷

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—— Ostpr. Pfaudbr. 3 ½ V 102 ½⅔ Pomm. do. 3 ½ 101½ 100⅔ Kur- u. Neum. do. 3 ½

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Schlesische do.

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103½ Auswärtige Börsen. Amsterdam, 2. Mai. Niederl. wirkl. Sch. 61 3⁄6. 5 % do. 100 ½. 5 % Span. 22 72. 3 % do. 36 ½. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. 7 2%. Preuss. Pr. Sch. —. Oesterr. 109 . 4 % Russ. Hope 91 ¼. Antwerpen, I. Mai. Ziusl. —. Neue Aul. 22 ½. Frankfurt a. M., 3. Mai. 5 % Met. 113 ¼ G. 2020. Bayr. Bank-Actien 708 G. Hope 90 ¾ Br. Stiegl. 90 ½ Br. 200 Fl. 94 ½. do. 500 Fl. 100 ½. do. 200 Fl. 32 ½ G. Hambu rg, 4. Mai. Bank-Actien 1670. Engl. Russ. 113 ½. Anl. de 1834 149 ⅓. de 1839 132 ⅞. Bank-Aetien 1627. Nordhb. 144 ⅞. Gloggn. 116 ½. Mail. 11 1 ½. Livoecn. 114 ⅓.

Meteorologische Beobachtungen.

Pol. —.

Bank-Aectien 2022. Int. 60 ½⅔. Poln.

Nach einmaliger Beobachtung.

Abends

10 Uhr.

8 Morgens Nachmwittags

6 Uhr. 2 Uhr.

1844. 5. Mai.

Quellwärme 7,390 R.

I —27„ * 2„„ 5205⸗ 44 Luftdruck 338, 06 Par. 337, 86 Par. 337,10 Par. Flusswärme 11,1° R.

Luftwärme ... + 9,0⁰0 R. + 15,80 n. + 1 1,50 R. Thaupunkt ... + 6,4° h. 2,90 R. + 4,90 K. Bodenwärme 9,9° R. Dunstsättigung 76 pett. 36 pot. 59 poEt. Ausdünstung 0,014 Rbh. Wetter beiter. U halbheiter. I bezogen. Niederschlag 0.

II o. 0 Wärmewechsel + 16,0⁰

Wolkenzug... Se- + 8,1°0 R.

337,010par... + 12,12 R. + 4,70 R.. 59 pct. 0No. Königliche Schauspiele.

Dienstag, 7. Mai. Der Freischütz, Oper in 3 Akten, Musik von C. M. von Weber. (Dlle. Kunth, vom Königl. Opern⸗Theater zu Brüssel: Agathe, als Gastrolle.)

Im Konzertsaale: 1) Nanon, Ninon et Maintenon, pièce en 3 actes, par Mr. Théaulon. 2) La première représentation de: La rue de la lune, vaudeville comique nouveau en 1 acte.

Mittwoch, 8. Mai. Der Platzregen als Ehe⸗Prokurator. Hier

Die Insel der Liebe.

0. 0.

Tagesmittel:

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Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 7. Mai. Das Liebes⸗Protokoll.

von Bauernfeld. Hierauf: Der Doppelpapa. Posse in 3 Akten, von Hagemann. (Beide Stücke neu in Scene gesetzt. vom Hof⸗Theater zu Hannover, im ersten Stück: im zweiten: Kraft, als Gastrollen.)

Mittwoch, 8. Mai. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Maria, ossia la Figlia del Reggimento. Hierauf: Zehnte Kunst⸗Vor⸗ stellung des Herrn B. Bosco in der ägyptischen Magie. 6 Uhr. Die Kasse wird um 5 Uhr geöffnet.)

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Banquier Müller,

Herr Bosco wird, vor seiner Abreise nach Hamburg, außer der

heutigen, nur noch zwei Vorstellungen geben, und zwar: Am heghene⸗ den 11ten die vorletzte und am Montag, den 13ten d. M. ie letzte. EI

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. sianraust Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruckerei.

Beilage

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Lustspiel in 3 Akten,

Herr Schramm,.,

(Anfang

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Beilage

Allgemeinen Preußischen

zur

Zeitung.

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SDdienstag den 7 n Mai.

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T. e Suns nbnb

Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Berichtigung. Hannover. Hannover. Verhandlungen beider Kammern. Baden. Karlsruhe. Verhandlungen der zweiten Kammer.

Großbritauien und Irland. Schreiben aus London. (Die Stellung der englischen Regierung zu dem muthmaßlich abgeschlossenen Vertrage des

Zoll⸗Vereins mit den Vereinigten Staaten.) Schweiz. Luzern. Das Traktanden⸗Cirkular.

mation des martinacher Comité's. b Italien. Von der italienischen Gränze. Die Umtriebe.

Sitten. Procla⸗

Spinner⸗ und Weber⸗Unterstützung. Der Seidenbau in Frankreich. 2 Gandels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Frankfurt a. M. Börse.

Auslan d. 8

Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 29. April. (N. W. Z.) Die von der Aachener Ztg. aus München vom 12. April gegebene Nachricht, „als wäre dem schaulustigen Publikum der Zutritt in der neuen Lud⸗ wigskirche versagt, weil das Gebäude, wie ein Gerücht gehe, in sei nen Fundamenten gewichen sei, und dadurch in den Mauern Risse erhalten habe, welche sich auch auf das Cornelius'sche Gemälde, das jüngste Gericht, erstrecken“, ist gänzlich aus der Luft gegriffen. Es ist auch dem Publikum der Zutritt nicht versagt, er steht ihm viel⸗ mehr zu jeder Stunde des Tages frei. Wenn übrigens die in ihrem äußeren und inneren Bau gänzlich vollendete Kirche ihrer Bestimmung noch nicht übergeben ward, so liegt der Grund darin, daß die zur Anschaffung der Kirchen⸗Paramente und zur Unterhaltung der Geist⸗ lichkeit benöthigten Mittel noch nicht vorhanden sind.

Hannover. Hannover, 2. Mai. (H. Z.) In der Sitzung erster Kammer vom 27sten v. M. kam außer verschiedenen anderen Gegen⸗ ständen von geringerem Interesse eine Petition der Eingesessenen, Amts Wittlage Hunteburg, wegen Hebung der Leinen⸗ und Garn⸗Fabrication. Der General⸗Syndikus, der über dieselbe reserirte, bemerkte: Inhalts der Peti⸗ tion sei in der Provinz Osnabrück die für dieselbe so äußerst wichtige Leinen⸗ Fabrication, in Folge ungünstiger Konjunkturen, so gesuyken, daß bei dem gegenwärtigen Absatze kaum etwas Mehreres als der Werth des rohen Stoffes bezahlt werde, wodurch ein großer Theil der Einwohner mit völliger Brodlosigkeit bedroht sei. Eine Hebung dieses Industriezweiges stelle sich als durchaus nothwendig dar, und bringen Petenten dafür ein doppeltes Mittel in Vorschlag. Einmal könne dadurch geholfen werden, daß aus der Landeskasse den Fabrikanten eine gewisse Quote des Erlöses, etwa 20 25 pCt., als Zuschuß gegeben werde, was bei einem Absatze von etwa 800,000 Rihlr. ungefähr 200,000 Nthlr. betragen würde. Sollte es indeß Bedenken haben, hierauf einzugehen, so könne schon durch die Anlage tüchtiger Bleich⸗Anstalten viel geholfen werden, indem das englische Leinen, womit das Osnabruͤcksche hauptsächlich zu konkurriren habe, gerade durch das schöne Bleichen sich auszeichne. Der Referent erkannte die hohe Wichtigkeit des Gegenstandes an, und verwies in dieser Beziehung darauf, daß in der Provinz Osna⸗ brück durchschnittlich 16,633,000 Ellen zu einem Werthe von 1,350,365 Nithlr. jährlich fabrizirt würden. Eine Hebung dieses Industriezweiges sei um so dringender, als, bei der verhältnißmäßig geringen Ergiebigkeit des Bodens in manchen Thrilen der Provinz, derselbe den einzigen Nahrungs⸗ Erwerb ausmache. Gleichwohl könne er es nicht für angemessen halten, die Vorschläge der Petenten der Regierung zur Annahme zu empfehlen, und wolle er statt dessen beantragen: b

„Die Petition an das Kabinet Sr. Majestät zu übersenden, mit dem Ersuchen, in Erwägung nehmen zu wollen, in welchem Maße die augen⸗ blicklich niedergedrückte Leinewands⸗Fabricatien, ohne Zuschüsse aus der Landes⸗Kasse an die Fabrikanten, gehoben werden könne.”

Ein Mitglied hielt dafür, daß der Gegenstand, welcher in der wegen der Steuer⸗ und Verkehrs⸗Verhältnisse angeordneten Kommission bereits zur Sprache gekommen, sich zu einer Prüfung von Seiten dieser Kommission eignen möchte, und gab, um den Verhandlungen derselben nicht vorzugrei⸗ fen, anheim, entweder die Petition an die genannte Kommission zu verwei⸗ sen, oder aber die Beschlußnahme auszusetzen, bis von dieser der Bericht vorliege. Dieser Anheimgabe gemäß nahm der Herr Proponent seinen Antrag zurück und schlug vor: „die Petition an die mehrgedachte Kommission zu verweisen“, was einstimmig genehmigt ward.

In der zweiten Kammer wurde an demselben Tage mit der zweiten Berathung des Volksschulgesetzes fortgefahren; sämmtliche noch fehlende Paragraphen wurden nach einander genehmigt, und endlich wurde das ganze Gesetz ohne Widerspruch zum zweiten Male angenommen.

Baden. Karlsruhe, 29. April. (Bad. Bl.) In der hbeutigen 58sten Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde die Berathung über die Strafprozeß⸗Ordnung fortgesetzt. In §. 193 bestimmt der Entwurf, daß das Bezirks⸗Strafgericht, namentlich bei geringeren Strafsachen, auch beschließen könne, daß Zeugen⸗Aussagen, die sich auf Nebenumstände beziehen oder wegen des Geständnisses des Angeschuldigten für die Urtheilsfällung minder wichtig sind, in der öffentlichen Sitzung verlesen und die Zeugen nicht vorgeladen werden. Herr Hecker stellt den Antrag, dies nicht zuzugeben, son⸗ dern alle Zeugen in dem öffentlichen Verfahren persönlich zu verneh⸗ men, da man nicht zum voraus wissen könne, inwieweit ihre Aussagen erheblich seien oder sie veranlaßt werden können, dieselben zu berich⸗ tigen. Die Berathung verbreitet sich hauptsächlich darüber, ob die schriftliche Voruntersuchung oder die öffentlich mündliche Verhandlung künftig die Hauptsache in dem Untersuchungs⸗Verfahren sein solle eine Streitfrage, welche sich durch das ganze Gesetz zieht, da in der Absicht des Entwurfes liegt, die öffentliche Sitzung mehr zu einer öffentlichen Schluß⸗Sitzung als zum Haupt⸗Verfahren und zu der Grundlage des Erkenntnisses zu machen und das Hauptgewicht in die schriftliche Voruntersuchung zu legen. Der Antrag wird verworfen.

Grossbritanien und Irland.

London, 28. April. Die Gewißheit, mit welcher man hier von dem Abschlusse eines Vertrages zwischen dem deutschen Zoll⸗ Verein und den Vereinigten Staaten spricht, und die Interpellationen des Dr. Bowring im Unterhause, welche die Regierung veranlassen, ihre Ansicht darüber zu offenbaren, scheinen mir eine genauere Darlegung des Gesichtspunktes und der Stellung der britischen Re⸗ gierung in dieser Angelegenheit nöthig zu machen, als wie sie der Premier⸗Minister im Unterhause neulich zu geben für gut befunden hat. Ich will keinesweges, von irgend einem Parteigeiste bestimmt, die Folgen eines solchen Vertrages zu Gunsten oder zum Nachtheil dieser oder jener Partei festzustellen versuchen, sondern einfach auf Grund bestehender Verträge die Stellung bezeichnen, in welcher sich England befinden würde, falls ein solcher Vertrag wirklich abgeschlossen worden wäre.

Jedenfalls ging die Frage des Dr. Bowring in Betreff des zwischen den Vereinigten Staaten und dem deutschen Zoll⸗Verein an⸗ geblich abgeschlossenen Vertrages aus einer lobenswerthen Besorgniß

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für das Wohl der britischen Interesseu hervor; sie war jedoch voreilig, einmal, weil man noch nicht einmal wissen kann, ob der Ver⸗ trag von der amerikanischen Legislatur ratisizirt werden wird, und dann, weil die Unterzeichnung eines solchen Vertrages nicht von selbst die mit anderen Mächten bestehenden Verträge in irgend einem Punkte aufhebt. Denn wir wissen noch nicht, daß der Zoll⸗Verein und die Vereinigten Staaten nicht die Absicht haben, die Bestimmungen des Vertrages gleichzeitig auf Großbritanien und andere S aaten auszu⸗ dehnen, welche ihrerseits berechtigt sind, mit der am meisten begün⸗ stigten Nation gleichgestellt zu werden. Geht man von dem Ge⸗ sichtspunkt der britischen Regierung aus, so besitzt England das Recht, seine Produkte und Fabrikate in die Vereinigten Staaten zu so nie⸗ drigen Zöllen einzuführen, wie sie nur irgend eine andere Nation dort entrichtet, und England würde demnach die Zulassung seiner Seiden⸗ und Leinenwaaren unter denselben Bedingungen beanspruchen, welche für Deutschland bestehen. Dies Recht hat seine Grundlage in dem zwischen Großbritanien und den Vereinigten Staaten abgeschlossenen Reziprozitäts⸗Vertrage vom 3. Juli 1815, dessen zweiter Artikel fol gendermaßen lautet:

„Die Einfuhr in die Vereinigten Staaten von allen Artikeln, Erzeugnissen, Produkten und Fabrikaten der Länder Sr. britanischen Majestät in Europa soll nicht mit höheren oder anderen Zöllen belastet werden, und eben so sollen nicht höhere oder andere Zölle auf die Einfuhr von allen Artikeln, Erzeugnissen, Produkten und Fabrikaten der Vereinigten Staaten in die Länder Sr. britanischen Majestät in Europa gelegt werden, als welche für gleiche Artikel, die Erzeugnisse, Produkte oder Fabrikate irgend anderer fremder Länder sind, bezahlt werden oder bezahlt werden sollen“ *).

Diese Klausel ist so klar ausgedrückt, daß über die Rechte Groß⸗ britaniens kein Zweifel bestehen kann, und sie ist jetzt in voller Kraft. Der Vertrag von 1815 ist zweimal erneuert worden, nämlich im Jahre 1818 auf zehn Jahre und im Jahre 1827 auf unbestimmte Zeit, welche, nach vorhergegangener Anzeige, jede Partei die Freiheit hat, bestimmt festzustellen. Ein Geheimeraths⸗Befehl vom 5. November 1830 hat endlich den Vereinigten Staaten dieselben vollen Privilegien des Handels mit den britischen Kolonieen ertheilt, in deren Genuß diejenigen Staaten stehen, welche den britischen Handel mit demjenigen der von ihnen am meisten begünstigten Nation auf gleichen Fuß ge stellt haben. Demnach hat die britische Regierung bereits den Ver⸗ einigten Staaten die größten Handels⸗Vortheile gewährt, welche sie gesetzlich irgend einer Nation einzuräumen die Macht hat.

In der Debatte (vergl. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 120) zeigte Sir R. Peel den Unterschied zwischen unbedingten und bedingten Reziprozitäts⸗Verträgen. Der Vertrag mit den Vereinigten Staa⸗ ten ist von der ersteren Art; von der letzteren ist der Vertrag zwi⸗ schen Großbritanien und Rußland vom 11. Januar 1843, welcher für gegenseitige Gewährung von Handels⸗Begünstigungen z. B. sti⸗ pulirt, daß „eine Konzession aus freien Stücken gewährt werden soll, wenn sie zu Gunsten des anderen Staates aus freien Stücken ein⸗ geräumt worden sein sollte, oder daß so genau wie moguch dieselbe Entschädigung oder dasselbe Aequivalent geboten werden soll, im Fall daß jene Konzession bedingt gewesen sein sollte.“

*) „No higher or other quties shall be imposed on the Importation into ihe United States of any articles the growth, produce, or mann-

or other quties shall be imposed on the Importation into the Territo- ries of His Britannic Majesty in Europe of an) artiecles the growth, produce or manufacture of the United States, than are or shall be payable on the like articles, being the growth, produce or manufacture

of any other foreign country.“

facture of His Britanic Majesty's territories in Europe, and no higher

In Betreff der zwischen Großbritanien und den deutschen Staa⸗ ten bestehenden Verträge genügt es, hier zu bemerken, daß durch eine Kabinets⸗Ordre vom 20. Mai 1826 Se. Majestät der König von Preußen den britischen Handel im Allgemeinen mit demjenigen der am meisten begünstigten Nation so lange gleichgestellt hat, als preu⸗ ßische Unterthanen im Genuß der vollen Vortheile des Handels mit den britischen Kolonieen bleiben. Preußische Unterthanen haben nicht aufgehört, dieser Vortheile theilhaftig zu sein, und man kann deshalb auch nicht zweifeln, daß Preußen fortfahren wird, alle britische Waa⸗ ren, wie die der am meisten begünstigten Nation, zuzulassen; Taback, das Produkt jeder britischen Besitzung, dürfte z. B. demnach die An⸗ sprüche auf denselben Zoll haben, wie der Taback der Vereinigten 1I Fuasrst h

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Luzern. Das Traktanden⸗Cirkular für die ordentliche Tagsatzung des Jahres 1844 ist am 24. April erlassen und bereits an sämmtliche Stände versendet worden. §. 25 enthält die Angelegen⸗ heiten des Kantons Aargau und lautet: A. „In einem am 1. Hornung 1844 durch ihre Abgeordneten unterzeichneten und in den folgenden Tagen durch die zuständigen Behörden genehmigten Manifeste an sämmtliche eidgenössischen Stände haben die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Freiburg das Begehren gestellt: „„es wollen die eidgenössischen Stände ihre Gesandtschaften an die ordent⸗ liche Tagsatzung des Jahres 1844 dahin instruiren: es sollen, in Wahrung der konfessionellen Rechte und in Erfüllung der durch Ar⸗ tikel XII. des Bundes⸗Vertrages obliegenden Pflichten, sãmmtliche durch das Dekret des Großen Rathes von Aargau am 13. Jänner 1841 aufgehobenen Klöster wieder in ihre bundesgemäßen Rechte ein⸗ gesetzt werden.““ Die Stände werden eingeladen, über diesen Ge⸗ genstand ihre Gesandtschaften mit Instructionen zu versehen, welche den in dieser Angelegenheit maßgebenden Vorschriften des Artikels XII. des Bundes⸗Vertrags entsprechen.“

Sitten, 28. April. Das martinacher Comité hat eine von seinem Präsidenten, Moriz Barman, und seinem Secretair, Joseph Abbet, unterzeichnete Proclamation an die Bürger des Wallis er⸗ lassen, worin es als seinen ersten Zweck angiebt, einen Angriff der Reaction auf die öffentliche Ordnung, auf den Sitz der Regierung zunächst zu verhindern und hierzu alle Fractionen der Parkei des Fortschrittes zu vereinigen. Zur Erreichung jenes Zweckes scheine nämlich die Regierung unmächtig, wenigstens sei ihr Benehmen nicht geeignet, die Thatsachen, welche eine bewaffnete Reaction befürchten lassen, zu unterdrücken. Außer diesem Zwecke hat das Programm die Unterdrückung der Vorrechte und Immunitäten, den Unterricht des Volkes und die Förderung des Landeswohles als Zwecke des Comité's, zu dessen Bildung 31 Gemeinden der westlichen Zehnten mitgewirkt haben, aufgenommen.

Itgi Von ver traltenischen Gränze, 23. April. Je Cosende haben sich etwa 20 in die letzten Unruhen verwickelte Personen frei⸗ willig vor den Behörden gestellt. In Messina ist der Sardinier Antonini verhaftet worden. Er soll als Agent Mazzini's unter einem angenommenen Namen und als Maler sich daselbst aufgehalten haben. Von den italienischen Küsten aus will man, sowohl im mittellän⸗ dischen als im adriatischen Meere (bei Ancona) verdächtige Fahrzeuge ohne Flagge gesehen haben, die man als zu einer Expedition der Re⸗ volutionaire gehörig angesehen und gegen die man auch einige Schiffe ausgeschickt hatte. In Rom selbst sollen neue Umtriebe entdeckt wor

den sein, in Folge deren einige Verhaftungen stattfanden.

Spinner⸗ und Weber⸗-⸗Unterstützung. Im weiteren Verfolg unserer Bekanntmachungen bringen wir hiermit den Umfang des uns zur Ausführung übertragenen Spinner und Weber⸗Unterstützungs⸗Geschäftes bis zum heutigen Tage zur allgemeinen Kenntniß.

Von den Handspinnern

An Flachs 8 I ist angekauft:

zum

Selbst⸗.

An Handweber ist für abgelieferte

An die Handweber ist zu ermäßigten Preisen verkauft: ist schlesisches

Preis auf Maschinen

und Handgarn Waare

kosten⸗

preise ist

verkauft.

Zeitraum.

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Psd.

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zum Verweben an Lohn gegen Lohn gezahlt wor⸗ ausgegeben, den.

zu Schock

Leinwand. Nürn Hr pf

Maschinengarn

für As r ps

für 8 RNlhr. Mhr. vf.

in Erdmannsdorf

bis 15. April 1844 14984 [163

vom 16ten bis 30. April. 3409 21G6

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744

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bis 30. April 1841 .. . . 18391 79

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107528] 6 3 ½ 329 2755

in Grüssau bis 15. April 1844 550 12 16 vom 16ten bis 30. April. 8 1 3 21 8 10

bis 30. April 1811 ....

Zusammen bis 15. April 18444S. vom 16ten bis 30. April.

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2204 9 994

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biis 30. April 1844 ....

Erdmannsdorf in Schlesien, den 30. April 1844.

gez. Weck.

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Flachsgarn⸗Maschinen⸗Spinnereii.

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1 Der Sei ĩ . grei 8 Der Seidenban in Frankreich. x. Paris, 30. April. Die französische Gesellschaft für Beförderung und Hebung des Seidenbaues hat so eben den siebenten Band ihrer Jahr⸗ bücher veröffentlicht, der an Reichhaltigkeit des Inhalts den in den früheren Jahren erschienenen nicht nachsteht. Er enthält die sämmtlichen in Frank⸗ reich erzielten Ergebnisse der Seidenerzeugung im Jahre 1843, zeigt das Gute, was bewerkstelligt, die Fortschritte, welche erzielt worden sind, aber auch die Fehler, welche da und dort noch gemacht wurden, mit Angabe der Mittel, sie künftig zu vermeiden und Verbesserungen eintreten zu lassen. Das Buch giebt überhaupt ein vollständiges Bild des gesammten Zustan⸗ des dieses für Frankreich so wichtigen Industriezweiges mit allen durch Zif⸗ fern belegten Einzelnheiten, wie man sie nur durch kostspielige Reisen in die Hauptorte, wo der Seidenbau vorzugsweise in größerem Maßstabe be⸗

trieben wird, und selbst dann schwerlich in gleicher Vollständigkeit und All⸗

seitigkeit zu erfahren vermöchte. Für diejenigen, welche auch auswärts und namentlich in Deutschland diesem Industriezweige besondere Aufmerksamkeit und Thätigkeit widmen, ist dieses Buch als höchst beachtenswerth sehr zu empfehlen. pfcden. nzfiche Seiden⸗Erzeugung hat in den letzten Jahren eben so große als schnelle Fortschritte awe. Im Jahre 1836 belief sich der Werth sämmtlicher in Frankreich erzeugten Seide noch nicht auf 60 Mil⸗ lionen, jetzt übersteigt derselbe bereits 100 Millionen, und die Seidenzucht Frankreichs ist nicht blos eine der bedentendsten Industrieen geworden, son⸗ dern ihr kommt zugleich auch der Ruhm zu, unter allen Industriezweigen die größten Fortschritte gemacht zu haben. Diese erzielten Resultate sind aber nicht allein von hohem Werthe wegen der Kostbarkeit des Produkts an sich, wegen der beträchtlichen Quan⸗ tität des erzielten Produktes und weil die Ziffer der Seiden⸗Erzeugung

noch mit jedem Tage wächst, sondern auch und zwar vorzugsweise wegen