1844 / 128 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ü 8 Tabacksgeschäfts verbürgt werden, und zwar so, da e Pacheenn des Tabacks⸗Monopols zu zahlenden Sum⸗ nen direkt an die Bank des heiligen Ferdinand abgegeben wer⸗ 2 und daß diese damit die Coupons der neuen Schuld einlöst. Man versichert, daß die rückständigen Zinsen der aktiven Schuld von den Jahren 1841 bis 1843 fapitalisirt, und mit der neuen Anleihe auf gleichen Fuß gesetzt, oder vielmehr, daß die Coupons derselben bei der Realisirung der Anleihe an Zahlungsstatt angenommen wer⸗

646*“

O München, 1. Mai. Neben dem frohen Ereigniß der Doppel⸗Hochzeit in der Königlichen Familie nehmen die Neuigkeiten aus Griechenland wieder die öffentliche Theilnahme vorzugsweise in Anspruch. Den ihrem Inhalte nach unwichtigen Briefen vom 16ten sind zur großen Ueberraschung gestern Abends solche vom 21. April gefolgt. Da dieselben aber erst diesen Morgen ausgegeben worden sind, hat das, was sie enthalten, noch nicht genug bekannt werden können, um über seinen Werth und seine Natur ein Urtheil fällen zu können. Im Allgemeinen wird ihr Inhalt als ein befriedigender be zeichnet. Gleichzeitig mit dieser neuesten Post ist Freiherr von Schrenk aus Athen hier eingetroffen, und es hat sich also das viel verbreitete Gerücht, als werde er Herrn von Gassert am griechischen Hofe er⸗ setzen, als unbegründet erwiesen. Hat Herr Baron von Schrenk durch sein über alles Erwarten baldiges Eintreffen (er hat die Reise von Athen bis München in neun Tagen zurückgelegt) hier überraschen müssen, so hat auch er selbst sich sehr angenehm bei seiner Ankunft berührt finden können, da er so eben vom Ober⸗Studien Rath zum Ministerial⸗Rath (im Ministerium des Innern) befördert worden ist. Diesen Morgen wurde derselbe von Sr. Majestät dem König empfangen.

8 ESEisenbahnen.

Natibor, 30. April. Es ist dem Direktorium der Wilhelms⸗ Bahn⸗Gesellschaft so eben ein Reskript des Herrn Finanz⸗Ministers vom 24sten d. zugekommen, wonach die eingereichten Statuten nun⸗ mehr nach beendigten Erörterungen zwischen sämmtlichen hohen Mi⸗

nisterien des Königs Majestät zur Allerhöchsten Konzession und Be⸗

stätigung vorgelegt werden sollen. Ferner daß das eingereichte Bau⸗

projekt und insbesondere der Oder⸗Uebergang hier bei der Stadt

genehmigt werde, insofern nicht etwa die der Königlichen Regierung übertragene, unverzüglich vorzunehmende örtliche Prüfung einzelne auf das ganze Unternehmen jedoch wenig einflußreiche Modificationen erforderlich machen sollte. Daher werde denn auch die Königliche Regierung ohne weitere Rückfrage an das Ministerium die Geneh⸗ migung zum Bau ertheilen.

x Hannover, 3. Mai. Die Eisenbahn von hier bis Braun⸗ schweig wird am 19ten d. M. eröffnet werden, und vom 1. Juni an treten die zwischen beiden Städten dreimal täglich stattfindenden Dampf⸗ wagen⸗Fahrten in eine solche Verbindung mit den Herzogl. Braunschweig⸗ schen, den Magdeburg⸗Leipziger und Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahnen, daß die Reisenden in einem Tage von hier nach Berlin und resp. Dresden, sowohl hin als zurück gelangen können, und Gelegenheit finden, zweimal täglich nach Halberstadt und Magdeburg und dreimal täglich nach dem Harz hin und her zu fahren. 8

Die Personen⸗Posten von hier nach dem Rhein, sowohl über

Minden als Paderborn, so wie diejenige nach Bremen, werden von Zeitpunkte an in die genaueste Verbindung mit diesen Ei⸗ senbahnzügen gesetzt und dadurch den Reisenden über hier jede mög⸗ liche Beschleunigung und Erleichterung ihrer Reisen gewährt werden.

demselben

Die Warschauer Bi⸗ und Eisenbahn⸗ die Bahn von

A Warschau, Anfangs Mai. bliothek liefert eine Karte der Eisenbahnen Projekte Europa's, woraus zu entnehmen, daß Warschau nach Krakau, welche über Skierniewie, Petrikau und

Czentstochow führt, ihrer Vollendung nahe ist. Sonach dürfte

die Verbindung zwischen Warschau und Triest bald hergestellt sein, da eine Bahn von Krakau nach Olmütz schon projektirt, die von Olmütz bis Wien und Gloggnitz befahren, eine Strecke bis hinter Grätz vollendet und die Fortsetzung von dort bis Triest entworfen ist. Für Warschau wäre diese erleichterte Verbindung von namhaftem Nutzen, sollte auch die Stadt ein noch mehr italienisches Ansehen be kommen. Von den drei russischen Bahnen beträgt die Warschau⸗Kra⸗

kauer 285, die St. Petersburg⸗Zarskoje⸗Seloer 26 und die St. Pe⸗

tersburg⸗Moskauer 560 Werst, letztere ist jedoch erst im Projekt vor⸗

handen. Den Gesellschaften der russischen Eisenbahnen sind die größ⸗ ten Bequemlichkeiten eingeräumt. Der Actien⸗Verein der St. Peters⸗ burg⸗Zarskoje⸗Seloer Bahn, welche in Rußland zuerst vollendet wurde, erhielt die zu benutzenden Schatz⸗Grundstücke unentgeltlich, den tem porairen Besitzern derselben wurden andere Grundstücke, beziehungsweise Entschädigungen, angewiesen. In der Absicht, den Bau⸗ zu beschleunigen, ward demnächst die Actien⸗Gesellschaft ermächtigt, über die etwa weg⸗ zunehmenden Privatgebäude und Grundstücke gegen Einlage einer dem Werthe entsprechenden Caution bei der betreffenden Behörde, ohne vorherige Bestätigung der Taxe, zu disponiren. Der Großfürst Mi⸗ chael Pawlowitsch erlaubte der Gesellschaft, in seinem Park zu Paw⸗ lowsk einige Paläste zur Aufnahme und zum Vergnügen des Publi⸗ kums zu erbauen.

Die Gesellschaft hat das Recht, aus dem Auslande das zur Bahn nöthige Eisen ohne Zoll einzuführen, doch nur für den Fall, wenn keine der russischen Fabriken die Lieferung unter den Bedingungen

übernehmen will, welche das Ausland stellt; auch die nöthigen Ma⸗ Die Regierung hat überdies keinen Tarif für Fracht oder Personen vorgeschrieben, son⸗ dern dies lediglich der Gesellschaft überlassen. Die Bahn ist für alle Zeiten Eigenthum derselben, und binnen der ersten zehn Jahre steht

schiaen dürfen ohne Zoll eingeführt werden.

es Niemandem frei, eine zweite Bahn in derselben Richtung zu er bauen.

an den Staat, noch Lasten von Seiten der Post⸗Verwaltung zu über nehmen.

Oberfläche ruht auf einer Grundlage von

der Kasse, welcher so vertheilt wurde, daß ¹) auf Zinsen und Amortisation des National⸗ ttse 2) auf die Dividende für die Actionairs. . beeeeeö* 4) auf das Reserve⸗Kapital.......... . .....

60,000 „» 8,117 » 33,468 »

Im Laufe dieser zehn Jahre hat die Gesellschaft weder Abgaben

Das Privilegium zum Bau ist vom 21. März 1836, und schon im nächsten Jahre war die Bahn dem Publikum eröffnet. Ihre

14 Zoll hohem Kies, worauf hölzerne Balken gelegt sind; die an diese befestigten Sättel⸗ chen halten die Schienen. Die Breite der Bahn zwischen den Schie⸗ nen beträgt 6 Fuß 4 Zoll. Im Jahre 1842 benutzten 602,191 Per⸗ sonen die Bahn, was einen Ertrag von 226,088 Rubel lieferte; die Unterhaltung des Weges kostet auf die Werst 315 Rubel. Es blieb am Ende des Jahres 1842 ein Ueberschuß von 131,468 Rubel in

29,999 Rubel,

737,708 Nubel,

kamen. Als Brennmaterial wurde statt der Steinkohlen Holz 5 88 8 er Uebersicht wird man einen ungefähren Maßstab für den Weiterbau Das Unternehmen erfor⸗

woraus sich eine Verminderung der Ausgabe ergeben hat. Aus die

der Bahn nach Moskau gewinnen können.

00 Millionen Ass. Rubel. Die Bahnrichtung geht nach Twer, von dort wird eine Zweigbahn nach Rybinsk an der Wolga geleitet. Das Handlungshaus Stieglitz und Comp. ist autorisirt, die Anleihe im Auslande zu vermitteln, und soll die hierdurch entstehende Schuld in Rücksicht der Verzinsung und Amortistrung von den übrigen russi⸗ schen Staatsschulden abgesondert bleiben. Die ganze Höhe dieser Schuld ist auf 50 Millionen Silber⸗Rubel festgesetzt, inzwischen je⸗ doch 1843 ein 4proc. Anlehen von 8 Millionen hinzugekommen. Die Warschau⸗Krakauer Bahn, ein Unternehmen, welches die Kräfte von Privatleuten überschritt, hat der Kaiser laut Ukases vom Oktober v. J. weiter zu bauen befohlen, so daß sie im Jahre 1847 beendigt sein wird. Die Erdarbeiten sind ihrer Vollendung nahe; der Bau, welcher eher begann, als sich die Gesellschaft vollständig konstituirt hatte, und deshalb nothwendig ins Stocken gerieth, wird jetzt zum Vortheil des Landes, und namentlich Warschaus, ohne Zweifel seine ungehinderte Beschleunigung finden.

n Paris, 2. Mai. Zwischen den verschiedenen Koterieen der Deputirten⸗Kammer hat sich ein lebhafter Streit über die der Sanc⸗ tion der Kammern unterworfenen oder zu unterwerfenden Eisenbahn⸗ linien erhoben. Es verhält sich damit folgendermaßen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat nach und nach fünf Gesetz⸗Entwürfe in den Palast Bourbon gebracht, nämlich über die Vollendung der Nord⸗ Eisenbahn mit den Verzweigungen nach Boulogne und Dünkirchen; über die Bahn von Paris nach Chalons sur Saone, die einen Theil der Linie von Paris nach dem Mittelmeere bildet; über die Bahn von Orleans nach Vierzon, von Orleans nach Bordeaux und end⸗ lich über die Benutzung der auf Kosten der Regierung erbau⸗ ten Linie von Nimes nach Montpellier. In Betreff der Nord⸗ bahn hat sich ein Konflikt zwischen Boulogne und Calais erho⸗ ben, und Dünkirchen ist mit der von dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten vorgeschlagenen Richtung ebenfalls nicht zufrieden. Die in allen Richtungen sich kreuzenden Intriguen haben bis jetzt die Abfassung des Berichts verzögert. Vor zwei Monaten wurde der Gesetz⸗Entwurf vorgelegt und die Kommission hat bis jetzt noch zu keinem Schlusse kommen können. Der Gesetz⸗Entwurf über die Linie von Orleans nach Bordeaux hat von Seiten des Departements der Loire und der benachbarten Departements ebenfalls gewichtige Ein⸗ würfe hervorgerufen. Endlich hat die Linie von Paris nach Chälons sur Saoône die Unzufriedenheit aller Ortschaften erregt, die gehofft hatten, man werde für die Linie von Paris nach Straßburg und von

Paris nach Lyon eine gemeinsame Linie annehmen. Unter Anderem hat die Stadt Troyes hier in Paris Abgeordnete, die ihre Reclama⸗ tionen gegen die Anlegung der Bahn durch das Yonne Thal mit dem größten Eifer verfolgen. Diese Reclamationen und Petitionen setzen nicht nur das Ministerium in Verlegenheit, sondern auch die Kom⸗ missionen, welche mit der Prüfung der verschiedenen Gesetz⸗Entwürfe beauftragt sind. 1

Herr Molé hat bekanntlich eine Gesellschaft für den Bau und die Benutzung der direkten Linie von Paris nach Straßburg organi⸗ sirt. Diese Gesellschaft dringt unaufhörlich in Herrn Dumont, noch in diesem Jahre einen Gesetz⸗-Entwurf für die Ausführung dieser Linie vorzulegen. Es ist dies sehr schwierig, denn die Session wird in zwei Monaten geschlossen, und in dieser Zeit muß man die Gesetz⸗ Entwürfe über die Gefängnisse, über die Supplementar⸗Kredite, über das Budget der Einnahmen und Ausgaben und mehrere andere sehr drin

b Paris, 2. Mai. Der Umsatz war heute an der Börse in französt⸗ schen Renten sehr belebt. Die Zproc., anfangs angeboten, hob sich später wieder in Folge ansehnlicher Käufe, die durch die monatliche Abrechnung veranlaßt waren. Die spanischen Fonds waren allgemein angeboten.

LEEII 1113“*“ Den 7. Mai 1844. Pr. Cour. Brief.† Geld.

S c.

8 3 Pr. Cour. ctien. 8

8 Urief.

Fonds. Ys

Geld. Gem,

1

100¾ *1⁴l. Pets. Eiseub. 167

0. do. Prior. Obl. 103², 88* S Mgd. Lpz. Eisenb. 194;

do. do. Prior. Obl. 103 Hrl. Anh. EisenbL. 159 ¼ do. do. Prior. Obl. 103] Düss. Elb. Eisenb. 5 96 ½ do. do. Prioc. Obl. Rbein. Eisenb. 92 ½ do. do. Prior. Obl.* do. v. Staat garant.: d ehsh Rel. Fraunkf. Bisb. 5 do. do. Prior. Obl.* 0 b.-Schles. Eisb.]- Lo. Lt. B. v. eiugez. b B.-St. R. Lt. A u. B 3 ⁄½ 13 ½ H1axd.-MHalbst. E. 4 8 11381 [url. Schw. Frb. E. 4 3

St. Schuld-Sch. 3 ½ Pr. Rugl. 621I. 30. 4 Prüm Sch A. geeb. Kur- u. Neumärk. Secbuldverschr. 3 ½ 100 ¼ Berl. Stadt-Obl. 5 100¼

101*

99 ¾ 100 ½¼ Dauz. do. iu Th. 18 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 101 100 ½ Grossh. Pos. do. 4 104 do. do. 3 ½ 99 , Ostpr. Pfandbr. 3 102¼ Pomm. do. 3 ½ 101 4 100 Kur- u. Neum. 40.3 ½ 101 2 100 Schlestsche 40. 3 100 ½ 100

103 127 121 1332¼

Gold al marco. Friedrichsd'or. 1 123 4 And. GCIdar. à 5 Th. 1 123 ½

Disconto.

8 4 do. do. Prior. Obl. 4

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief.Geld.

250 Fl. 2 Mt. 140⅔ 140 ½ Mk. Kurz 150 ¼ Mx. 2 Mt. 149 ¼ 1.St. Mt. 6 23 ½ ö11A121“]; 300 Fr. Mt. 79 22 a“ 50 Fl. Mt. 104 Fl. Mt. 102 ½ Thlr. Mt. 99 ½

100 Thlr. 8

Mt. 100 Pl. Mt. 56 SRbl.

Woch.

Weche e 1-— U00 ur 8.

Amsterdam

d.

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London

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104 102 99„ 99 99 88 107 ½

Augsburg

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Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. Frankfurt a. M. Whh .

Petersburg.

&RmhRʒR;RhRʒ

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 3 Mai. Niederl. wirkl. Seb. 61 96. 5 %, 40. 100 16. 5 % Spauv. 22 ½. 3 % do. 36 %. Pass. 6 25 . Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Pr. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109 ½. 4 % Russ. Hope 9¹¼. IAutwerpen, 2. Mai. Ziusl. —. Neue Aul. 22. Frankfurt a. M., 4. Mai. 5 % Met. 113 ¾ 6. 2018. Bayr. Bank-Actien 706. Hope 90⅔ Ur. Stiegl. 902 Hr. 300 Fl. 94 G. do. 500 Fl. 100 ½ 4o. 200 Fl. 32 ½ G. Paris, 2. Mai. 5 % Rente ün cour. 122. 30. 3 % Rente in cour. 84. 40. 5 % Neapl. au compt. 102. 5 % Span. Rente 32 %. Pass. 7 7. 8— 8 Anl. de 1834 149 ½. de 1839 132 ½. Bank-Aetien 1629. Nordb. 145 9. Gloggu. 116 ⅞.

2

Mail. 114 ¼.

HBank-Aetien 2020.

:0 ¹¹ lat. 60 4%. Poln.

Livorn. 115. Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger

Abends

gende Gesetze berathen. Wie soll da noch Zeit übrig bleiben für die Eisen⸗ bahn⸗Gesetze? Zu den fünf Entwürfen braucht man wenigstens vier⸗ zehn Tage. Es ist daher um so mehr zu befürchten, daß die straß

Nachmittags V 2S

1844. Morgens

6. Mai. 6 Uhr. 10 Uhr.

Beobachtung.

Luftdruck.... 335,30“ Par. 334,92 Par. 334,14 Par. Auellwärme 7,89

burger Bahn auf das nächste Jahr vertagt werden wird, da man noch nicht über die Richtung einig ist, und die Bewohner von Metz, dem Projekt des Herrn Molé entgegen, die Linie durch ihre Stadt gelegt zu sehen wünschen.

Handels- und Börsen-Uachrichten. Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 6. Mai 1844. Weizen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf.; Sgr. 7 Pf., auch 1 Rihlr. 6 Sgr.; Hafer 24 Sgr.,

8 Roggen 1 Rthlr. 9 auch 21 Sgr. 1

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., auch 2 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf. und 2 Rthlr.; Roggen 1 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf.; Hafer 23 Sgr. 1 Pf., auch 20 Sgr. 9 Pf.; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf. Sonnabend, den 4. Mai 1844.

Das Schock Stroh 7 Rthlr., auch 5 Rthlr. 20 Sgr. Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf.

Stettin, 6. Mai. (B. N. d. O.) Getraide. Guter 128/130pfd. gelber märlischer Weizen ist zu 51 Rthlr. zu haben, während nur 50 Rthlr. dafür geboten wird; für 125/127pfd. schles. ist 48* Rthlr. offerirt, 1 Rthlr. höher solcher aber nur zu kaufen. Von Roggen ist eine Kleinigkeit geringer preuß. vom Boden zu 28 Rthlr. gemacht worden; auf Lieferung p. Fruh⸗ jahr sind zu 29 ½ Rthlr. Abgeber, p. Juni/Juli ist 30 Rählr. bezahlt und noch dazu erlassen, p. Juli bis Oktober zu 31 Rthlr. anzukommen. Gerste ist wenig angetragen; große pomm. und schles; mit 26 Rihlr. bezahlt, dazu indeß auch wohl noch zu haben; Oderbruch fehlt fast ganz und wird auf 24 ½ Rthlr. gehalten. Hafer, schwerer pomm. zu 17 Rthlr. käuflich, leich⸗ terer verhältnißmäßig billiger. Erbsen unverändert. Wicken 29 a 30 Rthlr.

Landmarkt vom 4ten d.: Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. Zufuhren... 12 16 6 8 2 Wsp. 23 a 25 17 a 19 30 a 34 Rthl.

Preise 48 a 50 31 a 34. Samen. Schlagleinsamen bleibt zu 48 Rthlr. angetragen. Rother

und weißer Kleesamen behält Käufer und behauptet sich im Preise, während geringer häufig und schwer verkäuflich ist. . Spiritus aus erster Hand zur Stelle 24 ½ %, aus zweiter Hand 24 2 % bezahlt, pro Juni /Juli sind zu 24 % Abgeber da, Käufer würden sich indeß wohl nur zu 24 ½ % finden lassen. b 8 Von Rüböl sind hier starke Ankäufe für den Rhein gemacht und die letzte Erhöhung hat sich behauptet; in loco 9 ½ Rthlr. bezahlt, 10 Rthlr. Br.; pro Herbst 10 ¾8 Rthlr., zuletzt 106 Rthlr. bezahlt, auf 11 Rthlr. gehalten. Leinöl 10 ½ Rthlr. Südseethran 9 Rthlr. Berger br. Leber 24 ½ Rthlr. Br. Hamburg, 3. Mai. (B. H.) Weizen konnte die Preise voriger Woche nicht behaupten und mußte einige Thaler niedriger verkauft werden; nur einige Partieen wurden für Frankreich genommen. Roggen schwer zu⸗ begeben und Preise weichend. Gerste wurde auf vorige Notirungen gehal⸗ ten. Von Hafer fanden frische feine Sorten Nehmer zu Preisen, wie in voriger Woche, dagegen konnte man alle anderen Sorten billiger kaufen. Erbsen müssen einige Thaler niedriger notirt werden, und auch Bohnen würde man etwas billiger bekommen. Wicken blieben vernachlässigt. Für Rappsaamen war mehr Frage, und die Preise sind 3 5 Rthlr. höher zu notiren als vor acht Tagen. Leinsaamen war auch leichter verkäuflich. In Weizenmehl ging nicht viel um, und kann man dasselbe etwas billiger kau⸗ fen. Schiffsbrod bedang vorige Preise. Mit Rappkuchen und Leinkuchen ist es flau und Preise nominell. Das Getraide⸗Geschäft ab auswärts war hier auch in den letzten acht Tagen sehr unbedeutend. Für Weizen war daher die Stimmung slauer, und Verkäufe sind nur zu billigeren Preisen zu erwirken. Mit Roggen ist es ebenfalls flau, und man kann ein paar Thaler billiger kaufen. Gerste fand zu den erniedrigten Preisen einige Nehmer. Wenn die Hafer⸗Preise 3 a 4 Rthlr. herabgesetzt werden, so dürfte es zu einigen Geschäften darin veranlassen. Für Erbsen wollte man die vorigen Notirungen auch nicht eben. Von Bohnen muß man dasselbe berichten. Wicken ohne Beachtung. Fn Buchweizen kein Handel. Rappsaamen ist 3 a 4 Rtihlr. höher, als vor acht Tagen. Leinsaamen preishaltend. Leinkuchen und Rappkuchen viel

Der Centner

Erbsen.

angeboten, und ist Beides zu bedeutend billigeren Preisen zu haben.

Luftwürme . PFlusswärme 10,40 h.

Thaupunkt . .. †+ Dunstsättigung Wetter

9,8° hR. + 12,82 n. + 9,60 k. 4,1° B. + 7,0“ h. + 5,9° n. 63 „„Ct. 65 pCt. 74 pCt. bezogen. bezogen. heiter. 0. 19* 0 Wärmewechsel + 18,19 Wolkenzug . .. 0. 8,8 ° R. Tagesmittel: 334,79 Par. + 10,70 R. + 5,70 R. 67 pct. 0. Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 8. Mai. Der Platzregen als Ehe⸗Prokurator, drama⸗ tisirte Anekdote in 2 Abth., von E. Raupach. Hierauf: Die Insel der Liebe, oder: Das unausführbare Gesetz, phantastisches Ballet in 2 Akten, von P. Taglioni. Musik von Gährich.

In Potsdam: Theater⸗Vorstellung.

Donnerstag, 9. Mai. Der zerbrochene Krug. Hierauf: Tartüffe. (Herr Döring, im ersten Stück: Dorfrichter Adam, im zweiten: Tar⸗ tüffe, als Gastrollen.)

Freitag, 10. Mai. Zum erstenmale: 5 Abth., von Bulwer, übersetzt von L. Braunsfeld. Kardinal Richelieu, als Gastrolle.)

Im Konzertsaale: 1) Un péché de jeunesse, vaudeville en 1 acte. 2) La première représentation de: Une jeunesse ora-

geuse, vaudeville nouveau en 2 actes, par Mr. Charles Desnoyers.

Ausdünstung 0,011 Rh. Niederschlag 0.

Richelieu, Schauspiel in (Herr Döring:

Königsstädtisches Theater. 8

Mittwoch, 8. Mai. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Maria, ossia la Figlia del Reggimento. Opera in 2 Atto. Musica del Maestro Donizetti. Hierauf: Zehnte Kunst⸗Vorstellung des Herrn B. Bosco in der ägyptischen Magie. (Anfang 6 Uhr. Die Kasse wird um 5 Uhr geöffnet.)

Herr Bosco wird, vor seiner Abreise nach Hamburg, außer der heutigen, nur noch zwei Vorstellungen geben, und zwar: Am Sonnabend, den 1 1ten, die vorletzte und am Montag, den 13ten d. M., die letzte. .

Donnerstag, 9. Mai. Des Schauspielers letzte Rolle. Lustspiel mit Gesang in 3 Akten, von Friedrich Kaiser. (Mad. Heilwig, Königl. sächsische Hof⸗Schauspielerin: Nettchen, als Gastrolle.) .

Freitag, 10. Mai. Zum erstenmale: Besser früher wie später. Lustspiel in 3 Aufzügen, nach dem Französischen von F. Heine, Königl. sächsischem Hof⸗Schauspieler. (Mad. Hellwig, Königl. süchsische Hof⸗Schauspielerin: Heloise, als vorletzte Gastrolle.) Hierauf: Drei⸗ unddreißig Minuten in Grüneberg, oder: Der halbe Weg.

Oeffentliche Aufführungen.

Mittwoch, 8. Mai, im Jagorschen Saale, Abends 5—7 Uhr: Konzert⸗ Akademie, gegeben von Karl Kloss, Professor der Musik. Erste Abtheilung: Konzert, unter Mitwirkung der Damen Tuczek und Burchard, der Herren Behr, Griebel, Hauer, Löschhorn und Nehrlich. 1) Volks⸗Chor aus Ar⸗ mide von Gluck. 2) Duo für Pianoforte und Violoncell von Beethoven 3) Der Frühling, Kantate von Cherubini. 4) Klarinett⸗Solo von C. M von Weber. 5) Lied von Schubert. Zweite Abtheilung: Historischer Von trag über die Musik der Griechen; hierneben, als praktisches Beispiel: eine der wenigen Proben griechischer Musik, die, der Tongeschichte zufolge, aus jener Vorzeit herstammen, mit dem griechischen Original⸗Text des Pint gesungen. Dasselbe griechische Melodie⸗Fragment: a) in einer harmonis Bearbeitung nach der Phrygischen Tonleiter mit dem griechischen Rh mus; dann b) in einer harmonisch⸗rhothmischen Einkleidung der Musik genwärtiger Zeit ausgeführt. Eintritts⸗Karten zu 1 Rthlr. sind in der Schlesingerschen Buch⸗ und —. 1 kalienhandlung und an der Kasse zu bekommen. h

J. W. Zinkeisen.

Ober⸗Hofbuchdruckerei. b Beilage

Verantwortlicher Redacteur Dr. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen

Hodenwärimne 9,19 R. .“

Beide Bearbeitungen von dem Konzertg 6

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8 4

6“ halt.

Deutsche Bundesstaaten. Hannover. Hannover. Gewerbe⸗ Ausstellung. Verhandlungen der zweiten Kammer. Baden. Karls⸗ ruhe. Verhandlungen der zweiten Kammer.

Oesterreichische Monarchie. Schreiben aus Lemberg. (Das Osso⸗ linslische Institut; Wohlthätigkeits⸗Anstalten; Literarisches.)

Frankreich. Paris. Neue bischöfliche Schreiben. Vorschriften gegen Duelle in der Armee. Vermischtes. .

Portugal. Schreiben aus Lissabon. (Weiteres über den Stand der Dinge zu Almeida; Guerillas⸗-Unfug; Martialgericht gegen Aufrührer.)

Eisenbahnen. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Verschiedenes über die beabsichtigten Bahnen am Rhein.)

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Magdeburg. Marktbericht. Kopenhagen. Schifffahrt 1“

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Hannover. Hannover, 3. Mai. (H. Z.) Die Direction des Gewerbe⸗Vereins für das Königreich Hannover hat ein „Regle⸗ ment für die am 1. August 1844 in Hannover beginnende vierte all⸗ gemeine Gewerbe⸗Ausstellung“ erlassen, nach welchem die Dauer der⸗ selben vorläufig auf 14 Tage festgesetzt ist. An alle Fabrikanten und Gewerbetreibende des Königreichs ergeht die Einladung, in dem Zeit⸗ raume vom 15. Juli bis spätestens 1. August d. J. Probestücke ihrer Arbeiten für diese Ausstellung einzusenden.

8 In der Sitzung der zweiten Kammer vom 29sten v. M. war die erste Verlesung und vorläusige Besprechung des unter dem 12ten d. M. vor⸗ gelegten Entwurfs einer Dienstboten⸗Ordnung für die Landdrostei⸗Bezirke Hannover, Hildesheim, Lüneburg und den Harz⸗Bezirkan der Tagesordnung.

Die D cbatte wurde von einem Mitgliede mit einigen allgemeinen Be⸗ merkungen eingeleitet. Es könne zunächst zur Frage kommen, ob eine all⸗ gemeine oder provinzielle Behandlung des vorliegenden Gegenstandes zweck⸗ mäßig sei. In dieser Hinsicht stimme er jedoch darin mit der Regierung überein, daß eine allgemeine Behandlung für diejenigen Landestheile, für welche das Gesetz bestimmt sei, sich sehr empfehle, nur srage sich, ob die genannten Landestheile die einzigen seien, wo man dieser Gesetzgebung bedürfe, und ob sie namentlich nicht auch auf das Bremensche ausgedehnt werden könne. Mehrere andere Mitglieder erklärten sich mit dem Entwurfe gleichfalls im Allgemeinen einverstanden.

„Auf die Bemerkungen des ersten Redners wurde von anderer Seite erwiedert, daß das Gesetz allerdings auch für das ganze Land hätte gegeben werden können; indeß gelte in Ostfriesland die preußische Gesinde⸗Ordnung von 1810, und für den Landdrostei-Bezirk Osnabrück sei erst neuerdings, im Jahre 1838, eine neue Dienstboten⸗Ordnung erlassen. Für das Bremen⸗ und Verdensche sei gerade in diesem Augenblicke eine neue Dienstboten⸗ Ordnung erfolgt, welche von der dortigen Provinzial⸗Landschaft seit Jahren bearbeitet gewesen sei. Man habe dafür gehalten, daß diese besonderen Dienstboten-⸗Ordnungen ausreichten, und daß die genannten Landestheile eines neuen Gesetzes nicht bedürften. Es seien demnach in der That nur die im Gesetz Entwurfe genannten Provinzen übrig geblieben.

In Beziehung auf das Bremen⸗ und Verdensche führte ein anderer Redner, der beiläufig bemerkte, daß ihm von der bremenschen Provinzial⸗ Landschaft der Auftrag ertheilt gewesen wäre, für diesen Landestheil eine

Dienstboten⸗Ordnung zu entwerfen, noch an, die Bremen⸗ und Verdensche

habe im Grunde wenig Eigenthümliches, doch habe man viel Detail für zweckmäßig gehalten, weil man nicht blos eine Regel für den Nichter, son⸗ dern zugleich eine Instruction für den Dienstboten gewünscht. Uebrigens sei dort der merkwürdige Zustand, daß daselbst das Gesinde regiere, und nicht die Herrschaft. Den Dienstboten ständen dort zu viele Auswege zu Gebote.

Nach dem Schlusse der allgemeinen Besprechung wendete man sich zu der Erörterung der einzelnen Paragraphen. Bei Gelegenheit des ersten, der

den Begriff des Wortes Dienstboten bestimmte, sprach ein Deputirter aus

Ostfriesland sein Bedauern darüber aus, daß die vorliegende Gesinde⸗Ord⸗ nung nicht für das ganze Land, und namentlich nicht auch für Ostfriesland erlassen werden solle, die preußische Gesinde⸗Ordnung sei in Ostfriesland wenig bekannt und werde auch wenig angewandt. Er finde die vorliegende kürzer, präziser und überhaupt zweckmäßiger, als jene und werde sich deshalb

einen Antrag vorbehalten, daß die Gesinde⸗Ordnung auch in Ostfriesland

eingeführt werden möge. Ein Mitglied fand eine solche Maßregel für jetzt, und so lange sich die Wünsche der Provinz nicht entschiedener und bestimmter ausgesprochen hätten, nicht ohne Bedenken. Der erste Redner führte für seine Ansicht noch an, daß der vorliegende Gesetz⸗Entwurf mit den in Ost⸗ friesland herrschenden Gewohnheiten mehr übereinstimme, als die preußische Gesinde⸗Ordnung, und daß in letzterer häuffg auf die preußische Kriminal⸗ Gesetzgebung Bezug genommen worden, die dort nicht mehr gelte.

Nach dieser Zwischen⸗Besprechung wurde die durch dieselbe unterbrochene Erörterung der einzelnen Bestimmungen fortgesetzt, und schließlich der ganze

Entwurf zum erstenmale einstimmig genehmigt.

Baden. Karlsruhe, 30. April. (M. J.) In der heutigen

(59.) Sitzung der zweiten Kammer wurde ausführlich über den §. 200.

der Strasprozeß⸗Ordnung verhandelt, der folgendermaßen lautet:

„Die für die Schluß⸗Verhandlung bestimmte Sitzung ist öffentlich in der Maße, daß erwachsenen Personen männlichen Geschlechts der freie Zu⸗ tritt gestattet wird.“

Die Abgeordneten Welcker, Mathy, von Itzstein und Weigel sprachen für die Zulassung der Frauen. Der Staatsrath Joly bemerkte:

Es sei dankbarer, für die Zulassung der Frauen zu sprechen, als da⸗

gegen, er scheue sich aber nicht, das Letztere im Interesse der guten Sache

zu thun. Der Hauptgrund gegen die Zulassung der Frauen sei immer der, das Frauenzimmer gehöre, wie schon der Name andeute, dem häuslichen Wirken an; das Weib solle sein Wirken und Walten auf Kinderzucht, Haushalt und die übrigen häuslichen Geschäfte verbreiten, nicht aber um das sich fümmern, was Sache der Männer sei und des öffentlichen Rech’s. Er sei auch überzeugt, daß die Mehrzahl der Frauen von einer solchen Erlaubniß nicht einmal Gebrauch machen würde. Es möge einzelne Frauen

geben, die, um sich einen gewissen Nervenreiz zu verschaffen, gern die öffent⸗ lichen Gerichts⸗Verhandlungen besuchten, aber gerade dieser wegen möchte er die

Zulassung der Frauen am wenigsten wünschen. Durch die Zulassung derselben würden, wie in Frankreich, die Gerichts⸗Verhandlungen gewissermaßen das Bild eines Schauspiels erhalten, was mit dem hohen Ernst der Sache nicht vereinbar⸗ lich sei. Sehe man auf die Engländer, so finde sich, daß dort die Frauen s eigenem Zartgefühl die Gerichts⸗Verhandlungen nicht besuchen. In den tzungen des Parlaments, wenigstens des Unterhauses, werden die Frauen cht zugelassen. Daraus, daß wir die Frauen zu den öffentlichen Land⸗ gs⸗Verhandlungen zugelassen, folgt noch nicht, daß dies auch rücksichtlich der Gerichts⸗ 8 Har; ccgen zu geschehen habe. Die Frauen machen auch dieser Erlaubniß einen ziemlich sparsamen Gebrauch. Die Gegenstände smeist nicht von der Art, um ihr Interesse irgend in Anspruch zu neh⸗ Jedenfalls seien die wenigsten Angelegenheiten, welche berathen wer⸗

l von der Art, daß sie ihr sittliches Gefühl beleidigen. Wenn der Be⸗ Mhatter bemerkt habe, es wäre hart, wenn man die angeklagte Tochter Kunter Männern und von diesen richten ließe, der angeklagten Tochter Zlick nach der Mutter, und der angeklagten Mutter nach dem Kinde fagte, ihr verböte, in Momenten der Hülfsbedürftigkeit, der Schwäche, des körperlichen Unterliegens den Beistand zu leisten, den nur das Weib

dem Weibe leisten könne; so erwiedere er, daß man der Tochter oder der

Mutter, wo es gewünscht werde, in dieser Beziehung kein Hinderniß in den Weg legen werde.

Bei der Abstimmung wurde beschlossen, die Oeffentlichkeit der Sitzun⸗ gen ohne alle Beschränkungen des Geschlechts oder des Alters auszuspre⸗ chen. Die hierauf weiter fortgeführte Erörterung gedieh bis zum §. 228.

Oesterreichische Monarchie.

= Lemberg, 27. April. In unserem intellektuellen Pauperis⸗ mus begrüßen wir mit froher Zuversicht einen Stern, welcher wieder einmal durch das Ossolinskische Institut aufgeht. Auf Kosten dessel⸗ ben wird eben das für die Aufnahme des Stände⸗Ausschusses und des galizischen Kredit⸗Vereins bestimmte Gebäude eingerichtet. Die Bibliothek der Ossolinski erhält durch dieses Unternehmen einen jähr⸗ lichen Einnahme⸗Zuwachs von 50,000 Fl., welche allem Verhoffen nach zur Verbreitung der Literatur mitbestimmt werden dürften. Wenn man dem, schon durch den Namen seiner Gründer ehrwürdi gen Institute, sonst wohl häufig mit Recht den Vorwurf der Un⸗ thätigkeit machte, so ist anzuerkennen, daß dasselbe unter der gegen⸗ wärtigen Direction des gelehrten und eifrigen Klodzynski einen sicht⸗ baren Aufschwung genommen hat, und nach den vorhandenen Aussichten zu erfreulicher Blüthe gelangen kann. Noch vor kurzer Zeit zog das Publikum keinen Nutzen aus der An⸗ stalt, man zeigte den wißbegierigen Reisenden eine Sammlung be⸗ rühmter Handstöcke und Dosen statt seltener Manuskripte; gegenwär⸗ tig aber werden sehr namhafte Summen auf den Ankauf von Büchern verwandt, und jedes schriftstellerische Produkt von einigem Werth fin⸗ det Aufnahme in der Bibliothek. Auf diese Weise ist die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit vorhanden, die edle Idee des Begründers zu verwirklichen. Eine neu begründete technische Akademie wird mit dem 1. Oktober d. J. ihre Wirksamkeit beginnen.

„Wir erfreuen uns einer großen Zahl aus dem Wohlthätigkeits⸗ sinn von Privatleuten hervorgegangener Anstalten. Durch Beiträge der katholischen Geistlichkeit, hauptsächlich aber durch die Theilnahme der Privatleute wurde eine Taubstummen⸗Anstalt errichtet, welche wohl ge⸗ deiht. Der österreichische Beamtete, Herr Schießler, gründete eine Schule für arme Kinder, und erhält dieselbe auf eigene Kosten, wo bei ihm künftig ein Verein wohlthätiger Personen zu Hülfe kommen wird. Der im Jahre 1776 verstorbene Suffragan Glowinski, hat einen bedeutenden Fonds zur Bildung der armen Jugend niederge⸗ legt, dessen Verwendung jedoch unbekannt ist. Der Bischof Seigursk verschrieb sein ganzes Dorf zu dem Zwecke, aus dem Ertrage 24 Schullehrer auszubilden. Die Gräfin Cionska vermachte ihre sämmt lichen bedeutenden Güter zur Anlage einer agronomischen Schule für Heranbildung fähiger Oekonomen. Der Erzbischof Pistek, Primas des Königreichs Galizien und Lodomirien, giebt jährlich 500 Du katen für Ausbildung junger Geistlicher. Der Pfarrer Kulczycki legt in Budzanow unter Aufsicht der barmherzigen Schwestern ein Hospital an. Der Prälat Lawrowski in Przemysl giebt seine ganze Revenüe fürs ge⸗ meine Beste hin. Lukiewicz bestimmte die Gesammt⸗Einnahme seiner großen Güter für die Erziehung von Waisen. Der Besitzer von Dunajec gab kürzlich 40,000 Fl. zur Aussteuerung armer Mädchen.

Das ist die Statistik der Wohlthätigkeitsspenden für eine Ein⸗ wohnerzahl von 4 Millionen, der sich noch die kürzlich besprochene Schenkung des Grafen Skarbek anschließt. Solche Aeußerungen sind die tröstenden Zeichen des Gemeinsinnes der Bevölkerung, woran man so oft irre wird, und können einigen Trost über die betrübenden Schwächen breiten, welche uns so merklich anhaften. In Bezug auf literarische Verhältnisse werde bemerkt, daß gegenwärtig 5 Zeit⸗ schriften bestehen, unter denen das Lemberger Modeblatt, woran sich unsere besten Schriftsteller betheiligen, das vorzüglichste ist. Der Kronmarschall des Königreichs Galizien, Wastlewski, beginnt zu Lem⸗ berg die Herausgabe eines Wissenschaftlichen Wochenblatts für Galizien“ auf eigene Kosten. Dagegen hat der „Lember⸗ ger“ zu erscheinen aufgehört. Einer der namhaftesten unserer Li teraten ist beschäftigt, die Materialien für eine Geschichte der Jesui⸗ ten in Polen zu sammeln, deren Veröffentlichung in Galizien wohl auf unübersteigbare Hindernisse stoßen möchte, denn schon sind die Jesuiten bei uns eine Macht geworden. 6““

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Paris, 1. Mai. Während die Pairs⸗Kammer den Gesetz⸗Entwurf über den Sekundär-Unterricht erörtert, vermehren sich die bischöflichen Briefe gegen diesen Entwurf. Der Univers enthielt deren vorgestern zwei, den einen von dem Bischofe von Chartres, den anderen von dem Bischofe von Langres. Der Bischof von Chartres spendet den öffent lichen Schulen, wie sie vor der Revolution bestanden, das größte Lob. „Die Studien“, sagt der Prälat, „waren fruchtbarer und blühender, weil eine wahre Religion in ihnen vorherrschte.“ Diese Aeußerung veranlaßt das Journal des Débats zu folgender Entgegnung: „Wir wollen in keiner Weise das schöne Zeugniß, welches der Herr Bischof unseren ehemaligen Schulen giebt, schwächen. Wir wollen ihn blos Eines fragen: Wo war also die ungläubige Generation des 18ten Jahrhunderts erzogen worden? Wo war Voltaire gebildet? Wo waren jene Männer erzogen, denen es einen Augenblick gelang, die Ausübung der katholischen Religion in Frankreich abzuschaffen und den Kultus des Gottes der Wahrheit durch den Kultus der Göttin Vernunft zu ersetzen? Von wo waren jene materialistischen und atheistischen Lehren ausgegangen, welche die Philosophie unserer Zeit, die ihr mit so viel Bitterkeit und Heftigkeit beschuldigt, endlich, aber nicht ohne Mühe, mit der Wurzel ausgerottet hat? Das Publikum wird diese Unparteilichkeit des Urtheils würdigen.“

Der Kriegs⸗Minister hat, nach dem Beispiele der englischen Ad⸗ miralität, die Verordnungen wieder in Kraft gesetzt und ergänzt, welche den Zweck haben, die Zweikämpfe unter den Militairs zu ver⸗ hüten. Nicht nur den Parteien, sondern auch ihren Freunden, den Sekundanten und den Oberen sind Versöhnungsmittel vorgeschrieben. Falls alle vereinten Bemühungen keine Versöhnung herbeiführen, sollen Duellanten und Zeugen vor ein Kriegsgericht gestellt werden.

Dem Courrier françgais zufolge, werden an verschiedenen Orten Unteroffiziere verhaftet, und gewinnen die Gerüchte einer weit⸗ verzweigten militairischen Verschwörung an Konsistenz. Angeblich hätte die Regierung auch mehrere Offiziere, und selbst Stabs⸗Offiziere, in Verdacht.

ESos heißt, die Polizei zu London und die zu Paris hätten neue von Verschwörungsplänen unter den italienischen Flüchtlingen entdeckt. 1

88 Pportugal.

SED Lissabon, 23. April. Die Lage der Dinge hier, so wie im ganzen Lande, hat sich seit meinem letzten Schreiben nicht ver bessert, Almeida hält sich noch immer, Guerillas⸗Banden bestehen jetzt offenbar in mehreren Provinzen und haben sogar in der Nähe von Gonves eine Abtheilung von über 100 Mann der Königl. Truppen gefangen genommen, die allerdings nachher durch eine Reiter⸗Abthei⸗ lung wieder befreit wurden; hier dauern die Haussuchungen und Ver⸗ haftungen fort bei Tag und Nachtzeit, noch immer werden alle aus den Provinzen ankommenden Briefe auf der Post geöffnet. Gestern

sind abermals eine Anzahl politischer Gefangenen auf dem Kutter „Andorinha“ nach Madeira abgeführt worden, wo sie in dem Kastell von Funchal eingesperrt werden. Es sind dies diejeni⸗ gen, welche bisher auf der Fregatte „Diana“, die im Tajo liegt, in Haft gehalten wurden, im Ganzen acht, worunter der Deputirte Castello Branco, der Herausgeber des eingegangenen Patriota Herr Lionel Tavares Cabral, der ehemalige General⸗Administrator von Lissabon Herr Griajo, und der Herausgeber des Oppositions⸗Blattes Revo⸗ lugao de Setembro. Gegen keinen dieser Deportirten liegt ein gerichtliches Urtheil vor, wodurch ihre Schuld erwiesen worden wäre, die Deportation wie ihre anfängliche Verhaftung erfolgte allein und einzig auf den Verdacht hin, daß sie Theilnehmer und zum Theil Leiter der über das ganze Land verbreiteten Verschwörung seien.

Der Visconde Fonte Nova hatte schon in einer Depesche vom 15ten gesagt, die Häuser der Stadt Almeida lägen in Folge des heftigen Feuers, das er auf die Stadt unterhalten habe, größten⸗ theils in Schutt. Dagegen erheben sich bedeutende Zweifel, da Graf Bomsim nach wie vor sich darin hält und noch immer keine Mörser bei den Belagerern eingetroffen waren, also keine Bomben in den Platz geworfen werden konnten. Alles wird darauf ankommen, ob die Be⸗ lagerten die nöthigen Vorräthe an Lebensmitteln bis dahin haben oder sich zu verschaffeen vermögen. Am 16ten machten sie trotz ihrer beträchtlichen Minderzahl einen Ausfall und unterhielten ein mehrstündiges Feuer auf die Belagerer. Die letzten telegra⸗ phischen Depeschen von diesem Morgen sprechen wieder von zwei Soldaten, die aus Almeida übergelaufen seien, so wie von dem zu⸗ nehmenden Mangel an Lebensmitteln im Platze, während die Bela⸗ gerungstruppen mit Brod, Fleisch, Wein u. s. w. reichlich versehen sein sollen. Die Kosten der Belagerung werden für den Schatz täg⸗ lich auf anderthalb Contos berechnet, was etwa 4080 Fl. ausmacht.

Eine Depesche aus Lamego meldet, daß die Mörser, Bomben und sonstige Munition, die am 11ten von dort nach Almeida abge⸗ gangen war, schneller, als man erwartet hatte, befördert worden und mit Hülfe des thätigen Beistandes der Landbewohner bereits zu Pinhel angekommen war. Am 17ten und 18ten hatte Visconde de Fonte Nova sein Feuer, wie bisher, auf die Stadt fortgesetzt, ohne daß es jedoch während dieser beiden Tage von den Belagerten er⸗ wiedert wurde. Am 16ten soll eine der wenigen Kanonen des Platzes durch einen Schuß der Belagerer unbrauchbar gemacht worden sein. Auch des Ausfalls der Belagerten an jenem Tage thut der Visconde de Fonte Nova, jedoch in sehr lakonischer Kürze, Erwähnung; man er⸗ sieht daraus nur, daß das Gewehrfeuer beiderseitig erst Nachts 11 Uhr ein Ende nahm. Durch das Erscheinen von Guerillas auf verschiedenen Punkten, besonders in Ober⸗Beira, scheint die Regierung sogar gezwungen worden zu sein, einen Theil der bisher zur Bela⸗ gerung von Almeida verwendeten Truppen gegen diese Banden zu entsen⸗ den. Am 19ten meldete das ossizielle Diario, daß ein Courier mit Regie⸗ rungs⸗Depeschen von Vizeu in jener Gegend derselben beraubt worden sei. Die Entsendung von Truppen von Almeida gegen die Guerillas geht aus dem Diario vom 22sten klar hervor, denn es sagt: „Es ist vor Allem wesentlich, dem Widerstande von Almeida ein Ende zu machen; um aber dieses Resultat um so schneller zu erlangen, ist es nothwendig, Verbindungen zwischen dem Hauptheerd der Verschwörung und gewissen Punkten des Innern herzustellen.“ Heute kündigt nun dasselbe Blatt die Wiederherstellung der Ruhe in den Distrikten von Vizen und Aveiro an, die emnen Augenblick durch Guerillas von Ca⸗

stello de Parva und Gonves gestört worden sei, während auf allen anderen Punkten des Königreichs Ruhe herrsche, namentlich zu La⸗ mego, trotz der Versuche der Ruhestörer, Unordnungen anzustiften.

Die Mehrheit der Einwohner jener Stadt habe denselben Widerstand geleistet. Die Regierung hat schon im Diario vom 18ten ein vom 17ten datirtes und von allen Ministern gegengezeichnetes Dekret

veröffentlicht, wodurch alle Theilnehmer oder Begünstiger des Aufstandes, gehören sie dem Civil⸗ oder Militairstande an, künftig sogleich nach ihrer Festnahme vor ein Kriegsgericht gestellt werden sollen, um nach Herstellung ihrer Identität und Schuld erschossen zu werden. Die Anhänger der Rebellen, sagt das Dekret in seiner Einleitung unter Anderem, fahren in ihren verbrecherischen Bestrebun⸗ gen fort, die Soldaten zu verführen und das Landvolk als Guerillas zu bewaffnen. Man muß diese Facciosos behandeln, wie sie es ver⸗ dienen, und das Schwert der Gerechtigkeit muß mit aller seiner Schärfe sie treffen. Möge dies unverzügliche Erlöschen des Aufstan⸗ des die äußerste Strenge der Züchtigung unnöthig machen, welche das Herz verwundet, selbst wenn sie die Gerechtigkeit befriedigt. Gegen unverbesserliche Verbrecher müsse die Regierung unerbittlich sein. Der erste Artikel erklärt dann, daß nicht allein Soldaten sich empört, sondern auch Landleute sich bewaffnet und Guerillas gebildet haben. Die folgenden Artikel erklären, daß alle Personen, die in Waffen betroffen werden, oder andere anreizen, die Waffen gegen die Re gierung zu ergreifen, zur Aburtheilung vor ein Martialgericht binnen 24 Stunden gebracht werden, und die Aburtheilung binnen acht Tagen spätestens erfolgen solle. Das Urtheil ist an den Kriegs⸗ Minister zu senden und dem obersten Militair⸗Tribunal zur Bestäti⸗ gung oder Nichtigerklärung binnen acht Tagen vorzulegen.

Eisenbahnen.

* Frankfurt a. M., 2. Mai. Man ist hier sehr gespannt 8 welches Resultat die Anstrengungen der Stadt Mannheim haben, die Ausmündung der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn nach Mannheim, statt nach Friedrichsfeld, zu verlegen. Man glaubt nicht, daß die Bestim-⸗ mungen des wegen des Baues dieser Bahn abgeschlossenen Staats-⸗ Vertrages eine Aenderung erleiden werden. Die Bahn ist be⸗ kanntlich auch bereits auf verschiedenen Punkten im Bau begriffen, nur kann dieser nicht so rasch voranschreiten, daß man, wie sanguini⸗ scherweise gehofft wird, schon in diesem Herbste von hier nach Darm⸗ stadt fahren kann. Wenn ich sage, von hier, so verstehe ich vom lin⸗ ken Mainufer aus, denn der Bau der Brücke über den Main wird erst in vier Jahren vollendet werden können und dabei kommt noch viel auf den Wasserstand an. Von dem Bau der Kassel⸗Frankfurter, der Bamberg⸗Frankfurter Eisenbahn bleibt es stille, und der Bau der Lokalbahnen von hier nach Hanau und Offenbach läßt noch auf sich warten. In Wiesbaden hat man das Projekt des Baues einer Eisenbahn von Bieberich nach Ehrenbreitstein wieder leb⸗ haft aufgegriffen und ein provisorisches Comité hat einstweilen die Vorarbeiten übernommen. Die Herzogl. nassauische Regierung soll dem Projekte ihre beste Unterstützung zur Ausführung weh haben, doch dürfte die Garantie von nur 3 pCt. Zinsen das benöthigte Ac⸗ tien⸗Kapital nicht sehr rasch zusammenbringen. Wie es heißt, hat man nun in Mainz die Idee erfaßt, eine Eisenbahn von Mainz nach Koblenz zu bauen. Manches der jetzt wie Pilze aus der Erde schießen⸗ den Eisenbahn⸗Projekte wird natürlich auf dem Papier stehen bleiben. Die Rheinschanz⸗Bexbacher Eisenbahn wird, nachdem das Actien⸗Ka⸗ pital mehr als zur Genüge unterzeichnet worden, möglichst bald in Angriff genommen werden. Man ist an der hiesigen Börse auch sehr thätig für diesen Bahnbau gewesen, indessen nur des Agio⸗Gewinnes