malieen aufgehoben, die Rechte der Dienstboten und beehende, Eerige nbenc aehaen und das Gesindewesen auf dem Lande strenger regulirt würden. Der letzte Punkt scheint namentlich die Opposition hervorgerufen zu haben, welche die Bill gegen den Willen der Regierung endlich mit 97 gegen 54 Stimmen verwerfen ließ. Die Oppositionsblätter wollen dies Votum als ein günstiges Vorzeichen für die Annahme der Ashleyschen Klauseln in der Fabrik⸗ Bill ansehen, doch ist es jetzt schon nur zu gewiß, daß die Majorität des Hauses hierin auf Seiten der Regierung steht. In der gestrigen Sitzung beantragte der Schatz⸗Kanzler, Herr Goulburn, die Erlaubniß, eine Bill einbringen zu dürfen, welche die Gesetze hinsichtlich der Sparkassen und des Ankaufs von Regie⸗ rungs⸗Annuitäten durch dieselben verbessern soll. Die verhältniß⸗ maß hohen Zinsen, welche die Sparbanken zahlen, veranlassen in der Regel die Kapitalisten, ihre Gelder darin unterzubringen, und somit sich in den Genuß von Vortheilen zu setzen, welche den Armen zu⸗ kommen sollen. Herr Goulburn schlägt deshalb vor, die Zinsen von 2 ½ Pence auf 2 P. für den Tag von 100 Pfd. herabzusetzen, die Summe, welche ein Individuum jährlich deponiren kann, auf 20 Pfund (früher 30 Pfund), und welche überhaupt von einer Person in der Sparbank niedergelegt werden kann, auf 120 Pfund, statt, wie es früher war, auf 200 Pfund, zu beschränken. Das Haus er⸗ theilte die Erlaubniß, die Bill einzubringen, und vertagte sich schon um 6 Uhr. London, 3. Mai. Ihre Majestät die verwittwete Königin leidet seit einigen Tagen an einem Uebel an der Hand, und es wer⸗ den Bülletins ausgegeben, die indeß eine baldige Besserung erwarten lassen. sG Der Hof wird übermorgen seine Residenz nach Claremont ver⸗ egen. Der beabsichtigte Ausflug der Königin nach Osborne⸗House auf der Insel Whigt wird vor dem Ende dieses Monats nicht statt⸗ finden und nur von kurzer Dauer sein. Auch heißt es, die Königin werde in dieser Saison keinen Hofcercle mehr versammeln, Prinz Albrecht dagegen noch mehrere Levers halten. 8 Vorgestern feierte der Herzog von Wellington seinen 76sten Ge⸗ burtstag. u
1““ i Sks ch, g14 v4, Niederlandee.
E 8
*, Aus dem Haag, 1. Mai. Der große Handelsstand in Holland, welcher den Gang seiner Angelegenheiten mit Ruhe ver⸗ folgt, und die Folgen stets lange voraussieht, ist über das Projekt der belgischen Regierung, die auf holländischen Schiffen eingeführten Ko⸗ lonial⸗Waaren mit Differenzial⸗Zöllen zu belegen, keinesweges er⸗ schrocken. Er ist der Meinung, daß die belgische Regierung dadurch nicht das wahre Mittel gefunden habe, die National⸗Schifffahrt zu begünstigen und daß sie durch diese Art von Monopol Gefahr laufe, ihrer Consumtion und ihrer Industrie beträchtlichen Schaden zuzufü⸗ gen. Man ist in Holland allgemein der Ansicht (und die belgische Presse dürfte sich derselben bald anschließen), daß, wenn diese Maß⸗ regel angenommen wird, sie von denen, die sie veranlaßt, bald bereut werden und von mindestens zwei Dritteln der belgischen Provinzen Be⸗ schwerden hervorrufen würde. Die Baumwollen⸗Industrie, eine der gro⸗ ßen Quellen der Wohlfahrt Belgiens, hat zahlreiche Verbindungen mit uns angeknüpft, die nicht ohne großen Nachtheil für beide Theile auf⸗ hören können. Der Seehandel Antwerpens thut Unrecht, davor zu erschrecken und eifersüchtig darüber zu sein; die belgische Industrie, die durch das Projekt der Differenzial⸗Zölle getroffen werden muß,
ist nicht die Ursache, daß so viele fremde p in den Hafen von Antwerpen einlaufen, und eine die Freiheit des Handels beschränkende
Maßregel wird auf der einen Seite sehr geringen, auf der anderen Seite fehr großen Nachtheil bewirken.
Auch darf man nicht glauben, daß der Seehandel Belgiens durch die Einführung von Differenzial⸗Zöllen begünstigt werde; es werden vielmehr die fremden Schiffe aus seinen Häfen verscheucht werden.
Holland erwartet daher, ohne die mindeste Besorgniß, das Re⸗ sultat der parlamentarischen Berathungen Belgiens, indem es jedoch eifrig wünscht, daß seine Beziehungen zu diesem Nachbarlande nicht getrübt werden möchten. Nur Egoisten oder die, welche an Un⸗ ruhen Gefallen finden, wünschen das Gegentheil. So sehen wir be⸗ reits, daß die Agitatoren Limburgs in die Hände klatschen, weil Belgien diesem Herzogthum eine noch schlimmere Lage dadurch berei⸗ ten könnte, daß es ihm jede Hoffnung auf neue Handels⸗Konzessionen abschneide. Die Ruhestörer benutzen Alles, selbst wenn es zum Nach⸗ theil derjenigen gereicht, die sie zu beschützen vorgeben und als deren uneigennützige Vertheidiger sie sich mit großem Geschrei ankündigen. Der holländische Handelsstand hat dem limburgischen Lande niemals die Eröffnung kommerzieller Verbindungen mit Belgien feierlich ver⸗ sprochen; allein er glaubt, daß die gegenwärtigen Umtriebe in dem Herzogthum nicht geeignet sind, die Verbesserungen, welche seine Bewohner zu verlangen berechtigt sind, herbeizuführen. Käme das in Belgien beabsichtigte Projekt zur Ausführung, so könnte es die Lage Limburgs verschlimmern; aber die niederländische Regierung würde wohl Mittel finden, die Interessen eines Landes, dessen Wohl⸗ ahrt es will, nicht zu verletzen und die Wirkungen der Maßregeln, die es im Allgemeinen weit mehr als die übrigen Provinzen bedrohen, unschädlich zu machen. Die Sitzungen der zweiten Kammer der Generalstaaten werden unverzüglich wieder beginnen. Man versichert, daß einige Mitglieder ine Revidirung des Fundamental⸗Gesetzes beantragen wollen, um, wie Einige meinen, der Regierung bei den Ersparungen freiere Hand zu lassen oder, nach Anderen, um sie nach einem größeren Maßstabe zu entwerfen. Die Zeit wird es lehren, was die Liebhaber der Re⸗ vvidirung des Fundamental⸗Gesetzes eigentlich wollen, da dasselbe erst vor kurzem, zum großen Aerger der sogenannten liberalen Presse, revidirt worden ist. e HBelgien. Bröüssel, 4. Mai. Nachdem in der vorgestrigen Sitzung des geheimen usschusses der Repräsentanten⸗Kammer auf den Antrag des Herrn Delfosse, der bemerklich machte, daß in den bisherigen Debatten über die Handels⸗Angelegenheiten nichts gesprochen worden sei, was nicht öffentlich hätte gesagt werden können und was nicht den fremden Regierungen bekannt wäre, von der Kammer mit großer Majorität beschlossen worden war, daß vom nächsten Tage an diese Diskussion bei offenen Thüren ” werden solle, fragte Herr von Brouckdre, ob die Regierung auf die Note des niederländischen Kabinets in Betreff der Repressalien, womit dieses, im Falle der An⸗ nahme der Differenzial⸗Zölle, Belgien bedroht, geantwortet habe, und ob in Ermangelung eines Handels⸗Vertrages mit dem deutschen Zoll⸗ Verein die Regierung auf die Vorschläge Preußens, um zu einem Schiff⸗ fahrts⸗Vertrage zu gelangen, geantwortet habe. „In ersterer Beziehung“, astt der Redner, „wäre es ganz einfach gewesen, daß die belgische PE holländischen sogleich bemerklich gemacht hätte, es hänge „ n ö Wirkungen des Gesetz⸗Entwurfes zu mildern, die Grundlagen 22 Söee 8 e betrifft, so da die belgische Regierung dneg . e ahr 1 abhing, um einen Handels⸗Vertrag zu erlangen; Preußen hat ihre Vorschläge mit viel Aufmerksamkeit ungehört und ihr einen Schissfahris⸗
776 Traktat angeboten, die Negociationen über einen Handels⸗Traktat aber auf andere Zeiten verschoben. Hat die belgische Regierung dieses Anerbieten angenommen? Was ist aus den Unterhandlungen geworden, die unter so günstigen Auspicien begonnen?“ Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten erwiederte, daß, in Betracht der Ungewißheit, worin die Regierung hinsichtlich des Systems, wel⸗ ches angenommen werden dürfte, sich befinde, noch keine Ant⸗ wort au die Note der Regierung der Niederlande gegeben worden sei. Die zweite Frage anbelangend, so sei mit Preußen noch nichts ab⸗
7 worden, weil Belgien einen Schifffahrts⸗Vertrag von diesem
aande jeder Zeit würde erlangen können, und ein solcher, der für Preußen vortheilhafter sein müsse, als für Belgien, von einem Han⸗ dels⸗Vertrag, der allein das Gleichgewicht herstellen könne, nicht zu trennen sei. Herr von Brouckere fand sich durch diese Antworten nicht zufrieden gestellt und erklärte, daß er beide Fragen im weiteren Laufe der Diskussion von neuem zur Sprache bringen werde. Hier⸗ auf beendigte Herr Dumortier die Rede, welche er am vorigen Tage begonnen hatte; er suchte zu beweisen, daß von keiner Seite Re⸗ pressalien zu fürchten seien. Der Minister des Innern ging in neue und sehr lange Erklärungen ein, um die Vorschläge der Regierung zu vertheidigen. Herr Nothomb fügte hinzu, der Entwurf sei nur ein Anschlußpunkt; man werde, wenn Grund vorhanden sei, später die Zölle erhöhen können. Deshalb seien von der Regierung außeror⸗ dentliche Vollmachten verlangt worden. Herr de Theux gab einige Erklärungen über die Unterhandlungen, die unter seinem Ministerium mit Frankreich statthatten, und über die von diesem Lande für Bel⸗ gien erlangten günstigen Maßregeln. Herr Osy verglich die mate⸗ rielle Lage Belgiens vor und seit dem Jahre 1830 und schloß daraus, daß man aus der jetzigen Lage zu kommen suchen müsse. Er beklagte sich über Schwäche der von der Re⸗ gierung mit Hinsicht auf Preußen befolgten Politik, welchem man Zugeständnisse ohne Ersatz gemacht habe. Die Aussicht auf Repressalien von Seiten Hollands erschreckt ihn nicht. Er glaubt, daß Belgien gegen Holland nicht zurück sei: dieses habe gegen Bel⸗ gien die auf die Einfuhr zu Lande gelegten Differenzial⸗Zölle bei⸗ behalten, während Belgien Verbote, namentlich das der Vieh⸗Durch⸗ fuhr, aufgehoben habe. Zu Ende der Sitzung schlug der Minister des Innern von neuem vor, die geheimen Sitzungen noch beizu⸗ behalten, es wurde darauf beschlossen, daß die folgende Sitzung zwar öffentlich sein, daß indeß von Mittag an ein geheimer Ausschuß statt⸗ finden solle.
r† Brüssel, 4. Mai. Der Minister der auswärtigen Ange⸗ legenheiten hatte vorige Woche seinen Bericht über die hauptsächlichsten Handels⸗Negociationen mit Frankreich, dem Zoll⸗Verein und einigen anderen Ländern im geheimen Comité mit der Erklärung beendigt, daß Belgien sich nach diesen Seiten hin nicht länger der Hoffnung eines baldigen glücklicheren Versuchs, einen Handels⸗Vertrag zu Stande zu bringen, überlassen dürfe, sondern jetzt auf seine eigenen Mittel und Kräfte angewiesen sei. In Frankreich sei die Handels⸗ Politik von dem mächtigen, schwer zu besiegenden Einflusse der großen Fabrik⸗ herren, Kohlenbesitzer, Eisenhüttenmeister ꝛc. beherrscht, und der deutsche Zoll⸗Verein habe einen eigentlichen Handels⸗Vertrag als unter den jetzigen Umständen und bei der Opposition, welche derselbr im Schoße desselben selbst gesunden, nicht erzielbar abgelehnt. Der Minister des Innern entwickelte darauf die Handels⸗Politik, welche jetzt das Ka⸗ binet zu verfolgen gedenke.
In scharfen Umrissen machte derselbe die Richtung bemerklich die sich jetzt fast aller Länder bemächtigt habe, sich nämlich so reell wie möglich selbst zu genügen, wie auch die früheren Agrikultur⸗Län⸗ der immer mehr die Industrie bei sich einheimisch zu machen suchten, und wie dadurch, trotz der Erleichterung und ber Ausdehnung der Verkehrsmittel, unter den Nationen eine gewisse Isolirung, die sich durch das Schutz⸗System ausspreche, unverkennbar sei. Belgien könne daher dieser Richtung nicht ganz fremd bleiben, und müsse jetzt, bei dem Fehlschlagen aller Versuche, einen Handels⸗Traktat mit den Nachbarländern abzuschließen, darauf bedacht sein, durch ange⸗ messene Mittel der Landes⸗Industrie zu Hülfe zu kommen. Der Mi⸗ nister erklärte sich daher mit der Handels⸗Kommission der Kammer über das Prinzip der Einführung der Differenzial⸗Zölle einverstanden, wich jedoch von derselben darin ab, daß er einen gemäßigteren Tarif aufstellte, der ungefähr zwischen dem hohen von der Kammer⸗Kom⸗ mission vorgeschlagenen und dem sehr niedrigen von der Handels⸗ Kammer in Antwerpen beantragten die Mitte hält. Zugleich hob der Minister, nach einem richtigen Grundsatze, die Zölle für mehrere Rohstoffe, die im Lande selbst nicht erzeugt werden und zur Alimen⸗ ies der Indnustrie dienen, gänzlich auf oder ermäßigte sie doch be⸗
eutend.
Die Kammern sind nun seit einigen Tagen mit der Dis⸗ kussion dieser wichtigen Handels⸗Frage beschäftigt; der Minister hatte, so lange die Diskussion das Prinzip selbst betreffe, das geheime Comité verlangt, und die Kammer hatte auch mit großer Majorität, jedoch nicht ohne heftige Protestation von Seiten meh⸗ rerer liberaler Deputirten, den Thürverschluß festgesetzt. Allein es scheint, daß die Gegner dieser Maßregel sich nicht für verpflichtet ge⸗ glaubt haben, das, was in der Kammer vorgefallen, als ein Geheim⸗ niß zu bewahren, und so sing das hiesige Haupt⸗Organ der liberalen Meinung vor einigen Tagen an, die sämmtlichen Tages⸗Verhandlungen im Auszuge mitzutheilen. Da hier für die Journale nicht wie in Frank⸗ reich eine Hönalität für solchen Fall existirt, so ist die von der Majorität ge⸗ nommene Maßregel selbst dadurch neutralisirt worden, und die Kammer hat sich genöthigt gesehen, von heute an wieder die Oeffentlichkeit für die Verhandlungen eintreten zu lassen und nur für die etwaigen fer⸗ neren diplomatischen Mittheilungen das geheime Comité anzuordnen. Die Geheimheit der Verhandlungen für eine so wichtige Lebensfrage des Landes war in der That eine sehr ungewöhnliche Maßregel und war von der öffentlichen Meinung übel vermerkt worden. Man fragte sich, weshalb Belgien anders verfahren solle, als andere constitutio⸗ nelle Staaten, als Frankreich und England, wo den Kammern noch nie die Verhandlungen über so wichtige allgemeine Interessen der öf⸗ fentlichen Kontrolle entzogen haben; ja man glaubte, zu den Bedräng⸗ nissen, von denen zu unserer Zeit die kleinen unabhängigen Staa⸗ ten heimgesucht werden, auch noch den Uebelstand gesellen zu müssen, daß es ihnen nicht einmal erlaubt sei, aus Rücksicht auf die mächtigen Nachbarn, über eins der wichtigsten Landes⸗Interessen offen zu reden.
Was nun die vorliegende Frage des Differenzial⸗Zolls an sich be⸗ trifft, so kann man mit Gewißheit annehmen, daß sich eine nicht unbedeu⸗ teude Majorität für den Regierungs⸗Antrag aussprechen wird. Unter dieser Majorität befinden sich viele Deputirte, die diesem Systeme im Allgemeinen nichts weniger als zugethan sind, aber doch bei dem Scheitern aller zu einem vernünftigeren Handels⸗Systeme führenden Versuche die Einführung der Differenzial⸗Zölle als eine durch die Umstände gebotene und am wenigsten nachtheilige Maßregel an⸗ sehen. Im Lande selbst ist man jedoch keinesweges allgemein über den Nutzen dieser Maßregel einverstanden; die Provinz Lüttich ist im Gegentheil derselben entschieden entgegen und macht heftige Vorstellungen dagegen; Lüttich fürchtet besonders, bei seiner bedeutenden Ausfuhr von Steinkohlen nach Holland, die Repressalien von diesem Lande; und daß diese wirklich angedroht
sind, wie wir schon früher berichteten, ist jetzt auch durch den diplo⸗
matischen Bericht des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten zur Gewißheit erhoben. Eine Note des holländischen Kabinets vom No⸗ vember v. J. hat sich hierüber mit Bestimmtheit ausgesprochen. Ob jedoch das holländische Kabinet zu diesen Repressalien schreiten wird, da die Differenzial⸗Zölle jedenfalls gering sein werden, muß der wei⸗ tere Erfolg ausweisen. Das holländische Kabinet könnte jedoch wohl in Betracht ziehen, daß Belgien durch den Friedens⸗Traktat sehr oneröse Bedingungen auferlegt worden sind, die nicht einmal alle, wie man versichert, in dem offenen Traktate aufgeführt sind. Seit längerer Zeit haben hier die flandrischen Deputirten sich zu wiederholten Malen über den im vorigen Jahre von der Regierung gestatteten Transit des holländischen Schlachtviehs beschwert, da dasselbe dem belgischen eine zu große Konkurrenz auf dem französischen Markte macht. Das Ministerium hat immer ausweichende Antwort gegeben, allein bei dem fortwährenden Drängen der Deputirten hat sich, wie versichert wird, die Thatsache ergeben, daß das Ministerium die Maßregel nicht zurücknehmen kann. Es ist daher wohl noch der Hoffnung Raum zu geben, daß die Einführung der Differenzial⸗Zölle das gute Einverständniß zwischen Holland und Belgien nicht aufheben werde. Man muß außerdem von beiden Seiten immer mehr zu der Ueberzeugung gelangen, daß, was die materiellen Interessen anbe⸗ trifft, beide Länder von der Natur zur gegenseitigen Ergänzung ge⸗ schaffen sind, und die Natur auch, trotz aller künstlichen Störungen, am Ende die Oberhand behalten wird. Von den anderen Ländern sind, wie wir schon anführten, besonders England und die ameeika⸗ nischen bei den Differenzial⸗Zöllen betheiligt. Mit den Vereinigten Staaten hofft Belgien noch immer einen Handels⸗Traktat abzuschlie⸗ ßen, und die Vorstellungen des englischen Kabinets, die erfolgt sind, wenn auch keine besondere Note eingereicht ist, werden hier in kom⸗ merzieller Hinsicht wenig berücksichtigt werden. Uebrigens scheint sich die Diskussion über diese Handelsfrage in den Kammern in die Länge ziehen zu wollen, und könnte auch noch auf neue unvorhergesehene Hindernisse stoßen; treten diese nicht ein, so wird sich die Majorität, wie schon bemerkt, für die Maßregel aussprechen. Schweden und Uorwegen.
Stockholm, 30. April. Am vorigen Sonnabend empfing der König den Königl. preußischen General der Infanterie, von Pfuel, welcher von seinem Souverain mit einer speziellen Sendung in Be⸗ zug auf den stattgehabten Thronwechsel in Schweden beauftragt wor⸗ den ist. v“ B 8 Handels- und Börsen-Nachrichten.
Berlin, 8. Mai. Der Umsatz bleibt lebendig. Köln⸗Mindener, Oberschlesische, Niederschlesische und Bayerische zu höheren Coursen gemacht. In Oesterreichischen war das Geschäft schwächer.
Paris, 3. Mai. An der heutigen Börse ist die 3 pCt. Rente etwas gefallen. Auch die Eisenbahn⸗Actien gingen allgemein zurück. Die heute aus Spanien angelangten Nachrichten fonnten nicht verfehlen, auf die No⸗ tirungen der spanischen Fonds ungünstig einzuwirken. Die aktive Rente war zu 32 ½ angeboten, die 3pCt. Rente zu 35 ½, die passive Schuld zu 6. Es hieß, am 27sten sei in Madrid in der Effekten⸗Sozietät die 3 p Ct. Rente zu 33 verkauft worden, in Folge des Gerüchts, der Finanz⸗ Minister Ca⸗ rasco habe in London ansehnliche Beträge der 3pCt. Renten kaufen lassen, könne aber seine Operation nicht bewerkstelligen, ohne eine starke Baisse in diesem Effekt zu veranlassen. 8
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 4. Mai. Niederl. wirkl. Sch. 61. 5 % Span. 22. 3 % do. 35 ¼. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. —. Sch. —. Pol. —. 4 % Russ. Hope 9¹½¼.
Antwerpen, 3. Mai. Ziusl. —. Neue Anl. 21 ⅞. Frankfurt a. M., 5. Mai. 5 % Met. 113 ⅜ 6. .
Bayr. Bank-Actien —. Hope 90 ⅞ Br. Stiegl. 90 ½ Br. Iut. 60 22. 300 Fl. 94 ½ G. do. 500 Fl. 99 ⅞ G. do. 200 Fl. —.
Hamb uTrS;, 6. Mai. Bank-Actien 1670. Engl. Russ. 113 ½¼.
London, 3. Mai. Cons. 3 % 99. Belg. 102. Neue Anl. 24 ¾. Paso- sive 5 ⅓. Ausg. Sch. 14 ½. 2 ½ % IHIoll. 61. 5 % do. 100 ½. Neue Port. 44 ½. Engl. Russ. 117 ¼. Bras. 80. Chili 102. Columb. —. Mex. 35 ½. Peru 29 ½.
Paris, 3. Mai. 5 % Rente ün cour. 122. 10. 3 % Rente fin cour. 84. 40. 5 % Neapl. au compt. 102. 5 % Span. Reute 32 ½. Pass. 6.
Petersburg, 30. April. Lond. 3 Met. 38. Mamb. 34,3 ⁄. Paris 406. Poln. 300 Fl. 90. do. 500 Fl. 94 ¼. do. 200 Fl. 30 ⁄.
Wien, 4. Mai. 5 % Met. 111 ½¾. 4 % 100 ¾. 3 % 7 Anl. de 1834 150 ½. de 1839 132 ½. Bank-Aetien 1632. Nordb. 144 Mail. 113 ⁄. Livorn. 115 ⅞. Pesth. 107 5⅞.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
Preuss. Pr. Oesterr. —.
Bank-Actien p. ult.
2017. Poln.
1 7 ¼¾. 2 ⁄½ % —.
7 ¼ 4 ½. Gloggn. 116.
Nach einmaliger Beobachtung.
1844. 7. Mai. 58
Luftdruck... 334, 15 1 Par. 334,55 Par. 335,28 Par. Quellwärme 7,49 R. + 9,3⁰ R. + 18,50 R. + 11,4° R. Flusswärme 12,5⁰0 H. 6,1° R. + 4,6* R. + 4,3 ° R. Bodenwärme 10,0°, R. Dunstsättigung 78 pct. 34 pct. 55 pct. Ausdünstung 0,013, Rh. Wetter regnig. bezogen. bezogen. Niederschlag 0,009 Rh. Wind 0. 80. No. Wärmewechsel + 19,1⁰ Wolkenzug... 80. — + 10,2⁰0 R.
Nachmittags 2 Uhr.
Morgens 6 Uhr.
Luftwärme ..
Thaupunkt... +
Tagesmittel: 334,760 Par... + 13,12 R.. + 5,00 hR. 56 pct. 900.
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 9. Mai. Die Lottonummern, Singspiel in 1 Akt. Musik von N. Isouard. Hierauf: Die Insel der Liebe, phantastisches Ballet in 2 Akten, von P. Taglioni. —
Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauften, mit Mittwoch bezeichneten Billets gültig, auch werden die dazu noch zu verkaufenden Billets mit Mittwoch bezeichnet sein. —
In Potsdam. Auf Allerhöchsten Befehl: Der zerbrochene Krug. (Herr Döring: Dorfrichter Adam, als Gastrolle.) Hierauf: La CGachucha, getanzt von Dlle. Louise Weiß, Schülerin der Académie Royale de Paris. Dann: Das Liebes⸗Protokoll, Lustspiel in 3 Ak⸗ ten, von Bauernfeld. (Herr Döring: Banquier Müller, als Gast⸗ rolle.) Zum Schluß: La Crocovienne, ausgeführt von Dlle. Weiß.
Freitag, 10. Mai. Zum erstenmale: Richelieu, Schauspiel in 5 Abth., von Bulwer, übersetzt von L. Braunfels. (Herr Döring: Kardinal Richelieu, als Gastrolle.)
Königsstädtisches Theater.
Donnerstag, 9. Mai. Des Schauspielers letzte Rolle. Lustspiel mit Gesang in 3 Akten, von Friedrich Kaiser. (Mad. Hellwig, Königl. sächsische Hof⸗Schauspielerin: Nettchen, als Gastrolle.) b
Freitag, 10. Mai. Zum erstenmale: Besser früher wie später. Lustspiel in 3 Aufzügen, nach dem Französischen von F. Heine, Königl. sächsischem Hof⸗Schauspieler. (Mad. Hellwig, Königl. sächsische Hof⸗Schauspielerin: Heloise, als vorletzte Gastrolle.) Hierauf: Mitten in der Nacht. “ 8
b Soirées Littéraires. 8
Dans la salle de l'hötel de Russie, à 7 heures précises. Aujour- d'hui Jeudi 9. mai. La neuvième Soirée littéraire de Mr. le Comte de Suzor. de la sé6ance: Etudes sur Mr. de Chaͤteau- briand, et sur quelques écrivains de l'école nouvelle.
Avis essenticl. La dixième soirée, qui devrait avoir lieu le Lundi 13, sera avancée de deux jours et aura lieu le Samedi 11 mai; ce changement se fera pousr obliger un artiste, qui désir donner un concert, le Lundi, dans la meme salle.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Sommaire
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckeri.
Beilage
spreche §. 136 die Berechtigung ausdrücklich
29
. Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung. D Donnerstag den 9“s Mai.
Inhalt.
Deutsche Bundesstaaten. Hannover. Hannover. Verhand⸗ lungen beider Kammern. — Württemberg. Stuttgart. Einrichtung der Straf⸗Anstalten. — Baden. Karlsruhe. Verhandlungen der zwei⸗ ten Kammer. — Hohenzollern⸗Sigmarigen. Inneringen. Alterthümer. — Schreiben aus Mainz. (Deutsche Kolonieen in Texas.)
Frankreich. Schreiben aus Paris. (Blick nach Guadeloupe; die Presse
in Sardinien.)
La Plata⸗Staaten. Schreiben aus Paris. (Schilderhebung gegen den Diktator Rosas.)
Ostindien. Paris. Neue Nachrichten mit außerordentlicher Gelegenheit.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten./ London. Malltbericht. — Amsterdam. Börsen⸗ und Marltbericht
Ausland. Deutsche Bundesstaaten.
8 Hannover. Hannover, 3. Mai. (H. Z.) In der Sitzung der ersten Kammer vom 30sten v. M. gelangte der Antrag der Militair⸗Kom⸗ mission, das Kabinets⸗Schreiben vom 21. März d. J. über den Militair⸗ Etat betreffend, zur Berathung. hende Erwiederung an das Kabinet Sr. Majestät beschließen: „Wenngleich Stände aus dem Kabinets⸗Schreiben vom 21. März d. J., den Militair⸗ Etat betreffend, mit Bedauern haben entnehmen müssen, daß die in ihrer Erwiederung vom 27. Juni 1842 im Allgemeinen, und insbesondere in Betreff der Augmentations⸗Frage, ausgesprochenen motivirten Ansichten bei Königlicher Regierung keinen Eingang gefunden haben; so müssen doch Stände bei den damals ausgesprochenen Ansichten lediglich beharren, und halten demgemäß sowohl die eingeführte Augmentation, als die Verwendung der bei der Militair⸗Verwaltung eintretenden Erspa⸗ rungen zu diesem Zwecke, den Bestimmungen der im Jahre 1833 — 34 verabredeten Regulative, auf welche sich der §. 150 des Landes⸗ Verfassungs Gesetzes bezieht, entgegen; letzteres namentlich aus dem Grunde, weik dadurch die Ansammlung eines Kriegsschatzes, wo nicht unmöglich, doch in hohem Grade unwahrscheinlich gemacht wird. Indem Stände diese ihre Ansicht der Königlichen Regierung wiederholt zu erkennen zu ge⸗ ben für unerläßlich halten, behalten sie sich in Bezug auf den gegenwärkig aus Königlicher General⸗Kasse erfolgenden Zuschuß zum Militair⸗Etat von jährlich 15,237 Rthlr., welchen sie als eine nothwendige Ausgabe nicht an⸗ erkennen können, bevor, auf diesen Punkt bei anderweiter Regulirung der Verhältnisse der Königlichen General⸗Kasse und der General⸗Steuer⸗Kasse (§. 139 des Landes⸗Verfassungs⸗Gesetzes) zurückzukommen.“
„Nach Verlesung des Antrags nahm ein Mitglied der Militair⸗Kom⸗ mission das Wort, um denselben näher zu erläutern und zu begründen. — Am Anfange und Ende des Kabinets⸗Schreibens spreche sich die Regierung entschieden gegen die Beschlüsse der Stände vom Jahre 1842 aus, eine Erneuerung des damaligen Streites für die erste passende Gelegenheit in Aussicht stellend. Inzwischen habe die Regierung nicht allein ausführlich motivirte Wünsche und Anträge der Stände ganz unberücksichtigt gelassen; sie habe auch festen ständischen Beschlüssen entgegen, um ihre Ansicht durch⸗ zuführen, zu Auskunftsmitteln gegriffen, die mit der Verfassung nicht völlig in Einklang zu bringen seien. Nach dem Schlusse des Kabinets⸗Schreibens sei von der Königlichen Regierung beschlossen worden, die in voriger Diät entstandenen Differenzen über den Bedarf des Militair⸗Etats auf sich beruhen zu lassen; die Kommission habe deshalb zu prüfen gehabt, ob ein Gleiches der Kammer zu empfehlen sei, und in wie weit es ohne Gefährdung ständischer Rechte geschehen könne. Sie habe dabei zwei Wege verfolgen können: entweder dem Hause einen Antrag auf Beseitigung der von der Regierung eingeschlagenen Maßregeln vorzulegen und zu em⸗ pfehlen; oder nur zu prüfen, ob und in wie weit der von der Regierung eingeschlagene Weg ständische Rechte beeinträchtige, sowie sich dagegen zu verwahren, falls es nöthig sein sollte. Der erste Weg würde zu einem Re⸗ sultate nicht führen, und die Sache wieder auf den Standpunkt bringen, wo sie sich vor zwei Jahren befunden. Die Kommission also habe den zwei⸗ ten Weg eingeschlagen, und bei der Prüfung, in wie weit in der Regierungs⸗ Vorlage eine Kränkung ständischer Rechte zu finden, diese in zwei Theile zerlegt, und zwar erstens untersucht, ob die Ueberschüsse nach dem Re⸗ gulative von 1843 — 44 verfassungsmäßig verwandt worden, zweitens, wie es sich mit den Ueberschüssen der Königlichen General⸗Kasse verhalte. Rück⸗ sichtlich des ersten Punktes seien die §§. 150 und 151 des Landesverfassungs⸗ Gesetzes maßgebend. Hierin werde vorgeschrieben, daß die gegenwärtig seststehenden Summen nach den bestehenden Grundsätzen bei der Bewilli⸗ gung des Ordinariums behuf des Militair⸗Etats zur Richtschnur dienen, und die daraus gemachten Ersparnisse zur Bildung eines Kriegsschatzes benutzt werden sollten. Wohin die Nichtbeachtung dieser Vorschriften geführt habe, beweise sich am besten durch die sonstigen, in Betreff des Militair⸗Haus⸗ haltes gemachten Vorlagen; abgesehen von den behuf des Zeughausbaues angesprochenen Summen, habe die Kriegs⸗Verwaltung nicht einmal das bei Lüneburg verschossene Pulver bezahlen können. Den zweiten Punkt, die einstwrilige Uebernahme der Augmentation auf die Königl. Kasse anlangend, so stelle das Kabinets⸗Schreiben den Grundsatz auf, daß die Bestreitung dieser Zuschuß⸗Summe an und für sich der Landes⸗Kasse obliege. Da⸗ gegen sprächen folgende Gründe: Nach §. 141 des Verfassungs⸗ Gesetzes fielen neu entstehende Kosten der Landes⸗Verwaltung zunächst auf die Königliche Kasse; ferner verordne §. 136, daß die reinen Einkünfte aus den Domainen und Regalien zur Bestreitung eines für Unterhaltung des Heeres zu leistenden Beitrags verwandt werden sollten. Was dann insbe⸗ sondere die Verwendung der Ueberschüsse in der Königlichen Kasse betreffe, so sei einestheils durch die Vorschristen des Verfassungs⸗Gesetzes namentlich §. 145 hierfür feste Bestimmung getroffen, anderentheils hätten Stände ein wesentliches Interesse dabei, weil die Königliche Kasse in die Lage kommen könne, daß sie Zuschüsse aus der Landes⸗Kasse bedürfe. Aus diesen Grün⸗ den habe die Kommission die Verwendung der Ueberschüsse Königlicher Ge⸗ neral⸗Kasse zur Bestreitung der Zuschußsumme für verfassungsmäßig nicht halten können.
„Dieser Vertheidigung des Kommissions⸗Antrages fügte ein anderes Kom⸗ missions⸗Mitglied noch einige unterstützende Bemerkungen hinzu, wogegen ein Mitglied der Kammer in ausführlicher Darstellung den Inhalt des Ka⸗ binetsschreibens rechtfertigte. Zuvörderst glaubte der Redner sich gegen die Ansicht verwahren zu müssen, als habe die Regierung früher getroffene Ver⸗ abredungen verletzt und gegen Bestimmungen des Verfassungsgesetzes gehan⸗ delt. Diese Ansicht finde ihre wesentliche Stütze darin, daß im Jahre 1833 ein festes Regulativ über die Formation der Armee zwischen Regierung und Ständen vereinbart worden. Dem sei aber nicht so; daß die innere Or⸗ ganisation der Armee Sr. Majestät dem Könige allein zu bestimmen zustehe, sei ein längst feststehender Verfassungs⸗Grundsatz, der im §. 8 des Verfassungs⸗ gesetzes schrifilich festgestellt worden und immer werde bleiben müssen, solle nicht der König die wesentlichsten Rechte aufgeben. Allerdings sei im Jahre 1833 Stän⸗ den eine detaillirte Mittheilung über den Bestand der Armee gemacht, indeß nur in der Absicht, um derselben die moralische Ueberzeugung zu geben, daß die zu bewilligende Summe im Ganzen erforderlich sei. Wie nun diese Be⸗ willigung als Aversum gefordert worden, so hätten auch Stände, ohne nä⸗ here Prüfung des Details, ihre Erklärung nur im Allgemeinen abgegeben. Aus diesen Gründen könne er das Bestehen eines Regulativs, wodurch die Regierung innerhalb des bewilligten Aversums in der Organisation gebunden würde, nscht zugeben; deshalb auch nicht einräumen, daß §. 150 des Ver⸗ sassungs Gesetzes ein solches anerkenne. So lange die Regierung neue An⸗ forderungen nicht mache, habe sie rücksichtlich der Verwendung der seststehen⸗ den, mit Ständen vereinbarten Summen, nach §. 8 des Verfassungs⸗Ge⸗ setzes ganz freie Hand. Was dann die Verwendung der 45,237 Rthlr. aus der Königlichen Kasse betreffend, so seien in dieser Rücksicht zwei Punkte zu erörtern: 1) In wie weit die Regierung überhaupt das Recht habe, Mit⸗ tel der Königlichen Kasse für die Armee zu verwenden; 2) wie weit sie hier⸗ über Ständen Rechenschaft zu geben verpflichtet sei. In erster Beziehung und zwar unumschränkt aus;
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Er ging dahin: Stände wollen nachste⸗
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letzteres weil eine bestimmte Summe nicht genannt sei, die Absicht einer Beschrän⸗ kung der Königlichen Dispositions⸗Befugnisse aber nicht präsumirt werden könne. Hieran reihte sich die zweite der oben hingestellten Fragen, in wie weit die Verwendung von Ueberschüssen aus der Königlichen Kasse einer ständischen Cognition unterliege. Hierüber enthielten die §§. 142 und 143 des Ver⸗ fassungs⸗Gesetzes Vorschriften, wonach die Regierung bei Eröffnung eines neuen Landtages, den Ständen über die Anlegung und Verwendung eines Ueberschusses Mittheilung zu machen habe, und ein entsprechender Theil der Ausgaben der Landes⸗Kasse abgenommen werden solle, wenn sich während der Dauer eines Landtages eine dauernde Verbesserung der Königlichen Kasse herausgestellt habe. In dieser Rücksicht sei also eine Prüfung noch nicht an der Zeit, weshalb er auch insofern gegen den Schluß⸗Satz des Kommissions⸗Antrages nichts einzuwenden habe. Dagegen legte der Red⸗ ner ausdrückliche Verwahrung gegen den Satz ein, wonach die Negierung den Bestimmungen der Regulative, auf welche sich §. 150 des Landes⸗Ver⸗ fassungs⸗Gesetzes beziehe, zuwidergehandelt haben solle.
Gleich ihm vertheidigten das Verfahren der Regierung noch fünf an⸗ dere Mitglieder, so wie sich verschiedene andere für den Kommissions Antrag aussprachen. Schließlich wurde dieser in Frage gestellt und unter alleinigem Dissens der erwähnten 6 Mitglieder angenommen.
In der Sitzung der zweiten Kammer vom 30. April wurde die zweite Berathung über den Entwurf einer Dienstboten⸗Ordnung begonnen und bis zum §. 22 geführt.
Württemberg. Stuttgart, 30. April. (N. K.) Man will hier in nächster Zeit eine Straf⸗Anstalt bauen und darin das pennsylvanische System, d. h. die einsame Haft bei Tag und Nacht, einführen. Die Regierung hatte Männer der Technik und Wissen⸗ schaft nach England geschickt, die nach genommenem Augenschein sich günstig über diese neue Disziplin ausgesprochen haben.
Baden. Karlsruhe, 1. Mai. (B. Bl.) In der heutigen, der 60sten, Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer wurde die Berathung über den Entwurf der Straf⸗Prozeß⸗Ordnung fortgesetzt. Die Er⸗ örterung begann mit dem 19ten Titel von dem Beweise in Straf⸗ sachen (§. 229.) Ein Antrag zu §. 233, 234, nach welchem dem vor dem untersuchenden Richter abgelegten Geständniß des Angeklag⸗ ten nur die Eigenschaft eines außergerichtlichen Geständnisses beige⸗
(legt werden sollte, wenn es in der öffentlichen Sitzung widerrufen
würde, ward verworfen und der Art. 234 (nach der Fassung der Kommission) angenommen. Eben so wurde nach einigen Debatten der Art. 241a (des Kommissions⸗Entwurfs) aufrecht gehalten, welcher verlangt, daß gegen Niemand auf Indizien erkannt werden darf, der nicht nach seinem früheren Lebenswandel, persönlichen Eigenschaften oder besonderen Beweggründen zur That des Verbrechens verdächtig ist. Man gelangte bis zu §. 257 im folgenden Titel: Von den Rechtsmitteln.
Hohenzollern⸗Sigmaringen. Inneringen, im April. (S. M.) Von lange her ist unser hoher Alport durch aufgefundene Alterthümer bekannt. Oefter sind schon römische Münzen gefunden worden, eben so Schwerter, Spieße, Degen, Aschenkrüge, ausge⸗ mauerte Gräber, Grabhügel mit verkohlten Knochen u. s. w. In neuester Zeit stieß man bei dem Graben eines großen Bierkellers auf eine Menge menschlicher Skelette, nur drei Fuß unter der Erde in Gräbern, die gegen einen Schuh in Felsen gehauen, oben aber mit Dammerde zugedeckt waren. Die Köpfe lagen gegen Abend, auf der Brust hatte 8 Knochengerippe einen faustgroßen Stein, der gegen den Körper hin kohlschwarz war, als wäre er im Feuer gelegen ge⸗ wesen. Von Metallen und Kleidern keine Spur. Beim Anrühren löste sich Alles in Staub auf. Jedes Grab war von dem anderen einen Schuh entfernt und je nur ein Todter darin. Nach den Ge⸗ beinen zu urtheilen, enthielten unsere Gräber lauter Männer, einige bei sieben Schuh lang.
Mainz, 2. Mai. Die krebsartig fortwuchernden Krankheits⸗ Erscheinungen im Volksleben leugnen zu wollen, hieße ein neologisches Kunststück wagen, dessen Gelingen nicht zu erwarten steht. Selbst in Bezug auf die Motive, die das Krankhafte der heutigen Zustände erzeugten, oder mindestens in hohem Grade steigerten, fängt man an, klarer zu sehen. Es gehört auch keine bedeutende Tiefe der Specu⸗ lation zu der Feststellung des Arioms: daß da, wo man die Quellen zerstörte, aus denen eine mäßige Bevölkerung ihre Lebenskraft schöpft, eine künstlich geschaffene Uebervölkerung unmöglich frohes Gedeihen zu finden vermag.
So deutlich man aber auch das Uebel und seine Ursachen er⸗ kennt, so weit entfernt ist man doch von dem Gedanken an eine Radikal⸗Kur; ob eine solche möglich und wie dieselbe einzuleiten sei, liegt hier außer dem Kreise unserer Betrachtungen — indeß selbst die verschiedensten politischen Nüancirungen kommen darin überein, daß sie die Anwendung möglichst wirksamer Palliativ⸗Mittel für drin⸗ gend nothwendig erachten.
Vor Allem erscheint als ein solches die geregelte Auswande⸗ rung, die Gründung deutscher Kolonieen unter möglichst ge⸗ sicherten und günstigen Verhältnissen. Die solchergestalt angeregten außereuropäischen Verkehrs⸗Beziehungen, werden alsdann wirksamer noch als die Auswanderung an und für sich, das materielle Volkswohl fördern helfen. 9
Es handelt sich demnächst vor allen Dingen darum, einen kräf⸗ tigen, nachhaltigen Anstoß zu geben, um endlich auch einen gemein⸗ samen Beschluß zu bewirken.
Dieser Anstoß aber ist Pegebenl und zwar von einer Seite her, von der für unser deutsches Vaterland, allen scheelsüchtig verleumde⸗ rischen Stimmen zum Trotz, schon viel Großes und Gemeinnütziges geleistet ward. Eine alle Garantieen gewährende Actien⸗Gesell⸗ scaft trat aus früher reichsunmittelbaren Geschlechtern zusam⸗ men, um eine deutsche Niederlassung von bedeutendem Umfange in Texas zu begründen. Mehrere souveraine deut⸗ sche Fürsten, die vielfachen Vortheile erwägend, welche die Realisirung einer so patriotischen Idee ihren Völkern zu bieten verspricht, zöger⸗ ten nicht, sich diesem Unternehmen anzuͤschließen, und es sind ge⸗ gründete Hoffnungen vorhanden, dasselbe zu einem durchaus gemein⸗ samen heranreifen zu sehen.
Ein Programm, dazu bestimmt, das deutsche Publikum mit den Details dieses Colonisations⸗Planes bekannt zu machen, sollte schon im vorigen Monate der Oeffentlichkeit übergeben wer⸗ den. Da indeß der Verein zu seinem vornehmsten Augenmerk nicht, wie manche dergleichen Colonisations⸗Gesellschaften, eine schwindelnde Finanz⸗Speculation gemacht hat, sondern st im Gegentheil die Wohlfahrt und Sicherstellung der deutschen Ein⸗ wanderer, die sich seiner Vorsorge anvertrauen wollen, vor Allem an⸗ gelegen sein läßt, so hat er es vorgezogen, die Veröffentlichung sei⸗ nes Programms so lange hinauszuschieben, bis er die Details eines in der letzten Kongreß⸗Sitzung angenommenen Gesetzes kennen gelernt haben wird, in welchem noch einige Feststellungen über die Verhält⸗ nisse der deutschen Kolonie zu erwarten sind. Die endliche Publi⸗ cation des Programms steht baldigst in Aussicht, und behalten wir uns indessen vor, durch zuverlässige statistische Angaben unterstützt,
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das größere Publikum mit dem Lande näher bekannt zu machen, das von so großer Wichtigkeit für den deutschen Handel zu werden ver⸗ V spricht. Die Wahrheit dieser unserer Ansicht dürfte durch die Sen⸗ dung eines englischen Agenten nach einer deutschen Hauptstadt bestä⸗ tigt werden, der, wie wir aus sehr guter Quelle verbürgen können, dahin instruirt ward, um jeden Preis die Ausführung des Unternehmens zu hintertreiben. Dagegen wurden zwei englischen Colonisations⸗Ge⸗ sellschaften in Texas von dem dortigen englischen Geschäftsträger be⸗ reits äußerst günstige Konzessionen vom Kongreß erwirkt.
Die englische Handels⸗Politik ging dabei vorzugsweise von dem Gesichtspunkte aus, daß nach dem Aufhöron der Sklaverei in den südlichen Staaten der Union der Hauptmarkt für die Baumwolle sich in Texas bilden müsse, dessen Boden und Klima weit geeigneter für ihre Erzeugung ist, als selbst die südlichen Unions⸗Staaten — und daß außerdem die deutsche Kolonie bald ein Stapelplatz für den Handel Deutschlands mit Mexiko sein werde, wozu ihre Lage unfern der mexikanischen Gränze, mit guten Communicationsmitteln vom Meere her, sie vorzugsweise geeignet macht. 3
Wir verlassen für diesmal diesen hochwichtigen Gegenstand, mit der Erwartung, in der gesammten deutschen Tages⸗Presse ein Echo unserer freimüthig ausgesprochenen Ansicht zu finden: denn von de⸗ nen, die sich vorzugsweise die erhabene Mission vindizirt haben, das günstige und materielle Wohl des Volkes zu überwachen, läßt sich wohl annehmen, daß sie mit allen Kräften und mit Beiseitesetzung kleinlicher Partei⸗Rücksichten ein Unternehmen unterstützen werden, an das sich so schöne Hoffnungen für unser Vaterland knüpfen.
Frankreich.
O Paris, 1. Mai. Der Minister des Seewesens und der Kolonieen hat neulich eine Deputation der Pflanzer von der Insel Guade⸗ loupe empfangen, welche vor kurzem in Paris eintraf, um der Regie⸗ rung die Pläne zur Wiederaufbauung der durch das letzte Erdbeben zerstörten Stadt Point à Pitre vorzulegen. Nach diesem Plane, wel⸗ cher unter der persönlichen Leitung des Vice⸗Admirals Gourbeyre, Gouverneur von Guadeloupe, entworfen wurde, soll die neu zu er⸗ bauende Stadt vor den verderblichen Folgen eines Erdbebens oder einer Feuersbrunst gesichert bleiben. Die diesfälligen Arbeiten sollen von französischen Handwerkern ausgeführt werden, welche, bevor sie Frankreich verlassen, um nach Guadeloupe sich ein⸗ zuschiffen, einen ordentlichen Dingungs⸗Vertrag zu unterzeichnen ha⸗ ben, damit nicht etwa später durch deren übertriebene Forderungen oder bösen Willen die Ausführung des fraglichen Projekts gehemmt werden könne. Da die bisher eingegangenen Geld⸗Unterstützungen bei weitem nicht hinreichen, um die Kosten des Wiederaufbaues der Stadt Point à Pitre zu decken, so hat das General⸗Conseil von Guadeloupe eine Anleihe von 20 Mill. Fr. votirt, wozu jedoch die vorläusige Sanction der Regierung erforderlich ist. Baron Mackau, welcher als ehemaliger Gouverneur von Guadeloupe mit den dortigen Zuständen sehr vertraut ist, hat der obenerwähnten Depu⸗ tation die wärmste Theilnahme am Gelingen ihres Unternehmens be⸗ zeugt, und versprochen, daß er für seinen Theil das betreffende Pro⸗ jekt nachdrücklichst im Minister⸗Rathe unterstützen werde.
Das Journal la Presse hat die Erlaubniß erhalten, nach den sardinischen Staaten expedirt werden zu dürfen. Es ist das erste konservativ⸗dynastische Blatt, welches diese Be⸗ ünstigung erhält, denn weder der Globe, noch das einflußreiche JJurnäl des Devars konnten bisher, ungeachtet der persönlichen Verwendung des Herrn Guizot, den Eingang in Sardinien erlangen. Die Mystères de Paris, welche vom Journal des Déöbats veröffentlicht wurden, und die Angriffe dieser Blätter gegen den Klerus haben ihm in Sar⸗ dinien das strengste Verbot zugezogen, welches, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht so bald aufgehoben werden dürfte.
La Plata-Staaten.
☛ Paris, 2. Mai. Die neuesten Nachrichten aus Buenos⸗Ayres vom 6. Februar lauten schlimm für die Herrschaft des Diktators Rosas. Ein im Dezember begonnener Aufstand scheint seitdem sich immer weiter ausgebreitet und auch ein beträchtlicher Theil der Truppen daran Theil genommen zu haben. Mehrere Provinzen des Innern der ar⸗ gentinischen Republik sollen bereits in offener Empörung sein. Das Signal zum Losbruche des Aufstaudes gab die Provinz Salta am 12. Dezember v. J., die National⸗Miliz der Hauptstadt dieser Pro⸗ vinz und eine Truppen⸗Abtheilung, unter Führung eines Obersten Peecchi, schlossen sich sogleich an. Am 16. Dezember ergriffen alle von Rosas dort eingesetzten Behörden die Flucht, auf welcher aber einige noch erreicht und nach der in jenen Ländern üblichen grausamen Sitte ohne Erbarmen niedergemacht wurden. Die Insurgenten zogen dann gegen Sujuy, von wo gleichfalls nicht nur die Behörden dieser Stadt selbst, sondern auch die von Salta, welche sich dahin geflüchtet hatten, entflohen, als sie von der Annäherung der Aufge⸗ standenen hörten. Der Platz⸗Kommandant Don Rufino Valle aber fand es mit der Garnison gerathen, sich denselben anzuschließen. Don Andreas Zenarruza wurde zum Gouverneur von Sujuy, Don Toribio Tedia zum Gouverneur von Salta ernannt. Der Brigadier Rude⸗ sindo Alvorado, der lange Zeit als Flüchtling in Bolivia gelebt hatte, übernahm den Oberbefehl über die vereinigten Streitkräfte. Darauf wurde ein Manifest erlassen, worin die Beweggründe dargelegt wur⸗ den, warum diese Provinzen von der Conföderation sich lostrennen wollen, „so lange sie unter der Leitung des Tyrannen von Buenos⸗ Ayres stehen würde, und erklärten, von diesem Augenblicke an Rosas jede Vollmacht zu verweigern, sie in irgend einem Akte bei den auswärtigen Mächten zu vertreten.“ Im Januar zählten die Streitkräfte des Aufstan⸗ des, die anfangs nur 500 Mann stark gewesen waren, bereits 2000 Mann, und hatten bereits zwei Punkte an der Gränze der Provinz Tucu⸗ man inne, welche geneigt schien, die begonnene Bewegung zu unter⸗ stützen. Auf dem Wege dahin waren zehn Soldaten von dem ehe⸗ maligen Corps des unglücklichen Generals Lavalle, die bisher unter Führung eines längst todt geglaubten jungen Mannes Namens Al⸗ varez in den Wäldern umhergeirrt waren, zu den Aufgestandenen gestoßen, welche durch diese erfuhren, daß auch die Provinz Mendoya im vollen Aufruhr gegen den Diktator Rosas sei. Der Anschluß des Gouverneurs Lopez von Cordova an den Aufstand wurde erwartet. Rosas selbst schien über diese Vorgänge lebhaft beunruhigt, lebte übri⸗ gens noch immer ganz zurückgezogen mit seiner Tochter und suchte seine Besorgnisse möglichst zu verhehlen. v“
Ostindienä.
Paris, 2. Mai. Die Regierung hat (über Marseille) Nach⸗ richten aus Ostindien bis 13. März erhalten; sie sind mit einer außer⸗ ordentlichen Post aus Kalkutta eingelaufen, enthalten aber nichts Neues von Bedeutung. Alles war ruhig in Indien und China. Es wird von einem Aufruhrversuch erzählt, der in einem Sipoy⸗Regiment ausgebrochen und gleich unterdrückt worden wäre. Die Passagiere und ein Theil der mitgekommenen Depeschen sind zu Alepandrien ge⸗ blieben und warten dort auf die Ankunft der regelmäßigen Bombay⸗
Mail vom 1. April.