1844 / 131 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Bekanntmachungen.

2207) Subhastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf.

Von dem Königlichen Land⸗ und Stadtgericht zu Stettin soll das ¾ Meile von Stettin auf dem alten Tornei belegene, aus solgenden, zusammen ein Ganzes bildenden Grundstücken, als 1) dem Ackerwerk Nr. 4 von 4 z Hufen und zwei Käm⸗

pen nebst Wiesen, 2) dem Ackerwerk Nr. 24 von 4 ½ Hufen nebst Zube behör und zwei bei Bollinken belegenen Wiesen, 3) dem sogenannten pommerensdorfer Kamp Nr. 1296, 4) dem Ackerwerk St. George oder St. Jürgen Nr. 9 und 10 nebst Zubehör, 5) dem Ackerwerk Nr. 30 von ½¼ Huse, bestehende, dem Kaufmann Johann Friedrich Wilhelm Müller zugehörige Ackerwerk, abgeschätzt auf 404,631 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tarxe, am 19. Juni, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. Zugleich werden alle unbekannte Real⸗Prätendenten aufgeboten, sich, bei Vermeidung der Präklusion, späte⸗ stens in diesem Termine zu melden.

[19] Nothwendiger Verkauf. u“ Stadtgericht zu Berlin, den 30. Dezember 1843. Das Neu⸗Köln am Wasser Nr. 19 und Wallstraße Nr. 61 belegene Reuschersche Grundstück, gerichtlich ab⸗ geschätzt zu 10,245 Thlr. 19 Sgr., soll Schulden halber am 13. August 1844, Vormittags 11 Uhr, aan der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ 1 pothekenschein sind in der Registratur ehmanseben. 2 We 1428 4 2 31 122l. Nothwendiger Verkaukft. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Dezember 1843. Das in der neuen Roß⸗Straße Nr. 7 belegene Grundstück der Kaufmann Gleichschen Erben, gericht⸗ lich abgeschätzt zu 21,353 Thlr. 15 Sgr., soll Thei⸗ lungs halber am 20. August 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ poethekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Realprätendenten werden unter der Verwarnung der Präklusion vorgeloden. ö“

[609] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 25. April 1844. Das hierselbst in der verlängerten Kommandanten Straße belegene Plötzsche Grundstück, gerichtlich abge⸗ schätzt zu 21,981 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf., soll Schulden

halber

am 10. Dezember 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

so

. 22 8

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.

Auf die Zeichnung Nr. 994 der nach dem Be⸗ schlusse der vorjährigen General⸗Versammlung zu kreirenden 1,500,000 Thlr. Actien Litt. A. sind in den bekannt gemach⸗ ten Terminen die gefor⸗ derten Einschüsse bis jetzt nicht eingezahlt worden. auf Grund des §. 13. Actionair seines

EeMe erklären daher hiermit unnseres Statutes den betreffenden Rechtes aus dem Quittungsbogen für verlustig, und

fordern denselben auf, den Quittungsbogen binnen 8. Tagen an unsere Hauptkasse hierselbst zur Cassation

Wir

einzureichen. Geht derselbe binnen 8 Tagen nach Er laß dieser Aufforderung nicht ein, so werden wir den⸗ selben nach Maßgabe der ferneren Bestimmungen des gedachten §. unseres Statuts annulliren.

Stettin, den 4. Mai 1844. 1u“ Das Direktorium. iuim Witte. Kutscher. Ebeling.

Bekanntmachung. In der am 11. Dezbr. * 1843 stattgefundenen Ge⸗ naeral⸗Versammlung der Breslau ⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft ist der Be⸗ 7h ginn der Vorarbeiten be⸗ hufs der Weiterführung der Bahn von Schweid⸗ nitz nach Frankenstein und von Königszelt nach Liegnitz beschlossen und be⸗ stimmt worden, daß die Betheiligung bei dieser Bahn den Inhabern von Stamm⸗Actien der Breslau⸗Schweid⸗ nitz⸗Freiburger Eisenbahn in der Art seiner Zeit 914 hen soll, daß ihnen gestattet sei, sich mit einer ihrem Actien⸗Betrage gleichkommenden Summe zu betheiligen. Nachdem diese Vorarbeiten seit längerer Zeit bereits begonnen haben, fordern wir zur Ausführung dieses 8 8 Beschlusses die Inhaber der Breslau⸗Schweidnitz⸗Frei⸗ burger Stamm⸗Actien, welche sich dieses Necht auf eine künftige Betheiligung für ihre Actien sichern wol⸗ len, hierdurch auf, diese Letztere in unserem Büreau, Antonien⸗Straße Nr. 10, innerhalb der Zeit vom 2o0. Mai bis 25. Juni d. J. inecl., in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, zu präsentiren, ein mmit dem Namen des Inhabers unterschriebenes Ver⸗ zeichniß der Nummern nach deren Reihenfolge zu übergeben und zugleich zu den Kosten der Vorarbeiten Ein halbes Prozent, mithin Einen Thaler pro Actie, einzuzahlen. Die Actien werden auf der Rüͤchseite mit einem, die erfolgte Präsentation dokumen⸗ tirenden und zugleich als Quittung über die Berichti⸗ gung des halben Prozentes dienenden Stempel verse⸗ hen und dem Produzenten sofort zurückgegeben werden. Sobald das Unternehmen zur Ausführung gelangt, sind die Besitzer abgestempelter Actien bei Versust des zugesicherten Rechts und des eingezahlten Betrages ver⸗ pflichtet, sich auf Grund einer später zu erlassenden Auf⸗ forderung über die Betheiligung bei dem Unternehmen

in einer durch die A 3 e,gn ufforderung zu bestimmenden Form

Diejenigen der Herren Actionaire,

„Die welche die Actien nicht innerhalb der Zeit vom 20. Mai 36 25. Juni c.

erachtet.

Breslau, den 29. April 1844. Verwaltungs⸗Rath der Breslau Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn.

Ddie Rechnungs⸗Ab⸗ 29522ö schlüsse der Betribbsjahre 1842 und 1843 haben für das erstgenannte Jahr nicht allein keine Ueber⸗ schüsse, sondern ein De⸗ fizit von 2422 Thlr. 10 Sgr. 5 Pf. ergeben. Dagegen ist in dem Jahre 1843 nach Bezahlung der Zinsen der Prioritäts⸗Actien ein Ueberschuß von 25,769 Thlr. 12 Sgr. 5 Pf. gewonnen worden, wel⸗ cher nach dem Beschlusse der General-Versammlung vom 29sten d. M. an die Inhaber der am 2. Januar 1844 fällig gewordenen Zinscoupons, jedoch vorläusig nur unter Mitablieferung der am 2. Januar 1843 verfalle⸗ nen Coupons, mit 2 ½ Thlr. pro Actie ausgezahlt wer⸗ den soll.

Dieser Betrag kann bei den Banquierhäusern Wilh. Cleff in Düsseldorf, von der Heydt⸗Kersten u. Söhne in Elberfeld und Mendelssohn u. Co. in Berlin gegen Aushändigung der bezeichneten Cou⸗ pons in Empfang genommen werden.

Düsseldorf, den 30. April 1844. Die Direction.

[313 b] N NM . 2ℳ Bad Nenndorf in Kurhessen.

Die Bade⸗Anstalt zu Nenndorf, welche neben dem Trinken der Schwefel⸗ und Soolquellen, aus Schwefel⸗ schlamm⸗, Schwefelwasser⸗ und Gas⸗Bädern, nebst rei⸗ nen Sool⸗ und mit Schwefelwasser gemischten Sool Bädern besteht, wird auch in diesem Jahr am 1. Juni eröffnet.

In Vereinigung mit dieser großen Anzahl Heilmittel für verschiedenartige Krankheiten ist in diesem Jahre daselbst nun auch eine Molken⸗Anstalt errichtet, wozu dieser Badeort wegen seiner vortrefflichen Waldhüten im nahen Deistergebirge und in Verbindung mit den übri gen Heilmitteln sich besonders eignet; dieselbe wird eben⸗ wohl am 1. Juni eröffnet.

Ueber die Heilkräfte des Bades geben aus der neue⸗ ren Zeit die Schriften des Herrn Behenme.doftath Dr. Wurzer von 1815, und Herrn Geheime⸗Hofrath Dr. d'Oleire und Professor Wöhler von 1836, so wie der im März⸗Heft 1843 des Hufelandschen Journals für praktische Heilkunde abgedruckte Aufsatz des ersten Brunnen⸗Arztes, Herrn Dr. Grandidier, die nöthi⸗ gen Nachrichten.

Anfragen in ärztlicher Beziehung sind an die Herren Brunnen⸗Aerzte, Dr. Grandidier zu Kassel und Dr. Cordemann zu Rodenberg, so wie die Wohnungs⸗ Bestellungen an Herrn Kastellan Dimme zu Nenndorf zu richten; auch nimmt letzterer Bestellungen auf Schwe⸗ felwasser, welches in gut verschlossenen Flaschen weit versendet wird, entgegen; da die Füllung vom Monat Mai die beste ist, so werden daher besonders die Mineral⸗ Ieveellngen ersucht, ihre Bestellung zeitig abzu⸗ eben.

8 Kassel, am 1. Mai 1844. Kurfürstl. Brunnen Direction des Bades Nenndorf. Hanstein⸗Knorr.

Nordseebad der Insel Helgoland.

Die hiesige Seebad⸗Anstalt wird auch in diesem Jahre am 15. Juni eröffnet und mit dem 1. Oktober geschlossen werden.

Da in neuerer Zeit die heilkräftigen Wirkungen der Meerbäder und der Meerlusft immer mehr anerkannt und gewürdigt werden, so möchte es nicht unpassend sein, hier darauf aufmerksam zu machen: wie sehr die Insel Helgoland alle Vorzüge eines praktischen Werthes als Seebadin sich vereinigt.

Schon die Lage dieses Eilandes im offenen Meere, meilenweit von der Schwüle und von den Ausdünstun⸗ gen des Kontinents entfernt, seine salzreichen, reinen, vom Schlamm des Flußwassers und der Küsten nicht getrübten Fluthen und die milde, belebende, bei keiner Richtung des Windes mit Landluft untermischte Atmo⸗ sphäre sprechen zu seinem Vortheil. Der ebene, seste Sandboden aber und die durchaus sichere, vortreffliche Beschaffenheit des Badestrandes überhaupt, welche ein von den Strömungen der Fluth und der Ebbe unab⸗ hängiges Baden im offenen Meere zu jeder Tageszeit bei gleich kräftigem Wellenschlage erlauben, die nur hierdurch mögliche ganz freie Wahl der Badestunden sind wirkliche und für den Sachkundigen so wesentliche Vorzüge, daß sie eben Helgoland in wenigen Jahren zu einem der besuchtesten und beliebtesten Badeorte seiner Gattung emporgehoben haben.

Alle Einrichtungen zum Bedarf und für die Annehm⸗ lichkeit der resp. Badegäste, wohin besonders eine große Auswahl bequemer und selbst eleganter Gasthäuser und Privatwohnungen, eine sehr gute Küche und die besten französischen Weine zu billigen Preisen, eine heitere Geselligkeit, durch ein ständiges Prager Musikcorps und durch das zu allen Stunden besuchte Conservations haus belebt, gehören, sind der Art, daß sie den streng⸗ sten Anforderungen derselben entsprechen dürften. .

Den Herren Aerzten dient noch besonders zur ergebe⸗ nen Anzeige, daß alle Anstalten für Regen⸗, Sturz⸗ und Douchebäder, für warme Seewasserbäder, so wie für jede Art nach spezieller ärztlicher Vorschrift zu be reitender oder zu nehmender lokaler und ganzer Bäder in einem großen, neuerbauten Badehause vereinigt sind, welches nach den besten Mustern der Thermalbäder aufgeführt worden ist.

Eine regelmäßige und stete Verbindung zwischen Ham⸗ burg, Kuxhaven und Helgoland, auch mit den benach barten Seebädern und zwar zu mehrerenmalen in der Woche, eine andere zwischen Bremen und Helgoland, wird während der Saison durch mehrere ausgezeichnet schöne, bequeme und sichere Dampfschiffe unterhalten, deren resp. Eigenthümer über die Abfahrtstage und Stunden das Nähere in öffentlichen Blättern bekannt

[608]

incl. auf die oben vorgeschriebene Art und Weise und 8 unter Einzahlung des halben Prozentes präsentiren,

machen werden. Bestellungen von Logis ꝛc. besorgt mit Bereitwillig⸗

Allgemeiner Anzeiger.

werden als auf das ihnen zugesicherte Recht verzichtend

keit sowohl die Unterzeichnete, als unser Badearzt Herr Dr. von Aschen. zeich . uns adearz Helgoland, im Mai 1844. Die Direction des Seebades.

[595] „Nostock, 1844. .“ Nachdem die seit einigen Jahren auf allgemeinen Wunsch getroffene Einrichtung, bestimmter Tage zum Verkauf der in die hiesige Woll⸗Niederlage einge⸗ lieserten Wolle, ihren praktischen Nutzen durch raschen und vortheilhaften Verkauf bewährt hat, macht die unterzeichnete Direction hierdurch bekannt, daß die Vereinigung der Käufer und Verkäufer gleichwie in einem ö

am 24. und 25. Junius d. J,,

in dem Lokale der Woll⸗Niederlage stattfinden wird. Von Seiten der Anstalt wird unter freigestellter Be⸗ nutzung ihrer Einrichtungen alles Mögliche dazu bei⸗ getragen werden, um Käufer und Verkäufer zufrieden zu stellen. Anmeldungen für Lagerräume werden baldigst er⸗ beten. Direction der Woll⸗Niederlage.

596]1 f A99C-,, Sen

100 Halberstaͤdtsche Stistung. Der Nr. 184 der Kasselschen Allgemeinen Zeitung

liegt der Rechnungs⸗Abschluß vom Jahre 1843 bei

und ist außerdem bei dem Vorsteher⸗Amte und jeder

Geschäftsführung besonders zu erhalten. Kassel, am 4. Mai 1844.

Die Vorsteherin Wilhelmine von Wangenheim.

1 1 8 8 2 2 8 8b 8 b

Üiterarische Anzeigen. Im Verlage von C. Macklot in Karlsruhe ist so

eben erschienen und in allen Buchhandlungen, in Ber⸗

lin bei Alexander Duncker, Königt. Hofbuchhändler, Franz. Str. 21, zu haben: 1007] Die Pilger. Historisch⸗romanlische B.lder aus dem Leben. Herausgegeben von

Richard Wanderer.

8. 16 Bogen mit 16 Stahlstichen. 2 Thlr.

Sd ebet ist grschiewen: [606] Fränkel, Dr. Ludvw., Com- pendium der Physiologie des Menschen.

für Studirende herausgegeben. gr. 1 Thlr. 10 Sgr. Berlin, im Mai 1844. 2 1ng 402 . 82 * Vossische Buchhandlung,

Charlotten-Str. 25, Ecke der Dorotheen-Str.

Zum 8. geh.

Gebrauche

Preis

[435 b]

.“ 52 . 8 =— 4— Verkauf eines Hôtels.

In einer Provinzial-⸗Haupt⸗ und Seestadt, welche durch Eisenbahn auf nur einige Stunden Entfernung mit Berlin verbunden und durch mehrseitige Dampf⸗ schifffahrt belebt wird, so wie auch durch Chausseen mit der Provinz in mehrseitiger Verbindung steht, soll eines der ersten und frequentirtesten IIotels dort unter annehmlichen Bedingungen verkauft werden.

Die Gebäude sind vor wenigen Jahren neu massiv erbaut, das Mobiliar im besten Zustande und kann die Uebergabe zu jeder Zeit erfolgen. Hierauf Reflek⸗ tirende erhalten auf ihre im Intelligenz⸗Comtoir zu Berlin unter S. 86. gefälligst abzugebenden Adressen, worin zugleich die Angabe des zahlen könnenden An⸗ geldes möglichst bestimmt ist, direkt nähere Auskunft. ÜUnterhändler werden verbeten.

[611] Auctions⸗Anzeige.

Zwei Tage vor dem Deßauer Wollmarkte, als: Mittwoch den 5. und Juni a. c., von Vormittags Donnerstag den 6. 10 Uhr an, b sollen auf der Herzogl. Domaine Fraßdorf unweit Cö⸗ then und Deßan gelegen, von den Erben des daselbst verstorbenen Amtmanns Heidenreich öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkaust werden:

NA. Reitpferde.

1) Ein arabischer Hengst, Dunkelmuskat⸗Schimmel ohne Abzeichen, 5 4“ groß, im Gestüte Sr. Hoheit des Herzogs von Meiningen gezüchtet.

Ein brauner Wallach ohne Abzeichen, 5 4“ hoch, englischer Abkunft, Schulpferd. Eine braune Stute ohne Abzeichen, 5 5“ hoch, englischer Abkunft, komplett geritten.

Ein brauner Wallach mit schmaler Blesse, 5 2“ hoch, englischer Abkunft, komplett geritten.

Ein desgl. mit Stern und Schnippe’ 5˙2“ hoch, grabischer Abkunft, komplett geritten. 1 Ein Fuchsstute ohne Abzeichen, 4 6“, russischer Abkunft, komplett geritten. B. Wagenpferde.

Zwei schwarze Hengste ohne Abzeichen, 5 4“ Tra⸗ kehner Hauptgestüt.

Zwei schwarze Wallachen ohne Abzeichen, 5“˙, rus⸗ sischer Abkunst.

) Zwei Fuchswallachen ohne Abzeichen, 4˙4“, russi⸗ scher Abkunft.

(. Sattelzeug.

Diverse Sättel, Zäume, 6 Stück ganz neue und meh⸗ rere alte Decken, nebst anderen Reit⸗, Fahr⸗ und Stall⸗ Utensilien.

D. Wagen.

1) Ein ganz neuer noch nicht gefahrener berliner Schei⸗ benwagen in 4 Federn hängend, leicht und modern.

2) Eine halbe Chaise, hinten in 2 Federn hängend vorn auf 2 Drucksedern stehend, noch ziem⸗ ich neu.

3) Eine Jagddroschke in 4 Federn hängend.

4) Eine moderne prager vierfedere Chaise, halbverdecht, viersitzig, wenig gebraucht.

5) Einige andere schon mehr gebrauchte Wagen.

E. Gewehre.

Vier Stück ausgezeichnete Doppelgewehre, 4 dergl. Stand⸗ und Bürschbüchsen. 4 Paar Pistolen und andere werthvolle Jagd⸗Uten⸗ silien, nebst 3 Stück gut dressirten Hunden.

1 „F. Topfgewächse, als:

Camelien, Granaten, Myrthen, Rosen, Aurike’ Orangerieen ꝛc. -

Erklärung und Anzeige.

Die im vorigen Jahre in öffentlichen, unter Andern auch in diesen Blättern vom 9. Juni 1843 über die unrechtmäßigen Besitzer Geisel und Retter in Stuttgart der von mir dort begründeten Metall⸗Buch⸗ staben⸗Fabrik gegebene Erllärung bestätige ich hiermit unter der Hinzufügung, daß ich das Resultat des noch immer schwebenden Prozesses gegen Geisel und Ret⸗ ter, welchen dieselben durch die rechtswidrigsten Mani⸗ pulationen, in der Absicht mir mein Recht nur noch länger vorzuenthalten, in die Weite ziehen, seiner Zeit öffentlich bekannt machen werde.

Hiermit verbinde ich nun die ergebene Anzeige, daß ich die in obengenanntem Blatte annoncirte, in Stutt⸗ gart für alleinige Rechnung neu begründete Metall⸗ Buchstaben⸗Fabrik nunmehr auf hiesigen Platz verleat habe und im Laufe dieses Monats eröffnen werde.

Durch bedeutende Fortschritte und neue Verbesserun⸗ gen, die ich in meiner Ersindung denn diese sind die geprägten Metall⸗Buchstaben gemacht habe, werde ich weit geschmackvoll⸗elegantere, deutlichere, jeder Wit⸗ terung trotzbietende und dauerhafte Buchstaben in allen Charakteren, in jeder Größe bis zu 2 Fuß Höhe und Wum 20 25 % billiger, wie die Herren Geisel und Retter in Stuttgart als Nichtsachverständige zu liefern im Stande sein. Wenn nun aber, seitdem mir diesel⸗ ben meine rechtmäßige Theilnahme am Geschäft verwei⸗ gert haben, aus der stuttgarter Fabrik unter der Leitung der Genannten nur gehaltlose und allzuleicht vergoldete oder gar nur gefirnißte Buchstaben, die ihren scheinha⸗ ren Goldglanz in der kürzesten Zeit verlieren und blind, grau und unansehnlich werden, geliefert worden sind, worüber sich von allen Seiten die begründetsten Klagen erhoben, die auch die seit jener Zeit durch noch andere Hände entstandenen Nachahmungen ohne Geschmack, Fagon und Haltbarkeit nicht ausschließen, so sah ich mich veranlaßt, die Ehre meiner gelungenen Erfindung, der auf angeführte Weise ein baldiger Untergang drohte, hiermit öffentlich zu reklamiren und vorstehende Erklä⸗ rung abzugeben, und werde nach Eröffnung meiner Fabrik durch die That beweisen, wie angelegen ich mir's sein lassen und zur strengen Pflicht machen werde, das Publikum aufs prompteste mit reellster Waare, für deren echte und haltbare Vergoldung ich auf Dauer garantire, zu bedienen, und erbiete mich gleichzeitig, unsolid gear⸗ beitete, abgestorbene Buchstaben aus der stuttgarter oder anderen Fabriken für den 3ten Theil ihres Ankaufs⸗ preises elegant und echt vergoldet, gleich den Meinigen unter Garantie wieder herzustellen oder umzutauschen.

Ich appellire daher an das Rechtsgefühl des Publi⸗ kums und bitte dasselbe, durch seine Theilnahme meine Rechte in Schutz zu nehmen und seine Aufträge bis zur bemerkten Zeit der Eröffnung meiner Fabrik aufzu⸗ bewahren und bei mir, dem Erfinder, effektuiren zu lassen; ich werde dagegen diese für mein Unternehmen sehr erleichternde und gewiß erfolgreiche Unterstützung dantbar anerkennen.

Berlin, den 5. Mai 1844.

9 68-4 2 8 8 Andreas Schneider,“ Erfinder der geprägten Metall⸗Buchstaben, Inhaber der Königl. württembergischen, Königl. sächsischen, K. K. öster⸗ reichischen Patente, so wie mehrerer Verdienst⸗Medaillen. Wohnung: Grenadier⸗Str. Nr. 42, Fabriklokal: Nr. 30. I4EbI s hmns. 8 .212 8 FFür angehende Militairs beim Lieutenant Freihr. v. Werder gen. Schoen- doerffer zu Berlin, Kur-Strasse 49 A, Bel-Etage, sindet gründliche undschnelle Vorbereitung durch dazu tüchtige Lehrer, zum Offzier-, Fähnrich-, einjährigen Freiwilligen und für die höheren Klassen des Kadetten Corps (jeder junge Mann erhält den Unterricht einzeln für sich), so wie anständige aber strenge Pensions - Aufnahme statt. I1I1I1n 1 in g g Un jeune homme d'une trenteine d'années, qui a frequenté les principales residences de 'Europe,

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11

et qui parle le frangais, allemand, le russe et l'an- glais, desire s'engager en voyages chez une famille Russe ou Anglaise. S'adresser à ABZ post restante à Berlin.

Permanente Kunstaus- 1496 p; stellung.

Kaul bach's Zerstörung Jerusalents will Herr Kommissionsrath Waagen, den vielen an mich ergangenen Wünschen nachgebend, noch bis Montag, 13ien d., in meiner Ausstellung belassen, wo es dann unfehlbar abgesendet wird.

Ich erlaube mir wiederholt zur Kenntniss des hies. Kunstfreunde zu bringen und ergebenst zu be merken, dals Unterschristen auf den Stich fortwäh rend angenommen werden und die resp Unterzeich- ner den Vortheil geniessen, die ersten Abdrücke zu erhalten. Zahlung wird erst bei Ablieferung des Stiches angenommen und Prospektus darüber bei dem Unterzeichneten ausgegeben.

Julius Kuhr, Hofkunsthändler, 11“ Linden 26, Bel-Etage. 19 1 EII1I1 . Mittwoch, den 15. Mai - im v. Saale 8gc; 3te musikalische Soirée

des Akustitrs Fr. Kaufmann

aus Dresden Aun mit den von ihm erfundenen Musik⸗Instrumenten. Das Nähere durch die Zettel und diese Blätter.

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Das Abonnemenl beträgt: 2 KABtlhlr. sfür ¼ Jahr. 4 khthlr. ½ Jahr. f. ut 1 E hrr. uhr— in allen Theilen der Monarchie

ohne Preiserhöhung. ““

Insertions-Gebühr sfür den 8 Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr. ““

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äauf dieses Blall an, für Berlin 11 sdeie Expedition der Allg. Preuss. 12. Zeitung: A Friedrichsstrasse Nr. 72.

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AInhaltt.

Amtlicher Theil. 1 2 1““ 1]

Inland. Berlin. Das Gesetz über das gerichtliche und Desziplinar⸗ Verfahren gegen Beamte. Die angeblich beabsichtigte Errichtung eines stehenden polnischen Theaters zu Posen. Inhalt des Justiz-Ministe rialblattes. Königsberg. Festungsbau. Breslau. Hülfs⸗ verein für die Weber und Spinner. Duüsseldorf. Bevölkerung des Regierungs⸗Bezirks.

Deutsche Bundesstaaten. Bavern. München. Herstellung der Ordnung. Steigen der Getraidepreise. Hannover. Hannover. Verhandlungen beider Kammern. Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar. Schluß des Landtags. Freie Städte. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Die Annahme des Titels Hoheit von Seiten der Herzoge zu Sachsen und Anhalt.)

Rußland und Polen. St. Petersburg. Ankunft des Fürsten von Warschau.

Frankreich. Pairs⸗Kammer. Diskussion und Annahme des Kom⸗ missions⸗Amendements in Betreff des philosophischen Unterrichts. Deputirten⸗Kammer. Ueberweisung einer Bittschrift zu Gunsten der Sklaven⸗Emancipation an den Marine⸗Minister. Paris. Der Hof in der Industrie-Ausstellung. Vermischtes. Brief aus Paris. (Stimmen in der Kammer über die Sklaven⸗Emancipation.)

Grosibritanien und Irland. Unterhaus. Ein Amendement zur Fabrik⸗Bill verworfen. London. Sir Henry Hardinge, Nach folger Lord Ellenborough's. Schreiben aus London. (Lord Ellen borough's Zurückberufung; Budget; O'Connell's Prozeß.)

Spanien. Paris. Telegraphische Depesche aus Spanien: Das Ministe⸗ rium zieht sich zurück. Schreiben aus Paris. (Verhaftungen in den Nordprovinzen; Fabriknoth in Barcelona.)

Griechenland. Schreiben aus München. rokordatos und seine Gegner.)

Eisenbahnen. Paris. Ministerielle Erklärung über die Eisenbahn Unternehmungen.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin, Danzig und Riga. Marktbericht.

Reise⸗Skizzen aus Italien. Konzert des Herrn Kaufmann. Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regierungs⸗Präsidenten von Cuny zu Aachen den zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Re⸗ gierungs-⸗Präsidenten, Grafen von Flemming zu Erfurt, den Ro then Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, und dem Post⸗Di⸗ rektor Häger zu Kleve den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen; so wie Die Landgerichts-Assessoren Petersholz und Secriba zu Saarbrücken zu Staats⸗Prokuratoren bei dem dortigen Landgerichte zu ernennen.

(Das Ministerium Mau⸗

Die Veränderungen, welche in den Preisen mehrerer Droguen eingetreten sind, haben eine gleichmäßige Veränderung in den zur Zeit bestehenden Taxpreisen verschiedener Arzneien nothwendig gemacht. Die hiernach abgeänderten, im Drucke erschienenen Taxbestimmungen treten mit dem 1. Juni d. J. in Wirksamkeit.

Berlin, den 30. April 1844.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizin

Angelegenheiten. (gez.) Eichhorn. 8

Musik⸗Aufführung im Akademie Gebäude unter den Linden.

Am Montag den 13ten d. M. Mittags 12 Uhr findet im langen

Saal des Akademie⸗Gebäudes unten den Linden eine akademische Mufik⸗Aufführung statt, indem drei nach gegebenen Motiven kompo⸗ nirte geistliche Motette, aus Chor, Terzett und Fuge bestehend, von

Eleven der akademischen Schule für musikalische Composition gesetzt

und vom Senat ausgewählt, zur Aufführung gebracht werden; zwi

schen den Gesang⸗Werken finden zwei dazu gewählte Instrumental⸗

Sonnabend den llIeea

Sätze Platz. Musikfreunde werden zu dieser Musik⸗Aufführung hier⸗ durch ganz ergebenst mit dem Bemerken eingeladen, daß es der Ein⸗ laß⸗Karten nicht bedarf.

Berlin, den 10. Mai 1844.

Königliche Akademie der Künste. (gez.) Dr. G. Schadow, Direktor. Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der Infanterie⸗Brigade, von Drygalski, von Erfurt.

Uichtamtlicher Theil

Inland.

Berlin, 10. Mai. Zu den Gegenständen, welche ein allge meineres Interesse anzuregen geeignet sind, und auch, wie mehrfache Besprechungen in den öffentlichen Blättern zeigen, angeregt haben, gehört das Gesetz über das gerichtliche und Disziplinar⸗Verfahren gegen Beamte vom 29. März d. J. Eine nähere Darlegung des Verhältnisses dieses Gesetzes zu den bisher über diesen Gegenstand gültig gewesenen Bestimmungen wird deshalb nicht unwillkommen sein.

Die neue Verordnung hat lediglich und allein den Zweck, das gerichtliche und das Disziplinar⸗Strafgebiet nach bestimmten objektiven Gränzen, welche die bisherige Gesetzgebung gänzlich vermissen ließ, genau von einander zu sondern und das Letztere in materieller und formeller Beziehung nach gleichmäßigen Grundsätzen für alle Zweige der Verwaltung, jedoch mit Rücksicht auf die bei Einzelnen stattfin denden Eigenthümlichkeiten vollständig zu ordnen. Ob gegen einen Beamten wegen Dienstvergehungen die gerichtliche oder die Disziplinar Untersuchung eintreten solle, hing bis dahin bei der Allgemeinheit und Unbestimmtheit der Strafvorschriften in den §§. 333 336, Tit. 20, Thl. II. A. L. R. hauptsächlich von dem Ermessen der Dienstbehörde ab, so daß wegen derselben Art von Vergehungen die Bestrafung bald in dem einen und bald in dem anderen Wege erfolgen konnte. Daß dies Verfahren weder in materieller noch in formeller Hinsicht angemessen war, bedarf keiner Erwähnung, da hieraus nothwendig eine Ungleichheit in der Bestrafung entstehen mußte.

In dem neuen Gesetze sind außer den gemeinen Verbrechen der Beamten alle schweren Dienstvergehungen, welche in den Gesetzen mit der Cassation oder Amtsentsetzung bedroht sind, der Cognition des Kriminalrichters vorbehalten und nur die minder schwereren Ver⸗ gehungen dem Disziplinar⸗Verfahren überwiesen. Diese Regel leidet nur die Ausnahme, daß die Untersuchung wegen fahrlässiger Dienst führung und wegen unmoralischer Führung eines Beamten im Allgemeinen zum Disziplinar⸗Verfahren selbst in dem Falle verwiesen ist, daß gegen den Beamten auf gänzliche Entlassung aus dem Dienste erkannt werden muß. Indessen wird diese Ausnahme nicht auffallen, wenn anders das Disziplinar⸗Verfahren in seinen Formen den Beamten genügende Garantie gewährt. Denn nur die Dienstbehörde eines Beamten vermag ein sachkundiges Urtheil darüber zu fällen, ob derselbe wegen seiner im Allgemeinen mangelhaften und unordentlichen Führung aus dem Dienste entfernt werden muß und ohne Gefährdung des Interesses und des Ansehens des Dienstes nicht länger im Amte beibehalten werden darf. Zur Cognition der Ge⸗ richte eignen sich nur die schweren Dienstvergehungen, welche unter ein bestimmtes Strafgesetz fallen.

Die Disziplinarstrafen bestehen nach dem neuen Gesetze in Ord⸗ nungsstrafen und in der Entfernung aus dem Amte. Als Ordnungsstrafen werden Warnungen, Verweise, Geldbußen, und ge⸗ gen Unter⸗Beamte Arreststrafen bezeichnet; die Entfernung aus dem Amte kann aber in gänzlicher Entlassung aus dem Dienste, in De⸗ gradation und in Strasversetzung bestehen. Darüber, welche Art und

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1844.

die Entscheidung über die anzuwendende Strafe hauptsächlich dem pflichtmäßigen Ermessen der Behörden überlassen werden, da das Disziplinar⸗Verfahren in der Regel nur zur An wendung kommt, wenn der Beamte, ohne gegen ein beson⸗ deres Strafgesetz zu verstoßen, seine Amtsehre oder Amtspflich außer Augen setzt. Nur in Ansehung der gänzlichen Entlassung aus dem Amte ist die Andeutung aufgenommen, daß diese Disziplinar⸗ strafe besonders dann zur Anwendung kommen soll, wenn der Beamte sich einer fortgesetzten mangelhaften Amtsführung schuldig oder durch seinen außeramtlichen Lebenswandel, namentlich durch Trunk, Ver⸗ schwendung, leichtsinniges Schuldenmachen oder überhaupt durch ei die Religion oder die Sittlichkeit verletzendes Betragen des zu dem Amte erforderlichen Ansehens oder Vertrauens verlustig gemacht hat. In dieser letzteren Bestimmung hat man wegen ihrer Allgemein⸗ heit eine Gefährdung der Stellung der Beamten zu erblicken geglaubt. Indessen gewiß mwit Unrecht; es enthält dieselbe nichts anderes, al was bereits mit anderen Worten in den §§. 334 336. und 363, Tit. 20. Thl. II. des A. L. R. verordnet ist. Das Gesetz kann nur ganz allgemein bestimmen, daß ein Beamter entlassen werden soll, wenn er sich durch sein Betragen des zu dem Amte erforderlichen Ansehens oder Vertrauens verlustig gemacht hat. Die einzelnen Fälle, in welchen dies anzunehmen, sind so unendlich mannigfach, daß man sie unmöglich im Gesetze erschöpfend erwähnen kann. Es muß die Würdigung dersel ben dem pflichtmäßigen Ermessen der Behörden überlassen, jedoch Sorge dafür getragen werden, daß der Ausspruch auf eine gründ liche und völlig unparteiische Weise erfolge. 4 131 Was das Verfahren in Disziplinar⸗Sachen betrifft, so ist für die Fälle, wo es sich um die Entfernung aus dem Amte handelt, zwischen richterlichen und nicht richterlichen Beamten unter⸗ schieden worden. Bei richterlichen Beamten entscheidet das kompe⸗ tente Landes⸗Justiz⸗Kollegium; gegen den Beschluß kann sowohl von den Angeschuldigten, als von dem Justiz⸗Minister der Rekurs an das Geheime Ober⸗Tribunal eingelegt werden; bei richterlichen Beamten der Rhein⸗Provinz entscheidet nach wie vor in erster und letzter In⸗ stanz der rheinische Revisions⸗ und Cassationshof. Bei nicht richterlichen Beamten steht, wenn der Angeschuldigte zu den Beamten gehört, welche von einer Provinzial⸗ oder unteren Behörde ernannt werden, der Provinzial⸗ Dienstbehörde, sonst aber dem Staats⸗Ministerium die Entscheidung zu. In dem einen wie in dem anderen Fall müssen die Thatsachen, auf welche die Entfernung aus dem Amte gegründet werden soll, zu Protokoll instruirt, der Angeschuldigte muß darüber umständlich ge⸗ hört, und ihm zu seiner schriftlichen oder protokollarischen Vertheidi⸗ gung eine ausreichende Frist gestattet werden. Die Entscheidung er⸗ folgt auf den schriftlichen Vortrag zweier Referenten, zu denen bei den Verwaltungs⸗Behörden stets einer der Justitiarien ge⸗ hören soll. Die Relationen müssen von jedem Referenten selbstständig ausgearbeitet und dürfen nicht gegenseitig mitgetheilt werden. Der Vortrag muß bei Behörden, welche aus mehreren Abtheilungen beste hen, in voller Versammlung gehalten werden. Im Staats⸗Ministe⸗ rium werden die Verhandlungen zweien Mitgliedern desselben, von welchen der eine allemal einer der Justiz⸗Minister, der andere aber nicht der antragende Verwaltungs⸗Chef sein soll, vorgelegt; jeder von diesen läßt durch einen seiner Ministerial⸗Räthe eine Relation ausarbeiten. Beide Relationen werden im Staats⸗Ministerium verlesen und wird hierauf der Beschluß nach Stimmen⸗Mehrheit gefaßt. Man sieht hieraus, daß richterliche Beamte nach wie vor nur durch Richterspruch aus dem Amte entfernt werden können. Aber auch in Ansehung der nicht richterlichen Beamten, über deren Ent lassung administrative Behörden entscheiden, sind durch das an⸗ geordnete, so eben näher erwähnte Verfahren die nöthigen Garantieen gegeben, um die Willkür vorgesetzter Behörden auszu⸗ schließen und den Prinzipien der Humanität, so wie dem gerechtfer⸗ tigten Wunsche einer freimüthigen und furchtlosen Amtsführung, zu genügen. Das in dem Gesetze vom 29. März d. J. angeordnete Verfahren über die Entlassung administrativer Beamten weicht von

welcher Grad der Strafe in den einzelnen Fällen eintreten soll, ha⸗ ben keine speziellen Bestimmungen ertheilt werden können. Es muß

dem bisherigen Verfahren nach der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 21. Februar 1823 im Wesentlichen nur insofern ab, als

Neise⸗Skizzen aus Italien. . Pr. Z. 1843 Nr. 173 u. 1844 Nr. 5, 7, 16, 50, 70, 80 u. 102.)

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6* Nom, 21. April. Sie werden bei den beunruhigenden rüchten von dem Zustande Italiens, die jetzt von Zeitung zu Zritung laufen, erwarten, daß ein Brief von hier nur von politischen Bingen berich⸗ ten könnte, wie wir denn hier nur mit Besorgniß und Furcht vor einem gewaltsamen Ausbruch übler und gefährlicher Stimmungen erfüllt wären; aber Sie werden von alle dem nichts von mir erfahren, da wir in der

That von den Dingen, die hier vorgehen sollen, wenig wissen und jene Ge⸗ rüchte, deren Quellen Sie wohl näher sind als wir, und die uns nur durch ausländische Zeitungen zugetragen werden, für größtentheils grundlos und übertrieben halten. Daß in den Legationen des Kirchenstaats Mißstimmung herrscht, wird Niemand in Abrede stellen, eben so notorisch ist die Unzufrie⸗ denheit mit dem neapolitanischen Regiment, aber daß weitverzweigte, gefähr⸗ liche revolutionaire Verbindungen sich über den ganzen Boden Italiens er⸗ strecken und namentlich hier in Rom ein Centrum bilden sollten, daran glaubt man hier nicht, und noch weniger denkt man daran, daß die Pläne, welche jenen Verbindungen zugeschrieben werden Verjagung der Frem⸗ den, Ein Italien, republikanische Verfassung und was dessen mehr ist auch nur die mindeste Aussicht eines glücklichen Erfolgs haben. Sehr zu bedauern ist, daß solche Worte überhaupt nur wieder in den Mund genommen sind, denn sie müssen, ihrer Natur nach, wo sie hier gehört werden, einen nachtheiligen Einfluß üben und besonders dazu beitragen, das unglückliche Mißverständniß zwischen Italie⸗ nern und Deutschen, das schon so lange dauert, immer mehr zu steigern. Es ist ein wahrer Fluch beider Nationen, daß gerade sie, welche sich zu er⸗ gänzen und zu unterstützen so ganz geeignet sind, welche die Geschichte so nahe verbunden hat, die vereinigt die erste Rolle in der Geschichte Europa's

espielt haben und noch immer spielen konnten, in den letzten Zeiten stets Spannung und Mißwollen gegen einander sich gefallen. Die Schuld liegt gcher auf beiden Seiten, und wir Deutsche mögen früher den größeren

Theil derselben wohl getragen haben, aber, irre ich nicht, so ist es jetzt vor⸗ nehmlich Italien, und besonders gerade die Literatur desselben, welches die Spannung erhält.

Ungestört, wie gesagt, von jenem Unwetter, das über unserem Haupte schweben soll, verleben wir hier unsere Tage, und die kirchlichen Feste, Kunst und Natur bieten uns so reichen Stoff zu fruchtbaren Betrachtungen und edlen Genüssen, daß uns wahrlich nichts ferner liegt, als uns mit politi⸗ scher Kannengießerei um die Zeit zu betrügen, die man an anderen Orten schon in reichlichem Maße damit verdirbt. Und so werden Sie mir erlau ben, daß ich Ihnen heute einige Mittheilungen mache über die kirchlichen Feierlichkeiten der heiligen Woche. Erschöpfendes über dieselben zu geben, liegt eben so außer meiner Absicht, wie außer meinem Vermögen, nur Eines oder das Andere will ich berühren, was mir auffällig war, und woran sich allgemeinere Betrachtungen knüpfen lassen.

Die Matutinen in der sistinischen Kapelle am Mittwoch, Donnerstag und Freitag der heiligen Woche sind berühmt genng und übten auch in diesem Jahre eine ungemeine Anziehungskraft auf die Fremden aus. Die durch die erhabensten Darstellungen der Kunst geschmückten Näume, die ausgezeichnete Geschicklichkeit der päpstlichen Sänger, welche sich hier an den würdigsten Werken im schönsten Lichte zeigt, geben diesen Ceremonien eine Weihe und Bedeutung, welche sie Jedem unvergeßlich machen, der einmal so glücklich war, ihnen beiwohnen zu können. Nur erwarte man hier nicht Andacht und Devotion zu finden. Die meisten der Anwesenden suchen nichts Anderes als Kunstgenuß oder gar eitle Befriedigung der Neugierde, deshalb ein Drängen, Stoßen, Handthieren und Parliren, als ob man sich im Kon⸗ zertsaale befände, nicht selten ein Betragen, das an jedem anderen Orte unschicklich, an heiliger Stätte wahrhaft roh erscheint. Zum Ruhme sei es den Römern nachgesagt, sie tragen am wenigsten zu diesem anstößigen Trei⸗ ben bei, sie halten sich aus Unwillen darüber sogar meist von solchen Cere⸗ monien fern; es sind die Fremden vornehmlich, welche als die Ruhestörer erschei⸗ nen. Man schuldigt oft die Engländer allein solcher Unart an, aber ich muß der Wahrheit zu Liebe versichern, daß ich auch deutsche Landsleute Fäuste und Schultern gebrauchen sah, um sich in die ersten Reihen zu drängen, und unter diesen durch Bildung und Stand ausgezeichnete Männer. Der selbe Unfug, nur in noch höherem Maße, war am Donnerstag der heiligen Woche bei den großen Functionen in St. Peter bemerkbar, bei der Lavanda und Cena war dicht vor den Augen des Papstes ein Drängen und Treiben,

wie auf einem offenen Jahrmarkt, die Menge strömte bald hier bald dort⸗ hin, wo sie glaubte, am meisten erlauschen und erspähen zu können. Uebri⸗- gens bedarf es keiner Erwähnung, daß in dem Kultus dieses Tages alle Pracht und aller Prunk entfaltet wurde, dessen der Vatikan fähig ist, der dann auch nicht unterläßt, an diesem und dem folgenden Tage alle seine Museen frei zu eröffnen. Es gewährt einen unbeschreiblichen Genuß, unter diesen unendlich reichen Kunstschätzen herumzuwandeln, die man so unge⸗ stört sonst niemals betrachten kann. Die Stanzen des Rafael findet man sonst von Gerüsten und Staffeleien verbaut, einzelne Säulen ganz geschlossen, das etruskische Museum nur auf besondere Erlaubniß sichtbar; an diesen Tagen steht Alles Jedem frei und offen, und ungehindert mögen die Blicke an den unvergleichlichen Reichthümern der Nachfolger Petri sich erfreuen. Es ist mir gesagt worden, man erschließe die Museen an diesen Tagen nur aus Gefälligkeit gegen die Fremden, denen man so Gelegenheit geben wolle, die Zeit zwischen den Vor⸗ und Nachmittags⸗Functionen im Vatikan auf eine angenehme und lehrreiche Weise zuzubringen. Die Condescendenza der Kurie gegen die Gäste, welche in der That sehr groß ist, in allen Ehren, glaube ich doch, daß es hier noch andere Beweggründe giebt. Das Papst⸗ thum hat es von jeher geliebt, sich mit dem Glanz dieser Welt und irdischer Herrlichkeit zu umgeben, und den Blicken seiner Anhänger wie seiner Geg⸗ ner zu imponiren, durch den Anblick dessen, was ihm unterworsen ist. Und was wäre geeigneter, eine mächtige Idee von den Triumphen des apostoli-⸗ schen Stuhls beizubringen, als ein Gang durch diese Gemächer des Vati⸗ kans, die in ihrer Weite und ihrer beispiellosen Pracht die größten Kunst⸗ schätze des Alterthums und der neuen Zeit beherbergen und dann ein Blick von den Loggien auf das unterworsene Land und die ewige Stadt, deren Herrschaft von ihren Kaisern auf ihre Bischöfe überging! Aber träte der arme Fischer aus Galiläa, dessen Nachfolger diese Bischöse sein wollen, und dessen Gebeine jetzt freilich auch unter Gold und Marmor ruhen, träte er wieder in dies Rom, und sähe, was aus seiner Kirche geworden, was würde er sagen? Und was Paulus, wenn er erblickte, wie man sich hier um die Bilder der Götter an den Tagen des Leidens und Sterbens Christi drängt? Nichts fällt dem Protestanten in Rom mehr auf, als die Feier des stillen Freitags, wie wir ihn schön zu nennen pflegen, eine Bezeichnung, die hier freilich durchaus nicht passen würde. So erstorben auch der kirchliche Sinn bei Vielen un- ter uns ist, dieser Tag hat doch seine eigenthümliche Weihe behalten, an ihm ruht das alltägliche Getreibe, wer sich sonst der Kirche fern hält, sucht sie doch