1844 / 150 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Gerste Köln ... . Elberfelrièd. Düsseldorxl. e

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Namen der Städte. Roggen Hafer

9

1. Magdeburg 2 3

2. Stendal. —— 554 -

3. Halberstaobt

4. Nordhausen ... 9.

5. Mühlhausen

6. Erfurt... 82

7. Halle. Torgau. EEE1“

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Durchschnitts⸗Preise

12 Preußischen Städte

5 Posenschen Städte Brandenburgischen und Pom⸗ merschen Städtee.. Slesscen Städte

8 Sächsischen Städte. Westphälischen Städte Rheinischen Stäädtee.

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Bekanntmachungen.

1[636] Bekanntmachung.

Es wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß nach dem am 4. November 1843 erfolgten Ableben des Kaufmanns Michael Samuel Jacob Löwenberg dessen einzige Tochter Anna Jacobine aus der unter der Firma „Löwenberg &. Bülow“ hierselbst betriebenen Sozietätshandlung mit dem letzten November 1843 ausgeschieden ist.

8 Berlin, den 2. Mai 1844. 84 Königliches Vormundschaftsgericht. (1L. 90 Thiel.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. März Das in der Schäfergasse Nr. 21 belegene Badesche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 20,214 Thlr. 27 Sgr. 4 ½ Pf., soll am 22. Oktober 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die dem Aufenthalte nach unbekannte verwittwete Geheime Rechnungs⸗Revisor Harnecker, Sophie Char⸗ lotte geborene Szameitke oder deren Erben werder hierdurch öffentlich vorgeladen.

1696] Obrigkeitliche Bekanntmachung. [548) Nothwendiger Verkanf. Zur Genügung der gesetzlichen Vorschrift §. 10. Stadtgericht zu Berlin, den 19. April 1844. Tit. 30. Th. I. der A. G. O. ist für die Dauer des Das in der neuen Königsstraße Nr. 65 belegene hiesigen Wollmarktes bei dem unterzeichneten Königl. Ludwigsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 28003 Stadtgerichte eine mit einem Sachverständigen versehene Thlr. 25 Sgr. 3 Pf., soll Kommission gebildet, die, mit Ausnahme der Sonn⸗ am 26. November 1844, Vormittags 11Uhr, und Festtage, täglich von 10 bis 4 Uhr auf dem Stadt⸗ an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Ho⸗ gerichte, 8 onigsstraße Nr. 19, eine Treppe hoch, an⸗ poethekenschein sind in der Registratur einzusehen. Zu⸗ wesend sein wird, um die während des Wollmarktes, gleich werden: über den auf dem Wollmarkt stattfindenden Verkehr 1) die verchelichte Ludwig, Wilhelmine geborene Sei⸗ entstehenden Prozesse zu verhandeln, und das Erkennt⸗ dentopf oder deren Erben zur Wahrnehmung ihrer niß abzufassen. An diese Commission haben sich daher Gerechtsame, alle Beiheiligten zu wenden. 2) die unbckannten Realprätendenten bei Vermeidung Berlin, den 23. Mai 1844. der Präklusion,

Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. öffentlich vorgeladen.

Fahrplan

für die täglichen Dampfwagen⸗Fahrten auf der

Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn in Verbindung mit den Dampfwagen⸗Fahrten auf der 1 Berlin⸗-Anhaltischen Eisenbahn

für die Zeit vom 1. Juni 1844 bis auf weitere Bekanntmachung.

JI. Cours von Magdeburg nach Leipzig.

8 Güter⸗Züge Abfaͤhrt Personen⸗Züge. mä—

Personen⸗Besörderung. ] II. III. IV. 1 II.

I1.“ . 1 8 8

in 3. Wagenkl. in 2. u. 3. Wgkl.

5Tühr Mg. 11 ½ Ühr Vorm. 2 ¾ Uhr Nchm. 4 Uhr Nchm. 8 Ühr Mg. 10 Ühr Abds. 6 8 Mttg. 2 E

3 8 9 ½ 9

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7 ½ 2) 5) Ankunft 5; Ankunft.

3 ½ 11 (Uebernachtg.) 3 Uhr Nchm. 6 Uhr Morg.

1 Abgang. . Stumsdorf u . Bass 8 4 » 11 ½ 2 0 ½ Uhr Mg. Halle AIE 1 8 , 12 Ühr Mitt. 7 2 Schkeuditz 22 6 8 12⁄ 7 1 Uhr Nchm. 8 ½

9 ½ . ] Cours von Leipzig nach Magdeburg.

Personen⸗ Züge. mit 1 1 personen⸗Beförderung. b Wagenkl. in 2. u. 3. Wgll. s. r 1 p s. 10 ½ Uhr Vorm. (üdr Nchm. 0 Ühr Mg. 6 Uhr Abends 1.

48 1 5 2 2 5 5 5)

8 Ankunft. Uhr Nchm. (Uebernachtg.) 6 Uhr Morg. Abgang. 11 ½ 6 ½ Uhr Morg. 1 12 12½

Erläuterungen.

1) Die Güter⸗Züge werden bei Westerh üsen (zwischen Magdeburg u. Schönebeck), Wulffen (zwi⸗ schen der Saale und Cöthen), Gr. Weissandt (zwischen Cöthen und Stumsdorf), Niem⸗ berg (zwischen Stumsvorf und Halle) und Gröbers (wischen Halle und Schkeuditz) anhalten, um Passagiere aufzunehmen und abzusetzen.

2) Die von Berlin kommenden Güter werden nach ihrer Ankunft in Cöthen prompt nach Leipzig in

der Regel durch einen Extrazug befördert, welcher aber von Passagieren nicht benutzt werden kann.

3) Abfahrt der Personen⸗Züge von Magdeburg nach Halberstadt, Braunschweig und Hannover:

8 Uhr Morg., 3 Uhr Nachm.

Cöthen... 5

2

der Saale 8 ,

Gnadau 2½% L Nchm. Schönebeck Ankunst in Magdeburg-92 2 8

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Ankunst der Personen⸗Züge von Halberstadt, Braun chweig und ) Fösger in hea Je.; 8 sch 8 nasehen der Personen⸗Züge von Cöthen nach Berlin dösahn dee Fosschen⸗Zuges von Coöthen nach Wittenberg Ankunst 88 Personen⸗Züge von Berlin in Cöthen Mitt., 4 Die von 8,dis Zwischen⸗Juges von Wittenberg in Cöthen 7 ½¼ » Morg. LI1I1“ Passagiere gehen resp. 12 ½ Uhr Mittags und 5 Uhr Nachmittags von Cöthen gsdeburg, und um resp. 1 Uhr Mittags und 5 ½ Uhr Nachmittags weiter nach Leipzig.

5) Abfahrt der Personen⸗Zü eipzi b Ankunft der Pensoner eg⸗ 89 81g . Dresden 8 uhr eng. 8 e Fee;

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Abds.

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2)

Allgemeiner Anzeiger.

6) Zwischen den Städten Berlin, Leipzig, Magdeburg, Halberstadt, Braunschweig und Han⸗

nover findet ein gegenseitiger direkter Billet⸗Verkauf und eben so eine direlte Expedirung des Gepäckes statt.

In Cöthen wird mit den Personen⸗Zügen

zehn Minuten, auf den übrigen Zwischen⸗Stationen aber nu

so lange angehalten, als das Abfertigungs⸗Geschäft Zeit erfordert.

Magdeburg, am 22. Mai 1844. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗ Gesellschaft. h e o h.

Eisenbahn⸗

Die Herren der Wilhelms⸗Bahn wer⸗ den hierdurch aufgefor⸗

ren, die zweite „ʒEinzahlung von funfzehn

Prozent in der Zeit vom 9. bis 16. Juli d. J,

von 9 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags, in unserem Büreau an unseren Haupt⸗Rendanten, Herrn Ro ether, oder in derselben Zeit in Breslau zu Händen des Hau⸗ ses Eich born & Co. zu leisten, und kommen bei der Zahlung die Zinsen der bereits eingezahlten 15 Prozent dom 15. Mal d. J. ab mit 3 Sgr. für jeden Quit⸗ dng b6cen in Anrechnung.

Die Verzinsung dieser zweiten Einzahlung läuft vom 15. Juli d. J. ab.

Erfolgt die Einzahlung der 15 Prozent nicht inner⸗ halb der oben festgesetzten Zeit, so treffen den säumigen Zahler die im Statute für diesen Fall festgesetzten Nachtheile.

Diejenigen Herten Actionaire, welche eine vollstän⸗ dige Einzahlung auf ihre Actien zu leisten wünschen, können die Beträge hierfür an beiden angegebenen Zahlungsstellen deponiren und sollen ihnen, da die Actien zur Zeit noch nicht ausgereicht werden können, Inte⸗ rims⸗ Quittungen zu je 100 Thlr. ertheilt werden.

Natibor, den 25. Mai 1844.

Das Direktorium der Wilhelms⸗Bahn. Felix Fürst von Lichnowsky,

Präses. Bennecke.

Langer. Polko. Mevyer, General⸗Secretair.

aãgliche Dampf- schiffahrt

Doms. Kuh. Schwarz.

562! 8 8 83 1662v’l Swinemünde.

Das kürzlich von England hier eingetroffene gekupfert dHnglch g ingetroffene gekupferte

5 1 Prinz von Preulsen

mit zwei Maschinen von 70 Pferdekraft und drei be⸗

quemen und elegant eingerichteten Kajüten ausgerüstet,

geht vom 1. Juni ab, mit Ausnahme der Sonn⸗

tage, täglich von Swinemünde nach Stettin

präcise 7 Uhr Morgens und ““

von Stettin nach Swinemünde .“ präcise 2 Uhr Mittags.

Die Dauer einer Reise ist auf circa Stunden festgesetzt. Die Billets werden am Bord des Dampf⸗ schiffes gelöst.

Ein Platz erster Klasse kostet 1 Thlr. 15 Sgr.

Kinder unter 12 Jahren geben die Hälfte.

Domestiken 20 Sgr.

Wagen, Waaren und Ueberfracht laut Tarif.

Am Bord des Dampfschiffes befindet sich eine gute vollständige Restauration.

J. G. Weidner & Sohn.

Literarische Anzeigen.

Bei Longman Brown mans in London ist 80

8 Green and

Long- eben

erschienen und in Berlin vorräthig bei Alex. unck HP. Königl. IIofbuchhändler, Stralse No. 21:

[6931 AN HISTrORICAL. MEMOIR Op; A MISSION TO THE CO0OURT OF VIENNA,

in 1806. By the Right Hon. Sir Robert Adair,

G. C. B. Witch a Sclection from his Despatches,

published by permission of the proper Authorities. 8vo. 18 s.

Obige Denkschrift mit den ihr einverleibten Do-

kumenten bezicht sich auf eine Periode, die voll

Gefahr für Europa war und Englands Beziehungen

Französische

zu den Mäachten des Kontinents unendlich schwie- rig machte. Der Herausgehber, englischer Geschäfts- träger am wiener Hofe im Jahre 1806, beabsichtigte erst nicht, obige Memoiren während seiner Lebzei- ien qruchen zu lassen; er wurde jedoch dazu be- stimmt durch die vielen Irrthümer, in welche die ausländische Presse bei der Beurtheilung der Ge- genstände, die den Inhalt der Schrift bilden, stets verfällt, und legt sie jetzt schon dem Publikum vor, damit solches nöthigenfalls für die Wahrheit seiner Aussagen das Zeugnils einiger bedeutender lebender Männer, die die auswärtige Politik Eng- lands im Jahre 1806 leiteten, einholen könne. Die Schrift ist voll der interessantesten Enthüllun- gen und kann nicht verfehlen, auch auf dem Kon- tinente das grösste Aufsehen zu erregen.

11

noch

In allen Buchhandlungen ist zu haben, in Berlin bei 2 . 2₰ 6⸗ 8 „* 8 N 20 Julius Springer, Breitsn. Nr. 20, Scke der Scharrnstraße, in Wrietzen a. d. O. bei A. Wolff, in Neustadt⸗Ebw. bei C. Müller:

Neuce [695]

Römer⸗Feldzüge in Deutschland, 8

z. B. ihüringische Jesuiten im Sturm auf die preußische Stadt

Von

F. Stephan, Stadtrath und Archivarx.- Oschatz, Oldecop's Erben. * Thlr. (36 Kr.)

(Leipzig, in Kommission bei Ch. E. Kollmann.)

[570 b]. Die schönste, lieblichste und gemüthlichste Novelle, die Penseroso je geschrieben:

Gustav und Woldemar. 3 Xbeite 3 ¾ Thlr. ist so eben an alle Buchhandlungen versandt, Berlin: Athenäum, Franz. Str. 21. . Ferner: 6 Telesile von Waudemont. Noman von Wilhelmine Lorenz. 2 Theile. 1 ½ Thlr. Auch diese bekannte Verfasserin hat viel Gutes und Unterhaltrndes schon gebracht, doch dürfte dies ihr bestes Werk sein, was wir mit Recht empfehlen können.

Kathinka. Ein Roman von Louise Otto. 2 Theile. 2 ½ Thlr.

Ein wahrhaft angenehmes Gefühl wird bei Durchle⸗ sung dieses Buches erweckt. Namen wie Kathinka, Angelika, Clara, Seraphine, Römer sind keine gewöhn⸗ lichen Romanfiguren, sie repräsentiren den Menschen in

28

Leipzig, i i 1844.

697] Bei Eduard Levysohn in Marienwerder ist in Kommission erschienen und in allen Buchhandlungen zu

haben, in Berlin vorräthig in der Enslinschen Buchhandlung, Breite Str. 23:

Bunte Bilder zur Unterhaltung in müßigen Augen⸗ blicken, aufgestellt von J. Peterson. 9 Bogen. 8. Preis 20 Sgr.

569 b] 1 1 Preiswürdige Landgüter zu allen Größen weiset auf srankirte Adressen in allen Provinzen unentgeltlich nach Pölitz bei Stetlin Brede, 8 1844. 8 Oekonomierath a. D. [691] Mit dem heutigen Tage eröffne ich mein Hotel Zur alten Stadt London

am neuen Jungfernstiege Nr. 11, in einem vor 10 Jahren erbauten, auf das geschmackvollste und bequemste eingerichteten Hause. Für das mir seit 30 Jahren bewiesene Wohlwollen dankend, bitte ich, mir dasselbe auch ferner zu erhalten und mich mit zahlreichem Besuche zu beehren. Hamburg, den 24. Mai 1844. Georg Hillert. 1 ö

887959 8 . 1 8

8 Das Abonnement beträgt: 17 - .

Großbritanien und Irland.

Mühlhausen.

edelster und bester Gestalt und hinterlassen auf lange Zeit einen wohlthuenden und belebenden Eindrudb.

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2 shr⸗ für ¾ 3 ah 8 Rthlr. 1 Jahr. 1“

n allen Theilen der Monarchie 9 ohne Preiserhöhung.

Fgusertions-Gebühr für den

Raum

einer Zeile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

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D-242 *

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2s. ncai nsdih r61s89. 1o1. 71

n 8 k. S68 stzsts⸗ IiNnI2 g Alle Post-Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung aauf dieses Blatt anz; für Berlin die Expedition der Allg. Preuss.

Zeitung: 8

Friedrichsftrasse nr. 72.

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2 Breslau. Reise Sr. Majestät des Königs. Bisthums⸗ Administrator Latussek. Austreten der Flüsse. Köni gsberg. Ab⸗ reise Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Adalbert. Reise Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland. Magd eburg. Ankunft Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Karl. Bonn. Die Universität. Koblenz. Stand des Weinstocks. Neuß. Dampfschifffahrt auf der Erft.

Deutsche Bundesstaaten. Bavern. München. Verwerfung der Beschwerde des J. Löwensteiner. Heidegger. Hannover. Hil⸗ desheim. Reise Sr. Majestät des Kaisers von Rußland. Reden. Baden. Karlsruhe. Kammer⸗Verhandlungen. Grh. Hessen. Darmstadt. Gustav⸗Adolph⸗Verein.

Frankreich. Pairs⸗Kammer. Schluß der Diskussion des Unterrichts⸗

Gesetzes und Annahme desselben. Deputirten⸗Kammer. Annahme des Gesetzes über die Eisenbahn von Montpellier nach Nimes. Er⸗ wägung des Vorschlags über Veränderung des politischen Domizils. Paris. Konferenzen und Muthmaßungen mit Hinsicht auf die Schrift des Prinzen von Joinville. Victor Hugo als Graf bezeichnet. Briefe aus Paris. (Deputirten⸗Kammer: Beschwerden über die Ver⸗ waltung von Korsika; Verweigerung eines Anklage⸗Gesuchs gegen einen Deputirten. Resultat der Unterrichts⸗Diskussion in der Pairs⸗Kammer.) London. Hofnachricht. Petition des Sir Augustus d'Este. Parlaments⸗Verhandlungen. Ver⸗ mischtes.

Niederlande. Aus dem Haag. der Nationalschuld. Belgien. Brüssel. Schweiz. Laveyv. 1 der

Bürgerkrieges. Vermischtes. 3 ürich. gebracht. Ursache des Bürgerkrieges. Bas el. rung von Wallis gegen die Einmischung von Waadt. Spanien. Paris. Telegraphische Nachricht aus Spanien: Abreise der beiden Königinnen nach Barcelong. Schreiben aus Paris. (Vor⸗ bereitungen zum Empfange der beiden Königinnen; strenge Maßregeln des General⸗Capitains; karlistische Banden.) . 1— Syrien. Schreiben aus Paris. (Aufstand in Aleppo und Tripolis; traurige Lage der sprischen Christen.) I“ Eisenbahnen. Berlin. Verhandlungen des Vereins für Eisenbahnkunde. Württemberg. Der württembergische Eisenbahnbau. Mainz. Eisenbahnbau von Mainz nach Ludwigshafen. b b Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin und Paris. Börse.

Gesetz⸗Entwurf zur Konvertirung

Ankunft des Königs von Sachsen. Die Niederlage der Unter⸗Walliser. Ende des Weitling über die Gränze Protest der Regie⸗

Amtlicher Theil. 9.

Se. Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königl. dänischen Etatsrath Oehlenschläger in Kopen⸗ hagen und dem Grafen Alessandro Manzoni in Mailand die Friedens⸗Klasse des Ordens pour le mérite für die Wissenschaften und Künste;

Dem Justiz⸗Kommissarius und Notarius Krause zu Stettin den Charakter als Justizrath; . b

Dem bei dem Staats⸗Ministerium angestellten Geheimen expe⸗ direnden Secretair Wilrich den Charakter als Kanzlei⸗Rath;

Dem bei dem Ober⸗Landesgerichte in Stettin angestellten Lehns⸗ Archivarius und Ingrossator Völckerling den Charakter als Lehns⸗ Kanzleirath; 1 .

Dem Steinmetzmeister Müller zu Koblenz das Prädikat als Hof⸗Steinmetzmeister und dem Schlossermeister Dräse daselbst das Prädikat als Hof⸗Schlossermeister zu verleihen.

Den ordentlichen Lehrern an der hiesigen städtischen Gewerbe⸗ schule, A. W. Roeber und D. Rosenberg, ist das Prädikat

„Professor“ beigelegt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats⸗ und Ka⸗ binets⸗Minister, Freiherr von Bülow, aus dem Mansfeldischen.

nichtamtlicher Theil. Inland.

Breslau, 27. Mai. Nach einem Privatschreiben werden Se. Majestät der König, über Lübben kommend, am 30sten d. M. in Görlitz eintreffen, um die dortige Schützen⸗Abtheilung am Z1sten in Augenschein zu nehmen, und noch an demselben Tage die Rückreise

ber Sorau und Guben antreten. 8 8 Die Schlesische Zeitung erwähnt, der Klerus der breslauer Dibßzese fühle sich, bei dem abermals verwaisten Zustande derselben, urch die Wahl des Herrn Weihbischofs Latussek zum Bisthums⸗Ad⸗ ministrator freudig aufgerichtet, indem derselbe durch ersprießlichen Rath, weise Mäßigung und liebevolles Verfahren längst das Ver⸗ trauen des Seelsorger⸗Standes sich erworben habe. „Wir begrü⸗ ßen“, heißt es unter Anderem, „Se. bischöfliche Hochwürden nach den eingetretenen Verhältnissen als Bisthums⸗Administrator um so zuvor⸗ fommlicher, als der Pfarr⸗Klerus nur zu einem gewandten, theore⸗ tischen und praktischen Theologen volles Zutrauen hegen kann, zu einem Manne, welcher Gott und der Kirche zollt, was ihnen gebührt, aber auch dem Könige und dem Staate, was diesem geziemt.“ . Nach so eben eingegangenen amtlichen Nachrichten begann am 23sten d. Nachmittags in Kosel die Oder zu steigen. Das Wasser stand am dasigen Oberpegel 11 Fuß 1 Zoll und stieg bis zum 25sten Abends 6 Uhr auf die Höhe von 14 Fuß 4 Zoll. In Ratibor

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wuchs dasselbe am 24sten Nachmittags 4 Uhr noch 3 Zoll in einer

Stunde. Der heutige Wasserstand der Oder ist am hiesigen Oberpegel 18 Fuß 10 Zoll und am Unterpegel 7 Fuß 4 Zoll. Aus Neiße wird unterm 25sten gemeldet, daß auch die Flüsse Neiße ind Biele, vorzüglich letztere, in Folge der seit acht Tagen fast un⸗ unterbrochen währenden Regengüsse zu einer bedeutenden Höhe ange⸗ wachsen seien und mit allgemeiner Ueberschwemmung drohen. Bereits sind die an den genannten Flüssen liegenden niederen Dörfer unter Wasser gesetzt, und das Wehr bei Bielau ist zerstört. Auch der sonst so unscheinbare Kamitz⸗Bach ist ausgetreten, hat die an ihm gelegene Wiesen überschwemmt und den dieses Jahr so üppigen Graswuchs vernichtet. 11“ Z“

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Berlin, 8

Königsberg, 27. Mai. Gestern Nachmittags um 4 Uhr verließ Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen nach dreitägigem Aufenthalte unsere Stadt, um seine Inspectionsreise über Elbing fortzusetzen.

(K. Z.) Wie man hört, wird Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland auf der Reise nach Berlin am 5. Juni in Tapiau über⸗ nachten und am 6. Juni die Reise über Königsberg fortsetzen, jedoch ohne hier zu verweilen.

Magdeburg, 28. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen, kommandirender General des 4ten Armee⸗Corps, ist heute Abend, zur Inspection der hiesigen Truppen, von Berlin eingetroffen.

Bonn, 25. Mai. (A. A. Z.) Immer mehr tritt Bonn in den Rang ein, den einst Göttingen besaß, Bildungs⸗Anstalt deutscher Fürsten zu sein. Außer dem Prinzen Georg von Preußen, Sohn des Prinzen Friedrich in Düsseldorf, der schon mehrere Semester als Civis academicus hier verweilt, und den beiden Fürsten von Arem⸗ berg, die aus den Ferien zurückerwartet werden, sehen wir im gegen⸗ wärtigen Sommer den Erbprinzen von Meiningen in die Matrikel

2

der Universität eingetragen.

Koblenz, 24. Mai. Von der Mosel erfährt man, daß sich

8

in dortiger Gegend vor einigen Tagen bedeutende Gewitter entluden und nicht unbeträchtlichen Schaden verursacht haben sollen. Dadurch schwoll am L1sten d. der Strom plötzlich in einer Stunde drei Fuß hoch an und trieb so vieles Holzgeräthe und todtes Vieh mit sich, daß die Räder des Dampfbootes nicht mehr fortarbeiten konnten, weshalb man sich genöthigt sah, die Maschine stopfen und das Boot

anhalten zu lassen. Bei uns dagegen sind die Gewitterregen, womit das Erdreich seit einigen Tagen hier erguickt wurde, nur von den gesegnetsten Folgen gewesen. Die Früchte stehen außerordentlich üppig, und der Weinstock, obschon er nicht viel Geschein zeigt, ist so gesund und kräftig, daß man die schönsten Hoffnungen hegt.

Neuß, 25. Mai. Seit geraumer Zeit bestand das Projekt, eine regelmäßige Verbindung zwischen hier und Düsseldorf vermittelst der Dampfschifffahrt einzurichten. Jetzt, wo die Beschaffenheit des Erft⸗Kanals kein Hinderniß mehr darbietet, hat sich für die Ausfüh⸗ rung eine Actien⸗Compagnie gebildet, und schon seit mehreren Tagen sinden Probefahrten mit einem kleinen Schiffe der kölner Gesellschaft statt. An einer solchen Fahrt nahmen heute eine technische Kommission Seitens der Königlichen Regierung im Verein mit den Vorständen der Bürgermeistereien Düsseldorf und Neuß Theil. Wenn die obwaltenden Zweifel hinsichtlich der Beschädigung der Kanal⸗Ufer durch den ungewöhnlichen Wellenschlag günstige Entscheidung finden, dann dürfte die neue Communicäation bald ins Leben treten.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 25. Mai. Das gestrige Regie⸗ rungs⸗Blatt enthält die Allerhöchste Entschließung, die von den

Ständen an den König zur Abhülfe gebrachte Beschwerde des Jos. Löwensteiner zu Hornstorf wegen Verweisung aus der Stadt Strau⸗ bing und Entziehung des Bürgerrechts betreffend. Se. Majestät hat diese Beschwerde dem Staatsrath zur näheren Untersuchung und Ent⸗ scheidung überwiesen und letzterer am 2. April entschieden, „daß die angebliche Beschwerde als eine Beschwerde über Verletzung verfas⸗ sungsmäßiger Rechte nicht gegründet und daher zu verwerfen sei.“ Dasselbe Blatt meldet die Erhebung des General⸗Majors von Hei⸗ deck, genannt Heidegger, in den Freiherrnstand.

Hannover. Hildesheim, 28. Mei. (Hann. Ztg.) Durch einen Courier ist die Nachricht eingegangen, daß die Begleitung Sr. Majestät des Kaisers von Rußland heute auf dem Wege nach dem Haag in zwölf Wagen hier durchkommen wird. Einem Gerüchte zu⸗ folge befinden Se. Kaiserl. Majestät sich Allerhöchstselbst inkognito bei diesem Reisezuge, welcher bereits gestern Abend auf der Eisenbahn zu Braunschweig angekommen sein soll.

In der am 6ten d. zu Celle stattgehabten Versammlung des engeren Ausschusses der Landwirthschafts⸗Gesellschaft ward der Land⸗ und Schatzrath von Reden zu Hannover zum Direktor der Sozietät erwählt.

Baden. Karlsruhe, 241. Mai. In der 74sten Sitzung der Kammer der Abgeordneten kündigte Hecker eine Motion an, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend. Weller berichtete über die Anzeige des Pfarrers Künzer wegen Niederlegung seiner Abgeord⸗ neten⸗Stelle. Der Antrag ging auf eine Erklärung an das Staats⸗ Ministerium, daß die Kammer es in der Befugniß der Staatsgewalt liegend erachte, einzuschreiten, weil die Kirchen⸗Behörde ihre Gewalt überschritten habe, und gleichzeitig zu verlangen, daß eine neue Wahl angeordnet werde. Sodann erfolgte der Bericht der Budgets⸗Kom⸗ mission über eine beanstandete Position: Bundeskosten. Es wurde auf Bewilligung angetragen, jedoch mit dem Erwarten, das Ministe⸗ rium des Auswärtigen werde bei Vorlegung des nächsten Budgets der Kammer die Verwendungszwecke der geforderten Summe mitthei⸗ len. Zuletzt beschloß die Kammer, in einer an Se. Königl. Hoheit den Großherzog zu richtenden (also durch die erste Kammer gehenden) Adresse zu bitten, daß der Bau einer Eisenbahn von Oos nach Ba⸗ den alsbald unternommen werde. Laut dem Kommissions⸗Bericht wird diese Bahn für sehr einträglich gehalten.

In der Sitzung der zweiten Kammer vom 18ten d. beklagte Hecker, daß es mit der Lehrfreiheit an den deutschen Universitäten zu Ende zu gehen scheine, indem man die freie geistige Entwickelung zu hemmen sich bestrebe, die freie Wissenschaft in ein Ab⸗ und Ein⸗ schachtelungs⸗System zwinge und die Universitäten in Fachschulen nach scholastischem oder jesuitischem Zuschnitt zu verwandeln gedenke. Er

wünsche für Baden, daß hier das alte Recht der Universitäten unan⸗

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getastet bleibe und die Mitglieder der Universitäten nicht durch Strei⸗ tigkeiten unter sich selbst, durch Kastengeist, Brodneid oder Eitelkeit den Feinden derselben die Hand böten. Hierauf entgegnete Platz: Der Abg. Hecker hat die Klage über Beschränkung der akademischen Lehrfreiheit erhoben, ich glaube, mit Unrecht; denn es ist weder in Baden, noch sonst in Deutschland irgend eine Maßregel ergriffen worden, welche das Wesen derselben gefährdete und die Beschuldigung rechtfertigte, man wolle die Universitäten in mecha⸗ nische Abrichtungs⸗Anstalten verwandeln. Die deutschen Universitäten sind vor wie nach die Pflanzstätten der freien Wissenschaft und der Ruhm und der Stolz Deutschlands. Wenn der Abg. Hecker, wie mir scheint, daß er gethan hat, auf eine Verfügung des preußischen Ministeriums des Kultus über die dialogische Lehrmethode, worin manche Wortführer des Journalismus seit einiger Zeit eine Verkümme⸗ rung der Lehrfreiheit haben erblicken wollen, angespielt hat, so glaube ich, daß seine Befürchtungen auf irrigen Voraussetzungen und auf irrigen Begriffen vom Wesen der Lehrfreiheit beruhen. Jenes Reskript bezweckt blos den akademischen Unterricht fruchtbringender für die studirende Jugend zu machen; es bezieht sich blos auf die Methode, nicht auf den Inhalt des wissenschaftlichen Lehrstoffes; es empfiehlt blos Lehrern und Lernenden die Vorzüge der genannten Methode und stellt völlig frei, ob man sie anwenden und gebrauchen wolle. Hierin liegt aber weder etwas Jesuitisches noch etwas Scho⸗ lastisches; es ist im Gegentheil nicht zu verkennen, daß diese Methode dazu beiträgt, den Vortrag des Lehrers durch selbstthätige Anregung des Zuhörers verständlicher und nutzbringender zu machen, und eben dadurch befördert sie das Selbstdenken und die geistige Freiheit weit mehr, als das bloße Anhören und Nachschreiben, wobei der Lernende lediglich auf den Privatfleiß außerhalb des Kollegiums angewiesen ist. Was noch sonst häufig als Gefährdung der Lehrfreiheit geltend ge⸗ macht wird, erweist sich gleichfalls als ungegründet.

Grh. Hessen. Darmstadt, 23. Mai. Der hiesige Ver⸗ waltungs⸗Rath des Haupt⸗Vereins der Gustav⸗Adolph⸗Stiftung im Großherzogthum Hessen macht bekannt, daß des Haupt⸗Vereins Jah⸗ res⸗Versammlung diesmal den 12. Juni in Gießen stattfindet.

Frankreich. 2

1 Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 24. Mai. Nach

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wöchentlichen Debatten hat die Pairs⸗Kammer endlich heute n““ Der dritte und

Gesetz über den Sekundär⸗Unterricht angenommen. letzte Titel des Gesetzes, über welchen die Kammer noch zu berather hatte, war nicht ohne Bedeutung, indem er zum vorzüglichen Zwecke hatte, die Organisation des öffentlichen Unterrichts zu vervollständigen. Die Verhandlungen schritten rasch vorwärts, man sah es der Kammer an, daß sie endlich zum Schlusse kommen wollte. Doch entspann sich eine lebhafte Debatte über den Artikel 33, welcher verfügt, daß die Zahl der Königlichen Colléges allmälig in dem Maße vermehrt wer⸗ den solle, als das Bedürfniß der verschiedenen Lokalitäten es erheische.

Graf Pelet (de la Lozére) äußerte das Bedenken, daß durch die förm⸗ liche Aufnahme eines bereits anerkannten und in Ausübung gebrachten Rechtes eine zu direkte Aufforderung an die Regierung gerichtet werde, und daß, wenn diese dann mit der ganzen ihr zu Gebote stehenden Macht da⸗ von Gebrauch machte, der Ruin der Privat⸗ Unterrichts⸗Anstalten dadurch herbeigeführt werden könnte.

Marquis von Barthelemy, bekanntlich einer der eifrigsten Verfech

ter der von dem Klerus in Anspruch genommenen unbeschränkten Freiheit, eilte sogleich auf die Tribüne, um die vom Grafen Pelet vorgeschlagene G dieses Artikels in einer langen Rede aufs lebhafteste zu unter⸗ tützen.

Die Kammer ging jedoch nicht auf diese Ansichten ein und hielt den Artikel 33 aufrecht. Der Staat ist sonach förmlich angehalten überall, wo er es für angemessen und nöthig erachtet, die Zahl der Königlichen Colléges zu vermehren, den Kreis seiner Einwirkung auf die intellektuelle Heranbildung und Erziehung seiner Bürger zu er⸗ weitern. Die Artikel 34 bis 40, letzterer mit eingeschlossen, wurden ohne Widerspruch angenommen. Es wird demnach jede Stadt, deren Gemeinde⸗Collége auf ihr Verlangen die Eigenschaft und den Rang eines Königl. Collége erhält, die Kosten für die nöthigen Bauten und die erforderliche Einrichtung übernehmen müssen; sie hat ferner das Mobiliar und die für die Unterrichtszwecke nöthigen Sammlungen zu stellen, für den Unterhalt und die allenfalls nöthigen Reparaturen zu sorgen, in der Anstalt mit oder ohne Zuschuß von Seiten des De⸗ partements eine Anzahl von Freiplätzen und Stipendien zu gründen, welche Zahl im Einvernehmen mit dem Minister des öffentlichen Un⸗ terrichts festzustellen ist, und welche dann in der durch Königliche Or⸗ donnanz zu bestimmenden Weise verliehen werden. Ferner muß jede Stadt, die ein Gemeinde⸗Collége errichten will, ein hinreichend ge⸗ räumiges und angemessenes Lokal dazu stellen, für dessen Unterhaltung Sicherheit leisten, das nothwendige Mobiliar dafür anschaffen und auf we⸗ nigstens fünf Jahre für den fixen Gehalt des Prinzipals und der Professoren Gewährschaft übernehmen. Es soll zwei Klassen von Gemeinse⸗Colleges geben: denen der ersten Klasse ist die in allen Unterrichts⸗ Gegenständen (der Ausdruck des französischen Gesetzes ist: le plein exercice) nur unter der Bedingung zugestanden, daß sie professeurs agrégés haben (deren Stellung und Rang etwa mit derjenigen der Privat⸗Dozenten an den deutschen Universitäten übereinstimmt); in denen der zweiten Klasse müssen wenigstens vier graduirte Professoren mit Einschluß des Prinzipals sich befinden. Bei jedem Gemeinde⸗ Collége wird ein Büreau, dessen Mitglieder für ihre Functionen kei⸗ nen besonderen Gehalt beziehen, errichtet. Seine Aufgabe ist es, die Verwaltung des Gemeinde⸗ Colléges zu überwachen. Dieses Büreau soll aus dem Maire, als Präsidenten, und fünf bis sieben Mitglie⸗ dern bestehen, welche der Minister des öffentlichen Unterrichts aus den Munizipal⸗Räthen und den Notablen der Stadt auswählt. In den Gemeinde⸗Colléges erster Klasse wird das Gehalt jedes Pro⸗ fessors der Philosophie, Rhetorik, Mathematik und Physik, so wie das des Almoseniers, mindestens 1800 Fr. jährlich betragen. Außer⸗ dem aber ist festgesetzt, daß das Gehalt keines anderen Professors in den beiden Klassen von Gemeinde⸗Colléges unter 1200 Fr. be⸗ tragen darf. Der Art. 41, an den man nun gelangt war, setzte fest, daß die von den Munizipal⸗Räthen für den Lokal⸗Unterricht be⸗ stimmten Gelder nur zur Begründung und Unterhaltung der Königl.

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