1844 / 161 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

9 inen Wunsche der Vertreter der Pro⸗ ehrstahls aac 2₰ negeshrchabsenben Erwartungen) vor einer so

w ie daran zu 8 8 vinz und über die begonnen, daß der große Hörsaal die Menge —— Mbends brachten die Studenten ihrem neuen

u Febrer einen Fackelzug.

i Schlesien. Nach Angaben, welche über den bche,eer Sezasbeh Befhmnd and den von selbigem erzielten Woll⸗ Ertrag in der Provinz Schlesien nach der Wollschur alljährlich eingezogen werden, waren im Jahre 1842 3,016,019 Stück Schafe vorhanden, welche einen Ertrag von 43,356 Ctr. einschüriger und 9521 Ctr. zweischüriger, überhaupt 52,877 Ctr. Wolle gewähr⸗ ten, wonach gegen das vorhergegangene Jahr 277 ¼ Ctr. Wolle mehr produzirt worden sind. Dagegen waren im Jahre 1843 nur 2,914,069 Stück Schafe vorhanden, welche einen Woll⸗Ertrag von 11,128 Ctr. einschüriger und 8885 Ctr. zweischüriger, zusammen 50,013 Ctr. gewährten, mithin gegen das Vorjahr 2864 Ctr. weni⸗

ger produzirten.

* Stettin, 8. Juni. Der Kaiserl. russische General⸗Konsul, Herr Maurer hierselbst, ist auf seinen Wunsch, mit Beibehaltung des bisherigen Charakters, als eines Ehrentitels, und unter schmeichelhafter Anerkennung seiner langjährigen erfolgreichen Dienstleistungen, von seinen Functionen enthunden worden. An die Stelle desselben tritt der Kaiserl. russische Kollegien⸗Assessor, Herr Schlözer, und hat sie bereits am 4ten d. M. angetreten.

Königreich Bayern. Se. Königliche Hoheit der Herzog Max ist am 3. Juni wiederum in München eingetroffen; er begiebt sich auf seinen Landsitz Possenhofen. Tages zuvor starb zu München der General⸗Lieutenant von Hoffnaaß an den Folgen des Brandes, veranlaßt durch das verunglückte Ausschneiden eines Leichtdorns.

Königreich Hannover. In der Sitzung der zweiten Kammer der Stände vom 29. Mai wurden die von der Regierung vorgeschlagenen Abänderungen des Gesetzes über die persönlichen di⸗ rekten Steuern zum erstenmale berathen. Die erste Kammer der Stände verwies am 25. Mai die Abänderungen der persönlichen di⸗ rekten Steuern in zweiter Berathung an die Finanz⸗Kommission; in zweiter Berathung über das Ausgabe⸗Budget wurde der Antrag über das Prinzip der Spezialistrung nochmals mit 27 gegen 8 Stimmen angenommen. Wie man jetzt hört, wird Se. Majestät der König diesen Sommer keine Reise antreten.

Königreich Württemberg. Am 8. Juni wird in Stutt⸗ gart die erste schiedsgerichtliche Verhandlung in Handels⸗An⸗ gelegenheiten stattfinden.

Großherzogthum Baden. In der 80sten Sitzung der zweiten Kammer der Stände übergab Zittel den Kommissions⸗Bericht

über die Motion in Betreff der Errichtung von Ackerbauschulen. Die Kommissions⸗Anträge gehen dahin: in einer Adresse an Se. Königl. Hoheit um einen Gesetz⸗Entwurf über die Errichtung von 5 Acker⸗ bauschulen nach dem Muster der in Württemberg bestehenden ähnli⸗ en Anstalt mit den durch die klimatischen und Kultur⸗Verhältnisse in Baden nothwendigen Modificationen zu bitten, jedoch in der Weise, daß einstweilen mit 3 Ackerbauschulen angefangen werde; ferner ins außerordentliche Budget für 1844 aufzunehmen: 9000 Fl. für An⸗ schaffung von Inventarstücken und Herstellung eines Betriebs⸗Fonds, und ins nachtraͤgliche Bubget für 1845: 9000 Fl. als laufende Do⸗ tation für die drei zu errichtenden Ackerbauschulen.

Großherzogthum Hessen. In Mainz wird nunmehr allwöchentlich Gottesdienst nach dem Ritus der anglikanischen Kirche in einem städtischen Gebäude gehalten werden. Ebendaher berich⸗ tet man, die Aussichten der Weinbauer seien, was auch die Wein⸗ händler sagen möchten, günstig.

Russland und Polen.

St. Petersburg, 4. Juni. Während der Abwesenheit des Ministers des Kaiserlichen Hauses, der sich im Auslande befindet, ist der Minister des Innern, Wirkliche Geheime Rath Perowsky, mit der Leitung des Kaiserlichen Kabinets beauftragt worden.

Der Wirkliche Staatsrath, Kammerherr Senjawin, Civil⸗Gou⸗ verneur von Moskau, ist zum Gehülfen des Ministers des Innern und an seine Stelle der Wirkliche Staatsrath Kapnist zum Civil⸗ Gouverneur von Moskau ernannt. 1

An die Stelle des Kollegienraths Crämer, der auf sein Gesuch von dem Posten als General⸗Konsul in Aegypten abberufen worden, ist der bisberige Secretair der russischen Gesandtschaft in Griechen⸗ land, Kollegienrath von Fock, getreten. ..“

Frankreich. 8

Deputirten⸗Kammer. Sitzungen vom 3. u. 4. Juni. Folgendes sind die wesentlichsten Momente aus der Debatte über die verlangten Supplementar⸗Kredite zur Subvention der Postmeister, welche durch die Eisenbahnen Verlust erleiden und dafür Entschädi⸗ gung in Anspruch nehmen, wozu ihnen die Kommission indeß kein Recht zuerkannt hat. Sie stimmt deshalb keinesweges für Hintan⸗ setzung der Personen⸗Beförderung durch Pferdeposten, will aber diese Anstalt nicht im Interesse der Unternehmer, sondern allein im In⸗ teresse des Staats aufrecht erhalten sehen, also das Indemnitäts⸗ Prinzip nicht zulassen, sondern auf andere Weise für die Erhaltung des Postdienstes gesorgt wissen:

Herr von Golbery: Ich will weniger die Bewilligung bekämpfen, welche die Kommission für 1843 guthieß (bekanntlich hatte die Kommission für ein Jahr, aber dann nicht wieder, eine Subvention gebilligt), als das Prinzip der Entschädigung an und für sich. Es scheint mir, daß wir uns auf einen falschen Weg begeben, indem das Mittel, zu welchem man seine Zusflucht nimmt, eben so unzureichend als Hülfe für die Institution des Postdienstes ist, wie lästig für das Budget, denn wir wissen nicht, wie weit wir in diesen Bewilligungen würden gehen müssen. Was zunächst das Prin⸗ zip betrifft, so behaupte ich, daß der Staat zu nichts verpflichtet ist; daß, wenn neue Gewerbzweige anffommen, die alten die Folgen davon tragen müssen; daß jedoch, wenn die dadurch gefährdeten Gewerbe dem Staate nöthig sind, er sie vor dem ihnen drohenden Ausfall schützen muß. Aber nicht durch eine jährlich bewilligte unsichere Unterstützung kann denen, die

durch die Industrie der Eisenbahnen leiden, Sicherheit gewährt werden. Die Entschädigung würde nur vermittelst stets erneuerter Bewilligungen und sährlicher Abschätzungen des erlittenen Verlustes und gezogenen Ge⸗ winns ertheilt werden können. Welcher Postmeister aber könnte dabei irgend eine Sicherheit finden? Gewiß würde nicht ein Einziger eine solche Lage eeer wollen. Man verlangt für 1843 von uns einen Kredit von

36,948 Fr., für 1844 von 184,000 Fr., sobald aber die jetzt unternom⸗

menen Eisendahnen in Betrieb gesetzt, sobald noch viele neue Linien vollen⸗ det sein werden, muß diese Enischävigung immer mehr anw chs d am Ende in ein ganz ungebührliches Verhaäͤltniß zu dden Huͤlsemittein des Staates treien. Was repräfentirt denn diesen Theil der Einkünfte der

Postmeister? Höchstens den dritten Theil ihres Vermögens, denn es handelt sich hier blos um die Entschädigung für die 25 Centimes für Pferd und Post, welche alle andere Fuhr⸗Unternehmungen an sie zu entrichten haben, eine Einnahme, die für sie ein Kapital von 6 bis 7 Millionen ausmacht. Die Postmeister ziehen aber außerdem Vortheile von der Beförderung der Messagericen, von den Courieren und Reisenden, und diese Mittel sind ihnen hinfort genommen. Wie will man also durch eine jährlich zu berech⸗ nende und dem stets unsicheren Votum der Kammern unterliegende Pension ihre Zukunft sichern? Und sieht man nicht schon jetzt alle Folgen der Unge⸗ wißheit, in welche wir die Postmeister gelassen haben? Betrachten Sie nur unsere nächsten Relais. Das von Lonjumcau, welches für 120,000 Fr. gekauft worden, wird für 20,000 Fr. ausgeboten. Das Uebel liegt in dem Provisorium, in der Ungewißheit; wenn wir ein bestimmtes ernstes Mittel ergriffen, die Zukunft des Postdienstes zu sichern, so würden wir so traurige Folgen nicht zu fürch⸗ ten haben. Die Einen werden durch die bereits bestehenden Eisenbahnen ruinirt, den Anderen droht nächstens ein gleiches Schicksal, und Alle haben in einer mehr oder minder entfernten Zukunft dasselbe zu besorgen, denn es giebt keine Landschaft, kein Departement, kein Arrondissement, kein Dors möchte man sagen, welches nicht eine Eisenbahn verlangt. Möge die Kam⸗ mer den Zustand dieser Institution wohl erwägen, will sie dieselbe erhalten oder nicht? Ich für mein Theil bin überzeugt, daß sie dem Lande unum⸗ gänglich nothwendig ist. Bedenken Sie wohl, daß die allerdings natür⸗ liche Eingenommenheit, welche Sie jetzt zum Bau von Eisenbahnen treibt, doch leicht auch zu Irrthümern führen könnte. Ich mache nur bemerklich, daß nichts leichter ist, als diese Art von Verbindungswegen zu unterbrechen, und doch muß der Staat stets Herr bleiben über alle seine Communicatio⸗ nen mit allen Theilen seines Gebiets. (Unruhe.) Ich will kurz sein. Die Eisenbahnen, die man als ein ausgezeichnetes strategisches Hülfsmittel be⸗ trachtet, können durch einen Kavallerie⸗Trupp so unterbrochen werden, daß sie zur Beförderung der Depeschen und Befehle nicht mehr zu brauchen sind. Ich will nicht von der Emeute sprechen, und doch könnte sie sich gleichzeitig eines Telegraphen und einer Eisenbahn bemächtigen und es auf diese Weise verhindern, daß die Negierung Nachrichten erhalte und Befehle abfertige. Ja, es braucht nur einiger Betrunkenen, um eine Eisenbahn⸗Communi⸗ zation zu unterbrechen. So rissen kürzlich im Elsaß drei junge Leute, die aus einem Wirthshaus kamen, in der Betrunkenheit die Schienen fort, und eine Menge Menschen hätten das Opfer dieses Frevels werden können, wäre man nicht zur rechten Zeit darauf aufmerksam geworden. Geschieht dergleichen in der Nacht in Abwesenheit des Bahnwärters, oder während dieser vielleicht eingeschlafen ist, so läßt sich den Unglücksfällen gar nicht vorbeugen. Es hieße also die Bürger zwingen, sich in Gefahr zu be geben, es hieße die Sicherheit der Depeschen und folglich die des Staates von einem Verbrechen, von einem zuchtpolizeilichen Vergehen abhängig machen, wenn man nicht neben den Eisenbahnen auch andere Communica⸗ tionsmittel aufrecht erhalten wollte. Dies haben auch unsere Nach⸗ barn wohl begriffen; Belgien hat seine Malleposten beibehalten; es hat deren noch 10, die neben seinen Eisenbahnlinien laufen; und England hat neben 15 großen Eisenbahnlinien 15 Malleposten beibehalten. Wie lange Zeit würde nicht erforderlich sein, den angerichteten Schaden wieder auszubessern, wenn Böswillige stark genug wären, eine Erdarbeit zu zerstören? Doch abgesehen von den Zufällen, die aus dem Willen der Menschen hervorgehen können, so giebt es noch häufigere und gefährlichere Naturzufälle, z. B. eine Ueberschwemmung; ja es brauchen nur 10 Grad Kälte einzutreten, so werden die Eisenbahnen unbrauchbar (2). Die Frage ist auch in ökonomischer Hinsicht zu erwägen. Der Transport der Depeschen kostet jetzt vermittelst der Post⸗Institutionen nur 3 Millionen; er würde aber, wie man berechnet hat, 15 Millionen kosten, wenn man besondere Relais für diesen Dienst einrichten müßte. Hierzu kommt noch eine sehr wichtige Rücksicht in einem Lande, welches 30. Millio⸗ nen seiner Auflagen auf die Erhaltung seiner großen Heerstraßen und 10 bis 12 Millionen auf die der Departementalstraßen verwendet, und außerdem 10 Millionen an Subventionen für die Hauptverbindungswege ausgiebt. Diese Summen müssen doch auch zu etwas nützen. Ließen wir aber die Institution der Posten eingehen, so würden wir prächtige Land⸗ straßen haben, auf denen Niemand führe. Um sich hiervon zu überzeugen, braucht man nur auf der Eisenbahn von Basel nach Straßburg zu reisen: die Landstraße geht stets neben der Eisenbahn her, aber nicht einen einzigen Wagen, nicht ein einziges Frachtfuhrwerk wird man darauf erblicken. Die Straße ist ganz todt und verödet. Auf welche Weise könnte man nun der Institution der Posten zu Hülfe kommen? Ich halte die Ent scheidung dieser Frage für nicht so schwierig. Wenn der Staat gegen die Postmeister keine Verpflichtung hat, so haben diese doch ein Recht, welches aus Gesetzen vor und nach der Revolution von 1789 hervorgeht. So finden wir in dem Gesetz vom 29. Juli 1793 das Prinzip des Eigenthums, der Erblichkeit und der Uebertragungsfähigkeit aufgestellt. Gewiß ist es, daß das Gesetz den Postmeistern auch das ausschließliche Recht zur Personenbeförderung zuerkannt hat. Man genüge also diesem Prinzip, man führe seine Konsequenzen aus. Im Jahre VII wurden zwar die Messagerieen von der den Postmeistern zu entrichtenden Gebühr befreit, aber das Gesetz vom 23. Ventose des Jahres XIII gab ihnen ihr Recht zurück. Um die Institution der Posten aufrecht zu erhalten, müßte man daher auch den Eisenbahnen für die von ihnen beförderten Reisenden eine Gebühr zu Gunsten der Postmeister auferlegen. Man könnte dieselbe etwa auf 2 Cent. für das Myriameter und den Reisenden feststellen. Wenn man besorgte, daß die Relais auf diese Weise mehr erhalten könnten, als ihr Verlust betrüge, und daß ein Dienst, der dem Staat eine Revenüe von 45 Millionen einbringt und ihm nur 3,200,000 Fr. kostet, dabei einigen Gewinn ziehen könnte, so brauchte man ja nur zu erklären, daß die den Postmeistern zu gewährende Entschädigung niemals ihren jetzigen Belauf üͤbersteigen dürfe, und daß der Ueberschuß aus der Taxe von 2 Cent. in den Schatz fließen solle. Eine Zusatz⸗Bestimmung könnte das Gesetz auch einer alle 3 Jahre vorzunehmenden Revision unterwerfen. Möchte ein solches der Kammer baldmöglichst vorgelegt werden. Uebrigens stimme ich für den vorgeschlagenen Kredit. 8 8 Herr Garnon: Mit der Einführung der Eisenbahnen, welche allmä⸗ lig an die Stelle der Diligencen treten sollen, kann das Prinzip in Bezug auf die Rechte der Postmeister keine Aenderung erlitten haben. Der Fall ist ganz derselbe, und wenn es im Jahre XIII. gerecht war, den Diligence Compagnieen eine Abgabe zu Gunsten der Postmeister aufzulegen, so scheint es jetzt eben so gerecht, die Eisenbahn⸗Compagnieen und die auf den Eisen⸗ bahnen reisenden Personen zu demselben Zweck eben so zu besteuern. Dieses System, welches übrigens den Grundsätzen unserer Gesetzgebung angemessen ist, hat auch das Beispiel Preußens für sich. Das preußische Gesetz legt den Eisenbahn⸗Compagnieen die Verpslichtung auf, die Post nach Verhält⸗ niß des Ausfalls in ihren Einnahmen zu entschädigen. Der Staat erkennt also an, daß den Posten eine Entschädigung ge⸗ bühre, er belastet aber nicht sich selbst damit. Ich sehe auch nicht ein, weshalb dies anders sein sollte. Der Finanz⸗ Minister hat uns gesagt, eine Mehrbesteuerung der Eisenbahn-⸗Compagniren würde mit der Aufmunterung und Beschützung nicht übereinstimmen, welche die Kammern den Fortschritten dieser Industrie gewähren zu müssen geglaubt hätten. Dieser Grund kann aber nicht sehr ernst erscheinen, wenn man bedenkt, daß die Regierung sich nicht dadurch hat abhalten lassen, den Eisenbahn⸗Compagnieen eine Steuer von einem Zehntel für den Platz auf⸗ zulegen. Ich stimme daher für die Verwerfung des verlangten Kredits. Herr Muret de Bort: Der vorige Redner hat sich auf das Beispiel Preußens berufen. Dort ist aber die Lage der Dinge eine ganz andere. Die Posten werden in diesem Lande von der Regierung selbst administrirt, und in den Bau der Eisenbahnen hat sie sich gar nicht eingemischt, sondern denselben ganz der Privat⸗Unternehmung überlassen. In Frankreich dagegen hat der Staat nur das Privilegium des Brief⸗Transports, aber nicht auch für die Reisenden; ferner baut in Frankreich der Staat die Eisenbahnen. In Preußen hat man den Ertrag der Post durch die an dessen Stelle gesetzte Auflage auf die Eisenbahnen decken wollen. Ueberdies war in Preußen die Erhaltung der Relais unerläßlich, denn dort hat man für vie Eisenbahnen kein so wohl kombinirtes und vollständiges System wie in Frankreich angenommen; man hat, so wie in England, den Com⸗ pagnieen die Sorge überlassen, die ihnen konvenirende Linie zu wählen, ohne sich darum zu bekümmern, ob dieselben den Postdienst hinreichend er⸗ setzen würden. (Der Redner scheint das den Ständen der preußischen Pro⸗ vinzen vorgelegte Eisenbahn⸗System nicht zu kennen.) In Belgien ist die Frage in Bezug auf die Postmeister noch nicht gelöst; man hat sich darauf beschränkt, Rücksichten für sie eintreten zu lassen, ihnen den Brief⸗Trausport

2

auf Seitenlinien zu bewilligen, und die Entfernung zu verringern, auf

welche die ihnen von anderer Personen⸗Besörderung mit Pferden zu entrichtende Gebühr von 25 Centimes eintritt. Der Finanz⸗Minister weist die Entschädigung zurück, schlägt aber die Subvention vor; als vorühergehendes Mittel, so lange bis die Eisenbahnen im vollständigen Gange sind, will ich mir eine solche Subven⸗ tion gefallen lassen; nicht begreifen aber kann ich, warum man die Relais parallel mit den Eisenbahnen beibehalten will, wenn dies nur, wie natürlich, vermittelst einer Subvention von Seiten des Staates geschehen kann. Man hat bei uns eine unselige Neigung, die Finanzen des Landes in Simultan⸗ Arbeiten zu erschöpfen. Neben dem Fluß führt man einen Kanal, und da⸗ mit noch nicht genug, man fügt auch noch eine Eisenbahn hinzu. Lassen Sie uns den Weg der Verbesserung betreten, ohne an den alten Gebräuchen fest zu haften. Man hat das Gas als Erleuchtungsmittel angenommen, sehr wohl, aber es wäre doch wohl höchst unvernünftig, neben den Gas⸗ flammen noch die matte Oellampe beizubehalten. Man hat von den Gefahren gesprochen, die für den öffentlichen Dienst aus der Aufhebung der Post⸗Relais entspringen könnten, wenn auch nur ein einziger Ning in der so lange Zeit und so wohl erhal⸗ tenen Keite zerbrochen würde. Diese Gefahren aber sind rein chimairisch. In die Gewalt eines feindlichen Truppen⸗Corps können die Post⸗Relais eben sowohl fallen, als die Eisenbahnen. Ich würde diese Furcht indeß noch begreifen, wenn es nur eine einzige Eisenbahn von Paris nach den Gränzen hin gäbe. Aber es sollen ihrer ja mehrere, nur 25 bis 30 Lieues von einander entfernt, neben einander hinlaufen. Man würde also immer, wenn eine Bahn coupirt wäre, auf der ihr zunächst belegenen eine Lokomotive abfertigen können, die dann doch noch schneller an Ort und Stelle anlangen würde, als eine Estafette zu Pferde. Jene Gefahr ist übrigens ja in einem noch größeren Grade für unsere Telegraphen vor handen, die doch ganz besonders politische Maschinen und für schnelle Be⸗ förderungen weit wesentlicher sind, als die Post⸗Relais. T ennoch sind Vorkehrungen für sie getroffen. Bei der Furcht, welche gewisse Leute be⸗ herrscht, müßte man um die Telegraphen völlige Festungen bauen, Bastio⸗ nen um sie errichten und einen bewaffneten Posten hineinlegen, um sie zu vertheidigen. Wenn irgend etwas in seiner Neuheit dazu geeignet war, Besorgnisse einzuflößen, so war es die Einführung der Gasbeleuchtung, denn wenn man bei einem Gasometer den Hauptleiter unterbrechen kann, so vermag man eine ganze Stadt plötzlich in das tiefste Dunkel zu hüllen und jede Art von Unordnung zu lbegünstigen; dessenun⸗ geachtet wüßte ich nicht, daß man sich hierüber sehr beunruhigt hätte. Wenn man übrigens die Postmeister auf indirekte Weise ent⸗ schädigen kann, so wäre dies ganz wünschenswerth. Es wird dies zum Theil dadurch geschehen können, daß auf den nach den Eisenbahnen hinführenden Straßen der Verkehr sehr steigen muß; es werden also Relais einzurichten sein, wo es jetzt noch keine giebt; man gebe bei diesen kleinen Selten Un ternehmungen für den Transport den Postmeistern, welche um ihren Erwerb gekommen, den Vorzug. Außerdem könnte man auch erwägen, ob nicht die Entfernung, bei welcher die Gebühr der 25 Centimes eintritt, auf weniger als 10 Lieues herabzusetzen wäre. Gegen jedwede direkte Entschädigung oder Subvention von Seiten des Staats muß ich mich jedoch auf das Entschie⸗ 2 . aren. 3 . 3 vh. ec anz⸗Minister: Die Regierung kann nicht geneigt sein, ein System anzunehmen, welches die Institution der Posten aufs Geraihe⸗ wohl sich selbst überließe, möchte sie nun sich erhalten können, oder nn e⸗ hen, denn in einem großen Lande wie Frankreich, wo die Eivilifation 1. vorgeschritten ist, wäre es ungeziemend, nicht verschiedene Arten ü 118 derung für Ausländer und Franzosen in Bereitschaft zu haben. Ueber 6 kann allerdings durch verschiedene Ursachen der Gang der Eisenbahnen 2 mentan unterbrochen werden, und es ist daher wünschenswerth, xr’ . Hauptstraßen auch die Beförderung durch Pferde im Gange zu 8 82 Ich für mein Theil begreife nicht wle die Kommissior . Kredit sür 1843 bewilligen, für 1844 aber verweigern konnte; ee bewillige man ihn überhaupt, oder man verweigere ihn ganz., 5 näsece muß ich bemerken, daß die Postmeister keinesweges ein CC8568 haben, für alle Reisende in Frankreich die Pferde zu liefern, und hür,- bn⸗ Pferd der Diligencen, oder anderen Personen Beförderungen d. 2 ögob⸗ von 25 Centimes zu erheben. Erstens kann von keinem absolu⸗ avegg. . die Rede sein, denn es besteht ein bloßer Kontrakt zwischen ihnen und dem Staat, den dieser jederzeit aufheben kann. Im Jahre 1793 hatten die Postmeister das Privilegium der Mallepost⸗Beförderung und die Regierung behielt sich die Messagerieen vor. Im Jahre VI. gab die 58 gierung diese auf und im Jahre VII. bewilligte sie den Post⸗ meistern eine Entschädigung von 25 Centimes für das Pferd, wenn die Messagericen sich ihrer eigenen Pferde bedienten. Aber in dem Gesetz, welches dies Prioilegium bewilligt, ist kein Wort von einem ähn⸗ lichen Recht über jede andere Art von Fuhrwerk zur Personen Beförderung gesagt. Im Gegentheil, das Gesetz nimmt ausdrücklich alles Fuhrwerk aus, welches mit denselben Pferden kurze Tagereisen zurücklegt. Diese Ausnahme beweist deutlich, daß die Regierung den Postmeistern ihr Privilegium nur in Bezug auf diejenigen Reisenden verlieh, welche wie mit Post zu reisen wünschten. Dieser Unterschied ist sehr wichtig; denn es geht dar⸗ aus hervor, daß die Postmeister an die Eisenbahnen keinen An⸗ spruch auf Entschädigung haben, eben so wenig, wie an die Dampf⸗ böte. Wie sollte überdies die Entschädigung vertheilt werden, da die Eisenbahnen theils dicht neben den Poststraßen, theils davon entfernt laufen, also die Einen mehr Schaden leiden als die Andern. Indeß haben die Postmeister allerdings ein gewisses Privilegium, welches durch die jetzt vor sich gehenden Communications⸗Veränderungen sehr modifizirt wird, und die Regierung hält es für billig, ihnen für ihren Verlust eine Vergütigung zu bewilligen. Sie schlägt daher vor, daß ihnen in dem Budget eine Sub⸗ vention ausgesetzt und nach Verhältniß der von ihnen gehaltenen Pferde⸗ zahl unter sie vertheilt werde. Wenn die Kammer die Erhaltung der Post⸗ Anstalten für angemessen hält, so muß sie auch ein Opfer für sie bringen. Will sie die Gebühr der 25 Cent. auf alle Arten von Fuhrwerk ausdehnen, wozu ich zwar nie meine Zustimmung geben würde, oder will sie den Eisen⸗ bahnen eine höhere Abgabe auferlegen, so möge sie sich darüber bestimmt entscheiden. 4 Herr O. Barrot: Es ist Sache der Regierung, ein definitives System vorzuschlagen, denn auf ihr ruht die Verantwortlichkeit. Wenn der Kammer ein solcher Gesetz⸗Entwurf vorgelegt wird, dann, aber nicht eher, wird sie die Frage zu prüfen haben, ob die Post⸗Relais neben den Eisenbahnen auf⸗ recht erhalten werden sollen. Ich für mein Theil bin der Ansicht des Herrn Muret de Bort. Ich sehe nicht ein, warum wir, wenn die Wissenschaft uns ein schnellförderndes Transportmittel verschafft hat, gleichzeitig mit gro⸗ ßen Kosten ein minder schnelles und minder sicheres beibehalten sollen. Jetzt handelt es sich indeß nur um die Bewilligung einer Subvention, die in der That gar keine Hülfe sein wird, und der ich mich daher widersetzen muß. Der Finanz⸗Minister: Die Regierung will die Subvention des⸗ halb nicht als eine definitive Maßregel vorschlagen, weil dies erklären hieße, die Kammer sei bereits im Stande, die ferneren Wirkungen der Eisenbahnen zu beurtheilen, was sie jedoch nicht vermag. Wenn die Kammer aber die verlangte Bewilligung verwürfe, so wäre damit gesagt, daß sie die Post⸗ meister fortan ihrem Schicksal überlassen wolle. 8 88 8 Als nun der Präsident die Subvention für 1843 zur Ab⸗ stimmung brachte, wurde selbst diese schon, so eifrig E5 Minister diese Kreditforderung vertheidigt hatte, 8,8 star 8 asorität verworfen, was lebhafte Sensation erregte. ie 8e essae h, hic 1844, unter Gelächter zur Abstimmung gestellt, fand nun Her an Unterstützung; es erhob sich nicht ein einziges Mit Ausnahme dieser beiden Posten wurde hierauf der Gesammtbetrag aller Supplementar⸗Kredite mit 163 gegen 67 Stimmen genehmigt.

Paris, 5. Juni. Die Pairs⸗Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung einen Supplementar⸗Kredit für die Militair⸗Pensionen dieses Jahres, zum Belauf von 450,000 Fr., mit 92 gegen 5 Stimmen be⸗ willigt und darauf Berichte über Bittschriften entgegengenommen, die jedoch von keinem allgemeinen Interesse sind. 28

Die neue Verordnung über die Organisation des israelitischen Kultus in Frankreich, während für die Juden in Algier in dieser Hinsicht ein besonderes Reglement noch vorbehalten ist, schließt sich an die Kaiserlichen Dekrete von 1808 und an die Königlichen Ver⸗ ordnungen von 1819, 1823, 1831 und 1841, welche die Verhältnisse

der Juden betreffen. Sie werden durch die Verordnung vom

die von der Kommission vorgeschlagene Reduction von 10,000 Fr. voti⸗

fende Jahr verlangt hat, um das afrikanische Heer von neuem um

Spitze Herr Desjobert stand. Dieser Abgeordnete, als der unver⸗

Kommission eine neue Schrift herausgegeben, in welcher er die Colo⸗ nisations⸗Idee mit frischen Gründen bekämpft, die großentheils aus

angehört. Frankreich hat während des vorigen Jahres 90,000 Mann

8— 8

25. v. M. weiter entwickelt, ergänzt und modisizirt, behalten aber in allen den Bestimmungen, die mit ihr nicht im Widerspruch sind, ihre Kraft. In dem Bericht des Kultus⸗ und Justiz⸗Ministers an den König wird die Verordnung folgendermaßen motivirt:

„Bis zu Ende des Jahres 1806 hatte die Regierung sich kaum mit den religiösen Interessen der französischen Israeliten beschäftigt. Dieser Bevölkerungstheil war wenig zahlreich; allgemein verbreitete Vorurtheile hatten ihn im Schoß der französischen Gesellschaft in einer Art von Iso⸗ lirung gelassen, und auch die im Laufe des letzten Jahrhunderts vorgegan⸗ gene geistige Bewegung hatte dieselben nicht geschwächt. Der Kaiser Napoleon faßte endlich den Gedanken, die Israeliten in Frankreich zu reha⸗ bilitiren, wenn es erlaubt ist, sich so auszudrücken. Er berief die Ange⸗ sehendsten unter ihnen zusammen und vereinigte sie zu einer General⸗Ver⸗ sammlung in Paris, indem er ihnen auftrug, für die Ausübung ihres Kultus ein Reglement anzufertigen, welches dann die Zustimmung und Genehmigung der Regierung erhalten könnte. So entstand das Dekret vom 16. März 1808, dessen Hauptbestimmungen noch in Kraft sind. Dieses Dekret aber war nur ein Werk ersten Wurfs, in einer Zeit erlassen, wo die zu ordnenden Gegenstände erst unvollkommen erörtert sein konnten; auch versuchte man später wiederholentlich, zu verbessern, was man als mangel⸗ haft darin erkannte, zu ergänzen, was er unvollständiges darbot, und zu modifiziren, was in seiner Anwendung wirkliche Schwierigkeiten gemacht hatte. Die Königlichen Verordnungen vom 29. Juni 1819 und vom 20. August 1823 versuchten, dem abzuhelfen. Diese Verordnungen sind bereits veraltet; seitdem sie erlassen worden, hat sich eine wesent⸗ liche Aenderung zugetragen. Das Gesetz vom 8. Februar 1831 hat die Gehalte der Diener des israelitischen Kultus auf die Staatskasse angewiesen, und so für immer die Unterschiede getilgt, welche in administrativer Hinsicht noch zwischen den verschiedenen, vom Staat an⸗ erkannten Kulten bestanden. Von da an begründeten sich häufigere Bezie⸗ hungen zwischen der Regierung und den israelitischen Konsistorien. Viele bis dahin unbekannt gebliebene Bedürfnisse fanden ihre Würdigung, und man gelangte auf diese Weise zu der Ueberzeugung von der Unzulänglichkeit der bisher angewandten Vorschriften und von der Zusammenhangslosigkeit in einigen ihrer Bestimmungen. Die Verwaltung mußte bald darauf Be⸗ dacht nehmen, eine genügende Reorganisation des israelitischen Kultus vor⸗ zubereiten. Um ihren Zweck zu erreichen, dürfte sie nicht ausschließlich auf ihre Einsicht zählen; sie kannte wohl aus Erfahrung die Thatsachen, es fehlte ihr aber vielleicht eine hinlängliche Detailkenntniß der Gebräuche und Lehren. Sie forderte daher von dem israelitischen Central⸗Konsistorium eine vorläufige Arbeit, welche, ihren Instructionen zufolge, auf die von den Departemental⸗Konsistorien eingereichten Dokumente begründet und in welcher auf die von diesen Konsistorien dargebotenen wichtigen Bemerkungen, ge⸗ rechtfertigten Beschwerden und erhobenen ernsten Reclamationen Rücksicht genommen ist. Diese Arbeit wurde nach vorheriger Revision und Ordnung in ihren verschiedenen Theilen einer besonderen Kommission, in welche ich Mitglieder des Central⸗Konsistoriums, des Konsistoriums des Seine⸗De partements und den Ober⸗Rabbiner des pariser Bezirks berief, zur Berathung vorgelegt. Im Schoße dieser Kommission ist das entworfene Reglement in allen seinen Einzelnheiten erörtert und mit den Dogmen und Gebräuchen der jüdischen Religion in vollkommene Uebereinstimmung gebracht worden. Nach diesen verschiedenen Prüfungen wurde der Entwurf einer organischen Verordnung über den israelitischen Kursus abgefaßt und dem Staats⸗Rath vorgelegt, auf dessen Gutachten noch einige Verbesserungen darin vorge nommen wurden, die an dem Geist der Verordnung aber durchaus nichts ändern. Diese Verordnung sichert der Regierung den ihr gebührenden recht⸗ mäßigen Theil von Einfluß auf die Verwaltungs⸗Angelegenheiten des israe⸗ litischen Kultus, ohne zu gestatten, daß er sich jemals in Glaubensfragen einmische, die ihr durchaus fremd bleiben müssen; es ist also die unerläß⸗ liche Aufsicht der Regierung mit der Gewissensfreiheit vereinbart. Die Bande der Disziplin und der Hierarchie sind enger geknüpft, die Rechte und Pflichten der Konsistorien und Diener des israelitischen Kultus genau be⸗ stimmt, und die Vexrordnung ist ein neuer Beweis von der unablässigen Sorge des Königs für die moralischen Interessen aller Bürger: sie hat, als sie noch bloßer Entwurf war, die Zustimmung der aufgeklärten Israe⸗ liten erhalten, denen sie mitgetheilt wurde, und gewiß werden alle Glau⸗ benegnh derselben ihre verschiedenen Bestimmungen mit Beifall auf⸗ nehmen.“

Die Verordnung besteht aus 4 Titeln: Der erste organisirt die Verwaltung des israelitischen Kultus, bestimmt den Umfang und die Zusammensetzung der Konsistorien, nebst ihren Befugnissen und ordnet die Art und Weise der Wahl durch die Notablen⸗Versammlungen; der zweite regulirt die hierarchischen Verhältnisse des Kultus⸗Perso⸗ nals und die Oberaufsicht der Regierung über dieselben, so wie deren Intervention, wenn das Gemeinwohl und die öffentliche Ordnung sie erheischt; der dritte bezieht sich auf die Fälle, wo die Errichtung neuer Rabbinate oder Tempel erforderlich würde; der vierte endlich enthält noch einige besondere Bestimmungen.

I1 Paris, 5. Juni. Der Marschall Soult hat heute die beste Widerlegung der Gerüchte von seinem Erkranken, ja Tode durch seine Anwesenheit in der Sitzung der Deputirten-⸗Kammer gegeben. Um 1 ½ Uhr wurde sie eröffnet. An der Tagesordnung war die Diskussion der außerordentlichen Kredite für den Unterhalt einer Ergänzung von 15,000 Mann Truppen für die Armee in Afrika. Herr Poulle beklagt sich über die Unstetigkeit der Projekte in Bezug Algeriens: 1840 habe man sich für eine bestimmte Colonisationsweise ausge⸗ sprochen, 1843 dieselbe gewechselt und wolle jetzt die Schranken der Besetzung ausdehnen. Wo werde man endlich stehen bleiben bei die⸗ sen Wechseln, die kein nutzbringendes Resultat geben und dem Mut⸗ terlande enorme Kosten verursachen? Herr von Corcelles spricht zu Gunsten des Gesetz⸗Entwurfs, unterstützt die Beschlüsse der Kom⸗ mission und ihres Berichterstatters über die Nützlichkeit der Kredite, ihre Verwendung und über die Erhaltung von Algerien; er ist aber verschiedeuer Meinung von der Kommission über die Schranken, welche dieselbe der Co⸗ lonisation auferlegen wollte. Der Redner will für die Kredite und gegen

ren. Herr Joly spricht gegen den Entwurf. Seit 14 Jahren sind das Geld und die Leute Frankreichs in Afrika verschwendet worden. Die Armee sei auf einen Effektivstand von 80,000 Mann gebracht und dessenungeachtet Algerien nicht unterworfen, nicht einmal darnie⸗ dergehalten. Anfangs habe man die arabische Bevölkerung auf 3 bis 4 Millionen geschätzt, jetzt schätze man selbe auf 7 Millionen. Wenn in Frankreich eine Armee von 3—400,000 Mann sich festzu⸗ setzen suchte, würde da nicht begreiflicherweise vas Nationalgefühl sich regen, wie viele tägliche Kämpfe würden stattfinden, die Bevölkerung würde Alles aufbieten, um sich von dieser ausländischen Macht zu befreien. Dieser Haß gegen die Fremden, der Frankreich beseelen würde, bestehe in Afrika gegen die Franzosen.

& Paris, 4. Juni. Man weiß, daß die französische Regie⸗ rung von den Kammern 7 Millionen Zuschuß⸗Kredite für das lau⸗

15,000 Mann zu verstärken. Die Stimmen⸗Mehrheit der zur Prü⸗ fung dieses Regierungs⸗Antrages niedergesetzten Kommission hat sich für die Bewilligung der verlangten Summe entschieden, aber nicht ohne starke Protestationen von Seiten einer Minorität, an deren

öhnlichste Gegner des französischen Ansiedelungs⸗Versuches in Alge⸗ rien bekannt, hat in Folge seiner Theilnahme an den Arbeiten jener

den amtlichen Urkunden geschöpft sind, welche die Regierung zur Ver⸗ fügung jener Kommisssion gestellt hat. Die europäische Bevölkerung von Algerien ist inzwischen bis auf

160,000 Menschen gestiegen, von denen die größere Zahl dem Heere

in Afrika unterhalten, und die Gesammtsumme seiner Ausgaben für Algerien ist nach der Berechnung des Herrn Desjobert auf volle 100 Millionen gestiegen. Diese Opfer sind bis jetzt im fortwährenden Zunehmen begriffen, und der Zeitpunkt, wo die Last leichter werden wird, läßt sich noch gar nicht absehen. Den eigenen Erklärungen zufolge, welche der Marschall Bugeaud im Anfange d. J. in einer Denkschrift an das Ministerium niedergelegt hat, steht nicht an eine Ver⸗ minderung der afrikanischen Armee zu denken, ehe 120,000 Familien von Militair⸗Kolonisten in Algerien ansäßig gemacht sind. Die bisherigen Versuche der Anlegung von Militair⸗Kolonieen in Afrika sind nun aber schon im Entstehen fast gänzlich gescheitert, und da, wo sich noch einige Reste je⸗ ner Niederlassungen gehalten haben, wie z. B. in Juka, sind die Kosten der Installirung jedes einzelnen Kolonisten ohne Familie auf nicht weni⸗ ger als 6000 Fr. gestiegen. Man berechne hiernach, wie viel Zeit und wie viel Geld erforderlich sein würde, um die vom Marschall Bugeaud verlangte Anzahl von Ansiedler⸗Familien zu etabliren. Der Statthalter von Algerien meint zwar, daß jene Zahl in zehn Jahren erreicht werden könnte, allein wie wenig solchen amtlichen Schätzungen zu trauen sei, beweist unter Anderem der Umstand, daß nach den Be⸗ rechnungen, welche der Marschall Clauzel im Jahre 1832 anstellte, Algerien in diesem Augenblick nicht weniger als 6 Mill. Einwohner haben müßte. Thatsache ist es, daß für jetzt unter der gesammten europäischen Bevölkerung von Algerien nicht viel mehr als zweitausend ansäßige Ackerbauer sind, welche mittelst der größten Begünstigungen und der beträchtlichsten Unterstützungen von Seiten der Regierung doch zum größten Theile immer noch eine sehr unsichere und unbefriedigende Existenz haben.

Nach allen diesen Prämissen kommt Herr Desjobert auf den schon mehrmals von ihm gemachten Vorschlag zurück, die Idee der Kolonisirung von Algerien aufzugeben, und die frauzösische Eroberung auf die Behauptung einiger Küstenpunkte zu beschränken.

*☛Paris, 5. Juni. Der Moniteur bestätigt heute, daß der König sämmtlichen Industriellen und Fabrikanten, die mit ihren Erzeugnissen zu der großen Industrie⸗Ausstellung beigetragen haben, als Beweis seiner Zufriedenheit und Anerkennung des freudigen Empfangs, den er bei zahlreichen Besuchen der Ausstellung gefunden, ein Schauspiel zu Versailles geben wolle, zu welchem auch die Mit glieder beider Kammern geladen werden. Eine angemessene Beschrän⸗ kung der Zahl der Einzuladenden wird durch den Umstand erleichtert, daß schon viele Fabrikanten aus den entfernteren Departements, namentlich aus dem Süden, von Lyon und aus dem Elsaß, der ein außerordentlich zahlreiches Kontingent zu der Ausstellung geliefert hat,

lässiger Aufseher in ihre Heimat zurückgekehrt sind.

Grossbritanien und Irland. 1

Unterhaus. Sitzung vom 4. Juni. Die heutige Sitzung wurde hauptsächlich mit Beantwortung verschiedener Fragen und An⸗ kündigungen neuer Motionen ausgefüllt. Auf eine Anfrage des Herrn Duncombe erklärte der Minister des Innern, Sir James Gra⸗ ham, daß die Truppensendungen nach der Insel Guernsey durch die Berichte des dortigen Gouverneurs veranlaßt worden seien, nach de⸗ nen auf der Insel große Aufregung herrsche; er glaube indeß, auf die Loyalität des größten Theils der Inselbewohner vertrauen zu dür fen und baldiges Verschwinden der Aufregnng in Aussicht stellen zu können. (Nach dem Guernsey Star sind die Truppen von der Insel bereits wieder zurückbeordert.) In Bezug auf seine gestrige Anzeige verlangte Herr Duncombe nunmehr die Vorlegung von Abschriften, sowohl des gegen O'Connell und seine Genossen erlasse⸗ nen Urtheils, als auch der gesammten Prozeß⸗Verhandlungen, wie sie von den Schnellschreibern protokollirt worden. Sir James Gra⸗ ham hatte gegen die Vorlegung nichts einzuwenden.

Eine wichtigere Frage brachte Lord John Russell in An⸗ regung. Der edle Lord stellte den Antrag auf Vorlegung „der Ab schrift einer Depesche des Grafen von Aberdeen an den Grafen von Westmorland über die Handelsbeziehungen zwischen England und Preußen und einer Antwort des preußischen Kabinets auf solche De⸗ pesche.“ Wenn der Vorlegung dieses Dokuments nichts im Wege stände, sagte der Lord, so wolle er seinem Antrage weiter keine Be⸗ merkungen hinzufügen; er glaube auch, daß man dagegen nichts werde erheben können, da das Dokument bereits durch öffentliche Blätter bekannt geworden sei.

Herr Gladstone, Präsident des Handels⸗Büreaus, erwiedert, daß er bei der gegenwärtigen Lage der Korrespondenz dem Antrage des edlen Lord nicht beizustimmen vermöge. Er könne weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Korrespondenz im gegenwärtigen Augenblicke fortgeführt werde, noch be⸗ haupten, daß sie geschlossen sei; es scheine nothwendig, abzuwarten, welche Folge ein Schreiben des Freiherrn von Bülow haben werde. Was das Schreiben Lord Aberdeen's betreffe, so wisse er (Herr Gladstone) nicht, auf welche Art und Weise es seinen Weg in die öffentlichen Blätter gefunden, aber er habe keinen Grund, anzunechmen, daß die Veröffentlichung desselben auf Veranlassung der preußischen Regierung geschehen sei. Er könne gleich⸗ falls nicht sagen, ob die veröffentlichte Kopie eine richtige sei, da sie einer doppelten Uebersetzung habe unterzogen werden müssen, zuerst aus dem eng⸗ lischen Original⸗Text in das Deutsche und aus dem Deutschen wieder in das Englische.

Lord Russell sagte, daß, wenn die Korrespondenz über den streitigen Gegenstand noch fortgeführt werde, er keinesweges bei seinem Antrage be⸗ harren, sondern damit warten wolle, bis sie beendet sei. Er sehe aber als⸗ dann keinen Grund für die Verweigerung der Dokumente.

Herr Gladstone erachtete es nunmehr für nothwendig, die Gründe anzugeben, welche seinen Widerstand gegen den Antrag des edlen Lords rechtfertigen. Nachdem die in Rede stehende Korrespondenz, er wolle nicht sagen, zum Schluß gediehen sei, sondern nachdem zwischen der britischen und preußischen Regierung Mittheilungen in einem Tone stattgefunden hätten, welcher ein wünschenswerthes Ziel herbeizuführen strebte, sei durch den Freiherrn von Bülow von Seiten der preußischen Regierung eine neue Mittheilung erfolgt, welche in einem anderen Geist und Ton ge⸗ halten sei und auf andere Resultate hindeute, als die früheren. Er wolle den Ton nicht als einen feindseligen bezeichnen; aber die Mittheilung trage einen argumentativen Charalter, woraus hervorgehe, daß über gewiße Punkte, und namentlich über die Eisen⸗Einfuhr, eine starke Meinungs⸗Verschiedenheit herrsche. Diese Meinungs⸗Verschiedenheit sei so stark, daß Ihrer Majestät⸗Regierung es für gut befunden habe, die Korre⸗ spondenz auf einige Zeit einzustellen, um das Resultat der Note des Frei⸗ herrn von Bülow abzuwarten. Unter solchen Umständen halte er seinen Widerstand gegen den Antrag des edlen Lords für gerechtfertigt, obschon er keinesweges Schwierigkeiten bei der Vorlegung dieser Papiere zu erheben ge⸗ denke, wenn sie für die Kenntnißnahme des Hauses reif geworden wären.

Lord Russell verschob hiernach seinen Antrag auf 14 Tage.

Dr. Bowring erklärte, daß er seinen vor einiger Zeit gestellten An⸗ trag über denselben Gegenstand nunmehr zurückziche und die Sache dem edlen Lord überlasse.

Den übrigen Theil der Sitzung füllte eine Debatte über den Antrag des Lord Harry Vane aus, den im Jahre 1842 eingesetzten Ausfuhr⸗Zoll für Kohlen wieder aufzuheben. Der Antragsteller, ein Sohn des Marquis von Londonderry, Besitzers der großen Kohlen⸗ gruben im Norden Englands, behauptete, daß diese Abgabe dem eng⸗ lischen Kohlenhandel große Nachtheile gebracht und nur dazu gedient habe, die Konkurrenz der belgischen und preußischen Kohlengruben zu begünstigen. Herr Goulburn bestritt den Antrag aus finanziellen Gründen und wies nach, daß die Kohlen⸗Ausfuhr im vorigen Jahre sich nicht verringert habe. Nach langer Diskussion wurde der Antrag

mit Zurücklassung ihrer ausgestellten Erzeugnisse unter der Obhut ver⸗

+X

mit 110 gegen 74 Stimmen verworfen. 98

Zum Schluß der Sitzung beschloß das Haus, ein Spezial⸗Co⸗ mité zur Untersuchung des Zustandes der Rhederei des Landes zu ernennen. vInnr

London, 5. Juni. Die heute hier eingegangenen Berichte aus Dublin vom Zten geben keine neue Aufklärung über den Zustand des Landes. Im Widerspruch mit den drohenden aufreizenden Tiraden der Repeal⸗Blätter ist aus den Provinzen noch keine Nachricht von einem Vorfalle eingegangen, der auf die Vermuthung füh⸗ ren könnte, daß die Einkerkerung O'Connell's das Zeichen zu einer außerordentlichen Darlegung des öffentlichen Unwillens sei. In Dublin scheint man desto thätiger zu sein. Die vorgestrige Sitzung des Repeal⸗Vereins, welcher Herr Powell, Par⸗ laments⸗Mitglied, präsidirte, war überaus zahlreich besucht, und man hahgcher Ertrag der wöchentlichen Rente auf 2590 Pfd. (darunter reilich 1000 Pfd. St. aus Boston.) Ein Beileids⸗Schreiben an den Agitator wurde vorgelesen und einstimmig angenommen. Die lfrüher von Toryblättern mehrfach für unbegründet erklärte Nachricht, daß Graf de Grey von seinem Posten als Lord⸗Lieutenant von Irland abtreten werde, wird jetzt selbst von einem dubliner Tory⸗ blatte, der Evening Mail, wiederholt und scheint daher nicht mehr bezweifelt werden zu können. Der Mail zusolge, wird der Graf Irland in etwa 14 Tagen verlassen. 1

Der schon seit einiger Zeit beabsichtigte Ball zu Gunsten der emigrirten Polen wird nun bestimmt am 10ten d. M. statthaben. Vor einigen Tagen war die Rede davon gewesen, daß das Fest aus⸗ gesetzt werden solle. In einer gestern gehaltenen Versammlung der den Ball patronisirenden Damen, an deren Spitze die Marquise von Ailesbury steht, wurde indeß ausdrücklich angezeigt, daß kein Grund zur Aussetzung des Balles vorhanden sei, auch wurde mit⸗ getheilt, daß bereits dreimal so viele Billets abgesetzt seien, als im vorigen Jahre um diese Zeit zu demselben Zweck. . 9

London, 6. Juni, Morgens. (H. B.) Gestern fand zu der hohen Gäste Ihrer Majestät der Königin in Windsor große Pa⸗ rade von Garde und Linientruppen statt, welche zu diesem Zwecke aus verschiedenen Garnisonen zusammengezogen waren. Die Zahl der Truppen war nicht sehr bedeutend, denn sie bestanden nur aus drei Garde⸗Bataillonen, einem Linien⸗Infanterie⸗Regiment, zwei Garde⸗Kavallerie⸗Regimentern, einem Ulanen⸗Regiment und einiger reitenden und Fuß⸗Artillerie; indessen gehörten die Truppen zu den ausgezeichneten des britischen Heeres und wurden von einem der tüchtig⸗ sten Reiter⸗Generale, Viscount Combermere, befehligt. Se. Majestät der Kaiser von Rußland erschien bei der Musterung zu Pferde, in Begleitung des Königs von Sachsen, des Prinzen Albrecht, der Herzoge von Cam⸗ bridge, von Wellington, des Marquis von Anglesey, Sir Robert Peel's u. A. Er erwiederte das ihn empfangende laute Hurrah der Zuschauer mit ernstem militairischen Gruße, und schien sich dann sehr eifrig mit der Mnsterung der Truppen im Detail zu beschäftigen, während die Musik die russische National⸗Hymne spielte. Nach der Musterung folgten einige Evolutionen und dann der Vorbeimarsch vor dem Kaiser, welchem der Prinz Albrecht, die Herzoge von Cam⸗ bridge und von Wellington und der Marquis von Anglesey die bei der Parade gegenwärtigen Regimenter, deren Inhaber sie sind, in Person vorführten. Der Kaiser schien mit dem Gesehenen zu⸗

u“

frieden zu sein und sprach dem General Combermere seinen Dank aus, als er den Schauplatz verließ. Die Königin wohnte einem Theil der Parade zu Wagen bei. Der Kaiser und der König von Sachsen waren mit dem Hosenband⸗Orden geschmückt, während die britischen Prinzen und der Herzog von Wellington das große Band des St. Andreas⸗Ordens trugen. Die Königin wird dem Kaiser morgen im Buckingham⸗Palaste eine große Soiree geben, zu der die Kabinets⸗Minister, das diplomatische Corps u. s. w. eingeladen ist. Uebermorgen will sie in Begleitung des Kaisers die Oper besuchen.

8 8 S1

Spanien. 8

5 Madrid, 30. Mai. Der Telegraph hatte von Paris hierher berichtet, Marquis von Viluma hätte die ihm übertragene Würde des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten angenommen; jetzt aber erfährt man, daß der Marquis in seinem amtlichen Ant⸗ wortsschreiben nur erklärte, er werde, den ihm zugegangenen Befehlen gemäß, sich in Barcelona einstellen, um die weiteren Verfügungen der Königin entgegenzunehmen. In einem an den General Narvaez gerich⸗ teten Privatschreiben drückte angeblich Herr von Viluma die Besorgniß aus, daß er, als Mann von rein royalistischen Gesinnungen, sich schwer⸗ lich mit den Ministern Mon und Pidal werde verständigen können. Andere Briefe, die der Marquis an seine hiesigen Freunde richtete, lauten noch unentschiedener, doch glaubt man, er werde, eben in Folge seiner rein royalistischen Gesinnungen, alle Privat⸗Bedenklich⸗ keiten dem Willen der Königin zum Opfer bringen.

Noch eine andere Person, geringen Standes, aber, wie es scheint, von hoher Bedeutung, wird in Barcelona erwartet. Die verstorbene Gemahlin des Infanten Don Francisco de Paula beauf⸗ tragte noch auf ihrem Sterbebette den Pater Fulgencio, sich nach Paris zu der Königin Christine und dann nach Bourges zu dem ge⸗ fangen gehaltenen Prätendenten zu begeben, um Beiden den Wunsch der Infantin um Verzeihung für die ihnen zugefügten Unbilde aus⸗ zudrücken. Der Pater war in Bourges, richtete seine Aufträge aus und begiebt sich nun, mit neuen durch den Prätendenten versehen, nach Barcelona. Daß der Infant Don Francisco diesen Schritt billige, bezweifelt man; dagegen verlautet, sein ältester Sohn, der Herzog von Cadix, habe erklärt, er werde sich nicht zu einer Ver⸗ mählung mit der Königin Isabella verstehen, falls nicht zuvor die Söhne des Don Carlos in ihre Ansprüche auf die Thronfolge wie⸗ der eingesetzt wären. Ob diese Angabe begründet sei, vermag ich nicht zu entscheiden.

Seitdem die englische Regierung den von dem Prätendenten selbst in Anregung gebrachten Ausweg zurückgewiesen hat und hier ein Ministerium eingesetzt wurde, das zwei der Politik des französischen Hofes ergebene Personen zu seinen Mitgliedern zählt, hört man in gewissen Kreisen immer lauter die Behauptung aufstellen, daß die Vermählung der Königin Isabellg mit einem der Söhne des Prä⸗ tendenten in das Gebiet der Unmöglichkeiten gehöre, und daß die spanische Nation gegen ihr eigenes Interesse handeln würde, falls sie der Verwirklichung dieses Planes, das Bündniß, welches das constitutionelle Spanien mit Frankreich und Großbritanien ver⸗ einigt, zum Opfer brächte. Namentlich hört man in den Reihen der Armee den Wunsch ausdrücken, die junge Königin mit einem wohlerzogenen, militairisch gebildeten Prinzen vermählt zu sehen, der sich an die Spitze des Heeres stellen und den aufstreben⸗ den Ehrgeiz vom Glück begünstigter Generale in die gebührenden Schranken zurückweisen könnte. In der älteren Linie der Bourbons hat man einen mit diesen Eigenschaften gezierten Prinzen nicht auf⸗ sinden können, und eine andere Dynastie, die deren besitzt, dürfte für die Wünsche der Spanier unzugänglich sein. Die Blicke (ich spreche von denen einiger Militair⸗Personen) wenden sich daher nach einem an Spaniens Schwelle regierenden Fürstenhause. Es dürfte der Mühe lohnen, mitzutheilen, welche Anforderungen der Castellano an den der Königin zu bestimmenden Gemahl macht: