en Tage werden auf den Antrag der Wittwe des beunigen. vgrgorbenen Domainen⸗Pächters Friedrich Christian Range, Agnese geb. Holtz, diejenigen, welche an dessen Ver agtenschafts⸗Mase, namentlich an das Pachtrecht der Domaine Gruel, das daselbst befindliche lebende und todte Inventarium, Vorschuß, Saaten und Ackerarbeiten, oder aus einem anderen Grunde Forde⸗ rungen und Ansprüche zu haben glauben möchten, zu deren Anmeldung und Bescheinigung in einem der nach⸗ stehenden Termine, .
25. Juni, 16. Juli und 6. August d. J., Morgens 10 Uhr, bei dem Rechtsnachtheile des durch den am 27. August cr. zu erlassenden Präklusiv⸗Abschied auszusprechenden gänzlichen Ausschlusses, hierdurch auf⸗ gefordert.
Datum Greifswald, den 25. Mai 1814.. Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (IL. S.) v. Möller, Praeses.
[628] Nothwendiger Verkauf. Land⸗ und Stadtgericht zu Schneidemühl.
Das dem Kaufmann Abraham Samuelsohn gehö⸗ rige, hierselbst sub Nr. 54 belegene Grundstück, abge⸗ schätzt auf 6796 Thlr. 21 Sgr., zufolge der nebst Hy⸗ pothekenschein und Bedingnugen in der Registratur ein zusehenden Taxe, soll
am 28. November 1844, Vormitt. 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Realgläubi⸗ ger Geschwister Abraham, namentlich der Lewin Abra⸗ ham, die Ernestine, der Samuel Abraham, der Benja⸗ min Abraham, der Herz Abraham, der Joseph Abra⸗
ham und der David Abraham werden hierzu öffentlich vorgeladen.
[469]
Auf nachbenannten Grundstücken: 16 1) dem Holländergute des Wilhelm Hoffmann zu
kenhoff Nr. 8 Fol. 119 des Hvpoihekenbuchs sind
für die 4 Geschwister Hofmmann 8
a) Caroline Sophie Dorothee, b) Friedrich Wilhelm, “ c) Charlotte Elisabeth,
d) Johann Friedrich, “
aus dem Theilungs⸗Rezesse v
an Muttergut 550 Thlr. Cour.,
2) dem Hopfengärtnergute der verehelichten Fischer, Gottliebe Sophie, geborenen Hartwig, zu Frie⸗ drichsdorff Nr. 10 Fol. 10 Hypothekenbuchs, sind
a) für die Schwestern des Vorbesitzers Johann Joachim Koehne und Anne Sophie Künnen aus dem Testamente des Johann Joachim Koehne vom 15. Dezember 1785 ein Legat von zusammen 30 Thlr. Cour., für Johann Christoph Hartwig aus den Thei⸗ lungs⸗Rezessen vom 20. April 1801 und
. 5. Mai 1802 an Muttergut und resp. Bru⸗
dererbe 98 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf. Cour.,
3) dem Hopfengärtnergute des Friedrich Raunau zu Giesenhorst Rr. 17 Fol. 219 des Hypothekenbuchs sind für den Holländer Kose aus der Obligation vom 11. Januar 1833 Darlehn 100 Thlr. Cour. eingetragen.
Die Forderungen ad 1, 2 und 3 sind nach der Be⸗ hauptung der Besitzer berichtigt, die Dokumente über dieselben aber verloren gegangen.
Auf den Antrag der betreffenden Interessenten laden wir daher zur Nachweisung ihrer Ansprüche 1) die obengenannten Gläubiger, deren Erben, Cessio⸗
narien, oder die sonst in ihre Rechte getreten sind,
2) alle diejenigen, welche an die erwähnten Forderungen
2 550 Thlr., 30 Thlr., 98 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf. und 100 Thlr. Courant und die darüber ausge⸗ stellten Schuld⸗Dokumente als Eigenthümer, Ces⸗ sionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber An⸗
spprüche zu haben vermeinen,
zu dem auf
den 16. August d. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle allhier
anberaumten Termine, unter der Warnung vor,
daß die Ausbleibenden mit ihren Real⸗Ansprüchen
auf die verpfändeten Grundstücke werden präkludirt unnd ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen aufer⸗ legt, auch mit Löschung dieser eingetragenen Forde⸗ rungen und Amortisation der Schuld⸗Dokumente ver⸗ fahren werden wird. “ MNeustadt a. d. Dosse, den 5. April 1844. Khnigl. Land⸗ und Stadtgericht.
1 8 gerich [21533 Ä Ediktal⸗Citation.
Gegen den Schneidergesellen Ferdinand Neisemann, geboren hierselbst am 3. September 1801, welcher wäh⸗ rend seiner Minderjährigkeit die Wanderschaft angetre⸗ ten, seit länger als 15 Jahren keine Nachricht von sich gegeben hat, und für den ein Vermögen von 520 Thlr. bei uns verwaltet wird, ist von seinem Bruder, dem Schneider Friedrich Wilhelm Neisemann, auf Todeser⸗ klärung bei uns angetragen.
Es wird daher der verschollene Ferdinand Neisemann, oder jeder seiner etwanigen Erben hierdurch aufgefor⸗ dert, sich binnen 9 Monaten bei uns schriftlich oder mündlich, spätestens aber in dem anberaumten perem⸗ torischen Termine, am 20. September 1844, Vormitt. 10 Uhr, in unserem Instructionszimmer Nr. 2 vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Goehde persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, wozu wir die Justiz⸗Kom⸗ missarien Goetsch und Reitzenstein vorschlagen, zu mel⸗ den, widrigensalls der Ferdinand Neisemann für todt erflärt und sein Vermögen den erscheinenden, sich ge hörig legitimirenden nächsten Verwandten oder, im Falle sich auch diese nicht einfinden sollten, der hiesigen Käm⸗ merei als herrenloses Gut ausgehändigt werden wird.
Kolberg, den 5. Dezember 1843.
Königl. preuß. Land⸗ und Stadtgericht. n
[468] Edikial⸗Citation.
1 ö - en n su Kuhnau unter Nr. . 37. . belegenen Freischulzenguts der Christop Beyerschen Erben steht Füeisch sins Nr. 1. fhaa 2 Ehhe Schuldverschreibung der Peter und Appo⸗ 8 a Hinzschen Eheleute vom 11. März 1801 ein zu 8 128 verzinsliches Seaes. von 3000 Thlr. nebst
osten der Beitreibung ür den Salz⸗Inspeltor wo, jetzt dessen Erben, ein etragen. 89 wein Justiz⸗Kammer⸗ 1 ohl im eigenen Na⸗
8, eblicher Spezial⸗ 1 Postmeister Neußschen cdenanlel Küeee die gedachte Feeauns Lerichtlich quittirt. a nun weder der Justiz⸗Kammer⸗Direstor Krause zu Schwedt noch der Postmeister Johann Christoph bas und des⸗
956
sen Ehefrau Dorothea Wilhelmine geborene Krause sich als alleinige Erben des Salz⸗Inspektors Krause u Motilewo legitimirt haben, so wird die mehrerwähnte bedenns hierdurch aufgeboten, und der Salz⸗Inspektor Krause und dessen Erben, Cessionarien oder die sonst in seine Rechte getreten sind, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche auf die erwähnte Forderung von 3000 Thlr. bei uns spätestens in dem am 31. Juli 1844,
Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichts⸗Lokale vor dem Deputirten, Herrn Landgerichtsrath Straßburg, anstehenden Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt und ihnen dieserhalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, auch die Löschung der gedachten Forderung in dem Hvpotheken⸗ buche des verpfändeten Grundstücks erfolgen wird.
Schoenlanke, den 9. März 1844. (L. S.) Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
[625] Bekanntmachung.
Das dem Lieutenant a. D. Carl Julius Wilhelm Kiesling gehörige, in der Teltower Vorstadt, Lucken⸗ walder⸗Straße Nr. 1 belegene, in unserem Hvpotheken⸗ buche von dieser Vorstadt Vol. III. No. 73. verzeich⸗ nete, auf 8330 Thlr. 4 Sgr. abgeschätzte Grundstück nebst Zubehör soll im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation verkauft werden, und ist hierzu ein Bietungs⸗ Termin auf
den 3. Dezember 1844, Vormitt. 10 Uhr, vor dem Stadtgerichtsrath Herrn Steinhausen im Stadt⸗ gericht, Lindenstr. 54, anberaumt.
Der Hypothekenschein, die Taxe und die besonderen Kaufbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche etwa An⸗ sprüche auf das Grundstück oder die Kansgelder zu ha⸗ ben vermeinen, hiermit aufgefordert, diese spätestens bis zu dem oben gedachten Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls dieselben präkludirt und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen sowohl gegen den jetzigen Besitzer, als auch gegen den Käufer und die Gläubiger, auferlegt werden wird.
Potsdam, den 5. Mai 1844.
Königl. Stadtgericht hiesiger Residen:
——
b6 308 lNa du hchbenann Verschollene: “ 1) die von dem vormaligen hiesigen Kerzengießer und Seifensieder Agatz bei seiner Entfernung von hier im Jahre 1775 oder 1776 zurückgelassenen beiden Söhne Paul Jacob und Johann Daniel Agatz, welche danächst als Hutmacher⸗Gesellen von hier gewandert sind und nach bereits vor etwa 40 Jah⸗ ren zuletzt über sie hierselbst eingegangenen Nach⸗ richten, der Erstere in Spandau und der Letztere in Ungarn verstorben sein sollen; 2) Joachim (auch genannt Johann) Friedrich Bar⸗ tels, Sohn eines hiesigen Bäckermeisters, geboren im Jahr 1800, Schuhmachergeselle, danächst Un⸗ teroffizier bei dem Königl. preuß. 19ten Infanterie⸗ Regiment und seit seiner im Frühjahr 1832 in Kreuznach erfolgten Entlassung von demselben, verschollen; 3) die drei Gebrüder: Jacob Andreas, Michael Ja⸗
cob und Gottfried Jähnke, Söhne eines vormali⸗ gen hiesigen Hauszimmermanns, deren Abwesenheit sich im Jahre 1813 bei Gelegenheit einer ihnen angefallenen sehr unbedeutenden Erbschaft ergeben und über deren Verhältnisse und Aufenthalt nichts hat ermittelt werden können, oder deren hier unbekannte Erben, werden auf den Grund des hiesigen Landesgesetzes vom 3. Juli 1797 hiermit geladen, sich längstens binnen Einem Jahre bei uns zu melden und sich zur Erhebung der bisher für ihre Rechnung allhier verwalteten Gelder zu legitimiren, widrigenfalls sie durch das am ersten öffentlichen Ge⸗ richtstage nach Ostern 1845 zu publizirende Präklusiv⸗ Erkenntniß werden resp. für todt erklärt und mit ihren Erb⸗Ansprüchen ausgeschlossen werden. Stralsund, den 17. Februar 1844. Verordnete zum Stadtkammergericht. 11“n Erichson.
[755 Ediktal⸗Ladung.
In Gemäßheit des in der Verlassenschaftssache des Kaufmanns Ludwig Röhl hierselbst erreichten, gericht⸗ lich bestätigten Alkordes werden sämmttiche nicht prä⸗ lludirte Röhlsche Gläubiger hierdurch geladen, sich in dem zur Auszahlung der ersten Hälfte der Alkords Quoten auf den 11. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, auf hiesiger Rathsstube anberaumten Termine einzu⸗ finden, die ihnen gebührenden Hebungen, unter dem Präjudize der gerichtlichen Deposition auf Kosten und Gefahr der Ausbleibenden, entgegenzunehmen und die für sie aufgetretenen Mandatarien, so weit solches noch nicht geschehen, mit ausreichenden Vollmachten zu ver⸗ ehen.
Datum Bergen, den 1. Juni 1844. (L. S.) Der Magistrat hierselbst.
[627 b] Berlin⸗Stettiner
Eisenbahn.
In Folge der in der letzten General⸗Ver⸗ sammlung unserer Ge⸗ sellschaft vorgenommenen Wahlen besteht das Di⸗
rekiorium gegenwärtig
e aus folgenden Mitglie⸗ dern:
6’u dem Kaufmann E. C.
5 gen Witte — dem Stadt⸗
rath Ebeling — dem Lieutenant Kutscher — dem
Konsul Schlutow und dem Kaufmann Fretzdorff
hierselbst — unter denen der Kaufmann E. C. Witte
zum Vorsitzenden und der Lieutenant Kutscher zum
stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden sind —
und aus
dem Regierungsrath Bon, dem Justiz⸗Kommissarius
Leucke und dem Kaufmann und Redacteur Alt⸗ vater hierselbst
als Stellvertretern, was wir in Gemäßheit des §. 43.
unseres Statuts hierdurch zur allgemeinen —
bringen, mit dem Bemerken, daß der Verwaltungs⸗Rat
durch die Herren: Medizinalrath Dr. Rhades (Vorsitzender), Kauf⸗ mann Goltdammer (stellvertretender Vorsitzender), Stadtrath E. Wegener, Justiz⸗Kommissarius Triest, Konsul Schilow, General⸗Konsul Lemonius, Kommerzienraih Wißmann, Banko⸗Direktor Jobst — von hier — Landrath von Koeller auf Cantreck,
12 Uhr.
Banquier Ebart, Oberst von Reuß, Leibarzt Dr. von Arnim in Berlin und den Stellvertretern Ritterguts⸗Besitzer von Heyden auf Kartlow, Stadtverordneten⸗Vorsteher Goerlitz, Spndikus Pitzschky — von hier — und Stadtrath Keibel in Berlin gebildet wird. Stettin, den 8. Juni 1844. Das Direktorium. Witte. Kutscher. Ebelin
8
[626 b] 1 8 Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. der am 1. Juli
-. fälligen
Sör See 1 Zinsen auf unsere EZEAcnen erfolgt mit 4 Thlr. für die Voll⸗Actie und 2 Thlr. für die Halb⸗Actie ge⸗ gen Abgabe des Zins⸗ und Dividendenscheins Nr. 2. vom ersten Juli ecr. ab hier bei unserer Ha upt⸗
kasse, und in den Tagen vom 1 8 bis incl. 8* Juli gr. in Berlinauf unserem
Bahnhose daselbst, Vormittags von 9 bis Stettin, den 8. Juni 1844.
a Direiborum.
Witte. Kutscher. Ebeling.
2
Die nach unserer Be⸗ ⁸ Fanntmachung vom 19. Sbettober v. J. getroffene 4 89 Einrichtung, wonach für die mit dem ersten Personen⸗Zuge auf un⸗ Hserer Eisenbahn Reisen⸗ den Wagen⸗Bestel⸗ lungen zur Abho nn lung aus der Stadt nach dem Bahnhofe bei unseren Güter⸗Anmelde⸗ Büreaus gemacht werden konnten, wird hiermit auf⸗ gehoben, da um 6 1 Uhr Morgens, also eine Stunde vor Abgang des ersten Personen⸗Zuges um 7 ½ Uhr die Droschken bereits in hinläͤnglicher Anzahl auf den Halteplätzen vorhanden sind. Berlin, den 10. Juni 1844. Die Direction. v. Cronstein, Vorsitzender.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn.
Das Personenschiff EEE16188ö1 3; geschleppt von einem unserer kräftigen und schnellen Dampfschiffe, begiunt in d. J. seine regelmäßi⸗
gen Fahrten nach und von Swine⸗ münde den 18. Juni C., und zwar:
Donnerstag und Sonn⸗ nach Ankunft von
[624 b]
jeden Dienstag, abend, Mittags 12 Uhr, n des Berliner Eisenbahn „Zuges, Stettin nach Swinemünde, jeden Montag, Mittwoch und Freitag, Morgens 7 Uhr von Swinemünde nach Stettin, jedoch an jedem zweiten Mitt⸗ woch vom 19. Juni ab, erst nach Ankunft des St. Petersburger Dampfschiffs in Swinemünde, was übrigens wie bei bisherigem regelmäßigen Eintreffen dieses Schiffs keinen Aufenthalt verursacht. 1 Die Borussia gewährt für die resp. Reisenden die große Annehmlichkeit, von keinen bei den Dampfschiffen unvermeidlichen Unbequemlichkeiten, als der Hitze der Feuerung, des Fettgeruchs u. s. w., belästigt zu wer⸗ den; sie hat bequemen Salon und Damen⸗Kajüte ꝛc., und neben allen Bequemlichkeiten eine allen billigen Anforderungen entsprechende Restauration, so daß jeder hier Ankommende direkt nach dem Schiffe sich begeben kann, wo auch Billette zu bekannten Preisen zu haben sind. Stettin, den 10. Juni 1844. Das Comité der Stettiner Dampfbugsirboot Rhederei.
[625 b] Bekanntmachung. 1 Daß der alljährlich hier in Riga abzuhaltende Woll⸗ markt auch in diesem Jahr am 20., 21. und 22. Juli alt. Stils stattfinden wird, wird von dem unterzeichneten Comité zur allgemeinen Kenntniß be⸗ nt gemacht. 9 Vas k. Einführung des Wollmarlts bestätigte ritterschaftliche Comité. 8
E11““
.
. . 8 . .“ Bad Gleisweiler.
Die Wasser⸗ und Molken⸗Heilanstalt Gleisweiler bei Landau in der bayerischen Rheinpfalz wird am 8. Juli⸗ l. J. eröffnet.
Die Ausdehnung, welche die Priesnitzsche Idee in den letzten Jahren gewonnen, und die erfreulichen Er⸗ folge, welche ihre Ausführung an ihrem Entstehungs⸗ orte, so wie in einer Reihe von Schwester⸗Anstalten, aufzuweisen hat, gaben Veranlassung zur Gründung dieses neu eröffneten Bades. Die Kaltwasserlur in ihrer allseitigsten und vollständigsten Anwendung nimmt daher den ersten Rang unter den Heilmitteln dieser Anstalt ein. Der in einer Höhe von 290 Fuß oberhalb des Badhauses entspringende Quell liefert außer dem reinsten und zartesten Trinkwasser die zu dieser Kur erforderlichen Bäder und Douchen in ver⸗
[758]
schiedenster Kraft⸗Abstufung. Die übrigen Vorrichtungen
31 Bogen im größten Oktav.
In unterzeichnetem Verlage sind erschien alle Buchhandlungen zu beziehen:
sind nach dem Muster der besten Anstalten dieser Art und mit entschiedener Vollständigkeit ausgeführt.
Hieran schließt sich die Kur mittelst Ziegenmilch und Ziegenmolken, nöthigenfalls umierußt durch den Aufenthalt in den Zimmern der Schweizerei, wel⸗ chen die Luft des Kuhstalls zugeleitet werden kann. Für die Bereitung der Molken ist ein Senne aus dem appen⸗ zeller Hochlande aufgestellt.
Da indeß einseitige Kuren weder für alle Leiden, noch für alle Stadien desselben Leidens zureichen, und weil es im Plane der Anstalt liegt, derselben diejenige Voll⸗ ständigkeit eines Bades zu geben, welche durch dessen günstige Lage und die übrigen äußeren Verhältnisse von felbst angedeutet ist, so sind als weitere Heilmittel vor⸗ bereitet: einfache warme Bäder, Dampf⸗, Schwefel⸗, Salz⸗, Stahl⸗ und andere künstliche Mineralbäder, die heilsamsten Mineralwasser zum Trinken; die Kräuter⸗ und Traubenkur, begünstigt durch die reiche Vegetation der nahen Gebirge und die köstlichen Reben⸗ sorten der nächsten Umgebung. Endlich sind für gym⸗ nastische Uebungen die nöthigen Vorrichtungen getroffen.
Die Gebäude der Anstalt befinden sich am westlichen Ende des Dorfes Gleisweiler und enthalten außer den Bade⸗Einrichtungen im Hauptbau 60, im Nebenbau 6 für Badgäste eingerichtete Wohnungen. In den Oeko⸗ nomiegebäuden finden sich geräumige Stallungen und Remisen. Eine englische Garten⸗ und Wald⸗Anlage von bedeutendem Umfang umschließt das Ganze. — Für eine passende Restauralion, so wie für geistige Un⸗ terhaltung, ist durch ein Lesekabinet, eine Auswahl von Musikalien und dergleichen gesorgt.
Die Lage dieses Bades, an dem reizendsten Punkte der rheinbayerischen Vogesen, eine Stunde von Landau, in einem hohen Berg⸗Einschnitte, neben Reben⸗ und Kastanienhügeln, mit der östlichen Aussicht auf das Rheinthal, den Schwarzwald und Odenwald, vereinigt in sich Alles, was auf lörperliche und geistige Erholung von günstigem Einfluß sein kann. Außer den nächsten Spaziergängen laden zahlreiche Burgen — die Maden⸗ burg, Maxburg (ehedem hambacher Schloß), der Trie⸗ fels u. a. — zu Ausflügen ein, welche überreich sind an herrlichen Fernsichten in die mit Städten und Dör⸗ fern besäete Ebene zu beiden Seiten des Rheins und in die Hügelwelt der westlichen Pfalz.
Betreffende Prospektus, so wie jede nähere Auskunft, die gewünscht werden möchte, ertheilt auf portofreie Briefe der Direktor der Anstalt
Dr. Schneider.
Greisweiler bei Landau in der Pfalz, 6. Juni 1844.
—,—
„** 1 2 „ Literarische Anzeigen. Bei C. F. Amelang in Berlin erschien so eben und ist durch alle Buchhandlungen des In⸗ und Aus⸗
landes zu haben: sterbuch
—25568 Mu 8 deutscher Aufsätze— v
on Abbt, Ancillon, K. W. Böttiger, L. v. Buch, Claudius, Delbrück, Dippold, Dräseke, Eberhard, Falkmann, G. B. Funk, Gellert, Görres, Göschel, Goethe, Götzinger, Br. Grimm, Harms, Hebel, Heeren, Herder, Ch. K. L. u. K. Hirschfeld, Hoffmeister, W. v. Humboldt, Fr. Ja⸗
cobs, Kohlrausch, Kosegarten, Kriegk, F. A. Krumma⸗
cher, Fr. Lange, Lanz, Maaß, Mises, J. Möser, Nod⸗ nagel, G. Pfizer, Quandt, L. Ranke, Fr. v. Raumer, Reinhard, Fr. Roth, Schiller, A. W. v. Schlegel, Schleiermacher, Schouw, G. H. v. Schubert, F. Th. Schubert, Schwarz, Seume, Sturz, Tzschirner, Ullmann, Viehoff, W. E. Weber, de Wette, Wieland, Wilhelmi,
Wilken, K. v. Wolzogen, Zell, 88 “
nebst
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A u a been.
Ein Handbuch für Lehrer und Lehrerinnen zum Gebrauch
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Ä8 iinn dnetees hs. bs en an us de ktue n188:88E8,8;.
No. 164.
“ “ aen halt. 1“ Amtlicher Theil. ““ Inland. Provinz Schlesien. Ausbreitung der Mäßigkeits⸗Vereine. — Rhein⸗Provinz. Die Universität Bonn. — Vorbereitungen zum Em⸗ pfang Sr. Majestät des Kaisers Nikolaus zu Koblenz. — Sppposition ge⸗ gen den dortigen Verein zur Heiligung des Sonntags.
Königr. Bayern. Ankunft der Groß⸗ herzogin von Toskana in Nymphenburg. — Steigen der Ludwigskanal⸗ Ackien. — Grh. Baden. Kammer⸗Verhandlungen. — Kurfürsten⸗ thum Hessen. Die Gustav⸗Adolph⸗Stiftung. — Polizei⸗Verordnung. — Herzogthum Braunschweig. Kunststraße zwischen Harzburg und Lutter. — Herzogthum Nassau. Die Saison in Ems. — Hadamar erhält ein katholisches Gymnasium. — Freie Stadt Bremen. We⸗ ser⸗Dampfschifffahrt. — Briefe aus Dresden. (Elbschifffahrts⸗Kommis⸗ sion; Wollmarkt.) — und Freyberg. (Bergbau.)
Oesterreichische Monarchie. Wien. Abreise des Kaisers und der Kaiserin nach Schönbrunn. — Görz. Der Herzog von Angoulème †. — Triest. Handels⸗ und Schifffahrts⸗Traktat zwischen Oesterreich und Rußland.
Frankreich. Pairs⸗Kammer. Wiederholte Diskussion des Rekruti⸗ rungs⸗Gesetzes. — Deputirten⸗Kammer. Geldbewilligung für den Hafen von Marseille. — Vertagung wegen des Festes zu Versailles. —
Paris. Einladungen zu dem Hoffeste. — Haltung des Journal des
Debats den Königlichen Prinzen gegenüber. — Orkan auf der Insel Bourbon. — Marokfko's Zustände.
Großbritanien und Irland. London. Hof⸗Nachrichten über den Kaiser von Rußland. — Nachrichten aus Irland. — Adresse der dubliner Corporation. — Gebete für O'Connell.
Belgien. Repräsentanten⸗Kammer. Weitere Verhandlungen über
d-2⸗ Differenzial⸗Zollgesetz und neue Vergünstigung für Holland.
Schweden und Norwegen. Gothenburg. Abreise des Königs.
Italien. Livorno. Ankunft zweier maronitischen Priester.
Spanien. Briefe aus Paris. (Näheres über die Annullirung des mit dem Hause Salamanca abgeschlossenen Vertrags über das Tabacks⸗ Monopol. — Der Einzug der Königin in Barcelona.)
Griechenland. Schreiben aus München. (Dauernde Ministerkrisis.)
Türkei. Cattaro. Der Aufstand in Albanien.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus New⸗ York. (Der Vertrag wegen der Einverleibung von Texas und die daran geknüpften Partei⸗Interessen.)
Mexiko. chreiben aus Paris. (Angebliche Verschwörung gegen San⸗ tana; Rüstungen; Erdbeben.)
La Plata⸗Staaten. Schreiben aus Paris. (Rivera nicht in Monte⸗ video; der Karneval zu Buenos⸗Apres.)
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. — Wollmarkt zu Stettin.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kriminal⸗Direktor Gehrken zu Paderborn den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem Feldmesser Tillmanns zu Uerdenbach, im Kreise Düsseldorf, und dem Gemeindeschreiber Ol⸗ bricht zu Hennersdorf, Rentamts Neiße, das Allgemeine Ehrenzei⸗ chen; und
Dem Regierungs⸗Rath Harten zu Düsseldorf den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen;
Den Rittergutsbesitzer Freiherrn Gustav von Gustedt auf Dardesheim zum Landrath des halberstädter Kreises im Regierungs⸗ Bezirk Magdeburg, und
Den Direktor der Sternwarte, Dr. J. F. Encke, zum ordent⸗ lichen Professor in der philosophischen Fakultät der hiesigen Univer⸗- sität zu ernennen.
hAt sreee
Anzeige.
Am Sonnabend den 15ten d. M., Mittags 12 Uhr, findet die öffentliche Sitzung der Königl. Akademie der Künste zur Ertheilung der Prämien, unter Ausstellung der Arbeiten der Klassen und Ate⸗ liers und Aufführung gewählter Musikstücke, im langen Saale des Akademie⸗Gebäudes statt; Einlaßkarten sind nicht erforderlich.
Berlin, den 12. Juni 1844.
Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. Dr. G. Schadow, Direktor.
Angekommen: Se. Ercellenz der General⸗Lieutenant und Kommandant von Kolberg, von Ledebur, von Kolberg.
Abgereist: Der Fürst Serge Dolgorucky, nach Karlsbad.
Der General⸗Major und Fnheezeur der 1sten Ingenieur⸗In⸗ spection, Brese, nach Posen.
Der General⸗Major und Chef des Generalstabes 4ten Armee⸗ Corps, Freiherr von Reitzenstein, nach der Provinz Sachsen.
9g 1 Inland.
Pvrovinz Schlesien. Auch im Kreise Oppeln Cu Chros⸗ cina, Proskau, Chrrzumczitz) haben die Mäßigkeits⸗Vereine Eingang Panh und breiten sich täglich weiter im Lande aus. In der S Zeitung wird der Angabe widersprochen, als sei em Herrn Prießnitz zu Gräfenberg ein Arzt zur Seite gestellt oder zur Aufsicht beigeordnet worden.
Rhein⸗Provinz. dn. Besuch der Hochschule Bonn ist in 1 8 ie zählte, nach dem amtlichen Verzeich⸗ niß, am 1. Juni 714 Studenten 109 üeee d J. nur 869, bad⸗ unter folgende aus souverainen und fürstlichen Häusern; Prinz Georg
von Preußen; der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen; der Erbprinz
und Prinz Anton Franz von Aremberg; die Prinzen Gustav und ustus von Croy. Unter den Professoren der azss theologischen Fa ultät stehen die Herren Braun und Achterfeld im Verzeichniß noch mit aufgeführt. Der Privat⸗Docent Dr. Birnbaum ist zwar auch noch mit aufgeführt, hat aber einem Rufe nach St. Petersburg Fo (Die Börsen⸗Nachrichten der Ostsee vom „ Juni nennen den Dr. Birnbaum in der Liste der Passa⸗
11““ 12]
I11“
Berlin,
Freitag den l4 en Juni
LEa AEEE
mit dem Dampfschiff „Nicolai“ nach Petersburg abgegangen sind.) Der Professor extraord. Schopen ist Ordinarius der klassischen Literatur. Die Doktoren Urlichs Professor extraord. der Archäologie und alten Geschichte, Gildemeister Professor extraord. der Orientalien und von Sybel sind Prof. extraord. der neueren Geschichte geworden. Im Ganzen sind bei der Universität 83 Lehrer angestellt. Die wenigsten Studenten zählt die evangelisch⸗ theologische Fakultät (76), die meisten die juristische (232); die katho⸗ lisch⸗theologische hat 120, die medizinische 103 und die philosophische 125. Die besuchtesten Vorlesungen im laufenden Semester sind die von Dahlmann, und zwar diesesmal jene über die französische Re⸗ volution. — Am 7. Juni ward die Agentur der niederländischen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft zu Koblenz in Kenntniß gesetzt, daß das große und elegante Boot Nr. 22. dieser Gesellschaft nicht ein⸗ treffen werde, indem es einer hohen Person während der nächsten Tage zum ausschließlichen Gebrauch auf einer Reise rheinaufwärts bis Mainz zur Disposition gestellt sei. Alle Anordnungen zum Em⸗ pfange Sr. Majestät des Kaisers von Rußland sind in Koblenz ge⸗ troffen. — Gegen den koblenzer Verein zu strengerer Begehung der Sonntagsfeier hat sich plötzlich eine so heftige und zahlreiche Oppo⸗ sition gebildet, daß mehrere Mitglieder desselben zurückgetreten sind.
giere, welche am 8ten
88 39 Ausland. Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Bayern. Ihre Kaiserl. Hoheit die
zogin von Toskana ist am 7. Juni zum Besuch ihrer durchlauchtigen Tochter, der Prinzessin Luitpold, in Nymphenburg eingetroffen. — Die bayerische Regierung hat einen Sachverständigen nach Paris ge⸗ sandt, um über die dortige Industrie⸗Ausstellung Bericht zu erstatten; auch zur Industrie⸗Ausstellung in Berlin wird ein Berichterstatter ab⸗ geschickt werden. — Die Ludwigs⸗Kanal⸗Actien, welche seit zwei Jah⸗ ren auf 76 standen, sind kürzlich um 2 pCt. gestiegen.
Großherzogthum Baden. In der Sitzung der zweiten Kam⸗ mer der Stände vom 30. Mai äußerte Staatsrath Jolly, beim Schluß der langen Diskussion über die Gerichtsverfassung, und mit Bezug auf die vielen, von den Abgeordneten in Vorschlag gebrachten Amendements: „Es ist in der That beklagenswerth, daß die verehrlichen Mitglieder sich veran⸗ laßt sehen, die schwierigsten staatsrechtlichen Fragen, die es giebt, und worüber halbe Bibliotheken geschrieben worden sind, zu improvisiren, denn anders kann ich es nicht nennen. Ueber solche höchst wichtige und schwie⸗ rige Gegenstände will man der Kammer in aller Eile Vorschläge machen, deren Schicksal man allerdings nicht vorher beurtheilen kann, die dem Ge⸗ setze aber den Todesstoß geben würden; denn nimmermehr könnte ich mich auf solche Amendements einlassen.“ 1
In der Sitzung der ersten Kammer vom 30. Mai wurde die Adresse der zweiten Kammer, die Reclamation mehrerer provisorischer Gesetze und Verordnungen betreffend, nach längerer Berathung in ihren sämmtlichen Punkten verworfen. Wir fühlen uns veranlaßt, aus dem bezüglichen Kommissions⸗Bericht die, an treffenden Bemerkungen reiche Einleitung hier wiederzugeben: „Die Verfassungs⸗Urkunde“, heißt es dort, „ordnet die Mitwirkung der Kammern zu neuen Gesetzen und desgleichen die Be⸗ fugniß der Regierung, Verordnungen zu erlassen, nur in allgemeinen Umrissen, und sagt in erster Beziehung im §. 65: „„Zu allen die Freiheit der Personen oder das Eigenthum der Staats⸗Angehörigen betref⸗ fenden allgemeinen Landesgesetzen oder zur Abänderung oder authentischen Erklärung der bestehenden ist die Zustimmung der Kammern erforderlich““; in der anderen Beziehung aber sagt sie im §. 66: „„Der Großherzog be⸗ stätigt und promulgirt die Gesetze, erläßt die zu deren Vollzug und Hand⸗ habung erforderlichen — die aus dem Aufsichts⸗ und Verwaltungsrecht ab⸗ fließenden — und alle für die Sicherheit des Staats nöthigen Verfügun⸗ gen, Reglements und einzelnen Verordnungen.““ Wo die Gränzlinie zwischen beiden liege, wo das Gebiet der Verordnung aufhört und dasjenige der Gesetzgebung anfängt, darüber haben wir keine näheren Bestimmungen, und auch die Praxis liefert keine sicheren Anhaltspunkte. In den ersten Dezennien unseres constitutionellen Lebens beschränkte sich der Landtag darauf, die Gesetze, welche die Regierung als Provisorien erlassen hatte und nun den Kammern nachträglich vorlegte, zu berathen, und erst im Jahre 1828 ging die andere Kammer auf die beson⸗ dere Motion eines ihrer Mitglieder (Geheimen Raths Duttlinger) einen Schritt weiter und untersuchte, ob die Regierung nicht unter dem Namen und in Form von Verordnungen eigentliche Gesetze erlassen und somit das ständische Zustimmungs⸗Recht umgangen habe. Die Untersuchung erstreckte sich damals rückwärts bis zum Anbeginn der Verfassung, und es er⸗ gab sich ein langes Verzeichniß der beanstandeten Verordnungen (Provisorien). Natürlich entstand nun die Frage, auf welche Weise die erhobenen Anstände zu rechtfertigen, und welche Folge ihnen zu geben sei, und obgleich der Kommissions⸗Bericht die Sache mit großem Scharfsinn behandelte (Geh. Rath Zachariä war der Verfasser), so fam man doch zu keinem festen Resultat, und die wesentlichsten Fragen blieben schwebend. Worin soll insbesondere das charakteristische Merkmal zwischen Gesetz und Verordnung bestehen? Erlöscht ein von der Regierung als Provisorium erlassenes Gesetz, insofern es nicht zur Zustimmung vor⸗ gelegt wird, und zu welcher Zeit erlöscht es? Wenn eine Verordnung, die vermöge ihres Inhalts vielleicht der ständischen Zustimmung bedurfte, von dem nächsten Landtag nicht zur Vorlage reklamirt wird, kann man die Zustim⸗ mung der Kammern alsdann präsumiren? Bleiben solche Provisorien nach Ab⸗ lauf des Landtags noch bindend? Solche und ähnliche Fragen wurden im Jahre 1828 und nachmals auf jedem Landtag in einer oder der anderen Kammer gründlich erörtert und mit einem großen Aufwand von Scharfsinn, Gelehr⸗ samkeit und praktischer Erfahrung vielfältig diskutirt; allein man kam zu keinem sicheren Grund und wird wohl zu keinem solchen gelangen, da das Gebiet der landesherrlichen Verordnungen zwischen der Gesetzgebung und dem faktischen Vollzug in der Mitte liegt und selbst in beide übergeht; denn es ist kaum möglich, eine umfassende Verordnung zu erlassen, ohne in das Gebiet der Gesetzgebung einzugreifen, wenn man die §§. 65 und 66 buch⸗ stäblich nimmt, so wie auch noch wenige Gesetze durch die Kammern gegan⸗ en sind, in welchen nicht Bestimmungen reglementarischer Natur gestanden hätten. Pie Verfassung der neuen Zeit setzen einen vorangeschrittenen Grad der moralischen und intellektuellen Bildung des Volkes voraus, und bauen auf den daraus herfließenden Geist der Mäßigung, des Wohlwollens und der en Lv. Würdigung der Verhältnisse, 2 das gegenseitige Ver⸗ trauen zwischen Volk und Regierung, ohne welches ein gemeinschaftliches Zusammenwirken derselben nicht denkbar ist. Unsere Verfassung insbesondere giebt über manche Verhältnisse, wenn sie auf die Spitze getrieben werden, gar keinen Bescheid, weil sie 24 Fall nicht annehmen kann, ohne sich selbst aufzugeben, und in diese Kategorie gehören in mancher Beziehung Gesetze. Nur wenn in einem Lande die
auch die provisorischen
Parteien siegen und die Leidenschasten jenen wahrhaft constitutionellen Geist der Mäßigung und des Vertrauens unterjochen, dann vermag eine Regierung die verfassungsmäßigen Rechte der Stände durch einseitige Er⸗ lassung ihr beliebiger Gesetze zu unterdrücken, dann vermögen die Stände die vollziehende Gewalt in die Kammer zu ziehen; in solchem Fall wird aber der Buchstabe des Reglements über das Wesen der provisorischen Gesetze nichts fruchten und Antecedentien schwerlich als bindende Normen anerkannt werden. Man wird im praktischen Leben sich immer viel leichte über das einzelne Faktum verständigen, als Prinzipien für die Zukunst auf⸗ zustellen. Besteht eine übermächtige Opposition, so erweitert sich de Kreis der Gesetzgebung; prävalirt die Regierungsgewalt, so gewinnen die Verordnungen an Umfang und Gewicht, und der einsichtsvolle, parteilose Staatsmann oder Abgeordnete hat alsdann als wahrer Vaterlandsfreund das undankbare aber hochwichtige Geschäft, den erzentrischen Fortschritten einer übermächtigen Partei entgegenzutreten und durch sein und seiner Freunde Gewicht das richtige Verhältniß wieder herzustellen. Vor zwei Klippen muß man sich hierbei freilich hüten: die eine verführerisch für die Freunde eines eiligen Ganges der Entwickelung in unserem constitutionellen Leben, welche das Wohl des Volkes in dem Maße zu fördern wähnen, als sie die Regierungsgewalt schwächen; die andere, welche mit Besorgniß dem stürmischen Gang der Weltverhältnisse folgt, und, vielleicht mit zu wenig Vertrauen auf die leitende höhere Hand, die Regierung in omnem even- tum derjenigen Macht nicht entkleiden wollen, die erforderlich ist, um jede gesetzwidrige Gewalt stets siegreich zu bekämpfen.
Kurfürstenthum Hessen. Laut einem Bericht aus Kassel vom 7. Juni in der Deutschen Allgemeinen Zeitung hat sich das dortige Comité für die Gustav⸗Adolph⸗Stiftung veranlaßt ge⸗ sehen, seine Arbeiten zu sistiren, da man glaubt, daß die Sache da⸗ selbst ins Stocken gerathen werde. — Der neue Polizei⸗Direktor Morchutt hat die Verfügung getroffen, daß fernerhin alle Aufschriften an den Häusern, wodurch angedeutet wird, daß die Mobilien in den⸗ selben bei Brand⸗Assekuranz⸗Gesellschaften versichert sind, wegfallen sollen. Man sieht in der That den Zweck dieser Bezeich⸗ nungen nicht ein, und die Erfahrung hat gelehrt, daß bei vorkom⸗ menden Feuersbrünsten der Eifer der Hülfeleistung nicht selten gerin⸗ ger sich zeigte, wenn die Häuser mit dergleichen Zeichen der Brand⸗ versicherung versehen waren.
Herzogthum Braunschweig. Die Bremer Zeitung meldet aus Braunschweig (8. Juni), die sofortige Ausführung des Baues einer neuen Kunststraße zur Verbindung der braunschweigischen Aemter Harzburg und Lutter am Barenberge, mit Umgehung des hannoverschen Gebietes bei Goslar, sei befohlen worden. Diese Straße ist für Braunschweig sowohl wie für Preußen von größter Wichtig⸗ keit, weil durch sie eine direkte, von hannoverscher Einwirkung freie Communication mit dem braunschweigischen Weserkreise und dadurch . mit Bremen und den preußischen Rhein⸗Provinzen hergestellt wird.
Herzogthum Nassau. Laut Berichten aus Ems vom 4. Juni sind daselbst schon viele Badegäste höheren Ranges anwesend: Der Kurfürst von Hessen nebst Gemahlin, der Erbprinz von Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, die Fürstin von Schaumburg⸗Lippe und Fürst Wrede; viele Russen und Engländer wurden im Laufe des Monats erwartet. — Dem Frankfurter Journal wird aus dem Nassauischen gemeldet, nicht blos Wiesbaden, sondern auch Hadamar werde ein Gymna⸗ sium, und zwar vorzugsweise das katholische erhalten, und das Institut nach preußischer Weise so geordnet werden, daß die Schüler von Hadamar aus sogleich die Universität beziehen können.
Freie Stadt Bremen. Der Leck, den das Weser⸗Dampf⸗ boot „Wittekind“ während der Thalfahrt am 9ten erhielt, ist von keiner Bedeutung; laut der Weser⸗Zeitung wurde das Schiff a l1ten oder 12ten in Bremen erwartet, und dürfte demnach seine regelmäßigen Fahrten in kurzer Zeit wieder antreten.
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** Dresden, 11. Juni. Noch immer sind die Ergebnisse und Beschlüsse der hier längere Zeit versammelt gewesenen Elbschiff⸗ fahrts⸗Kommission im Publikum nicht näher bekannt, indessen wird versichert, die von derselben angestellten Erörterungen seien befriedi⸗ gend und ihre Beschlüsse von solcher Wichtigkeit gewesen, daß deren Ausführung für Handel und Gewerbe höchst wünschenswerth er⸗ scheine.
Der hiesige Wollmarkt, welcher gewöhnlich den größten Theil der Besitzer und Pächter der sächsischen Rittergüter herbeizieht, hat gestern begonnen. Den Ausfall desselben entscheidet in der Regel erst der dritte Tag, doch läßt sich schon jetzt mit Gewißheit voraussehen, daß die Wolle im Durchschnitt um ungefähr 2 Rthlr. p. Stein höher als voriges Jahr bezahlt werden wird. Das zum Verkauf hierher gelangte Quantum soll aber diesmal geringer sein, weil angeblich be⸗ reits bei mehreren Rittergütern an Ort und Stelle Käufe geschlos sen worden sind. Bei den zu erwartenden geringen Getraidepreisen ist den Oekonomen die höhere Verwerthung der Wolle wohl zu gönnen.
* Freiberg, im Juni. Der bei dem vorigen Landtag von den Ständen beschlossene Bau des tiefen Rothschönberger Elbstollns zu Abführung der in den Gruben, namentlich des freiberger Reviers, stehenden und durch andere Mittel nicht mehr zu gewältigenden Wässer, von dem man sich eine Wiederbelebung des sächsischen Berg⸗ baues auf mehrere Jahrhunderte verspricht, wird in kurzem in Angriff genommen werden. Die Vorarbeiten sind bereits beendigt. Der And- fang des kolossalen Werkes selbst wird, dem Vernehmen nach, von unserer bergmännischen Bevölkerung durch eine solenne Festlichkeit ge⸗ feiert werden. Es beginnt damit eine neue Epoche in der Geschichte des sächsischen Bergbaues, herbeigeführt durch ven verstorhenen Berg⸗ hauptmann Frhr. von Herder, der zuerst die kühne Idee zu fassen wagte, durch einen Stolln, dessen Mündung bei Meissen in die Elbe und dessen anderes Ende in die Mitte des Erzgebirges reichen sollte, die zahllosen mit Wasser angefüllten Gruben und Berggehäude des Erzgebirges dem har⸗ renden Bergmann von neuem zu öffnen und dadurch einen wesentlichen Theil der sächsischen Bevhlkerung auf Jahrhunderte vor Arbeitese zb Brodlosigkeit zu schützen. Er legte seine geniale Ider ben Stünben einer Schrift dar, worin die Resultate jahrelanger Forschungen unb