1844 / 169 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

n n

[790] v 18 Unter Hinweisung auf die ausführlich in den Stral⸗ sunder Zeitungen enthaltenen Ladungen vom heutigen Tage werden auf den Antrag der Vormünder der Kinder des verstorbenen Rittergutsbesitzers Christoph von Usedom auf Glutzow diejenigen, welche an dessen Nachlaß, ins⸗ besondere an die dazu gehörigen Güter Glutzow und Garlepow, Ventzvitz, Goldberg und Cabelow, Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen möchten, zu deren Anmelduug und Bescheinigung in einem der nachste⸗ henden Termine, den 1. und 22. Juli, oder 12. August d. J., Morgens 10 Uhr, unter dem Rechtsnachtheil des durch en am 3. September c. zu erlassenden Präklusiv⸗Ab⸗ . zu verhängenden gänzlichen Ausschlusses, aufge⸗ ordert. Datum Greifswald, den 31. Mai 1844. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. von Möller, Praeses.

s T Subhastations⸗Patent.

Das am Cohhofe Nr. 1. hierselbst gelegene, Vol. I. No. 677. Fol. 694. des Hopothekenbuchs verzeichnete, bden verstorbenen Schönfärber Emanuel Christ. Sam. Krüger gehörige Erbpachts⸗Grundstück, worin das Fär⸗ berei⸗- und Dekatir⸗Geschäft betrieben wird, soll am 3. Januar 1845, Vormittags 10 Uhr, 8 ubhastirt werden.

Werth desselben beträgt bei Veranschlagung sei⸗ nes Ertrags zu 4 Prozent 13001 Thlr. 27 Sgr.

8 zu 5 0„ 11364 b H„e und da darauf ein Kanen von 60 Thlr. incl. 15 Thlr. Gold, welcher zu 4 Prozent kapitalisirt, die Summe von 1550 Thlr. ergiebt, haftet, so kommt der Werth

des Grundstücks

zu 4 Prozent auf 27 Sgr.

zu 65 5„ 8 1WIII 228 zu stehen.

Die Taxe nebst Hypothekenschein und Bedingungen sind in der Registratur einzusehen. Frankfurt a. d. O., den 3. Juni 1844.

(L. S.) Königl. preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

.* . . ,— Rheinische Eisenbahn⸗ [651 b] Kegattr g Gesellschaft. —½ 2 8 8 89. 8 . * 1 Zinsen⸗Zahlung von privilegir⸗ ten Obligationen. 29) I 8— Die Inhaber von pri⸗ ,. vilegirten Obligationen unserer Gesellschaft wer⸗ 8 den 2 benachrich⸗ Elr tigt, daß die am 1. Juli IT.J. fälljgen halbjäͤhrli⸗ hceäe⸗mh, chen Zinsen mit 5 Thlr. * pro Stück der 4prozen⸗ tigen und mit 3 Thlr. 15 Sgr. pro Stück der 3 ½porozentigen, vom Verfalltage an bei uns selbst oder bei den Herren .B .Herstatt ppenheim jun. & Co. chaaffhausen H. Stein . Oeder & Co. 8* 8 16 gs⸗ Mendelssohn & Co. ; ; Gebr. Schickler .*“ gegen Aushändigung der fälligen Zins⸗Coupe ben werden können. den 13. Juni 1844. 1 Direction.

/—2 658

in Cöln,

58= 2529

28 &

8

in Aachen,

rho⸗

Die

Breslau⸗Schweidnitz⸗Frei⸗ 1652b’]1 burger Eisenbahn.

die am 1. Juli 1844 fälligen halbjähr!.Zinsen

Pvon den Priori⸗ täts⸗ und Stamm⸗ Actien unserer Eisenbahn werden

in der Zeit vom 1. bis incl. 15. Juli c. gegen Rück⸗ 2 gabe der betreffenden Zins⸗Coupons mit Vier

Thaler Per Actie ausgezahlt werden:

8 2 8 n Breslau durch unsere Haupt⸗Kasse auf dem Bahnhofe, Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr,

in Berlin durch die Herren M. Oppen⸗

heims Söhne, Burgstraße Nr. 27, in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr. Breslau, am 13. Juni 1844. Der Verwaltungs⸗Rath der Breslau⸗Schweidnitz⸗Frei⸗ burger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[650 b] Passagier⸗ Dampsschifffahrt zwischen Potsdam u. Hamburg.

6 Wöchentliche Abfahrtstage von Potsdam: Montags, Mittwochs und Freitags Vormitt. 9 Uhr. 1—

9. (Dauer der Reise 23 à 2 Stunden.) 8 umerirte Sitze werden bei dem Unterzeichneten ausgegeben, in Potsdam am Bord der Dampfschiffe

sind nur dann Fahrbillett 8 unverkauft bleiben. e zu haben, wenn noch Plätze

G

Allgemeiner

Lustfahrt b

8 In der Gropiusschen Buch⸗ und Kunsthand⸗ zwischen Potsdam und der lung, Königl. Bauschule Laden Nr. 12, ist so eben Pfaueninsel.

angekommen: Donnerstag, den 20sten c.

2 .1229,—— . .

Russisch⸗politische Arithmetik.

Streiflichter auf das W Gehei 8

Abfahrten von Potsdam um 9, 12, 2, 4, 5 Uhr. M. L. von T ras.

der Pfaueninsel 10, 1, 2 ¼, 4 ½, » Staats⸗Kredit, die Staatsschuld, die Hülfsquellen und

Anker, Taubenstr. 10. das Steuer⸗System Oesterreichs, mit Rucksicht auf

Preußen und Frankreich.“ Von Ad. Wiesner, Dr.

der Rechte. 2 Bände. 8. 2 Thlr. Leipzig, Verlag

von Maper u. Wigand. L- * 42 t 9 2. [793]

8 80 hiffahrt Im Verlage der C. Kürschnerschen Buchhdlg.

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mit zwei Maschinen von 70 Pferdekraft und drei be⸗ Von 1) T. Samuel

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geht vom 1. Ju ni ab, mit Ausnahme der Sonn Holdheim, Großherz. mecklenburg⸗schwe⸗

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Wagen, Waaren und Ueberfracht laut Tarif.

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tischer Beziehung.

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Die Rennen und sonstigen Konkurrenzen werden am 19ten, 20sten, 21sten und 22sten d. Mts. täglich um 9 Uhr Morgens beginnen. Die gedruckten Programme sind Dorotheenstraße 11 und bei Trowitsch, Oberwasser⸗ straße 10, zu haben.

Berlin, den 17. Juni 1844.

v. Below. Falckmann.

und

v. Willisen.

Literarische Anzeigen.

9 mir erschien so eben und ist in de P ahn- Sn. bst EE“ b“

8 und ist in der I 14 T „odor K 8 8 8 schen Buchhandlung (L. G 1 1 ö6. Nitze), Jägerstr. 37, zu haben: 1 VEEET raße 7 FI. .

sind folgende Werke zu den beibemerkten billigen Jacobson, Prof. Dr. Geschichte der Quellen

Preisen vorräthig: qes Kirchenrechts des preulsischen Staats. Vier- Conversations⸗Lexikon, Brockhaussches, 5te ter Theil. Dritter Band. (Geschichte d. Quel-

Auflage mit der neuen Folge und den Supplementen len des evangelischen Kirchenrechts der

bis zur 7ten Aufl. inecl. in 16 Halbfranzbd. für 8 Thlr. Provinzen Rheinland u. Westphalen.) 59 Bo- Baltische Studien, Jahrg. 1—8, statt Ladenpr. gen Text. 3 Thlr. 15 Sgr. 10 Thlr. für 5 ½ Thlr. Martius und Wiegleb

Urkunden-Sammlung von bisher ungedruck- natürliche Magie, 20 Bde., statt Ladenpr. 26 Thlr. für ten Gesetzen nebst Uebersichten gedruckter Ver- 8 Thlr. Amtsblatt, Potsdam⸗Berliner Jahrgang bördnungen für die evangelische Kirche v. Rhein- 1811 32 incl. in Pappband mit Titel für 6 ½ Thlr.

and und Westphalen. Als Anhang zur Ge- Shakspeare’'s Werke, übers. von Schleg 21 und schichte des rheinisch-westphälischen evangeli- Tieck, eleg. geb. zu 3 ½ Thlr. und 3 ½ Thlr., auf Ve⸗ schen Kirchenrechts. 43 Bog. 2 Thlr. 15 Sgr. linpap. zu 4, 4 ½ u. 4 ½ Thlr. Cooper’s Werte Pracht⸗ Zur Empfehlung dieses Werkes bemerke ich nur, ausg., eleg. geb. zu und 6 Thlr. Die Werke von qals darin die so wichtige Synodal- und Pres- Schiller, Lessing, Goethe, Zschokke, so wie byterial- Verfassung zum erstenmal in die Gedichte von Uhland, Grün, Chamisso, Deutschland Gegenstand einer vollständigen Byron ꝛc. in eleganten Einbänden, und Werke Darstellung geworden ist. über Landwirthschaft und Jägerei zu billigen Königsberg. 82S 8

J. H. Bon.

11““

270 1 . C 8 8 17901 Le Juif errant par Eugeène Sue.

5 , ; 1 G 8 . F. 2142 Am 28. Juni erscheint in Leipzig und wird Anfangs Juli in Berlin in der Enslinschen Buchhandlung,

Breite Straße Nr. 23, zu haben sein: das erste Bändchen einer in Leipzig gedruckten Original⸗Ausgabe, sowohl in deutscher, wie in französischer Sprache, von: 8

0 8 Le Juif errant par E. Sue. 10 ν%⁶ ν run- Deutsch unter dem Titel: 5 4 . 8— 8 sBWsde. Original⸗ Ausgabe 86 unter Mitwirkung 8 von 1 8 UW II3 Wesche herausgegeben von E. Suse. Oktav⸗Ausgabe. 10. Bände à Thlr. Taschen⸗Ausgabe in Bändchen von ½˖ Thlr.

Als rechtmäßiger Verleger beider vom Verfasser selbst herausgegebenen Ausgaben dieses Werks werde ich jede anderweit etwa erscheinende Ausgabe, sowohl in deutscher wie in französischer Sprache, aufs kräftigste verfolgen und den in Belgien erscheinenden Nachdrücken des französ. Originals das Eindringen in Deutschland verwehren. Bei dem durch dieses Werk gemachten anderweitigen Versuch zu Begründung eines internationalen Verlagsrechts rechne ich auf Mitwirkung des für das literarische Eigenthum so lebhaft sich interessirenden deutschen Publitums.

Leipzig, 17. Juni 1844. Ch. E. Kollmann.

[549 b]

Die Theilnehmer der früher hier bestandenen Blei⸗ bangaen in TFöö welche 88 der Auflösung deren Grundstück, Baulichkeiten und Ma chi⸗ 198g dernehmen, haben jetzt den Verkauf dieser sci⸗ lein, zum Gebote heseht werden. werbungen beschlossen und zum 15. Juli, Nachmittags a) Das Grundstück Seeh üu⸗ 1 3 bis 6 Uhr, einen Termin zur Veräußerung derselben 11 Morgen 79 uthen festes Land, in der Wohnung des Herrn Justizraths v. Dewitz hier⸗ Bruchland, selbst unter der Maßgabe angesetzt, daß die Erklärung 16 Morgen 157 —Ruthen zusammen, über den Zuschlag auf das eingegangene Meistgebot ist großentheils mit einer starken Zaunbewährung binnen 48 Stunden nach dem Termins⸗Schlusse erfol⸗

Dampfmaschine nebst Kessel und einer vorzüglichen Blei weismühle, oder diese Pertinenzien besonders, und das Grundstück nebst den Gebäuden al⸗

versehen, und die darauf vorhandenen Gebäude, als:

1) das große Fabrikgebäude; ganz massiv mit gewölbten Kellereien und theils Dornscher, theils Zink⸗Bedachung,

2) das geräumige Wohnhaus und

3) das Remisen⸗- und Stall⸗ ꝛc. Gebäude, beide ein Steinfachwerk mit Dornschen Dächern konstruirt;

b) die Geräthe bestehen aus 1) einer Menge Rotations⸗ und Bleichungs⸗Ge⸗

gen soll.

Die Anlage ist bei der nur ¼ Meile entfernten volk⸗ reichen Stadt Stettin, ihrer Lage unmittelbar an der Oder, wie an einem ihr eigenthümlich gehörigen Kanal und den darauf stehenden vorzüglich konstruirten neuen Fabrik⸗ und Wohngebäuden für jeden gewerblichen Zweck von entschiedenem Werthe, und soll nach Kon⸗ venienz der Käufer entweder im Ganzen, nebst den zur Bleiweis⸗Fabrication geeigneten Geräthschaften, der

1I“

fäßen für die Bleiweis⸗Fabrication, Kufen, Gasöfen, Schmelz⸗Apparaten u. s. w.,

2) einer neuen Dampfmaschine von 100 Pferden Kraft, Hochdruck. Sie ist im Jahre 1839 von Copper in Birmingham gebaut, hat zwei horizontale Cylinder von 19 ½ Zoll Weite und

Bewegung, eine Patent slide-valve, perpendi culaire Balanciers und ein meisterhaft gear⸗ beitetes eisernes Schwungrad von 16 Fuß Durchmesser.

Die beiden aus dem schönsten Eisenblech konstruirten Workkessel erfordern auf 14 Stun⸗ den Arbeit 94 Scheffel Steinkohlen, ca. 7 bis 8 Pfd. Pferdekraft in der Stunde. Es ist außerdem ein Reserve⸗Kessel vorhanden.

Neben allen bekannten Sicherheits⸗Appara⸗ ten haben die Kessel eine Vorrichtung zur frei willigen Ausgleichung des Wasserstandes, einer ganz ungebrauchten nach der neuester Invention konstruirten Bleiweismühle zur Zer reibung und paint. Bereitung.

niker auf eine höchst sinnreiche Weise einge⸗ und ein Compensations verk.

im Termine, als zuvor bei den Herren Conrad K Klemme in Berlin, Fr. Wilh. Hevne in Magdeburg, Ruffer & Co. in Breslau, E. Franz in Leipzig, Koch 9 Schultze in Hamburg, A. Lemonius in Stettin

und bei dem Herrn Justizrath v. Dewitz hierselbst 3

erfragen.

Stettin, den 7. Mai 1844.

645 b]

1 Einige Rittergüter in der angenehmsten Gegend Nie⸗ der⸗Schlesiens, die mit allen Realitäten versehen und gute Wohnhäuser haben, im Preise v. 50 100,000 Thlr. mit 10 20,000 Thlr. Anzahlung, so wie eine Herr⸗ schaft, aus mehreren Rittergütern bestehend, im König⸗ reich Sachsen, im Werthe von 250,000 Thlr., gegen Anzahlung von 50,000 Thlr., können zum Ankauf nach⸗ gewiesen werden. Auch eine Herrschaft in Ober⸗Schle⸗ sien zu 300,000 Thlr. und eine à 400,000 Thlr. mit Anzahlung von 100,000 Thlr.; auch einige Güter in der Nähe Berlins, und werden deshalb Adressen unter 0. 175. im Königlichen Intelligenz Comtoir erbeten.

Verkauf eines Speditions⸗ und Kommis⸗ [656 b] sions⸗Geschäfts in Erfurt. Das seit einer Reihe von Jahren unter der Firma:

August Weingärtner hierselbst bestehende Speditions⸗ und Kommissions⸗Ge⸗ schäft soll wegen Wohnorts⸗Veränderung des jetzigen Eigenthümers, nebst Wohnhaus und Nebengebäuden, in den auf den 14. Juli d. J. folgenden Tagen aus freier Hand verkauft und sofort oder bis Ende August übergeben werden. Die ausgebreitetsten Verbindungen, die örtlichen Verhältnisse, die günstige Lage der zum Betrieb des Geschäfts mit hinreichenden Lager⸗ und Keller⸗Räumen versehenen, im besten baulichen Stande befindlichen, bequem eingerichteten Gebäude, an der frequentesten Straße der Stadt, dem Anger, gelegen, welche überdies noch die Annehmlichkeit eines daran gelegenen Gartens gewähren, sichern, wie die Hand⸗ lungsbücher nachweisen, dem Käufer einen lebhaften Geschäfts⸗Verkehr, der noch bedeutend ausgedehnt werden kann, und bringen ihm reichlichen Ge⸗ winn.

Ein Theil des Kaufpreises kann auf dem Hause hy⸗ pothekarisch stehen bleiben.

Die Verkaufs Bedingungen sind vom 15ten k. Mts. im Comtoir des Hauses einzusehen. Vorläufige Aus⸗ kunft wird dort auf persönliche oder frankirte schriftliche Anfrage schon jetzt ertheilt.

Erfurt, im Juni 1844.

789 1e 1 Aufforderung.

Der Wasserarzt Müller in Magdeburg ist kürzlich gestorben. Den zahlreichen Verehrern der Hydropathie in dieser Stadt liegt außerordentlich viel daran, daß seine Stelle so bald als möglich durch einen promovirten Arzt, der sich jedoch ausschließlich mit der Wasserheil⸗ kunde beschäftigt, ersetzt werde. Ein solcher wird hier⸗ selbst eine bedeutende Praxis finden und, da er sofort von mehreren Familien als Hausarzt gewählt werden wird, seine Subsistenz gesichert sehen. 1

Hierauf Reflektirende würden sich in der Heinrichs⸗ hofenschen Buchhandlung in Magdeburg unter der Chiffre P. R. melden. 1

[648 b]

In der Wilhelmsstr. Nr. 64 steht eine vortreffliche mit allen Reise⸗Bedürfnissen versehene Chaise wegen Abreise des Eigenthümers billig zu verkaufen.

[649 b] Zum Verkauf in der Wilhelmsstr. Nr. 70a steht

eine sehr solide, elegante, echt englische

Chais e mit Vorderverdeck und allen nöthigen Reise Einrichtungen versehen.

[638 b]

S. Wolffsohn, Königl. Hof⸗Zahnarzt, —— Schloßplatz 14, 2 Tr., empfiehlt sich sowohl dem hiesigen als fremden hohen Adel u. geehrten Publiko zu zahnärztli⸗ chen Operationen u. Anfertigung künstlicher Zahnarbeiten, so wie zugleich sein Zahn⸗Medikament, als Zahnkitt zum Selbstausfüllen hohler Zähne, das Flacon à 60 Füll. 15Sg., 2120 Füll. 1 Thlr. Zahntinktur zur Befest. d. Zähne u. d. Zahnfleisches d. Flac. 10 Sgr., 20 Sgr. u. 1 Thlr. u. Zahnpulver zum Reinigen der Zähne die Dose 7 ½ Sgr., 15 Sgr. u. 1 Thlr. Zu sprechen ist derselbe während des Wollmarktes Vorm. v. 8 12 Uhr u. Nachm. v. 2— 7 Uhr.

C. A. Tetzner & Sohn,

[655 b] aus Burgstaedt bei Chemnitz,

befinden sich während der Messen in Frankfurt a. d. O0.

juanhker-Strasse No. 21.

4 Fuß 3 Zoll Länge engl. Maß mit adverser .

mithin

Diese Blei⸗ weismühle ist nach dem Urtheil aller Mecha-

richtet, hat mehrere Stein⸗ und Meng⸗Gänge

Die näheren Bedingungen des Verkaufs sind sowohl

würden.

Beilage zur

——

Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Donnerstag den 20 fen Juni.

Deutsche Bundesstaaten.

Frankenthal. Kurfürstenthum Hessen. Oesterreichische Monarchie.

““

Königreich Bayern. Feue Das Ständehaus. Schreiben aus Prag.

der Einführung des Christenthums in Böhmen; Verbesserung der Dampf⸗

schifffahrt.)

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Ausschüsse der Inhaber von Schatz⸗ kammerscheinen und Vorschläge derselben; Plan des Finanz⸗Ministers;

Vermischtes.) Portugal. Schreiben aus Li

ssabon. (Uebertragung des Ober⸗Besehls

der Armee auf den König; Unterdrückung mehrerer Oppositionsblätter.)

La Plata⸗Staaten. Schrei

ben aus Paris. (Sieg der Montevidea⸗

ner über Oribe; Weigerung der französischen Legion, die Waffen nieder⸗

zulegen.)

Ausland.

Deutsche

Königreich Bayern.

Bundesstaaten. In der Nacht vom 13. zum 14. Juni

ist der schöne Thurm der großen Kirche in Frankenthal ein Raub der Flammen geworden. (So weit man den Brand von Mann⸗

heim aus beobachten konnte,

hat er in den obersten Theilen des

Thurms seinen Anfang genommen, sich abwärts verbreitet und, wie

es scheint, den ganzen inneren

dem Feuer nicht ergriffen worden,

noch die Hauptmauern sichtbar

Kurfürstenthum H. schehene Aufstellung der bekam

u Bau zerstört; das Langhaus ist von von dem Thurm aber waren nur -)

essen. Die auf Höchsten Befehl ge⸗ iten zwei Gemälde von Gallait und de

Biefve im Saale der Stände⸗Versammlung zu Kassel hat die frühere

Streitfrage erneuert, ob in Ab

wesenheit der Stände der obersten voll⸗

ziehenden Gewalt ein Dispositionsrecht über die Lokalitäten im Stände⸗

hause zustehe.

Der mit der Ausführung jenes Befehls

beauftragte

Staats⸗Architekt hatte, da er nicht zu den Schlüsseln des Stände⸗ saals gelangen konnte, die Thür desselben erbrechen lassen.

Oesterreichische Monarchie.

Prag, 15. Juni. 1845 eintretende Jubelfeier d

Es ist hier im Antrage, die im Jahre

er vor 1000 Jahren erfolgten Einfüh⸗

rung des Christenthums in Böhmen, festlich zu begehen, oder durch irgend einen öffentlichen, wohlthätigen Akt zu feiern. Im Jahre 844 faßten nämlich mehrere böhmische Lechen den Entschluß, das Christen⸗ thum anzunehmen, und begaben sich nach Regensburg, wo Ludwig der

Deutsche sie,

in den ersten Tagen des Januar 845, sammt ihrem

Gefolge taufen ließ; es ist dies die älteste, historisch glaubwürdige

Angabe von der Verbreitung

des Christenthums unter den Czechen.

Von der zu Regensburg erfolgten Taufe der ersten böhmischen Chri⸗

sten datirt auch der Umstand,

daß ganz Böhmen, vor Errichtung des

prager Bisthums, zum regensburger Sprengel gezählt wurde.

Die Frequenz des zwische bootes „Bohemia“, hat in

n hier und Dresden fahrenden Dampf⸗ diesem Jahre einen neuen Aufschwung

genommen, und ist die Anzahl der Reisenden auf demselben viel be⸗

deutender als in früheren Jahren. trägt wohl der Umstand wesentlich bei,

Zu diesem erfreulichen Resultate daß die Unternehmer jetzt

ernstlich bemüht sind, jede Veranlassung zu den im vorigen Jahre vor⸗ gekommenen Klagen zu beseitigen; es sind zu diesem Behufe für eine

bessere Küche und pünktlichere Bedienung

die geeigneten Einrichtun⸗

gen getroffen, und bequemere Wagen für die Beförderung der Reisen⸗

den von und nach einen, auch Theilen

dem Landungsplatze angeschafft worden. ebenfalls neu angeschafften, verschlossenen Transportwagen, ist dem früher einigemal vorgekommenen des Reise⸗Gepäckes vorgebeugt.

Durch

Verluste von einzelnen Bei dem diesjährigen

günstigen Wasserstande der Elbe, beträgt die Fahrzeit vom hiesigen

Landungsplatze bis . und es ist hierdurch die in 1 ½ Tagen Berlin oder Viel zahlreicher stromaufwärts benutzt, da die der böhmischen Bäder die Elbe um mit der größeren Bequem zu genießen, welche das Elbth

Die bisherigen Berichte aus unseren Badeorten,

nach Dresden

als in früheren Jahren

nicht ganz 12 Stunden, Möglichkeit geboten, von hier aus in 3 Tagen Hamburg zu erreichen. wird auch das Dampfboot aus dem Norden kommenden Besucher herauf, wenigstens bis Tetschen, gehen, lichkeit des Dampfbootes auch die Reize al zwischen Dresden und Tetschen bietet. lauten übrigens für

den bisherigen zahlreichen Besuch derselben, so wie in Beziehung auf den noch ferner zu erwartenden, sehr günstig

S p 3 Madrid, 7. Juni.

haben zwei Ausschüsse ernannt. Der mit den Inhabern selbst zu⸗ verständigen,

E14“ Die Inhaber der Schatzkammerscheine Der eine, ein berathender, hat si der andere die Ergebnisse

dieser Berathschlagungen entgegenzunehmen, und die desfallsigen An⸗

räge dem Finanz⸗Minister vo olgende Vorschläge

gemacht: ernehmen es, ein Anlehen von

rzulegen. Bis jetzt hat dieser Ausschuß die Inhaber der Schatzkammerscheine 1500 Millionen Realen zu unter⸗

andeln und verlangen dagegen, daß die Regierung ihnen neue drei⸗

proc. Schuldscheine zum Prei diese neuen Papiere im Laufe erreichen, so übernehmen die

Preise.

se von 30 einhändige. Sollten jedoch des nächsten Juli einen höheren Cours Kontrahenten sie zu diesem höheren

Die Regierung soll von den Darleihern 90 pCt. in Schatz⸗

ammerscheinen zu ihrem Nennwerthe und 10 pCt. baar annehmen,

wogegen jene sich verpflichten, Papiere mit einem Diskonto verlangen die Darleiher, daß gleichviel ob dieses verpachtet waltet werde,

Quecksilber⸗Ertrages decken. haber der Schatzkammerscheine

zur Zahlung der Zinsen Im ersteren Falle sollen die Pächter die Zahlungen an die San Fernando⸗Bank leisten, im anderen die Commissaire dieser Bank in den Provinzen beauftragt werden, die Einkünfte des Monopols zu erheben, und, falls diese nicht ausreichen, sich durch die Ueberschüsse des Demnach würde der Staat an die In⸗

die Schatzkammerscheine gegen die neuen von 10 pCt. einzuwechseln. Daneben die Einkünfte des Tabacks⸗Monopols, oder auf Rechnung der Regierung ver⸗ der neuen Papiere bestimmt

allein jährlich eine Summe von 45 Mill.

Realen an Zinsen zu entrichten haben und sich dagegen ein doppel⸗

tes Kapital aufbürden, denn d

beläuft sich doch nur auf 7

hat der Finauz⸗Minister nicht klärt, daß er den Ertrag des

Monopols (70,600,000 Realen), der vermöge

er wahre Betrag der flottirenden Schuld 800 Millionen Realen. Diese Anträge nur zurückgewiesen, sondern auch er⸗ verpachteten Salz⸗ und Stempelpapier⸗ eines Beschlusses der

Cortes den Inhabern der Schatzkammerscheine überwiesen ist, eben⸗

falls für die Staatskasse einziehen werde.

Pächter des Salz⸗Monopols Courier nach Barrelona abzuf

n Diese Erklärung hat den „Herrn Salamanca, bewogen, einen

ertigen.

öbrunst in

(Jubiläum

2

Der Plan des Finanz⸗Ministers ist also darauf gerichtet, alle Einkünfte des Staates baar in die Kassen der Regierung fließen zu lassen, damit vor Allem die Truppen und Beamten bezahlt und die laufenden Ausgaben bestritten werden können. Zu diesem Behufe soll die Auszahlung der Schatzkammerscheine sofort eingestellt werden, und es ist bereits die desfallsige Verfügung an alle Intendanten ergangen. Sobald der Finanz⸗Minister sich mit diesen Gläubigern abgefunden und alle Staats⸗Einkünfte den Kassen der Regierung überwiesen haben wird, hofft er unter mehr oder weniger günstigen Bedingungen ein Anleihen abzuschließen, dessen Ergebniß zur Sicherstellung der Zinsenzahlung der sämmtlichen Staatsschuld verwendet werden soll. Da nach dem Budget für 1843 die Ein⸗ künfte sich auf 877,709,955 Realen, die Ausgaben aber auf 1,278,001,099 Realen beliefen, so fand ein Defizit von 400,351,104 Realen statt, das sich jedoch auf 100,351,104 Realen zurückführen läßt, wenn man die für die Zinsenzahlung der 4⸗ und 5proc. Pa⸗ piere bestimmten 300 Millionen Realen davon abzieht. Wenn wir nun voraussetzen, daß der Finanz⸗Minister ein Zproc. Anlehen zu dem Nominalwerthe von 50 Millionen Piaster und dem Preise von 30 pCt. abschlösse, so würde er eine Baarsumme von 15 Millionen erhalten.

Die Zinsen der Nominal⸗Summe würden betragen 1,500,000 Piaster. Die Zinsen der früheren Staatsschuld... . .6,000,000 » Die der dreiprocentigen Papiere 1,200,000 » Die der Schatzkammerscheine, deren Betrag sich

auf 40 Mill. Piaster belaufen mag, ungefähr 1,200,000

Der Staat würde demnach jährlich ungefähr 9,900,000 Piaster an Zinsen zu entrichten haben, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß das neue Anlehen unter vortheilhafteren Bedingungen abgeschlossen werden kann, der Betrag der 4⸗ und 5procentigen Schuld sich ver⸗ mittelst des Verkaufs von Nationalgütern beständig vermindert und daß, falls nur die Zinsenzahlung als sichergestellt erscheint, die Staats⸗ Papiere überhaupt einen weit höheren Werth erreichen werden. Al⸗ les hängt freilich von der Fortdauer der inneren Ruhe und Ordnung ab, und die ununterbrochene Besoldung der Truppen und Beamten, die bisher nie erreicht werden konnte, erscheint als erste Bedingung derselben.

Es wird aus guter Quelle versichert, daß in Valencia einige lebhafte Erörterungen in Bezug auf die innere Politik Spaniens zwischen dem französischen Botschafter und dem Minister⸗Präsidenten, Ge⸗ neral Narvaez, stattfanden, wobei jener Diplomat abermals die Erfahrung machte, daß auch die Spanier, die man zu den „Moderantisten“ zu zählen pflegt, über die Unabhängigkeit ihres Landes wachen. Bei sei⸗ ner Ankunft in Valencia wurde dem französischen Botschafter, der von seiner Gemahlin begleitet wird, eine Equipage zur Verfügung gestellt, dem englischen Gesandten, der die Reise in der Diligence gemacht hatte, dagegen nicht. Als Letzterer sich deshalb beschwerte, erhielt er die Auskunft, daß, wenn er, wie der Graf Bresson, um eine Equipage angehalten hätte, diese zu seiner Verfügung gestellt sein würde. Als hier das Gerücht sich verbreitete, der Graf von Trapani werde den Königinnen einen Besuch in Barcelona abstatten, legte der eng⸗ lische Gesandte, Herr Bulwer, Einspruch ein, indem er darauf hin⸗ wies, daß ein solcher improvisirter Besuch ein zweideutiges Licht auf den Grafen werfen könnte, und daß er angemessener handeln würde, sich hier in Madrid selbst vorzustellen.

Das die Interessen der Familie des Don Carlos und die Wie⸗ derherstellung der unumschränkten Monarchie vertheidigende Blatt el Reparador, das in Folge des neuen Preßgesetzes eingegangen war, erscheint jetzt wieder unter dem Titel la Monarquia.

mases Portugal. u““ Lissabon, 3. Juni. Während ich Ihnen schreibe, ist der Himmel mit Wolken umzogen, der Regen schlägt an meine Fenster, und der Wind braust, als wären wir in den Dezember zurückversetzt, selten nur und auf kurze Zeit läßt sich seit fast zwei Monaten ein freundlich erwärmender Sonnenstrahl blicken, während wir im Februar und März die herrlichsten Tage hatten, die überall duftenden Blüthen zum Verweilen im Freien einluden und die ganze Natur ihre üppigen, nur in diesen südlichen Ländern sich findenden Reize entfaltete. Jetzt sieht man sich ins Zimmer gebannt, viele Personen sogar durch Krank⸗ heit in Folge des beständigen Witterungswechsels: es kann schwerlich in Ihren nördlicheren Gegenden schlimmer sein als bei uns hier. Die Königliche Familie bewohnt fortwährend ihre Sommer⸗Residenz u Cintra. Der schon früher einige Mal angeregte Plan, dem König Fer⸗ dinand den Oberbefehl über die gesammte Armee zu übertragen, wird aufs neue besprochen, und das Ministerium soll dessen Ausführung beabsichtigen. Indeß knüpft der König, dem Vernehmen nach, an seine Annahme dieser Stelle mehrere Bedingungen, wonach die Armee stets auf dem Fuße von 25,000 Mann erhalten, regelmäßige Bezah⸗ lung ihres Soldes ihr gesichert und dem Oberbefehlshaber eine unab⸗ hängige Stellung vom Kriegs⸗Ministerium gegeben werde.

Der Minister des Innern, Herr Costa Cabral, ist fortwährend mehr oder weniger leidend, doch nicht in dem Grade, wie seine Geg⸗ ner glauben machen wollen, die daran schon die Hoffnung knüpfen, ihn freiwillig von seinem Posten abtreten zu sehen. Sie machen sich, wenn sie im Ernste dies glauben, wohl vergebliche Illusionen. Was ich neulich schon als wahrscheinlich voraussagte, daß die Heftigkeit der Oppositionsblätter zu neuerdings geschärften Maßregeln gegen sie Anlaß geben könnte, ist eingetroffen. Da es sich zugleich zeigte, daß die drei Op⸗ positionsblätter, der Patriota, die Revolugao und der Tribuno, nicht die hinreichende Caution hinterlegt haben, so untersagte ihnen der General⸗Polizei⸗Direktor, Herr Silva Cabral, das weitere Erscheinen; als sie aber dessenungeachtet wieder erschienen, ließ er die Setzer, Drucker und Austheiler derselben verhaften. Nun wendeten sich zwei derselben an das Zuchtpolizeigericht auf den Grund der Behauptung, daß die von ihnen hinterlegte Cautionssumme allerdings gesetzlich zureichend sei, und der Richter fällte in der That ein für sie günstiges Urtheil, indem er aussprach, daß sie fortzuerscheinen das Recht hätten. Hier⸗ gegen ergriff nun der Kron⸗Anwalt Berufung; inzwischen aber bis nach entschiedener Sache bleiben diese Blätter nach wie vor suspen⸗ dirk, ohne daß jedoch ihr Erscheinen ganz verhindert wäre: denn sie werden nun insgeheim gedruckt und durch vertraute Leute ausgetheilt.

Die nach Madeira verwiesenen Journalisten und anderen der Theilnahme an der erstickten Rebellion Verdächtigen sind nun sämmt⸗ lich von dort zurückgekehrt; ihre politischen Freunde dort hatten ihnen vor ihrer Abreise noch ein Bankett veranstaltet, wobei es an heftigen Reden gegen die Regierung nicht gefehlt haben soll. Die beiden ehe⸗ maligen Minister, Graf Aguiar und Herr Silva Sanches, die in der letzten Zeit während des Ausnahme⸗Zustandes aus Furcht, gleichfalls verhaftet zu werden, in sichere Verstecke sich geflüchtet hatten, sind bis jetzt noch immer nicht wieder öffentlich erschienen, obgleich der Ausnahmezustand aufgehört hat. Der gegen sie gehegte Verdacht scheint dadurch eine Art Bestätigung zu erhalten, denn hätten sie eine gerichtliche Untersuchung ihres Verhältnisses nicht zu scheuen, so wäre

nicht abzusehen, warum sie auch jetzt noch sich verborgen halten. Der

Engländer Tozer ist noch immer in Haft. Im Uebrigen dauert das alte Klagelied über den schlimmen Finanz⸗Zustand des Landes und den Geldmangel des Schatzes fort.

2 Paris, 12. Juni. Die neuesten Berichte über den Gang der Kriegs⸗Ereignisse vor Montevideo lauten nach den Versicherungen der Freunde der orientalischen Republik für diese sehr günstig. Am 30. März hatten die Montevideaner auf allen Punkten wieder die Offensive gegen Oribe ergriffen und die Belagerungs⸗Truppen dessel⸗ ben völlig aufs Haupt geschlagen. Oribe's Verlust wird auf 450 Mann, die kampfunfähig wurden, geschätzt; unter den Todten besinden sich General Musoz und ein anderer höherer Offizier. Die Montevi⸗ deaner wollen nur 5 Todte und 29 Verwundete ihrerseits gehabt haben, unter den Letzteren die Obersten Centurion und Estivao. Oribe's Streitkräfte, welche am Anfang der Belagerung aus 19,000 Mann bestanden, sollen durch die Kämpfe, Krankheiten und Desertion auf weniger als 8000 zusammengeschmolzen sein. Seine besten Trup pen sind die spanischen Basken und die ehemalige Kavallerie von La⸗ valle. Nach den letzten Nachrichten wären Abgesandte dieser Corps an den äußersten Thoren der Stadt erschienen, um sich mit den fran⸗ zösischen Legionairen zu besprechen und zu erfahren, ob sie auf eine gute Aufnahme zählen könnten, wenn sie zu den Belagerten über gingen. Diese waren noch mehr durch die Nachricht ermuthigt wor⸗ den, daß Rivera sich Montevideo nähere, eine Stellung zu Santa Lucia genommen habe und in wenigen Tagen seine Operationen im Rücken des Feindes beginnen werde. Die Montevideaner betrachteten, wenn dies so einträfe, ihre Befreiung und ihren Triumph als ge sichert. Aber die Annäherung Rivera's ist schon so oft angekündigt worden und hat sich bis jetzt immer grundlos erwiesen, daß man der abermaligen Ankündigung derselben nur sehr bedingten Glauben bei⸗ messen kann.

Unterm 25. März haben die Offiziere der französischen Legion in einem wegen der letzten Kammer⸗Verhandlungen hier sehr bemer⸗ kenswerthen Dokumente ihren motivirten Entschluß, die Waffen nicht niederzulegen, ausgesprochen. Dieser Entschluß wurde durch eine kürzlich veröffentlichte Proclamation des neuen Befehlshabers der französischen Schiffs⸗Station im Rio de la Plata, Contre⸗Admiral Lainé, hervorgerufen, indem derselbe die französische Legion darin aufforderte, sich aufzulösen und einer fremden Sache nicht mehr zu dienen. Nach mannigfachen Berathungen erließen nun die Offtziere der Legion unterm 20. März folgende Erklärung:

„Der Oberst, die Kommandanten und Offiziere der Legion der Freiwil⸗ ligen haben in ernstlichen Betracht gezogen die mit dem Datum vom 11ten des gegenwärtigen Monats von dem Herrn Contre⸗Admiral Lainé, Ober⸗ Befehlshaber der französischen Schiffsmacht in Brasilien und dem La Plata, an die auf dem Gebiete der orientalischen Republik des Uruguap wohnen⸗ den bewaffneten Franzosen gerichtete Proclamation, so wie den Erlaß der höchsten Regierung dieser Republik vom 14ten desselben Monats, die ihnen durch Se. Excellenz den Herrn Minister des Krieges und der Marine mit⸗ getheilt worden sind; sie haben darauf beschlossen, aus Anlaß dieses neuen Zwischenfalles in diesem authentischen Dokument das Verfahren der Legion, so wie die Beweggründe, auf denen es beruht, niederzulegen, als einen un⸗ verwerflichen und dauernden Beweis der Wahrheit der Thatsachen, die darin aufgezeichnet sind, und des Werthes der Gründe, die daraus entnommen werden, und zugleich damit der Chef der Legion vor wem Rechtens diesen authentischen Akt geltend machen kann, der in dreifacher Ausfertigung unterzeichnet werden wird, und wovon zwei den hier oben genannten Be hörden zugestell, eine aber in den Archiven der Legion hinterlegt wer⸗ den soll.

1) Die vorerwähnte Proclamation des Herrn Admirals und der Erlaß der Regierung sind allen und jedem der Legionaire, die sie betreffen, zuge⸗ stellt, dann mehrere Male mit lauter und verständlicher Stimme inmitten jeder im Kreise aufgestellten Compagnie vorgelesen worden, mit der indivi⸗ duellen Erklärung an die Legionaire, daß alle und jeder von ihnen mit un⸗ beschränkter Freiheit sich aussprechen könne über die Frage, ob sie die in ihren Händen befindlichen Waffen niederlegen wollten oder nicht. Darauf

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erfolgte von allen und jedem der Legionaire aus freiem Antriebe die Ant⸗ wort, daß die Waffen bis zu einem neuen Beschlusse ihrerseits beibehalten werden sollten.

2) Dieser am 13ten gefaßte und am 19ten gegenwärtigen Monats ratifizirte Beschluß war öͤffentlich, feierlich, einmüthig und freiwillig; indeß suchte man inmitten und inzwischen der Acclamationen, den er hervorrief, von neuem den Legionairen zu wiederholen, daß jeder von ihnen die Frei⸗ heit behalte, die Waffen niederzulegen, wenn es ihm gut dünken würde.

3) Dieser Gesammtbeschluß hat positiv und einzig zum Zwecke gehabt, die Waffen zu behalten, so lange dieser Platz von den Streitkräften Rosas' bedroht wäre.

4) Der Herr Kriegs⸗Minister hat sich mit lauter Stimme an die Legion gewendet bei ihren beiden Versammlungen und bevor sie sich auf eine ab⸗ solute Weise ausgesprochen hatte. Se. Excellenz hat sich in denselben Worten ausgesprochen, wie der Erlaß der Regierung, und sogar sich her⸗ beigelassen, sie auf französisch in der klarsten und präzisesten Weise zu er⸗ klären.

5) Die Franzosen, welche den fraglichen Beschluß gefaßt und ratisizirt haben, wollen nicht, daß derselbe als ein Akt des Ungehorsams betrachtet werden könnte gegen die Behörde, die von Rechts wegen (légitimement) ihn verbieten könnte, sondern nur als Ausübung eines individuellen Rech⸗ tes, geheiligt durch unwidersprechliche Thatsachen, durch Ereignisse, die der Domaine der Geschichte angehören, und welche die Unterzeichner dieses Dokuments in der folgenden Weise feststellen und begründen zu können glauben:

1) Die Bewaffnung der Franzosen unter Anbetracht der „individuellen Vertheidigung“ wurde vorgeschlagen, verkündet und begonnen durch den Ex⸗General⸗Konsul Herrn Theodore Pichon, als die Stadt nur erst noch 8 mit der Belagerung bedroht war, im Februar 1843.

2) Diese Bewaffnung wurde bald ein gebieterischer Befehl, auferlegt durch die dringende Nothwendigkeit, Vorsorge zu treffen für die Vertheidi- gung des Lebens und Eigenthums der franzoͤsischen Familien, die ernstlich ausgesetzt wurden durch die drohende Proclamation des Chefs der In⸗ vasion (das Rundschreiben vom 1. April), der ungeschickter Weise Beun⸗ ruhigung unter uns brachte, ohne daß uns irgend eine Art der Bürgschaft durch die Agenten der Regierung des Königs geboten wurde.

3) Die Franzosen unter den Waffen der heidicen nicht blos ihre Exi-⸗ stenz und die ihrer zahlreichen Familien, sie vertheidigen auch ihr Wohlsein, ibre gegründeten Hoffnungen auf Vermögen und Behaglichkeit, die dieses Land ihnen verspricht, und die sie in keinem anderen zu finden hoffen, noch suchen wollen. 1

4) Als der besagte Er⸗Konsul Pischon die Franzosen in die Alternativ versetzte, entweder ihre Waffen niederzulegen oder sich der Farben und de Rechte französischer Bürger zu entkleiden, entschieden sie sich für das Letz tere, indem sie sich faktisch der Strafe unterzogen, die jener Beamte will kürlich ihnen auferlegte; aber indem sie protestirten und reklamirten bei de einzigen Behörden, die sie ihnen entziehen können.

5) In diese peinliche Lage versetzt, erkennen sie dem Herrn Admiral keine Jurisdiction zu, um ihnen Befehle vorzuschreiben, noch ein Recht, die Frage kurzweg zu entscheiden, welche den höchsten Autoritäten Frankreichs unterstellt ist.

6) Wenn es zur Sicherung und Erhaltung dieser Unabhängigkeit, ohne dabei der Regierung der Republik ernstliche Verlegenheiten zu veranlassen, nothwendig würde, ihrem Beschlusse mehr Ausdehnung zu geben, so würden