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vorhanden
ithin eben so aus 8 Luft egriffen, als sein Urtheil über den Werth , 1 idener . 8 880 1-Sen0, 2enehe erzeugte Maschinengarn hat sich bereits eines o anerkannt guten Rufes zu erfreuen, da Bestände davon nicht sind und vielfache Bestellungen nicht haben vollständig zur Ausführung gebracht werden können. Aus diesem Grunde sind denn auch zu dem Weber⸗Unterstützungs⸗Geschäft aus der 6 Spinnerei bisher nicht mehr als.. ö 20 Sch Maschinengarn zu erlangen gewesen, wogegen aus ande⸗ ren schlesischen Spinnereien.. 8 ö 8 diesem Zwecke angekauft worden sind.
Herr Mezner wird sich von der Qualität der landeshuter Garne auf der hier am 15. August d. J. beginnenden Gewerbe⸗Ausstellung Kenntniß verschaffen und danach sein Urtheil berichtigen können.
5) Derselbe meint zwar, — um auf den zu 1) erwähnten Un⸗ terstützungs⸗Fonds zurückzukommen — daß für die Spinner nichts geschehen sei, er übersieht aber hierbei, daß nach der Bekanntmachung der erdmannsdorfer Spinnerei vom 31. Mai d. J., welche ihn auf eine so unbegreifliche Weise aufgeregt hat, seit dem 22. Januar d. J. für 25,447 Rthlr. 15 Sgr. 1 Pf. Handgespinnst von armen Spin⸗ nern angekauft worden ist. Am 14ten d. M. hatte die Ausgabe für Handgarn bereits den Betrag von 28,003 Rthlr. erreicht. Dasselbe wird nach vorheriger sorgfältiger Sortirung zum Verweben ausgege⸗ ben, bis auf diejenigen Quantitäten, welche an soweit noch bemittelte Weber zu ermäßigten Preisen abgelassen werden. 2
6) Die Unterstützung der armen Spinner durch Ueberlassung von Flachs zum Einkaufspreise und Ankauf von Garnen findet von Erdmannsdorf und Grüssau aus fortdauernd im vollsten Umfange statt. Sämmtliches angebotene Garn wird zu guten Preisen abge nommen, so bald solches nur von brauchbarer Qualität ist.
7) Zur Abhülfe der großen Noth unter den Webern hat nur in dem Umfange gewirkt werden können, als das angekaufte Handgarn die Mittel dazu bot. Nach der vorgedachten Bekanntmachung waren in diesem Jahre bis zum 31. Mai an Lohnweber Garne zu 5308 Schock — am 14ten d. M. zu 6059 Schock — Leinwand ausgegeben und für abgelieferte Waare 6722 Rthlr. an Lohn gezahlt, und wenn unter theilweiser Verwendung von Maschinengarn, von beiden genann ten Orten aus, jetzt ungefähr 1200 Weber⸗Familien beschäftigt wer⸗ den, so hätte ohne Zuziehung von Maschinengarn nur die Häfte dieser Zahl Beschäftigung erhalten können. Daß es aber in dorti⸗ ger Gegend noch arme Weber genug giebt, geht daraus hervor, daß täglich mehrere, mit ortsgerichtlichen Armen⸗ Attesten versehen, sich einfinden und auf das dringendste um Arbeit bitten. 8
8) Die ihnen gewordene Unterstützung erkennen Spinner und Weber dankbar an und viele achtbare Gebirgs⸗Bewohner, selbst Lei⸗
nen⸗Kaufleute, haben sich mehrfach über den wohlthätigen Einfluß der Thätigkeit der mit dem Unterstützungs⸗Geschäft beauftragten Beamten auf Erzeugung eines guten und reellen Handgespinnstes, so wie einer dauerhaften und soliden Leinenwaare, anerkennend ausger sprochen. Es wird dem Weber gutes, strenge sortirtes und richtig
sorgfältige Anfertigung der
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geweiftes Garn übergeben und auf die .
Leinen gehalten, auch werden die Weber durch Vertheilung guter Webeblätter und Zahlung höherer Löhne befähigt, den Ansprüchen auf gute Waare Genüge zu leisten. “
9) Die Seehandlung hat seit 1822 nicht aufgehört, inländisches Leinen für ihre Rechnung über See zu exportiren und hierbei aller⸗ dings nicht sowohl ihr Interesse, als vielmehr das der vaterländischen Linnen⸗Industrie vor Augen gehabt.
Sie hat von 1822 bis inkl. 1843 für 4,728,720 Rthlr. inlän⸗ dische Leinen ausgeführt, wie dies ihre Bücher näher ergeben. Ob sie hierbei Vortheil oder Nachtheil gehabt, darüber möchte dem Herrn Mezner schwerlich zuverlässige Kunde beiwohnen. Daß aber dieser Erport für die inländische Fabrication eine Wohlthat gewesen, hätte er nicht verkennen sollen. “
Diesen Thatsachen gegenüber können wir füglich dem unbefan⸗ gen urtheilenden Publikum überlassen, für das Verfahren eines Man⸗ nes die gebührende Bezeichnung zu finden, welcher sich nicht entblödet, unter Entstellung des wahren Sachverhältnisses, gegen ein Staats⸗ Institut öffentlich mit der Verdächtigung aufzutreten, als wolle dasselbe zum Nachtheil der armen Spinner und Weber die diesen gewidmete rege Theilnahme des wohlthätigen Publikums zu eigennützigen Zwecken
ausbeuten.
Provinz Preußen. Am 15. Juni fand zu Königsberg die zweite Versammlung älterer Zöglinge der Albertina statt, wobei dem Co⸗ mité folgende Vorschläge zu Festlichkeiten, die bei Gelegenheit des Jubiläums der Universität stattfinden sollen, gemacht und mit ungetheiltem Beifall an⸗ genommen wurden: 1) Eine Soirée, welche ohne bestimmte Form in irgend einem öffentlichen Lokal am Vorabend der von der Universität ausgehenden Festlichkeiten stattfinden soll; 2) ein allgemeiner Kommers, zu welchem das Comité eine Subscription eröffnen wird; 3) eine Lustfahrt nach Holstein (auf Subscription); 4) in gleicher Weise ein Mittagsessen für diesenigen, welche bei dem von Seiten der Universität am ersten Festtag zu veranstal⸗ tenden nicht betheiligt sein würden. — Ferner wurde beschlossen: 1) auch solche, welche nicht auf der Universität Königsberg studirt haben, als Theil⸗ nehmer zu den Festlichkeiten zuzulassen; 2) während der Festtage ein allge⸗
meines Erkennungszeichen anzulegen (es wurde vorgeschlagen und angenom⸗ men: Das Albertus⸗Brustbild), und 3) allen Theilnehmern zur Erinnerung
an diese Feste eine Liste sämmtlicher dabei zugegen Gewesenen mit einem kurzen Programm der stattgehabten Festlichkeiten zu verabfolgen.
Provinz Posen. Die Redaction eines in Posen erschei⸗ nenden Blattes — der Mäßigkeits-Herold — hatte dem Re⸗ dacteur der Barmer Zeitung, Herrn von Wenkstern, einen Aufruf für die Mäßigkeitssache mit der Bitte um Aufnahme in die Bar⸗ mer Zeitung übersandt. In Nr. 5 der obengenannten Zeit⸗ schrift finden wir die nachfolgende Antwort des erwähnten Re⸗ dacteurs: „Wir bedauern, Ihren Wunsch in Bezug auf das diesen Morgen uns zugekommene Cirkular nicht erfüllen zu können. Dasselbe follidirt mit den Tendenzen unseres Blattes und kann deshalb als Korrespondenz nicht aufgenommen werden; als Inserat muß es an die Expedition der Zeitung gehen und dann natürlich honorirt werden. Durch Nichtabsendung an die Erpedition will ich Ihnen diese Kosten sparen, denn ich weiß, daß die Sache in unserem Leserkreise keinem günstigen Auge begegnet und höchstens beachselzuckt werden wird. Die Tendenz der Barmer Zeitung, so wie der meisten rheinischen Blätter, ist gegen die Mäßigkeits⸗ Vereine gerichtet. Daß Spirituosa verderblich auf die Moralität des Volkes hinwirken, das bezweifeln sie nicht daß aber zugleich diese Associäationen ganz andere Endzwecke haben, wie die zum Schild genommenen, das ist uns Allen durch die zu offenkundigen Bemühungen Seitens der Regierung und des Klerus zur Gewißheit geworden. Die eigentliche Tendenz der sogenannten Mäßigkeits⸗Vereine ist: „ „Ablenkung des Volksauges von 8 wich tigen Fragen der Zeit““ und „„Wiedererlangung eines Einflusses üüber die Gemüther, der in den letzten Jahren zum Theil verloren gegangen““. Dazu wird kein liberales Blatt die Hand bieten. So schlimm die Branntweinherrschaft auch ist, so ist Ministerherrschaft so ist Priesterherrschaft doch noch schlimmer. Barmen, den e nuar 1844. Die Redaction der Barmer Zeitung. Otto von Wenkstern.“
Provinz Schlesien. Die Königliche Regierung zu Bres⸗
lau hat durch die beiden dort erscheinenden Zeitungen die nachstehende vom 6. Juni datirte Berichtigung veröffentlicht:
„In den beiden hiesigen Zeitungen Nr. 99 wird angezeigt, daß sich am 24. Äpril ein Weber in Langenbielau aus Nahrungslosigkeit das Leben ge⸗ nommen, zuvor aber sein Kind erwürgt habe. Die Königliche Regierung hat über die Wahrheit dieser Nachricht amtliche Nachforschungen, angestellt, und diese haben ergeben, daß weder Nahrungslosigkeit, noch Nahrungs⸗ kummer Ursache der verübten Verbrechen gewesen sind, da die Krause⸗ schen Eheleute hinreichende Arbeit, mithin Verdienst gehabt haben, son dern daß der Krause seit mehreren Wochen in sast beständiger Ge⸗ müths Unruhe gewesen und sich zu aufbrausender Hitze hat hinreißen lassen, in der er auch die gröbsten Mißhandlungen des Kindes — seiner Stief⸗ tochter — gegen 8 er vaesc. schon seit seiner Verheirathung eine große Abneigung gezeigt, begangen hat. 6 16ne hnnag ge F ne Mutter des Kindes in Geschäften abwesend war, eine solche Mißhandlung den Tod der 1 ⅛ Jahr alten Stieftochter, ohne daß der Krause dies beabsichtigt, zur Folge gehabt, und aus Schreck über die verübte That und aus Furcht J; sich derselbe zu dem ausge⸗ ührten Selbstmorde bewogen gefunden ha ben.“ 8 b t Das Eecweihnier Kreisblatt enthält nachstehende, von den zu Breslau erscheinenden Zeitungen wiederholte Bekanntmachung:
„Bei der am 4ten und 5ten d. M. erfolgten Beschädigung der Wohn⸗ und Fabrikgebäude des Kaufmann Zwanziger zu Peterswaldau, und mehrerer Fabrikbesitzer zu Langenbielau, insbesondere des Kauf⸗ mann Wilhelm Dierig, d riedrich Dierig, der Handlung Hilbert und Andretzkv, haben die Aufrührer die Waaren⸗Vorräthe geplündert, nach allen Seiten hin zerstreut, und zum Theil sich in deren Besitz gesetzt. Viele Personen aus dem hiesigen und den benachbarten Kreisen, welche auch selbst nur als Zuschauer zugegen gewesen, haben einen Theil dieser Waa⸗ ren an sich genommen, und sind noch in dem Besitz derselben. Es ist zu hoffen, daß die meisten dieser Personen dies nur um deshalb gethan haben, um die Sachen ihren Eigenthümern zu erhalten; und es versteht sich von selbst, daß diese ihren Eigenthümern gegen ihren Willen entzogenen Waaren den Letzteren zurückgegeben werden müssen. Demgemäß werden sämmtliche Ortsgerichte angewiesen, in ihren Gemeinden Haus für Haus die Aufforderung bekannt zu machen, daß Jeder die von ihm in Be⸗ sitz genommenen Waaren und sonstigen Gegenstände der vorgedachten Art sofort an die Ortsgerichte, unter Bezeichnung der Eigenthümer derselben, welche theils aus der Bezeichnung, theils aus dem Orte, wo Jeder diesel⸗ ben in Besitz genommen hat, zu ersehen sind, binnen 24 Stun⸗ den abliefere. Hierbei ist die Bedeutung hinzuzufügen, daß alle diejenigen, welche die geplünderten Sachen nicht freiwillig heraus⸗ geben, und später in deren Besitz getroffen werden, die Vermuthung gegen sich begründen, daß sie dieselben entwendet haben, wonächst sie der strengsten Ahndung der Gesetze nicht entgehen werden. Die Staatsgewalt wird die leider auf kurze Zeit an mehreren Orten unterbrochene Ruhe und Sicherheit mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln wieder herstellen und zu schützen, jede fernere Nichtbefolgung obrigkeitlicher Befehle aber aufs strengste zu strafen wissen. Zu dem guten Sinne der Gemeinde⸗Mitglieder darf ver⸗ traut werden, daß diese sich beeilen werden, der vorstehenden Aufforderung pünkt⸗ lichst nachzufolgen. Die Ortsgerichte fordere ich auf, die an dieselben etwa bereits abgelieferten und noch abzuliefernden Sachen hierher zu meiner pei- teren Verfügung zu übersenden, und wenn denselben bekannt ist, daß Ein⸗ zelne geplünderte Sachen besitzen, ohne daß sie dieselben binnen 24 Stun⸗ den herausgeben, diese ihnen ohne Weiteres abzunehmen und ebenfalls un⸗ ter Anzeige der betreffenden Sachen und der näheren Umstände jedenfalls
8 ““
einzusenden. Langenbielau, den
Diese Bekanntmachung publizir
richte ich an mehrere hierbei betheiligte dem ihnen ertheilten Auftrage sich mit da leider die Erfahrungen der vorigen
Nhein⸗Provinz. In der angeklagt war, „am 28. Dezember nischen Eisenbahn zwischen bölzerne Werkzeuge auf die Schien dernisse den Transport auf der Ba haben“, für schuldig, vorsätzlich
der Eisenbahn⸗Anlagen vom 30. Zuchthausstrafe.
zum warnenden Beispiel dienen.
vom 8. Juni erklärten die Geschworenen den Ackerknecht F.,
Schienen hingelegt und durch diese Hindernisse — der Babhn in Gefahr gebracht zu haben, fanden es jedoch nicht er⸗ wiesen, daß er die Gefahr auch absichtlich habe herbeiführen wollen. Der Gerichtshof verurtheilte hierauf den Angeklagten (unter Anwen⸗ dung des §. 1 der Verordnung wegen der Bestrafung der Beschädiger
g8. Juni 1844. von Kehler, als
Kommissarius der Königlichen Regierung zu Breslau.“
t der Königliche Landrath schweid⸗
nitzer Kreises mit folgendem Zusatze: 49 e „Indem ich vorstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß bringe,
Ortsgerichte die ernste Aufforderung, aller Rücksichtslosigkeit zu unterziehen, Woche bewiesen haben, wie einzelne
Insassen des Kreises sich so leicht verleiten lassen, von gesetzlicher Ordnung, Pflichtgefühl und guter Sitte abzuweichen.“
Sitzung des Assisenhofes zu Köln welcher 1843 auf der Fahrbahn der rhei⸗
Köln und Müngersdorf vorsätzlich zwei
en hingelegt und durch diese Hin
hn absichtlich in Gefahr gesetzt zu die fraglichen Werkzeuge auf die den Transport auf
November 1840) zu fünfjähriger
Königreich Sachsen.
Gustav⸗Adolph⸗Stiftung“ wird sei am 10. und 11. September in G Vorstand bemerkt in der Einladun sehr erfreulich sein werde, bei der
und recht viele sonstige Freunde
auf dessen Aufforderung hin,
Buchholz, Chemnitz mit 1000 Mitg.
Pegau, Penig. . Entstehen begriffen. Nach einen in Leipzig allein 77 Zeitschriften ers 1832 nur auf 52, und im Jahre
das im Jahre 1832 mi Jahre
sich eine Totalsumme
ken, daß mehrere
ist, was besonders auch von Dres Königreich Hannover.
mer über das Ausgabe⸗Budget, de sition I. 2. Provinzial Landsch
rovin;
Position für die fung von Seiten der Königlichen? mäßig zusammenberufen sei. Die schaft des t b schaftlicher Gegenstände wiederum al
Angelegenheiten der Provinz von d digt werden können“,
können; vor Beendigung der Revision schaft nicht wohl stattfinden.
in der zweiten Kammer angeregte nisterial⸗Direktor und Abg. Regen
Vereine, welche ihm besondere Mittheilungen zu
en leipziger Hauptverein der Gustav⸗Adolph⸗C 1“ bereits manche theils schon bestehende,
6 „o „ 9 „ theils neugebildete Vereine in Sachsen gereiht, so Annaberg, Borna,
1843 elf, Dresden hingegen WV in den Provinzialstädten erscheinenden Blätter mit hinzu, so ergie⸗ b der Zeitschriften von 153 im Fh n ect er. G 3⸗ ierbei i bemer⸗ also 47 mehr als im Jahre 1832. Hierbei ist nun noch e be g getse der fachwissenschaftlichen, in Leipzig . Zeitschriften von der Zeitungs⸗Expedition nicht debitirt werden, 1l die Zahl der leipziger Zeitschriften noch etwas zu niedrig veranschlag
von jeher alljährlich konvozirt worden,
Großherzogthum Baden. Kammer der Stände vom 12. Juni richtete Freiherr von Andlaw an die Minister⸗Bank die Frage, wie es sich mit der neuerdings wieder
Ausland. Deutsche Bundesstaaten.
Der „Evangelische Verein der ne diesjährige Haupt⸗Versammlung öttingen halten. Der Central⸗ g, daß es dem Gesammt⸗Verein Versammlung Abgeordnete anderer machen wünschten, seines Werkes zu sehen. — An Stiftung haben sich,
liedern, Kolditz, Frankenberg, Frei⸗
berg, Grithayn, Glauchau, Grimma, Lommatzsch, Neustädtel, Oelsnitz,
Schlettau, Stollberg, Zwickau und andere sind im
n von der leipziger Zeitungs Expe⸗
8
dition ausgegebenen Verzeichnisse ergiebt sich, daß zu Ende des Jahres 1843
chienen, eine Zahl, die sich im Jahr 1841 auf 65 belief. Grimma,
teiner Zeitschrift verzeichnet war, zählte im
Rechnet man die so ergiebt
den gilt.
Die erste Kammer der Stände hat in übrer Sitzung vom 7. Juni, bei Erwägung der Beschlüsse der zweiten Kam⸗
n Beschluß letzterer Kammer (zu Po⸗ aften):
önigli ie äußern: Bei ei Ausgabe⸗ Der en RNegierung zu äußern: Bei Gelegenheit der Ausg „Der Königlichen Neg nials Landschaften sei es 5 Sprache e je Landschaft des Fürstenthums Osna brück, die nur auf eru⸗ 89 d Regierung sich versammeln könne, und
seit dem Jahre 1836 nicht regel⸗ allgemeinen Stände des Königreichs
dürfen daher, auf den Grund des §. 82 des Landes⸗Verfassungs⸗Gesetzes, die Königliche Regierung um so mehr ersuchen, für die Folge die Land⸗ Fürstenthums Osnabrück Behufs Berathung provinzialland⸗
ljährlich zusammenzuberufen, als sonst
die desfallsigen Kosten vergebens aufgewandt werden und die wichtigsten
er Landschaft nicht berathen und erle⸗
nach längerer Verhandlung unter Dissens von zwei Mitgliedern abgelehnt. Ein Redner hob namentlich hervor, die Verfassung der osnabrückschen Land⸗ schaft erfordere eine durchgreifende Revision; diese sei begonnen worden, habe aber wegen der mannigfach obschwebenden Zweifel nicht beendet werden
n könne aber eine Berufung der Land⸗ In der Sitzung der ersten
n, und diesmal auch von dem Mi⸗ auer für erwähnenswerth erklärten
Aufhebung der Universität Freiburg verhalte. Staatsrath von Rüdt
den, da, wie wir so eben erfahren, dasselbe in Minden, der jetzigen Garni⸗ son des Regiments, bereits mit bekannten, kriegerischen Melodieen versehen worden ist.
1.“
Gesangbildung. 4.
Gesangschule für gebildete Stände, ein theoretisch⸗ peaktisches Handbuch für Alle, welche den höheren Gesang jeben, lernen oder lehren, zunächst als Leitfaden für seine Schüler ausgearbeitet von C. G. Nehrlich, Lehrer des Gesangs und Direktor des Gesang⸗Konservatoriums zu Berlin.
Mitt keiner Kunst⸗Theorie ist es schlechter bestellt, als mit der Theorie des Gesanges, und nichts spiegelt den Materialismus der Zeit auf eine ab⸗ v2. Weise in sich ab, als der Kunstgesang. Die Kunst, welche der eele am meisten erlaubt, in ihrer vollsten Unmittelbarkeit und reinsten In⸗ nerlichkeit aus sich selbst herauszutreten und so das lebendigste Schöne zur Offenbarung zu bringen, ist ihr am meisten verschlossen; das Innerlichste ist zum Aeußerlichsten, das Heiligste zum Weltlichsten geworden. Wenn der Ton nur der mechanisch⸗musikalischen Gesetzmäßigkeit genügt und eine ge⸗ machte Leidenschaftlichkeit kundgiebt, ist man zusrieden; ob er der Abdruck edler oder blios das Abbild der gemeinen Sinnlichkeit ist, ob er aus der Seele oder blos aus der Kehle kommt, danach fragt man nicht. Kein solchen Umständen große Sänger und Sängeringen eltener werden und die Gesang⸗Bi 5 e Bil⸗
vens n ee die Gesang⸗Bildung aufgehört hat, ein er Gesang, als Bildungsmittel der Innerlichkeit des Menschen, ist von unermeßlicher Wichtigkeit sar Staat 8,2e-ndSnns 88,. tung wird vielleicht den Politikern, Theologen und Künstlern von Fach zu enthusiastisch Ningen, ist aber nichssvestowend 8. 8 b 72 ½ nur auf dem innersten Wesen des G eeee. Daten. In der es Gesanges, sondern auch auf historischen
e. Eeaeu. Welt hat er bei den Griechen dem Staate
der Kirche und der der neueren Zeit ist
christlichen dagegen, vorzüglich in Italien, Kunst die wesenili sten Dienste geleistet; in er nach und nach in der Musik untergegangen
und eine bloße Musik der Kehle geworden. Als Musik der Kehle hat der Gesang keine Wirkung auf die Seele, weder bei dem, der ihn erlernt, noch bei dem, der ihn hört, denn er kommt nicht aus der Seele und dringt darum auch nicht in die Seele; er ist eine mechanische Fertigkeit, wie jede andere, und viele tüchtige Männer sprechen ihm aus diesem Grunde seine Bedeut⸗ samkeit für die höchsten Interessen der Menschheit mit Recht ab. Aber was dem Gesange auf der Stufe seiner Erniedrigung abgesprochen werden muß, das ist ihm nicht auf der Stufe seiner mög ichen Vollenoung abzusprechen, auf der er als der Träger der edelsten Innerlichkeit, sowohl bei denen, die ihn erlernen, als auch bei denen, die ihn hören, jene Welt ins Bewußtsein ruft, ohne welche Staat, Kirche und Kunst auf Sand bauen. Was müßte unsere Zeit für herrliche Erscheinungen bieten, wenn die tausend edlen An⸗ regungen, die heutzutage allenthalben von oben ausgehen, unten einen fruchtbaren Boden fänden! Aber an dem fruchtbaren Boden fehlt es so häufig. Und warum? Weil alle Mittel fehlschlagen, den Sand hinweg zu räumen, mit dem der Materialismus alle Gemüther üͤberzogen hat. Ein Mittel hat man aber noch nicht versucht, eine Reform des Gesang⸗Unterrichts. Die Bildung von Gesang⸗Vereinen in allen Stän⸗ den scheint darauf hinzuweisen, daß der Gesang nach dem Rathschlusse der Vorsehung der Träger eines höheren Volkslebens werden solle. Aber für diesen Zweck muß ein neuer Geist in denselben kommen, muß er Seelen⸗ Musik werden, muß er als die schönste Blüthe der Humanität erzielt, als Gymnastik des ganzen aus Körper und Seele bestehenden Menschenwesens betrieben werden.
Mit diesem neuen Geiste tritt Herr Nehrlich in seiner „Gesang⸗ Schule für gebildete Stände“ auf. Es möchte wenig Menschen 1.gs welche von dem unwürdigen Zustande des Kunstgesanges so tief LS. und von Begeisterung, ihn zu heben, so durchdrungen 8 wie vea 5 fasser dieses merkwürdigen Buches, dessen Inhalt um so eegenene ist, je allgemeiner sich die Sehnsucht nach einem besseren Zußande 7. Gesanges allenthalben ausspricht. Es erscheint als die Saat die ein weit und breit bestellter Acker längst geharrt hat. An Säeleuten fehlt es freilich noch, aber auch sie werden bald herangezogen sein, wenn
Publikum Anklang findet.
In dem Werke Nehrlich’'s jemals einen Einfluß auf den Ge heiligen Bunde vereinigt; in
ihn darauf hin, von der Kirche das ihm, daß der Kunstgesang, der hß Europa entzückte, der Kirche
Seele belebende Schönheit offenbar
für dieselben zu erfüllen.
Jene ist das Licht,
beide müssen zusammentreten,
einer Vollendung gelangen soll.“ Die Mittel, welche Herr Nehrli
Die mechanisch musikalische Bildung Tonbildung und bezieht sich Ton von seiner physikalischen Seite,
das diese Ostern vom Verfasser für seine keformatorischen estrebungen er⸗
öfsnete Gesang⸗Konservatorium, worüber wir schon früher berichtet, bei dem
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tritt; sie kann den Ton weder in
seiner e 1 sich Religion, Kunst und Wissenschaft die Hände, um die jeit wieder in ihre Rechte einzusetzen.
„Die Religion“, die Hände, die Kunst aber führt dafür das Werk der Religion zu Ende. diese die Wärme für die Veredlung des wenn das Werk der Veredlung zu irgend
sang ins Leben zu führen, sind dreierlei 2) physiologische und 3) psychologische. s die allgemeine musikalische Gesetzmäßigkeit, die zweite lehrt ihn auf eine dem Wesen des menschlichen Stimm⸗Organismus angemessene Weise naturgemäß erzeugen, die dritte endlich macht ihn zum Träger der künstlerischen Seele.
Diese Anstalt beabsichtigt neben der Bildung von praktischen Sängern und Sängerinnen, sie mögen als Dilettanten oder als Künstler wirken wollen, vorzüglich die Erziehung von Lehrern und Leh⸗ rerinnen des Gesangs in seiner höchsten Bedeutung und dürfte sonach auch für den Staat als ein wirksames Beförderungsmittel wahrer Seelenkultur von den heilsamsten Folgen sich erweisen. daraus der herrlichste Segen erwachsen.
Für Kirche und Kunst muß
sich alle Mächte, die edlen ist des Menschen geübt, zu einem Theorie des Gesanges reichen Innerlich⸗
Seine theologischen Studien wiesen Heil zu erwarten; die Geschichte sagte
haben
der zur Zeit der großen italienischen Schule
entstammte; die Vergleichung des Ge⸗
anges mit dem Menschenwesen überzeugte ihn vollends, daß der Gesang vor allen Dingen der Kirche genügen müsse, wenn seine wahre, die innerste
werden sollte. Er sucht daher seine
Schüler vor allen Dingen für die religiösen Ideen zu gewinnen und durch Einübung llassischer Kirchen⸗Compositionen das Gemüth derselben mit Wärme
agt er, „arbeitet der Kunst in
Menschen;
ch anwendet, um einen würdigen Ge⸗ Art: 1) mechanisch⸗musikalische, Die erste Art stellt den Ton unter
des Tons ist der äußerlichste Theil der
nur auf den Ton, wie er eben ist, auf den
wie er in der Instrumental⸗Musik auf⸗ seinem inneren noch in seinem äuße
Der Eindruck, den diese Entscheidung hervorbrachte, war in jeder Beziehung ein günstiger, und der Fall dürfte Böswilligen
erklärte, die Regierung denke nicht entfernt daran, die Universität aufzuheben, und Staatsrath Nebenius setzte hinzu, daß ihr als ka⸗ tholischer Lehr⸗Anstalt der wissenschaftliche Wirkungskreis nie entzogen werden könne.
Großherzogthum Oldenburg. Die „Gewerbe⸗Aus⸗ stellung inländischer Industrie⸗Erzeugnisse“ ist am 9. Juni im Ka⸗ sinosaale zu Oldenburg eröffnet worden. Das Verzeichniß weist über 550 Nummern der ausgestellten Gegenstände auf; aus fast allen Theilen des Landes, mit Ausnahme von Birkenfeld, sind Beiträge eingelaufen. Im Ganzen zeigt diese Ausstellung (es ist die zweite seit Gründung des oldenburgischen Gewerbe⸗Vereins) einen nicht un⸗ bedeutenden Fortschritt und ein reges Streben, dem allgemeinen in⸗ dustriellen Aufschwunge unserer Zeit zu folgen.
Herzogthum Braunschweig. Seit dem 12. Juni ist zu Braunschweig eine Rabbinen⸗Versammlung zusammengetreten und mit der Berathung ihrer Statuten beschäftigt. Mehrere der er warteten Rabbinen und israelitischen Religionslehrer sind ausgeblieben. Zu den Versammlungen, welchen der württembergische Rabbiner und Mitglied des israelitischen Kirchen⸗Raths von Stuttgart, Dr. Maier, präsidirt, ist Jedermann der Zutritt gestattet; sie werden im Saale des Prinzen Wilhelm gehalten. Die Vorsteher der Gemeinde zu Braunschweig, so wie ein eigenes Comité, haben den Rabbinen ꝛc., die zu dieser Versammlung dort eingetroffen sind, den gastlichsten Empfang bereitet.
Freie Stadt Hamburg. In der Nacht zum 16. Juni ist zu Hamburg der hochverdiente Bürgermeister Dr. Schlüter ge storben
1 oeI11“ Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 13. Juni. Sämmt⸗ liche Artikel des Gesetz⸗Entwurfs über die Erfindungs⸗Patente wur⸗ den heute in der Fassung, welche die Deputirten⸗Kammer ihnen ge geben hat, ohne Amendements und fast ohne Diskussion angenommen. Nur über den gesammten Entwurf konnte noch nicht abgestimmt wer⸗
den, weil nicht mehr die nöthige Anzahl von Mitgliedern anwe⸗ send war.
„ ““
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 13. Juni. Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Dumon, suchte, wie schon erwähnt, in der Rede, womit er das zweite Amendement zu dem Ge⸗ setz⸗Entwurf über die Eisenbahn von Orleans nach Bordeaux be⸗ kämpfte, alle von den Anhängern des Systems der bloßen Pachtge sellschaften aufgestellten Argumente zu widerlegen. Er zeigte durch Berechnungen, daß der Staat bei dem System des Gesetzes von 1842 mindestens eine gleiche Einnahme haben würde, wie bei dem entge⸗ gengesetzten System, welches in anderen Beziehungen so viel zu wünschen lasse. Ueber die Einwendungen, welche mit Hinsicht auf den Actienschwindel und den Fahrtarif gegen das System der Regierung erhoben worden sind, sagte der Minister: b
„Die Pachtgesellschaften würden noch viel mehr Anlaß zur Agiotage ge⸗ ben, als die Finanz⸗Gesellschaften. Dieses Geschäft besteht in der That darin, daß man verkauft, was man nicht hat, und daß man kauft, was man nicht geliefert erhalten will. Es wird durch die Aussicht auf plötzliche Schwankungen in den Coursen begünstigt, und die Actien der Pachtgesell⸗ schaften würden solchen Schwankungen weit mehr unterworfen sein, als die der Finanz⸗Gesellschaften. Ich nehme nur ein Beispiel: Im Jahre 1840 waren die Eisenbahnen noch nicht in Gunst, man war noch nicht kühn ge⸗ nug, die Sache zu versuchen, und die Actien blieben auf einem etwas unter dem Pari stehenden Cours; erst als die Einträglichkeit der Unternehmungen bekannt wurde, gingen sie in die Höhe. Natürlich suchten die Gesellschaften den Vortheil eines Aequivalents für das Risiko, dem sie sich unterzogen hatten, zu ärndten; sie hatten zu möglichst wohlfeilem Preise Actien ange⸗ kauft, und verkauften sie nun zu möglichst hohem Course; es war dies eine erlaubte Speculation, kein Actienschwindel. Was die ökonomische Frage betrifft, so hat man gesagt, die Regierung könnte, wenn sie die Bahnen in Händen hätte, durch Differenzial⸗Tarife, nach Gutachten, die Wiederausfuhr begünstigen. Ich bin erstaunt darüber, die Gegner des Systems der Wiederausfuhr⸗ Prämien so plötzlich anderer Meinung zu sehen. Sie behaupteten früher, man dürfe den Wiederausführenden nur den Rückzoll zahlen, denn eine Prämie würde zur Folge haben, daß der Ausländer gewisse Erzeugnisse wohlfeiler erhielte, als der französische Konsument. Eine Tarif⸗Ermäßi⸗ gung wäre aber nichts Anderes, als eine Wiederausfuhr⸗Prämie. Will man zu diesem System zurückkehren, so sage man es offen. Man hat be⸗ hauptet, es würde im Fall des Rückkaufs der Eisenbahnen eine schwere Last auf die Steuerpflichtigen fallen. Wer aber sieht nicht ein, daß in die⸗ sem Falle der Staat mit der einen Hand empfangen würde, was er mit der anderen gäbe, denn der Rückkauf kann nicht stattfinden, ohne daß der Staat in den Genuß eintritt; also verschwindet auch diese vermeintliche Beschwerde.“
Hierauf war Herr Dumon noch bemüht, den französischen Lastenbüchern den Vorzug vor denen der englischen Eisenbahn⸗Gesetze zu vindiziren und fragte, welche Verbesserungen man wohl noch wün⸗ schen könnte, und für welche möglichen Fälle nicht im voraus Bedacht genommen wäre. Die übrigen Verhandlungen dieser Sitzung ent hielten nichts Neues und können daher füglich übergangen werden. Die Abstimmung über das vorliegende Amendement und den dritten Artikel des Gesetz⸗Entwurfs wurde auf den nächsten Tag verschoben.
Paris, 14. Juni. Der Prinz von Joinville ist gestern, nach⸗ dem er noch eine Konferenz mit dem Kriegs⸗ und dem Marine⸗Mi⸗ nister gehabt hatte, in Begleitung mehrerer Stabs⸗Offiziere nach Toulon abgereist. Man glaubt, daß er seine Flagge am Bord des Dreideckers „le Souverain“ aufpflanzen wird. Herr Varnier, Mit⸗ glied der wissenschaftlichen Kommission für Algier, der nach dem Trak⸗ tat an der Taffna zwei Jahre lang Frankreich bei Abd el Kader re⸗ präsentirte, ist dem Prinzen für die marokkanische Expedition bei⸗ gegeben. “
Die Pairs⸗Kammer hat in dieser Session folgende Gesetz⸗Ent würfe votirt: 1) über die Eisenbahn⸗Polizei, 2) über den Sekundär⸗ Unterricht, 3) über das Budget für 1844, 4) über die Fuhrwerks⸗ Polizei, 5) über eine National⸗Belohnung, 6) über die Jagd⸗Polizei, 7) über die Gewerbesteuer, 8) über die griechische Anleihe, 9) über die geheimen Ausgaben, 10) über die Militair⸗Pensionen für 1844, 11) über die Rekrutirung; außerdem 26 Gesetz⸗Entwürfe von lokalem Interesse und über Territorial⸗Abgränzungen. Zur Berathung liegen ihr noch vor: 1) die Aufsicht über die Verurtheilten, 2) Die Wein⸗ fälschung, 3) die Erfindungs⸗Patente, 4) die Einberufung der 80,0000 Mann, 5) die legislative Verfassung der Kolonieen, 6) die Feier des vierzehnten Jahresfestes der Juli⸗Revolution, 7) die Eisenbahn von Montpellier nach Nismes, 8) die Vollendung der Zu⸗ gänge des Pantheon, und 9) die Gefängniß⸗Reform. Ueber die vier ersteren dieser Gesetz⸗Entwürfe ist bereits der Bericht erstattet, über die anderen sind die Berichterstatter von den Kommissionen ernannt. Dazu kommen noch die Gesetz⸗Entwürfe, welche die Deputirten⸗Kam⸗ mer bis zum Schlusse der Session annehmen wird, und welche die Pairs⸗Kammer nöthigen werden, ihre Sitzungen noch 3 bis 4 Wo⸗ chen nach dem Schlusse der Deputirten⸗Kammer zu verlängern.
Sir Henry Hardinge, der neue General Gouverneur von Ost⸗ indien, ist auf seinem Wege dahin, den er über Marseille und Aegypten nimmt, hier eingetroffen und dem Könige durch Lord Cowley und Herrn Guizot vorgestellt worden.
I1 Paris, 14 Juni. In der heutigen Sitzung der Deputir⸗ ten⸗Kammer wurde die gestern abgebrochene Diskussion über die Eisen⸗ bahn von Orleans nach Bordeaux fortgesetzt. Die Kammer hatte gestern am Schlusse der Sitzung den Schluß der Diskussion über das Amendement der Herren Muret de Bort und Chasseloup⸗Laubat aus gesprochen, wonach der Bau der Eisenbahnen und die Legung der Schienen auf Staatskosten geschehen soll, wobei ihm jedoch frei stehen solle, die Eisenbahnen dann zum Betrieb an Gesellschaften zu ver⸗ pachten. Heute sollte nun darüber abgestimmt werden. Lebhafte Bewegung ist in der ganzen Versammlung bemerkbar.
Herr Bineau verlangt das Wort für ein Unter⸗Amendement, das er auf der Tribüne selbst redigirt, des Inhalts: „Eine Summe von 12 Millionen ist sür die Eisenbahn von Orleaus nach Tours und eine andere Summe von 36 Millionen für die von Tours nach Bordeaux bewilligt.“ Der Antragsteller entwickelt sein Amendement, das nur beantragt worden zu sein scheint, um die These wieder vorzubringen, daß die Kammer ohne In⸗ fonsequenz das 1842 von ihr votirte Gesetz wieder aufgeben und eine andere Weise der Ausführung der Eisenbahnen, als die durch jenes Gesetz festge⸗ stellten, an deren Platz setzen könne.
Herr Bineau will die Ausführung der Bahnen einzig und allein durch den Staat. (Herr Bineau ist selbst ein ausgezeichneter Ingenieur und also Sachverständiger, der die Fortschritte der Wissenschaft und der Mechanik, welche seit 1842 gemacht worden sind, namentlich in Betreff des Eisenbahnwesens, genau kennt und zu würdigen versteht.) Seiner Ueber⸗ zeugung zufolge müßte das Gesetz von 1842, das gut sein mochte zu der Zeit, als es votirt wurde, jetzt in Folge des Mißbrauches, den man mit diesem Gesetze getrieben, als unanwendbar betrachtet werden. Indeß zieht am Schluß seiner Rede doch sein Unter⸗Amendement wieder zurück.
Die Kammer schreitet unter allgemeiner Spannung und tiefer Stille zur Abstimmung über das Amendement. Es wird verworfen, doch anscheinend nicht mit sehr starker Mehrheit. Die Kammer schrei⸗ tet nun zu Art. 2, nach welchem von der im vorausgehenden Artikel erwähnten Anweisung von 54 Millionen dem Minister der öffentli⸗ chen Arbeiten für das Etatsjahr 1844 ein Kredit von 4 Mill. und für 1845 ein solcher von 10 Mill. eröffnet werden soll. Dieser Ar tikel wird ohne Diskussion angenommen. Nach Art. 3 ist der Mini⸗ ster der öffentlichen Arbeiten ermächtigt, die Eisenbahn von Orleans nach Tours und Bordeaux in Pacht zu geben, vermittelst einer Dauer des Genusses, die 41 Jahr und 16 Tage nicht überschreiten soll, von der für die Legung des Schienenweges festgesetzten Frist an gerechnet, gemäß den Klauseln und Bedingungen des Lastenbuches (cahier des charges) das dem gegenwärtigen Gesetze angehängt ist.
1 Die Herren Houzeau Muiron, von Bussieres und Luneau schlagen vor, statt dieses Artikels den folgenden zu setzen: „Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist ermächtigt, auf der Eisenbahn zwischen Orleans und Tours die Schienen legen zu lassen. Eine Summe von 111 Millio⸗ nen ist zur Legung der Schienen auf dem besagten Theile der Bahn ange⸗ wiesen außer dem bereits durch das Gesetz vom 11. Juni 1842 eröffneten Kredite.“ Herr Luneau entwickelt und begründet dieses System in langer ausführlicher Rede. Er beschwört die Kammer, sich in Zukunft nicht an konzessionirte Gesellschaften zu binden.
Herr Dufaure, der Berichterstatter, bemerkt, das Amendement, das jetzt diskutirt werde, sei nur die Wiederhervorziehung des Systems des Herrn Muret de Bort, das bereits verworfen worden.
Das Amendement wird darauf zur Abstimmung gebracht und
verworfen. Der Präsident schickt sich nun an, über Art. 3 des Gesetzes abstimmen zu lassen. Der Berichterstatter bemerkt aber, es scheine ihm der Augenblick gekommen, der Kammer das Lastenbuch zur Gutheißung vorzulegen.
Heir Lherbette verlangt, daß eine Art von Spezial⸗Verfahren im Lastenbuch in Bezug auf die Polizei der Eisenbahnen festgesetzt werde.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten entgegnet, dieser Punkt sei bereits durch das Gesetz über die Polizei der Eisenbahnen vorbedacht, das der Kammer schon vorliege.
Herr Luneau bekämpft mehrere Punkte des Lastenbuchs, namentlich die Abtheilung der Tarife für die Zweigbahnen.
Der Berichterstatter entgegnet, die Kommission habe die von der Kammer bei der Diskussion der Eisenbahn von Montpellier nach Nimes ge⸗ faßten Beschlüsse reiflich in Betracht gezogen und dieselbe Theilung der Ta⸗ rife in Wege⸗ und Transport⸗Gelder angenommen.
Herr Luneau behauptet, zwischen diesen beiden Bahnen bestehe keine Aehnlichkeit.
Der Berichterstatter beharrt bei seiner Ansicht, daß die Kommission das von der Kammer angenommene Eisenbahngesetz zur Grundlage habe nehmen müssen. 1
Auf morgen ist die Deputirten⸗Kammer in ihre Büreaus zusam⸗ menberufen, um das Gesetz über den Sekundär⸗Unterricht zu besprechen. Dies wird die einzige Erörterung der Deputirten⸗Kammer über die⸗ ses Gesetz in der gegenwärtigen Session sein und man ist daher auf die Diskussion sehr gespannt.
Grossbritanien und Irland.
Oberhaus. Sitzung vom 13. Juni. (Nachtrag.) Nach⸗ dem über die marokkanischen Angelegenheiten verhandelt worden war, beschäftigte die Lords eine längere Debatte über den Antrag Lord Monteagle'’s, ein Spezial⸗Comité zu ernennen, welches die Ein⸗ fuhrzölle in Betracht nehmen und prüfen sollte, inwiefern die beste⸗ henden Schutzzölle auf den Handel mit dem Auslande, den Gewerb⸗ fleiß im Innern und die Wohlfahrt des Landes überhaupt vortheilhaft oder nachtheilig einwirken. Der edle Lord bezweckte mit seinem Antrage eine Herabsetzung der Zölle und machte bemerklich, daß gerade der jetzige Zeitpunkt, da die Einkommensteuer 1 ½ Millionen mehr einbringe, als veranschlagt worden (5,250,000 Pfd. anstatt 3,700,000 Pfd.), dazu am geeignetsten sei, indem diese Steuer die Mittel darbiete, den im Anfange unvermeidlichen Ausfall in der Zoll⸗Einnahme zu decken. Das Schutzzoll-⸗System zu Gunsten der eigenen Produkte hat indeß in England zur Zeit noch so viele Vertreter, daß die Minister es gar nicht einmal nöthig fanden, den Antrag durch bedeutende Redner ihrer Partei bekämpfen zu lassen. Lord Dalhousie sprach einige Worte dagegen. Der Antrag wurde am Schlusse der Sitzung mit 184 ge⸗ gen 75 Stimmen verworfen.
Unterhaus. Sitzung vom 12. Juni. Die heute fort⸗ gesetzte Debatte über den Antrag des Herrn Ward in Betreff der Revenüen der irländischen Staatskirche wurde auf Seiten der Oppo⸗ sition unter anderen weniger bedeutenden Rednern hauptsächlich durch Lord John Russell und Sir Charles Napier geleitet, welchen Sir R. Peel und Sir James Graham von Seiten der Minister antworteten. Das Resultat ist bekannt und wir haben nur die Haupt⸗
Argumente der Redner für und wider den Antrag in Kürze zu reka⸗ pituliren.
Sir Charles Napier, der bekannte Commodore, zu radikalen voli⸗ tischen Grundsätzen sich bekennend, verlangte die Gleichstellung der katholischen und Episkopal⸗Kirche in Irland, um den Gefahren vorzubeugen, welche im Falle eines Krieges England von Irland aus drohten. „Wir haben zwar gegenwärtig Frieden“, sagte er, „aber wer kann sagen, wie lange derselbe noch dauern wird? Die Dinge stehen nicht zum Besten zwischen diesem Lande und Amerika in Bezug auf die Oregonfrage. So lange Irland in seinem gegenwärtigen aufgeregten Zustande verharrt, ist unser Land schwach, und werden andere Länder, mit denen wir Verträge abzuschließen uns be⸗ mühen, stark. Die Franzosen verbinden sich jetzt mit Spanien, um Marokko zu bekriegen. Wenn sie nun eine Armee in Ceuta ans Land setzen, sind wir nicht verpflichtet, dagegen Widerstand zu erheben? Wenn nun der Krieg ausbräche und 30,000 bis 40,000 Franzosen in Irland landeten, was wãre die Folge davon? Die Regierung dieses Landes muß Irland die lang ersehnten Heilmittel bringen, und sie darf nicht warten, bis es zu spät ist.
. Sir Ja mes Graham: der ehrenwerthe und tapfere Commodore spricht von Kriegen und Kriegsgerüchten. Er sieht den Prinzen von Join⸗ ville schon im Besitz der Mündungen des Kanals und sagt, wir hätten keinen Augenblick zu verlieren; wenn wir nicht sofort die irländische Staats⸗ kirche zu schützen aufhörten, würde die Sicherheit des Reiches gefährdet Mit solcher Behauptung thut er der römisch⸗katholischen Bevölkerung Ir⸗ lands wahrlich ein großes Unrecht. Ich glaube es nicht, daß dieselbe bei dem Ein⸗ treten eines Krieges ihrer gewohnten Tapferkeit, Treue und Bravheit entbehren und in der Stunde der Gefahr Großbritanien jenen Beistand versagen würde den sie stets so bereitwillig genährt hat. Solche Drohungen dürfen auf die Bera⸗ thungen des Hauses keinen Einfluß üben. Sollte indeß einmal eine solche Noth wirklich eintreten, so wird man ihr wohl nicht besser abhelfen können als wenn man den ehrenwerthen und tapferen Commodore selbst beauftragt, sie zu beseitigen, und wenn derselbe anderswo seine Pflichten erfüllt, als hier im Hause, wenn er hier nicht mehr Drohungen ausspricht, sondern anderswo seine Feinde vernichtet, so dürften die Mündungen des Kanals wohl nicht leicht in fremden Besitz gelangen. Was nun der Antrag des Herrn Ward betreffe, so überwiege das eine Argument, daß nach dem Unions⸗ Vertrage die herrschende Kirche unverletzt aufrecht erhalten werden müsse alle gegen das Fortbestehen dieser Kirche geltend gemachten Beweisgründe und erfordere nothwendigerweise die Verwerfung des Antrages. Diese Vor⸗
Wesen verbessern, wohl aber, unverständig gehandhabt, sehr verschlechtern und übt auf die Seele des Sängers nicht den geringsten läuternden Einfluß. Anders ist es mit der Bildung des Tons von seiner phosiologischen Seite. Diese faßt den Ton als ein Erzeugniß eines eigenthümlichen leben⸗ digen Organismus auf, erzieht ihn durch eine den Gesetzen dieses Organis⸗ mus entsprechende Methode zu seiner möglichsten Kraft und höchsten Rein⸗ heit und befreit ihn von jedem thierischen Nebenklange, der durch die vor⸗ herrschende Thätigkeit dieses oder jenes Theils des Stimm⸗Organismus mit ihm zugleich aus der Kehle zu treten pflegt. Darum wird von vorn herein eine große Sorgfalt darauf verwendet, jede vorherrschende Thätigkeit in dem Stimm⸗Organismus zu beseitigen und alle Theile desselben in das vollkom⸗ menste Gleichgewicht treten zu lassen. Wenn das gelungen ist, sind die Ne⸗ benklänge verschwunden, und der Ton tritt in jener Reinheit auf, die ihn für die Abspiegelung der Seele geschickt macht. Es giebt eine Wechselwir⸗ kung zwischen der Stimme und der Seele, die bis jetzt völlig übersehen wor⸗ den ist, wie eine Menge anderer Entdeckungen, die Herr Nehrlich auf dem Gebiete der Stimmbildung gemacht hat. Jede Einwirkung auf die eine ist eine entsprechende Einwirkung auf die andere; denn die Verschmelzung des Körperlichen und Seelischen des Menschenwesens kommt nirgends auf eine intensivere Weise vor, als in der menschlichen Kehle. Ist der Orga⸗ nismus der Stimme nur erst der Herrschaft der blinden Natur entzogen, so ist die Seele auch im Stande, ihn zum Werkzeuge ihrer wahren Offenba⸗ rung zu machen und in ihrem innersten Wesen in den Ton zu treten. So wahr es nun ist, daß durch die physiologische Freimachung des Stimm⸗Organismus von der blinden Natur auch die Seele frei wird von jeder fremden Macht, die sie hindert, ihr innerstes Leben in Tönen kund zu geben; so ist damit doch noch nicht die künstlerische Vollendung gegeben. Die Töne werden zwar seelisch aus der Kehle herausblühen, aber wenn die Seele nicht in sich klar und reich ist und einer begeisternden Weltan⸗ schauung huldigt, werden sie noch nicht künstlerisch das leisten, was sie zu leisten bestimmt sind. Darum verbindet Herr Nehrlich mit den phpsiolo⸗ gischen Mitteln noch pspchologische Mittel; seine Sänger müssen ihren Geist aufflären, ihre Phantasie bereichern, ihrem Willen durch inneren Adel Stärke leihen; er dringt auf eine Weltanschauung, die das lebendige Walten des durch das Christenthum geoffenbarten Gottes in dem einzelnen Menschen,
in der Geschichte, in der Natur, in der Kunst über allen Zweifel setzt und das Herz zum Frieden mit Gott, mit der Welt, mit sich selbst bringt. Ein ungebildeter Sänger kann nach seiner Ansicht vom Kunstgesange, als dem freien Ergusse des zur höchsten Humanität erzogenen Menschenwesens, kein Kunstsänger sein, ein irreligiöser noch weniger.
Alles das reicht aber lange noch nicht hin, die Nehrlichsche Gesangschule zu charakterisiren; es ist ein zu eigenthümliches, zu reiches Buch, als daß sich in einem lleineren Aufsatze eine vollständige Idee von dem geben ließe, was es enthält. Es besteht aus drei Theilen mit 124 Quartfolioseiten Text und 120 Seiten Noten, welche in 178 vom Leichtesten zum Schwersten fort⸗ schreitenden Uebungen die Theorie in Fleisch und Blut verwandeln sollen. Von den drei Theilen soll der erste oder allgemeine den Leser auf den Standpunkt stellen, von dem aus der Verfasser den Gesang ansieht und lehrt, der zweite oder theoretische mit der eigentlichen Technik des Gesanges vertraut machen, welcher sich der Verfasser bedient, und der praktische die Anwendung der im theoretischen gelieferten Technik lehren. b
So interessant der Inhalt des ersten und dritten Theils ist, so wenig enthalten sie doch den eigentlichen Kern des Nehrlichschen Gesangsystems. Dieser ist in den acht Kapiteln des theoretischen Theils zu suchen. Hier stößt man auf ganz neue Forschungen, die auch für den Arzt und Physiologen von der höchsten Bedeutung sind, für den Komponisten und Sänger aber eine unabsehbare Wichtigkeit haben. Es sind hier die Gründe erörtert, warum manche Stimmen keinen Umfang und keine Kraft haben, und wie sie auf die natür⸗ lichste, leichteste, schnellste, gefahrloseste Weise zu allen jenen Eigenschaften gelangen können, welche dem modernen Gesange so allgemein abgehen. Von den Forschungen Johannes Müller's ausgehend, hat Herr Nehrlich die Thätigkeiten entdeckt, durch welche im Kehlkopfe das Aufsteigen von Tonstufe zu Tonstufe bis zu einer bedeutenden Höhe ohne Anstrengung und deshalb ohne allen Nachtheil für die Gesundheit zu Stande kommt. Er unterscheidet im vollen Umfange der Stimme drei gefaßte und zwei ge⸗ hauchte Register, wonach, da jedes Register vier Töne umfaßt, der na kürliche Umfang einer Stimme 20 Töne enthält. Die Ungleichheit, die durch diese fünf Register in die Stimme kommt, entfernt er nicht durch Verwischung ihres eigenthümlichen Charakters, sondern durch Hervorrufung desselben zu seiner ertremen Entschiedenheit. Auf diese Weise verschafft er
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den normalen Thätigleiten des Stimm⸗Organismus die absoluteste Herr⸗ schaft, dehnt dann sowohl die gehauchten als auch die gefaßten Register zu zwei zusammenhängenden Reihen von gleichen Tönen aus und setzt daraus eine Skala von Tönen zusammen, die der Kunst in jeder Hinsicht zu genügen im Stande sind.
Des beschränkten Raumes wegen kann weiter verfolgt werden. Der Leser wird wohl thun, sich durch eigene Lek⸗ türe eine genauere Kenntniß des Inhalts zu verschaffen, denn derselbe nicht blos für den Sänger, sondern für jeden gebildeten Menschen geschrieben; der Gesang ist in seiner welthistorischen Bedeutung auf⸗ gefaßt und der Weg zu einem ganz neuen Forschungs⸗Gebiete gebahnt das seit Jahrtausenden Brache gelegen hat. Das Buch ist eine bedeu⸗ tungsvolle Erscheinung und als solche auch Allerhöchsten Orts er⸗ kannt worden. Se. Majestät unser Allergnädigster König, mit echt philo⸗ sophischem Geiste die Erscheinungen der Zeit würdigend, haben das Werk Ihres Königlichen Schutzes nicht für unwerth befunden und die Gnade ge⸗ habt, die Dedication desselben huldreichst anzunehmen. Möge es auch an⸗ derwärts die Anerkennung finden, die es verdient, und die Zwecke, für die es ins Leben tritt, in der Nähe und Ferne erfolgreich realisiren.
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Zu Leipzig tauchen zwei gleichartige periodische Unternehmungen auf: eine Novellen⸗ Zeitung und eine Roman⸗Zeitung. — Der Dichter Uhland verweilt gegenwärtig im Bade Homburg v. d. H. zu München hat sich mit der dort sehr geachteten Pianistin Vespermann verlobt. Der Dichter Oehlenschläger ist am 15. Juni von Dresden nach Prag und Wien gereist. Er begiebt sich von da auf eine längere Reise über Salzburg, München, den Rhein entlang, nach Brüssel und Paris und alsdann über Hamburg nach Dänemark zuruück. — Vom Senat zu Frank⸗ furt a. M. ist nunmehr die Stadt⸗Allee für die Aufstellung des Göthe⸗ Denkmals bewilligt worden. 3 1
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