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stattgehabten
seits wieder 1 Staats⸗Rath aus wichtigen Gründen Bedenken gegen die Wahl, so schreitet der Bischof zu einer neuen Wahl.“
weisen.
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igen, 21. Juni. (Alt. Merk.) In der gestern
öö 8 Bank⸗Repräsentanten wurde beschlossen,
daß die Bank⸗Direction ermächtigt werden solle, im Laufe des nächsten
Bank⸗Jahres den vollen Silberfonds anzuschaffen, um die Zettel so⸗
dann für realisirbar erklären zu können. 8 K Am 15ten ist eine neue Medizinal⸗Taxre für Dänemark erschie⸗
8
nen, die mit dem 1. Juli in Kraft treten srll.
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Schweiz. 5 Genf. Die Ernennung des Abbé Marilley zum katholischen
Ober⸗Pfarrer in Genf, welche von unserer Regierung zurückgewiesen wurde, hat zu Differenzen mit dem Bischof von Freiburg und Genf
Anlaß gegeben. Die hiesige Regierung stützt sich dabei auf die im Jahre 1820 mit dem genannten Bischofe abgeschlossene Convention, worin es in dieser Beziehung heißt: „Bei der Ernennung von Geist⸗ lichen und Benefiziaten wird der Bischof, bevor er dieselbe fest bestimmt, den ersten Syndikus davon in Kenntniß setzen, der seiner⸗ dem Staats⸗Rath darüber berichtet. Findet der
Auch nach Art. 102 er neuen Verfassung des Kantons Genf ist der Staats⸗Rath ver⸗
pflichtet, in der Wahl der katholischen Pfarrer zu interveniren und
sie nach reiflicher Prüfung entweder zu genehmigen oder zurückzu⸗
Da nun, trotz dem, daß die Regierung die Wahl des Abbé Marilley zum hiesigen Ober⸗Pfarrer nicht genehmigt, dennoch die definitive Anstellung desselben als Ober⸗Pfarrer, so wie ein Mandement des Bischofs, worin er über Verfolgung und Bedrückung der katho⸗ lischen Kirche in Genf klagt und Jerfelben eine trübe Zukunft weissagt, in der Kirche St. Germain von der Kanzel verkündigt wurde, so ließ der Staats⸗Rath den Abbé Marilley vor einigen Tagen auffordern, den Kanton zu verlassen, und da er dies nicht freiwillig that, so
wurde er am 17ten früh von einem Polizei⸗Kommissar im Wagen
über die Gränze des Kantons Waadt gebracht. Es fand bei dieser Gelegenheit keine Volksbewegung irgend einer Art statt, dagegen sind diplomatische Noten aus Turin und Freiburg eingelaufen, die sich, dem Vernehmen nach, sehr stark gegen das Verfahren des Staats⸗ Raths aussprechen. Der Kanton zahlt seit fünfundzwanzig Jahren nicht unbedeutende Summen an Freiburg für die Heranbildung junger Genfer zu katholischen Geistlichen, und die Regierung wünscht daher ch einen aus dem Lande gebürtigen Geistlichen zu haben.
b Spanien.
8 38 Madrid, 15. Juni. Unsere Nachrichten aus Barcelona eichen bis zum 11ten. Am 10ten Nachmittags wurde der außer⸗ rdentliche Gesandte der hohen Pforte, Fuad Effendi, von der Köni⸗
in in Privataudienz empfangen. Es begleitete ihn sein Legations⸗ Secretair, der Introducteur der Botschafter und der Beamte der Staats⸗Kanzlei, Don Gerardo de Souza, welcher früherhin bei der diesseitigen Gesandtschaft in Konstantinopel angestellt war und nun⸗ mehr dem türkischen Diplomaten als Begleiter auf seiner Reise durch Spanien beigegeben ist. Fuad Effendi richtete an die regierende Kö⸗ nigin, die von ihrer Mutter und Schwester, dem Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten und ihrem Hofstaate umgeben war, folgende Anrede in französischer Sprache: „Madame! Ich habe die Ehre, Ew. Majestät ein Schreiben des Kai⸗ sers, meines Herrn, zu überreichen, das demjenigen zur Antwort dient, wel⸗ ches Ew. Masestät an ihn zu richten geruhten, um ihm die erfreuliche Nach⸗ richt Ihrer Volljährigkeit mitzutheilen. Der Kaiser, mein Souverain, wurde mit lebhaftester Freude erfüllt, als er das große und glückliche Ereigniß er⸗
fuhr, das den erlauchten Händen Ew. Majestät jene Gewalt übergiebt, de⸗ ren Ausübung nicht nur Ihrem Throne Kraft und Würde verleihen, son⸗ dern auch ein sicheres Unterpfand für die Sicherstellung der wahren Inter⸗ essen Ihrer Unterthanen und für die Wohlfahrt des Landes sein wird. Der Kaiser, mein Gebieter, der mit Ew. Majestät durch die Bande einer uner⸗ schütterlichen Freundschaft verbündet ist, hat für seine Pflicht gehalten, Ew. Majestät vermöge dieser feierlichen Botschaft ein öffentliches Zeugniß von dem Antheil abzulegen, den er an einem so heilbringenden nimmt, indem er sich herzlich freut, Ew. Majestät von der iebe, der hrsurcht und der Treue Ihres Volkes umgeben und die Zügel der Regierung zur Be⸗ glückung Spaniens führen zu sehen. Indem mein Souverain mich zu die⸗ ser außerordentlichen Sendung auswählte, wollte er mich mit seinem Ver⸗ trauen beehren, damit ich der Dolmetscher der ihn beseelenden Gesinnungen und der Freundschaft, Eintracht und des vollkommenen Einverständnisses sein möchte, die zwischen beiden Mächten bestehen. Mich selbst, Madame, belebt ein einziger Wunsch, und zwar der, mich während meiner Sendung des Wohlwollens Ew. Majestät würdig zu machen. Geruhen Ew. Maäje⸗ stät, die Huldigung meiner Ehrfurcht und tiefen Dankbarkeit für die artige Aufnahme, die 78 von Seiten der Regierung Ew. Majestät zu Theil wurde, entgegenzunehmen.“
Die Aönigin erwiederte in französischer Sprache Folgendes:
„Mit dem lebhaftesten Vergnügen vernehme Ich die Worte der Freund⸗ schaft und Theilnahme, die Sie im Namen Ihres Souverains auf Veran⸗ lassung Meiner Volljährigkeits⸗Erklärung an Mich richten. Sie können ihm versichern, daß seine Wünsche zu Meinem Besten und zu dem Meiner Un⸗ terthanen nicht lebhafter und aufrichtiger sind, als die, welche Ich an den Allmächtigen zur Wohlfahrt seiner Regierung richte. Und Sie, Herr Ge⸗ sandter, zählen Sie von heute an auf Mein Wohlwollen, als die würdigste Person, welche der Kaiser erwählen konnte, um Mich von seinen freund⸗ schaftlichen Gesinnungen zu unterrichten.“ 1“
Der Gesandte wandte sich darauf an die Königin Christine, um dieselbe, im Namen seines Kaisers, wegen ihrer Rückkehr nach Spa⸗ nien zu beglückwünschen. 3 b
Mit der Ankunft des Marquis Viluma scheint allerdings in Bar⸗ celona eine Art von politischem, dem Ministerium als Richtschnur vor⸗ geschriebenen Programm angelangt zu sein, es soll jedoch in einem anderen Sinne lauten, als man erwartet hatte. Der Marquis galt bis zu seiner Abreise nach England für einen über manche politische Theorieen enttäuschten Mann von rein monarchischen Gesinnungen. In London angekommen, wurde er von Sir Robert Peel befragt, woran es eigentlich läge, daß Spanien noch immer nicht zur Ruhe gelangen und keine geordnete, feststehende Regierung sich geltend machen könne. Der Marquis, mit diplomatischen Formen, wie es scheint, wenig ver⸗ traut, bezeichnete die in Spanien bestehende Constitution als die Haupt⸗
nelle der beständigen Wirren und der Schwäche der Regierung.
jese Behauptung wurde jedoch von Sir Robert Peel nicht nur mit Nachdruck zurückgewiesen, sondern der Marquis erhielt obenein die Antwort, das spanische Gouvernement dürfe nur so lange auf die Achtung und Theilnahme des englischen rechnen, als es die Constitu⸗ tion gewissenhaft befolge und den Weg der Reactionen vermeide. Dieselbe Weisung soll darauf dem zum Staats⸗Minister ernann⸗ ten Marquis auf seiner Rückreise in Paris zu Theil geworden sein. Bei seiner Ankunft in Barcelona soll nun Marquis Viluma darauf hingewiesen haben, daß sowohl das Kabinet von St. James, wie das der Tuilerieen, der spanischen Regierung gewissenhafte Beobachtung der Constitution zur Pflicht mache, und doß man folglich dieser cor- diale emente sich fügen müsse. Man beabsichtigt nun angeblich, bis zum nächsten Oktober, als dem Zeitpunkt, in welchem die Königin Isabella auch verfassungsmäßig die Volljährigkeit erlangt, keine Maß⸗ regeln von umfassender Wichtigkeit zu treffen, dann aber neue Cortes
inzuberufen und unter d Mitwirkung neu zu organisiren. So
auten wenigstens die Beri die arcelona hierher gelangten 1“ ““ 11A4*“*“
mein das Gerücht verbreitet, daß Grisiottis die Brücke von Chal
tere Nachricht leider nur zu wahr. Die Briefe aus Akarnanien reichen bis zum 7ten d. M.
und für glaubwürdig gehalten werden. Vor der Hand fühlen die dortigen Minister das Bedürfniß, sich mit den hier zurückgebliebenen zu besprechen, und da, allem Anschein nach, die Abwesenheit der König⸗ lichen Familie von hier sich sehr verlängern wird, so werden Letztere vermuthlich ihren Aufenthaltsort ebenfalls nach Barcelona verlegen. Auch die hier zurückgebliebenen diplomatischen Agenten fremder Höfe beabsichtigen, sich dorthin zu begeben.
Die feindliche Haltung, welche der Kaiser von Marokko gegen die französischen Truppen in Algerien angenommen hat, erregt hier um so größere Aufmerksamkeit, als derselbe Souverain sich bis jetzt weigert, die von Seiten der spanischen Regierung verlangte Genug⸗ thuung zuzugestehen. Der spanische Vice⸗Konsul, der das Ultimatum von Tanger nach Larrache überbrachte, war unterweges groben Miß⸗ handlungen ausgesetzt und vermochte kaum sein Leben zu retten. In⸗ dessen bietet der englische General⸗Konsul in Tanger Alles auf, um die marokkanische Regierung zu einiger Nachgiebigkeit zu bewegen, und am Zten schiffte der Gouverneur von Gibraltar nach Tetuan hin⸗ über und besprach sich mit dem dortigen Statthalter. Sollte es zu einem förmlichen Bruche zwischen Frankreich und Spanien einerseits und den Marolkanern kommen, so würde natürlich Ceuta ersteren einen wichtigen Anhaltspunkt gewähren. Noch vor kurzem ließ die französische Regierung unter der Hand anfragen, ob die spanische sich gegen eine beträchtliche Geldsumme zur Abtretung Ceuta's zu ver⸗ stehen geneigt wäre, erhielt jedoch eine abschlägige Antwort.
Die Inhaber der Schatzkammer⸗Scheine haben sich bereit erklärt, ihre Papiere gegen dreiprozentige zum Preise von 35 einzutauschen. Letztere sind an der heutigen Börse um etwas gestiegen.
Griechenland. “ w Athen, 10. Juni. Seit einigen Tagen war hier allge⸗
cis abgebrannt habe, und daß es zwischen den Königlichen Truppen und den Anhängern von Grivas zu Thätlichkeiten ge⸗ kommen wäre. Ersteres hat sich nicht bestätigt, dagegen ist die letz⸗
Mit ungefähr 70 Mann, die seine Leibwache bildeten, hatte Grivas die gegen ihn geführten Königlichen Truppen unter dem General Stratos mit bedeutendem Verlust geschlagen, und in Folge dieses Vortheils war er bis Kravara vorgedrun⸗ gen, wo er von den Einwohnern jenes berüchtigten Raubnestes aufs herzlichste empfangen wurde. Dort hat er sich verschanzt, und einige Häuser der Vorstädte, welche Schutz für ein anrückendes Heer bieten konnten, in Asche gelegt. Die drei Gendarmerie⸗Brigaden, welche hingeschickt wurden, um Grivas gefangen zu nehmen, haben, nachdem sie in Akarnanien angekommen waren und sich überzeugt hatten, wie die Sachen standen, sämmtlich die Uniform mit der Fusta⸗ nella vertauscht und sind zu dem Grivasschen Corps übergegangen. Der General Stratos zog sich nach seiner Niederlage nach der Festung Vonitza zurück, von wo er hierher schrieb, und um Verstärkung bat. Heute sind ungefähr 300 Mann dorthin abmarschirt, mit dem Befehl, Grivas todt oder lebendig nach Athen zu bringen. Auch soll das Ministerium durch einen Armeebefehl Grivas seines Ranges, Amts und Gehalts verlustig und für vogelfrei erklärt haben. Eine hie⸗ sige ministerielle Zeitung enthält bereits die Nachricht, daß Grivas gefangen genommen und auf einem englischen Kriegsschiff nach dem Piräus gebracht worden sei. Dieses ist aber nicht der Fall. Nach⸗ dem er sich in Kravara befestigt hatte, war sein Corps auf 600 Mann
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angewachsen, und vermehrte sich täglich. Er nennt seine Leute „das National⸗Heer“ und die Königlichen Truppen „die Anti⸗nationellen.“
Bis jetzt sind die Unruhen auf das Festland beschränkt, aber der Bürgerkrieg wird viel bedeutsamer und gefährlicher werden, wenn er sich nach dem Peloponnes wendet, was leicht geschehen könnte, zumal da die vom Ministerium getroffenen Maßregeln nicht geeignet sind, die Gemüther zu beruhigen. Wie man sagt, sind Befehle nach Morea ergangen, die Generale Plapoutas, Nikitas, Petinezas, Delyannis und Gennaios Kolokotronis, so wie Rigas Palamides, gefangen zu neh⸗ men, wenn sie zu Deputirten erwählt würden.
Auch in der Hauptstadt fängt die Aufregung sich zu zeigen an. Gestern wurde ein gewisser Pantely, ein Hydriote und Redacteur der hiesigen Oppositions⸗Zeitung, der Unabhängige, wegen aufrüh⸗ rerischer Artikel in seinem Hause arretirt, worauf ein Volkshaufen zu Maurokordatos ging und ihm ein Pereat brachte. Doch hatte dieser Vorfall bis jetzt keine weiteren Folgen. 8 ““
Cattaro, 30. Mai. (A. Z.) Vorgestern ging eine englische Korvette hier vor Anker, deren Befehlshaber, Lord Clarence Paget, mit sechs seiner Offiziere nach Montenegro abgereist ist. Der Vla⸗ dika muß auf diesen Besuch vorbereitet gewesen sein, indem er den Offizieren nicht nur einen Adjutanten bis Cattaro zur Begleitung ent⸗ gegensandte, sondern ihnen auch noch einige Stunden Weges entge⸗ genging. Die Aufnahme der Engländer in Cetimje war höchst glän⸗ zend. Nach einer mehrstündigen geheimen Unterredung des Lords mit dem Vladika soll dieser verschiedenen Beamten Befehl ertheilt haben, seinem Gaste die genaueste Auskunft über die politischen, statistischen und kommerziellen Verhältnisse des Landes, namentlich über dessen Stellung zu Rußland u. s. w. zu ertheilen. Nachdem Lord Clarence das Gewünschte erhalten, kehrte er, von der Wache des Vladita begleitet, sogleich nach Cattaro zurück und ging sofort wieder nach Tunis unter Segel, um dem Befehlshaber des Geschwaders über seine auf aus⸗ drücklichen Befehl des britischen Kabinets veranlaßte Sendung Be⸗ richt zu erstatten. 8
La Plata-Staaten. “
☛ Paris, 21. Juni. Die neulich erwähnte Drohung des Admirals Laine an die Regierung von Montevideo bestätigt sich voll⸗ kommen. Das Dokument ist von dem Admiral Laine selbst und vom französischen Konsul Pichon, vom Bord der Fregatte „Africaine“ auf der Rhede aus, am 10. April an den Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten der orientalischen Republik, Don Santiago Vasquez, ge richtet. Es wird darin die Hoffnung ausgesprochen, daß die orien talische Regierung endlich die Rechte Frankreichs und ihr eigenes In teresse besser begreifend, die Nothwendigkeit einsehen werde, dem „Skandal“ ein Ende zu machen, daß ein Theil der französischen Be⸗ völkerung dort die Waffen ergriffen habe, indem man sie zwingen werde, sie niederzulegen, ohne sie unter irgend einem Vorwande wieder ergreifen zu können. Ein Dekret in diesem Sinne müsse auf der Stelle erlassen und vollzogen werden; geschehe dies nicht, seien die bewaff⸗ neten Franzosen nicht binnen 48 Stunden den Befehlen der Regie⸗ rung des Königs unterworfen, so werde der Contre⸗Admiral darin eine Verletzung der den Gesetzen und der Regierung Frankreichs schuldigen Achtung und als einen Bruch zwischen beiden Ländern be⸗ trachten und danach handeln. — Am 12ten April erfolgte die Ant⸗ wort des Ministers, daß die Legion der Freiwilligen aus freiem Antriebe zu bestehen aufgehört, die orientalische Regierung durch ein Dekret, dessen Abschrift beigefügt wird, deren Auflösung ausgesprochen und die Le⸗ gion bereits ihre Waffen abgeliefert habe. Der Minister hofft, daß durch dieses Resultat das gute Einverständniß zwischen beiden Regierungen aufs neue befestigt werde; die französische Regierung, von den Thatsachen rrichtet, den Gesinnungen d orientalischen Regierun
ℳ
Gerechtigkeit widerfahren lassen und mit gewissenhafter Beobachtung des Vertrags ihr Wohlwollen und ihre freundschaftlichen Gesinnungen derselben bewahren; endlich daß der Admiral nach Vollzug der ihm gegebenen Aufträge, mit aller seiner Macht zur Wiederherstellung des wechselseitigen guten Einvernehmens beitragen werde. Die orienta⸗ lische Regierung werde ihrerseits Alles thun, um jede etwa erwach⸗ sende Schwierigkeit auszugleichen, besonders in Betreff der französi⸗ schen Residenten, denen sie vorzugsweise als Bürgern einer mit der orientalischen Regierung durch einen Vertrag verbundenen Nation alle Bürgschaften und Immunitäten zu sichern wünsche, auf welche alle Ausländer ein Recht haben. — Das von der Regierung erlassene Auflösungs⸗Dekret für die Legion ist vom 11. April datirt und un⸗
terzeichnet von dem Präsidenten der Republik, Don Joaquin Suarez,
und den drei Ministern Santiago Vasquez, Melchior Pacheco y Obes, Joso de Bejar. Der Legion wird in den wärmsten Ausdrücken der
Dank für die von ihr geleisteten Dienste und für ihre Hingebung und braves’ Verhalten ausgesprochen. Allein die Leute der Freiwilligen⸗
Legion hatten nur scheinbar sich gefügt. Am 13. April ver⸗
sammelten sie sich ohne Waffen bataillonsweise auf öffent⸗
lichem Platze, wo dann der Oberst Thiebaut, ihr bisheriger
Befehlshaber, an jedes Bataillon das Wort richtete, in wel⸗ chem Sinne, geht aus der Thatsache hervor, daß eine Stunde nachher die Legion wieder gebildet war, da Alle einmüthig erklärten,
die Waffen wieder ergreifen und sich unter die Fahne von Montevideo
stellen, also auf ihre Nationalität als Franzosen verzichten zu wollen. Die Legion fraternisirte mit den Truppen der orientalischen Republik und schwur, eher sterben, als noch einmal die Waffen abgeben zu wollen. Man ist gespannt, was Admiral Laine nun thun wird. Man versichert bereits, Herr Thiers oder Herr Billault wolle neue Inter⸗ pellationen über diese Vorfälle in der Kammer an die Minister richten.
Handels- und Börsen-Uachrichten.
Berlin, 20. Juni. Sämmtliche Course der Eisenbahn Actien und Quittungsbogen waren heute gedrückt; zu den gewichenen Coursen fanden sich indeß viel Käufer, so daß das Geschäft ziemlich umfangreich blieb. .
2% Amsterdam, Juni. Der geringe Widerstand, welcher sich bei den Berathungen der Deputirten gegen das vorliegende Gesetz zur Ab⸗ lösung und Konvertirung von 5⸗ und 42 prozentige gegen Aprozentige Schuld zeigte, wurde schon zu Anfang dieser Woche als ein Zeichen von dessen Annahme angesehen, welche denn auch nach einer zweitägigen öffentlichen Debatte mit großer Stimmen⸗Mehrheit gestern erfolgte. Dadurch entstand eine ziemlich lebhafte Frage für Integrale, die deren täglich etwas steigenden Cours von 61 bis 61 % % emporhalf und auch auf 3⸗ und 4prozentige Schuld einen günstigen Eindruck machte; 5prozentige wirkliche Schuld wich von 100 7à % und ostindische von 100 % fast nicht ab, doch wunde auch wenig verhandelt; Zprozentige wirkliche Schuld blieb verwichenen Montag 75 ½ % und erreichte gestern 75 1% ℳ; Aprozentige ostin⸗ dische Schuld stieg von 94 ⁄3 auf 953 %. Mit den Actien der Handels-Maatschappy ging es bei stillem Geschäft etwas flauer; dagegen haben die Actien der Haarlem⸗Rotterdamer Eisenbahn wieder einen be⸗ deutenden Aufschwung empfunden und beschäftigten die Spekulanten sehr eifrig; der vorigen Sonnabend bis 99 ½ % gestiegene Cours erreichte Mon⸗
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—2
tag 101 %, wich dann wieder 1 % und stieg nachher mit Sätzen von
2 9% bis 105 ½ %; rheinische Actien waren gleichfalls in Frage, wodurch
sie sich von 103 ¾ um 1 ℳ verbesserten. In fremden Staatspapieren fand
nur unbedeutender Preiswechsel statt; alte brasilianische Obligationen ercho⸗ ben sich von 83 bis 83 5, %. Portugiesische schwankten zwischen 46 und ½ 9ℳ Der Geldzins Cours erhält sich auf 3 a 3 ½ ℳ.
Am gestrigen Getraidemarkte war Roggen wenig ausgeboten und bliek
deshalb ohne Umsatz; in Weizen ist dagegen guter Handel gewesen, wobe man die vorigen Course gern anlegte. Bezahlt wurde für Partieen: 128 f. alten weißbunten polnischen Weizen 306 Fl.; 132 pf. jährigen dito 315 Fl.; 131 pfd. jährigen bunten 300 Fl.; 125 pfd. neuen bunten dito 260 Fl. — Gerste blieb preishaltend und Hafer ohne Umsatz. Auswärtige Börsen. Amsterdam, 22. Juni. Niederl. wirkl. Sch. 611 ⁄%. 5 % Span. 21¹ l. 3 % do. 35 ¼. Pass. 5 ⁄. Ausg. 13. Zinsl. 6 ½. Sch. —. Pol. —. 110. 4 % Russ. IHope 90 ¾¼. Antwerpen, 21. Juni. Zinsl. —. Neue Aul. 21 ½. Frankfurt a. M., 23. Juni. 5 % Met. 113 ½. 2009. Bayr. Bank-Actien —. Hope 89 ¾ Br. Stiegl. 89 ½ Br. 300 Fl. 941 ¼. do. 500 Fl. —. do. 200 Fl. —. IHIamburg, 24. Juni. Bank Actien 1675. Eugl. Russ. 112 ½. London, 21. Juni. Cons. 3 % 98 ½. Belg. 103 ⁄3,. Neue Anl. 23 ⅞. Pas- sive 5 ½. Ausg. Sch. 13 ½. 2 ½ % Holl. 61 ½. 5 % do. 100 ⅛. Neue Port. 46 ¼. Engl. Russ. 117 ¾⁄. Bras. 81 ½. chili 103. Columb. —. Mex. 34 ½. Peru 26 ⁄. Paris, 21. Juni. 5⁰⁰ Rente fin cour. 122. 30. 3 % Rente fin cour. 82. 60, 5 % Neapl. au compt. 99. 70. 5 % Span. Rente 31 ½. Pass. 5 ¼. Petersbu r &, 18. Juni. Lond. 3 Met. 38 ¼. IIamb. 34 22 . 300 Fl. 89. do. 500 Fl. 88 ½. do. 200 Fl. 26 ½. Wien, 22. Juni. 5 % Met. 1109½⁄. 4 % 100 ¾. 3 % 77 ¼. Bank-Actien 1630. Anl. de 1834 149. de 1839 124 ½. Nordhb. 133. Gloggn. 112 ½. Mail. 108 . Livorn. 1145¼.
Berichtigung. Im gestr. Bl. der Allg. Pr. Ztg., S. 1018, Sp. 2, Z. 61, ist statt: „138 %“ zu lesen: 158 ℳ.
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 27. Juni. Kabale und Liebe, Trauerspiel in 5 Abth⸗, von Schiller. (Herr Fontaine, vom Stadt⸗Theater zu Zürich: den Hofmarschall von Kalb, als Gastrolle.)
Im Konzertsaale. Pour la cloture du théatre francçais: 1) Trop heureuse, vaudeville en 1 acte. 2) La premidère repré- sentation de: Le moyen le pluas sür, vaudeville nouveau en l acte. 3) Mademoiselle Dangeville, vaudeville comique en
1 acte.
Preuss. Pr.
Oesterr.
Bank-Actien p. ult. Int. 60 25. Poln.
Poln.
Königsstädtisches Theater.
Donnerstag, 27. Juni. Zum erstenmale: Kleine Leiden des menschlichen Lebens. Posse in 1 Akt, frei nach Clairville, von Friedrich Adami. Hierauf: Emiliens Herzklopfen. Vaudeville⸗Scene, nach dem Dänischen, von B. A. Herrmann. Vaudevill⸗Posse in 1 Akt, von W. Friedrich. (Dlle. mann, im 2ten Stück: Emilie, im 3Zten: Guste, als Gastrollen.) Dazu: Vorletzte Gast⸗Vorstellung der Mad. Weiß, Balletmeisterin des Kaiserl. priv. Theaters in der Josephstadt zu Wien, mit ihrem Ballet⸗Personal, bestehend aus 36 Kindern, in drei Abtheilungen. Erste Abtheilung (nach dem ersten Stück): Rosenfest⸗Tanz, aus dem Feenmährchen: „Der Zauberschleier”“ (Musik von Titl), ausgeführt von 32 Kindern. Zweite Abtheilung (nach dem zweiten Stückhz:
Steyrischer National⸗Tanz, aus der Posse: „Die Hammerschmiedin
aus Steyermark“, ausgeführt von 16 Kindern. Dritte Abtheilung
(zum Schluß): Großes Tanz⸗Potpourri, bestehend aus 10 Nationg!
und Charakter⸗Tänzen.
Im Königl. Schloß⸗Theater zu Charlottenburg (von den Mit⸗ Der Vater der Debütantin. Vorher: Zum erstenmale
gliedern der Königsstädter Bühne). Posse in 4 Akten, von B. A. Herrmann. Nehmt ein Exempel daran! Lustspiel in 1 Akt, von Dr. Töpfe: (Frl. von Tennecker: Die Frau, als Debüt.)
Billets zu dieser Vorstellung sind im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau, 1 Nr. 7 und in Charlottenburg, Abends an der Kasse zu
Burgstraße haben. 16ß
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
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Paris 408.
Dann: Köck und Guste. Julie Herr⸗
gefordert.
Beilage
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zur Allgemeinen P
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reußischen Zeitung.
Donnerstag den 27 sten Juni.
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Frankreich. Schreiben aus Paris. schiedener legitimistischer Blätter.)
Die Industrie-Ausstellung in Paris. (Sechster Artikel.)
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Stralsund. Wollmarkt.
Ausland.
Frankreich.
²2½ Paris, 20. Juni. Seit einigen Tagen versichert man, die
bisher hier bestehenden legitimistischen Blätter, nämlich die Quoti⸗
dienne, Gazette de France und Nation, welche bekanntlich ver⸗ schiedene Schattirungen repräsentiren, sollen demnächst in eine einzige Zeitung vereinigt werden, und diese Herrn Alfred Nettement zum Haupt⸗Redacteur erhalten. Herr Nettement gehört mit zu den tüchtigsten Publizisten der legitimistischen Partei; er hatte früher schon, in den ersten Jahren nach 1830, ein Blatt seiner Farbe herausgege⸗ ben, das aber endlich aus mannigfachen Gründen eingehen mußte. Seit einigen Jahren nimmt derselbe an der Redaction der Mode des Vicomte de Walsh Theil und liefert in einige Provinzialblätter, besonders von Lyon und Marseille, von Zeit zu Zeit Artikel, die meist mit Geist geschrieben sind. Indeß erhält er doch nicht allein die Lei⸗ tung des neu zu schaffenden Blattes, es steht vielmehr noch ein beson⸗ deres Comite über ihm, als dessen Mitglieder man den Herzog von Valmy, Berryer, Larochejacquelin, von Genoude, von Talaru, Graf Dubou⸗ chage und den Herzog von Escars nennt. Von diesem Comité würde zugleich auch das Losungswort für alle legitimistischen Blätter in den Provinzen ausgehen, und Hauptzweck wäre, der Partei einen möglichst großen Einfluß auf die nächsten allgemeinen Wahlen im Jahre 1846 zu sichern. Sicher ist, daß die verschiedenen Bruchtheile, in welche die legitimistische Partei bisher zerfallen war, insbesondere seit dem Ableben des Herzogs von Angouleme das Bedürfniß einer auf grö⸗ ßerer Einigung beruhenden stärkeren Organisation wohl erkannt haben und sich solche nun zu geben bemüht sind, wobei jedoch mancherlei Hemmnisse verschiedener Art sich in den Weg stellen. Man ist eben so gespannt, zu sehen, ob das neue Blatt wirklich zu Stande kömmt, als, welche Doktrinen es verkünden wird. Schon das Zustandekommen eines solchen Haupt⸗Organs wäre allerdings eine nicht unwichtige That⸗ sache, da darin ein Beweis wirklicher Annäherung zwischen Männern läge, die sich, obgleich derselben Partei angehörend, bisher fast feind⸗ selig gegenüberstanden. Aber diese Annäherung scheint schwer, wo nicht unmöglich. Wird Abbé von Genoude seine Theorieen von all⸗ gemeinem Stimmrecht und von Königlicher Demokratie, die er jetzt tagtäglich in seinen beiden Blättern predigt, den Herren Berryer und Herzog von Valmy aufdringen? Oder werden diese beiden Letzteren in dem Beistande der Herren von Talaru und von Escars Stärke genug finden, um dem zum Abenteuerlichen geneigten Geiste des nie ruhenden Abbé's das Gleichgewicht zu halten? Kömmt das Blatt zu Stande, so dürfte am Ende Herr von Genoude doch den Haupt⸗Ein⸗ fluß darauf sich zu verschaffen wissen. Von rühriger Thätigkeit und Ausdauer, gewandt und unternehmend, des Wortes wie der Feder gleich mächtig, vereinigt er alle Eigenschaften für einen Parteiführer, wäh⸗ rend Berryer wohl die Kunst und Gabe der Rede, aber durchaus keine Thatkraft besitzt. Bei ihm flackert das inwohnende Feuer nur von Zeit zu Zeit in gewissen Momenten auf, dann scheint er wieder auf eine Zeit lang in jene Lethargie zu verfallen, jener behaglichen Ruhe, jenem dolce far-niente sich hinzugeben, das ihm seine Partei so häufig zum Vorwurfe macht: er ist also nicht der Mann des Kampfes an jedem Tage, zu jeder Stunde, der unermüdlich auf der Bresche bleibt, um bald vertheidigend, bald angriffsweise zu Werke zu gehen. Herr von Larochejacquelin aber hat während dieser Session Beweise genug von seiner Unbedeutendheit gegeben, wäre also jeden⸗ falls nicht der Mann, eine große Autorität ausüben zu können. Es bleibt also immer nur Herr von Genoude. Wenn dieser aber schon unter seiner eigenen Partei auf viele Antipathieen stößt, so ist er vollends unfähig, außer derselben irgend einen Einfluß zu üben. Die Auspizien für das angekündigte neue Blatt stehen so⸗ nach eben nicht günstig. Die legitimistische Partei hätte sicherlich einen bedeutenden Einfluß im Lande gewinnen können, wenn sie nach
(Projekt einer Verschmelzung ver⸗
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1830, da die damals eingetretenen Veränderungen nun einmal nicht nageschehen zu machen waren, von den selbst durch die neue Charte ihr so gut wie jeder anderen Partei gesicherten Rechten Gebrauch machend, sich eine der Tory⸗Partei in England ähnliche Stellung ge⸗ geben hätte. Man hatte früher geglaubt, es sei dies das Streben Berryer's; daß es nicht der Fall war, gereichte eben so sehr der von ihm vertretenen Sache zum Nachtheil, als es einen Beweis von sei⸗ nem Mangel an politischem Scharfblick, an richtiger, klarer Beurthei⸗ lung der Lage der Dinge lieferte. Berryer ist ein ausgezeichneter Redner und Advokat, aber kein Staatsmann. Hieraus erklärt sich, daß er trotz seines bedeutenden Talents weder unter seiner eigenen Partei, noch im Allgemeinen jene dominirende Stellung zu erringen vermochte, die er sonst hätte einnehmen können.
2 Die Industrie⸗Ausstellung in Paris. 1— Sechster Artikel. (Vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 153, 155, 163, 167 u. 172.) Fuß⸗Teppiche, Shawls, Leinen⸗ und Hanf⸗Gewebe.
Wie auf der letzten Ausstellung, so repräsentiren auch diesmal vier Städte: Aubusson, Abbeville, Nimes und Turcoing die Teppich⸗Fabrication; es sind dies zwar nicht die einzigen, aber die wichtigsten. Man kann die Teppiche in zwei Klassen theilen, die großen geschorenen und Velour⸗Teppiche und die Moquettes, Jaspés und schottischen für den gewöhnlichen Gebrauch. Die große Fabrication der Luxus⸗Teppiche ist seit undenklichen Zeiten im Departement de la Creuse zu Aubusson und Felletin mit großem Erfolge betrieben worden. Von dort kommen die schönen geschorenen und Velour Teppiche, die sich auch in diesem Jahre auf der Ausstellung befinden, wo namentlich zwei Teppiche die Blicke der Besucher auf sich ziehen. Der eine ist für den Königssaal im Stadthause bestimmt: er zeigt auf blauem Grunde eine ungeheure Menge von Blumen, Bouquets und Ara⸗ besken, in der Mitte das Medaillon der Charte auf Goldgrund, und in den vier Ecken das Wappen der Stadt Paris. Das Gewebe dieses Teppichs ist ausgezeichnet, und mußte wegen der großen Dimensionen desselben bedeu⸗ tende Schwierigkeiten darbieten; aber die Zusammenstellung der Farben scheint uns nicht glücklich gewählt und der allgemeine Eindruck wird durch ein zu detaillirtes Muster zerstört. Ein anderer Teppich desselben Fabrikan⸗ ten, des Herrn Sallandrouze⸗Lamornair, ist kleiner und geschmackvoller; ein großes Blumenbouquet auf weißem Grunde breitet sich, ohne Verwirrung und in sehr harmonischer Weise, über die ganze Oberfläche des Teppichs aus. Der Preis desselben ist 6000 Fr. Derselbe Fabrikant hat auch noch eine große Anzahl sehr reicher aber kleinerer Teppiche ausgestellt, so wie Vorhänge und Tapeten für fürstliche und andere vornehme Häu ser, sowohl in Frankreich als im Auslande. Die Fabriken von Abbeville und Tourcoing haben die von Aubusson und Felletin nach⸗ zuahmen gesucht; die Arbeit an ihren Teppichen ist ziemlich gut, aber Farben und Muster lassen Vieles zu wünschen übrig. In diesen beiden Beziehungen ist die Vollkommenheit nur durch große Opfer zu erlangen, und nur die Etablissements erster Klasse unterhalten ausschließlich für sich Zeichner und Chemiker. Die in Nimes verfertigten schottischen Teppiche und Moquettes sehen ziemlich gut aus, sind aber hinsichtlich der Solidität wenig zu empfehlen. Die gewöhnlichen Teppiche von Nimes, ohne beson⸗ deres Ansehen, scheinen aber dauerhaft gearbeitet zu sein. Der Gebrauch dieser Teppiche nimmt seit einigen Jahren in Frankreich beträchtlich zu; aber die Fabrication derselben findet ein bedeutendes Hinderniß in dem ho⸗ hen Preise der Wolle, welche 1 Fr. 10 Cent. Eingangs⸗Zoll zahlen muß, den die Ackerbauer noch erhöht wissen wollen. Dies ist ein Hauptgrund, weshalb in Frankreich die Teppiche verhältnißmäßig so theuer und in Eng⸗ land so wohlfeil sind, wo man sie selbst in der Hütte des Armen und in den entlegensten Winkeln der Wohnungen findet.
1 Jedermann kennt die Geschichte der Shawls; ihre Einführung in Frank⸗ reich schreibt sich von dem ägyptischen Feldzuge her. Herr Bellanger ist der Erste, dem es gelang, die Fabrication der orientalischen Shawls zu ergrün⸗ den und sie vollkommen nachzuahmen. Nach ihm kommt Herr Ternaux, der diesem Industriezweige eine große Entwickelung gegeben hat. Die fran⸗ zösischen Kaschemire haben eine größere Regelmäßigkeit und ein vollkom⸗ meneres Gewebe, als die indischen, und die orientalischen Muster sind darin vollkommen nachgeahmt; allein die echten Kaschemire werden von den reichen Leuten noch immer vorgezogen, und seitdem der Eingangszoll auf dieselben herabgesetzt worden ist, hat die einheimische Fabrication mit neuen Schwie⸗ rigkeiten zu kämpsen. Durch das orientalische Verfahren, welches sich bei einer regelmäßigen Fabrication nicht anwenden läßt, erhält man Shawls ohne Rückseite, bei dem gewöhnlichen Verfahren dagegen broschirte Shawls mit einer linken Seite. Die Fabrikanten, welche die indische Methode bei⸗ behielten, haben im Allgemeinen wegen der zu hohen Preise ihrer Er⸗
zeugnisse keinen Vortheil dabei gehabt. Ihre Shawls sind indeß von
merkwürdiger Schönheit und die Ausstellung enthält ausgezeichnete Proben davon. Ein Fabrikant, Namens Fortier, der einen Shawl von französi⸗ scher Wolle aus der Schäferei des Herrn Graux zur Ausstellung lieferte. hat den indischen Styl verlassen und dafür ein Muster in dem jetzt üblichen Geschmack gewählt, und sein Shawl, der übrigens alle Eigenschaften des Kaschemir besitzt, wird von allen Liebhabern und Leuten von Geschmack be wundert. Es befindet sich auf der Ausstellung ein Webestuhl, auf dem ma zwei Shawls zu gleicher Zeit webt, d. h. ein sehr dichtes (6pais) Gewebe. das man später mittelst einer Vorrichtung theilt (dédouble). Die Shawl dieser Art, welche wir sahen, waren von geringerer Güte und in gewöhn lichem Styl. Ein ehemaliger Shawl⸗Fabrikant, Herr Deneirousse, hat einen Webestuhl aus Indien kommen lassen, womit er die orientalischen Geweb vollkommen nachahmen zu können behauptet; es ist indeß noch kein Versuch gemacht worden. In Paris werden drei Arten von Shawls nach der Weise der Kasche⸗ mirs gemacht, nämlich: 1) Reine Kaschemire, dessen Aufzug und ganze Musterung das Sammetartige des ächten Kaschemirs haben. Die meisten haben eine Große von 180 — 200 Quadrat⸗Centimetres und kosten 180 bis 500 Fr.; der letztere Preis wird nur ausnahmsweise überschritten. 2) Hindu⸗ Kaschemir⸗Shawls, die aus denselben Stoffen angefertigt werden, wie die reinen Kaschemire, nur ist der Aufzug von Seide. Der Preis derselben ist 160 — 200 Fr. 3) Wollene Hindu⸗Shawls, bei denen der Aufzug wie bei den vorigen ist, der Einschlag aber aus mehr oder weniger feiner Wolle besteht. Der reine Kaschemir hat acht bis funfzehn Farben, der Hindu- Kaschemir sieben bis acht, und der wollene indische Shawl selten mehr als sechs. Die beiden letzten Sorten finden den meisten Absatz. Die Shawls der dritten Klasse von 180 Quadrat⸗Centimetres kann man zu 40 —50 Fr. kaufen. Lyon, welches die Fabrication der reinen Kaschemire Paris über⸗ läßt, wetteifert mit ihm hinsichtlich der reinen wollenen Hindu⸗Kaschemire; es nimmt zum Einschlag eine feine französische Wolle, die an Geschmeidig⸗
keit mit dem Kaschemir wetteifert. Diese Fabrication hat seit einigen Jah⸗ ren eine ziemlich große Ausdehnnng gewonnen und ist auf der Agesteung sehr gut repräsentirt. Die Fabrikanten in Nimes beschränken sich darauf, das nachzuahmen, was in Paris oder Lyon Mode ist, und so, machen sie auch verschiedene Kaschemire nach. Man fabrizirt dort äußerst wohlfeil und wir haben auf der Ausstellung Hindu⸗Shawls mit sehr eleganten Mustern gesehen, die 12, 25 und 30 Fr. kosteten. Es giebt indeß auf der Ausstellung noch wohlfeilere, nämlich die Tartan⸗Shawls mit schottischen Mustern und die broschirten Kabylen Shawls mit Bouquets oder fortlaufenden Mustern. Diese kommen aus Rheims, wo ihre Fabrication einen hohen Grad von Vollfommenheit erlangt hat. Seit der letzten Ausstellung ist der Preis für alle Sorten sehr gesunken, was unter den Fabrikanten eine ge⸗ wisse Mißstimmung erzeugt.
Die Fabrication der leinen und hansenen Garne und Gewebe gedeiht nur mit Mühe in Frankreich. Trotz der Ordonnanz vom 26. Juni 1842, welche die Zölle auf englische Erzeugnisse dieser Art erhöht, machen unsere Fabrikanten keine guten Geschäfte und verlangen, daß jene Maßregel auch auf die belgischen Produkte ausgedehnt werde, zu deren Gunsten die ge⸗ nannte Kabinets⸗Ordre eine Ausnahme machte. Viele Spinnereien, na⸗ mentlich die im Elsaß, haben ihre Arbeiten eingestellt. Die Leinwand⸗Fa⸗ briken haben sich besser gehalten, und die der Herren Feray d'Essonne hat ein prachtvolles, für die Königin von Portugal bestimmtes Tischgedeck aus⸗ gestellt, welches von blendender Weiße und so seidenartig wie der schönste Damast ist. Wir glauben nicht, daß es möglich sei, in dieser Art etwas Schöneres und Eleganteres zu liefern. Amiens und Lille haben ziemlich viel gewöhnliche Gewebe eingesandt, die auf Maschinen gemacht worden sind. Dieser Industriezweig hält sich in beiden genannten Städten ziemlich gut, obwohl zum Nachtheil der Hand⸗Spinnerei und Hand⸗Weberei, die früher in Anjou, in der Vendée, in der Bretagne, der Normandie und der Picardie eine große Wichtigkeit erlangt hatten.
Eisenbahnen. 2E Berlin-Potsdamer Eisenbahn. In der Woche vom 18. bis incl. den 24. Juni c. fuhren auf der
Berlin-Potsdamer Eisenbahn 13,685 Personen.
Berlin-Stettiner Eisen bahn. 8 Frequenz in der Woche vom 16. bis incl. 22. Juni 1844 6751 Personen.
Handels- und Börsen-Nachrichten. Stralsund. Von den am 10ten und 11ten d. M. auf den hiesigen Wollmarkt gebrachten 2697 Ctr. 107 Pfd. Wolle blieben nur etwa 100 Ctr unverkauft. Außerdem sind jedoch noch 367 Ctr. auf der Stadtwaage ver⸗ wogen, welche theils früher auf dem Lande, theils während des Marktes selbst zur Verschiffung verkauft wurden. Der diesjährige Preis hat gegen den vorjährigen auf 7 ⅛ bis 10 Rthlr. pro Centner sich gesteigert und wurde für den Centner ordinaire Wolle mit 45 bis 47 ½ Rthlr., mittel Wolle 50 bis 55 Rthlr. und feine Wolle bis 60 Rthlr. bezahlt.
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[383]
[784] A lt 8 z u g.
Unter Verweisung auf die den stralsunder Zeitungen ausführlich eingerückten Ladungen vom heutigen Tage werden auf den Antrag der Kinder und Erben des ver⸗ storbenen Pächters Arndt zu Zipke alle diejenigen, welche an dessen Nachlaßmasse, insbesondere an das Pachtrecht der Domanial⸗Güter Zipke und Flemendorff, die dazu gehörigen Inventarien, Saaten und Acker⸗Arbeiten, den Assecurations⸗Pachtvorschuß oder aus irgend einem an⸗ deren Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben möch⸗ ten, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in nach⸗ stehenden Terminen:
25. Juni, 16. Juli und 6. August d. J., Morgens 10 Uhr, bei Vermeidung des am 27. August d. J. zu publizirenden Präklusiv⸗Abschiedes, hiermit auf⸗ gefordert.
Datum Greisswald, den 25. Mai 1844.
Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. 3 v. Möller, Praeses.
sche Grundstück, 17 Sgr. 6 Pf.,
[7551]
finden,
L. S. Gefahr der
1757] v11I111A1““;
Mit Hinweisung auf die ausführlich in den Stral⸗ sunder Zeitungen enthaltenen öffentlichen Ladungen vom heutigen Tage werden auf den Antrag der Wittwe des zu Gruel verstorbenen Domainen⸗Pächters Friedrich Fhristian Range, Agnese geb. Holtz, diejenigen, welche dessen Verlassenschafts⸗Masse, namentlich an das Zachtrecht der Domaine Gruel, das daselbst befindliche rebende und todte Inventarium, Vorschuß, Saaten und Ackerarbeiten, oder aus einem anderen Grunde Forde⸗ rungen und Ansprüche zu haben glauben möchten, zu prren Anmeldung und Bescheinigung in einem der nach⸗ stehenden Termine, auf den
25. Jnni, 16. Juli und 6. August d. J., 5,, Morgens 10 Uhr, bei dem Rechtsnachtheile des durch den am 27. August cr. zu erlassenden Prällusiv⸗Abschied auszusprechenden gänzlichen Ausschlusses, hierdurch auf⸗
sehen.
(L. S.)
zuführen,
Datum Greifswald, den 25. Mai 1844. Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. S.) v. Möller, Praeses.
Allg
E di ktal⸗Ladung. 8 88 Gemäßgheit des in der 8 Kaufmanns Ludwig Röhl hierselbst erreichten, gericht⸗ lich bestätigten Akkordes 8es stnemuüchte nich prä⸗ kludirte Röhlsche Gläubiger hierdurch geladen, sich in dem zur Auszahlung der ersten Hälfte der Alkords⸗ Quoten auf den 11. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, auf hiesiger Rathsstube anberaumten Termine einzu⸗ den, die ihnen gebührenden Hebungen, Präjudize der gerichtlichen 4 Zefal Ausbleibenden, entgegenzunehmen und die für sie aufgetretenen Mandatarien, so nicht geschehen, mit ausreichenden Vollmachten zu ver⸗
Datum Bergen, den 1. Juni 1844.
[826] Pr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns C. J. Tönnies zu Garz ist der förmliche Konkurs erkannt und werden alle diejenigen, welche an den gedachten Kridar oder dessen Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ sprüche und Forderungen zu machen haben, geladen, solche unter Vorlegung der Beweis⸗Urkunden in den
19. Juli und 2. August d. J., jedesmal 11 Uhr Morgens, an Gerichtsstelle anberaum⸗ ten Terminen anzumelden, im ersten Termin über L Konkurse, und im letzten Ter⸗ min über die Liquidität der angemeldeten
so wie über die mit der 8 Fnsaqpen- regeln sich zu erklären,
der Mehrheit der Anwesenden.
1
Vormittags 11 Uhr, Tare und Hy-⸗ 1829]
——
Verlassenschaftssache des
Angermuünde, den 5. Juni 1844. unter dem
Deposition auf Kosten und Kreises.
weit solches noch 11 [830]
Der Magistrat hierselbst.
beantragt.
6 c l a m a. und zum weiteren Verfahren auf den
zuweisen. Angermünde, den 5. Juni 1844.
— Kreises. etwanige Vorzugsrechte aus⸗
2 9 6 2 emeiner Anzeiger. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. März 1844.
Das in der Blumenstraße Nr. 57 belegene Schmidt⸗ gir Gllich abgeschätzt zu 11,133 Thlr. am 18. Oktober 1844, 8 “ an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
resp. der anzunehmenden Einwilligung in die Beschlüsse
Datum Garz, den 18. Juni 1844. Bürgermeister und Rath. Wagner.
biII 6
Der Königliche Oberförster von Kobilinski zu Gram⸗ zow hat Namens des Königlichen Fiskus bei uns die Theilung der gemeinschaftlichen Jagd auf der Feldmark Berlikow beantragt. Wir haben einen Termin zur An⸗ meldung und zum weiteren Verfahren auf
den 2. September d. J., Morgens 10 Uhr, im herrschaftlichen Hause zu Bertikow anberaumt, und sordern alle diejenigen, welche bei der Theilung ein In⸗ teresse haben, auf, ihre Ansprüche in diesem Termine bei Vermeidung der Prällusion anzugeben und nachzuweisen.
Die Jagd⸗Theilungs⸗Kommission des Angermünder
Grieben.
Ediktal⸗Citation.
Der Königl. Oberförster von Kobilinski zu Gramzow hat Namens des Königl. Fiskus bei uns die Theilung der gemeinschaftlichen Jagd auf der Feldmark Lützlow Wir haben einen Termin zur Anmeldung
„3. September d. J. Morgens 10 Uhr
im herrschaftlichen Hause zu Lützlow anberaumt, und fordern alle diejenigen, welche bei der Theilung ein Interesse haben, auf, ihre Ansprüche in diesem Termine bei Vermeidung der Prällusion anzugeben und nach⸗
Die Jagd⸗Theilungs⸗Kommission des Angermünder Grieben.
den alle diejenigen, welche an das von des hochseligen Herrn Herzogs August zu Braunschweig Lüneburg Durchlaucht zu Wolfenbüttel in den acht Tagen der heiligen Ostern des Jahres 1646 den Nachkommen des Abtes Johannsen Haspelmacher zu Marienthal und dessen Ehefrau Eva Margarethe geborne von Lünebur ausgesetzte und bei der herzoglichen Kammer hierselbst belegte Fideikommiß⸗Kapital von 6000 Reichsthaler sammt Zinsen Ansprüche zu haben vermeinen, um solche in dem dazu auf
den 30. Dezember d. J. Vormittags 10 Uhr im Gebäude des hiesigen herzog⸗ lichen Kreisgerichts angesetzten Termine gehörig anzu⸗ melden und, so viel als thunlich, zu bescheinigen, mit der Auflage, sich in dem angesetzten Termine auch über die von der hiesigen herzoglichen Kammer beschlossene Aufhebung des in Rede stehenden Fideikommisses durch Auszahlung eines Kapitals von 6000 Rthlr. Cour., so wie über die Wahl eines gemeinschaftlichen Bevoll⸗ t “ mächtigten zur Erhebung jenes Fideikommiß⸗Kapitals sammt Zinsen und Vertheilung beider unter die Inter⸗ essenten, zu erllären, entweder in Person oder durch hinlänglich legitimirte Mandatare zu erscheinen, bei Strafe des Ausschlusses damit vorgeladen.
Uebrigens wird nachrichtlich bemerkt, daß der Prä⸗ klusiv⸗Bescheid nur durch die hiesigen Anzeigen und durch das Anheften an die Gerichtstafel hierselbst ver⸗ öffentlicht werden wird.
Decretum Braunschweig, den 15. Juni 1844.
Herzogliches Stadtgericht 2ten Bezirks. Ed. Rieselt.
[798] Vo rI
Von Seiten des K. K. Tribunals in Como und auf Ansuchen von Pius, Peter und David Cartosio, sämmt⸗ lich in Como und vertreten durch den Advokaten Bolla, wird Carl Anton Porro, Sohn der verstorbenen Marco
Bestellung eines Ge⸗ [831]
A 2 Masse zu nehmenden Maß⸗ ee bei Strafe der Präklusion und
8
1 des Herrn Dr. jur. du Roi II. hierselbst, als legitimirten gemeinschaftlichen Mandatars der Haspelmacherschen Fideikommiß⸗Interessenten, wer⸗
und Maria Cattering (geboren zu Stettin in Preußen, aber in Como ansässig), der als Supplent statt des Anton Ferrario am 27. Jänner 1810 in das damalige 5te italienische Linien⸗Infanterie⸗Regiment eintrat und am 4. März 1813 in Berlin in Gesangenschaft gerieih,