1844 / 182 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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jttwe Ferdinand's VII. durch voreilige Besprechungen Kee 8 es, welche, von diesen Gründen geleitet, den englischen Gesandten vermochten, gegen die beabsichtigte Reise des Grafen von Trapani nach Barcelona Vorstellungen zu machen, und ich glaube, versichern zu dürfen, daß sowohl die gegenwärtigen Mi⸗ nister, als auch die Königin Christine, entschlossen sind, sich für jetzt nicht mit der Vermählungs⸗Frage zu beschäftigen. b

Heute wurde hier das Gerücht in Umlauf gesetzt, der Marquis von Viluma hätte seine Entlassung verlangt, und das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten wäre aufs neue dem Herrn Gonzalez Bravo angetragen worden.

Allem Anschein nach wird die Königliche Familie nicht tember hierher zurückkehren.

Der Finanz⸗Minister hat sich endlich, wie es scheint, mit den Inhabern der Schatzkammerscheine dahin verständigt, daß diese ihre Uquidirten Forderungen gegen dreiprozentige Staatspapiere zum Course von 35 einzutauschen haben.

x * Paris, 24. Juni. Briefe und Zeitungs⸗Nachrichten aus Barcelona stimmen mit den täglichen Bülletins der Gaceta de Madrid dahin überein, daß der Aufenthalt in der catalonischen Hauptstadt der ganzen Königl. Familie, und namentlich Isabella II., sehr zusagt. Der Gesundheitszustand der jungen Königin läßt frei⸗ lich Einiges zu wünschen übrig, aber er ist nichts weniger als be⸗ denklich, und das Gerücht von den Symptomen einer allgemeinen Wassersucht, welches auch deutsche Blätter wiederholt haben, verdient nicht den mindesten Glauben. Die Königin war, den jetzten barcelo⸗ naer Blättern zufolge im Begriffe, die bisher genommenen kalten Bäder mit warmen zu vertauschen. Das Gerede von einer beabsichtigten Reise der Königlichen Familie ins Ausland, d. i. nach Frankreich, scheint völlig aus der Luft gegriffen. Nicht ganz so grundlos ist vielleicht das erneute Gerücht von der bevorstehenden Ankunft des Grafen von Trapani in Barcelona, allein man darf be⸗ zweifeln, daß der Entwurf eines solchen Besuchs, wenn derselbe wirk⸗ lich existirt hat, jetzt noch zur Ausführung kommen würde. Viel eher ist anzunehmen, die Idee einer Vermählung Isabella's II. mit dem ältesten Sohne des Don Carlos habe in letzter Zeit einigen Boden gewonnen, wiewohl die Schwierigkeiten, die sich iyhrer Verwirklichung entgegenstellen, selbst dann noch sehr groß sein dürften, wenn das madrider Kabinet seinen bisherigen Widerwillen gegen einen Plan dieser Art völlig überwunden hätte, was bis jetzt wohl schwerlich der Fall ist. 82 Französischen Nachrichten aus Barcelona zufolge sind von Sei⸗ ten der Kabinette der Tuilerieen und von St. James Unterhandlun⸗ gen über eine Ermäßigung des spanischen Zoll⸗Tarifs eingeleitet wor⸗ den, welche in Barcelona mit ziemlich großem Nachdrucke geführt wer⸗ den. Ob mit Aussicht auf Erfolg, steht dahin. 88 8 8

vor Sep⸗

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Türhei.

Konstantinopel, 11. Juni. (J. de Const.) Der Sultan ist gestern von seiner Reise zurückgekehrt, und wurde mit denselben Feierlichkeiten empfangen, die bei seiner Abreise stattfanden. Als die Dampf⸗Fregatte, an deren Bord er sich befand, in den Hafen einlief,

ielt sie an, um den Quarantaine⸗Vorschriften zu genügen. Die Sa⸗ nitäts⸗Beamten näherten sich in einer Barke, richteten die gewöhn⸗

tika. Der Sultan, welcher erklärt hatte, daß er sich allen vorge⸗ schriebenen Förmlichkeiten unterwerfen wolle, um der muselmännischen Bevölkerung, namentlich den Großwürdenträgern, ein gutes Beispiel zu geben, befand sich während dessen auf dem Verdecke. Nachdem die Sanitäts⸗Beamten sich wieder entfernt hatten, setzte das Dampfschiff seine Fahrt nach dem Großherrlichen Palaste Beilerbei fort, wo der Sultan den Sommer zuzubringen pflegt. Am Abend fand große Illumination statt. 8 Die Insurrection in Albanien ist gänzlich unterdrückt, und ein⸗ zelne noch hier und da ohne Führer umherirrende Banden der Irre⸗ geleiteten treffen stündlich in den Hauptorten ein, um die Gnade der Großherrlichen Behörden anzuflehen. Die meisten Anführer des Auf⸗ standes wurden mit den Waffen in der Hand gefangen genommen. Die Regierung üe die Errichtung einer großen Eisen⸗ gießerei in einem Dorfe des Bosporus; es sind bereits Befehle zur Ausführung dieses wichtigen Planes erlassen. 8 Der bekannte französische w1eese und Schriftsteller, Herr Du⸗ vergier de Hauranne, ist hier angekommen. . 8 21. und 22. snn⸗ hat⸗ man in Erzerum starke Erdstöße verspürt. 1A1AXA“

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Abnahme des Gewerbe⸗Standes in Böhmen.

Das Journal des Oesterr. Lloyd enthält einen interessanten Artikel über die Abnahme des Gewerbe⸗Standes in Böhmen, dem wir Fol⸗ gendes entlehnen. Die Bevölkerung des Königreichs Böhmen betrug im Jahre 1780 2,561,794 Seelen, im Jahre 1840 4,145,715; sie hatte mithin in sechzig Jahren um 61,828 pCt. zugenommen. Man sollte nun meinen, daß die Zahl der Gewerbtreibenden mit dieser Zunahme mindestens gleichen Schritt gehalten hätte; allein dies ist keinesweges der Fall, denn es zeigt sich nicht nur kein Steigen, sondern sogar ein Sinken um mehr als die

älfte. b nnc. hat sich nämlich die Zahl der selbstständigen Gewerbetreibenden und Künstler in 60 Jahren um 55,470 pCt. vermindert, während die Bauern um 8 pCt., der Adel um 47 p„Ct., die männlichen Individuen, die sich von unbeständiger und abhängiger Beschäftigung nähren, um 98,111 pCt. und die Beamten und Honoratioren Dum 192,120 pCt. zugenommen haben. Die Abnahme des geistlichen Standes um 34,180 pCt. ist wohl eine Folge der Josephinischen Kloster⸗Re⸗ ductionen. Dagegen bleibt die Abnahme der selbstständigen Gewerbe⸗ treibenden eine sehr beachtungswerthe Thatsache, und wenn man auch einen Theil derselben dem Umstande zuschreiben wollte, daß in neueren Zeiten eine Veränderung in der Sonderung und Benennung der Standesklassen einge⸗ treten ist, so daß mancher, den man früher als Bürger zur Klasse der Ge⸗ werbtreibenden zählte, gegenwärtig zu den Honoratioren gerechnet wird, so kann dies doch nicht den ganzen Ausfall decken, und man muß die Gründe für denselben in der neueren Gewerb⸗Gesetzgebung und vorzüglich in der Abschaffung vieler zünftigen Gewerbe, dem Freigeben so vieler Beschäftigun⸗ gen und in der Begünstigung der fabrikartigen Unternehmungen suchen.

Am schlagendsten zeizt dies das Beispiel der Weber. Im Jahre 1790 betrug die Zahl der zünftigen Weber 27,354, im Jahre 1840 nur noch 4895. Zieht man diese Zahl von der ganzen Summe der Gewerbetreiben⸗

den ab, so erhält man: im Jahre 1790: 83,509 Gewerbetreibende, 1840: 41,665 Gewerbetreibende, 88 4,895 Weber,

22754 Weber,

55,755 Gewerbetreibende 30,770 Gewerbetreibende ohne Weber. f ohne Weber.

Was nun die Fabriken betrifft, so gab es deren im Jahre 1780 nur

1812 200; im Jahre 1837 462; im Jahre 1839 1171 und im Jahre 1840 1238 Fabriken. Unter diesen befinden sich aber gewiß solcher Fa⸗ brilbefugniß⸗Inhaber, die ihr Geschäft gar nicht, oder doch kaum über die Gränzen mistelmäßiger Zunftgewerbe hinaus betreiben. Der Zahl nach kann also in den Fabrien kein Ersatz für die verlorenen selbstständigen Meister gesucht werden, ja, sie sind sogar schon in der Zahl der Gewerb⸗ treibenden mitbegriffen. 188. Die Zahl der gegenwärtig bei Fabriken und Gewerben beschäftigten Männer, Weiber und Kinder läßt sich nicht genau bestimmen, kann aber in runder Summe zu 700,000 Individuen angenommen werden, von denen aber nur 41,665 selbstständige Gewerbinhaber sind, so daß noch gegen 650,000 Hülfsarbeiter übrig, von denen bei der alten Gesetzgebung und im Verhältnisse zur gestiegenen Volkszahl noch mehr als 100,000 männliche Per⸗ sonen zur Meisterschaft gelangt wären, um die normalmäßige Zunahme von 60 pCt. bei der Zahl von 144,000 Gewerbtreibenden zu repräsentiren.

Eisenbahnen.

sehr kurze Strecken an den Endpunkten, völlig fertig ist, wird nicht vor dem 1. August erfolgen, weil die Errichtung provisorischer Bahn⸗ höfe in Kiel und Altona noch Anstand findet.

Der Altonager Merkur enthält unter den amtlichen Nach⸗ richten folgende Bekanntmachung der Königlichen Eisenbahn⸗Kom⸗ mission zu Kopenhagen vom 19. bE“ 28

„Mit Rücksicht darauf, daß in neuester Zeit Einladungen zu Actien⸗ Zeichnungen für Eisenbahn⸗Unternehmungen ohne vorgängige Allerhöchste Erlaubniß ergangen, und daß die in dieser Veranlassung ausgestellten Actien⸗ Promessen und sonstigen Dokumente zum Gegenstande einer auf den Privat⸗ Kredit überhaupt nachtheilig einwirkenden Speculation geworden sind, wird, zufolge Befehls H des Königs, Nachstehendes hierdurch zur öffent⸗ ichen ebracht: v hne Einladung zu Actien⸗Zeichnungen für Eisenbahn⸗Unter⸗ nehmungen und die Ausstellung und Uebertragung von Actien⸗Promessen, Quittungen, Interimsscheinen und sonstigen dieses Geschäft betreffenden Dokumenten ohne vorgängige Allerhöchste Erlaubniß zur Actien⸗Zeichnung jeder Grundlage entbehrt, so wird insbesondere auf die in dieser Beziehung in den §§. 1 bis 3 und in §. 5 in der Bekanntmachung vom 18. Mai 1840 enthaltenen Bestimmungen, und namentlich darauf verwiesen, daß nach dem §. 5 Lit. c. der gedachten Bekanntmachung der Zeichner der Actie unbedingt für die Einzahlung des Betrages derselben haftet, wenn nicht die Gesellschaft ihn nach stattgefundener Einbezahlung von 40 pCt. Actie seiner Verbindlichkeit zur Leistung der ferne⸗

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des Feeeggg belauts der

en Einschüsse entläßt. 86 Ebee es hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die im §. 4 und in den §§. 11 bis 14 gedachten Bekanntmachung enthaltenen Begünstigun⸗ gen nur für solche Eisenbahnen in Aussicht gestellt sind, welche die V er⸗ bindung der Nordsee mit der Ostsee bezwecken. Die Einräu⸗ mung derselben Begünstigungen für andere Eisenbahn⸗Unternehmungen, in⸗ soweit sie nicht bereits Allerhöchst genehmigt oder in Aussicht gestellt ist, und insbesondere die in dem §. 4 der mehrgedachten Bekanntmachung erwähnte Betheiligung ist mithin nur dann zu erwarten, wenn die Förderung eines solchen Unternehmens aus allgemeinen Staats Rücksichten rathsam erscheint, worüber jedesmal eine besondere Allerhöchste Beschlußnahme erfolgen wird.

. 9 and els /— und B örsen 181 U achrichten.

Man schreibt aus Kiel, 24. Juni: Seit der Eröffnung der Stettiner 88s bahn und der Dampfpaketfahrt zwischen Kopen hagen und Stettin hat sich die Zahl der Passagiere, welche über Kiel nach und von Kopenhagen qan reisen pflegen, etwas vermindert, wenn auch der Transit der Stückgüter nich

Die Eröffnung der Altona⸗Kieler Cisenbahn, welche, bis auf 1—

lichen Fragen an den Capitain,

nahmen das Gesundheits⸗Patent des Schiffes in Empfang und ertheilten demselben sodann die freie Prak⸗

50, im Jahre 1786 schon 172 mit 395,907 bei gewerblichen Arbeiten (auch Spinnen, Spitzenklöppeln u. s. w.) beschäftigten Individuen; im Jahre

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Beka

1848] Bekanntmachung. 1 8 Stadtgericht zu Berlin, den 28. Juni 1844. Der zum nothwendigen Verkaufe des in der Kloster⸗ straße Nr. 13 belegenen Felbelschen Grundstücks auf den 5. Juli 1844, Vormwittags 11 Uhr, an der Ge⸗ richtsstelle anberaumte Termin ist hierdurch aufgehoben. —qP⁸ 88

[849) Subhastations⸗Patent. Die der verehelichten Plettner, geb. Schobbert gehö⸗ rige, unter Wernigerode an der Holzemme sub No. 737 belegene, zusolge der nebst vveree. und Recognitionsschein in unserer Registratur einzu ehenden Taxe auf 5706 Thlr. 22 Sgr. abgeschätzte Oelmühle, die sogenannte Lochmühle, nebst Zubehör, soll in termino den 30. Januar 1845, Vormittags 10 Uhr, auf gedachter Mühle selbst nothwendig subhastirt werden. Alle unbekannten Real⸗ Prätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Ausschließung mit ihren etwanigen Ansprüchen spä⸗ testens in diesem Termine zu melden. Wernigerode, den 28. Juni 1844. Gräflich Stolberg⸗Wernigerodisches Justiz⸗Amt. I. Abtheilung. Salomon.

ükhhls

Rheinische Eisenbahn-⸗ Laasanh Gesellschaft.

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Zinsen⸗Zahlung von privilegir⸗ ten Obligationen.

Die Inhaber von pri⸗ vilegirten Obligationen unserer Gesellschaft wer⸗ den hierdurch benachrich⸗ tigt, daß die am 1. Juli d. J. fälligen halbjährli⸗ nochen Zinsen mit 5 Thlr. pro Stück der 4prozen⸗ tigen und mit 3 Thlr. 15 Sgr. pro Stück der Zzprozentigen, vom Verfalltage an bei uns selbst oder Idnn 3. P. Herßatt Herren J. D. Hersta .Oppenheim jun. & Co. A. Schaaffhausen J. Stein Frn Oeder & Co. 2 ReAede. 6 endelssohn o. 4 1 Gebr. öene. Hin Berlin gegen Aushändiung der fälligen Zins⸗Coupons erho⸗ ben werden können. Köln, den 13. Juni 1844. vdt bg Die Dire ction.

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in Cöln,

in Aachen,

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8 [694 b]

Die unterzeichneten gerichtlich ernannten Soyndiken der Fallit⸗Masse des hiesigen Kaufmanns J. Wilhelm Großer junior fordern in Folge des Artikels 66. Buch III. des Handels⸗Codex sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger des genannten Großer junior hiermit auf, binnen Vierzig Tagen vom Dato gegenwär⸗ tiger Bekanntmachung an gerechnet, entweder persönlich oder durch einen gesetzlich ernannten Spezial⸗Bevoll⸗ mächtigten, sich mit ihren Rechts⸗Ansprüchen, unter Bei⸗ bringung der legalen Beweis⸗Stücke, bei den unterzeich⸗ neten Sondiken, oder auch in der Kanzlei des Hand⸗ lungs⸗Tribunals des Mazowischen Guberniums hierselbst, bei dem Vice⸗Gerichts⸗Schreiber v. Sarnowichz zu melden. Nach Ablauf dieser 40 Tage nämlich, und bin⸗ nen dem laut Artikel 67. des Handels⸗Gesetz⸗Coder fest⸗ gestellten Termine, wird die Verifizirung der eingereich⸗ ten Forderungen stattfinden.

Eben so werden Diejenigen aufgefordert, welche der Masse Schuldner sind, die Auszüge ihrer laufenden Rech⸗ nungen mit dem gedachten 3. Wm. Großer jun. entweder den unterzeichneten Syndiken, oder dem oben erwähnten Vice⸗Gerichts⸗Schreiber v. Sarnowiez des baldigsten einzureichen, unter Verwarnung gericht⸗ licher Schritte im Unterlassungsfalle.

Warschau, am „½. Juni 1844.

Heinrich Samelson. v. Wysocki,

189Sn Appellations⸗Advokat.

Der Kaufmann Karl Wilhelm Christian Bruncke

jerselbst hat sich insolvent ecklärt, jedoch sich erboten, hahng Wechselgläubiger mit 40 und die Buchgläubiger mit 30 pCi. afkkordmäßig zu befriedigen.

Es wird demnach zur Liquidation der Schulden und zur Erklärung auf jenen Akkords⸗Vorschlag Termin auf

den 15. August c., Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Kreisgerichte hierselbst angesetzt, in welchem Alle, welche an den ꝛc. Bruncke Ansprüche und Forderungen haben, solche, und zwar bei Strafe der

Ausschließung, zu liquidiren, imgleichen auf jenen Akkords⸗Vorschlag, unter dem Präjudize des anzuneh⸗ menden Einverständnisses mit der von der Mehrzahl abgegebenen Erklärung sich zu erklären, eventuell auch einen Güter⸗Pfleger zu wählen, vorgeladen werden.

Braunschweig, den 4. Mai 1844.

Herzogl. Braunschweig⸗Lüneburgisches

Grégoire.

Kreisgericht.

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dder Insel Helgoland.

Die hiesige Seebad⸗Anstalt wird auch in diesem Jahre am 15. Juni eröffnet und mit dem 1. Oktober geschlossen werden. . 1

Da in neuerer Zeit die heilkräftigen Wirkungen der Meerbäder und der Meerluft immer mehr anerkannt und gewürdigt werden, so möchte es nicht unpassend sein,

ier darauf aufmerlsam zu machen; wie sehr die Insel de dfans alle Vorzüge eines praktischen Werthes als Seebadin sich vereini

8 12 ² Anzeiger Schon die Lage dieses Eilandes im offenen Meere, meilenweit von der Schwüle und von den Ausdünstun⸗ gen des Kontinents entfernt, seine salzreichen, reinen, vom Schlamm des Flußwassers und der Küsten nicht getrübten Fluthen und die milde, belebende, bei keiner Richtung des Windes mit Landluft untermischte Atmo⸗ sphäre sprechen zu seinem Vortheil. Der ebene, feste Sandboden aber und die durchaus sichere, vortreffliche Beschaffenheit des Badestrandes überhaupt, welche ein von den Strömungen der Fluth und der Ebbe unab⸗ hängiges Baden im offenen Meere zu jeder Tageszeit bei gleich kräftigem Wellenschlage erlauben, die nur hierdurch mögliche ganz freie Wahl der Badestunden sind wirkliche und für den Sachkundigen so wesentliche Vorzüge, daß sie eben Helgoland in wenigen Jahren zu einem der besuchtesten und beliebtesten Badeorte seiner Gattung emporgehoben haben.

Alle Einrichtungen zum Bedarf und für die Annehm⸗ lichkeit der resp. Badegäste, wohin besonders eine große Auswahl bequemer und selbst eleganter Gasthäuser und Peivennahnangen, eine sehr gute Küche und die besten ranzösischen Weine zu billigen Preisen, eine heitere Geselligkeit, durch ein ständiges Prager Musikcorps und durch das zu allen Stunden besuchte Conservations⸗ haus belebt, gehören, sind der Art, daß sie den streng⸗ sten Anforderungen derselben entsprechen dürften.

Den Herren Aerzten dient noch besonders zur ergebe⸗ nen Anzeige, daß alle Anstalten für Regen⸗, Sturz⸗ und Douchebäder, für warme Seewasserbäder, so wie für jede Art nach spezieller ärztlicher Vorschrift zu be reitender oder zu nehmender lokaler und ganzer Bäder in einem großen, neuerbauten Badehause vereinigt sind, welches nach den besten Mustern der Thermalbäder aufgeführt worden ist.

Eine regelmäßige und stete Verbindung zwischen Ham⸗ burg, Kuxhaven und Helgoland, auch mit den benach⸗ barten Seebädern und zwar zu mehrerenmalen in der Woche, eine andere zwischen Bremen und Helgoland, wird während der Saison durch mehrere ausgezeichnet schöne, bequeme und sichere Dampsschiffe unterhalten, deren resp. Eigenthümer über die Abfahrtstage und Stunden das Nähere in öffentlichen Blättern bekannt machen werden. 6

Bestellungen von Logis ꝛc. besorgt mit Bereitwillig⸗ keit sowohl die Unterzeichnete, als unser Badearzt Herr Dr. von Aschen. 8 Ma8

Helgoland, im Mai 1844.

Die Direction des Seebades.

Literarische Anzeigen. So eben ist erschienen: [847] Taschenbuch für Reisende in den Harz von Fr. Gottschalck. Fünfte

Auflage. Mit einer Karte. Magdeburg. W. geßerchshosensche Buchhandlumn g. 1843. Preis 1 ½ Thlr. (Berlin bei F. Dümmler, Linden 19.)

merklich abgenommen hat.

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sammlung des genannten

gershof.

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Das Gottschalcksche Buch, seit fast 40 Jahren das einzige, aus dem die meisten den Harz betreffenden Werke schöͤpften, erscheint hier zum Fünftenmale, vermehrt, ver⸗ bessert, man möchte sagen neugeboren, und dabei um ein so Wesentliches wohlfeiler, als vordem. In einem Augenblick, wo das liebe, merkwürdige vaterländische Ge⸗ birge durch das Vorhandensein und immer mehr Ent⸗ stehen der Eisenbahnen auch den Entfernten nahe ge⸗ bracht wird, wo man sich dem Harze mit seinen Thä⸗ lern, seiner Roßtrappe, seiner Viktorshöhe und Josephs⸗ höhe, seinem Brocken immer mehr zuwendet, sei denn hingewiesen auf diesen erneueten, verjüngten Gottschalck, der, in welcher Absicht auch man reisen und wie viel oder weniger aufzusuchen man sich vorgenommen haben möge, stets der unterrichtetste, treueste Führer sein wird

ö1“ 3 Bei E. 80 Mittler in Berlin (Stech⸗ bahn 3), so wie in dessen Handlungen in Posen und Bromberg, ist zu haben:

Der Bot

des Evangelischen Vereins Gustav⸗Adolph⸗Stiftung.

8 11 . Jahrgang * Thaler. Darmstadt, bei W. Leske. 11I11“”“ . 2

Dieses Blatt, welches vorläufig alle vierzehn Tage erscheint, wurde durch Beschluß der Haupt⸗Ver⸗ Vereins zu Frankfurt a. M. und enthält alle diesen

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im September 1843 gegründet t— Verein bbeireffende Nacheichten „als: Nachrichten über Begründung neuer Lokal⸗Vereine, ihre Thätigkeit und Erfahrungen, ihre Einrichtungen, über Zustände be⸗ drängter protest. Gemeinden (bisweilen mit Illustratio⸗ nen), Beurtheilungen des Gesammt⸗Vereins, wichtige Aktenstücke in Bezug auf denselben, kurze Berichte über ähnliche Vereine in und außer Deutschland ꝛc. ac.

11“ 2„ 8 2 2 72 1 B1.“ FüSüamn Eisenbahnkarte

Die neue vom Major

Kurts, nebst Text von Zedlitz berschesg und mit allen Projekten am Rhein ꝛc. vermehrt, ist wieder zu haben auswärts für 1 ¾ Thlr., in Berlin für 1 Thlr. be i

Carl Heymann, Heil. Geiststraße 7.

[697 b] 1 1 Engl. u. Mecklb. Reit⸗ u. Wa⸗ genpferde sind zum Verkauf an⸗

gekommen Behrenstraße Nr. 24 und auf See⸗

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fänger gezeichnet, dessen

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Am 27. Juni sahen wir zum erstenmale: „Kleine Leiden des

Das Abonnement beträgt: 8 8 2

2 Rthlr. für ½ Jahr. 18 11u““ Hrr9 *† 4 Rthlr. - Jahr. 1 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer SZeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

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268 ü h c. Fnae s2ms Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Aug. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Nr. 72. i echee Kscei .8. 847. 8ℳ0R a Hirmh e 88 8 arz i. hesit gig 4 7 5 8

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Inhalt. Amtlicher Theil. W Inland. Berlin. Allerhoͤchste Verordnung in Betreff der Disziplin der Advokaten und Anwalte im Bezirk des Appellations⸗Gerichts zu Köln. Rhein⸗Provinz. Bereicherung des bonner Museums. Beschleunigte 8 Verbindung zwischen London und Köln. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Die Auftritte in Feuchtwangen. Kurfürstenthum Hessen. Der Besuch der main⸗ zer Advokaten⸗Versammlung verboten. Schreiben aus Luxemburg. (Ständische Arbeiten; der Courrier du Grand⸗Duchse.) . Frankreich. Paris. Eisenbahn⸗Diskussionen der Deputirten⸗Kammer. Entdeckung legitimistischer Umtriebe. Nachrichten von der marolkanischen Gränze. Schreiben aus Paris. (Das angebliche Karlisten⸗Komplott.) Großbritanien und Irland. Oberhaus. Debatte über Verletzung des Briefgeheimnisses. Unterhaus. Die Feindseligkeiten zwischen 1 Frankreich und Marokko. Schreiben aus London. (Zur Beleuchtung n über Verletzung des Briefgeheimnisses; Stellung des Ministe⸗ v Aus dem Haag. Schließung der Session der General⸗ Schweiz. Luzern. Eröffnung der außerordentlichen Tagsatzun Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die ve ncegnn anlabe 2 dem Urtheile der verschiedenen Organe der Presse; Vermischtes.)

A und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗

Königsstädtisches Theater. (Eine Novität von Friedrich Adami.) Die

Friedrichs⸗Vorstadt in Berlin und die Missions⸗Stationen in Berbice. Poctsdam und die dortigen Umbauten. S

Amtlicher Theil.

1“ Se. Majestät der König haben Allerhöchstihren am Königlich württembergischen Hofe akkreditirten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, General⸗Major von Rochow, in gleicher Eigenschaft auch bei den Fürstlich hohenzollernschen Höfen zu beglau⸗ bigen geruht.

Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Karl nebst Höchstderen Tochter, die Prinzessin Louise, Königl. Hoheit, haben, von Glinicke aus, eine Reise nach Italien angetreten.

Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Stettin,

Dr. Bonitz, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. 3

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Zur Feier des Leibnitzischen Jahrestages demie der Wissenschaften am Donnerstag, den 4ten d. M., Nachmit⸗ tags um 5 Uhr, eine öffentliche Sitzung halten, zu welcher der Zu⸗ tritt, auch ohne besondere Einladung durch Karten, freisteht. Beerlin, den 1. Juli 1844.

Das Sekretariat der Königl. Akademie der Wissenschaf

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Angekommen: Der General⸗ Majo Inspecteur 4ten Artillerie⸗Inspection, von Scharnhorst, von Stettin.

Abgereist: Se. Durchlaucht der General⸗Major und Com⸗ mandeur der 6ten Landwehr⸗Brigade, Fürst Wilhelm Radziwill, nach Heringsdorf.

Uichtamtlicher Theil.

Pann. Berlin, 1. Juli. Die Gesetz⸗Sammlung Nr. 19 ent⸗ hält folgende Allerhöchste Verordnung, betreffend die Ausübung der Disziplin über Advokaten und Anwalte im Bezirke des Appellations⸗ gerichtshofes zu Köln. Vom 7. Juni 1844.

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen ꝛc. ꝛc. finden Uns bewogen, zur Beseitigung der Mißverhältnisse, welche daraus entstehen, daß gegen die Advokaten im Bezirke des Appellations⸗Gerichts⸗ hofes zu Köln, welche zugleich als Anwalte angestellt sind, in Beziehung auf jede dieser beiden Eigenschaften ein verschiedenes Disziplinar⸗Verfahren stattfindet, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, für den genann⸗ ten Bezirk zu verordnen, was folgt:

§. 1. Jeder Senat des Appellations⸗Gerichtshofes, jeder Assisenhof und jede Kammer eines Landgerichts hat die Befugniß, über diejenigen Disziplinar⸗Vergehen der Advokaten und Anwalte, welche in den Sitzungen vorfallen oder ermittelt werden, sofort zu erkennen, ohne daß eine Berufung gegen die Entscheidung zulässig ist.

§. 2. Bei jedem außerhalb Köln bestehenden Landgerichte, an dessen Amtssitze wenigstens zwölf beim Appellations⸗Gerichtshofe immatri⸗ kulirte Advokaten wohnen, soll ein Disziplinar⸗Rath von fünf Advokat⸗ Anwalten gebildet werden. In Köln wird aus den Advokat⸗Anwalten des Appellations⸗Gerichtshofes und des Landgerichts nur ein Disziplinar⸗Rath von neun Mitgliedern errichtet.

„S§.,3. Advokat⸗Anwalte, 1) welche schon einmal mit Suspension oder einer schwereren Strafe gerichtlich oder im Disziplinarwege belegt, und nicht, auf Antrag des Disziplinar⸗Raths, von Unserem Justiz⸗Minister wieder für wählbar erklärt sind, oder 2) welche im Laufe des letzten Jahres zu irgend einer Disziplinarstrafe verurtheilt worden sind, können nicht Mitglieder des Disziplinar⸗Rathes sein. §. 4. Die Mitglieder des Disziplinar⸗Rathes werden für jedes Justiz⸗ jahr in folgender Art gewählt: Die sämmtlichen Advokaten und Anwalte des Bezirks, für welchen die Wahl stattfinden soll, werden zu diesem Zwecke durch ihren Vorsteher nach eingeholter Genehmigung des General⸗Prokura⸗ tors zu Köln, ohne welche überhaupt keine General⸗Versammlung dersel⸗ ben zulässig ist, drei Monate vor dem Ende jedes Justizjahres, durch schriftliche Einladung zusammenberüfen, und die Erschienenen wählen unter dem Vorsitze des Vorstehers nach Stimmenmehrheit, in Köln vierzehn Kandidaten, in den übrigen Bezirken aber acht Kandida⸗ ten, von welchen wenigstens die Hälfte aus den älteren Mitgliedern des Advokatenstandes des Bezirks genommen werden muß. Es ist zulässig, aus⸗ scheidende Mitglieder des Disziplinar⸗Raths wieder zu erwählen. g.. der ersten Wahl, die binnen vier Wochen nach Verkündigung der gegenwärtigen Verordnung für das laufende Justizjahr stattfindet, ernennt der General⸗ Prokurator denjenigen Advokat⸗Anwalt, welcher dabei die Functionen des Vorstehers, so wie denjenigen, welcher die Functionen des Secretairs zu versehen hat. Ueber die Wahl hat der Secretair ein Protokoll aufzuneh⸗ men, de . e unterzeichnen.

§. 5. Nach vollendeter Wahl überreicht der Vorsteher Abschrift des Protokolls dem General⸗Prokurator, und dieser ernennt für 88 farchg⸗ Justizjahr unter den Gewählten die Mitglieder des Disziplinar⸗Raths und dessen Vorsteher, welcher zugleich Vorstand der Advokaten und Anwalte ist. Das dem Dienstalter nach jüngste Mitglied des Disziplinar⸗Raths ver⸗ sieht die Functionen des Secretairs, nimmt übrigens, wie jedes andere Mitglied, an der Abstimmung Theil. Die gewählten, aber nicht zu Mit⸗

gliedern des Disziplinar⸗Raths ernannten Advokat⸗Anwalte sind zur Stell⸗

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vertretung für solche Mitglieder bestimmt, welche verhindert sind, an der Verhandlung Theil zu nehmen. Der General⸗Prokurator bestimmt die Reihefolge, in welcher dieselben einzuberufen sind. Ist der Vorsitzende in einzelnen Fällen verhindert, den Vorsitz zu führen, so vertritt ihn das älteste Mitglied des Disziplinar⸗Raths nach dem Dienstalter. 8§. 6. Das Amt eines Mitgliedes, Serretairs oder Vorstehers des Disziplinar⸗Raths kann nicht abgelehnt werden. Die Weigerung, dasselbe zu⸗ wird als Verzicht auf die Advokatur und Anwaltschaft an⸗ esehen.

§. 7. Dem Disziplinar⸗Rathe zu Köln wird außer der Disziplin über alle im Bezirke des dortigen Landgerichts wohnende Advokaten auch die über die Anwalte des Appellations⸗Gerichtshofes und des Landgerichts zu Köln übertragen. Eben so soll jeder bei einem Landgerichte außerhalb Köln zu bildende Disziplinar⸗Nath die Disziplin nicht nur über die im Bezirke wohnenden Advokaten, sondern auch über die für denselben an⸗

gestellten Anwalte ausüben.

§. 8. Dem Disziplinar⸗Rath liegt vermöge seiner Disziplinar⸗Gewalt ob, 1) nicht blos über die Erfüllung der besonderen Amtspflichten, sondern auch derjenigen v. der Advokaten und Anwalte zu wachen, welche Ehrenhaftigkeit, Redlichkeit, Zartgefühl und Anstand mit sich bringen; 2) Be⸗ schwerden, welche bei ihm von Parteien selbst angebracht, oder ihm von dem öffentlichen Ministerium, oder den Gerichts⸗Behörden überwiesen werden, sorgfältig zu untersuchen, die Erledigung derselben herbeizuführen, auch von dieser Erledigung den Parteien und, wenn die Ueberweisung von dem öffent⸗ lichen Ministerium oder den Gerichts⸗Behörden erfolgt ist, dem ersteren Kennt⸗ niß zu geben; 3) Verstöße, welche gegen die unter Nr. 1 bezeichneten Pflich⸗ ten begangen werden, geeigneten Falls im Disziplinar⸗Verfahren zu bestra⸗ fen, ohne Rücksicht 1an sonst noch deshalb im Civil⸗ oder Strafverfah⸗ ren zulässigen Rechtsweg. Insbesondere muß das Disziplinar⸗Strafver⸗ fahren jederzeit eingeleitet und in der Sache selbst erkannt werden, wenn das öffentliche Ministerium solches in Beziehung auf ein dem Disziplinar⸗ S Disziplinar⸗Vergehen eines Advokaten oder Anwalts verlangt.

§. 9. Jeder Advokat und jeder Anwalt ist verpflichtet, über Beschwer⸗ den oder Anschuldigungen gegen ihn auf Erfordern des Vorstehers schrift⸗ liche Auskunft zu geben. Kommt es bei der Untersuchung hierüber auf die Vernehmung von Belastungs⸗ oder Schutzzeugen an, so hat der Vorsteher den Ober⸗Prokurator um Veranlassung derselben unter Mittheilung der Ak⸗ ten zu ersuchen. Der Ober⸗Prokurator beauftragt alsdann mit der eidlichen Vernehmung der Zeugen den betreffenden Friedensrichter oder ersucht den Instructionsrichter um dieselbe und übersendet hiernächst die Verhandlungen an den Vorsteher.

§. 10. Für das Strafverfahren vor dem Disziplinar⸗Rathe gelten folgende Vorschriften: 1) Der Angeschuldigte wird durch eine schriftliche Vor⸗ ladung, in welcher die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen und die Be⸗ weismittel angegeben sind, zu der von dem Vorstande bestimmten Sitzung des Disziplinar⸗Raths mindestens acht Tage vorher berufen. Derselbe hat den Empfang der Vorladung unter dem Original zu bescheinigen; weigert er sich dessen, so ist ihm die Vorladung durch einen Gerichtsvollzieher kosten⸗ frei zuzustellen. 2) In der Sitzung, welche nicht öffentlich ist, werden die einzelnen Anschuldigungspunkte von dem Vorsteher entwickelt und die Zeu⸗

genaussagen und anderen Beweismittel durch den Secretair vorgelesen; der Angeschuldigte, wenn er erschienen ist, wird vernommen, und sodann die nach Stimmenmehrheit beschlossene Entscheidung sofort oder doch in 28 ve nece ealec z2 hengereigite und nicht über acht Tage hinaus anzusetzenden Sitzung verkündigt. 3) Der Beschluß wi

58 viefilnar Racs fntescaen

. 11. Die Strafen, auf welche der Disziplinar⸗Rath zu

befugt ist, sind: Ermahnung, Warnung, Verweis, vIue . n glenen ein Jahr, oder Verlust der Eigenschaft als Advokat oder Anwalt. Der in Bezug auf eine dieser beiden Eigenschaften erfolgte Ausspruch der Sus⸗ fecste oder des Verlustes erstreckt sich jederzeit zugleich auf beide Eigen⸗ chaften. Er hat, ohne daß es nöthig ist, die provisorische Vollstreckung zu bestimmen, die 8 daß von dem Tage der Zustellung des Diszi⸗ plinar⸗Beschlusses an der Verurtheilte sich selbst dann, wenn er ein Rechts⸗ mittel ergreift, vorläufig aller Dienstthätigkeit so lange enthalten muß, bis

Königsstädtisches Theater. . Eine Novität von Friedrich Adamim.

menschlichen Lebens.“ Der Verfasser, unser bühnengewandter Friedrich Adami, hat bei der Bearbeitung dieser einaktigen Posse nicht blos das, am 8. Juli 1843 auf dem pariser Théätre du Vaudeville zur ersten Aufführung gelangte und seitdem auch zu Berlin von der französischen Ge⸗ sellschaft im Konzertsaal des Königlichen Schauspielhauses mit Beifall ge⸗ ebene Vaudeville von Clairville „Les petites misères de la vie humaine“, beabacn auch das unlängst zu Leipzig erschienene bekannte humoristische Werk „Kleine Leiden des menschlichen Lebens, von Plinius dem Jün⸗ eren“ (Professor O. L. B. Wolff zu Jena) mit Vortheil benutzt. Pöenn der Bearbeiter die Anzahl der Personen auch nicht vermehrte, so hat er die vorgefundenen doch gewissermaßen neu geschaffen; auch manche Si⸗ tuationen sind die Zuthat Adami's. Jeder Sachkundige wird übrigens schon an dem Dialog und dessen ineinander klappenden Schlagwörtern erkennen, daß er unmöglich übersetzt sein könne; und eine Vergleichung der im Druck erschienenen Nachbildung mit dem Original überzeugte uns von der Rich⸗ tigkeit dieser Annahme. Ludwig Bechstein hat uns in einem artigen Liede einen Grillen⸗ Lebensdevise lautet: Ich bin verdrüßlich, Weeil ich verdrüßlich bin, bnEnng(G„in ich verbruüßlich. 1.“ Ein solcher Murrkopf ist der Held unserer Posse. „Kleine Leiden!“ ruft er in seinem launischen Unmuth aus, „das ist das fatale Wort! Die großen Schicksalstücken sind lange nicht so schlimm. Sie kommen selten, man hat Zeit, sie zu ahnen, auf sie gefaßt zu sein, sie wieder zu vergessen. Aber diese kleinen Alltagsleiden, die mit uns aufstehen, mit uns zu Bette gehen, mit uns zu Tische sitzen, mit uns in Gestalt einer Fliege oder eines sonsii- gen Insekts Suppe essen, Kaffee trinken, die uns das Oel aus der Lampe, das Feuer aus dem Ofen stehlen, die Knöpfe von den Kleidern reißen, die Sprungriemen zerplatzen, den Backenbart krumm ziehen, die Schlüssel ver⸗ legen, das Schnupftuch zu Hause lassen mit einem Wort, dieses dämo⸗ nische Spinnengewebe, dieser verteufelte Mückenschwarm von kleinen Unan⸗ nehmlichkeiten, kitzlichen Zufällen, vertrackten Rippenstößen und Hühneraugen⸗ Tritten, zarten Mißverständnissen, delikaten Störungen und minorennen Fa⸗ talitäten rein zum Verzweifeln, zum Davonlaufen. Aber sie laufen mit, die kleinen Leiden, sie verfolgen uns bis auf die Straße. Man hat sich fein emacht: man trampelt in einen Sumpf und macht sich schmutzig kleines eiden! Der Wind reißt Ihnen den Hut vom Kopfe, Sie wie ein Schnell⸗ läufer hinterher kleines Leiden! Ein Maurer überschüttet Einen mit Kalk, daß man auossieht wie eine Gypssigur kleines Leiden! Eine Staub⸗ wolke streut Einem Sand in die Augen Sen Leiden! Ein Sonntags⸗

reiter setzt sich anfs Pferd, das Pferd wirft ihn nd setzt sich auf ihn

EI1I1“

kleines Leiden mit großem Drucke: Die großen Uebel sind Dolchstöße, die kleinen Leiden Nadelstiche, man muß nur länger leiden das ist der ganze Unterschied.“ Diesen Sermon des Griesgrams beantwortet im Original ein Freund unseres Grämlings durch folgendes Couplet: Moi, je suis des plus philosophes, I8 comme il viens je prends le temps, Je ne vois pas des catastrophes

Dans les petits événements.

Aux coups du sort, moi, toujours je m'attends;

Et si tu veux m'écouter, me comprendre,

Tous ces chagrins, ces petits embarras,

Mon cher ami, tu n'as qu'*à les attendre

Pour être sr qu'ils n'arriveront pas.

Auf diesem Gegensatz der Selb stzufriedenheit des Spießbürgers zur Unruhe und Haß eines von Spleen, Hypochondrie und Schwarzgalligkeit hin und her getriebenen und zu lauter übereilten oder dummen Streichen verleiteten Poltrons beruht das Interesse des Stückchens, das vor einem bis auf dem letzten Platz gefüllten Hause zur größten Belustigung aller Anwesenden aufgeführt ward und in die Vorrechte eines Kassenstuͤcks eintre⸗ ten zu wollen scheint. Wenn Herr Grobecker in der Zeichnung des Rentiers Wulfrich Murr den mißtrauischen und verkommenen Kränkler ebensowohl als den aufbrausenden und jähzornigen Mißvergnügten hervor⸗ heben wollte, so würden wir uns mit seiner Leistung ganz einverstanden er⸗ klären. Er wurde gerufen. Die berolinisirende Köchin Barbara (auch in dem französischen Vaudeville bedient sich Jeanneton des pariser Jargons) wußte Mad. Adami mit allen jenen Finten und Finessen auszustatten, woran die berliner Mägde nicht arm sein sollen. Herr Hänsel (Troller) und Dlle. Heinemann (Wittwe Klang) griffen gut in das Ganze ein welches den Erheiterungszweck der Posse vollkommen erreichte. u.

1 Die Friedrichs⸗Vorstadt in Berlin die Missions⸗Stationen

Seit den letzten Monaten sind in den hiesigen Zeitungen mehrere Stimmen laut geworden, welche die 1EI.. vengen nen in Berlin besprechen und empfehlen. Auch in dieser Zeitung ist schon zweimal (Nr. 130 und 156) der beabsichtigte neue Kirchenbau in der Friedrichs⸗ vor dem potsdamer Thore zur Sprache gebracht worden. Zur usführung desselben sind gegenwärtig Sammlungen milder Beiträge eingeleitet worden: von dem Erfolge derselben ist indessen zur Zeit noch keine Nachricht bekannt geworden; man hört nur von einzelnen rühren⸗

u

in Berbice.

en und ermunternden Beispielen thätiger Theilnahme; man hofft aber noch

immer auf allgemeinere Theilnahme, ohne welche eine D Bautasen nicht n. 8 898 Aashe 8 8 Hechüna. Lrr

ährend diese Verhandlungen schweben, welche den kirchlichen Zu⸗ stand der großen Residenzstadt so nahe berühren, kommt A dieses eine Missions⸗Nachricht zu Gesichte, die wir auch hier in Ber⸗ lin beherzigen sollten. Vor geraumer Zeit machte ohnehin die Tübinger Vierteljahrs⸗Schrift darauf aufmerksam, daß die Zeitungen den im⸗ mer merklicher in die Weltgeschichte eingreifenden Missions⸗Nachrichten ihre Spalten nicht mehr lange würden verschließen können.

Die Geschichte betrifft die Missions⸗Stationen von Berbice in Guiana englischen Antheils. Die dortigen englischen Missionare haben schon mehrmals den christlichen Eifer der bekehrten Neger, sich ihre Kirchen aus eigenen Mitteln zu bauen und die kleinen zu erweitern, Schulen zu be⸗ gründen und für ihre Ausstattung zu sorgen, mit großer Freudigkeit ge- rühmt. Missionar James Scott konnte schon vor mehreren Jahren der londoner Missions⸗Gesellschaft schreiben, daß er und seine Kolonie der eng⸗ lischen Unterstützung nicht mehr bedürfe, obwohl die Gemeinde nur aus 800 Menschen, meistens Feldarbeitern, bestehe.

Jetzt wird nun Folgendes gemeldet, welches wir wörtlich nachschreiben:

„Im vorigen Sommer veranstaltete eine Gemeinde an dem Tage, wo ihr Missionar nach einer langen Krankheit zum erstenmale wieder predigen konnte, eine neue Kollekte zum Bau einer Kirche. Die Sammlung betrug an diesem einzigen Tage, 3000 Guilders, etwa 1500 Rthlr. und die Geber waren lauter arme Neger, noch vor kurzem Sklaven! Kinder und Greise mit weißem Haare, Alles drängte sich herzu, um nicht nur mit Worten, sondern mit der That zu beweisen, wie theuer ihnen die Verkündigung des Wortes, wie lieblich ihnen die Füße der Friedensboten und wie ernst ihnen das Dankgelübde sei. Es war auch nicht die erste Sammlung: für die Besoldung des Missionars und eines Lehrers für die Kirche und die Schule war schon früher in gleicher Weise gesorgt worden.

Wir europäische Leser müssen wohl dabei an die Frage Christi denken: Sind ihrer nicht Zehn gesund worden? wo 199 L 88 Neune? Luc. 17, 15 17.“

Ppotsdam und die dortigen Umbauten.

Architektonische Entwürfe für den Umbau vorhande⸗ ner Gebäude. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs von Preußen herausgegeben von Persius, Königl. Baurath, Hof⸗Architekten und Mitgliede der Ober⸗Bau⸗ Deputation.

Von diesem seit 1843 im Verlag von F. Riegel zu Potsdam erschei⸗ nenden, nicht blos des Architekten, sondern jedes Seeiezu po keit erregenden Werke liegen die beiden ersten Lieferungen, auf das geschmack⸗