1844 / 193 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1 us Port au Prince vom Ende Mai noch büze in⸗ n. Screbeagas.⸗ Dit Aufregung gegen den Präsidenten erard war aufs Aeußerste gestiegen, man erzählte allgemein zahlreiche Akte der Barbarei, Nachlässigkeit und Verschleuderung; man beschuldigte ihn, die Staatskasse geplündert und die Lebensmittel der Armee zu einem Gegenstande der Speculation für seine L ffiziere vom Generalstabe gemacht zu haben, die sie dann im Detail an ihre Soldaten verkauf⸗ jen. In den Papieren des abgesetzten Kriegs⸗Ministers Herard Du⸗ mesle fand man einen Plan zu einer eben so drückenden, als wider⸗ sinnigen Militair⸗Organisation des Landes, wodurch das Militair⸗ Strafgesetzbuch Christophe's und Dessaline's wieder in Anwendung gekommen wäre. Das ganze Land, der spanische Antheil mit inbegriffen, sollte eine Armee von 60 65,000 Mann stellen. In dem schon gedruckt gefundenen Dokument spricht sich der bitterste Haß und scharfe Verdächtigung gegen Frank⸗ reich aus. Es sollen geheime Befehle gegeben gewesen sein, den französischen Konsul und den Admiral de Moges zu einem Bankett einzuladen, wo sie vergiftet worden wären. Die übrigen Franzosen sollten entweder eingeschifft oder als Geiseln zurückbehalten werden, um sie im Nothfalle ermorden zu können. Wenn auch Ueber⸗ treibungen hierbei mit unterlaufen mögen, so ist doch der Haß eines Theils der Haitier, und namentlich der jetzt gestürzten Partei, gegen Frankreich eine Thatsache. Jetzt aber ist die Frankreich geneigte Par⸗ tei ans Ruder gekommen. Sogleich nach der Ernennung des Gene⸗ rals Guerrier zum Präsidenten waren die dominikanischen Gefange⸗ nen in Freiheit gesetzt worden. Das gegen den Ex⸗Präsidenten Herard erlassene Manifest ist in sehr bitteren Ausdrücken abgefaßt, merkwürdig genug von Ex⸗Ultra⸗Boyeristen, die der Regierung, welche sie für abgesetzt erklärten, genau dieselben Fehler vorwerfen, deren die Regierung beschuldigt wurde, welcher sie vor kurzem noch dienten. Alsbald nach Einsetzung der neuen Regierung hatten alle boyeristischen Offiziere, die abgesetzt worden waren, ihre Grade und Epauletten so wie ihren Rang in der Armee wieder eingenommen. Allein dies hätte fast eine Reaction zu Gunsten Herard's herbeige⸗ führt, weshalb sie der neue Präsident Guerrier alsbald wieder entließ.

Eisenbahnen.

I6 Preßburg, 5. Juli. In der am 29. Juni hier stattgehab⸗ ten General⸗Versammlung der Actionaire der ungarischen Central⸗ Eisenbahn wurde beschlossen, den Bau auf dem linken Donau⸗Ufer auszuführen und damit ohne Verzug zu beginnen. Die längst pro⸗ jektirte Flügelbahn von Gänserndorf, einem Stationspunkte der Nord⸗ üree bis Preßburg soll für den atmosphärischen Betrieb eingerichtet werden.

Paris, 5. Juli. Das Eisenbahnsystem des Ingenieurs Arnoux, welches nun zu einer Bahn nach Sceaurx (nicht volle 3 Lieues von hier) konzessionirt werden soll, besteht nur in einer andern Con⸗ struction und Verbindung der Wagen mit einander und soll das Aus⸗ springen aus dem Geleise erschweren, die Passage der Kurven aber erleichtern. Es wurde schon zu St. Mandé ein Versuch im Großen damit gemacht, der ziemlich günstig aussiel, und worüber die Herren Arago und Kermaingut Bericht erstatteten. Indeß ist dieses System so komplizirt, daß es auch wieder zahlreiche andere Mißstände und Gefahren darbietet.

8 Die Eisenbahnen Deutschlands. Statistisch⸗ geschichtliche

Darstellung ihrer Entstehung, ihres Verhältnisses zu der Staats⸗

Gewalt, so wie ihrer Verwaltungs⸗ und Betriebs⸗Einrichtun⸗

gen. Vom Freiherrn Friedrich Wilhelm von Reden, Dr. beider Rechte ꝛc. Berlin, Posen und Bromberg. Druck und Verlag von Ernst Siegfr. Mittler. 1843, 1844.

Von diesem mühevollen Werke ist bis jetzt der erste Abschnitt und von dem zweiten die erste Lieferung erschienen. Der Herr Verf. hat im ersten Abschnitt eine Uebersicht von dem Plan des Werkes gegeben, von welchem wir hier das Nöthigste vorausschicken wollen.

Der erste Abschnitt enthält Allgemeines über die deutschen Eisen⸗ bahnen, und zwar A. Verwaltungs⸗ und Betriebs⸗Einrichtungen (I. Ein⸗ wirkung des Staats auf die Anlage, Verwaltung und den Betrieb; II. Or⸗ ganisation der inneren Verwaltung). B. Einleitende Zusammenstellungen,

enthaltend die verschiedenen Ausgabeposten bei Anlage, Unterhaltung und Betrieb der Eisenbahnen, Reise⸗ und Fracht⸗Verkehr, Tarife, Ertrag, Fahr⸗ pläne ꝛc. C. Das deutsche Eisenbahnnetz nach den bereits feststehenden und projektirten Linien.

Der zweite Abschnitt beschäftigt sich in der ersten Lieferung mit den österreichischen Eisenbahnen, während in der folgenden die preußischen und demnächst die des übrigen Deutschlands abgehandelt werden sollen.

In der That ein umfassendes Unternehmen, wenn man nur einen flüchtigen Blick auf die ungeheuren Schwierigkeiten, die einer solchen Ar⸗ beit entgegentreten, und einen zweiten auf die Art und Weise der Aus⸗ führung wirft, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, nicht bloße Umrisse und allgemeine Naisonnements zu liefern, sondern in die kleinsten Details nicht allein des Eisenbahnwesens im Allgemeinen, sondern auch in die jeder ein⸗ zelnen Eisenbahn einzugehen. Vorweg müssen wir daher dem Herrn Verf. schon um des Muthes willen, den diese Arbeit voraussetzt, unsere Aner⸗ kennung zollen, und glauben auch im Namen des gesammten, sich dem Studium des Eisenbahnwesens widmenden Publikums demselben für das, was uns geboten wird, unseren Dank aussprechen zu dürfen.

Fassen wir nun den ersten Abschnitt näher ins Auge, so müssen wir uns bei Beurtheilung desselben zwar auf den Zeitpunkt seiner Vollendung zurückversetzen, da das Eisenbahnwesen, namentlich in Betreff der Darstel⸗ lung des deutschen Eisenbahnnetzes, bei seinen reißenden Fortschritten seit⸗ dem manche Veränderung erlitten hat; allein diese Darstellung bildet den bei weitem kleinsten Theil der Schrift, wogegen der übrige Inhalt einen dauern⸗ den Werth behält, da er uns in das Innerste der bestehenden Einrichtun⸗ gen, besonders der administrativen, einführt. Der Verf. hat eine statistisch⸗ geschichtliche Darstellung der deutschen Eisenbahnen liefern wollen, er hat daher mit Recht von dem Technischen nur das Nöthigste mitgetheilt, da er sonst genöthigt gewesen sein würde, die Gränzen seines Werkes weit zu überschreiten, und überdies die Vollendung eines solchen Unternehmens wahr⸗ scheinlich physisch unmöglich gewesen sein würde. Auch ist nicht außer Acht zu lassen, daß über den Bau der Eisenbahnen, so wie über Lokomotiven ꝛc., bereits ausführliche Werke vorhanden sind; nur ein solches, wie das vorliegende, hat bis jetzt, gefehlt; und wenn auch kürzlich ein anderer Schriftsteller über die deutschen Eisenbahnen aufgetreten ist, der anscheinend dieselbe Tendenz verfolgt (Die deutschen Eisenbahnen, in Beziehung auf Geschichte, Technik und Betrieb, von H. Reuße, ꝛc. Kassel), so glauben wir doch, daß dieser unserem Verf. kaum den Nang streitig machen wird, da die zu einer solchen Arbeit nothwendigen Elemente sich schwer an einer anderen Stelle in dem Grade, wie hier, vereinigt wiederfinden möchten.

Der zweite Abschnitt beschästigt sich in der ersten Lieferung, dem Plan gemäß, ausschließlich mit den österreichischen Eisenbahnen und geht auch hier von dem Allgemeinen zum Speziellen über, indem unter K. die Ein⸗ wirkung des Staats auf die Eisenbahn⸗Unternehmungen in den verschiede⸗ nen Beziehungen abgehandelt, dann aber unter B. zu den einzelnen Eisen⸗ bahnen selbst geschritten und eine jede nach der Geschichte ihrer Entstehung und Ausführung, nach ihrer technischen Anlage und nach den Betriebs⸗ und Verwaltungs⸗Einrichtungen erörtert und so Alles berührt wird, was für die Kenntniß jeder Bahn irgend von Interesse sein kann.

Wenn nun auch Referent nicht verhehlen darf, daß ihm bei der ge⸗ naueren Durchsicht des vorliegenden Werkes, namentlich des ersten Ab⸗ schnittes, Manches aufgestoßen ist, was bei einer ausführlichen Kritik einer weiteren Besprechung unterworfen werden müßte, so ist er doch, wie es jeder billig denkende Leser sein wird, gern geneigt, jene kleinen Unvolllommenhei⸗ ten unter Berücksichtigung der oben erwähnten Schwierigkeiten, ganz beson⸗ ders aber in Betracht der übrigen vortrefflichen Ausführung, zu übersehen; und indem er nochmals darauf zurückkommt, daß das Ganze dem wahren Freunde des Eisenbahnwesens große Befriedigung gewähren wilrd, wünscht er von Herzen, daß dem Herrn Verfasser die verdiente Anerkennung zu Theil werden und daß er uns bald durch die Vollendung seiner Arbeit er⸗ freuen möge. v. Malinowsky I.

Handels- und Börsen-Machrichten. †.„ In Nr. 55 der Börsen⸗Nachrichten der Ostsee wird der Vortheil einer Kanal⸗Verbindung zwischen Ems und Rhein, im Gegensatz zu der in einigen Artikeln der Allg. Pr. Zeitung besproche⸗ nen Eisenbahn⸗Verbindung, hervorgehoben. Auch wir sind von der größeren Billigkeit der Wasserwege überzeugt, bezweifeln indessen, daß der vorgeschlagene den Forderungen des Verkehrs entsprechen würde. Ein Ka⸗ nal von Rheine bis Rees verbände, hart an der holländischen Gränze ein industriearmes Gebiet durchlaufend, die Ems mit dem Nieder⸗Rhein, dessen Handel durch die Natur augenfällig auf die Niederlande angewiesen ist. Nicht die gesegneten Ufer des Rheins sind die Abnehmer der Ostsee⸗ Produlte: Korn und Oel, sondern die Konsumenten wohnen in den Fabrik⸗ Distrikten von Berg und Westphalen, und für diese vermindert jener Kanal die Transportkosten nicht. Außerdem ist im Winter, wo häufig die Zufuh

ren nothwendig sind, die Schifffahrt durch Frost unterbrochen oder zu zeit⸗ raubend für die Fortschaffung werthvoller Fabeikate. Im Laufe vieler Jahr⸗ hunderte langsam zu ihrer heutigen Höhe aufsteigend, hat die Industrie je⸗ ner Thäler der Ruhr, Lenne, Volme, Ennepe und Wupper eine solche Be⸗

deutung auf dem Weltmarkte gewonnen, daß sie jede wesentliche Erleichte-⸗

rung in Hinsicht der Verkehrsmittel mit Recht fordern darf. Dazu gehört, wie früher nachgewiesen, die Fortsetzung der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn zur Ems, an welche sich die Ostfriesische Bahn, von Emden ausgehend,

anschließen wird. So würden die Nord⸗ und Ostsee auf dem kürzesten

Wege aufgeschlossen, und in der späteren Fortsetzung über Osnabrück erlangte jener Theil von Nord⸗Deutschland eine selbstständige Militairstraße zum Rhein, um so wichtiger in unseren Tagen, wo die Schnelligkeit der Bewegungen und der Kampf der Massen entscheidet.

Meldung und Bitte. Unter den Mitgliedern und Wohlthätern des hiesigen Gustav⸗Adolph⸗

Vereins sind nicht wenige aus den benachbarten Ortschaften, einige sogar 4

aus den entlegeneren Gegenden der Mark. Wir erkennen es mit freudigem Danke, daß der §. 4 unseres Statuts diese Berücksichtigung gefunden hat.

Aber wir können doch auch nicht unterlassen, brüderlich darauf aufmerksam

zu machen, daß der große gemeinsame Zweck nach allen Seiten hin nur wird erreicht werden, wenn sich zunächst in jedem landräthlichen Kreise oder auch

wohl in jeder Superintendentur, dann aber selbst in jeder größeren Orts-

S

gemeinde ein besonderer Verein bildet. Wir wollen alle Freunde der Sache

hierdurch gebeten haben, darauf nach ganzem Vermögen und in jeder ge-

eigneten Weise hinzuwirken. 1

Von der anderen Seite ist wesentlich und allgemein anerkannt noth⸗ wendig, daß die einzelnen Vereine zu gemeinschaftlichem Wirken zusammen⸗ wachsen. Schriftlich aber darüber zu verhandeln, möchte nicht leicht zum Ziele führen. Wir werden also sämmtliche Bruder⸗Vereine der Mark,

deren Bestehen uns irgendwie wird bekannt geworden sein, sobald die

nöthigen Vorbereitungen getroffen sind, einladen, uns Abgeordnete aus ihrer Mitte zu senden oder andere Bevollmächtigte, mit welchen wir die Formen einer gemeinsamen Wirksamkeit verabreden fönnen.

Wir hoffen zuversichtlich, daß unserer Einladung von allen Seiten wird Gehör gegeben werden die mannigfach an uns ergangenen freundlichen

Aufforderungen, in dieser Sache die Initiative zu ergreifen, berechtigen uns

dazu, und wenn dann Niemand die eigene Ehre sucht, Jeder aber die ge⸗ meinsame Sache fest im Auge hat: so wird durch Gottes Gnade das nächste Ziel bald erreicht werden, nämlich die Organisation eines Provinzial⸗ Vereins, in der die lebendige Mitwirkung aller einzelnen Vereine und Vereins⸗ Mitglieder und eine schnelle und entschiedene Verwaltung einander nur so beschränken, daß sie sich gegenseitig erzeugen und fördern.

Zuletzt bitten wir diejenigen, welche von nun an dem hiesigen Vereine noch beizutreten gedenken, sich deshalb bei einem der Unterzeichneten schrift⸗ lich oder mündlich zu melden. 88

Es gilt, den bedrängten evangelischen Glaubens⸗Genossen Gutes zu thun. Der Herr unserer Kirche, unser inniger Heiland und Meister, er⸗ wecke dieser Sache, die nie anders die unsrige sein soll, als sosern sie die seinige ist, immer mehr die Herzen aller Evangelischen, und die ihr Erweck⸗ ten erfülle er mit seinem Geiste der Liebe und der Weisheit, daß sie, als seine Werkzeuge den vollen Segen des Evangeliums bringend, auch in der weitesten Ferne und unter den drückendsten Verhältnissen die schwachen Brü⸗ der zu stärken, die starken zu erquicken, die zerstreuten zu sammeln, wohl⸗ gerüstet seien.

Berlin, den 28. Juni 1844.

Der Verwaltungs⸗Nath des evangelischen Gustav⸗Adolph-

Vereins für Berlin. Krausnick, Ober⸗Bürgermeister, Kurstraße Nr. 53. Dr. Neander, evangel. Bischof, Brüderstraße Nr. 10. Dr. August, Direktor, Scharrnstraße Nr. 23. Behrendt, Kommerzien⸗Rath, Neue Schönhauser Straße Bollert, Feldprobst, Sophienstraße Nr. 34. Bonnell, Direktor, Werderscher Markt Nr. 7. Bormann, Direktor, Schützenstraße Nr. 8. Dr. Bornemann, Staats⸗Secretair, Anhaltstraße Nr. 8. Dr. Hitzig, Kriminal⸗Direktor, Friedrichsstraße Nr. 242. Holfelder, Stadtverordneter, Grünstraße Nr. 21. Hollmann, Stadtrath, Husarenstraße Nr. 16. Jonas, Prediger, Heil. Geiststraße Nr. 11. Keibel, Stadtrath, Stralauer Straße Nr. 52. 8 Krebs, Stadtverordneter, Alexanderstraße Nr. 60. Moewes, Stadt⸗Syvndikus, Friedrichsstraße Nr. 99. Dr. Pischon, Konsistorial⸗Nath, Neue Friedrichsstraße Nr. 15. Schulze, Stadt⸗Schulrath, Behrenstraße Nr. 48.

üicer 2

Allgemeiner Anzeiger.

[891] Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen, den Nachlaß des Kaufmanns C. G. Nirdorff hierselbst, ist Konkurs eröffnet worden. Alle unbekannten Gläubiger desselben haben ihre For⸗ derungen in termino den 21. Oktober d. J., Vor⸗ mittags um 9 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗ Landesgerichts⸗Assessor Laube, im hiesigen Parteienzimmer anzumelden und zu bescheinigen. Die Ausbleibenden werden mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt, und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubi⸗ ger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Liegnitz, den 24. Juni 1844. 8

Königliches Land⸗ und Stadtgericht.

[3291 Nothwendige Subhastation.

Ven dem Königl. Land⸗ und Stadtgerichte zu Stet⸗ tin soll das den Schuhmacher Johann Christoph Sa⸗ muel Engelschen Erben gehörige, in der Breiten Straße sub Nr. 395 belegene Haus, nach der nebst Hopothe⸗ kenschein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 6050 Thlr. geschätzt,

am 23. September d. J., Vormitt. 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden.

[622] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 26. April 1844.

Das hierselbst in der verlängerten Sebastianssteaße

belegene Grundstück des Baumeisters Ferdinand Wil⸗

hem Winlelmann, gerichtlich abgeschätzt zu 24,974 Thlr.

9 Sgr. 7 Pf., soll Schulden halber

am 13. Dezember 1844, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

1892]

Kriminalgerichtliche B

ekanntmachung. döem üanmann Carl Wilhelm Geean aus Ober⸗Landersvorf ist durch Erkenntniß des Königlichen 8 fahrlassgenichis Kriminas⸗Senats zu Breslau we⸗ igen und unbesonnenen Bankerotts, unter

hemügalen kaufmännischen Rechte, zu 15monatli⸗ worden. Sol g . 1u“ verurtheilt 12 b entwichenen A ig⸗ ten hierdurch mit dem Bedeuten 8 1. e 2 2

falls gegen dies Erkenntniß nicht b

innen 4 Wochen di

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgesucht wer⸗ den sollte, die Strafe an ihm, sobald man seiner hab⸗ haft wird, vollstreckt werden muß. Schweidnitz, den 2. Juli 1844. Königliches Inquisitoriat.

[888] Bekanntmachung.

Der hiesige Kaufmann Bernhard August Egtermeyer, welcher mit dem Kaufmann Gerhard Lucas Büscher zu Pritzwalk einen Sozietäts⸗Kontrakt errichtet hat, der sich auch auf die hier und zu Pritzwalk unter der Firma: „Büscher C Compagnie“ bestehende Waarenhandlung bezieht, ist laut Protokolls des hiesigen Gerichts vom 9. Mai d. J. dem von den Kaufleuten zu Pritzwalk unterm 12. April 1836 unter sich gegen den Schleich⸗ handel errichteten Schutzverbande dahin beigetreten, daß er gelobet hat, sich dem Schleichhandel niemals hinzu⸗ geben, oder denselben in irgend einer Art vermittelnd zu begünstigen. Dabei hat er versprochen, wenn er dennoch des Schleichhandels überführt und deswegen zur Bestrafung gezogen werden möchte, eine besondece Geldbuße von funfzig Thalern an den Denunzianten oder, wenn dieser ein Königlicher Steuer⸗Beamter sein sollte, an die Orts⸗Armenkasse zu Meyenburg zu zahlen.

Auf den Antrag des Egtermeyer wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. v1I11“

Meyenburg, den 12. Juni 1844.

Der Ma⸗ g i st r a

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8

8

Üiterarische Anzeigen.

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Von hc Dr. v. d. Horst.

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14 . hentel a e6 E1ö““ 8 Alle Post-Anstallen des In 2a2a2agaluslandes nehmen Bestellung Z‚aauf dieses Hlatt an, für Berlin on der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Nr. 72.

No. 193.

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Amtlicher Theil. 3

Inland. Provinz Preußen. Aus Königsberg und Hohenstein. Provinz Schlesien. Die Instruction in Betreff des Verfahrens vor den Schiedsmännern. Provinz Westphalen. Gustav⸗Adolph⸗ Verein zu Münster.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Berichtigung. Großherzogthum Baden. Rückkehr des Großherzogs nach Karls⸗ ruhe. Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. Hofnachricht. Das Militair.

Frankreich. Paris. Berichtigungen oppositioneller Angaben über das

Privat⸗Vermögen des Königs. Kommissions⸗Gutachten über den Zei⸗ iungs⸗Stempel. Marolkanische Gerüchte. Eduard Donon. Neuseeländische Kannibalen.

Großbritanien und Irlaud. London. Widerstand gegen die Ver⸗ besserung des neuen Armengesetzes.

Belgien. Brüssel. Hofnachrichten.

Schweden und Norwegen. Christiania. Geburtstag des Königs und Aufpflanzung der Unions⸗Flagge.

Spanien. Briefe aus Madrid. (Modification des Ministeriums.

Die Besteuerung der Steinkohlen.)

Türkei. Konstantinopel. Diplomatisches. Dampfboot⸗Verbindung zwischen Konstantinopel und Alexandrien. Vermischtes.

Bolivia. Schreiben aus Paris. (Blicke auf die Handels⸗ und Schiff⸗ fahrts⸗Verhältnisse der Republik Bolivia.)

Brasilien. Schreiben aus Paris. (Die neue brasilianische Zoll⸗Ord⸗ nung und sonstige Besteuerung des Handels.)

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ bericht. Neue Wasserverbindung zwischen Danzig und dem Frischen Haff.

Pariser Gewerbe⸗Ausstellung. Deutscher Verein für Heilwissenschaft.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Bau⸗Inspektor Schwieger zu Wrietzen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;

Den bisherigen Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Sibeth zu Frankfurt zum Geheimen Justiz⸗ und vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium;

Den Kammergerichts⸗Rath Blumenthal bei der nachgesuchten Dienst⸗Entlassung zum Geheimen Justizrath;

Den bei dem Land⸗ und Stadtgerichte zu Wrietzen angestellten Kammergerichts⸗Assessor Klüver zum Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath, den bei dem Stadtgerichte in Rathenow angestellten Kammergerichts Assessor Seemann und den Stadtgerichts⸗Assessor Kolk in Char lottenburg zu Stadtgerichts⸗Räthen zu ernennen;

Dem Stadtrichter Berner zu Strasburg in der Uckermark; den Justiz- Kommissarien und Notarien Eisleben in Prenzlau und Lin⸗ dinger in Schwedt den Charakter als Justizrath; dem Kammer⸗ gerichts⸗Registrator Jokisch und dem Stadtgerichts⸗Kanzlei⸗ Inspektor Krämer hierselbst den Charakter als Kanzleirath beizulegen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich Karl ist nach der Provinz Pommern und

Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert nach Kissingen ab⸗ gereist.

Ausstellung von Werken lebender Künstler in den Sälen des Königlichen Akademie⸗Gebäudes, vom 15. Sep⸗ tember bis zum 17. November d. J.

Die diesjährige große Ausstellung von Werken lebender Künstler, die 34ste der seit 1786 von der Königlichen Akademie der Künste veranstalteten, wird am 15. September eröffnet werden. Die Aka demie ladet einheimische und auswärtige geehrte Künstler ergebenst ein, dieselbe mit ihren Kunstwerken zu bereichern, bei deren Ueber⸗ sendung, die spätestens bis zum 7. September d. J. erfolgt sein

Sonnabend den 13 :en

muß, sie um gefällige Beachtung der bestehenden Vorschriften ersucht, welche sie hierdurch, wie dies bisher immer geschehen, zur öffentlichen Kenntniß bringt: 8.

1) Nur von Künstlern oder auf deren spezielle Veranlassung an⸗ gemeldete Werke werden ausgestellt, was auch dann gilt, wenn die⸗ selben nicht mehr im Besitze ihrer Urheber sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für die Aus⸗ stellung zweifelhaft sein darf.

2) Um in das zu druckende Verzeichniß aufgenommen zu wer⸗ den, müssen die Anzeigen vor dem 20. August d. J. eingegangen sein und außer den Namen und dem Wohnort des Künstlers die Anzahl und den Inhalt der einzusendenden Kunstwerke nebst der Be⸗ merkung enthalten, ob dieselben käuflich sind oder nicht. Mehrere Gegenstände, Bildnisse, Landschaften, Zeichnungen ꝛc. können nur dann unter einer Nummer zusammengefaßt werden, wenn sie in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind, indem sonst die richtige Zurücklieferung sich nicht verbürgen läßt. Die vorläufige Annahme dieser Anzeigen berechtigt übrigens nicht zu dem Anspruch, daß die angemeldeten Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden.

3) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers durch Anheftung einer Karte zu bezeichnen und bei Gegenständen, wo eine Verwech⸗ selung möglich ist, als Prospekten, Landschaften u. dgl., den Inhalt der Darstellung auf der Rückseite der Bilder kurz zu benennen.

4) Kunstwerke, welche in Berlin bereits öffentlich ausgestellt waren, anonyme Arbeiten, Kopieen aller Art (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), Quodlibets, in Papier geschnitzte Sachen, Stickereien nach Stickmustern, Arbeiten von Haaren, Leder, Papiermaché und dergleichen, so wie aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, werden nicht zur Aus⸗ stellung angenommen.

5) Vor Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen aus⸗ gestellten Gegenstand zurückerhalten.

6) Eine für diese Ausstellung vom Senat zu ernennende Kom⸗ mission, aus vier ordentlichen Mitgliedern der Akademie und vier Senats⸗Mitgliedern bestehend, ist für die genaue Beobachtung dieser Vorschristen und die Ausschließung der für öffentliche Ausstellung in der Akademie nicht geeigneten Kunstwerke verantwortlich. Gegen die Entscheidungen dieser Ausstellungs⸗Kommission läßt sich nur an den akademischen Senat rekurriren.

7) Auswärtige Künstler, welche nicht Mitglieder der unterzeich neten Königlichen Akademie, oder Professoren an einer Kunstschule, oder besonders aufgefordert sind, haben die Kosten des Transports ihrer Arbeiten selbst zu tragen und zur Ablieferung und Empfang⸗ nahme derselben der Akademie einen Beauftragten namhaft zu machen, welchem jede diesfällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke, wenn dieser beabsichtigt wird, überlassen bleiben muß. Für Gegenstände, welche durch Schuld der Absender, selbst wenn diese sich in den Eingangs dieses Para⸗ graphen ausgenommenen Fällen befinden, erst nach dem 7. Septem ber d. J. bei der Akademie eintreffen, werden keine Transport⸗ kosten vergütigt.

8) Endlich wird wegen häufig vorkommender Irrungen darauf aufmerksam gemacht, daß die ebenfalls in Berlin befindliche Central⸗ Verwaltung des allgemeinen preußischen Kunst⸗Vereins mit der Aka⸗ demie in Betreff dieser Ausstellung in keiner Verbindung steht, wes⸗ halb die Adressen der für die Kunst-Ausstellung bestimmten Gegen⸗ stände nur an die Königliche Akademie der Künste gerichtet werden müssen.

Berlin, den 10. Juli 1844. 1 8

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.

Dr. G. Schadow, Direktor.

Angekommen: Der Fürst Felix Lichnowsky von Leipzig. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Kommandant von

Küstrin, Köhn von Jaski, von Küstrin. Der General⸗Major und Inspecteur der 2ten Artillerie⸗Inspec⸗

tion, von Jenichen, von Kissingen.

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Der Kaiserl. österreichische Wirkliche Geheime Rath und Gou⸗ verneur von Steiermark, Graf Wickenburg, von Wien.

Abgereist: Der General⸗Major und Remonte⸗Inspecteur, Stein von Kaminski, nach Preußen.

icher Theil.

Inland.

Provinz Preußen. Die Stadtverordneten⸗Versammlung zu Königsberg hat die Veröffentlichung ihrer Verhandlungen be⸗ schlossen und damit in der Staats⸗, Kriegs⸗ und Friedens⸗ Zeitung vom 10. Juli thatsächlich den Anfang gemacht. Wie das genannte Blatt anführt, glaubten die Stadtverordneten, in der Un⸗ terordnung unter den Magistrat kein hinlängliches Motiv zu erblicken, auf die Veröffentlichung zu verzichten, sondern waren der Meinung, daß man das erlangte vorwiegend Gute nun auch benutzen müsse. Der Stadtrath und Verlags⸗Buchhändler Bornträger zu Königsberg hat ein Exemplar von jedem Werke seines sehr umfangreichen und werthvollen Verlags dem dortigen akademischen Senat als Geschenk für das bevorstehende Jubiläum zur Verfügung gestellt, um damit die akademische Handbibliothek und andere akademische Institute zu bereichern. Hohenstein wird ein Progymnasium erhalten. 3

Provinz Schlesien. Das Justiz⸗Ministerialblatt vom 12. Juli enthält nachfolgende Instruction vom 14. Juni 1844, das Verfahren vor den Schiedsmännern in der Provinz Schlesien betreffend:

Nachdem Se. Majestät der König durch den an die Stände der Provinz Schlesien erlassenen Landtags⸗Abschied vom 30. Dezember v. J. zu genehmigen geruht haben, daß 1) von der Vorschrift, wonach bei den Verhandlungen der Schiedsmänner keine Bevollmächtigte zugelassen werden sollen, zu Gunsten der städtischen oder ländlichen Gemeinden und der Cor⸗ porationen eine Ausnahme gestattet werde, und 2) daß der Verklagte, wel⸗ cher auf die Vorladung des Schiedsmannes ausbleibt, ohne seine Absicht, nicht erscheinen zu wollen, zeitig angezeigt zu haben, für die Unterlassung dieser Anzeige eine Geldbuße von 5 Sgr. an die Orts⸗Armen⸗Kasse ent⸗ richten soll, werden den Schiedsmännern, so wie den Gerichts⸗ und Polizei⸗ Behörden der Provinz Schlesien, zur Ausführung dieser Allerhöchsten Bestimmungen hierdurch folgende nähere Anweisungen ertheilt:

1. Die Befugniß, sich bei Aufnahme eines Vergleichs vor einem Schiedsmanne durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, steht nur den Stadt⸗ und Landgemeinden und denjenigen Gesellschaften zu, welchen vom Staate ausdrücklich Corporationsrechte beigelegt worden sind. Privat⸗ personen, so wie die Mitglieder von Handels⸗ oder anderen Privat⸗Gesell⸗ schaften, müssen dagegen auch ferner in Person erscheinen, wenn sir rinrn Vergleich vor einem Schiedsmanne schließen wollen.

2. Wenn Stadt⸗ und Landgemeinden oder Corporationen bei Aufnahme eines schiedsmännischen Vergleichs durch einen Bevollmächtigten sich vertreten lassen, so muß der Schiedsmann vor allen Dingen sorgfältig prüfen, ob der Be⸗ vollmächtigte zum Abschluß des Vergleichs gehörig legitimirt ist. Er muß sich zu diesem Behuf die Vollmacht desselben vorlegen lassen und dabei folgende Bestimmungen beachten: a) die Vollmacht muß stets im Original vorge⸗ legt werden. Bloße Abschriften derselben sind nicht genügend; b) die Voll⸗ macht muß die ausdrückliche Bestimmung enthalten, daß der Bevollmächtigte befugt sein soll, für die Gemeinde oder Corporation einen Vergleich abzu⸗ schließen; c) die Vollmacht einer Stadtgemeinde muß von dem Magistrat ausgestellt, von dem Bürgermeister und einem oder zweien Magistrats⸗Mit⸗ gliedern unterschrieben und mit dem Magistrats⸗Siegel versehen sein. Sie muß außerdem die Genehmigung der Stadtverordneten enthalten, und diese letztere von dem Vorsteher, so wie von mindestens sechs Mitgliedern der Stadtverordneten⸗Versammlung, vollzogen sein; d) die Vollmachten der Landgemeinden sind nur dann gültig, wenn sie gerichtlich aufgenom⸗ men und ausgefertigt worden sind; c) in welcher Art die Vollmachten der Corporationen ausgestellt sein müssen, ist nach den vom Staate geneh⸗ migten Statuten derselben zu beurtheilen.

3. Der Schiedsmann muß über die Legitimation des Bevollmächtigten das Erforderliche in dem Protokoll bemerken und eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht dem Vergleiche beifügen. 1

1. Ist die Legitimation des Bevollmächtigten zweifelhaft, so bleibt es dem Schiedsmann nach §. 12 der Verordnung freigestellt, die Aufnahme des Vergleichs abzulehnen und die Parteien an den Richter zu verweisen.

Pariser Gewerbe⸗Ausstellung. Ciselirkunst. Gold⸗-, Silber⸗ und Schmucksachen.

2 Paris, im Juni. Es ist Zeit, die Sachen zu besprechen, die in ge⸗ genwärtiger Ausstellung entschieden Epoche machen und sowohl sichtbar als fühlbar (durch Gedränge) allgemeines Interesse erregen; ich meine die Gold⸗, Silber⸗ und Schmucksachen. Allen anderen Dingen der Ausstellung ist stets mit Bequemlichkeit beizukommen; vor den Juwelier⸗ und Goldschmieds buden aber versperren in der Regel dichte Häufchen entzückter Frauenzimmer dergestalt den Zutritt, daß man diese Herrlichkeiten nur in den Frühstunden, wenn die Schaar der Schönen noch in süßem Schlummer ruht, mit gehö riger Achtsamkeit sehen kann.

Das größte Furore bei schmucktragenden Herren und Damen macht der Juwelier der Stadt Paris, Herr Froment⸗Meurice, dem die Journale reichliches Lob gespendet, den sie zum König unter den Goldschmieden ausge⸗ rufen haben. Ob die amtliche Jury diesen Ausspruch der vorschreienden Rezensentenstimmen genehmigen und, auf das aus allen Registern und Tonarten Lob⸗Konzert hin, dem Froment⸗Meurice die Krone, d. h. die goldene Preis⸗Medaille, zuerkennen wird, ist ab⸗ zuwarten. Ich für mein Theil gestehe, daß ich nicht ganz mit einstimmen kann. Unter den kleinen Schmucksachen, welche der genannte Juwelier aus gestellt, befindet sich Manches von seltener Schönheit und Vollkommenheit;

größeren Silberstücke dagegen zeigen vielfach schwankenden Kunstsinn,

eideutigen Geschmack und geringe Arbeit, die mitunter ans Gewöhnlichste gränzt. Die zwei vom pariser Stadtrath bestellten und zu Ehrengeschenken an städtische Beamte bestimmten großen silbernen Vasen von antiker Form sind in den Verzierungen überladen, in der Ausführung ordinär, in Styl und Wirkung unbedeutend. Eine andere große Vase aus vergoldeter Bronze, auf der Vorderseite mit einem schönen von dem bekannten Bild⸗ mauer Pradier in Malachit ausgeführten Brustbild⸗Medaillon geschmückt, zist zwar in den Ornamenten strenger, aber in den Profilen zu banal an⸗ tikisch; ein aus Silber getriebenes Kühlgefäß, mit bacchischen Genien zwischen Weinranken und Reliefs geziert, in den Figuren von zu inkorrek⸗ ter Zeichnung, im Ganzen von zu mäßiger Ausführung, um absonderlich anziehen zu können.

Für das vorzüglichste Goldschmiedswerk der Ausstellung gilt ziemlich allgemein ein großer runder Schild in Silber, zum Preisstück bei Pferde rennen bestimmt und reich mit Ciselirungen verziert. In der Mitte auf einer Muschel Neptun in ganzer Figur und lebhafter Bewegung, als Gott der Pferde gedacht, in der einen Hand den aufgehobenen Dreizack, in der anderen die Zügel von vier Rossen haltend, die blos mit den Köpfen aus der Silbersluth hervorragen; um ihn herum sind in vier erhaben gearbei⸗ teten Reliefs, wenn ich mich so ausdrücken darf, eben so viele Momente aus der Kulturgeschichte des Pferdes vorgestellt. Das erste lebendig kom⸗ ponirte Relief von Rouillard stellt das Pferd in der Wildniß dar, wo es zwar frei und ungezügelt nach Herzenslust in muthwilligen Sprüngen sich auf unabsehbaren Grasplätzen herumtummelt, aber auch, wie die Dar⸗ stellung zeigt, dem verdrießlichen Un⸗ und Zufall ausgesetzt ist, daß plötzlich aus hohem Schilfgebüsch ein lauernder Tiger hervorschießt und ihm alle Weidefreuden mitsammt dem Leben wegnimmt. Das zweite Relief, von Jean Feuchares modellirt, ein sehr energisch erfundenes Schlachtgewühl von fränkischen Reitern darstellend, zeigt das edle Roß bereits gebändigt und von der Kultur beleckt, aber noch mit einem starken Anflug von alter Wildheit und Barbarei, Wuth aus allen Nüstern schnaubend und die Mord⸗ lust seines Herrn theilend. Das dritte Relief, nach Pluvinel malerisch angeordnet von Justin, enthält eine berittene Jagd⸗Gesellschaft zur Zeit Ludwig's XIII. und läßt das Pferd schon in einem hochachtbaren Grade von Gesittung und edlerer Mitleidenschaft des Menschen erscheinen. Die⸗ selbe Kultur, die allmälig die tobenden Barbaren besänftigt und zu vertrag⸗ samen Staatsbürgern umgebildet, hat auch die halbwilden Rosse zahmer gemacht und zu friedlichen Hausthieren umgestaltet, die ihren Herren die feinen Hofmanieren und den Schein einer ästhetischen Darstellung abgelernt, womit sie ganz artig spielen können. Auf dem vierten Relief, welches nach der Angabe des berühmten Pferdemalers Alfred de Dreux von Schoennevert entworfen, doch wegen der Wiederholung desselben Motivs in den drei dicht hinter einander herjagenden und sich fast deckenden Jockeys vielleicht von großer Natur⸗Wahrheit, aber von geringem Kunst⸗Interesse ist, sehen wir das Pferd auf der höchsten Stufe seiner gegenwärtigen Bildung und Erzie⸗ hung, wie es im Wettrennen um den Preis läuft. Ein aus Eisen gearbeiteter Fries mit Thierköpfen und Jagd⸗Attributen umschlingt und verbindet diese ver⸗ schiedenen Compositionen, die mit großer Kunst und Sorgfalt in Silber

ciselirt, aber ohne alles Gefühl für richtige Vertheilung der Massen ange⸗ ordnet sind. In Folge der chronologischen Anordnung stoßen nämlich die zwei in der Erfindung nicht sehr reichen Reliefs an einander und lassen die eine Seite unverhältnißmäßig kahl und leer erscheinen gegen die andere, welche die beiden figurenreichen Reliefs ganz dicht ausfüllen und eben so unschön als unpraktisch mit starkem Uebergewicht beladen. Der Schild ist demnach fürs Auge wie für die Hand verfehlt, und wenn auch nicht für den Tagesgebrauch berechnet, sondern bloß zum Zimmerschmuck bestimmt, hätte er durch die wohl überlegte Berücksichtigung beider Bedingungen ge⸗ wiß an Schönheit gewonnen; mindestens aber mußte zu der trefflichen Ausführung künstlerischer Geschmack der Anordnung hinzukommen, um in einigem Betracht das Uebermaß von Lobeserhebungen zu rechtfertigen, welches ihm zu Theil geworden. Was außerdem noch unangenehm an diesem Schilde auffällt, ist der Mangel an Styleinheit in den schmückenden Reliefs, eine unvermeidliche Folge der verschiedenen Hände, welche die Ent⸗ würfe und Zeichnungen dazu lieferten. Mich dünkt, für 6000 Fr., die der Schild kostet, hätte sich etwas Kunst⸗ und Geschmackvolleres herstellen lassen.

Viel lieber ist mir der für den heiligen Vater in Rom bestimmte Kelch in emaillirtem Gold und Silber, der nur 5000 Fr. kostet. Die drei theo⸗ logischen Tugenden, Glaube, Liebe, Hoffnung, schmücken den unteren Theil des Fußes; ein gefesselter Christus, eine Jungfrau Maria und ein heiliger Joseph bilden den Mittelknoten des Stengels. Zwischen diesen aus matt angelaufenem Silber gearbeiteten Figuren erscheinen sechs kleine Emails, welche Gegenstände aus dem neuen Testamente vorstellen. Der eigentliche Kelch ruht in einem anderen Kelch von emaillirten Weinblättern, Aehren und Lilien. Dieses Goldschmiedswerk erfüllt die wesentlichsten Anforde⸗ rungen in entsprechender Einheit. Die Erfindung ist sinnig und klar, nicht peinlich gesucht, sondern fein gefühlt und bestimmungsgemäß gedacht; die Verzierung reich, doch nicht überladen, und harmonisch gefällig; die Ausführung in Zeichnung und Modellirung rein, geschmackvoll, styolgemäß und sorgsam, in der Malerei von delikater Vollendung. Das Einzige, was ich an diesem Prachtstücke auszusetzen habe, ist, daß der eigent⸗ liche Kelch etwas zu nackt und kahl gegen die reiche Verzierung des email⸗ lirten und mit Edelsteinen ausgesetzten Fußes absticht. Glückliches, tadello⸗

ses Ensemble ist überhaupt nicht die stärkste Seite des Herrn Froment⸗

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