1844 / 203 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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ie E ingestreckten Halme von den Schlossen theils *+ 4—227 theils abgerissen und vom Winde fort⸗ geführt wurden. Außerdem hat der Hagel, welcher eine Viertelstunde lang in der Größe von Tauben⸗Eiern herabstürzte, alle gegen Norden und Westen gerichtete Fenster zerschlagen und der Orkan viele Dächer von Häusern und Scheunen herabgestürzt. Viele Vögel und andere Thiere sind von den Schlossen theils getödtet, theils verwundet wor⸗ den, und man spricht sogar davon, daß auch einige Menschen bei die⸗ sem Ungewitter ihr Leben verloren hätten. 18

Ragusa, 1. Juli. Die frühere Schreckenszeit scheint wieder zu beginnen; schon am 22. Juni ereigneten sich zwei heftige Erd⸗ erschütterungen, die eine Nachmittags um zwei Uhr, welche vier Se⸗ kunden, die andere um halb zwölf Uhr Abends, welche zwei bis drei Sekunden dauerte, und heute um sechs Uhr Abends fühlte man wie⸗ der eine leichte Erschütterung, die über zwei Sekunden anhielt.

Freie Stadt Krakau.

Krakau, 15. Juli. In diesen Tagen werden die Vorle⸗ sungen an der Jagellonischen Universität geschlossen und die geringe Anzahl der Studirenden zerstreut sich, ohne daß in der Stadt deren Abwesenheit bemerklich wird. Während des verflossenen Schuljahres lasen in der theologischen Fakultät vier, in der juristischen eben so viele, in der medizinischen zehn, in der philosophischen sieben Pro⸗ fessoren, mit überhaupt sieben Adjunkten. Das Katheder für die deutsche Sprache hat Prosessor Otremba, für die französische Auber⸗ tin, für die russische Macherzinski; jeder dieser Sprachen wurden sechs Stunden wöchentlich zugewandt. Die orientalischen Sprachen finden sich im Universitäts⸗Programm nicht erwähnt.

Die Akademie hat als öffentliche Institute: eine Lese⸗Bibliothek, welche im Sommer täglich 6, im Winter 3 Stunden für das Publi⸗ kum geöffnet ist; sodann ein astronomisches Observatorium, unter der Direction des Professor Weiß, welches wöchentlich 6 Stunden geöffnet ist; ein chemisches, physikalisches, zoologisches und mineralogisches Ka⸗ binet, und einen botanischen Garten. Außerdem ist mit der Hoch⸗ schule im Zusammenhange die „Gesellschaft der Freunde der Wissen⸗ schaft“, welche schon sehr lange und zwar größtentheils aus Akade⸗ mikern besteht, und gegenwärtig etwa 3000 Mitglieder zählt. In letzter Zeit hat die Gesellschaft von übelwollenden Journalisten viel⸗ fache Angriffe erfahren, namentlich wurde ihre geringe Thätigkeit bit⸗ ter getadelt. In solchen Angriffen lag jedoch ein Verkennen der Würde und des stillen wissenschaftlichen Eifers, womit die Gesell⸗ schaft, welche jährlich Arbeiten aller Fakultäten der Universität ver⸗ öffentlicht, nützlich zu werden strebt. Ihr gegenwärtiger Präsident ist der bekannte Lexikograph Trojauski.

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Frankreich.

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 16. Juli. Man wird sich erinnern, daß neulich Herr Cremieux in der Deputirten⸗Kammer den Minister der auswärtigen Angelegenheiten fragte, wie es komme, daß ein in Algerien für Sardinien und England zugleich fungirender Vice⸗Konsul nur in seinen Functionen für ersteres Land, nicht aber in denen für letzteres um das Exequatur der französischen Regie⸗ rung nachgesucht habe, worauf der Minister antwortete, er be⸗ zweifle die Richtigkeit dieser Angabe, werde aber Erkundigungen dar⸗ über einziehen. Bis jetzt ist noch keine Antwort erfolgt. Marquis von Boissy wiederholte daher heute diese Frage bei Dis⸗ kussion der Kredite für Algier. Aber obgleich Herr Villemain

sich anfangs sehr bereit erklärte, für seinen abwesenden Kollegen jede Frage zu beantworten, wich er doch aus, als er hörte, um was es sich handle, und meinte, die Sache gehöre nicht hierher, sondern zu dem auswärtigen Budget, da sie sich auf ein diplomatisches Faktum beziehe. Der Fürst von der Moskwa glaubte, man könnte alle Schwierigkeiten am besten dadurch heben, wenn man das englische Kabinet auffordere, neue Konsuln in Algerien an die Stelle derer zu ernennen, die noch aus der Zeit vor 1830 sich herschrieben. Daß ein solches Verlangen an eine fremde Regierung gestellt werden könne, dafür citirte er ein Beispiel in Marokko, wo Frankreich selbst auf Gesuch des Kaisers seinen dortigen Konsul, Herrn Pe⸗ lissier, durch einen Anderen ersetzt habe. Marquis von Boissy führte noch an, daß die Sache in England ebenfalls zur Sprache gekommen sei, und daß mau dort das Verhältniß des er⸗ wähnten Vice⸗Konsuls für richtig erklärt habe. „Und“, fügte er hinzu, „da wir so glücklich sind, in diesem Augenblicke unseren Bot⸗ schafter in England hier in unserer Mitte zu haben, könnte derselbe nicht vielleicht, ohne gegen das diplomatische Geheimniß zu verstoßen, uns einige Aufschlüsse über die Sache geben?“ Graf von St. Aulaire, von seinem Platz aus: „Ich bin überzeugt, daß es kein einziges Mitglied dieser Kammer giebt, welches nicht erstaunt sein würde, wenn es mich alle meine Pflichten so vergessen und eine solche Unschicklichkeit begehen sähe, daß ich mich mit Herrn von Boissy über einen Gegenstand dieser Art in eine Unterredung einließe.“ Nach diesen Erörterungen wurde der vorliegende Gesetz⸗Entwurf mit 89. gegen 6, dann der über die allgemeinen Supplementar⸗Kredite für 1843 und 1844 mit 91 gegen 4 Stimmen und endlich der über die Eisenbahn von Tours nach Nantes einstimmig angenommen.

Sturm in die Erde

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 16. Juli. Sämmt⸗ liche Artikel des Gesetz⸗-Entwurfes über die Landstraßen und Kanäle wurden heute von dieser Kammer angenommen, jedoch, ungeachtet des Widerstandes der Minister, mit zwei bedeutenden Modificationen; es sollen nämlich einstweilen, bis einschließlich 1845, die Arbeiten an dem Kanal zwischen Marne und Rhein nur bis Nancy und die an dem Seiten⸗Kanal nach der Garonne nur bis Agen fortgesetzt werden. Für den Rest der Session ist die Tagesordnung heute sehr abgekürzt worden; mehrere Gesetz⸗Entwürfe und Vorschläge, welche noch an die Reihe kommen sollten, sind nun bis zu nächstem Jahr aufgeschoben, unter letzteren auch der in Betreff des politischen Domizils, da Herr Odilon Barrot von neuem darauf drang, diese wichtige Frage nicht n einer Zeit vorzubringen, wo die Aufmerksamkeit und Ausdauer der Mitglieder bereits erschöpft sei, so daß Herr Hebert, der Berichter⸗ statter über jenen Vorschlag, endlich nachgab.

Paris, 17. Juli. Die Zerwürfnisse mit Marokko scheinen sich nicht so leicht beilegen zu lassen, wie man anfangs hoffte. Schon ist es zu einem dritten Treffen gekommen. Das Schiff „Pharamond“ hat diese Nachricht von Oran nach Marseille überbracht. Ein Pri⸗ vatbrief, an Ort und Stelle geschrieben und aus dem Bivonak von Uhed⸗JIsli datirt, welches sechs Stunden von Lalla Magrnia entfernt is, meldet, daß El Genaui, anscheinend durch die Niederlage vom h wenig entmuthigt, am 3. Juli an der Spitze von 4000 SS Mann Fußvolk die Kolonne des Marschalls in 5. Uor dieser gerade das Lager aufheben wollte, es war stand 18 diefen 8s neuem angegriffen hatte. Abd el Kader Seite. Sehr g efecht dem marokkanischen General zur laubte, daß der Fendensch war dasselbe nicht. Sobald der Marschall Befehlen stehendon veaese enusvoegedrungen sei, ließ er die unter seinen lange, so waren die 8 ergreifen, und es dauerte nicht wurden sie von der Kolonne verf 18ag. Zwei Stunden lang olgt. Das Resultat war indeß nur

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die Zerstreuung der Truppenmassen, die sich dem französischen Lager gegenüber zusammengezogen hatten, denn da die Marokkaner dem Angriffe nicht Stand hielten, so konnte ihnen nur geringer Schaden zugefügt werden. Sie ließen gegen 30 Mann und einige Pferde auf dem Kampsplatz. Den Franzosen wurden 6 Mann verwundet und keiner getödtet. Nach den Berichten aus Oran vom 6. Juli hatte Prinz Joinville dort seit seiner Ankunft die Landungs⸗Truppen täglich im Tirailleur⸗Kriege und im Wiedereinschiffen geübt. Das Ge⸗ schwader stand im Begriff, am 6ten nach Algesiras abzugehen, wel⸗ cher Ort dem Prinzen als Sammelpunkt für seine Schiffe bestimmt ist. Die Nachrichten aus Algier reichen bis zum 10ten d. Am 7ten war das Schiff „Chimere“, gleich nach Ankunft eines Couriers aus Frank⸗ reich, von dort nach Tanger abgegangen. Man versicherte, daß dieses Dampfboot dem Prinzen von Joinville den Befehl überbringe, die Feindseligkeiten zu beginnen, wenn der Kaiser von Marokko nicht so- gleich alle Genugthuungen bewillige, die Frankreich von ihm fordert. Die „Chimeere“ sollte Oran berühren, um dem General Gouverneur ähnliche Depeschen zu überbringen. Aus Algier wird ferner berichtet, daß der General Tempoure eine Razzia gegen den Stamm der Uled el Nahr ausgeführt, mehrere Gefangene mitgebracht und ansehnliche Beute gemacht hatte. Der Kalifa Abd el Kader's hatte seine An⸗ hänger benachrichtigen lassen, daß er in der Nacht vom 4. u. 5. Juli Biskara angreifen wolle; die dortige kleine Garnison schien auch nicht zu zweifeln, daß er sein Vorhaben ausführen werde, und rüsttete sich eifrigst zum Kampfe.

Um sich zu unterrichten, welche Forderungen traktatenmäßig von Frankreich an Marokko gerichtet werden könnten, hat man die ver⸗ schiedenen Verträge wieder hervorgesucht, welche zwischen beiden Län⸗ dern seit alten Zeiten abgeschlossen worden. Es sind deren sieben: vom 17. und 24. September 1631, abgeschlossen zwischen Ludwig XIII. und Molei⸗Elgualid; vom 18. Juli 1635;3 vom 29. Januar 1681, abgeschlossen zwischen Ludwig XIV. und Sidy⸗Muley⸗Ismael; vom 28. Mai 1767; vom 17. Mai 1821 und vom 28. bis 30. Mai 1825. Durch die beiden letzteren wurden die früheren ernuert. Es geht daraus hervor, daß Frankreich berechtigt ist, vom Kaiser von Marokko zu verlan⸗ gen, daß er seinen Unterthanen verwehre, die Feinde Frankreichs zu unter⸗ tützen, daß er diejenigen unter ihnen züchtige, welche die Verträge verletzen, und daß er sie für den verursachten Schaden verantwortlich mache, so wie Frankreich seinerseits durch eine Klausel des Traktats vom 24. September 1631, die jedoch etwas dunkel abgefaßt ist, ver⸗ pflichtet wäre, die Engländer zu verhindern, rebellische Unterthanen des Kaisers von Marokko mit Waffen oder anderen Dingen zu unter— stützen. Man hat nun die Frage aufgeworfen, ob nicht Frankreich umgekehrt auch von Marokko verlangen könne, daß es England an Unterstützung der algierischen Rebellen hindere.

Man sieht, daß die Session ihrem Ende entgegengeht; Marschall Soult und Herr Thiers haben Paris schon verlassen; der Erstere ist zur Befestigung seiner Gesundheit auf sein Landgut St. Amans ab⸗ gereist, wird sich jedoch in den Geschäften seines Departements nicht vertreten lassen; der Letztere begiebt sich nach den Bädern von Vichy, wo er 3 Wochen mit einem Theil seiner Familie zubringen will.

Die Fabrikanten, welche zur Industrie⸗Ausstellung beigesteuert haben und in Paris anwesend sind, gaben gestern im Orangerie⸗ Saal des Louvre, der ihnen zu diesem Zweck eingeräumt und auf Kosten der Civilliste ausgeschmückt worden war, ein Bankett, zu welchem die Herzoge von Nemours und von Montpensier eingeladen waren. Neben den Prinzen saßen die Minister des Innern und des Handels, dann folgten die beiden Präfekten des Seine⸗Departements, die Präsidenten und Secretaire der Central⸗Ausstellungs⸗Jury und 600 andere Gäste. Paris hatte lange kein so glänzendes Fest gesehen.

Den Eisenbahnen und Dampfböten verdankt man eine seit gestern eingetretene noch größere Schnelligkeit in der Communication mit London, von wo man nun die Zeitungen schon vom vorhergehenden Tage erhält, während sie bisher zwei Tage alt waren, wenn sie in Paris eintrafen.

An der Börse will man wissen, daß der Finanz⸗Minister ernst⸗ lich darauf denke, den noch disponiblen Theil der von den Kammern Fetrte Anleihe von 300 Millionen Fr., nach Belgiens Beispiel, ohne Vermittelung der Banquiers zu realisiren, nur schwanke er noch über die Wahl des Papiers, welches er den Subskribenten anbieten solle.

I1 Paris, 17. Juli. Da heute bei Eröffnung der Kammer⸗ Sitzung bei weitem nicht die nöthige Anzahl von Deputirten anwe⸗ send war, verlangte Herr Fulchiron den Namens⸗Aufruf und Ein⸗ rückung der Namen der fehlenden Deputirten auf Kosten der Kam⸗ mer in alle Journale. Der Präsident: Er müsse bei diesem An⸗ lasse von neuem den Herren Deputirten anempfehlen, pünktlich zu er⸗ scheinen, aber die Session sei schon zu weit vorgerückt, als daß über den Vorschlag des Herrn Fulchiron ein Beschluß gefaßt werden könnte. Es wird dann über das Ganze des Gesetzes wegen der Kredite für Kanäle, Eisenbahnen und Königliche Straßen abgestimmt und dasselbe bei 232 Abstimmenden mit 181 gegen 48 Stimmen angenommen. Herr von Laroche⸗Jacquelin verlangt nun das Wort. Er wolle Thatsachen zur Sprache bringen, die schon in der Pairs⸗Kammer angeregt worden. Sie seien aber ernst und noch nicht volltommen auseinandergesetzt. Deshalb wolle er eine Interpellation an den Großsiegelbewahrer richten. Herr Martin: Nach dem Reglement der Kammer tönnte er einen Tag Aufschub verlangen zwischen der Ankündigung der Interpellationen und der wi klichen Stelluüng derselben. Aber um der Kammer Zeit zu ersparen, sei er bereit, sogleich zu antworten. Herr von Laroche⸗Jacquelin: Meh⸗ rere Personen legitimistischer Meinung seien unter dem Vorwande eines Komplotts verhaftet worden. Keine Spur von diesem Komplott sei vorhan⸗ den. (Murren.) Man habe ihm auf Ehre versichert, daß kein Komplott bestehe. (Neues Murren.) Wie dem auch sei, die einfachen Vorschriften der Humanität seien nicht beobachtet worden, man habe alle Schicklichkeit verletzt und unter Anderem ein Testament geöffnet. Allerdings habe nichts andeu⸗ ten können, daß es gerade ein Testament war. Man habe Papiere mit wegge⸗ nommen, auf denen geschrieben stand: Zu verbrennen nach meinem Tode. Die Angeschuldigten wußten nicht einmal, was alles für Papiere ihnen wegge⸗ nommen worden. Man habe Schlosser kommen, alle Möbel eröffnen lassen, und die kleinlichsten, strengsten Nachsuüchungen vorgenommen. Der Redner mustert der Reihe nach alle Umstände und Thatsachen, welche die Verhaf⸗ tungen und Haussuchungen bei den Herren Charbonnier de la Guesnerie, de Lespinois, Herzog von Escars und Herzog Gaston de Montmorency be⸗ gleitet haben. Er verlangt, die Presse und insbesondere der Moniteur, solle rücksichtsvoller und zurückhaltender sein, wenn es sich um Notabilitäten handle. So habe der Moniteur gesagt, die Herzoge von Escars und Montmorency srien in ein Wirthshaus⸗Komplott verwickelt. Der Groß⸗ siegelbewahrer: Herr von Laroche⸗Jacquelin interpellire ihn über That⸗ sachen der Magistratur, die sich an eine Kriminal⸗Untersuchung knüpfen. Er antworte vorerst, daß das Ministerium sich nicht in Informationen zu mischen habe, die in den Bereich des Instructions⸗ Richters fielen. Alles was er sagen könne, sei, daß eine schwere Anschuldigung auf den genann⸗ ten Personen laste. Es handelte sich um Verleitung von Soldaten, und es habe schon ein Anfang zur Ausführung stattgehabt. Die Anschuldigung habe also eine ernste Gestalt dargeboten. Seitdem seien zwei Angeschuldigte gegen Bürgschaftsleistung in Freiheit gesetzt worden. Warum? Weil der Instructions⸗Richter geglaubt, daß die erste Anschuldigung eine andere Ge⸗ stalt annehme. (Geräusch.) Anfangs habe es sich um ein eingegangenes Komplott zu handeln geschienen, jetzt um einen Vorschlag zu einem Kom⸗ plott, der aber nicht angenommen worden. Die Sache gehöre also jetzt vor das Zuchtpolizei⸗Gericht, und die Freilassung gegen Bürgschaftsleistung

1840 vertheilt worden. Diese Vertheilung gehe noch fort, Anerbie⸗ tungen und Versprechungen seien gemacht worden und würden noch gemacht. Die Kammer werde daraus ersehen, daß die Magistratur keine ihrer Pflichten überschritten habe. Sie habe sie genau erfüllt, und das sei Alles. (Beifall.) Die angeblichen Vexationen, die stattgefunden haben sollen, seien nicht gegründet, die Instruction habe mit Festigkeit, aber auch mit aller Sorgfalt und Rücksichtnahme für die Angeschuldigten stattgefun⸗ den. (Beifall.) Herr von Larcy besteigt die Tribüne, aber von allen Seiten ertönt der Ruf: Zur Tagesordnung. Der Redner beharrt trotz der allgemeinen Reclamationen dabei, zu sprechen, er gesteht, daß das Gesetz Haussuchungen erlaube, aber auch die Formen festsetze, in welcher sie ge⸗ schehen müßten. Diese Formen seien aber im vorliegenden Falle nicht be⸗ obachtet worden. Der Instructionsrichter habe den Polizei⸗Commissair nicht begleitet, also sei das Gesetz verletzt worden. Der Redner erklärt, obgleich Herr von Charbonnier nicht in engem Verwahrsam sei, so habe man ihm, dessen Freund, doch den Zutritt ins Gefängniß zu demselben verweigert. Darin liege offenbar eine neue Verletzung des Gesetzes.

Diese Erklärung des Redners erregt bei einem Theil der Mit⸗ glieder der Kammer Gelächter, bei dem anderen aber, vorzüglich in dem Centrum, heftigen Unwillen, auf allen Seiten bricht endlich der stürmische Ruf aus: Zur Tagesordnung! Der Präsident stellt die Frage, ob die Kammer über die Interpellationen zur Tagesordnung gehen wolle? Fast die ganze Kammer, mit Ausnahme der legiti⸗ mistischen Deputirten und einiger Mitglieder der äußersten Linken, er⸗ haben sich dafür. Es wird also zur Tagesordnung geschritten, die zu Fortsetzung der Diskussion des Ausgabe⸗Budgets des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten für 1845 führt. Die 10 ersten Kapitel werden ohne Diskussion angenommen. Bei Kapitel 11 (Königl. Straßen und Brücken, 30 Millionen) beklagen sich die Herren de Courtais und Gar⸗ non über die schlechte Unterhaltung der Straßen, Herr Luneau über die schlechte Vertheilung der Brücken und Königlichen Straßen. Herr von Beaumont bemerkt, die Eisenbahnen entzögen den Königlichen Straßen einen großen Theil der Reisenden, deshalb verlange er Ver⸗ minderung der Gelder für Unterhaltung derselben. Herr Luneau fragt, welchen Beschluß die Regierung über das Gesetz wegen der Polizei des Fuhrwerks gefaßt habe. Herr Rivet: Eine Kommis⸗ sion sei damit beschäftigt, und das Gesetz werde nächste Session vor⸗ gelegt werden. Kapitel 11 wird angenommen. Bei Kapitel 13, in⸗ nere Schifffahrt, 8,500,000 Fr., bemerkt Herr Fulchiron, die Rhone sei der bedeutendste Fluß Frankreichs. (Gelächter, Reclamationen.) Ihr Austreten habe großes Uebel verursacht, man solle 800,000 Fr. mehr votiren, um sie einzudämmen. Der Finanz⸗Minister be⸗ kämpft das Amendement. Schon sei eine Vermehrung von 400,000 Fr.

zu diesem Zwecke zugelassen. Das Amendement wird verworfen und das Kapitel angenommen. 8

Sroßbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 16. Juli. Lord Palmerston beantragte heute, wie bereits erwähnt ist, die Vorlegung eines offi⸗ ziellen Nachweises über die Anzahl der in dem Zeitraum von 1815 bis 1843 von Afrika nach Amerika übergeschifften Schwarzen, nicht etwa in der Absicht, die Politik der Regierung in der Frage des Sklavenhandels geändert zu sehen, wie dies aus seiner unschuldigen Motion hervorgeht, sondern die auswärtige Politik der Regierung überhaupt einem allgemeinen Tadel zu unterwerfen, wie er dies all⸗ jährlich gegen Ende der Session zu thun gewohnt ist. Er stellte einen Antrag, der so unbedeutend ist, daß die Zurückweisung desselben nicht gut motivirt werden konnte, und knüpfte daran eine Kritik der Regierungs⸗Politik, welche die bitterste Partei⸗Feindschaft ihm eingab. Sir R. Peel widerlegte ausführlich die Anschuldigungen des Lords; zuvörderst in Bezug auf die Sklavenfrage:

„Alles, was von den Abscheulichkeiten des Sklavenhandels gesagt wor⸗ den ist“, sprach der Minister, „erkenne ich für richtig an, wenn ich auch die Anzahl der jährlich von Afrika nach Amerika übergeschifften Stlaven nur auf 100,000 und nicht, wie der edle Lord annimmt, auf 150,000 schätze. Ich behaupte gleichfalls in Uebereinstimmung mit dem edlen Lord, daß vor⸗ zugsweise zwei Länder gegenwärtig für die Gräuel dieses Handels verant⸗ wortlich sind. In allen anderen christlichen Staaten zeigt sich ein eifriges Bestreben, in Gemeinschaft mit uns auf die Unterdrückung dieses fürchter⸗ lichen Menschenhandels hinzuarbeiten, nur nicht in Spanien und Brasilien. Alle anderen christlichen Mächte haben sich zu diesem Zwecke verbunden, Frankreich, Portugal, Dänemark, zu dessen ewiger Ehre ich sagen muß, daß es zuerst den Sklavenhandel ausgab, Norwegen, Schwe⸗ den, England, die Vereinigten Staaten, Oesterreich, Preußen, Ruß⸗ land; aber so lange als jene beiden Mächte sich dem allgemeinen Streben widersetzen, daß der Sklavenhandel aufhören soll, so lange fürchte ich, daß keine erfolgreichen Maßregeln zur Erreichung unseres Ziels getroffen werden können. Ich erkläre hiermit, daß eine schwere Last der offentlichen Schuld auf den Häuptern dieser beiden Nationen ruht, welche aus diesem schrecklichen Gewerbe einen Vortheil ziehen; und ich behaupte, daß dies überhaupt die einzigen Länder sind, deren Regierungen und Völker aus diesem Handel Vortheil ziehen. Jene Länder besitzen die Macht, den Sklavenhandel zu unterdrücken, aber wenn sie von dieser Macht keinen Ge⸗ brauch machen, so ist es für jede andere Nation unmöglich, diese Unter⸗ drückung zu bewirken. Im Jahre 1841 zeigte Brasilien sich bereit, unseren Wünschen entgegenzukommen, und augenblicklich gewahrte man in den brasilianischen Häfen eine bedeutende Verminderung der Stlaven⸗Einfuhr. Auch hinsichtlich Cuba's hat die Erfahrung der beiden letzten Jahre gezeigt, daß es in der Macht eines ehrenhaften Gouverneurs stand, solche Maß⸗ regeln zu treffen, welche trotz aller habsüchtigen und eigennützigen Bestre⸗ bungen Einzelner dort dem Sklavenhandel ein Ende machen koͤnnten. Ich bin der Meinung, daß der tapfere Offizier, welcher kürzlich die Angelegen⸗ heiten Spaniens leitete, zugleich mit der Regierung, deren ausgezeichnetes Mitglied er war, das höchste Lob für seine Bemühungen verdient, das Ge⸗ setz gegen den Stlavenhandel wirksam zu machen. Dieser Mann ernannte den General Valdez zum Gouverneur von Cuba, welcher es verschmähte, dem Beispiele seiner Vorgänger zu folgen und sich in den Gewinn des Sklavenhandels mit den betreffenden Unternehmern zu theilen, welcher Be⸗ fehle erließ, die diesen Handel verpönten, und endlich das außerordentliche Resultat erzielte, daß, wie ich aus der glaubwürdigsten Quelle anführen kann, die Stlaven⸗Einfuhr in Cuba im Jahre 1842 auf 3100 Neger herabsank. Als General Valdez die Verwaltung der Insel übernahm, betrug diese Einfuhr 14,000 Stlaven. Ich beschuldige deshalb ohne Bedenken die Regierungen Spaniens und Brasiliens, daß sie die einzigen Beschützer und Förderer die ses Verbrechens unter allen christ ichen Mächten der Welt sind, und hoffe zuversichtlich, daß Regierung und Volk dieser beiden Länder, in Rücksicht auf ihren christlichen Glauben, die schwere Verantwortlichkeit fühlen werden, die auf ihnen ruht. Ich warne diesenigen, welche fortfahren, diese Verbre⸗ chen zu begehen, vor der Vergeltung, die auf solche Verletzungen mensch⸗ licher und göttlicher Gesetze folgen muß.“*0B

Nachdem der Minister somit sich mit Lord Palmerston über die Abscheulichkeit des Sklavenhandels einverstanden erklärt hatte, wies er die Beschuldigung zurück, als verfolge die jetzige Regierung nicht wie das vorige Whig Kabinet mit der erforderlichen Energie das bezeich⸗ nete Ziel. Die Bemühungen Lord Palmerston's als Minister der

auswärtigen Angelegenheiten, den Sklavenhandel zu unterdrücken, verdienten allerdings alle Anerkennung, aber der jetzige Minister stände demselben keinesweges nach. Wenn der Ratisication des Durchsuchunge⸗ Vertrags mit Frankreich sich Schwierigkeiten entgegengestellt hätten, so wären dieselben lediglich den Maßregeln des edlen Lords zuzu⸗ schreiben, welche das französische Nationalgefühl gereizt und die feind⸗ selige Stimmung gegen England hervorgerufen haben. Der Minister rechtfertigte sodann die Instructionen, welche den britischen Kreuzern gegen die Uebertretung des Völkerrechts ertheilt worden seien und erwies, daß die Blokade der afrikanischen Küste auf Anrathen gewichtvoller Auto⸗ ritäten, wie die des Admirals Sir George Cockburn, veranlaßt wor⸗

konnte gestattet werden. Büsten des Herzogs von Bordeaux waren seit

den wäre, aber dabei keinesweges die Ueberwachung der brasilianischen

Großbritanien und Frankreich müsse ein gutes Einverständniß bestehen,

Verhältniß ständen; er sei von der großen Wichtigkeit der Fortdauer

Küste, wie Lord Palmerston glaube, ausschließe. Den letzten Theil der Rede des Ministers bildete die Widerlegung der Angriffe gegen die politischen Beziehungen Englands zu Frankreich und Spanien, welche die allbekannten Argumente dagegen wiederholte. Zwischen

und dies könne nur dadurch erhalten werden, daß keine der beiden Nationen der anderen Zugeständnisse mache, die nicht in gegenseitigem

ieses Einverständnisses überzeugt, und müsse das Verfahren Derjenigen adeln, die dasselbe zu stören suchten. Frankreich und England haben in iesem Geiste der Eintracht Spanien und Brasilien ernstliche Vor⸗ stellungen gemacht und beiderseits erklärt, daß sie auf die Erfüllung der Verträge halten würden; aber so sehr er bestrebt sei, die Regie⸗ rungen fremder Länder zu unterstützen, welche den Wünschen Englands begegnen, so gern er die Regierung Espartero's deshalb in Spanien gesehen habe, so könne er doch eine thätige Einmischung Englands in die inneren Angelegenheiten fremder Länder nicht zulassen. Die Re⸗ gierung verfolge dasselbe Ziel, welches der edle Lord herbeiwünsche; ie verfolge es mit dem größten Eifer, aber zu gleicher Zeit mit einer gerechten und klugen Rücksicht auf die Grundsätze des Völkerrechts.

Nachdem Lord Palmerston hierauf noch einige Worte ent⸗ gegnet, namentlich die Behauptung des Ministers zurückgewiesen hatte, als sei er für die feindselige Stimmung in Frankreich gegen den Durchsuchungs⸗Vertrag verantwortlich, wurde sein ursprünglicher Antrag genehmigt und die Vorlegung der verlangten Liste von Sir R. Peel versprochen.

Ein Antrag des Herrn Hume, daß eine Kommission zur Unter⸗ suchung der Häfen des Landes ernannt werden möge, wurde ohn Abstimmung genehmigt.

London, 17. Juli. Seit dem Eintritte des Ministeriums Peel ist eine unverhältnißmäßig große Menge von Pairieen durch Todes⸗ fälle erloschen, nämlich die Herzogthümer von Sussex und Dorset, das irländische Marquisat von Wellesley, die Grafenthümer von Piy⸗ mouth, Ludlow und O'Neill und die Baronieen von Rolle, Wellesley, Lynedoch, Wallace, Ludlow Fitzgerald und Sydenham. Außerdem sind fünf Pairieen durch Erbfolge in andere schon bestehende überge⸗ gangen und acht Baronetcies ausgestorben. Während der Dauer des Ministeriums Peel ist dagegen kein neuer Pair kreirt, nur ein Pair, Viscount Hill, um eine Stufe im Range erhöht und ein Baronet, Sir John Pirie, ernannt worden. 11““

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Amjsterdam, 15. Juli. Der Finanz⸗Minister hat den Mit

gliedern der Generalstaaten den Gesetz⸗Entwurf über den Ein⸗, Aus⸗

und Durchfuhr⸗Tarif, welcher im Oktober den Generalstaaten vorge

legt werden soll, nebst einer erläuternden Denkschrift zugesandt. In der letzteren heißt es unter Anderem:

„Als erste Frucht der Annahme eines liberaleren Grundsatzes kann hier die Aufhebung der meisten noch bestehenden Verbote genannt werden. Mit drei Ausnahmen, die erste zum Behufe der National⸗Fischerei, die zweite, traft welcher, als Polizeimaßregel, die Einfuhr von Plättchen zu Kupfer⸗ münzen untersagt wird, die dritte, wodurch die Einfuhr von Nachdrücken von ursprünglich niederländischen Büchern verboten wird, ist jedes Einfuhrverbot,

das bis jetzt in dem Tarif beibehalten war, aufgehoben. Als Maßregeln, welche ganz besonders im Interesse des Handels genommen werden, mögen bemerkt werden: 1) Die Befreiung von allen Einfuhr⸗Zöllen, welche eini⸗ gen vorzüglichen Handels⸗Artikeln zuerkannt worden, wenn dieselben mit niederländischen Schiffen und also auch mit solchen, die kraft mit fremden Mächten abgeschlossenen Verträgen mit den niederländischen Schiffen gleichgestellt worden, eingebracht werden, wozu man besonders, so

weit es thunlich war, die Artikel gewählt hat, welche zugleich als Grund⸗

stoffe für viele Zweige der National⸗Industrie können betrachtet werden. 2) Die allgemeine Abschaffung der Ausfuhr⸗Zölle, wovon nur eine sehr geringe Anzahl, theils als Schutzmaßregel, theils im Interesse des Schatzes, beibehalten ist. Die meisten Artikel des Großhandels sind überdies nur sehr mäßigen Einfuhr⸗Zöllen unterworfen. 3) Die Bestimmungen in Be⸗ treff der Durchfuhr: Allgemein ist das System von sehr niedrigen Durch⸗ fuhr⸗Zöllen angenommen; mit einzelnen geringen Ausnahmen sind diesel⸗ ben auf 10 Cents von 100 Pfund festgestellt. Dabei ist den Interessenten überall, wo der Durchfuhr⸗Zoll nach dem Werth oder dem Maß im Tarif bezeichnet ist, die Befugniß zuerkannt, die Zolle nach dem Gewicht zu 10 Cents per 100 Pfd. zu zahlen. Endlich wird vorgeschlagen, der Regierung die Be⸗ fugniß zu lassen, da, wo solches ohne Gefahr für die Rechte des Reiches stattfinden kann, dem Durchfuhrhandel einige Erleichterungen zu bewilligen und ihnen von einzelnen, durch das Gesetz festgestellten Formalitäten zu entbinden. Ausnahmen von der allgemeinen Regel von niedrigen Durch⸗ fuhrzöllen sind nur zwei aufgestellt, nämlich: a) Wenn es Artikel betrifft, deren Aus⸗ und Einfuhr zoͤllfrei statt haben kann. In diesen Fällen hält man es für nöthig, daß, um die Früchte dieser Maßregel dem Eigenhandel zu sichern, die Durchfuhrzölle etwas höher seien; aber allgemein nicht höher, als der Betrag der Durchfuhrzölle, welcher durch die Uebereinkunft in Be⸗ treff der freien Rheinschifffahrt vom 31. März 4831 festgestellt wurde. b) Wenn das Interesse irgend eines Zweiges der niederländischen Industrie zu fordern scheint, daß, um Mißbräuchen zuvorzukommen, ein Durchfuhr⸗ zoll zu einem höheren Betrage festgestellt werde, wie es der Fall ist bei den Artikeln Butter und Käse. In genauer Verbindung mit dieser Bestimmung stehen jene, welche in Betreff des Kolonialhandels und der Nationalschiff⸗ fahrt festgestellt sind.“ 9 EEEEII1 Brüssel, 18. Juli. Der Senat ist jetzt mit der Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs über die Differenzial⸗Zölle beschäftigt, dessen Annahme ihm von seiner Kommission in der Gestalt, welche die Re⸗ präsentanten⸗Kammer demselben gegeben, empfohlen worden ist. Die allgemeine Debatte darüber war bei verschlossenen Thüren geführt worden; gestern hat die Erörterung der einzelnen Artikel begonnen, und es sind bereits einige derselben angenommen. Dänemark. Helsingör, 16. Juli. (Alt. Merk.) Eine Korvette und eine Brigg des russischen Geschwaders sind mit hundert Kranken und mit Depeschen nach Reval abgesegelt. Einschließlich dieser beiden Schiffe zählt das russische Geschwader acht Linienschiffe, zwei Fregatten, zwei Korvetten und eine Brigg, die zusammen 780 Kanonen und 8 9000 Mann Besatzung an Bord haben. Die Anwesenheit des Geschwaders auf hiesiger Rhede bringt natürlicherweise große Be⸗ wegung auch im Detailhandel hervor, da Offiziere und Mannschaft sich mit allerhand Bedürfnissen, namentlich mit Wollen⸗ und Kolonial⸗ Waaren, versehen. .

“X“ Palermo, 5. Juli. (A. Z.) Heute Morgen ist Se. Ma⸗ jestät der König von Bayern am Bord des Dampfschiffes „Palermo“, nach achtzehnstündiger Fahrt, bei etwas bewegter See, glücklich und im besten Wohlsein hier angekommen. ““ Spanien.

** Paris, 17. Juli. Gleichzeitig mit der theilweisen Wie⸗ derherstellung der fueristischen Einrichtungen hat die Regierung end⸗ lich das Schleifen der Festungswerke von Vitoria⸗ bewilligt, eine Maß⸗ regel, welche die Bevölkerung der Hauptstadt von Alava bisher ver⸗ geblich zu erwirken bemüht gewesen war. Vitoria, früher ein offener Platz, wurde vor zehn Jahren beim Ausbruch des Bürgerkrieges mit

leichten Feldwerken umgeben, die der Stadt zwar viele ungewohnte Lasten, aber eine nur sehr zweifelhafte Sicherheit brachten. Statt dieser Werke will die Regierung, wie es heißt, jetzt eine Citadelle bauen lassen. Das Baumaterial der Wälle und Mauern der Stadt soll zum Theil den Eigenthümern überlassen werden, auf deren Grund und Boden die Festungswerke aufgeführt waren, und die, wie es scheint, bis auf den heutigen Tag keine Entschädigung für den erlit⸗ tenen Verlust erhalten haben.

Das spanische Kriegs⸗Dampfboot „Isabella II.“, am 10ten von Tanger aus im Hafen von Barcelona eingelaufen, hat die Nachricht mitgebracht, daß der Prinz von Joinville mit seinem Geschwader am 7ten von Oran aus nach dem genannten marokkanischen Hafen unter Segel gegangen ist. Dieser Schritt des französischen Admirals steht ohne Zweifel im Zusammenhang mit dem neuen Angriff, welchen, laut den heute eingetroffenen Nachrichten aus Toulon, die Marokka⸗ ner am 3ten auf die Franzosen gemacht haben, und der einen ähn⸗ lichen Ausgang gehabt hat, wie die beiden früheren Kämpfe.

Portugal.

X Lissabon, 8. Juli. Seit Crrichtung der Junta für den öffentlichen Kredit, welche sich ausschließlich mit dem Schuldenwesen des Staats zu befassen und alle für die Zinsenzahlung ausschließlich bestimmten Fonds einzukassiren hat⸗ ist in diese Verhältnisse mehr Regelmäßigkeit gekommen, und erst kürzlich lieferte die Junta einen Beweis von Unabhängigkeit und richtiger Erkenntniß der Wichtigkeit ihrer Aufgabe für Erhaltung und Befestigung des Staats⸗Kredits, indem sie nicht gestattete, daß die ihr gesetzlich überwiesenen Hülfs⸗ quellen für andere Zwecke in Anspruch genommen würden. Für jetzt reichen die ihr zugewiesenen Fonds hin zu Erfüllung der ihnen ge⸗ gebenen Bestimmung. Wird dies aber auch in Zukunft so sein? Das ist eine noch ungelöste Frage. Die Zinsen der auswärtigen Schuld nahmen bisher eine Summe von 1100 Contos jährlich in Anspruch, die aber, gemäß der Stipulationen des bei Umwandlung der alten Schuld⸗ Urkunden angenommenen Planes, vom 1. Januar nächsten Jahres an auf 1300 Contos und vom 1. Januar 1849 an sogar auf 1700 Contos steigen wird, da alsdann statt des jetzt noch bestehenden Zinsfußes von 2 ½ pCt. einer von 4 pCt. eintritt. Es ist zwar bestimmt, daß alsdann der gauze Ertrag der Verpachtung des Taback⸗Monopols zu Deckung der Zinszahlungen der auswärtigen Schuld verwendet wer⸗ den soll, wird aber die Regierung im Stande sein, eine so bedeutende Hülfsquelle für ihre übrigen laufenden Ausgaben zu entbehren? Eine sichere Bürgschaft für die Zukunft ist in dieser Beziehung nicht gege⸗ ben. Darum ist es begreiflich, daß es der Regierung so schwer fällt, selbst mit dem Tabacks⸗Kontrakte sich das Anlehen zu verschaffen, dessen sie bedarf und dessen Betrag sie selbst auf 4000 Contos an⸗ giebt. Bevor ich auf die weitere Auseinandersetzung der gegenwär⸗ tigen Lage eingehe, erscheint mir nöthig, über die Verhältnisse des Tabacks⸗Kontraktes, von dem so häufig die Rede ist und noch mehr in Zukunft sein wird, einige Aufschlüsse zu geben.

Als im Jahre 1834 der Kaiser Dom Pedro in Portugal ge⸗

landet war, um die Rechte seiner Tochter, der jetzigen Königin, mit den Waffen in der Hand wieder zu gewinnen, war er im Anfange um bedeutende Summen betrogen worden. Ein französischer General, der auch in dem polnischen Insurrectionskriege von 1831 eine Rolle ge⸗ spielt hatte, mit einem Worte Romarino hatte beträchtliche Fonds erhalten, um Leute in Frankreich und England zu der Expedition anzuwerben, doch nur ein geringer Theil jener Gelder wurde zu der wahren Bestimmung verwendet; als Dom Pedro mit den wirklich angeworbenen unter Oberst Schwarz und mit dem nachmaligen spani⸗ schen Finanzminister Mendizabal von England nach Portugal absegelte, während aus französischen oder belgischen Häfen die anderen sich anschließen sollten, ergab sich, daß wenig oder nichts ge⸗ schehen war. Romarino hat meines Wissens weder über die erhaltenen Gelder je Rechenschaft abgelegt, noch sonst etwas im In⸗ teresse der Königin Dona Maria da Gloria gethan. Die Expedition wurde dessenungeachtet unternommen, und besonders Oberst Schwarz leistete dabei große Dienste, die aber nachmals, als Dom Pedro ge⸗ storben war, doch nicht mehr die verdiente Anerkennung gefunden zu haben scheinen. Wenigstens soll es demselben, dem allein die Unter⸗ werfung und Pacification der Provinz Algarvien, und deren Säube⸗ rung von den miguelistischen Guerillasbanden zu danken war, noch bis heute nicht gelungen sein, eine vollständige Liquidirung seiner Forde⸗ rungen und Erfüllung der ihm gemachten Versprechungen zu erlan⸗ gen. Dom Pedro befand sich damals mehrmals in größter Geldver⸗ ljegenheit, und als ihm 1834 Graf von Farrobo die Summe von 84,000 Pfd. St. vorschoß, überließ er demselben das Taback⸗Mono⸗ pol pachtweise auf zwölf Jahre. Nach den Gesetzen konnte dies eigentlich nur für drei Jahre geschehen; in Betracht der außerordentlichen Umstände wurde indeß von diesem, dem Kontrakte anklebenden gesetzlichen Mangel damals Umgang ge⸗ nommen, auch später erhob sich keine Einsprache dagegen und die Sache wurde als ein Ausnahmsfall betrachtet. Graf von Farrobo hatte sich dagegen anheischig gemacht, die jährliche Summe von 1200 Contos in monatlichen Raten von je 100 Contos, und zwar zur Hälfte in Baarem, zur Hälfte in Papiergeld, an den Schatz zu zahlen. In⸗ deß trat er bald die Pacht für 1300 Contos an einen anderen Ein⸗ steher ab, wobei er jedoch selbst noch Antheil daran behielt. Eine für die Pächter nachtheilige Verfügung verordnete schon Ende 1834, daß sie künftig keine Zahlung mehr in Papiergeld, sondern alle in Baarem leisten sollten; nach ihrer eigenen Schätzung, die so ziemlich richtig zu sein scheint, erlitten sie dadurch einen Verlust von ungefähr 30. pCt. und verlangten daher einen Nachlaß, der anfangs bewilligt, dann aber wieder zurückgezogen wurde. Der Kontrakt war indeß nach ein⸗ ander von Herrn Pimenta auf die Herren Brandao, Lampao und Freites übergegangen. Letztere erhoben endlich Entschädigungs⸗-An⸗ sprüche gegen den ursprünglichen Pächter Grafen von Farrobo, indem sie ihn für die ihnen durch die Aenderung in der Zahlungsweise er⸗ wachsenen Verluste verantwortlich machten, da sie den Pacht von ihm nur unter der Bedingung der Beibehaltung der ursprünglichen Be⸗ dingungen übernommen hatten. Graf von Farrobo aber hält sich nun an der Regierung, von der er Entschädigung für den auf 700 Contos berechneten Verlust verlangt. Der gegenwär⸗ tig bestehende Kontrakt geht übrigens erst mit 1846 zu Ende, und der Vorschlag zu einem Anlehen, das mit dem künftigen Kontrakte verbunden werden soll, ist zwar vorläufig mit der Königlichen Sanc⸗ tion versehen; aber dessenungeachtet könnte er von den Cortes wie— der umgestoßen werden, als ungesetzlich und dem Staats⸗Interesse nachtheilig, und es wird daher nichts Leichtes sein, Jemand zu fin⸗ den, der unter solchen Umständen auf die Sache eingehen möchte.

Funfzigjähriges Dienst⸗Jubiläum des Herrn Bischofs Dr. Eylert. (Nach der Neuen Hamburger Zeitung.

gelische erste Bischof Preußens, Herr Dr. und Domherr ECylert, das funf⸗

Harvestehude, am 20. Juli. Am heutigen Tage vollendet der evan⸗

zigste Jahr seiner amtlichen Laufbahn. Seit mehreren Jahren bereits bringt

er des schoͤneren Theil des Jahres auf einer in Eppendorf erworbenen an⸗

muthigen Besitzung zu, welcher den bezeichnenden Namen „Abendruhe“ bigen Besttzung zu, welcher er den bezeichnenden Namen „Abendruh

egeben; er ist in gewisser Art unser Mitbürger geworden, und in unserem Mubürger den hochverdienten Mann zu ehren, steht uns wohl an. In Hamm, in dem Lande Westphalen, dem Lande unverfalschter deutscher Treue und deutscher Kraft, geboren, hatte er das Glück, zuerst derselben Gemeinde, als deren Mitglied er aufgewachsen, als Prediger das Evangelium verkünden zu dürfen. Diesen friedlich eng begränzten Wirkungs⸗ kreis wußte er bald zu erweitern durch die Herausgabe alcetischer Schristen, die seinem Namen eine wünschenswerthe Bedeutung verschafften, und von denen einige vier und mehr Auflagen erlebten. Eine derselben, gewiß die schönste, die er, vielleicht die schönste, die je ein Prediger geschrie⸗ ben, die „Betrachtungen über die lehrreichen und trostvollen Wahrheiten 8es Christenthums bei der Tiennung von den Unsrigen“, bahnten ihm den Weg zu einem höheren Standpunkt, einem weiteren Wirkungskreise. Was diese Betrachtungen in tausend gällen gewirkt haben, Trost und Beseligung fümmerter Gemüther, das wirklen sie auch bei der vollendeten Königin Preußens, als der Verlust eines geliebten Kindes sie bitter fuhlen machte, daß der fürstliche Hermelin das unter ihm schlagende Herz nicht vor den Schmerzen des menschlichen Lebens zu sichern vermöge. Es war der edlen Frau Bedürfniß, den, der ihr in der bittersten Leidensstunde aus der Ferne den Balsam des Trostes geboten, in ihrer Nähe zu wissen, und gern auf die Wünsche der Gemahlin eingehend, berief der König Friedrich Wil⸗ helm der Dritte den Prediger Eylert in Hamm als Hofprediger nach Pots⸗ dam. Dem guten Eindruck, den der Schriftsteller gemacht, wußte der Pre diger, der Mensch Dauer zu geben. Eben so reich an Geist als Gemüth, hat er in dem langen Zeitraum, der zwischen seiner Berufung nach Pots⸗ dam, seiner Erhebung zum Bischof im Juli 1819 und dem heutigen Tage liegt, in gleichem Grade die Achtung und Liebe seiner Gemeinde, wie die seines Königlichen Kirchenpatrones sich zu bewahren gewußt, hat durch Wort, Schrift und That des Guten unendlich viel gewirkt.

Von allen Seiten erhielt der Jubilar die erfreulichsten Beweise herz⸗ licher Theilnahme an dem heutigen Feste. Von seinem Geburtsorte Hamm, und von der Residenzstadt Potsdam ward ihm das Ehrenbürgerrecht er⸗ iheilt, und schiftliche Glückwünsche aus der Ferne, wie mündliche Beweise der Achtung und Liebe von Seiten seiner zahlreichen hamburgischen Freunde sind ihm heute dargebracht.

Handels- und görsen-UHachrichten. 1u Berlin, 22. Juli. Der Umsatz in Eisenbahn⸗Effekten war heut

äußerst geringfügig ünd die Course derselben meistentheils etwas matter als am vorigen Posttag. 361“ Den 22. Juli 1844.

Pr. Cour.

ur. 9 Actien. 8 .K. Geld. Gem.

Fonds. 8 8 HBrief. Geld. Brief.

St. Schuld-Sch. 3 101 101½ Brl. Pots. Bisenb. 5 166 ½ 165 ½

Prümien-Scheine V

do. do. Prior. Obl. 4 103 ¼. 11“ 2 Mgd. Lpz. Eisenb. 192²2 ½ daes do. do. Prior. Obl. 4 103 ¼ Brl. Anh. Eisenb. 158 do. do. Prior. Obl.] 4 101 100¼ [püss. Elb. Eisenb. 5 4 8 do. do. Prior. Obl.] 4 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 101 ½ 100 i [Rbein. Eisenb. 5 Grossh. Pos. do. 4 104 4 104 sdo. do. Prior. Obl. 4 p 3 100 ’1 99 2 do. v. Staat garant.] 3 Ostpr. Pfandbr. 3 ½ 102 Brl. Frankf. Eisnb. 5 Pomm. do. 3 ½ 101 2 101 do. do. Prior. Obl. 4 Kur- u. Neum. do. 3 ½ 1018¾ 101¼ Ob.-Schles. Eisub. 4 Schlesische do. 3 109 100 ¼ do. Lt. B. v. eee V B.-St. B. Lt. A. u. B.

d. Sech. à 50 T. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr.] 3 100 ½ 100 Berliner Stadt- I

Obligationen 3 Danz. do. in Th.

do. do.

Magd.-Halbst. Eb. 4 13 ¼ Brl.-Schw.-Frb. E. 4 11 2 do. do. Prior. Obl. 4

1 Bonn-Kölner Esb. 5

Gold ol marco. Friedrichsd'or. 13 And. Gldm. à 5 Th. 12 Disconto. V 3

8 Auswärtige Börsen. 1*

Amsterdam, 18. Juli. Niederl. wirkl. Sch. 61 1. 5 % do. 100 %2. 5 % Span. 21 ½. 3 % do. 34 ½. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Pr. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109 . 4 % Russ. Hope 90 ⅔.

Antw erpen, 17. Juli. Zinsl. —. Neue Anl. 20 ½.

Frankfurt a. M., 19. Jull. 5 % Met. I12 ¾ G. Bank-Actien p. ult. 2003. Bayr. Bank-Actien 717 Br. Hope 89 ½ Br Stiegl. 89 ½ Br. Int. 60 ½. Poln. 300 Fl. 95 ¼ G. do. 500 Fl. 95 G. do. 200 Fl. 29 ¼ Br.

Hambu r g, 20. Juli. Bank-Actien 1650. Bugl. Russ. 112 ½.

Paris, 17. Juli. 5 % Rente fiu cour. 122. 15. 3 % Rente fin cour. 82 5 % Neapl. au compt. 99.25. 5 % Span. Rente —. Pass. —.

W ie n, 18. Juli. 5 % Met. 110 ⅞. 4 % 101. 3 % 7n Bank-Actien 1608. Anl. de 1834 150. de 1839 128 ½. Nordb. 140 ½ Br. Gloggn. 113 ½. Mail. 110¹83à,. Livorn. 115 ¾.

Berichtigung.

In der Vorrede zu dem jüngst erschienenen Leben Hegel's vom Herrn Professor Rosenkranz in Königsberg, findet sich bei Erwähnung der dem Verfasser bei seiner Arbeit zu Theil gewordenen Unterstützungen, in Be⸗ ziehung auf den Briefwechsel des seligen Hegel mit Herrn von Schelling folgende Aeußerung: „Hegel's Briefe an Schelling habe ich nicht im Origi⸗ nal, nur in einer Abschrift der Wittwe Hegel's vor mir gehabt; aus dieser ist auch der Vermerk des Datums der Schellingschen Antworten entnom⸗ men. Schelling's Antworten sind mir gänzlich unbekannt geblieben. Er ließ sie mir im Dezember 1843 durch Herrn von Henning unter der Bedingung vollständigen Abdrucks anbieten. Dieses Entgegenkommen nahm ich dankbar an, bedauerte jedoch, diese Briefe nicht mehr in die schon geschlossene Biographie, nur in den urkundlichen Anhang aufnehmen zu können; aber auch so werde Herr von Schelling sich alle Freunde der Geschichte unserer philosophischen Literatur sehr verpflich⸗ ten. Hierauf bin ich ohne alle Antwort geblieben.“ Diese ihrem wesentlichen Inhalt nach in den in der Beilage zu Nr. 180 der Allge⸗ meinen Zeitung enthaltenen kritischen Artikel über die Eingangs er⸗ wähnte Biographie aufgenommene Aeußerung, bedarf, was die Angabe: Herr von Schelling habe dem Herrn Professor Rosenkranz seine Briese an Hegel zum Abdruck anbiecten lassen, einer Berichtigung, die um so erwünschter sein wird, als dem einigermaßen mit den Verhältnissen bekannten Publikum die Angabe eines solchen entgegen⸗ kommenden Anerbietens des Herrn von Schelling, wenn auch durch eine dritte Person, an Herrn Rosenkranz gemacht haben soll, als im hohen Grade befremdlich erscheinen muß. Ich erachte es deshalb für meine Pflicht, unter Berufung auf das Zeugniß aller dabei Betheiligten, über den eigentlichen Hergang der Sache Folgendes zu erklären: Im Anfang des November v. J. ging mir von Seiten des Herrn Geheimenraths von Schelling, bei Gelegenheit eines demselben von mir abgestatteten Besuchs, von diesem die Aeußerung zu „es werde mir nicht unbekannt sein, wie bald nach dem Tode Hegel's, von dessen Wittwe ihm der Wunsch geäußert wor⸗ den, nicht nur seine in früherer Zeit an Hegel gerichteten und in dessen Nachlaß vorgefundenen Briefe in die damals im Werk begriffene Samm⸗ lung von Hegel's vermischten Schriften aufnehmen zu dürfen, sondern auch zu demselben Behuf die ihm von Hegel zugegangenen Briefe mitgetheilt zu erhalten. Diese Mittheilung sei alsbald bereitwillig ersolgt, dagegen habe er die Zustimmung zum Abdruck seiner Briefe an Hegel abgelehnt, da deren Inhalt zu unbedeutend sei, um damit das Publikum zu behelligen. Nun müsse er hören, daß von dieser Verhandlung, die nur zwischen ihm und der Familie Hegel's stattgehabt, Andere reden und von der angeblichen Weigerung, seine Briefe abdrucken zu lassen, allerhand Auslegungen machen. Er wiederhole daher, daß er die Verantwortung für den Abdruck so unbedeutender Briefe nicht übernehme; wolle aber die Fa⸗ milie diese ausdrücklich auf sich nehmen, so habe er gegen den Abdruck auch

nichts erwenefn. yt. et ia dies der Frau Professor Hegel erllären.“