bgroßherzog Hohenlohe. Sitzung der Kammer der Ab ellation des Abgeordneten F gegen den ihm al
Hoheit der Er
⸗Gotha, Se. 8 5 Fürst von
Durchlaucht er Theil der 1 d durch eine Interp welcher sich früheren Sitzung ge Amtsgewalt verthei d Gegenäußer eines Comitẽ Thatsachen, unter daß die Kammer und deren respondiren habe, einzuleiten.
88 bedeutend geordneten war Anspruch genommen, Schwetzinge
s Beamten von machten Vorwurf des Miß⸗ hr leidenschaftliche Aeuße⸗
Hecker verlangte die aller gegen Fauth vor⸗ der Prästdent
erungen wurden laut. 's zu Untersuchung Vernehmung von Zeugen; Präsident nur mit dem Staats⸗ also nur dieses ersuchen könne, Die Sache blieb auf sich b
Ministerium zu kor eine Untersuchung
Großherzogthum He ßerer Gesetzeswerke August nach Darm sichtlich des zur Vorlag echts) zu beginnen. in neuer Redaction, Augusts ausgegeben Ausschusses sind die Ab ersten Kammer von Gagern.
Die Mitglieder des zur Prü⸗ hlten ständischen Ausschusses sind au adt einberufen, um ihre Arbeiten hin⸗ ls des Civilrechts (des Personen⸗ Das Personenrecht selbst befindet sich gegen⸗ im Druck, und wird wohl zu Anfang Rheinhessische Mitglieder jenes
e reifen Thei
werden können.
geordneten Aull und Kilian; unter die Gewähl⸗ gehört der greise Staatsrath Freih
Oesterreichische Monarchie.
Preßburg, 24. Juli. Im ungarische Zollfrage ließen sich in itirte in ganz entgegenges als entschiedener Feind der
ger Fürsprecher derselben.
Es komme jetzt nicht darauf an, den traurigen?
nit lebhaften Farben zu schildern; di u thun, das sei an der Zeit. des Kommissions⸗Berichts bezeichnet, daß derselb der es so lange gefangen gehalten un Aussichten auf einstmalige hö mit England geschmeichelt h ideren Irrthum, der Schutzzollschranken reich werden könnte. Nuten einer solchen Maßregel für 4 In der Staats⸗Oekonomi lichst gleichmäßig vertheilte Bevölkerung n
Lauf der Verhandlungen über die der 136sten Reichstags⸗Sitzung etztem Sinne vernehmen, der Eine zzölle, der Andere als eben so eifri— Der Erstere sagte unter Anderem:
Zustand des Vaterlandes Ziele führen; etwas eputirter habe es als eine gute Seite e Ungarn von dem Irrthum d ihm mit allerlei schönen s⸗Verbindungen hrenwerthe Deputirte verleite ch die Errich⸗ Der Redner hält den orfenen Tropfen
es könne nicht zum
chst vortheilhaft abe; aber der e zu einem ar darin bestehe, daß Ungarn dur einen ins Meer gew e“, fährt derselbe fort, „ist eine mög⸗ iothwendig, die aber in unserem die Behauptung der Kommission unserer Bevölkerung nz widerlegt werden kann, theils durch die ungleiche Unverhältnißmäßig⸗ bei weitem nicht fähig ist, jene Kraft ner starken Fabrik⸗Industrie noth⸗ eser Beziehung, dann wird man zur Hälfte mit
und der Fähigkeit zur Arbeitsamkeit und zur Industrie nicht ga es doch immer wahr, Vertheilung derselben auf dem Boden, keit der verschiedenen Gewerbsklassen, zu entwickeln, die zur Hervorbringung ei Betrachtet man England in di stand, daß die dortige Bevölkerung Hälfte mit der Fabrication beschä Industrie zu einem so hohen Punkt Zudem dürfen wir nicht vergessen, rieller Unternehmungen die gute ionsmittel hat. r tlimatischen Natur nicht das er das ist noch nicht genug, System einführen wollen. Thätig⸗ stems halten dies Ich halte es nicht
theils durch die
schon aus dem einen Um dem Landbau und zur anderen leicht erklären können, warum dort die der Vollkommenheit gelangen konnte. ufluß auf den Fortgang indust chaffenheit der Communicat hischen Lage und seine abrik⸗Industrie se hysiokratisches Die Freunde des Schutzzollsy [mittel und erwarten von ihm Alles. bin ein Freund des freien Handels, ein Anhänger der und verspreche mir von dem Schutzzollsystem keine er⸗ so wie das bestehende Ursache unserer Verarmung ist. hrlich durch den Absentismus, durch die urations⸗Gesellschaften? Das Schutz⸗ den dritten Theil der Summen im Uebrigens steht
welchen großen Ei oder schlechte Bes vermöge seiner geograp ungeeignetste Land zur F wenn wir nicht etwa ein v keit, Fleiß ist un für ein Univers mn virfru; ich Smithschen Schule, hebliche Beförderung der vaterländischen Industrie, Zollsystem nicht die einzige Millionen wandern aus Ungarn jä Lotterieen, durch die ausländischen Assec zollsystem ist nicht im Stande, nur Lande fest zu halten, die durch diese Kanäle hinausfließen. sbilanz auch nicht so arg, als man glaubt, was schon aus dem dem Kommissions⸗Bericht beiliegenden V folge z. B. im Jahre 1841 die Einfuhr; aber gesetzt, uw mehr eingeführt wird, bei weitem nicht so groß, als die Es kann wohl Faͤlle geben, w schuldigen ist, nämlich: erstens, wenn sie ebraucht werden,
Ungarn mag
unsere Handel erzeichnisse hervorgeht, demzu⸗ Millionen mehr betrug, als daß durchschniltlich jedes Jahr um 3 Millionen so ist diese Differenz noch auf anderen Wegen ausströmenden Summen. o die Errichtung von Schutzzöllen zu ent⸗ als Repressalie gegen ein anderes d zweitens, wenn die Nation die lcher Zoll jährlich abwirft, nothwendig braucht. Wenn wir auf unserem Gebiete etwas thun können, so ist es, digen Anstalten zur Beförderung Industrie ins Leben zu rufen.
nicht mehr selbstständig auftreten können, mentreffen und kollidiren, richten; wir haben auch nur dies die Festsetzung der a müssen wir un merzielle Kraft in H tionen abzusperren, halte ich für eine fehlerh seits wenig Hoffnung, das keine Aussicht auf bedeutenden Nutzen. der Schutz⸗Zölle befolgen, lehrt,
die Ausfuhr um 9.
als die Ausfuhr beträgt,
ähnliches System Einkünfte, die ein alle nothwen⸗
oder vielmehr zur Hervorbringung einer Was das andere Gebiet betrifft, wo wir wo wir mit dem Auslande zusam⸗ serem Rechte etwas aus⸗ es für uns, und dieses besteht darin, daß serer Einwilligung abhängen muß. ser Interesse geltend machen, aber bevor wir die kom⸗ änden haben, uns durch Schutz⸗Zölle von anderen Na⸗ Wir haben einer⸗ de zu bringen, und andererseits
List selbst, dessen Theorie die Freunde daß das Schutz⸗Zollsystem nur für
können wir nur mit un
Zoll⸗Tarife von un
afte Politik. stem zu Stan
völkerung, eine fortgeschrittene Bi länglichen Hülfemitteln besitzen, den ersten industriellen Nationen zu konkurriren. sostem? Soll es etwa die Industrie schützen, die wir noch gar nicht haben? Bei uns bildet der Landbau eine bedeutende Rubrik und darf um so weni⸗ Schließen wir uns aber durch die Schutzzölle ffen den Absatz⸗
ldung und entwickelte Agrikultur nebst hin⸗ mit einem Worte, die stark genug sind, mit Wozu soll uns das Schutz⸗
ger vernachlässigt werden. vom Auslande ab und versperren also selbst unseren Rohsto ben wir unserer Agrikultur einen großen Schaden zugefügt. Aus dem Gesagten geht hervor, daß wir für jetzt, Handel, keine Industrie⸗ und Realschulen
Einführung
so lange wir keinen starken haben, nur höchst nachthri⸗ Schutzzollsystems
zollschranken die Fabriken bei uns werden, so sind wir wahrhaftig in einem großen Irrthum befangen. dies wäre die Errichtung von Schutzzollschranken auch eine Ungerechtigkeit; es würden dadurch nämlich, zu Gunsten höchstens einiger Tausend Fabri⸗ kanten, Millionen von Einwohnern Allgemeinen Zeitung liest man, daß Oesterreich sein ganzes Prohibitiv⸗System so gut als aufgeben und. nur auf einige 1 enständ Das ist ein bedeutender Schritt zur Handelsfreiheit; steht es also nicht zu erwarten, daß Oesterreich auch Un garn gegenüber diese Politik cines freien Handels beobachten wird? Es ist daher rathsamer, vor der Hand nur die Repräsentation, nicht aber zugleich die Gesetz⸗Vorschläge zu unterbreiten, damit wir erfahren, welcher Politik die Regierung in diesem Punkt folgen will, wonach wir uns richten müssen.“ So heftig wie dieser Redner die Schutzzölle anfocht, so kräftig eidigte sie der folgende. 1 „Es handelt sich nicht darum“, sagt dieser, „mit der Maßregel der Versuch anzustellen, weil man von dem Erfolge noch nicht
denn in diesem Falle wäre ich ei 8. — Behmsamtrir n Falle wäre ich einer derjenigen, die nur mit
hren Folgen
dies 8. Fan. vac. G rufen sollen, die Andere Oesterreich noch heuti Auf diese Frage muß
sogleich wie die Schwämme aufschießen
einer Steuer unterworfen.
Gegenstände reduziren will.
ntzolle einen 8 beneh ist, der größt 8 inen
größten hre Zustimmung zur Einführung einer neuen, unten Institution geben. sich vielmehr, ob wir eine Institution ins Leben e Segenehnn und deren g seiner Industrie sich bedient? e Schwanken bejahend antworten; und obgleich
Allein heute ist nicht
mit dem besten Erfol ges zur Hebung s
1176
ich mir nicht einbilde, daß dieses System ein anhaltendes und mehr als ein interimistisches für die Uebergangs⸗-Epoche werden dürse, so lasse ich mich andererseits doch nicht damit mostifiziren, daß ohne diese Maßregel in unserem Vaterlande eine Kunst⸗ und Fabrik⸗Industrie entstehen wird. Hier will ich den vorigen Redner blos darauf aufmerksam machen, daß auch Oesterreich die Vorbereitung nicht hatte, als es sein Schutzzollsystem einführte, welche List für nothwendig hält, sondern denselben Mangel, den der ehrenwerthe Deputirte als Argument gegen⸗ die Einführung dieses Sy⸗ stems für Ungarn anführt. Oesterreich hatte diese Vorbereitung nicht, und dennoch hat ihm dieses System gute Früchte getragen. Auf die Frage, ob durch die Einführung des Schutzzolls die Fabrik⸗Industrie hergezaubert wer⸗ den dürfte, antworte ich mit einer anderen Frage: ob nämlich durch die gänzliche Aufhebung der Zollschranken die Industrie sich je heben wird? Glaubt man, daß neben einem starken schattenreichen Baum die schwache Pflanze sich höher als bis zu einem krüppelhaften Strauch wird erheben können? Ich gestehe, ich würde es für ein Verbrechen halten, wenn eine constitutionelle Nation, deren Handel und Industrie bisher wie der einer Kolonie behandelt wurde, von dem Standpunkt der legalen und rechtmäßi⸗ gen Forderungen weichen wollte. Es ist ein Verbrechen, für Geld zu er⸗ kaufen, was wir de jure schon besitzen, für Geld eine Steuer abzulösen, die uns nur auf gesetzwidrige Weise aufgebürdet wurde. Unsere Admini⸗ strationskosten sind gedeckt, warum sollen wir also einen Beitrag von mehr als 3 Millionen freiwillig übernehmen, wovon wir nicht den geringsten Nutzen haben. Ich kann also der vorgeschlagenen Aufhebung der Zoll⸗ Schranken nicht beistimmen, ich will Gerechtigkeit; was man seit 60 Jahren gegen mein Vaterland that, das will ich nach dem stren⸗ en Gesetze der Gerechtigkeit vergolten wissen, und wenn dieser mein Zunsch nicht erfüllt werden sollte, so werde ich mich bestreben, so weit meine Kräfte hinreichen, durchzusetzen, daß wir wenigstens das thun, was uns nicht verboten werden kann, nämlich in einen großen Verein zusammenzutreten und uns zu dem Zwecke zu vereinigen, aus⸗ schließlich nur vaterländische Fabrikate zu kaufen. Schließlich will ich auf die Behauptung des vorigen Redners, daß ein Zoll Verein mit Oesterreich das einzige Mittel sei, folgende Bemerkung machen: in einen Zoll⸗Verein lönnen nur solche Staaten treten, die hinsichtlich der Industrie wenigstens annähernd in gleichem Nivcau stehen, widrigenfalls verliert nur der schwächere, denn das Verhältniß bleibt immer dasselbe; das beweist Gallizien und Irland, die trotzdem, daß sie von den Nach⸗ barländern durch keine Zollschranken getrennt sind, dennoch keine Industrie haben.“ Die Schließung des ungarischen Reichstags soll für den 2. Ok⸗ tober bestimmt sein.
“ Russland und Polen.
Warschau, 26. Juli. Ein von Sr. Majestät bestätigtes Gutachten der Reichsraths⸗Abtheilung für die Angelegenheiten des Königreichs Polen verfügt Folgendes in Betreff der Befreiung adli⸗ ger Konskribirten vom Militairdienst wegen schwächlichen Gesundheits⸗ Zustandes: „Da nicht außer Acht gelassen werden konnte, daß der russische Adel freiwillig in den Militairdienst eintritt, der eingeborne Adel des Königreichs aber der Conseription zum Dienst unterliegt, mit der Verpflichtung, selbst nach Erlangung des Offizier⸗Ranges die für ihn auf 10 Jahre abgekürzte Dienstzeit auszudienen, so sind, um doch auch bei der Befreiung vom Dienst, im Fall der Untaug⸗ lichkeit aus Gesundheitsgründen, einigen Unterschied zu erhal⸗ ten und zugleich jedem Anlaß dazu vorzubeugen, daß man sich unter dem Vorwand schwachen Gesundheitszustandes der Ver⸗ pflichtung zum Ausdienen des bezeichneten Termins entziehe, nach⸗ stehende Vorschriften angenommen worden: Der Adel des Kö⸗ nigreichs Polen, der dargethan hat, daß er seinen Erbadel vor Bekanntmachung des Adels⸗Gesetzes von 1836 erworben, und der in Folge der Conscription im Militairdienst steht, sei es in niederen Graden oder nach Erlangung des Offizier⸗Ranges, kann nur dann vor Ausdienung des für ihn festgesetzten zehnjährigen Zeitraums vom Dienst befreit werden, wenn er in Folge erwiesener verschiedener Krankheiten von der Behörde als zu weiterem Frontdienst untauglich erkannt ist. Die hiernach befreiten Personen adligen Standes, welche Stabsoffizier⸗Grade einnehmen, sollen jedoch die ihnen in Folge ihres Militairdienstes zustehenden Prärogativen nur dann genießen, wenn sie nach Wiedereintritt in den Dienst den fest⸗ gesetzten zehnjährigen Zeitraum zu Ende dienen. Die Militairs nie⸗ deren Grades und adligen Standes, welche zum Dienst ausgehoben und nach gegenwärtigen Vorschriften vor Ablauf ihrer Dienstzeit davon befreit worden sind, sollen alle jährlich einberufen und in Bezug auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden, worüber dann die be⸗ treffenden Civil⸗-Gouverneure und Aushebungs⸗Kommissionen ihnen Zeugnisse auszustellen haben.“
FKran vwei ch.
Paris, 25. Juli. Eine telegraphische Depesche, datirt aus dem Bivouak von Sidi⸗Saer vom 16ten d., meldet, daß Marschall Bugeaud, durch einen neuen Angriff der Marokkaner herausgefordert, dieselben geschlagen und bis auf drei Tagemärsche jenseits Uschda ver⸗ folgt hat. Am 15ten war er in das Lager von Lalla Magrnia zu⸗ rückgekehrt. „Alle Stämme“, heißt es am Schluß der Depesche, „sind bereit, sich zu unterwerfen, selbst die auf marokkanischem Gebiet.“ Der Aufenthalt des Prinzen von Joinville in der Bucht von Algesiras ist nicht von langer Dauer gewesen; am 15ten traf Se. Königliche Hoheit mit dem Geschwader in der Bucht von Cadix ein, landete sogleich und begab sich zum französischen Konsul. Die Aufregung, welche durch das von einem spanischen Blatt ausge⸗ sprengte Gerücht an der hiesigen Börse entstanden war, hat sich nun gelegt. Das Journal des Débats sagt heute: „ Das einfachste Nachdenken hätte selbst die Leichtgläubigsten von der Falschheit jenes Gerüchts überzeugen müssen. Wer wüßte nicht, daß das Visitations⸗ recht für das mittelländische Meer nicht gilt, und daß es überdies in keinem Fall gegen Kriegsschiffe ausgeübt werden kann?“ (Man sehe das Schreiben aus Paris in unserem gestrigen Blatte.) Das ministerielle Journal scheint nur zu vergessen, daß ihm selbst diese beiden Argumente gestern nicht eingefallen waren. Zu Cadix befan⸗ den sich auch ein dänisches und ein spanisches Geschwader. Das holländische war am 13ten von Gibraltar nach der Levante unter Segel gegangen. Zu Port Vendres sind am 18ten d. zwei Schwadronen des 2ten Husaren⸗Regiments auf den Dampfböten „Orinoko“ und „Cuvier“ nach Oran eingeschifft worden, die an dem⸗ selben Tage die Anker lichteten und sogleich wieder zurückkehren soll⸗ ten, um auch noch die 2te Kolonne desselben Regiments an Bord zu nehmen. Zu Perpignan organisirt der General⸗Lieutenant Marquis von Castelbajac in diesem Augenblick zwei Kriegs⸗ Schwadronen des 9ten Chasseur⸗Regiments, die ebenfalls nach Afrika eingeschifft wer⸗ den sollen; er wird sich dann nach Carcassonne begeben, um zwei an⸗ dere Schwadronen eben dieses Regiments dort zu organisiren.
Der Herzog von Nemours ist am 22sten d. zu St. Omer ein⸗ getroffen, um den dreitägigen Manövern der dort im Lager stehenden Truppen beizuwohnen.
Ueber die erwähnte Protestation des Erzbischofs und der Bischöfe von Paris gegen den Vorschlag des Thiersschen Berichts, den Se⸗ minarien die 8000 Stipendien wiederzugeben und sie dafür den Vor⸗ schriften der Verordnungen von 1828 zu unterwerfen, giebt jetzt der Ami de la Religion folgende angeblich authentische Aufschlüsse: „Der Erzbischof von Paris und zwei seiner Kollegen haben geglaubt, der von Herrn Thiers ausgegangene Vorschlag erfordere von ihrer Ehre nicht eine öffentliche und kollektive Protestation, sondern ein von Jedem von ihnen einzeln zu erlassendes Schreiben an den Kultus⸗Minister,
um ihm zugleich für die Sprache zu danken, welche er im Schoße der Kom⸗ mission geführt hat, und den Entschluß kund zu geben, keine Geldaus⸗ gleichung für eine verweigerte gesetzmäßige Freiheit anzunehmen. Ueberein⸗ stimmend in der Ueberzeugung von der Angemessenheit eines solchen in⸗ dividuellen und geheim zu haltenden Schrittes, sind die drei Präla⸗ ten eben so einverstanden, die Publizität, welche ein Journal (der Univers) dieser Maßregel gegeben hat, zu mißbilligen. So ver⸗ hält sich die Sache ganz nach der Wahrheit. Wenn sie einige leicht entzündbare Gemüther verletzt, ist es unsere Schuld? Wenn sie un⸗ seren Gegnern Vergnügen macht, ist das ein so großes Unglück? Was unsere Ideen von Oeffentlichkeit angeht, so sind wir sicher weit entfernt, sie irgend Jemanden aufdringen zu wollen. Es genügt uns, daß der Klerus sie billigt und theilt. Wir sind der Meinung, wo ein großes kirchliches Interesse bedroht ist, könne ein Tagblatt eifrig sein, die Sache des Klerus zu vertheidigen, und doch der hohen Weisheit der Prälaten Zeit lassen, frei zu wählen unter den Mitteln zur Errei⸗ chung ihres Zwecks. Wir glauben mit einem Wort, daß, wo es sich von einem Akt oder Schritt des Episkopats handelt, es mehr Ehr⸗ furcht beweist, mehr dem Geiste des Katholizismus entspricht und
sicher auch nützlicher ist, wenn man seine Entschließungen abwartet, um ihnen nachzuleben, als wenn man im Ueberstürzen den Klerus mit sich fortreißen will.“
Der Munizipal⸗Rath von Tulle hat am 16. Juli Abends in einer außerordentlichen Sitzung den unter den gegenwärtigen Umstän⸗ den wichtigen Beschluß gefaßt, die Aufhebung des dortigen Karmeliter⸗ Nonnen⸗Klosters zu betreiben, da diese Anstalt durch das Gesetz nicht autorisirt ist und nach und nach mehrere den besten Familien angehö⸗ rende junge Mädchen wider den Willen oder ohne Vorwissen ihrer Aeltern in dieselbe eingetreten sind. Eines dieser Mädchen, das sich in dieses Kloster wie in eine Festung flüchtete, hat, ohne Zweifel frem⸗ dem Einflusse nachgebend, schriftlich ihren Entschluß ihrem Vater an⸗ gezeigt und von demselben die Herausgabe von 15,000 Fr., als den Betrag ihres mütterlichen Erbtheils, gefordert, um diese Summe als Mitgift dem Kloster zuzubringen. Dies scheint vorzüglich die außer⸗ ordentliche Sitzung veranlaßt und den Beschluß des Munizipal⸗Raths herbeigeführt zu haben.
Paris, 25. Juli. Bemerkenswerth ist die Schnelligkeit, mit welcher jetzt der Verkehr zwischen hier und Rouen stattfindet. Die Abendblätter, welche gestern die telegraphische Depesche über das Ein⸗ rücken des Marschalls Bugeaud ins Marokkanische enthielten, gelang⸗ ten mit dem letzten Zuge der Eisenbahn in der Nacht zeitig genug nach Rouen, um den Abdruck der bedeutendsten Notizen daraus noch für das am heutigen Morgen erscheinende Journal daselbst möglich zu machen, so daß dieses heute um 11 Uhr Vormittags schon mit dem ersten Zuge von Rouen die nämliche telegraphische Depesche brachte, welche eben auch heute erst die sämmtlichen Morgen⸗ blätter von Paris selbst veröffentlichen. Noch auffallender wird diese Beschleunigung des Verkehrs hervortreten, wenn einmal die Eisenbahn auch von Rouen bis Havre fertig ist, an der jetzt mit allen Kräften gearbeitet wird. In voriger Woche kam auch der Fall vor, daß wir die Nachrichten aus London, die sonst zwei Tage brauchen, um hierher zu gelangen, in einem einzigen er⸗ hielten, nämlich statt über Dover und Calais, den gewöhnlichen Weg, zu gehen, wurden sie auf der Eisenbahn von London nach Brighton befördert, von dort nach Dieppe übergeschifft, gelangten von Dieppe in wenigen Stunden durch den Courier nach Rouen und weiter durch die Eisenbahn hierher. Sind einmal die Bahnen nach Calais und Boulogne zu Stande gekommen, so werden die englischen Nachrichten regelmäßig den folgenden Tag nach ihrer Veröffentlichung zu London hierher gelangen.
Eben bringen die neuesten Briefe und Zeitungen aus Guade⸗ loupe bis zum 28. Juni neue sprechende Belege von der Wahrheit dessen, was ich Ihnen vor wenigen Tagen über die wahren Gesinnungen der Pflanzer in den französischen Ko⸗ lonieen in Betreff der Sklaven⸗Emancipation berichtete. Der Gou⸗ verneur, Admiral Gourbeyre, hatte in der Rede, womit er am 10. Juni die Session des Koponial⸗Raths eröffnete, von der Vorlegung des die Kolonieen betreffenden Gesetzes an die Pairs⸗Kammer, die am 14. Mai geschah, nichts erwähnt, sei es, daß er noch nichts davon wußte oder nichts sagen wollte. Aber der Kolonial⸗Rath berührte in seiner am 24. Juni an den Gouverneur erlassenen Antworts⸗Adresse die Sache, sprach von der Beunruhigung, in welche die Pflanzer dadurch versetzt worden seien, von ihren unverjährbaren Rechten, die sie auf ihre Kinder übertragen wollen, wie sie dieselben erhalten, die aber durch den neuen Gesetz⸗-Entwurf gleich dem Vermögen der Pflanzer bedroht seien. „Wir haben aber Vertrauen in die Charte“, sagen sie dann, „welche das Eigenthum und die unveräußerlichen Rechte schitzt, die allen Franzosen zukommen; wir haben Vertrauen in die Kammern, die Wächterinnen unseres constitutionellen Rechtes; wir haben Ver⸗ trauen in die Regierung des Königs, die nur aufgeklärt zu werden braucht, um von ihrem unseligen Irrthum zurückzukommen. Mit dem Ernste, welchen die Umstände gebieten, werden wir daher die neue Lage des Landes prüfen, um unsere Wünsche und Klagen darüber zu er⸗ kennen zu geben.“ Das heißt mit dürren Worten nichts Anderes, als: Jeder Versuch, an dem bestehenden Zustande der Sklaverei, sei es auf welchem Wege immer, und selbst mit vollgenügender Entschädigung der Pflanzer, etwas in dem Sinne zu än⸗ dern, daß dadurch in einem bestimmten Zeitraum von Jahren die Sklaven ihre Freiheit erhielten, für welche sie, kraft der durch das neue Gesetz vorgeschlagenen Maßregeln allmälig vorbereitet wer⸗ den sollen, ist ein Angriff auf die Rechte der Pflanzer, dem diese sich aus allen Kräften widersetzen werden. Als ob es nicht das erste, mit der Geburt jedes Menschen nach den Begriffen des Christenthums und der Humanität unzertrennlich verknüpfte, unverjährbarste und unveräußerlichste Recht jedes Menschen wäre, frei zu sein. Der Admiral Gourbeyre gab auf diese Adresse eine feste, wenn auch ver⸗ hältnißmäßig zu der anmaßenden Sprache der Adresse noch immer sehr gemäßigte Antwort, indem er es eine Tollkühnheit nannte, über die Wirkungen eines Gesetzes schon im voraus aburtheilen zu wollen, ehe dasselbe auch nur votirt ist. Er habe in dem der Pairs⸗ Kammer vorgelegten Gesetz⸗Entwurfe durchaus keine Verfügung ge⸗ sehen, wodurch das Vermögen und die Rechte der Pflanzer bedroht würden, und könne also die geäußerten Besorgnisse nicht theilen. Aber noch mehr tritt der Ingrimm der Pflanzer in einem Schreiben eines Mitglieds des Kolonial⸗Raths aus Basse Terre vom 27. Juni hervor, worin von dem Schrecken, von der unbeschreiblichen Entrüstung gesprochen wird, welche der „unselige“ Gesetz⸗Entwurf, der kurzweg als ein Werk der Anglomanie bezeichnet wird, welches nur zum Zweck
habe, gegen Aufopferung der Kolonieen, von England Konzessionen
in Sachen des Durchsuchungs⸗Rechts zu erlangen. Dann wird er⸗ klärt, schon die erzwungene Loskaufung der Sklaven sei der Ruin der Kolonieen; in vier bis fünf Jahren würden die französischen Kolonieen
in denselben Verfall gekommen sein, wie Haiti, keinen Handel, keine
Schifffahrt mehr besitzen und der Ruin der französischen Marine die Folge sein, deren Zerstörung der einzige Zweck Englands sei. Solche Dinge wollen diese Leute auch jetzt noch Europa glauben machen, wo die Resultate der Emancipation auf den englischen Kolonieen täglich deutlicher als wohlthätig hervortreten, ja, sie scheuen sich nicht, die ganze französische Presse zu ihrem Beistande aufzufordern. Leider
giebt es in dieser nur zu viele Organe, welche die Sklaverei offen oder verblümt in Schutz nehmen. 8 ““
Sroßbritanien und IJrland.
London, 24. Juli. Die im Parlamente laut gewordenen Besorgnisse vor den Folgen eines Krieges zwischen Frankreich und Marokko sind mehr ein Vorwand der Whig⸗Partei zur Begründung ihrer Anklagen gegen die auswärtige Politik des Ministeriums als der wahre Ausdruck des Landes gewesen. Der unabhängige Theil der englischen Presse, wie namentlich die Times, erblickt keine Gefahr für die britischen Interessen in Afrika, obschon sie den Krieg für un⸗ vermeidlich hält; sie vertraut diesmal, im Einklange mit der Regie⸗ rung, auf die Einsicht des französischen Kabinets, daß man jede Er⸗ weiterung der Eroberungen in Afrika eher für nachtheilig, als wün⸗ schenswerth halten werde, und vindizirt Frankreich das Recht, immer⸗ hin seine Sache mit Marokko auszumachen. Die Unvermeidlichkeit des Krieges motivirt die Times also: „Ein großer Theil der Bevölkerung Morokko's, etwa über 3 Millionen Seelen, besteht aus Berbern und Schilluks, welche von den alten Getuliern abstammen sollen. Man hat diese Stämme oft Amazerghis oder Freie genannt wegen ihres unabhängigen Charakters und ihres Nomadenlebens. Sie haben niemals vollständig unter die Oberherrschaft von Marokko oder Fez gebracht werden können; sie leben getrennt von dem maurischen Stamme, welcher im Besitz der Ehrenstellen, der Macht und des Reichthums im Staate ist, feinden ihn oft an und gewähren in ihren Zelten und Hütten den Mißvergnügten eine bereitwillige Schutzstätte. Jagd und Krieg ist ihr Gewerbe; ihre Scheiks sind ihre einzigen Herrscher, religiöser Fanatismus ist ihre stärkste Leidenschaft. Dies ist das Volk, welches an den östlichen Gränzen Marokko's haust und bei welchem der Name Abd el Kader's, des Marabuts, hinreicht, einen Rachekrieg gegen Frankreich zu entzünden. Unter solchen Umständen ist es nicht schwer, sich die zweideutige Politik Muley Abd el Rhaman's zu erklären. An der Küste ist er zu schwach, seinen Feinden Widerstand zu leisten, und in der Wüste kann er seine Unterthanen nicht beherrschen. Er giebt deshalb in Tanger die fried⸗ lichsten Versicherungen, während seine besten Truppen an die Grän⸗ zen der Wüste Angad ziehen. Der Krieg kann im Innern wüthen, selbst nachdem eine Capitulation an der Küste abgeschlossen ist... „Wir haben nicht die Absicht“, fährt alsdann die Times zur Rechtferti⸗ gung des Krieges fort, „denjenigen unserer Gegner ihren Scharfsinn und ihre Wachsamkeit streitig zu machen, welche in diesen Ereignissen und in dem Gerücht von ausgebrochenen Feindseligkeiten zwischen Spanien und Marokko eine Erneuerung des Familien⸗Kompaktes der bourbonischen Kronen, so wie das durchdachteste und frevelhafteste aller französischen Komplotte zur Unterjochung der Welt und zur De⸗ müthigung Englands entdeckt haben. Aber selbst wenn alle diese Er⸗ findungen wahr und alle diese kindischen Besorgnisse gegründet wären, wie könnte unsere Stellung gegenüber solchen Umtrieben anders gestaltet werden? Will man behaupten, daß das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, von dem Gefallen Englands abhängig ist? Würde der Minister, welcher den Krieg in China anregte, ohne ein⸗ mal in solchem Grade, wie gegenwärtig die Franzosen in Marokko, herausgefordert zu sein, Frankreich oder irgend einer anderen Macht das Recht der Einmischung in seinen Streit zugestanden haben? Es ist ein unzweifelhaftes Recht jeder unabhängigen Nation, das empfan⸗ gene Unrecht zu beseitigen, und kein anderer Staat ist berechtigt, vorweg anzunehmen, daß die Beseitigung eines solchen Un⸗ rechts an sich der übrigen Welt anderes Unrecht zufügen kann. Die Folgen eines solchen Krieges können allerdings ein Gegenstand allgemeiner Fürsorge werden, aber der Anfang eines gerechten wohlbegründeten Krieges ist ein Akt freier und unbestriet⸗ barer Souverainetät. Was die wahren Absichten der französischen Re⸗ gierung betrifft, so bleiben wir dabei, daß sie den Krieg so lange als möglich vermeiden und vor den großen Opfern, wie den lästigen Folgen zurückschrecken wird, welche derselbe erfordern und nach sich ziehen dürfte. Das große Spiel, welches Frankreich seit 14 Jahren in Afrika spielt, ist nicht so einträglich, als daß es zu noch größerer Aus dehnung einladen sollte.
Niederlande. 8
„*, Amsterdam, 24. Juli. Der neue Zoll-Tarif, welcher nach Wiedereröffnung der Sitzüngen der zweiten Kammer der Gene⸗
ralstaaten sogleich zur Berathung kommen wird, ist mit einer Einlei⸗
tung versehen, die ihm zur Erkäuterung dienen und sowohl für die Bewohner unseres Landes, wie für die der Nachbarstaaten von allge⸗ meinem Interesse ist. (Vergl. Allg. Preuß. Ztg. von gestern.) Im Interesse des Handels und der Industrie behält sich Se. Majestät vor, die Zölle von gewissen Waaren, in speziellen Fällen oder im Allgemeinen bei der Einfuhr oder bei der Aussuhr nach ge⸗ wissen Staaten und Ländern zu erhöhen oder herabzusetzen. Die Verminderungen und die Ausnahmsfälle sind in der That so zahlreich, daß sie eine hohe Idee von dem Geiste einer vernünftigen Handels⸗ freiheit geben, welcher bei der Redaction des neuen Zoll⸗Tarifs ge⸗ herrscht hat. Die Produkte der niederländischen Besitzungen, welche direkt und ohne die Ladung zu ändern von dem Ursprungsorte aus auf niederländischen Schiffen eingeführt werden, sind zollfrei, mit lusnahme des raffinirten Zuckers, der Melasse und des Thees.
Die Effekten der bei dem niederländischen Hofe akkreditirten Ge⸗ andten genießen dieselbe Zollfreiheit, welche die respektiven Mächte den bei ihnen beglaubigten niederländischen Diplomaten gewähren oder in Zukunft gewähren werden. Jedoch ist die Accise nicht mit in dieser Steuerfreiheit begriffen.
Desgleichen werden zollfrei sein: die Pferde und die Wagen, die zu Reisen gebraucht werden, so wie auch die gewöhnlichen Effekten der Reisenden, mit ausdrücklicher Ausnahme jedoch der etwa zum Handel bestimmten Gegenstände; ferner alle zu einem Umzug gehö⸗ rigen Gegenstände, rücksichtlich welcher der König sich vorbehält, noch näher zu bestimmen, was dazu gerechnet werden kann; ferner Feld⸗ und Gartenfrüchte, so wie Pflanzen, welche in einer Entfernung bis zu 3300 Metres von der Gränze geärndtet worden sind, und eben so umgekehrt die Aerndte, welche von Ausländern von niederländi⸗ schem Grund und Boden weggebracht wird, vorausgesetzt, daß dabei die in solchen Fällen erforderliche Vorsicht angewendet wird. — Die zu Gunsten niederländischer Schiffe durch das Gesetz bestimmte Ver⸗- minderung oder gänzliche Aufhebung des Zolls wird auch auf alle Waaren in Anwendung kommen, welche zur See in Schiffen ein⸗ und ausgeführt werden, welche mit niederländischen Papieren verse⸗ hen sind. Die Regierung behält sich, im Interesse des Handels vor, für den Fall, daß es nöthig sein sollte, die gesetzmäßig bestimmten Reglements hinsichtlich der bei dem Transithandel zu beobachtenden
Formalitäten zu modifiziren. Auf alle von den Accise⸗Abgaben be⸗
freiten Artikel, die nach dem Maß und mit genauer Declaration
eingeführt werden, ist, wenn sie von England, Emden, Bremen, Ham⸗
burg, Frankreich, Spanien, Portugal und von den Orten diesseits der Meerenge von Gibraltar herkommen, ein Abzug von 6 pCt. und, wenn sie von anderswo herkommen, von 12 pCt. bewilligt. Der Transit mehrerer von der Seeseite her eingeführter Artikel soll nur gegen Entrichtung der Einfuhrzölle gestattet sein, wenn die Waaren⸗ Ouantitäten geringer sind als folgende:
8
Antrag, „daß die Stände Se. Majes rsuche 8 r) einer kräftigen, volksthümlichen und patriotisch gesinnten Staats⸗ Verwaltung diejenigen Maßregeln zur Aufrechthaltung der Staats⸗
nicht bekannt, daß ein einziger Gedanke oder eine einzige Aeußerung, die auf eine freiere Verfassung deuteten, nicht im Gegentheil geradezu auf Wider⸗ stand gestoßen wären. Die im Jahre 1842 von der Regierung ausgegan⸗
wir das Auge wenden, Stimmung hier hat das Resultat der neulich stattgefundenen zweiten Sitzung das unverkennbarste Zeugniß abgelegt; und wenden wir den Blick nach Suden, zeigen sich da die Verhältnisse nicht drohend? Auf der einen Seite Bitter⸗ keit gegen dänische Mitbrüder und staatsauflösende Bestrebungen, auf der
1177 6000 Kilogr. Eingesalzener Speck 2000 Kilogr. Kabeltau⸗Ketten 20000 „ Brod oder Mehl. 5000 „ Kanonen 10000 » Flinte 30 Stück.
Tauwerk EE 8000 2 Pistoleu 929240.. 30 5
Pökelfleis 5000 5» Säbel ttz..... 30 2 P. sch Tage an, wo das neue Gesetz und der neue Tarif in
Kraft treten, sind die früheren, dieselben Gegenstände betreffenden Tarife, Gesetz
e und Verordnungen aufgehoben. 1 ““ Dänemark. Wyborg, 24. Juli. In der Sitzung der jütischen Stände⸗
Versammlung vom 18. Juli ist der von Oelmüller Schytte gestellte
tät ersuchen möchten, vermittelst
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einheit zu treffen, welche unumgänglich nothwendig seien, wenn die dem Vaterlande drohende Gefahr abgewehrt werden soll, und daß
Se. Majestät in Verbindung damit Allergnädigst den durch die Stände ausgesprochenen Wunsch Ihres treuen Volks hinsichtlich einer den
Zeitbedürfnissen entsprechenden freieren Entwickelung unserer bürger⸗ lichen Verhältnisse erfüllen wollen“, mit 29 Stimmen gegen 21 an eine Kommission verwiesen worden, in welche Justizrath With, Guts⸗ besitzer Nyholm, Landes⸗Obergerichts⸗Prokurator Jespersen, Kammer⸗ herr Lüttichau und Oelmüller Schytte gewählt wurden. Diesem Beschluß der Stände ging folgende Debatte voraus:
Der Proponent bemerkt, daß sein Vorschlag, der nur auf eine freiere
Entwickelung unserer Staatsverhältnisse gehe, sich durchaus der von den jütischen Ständen im Jahre 1840 ausgegangenen Petition anschließe. „So sehr man nun auch Grund hatte, zu erwarten “, sagte er dann, „daß die inständigen und motivirten Anträge auf eine freiere Entwickelung bei der Regierung würden Eingang gefunden haben, so niederschlagend stellten sich uns die in den letzten 4 Jahren gemachten Erfahrungen dar. Es ist mir
gene Idee von ständischen Ausschüssen gab wohl eine schwache Hoffnung, daß man geneigt sei, den Wünschen des Volkes entgegenzukommen, und theils deshalb, theils veranlaßt durch die Allgemeinheit und Unbestimmtheit, womit jene Idee zum Vorschein kam, glaubte ich auch, daß ein bestimm— ter Antrag hinsichtlich einer freieren Verfassung, gleich dem, welchen ich im Jahre 1842 eingab, und der damals einer Kommission vorgelegt wurde, zeitgemäß sein würde. Aber wie sehr ich mich hierin verrechnet habe, zeigt sich jetzt, indem wir kürzlich von dem Königl. Kommissarius vernommen ha⸗ ben, daß gerade der von hier ausgegangene Wunsch, die ständischen Aus⸗ schüsse möchten den Uebergang zu einer freieren Verfassung bilden, bei der Regierung die Idee zu denselben in der Geburt erstickt hat. Will man sich nun nicht selbst durch falsche Vorstellungen verblenden, so ist man gezwun⸗
gen, obschon mit Bekümmerniß, der Wahrheit gemäß einzugestehen, daß wir seit 1840 um keinen Schritt weiter gekommen sind, ja, blicken wir auf die Ereignisse, welche seitdem stattgefunden haben, so stehen wir vielleicht kaum auf demselben Punkte als damals. Allerdings ist dies eine wenig aufmun⸗ ternde Betrachtuͤng, es ist nun aber einmal so, und es hilft uns zu nichts, vor einander darüber zu klagen, daß es nicht anders ist. Wir dürsen nicht ermüden oder vor Hindernissen zurückweichen; denn auf uns selbst müssen wir uns verlassen; nur wenn wir Kraft und Ausdauer zeigen, können wir erwarten, vorwärts zu kommen und endlich das Ziel zu errei⸗ chen; nur dann können wir hoffen, die Regierung von der Nothwendigkeit zu überzeugen, uns entgegen zu lommen. Es hat also seinen guten Grund, daß ich auf den Antrag der Versammlung im Jahre 1840 zurückgekommen bin.“ Nach diesem Eingange berief sich der Proponent auf das Uitheil von vielen Mitgliedern der Versammlung, um der Meinung zu widersprechen, als ob die Bewegung, die sich im Jahre 1840 im Volke gezeigt habe, keine eigentliche Wurzel habe oder auf keiner inneren Ueberzeugung begründet sei, und daß man sie durch kräftigen Widerstand unterdrücken könne; vielleicht rege sich derselbe Geist und derselbe Drang im Volke jetzt noch stärker als zuvor und werde wohl gar durch einen noch beunruhigenderen Cha⸗ ralter bezeichnet. Man werde es zuletzt überdrüssig, Wünsche und Hoff⸗ nungen zu wiederholen, wenn man keine Wirkung davon spüre, keine Früchte davon sehe; wo zuvor Hoffnung, Zuversicht und Trost, da merke man nun Mißvergnügen, Zweifel und Bitterkeit. „Daher finde ich es unumgänglich nothwendig“, fuhr der Redner fort, „daß man, wäͤh⸗ rend es noch Zeit ist, zu den rechten Mitteln greife, um sich gegen das⸗ jenige zu vertheidigen, was sich, und gerade denjenigen nicht so unerwartet, die im Volke gelebt und beobachtet haben, was sich in demselben regt, mög⸗ licherweise zutragen könnte; denn allerdings ist das dänische Volk treu, be
sonnen und geduldig; aber die Geduld hat ihre Gränze, und wenn sie bräche — wer aber, der Auge und Ohr für den Gang der Begebenheiten hat, darf die Möglichkeit leugnen? könnte es mit Schrecken enden. So wie es jetzt ist, kann und darf es nicht bleiben, darüber sind wir Alle einig, selbst die, deren Meinungen sich am schärfsten einander gegenüber stehen; denn mit jedem Tage sind die Verhältnisse bedenklicher geworden. Wohin
jeht es ängstlich und besorgnißerregend aus⸗ Ueber die
anderen Seite der Ausbruch des Nationalgefühls einer hartgekränkten und zurückgedrängten, aber darum nicht weniger muthigen Bevölkerung und der Widerstand derselben gegen Unterdrückung.“ Inwiesern die verwickelten und
gespannten Verhaltnisse, in welchen sich das Dänische Volk befinde, der Regierung oder dem Rathe des Königs zuzurechnen sei, wolle er (der Pro⸗ nent) dem Urtheil der Versammlung überlassen; so viel sei aber gewiß, daß ein anderer Wille und eine andere Tüchtigkeit unter den Rathgebern des Königs gefunden werden müsse, als sich bisher gezeigt, wenn die dro
hende Gefahr entfernt, die täglich mehr zunehmende Spaltung der Meinun⸗ gen und Kräste sich in Einigkeit auflösen, wenn der brüderliche Sinn im Volke bewahrt werden solle. Um dieses zu erreichen, halte er nun die Einführung einer constitutionellen Verfassung für das einzig sichere Mittel. Wenn Aussicht für das Volk sei, wirksamen Antheil an der Ge⸗ staltung seines Geschicks zu nehmen, so werde es darin eine Bürgschaft finden, daß die Nationalität aufrecht erhalten und die Nechte der einzelnen Staatstheile gewahrt würden, und man werde sich dann williger zeigen, die bestrittenen Punkte auf eine Weise zu erledigen, die Keinem zu nahe trete. Der Kommissarius würde vielleicht fragen, auf welche Weise man die Ver⸗ hältnisse denn geordnet haben wolle? Mit einem bestimmten Antrage in dieser Hinsicht auf utreten, dazu halte er sich um so weniger befähigt, als er nicht einmal glaube, daß eine einzelne Stände⸗Versammlung mit einem Antrage dieser Art würde hervortreten können, der die Billigung aller an⸗ deren Stände erhielte. Nur wenn die Regierung selbst die Ini⸗ tiative ergreife und mit einem vollständigen Entwurfe auftrete, keͤnne man erwarten, daß die verschiedenen Ansichten sich danach bilden würden. Dabei äußerte der Proponent die Idee, daß ein Mittel der Re⸗ gierung, den Weg vorzubereiten, vielleicht darin liege, wenn sie, das Ver⸗
fahren Friedrich's VI. nachahmend, der bei Einführung der Stände⸗Insti⸗ tution tüchtige Männer aus allen Theilen des Landes zusammenberufen habe, um deren Urtheil zu vernehmen, alle 4 Stände⸗Versammlungen er⸗
mächtige, aus ihrer eigenen Mitte und zuͤgleich auch außerhalb derselben
Männer zu diesem, aber auch nur zu diesem Zwecke zu erwählen und die⸗ selben mit einer Anzahl vom Könige ernannter Männer zusammentreten zu lassen, welche dann gemeinschaftlich die Verhältnisse in die reiflichste Erwä⸗ gung zu ziehen und Mittel aufzufinden hätten, die verschiedenen sich geltend machenden Ansichten auszugleichen, um darüber im Ganzen der Regierung Vorschläge zu machen, welche demnächst den Ständen vorzulegen sein würden. Der Schluß der Rede sprach die Zuversicht des Proponenten aus, daß der König den besten Willen habe und ihm nichts so sehr am Herzen liege, als das Gluück seines Volkes.
Der Königl. Kommissarius: „Was mich bei dem verlesenen
Antrag in Verlegenheit setzt, ist dessen völlige Unbestimmtheit, welche macht, daß ich nicht im Stande bin, zu wissen, was der Proponent damit beab⸗ sichtigt hat. Soll er eine Wiederholung des im Jahre 1840 hinsichtlich einer freieren Entwickelung unserer bürgerlichen Verhältnisse eingegebenen Antrags
antwortet und zu diesem Zweck das Mittel das einzige sich in dieser Hinsicht dar⸗ lich erwarten konnte, dasjenige sich as das größte Hinderniß in der Entwickel nämlich die Trennung zwischen den verschiedenen ahe feindliche Stimmung indem er die Einführung ständischer ehend aus Mitgliedern der verschiede⸗ Angelegenheiten erwägen sollten, die efriedigende Behandlung finden ng mit Einsicht und Interesse in
sein, so hat der König schon darauf ge ergriffen, welches nach seiner Ueberzeugung bietende war, und wodurch man vornehm ausgleichen zu sehen, w Stände⸗Institution ist, Staatstheilen, die in der letzten Zeit in eine bein verwandelt worden zu sein scheint, Ausschüsse in Anregung brachte, best nen Stände⸗Versammlungen, welche in den getrennten Versammlungen keine b Die roeslilder Versammlung gi diesen Gedanken ein, und ihre Vorschläge waren von der Art, d glaube, die wicht
aß, wie ich gkeiten dadurch gehoben sein würden. hier fand derselbe Gedanke keinen Eingang. Liest man das vo ersammlung, in voriger Diat, eingegebene Bedenken, man, daß es von Anfang bis zu Ende auf daß die Versammlung beinahe anzuweisenden Versammlung sich
igsten Schwieri
genwärtigen V Mißtrauen begründet war, und bei jedem Zweige der den ständischen Bedenklichkeiten diese Institution — anderen Absicht, namentlich stellte sie als ausdrückliche Bedingung auf, daß jene richtung ein Mittel zur Einführung einer freien Verfassung sein solle. Schon als ein Amendement in diesem Sinne in Vorschlag gebracht rde, sprach ich mich sehr bestimmt darüber aus, wie ich annehmen müsse, daß der König, wenn man darauf eingin würde, die beabsichtigte Einrichtun damit äußerte, daß diejenigen, welche über die Verhältnisse Forschungen auf allgemeine Redensarten beschränken, e Verfassung unter Umständen sich mit einigem Nutzen einführen lasse, welche diejenigen,
Ausschüssen Wirksamkeit
nichtsdestoweniger
ge, sich bewogen finden g zurückzuhalten. Was ich in Verbindung angestellt haben und sich nicht gegenwärtigen ist eine Wahrheit, die sich nur einigermaßen mit dem, was in der Literatur in dieser Sache vorgegangen, bekannt gemacht haben, Die periodische Presse, welche sich wieder und wieder über d werthe und die Nothwendigkeit der Einführung einer freien Ve breitet hat, hat die vollkommenste Unfähigkeit an den Tag gele nehmbaren Vorschlag zu einer solchen Verfassung zu machen. sich auf die dagegen erhobenen Einwendungen einzu⸗ sondern ist bei hohlen Redensarten stehen geblieben, Anderes bewirkt werden kann, als Agitation. als der Versammlung abrathen, sich au es sei denn, daß sie glaube, im Stande zu sein, Vorschlage hinsichtlich der2 gen möchte, die ungünstigeren Verhältnisse, Wollte man nun auf das vom K
anerkennen müssen. as Wünschens⸗ erfassung ver⸗ gt, einen an⸗
im Stande gewesen, womit nichts Ich kann daher nicht anders, f den vorliegenden Antrag einzulassen, mit einem bestimmten t deren Hülfe es gelin⸗ die sich im Staate finden möch⸗ önige nach genauester Er⸗ elches viele einsichtsvolle Leute, selbst unter das zweckmäßigste angesehen haben, eine worin man blos verlangte, daß der Kö⸗ ünschte weitere Entwickelung sorgen eg dazu anzugeben, so würde dies Wenn verlangt wird, daß der König „eine atriotische Staats⸗Verwaltung“ zuwege brin⸗ ß des Königs Absicht gewesen, sich eine daß er in seiner Wahl geirrt aber doch wohl schwerlich Für die Staats-⸗ Macht stehenden Mittel t dienliches Mittel an⸗-
kittel hervorzutreten, mi
ten, zu ebnen. wägung vorgeschlagene Mittel, w den Constitutionellgesinnten, für ganz allgemeine Petition einreichen, nig auf eine andere Weise für die gew solle, ohne auf die mindeste durchaus zu nichts führen. kräftige, volksthümliche und p so ist es auch gewi schaffen; es wäre freilich möglich, Redensarten werden Anleitung zu geben.
Weise den W
solche zu ver hätte; dergleichen allgemeine hinreichen, um dem König eine bessere Einheit wird der König sicherlich durch alle in seiner und wenn man irgend ein in solcher Hinsich 8 o wird es natürlicherweise willkommen sein; aber daß man blos im Allgemeinen darum petitionirt, vonent äußert, die Sache könne dadurch vorbereitet werden, s den verschiedenen Provinzen eine Anzahl von Personen zusammen⸗ berufe, um über diesen Gegenstand zu diskutiren, und d 1832 hinsichtlich des Entwurfs zur Stände⸗Ordnung Ges muß ich doch bemerken, ins Leben getreten wären, mit solchen Männern zu berathen, sie das Beste und die Interessen des kennten, und daß sie das allgemeine Vertrauen besäßen. wenn Männer zusammenberufen werden sollten, um die Sach im voraus einen festen Plan haben, was zu thun sei, und sie nicht zum Besten des Landes dienen könne. Dies war aufgeklärte Männer zusammenberufen
geben kann, s kann zu nichts helfen.
abei dies mit dem im Jahre chehenen vergleicht, so daß durch die ständischen Kommissionen, wenn sie gerade die Gelegenheit gegeben sein würde, von welchen man vermuthen könnte, daß Landes an den verschiedenen Stellen in Aber außerden müßte man,
blos im Allgemeinen fragen, was auch das Verfahren, als im Jahre 1832 wurden, um über die Stände⸗Institution zu berathen; es war ein E der ihnen vorgelegt wurde, und worüber man ihre Meinung Da aber der König geglaubt hat, daß die ständischen Ausschüsse das zweckmäßigste Mittel seien, das fur den Entwickelung der Verhältnisse benutzt werden könnte, so müßten die Stände insosern sie nun etwas Anderes wünschen, danach würde es näher zu erwägen sein, ob zen dergleichen Männner zu
ausgearbeitet, Augenblick zu einer weiteren
angeben, worin dies besteht, und aus den verschiedenen Provin- sammenzuberufen seien, um darüber zu berathen.“ em Proponenten wollte es scheinen, als ob das vom Kommissa⸗ rius Geäußerte gerade seine eigenen Aeußerungen bestätigte, und er meinte, n, wenn nicht hier im Lande durch Forschungen Sache Mittel zu finden wären, wodurch die völ⸗ Verhältnisse, die jetzt stattfänden, ge⸗ Die Unbestimmtheit, womit sein Vorschlag nach dem sei, liege darin, daß kein Unterthan mit wie die vorliegende, auftre⸗ b er seine Verwunderung darüber zu erkennen, Blätter in diese Sache gemischt habe, als eputirten allein in den Aufforderun- etreffe, so hätten sie bei
es müsse wunderlich zugeher tüchtiger Männer über di lige Verwickelung und d hoben werden könnten. Urtheil des Kommissarius abgefaßt durchaus bestimmten Vors Uebrigens ga daß der Kommissarius die wenn die Gefühle und Wünsche der gen derselben ihren Urspru ihm eine viel tiefere und fe Nachdem sich noch manche Antrag hatten vernehmen lassen, alle stattgefundenen Diskussionen bestätigt, nicht wisse, worüber sie abstimme, w zur Verhandlung
ie gespannten
chlägen in Sachen,
ng hätten; was ihn b. stere Grundlage.
Redner sowohl für als gegen den fand der Kommissarius es durch daß die Versammlung enn sie dafür stimme, einzige bestimmte gekommen, Männer zu Landes berathen sollten; aber theils sei auch dieser unbestimmt, da kein Gegenstand aufge⸗ t werden solle, und theils sei er kommen, ohne daß sich darüber Der Präsident meinte indessen die erforderliche Bestimmtheit und schritt zur
das Wohl des Vorschlag eigentlich gleichfalls geben worden sei, worüber diskutir nur während der Motivirung v etwas im Vorschlage selbst finde. nicht, daß der vorliegenden Proposition in von einer Kommission berathen zu werden, Resultat oben mitgetheilt ist.
Italien.
Am 12ten d. starb auf dem Landschlosse önigliche Prinz, Graf von
Abstimmung, deren
Neapel, von Capodimonte der K drittgeborner Sohn Jahren; er wurde heute früh in der Chiara beigesetzt.
Das Verbot der
Castrogiovanni, im Alter von beinahe fünf Königlichen Gruft von Santa
des Königs, in einem
Ausfuhr ist für Weizen und Gerste aufgehoben, dauert aber vor der Hand für andere Getraide⸗Sorten, Bohnen, Mais und Erbsen noch Die Regierung mac über die beim Aufstand n von dem Militairgericht folge zum Tode verurtheilt worden,
so wie für
Tage die offizielle Anzeige, daß in Kalabrien vom 15. März d. J. ndes Urtheil gefällt worden sei: 10 zu 30 Jahr u 5 Jahr Gefängniß, 4 zu en noch im Gefängniß, 11 sind provisorisch Aufsicht gestellt, 4 sind des Ge⸗ Caution entlassen, 9 ganz freigesprochen. Individuen, welche die Rädelsführer Namen sind keine angegeben. Zu gleicher einer Zeit das Urtheil zur öffentlichen welches von dem Militairgericht über die am
21 Individuen sind 12 zu 25 Jahr Galeere, 6 Jahr Reklusion, 3 bleib freigesprochen, fängnisses gegen odes⸗Urtheil wurde nur an 6 waren, wirklich vollzogen. verspricht die Regierung s Kenntniß zu bringen,
aber unter polizeiliche