1844 / 214 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

; zlei⸗Diätarienstellen e Ordre vom 8. Dezember 1833 angeordneten Kanzlei Diätarienste *. bierdurch in keiner Weise geschmälert werden. Ich überlasse dem Staats⸗Ministerium, hiernach das Weitere zu verfügen.

Sanssouci Juni 1844. Sanssouei, den 40. Jun Friedrich Wilhelm. An das Staats⸗Ministerium.

Ferner enthält das Justiz⸗Ministerial⸗Blatt folgende, von dem Herrn Justiz⸗Minister Mühler unterm 15. Juli d. J. er⸗ lassene allgemeine Verfügung in Betreff des Zeitpunktes, von wo ab die unterm 20. (8.) Mai d. J. mit Rußland abgeschlossene Kartel⸗ Convention in Wirksamkeit tritt.

Nach Art. 1 der Kartel⸗Convention vom 20. (8.) Mai d. J. tritt dieselbe erst 4 Wochen nach geschehener Auswechselung der Ratificationen in Wirksamkeit. Diese Auswechselung hat am 3. Juli d. J. stattgefunden, und die Bestimmungen der Kartel⸗Convention treten daher vom 1. August d. J. ab in Kraft. Die Festsetzung eines solchen Anfangstermins ist zu dem Zwecke erfolgt, um Mißverständnissen vorzubeugen, als ob die kontra⸗ hirenden Staaten eine Verbindlichkeit hätten übernehmen wollen, auch die⸗ jenigen Militairs und Militairpflichtigen auszuliefern, welche seit dem 29. September 1842, mit welchem Tage die Kartel⸗Convention vom 29. (17.) März 1830 abgelaufen, bis zum Beginn der Wirksamkeit des neuen Kar⸗ tels aus dem einen Staate in den anderen übergetreten sind. Auf diese Individuen findet die Kartel⸗Convention keine Anwendung. Provinz Posen. Wie überall, hat auch in Posen die Kunde von dem verbrecherischen Attentat auf das Leben Sr. Maje⸗ stät des Königs einen tiefen, erschütternden Eindruck gemacht. Der dortige Magistrat und die Stadtverordneten beschlossen sogleich, durch eine Deputation Sr. Majestät dem Könige ihre innigste Theilnahme auszudrücken, in Folge dessen am 29. Juli der Ober⸗Bürgermeister, Geheime Rath Naumann, und der Stadtverordneten⸗Vorsteher, Justiz⸗ Die Adresse

Rath Ogrodowicz, nach Erdmannsdorf abgereist sind. lautet folgendermaßen: Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr!

Eine ruchlose That ist verübt worden; die Vorsehung allein hat die Gefahr abgewendet von dem theuren Leben Ew. Majestät und dem Allerhöchstihrer Gemahlin, der Königin Majestät. Unter dem unmittelbaren Eindrucke der Kunde von dem Verbrechen fühlen wir das Bedürfniß, den niefen Abscheu auszudrücken, den die Frevelthat in uns und in jedem Mit⸗ gliede der von uns vertretenen Gemeine erregt hat. Aber dringender ist uns das Bedürfniß, Ew. Majestät die Liebe und Treue zu bethätigen, mit der um ihr erhabenes Herrscherpaar sich alle Unterthanen schaaren, in dessen Erhaltung allein sie die Gewähr eines dauernd sich steigernden Glücks des Landes erkannt haben. Mit aufrichtigstem Herzen legen wir vor Ew. Majestät das Bekenntniß unserer Liebe und Treue und un⸗ serer tiessten Ehrfurcht nieder, und aus aufrichtigstem Herzen stei⸗ gen unsere Dankgebete zum allmächtigen Gotte empor, der in seiner endlosen Barmherzigkeit das Leben des hochherzigsten der Könige und der erhabensten edelsten Landesmutter geschützt und dem Lande erhalten hat. Die schwarze That ist ohne Beispiel in der Geschichte des Landes, und sie wird es bleiben. Möge der sich kund gebende Abscheu Allerhöchstihrer Un⸗ terthanen verhindern, daß die Schmach auf das lebende Geschlecht gewälzt wird, und möge die sich kundgebende Liebe und Ehrfurcht in Allerhöchstihrem und dem Herzen der Königin Majestät die Betrübniß verscheuchen, die fre⸗ ventlich erregt worden ist. In tiesster Ehrfurcht ersterben wir Ew. Majestät allerunterthänigste, treugehorsamste: Der Magistrat und die Stadtverord⸗ neten. Posen, den 29. Juli 1844.

Rhein⸗Provinz. Am 30. Juli wurde in dem ehrwürdigen Dome zu Aachen ein feierlicher Gottesdienst abgehalten, um den Ullerhöchsten für die Errettung Ihrer Majestäten des Königs und

der Königin zu danken. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preu⸗ ßen hat am 27. Juli vom Bade Homburg aus einen Ausflug nach der Veste Rheinfels gemacht. Der Erzbischof⸗Koadjutor Herr von Geissel von Köln und der Bischof Blum von Limburg werden mit dem Bischof Dr. Arnoldi von Trier am 31. Juli in Koblenz, wo Letzterer das Sakrament der Firmung ertheilt, zusammentreffen.

Das Amtsblatt der Königl. Re⸗

Provinz Schlesien. i1. 8 „Se. Ey⸗

gierung zu Breslau enthält folgende Bekanntmachung:

)

cellenz der Herr Minister des Innern, Graf von Arnim, hat zur Ver⸗

besserung des schlesischen Flachsbaues die Errichtung einer Flachsbau⸗ schule beschlossen und unter Zug rundelegung des von dem Königl. Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegium vee i gr und genehmigten Unterrichts⸗Plans ein Kuratorium für die Anstalt unter dem Vorsitze des Freiherrn von Lüttwitz zu Simmenau, wo die Anstalt das erste Jahr eröffnet werden soll, ernannt. Indem die Eröffnung dieser Anstalt in Ge⸗ mäßheit des hohen Ober⸗Präsidial⸗Erlasses vom 13. Juli hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, veranlassen wir das land⸗ wirthschaftliche Publikum unseres Verwaltungs⸗Bezirks, an der Be⸗

utzung derselben eifrigst theilzunehmen, und bemerken schließlich, daß die Königl. Kreis⸗Landraths⸗Aemter zur Einsicht und Benutzung Sei⸗ tens des landwirthschaftlichen Publifums mit einer Anzahl Exemplare der Schrift des zum Lehrer der Anstalt bestellten Oekonomen Alfred Rüfin über die Verbesserung der schlesischen Flachszucht durch Ein⸗ führung des in Belgien beim Flachsbau und der Flachs⸗Bearbeitung gebräuchlichen Verfahrens versehen worden sind.“ Für den Kreis Görlitz ist provisorisch ein Land⸗Armen⸗Verband eingerichtet wor⸗ den. Hussinetz (so benannt, um den geschichtlichen Namen Huß auch in Schlesten zu erhalten) wurde am 24. Juli durch eine von ruchloser Hand angelegte Feuersbrunst heimgesucht. Der Brand brach bei einem Kattun⸗Manufakturisten aus, welcher mehrere hundert Web⸗ stühle beschäftigt, und legte acht Häuser nebst den Nebengebänden in Asche. Die Bewohner verloren Alles.

* Brückenberg, 28. Juli. Heute wurde die auf Befehl

Sr. Majestät des Königs hier errichtete norwegische Kirche eingeweiht. Obgleich ein umwölkter Himmel einzelne Regenschauer herabsendete, o sah man doch schon am frühen Morgen zahlreiche Menschengruppen Nauf allen Gebirgspfaden nach der Höhe eilen. Gegen 11 Uhr trafen Ihre Majestäten der König und die Königin und Ihre Königl. Ho⸗ heiten der Prinz und die Prinzessin der Niederlande und der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Fischbach, so wie auch Ihre Durch⸗ laucht die Fürstin von Liegnitz, nebst hohem Gefolge, bei der Kirche ein und traten in der Pfarrwohnung ab. Unter Geläut der Glocken und Absingung eines Liedes setzte sich bald darauf ein Zug in fol⸗ gender Ordnung in Bewegung. Vorauf die Schuljugend mit den Lehrern und dem Singechor, dann fünf geistliche Assistenten, welche die heiligen Gefäße trugen, hinter diesen der Baumeister mit dem Schlüssel der Kirche, demnächst der neue Pfarrer, geführt von dem General⸗Superintendenten, als Konsekrator, und dem von der König⸗ lichen Regierung deputirten Konsistorial⸗Rathe. Hiernächst schlossen sich Ihre Majestäten und alle Höchsten, Hohen, so wie die übrigen zur Theilnahme zugelassenen Personen, namentlich auch der Grund⸗ 9 von Brückenberg, Graf Schaffgotsch, an. Den Schluß machte vet Kirchen⸗Gemeinde, geführt von den Orts⸗Gerichten und Kirch⸗

S Nachdem der Umgang um die Kirche gehalten worden war, surde vor der Hauptthür der Schlüssel von Sr. Majestät dem Ee 8— eben, welcher die Kirche öffnete. Bei dem eines Liedes vol 0g de SFesn⸗ bg 8 e ee

bei welcher der Kirche der Name der „B 28 ede 18 en Wang bei Brückenberg“ beigel „Bergkirche des Erlösers zu

ng bei Brückenberg“ beigelegt wurde. Hieran schloß sich die durch

8

den Superintendentur⸗Verweser der Diözese vollzogene Installation

des neuen Geistlichen Werckenthin, welcher hierauf seine Antritts⸗Pre⸗ digt hielt. Der übrige Gottesdienst endete in gewöhnlicher Weise, worauf der Ausgang unter Vortritt Ihrer Majestäten und der höch⸗ sten Herrschaften erfolgte. In jeder Beziehung war es eine seltene und erhebende Feier. Die höchste Kirche des Staates*) wurde im Beisein seiner höchsten Häupter eingeweiht; eine Kirche, zu der die eisigen Küsten Norwegens Bestandtheile geliefert **) und deren Ur⸗ sprung in das graueste Alterthum zurückreicht. Abgeschiedene Berg⸗ bewohner, die bisher ins entfernte Thal zur Kirche gegangen, erhiel⸗ ten ein nahes Gotteshaus und in ihrem Geistlichen einen würdigen Ersatz für den Verlust ihres bisherigen würdigen Seelsorgers, mit dem wesentlichen Vortheile, daß nun auch den Kranken und Schwa⸗ chen der geistliche Zuspruch leichter erreichbar ist. Ganz besondere Bedeutung aber gab dieser Kirchweihe die andachtsvolle Dankbarkeit, welche Aller Herzen gegen die Vorsehung für die wunderbare Ret⸗ tung des theuren Landesvaters aus kürzlich überstandener dringender Gefahr erfüllte. Diese Stimmung machte die Versammlung um so empfänglicher für den Gedanken, daß der Sonnenstrahl, welcher gerade im Augenblick der Ankunft Sr. Majestät des Königs bei der Kirche aus dem dunklen Gewölk herableuchtete, als ein segnender Gruß des Himmels gedeutet werden dürfe.

Ausland.

1“ Deutsche Bundesstaaten.

Großherzogthum Baden. In der 115. Sitzung der Kammer der Abgeordneten meldete Abg. von Itzstein, in der Klagsache des Berg⸗ werks-Verwalters Sattler gegen den Abg. Welcker wegen Ehrenkränkung sei ihm und mehreren anderen Abgeordneten unter Strafandrohung die Ab⸗ legung einer Zeugenschaft vor dem Stadtamt Karlsruhe auferlegt; er gebe der Kammer hiervon mit dem Wunsch Nachricht, daß der hierauf bezügliche Antrag des Abg. Sander über die Redefreiheit in der Kammer zur Erörterung und Schlußfassung gelange. Welcker gab über den Stand der Sache Auskunft und der Präsident ertheilte die Zusage, die Erörterung über diese Frage noch vor der eintretenden Beurlaubung der Kammer auf die Tagesordnung zu setzen. Hierauf Fortsetzung der Berathung über das außerordentliche Budget. Unter §. 23 verlangte die Regierung 40,000 Fl. zu einem Anbau an das Gebäude der polptechnischen Schule zu Karls⸗ ruhe. Die Kommission beantragte nichts zu bewilligen und der Regierung zu überlassen, die Forstschule auf eine der beiden Hochschulen zu verlegen, auch den unteren Kursus der Mathematik davon zu trennen. Diese An⸗ träge führten zu Erörterungen über die Organisation der polptechnischen Schule und demnächst zu solgenden Kammerbeschlüssen: 1) Die verlangte Bausumme nicht zu bewilligen, 2) die Forstschule nicht zu verlegen, 3) den Antrag hinsichtlich der mathematischen Klassen zu verwerfen, 4) der Re⸗ gierung zu erwägen zu geben, in wie weit der polytechnischen Schule und anderen Lehranstalten die Ansammlung und Verwaltung eigenen bedeuten⸗ den Vermögens aus Staatsmitteln noch ferner zu belassen sei.

* Weimar. Unser Großherzogliches Fürstenhaus und Alles ist in der freudigsten Aufregung, denn heute, den 31. Juli, Nachts 11 Uhr, ward unsere Frau Erbgroßherzogin von einem Prinzen glück⸗ lich entbunden. Heller Jubel geht durch alle Straßen und das Re⸗ sidenzschloß ist stets von der jubelnden Menge umgeben, deren Freude sich in mancherlei Weise Luft macht und in das Geläute aller Glocken einstimmt. Die hohe Wöchnerin und der junge Prinz erfreuen sich des besten Wohlseins und lassen uns hoffen, daß unsere Wünsche für das fernere Gedeihen derselben in Erfüllung gehen.

Oesterreichische Monarchie.

Von der böhmischen Gränze, 25. Juli. (A. Z.) Die Gerüchte von Arbeiter⸗Unruhen in Leippa haben sich nicht bestätigt. Dagegen ist in den letzten Tagen daselbst ein Hauptmann der öster⸗ reichischen Armee auf offener Straße auf das gröblichste beschimpft und zuletzt thätlich angegriffen worden. Da er, so unvermuthet an⸗ gefallen, von seinem Degen keinen Gebrauch machen konnte, so schoß er einen der Angreifenden mit einem Pistol nieder, womit dieser Auf⸗ tritt, da inzwischen auch die Behörden einschritten, endigte; es herrscht g1 bn Felze dieses Vorfalls große Aufregung. Der Getroffene lebt noch.

Die Regierung hat auf das Gesuch der böhmischen Fabrik-⸗Ar⸗ beiter, worin sie um die Abschaffung der Perrotinen bitten, abschläg⸗ lich beschieden. 8

* Karlsbad, 29. Juli. Die Nachricht von dem Attentat auf die geheiligte Person unseres allgeliebten Königs traf heute früh hier ein. Ein Schrei des Entsetzens über solchen, in Preußen nie erhörten Greuel, ein tiefer Schmerz darüber, daß bei uns so etwas möglich gewesen, aber auch ein Gefühl frommen, innigen Dankes gegen den allgütigen Gott, der so gnädig über des Königs und der Königin Haupt und über das Vaterland gewacht, ging durch die Herzen der hier zahlreich versammelten Preußen. Der Wunsch, im gemein⸗ samen Gebete dem Allerhöchsten für die wunderbare Rettung des allgeliebten Herrscherpaares den Dank darzubringen, gab sich von allen Seiten kund. Schnell ordnete sich auf heute Nachmittag die erhebende Feier. Im böhmischen Saale (in dem Lokale, in welchem seit 14 Tagen mit Bewilligung des böhmischen Landes⸗Guberniums eine evangelische Sonntags⸗Feier stattfindet), fanden sich alle hier an⸗ wesenden Preußen, aus allen Ständen, von allen Konfessionen, Greise, Männer und Frauen, zusammen. Ein hier anwesender evangelischer Geistlicher (Herr ꝛc. Snethlage aus Berlin) leitete die Andacht in herzerhebender Weise. Gemeinsame Danklieder, der 91ste Psalm, den die Anwesenden mit innigster Erhebung zu Gott beteten, eröff⸗ neten die Andacht, eine gehaltvolle tief empfundene Rede lieh den Gefühlen, die in Aller Herzen gleichmäßig sich regten, Worte, und in gemeinschaftlichem, innigen Gebete strömte der Dank zu dem höchsten Lenker der Dinge empor. Nach Beendigung des Gottes⸗ dienstes wurde eine Adresse an Ihre Majestäten beschlossen. Tief empfanden Alle das Weh, daß nunmehr die nie befleckte Treue der Preußen gegen ihre Herrscher durch eines Frevlers wahnsinnige That getrübt erscheinen solle, um so tiefer aber auch das Bedurfniß⸗ auch vom fremden Lande aus sich den Manifestationen der unwandelbar⸗ sten Treue gegen unseren hohen Herrn anzuschließen, die in der Hei⸗ mat Worte suchen und finden werden.

Prag, 26. Juli. Gestern wurde vom Gubernium den sämmtlichen hiesigen Kattun⸗Fabrikanten die Fabrikhaus⸗Ordnung mit⸗ getheilt, welche mit Intervenirung der Gubernial⸗Kommission zur Er⸗ hebung des Zustandes der Kattundruck⸗Fabriken, nach Einvernehmung der Fabrikherren und mit Berücksichtigung der Bedürfnisse der Drucker mehrerer Fabriken, aufgestellt wurde, um die Verhältnisse zwischen denselben zu regeln, und die Letzteren gegen Benachtheiligungen in den von den Fabriksherren ihnen zugedachten Vortheilen zu schützen, die ihnen ohne der Ersteren Wissen hier und da entzogen wurden. Diese gedruckte Fabrikhaus⸗Ordnung wurde sowohl an die Fabri⸗

*) Brückenberg liegt nach Lindener 2521 Fuß über der Meeresfläche.

**½) Die Säulen mit den geschuitzten Kapitälern, die Thüren mit dem künstlichen Schnitzwerk, Pfosten, Bohlen ꝛc., überhaupt alle werthvollen oder doch weiterverwendbaren Stücke der alten Kirche.

1“1““

kanten als an die Drucker vertheilt, Provinzial⸗Regierung den Kreisämtern die im Kreise besindlichen Besitzer

von der

ertheilt,

zugleich aber der Auftrag

Mittheilung der Hausordnung, zu verständigen, ohne allen Zwang und mit den allenfalls nothwendig erscheinenden

Abänderungen, zur Nachfolge dieses nützlichen Beispiels aufzufordern.

Wenn diese Hausordnung durch 3 Monate in Wirksamkeit gestanden haben wird, sollen die damit gemachten praktischen Erfahrungen übe

ihre Zweckmäßigkeit zur Kenntniß des Guberniums gebracht werden.

Nach Einhändigung dieser Hausordnung wurde den Druckern aber

heute von der Behörde die Weisung ertheilt, daß ihrem Verlangen wegen Beseitigung der Perrotine nicht stattgegeben werden könne,

daß die Fabrikanten diese Hülfsmaschine vielmehr mit Beginn der nächsten Arbeitswoche wieder in Betrieb setzen würden, und jede fer⸗ nere Behinderung darin mit aller gesetzlichen Strenge geahndet wer⸗ den würde. Auf diese Eröffnung hin (deren ausführliche Motive den Druckern bekannt gemacht wurden, und zur Belehrung des gesammten Publikums auch in dem nächsten Blatte der hiesigen Zeitung erschei⸗

nen werden) haben die Drucker erklärt, daß sie dabei keine Befriedi⸗ 28

sens fänden, und gegen diese Entscheidung den Rekurs an die Hof⸗

elle ergreifen, bis zur einlangenden Entscheidung aber u 822 Leider

und jeder ungesetzlichen Auflehnung aber scheinen nicht alle in diesem Vor

2. enthalten würden.

Arbeit zu bleiben, dieselbe dann aber

sanctionire. Man bemerkt auch

anlaßt fand, das Militair in den Kasernen

gen zu können.

Russland und Polen.

St. Petersburg, 27. Juli. Se. Majestät der Kaiser hat durch Reskript vom 1. Juli dem Königl. preußischen Wirklichen Ge⸗ heimen Legations⸗Rath, Herrn Eichmann, den St. Stanislaus⸗Orden erster Klasse verliehen.

Frankreich.

Pearis, 28. Juli. Lager bei St. Omer wieder in Neuilly angelangt. Königs nach England werden in der Marine schon Vorbereitungen getroffen.

Die Deputirten⸗Kammer hält schon seit mehreren Tagen keine

Sitzungen mehr; die Pairs⸗Kammer ist zwar noch beschäftigt, aber ihre Verhandlungen haben in der letzten Zeit nichts von Interesse für das Ausland dargeboten. Gestern hat sie den letzten der Eisen⸗ bahn⸗Gesetz⸗Entwürfe, den in Betreff der Bahn von Paris nach Straßburg, unverändert mit 73 gegen 31 Stimmen ange⸗ nommen, so daß nun sämmtliche den Kammern in dieser Session vorgelegte Eisenbahn „Gesetze votirt sind. Bis zur Er⸗ öffnung dieser Session waren 2000. Kilometer Eisenbahnen theils fertig, theils im Bau begriffen; fertig die Bahnen von Paris nach Rouen, von Paris nach Orleans, von Straßburg nach St. Louis, von Lyon nach St. Etienne, von Alais nach Beaucaire, von Andre⸗ zieux nach Roanne und einige kleine Linien, von Montpellier nach Cette, von St. Etienne nach der Loire, von Paris nach Versailles und St. Germain, von Mühlhausen nach Thann, zusammen gegen 1100 Kilometer; im Bau begriffen von Rouen nach Havre, von Or⸗ leans nach Tours, von Avignon nach Marseille, von Paris nach Lille und Valenciennes, von Dijon nach Chalons, von Straßburg nach Hommarting, von Orleans nach Vierzon und von Montpellier nach Nimes. Die in dieser Session bewilligten Gesetze fügen diesen Linien noch 2918 Kilometer hinzu, nämlich von Lille nach Calais und Dünkirchen, von Amiens nach Bonlogne, von Paris nach Hommarting mit Zweig bahnen nach Metz und Reims, von Paris nach Dijon, von Chalons nach Lyon, von Montereau nach Troyes, von Tours nach Bordeaux und nach Nantes, von Vierzon nach Chateauroux und nach Allier, von Versailles nach Chartres und von Rouen nach Havre.

Ein Unternehmen von Tlemsen aus gegen die marokkanische Hauptstadt Fez wird von hiesigen Militairs für sehr schwierig gehal⸗ ten, weil die Entfernung 90 Stunden beträgt, also, die Etapen im Durchschnitt zu 20 Kilometer gerechnet, wie es bei den großen Expe⸗ ditionen in Afrika das Gewöhnliche war, dazu 18 Tagemärsche erfor⸗ derlich sein würden, was mit Hinsicht auf die Verproviantirung der Truppen große Schwierigkeiten machen dürfte.

*. Paris, 28. Juli. Wie alljährlich sind auch dieses Jahr für die Julitage von der Regierung die gewöhnlichen militairischen Vorsichtsmaßregeln getroffen, ein großer Theil der Garnison von Paris, so wie der in dem Weichbilde stehenden Truppen, ist konsig⸗ nirt, um auf alle mögliche Fälle bereit zu sein, auch sind die vor⸗ züglichsten Wachtposten verstärkt worden.

Gestern früh bei dem Trauer⸗Gottesdienst, der, wie in allen übrigen Kirchen der Hauptstadt, auch in der Kirche St. Frangois, Rue d'Orleans im Marais, stattfand, ereignete sich folgender Vorfall, der nicht verfehlte, eine gewisse Sensation zu machen. Das erste Bataillon der 7ten Legion der National⸗Garde war auf offiziellem Wege zusammenberufen worden, um dem Gottesdienst dort beizuwoh⸗ nen. Beim Eintritt fiel es den National⸗Gardisten auf, da ein Katafalk errichtet, die Wände der Kirche aber nicht, wie sonst immer bei dergleichen Anlässen, schwarz ausgeschlagen waren; noch größere Sensation aber machte es, als die Geistlichkeit nach Been⸗ digung des Traueramtes und Absingung des Ite

übliche Absolution über das Trauer⸗Gerüst ausgesprochen zu haben. Die National⸗Gardisten, über die Weglassung gerade dieses bezeich nendsten Theils der Trauer⸗Ceremonie betroffen, sammelten sich nun vor der Kirchenthür im Hofe, die Masse schaarte sich um sie, und Aeußerungen der Unzufriedenheit über das Verfahren der Geistlichen wurden laut. Die ffiziere des Bataillons begaben sich auf einen gemeinsam mit der ganzen Mannschaft gefaßten Beschluß zu dem Pfarrer und verlangten Aufklärung; dieser antwortete, der Umzug um den Katafalk sei wegen der Besorgnisse unterblieben, er möge bei der Ueberfüllung der kleinen Kirche Unordnung veranlassen, im Uebrigen sei es im vorigen Jahre gerade so gehalten worden. Dem Letzteren widersprachen die National⸗Gardisten und bestanden darauf, daß der Pfarrer auch noch den weggelassenen Theil der Trauer⸗Ceremonie abhalten solle, wozu er sich endlich verstand und durch Kirchendiener die anderen Geistlichen wieder herbeiholen ließ. Die National⸗Garde stellte sich nun wieder im Kreise um den Katafalk auf, und die Ceremonie der Absolution fand in feierlicher Weise statt, ohne daß eine weitere Stö⸗ rung erfolgte. In Folge der Haltung, welche der Klerus neuerlich angenommen hat, ist das Mißtrauen einmal gegen ihn rege und giebt sich bei jedem Anlasse zu erkennen. 1

In der Provinz Konstantine war es bis. jetzt ziemlich ruhig ge⸗ blieben. Heute meldet ein Brief aus Algier vom L0sten, daß neuer⸗ lich 4 500 Kabylen das zwischen Konstantine und Biskara gelegene

von Kattundruck⸗Fabriken von dieser in den hiesigen Fabriken eingeführten Maßregel, unter und selbe jedoch

atze beharren zu wollen, indem viele von ihnen, wie so eben verlautet, abermals den beklagenswerthen Vorsatz kundgeben, nur noch während des morgenden Zahltages in 1 1 wieder so lange einzustela len, bis die Regierung die Beseitigung der Perrotine bleibennd bereits wieder eine große Gäh⸗ rung unter dieser Klasse von Arbeitern, so daß die Behörde sich ver-⸗ zu konsigniren und die

Patrouillen zu verstärken, um jedem ungesetzlichen Beginnen vorbeu-

Der Herzog von Nemours ist gestern vom Für die Reise des

ß zwar

missa est in die Sakristei zurückkehrte, ohne vorher die nach katholischem Ritus

geschifften Schwarzen sich fast immer gleichgeblieben ist.

Lager von Bathena angegriffen haben. Die schwache Besatzung wies den Angriff zurück und brachte den Angreifern starken Verlust bei, sie ließen an zwanzig Todte auf dem Platze, während die Fran⸗ zosen nur einen Mann verloren. Alle Posten sind auf ihrer Hut wegen der allseitig auftauchenden Symptome des wiedererwachenden Fanatismus. In der Umgegend von Konstantine sind plötzlich auf weiten Strecken die Getraidefelder und das Heu in den eigens aufgeschichteten Vorraths⸗ lagern in Brand gesteckt worden und zu Grunde gegangen. Man hat ein Dutzend Eingeborener, die als Wächter aufgestellt waren, als Thäter verdächtig, in Haft genommen. Während der Nacht zum 10ten sielen auf einen Posten an den Thoren von Konstantine Ge⸗ wehrschüsse, und schon einige Tage früher waren zwei Zephirs von Arabern Abends vor der Stadt angefallen, ausgeplündert und der Eine sogar ermordet worden. Diese einzelnen Thatsachen sind unter den gegenwärtigen Umständen nicht ohne Bedeutung.

Man kennt jetzt die Unterzeichner von Beiträgen für die Gedächt⸗ niß⸗Medaille zu Ehren Guizot's; es sind meist Deputirte, darunter zeichneten die Herren Harlé 300 Fr., Raguet Lepine 200, Jacquemi⸗ not 200, Jacques Lefebvre 100, Chegaray 150 Fr., Latournelle, Lasalle, d'Haubersaert, d'Houdetot, de 1'Espee, jeder 50, d'Angeville 60 Fr., de Loynes 40, Sevin⸗Mareau und Dogereau jeder 30 Fr., Janvier und Hebert jeder 25, von Golbery, Peltereau⸗Villeneuve, de Liadières, Nisard, jeder 20, Richond des Brus, Meilheurat, Pagès (von Riom) jeder 10 und Dilhan 5 Fr., im Ganzen 1525 Fr.

GSroßbritanien und Irland. 1

Oberhaus. Sitzung vom 25. Juli. Die Rede, durch welche Graf Aberdeen heute die Vorlegung der Instructionen für die zur Unterdrückung des Sklavenhandels verwandten britischen Kreu⸗ zer motivirte, ist in doppelter Hinsicht von Bedeutung, einmal weil sie die Anschuldigungen widerlegt, daß England unter dem Vorwande der Humanität den Handel fremder Nationen zerstören wolle, sodann weil sie über den gegenwärtigen Umfang der Vorkehrungen zur Un⸗ terdrückung des Sklavenhandels wichtige Mittheilungen macht. Lord Aberdeen sprach ungefähr Folgendes:

„Ich lege hiermit auf die Tafel des Hauses Abschriften der Instructio⸗ nen, welche sir Ihrer Majestät See⸗Offiziere bestimmt sind, die zur Unter⸗ drückung des Stlavenhandels verwendet werden. Zu Anfang der Session von 1843 habe ich Veranlassung genommen, das Haus davon in Kenniniß zu setzen, daß Ihrer Majestät Regierung für angemessen erachtet hat, die Instructionen der besagten Offiziere einer Revision zu unterwersen; ich habe damals auch versprochen, das Ergebniß dieser Revision zur Oeffentlichkeit zu bringen, damit die Welt erfahren möge, nicht nur nach welchen Grund⸗ sätzen und Beweggründen wir verfahren, sondern auch, wie nach den Vor⸗ schriften der Regierung bei Unterdrückung des Sklavenhandels zu Werke gegangen werden soll. Wir fühlten, daß wir nichts zu verbergen hatten und die größte Oeffentlichkeit wünschen mußten, daß in dieser Oeffentlich⸗ keit die beste Widerlegung der verleumderischen und falschen Anklagen liege, welche von der Voraussetzung ausgehen, als suche England un⸗ ter dem Vorwande der Humanität nur seinen Handel zu begünstigen und und den der anderen Nationen zu benachtheiligen. Die Revision dieser Instructionen war in Wahrheit nicht allein zweckdienlich, sondern unum⸗ gänglich nothwendig, denn als ich mein Amt antrat, fand ich, daß dieselben höchst unangemessen und unvollständig waren. So oft Verträge über die Abschaffung des Sklavenhandels mit fremden Mächten abgeschlossen worden sind, ist es Brauch gewesen, Abschriften davon an unsere Kreuzer zu schicken und den See⸗Offizieren ohne irgend eine nähere Weisung die Vollziehung der Stipulationen zu überlassen. Bedenkt man nun, daß an 30 solcher Verträge in Kraft sind, die sehr verschiedenartige und unter sich abweichende Bestimmungen enthalten, so ist leicht zu ermessen, daß unsere See⸗Ofsiziere bei Erfüllung einer so schwierigen und delikaten Pflicht die größte Besonnen⸗ heit und Urtheilskraft nöthig hatten, und wohl mit Recht von Seiten der Regierung eine Unterstützung durch bestimmte Instructionen erwarten konn⸗ ten. Dies erkennend habe ich zur Entwerfung solcher Instructionen eine Kommission von Sachverständigen ernannt, die ich hier in Rücksicht ihrer uneigennützigen Thätigkeit für die gute Sache namhaft machen will. Es sind vier Männer, die das Vertrauen des Landes in dieser Angelegen⸗ heit besitzen, Dr. Lushington, James Bandinell, Capitain Denman und Dr. Rotheray. Zu Anfang der gegenwärtigen Session ist mir ihr Bericht zu⸗ gegangen. Sie haben die Vorschriften, welche bei den Maßregeln zur Unter⸗ drückung des Sklavenhandels zu befolgen sind, in eine vollstäͤndige Samm⸗ lung gebracht, welche die Regierung unter Zuziehung der Kron Juristen einer strengen Prüfung unterworfen hat und nunmehr nach den nöthigen Abänderungen dem Hause vorlegt. Ich kann nicht unterlassen, hierbei zu bemerken, daß ich mit Bewunderung wahrgenommen habe, wie unsere See⸗ Offiziere in Erfüllung ihrer höchst schwierigen Pflicht auch bisher schon immer eine große Discretion an den Tag gelegt haben. Bei dem Eifer, welcher die britischen Offiziere charakterisirt, namentlich in der Unter⸗ drückung dieses verabscheuungswürdigen Handels können sehr leicht Irrthümer stattfinden; aber, wie gesagt, ich habe mich gewundert über die Discretion, den Eifer und die Mäßigung unserer Ofsiziere. Eure Lordschaften erkennen, daß England das große Ziel, welches wir verfolgen, nicht allein zu erreichen vermag. Wir müssen nothwendig auf die Mitwirkung und den guten Willen anderer Mächte rechnen, und es ist nicht genug, daß wir uns selbst bewußt sind, nur aus uneigennützigen und reinen Motiven zu handeln, sondern wir müssen auch in unserem ganzen Verfahren gegenüber anderen Mächten überall die Achtung an den Tag legen, die wir ihren unabhängigen Rechten und Privilegien schuldig sind. Ich will mich hier nicht einlassen auf eine Vertheidigung der Regierungs⸗Maßregeln zur Unterdrückung des Sklaven⸗ handels, weil ich glaube, daß es hier keiner Schutzrede dieserhalb bedarf. Auch will ich nur in Kürze rekapituliren, welche Fort⸗ schritte wir in Lösung unserer großen Aufgabe gemacht haben. Viel⸗ ist geschehen, aber wir sind noch ferne dem Ziel. Nach den genauen über diesen Gegenstand gesammelten Nachrichten hat sich ergeben, daß seit vielen Jahren die Zahl der nach den Inseln und dem Kontinente Amerika's über⸗ Es sind im Durch⸗ schnitt jährlich zwischen 90 bis 100,000 Stlaven aus Afrika ausgeführt worden, und es scheint, daß die Abschaffung des Sklavenhandels von un⸗ serer Seite dieser Anzahl keinen wesentlichen Eintrag gethan hat. Die ein⸗ zige Periode, innerhalb welcher eine merkliche Abnahme eingetreten ist, fällt in die Zeit von 1830 bis 1835, da man die durchschnittliche Zahl der über⸗ geschifften Neger auf 58,000 schätzte. Die älteste statistische Notiz ist aus dem Jahre 1786 und von da an bis zum Jahre 1830 schwankte die Zahl der jährlich aus Afrika exportirten Neger von 90 bis 100,000. Mit Be⸗ dauern muß ich gestehen, daß in der fünfjährigen Periode von 1835 bis 1840 die jährliche Durchschnittszahl wiederum von 58,000 auf 99,342 gestiegen ist, somit den bis dahin höchsten Punkt erreicht hat. Von 1840 bis 1844 soll nach der Behauptung Einiger die Regierung in dem Eifer, den Sklavenhandel zu unterdrücken, nachgelassen haben, doch ich stelle dieser Anschuldigung die Thatsache entgegen, daß die Durchschnittszahl der

us Afrika in dieser Zeit jährlich exportirten Neger auf 28,000 gefallen ist. Im Jahre 1842 betrug die Sklaven⸗Einfuhr in Cuba und Brasilien sogar nur 17,000, 1843 stieg sie indeß schon wieder auf 38,000. Diese Zunahme erklärt sich aus zwei Ursachen, nämlich einestheils aus der Entfernung meh⸗ rerer Kreuzer von der brasilianischen Küste, weil britische Interessen bei dem unsinnigen Kriege zwischen Buenos⸗Apres und Montevideo an dem lata⸗Strome Schutz forderten, anderentheils aus dem Gouverneur⸗ Wechsel in Cuba. So lange General Valdez Gouverneur in Cuba war, war die Sklaven⸗Einfuhr hier sehr unbedeutend; sie war im letzten Jahre

seiner Verwaltung bereits auf 3000 gesunken, und ich zweifle nicht daran,

daß bei einer längeren Verwaltung des Generals und bei thätigerer Unter⸗ stützung desselben von Seiten der spanischen Regierung der Sklavenhandel hier bald gänzlich verschwunden wäre. Ich muß indeß bemerken, daß die Regierung des spanischen Regenten, trotz ihrer Bestrebungen, den Sklaven⸗ handel abzuschaffen, doch den General Valdez gegen das Ende seiner Ver⸗ waltung (Frühjahr 1843) nicht hinlänglich unterstützt hat; im Gegentheil, General Valdez erhielt bestimmte Befehle, in seinen Bemühungen zur Un⸗ terdrückung des Sklavenhandels nachzulassen. Ich weiß nicht, ob jener eh⸗ renwerthe Mann diese Befehle befolgt oder abgedankt hätte, denn er wurde bald darauf von seinem Posten abgerufen. Das Interesse am Sklaven⸗

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andel muß deshalb in Spanien sehr bedeutend sein, da es selbst den Regenten zu Befehlen nöthigte, welche seinem eigenen Gefühl wi⸗ dersprachen. Obschon hiernach der Regierung noch Vieles zu thun übrig, so werden Ew. Lordschaften einsehen, daß doch schon Vieles geschehen ist. Stlaven werden gegenwärtig nur noch in Brasilien, Cuba und Portorico eingeführt. Keine anderen Länder, als Spanien und Brasilien, ziehen mehr Vortheile aus diesem Handel und es gereicht mir zu besonderer Freude, erklären zu können, daß die portugiesische Regierung seit dem Abschlusse des Traltats von 1842 zu Unterdrückun des Sklaven⸗Handels den entschieden⸗ sten Eifer an den Tag legt, diesem raktate, soweit ihre eigenen Besitzungen dabei in Betracht kommen, volle Geltung zu verschaffen. Ungern berühre ich die Aenderung in dem Gouvernement, welche auf Cuba statt efunden hat, sowie das Verfahren der Lokal⸗Behörden Brasiliens; aber diesr beiden Staaten, Spanien und Brasilien, sollten bedenken, daß zwischen uns und ihnen Verträge über diesen Gegenstand bestehen, daß sie sich in Bezug auf die Unterdrückung des Sklavenhandels gegen uns verpflichtet haben und diese Verpflichtungen so stark und bindend sind, als wenn sie uns Städte und Provinzen abgetreten hätten. Wir haben eine Eroberung der Humani⸗ tät gemacht und sind in unserem vollen Rechte, wenn wir auch die Früchte dieser Eroberung genießen wollen. Spanien und Brasilien sind gehalten, den Verpflichtungen ihrer Verträge nachzukommen; und ich vertraue darauf, daß Mittel gefunden werden können, die aufrichtige Vollziehung der Ver⸗ träge zu erlangen. Wenn die Regierungen in Spanien und Brasilien sich herbeilassen wollten, die bestehenden Verträge nur 2 oder 3 Jahre aufrich⸗ tig ehrlich und eifrig einzuhalten, so würde der Sklavenhandel ganz aufhö⸗ ren. Es wird von Seiten der englischen Regierung nichts versäumt werden um ein solches Ziel zu erreichen, und ich kann jetzt bereits auf einen Umstand aufmerksam machen, der in Bezug hierauf etwas zu versprechen scheint. Man weiß, daß England mit Spanien einen 1835 von Herrn Villiers (jetzt Lord Clarendon) abgeschlossenen Vertrag hat, in dessen zweitem Artikel Spanien sich verbindlich macht, ein Gesetz zu erlassen, durch welches allen spanischen Unterthanen die Betreibung des Sklavenhandels bei strenger Strafe unter⸗ sagt werden soll. Vergebens hat die englische Regierung sich Jahre lang bemüht, den Erlaß dieses Gesetzes zu erwirken, bis endlich ganz kürzlich ein hochachtbarer Mann, der eine kurze Zeit lang an der Spitze der spanischen Regierung stand, der Marquis von Viluma, seine Amtsführung durch ein solches Gesetz, das freilich noch der Zustimmung der Cortes bedarf, aus⸗ zeichnete. Fernere Aussichten auf besseren Erfolg bieten sodann ei⸗ nestheils die neuerdings eingetretene eifrige Mitwirkung des Ge⸗ schwaders der Vereinigten Staaten an der Küste von Afrika, so wie der größere Eifer, den die französische Regierung jetzt in dieser Sach

zeigt, anderentheils die Einführung eines neuen Operations⸗Spstems von

Seiten der britischen Kreuzer selbst. Auf den Rath mehrerer mit der afri⸗ fanischen Küste bekannten Offiziere hat nämlich die Regierung beschlossen, die Escadre an der Westküste von Afrika bedeutend zu verstärken, um auf diese Weise die bekannten Einschiffungsorte der Sklavenhändler unablässig beobachten und jede Ausfuhr der Sklaven verhindern zu fönnen, wäh⸗ rend bisher die Sklavenschiffe in der Regel erst weggenommen werden konnten, nachdem sie ihre Fahrt schon begonnen hatten. Dadurch soll indeß keinesweges eine Blokade der Küste bewerkstelligt werden, wozu England nicht berechtigt wäre, auch soll nach wie vor ein Kreuzer⸗Geschwader an der brasilianischen Küste stationirt bleiben, überdies mehrere Kreuzer nach der Ostküste von Afrika beordert werden, wo die Ueberwachung der Sklaven⸗ schiffe leichter ist, weil dieselben dort, der längeren Reise wegen, größeren Tonnengehalt haben müssen und also nicht in so großer Anzahl, wie auf der Westküste, vorhanden sein können.“

Mit dieser Auseinandersetzung Lord Aberdeen'’s erklärte man sich allerseits zufrieden, indeß äußerte der Graf von Clarendon die Ansicht, daß man nicht eher auf eine wirksame und nachhaltige Unter⸗ drückung des Sklavenhandels werde rechnen können, als bis man der Welt den Beweis geführt habe, daß die Arbeit freier Männer ein⸗ träglicher sei, als die Arbeit von Sklaven. Auf den kleineren britisch⸗ westindischen Inseln, welche dicht bevölkert und mit Arbeitern reichlich versehen seien, sei dieser Beweis schon geführt, denn dort habe sich die Zucker⸗Production seit der Freigebung der Neger vermehrt und die Kosten dieser Production sich vermindert. Es komme nur darauf an, dasselbe Resultat auch auf den größeren Inseln zu erreichen und das werde gelingen, wenn die Regierung Mittel finde, die Einwan⸗ derung freier Arbeiter in dem Maße zu fördern, daß der jetzige fühl⸗ bare Mangel an Arbeitskräften aufhöre.

London, 27. Juli. Vorgestern ist ein Schooner mit Geschen⸗ fen an Se. Majestät den Kaiser von Rußland abgegangen. Er hat einige Pracht⸗Exemplare britischer Pferde und Viehzucht an Bord.

Die englische Regierung hat in Ober⸗Kanada einige Neger⸗Re⸗ gimenter zu bilden begonnen, vor deren Einfluß auf die Sklaven⸗Be⸗ völkerung man in den Vereinigten Staaten große Besorgnisse hegt.

Helgien.

Brüssel, 29. Juli. Der heutige Moniteur enthält heute eine schon gestern von der Presse angekündigte Königliche Verordnung in Bezug auf die preußischen Schiffe. Sie lautet folgendermaßen:;

„Leopold, König der Belgier, nachdem mit Hinsicht auf die Ar⸗ tikel 294 und 295 des allgemeinen Gesetzes vom 20. August 1822, wonach nur die fremden Schiffe, welche Staaten angehören, in denen die belgischen Schiffe keinen anderen und keinen höheren Zöllen unterworfen sind, als die Schiffe dieser Staaten, in Belgien in Bezug auf die Tonnengelder den bel⸗ gischen Schiffen gleichgestellt werden können; mit Hinsicht 8 Artikel 9 des durch die Königl. Verordnung vom 21. November 1818 genehmigten Lootsen⸗ Reglements, wonach die fremden Fahrzeuge, deren Befehlshaber nicht nach⸗ weisen können, daß in ihrem Lande die belgischen Schiffe dieselben Lootsen⸗ gelder, wie die einheimischen, zahlen, gehalten sein sollen, noch ein Viertel mehr über den Betrag der für die einheimischen Schiffe festgesetzten Zölle zu entrichten, Unser Minister des Innern uns vorgestellt hat: 1) einerseits, daß die preu⸗ ßischen Schiffe, von denen 70 im Jahre 1841, 80 im Jahre 1842 und

29 im Jahre 1843 die belgischen Häfen besucht haben, hier Tonnen⸗ und Lootsengeld-Vergünstigungen, wie sie den einheimischen Schiffen bewilligt sind, so wie Ruͤckerstattung des Schelde⸗Zolls genießen; 2) andererseits, daß die belgischen Schiffe, deren Zahl in den preußischen Häfen niemals über 3 gestiegen, dort höheren Abgaben und außerordentlicher Flaggen⸗Be⸗ steuerung unterworfen sind; daß in Folge dessen in den Jahren 1841, 1842 und 1843 kein belgisches Schiff mehr in diesen Häfen er⸗ schienen ist; mit Hinsicht ferner auf das Gesetz vom 5. Juni 1839 über die Rückerstattung des Schelde⸗Zolls, wonach unter Anderem, wenn in Betreff einer der fremden Flaggen wichtige und besondere Beweggründe vor⸗ handen sind, die Regierung ermächtigt ist, hinsichtlich ihrer die Ruͤckerstattung zu suspendiren, und wonach erwogen werden soll, ob der Vortheil der Rück⸗ erstattung zu Gunsten der Länder aufrecht zu erhalten ist, mit denen keine Handels⸗, Zoll⸗ oder Schifffahrts Uebereinkünfte stattgefunden, haben Wir auf den Vorschlag Unserer Minister des Innern und der Finanzen verord⸗ net und verordnen wie folgt:

Art. 1. Die preußischen Schiffe sollen in den belgischen Häfen den Tonnen⸗ und Lootsengeldern unterworfen sein, welchen nach Inhalt der in Kraft befindlichen Gesetze und Vorschriften die nicht begünstigten fremden Schiffe unterliegen. Die Rückerstattung des Schelde⸗Zolls ist in Bezug auf die preußischen Schiffe suspendirt.

„Art. 2. Die vorstehenden Bestimmungen sollen von dem Tage an ihre Wirkung verlieren, wo zwischen Belgien und Preußen eine Uebereinkunft stattfinden wird.

Unsere Minister des Innern und der Finanzen sind mit Vollziehung gegenwärtiger Verordnung beauftragt. Gegeben, Brüssel, 28. Juli 1844.“

Der Moniteur giebt diese Verordnung unter der Ueberschrift: „Provisorische Zurücknahme der den preußischen Schiffen ohne alle Reziprozität bewilligten Vortheile.“

Man spricht von bevorstehenden Veränderungen in dem Personal der belgischen Gesandtschaften; an die Stelle des Grafen d' Oultre⸗ mont soll Herr von Briey bestimmt sein, und Herr Nothomb solle, wenn eine von ihm vorgeschlagene neue Minister⸗ Combination zu Stande komme, bei welcher Herr Goblet an die Spitze der Verwal⸗ tung treten würde, als Gesandter nach Berlin gehen.

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Mehrere belgische Offiziere haben um die Erlaubniß 1se. 5.

den Krieg gegen Marokko in der französischen Armee mitmachen zu dürfen; bis jetzt indeß ist dies Gesuch nur dem Grafen von Merode. Sohn des Grafen Felix von Merode und Offizier im Elite⸗Regiment, gewährt worden. 8 Gustav Wappers, der berühmte Historienmaler und Direktor der antwerpener Akademie, hat so eben ein Gemälde vollendet, welches eine Episode aus der Legende der heiligen Genoveva darstellt und seinem ausgezeichneten Bilde, „die Versuchung des heiligen Antonius“ an die Seite gesetzt wird. Z“ Dänemark.

Kopenhagen, 29. Juli. Bei dem Trauerfeste, welches die Kunst⸗Akademie am 8. April d. J. zu Ehren ihres verstorbenen Di⸗ rektors Thorwaldsen hielt, ließ der König durch den Seeretair anzei⸗ gen, es solle zur Erinnerung an den Verstorbenen eine Medaille ge⸗ prägt werden. Der Medai dieser Medaille entworfen, welche auf der einen Seite „Thorwaldsen, sich stützend auf den Genius der Hoffnung“, nach der von ihm selbst verfertigten Statue, und auf der anderen „die Siegesgöttin in einer Quadriga“ darstellt, also das nämliche Sinnbild, welches nach der Heseiaesang des Königs das Thorwaldsensche Museum schmücken soll. u6 Schweiz.

Kanton Schaffhausen. Der Doktor Friedrich Hurter ist am 22. Juli im Kloster Rheinau eingetroffen, hat aber seine Vater⸗ stadt noch nicht besucht, wo man in der höchsten Spannung seiner Ankunft harrt, und wo die liberale Presse in sehr besofinener Weise die aufgeregten Gemüther zu beruhigen sucht und die Gelüste fana⸗ tischer Unduldsamkeit bekämpft.

Kanton Wallis. (N. Z. Z.) Einem protestantischen Pri⸗ vatlehrer, den sich mehrere in Sitten niedergelassene protestantische Familien seit einigen Jahren hielten, ist auf den Wunsch der Geist⸗ lichkeit die Weisung gegeben worden, seinen Unterricht einzustellen und den Kanton zu verlassen. Eben so ist einer Protestantin, die im Kan⸗ ton Waadt getraut wurde und seither mehrere Jahre mit ihren Manne in Sitten gelebt hat, von Seiten des Justiz⸗ und Polizei⸗ Departements die Weisung zugekommen, sich ans dem Kanton zu entfernen, weil dieses eine solche Ehe nicht anerkennen könne.

Kanton Graubündten. Am 25. Juli, Abends zwische 10 und 11 Uhr, ist eine große Masse vom Calanda losgebrochen und hat ganz Felsberg und die Umgegend in Schrecken gesetzt. Es ist ein Felsblock heruntergestürzt, so groß wie ein bedeutendes Haus, je doch ohne Schaden zu verursachen; er hat eine solche Masse Erde vo sich hergeworfen, daß die Straßen des Dorfes bis an den Rhein hin damit bestreut wurden. Gestern Vormittags sind wieder mit furchtbarem Getöse Steine heruntergerollt. Den armen Leuten wird bald geholfen werden, da in Folge des großräthlichen Beschlusses ein Ansiedelungsplatz sich jedenfalls finden wird. Die Aussteckungen auf dem Emsergebiete, wo die Felsberger wegen der Nähe ihrer Güter sich lieber ansiedeln möchten, haben schon begonnen, indessen sind die Emser, höchst wahrscheinlich von ihren Seelenhirten angestiftet, so sehr gegen den energischen und in der Noth der Felsberger allein nützenden Beschluß des Großen Rathes aufgebracht, daß sie die ausgestellten Pfosten muthwilliger⸗ weise ausgerissen haben. Sie sollen erklärt haben, nur unter der Bedingung die reformirten Felsberger in ihrer Noth sich auf Emser⸗ boden ansiedeln zu lassen, wenn sie katholisch werden wollen. Die Felsberger erwiederten darauf: „Lieber wollen wir uns unter den Felsen begraben lassen, als diese Bedingung eingehen’“”“..

Staltien.

Palermo, 17. Juli. Der neuliche Abschluß eines Schiff⸗ fahrts⸗Vertrags zwischen Preußen und Portugal hat auch bei uns wieder die Aufmerksamkeit auf die Handels⸗Verhältnisse des Reiches beider Sicilien zu Deutschland und Preußen im Besonderen gelenkt. Die große Anzahl der verschiedenen Produkte dieses Landes, welche in großer Menge nach Deutschland ausgeführt werden, ist Jedermann bekannt, und überflüssig wäre es daher, dieselben hier aufzuzählen. Viele derselben können sonst nirgends woher bezogen werden, weil dieselben ausschließlich diesem unbeschreiblich reichen Boden angehören. Wir wollen heute nur zwei derselben namentlich bezeichnen. Diese sind erstlich Schwefel, wenn arch Deutschland mehrere Berg⸗ werke dieses jetzt der Manufaktur⸗Industrie so unentbehrlichen Mine⸗ rals besitzt, und zweitens Olivenöl, dessen Verbrauch bei den immer mehr sich vergrößernden Wollen⸗Manufakturen täglich zu⸗ nimmt. Sicilien, die Insel, liegt uns am nächsten, ihr Handel, ihre Industrie und sonstigen Verhältnisse jeder Art sind uns vor denjeni⸗ gen des Festlandes besonders bekannt, mit dem Schwefelverkehr sind wir namentlich vertraut, und wir wollen uns daher für heute auf diesen beschränken.

An Schwefel sind im Jahre 1843 10,690 Kantar (17,104 Zoll⸗ Centner zu 50 Kilogr.) nach Preußen, bis jetzt der einzige Seehandel treibende Staat des deutschen Zoll⸗Vereins, und namentlich nach Stet⸗ tin, verschifft worden, aber kein einziges preußisches Schiff war dabei interessirt; denn 3 englische, 4 dänische und 2 hamburgische verdienten diese Fracht, welche zwar unbedeutend erscheinen würde, wenn wir nicht gleichzeitig bemerkten, daß sehr selten ein Schiff seine vollständige La⸗ dung in Schwefel nimmt (von den bezeichneten that es ein einziges), und dieser Artikel immer als Grundlage und Anlaß zur Ladung zu betrachten ist, welche dann durch andere Erzeugnisse vervollständigt wird. Hieraus geht hervor, daß Schwefel, bei der Masse, in der derselbe gebraucht wird, für die Rhederei von der größten Wichtigkeit ist und es täglich mehr wird. u“ .

Cant. Cant. Zoll⸗Ctr.

Nach Holland aber sind im Laufe des ö verflossenen Jahres 1843 an Schwefel ver⸗ 8 schifft wordeen . vom 1. Januar bis zu Ende April 1844..

Nach Belgien im Jahre 1843 .. in den 4 ersten Monaten 1844

Nach Hamburg im Jahre 1843

4

in den ersten 4 Monaten 1844 s 25,850 41,3650

““ Sicilien 81,379 130,206

Wir glauben nicht zu irren, wenn wir annehmen, daß von dieser Masse wenigstens zwei Drittheile (was nach Holland und Hamburg ging, vielleicht ganz) für Preußen und namentlich für die so gewerb⸗ fleißigen Rhein⸗Provinzen, einerseits, und über Magdeburg ein guter Theil auch für Sachsen und das bayerische Franken andererseits bestimmt waren. Hieraus geht hervor, daß die betheiligten Staaten des Vereins bei den direkten Beziehungen nach Stettin für 1000 Tonnen und bei den indirekten für 5500 Tonnen an fremde Schiffe Fracht bezahlten, welche zu 15 Sh. Sterling im Durchschnitt angenommen, nicht we⸗ niger wie ungefähr 35,000 Rthlr. preuß. Cour. ausmacht. Dies ist aber um so wichtiger und verdient um so mehr Aufmerksamkeit, da, wie gesagt, Schwefel immer zu anderen Versendungen den Anlaß iebt und daher als gewiß und fest angenommen werden kann, daß sur die oben berechnete Verschiffung ein Tonnen⸗Betrag von nicht

31,954 51,126

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23,575

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lleur C. Christensen hat jetzt die Skizze zu