Deutsche Bundesstaaten.
Fbönigreich Sachsen. Der Magdeburger Zeitung wird aus DBresden vom 31. Juli geschrieben: Die Aufnahme des Königs von Sachsen in England hat überall im Lande große Freude bewirkt, und es zeigt sich ein gewisser Stolz auf den edlen Fürsten, dessen Tugenden auch im Auslande so gewürdigt und geehrt werden. Mit dem 10. August wird der König hier zurückerwartet. Die Empfangs⸗Feierlichkeiten werden vorbereitet. — Die böhmischen Bäder sind trotz der regnerischen Witterung sehr besucht. Auch bei uns fängt man jetzt an, über den fortwährenden Regen zu klagen, der schon seine schlimme Wirkung auf das Getraide ausübt, während in der Lausitz ein förmlicher Mißwachs wegen der Dürre ist, die dort im Anfang des Sommers herrschte.
Königreich Hannover. Der K ölnischen Zeitung aus Osnabrück das vielfach besprochene Reskript der dortigen Königlichen Landdrostei wegen des Handwerker⸗Vereins mitgetheilt worden. Es lautet:
„Nachdem wir über den Aufruf des hiesigen Handwerker⸗Vereins zur Bildung ähnlicher Vereine, welchen derselbe im Dezember v. J. durch die betreffenden Obrigkeiten an die Handwerker in 66 Städten und Flecken des Königreichs erlassen hat, dem Königlichen Ministerium des Innern unter Vorlegung des Berichts des Magistrats vom 9. Februar d. J. Vortrag gehalten, hat hochdasselbe sich jetzt mit uns vollkommen darüber einverstanden erklärt, daß der hiesige Handwerker⸗Verein durch diesen Aufruf die Gränzen seines eigentlichen Zweckes, mithin auch seiner Befugniß auf eine unstatt⸗ hafte Weise überschritten habe, und zwar 1) durch das an den Tag ge⸗ legte Streben, sich mit Auswärtigen in Verbindung zu setzen und sich fortwährend darin zu erhalten, wobei noch in Berücksichtigung kommt, daß dem Jahres⸗Berichte des Handwerker⸗Vereins über das Jahr 1843 zufolge, derselbe bereits aus dem Auslande, nämlich aus Zwickau und Chemnitz, Mittheilungen erhalten hat, und daß durch ein Schreiben des Hand⸗ werker⸗Vereins zu Chemnitz die Idee, auch an anderen Orten des Koͤnig⸗ reichs ähnliche Vereine zu veranlassen, angeregt worden ist. 2) Durch die Aufforderung zur Bildung besonderer Gesellen⸗Vereine, welche nur zu leicht zu den, durch die Verordnung vom 31. Dezember 1840 verbotenen Gesel⸗ len⸗Verbindungen führen können. 3) Durch die Aufforderung zu Zusam⸗ menkünften mehrerer benachbarten Vereine, um in einem größeren Vereine die Interessen des Handwerkstandes zu berathen; und endlich 4) durch das, ins⸗ besondere auch aus dem Berichte des Vereins hervorgehende Streben, seine Mitglieder in einem höheren Grade, als es für den hier vorliegenden Zweck,
einer nützlichen Ausbildung für die Gewerbe, — worauf die Wirksamkeit des
Beirh beschränkt bleiben muß — erforderlich ist, auch für das öffentliche Leben
auszubilden. In dieser Beziehung verdient es Beachtung, daß zufolge jenes Be⸗ schts des Vereins in dem Vereine eine Zeitung gelesen und daß geschichtliche
Erläuterungen über die betreffenden Vöͤlker und Staaten als ein Mittel,
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„das Interesse am öffentlichen Leben zu wecken“, gegeben worden sind; daß ferner Vorlesungen über Länder⸗ und Völkerkunde, insbesondere über Spa⸗ nien, Irland und Nord⸗Amerika gehalten sind, indem derartige Vorlesungen und Beschäftigungen nicht gerade darauf berechnet sind, eine nützliche Aus⸗ bildung der Vereins⸗Mitglieder für ihr Gewerbe herbeizuführen. Da nun die Regierung eben so befugt als verpflichtet ist, derartigen unstatthaften Bestrebungen mit Nachdruck entgegenzutreten, so beauftragen wir hierdurch den Magistrat, den hiesigen Handwerker⸗Verein in die Gränzen seines er⸗ laubten Zweckes zurückzuweisen und ihm namentlich bemerklich zu machen, daß derselbe zu der Erlassung des Aufrufs, wenn man auch gern vertraue, daß derselbe in der wohlgemeintesten Absicht von ihm ausgegangen sei, auf keine Weise befugt gewesen, auch dem Vereine ausdrücklich aufzugeben, sich fortan aller und jeder Verbindung mit Auswärtigen — sei es im In⸗ oder Auslande — zu enthalten, zu etwaigen nützlichen und unbedenklichen Com⸗ municationen über rein technische Gegenstände, aber zuvor die besondere Erlaubniß des Magistrats, einzuholen, alles bei Vermeidung einer sofortigen Auflösung des Vereins. Auch die Gegenstände, welche für den gemeinschaft⸗ lichen Gesang zu wählen sind, werden nach den angedeuteten Gränzen einer genauen Beachtung und Ueberwachung bedürfen, um so mehr, als der hie⸗
sige Handwerker⸗Verein in dem fraglichen Aufruf sich erbietet, mit volksthüm⸗
lich bewährten Liedern zu dienen. Ferner müssen wir darauf aufmerksam machen, daß die Bestimmungen des §. 2 der revidirten Statuten des Hand⸗ werker⸗Vereins über die Gränzen des eigentlichen Zweckes des letzteren hin⸗
ausgehen, indem danach — ganz abgesehen von dem Stande oder der Eigen⸗
schaft eines Handwerkers — zur Aufnahme in den Verein solche Personen sich eig⸗ nen sollen, welche selbstständige Bürger und Einwohner der Stadt sind, oder ausnahmsweise auch solche auswärtswohnende, deren Beitritt für den Verein von Nutzen sein kann. Diese Bestimmung der Statuten ist zu be⸗ seitigen und der Verein auch in dieser Hinsicht in die gehörigen Gränzen zurückzuführen. Der Magistrat wird auch hiernach zu verfahren und über⸗ haupt gemeinschaftlich mit der hiesigen Polizei⸗Direction, welcher zu dem Ende Abschrift hiervon zugeht, die fernere Wirksamkeit des Vereins nach allen Richtungen hin zu überwachen und insbesondere sorgfältig darauf zu achten haben, daß in den Zusammenkünften nichts vorgenommen werde, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, von vorkommenden Uebertretungsfällen aber sofort eine Anzeige zu machen. Wir würden in solchen Fällen, insofern sie nach dem Obigen nicht die sofortige Auflösung des Vereins zur Folge haben müßten, uns, wie wir von vornherein bemerken, mindestens zu der An⸗ ordnung veranlaßt sehen, daß eine obrigkeitliche Person den Versammlun⸗ en des Vereins beizuwohnen habe und nur in deren Gegenwart diese Ver⸗ ammlungen ferner zu dulden seien. Ueber die hiernach dem Handwerker⸗ Verein gemachte Eröffnung wollen wir einer berichtlichen Anzeige des Ma⸗ gistrats entgegensehen, indem wir schließlich noch bemerken, daß die sämmt⸗ lichen Obrigkeiten des Königreichs, welchen der mehrerwähnte Aufruf zur Vermittelung bei den dasigen Handwerkern zugegangen ist, die Anweisung erhalten haben, denselben diesen letzteren nicht mitzutheilen, oder falls die⸗ ses schon geschehen sein sollte, den dasigen Handwerkern die Verbindung
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mit dem hiesigen Handwerker⸗Verein, so wie mit anderen auswärtigen Ver⸗ einen und Personen, bei nachdrücklicher Strase zu untersagen. Osnabrück, 23. April 1841. Königl. hannoversche Landdrostei. (unterz.) Knesebeck.“
Großherzogthum Baden. In dem Staats⸗ und Regierungsblatte wird Rechnung über den Zustand der Witt⸗ wenkasse für die Angestellten der Civil⸗Staats⸗Verwaltung des Groß⸗ herzogthums vom Jahr 1843 abgelegt. Es ergiebt sich daraus, daß der Vermögens⸗Bestand beim Anfange d. J. 45,419 Fl. betrug. Die von der Kasse im Jahr 1843 gewährten Sustentationen erreichten die Höhe von 1699 Fl. Die Zahl der Mitglieder war am Anfange jetzigen Jahres 2209. In Folge stattgehabter Untersuchung über die pietistischen Umtriebe zu Schmieheim sind, wie badische Blätter melden, die Betversammlungen im kippenheimer Walde und in den Häusern Einzelner, denen sich jedoch nur ein kleiner Theil von Schmie⸗ heims Bewohnern angeschlossen, durch Erkenntniß des Bezirks⸗Amts Ettenheim förmlich verboten worden.
Am 30. Juli starb zu Mar⸗
Kurfürstenthum Hessen. 8 Lin
burg der Geheime Medizinal⸗Rath Professor Dr. Wurzer. schwerer Verlust für den Staat und die Wissenschaft.
Großherzogthum Oldenburg. Die elfte Versammlung des Vereins norddeutscher Schulmänner wird dieses Jahr am 1. und 2. Oktober in Eutin gehalten werden. Die Einladungen an die Mitglieder des Vereins sind bereits erlassen.
* Weimar, 1. Aug. Die freudig aufgeregte Stimmung über die Geburt des Prinzen dauerte die ganze Nacht hindurch, und Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande traf diese Nacht mitten in dem allgemeinen Jubel hier ein. 3
Nach dem heutigen Bülletin ist das Befinden, Ihrer Königlichen Hoheit sowohl, als des neugebornen (scheintod zur Welt gekommenen) Prinzen höchst erwünscht.
Auch heute hat den ganzen Tag über eine allgemeine freudige Bewegung nicht nachgelassen, und eben Abends 6 Uhr wird vom Residenzschloß aus der Wunsch ausgesprochen, daß in der Stadt das Schießen aufhören möge, weil es die Ruhe der hohen Wöch⸗ nerin störe.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 26. Juli. (A. Z.) Wegen Erkrankung Ihrer Kaiserl. Hoheit der Erzherzogin Sophie an einem leichten rheumatischen Fie⸗ ber sind gestern einige zur Feier des Namenstages Ihrer Majestät der Kaiserin in Schönbrunn beabsichtigte Festlichkeiten unterblieben. Ihre Kaiserliche Hoheit befindet sich übrigens bereits auf dem Wege der Besserung.
Ihre Majestät die Großherzogin von und macht abwechselnd von den badener und dern Gebrauch.
Für Se. Majestät den König von Preußen, dessen Ankunft am 2. August erwartet wird, sind sowohl in der Hofburg, als im Schlosse zu Schönbrunn die erforderlichen Zimmer in Bereitschaft
Parma verweilt noch hier meidlinger Schwefelbä⸗
Frankreich. G“
Paris, 29. Juli. Am 17ten traf auf der Rhede von Cadir ein französisches Dampfboot ein, und gleich darauf ging das Geschwa⸗ der des Prinzen von Joinville, welches seit dem 15ten dort vor An⸗ ker gelegen hatte, mit solcher Eil unter Segel, daß mehrere Offiziere, die mit Erlaubniß ihrer Oberen gelandet waren, um die Umgegend zu besichtigen, am Lande zurückgelassen wurden. Ein Dampfboot blieb im Hafen, vermuthlich um auf sie zu warten. Das Geschwader setzte sich nach der Levante hin in Bewegung, und man zweifelte nicht, daß es sich gegen die afrikanische Küste wenden werde. Die schleunige Abfahrt soll durch die von jenem Dampfboot überbrachte Nachricht, daß ein englisches Geschwader von Malta zu Tanger angekommen, veranlaßt worden sein. Ein Gerücht fügte hinzu, es hätten im Ha⸗ fen von Tanger unangenehme Händel zwischen einem französischen und einem englischen Schiff stattgefunden. Hieraus war vielleicht die Nachricht in einem barcelonaer Blatt entstanden, daß das Flaggen⸗ schiff des Prinzen von Zoinville ein englisches Schiff in Grund gebohrt habe. Das von Malta gekommene englische Geschwader be⸗ stand angeblich nur aus dem Linienschiff „Formidable“ und dem Dampfschiff „Eagle“, welche Admiral Owen heranführte; aber zu Tanger oder Gibraltar sollte die Fregatte „Warspite“ und noch eine andere Fregatte von geringerer Kraft zu ihm stoßen, und die zu An⸗ fang dieses Monats von England abgegangenen Linienschiffe „Albion“ und „Caledonia“, von 90 und 120 Kanonen, waren ebenfalls be⸗ stimmt, sich später mit ihm zu vereinigen. Dies ist die jetzige Stärke der englischen Seemacht in jenen Gegenden, wozu noch die Fregatte „Fox“ und einige Dampfböte kommen. Was den Beweggrund des Aufbruchs der französischen Flotte gegen Tanger betrifft, so scheint derselbe sich hinreichend durch die Ereignisse zu erklären, welche an den marokkanischen Gränzen vorgefallen, seitdem Prinz Joinville Oran verlassen hat. Man glaubt, daß Marschall Bugeand selbst dem Prinzen den Wunsch habe zukommen lassen, er möchte mit der Flotte sich der Operationslinie nähern.
Ddie hiesigen Kaufleute, Commissionaire und Fabrikanten, welche besonders Handelsgeschäfte nach dem La Plata machen, haben wieder, 417 an der Zahl, eine Petition unterzeichnet, um die Aufmerksamkeit der Kammern von neuem auf die beklagenswerthe Lage der Franzosen zu Montevideo und Buenos⸗Ayres und auf die lange Störung des französischen Handelsverkehrs mit jenem Theil von Amerika zu richten. Man hatte anfangs den Gedanken, auch die zahlreichen Arbeiter, welche von diesen Kaufleuten und Fabrikanten beschäftigt werden, mit unterzeichnen zu lassen, indeß hielt man es bei näherer Erwägung doch angemessener, daß die Sache blos durch die Chefs der Handels⸗ und Fabrikhäuser vertreten werde. Die Bittschrift ist indeß nicht mehr über⸗ reicht worden, da doch bei dem nahen Ende der Session kein Bericht mehr darüber erstattet worden wäre. Man hat sie also bis zur Er⸗ öffnung der nächsten Session liegen lassen. 2.
Heute wurden, denk Programm der Juli Feierlichkeiten gemäß, die Unterstützungen vertheilt, und fanden die veranstalteten öffentlichen Spiele unter großem Volks⸗Zulauf statt. Zur Juli⸗Säule wurden von Einzelnen und Deputationen eine Menge Kränze und Blumen gebracht, der Zugang war aber verboten, und die dargebrachten Weih⸗ Geschenke mußten den Wächtern übergeben werden, welche die Säule damit schmückten.
A&△ Paris, 28. Juli. In der Cornica de Gibraltar findet sich eine Reihe von Angaben über die Lage der marokkanischen Angelegenheiten, aus denen wir das Wichtigste herausheben. Ein Brief aus Marokko vom 28. Juni bestätigt die schon früher gegebene Nachricht, daß der Kaiser Abd el Rahman das Verfahren der Chefs mißbilligt, welche die Fortdauer des Friedens mit der Christenheit durch die Ueberschreitung seiner Befehle bloßgestellt haben. Einige von jenen Leuten sind ins Gefängniß geworfen, andere wenigstens abgesetzt. Nichtsdestoweniger scheinen die Begebenheiten in Afrika eine sehr ernstliche Wendung zu nehmen.
Paris, 29. Juli. Es dürfte gerade im gegenwärtigen Augenblick von Interesse sein, eine Uebersicht der ganzen französischen Seemacht im Mittelmeere mitzutheilen: b
An der Küste von Afrika befinden sich jetzt: 1) der „Suffren“, Linienschiff von 90 Kanonen, mit 780 Mann Besatzung; auf dem⸗ selben weht die Flagge des Contre⸗Admirals Prinzen von Joinville; 2) der „Jemappes“, Linienschiff von 100 Kanonen mit 890 Mann Besatzung; 3) der „Triton“, Linienschiff von 80 Kanonen mit 730 Mann Besatzung; 4) die Fregatte „Velle Poule“ von 60 Kanonen mit 740 Mann Besatzung; 5) das Dampfschiff „Labrador”“ mit 4 Kanonen und 208 Mann Besatzung, von 450 Pferdekraft. Der „Labrador“ war zuletzt nach Toulon gekommen, aber alsbald, nach⸗ dem er Kohlen eingenommen hatte, wieder nach Oran und von dort zu der Flotte des Prinzen von Joinville zurückgefahren; 6) das Dampfschiff „Asmodée“ mit 12 Kanonen. und 230 Mann Besatzung, von 450 Pferdekraft; 7) das Dampfschiff „Orinoko“ mit 4 Kanonen und 205 Mann Besatzung, von 450 Pferdekraft; 8) das Dampfschiff „Pluton“ mit 7 Kanonen und 180 Mann Besatzung, von 220 Pferde⸗ kraft; der „Pluton“ wurde kürzlich zu einer Sendung von Gibraltar aus nach Oran verwendet; 9) das Dampfschiff „Gassendi“ mit 10 Kanonen und 180 Mann Besatzung, von 220 Pferdekraft; 10) das Dampf⸗ schiff „Veloce“ mit 6 Kanonen und 180 Mann, von 280 Pferdekraft; 10) das Dampfschiff „Cuvier“ mit 6 Kanonen und, 150 Mann, von 320 Pferdekraft; 12) das Dampfschiff „Phare“ mit 6 Kanonen und 150 Mann, von 160 Pferdekraft; 13) das Dampfschiff „Castor“ mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferdekraft; dieses Schiff wird zur Unterhaltung der Verbindungen mit Toulon verwendet; 14) das Dampfschiff „Aetna“ mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 100 Pferde⸗ kraft; 15) das Dampfschiff „Tartare“ mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferdekraft; die beiden letztgenannten Schiffe wurden in der letzten Zeit dazu verwendet, Transportschiffe ins Schlepptau zu neh⸗ men, die Proviant, Material, Pferde, Munition ꝛc. von Algier nach Oran und Lalla Magrnia brachten; 16) das Dampfschiff „Euphrate mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferdekraft; 17) das Dampf⸗ schiff „Chimere“ mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferdekraft; auch dieses wurde zuletzt in gleicher Weise verwendet zwischen Algier und dem Westen, wie der „Aetna“ und der „Tartare“; 18) das Dampfschiff „Rubis“, mit 2 Kanonen und 60 Mann, von 80 Pferde⸗ kraft; 19) das Dampsschiff „Var“, mit 2 Kanonen und 30 Mann, von 50 Pferdekraft; 20) das Dampfschiff „Meteore“, mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferdekraft; 21) das Dampfschiff „Cocyte“, mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferdekraft; 22) das Dampfschiff „Sphinx“, mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferdekraft; 23) das Transportschiff „Aube“, von 600 Tonnen; 24) das Transportschiff „Provençale“, von 600 Tonnen; 25) das Trans⸗ portschiff „Perdrix“, von 600 Tonnen, das kürzlich mit einer Ladung von Vorräthen und Munition von Toulon nach Mers el Kebir ab⸗ ging. Mehrere der vorgenannten Dampsschiffe sind jetzt beschäftigt, von Port⸗Vendres aus Truppen⸗Verstärkungen, namentlich an Reite⸗ rei, nach Afrika überzuführen.
Auf der Rhede von Toulon liegen, bereit, in See zu gehen: 1) das Linienschiff „Ocean“” von 126 Kanonen und mit 850 Mann Besatzung, auf demselben weht die Flagge des Contre⸗Admirals Par⸗ ceval Duchesne; 2) das Linienschiff „Inflexible“ mit 90 Kanonen und 800 Mann Besatzung; 3) das Linienschiff „Neptune“ mit 80 Kano⸗
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allein dazu ist keinerlei Anregung geschehen. — Die Modellirung des Buch⸗ drucker⸗, des Gutenberg⸗Fust⸗Schöffer⸗Monuments, schreitet nur langsam voran, da der Bildhauer Herr von Launitz nicht immer bei der Arbeit blei⸗ ben kann und nebenbei mit vielen anderen Arbeiten beschäftigt ist. Doch wird die Aufstellung des Monuments wohl im nächsten Jahre, am Jahres⸗ tage der Säkularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst stattfinden können. Dem Comité liegt aber noch ob, neue Wege zur Deckung der Kosten auf⸗ zusuchen. — Das Projelt des Ausbaues des Doms scheint vorerst ins Stocken gerathen zu sein, und eben so ist vor der Hand keine Rede mehr davon, die Mainbrücke mit noch mehreren Kaiser⸗Statuen zu zieren. Das Prosekt aber, auf dem Feierhof ein lolossales Kruzisix zu errichten, wozu die Zeichnung schon entworfen war, scheint ganz aufge eben worden zu sein. Es machien sich konfessionelle Bedenken vom heeeaneischtn Standpunkte aus dagegen geltend.
„Auf die Wahl eines Direktors unseres scheint man ganz verzichtet zu haben und in der That läͤßt sich auch der ganz geeignete Künstler für diese Stelle schwer finden. Die Administration des Instituts ist aber fortdauernd bemüht, die Gallerie mit werthvollen Gemälden zu bereichern, und gab dem hier weilenden trefflichen Schwind
ein großes historisches Gemä Sängerkrieg auf der Wartburg“ kürzlich wieder in —“ „der Sängerkrieg auf der Wartburg“, erst
Städelschen Kunst⸗Instituts
* Dresden, 31. Juli. Zu den hiest ürdigkei B
eini beu, 31. Juli. gen Sehenswürdigkeiten gehört Uevehser Zel 89 naturhistorische Sammlung eines Privatmannes, Friedr. dien, Nord⸗ eae eine große Anzahl seltener Naturprodukte beider In⸗ und dem Liebhab Süd⸗Amerifa's und Afrika's dem Auge des Beschauers, hat sich für den Sen Partieen verkäuflich, dargeboten sind. Der Besitzer ver zaten besae eck der Seeas früher mehrere Jahre auf dem Kap berelst, und ee ns ufgehanten, nachher verschiedene Theile der neuen Welt testen und zum When 8 rastloses Streben gelungen, aus den entfern⸗ u erlangen, und zu eee eaed. enln -nn seltene Gegenstände lnrsfen bis zum nordischen Eisbären enthält 1. nae 2n0 va Mear-
reihe
volle Beachtung verdient. Lebende und trockene Pflanzen von Cuba, Louisiana, Arkansas und Mexiko, worunter auch sehr schöne Farren sind, werden à Centurie zu 10 Rthlr. dargeboten. Ferner Muscheln und Insekten, beides in schöner und reicher Auswahl einzelner Sammlungen, Schildkröten vom Kap und Louisiana, Vögel von Süd⸗, Mittel⸗ und Nord⸗Amerika, auch verschiedene merkwürdige Säugethiere, worunter ein Balg mit Schädel und Handknochen an 10 Fuß lang und sehr schön von ursus maritimus, einer desgleichen 8 ½ Fuß lang mit Schädel und Klauen und ein drittes Exemplar 6 Fuß lang mit Schädel und Handknochen, befindlich ist. Ein besonderes Interesse gewinnt namentlich diese Sammlung durch die in einem besonderen Zimmer ausgestellten Kleidungsstücke, Waffen und Reit⸗Uten⸗ silien von Indianern und südafrikanischen Völkerstämmen. Näheres besagen die Kataloge des Besitzers, welcher auch schriftliche Bestellungen annimmt.
In diesen Tagen beginnt das gewöhnliche achttägige Volksfest auf der hiesigen Vogelwiese, welches uns ebenfallz naturhistorische und künstlerische Sehenswürdigkeiten und andere Dinge zuführen wird.
— Montag den 26. August d. J. und folgende Tage soll hier durch den Königlichen und Raths⸗ Auctionator Sieber eine große sehr werthvolle Sammlung von K upferstichen, Radirungen, Holzschnitten und Werken verschiedener Schulen, so wie mehrere Hand⸗ zeichnungen und einige Oelgemälde, auch Kunstbücher, öffentlich versteigert werden. Der von dem bisherigen Besitzer selbst gefertigte Katalog enthält 4122 Nummern, excl. einen Anhang von circa 100 Nummern. Die dem⸗ selben gegebene Vorrede ist von dem Inspektor des hiesigen Kupferstich⸗ Kabineis Herrn Frenzel gefertigt, und macht in der Kürze auf das Bemer⸗ kenswertheste in der ganzen Sammlung aufmerksam. Dieselbe enthält eine vollständige Suite der Meister italienischer, französischer und deutscher Schule. Die italienische Schule zählt 1250 Nummern; die französische 1004 und die deutsche 1418.
von Thiergebilden, welche
Die ee vbaunanesg 828. nische portugiesische, schwedische, russische Meister, architektonische Blätttn, Hern ün schnegischten. Unter letzteren sind bemerkensweuih: Gärtner'’s, Thürmer's, Thorwaldsen's, Carsten's, Lavater's, Kob
Bartsch's, v. Manders', Heinecke's, Rost's, Dürer's Werke ꝛc. — Aufträge werden in Berlin angenommen bei Asher, Linck, A. Meyer und Gerstäcker
Zeit soll die Versteigerung einer dieser entsprechen⸗
& Comp. In einiger ser er holländische und
den Sammlung, enthaltend die niederländische, englische Schule, nachfolgen.
Vermischtes. —
Berlin. Herr Dr. Au gust Schmidt, Redacteur. der wiener all⸗ gemeinen Musikzeitung, auch Begründer des Männer⸗Gesang⸗Vereins, ist aus Wien hier eingetroffen. Letzteres Institut gehört in musikalischer Be⸗ ziehung zu den bemerkenswerthesten und verspricht, den norddeutschen Kom⸗ ponisten in Oesterreich Eingang zu verschaffen. Leider ist es nicht zu leugnen, daß selbst die Chor⸗Gesangswerke von Reißiger, Kücken, Löwe, Mendels⸗ sohn, Schäffer, Reichardt, Truhn, welche hier allgemein hochgeachtet, in Oesterreich fast ganz unbekannt sind. Ein⸗ biographisches Unternehmen des Dr. Schmidt verdient auch diesseits Beachtung: die Lebensbeschreibung aller österreichischen und derjenigen ausländischen Musiker, welche mit Oesterreich in irgend einer näheren artistischen Verbindung gestanden haben oder noch stehen, soll unter seiner Redaction in ein Werk zusammenge⸗ faßt werden und seinen Landsleuten ein Bild ihres musikalischen Reichthums bieten. Sehr erfreulich ist die Nachricht, daß das musikalische Taschenbuch Orpheus, welches, außer werthvollen novellistischen Mittheilungen des Dr. Schmidt u. A., Original⸗Compositionen von Meyerbeer, Spohr ꝛc. enthielt, in seinem vierten Jahrgang erscheinen wird. 1.
Köln, im Juli. Der Maler Lasinsky aus Koblenz ist jetzt damit beschäftigt, ein großes Panorama von Köln zu entwerfen und hat die Zeich⸗ nungen dazu fast schon vollendet.
Dresden, 31. Juli. (Magd. Ztg.) Professor Rietschel hat sein roßes Frontonrelief, welches für das neue Opernhaus in Berlin bestimmt ss und die Musik in Begleitung der übrigen Künste vorstellt, beinahe ganz vollendet; der größte Theil desselben ist bereits zum Guß nach Berlin abgegangen; ein herrliches Werk, welches dem Gebäude zu großer Zierde gereichen wird.
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nen und 780 Mann; 4) das Linienschiff „Marengo“ mit 80 Kano⸗ nen und 780 Mann; 5) die Schaluppe „Legere“ mit 2 Kanonen und 80 Mann; 6) das Dampfschiff „Grondeur“ mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferdekraft; 7) das Dampfschiff „Tenare“ mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferdekraft; mehrerer, jedoch nicht bedeutender Ausbesserungen; 8) das Dampf⸗ schiff „Acheron“ mit 2 Kanonen und 120 Mann, von 160 Pferde⸗ fraft, war eben erst nach Toulon gekommen; 9) das Linienschiff „Sou⸗ verain“ mit 125 Kanonen und 300 Mann am Bord; 10) das Li⸗ nienschiff „Hercule“ mit 100 Kanonen und 200 Mann am Bord; 11) das Linienschiff „Diademe“ von 87 Kanonen und 200 Mann am Bord. Auf den Werften von Toulon befinden sich: 1) das Linienschiff „Fleurus“, von 100 Kanonen, etwa zu drei Viertheilen fertig; 2) das Linienschiff „Navarin“, von 100 Kanonen, desgleichen; 3) das Linienschiff „Eylau“, von 100 Kanonen, desgleichen; 4) das Linienschiff „Fontenoy“, von 80 bis 90 Kanonen, desgleichen; 5) das Linienschiff „Sceptre“, von 80 bis 90 Kanonen, etwa zur Hälfte fertig; 6) das Linienschiff „Hektor“, von 80 bis 90 Kanonen, des⸗ gleichen; 7) das Linienschiff „Castiglione“, von 80 bis 90 Kanonen, desgleichen; 8) das Linienschiff „Zenobia“, von 90 bis 100 Kanonen, fast fertig; 9) das Linienschiff „Sibylle“, von 90 bis 100 Kanonen, fast fertig; 10) das Linienschiff „Poursuivante“, von 90 bis 100 Ka⸗ nonen, fast fertig; 11) die Brigg „Olivier“, von 20 Kanonen, zu drei Viertheilen fertig; 12) die Brigg „Topaze“, von 6 Kanonen, fast fertig; endlich 13) das eiserne Dampfboot „Castor“, von 220 Pferdekraft, das noch nicht so bald fertig sein wird. Man ersieht hieraus, daß die an der Küste von Afrika befind⸗ lichen Schiffe insgesammt 405 Feuerschlünde und 5665 Mann Be⸗ satzung haben, die auf der Rhede von Toulon segelfertigen 696 Ge⸗
schütze und 4360 Mann; ihre Bemannung ist jedoch nicht vollständig
und müßte ergänzt werden, wenn sie in See gehen sollten.
Großbritanien und Irland. London, 30. Juli. Ihre Majestät die Königin erfreut sich noch immer eines ausgezeichneten Wohlseins. 8 Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen wurde gestern und heute hier erwartet. Die Admiralität hatte ein Dampfschiff nach Antwerpen zur Disposition des hohen Gastes abgesandt und Herr von Thile, Secretair bei der preußischen Legation, ist bereits vor einigen Tagen nach Deutschland abgereist, um, wie man glaubte, Se. Königl. Hoheit nach London zu begleiten. Der Prinz beabsichtigt, wie es heißt, eine Reise nach Schottland. — Die Verhandlungen des Parlaments vom gestrigen Tage sind bis auf eine Diskussion im Unterhause über die Bill der Regierung in Bezug auf milde Stiftungen in Irland von geringem Interesse. Die Rede Sir James Graham's zur Motivirung der zweiten Le⸗ sung dieser Bill indeß war charakteristisch für den versöhnlichen Geist der Regierung gegenüber ihren irländischen Unterthanen, insofern näm⸗ lich durch die neue Maßregel die bisher gesetzlich bestandene Bevorzu⸗ gung der Protestanten bei der Wahl der Mitglieder des Kollegiums, welches über milde Stiftungssachen zu entscheiden hat, aufgehoben und die Anzahl der protestantischen Kommissarien mit jener der katholischen in diesem Kollegium gleichgestellt wird. Außerdem beseitigt die Bill die Mängel in dem bestehenden Gesetze über freiwillige kirchliche Do⸗ tationen und sichert namentlich den römisch⸗katholischen Priestern und Kirchen den bisher entbehrten Rechts⸗Anspruch auf die ihnen testa⸗ mentarisch ausgesetzten Güter. Der Minister versicherte, daß diese Maßregel im Geiste des Friedens und als ein Theil jener versöhnenden Politik getroffen sei, welche Irland bald dahin bringen werde, daß Ihre Majestät die Königin ihre irländischen Unterthanen besuchen könnte, die er für ein brases und noch immer loyales Volk halte. Es erhob sich zwar einiger Widerspruch gegen die Bill von Seiten der irlän⸗ dischen Mitglieder, namentlich des Herrn. Sheil, welcher die Kon⸗ stituirung des Kollegiums zur Hälfte aus Katholiken noch nicht für erecht hielt, da dasselbe lediglich über katholische Angelegenheiten zu ntscheiden habe; doch machte dies keinen Eindruck, und nach der war⸗ ien Vertheidigung der neuen Maßregel von Seiten Sir R. Peel's nd Lord Stanley's wurde die zweite Lesung mit 71 gegen 5 Stimmen beschlossen. Die Fregatte „Vindictive“ ist am 27sten aus der Südsee in vortsmouth angekommen. Sie hat den Konsul Pritchard von Ota⸗ heiti mitgebracht, wo derselbe von den Franzosen sehr hart behandelt,
ja temporair gefangen gesetzt worden sein soll. Zu gleicher Zeit sind
Depeschen aus Otaheiti vom Anfang Mai eingegangen, welche melden, aß der englische Konsul durch die französischen Behörden verwiesen ei, unter dem Vorwande, daß er die Königin zur Abschütte⸗ ung des französischen Protektorats angespornt. Der französische Admiral war in Valparaiso und erwartete seine Ablösung. Der Standard glaubt, daß die französische Regierung sofort alle diese Vorgänge auf Otaheiti desavouiren werde. Wir kommen morgen darauf zurück. — Aus Valparaiso bringt das Schiff vom 1. Mai die Nachricht, daß die peruanische Regierung den Hafen von Arica von nenem in Blokadezustand erklärt hat, und daß die Insurrection im Süden von Pern gegen den Präsidenten Vivanco immer mehr Ueber⸗ hand nimmt. . Gestern sind hier Nachrichten aus New⸗York vom 15ten d. durch die „Britannia“ eingegangen. In Philadelphia hatten in den ersten Tagen des Monats, und zwar diesmal in dem südlichen Theile der Stadt, in Southwark, die gewaltsamen Auftritte zwischen der Partei der Native Americans und den in Philadelphia ansässigen Irländern sich wiederholt. Erst durch das kräftige Einschreiten der Miliz und nachdem 13 Personen getödtet und gegen 50 verwundet worden waren, wurde die Ruhe wiederhergestellt. Die Ueberschwem⸗ mung des Missouri und des Mississippi hatte, nach den letzten Be⸗ richten aus St. Louis vom 29. Juni, nachgelassen; die Plantagen an den Ufern dieser beiden Flüsse waren auf eine Strecke von 1300 Miles fast gänzlich verwüstet. Die über New⸗York eingegangenen Berichte aus Mexiko reichen bis zum 20. Juni. Santana hatte die Präsidentur übernommen, Canalizo war zum Befehlshaber des nach Texas bestimmten Heeres ernannt worden. Der Kongreß hatte indeß die von Santana zu den
Operationen gegen Texas verlangten 4 Millionen Dollars und 30,000 Mann Truppen verweigert und ihm nur 41 Million Dollars (vorausgesetzt, daß sie nicht im Auslande angeliehen werden), so
wie das Aufgebot der National⸗Miliz zum Ersatz der nach Texas
vorüber assen. vori bergehen lassen
beorderten Truppen bewilligt. Ein von Santana publizirter Brief an den Minister des Innern enthält eine abermalige Erklärung, nicht in die Abtretung von Texas willigen zu wollen; auch hatte Mexiko den Mai⸗Termin der den Vereinigten Staaten zu zahlenden Ent⸗ schädbigung im Betrage von 140,000 Dollars ohne Zahlung zu leisten
Niederlande.
Aus dem Haag, 30. Julj. Das Staats⸗Courant ent⸗ hält das Gesetz über die Konvertirung der Nationalschuld, welches
folgendermaßen lautet: Wir, Wilhelm II., von Gottes Gnaden König der Niederlande u. s. w. Indem Wir in Betreff des Gesetzes vom 25. Juni 1844 zur vbzahlung oder Konvertirung der Nationalschuld gesonnen sind, den in jenem e
Gesetze über Abzahlung oder Konvertirung und über die anfänglich in Be⸗
8
dieses Schiff bedarf
Sprocentigen Nationalschuld gegen Einschreibung
treff der noch nicht zur Einlösung oder Abzahlung angewiesenen 5proc. Losrenten zu Lasten der überseeischen Besitzungen gegebenen Bestimmungen in Kraft treten zu lassen, und da Wir zugleich wünschen, den Inhabern der 5proc. Nationalschuld Gelegenheit zu geben, ihre Kapitalien auf gleiche Weise wie die erwähnten Losrenten konvertiren zu können, haben auf den Vortrag Unseres Finanz⸗Ministers am 8. Juli 1844 beschlossen und be⸗ schließen: “ 8
Art. 1. Die 5proc. Obligationen zu Lasten der überseeischen Be⸗ sitzungen, im Betrage von 32,509,000 Fl. werden, insofern deren Abzah⸗ lung innerhalb des in Artikel 3 bestimmten Termins nicht verlangt wird, gegen Einschreibungen in das große Buch der 4proc. Nationalschuld aus⸗ gewechselt, deren Zinsen halbjährlich, am 1. April und am 1. Oktober jedes Jahres, ausgezahlt werden sollen. Der Werth, zu dem die Einschreibungen dei der Konvertirung ausgegeben werden, wurde auf 95 ½ pCt. festgestellt.
Art. 2. Die Konvertirung findet am 1. September 1844 statt, an welchem Tage die Zinsen der 5proc. Schuld nicht mehr fällig sind. Die Obligationen mit allen dazu gehörigen Coupons, von denen der erste am 1. Oftober 1844 fällig wird, können, von dem genannten Tage an, in dem Comtoire des Agenten des Finanz⸗Ministeriums in Amsterdam eingereicht werden, wofür man erhält: 1) ein Cerlifikat, welches für jede 1000 Fl. eingereichter Obligationen die kostenfreie Einschreibung von 1000. Fl. Ka⸗ pital in das große Buch der Aproc. Nationalschuld sichert; 2) einen Zinsschein über die jährlichen Zinsen zu 4 pCt. für den Monat September 1844 oder, wenn die Einreichung nach dem 10. März 1845 geschehen sollte, bis zu dem derselben vorhergehenden letzten März oder letzten September, wobei jedoch zu bemerfen ist, daß ein solches Certifikat nur für die Zinsen von fünf Jahren ausgestellt wird. Zu gleicher Zeit wird den Einlieferern ausgezahlt: 1) Der Betrag für fünf Monate von 5 pCt. jährlicher Zinsen, die bis zum 1. Sep⸗ tember 1844 verfallen sind; 2) die Summe von 45 Gulden für jede 1000 Gulden konvertirter Obligationen, als baare Vergüttgung für den Unterschied zwischen dem Kapitale der Obligationen und dem in Art. 1 festgesetzten Werth von 95 ½ pCt. Unser Finanz⸗Minister soll dafür sorgen, daß die erwähnte Konvertirung und Auszahlung auch bei den Agenten der Schatz⸗ kammer in den Haupt⸗Orten der Provinzen, so wie in Rotterdam, stattfinden können.
Art. 3. Die Inhaber von Obligationen, welche deren Konvertirung nicht wünschen, müssen sich vor oder am 20. August 1844 in dem Com⸗ toire des Agenten des Finanz⸗Ministers in Amsterdam darüber erklären, unter Vorzeigung der Obligationen, nebst spezifizirten von ihnen unterzeich⸗ neten Listen. Zum Beweise, daß die Konvertirung nicht gewünscht wird, sollen die Obligationen mit den Worten: „Einlösbar am 1. September 1844“ gestempelt und mit der Unterschrift des Agenten des Finanz⸗Mini⸗ sters in Amsterdam versehen werden. Diese Obligationen werden am näch⸗ sten 1. September eingelöst, nach welchem Tage keine Zinsen mehr dafür gezahlt werden.
Art. 4. Die Rückzahlung des Kapitals nebst fünf Monat Zinsen bis zum 1. September 1844 geschieht im Comtoir des Agenten des Finanz⸗ Ministeriums in Amsterdam, gegen Einlösung der Obligationen und aller dazu gehörigen Conpons, deren erster am 1. Oktober 1844 fällig wird.
Art. 5. Um den Inhabern der ebenfalls konvertirbaren Sprozentigen Nationalschuld Gelegenheit zu geben, ihr Kapital auch gegen Einschreibung in das große Buch der 4prozentigen Nationalschuld zu konvertiren, wird im Comtoir des Agenten des Finanz⸗Ministeriums in Amsterdam vom 1sten bis zum 20sten des nächsten Monats August eine Liste ausgelegt werden, worin diejenigen sich einzeichnen, die am 1. Oktober 1844 Kapitalien der in das große Buch der Aprocentigen Nationalschuld konvertiren wollen, mit Zuzahlung einer Ver⸗ gütigung von 4 ½ vCt. und Zinsengenuß vom 1. Okober 1844.
Art. 6. Die Einzeichner sind verpflichtet, im Laufe des Monats Ok⸗ tober 1844 die Kapitalien der Sproc. National⸗Schuld, wofür sie sich ein⸗ geschrieben haben, auf Rechnung des Agenten des Finanz⸗Ministers in Amsterdam umschreiben zu lassen. Gegen Vorzeigung des Certisikats dieser Umschreibung wird von dem genannten Agenten den Betheiligten ein Schein ausgestellt, der sie zu der Eintragung in das große Buch der Aproc. Na⸗ tional⸗Schuld berechtigt; zugleich wird ihnen für jede umgeschriebene 100 Fl. die Summe von 4 Fl. 50 C. ausgezahlt, als Vergütigung für den Un⸗ terschied zwischen dem Kapital der 5proc. National⸗Schuld und dem im Art. 1 festgesetzten Werthe von 95 ½ pCt.
Art. 7. Statt der Einschreibungen in das große Buch der National⸗ schuld können die durch die Administrations⸗Comtoire ausgegebenen Beschei⸗ nigungen über Einschreibungen in das große Buch der Sproc. National⸗ schuld unter der Bedingung zur Konvertirung gebraucht werden, daß für jede eingelieferte 1000 Fl. 1 Fl. 50 Ct. zur Deckung der Kosten des Strei⸗ chens und Umschreibens gezahlt werden.
Art. 8. An die in Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juni 1844 bezeichnete Personen, welche, kraft der dadurch verlichenen Befugniß, an der Konvertirung theilnehmen, werden keine Blanko⸗Scheine ausgegeben. Zu ihrem Behufe findet die Einschreibung in das große Buch der Aproc. Nationalschuld durch Vermittelung des Agenten des Finanz⸗Ministeriums statt und es wird die Bescheinigung über die Einschreibung den Einzeich⸗ nern zugestellt.
Art. 9. Den Händlern, Mäklern und Commissionairen in Staats⸗ Papieren wird als Courtage pCt. vom Nominal⸗Betrage der an sie abzuliefernden Schuld bewilligt.
Unser Finanz⸗Minister ist mit der Aussührung gegenwärtigen Beschlusses beauftragt, der in das Staatsblad auszunehmen ist, und wovon dem Kolonial⸗Minister und der allgemeinen Handels⸗Kammer Abschriften zur Nachachtung übersandt werden sollen. 8
Im Haag, den 8. Juli 1844.
Der Finanz⸗Minister van Hall
EETTI
Brüssel, 30. Juli. Ihre Majestäten und die Prinzen sind vorgestern Abend von Paris wieder in Laeken eingetroffen.
Die Nachricht von dem Attentat auf Se. Majestät den König von Preußen ist heute in Belgien bekannt geworden; das Journal de Liége theilt die amtlichen Veröffentlichungen darüber mit und eröffnet außerdem seine leitenden Artikel mit einer Hinweisung auf jene Dokumente, indem es hinzufügt: „Wir wünschen uns Glück dazu, daß dieser Souverain den Streichen eines erbärmlichen Meuchel⸗ mörders entgangen ist.“
Das Journal de Liége giebt der Regierung zu bedenken, daß die gegen Preußen ergriffenen Repressalien nur zu Belgiens eige⸗ nem Nachtheil gereichen dürften. Der Commerce belge führt bei dieser Gelegenheit an, daß am 22. Oktober 1842 eine ganz gleiche, fast Wort vor Wort eben so lautende Königliche Verordnung gegen die Vereinigten Staaten gerichtet worden, die aber schon am 31. Be⸗ zember desselben Jahres wieder zurückgenommen wurde, weil unter⸗ dessen die Beschwerden Belgiens dort Abhülfe gefunden; es hatte sich darum gehandelt, daß zwei belgische Schiffe, die „British Queen“ und der „Mercator“, in einem der Häfen der Vereinigten Staaten, außerordentlichen Schifffahrts⸗Abgaben waren unterworfen worden.
Seit gestern ist eine tägliche Dampfboot⸗Verbindung zwischen Ostende und Dover, mit Ausnahme der Sonntage, ins Leben getre⸗ ten. Die Dampfschiffe werden von der englischen Compagnie gelie⸗ fert, die den Betrieb der Eisenbahn von London nach Dover hat, aber die Fahrten sollen auf Rechnung und Gefahr der belgischen Re⸗ gierung stattfinden. Man hofft auch jeden Augenblick, die Nachricht vom Abschluß der Post⸗Convention mit England, welche die Herren Bareel und Vandeweyer dort negoziirt haben, von London zu erhalten.
3 In den Werkstätten von Seraing herrscht fortwährend lebhafte Thätigkeit. Es sind dort in diesem Augenblick 20 Lokomotiven und mehrere Dampfmaschinen von 20 bis 150 Pferdekraft im Bau be⸗ griffen. Mit Ausnahme einiger der letzteren ist Alles fürs Ausland bestimmt. Die Direktoren der Anstalt haben die Errichtung eines dritten Hochofens beschlossen, um in Betreff des rohen Materials ganz unabhängig dazustehen. Man wird dann 5 Mill. Kilogr. Gußeisen mehr produziren können, als jetttt.
Dänemark.
Wiborg, 24. Juli. (A. M.) In der Sitzung vom 22sten, in welcher nur 43 Mitglieder zugegen waren, ward der vom Kammerrath Wulff eingereichte Antrag motivirt, daß die Summe von 5,100,000 Rbthlr. jährlich zum Abtrag der Zinsen und der Schuld, oder zur Sammlung zinsentragender Aktiven, behufs Deckung derselben, verwandt werden soll, bis die Nation als schuldenfrei anzusehen ist. Der Proponent führte hierbei an, daß wenn man blos die jährlichen Zinsen von der zur Abbezahlung bestimmten Summe, 850,000 Rbthlr. zu 3 ½ pCt. (der ungefähren Mittel⸗- zahl der Staatsschuld⸗Zinsen) gerechnet, sammle, und diese nach Umständen zum Ankauf von Obligationen oder Einsammlung zinsentragender Aktiven verwende, in einer Zeit von 47 Jahren ein Schuldkapital von 102,426,531 Rbthlrn. ausbezahlt oder gedeckt werde, wozu an Zinsen und Kapital im Ganzen 239,700,000 Rbthlr. erfordert würden. Wolle man dagegen blos 850,000 Rbthlr. jährlich abbezahlen und die Zinsen davon zu weniger wichtigen Dingen verwenden, so gehe eine Reihe von 118 Jahren darauf, ehe man die Schuld auf obige Summe herabbringen könne, es würden dann an Kapital und Zinsen 385,292,833 Rbthlr., also 145,592,833 Rbthlr. mehr als in obigem Falle erfordert. Der Königliche Kom missarius äußerte, das Finanz⸗Comité, an welches schon ein in der vorigen Session vom Proponenten eingegebener ähnlicher Vorschlag verwiesen worden, habe erklärt, daß es sich nicht veranlaßt finde, in den von der Regierung wegen Abtrag der Staatsschuld gemachten Bestimmungen irgend eine Veränderung vorzuschlagen; auch machte er darauf aufmerksam, wie bedenklich es sei, wenn sich die Regierung auf diese Weise eine lange Reihe von Jahren an einen größeren Schulden⸗Abtrag binden wollte, wovon die Folge sein könnte, daß sie sich späterhin genöthigt sähe, eine vielleicht wünschenswerthe Anwendung der Staats⸗Einnahmen zu gemeinnützigen Einrichtungen oder zur Erleichterung ein⸗ zelner Lasten, zurückzuhalten. Am Schlusse der Diskussion erklärte der Proponent, er wünsche seinen Vorschlag zurückzunehmen, unter Vorbehalt, daß, falls zur Prüfung der eingegangenen finanziellen Anträge ein Comité niedergesetzt werde, der Antrag an dieses verwiesen würde. Der Behauptung eines Ab⸗ geordneten, daß zu wenig geschehen sei, um den Unterschied zwischen den Steuer⸗Systemen im Königreiche und in den Herzogthümern auszugleichen, widersprach der Kommissarius durch die Angabe, daß die Einnahmen aus den Herzogthümern sich zu denen aus dem Königreiche gegenwärtig ungefähr wie 2 zu 3 verhielten, während sie in früheren Zeiten sich wie 1 zu 2 ver⸗ halten hätten.
In der Sitzung vom 24sten ward der Antrag des Apothekers Koster in Betreff der zuletzt veröffentlichten Finanz⸗Rechnungsablage nebst Budget, wobei gebeten wird, den Ständen Gelegenheit zu geben, sich über letzteren äußern zu dürfen, ehe demselben die Allerhöchste Genehmigung ertheilt werde, motivirt und einstimmig mit 50 Stimmen an ein Comite verwiesen.
Der Kommissarius verwies hinsichtlich dieser Proposition auf seine frü⸗ heren Aeußerungen, namentlich in Roeskilde, welche bedeutende Ungelegen⸗ heiten es nämlich zu Wege bringen würde, wenn die vier getrennten Stände⸗ Versammlungen ihre verschiedenen Bemerkungen zu den Budgets machten, ehe sie approbirt würden. Auch habe man sowohl in Roeskilde als in Wi⸗ borg anerkannt, daß es viel zweckmäßiger sein würde, eine Wirksamkeit die⸗ ser Art den ständischen Ausschüssen zu überlassen, die damals in Anregung gewesen. Am 25sten ward der Antrag des Justizraths With wegen Aufhebung des Rechtes, Grafschasten, Baronieen, Fi⸗ deikommißgüter u. s. w. zu errichten, mit 41 Stimmen gegen 6 an ein TComité verwiesen, nachdem der Kommissarius darauf auf⸗ merksam gemacht hatte, daß ein ähnlicher Antrag in der Roeskilder Stände⸗ Versammlung mit 44 Stimmen gegen 8 abgelehnt, während er hier in der vorigen Session mit 30 gegen 16 genehmigt worden sei, und die Sache habe doch größeres Interesse für die Inselstifte, als hier in Jütland, wo nur wenige Fideikommißgüter mehr übrig seien, nachdem man eine Menge früher bestandener aufgehoben habe.
Der den Ständen in der neunten Sitzung vorgelegte Preß⸗Gesetz Ent⸗ wurf enthält 61 Paragraphen. Er gestattet den Druck größerer und kleine⸗ rer Schriften ohne vorhergegangene Erlaubniß, doch muß sowohl der Name des Buchdruckers als des Druckortes auf dem Titelblatte erwähnt sein, wi⸗ drigenfalls die Schrift konfiszirt und sowohl der Drucker als derjenige, der den Druck veranlaßt hat, Geldstrasen unterworfen werden. Außer dem Buchdrucker muß auch der Verfasser genannt sein, oder ein Herausgeber, der die Verantwortlichkeit übernimmt, sich indessen hernach durch Aufgabe des ersteren nicht davon befreien kann, der dann ebenfalls verantwortlich ist. Der Herausgeber einer Schrift muß ein in Dänemark einheimischer mündiger Mann sein, der in Besitz seiner persönlichen Freiheit ist; der Verfasser je⸗ doch, der seine Schrift selbst herausgiebt, braucht nicht älter als 18 Jahre zu sein, wenn er dabei nur die übrigen angeführten Eigenschaften besitzt. Periodische Schriften erfordern einen oder mehrere verantwort⸗ liche Herausgeber, welche dieselben Eigenschaften besitzen, keine ehren⸗ rührige Strafen erlitten haben, auch nicht der Censur unterworfen sind noch unter gerichtlicher Anklage wegen Mißbrauch der Preßfreiheit stehen. Für etwanige Brüche, in welche der oder die Herausgeber periodischer Schrif⸗ ten wegen Mißbrauch der Preßfreiheit verurtheilt werden dürften, stellen sier je nachdem diese seltener oder häufiger herauskommen, 1500 — 4000 Rbthlr. Caution. Befreit sind die jetzigen Herausgeber periodischer Blätter zwar von dieser Caution, haben aber, bis sie dieselbe stellen, nicht das Recht Mittheilungen von politischem Inhalt aufzunehmen. Die §§. 21 — 45 han⸗ deln von den Strafen und Geldbußen, mit welchen Preßvergehen aller Art belegt werden sollen. Auf Verbreitung von Haß und Mißvergnügen gegen die Staats⸗Verfassung oder Hervorrufung von Bestrebungen, eine Veraͤnderung darin zu veranlassen, ist eine Gefängnißstrafe von 1 bis 5 Jahren gesetzt, die im Staats⸗Gefängniß bestanden wird. In dieselbe Strafe verfällt auch derjenige, der sich beleidigende Urtheile über die Person des Königs und eines Mitglieds der Königlichen Familie erlaubt. Auch Gotteslästerung, Verspottung der evangelisch⸗lutherischen oder der anderen im Lande gedul⸗ deten christlichen Religionen, so wie Beleidigung der guten Sitten, werden mit 6monatlicher bis 3jähriger Zuchthausstrafe geahndet. Auf unbefugte Angriffe gegen Beamte und Privatpersonen sind ebenfalls Geldbußen und eventuelle Gefängnißstrafen, so wie Mortifizirung der falschen Behaup⸗ tungen gesetzt. Auf Kupferstiche, Holzschnitte u. s. w. werden obige Be⸗ stimmungen analog angewandt. Jede Schrift von 24 Bogen und darunter muß dem betreffenden Beamten zur Durchsicht vorgelegt werden, und die Verbreitung darf ohne Erlaubniß, wenn die Schrift über 1 Bogen stark ist, nicht vor vier Tagen, sonst nicht vor 24 Stunden darnach stattfinden. Der Beamte kann bei bestimmten Vergehen eine Beschlagnahme anordnen; die Kanzlei muß dieselbe aufheben oder Anklage verfügen. Jeder Verfasser kann sich jedoch einer freiwilligen Censur dieses Beamten unterwerfen; auch wird der wegen eines Preßvergehens Verurtheilte auf längere oder kürzere Zeit der Censur unterworfen.
Schweiz.
Kanton Schaffhausen. (N. Z. Z.) Doktor Hurter soll in einem Schreiben an die Regierung des Kantons geäußert haben, daß ihn die neuesten unruhigen Auftritte seiner Mitbürger kränken, als seine Brüder und seine Familie für ihn leiden müssen. Er erklärt übrigens, daß er in Wahrheit und mit vollkommenster Ueberzeugung zur katholischen Kirche übergetreten sei und dadurch eine außerordent⸗
minrar
liche Seelenruhe erlangt habe.
3 Madrid, 23. Juli. Was jeder unbefangene Beobachter voraussehen konnte, ist erfolgt. Die Spaltung, an welcher das Mi⸗ nisterium Narvaez seit seinem Ursprunge leidet, hat durch die Reise der vier Minister nach Barcelona nicht ausgeglichen werden können. Sie erscheint vielmehr jetzt als so unheilbar, daß man behaupten darf, Spanien befinde sich gegenwärtig ohne Regierung. Um diese Lage 2. aufzufassen, ist ein Rückblick auf die nächste Vergangenheit nöthig.
Der Sturz Olozaga's versetzte das Land in eine so kritische Lage, daß sogar dem General Narvaez und dem Präsidenten des Kongresses, Herrn Pidal, der Muth fehlte, die Zügel der Regierung zu überneh⸗ men. Ein junger, entschlossener Mann, Herr Gonzalez Bravo, wurde an die Spitze der Geschäfte gestellt, und Beide, Narvaez in der Ar⸗ mee, Pidal in den Cortes, leisteten ihm Unterstützung. Das Mini⸗