1844 / 228 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

8 5 1“ Kurprinzen und Mitregenten auch dadr

diesem Tage vhe in ihrer glänzenden Thätigkeit zu sehen, er⸗ nfennng⸗ 2 Wülheinebche, neemnehen nach, höchsten Ortes gewäͤhrt

feaue, 4 20-Auguß soll Wilhelmshöhe in seiner ganzen wiederherge⸗

stellten Schönheit sehen.

erzogthum Hessen. In den Gotteshäusern zu s Em! am 11. August Gebete gehalten, um von Gott die Erhaltung und Wiedergenesung des Prinzen Emil zu erflehen.

urch zu erhöhen, daß man sich an

zum ersten Male wieder des großartigen Schauspiels, alle

Großherzogthum Mecklenburg⸗ Schwerin. Auch der Etat der Stadt⸗Kämmerei zu Güstrow für das Jahr 1814 ist durch den Druck veröffentlicht worden. Bei der Berathung über den Voranschlag der Einnahme und Ausgabe für das gegenwärtige Jahr stellte der Bürger⸗Ausschuß den Antrag auf dessen Veröffentlichung und erhielt die Genehmigung des Magistrats; weiter hat das Bei⸗ piel des Magistrats zu Schwerin noch keine Nachfolger in meck⸗ senburgischen Städten gehabt.

Herzogthum Nassau. Zu der vielbesprochenen, in Wies⸗ baden neu zu erbauenden katholischen Kirche soll, wie man von dort schreibt, in einigen Wochen der Grundstein gelegt werden.

Freie Stadt Bremen. Die hamburger Zeitungen ent⸗ halten folgende Nachricht aus Bremen: „Durch ein am 15. Juni angenommenes Gesetz ist der General⸗Postmeister der Vereinigten Staaten bevollmächtigt, ein Arrangement mit Deutschland, vorzugs⸗ weise mit Bremen, zu treffen, daß Briefe von und nach Deutschland bei der Aufnahme ganz frankirt werden können und eine regelmäßige Post⸗Verbindung eingerichtet wird; es wird ein unterrichteter Ameri faner nach Deutschland gehen, um mit den betreffenden deutschen Regierungen und dem Fürsten von Thurn und Taxis eine Convention

abzuschließen.“ Oesterreichische Monarchie.

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* Ischl, 10. Aug. Ihre Majestäten der König und die Kö⸗ nigin von Preußen, am 7. August kurz vor Mitternacht in Budweis angelangt, brachen sechs Stunden später wieder auf, um noch selben Tages Ischl zu erreichen; dies wäre möglich gewesen ohne ein ent⸗ setzliches Unwetter, welches die hohen Reisenden zwischen Neuban und Wels ereilte und in letzterem Orte zu übernachten zwang. Der Sturm war so heftig, daß der Königliche Wagen nur durch Zer⸗ schneiden der Stränge und Festhalten von Seiten der Dienerschaft gesichert werden konnte; der des General von Neumann ward mit allen vier Pferden auf der Straße umgeworfen.

Am 9. August Morgens sechs Uhr verließen Ihre Majestäten Wels, erreichten gegen zehn Uhr Gmunden, wo Sie von Ihrer Kaiserl. Hoh. der Frau Erzherzogin Sophie, so wie den Erzherzogen Franz und Johann, empfangen wurden und trafen bald nach 1 Uhr Mittags in Ischl ein.

Fürst Metternich wurde von des Königs Majestät gleich nach der Ankunft besucht, da er durch Unwohlsein an das Zimmer gefesselt ist, doch hofft er bis morgen soweit hergestellt zu sein, um Se. Majestät nach Wien begleiten zu können. Der König wird morgen früh ab⸗ reisen, von Ebersee Sich nach Gmunden übersetzen lassen, dann die Eisenbahn bis Linz benutzen und dort das Allerhöchstdenselben zur Disposition gestellte Dampfschiff besteigen.

Die hohen Reisenden erfreuen sich eines erwünschten Gesund⸗ heitszustandes, ungeachtet der nicht geringen Anstrengungen während der letzten Tage.

* Wien, 12. Aug. Se. Majestät der König von Preußen ist gestern Abend um Uhr nach einer äußerst angenehmen und glücklichen Fahrt auf der Donau in Nußdorf gelandet, von einer un⸗ glaublichen Menschenmenge mit lautem Jubel begrüßt und durch meh⸗ rere Glieder des Kaiserhauses empfangen worden.

Heut Vormittag bewillkommneten Se. Majestät der Kaiser und sämmtliche hier anwesende Erzherzoge u. s. w. Se. Majestät den Kö⸗ nig, welcher im preußischen Gesandtschafts⸗Hotel übernachtet hat. Der König begiebt sich sogleich nach Schönbrunn und bleibt dort bis zur Abreise, die wahrscheinlich den 15ten d. M. erfolgen wird.

Prag, 10. Aug. Die vom Gubernium herausgegebene Haus⸗ Ordnung für die Kattun⸗Fabriken ist selbst in den hiesigen Etablisse⸗ ments nur von Seiten der Fabrikherren angenommen worden; die Drucker aber haben selbe bisher nicht anerkannt und auch die zum Beweis ihrer Zustimmung verlangte Unterschreibung derselben verwei⸗ gert, mit gänzlicher Verkennung der offenbar großen Begünstigung, welche ihnen dieselbe gewährt, aus welcher Ursache aber auch die Be⸗ sitzer der großen Fabriken in Kosmanos, Reichstadt und böhmisch Leippa die ihnen freigestellte Annahme dieser Haus⸗Ordnung entschieden ab⸗ gelehnt haben. Die wesentlichsten Bestimmungen der 30 Paragraphen derselben enthalten Vorschriften über die Art der Aufnahme der Drucker und der Verzeichnung derselben in ein eigenes Stammbuch, das zur Bezeichnung der Person des Druckers, der Dauer seiner Beschäftigung und seines Verhaltens während derselben die geeigneten Rubriken enthält. Beiden Theilen, sowohl dem Fabrikherrn als den Arbeitern, wird eine achttägige Zeit zum Verlassen der Arbeit bemessen, die Auf⸗ kündigung derselben kann aber nur Sonnabends gegeben werden, außer wenn beide Theile über eine kürzere Zeit oder einen anderen Tag sich freiwillig einigen. Um die plötzliche Brodlosigkeit vieler Ar⸗ beiter und im Falle des Bedarfs auch den Austritt vieler Arbeiter zu ver⸗ hindern, soll der Fabrikherr nicht berechtigt sein, mehr als 10 Drucker in der Woche zu entlassen, wenn er deren bis 100 beschäftigt, wo eine grö⸗ ßere Anzahl besteht, dürfen nie mehr als 10 Ct. der Gesammtzahl in einer Woche entlassen werden; dasselbe Verhältuiß soll auch gelten, wenn umgekehrt die Drucker Aufkündigung ertheilen. Die aus Strafe we⸗ en Uebertretung der Hausordnung zu entlassenden Drucker werden

ei der erwähnten Anzahlbestimmung nicht mitgerechnet. Jede dieser Anordnung zuwiderlaufende Einstellung der Arbeit in kürzerer Zeit oder in größerer Zahl wird an den Fabrikanten oder Druckern, welche sich deren schuldig machen, bestraft. Fabrikanten, welche in anderen Fabriken beschäftigte Drucker ablocken, oder dieselben während dieser 8.eBazsehäse verabreichen, verfallen in eine Geldbuße von 100 Bestimmung des Arbeitslohnes muß dem freiwilligen 8 22 Hee Theile überlassen werden, und hat nicht durch e8- gre: wr Fnder Druckermeister, Kondern zwischen dem Fabrikherrn hesmei in 6 st zu geschehen. Der ausgemittelte Drucklohn muß

m Buche für die Uebergabe der zu bedruckenden Waare

zugleich mit dieser genau verzei 1 1 d zeichnet werden. Um bei neuen Druck⸗ mustern und Artikeln, od 6

n da wesce⸗ 8 er wo es sich sonst um Lohns⸗Ausmittelung

EZ nnöthige Streitigkeiten oder Verkürzungen eines sreiwiltge Gesen Theils zu vermeiden, ist, wo der Fabrikherr keine Drudermeicer dna mit dem Arbeiter selbst zu erzielen vermag, der jeder nach seiner noch zwei anderen Druckern beizuziehen, deren nen hat, welcher e Beurtheilung den Lohn für sich zu bezeich⸗ ste sind die Mamn ei übereinstimmender Meinun als gültig zu betrach⸗ 1— nungen verschieden, soist nach denselbennder Hurchschmet

zu ziehen, und wenn auch dieses Versahren zu keiner Einigung führt, so soll

darüber die Orts⸗Behörde muttelst mündlichen und kurzen Verfahrens ent⸗ scheiden. Wenn nach diesen Regeln eine Lohns⸗Aenderung vorgenom⸗ men wird, so ist der früher bestandene Lohn noch 8 Tage nach er⸗ hobener Beschwerde beizubehalten. Jeder Unfug bei der vorgeschrie⸗ benen Art der Auszahlung ist durch Strafandrohung untersagt. Den Buchhaltern wie den Druckermeistern ist jeder außer dem Fabriksge⸗ schäfte liegende Verkehr mit den Druckern strenge untersagt, und die⸗ selben werden mit angemessenen Strafen, selbst mit Dienstes⸗Ent⸗ lassung, geahndet werden, wenn sie sich in eine Abfindung, einen Han⸗ del, ein Geld⸗ oder sonstiges Geschäft mit dem Drucker einlassen. Bei eintretendem Mangel an Arbeit in der Fabrik müssen die Drucker, welche nach wöchentlicher Entlassung von 10 pCt. noch in der Fabrik verbleiben, stets mit so viel Arbeit versehen werden, daß Jeder derselben wenigstens den Netto⸗Betrag von 3 Fl. C. M. wöchentlich verdienen könne; hiervon machen nur jene Fälle eine Aus⸗ nahme, wo Elementar⸗Zufälle jede Arbeit hindern. Die Abzüge und Strafen für die von einem Drucker verdorbene Waare hat nur der Fabrikherr mit Zuziehung von zwei aus der Gesammtheit der Drucker Gewählten, zu bestimmen; gegen die auferlegte Strafe steht dem Betroffenen die Beschwerde bei der Ortsbehörde frei. Jede Störung der Arbeiten Anderer, das Wegbleiben aus der Arbeit, Trinkgelage in der Fabrik, und das Abhalten sogenannter blauer Montage außerhalb derselben, ist bei strenger Strafe verboten; der Fabrikherr ist bei sonstiger Strafe verpflichtet, jede Uebertretung dieses Verbots, nach einer in dem er⸗ sten Falle eintretenden und im Arbeits⸗ und Stammbuche vorzumerkenden, wenn fruchtlos gebliebenen Ermahnung, den Wiederholungsfall der

Ortsbehörde zur Bestrafung anzuzeigen; solche Uebertreter sind auch

zu sofortiger Entlassung aus der Arbeit geeignet. Der Fabrikherr oder der von ihm zu diesem Zwecke aufzustellende Bevollmächtigte wozu jedoch weder der Buchhalter, noch der Druckermeister gewählt werden dürfen hat gewisse Tage in der Woche zu bestimmen, um die Beschwerden der Drucker anzuhören und diesen längstens binnen 3 Tagen abzuhelfen oder in Gegenwart von Zeugen einen Bescheid darüber zu ertheilen. Geschieht dies nicht, oder findet sich der Be⸗ schwerdeführer mit dem erhaltenen Bescheide nicht klaglos gestellt, so steht ihm die Klage bei der Ortsbehörde frei, welche darüber das Nöthige verfügen wird. Während der Verhandlung über die Beschwerde darf der Drucker die Arbeit, bei sonstiger strenger Strafe, nicht aufgeben. Für Beschwerden, die alle Drucker einer Fabrik oder eine größere Anzahl derselben betreffen, ist die Wahl von geeigneten Ausschußmännern und zwar für die Zahl von 100 zwei und von jedem 100) noch Einer mehr vorgeschrieben, welche, so wie deren ebenfalls von den Druckern gewählten Stellvertreter, der Orts⸗Behörde anzuzeigen und dazu berufen sind, das Anliegen der Drucker mit Zuziehung des Druckermeisters und zweier Zeugen, die nicht Drucker sind, dem Fabrik⸗ herrn in der oben für einzelne Beschwerdeführer vorgezeichneten Art bescheiden und anständig vorzutragen; außer diesen Vertretern darf Niemand die Beschwerden mehrerer Drucker geltend machen, am wenigsten aber dürfen diese sich zusammenrotten, ihre Arbeit nieder⸗ legen, widrigenfalls die hieran Schuldigen als Ruhestörer bestraft würden. Jede Arbeits⸗Verweigerung während der Verhandlung über die Beschwerde ist der Fabrikherr verpflichtet, unverweilt der Behörde an⸗ zuzeigen; es wird dann die Angabe, daß andere Drucker die Fort⸗ setzung der Arbeit mit Drohungen untersagt hätten, weder als Ent⸗ schuldigungsgrund gelten, noch sonst beachtet, sondern vielmehr so lange für unwahr gehalten werden, bis die Bedrohten diejenigen Personen, welche ihnen gedroht haben, der Orts⸗Behörde pflicht⸗ mäßig anzeigen. Das Uebereinkommen zwischen dem von den Druckern gewählten Ausschusse und dem Fabrikherrn über Angelegen⸗ heiten der übrigen Drucker ist für Alle, die es betrifft, verbindlich; diese Ausschüsse sind auch für die Erhaltung der Ordnung und für das Betragen der Drucker innerhalb der Fabrik verantwortlich und verpflichtet, diejenigen, welche sich gesetzwidrig benehmen, der Behörde anzuzeigen. Jeder Einfluß auf die Lehrjungen ist den Druckern bei Strafe untersagt.

Außer den erwähnten Fällen, werden noch andere Verge⸗ hen gegen die Hausordnung nach fruchtloser Zurechtweisung und Vermerkung im Stammbuche, durch Entlassung aus der Arbeit, auch ohne Aufkündigung, jedoch nur mit Vorwissen der Behörde, bestraft. Aber auch die Verkürzung der Drucker und die Nichtbefolgung der vorbemerkten Regeln von Seiten des Fabrikherrn ziehen von der Ortsbehörde zu verhängende Strafen nach sich. Ohne Genehmigung der letzteren dürfen an dieser Hausordnung keine Aenderungen vor genommen werden.

Freie Stadt Krakau.

Krakau, 12. Aug. Vorgestern früh wurde in der israelitischen Synagoge am Kasimir⸗Platz ein feierlicher Gottesdienst abgehalten, um dem Höchsten für die Erhaltung des Lebens Sr. Majestät des Königs von Preußen zu danken. Nach Absingung einiger Psalmen hielt der Dr. der Medizin, Warschauer, eine Rede, die allen Zuhö⸗ rern zu wahrhafter Erbauung gereichte.

Von allen Seiten gehen Nachrichten ein, daß die verderbliche Neigung zum Branntweintrinken, besonders unter dem Landvolk, auf dem Gebiet der freien Stadt Krakau immer mehr ausgerottet wird. Die Wirthe müssen jetzt meilenweit nach Bier reisen, weil die Bauern von Branntwein nichts mehr wissen wollen. Sonst traf man des Sonntags und Montags in den Straßen von Krakau alle Augen⸗ blicke auf einen Betrunkenen, jetzt sieht man nichts mehr davon; Alles geht sicheren Schrittes und heiteren, aufgeweckten Muthes einher.

Frankreich.

Paris, 11. Aug. Kaum sind die beabsichtigten Handels Konzessionen bekannt geworden, welche Frankreich und Belgien sich gegenseitig machen wollen, so zeigt es sich schon, wie wenig letzteres Land auf einen ihm vortheilhaften Handelsvertrag mit ersterem zu rechnen hat, denn schon die jetzigen geringen Zugeständnissen von Seiten Frankreichs finden hier lebhafte Opposition. Das Journal des Débats hat dies wohl vorhergesehen, daher ist es nur zögernd mit der Anzeige von der projektirten Uebereinkunft hervorgetreten und würde wahrscheinlich noch damit zurückgehalten haben, wenn nicht die Presse durch ihre Veröffentlichungen eine ministerielle Erklärung hervorgerufen hätte. Hören wir nun, was das Organ des Ministeriums zur Empfehlung dieser gegenseitigen Konzessionen sagt, und wie dieselben von ande⸗ ren Seiten aufgenommen werden:

Journal des Débats. Wie man sieht, sind die Zugeständnisse, welche wir Belgien machen würden, dazu geeignet, die Entwickelung unserer industriellen Arbeiten zu fördern, indem sie allerdings zugleich den Absatz einiger der bedeutendsten belgischen Natur⸗Produkte bei uns erleichtern, na⸗ mentlich den Absatz der Steinkohlen Belgiens. Andererseits können die Zu geständnisse, welche jenes Land uns machen will, zwei unserer Haupt-Ma⸗ nufakturzweige begünstigen. Wir haben hier die vernünstige Grundlage zu einer Handels⸗Convention, eine Grundlage, welche hoffentlich umfassenderen Verträgen den Weg ebnen wird. Indem unsere Regierung eine Begün⸗ stigung unserer Wollgespinnste bewirkte, hat sie übrigens eine tiefe Kenntniß unserer vorzüglichsten Interessen bewiesen. Dieser Industriezweig ist bei uns in bedeutendem Fortschritt begriffen, und ungeachtet der Ver⸗ sügung Belgiens vom 13. Juli hat die Ausfuhr unserer Mousselins de Laine, Kasimire und Merinos nach Belgien schon einen bemerkenswerthen Auf schwung genommen. Der Moniteur Belge hat kürzlich mitgetheilt, daß sie sich in den vier ersten Monaten von 1844 auf 47,904 Kilogramm er⸗ hoben hat, während sie sich in denselben Monaten des Jahres 1843 nur

auf 38,395 Kilogramm belief. Die von England aus in Belgien einge⸗ führten gleichen Stoffe und schottischen Kaschemirs waren dagegen in der⸗ selben Zeit von 94,828 auf 45,820 Kilogramm gesunken.

Constitutionnel: Wir wollen heute die Klanseln eines Handels⸗ traltats zwischen Frankreich und Belgien, die man als Probe⸗Ballon aus⸗ sendet, nicht näher untersuchen, sondern nur den Charakter der Zugeständ⸗ nisse hervortreten lassen, welche Belgien an Frankreich machen will. Der Zoll auf unsere Steinkohlen, sagt man, soll von 33 auf 5 Centimes für den metrischen Centner herabgesetzt werden. Nun sind aber die Quantitäten Steinkohlen, welche wir nach Belgien ausführen, so unbedeutend, daß sie nicht einmal eine besondere Rubrik in der Tabelle des auswärtigen Handels einneh⸗ men. Dafür empfangen wir jährlich für 15 Mill. Fr. belgische Steinkohlen, d. h. statt Steinkohle auszuführen, führen wir beträchtliche Quantitäten ein. Belgien will ferner die Verordnung vom 14. Juli 1843 zurücknehmen, die den Zoll auf Wollen⸗Gespinnste und Gewebe so wie auf Mode⸗Artikel und künstliche Blumen, erhöhte. Man sehe, wie schlau! Belgien erhöht seine Tarise in Aussicht auf kommerzielle Unterhandlungen mit Frankreich, und sagt dann zu uns: Wenn ihr uns diesen und jenen Vortheil bewilligen wollt, so wollen wir zum alten Zustand der Dinge zurückkehren. Und das nennt man Konzessionen! Was eine noch größere Erhöhung des Zolls auf bedruckte Leinwand, mit Ausnahme der französischen, betrifft, so ist dieser Punkt wohl schwerlich schon fest beschlossen, und wir zweifeln, daß das brüsseler Kabinet einen solchen Beschluß annehmen möchte. Nach dem Plane, der hingeworfen ist, um das Terrain zu sondiren, würden wir für die belgischen Zugeständnisse die Zölle auf frische und trockene rohe Häute, auf rohen Marmor, auf Hopsen und Stein⸗ fohlen herabsetzen. Man sieht, daß auch diesmal alle Kosten der Ueber⸗ einkunft auf unserer Seite sein und daß wir allein die Zugeständnisse ma⸗ chen würden. Doch man kennt seit lange schon die Bedeutung solcher De⸗ monstrationen; sie haben gewöhnlich gar kein Resultat, und wenn es aus⸗ nahmsweise zu einem solchen kömmt, so kann man sicher sein, daß es zum Nachtheil irgend eines großen National⸗Interesses und ohne Nutzen für den sranzösischen Handel ist.

Commerce: Als wir neulich die traurigen Folgen des mit Belgien abgeschlossenen Traktats bezeichneten, ahneten wir nicht, daß unser Kabinet damit umgehe, eine neue Uebereinkunft mit der brüsseler Regierung zu un⸗ terhandeln. Die Lehre schien uns schon stark genug, um die Neigung zu Konzessionen zu mäßigen, die unsere Staatsmänner in unseren Verhältnissen zu Belgien stets geleitet hat. Indeß die Erfahrung, wir wollen nicht allein der Vergangenheit sagen, sondern selbst der Gegenwart, ist für sie verloren. Mag immerhin unsere Ackerbau⸗ und Gewerbe⸗Production gefährdet sein, was liegt ihnen daran. König Leopold kommt nach Paris, macht gehörigen Orts die Schwierigkeiten der Existenz seines kleinen Königreichs geltend, und die Familien⸗Rücksichten siegen über unsere National⸗Interessen. Ein neuer Handels⸗Vertrag soll zwischen den beiden Regierungen unterzeichnet werden. Das Blatt, welches die Bedingungen desselben veröffentlicht, stellt sie als vortheilhaft für uns dar; es behauptet, Belgien bewillige uns mehr, als es empfange, und es thue dies deshalb, weil es, zu uns sich wendend, an dem Zoll⸗Vereine, mit dem es sich jetzt in einem Tarifkriege befindet, sich habe rächen wollen. Wir theilen diese Ansicht durchaus nicht. Unserer Meinung nach, würde der neue Traktat nicht besser für uns sein, als der, welcher gegenwärtig besteht, er würde uns dem deutschen Zoll-Verein gegen⸗ über in eine üble Stellung versetzen, und die belgische Regierung fährt fort, das doppelte Spiel zu spielen, welches sie in ihren Beziehungen zu den Re⸗ gierungen von Paris und Berlin stets befolgt hat. Was uns an den Zu⸗ geständnissen, welche wir Belgien machen wollen, zunächst entgegentritt, ist, daß sie wieder unserem Ackerbau zur Last fallen würden, den unsere soge⸗ nannten Staatsmänner stets zu opfern bereit sind. Namentlich würden die Häute die Kosten dieser Convention zu tragen haben. Nun hat man aber nicht vergessen, daß schon in dem sardinischen Traktat die Haupt⸗Konzession, welche Piemont bewilligt wurde, das Schlachtvieh traf. Beide Ueberein⸗ künfte würden also der Viehzucht, d. h. dem wesentlichsten Grund⸗Element jedes Ackerbau⸗Systems, zum Schaden gereichen. Braucht daran erinnert zu werden, daß unsere Einfuhr an Vieh aller Art sich auf 110 Millionen Fr. beläuft, während wir nur für 16 Millionen ausführen, so daß sich eine Bilanz von 94 Millionen zu Gunsten des Auslandes ergiebt. Und sieht man nicht, daß die Herabsetzung des Zolls von den Häuten dem Ziel wider⸗ strebt, welches wir vor allen verfolgen müssen, der Verminderung der Fleisch⸗ Preise? Denn natürlich muß der Züchter einen genügenden Ertrag von seinem Gewerbe erlangen; bringt man also den Werth des einen seiner Produkte herab, so muß er, um zu seinem Verdienst zu kommen, die anderen Produkte desto theurer verkaufen; folglich wird das Fleisch die Preisver⸗ minderung der Häute aufwiegen müssen. Dazu kömmt, daß das an Bel⸗ gien gemachte Zugeständniß auf die Einfuhr der Häute nicht verfehlen würde, einem bedeutenden Schleichhandel Thür und Thor zu öffnen. Ver⸗ gebens wird man Ursprungs⸗Zeugnisse verlangen. Nichts leichter im Han⸗ delsverkehr, als sich dergleichen zu verschaffen. Es werden daher eigentlich die Häute von überall her über die belgische Gränze einpassiren fönnen. Nicht nur unser Ackerbau wird darunter leiden, auch unsere Schifffahrt; der Schleichhandel zu Lande wird mit unserem Seehandel konkurriren und bis auf unseren Handel mit dem La Plata seinen Einfluß erstrecken. Betrach⸗ ten wir nun die anderen Konzessionen, die wir Belgien machen, und die Gegenbewilligungen desselben. Es schlägt vor, den Zoll wiederherzustellen, den es vor einem Jahre von unseren leichten Wollen⸗Geweben erhob, und den jetzigen Tarif in Bezng auf unsere bedruckten Baumwollen⸗ zeuge beizubehalten. Das heißt, es bewilligt uns nichts als negative Vor⸗ theile. Unsere Produkte sollen unter der Herrschaft derselben Gesetzgebung bleiben. Und das will man uns in Anrechnung bringen! Wenn aber unsere Regierung sich eifriger unserer Handels⸗Angelegenheiten angenommen hätte, würde sie dann nicht schon die Tarif⸗Erhöhung auf unsere Wollen⸗ stoffe mit irgend einer der Repressalien erwiedert haben, wodurch die brüsseler Regierung genöthigt worden wäre, einen unseren Interessen zuwiderlaufenden Beschluß zurückzunehmen? Nun jedoch, da unser Ministerium nicht den Muth gehabt, seinerseits mit Härte aufzutreten, schlägt man uns die Zurück⸗ nahme dieser Maßregel als eine Gunst vor! Noch mehr, man droht uns mit Verdoppelung der Zölle auf unsere bedruckten Baumwollenzeuge, wenn wir die Beibehaltung des jetzigen Satzes dieser Zölle nicht durch ein neues Zugeständniß erkaufen! Ist das nicht völliger Hohn? Wenn Belgien auch mit Frankreich in kommerzielle Feind⸗ schaft treten will, immerhin; wir fürchten den Kampf nicht; wenn es die Zölle auf unsere Wollengewebe, auf unsere bedruckten Baumwollenzeuge erhöhen will, so werden wir mit Repressalien gegen seine Leinewand, seine Steinkohlen, sein Eisen antworten, deren Einfuhr auf unseren nördlichen Gränzen nur zu rasch zunimmt. Vergißt es, daß sein erster Traktat noch nicht die legislative Genehmigung erhalten hat, und daß es von den Kam⸗ mern abhängt, ihn zu annulliren? Muß man es erst daran erinnern, daß wir es um so mehr in unserer Gewalt haben, als seine Ausfuhr nach Frankreich den doppelten Werth unserer Einfuhr in Belgien beträgt? Doch wenn diese neue Uebereinkunft uns als ein Uebel erscheint, so ist es nicht nur um ihrer direkten Folgen, sondern auch um deren willen, welche sie indirekt nach sich ziehen kann. Wenn zwei Nationen einen Handelsvertrag mit ein⸗ ander abschließen, kommen sie immer in die Lage, dieses oder jenes nicht in diesen Traktat eingeschlossene Land unzufrieden zu machen und Revpressalien zu veranlassen, die oft ihrer Industrie größeren Schaden zufügen, als die Vortheile aufzuwiegen im Stande sind, welche sie sich gegenseitig sichern wollen. So antwortete Deutschland, indem es den ersten französisch⸗belgi⸗ schen Traktat als feindlich für seine Interessen betrachtete, Frankreich damit, daß es die Artikel der pariser Industrie belastete, und kürzlich Belgien da⸗ mit, daß es den Zoll auf dessen Eisen erhöhte. Ist nun nicht zu fürchten, daß die neue Handels⸗Convention uns eine ähnliche Begegnung zuziehen werde? Gesetzt selbst, wir hätten von Seiten Belgiens etwas zu gewinnen riskiren wir nicht, weit mehr von Seiten des Zollvereins zu verlie⸗ ren? Und das ist keine leere Hyopothese. Es sind Artikel in dem neuen Traktat, die der deutsche Zoll⸗Verein sehr wahrscheinlich mit Mißfallen aufnehmen wird. Produzirt der⸗ selbe nicht mehrere der Gegenstände, die in unserer obigen Aufzählung vor⸗ kommen? Sucht er nicht ebenfalls Absatzwege für seine animalischen Pro⸗ dukte, und wird er nicht die den belgischen Häuten bewilligte Vergünstigung im Grunde als zu seinem Nachtheil gerei⸗ chend ansehen? Wenn belgische Steinkohlen über unsere Nordost Gränze eingehen, so ist die Einfuhr preußischer Steinkohlen noch be⸗ deutender. Es sind in der That die Kohlen von Saarbrücken, welche die⸗ sen Theil von Frankreich versorgen; denkt man etwa, daß Preußen es mit freundlichen Blicken ansieht, wenn seine Steinkohlen mit doppelt so hohem

8 . Zolle belastet sind als die belgischen? Man dürfte also gar nicht erstaunen, wenn der Zoll⸗Verein sich über diese neue Convention unzufrieden zeigte und mit einer gegen unseren Handel gerichteten Maßregel antwortete. Hat das Ministerium wohl diese Seite der Frage hinreichend erwogen? Ist es in unserem Interesse, mit Belgien gemeinschaftliche Sache zu machen? Sollen wir zu Belgiens größtem Vortheil unsererseits uns auch geradezu in einen Zollkrieg mit dem deutschen Verein begeben? Wollen wir, um auf einem kleinen Markte von 4 Millionen Einwohnern unbedeutende Vergün⸗ stigungen zu erlangen, uns einen Markt von 25 Millionen verschließen? Envlich, was wir kaum begreifen können, ist der Umstand, daß die Regie⸗ rung, wenn sie einen neuen Handels⸗Vergleich mit Belgien abschlösse, diesen durch eine bloße Verordnung in Kraft zu setzen wagen sollte. Die Kom⸗ nission des Zollgesetz⸗Entwurfs hat sich deutlich genug über den ersten Traktat ausgesprochen. Es hieße dies, ihren Vermerkungen spotten, wenn

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man die neue Convention in Ausführung bringen wollte, ohne die legisla⸗

tive Sanction abzuwarten. Die parlamentarische Gewalt wäre dann völlig zu Schanden gemacht; ihre Mission in Zollsachen würde sich auf das Ge⸗ schäft des Einregistrirens zurückgeführt sehen; genug, es wäre ein systema⸗ ischer Umsturz der ersten constitutionellen Prinzipien.

Die Independance belge hatte die Mittheilungen der pa⸗ riser Presse in Betreff dieser Handels⸗Uebereinkunft, auf Grund von

Privat⸗Erkundigungen, die jenes Blatt in Belgien darüber eingezogen, durchaus in Zweifel gestellt; das französische Blatt antwortet ihr aber, es beweise dies nur, daß sie schlecht unterrichtet seiz sie werde binnen 14 Tagen sich genöthigt sehen, selbst die Richtigkeit der von Paris ausgegangenen Veröffentlichungen anzuerkennen.

Das Dampfboot „Acheron“, welches am 4. August von Oran abgegangen war, traf am 7ten d. mit Depeschen für die Regierung auf der Rhede von Toulon ein. Es brachte die Nachricht mit, daß

Marschall Bugeaud an den Prinzen von Joinville den Befehl abge⸗ fertigt habe, Tanger und Mogador nach Ablauf der in dem Ultima⸗ tum anberaumten Frist zu besetzen. Seinerseits schickte der Marschall sich an, an der Spitze der aus 14 15,000 Mann bestehenden Ex⸗ peditions⸗Armee die Offensive zu ergreifen. Auch erfuhr man, daß eine telegraphische Depesche nach Toulon den Befehl zur unverzügli⸗ chen Abfahrt der Linienschiffe „Ocean“, „Inflexible“ und „Neptun“ überbracht habe. Diese Schiffe sollten am Sten unter Segel gehen. Ihre Bestimmung kennt man nicht, doch glaubte man, daß sie sich nach Tanger begeben würden. Dazu kömmt, daß der Vice⸗Admiral Lasusse, der schon einmal an den Küsten der Barbarei kommandirt hat, von Paris abgereist ist und das Gerücht ihm den Oberbefehl über die in der Meerenge von Gibraltar zu ver⸗ einigende französische Seemacht zuertheilt. Alle diese Befehle bezie⸗ hen sich freilich auf den Stand der Dinge vor der gestern publizirten, vom „Gregeois“ überbrachten Friedens⸗Depesche, man zwei⸗ felt aber, ob um einer Nachricht willen, die noch alle mög⸗ lichen Wechselfälle in sich schließt, jene Maßregeln rückgängig ge macht werden dürften. Die gestrige Depesche hat überhaupt wenig beruhigend gewirkt. An der Börse namentlich, wo zwar die erste Kunde von der friedlichen Stimmung des Sultans von Marokko die Fonds etwas in die Höhe trieb, fielen die Course wieder, als man erfuhr, daß noch von keiner Annahme des französischen Ultimatums die Rede sei, sondern nur von Unterhandlungen, welche sich sehr in die Länge ziehen könnten. Mit Besorgniß betrachtet man die von England in dieser Sache angenommene Stellung: erstens, daß ein englisches Geschwader auf der Rhede von Tanger erschien, wiewohl dasselbe sich auf die Vorstellungen des Prinzen von Joinville wieder entfernte; dann, daß das Linienschiff „Albion“ dorthin zurückkehrte, als die französische Flotte von Tanger hinweg war; endlich, daß der Admiral Owen, nach Briefen aus Gibraltar vom 30. Juli, im Begriff stand, mit seinem Linienschiff „Formidable“ nach Tanger abzugehen, angeb⸗ lich, um den bei der englischen Gesandtschaft attachirten Sohn Sir R. Peel's dahin zu bringen. Sollte es noch zum Kriege mit Ma rokfko kommen, so würden, wie schon früher bemerklich gemacht wor⸗ den, die Operationen zur See jedenfalls die leichteren sein, aber gerade hier scheint man am meisten Hemmnisse von Seiten Englands zu befürchten. Zur Verstärkung der Flotte des Prinzen von Join⸗ ville sollen von Brest auch noch drei Kanonen⸗Briggs, die „Alouette“, „Tactique“ und „Vigie“ abgehen, die man anfangs nach dem Senegal bestimmt glaubte. Der Capitain Bouet, der die Küsten von Afrika genau kennt, soll besonders zur Absendung dieser nicht tief im Wasser gehenden Fahrzeuge gerathen haben. Was nun die Land⸗Operationen betrifft, so soll zwar die Provinz Oran auf drei Monate mit Lebens⸗ mitteln für 30,000 Mann versehen und namentlich Tlemsen und Lalla Magrnia tüchtig verproviantirt sein, aber dessenungeachtet scheint eine Expedition gegen Fez, wegen der großen Entfernung dieses Orts von der Gränze, unausführbar. Nach den zuverlässigsten Angaben sind von Fez nach Tezza 42 und von Fez nach Lalla Magrnia 100 Stun⸗ den Weges. Im Jahre 1805 bereiste der gelehrte Aly Bey diese Route mit allen nöthigen Instrumenten, um die Breiten zu bestim⸗ men, die Temperatur und Sonnenhöhe zu ermitteln und astronomische Beobachtungen anzustellen. In seinem Gefolge befand sich ein kleiner Trupp Reiterei, und es wurden ihm vom Kaiser von Marokko alle mögliche Erleichterungen gewährt. Aly Bey brauchte acht Tage, um zu Pferde von Fez nach ÜUschda zu gelangen, 3 Tage von Fez nach Tezza und 5 Tage von Tezza nach Uschda. Auf seiner ganzen Reise traf er weiter keine Stadt als Tezza, welche 11,000 Einwohner hatte. Von den acht Tagemärschen gingen drei durch Wüsten. Eine Armee würde zu dieser Strecke mindestens 18 Tage Zeit brauchen und sich wenigstens auf 45 Tage mit Proviant versehen, also, wenn sie 20,000 Mann stark wäre, eine ungeheure Zahl von Lastthieren mit sich führen müssen, die aber nur in der kurzen Jahreszeit, wo das Getraide auf dem Halm steht, im Monat Mai, hinreichende Nahrung für sich finden und, wenn sie ihr eigenes Futter für die ganze Zeit, etwa 120 Kilogramm Gerste ein jeder Maulesel, zu tragen hätten, von gar keinem Nutzen für die Armee sein würden.

Durch Königliche Verordnung vom gestrigen Datum ist Herr Jaubin, Mitglied des Admiralitäts⸗Conseils und Direktor der Cen⸗ tral⸗Kontrole dieses Departements, zum Unter⸗Staats⸗Secretair des Ministeriums der Marine und der Kolonieen ernannt worden.

Herr Hennequin, Privat⸗Secretair des Herrn Guizot ist, wie, es heißt, mit Depeschen und Instructionen in Bezug auf die otahei⸗ tische Angelegenheit, nach London abgereist.

Der Marquis de Dalmatie, französischer Gesandter am preußi⸗ schen Hofe, hat Paris verlassen, um sich wieder auf seinen Posten in Berlin zu begeben. Dagegen ist der französische Gesandte in Bayern, Baron von Bourgoing, hier eingetroffen.

Der Constitutionnel eröffnet sein heutiges Blatt mit der Anzeige, daß er am 15. März, als derselbe zur Versteigerung kam, 3428 Abonnenten gehabt, wogegen er am 1. August, also nach Be⸗ giin des „ewigen Juden“ im Feuilleton, 16,120 Exemplare abgesetzt

abe.

*. Paris, 11. Aug. Aus Cadix vom 1. August erfährt man, daß die französische Flotte unter dem Prinzen von Joinville schon am 30. Juli von dort nach den Gewässern von Tanger abge⸗ segelt war, und in der Cronica de Gibraltar vom 31. Juli liest man Folgendes: „Durch das gestern von Tanger abgegangene Dampfschiff „Veloce“ haben wir Nachricht, daß der Kaiser von Ma⸗ rokko, der englische General⸗Konsul Herr Hay und der Kaiserliche Minister Ben Dris am 20sten nach Marokko zurückgekommen waren

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8 8 und in den letzten Tagen den lebhaftesten Verkehr mit einander pflo⸗ gen. Am Lyosten herrschte vollkommene Ruhe in Tanger und Mogador. Diese günstigen Nachrichten geben die Hoffnung, daß die ma⸗ rokkanische Frage auf gütlichem Wege wird beigelegt werden. Der Prinz von Joinville war am Bord des „Pluton“, gefolgt von den übrigen Schiffen seiner Flotte, zu Tanger angekommen (am 30sten). Der Konsul der Vereinigten Staaten hat Tanger nicht verlassen. Der englische Vice⸗Konsul befindet sich mit seiner Gemahlin am Bord des Kriegsschiffes „Albion“, unterhält aber tägliche Verbindung mit jener Stadt. Die Gärten der Konsulathäuser außerhalb der Stadt haben einige Verwüstungen erlitten; im Innern von Tanger aber scheinen weder Personen, noch Eigenthum der Europäer angegriffen worden zu sein. Die maurischen Behörden geben sich alle Mühe, die Ord⸗ nung aufrecht zu halten. Der Prinz Oskar, Admiral der Seemacht von Schweden und Norwegen, wurde (zu Gibraltar) von den Be⸗ hörden Ihrer britischen Majestät sehr ausgezeichnet. Er ist ein junger Prinz, der die größten Hoffnungen gewährt und durch die schönsten Eigenschaften und eine große Intelligenz sich auszeichnet.“

Die französischen Bäder sind in diesem Jahre sehr zahlreich be⸗ sucht, besonders seit die Arbeiten in der Kammer geschlossen sind. In Vichy zählt man bereits 4000 Kurgäste, darunter den Minister des Han⸗ dels, Herrn Cunin⸗Gridaine, und Herrn Thiers mit seiner Familie. Auch zu Neris herrscht große Lebhaftigkeit, dort befindet sich in diesem Au⸗ genblicke Herr Hebert, der General⸗Prokurator am Königl. Gerichts⸗ hofe von Paris. Marschall Sebastiani ist dieses Jahr nach Baden⸗ Baden gegangen, und Graf Molé wird nächsten Montag nach Plom⸗ bieres abreisen. In Vichy endet die Saison gewöhnlich mit dem 15. September, nachdem sie am 15. Mai begonnen hat. Dort be⸗ findet sich auch der Graf von Argout, Gouverneur der Bank von Frankreich, den man gewöhnlich in Gesellschaft des Herrn Thiers sieht. Vichy ist durch seine Heilquellen eine reiche Stadt geworden, die Ge⸗ gend an sich bietet aber, verglichen mit unseren herrlichen deutschen Badeorten, nur wenig Reize, und auch die Stadt, mit ihren engen, winklichten Straßen, einen nichts weniger als freundlichen Anblick.

X Paris, 11. Aug. Die friedliche Wendung, welche die ma rolkanische Angelegenheit genommen hat, ist, allem Anscheine nach, hauptsächlich der Ausdauer und der Energie zu verdanken, mit welcher der britische General⸗Konsul, Herr Drummond Hay, seine vermittelnde Sendung am marokkanischen Hofe verfolgt hat. Was aber auch das Ergebniß der englischen und französischen Negociationen sei, man zwei⸗ felt allgemein, daß der Friede mit Marokko dadurch auf die Dauer gesichert werden könne. Alle Nachrichten aus Afrika stimmen dahin überein, daß die Macht Muley Abd el Rhaman's nicht ausreiche, um die Vollziehung der Versprechungen zu verbürgen, welche Frankreich von ihm verlangt, und daß der Einfluß Abd el Kader's auf einen großen Theil der marokkanischen Stämme jeden Augenblick den Wie⸗ derausbruch des Krieges herbeizuführen im Stande sei.

Obgleich die englischen Parlaments⸗Redner und die englischen Zeitungen seit ein paar Tagen ihre frühere herbe Sprache über die otaheitischen Ereignisse einigermaßen gemildert haben, so sind doch die augenscheinlichen Schwierigkeiten einer Verständigung des briti⸗ schen und des französischen Kabinets über jene Vorfälle noch keines⸗ weges geringer geworden. Die Organe der britischen Regierung und die britischen Minister selbst bestehen in ihren Erklärungen beharrlich darauf, daß England eine Genugthuung von Frankreich zu fordern habe, während im Kabinet der Tuilerieen, wie mit Gewißheit ver⸗ sichert werden darf, die Ansicht vorwaltet, daß das Verfahren der französischen Behörden auf Otaheiti der Sache nach ein völlig recht⸗ mäßiges gewesen sei, und daß die französische Politik den Zumuthun⸗ gen der englischen diesmal kein Haarbreit nachgeben könne. Es steht nun freilich zu hoffen, daß die Zeit Mittel zur Ausgleichung dieses Zwiespalts mit sich bringen werde, bis jetzt aber ist derselbe noch eben so schroff als je.

Der Kolonialrath von Guadeloupe, der vor einigen Wochen zu⸗ sammengetreten ist, hat seine Sitzung auch diesmal wieder mit einer sehr förmlichen Protestation gegen jeden Gedanken an Aufhebung der Sklaverei eröffnet. Es ist im höchsten Grade peinlich, zu hören, wie diese Leute sich auf die „ewigen Grundsätze der Gerechtigkeit“ und auf die „unveräußerlichen Rechte des französischen Bürgers“ berufen, um eine Institution zu vertheidigen, welche unter allen mit Recht und Gerechtigkeit, mit Menschlichkeit, Pflicht und Ehre in dem allerempö⸗ rendsten Widerspruche steht. Die Kolonisten haben indessen jetzt we⸗ nigstens so viel Schaamgefühl, die Sache, die sie verfechten, nicht mehr bei ihrem Namen zu nennen. Seit Jahren würde man in allen ähnlichen Dokumenten vergebens das Wort „Sklaverei“ suchen. Es ist nur die Rede von „Kolonial⸗Einrichtungen“, von der „beson⸗ deren Organisation der Arbeit in den Kolonieen“ und was dergleichen Euphemismen mehr sind. Diese Umgehung des wahren Wortes ist nicht bedeutungslos, sie ist vielmehr ein neuer Beweis dafür, daß die Zeit reif ist für eine Reform, bei deren längerer Verzögerung die französische National⸗Ehre auf dem Spiele steht, und zu deren Voll⸗

bringung es nur eines ernstlichen Entschlusses der Regierung bedarf.

Großbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 9. August. (Schluß.) Die Erwiederung des Premier⸗Ministers auf die Reden der drei Oppositions⸗Mitglieder, der Herren Sheil, Wyse und Lord John Russell, berührte, unter Belobung des Geistes, in welchem der Letz⸗ tere sich über die Lage der Dinge ausgesprochen, nach einander die einzelnen von jenen erörterten Punkte. Was Lord Russell von den Nachtheilen gesagt hatte, welche die lange Dauer der Parlaments⸗ Session und die Art, wie die Geschäfte im Parlamente geführt zu werden pflegen, mit sich bringen, erkannte Sir R. Peel au, äußerte indeß die Ansicht, daß die Uebelstände zu tief in der Natur der Ver⸗ hältnisse begründet seien, als daß eine Abhülfe stattfinden könne. Auch stimmte er mit Lord Russell darin überein, daß der Zustand der ar⸗ beitenden Klassen dringend die Aufmerksamkeit der Regierung in An⸗ spruch nehmen müsse, aber er verwahrte sich im voraus ge⸗ gen jeden etwanigen Versuch, diese Frage zum Gegenstande der Berathungen im General⸗Comité des Hauses zu machen, weil dadurch nur unter der arbeitenden Klasse Hoffnungen erregt werden würden, welchen das Resultat der Berathungen unmöglich entsprechen könne. Daß Lord Russell in seinen Bemerkungen über den Zustand des Landes sich der Aufzählung und Kritik der einzelnen im Laufe der Session angenommenen und verworfenen Maßregeln enthalten habe, sei dem Prinzipe nach zu loben, doch wolle er (der Minister) es über⸗ nehmen, den Beweis zu liefern, daß, wenngleich allerdings nicht alle von der Regierung eingebrachten Maßregeln angenommen und andere von ihr selbst wieder zurückgenommen worden seien, doch eine so be⸗ deutende Anzahl wichtiger Bills Gesetzeskraft erhalten habe, daß man die gegenwärtige Session für eine der fruchtbarsten, welche seit langer Zeit stattgefunden, halten müsse.

„Vor allen Dingen“, sprach Sir R. Peel, um diese Behauptung zu rechtfertigen, „muß ich der neuen Armen⸗Bill erwähnen, einer Bill, welche mein sehr ehrenwerther Freund (Sir James Graham) mit der größten Um⸗ sicht und Mäßigung durchgebracht hat, so daß selbst die Opposition einer Maßregel Beifall spenden mußte, welche sie anfangs geneigt war, zu miß⸗ billigen. Sodann ist eine Bill durchgegangen, welche die Stunden der Fabrik⸗Arbeit in vier großen Industriezweigen dieses Landes regulirt. In finanzieller Hinsicht ist die größte Finanz⸗Speration, welche jemals in die⸗

11“ 1 8 2. sem Lande stattgefunden hat, im Laufe dieser Session zu einem glücklichen

Resultate gediehen. Die 3 ½proc. Stocks haben eine Zins⸗Reduction erfah⸗ ren, und der Grund zu einer jährlichen Ersparniß von 1,240,000 Pfd. ist damit gelegt worden, welche gegenwärtig durch Steuern vom Volke erhoben werden. Diese Maßregel konnte durchgeführt werden in Folge der günstigen Lage des öffentlichen Kredits und des im Lande herrschenden Vertrauens. Es ist der gerechte Lohn, den wir für die Ehrlichkeit des Staats empfangen (hört, hört!), es ist die chrenhafte Oekonomie, welche ein ehrliches Land befolgt. Wenn wir die Ansprüche der Staatsgläubiger zurückgewiesen hätten, so würden wir viel⸗ leicht in unehrenhafter Weise 300 bis 400,000 Pfd. erspart haben; doch da wir den Grundsatz einmal annehmen, der auf Staaten wie auf In⸗ dividuen dieselbe Anwendung findet, daß nämlich Ehrlichkeit die beste Politik ist (lauter Ruf: hört, hört!), so können wir uns zu unserer jetzigen ehrlichen und doch auch beträchtlichen Ersparniß Glück wünschen. Möchten doch andere Nationen sich an uns ein Beispiel nehmen. (Beifall.) Ferner ist in Hinsicht des Geld⸗Umlaufs eine Bill durchgegangen, welche, wie wir hoffen, den Geldverkehr dieses Landes 3f eine gesunde Basis stellen wird die Bankbill. Sie hat die Billigung des Hauses und bereits Gesetzeskraft erhalten. Doch beanspruche ich nicht das ausschließliche Verdienst dieser Maßregel für die Regierung. Einige ehrenwerthe Mitglie⸗ der, welche sie anfangs unterstützten, waren geneigt, aus Partei⸗Rücksichten und um die Gunst mächtiger Parteien im Lande zu gewinnen, sie in ihrem Fortgange zu hindern, und so ist es gekommen, daß diese Bill zur Sicherung des Umsatzes des Papiergeldes in Geld durch die eifrige Unterstützung eines großen Theils unserer politischen Gegner zum Gesetze ward. (Hört, hört0) In genauer Verbindung mit dieser Maßregel steht auch die Bill zur künf⸗ tigen Regulirung des Privat⸗Actien⸗Bankwesens. Unter den anderen Maßregeln, welche in dieser Session durchgegangen sind, erwähne ich haupt⸗ sächlich die Bill über insolvente Schuldner, welche den Schuld⸗Arrest für alle Summen unter 20 Pfund abschafft, die Bill über die Dissenter⸗Kapellen, welche die kirchlichen Vermögens⸗Rechte der Dissenter⸗Gemeinden sichert, und durch welche wir den Grundsatz, gegen alle Unterthanen ohne Aus⸗ nahme gerecht zu sein, trotz alles Widerstandes geltend gemacht haben, ferner die Bill wegen Legalisirung der gemischten Presbyterianer-Ehen in Irland, endlich die Bill über die Verwaltung der milden Stiftungen in Irland, welche den bisherigen parteiischen Grundsatz, die Katholiken von dem Verwaltungs⸗Nathe auszuschließen, aufgiebt und Protestanten und Katholiken in gleicher Anzahl zuläßt.“

Nachdem der Minister also die parlamentarische Thätigkeit der Regierung geschildert, erklärte er, daß keine Session seit den letzten 10 Jahren sich mit der gegenwärtigen vergleichen könne, und daß das Ministerium keine Kritik zu scheuen habe. Lord Russell habe deshalb auch wohlweislich seinen Tadel gegen das Ministerium nicht darauf begründet, sondern durch Umstände zu motiviren gesucht, welche nicht auf diese Thätigkeit sich beziehen, nämlich durch das Verfahren der Regierung im O'Connellschen Prozesse; er habe es getadelt, daß die Regierung plötzlich die bis dahin nicht gerügten Repeal⸗Versammlun⸗ gen zum Gegenstande eines Staats⸗Prozesses gemacht, besonders aber, daß die Anklage auf das Verbrechen der conspiracy begründet worden sei. Diesen letzten Vorwurf sah der Minister dadurch zur Genüge widerlegt, daß der Gerichtshof der Queens⸗Bench mit Stimmenmehrheit das schuldge⸗ gebene Verbrechen unter dem Begriff der conspiracy subsumirt habe, und auf den ersten konnte er seiner Ansicht nach keine Antwort ertheilen, da die Personen, O'Connell und seine Freunde, deren Verfahren er als den Grund zu dem Einschreiten der Regierung erörtern müsse, nicht gegenwärtig, also nicht in der Verfassung wären, sich zu ver⸗ antworten. Aber das versichere er, daß die Regierung dabei nicht die Absicht gehabt habe, der Repeal⸗Partei eine Falle zu stellen, ebenso wie er die Insinuation mit Unwillen zurückwies, als könne per⸗ sönliche Rachsucht das Motiv der gerichtlichen Verfolgung gewesen sein. Ueber die Andeutungen, welche sich auf die gehoffte Ausübung des Königl. Begnadigungsrechtes beziehen, glaubte Sir R. Peel, wie er sagte, und was vom Hause mit Beifall aufgenommen wurde, das entschiedenste Stillschweigen beobachten zu müssen. Nur so viel könne er erklären, daß der Prozeß in allen seinen Theilen auf eine durch⸗ 8 aus unparteiische und gerechte Weise geführt worden sei, und daß daher die Ausübung des Begnadigungsrechtes wenigstens nicht als eine Nothwendigkeit erscheinen könne, um begangenes Unrecht wieder gut zu machen. Hieran knüpfte der Mini⸗ ster die Erklärung, weshalb das Parlament in so ungewöhnlicher Form nach Beendigung seiner Geschäfte vertagt werde, welche Er⸗ klärung als das Hauptresultat der Debatte betrachtet werden kann, insofern der gestellte Antrag, bis zum 5. September die Sitzungen auszusetzen, dadurch motivirt wird.“ Herr Sheil hatte den Zustand Irlands in Folge der Gefangenhaltung O'Connell’s als sehr bedroh lich England gegenüber geschildert und aus diesem Zustande den Schluß gezogen, daß die Regierung in Besorgniß über die möglichen Folgen der dortigen Erbitterung des Volkes, und zurückschreckend vor der Verantwortlichkeit der im anderen Falle über ein Jahr sich ausdehnenden Gefangenschaft O'Connell's, der am Ende dennoch freigesprochen werden könnte, sich zur Entscheidung seiner Sache noch in dieser Session ent⸗ schlossen, also gleichsam gezwungen durch den Zustand Irlands die vierwöchentliche Vertagung des Parlaments beantragt habe. Einen solchen Grund stellte Sir R. Peel entschieden in Abrede, zeigte, daß allerdings der Prozeß O'Connell's die Vertagung veranlaßt, daß dies aber aus sehr natürlichen Ursachen zu erklären sei. Die Worte des Ministers verdienen hervorgehoben zu werden, da die Vertagung des Parlaments bei den gegenwärtigen Verhältnissen leicht aus falschen Gründen erklärt werden dürfte:

„Der sehr ehrenwerthe Herr (Sheil) hat behauptet, daß die Regierung eine Vertagung des Parlaments anstatt der üblichen Prorogation beschlossen habe in Folge der gegenwärtigen Lage Irlands. Das ist nicht ganz der Fall. Der sehr ehrenwerthe Herr weiß, daß Umstände obwalten, auf die ich wohl weiter nicht näher einzugehen brauche, welche die Vertagung einer Prorogation vorziehen lassen. Die Richter können nicht eher ihr Urtheil über das Writ of error abgeben, als bis zu Ende August, in Folge ihrer nothwendigen Abwesenheit während der Rundreisen. Da es möglich wäre, daß die Entscheidung des höchsten Tribunals, des Appellationshofes, zu Gunsten der persönlich bei diesem Urtheile betheiligten Parteien ausfallen könnte, so war es Recht, daß die Regierung diesen Punkt bei Entscheidung der Vertagungs⸗ oder Prorogations⸗Frage in Betracht ziehen mußte. Ich würde es sehr beklagen, wenn die Regierung irgend einen Weg eingeschla⸗ gen hätte, welcher den Parteien den Genuß der vollen Wohlthat jener Er⸗ oͤrterung, wie sie auch ausfallen mochte, entzogen haben würde. Obgleich demnach die Regierung sich für die Vertagung nicht in Folge des gegen⸗ wärtigen Zustandes Irlands entschieden hat, so war immer jener Umstand, den ich angeführt, hinreichend, den Weg zu rechtfertigen, welchen sie ein⸗ geschlagen hat.“

Zum Schluß suchte der Minister den Vorwurf zu widerlegen, als wende das Ministerium einer Verbesserung der Zustände in Ir⸗ land keine Aufmerksamkeit zu. Er erwähnte zu dem Behufe insbe⸗ sondere der Einsetzung der Kommission zur Untersuchung der Ver⸗ hältnisse zwischen den Grundherren und Pächtern, versprach unter An⸗ derem für die nächste Session ein Gesetz, welches bestimmt ist, den akademischen Unterricht in Irland den Laien allgemeiner zugänglich zu machen und erklärte im Allgemeinen, daß die Regierung das Prinzip zum Grunde lege, Irland in Betreff seiner bürgerlichen und politischen Rechte so viel als möglich Großbritanien gleichzustellen. Sir Robert Peel wies sodann noch kurz darauf hin, wie sehr sich die Lage des Landes während seiner jetzt dreijährigen Amtsführung im Allgemeinen und besonders in finanzieller Hinsicht gebessert habe. Dem stimmte, nachdem Herr Bellew wenige Worte zu Gunsten der Freilassung O'Connell's gesprochen hatte, Herr Hume bei, äußerte sich auch günstig über den neuerdings in der irländischen Politik des Ministe⸗ riums vorherrschenden versöhnlicheren Geist, erklärte aber auf da

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