nbebetriebes unbedingt aufzuheben und unter vorausgesehter der Bedingung des Grundbesitzes die Ernst aung des Werthes des Letzteren, wie von der Stadt Danzig gewünscht wird, zu befürworten, weil ein gewisses Vermögen von den Stände⸗Abgeordneten in allen Ländern gefordert werde, auch in mehrfacher Hinsicht an und für sich nothwendig sei und die Werthsverträge, welche das Gesetz vom 1. Juli 1823 für das Be⸗ sitzthum der Abgeordneten der Städte bestimme, durchaus nicht zu hoch erschienen. Dagegen sane der Vorschlag allgemeinen Beifall, sich dafür auszusprechen, daß die Dauer des Grundbesitzes auf einen dreijährigen Zeitraum beschränkt und dem Gewerbebetriebe, der damit gesetzlich verbunden sein soll, jedes andere Einkommen gleich⸗ gestellt werde, indem man annehme, daß durch eine solche Modi⸗ sication der Wahlbedingungen unsere jetzige Verfassung im Wesent⸗ lichen gar nicht berührt und der Zweck: den Städten in der Wahl ihrer Abgeordneten ausreichende Erleichterung zu gewähren, vollstän⸗ dig erreicht werden würde. v 1 d
Der Landtag beschließt daher einstimmig, eine Denkschrift an Se. Majestät den König zu richten, in welcher die Bitte ausge⸗ sprochen wird: 2 .. aürriui
daß Allerhöchstderselbe geruhen möge, für die Wahlfähigkeit der Abgeordneten der Städte dreijährigen Grundbesitz und überhaupt 4 ein Einkommen für hinreichend zu erklären, welches zum landüb⸗ licchen Zinsfuße kapitalisirt, mit dem Werthe des Grundbesitzes zu⸗
seammen, diejenigen Werthsbeträge erreicht, welche das Gesetz nach
Verschiebenheit der Städte für den Grundbesitz und das Gewerbe zusammen bestimmt hat.
13) Ein Antrag des Magistrats und der Stadtverordneten⸗ Versammlung zu Danzig
„auf Abänderung des Gesetzes in Betreff der Sonderung in Theile
dahin, daß letztere schon dann stattsinden kann, wenn die einfache
Stimmenmehrheit eines Standes sich dagegen erklärt“,
sindet leine Unterstützung, vielmehr ist man allgemein der Meinung, daß eine itio in partes für erhebliche Fälle durch das Gesetz hin⸗ reichend gesichert ist, und wenn sie noch mehr erleichtert werden sollte, möglicherweise auch in minder erheblichen Fällen in Anwendung kom⸗ men, ja zu einer förmlichen Spaltung der Stände führen könnte. Eine Petition macht bemerklich, daß die Provinzial⸗Synoden nach den bekannt gewordenen Ergebnissen derselben ihre Thätigkeit ewiß nicht auf die Hebung des kirchlichen Lebens beschränken, sondern feibst eine neue Gestaltung unserer evangelischen Landeskirche sich zum Ziele setzen würden. Die evangelische Kirche werde lediglich von den Geistlichen und der Regierung geleitet. Die Synoden haben den An⸗ trag gemacht, die kirchliche Gemeinde⸗Verfassung dadurch lebendiger zu gestalten, daß den Laien ein größerer Antheil an der Leitung des Gemeindewesens gewährt werde, und daß hieraus sich noch ein An⸗ theil derselben an den Synoden entwickeln möge. Dieser Antrag bleibe unvollständig, so lange die Zustimmung des Landes fehle, er sei gewissermaßen eine Frage an dasselbe, welche nur der Landtag beantworten könne, indem er eine gleiche Bitte an Se. Majestät richte.
Die Wichtigkeit dieses die theuersten Volks⸗Interessen berühren⸗ den Gegenstandes führte zu einer lebhaften Erörterung. Mit großer Spannung und nicht ohne Besorgniß habe man dem Zusammentritte der ersten Provinzial⸗Synode entgegen gesehen. Wie sehr man aber auch gefürchtet hatte, es möchten in der Geistlichkeit sich extreme Bestrebungen kund thun — zur allgemeinen Freude und Beruhigung trat unzweifelhaft hervor, daß die bei weitem größte Mehrzahl der
Geistlichen unserer Provinz erfüllt war von gesundem und kräfti⸗
gem Sinne und fern stand den Extremen der neuesten Zeit. Fest⸗
haltend an den Grundwahrheiten des Christenthums und des evan⸗ gelischen Glaubens haben sie jede Tendenz hierarchischer oder fröm⸗ melnder Art zurückgewiesen. Eingedenk jenes Prinzips der Refor⸗ mation, nach welchem dieselbe, so wie das Christenthum in seiner Entstehung, jedem Gläubigen den Eingang zum Allerheiligsten ge⸗ stattet, und daß die Kirche ein Eigenthum aller ihrer Angehörigen sei, nicht der Geistlichen allein, hat die Synode darauf angetragen, daß Repräsentanten der Gemeinde bei den Kreis⸗ und Provinzial⸗Synoden ugezogen werden möchten. Die ganze Haltung der Synoden, und amentlich der letzte Antrag, hat die Sympathieen der Provinz ge⸗ wonnen. Da sich im Volke der Wunsch allgemein geltend gemacht at, durch Gemeinde⸗Repräsentanten an den Berathungen und Be⸗ 1. über die kirchlichen Verhältnisse Theil zu nehmen, so hält es er Landtag für eine heilige Pflicht, in dieser höchst wichtigen Ange⸗ egenheit die Wünsche des Landes zur Kenntniß Sr. Majestät zu ringen und bittet Allerhöchstdieselbe mit großer Majorität:
daß nach dem Prinzipe der Presbyterial⸗Verfassung, bei allen Ver⸗
handlungen über kirchliche Gegenstände, von den Gemeinden er⸗
wählte Mitglieder zugezogen, sämmtliche Synoden aber aus densel⸗ ben und aus Geistlichen gebildet, und daß die Verhandlungen der
Provinzial⸗Synoden bei dem großen Interesse, welches ihnen ge⸗
schenkt worden, veröffentlicht werden möchten. Folgende Anträge: e
1) die Verhandlungen sämmtlicher Kreis⸗ und Provinzial⸗Synoden öffentlich mittheilen zu lassen;
2) den Censor der in Berlin erscheinenden evangelischen Kirchen⸗ Zestung huldreichst anweisen zu lassen, daß er für die Folge dieses Blatt strenger überwache;
3) durch Gesetz den Jesuiten den Eintritt in den preußischen Staaten zu untersagen;
4) eine Kirchen⸗Verfassung ins Leben zu rufen, wonach für die Folge bei allen Verhandlungen in Kirchen⸗ und Glaubenssachen
Gemeinde⸗Mitglieder, von den Gemeinden durch freie Wahl bhhierzu bestimmt, zugezogen werden müssen; veranlassen den Landtag zu nachstehenden Beschlußnahmen.
Der Landtag hält die Veröffentlichung der Verhandlungen der Provinzial⸗Synoden für genügend, indem in denselben die wichtigeren Gegenstände, welche in den Kreis⸗Synoden verhandelt worden, bereits enthalten .
Die Verschärfung der Censur in irgend welcher Weise zu bean⸗ tragen, hält der Landtag nicht für angemessen, obschon nicht verkannt werden kann, daß die evangelische Kirchen⸗Zeitung ausnahmsweise von der Censur ganz befreit zu sein scheine. Sie enthält so starke In⸗ vektiven gegen Personen, die eine ihr mißliebige Richtung verfolgen, ö die Censur⸗Vorschriften von ihr mehrfach überschrilten worden sind.
Die Jesuiten⸗Kollegien sind in den preußischen Staaten aufge⸗ hoben. Da der Landtag die Besorgniß einer Restauration derselben nicht für begründet hält, so glaubt er auf den betreffenden Antrag nicht eingehen zu dürfen.
Der vierte Antrag findet in dem obigen Beschlusse einer Denk⸗ schrift an Se. Majestäͤt seine Erledigung.
Mehrere Petitionen beantragen, der Landtag wolle an Se. Ma⸗ jestät die Bitte richten, daß die Besoldungsweise der Geistlichen durch Accidenzien und Kalende, als dem lten Jahrhandert nicht mehr an⸗ gemessen, aufgehoben werde und an ihre Stelle eine Fixirung treten möge.
Die Antragsteller 22 im Wesentlichen folgende zwei Punkie:
Die Natural⸗Kalende soll durch einen fixirten Geldbetrag ersetzt werden, und an Stelle der Stolgebühren eine verhältnißmäßige Er⸗ hböhung des baaren Einkommens der Geistlichen treten. bisherige Einrichtung sind folgende Gründe angeführt:
Gegen die
452
Man hört nicht selten von Geistlichen, welche die nachgesuchten —
Amtshandlungen verweigern, bis sie mit ihren Gebühren befriedigt sind. Es schadet dem religiösen Sinne des Volls, sieht dasselbe die heiligsten Dinge in Verbindung gebracht mit lediglich materiellen, oft an das Gemeine streifenden Folberun en. Man wird an den Ab⸗ laßkram zur Zeit der Resormation erinnert. Der Geistliche kommt durch die Zahlung der Stolgebühren in eine ganz undürdige Stel⸗ lung zu seinen Gemeinen, weshalb es zwecmäpig ist, ihn auch von der Verwaltung der Kirchenkasse zu entbinden. Er wird seinen eigentlichen Berufs⸗Arbeiten und seiner Fortbildung entzogen, wes⸗ halb es wünschenswerth ist, ihm statt des Pfarrlandes eine Rente auszusetzen. Die Gemeindeglieder beanspruchen, wenn sie die Kalende und andere Gebühren dem Geistlichen richtig und pünktlich geben, daß er ihre Schwächen beschönige, während es seine Fefa. ist, gegen Vorurtheil zu kämpfen, mit Nachdruck auf die Aus⸗ ührung der erforderlichen Kirchenbauten, den regelmäßigen Schulbesuch u. s. w. zu halten. Die Gemeinden leiden unter der bisherigen Ein⸗ richtung, sie gerathen leicht in Hader mit ihrem Seelsorger, die Stol⸗ gebühren werden von ihnen zum Theil als Ablaßgeld betrachtet, wo⸗ durch dem Aberglauben Vorschub geleistet und jedenfalls die wohl⸗ thätige Wirksamkeit des Evangeliums gehemmt wird. Hiergegen wird Folgendes geltend gemacht:
Wenn der Geistliche eigennützig und unredlich ist, so wird sich auch ohne Kalende häusig Gelegenheit darbieten, seine Richtung auf eine für die Gemeinde sehr schmerzhafte Weise darzulegen. Wo er mit verständiger Schonung und Liebe bei Einziehung der Gebühren verfährt, da wird das gute Verhältniß zu seiner Gemeinde keines⸗ weges getrübt.
Nur das Beichtgeld, zu dessen Entrichtung übrigens Niemand gezwungen werden kann, scheint anstößig zu sein.
Wird dem Geistlichen die eigene Betreibung der Landwirthschaft zu beschwerlich, so kann er das Land verpachten. Die Einziehung der Gebühren kann ihn aber eben so wenig, wie die Verwaltung der Kirchen⸗Kasse, seinem Berufe entziehen. Daß der Geistliche verleitet werden sollte, seine Pflicht zu verletzen, in ungebührlicher Beschöni⸗ gung von strafwürdigen Fehlern, kann wohl kaum befürchtet werden.
as Einkommen der Geistlichen wird durch Naturalien⸗Lieferungen überhaupt sicherer gestellt, was zugleich den Gemeinden eine größere Erleichterung gewährt als Baarzahlungen. Wenn in den Petitionen als einziges Auskunftsmittel die Erhöhung der Klassensteuer vorge⸗ schlagen wird, so würde eine derartige Abgabe, möchte sie gleichmäßig auf die ganze Provinz nach dem Bedürfniß für alle Geistliche oder in den einzelnen Gemeinden aufgebracht werden, sehr drückend er⸗ scheinen und keinesweges gern übernommen werden. Endlich ist nicht zu übersehen, daß nach den Mittheilungen des Königlichen Ministe⸗ riums, welche den Ständen des 7ten Provinzial⸗Landtages vorgelegt worden, der bei weitem größte Theil der Geistlichen der Realistrung der qu. Anträge unüberwindliche Schwierigkeiten entgegengestellt hat.
Bei Erwägung dieser verschiedenen Gründe glaubt der Landtag, daß die sehr wünschenswerthe Erledigung dieser ganzen Angelegenheit sich am besten für die aus Geistlichen und Gemeinde⸗Mitgliedern zu bildenden Synoden eignen möchte, indem ohne den Beirath von Geistlichen sich nicht füglich über dieselben entscheiden lasse. Auf die⸗ sem Wege dürfte auch der Antrag wegen Abschaffung des Klingsäckels Hhemsesear Hennegchkighag sinden.
Die Petition eines Abgeordneten, daß statt der sogenannten Fleischkalende ein bestimmter Betrag an baarem Gelde an die evan⸗ gelischen Geistlichen im Oberlande entrichtet werden möchte, erscheint dem Landtage zur Befürwortung nicht geeignet, da die Feststellung
ewisser Preise für einen ganzen Landestheil bedenklich ist, es über⸗ drep. jeder Gemeinde fre peht sich mit ihren Geistlichen hierüber zu einigen oder an die vorgesetzte Behörde zu wenden.
1 Provinz Sachsen. Merseburg, 8. März. (Schluß der 2lsten Plenar⸗Sitzung.) Mehrere Ortschaften unter Beitritt eines Deputirten der Land⸗ gemeinden bitten den Landtag um Verwendung, daß das sogenannte Hausgenossen⸗Schutzgeld, insoweit dasselbe an den Königl. Domainen⸗Fiskus noch zu entrichten sei, erlassen werden möge. Man fand diese Petition aus mehreren Gründen zur Befür⸗ wortung geeignet, und der Landtag will sich bei des Königs Majestät dahin verwenden, daß dieses Hausgenossen⸗Schutzgeld, insoweit es zur Domainenkasse fließt, in Gnaden erlassen werde. 11A“
Der Antrag eines Abgeordneten der Landgemeinden auf gleichmäßige Besteuerung des Grund⸗Eigenthums in der Pro⸗ vinz Sachsen
gab zwar Veranlassung zu mehrseitigen Aeußerungen über allgemeine Ausgleichung der Grundsteuern sowohl in der Provinz Sachsen, als auch rücksichtlich der übrigen Provinzen der Monarchie unter sich.
Man entschied sich jedoch aus denselben Gründen, aus welchen
bereits beim vorigen Landtage ein gleiches Gesuch zurückgewiesen worden, auch für die Zurückweisung des vorliegenden Antrags.
Die Bitte mehrerer Ortsvorstände im Fürstenthum Eichsfeld, daß den Schenkwirthen die Entrichtung einer Abgabe von 1 bis 4 Rthlr. von jedem Fasse Branntwein (170 Quart) an die Orts⸗ kasse auferlegt werde,
wurde aus Mangel haltbarer Gründe um so mehr zurückgewiesen, als der Branntwein bereits für hoch genug besteuert zu halten und nicht noch außerdem mit einer Kommunalsteuer zu belegen sei. 8 f Antrag des Dorfgerichts des vormals weimarischen Dorses ingleben, b jetzigen Steuern der Bewohner desselben so weit zu ermäßigen, als solche gegen früher, wo sie noch bei Weimar gewesen, mehr betrügen, hielt man zur Befürwortung nicht geeignet, weil demselben gänzlich die nöthigen Unterlagen, so wie die Nachweise über die bereits von den Behörden in dieser Angelegenheit erhaltenen Bescheide, ermangeln.
Die Petition eines Abgeordneten der Landgemeinden im Betreff der Herabsetzung der Tabackssteuer in den Kreisen Neu⸗ haldensleben und Wolmirstedt
wurde von dem Landtage, mit Ausnahme von 2 Stimmen, abgelehnt, weil bereits auf dem letzten Landtage eine gleiche Petition sir den einen dieser Kreise eingebracht, solche in dem Allerhöchsten Landtags⸗ neschens vom 30. Dezember 1843 unter dem Anheimstellen abge⸗ wiesen ist, daß Ccgelen zuvörderst die allgemeine, alle 3 Jahre stattsindende Revision der Tabackssteuer⸗Classisication abwarten und event. ihre Herabsetzung in eine niedere Steuerklasse bei der Verwaltung bean⸗
tragen möchten, der gegenwärtige Petent aber nicht nachgewiesen
hat, ob und wie vorgedachte Weisung beachtet worden. Die Stadtverordneten der Stadt Erfurt bitten 8* um Ermäßigung mehrerer Stempelsätze, besonders für Ausferti⸗ ungen, Gesuche bei Erbvertheilungen, Belehrungen in Hypotheken⸗ fün bei Realitäten von geringem Werthe, bei Tauf⸗Zeugnissen, ttesten ꝛc. Der Landtag konnte sich unmöglich entschließen, auf eine so weite umfassende, aller näheren und richtigen Begründun ermangelnde e einzugehen, und zwar um 6 mehr, da erst beim vorigen andtags⸗Abschiede das Stempelgesetz einer Revision unterworfen ist, und beschloß die Zurückweisung des Antrags. Mehrere Petenten beantragen
NNNEê1 a. die Errichtung eines ritterschaftlichen Kredit⸗Insti b. einer Renten Bank. Ssteas Ioßälas bs
In Erwägung, daß beide Gegenstände bereits beim vorigen Provinzial⸗Lanze sehr ausführlich und gründlich berathen, alle dafür und * prechenden Gründe sorgsältig erwogen sind, die Majoriti * Landtags sich gegen die Errichtung eines Kredit⸗Instituts ausgespraz⸗
die Errichtung einer Rentenbank zwar befürwortet, solche Allerhöchsten Orts keine Approbation gefunden hat, 8
daß Petenten ihren Antrag durch neue Gründe nicht unterge haben, und
daß zu den gegen gedachte Institute sprechenden Gründen das neue Bedenken hinzutritt, es möchten die wegen der Ei⸗ bahn⸗Geschäfte jetzt ohnehin schon gesunkenen Staatspapiere dn den Hinzutritt von Pfandbriefen und Rentkammerscheinen zum N theil des National⸗Wohlstandes nur noch mehr im Cours herahe drückt werden, hielt die große Mehrheit der Versammlung eine Befürwortung vorgedachten Petitionen um so weniger für zeitgemäß, als man; Beziehung auf die beantragte Rentenbank erst den Erfolg abwe möge, welchen die für das Fürstenthum Eichsfeldt erst unlängs „ troffene derartige Einrichtung haben werde.
Fünf Zins⸗ und Lehnspflichtige des Amts Zörbig beschwenn!
über die bei Gelegenheit der Zins⸗ und Lehns⸗Ablösung genach Anforderungen der Königl. Regierung zu Merseburg und bitten Verwendung des Landtags, daß die Königl. Regierung von ihn Anforderungen abstehe und dagegen auf die Vorschläge der ge steller eingehe.
Da es nicht Sache des Landtags ist, Vergleiche zu vernitg und derselbe von dem Vertrauen ausgeht, daß die Königl. Regim jeden billigen und sachgemäßen Vergleichs⸗Vorschlag nicht zurücnen wird, hielt man in Uebereinstimmung mit dem Ausschuß⸗Gune die Petition nicht zur Berücksichtigung geeignet.
37 Apotheker der Provinz schildern den Nothstand, der sie und diejenigen ihrer Kollegen, welche nicht zufolge Realrechts, sonbm blos in Gemäßheit persönlicher Konzession ihr Geschäft hnik durch den Erlaß der Cirkular⸗Verfügung des Königl. Ministeria der geistlichen, Unterrichts⸗ und Mediginal⸗Angesegenhenen 13. August 1842 bedroht, indem sie dadurch in der freien Vait rung ihrer Grundstücke behindert würden, und beantragen deisa 1) die Aufhebung der gedachten Cirkular⸗Verfügung und
2) die Anstellung von 3 pharmaceutischen Räthen in dem benif
den Königl. Ministerium.
Der Landtag verkannte zwar nicht die große Wichtigkeit desg li'genden Gegenstandes und die Richtigkeit der hier zur Sprache brachten Verhältnisse, konnte jedoch einen direkten Widerspruch zwist der gedachten Ministerial⸗Verfügung und der früheren Allerhöche Kabinets⸗Ordre vom 8. März 1842 nicht ersehen und hielt a Uebereinstimmung mit dem Ausschuß⸗Gutachten für bedenklig, Petition Allerhöchstenorts zu befürworten, da ihm keine Mittel 7 wärtig zu Gebote stehen, die Motive der mehrerwähnten Minif Verordnung hinreichend zu erkennen und zu beurtheilen und ban überdies bekannt ist, wie man höherenorts auf diese ungünstigen d hältnisse der blos persönlich konzessionirten Apotheker bereits sein An merk gerichtet, das Gutachten von Betheiligten darüber eingefordest den Entschluß zur Abhülfe der beregten Uebelstände kundgegeben se
Der Vorsteher eines Enthaltsamkeits⸗Vereins schildert die vie chen Uebelstände des unmäßigen Branntweintrinkens, beantnagte einziges und sicheres Mittel dagegen eine Erhöhung der Bramwe steuer und schlägt vor:
diese Steuer um so viel zu erhöhen, daß dieselbe wenigstens h Quart 10 Sgr. betrage.
Der Landtag verkennt die wohlmeinende Absicht des Bittsiel nicht, kann sich aber in Uebereinstimmung mit dem Ausschuß⸗G ten aus vielfach schon angeführten und egg bekannten Gri zur Empfehlung einer so außerordentlichen Maßregel nicht entschliß Eben so wenig kann man sich mit einem Nebenmotiv des Bittseh einverstanden erklären, daß die Branntweinsteuer eine Luxussteue da sie in der Regel nur den kleinen Mann trifft, der sich in gof Fällen, wenn auch wohl fälschlich, auf dieses Getränk allein anze sen vermeint.
Mehrere bei der westphälischen Zwangsanleihe aus den Ine 1808, 1810 und 1812 betheiligten Interessenten beantragen ind schiedenen Petitionen, —
theils eine vollständige Realistrung dieser Staatsschuld nebst ständigen Zinsen, 8 theils eine partielle Realisirung und zwar wiederum 198 theils als Rechtsanspruch, .iens theils als Gnadenakt,
theils endlich unter der Bitte, daß den Gläubigern der Rechte gegen die betreffenden Gouvernements eröffnet werde.
Die für diese Gesuche sprechenden Gründe sind bereits alhen bekannt, fast auf jedem Landtage zur Sprache gekommen und m erwogen worden. Sie wurden auch bei der gegenwärtigen Beras⸗ mehr eitis erneuert, gaben zu einer nochmaligen Erwägung Venu sung, welche Mittel noch zu Gebote stehen möchten, den Indün der betreffenden Obligationen zu ihren Forderungen behülflich zu e
Deer von einigen Mitgliedern gethane Vorschlag nochmal! eine selbstbeschränkte Realisirung als Gnadenakt zu befürworten,! schien nicht zulässig, da dieser Weg bereits im vorigen Landtage t geschlagen, aber abgewiesen worden ist.
Die Majorität des Ausschusses hat als einzigen Weg, auf! chem vielleicht Petenten noch zum Ziele gelangen möchten, densen vorgeschlagen, den der Artikel 30 der Wiener⸗Schlußakte von! Mai 1820 den betreffenden Gläubigern zeigt.
Dagegen hat die Minorität die Vorlegung der Frage in- Plenum des Landtages verlangt,
ob nicht bei des Königs Majestät um dessen Allerhöchste Vem
dung bei dem hohen Bundestag zu bitten sei, daß den betreffe
Gläubigern der Rechtsweg gegen die betheiligten Mächte versut
werden möge, indem dieser Antrag nicht blos ein Akt der Gerechtigkeit, sondem in finanzieller Hinsicht für Preußen nicht nachtheilig sei, indem 29 res die ihm hierunter obliegenden Verpflichtungen () bekanntlich vollständig erfüllt habe.
Diese Frage kam nach mehrseitiger Debatte zur Abstimmung! die Majorität der Versammlung hielt es mit 54 gegen 14 Stim nicht für angemessen, des Königs Majestät mit dieser Bitte anzute weil das preußische Gouvernement erst ohnlängst einen Staateven mit den übrigen betheiligten Staaten über die Westphälische Cen schuld abgeschlossen habe, worin den gedachten Gläubigern der Re weg ausdrücklich versagt worden sei und das diesseitige Gonven⸗ gegen die übrigen kontrahirenden Mächte in eine unpassende gerathen würde, wenn dasselbe im Widerspruch mit jenem abge senen Staatsvertrage beim hohen Bundestage Anträge für Zun des Rechtewegs machen wolste. 2 n
Die Masoritat des Landtages stimmte daher der obigen in der Majorität des daslagagen dahin bei, daß den betreffenden St Gläubigern zu g ei, den ihnen nach Artikel 30 der W. Schlußakte vom 15. Mai 1820 noch offenen Weg zu betreten,
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von Vincke. — Geheime Regierungs⸗Nath Jacobi †.
utsche Bundesstaaten. Schreiben aus Dresden. (Wohlthätigkeit; Frankreichs Handels⸗ und Zoll⸗
Eisgang; Thierschau; Bürgermeister Todt.)
ankreich. Deputirten⸗Kammer.
Zerhältnisse. — Paris. Die Opposition mit Hinsicht auf die Handels⸗ Bernage. — Autorisirte religiöse Congregationen in Frankreich. — Kom⸗ nissions⸗Vorschläge hinsichtlich der nördlichen Eisenbahn. — Ernennung von Lonsuln. — Briefe aus Paris. (Kammer⸗Arbeiten. — Die Lage ns; die Eisenbahn nach Straßburg; Nachrichten aus Afrika.
oßbritanien und Irland. London. des Durchsuchungsrechts. — Die Times über enigh on Zürich. D
hhweiz. Kanton Zürich. Das diplomatische Corps.
n und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marft⸗ I““ C1u6“] 1
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Den seitherigen Landrath des oberbarnimschen Kreises, im Re⸗ ungs⸗Bezirk Potsdam, Grafen von Zedlitz⸗Trützschler, zum er⸗Regierungs⸗Rath und Abtheilungs⸗Dirigenten der Regierung Liegniß zu ernennen.
Es sind hierselbst kürzlich Actien für eine Eisenbahn Breslau nach Posen veranlaßt worden, ohne daß hierzu 9 vn Verordnung vom 24. Mai 1844 §. 1 erforderliche Genehmigung hmir ertheist worden ist. Um Täuschungen zu vermeiden, mache hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß jene Zeichnmi unberücksichtigt bleiben werden. 82
Berlin, den 28. März 1845. “
Der Finanz⸗Minister.
Dem Kau mann . w. Schmuck i zerlin 2 ₰ 2 pen 8 ch in Berlin ist unter dem 24. auf einen durch Modell erläuterten Kaffee⸗Brenn⸗Apparat, fin 8. he tee hn⸗ 88 neu und eigenthümlich erachtet worden, Zahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfan preußischen Stoats ertheilt worden. öö E 1 ““ Dem Uhrmacher Friedrich Ebuard Grebin i in i b 1 ebin in Berlin i er dem 24. März 1845 ein Patent bn auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Uhr zur Kontrollirung der Droschken⸗Kutscher, welche in ihrer
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An die Leser.
en ihre Bestellungen rechtzeitig bei d 2 . sind. Für einzelne Nummern 8 üöö inen Anzeiger dieser Zeitung 8 — , in Empfang genommen werden. Anfrag wird zugleich bemerkt, d i 5 ütterarischen und Kunst⸗Unge 889 . — rkt, daß in dem Anzeiger der Allg. Preuß.
den. Auswärtige haben ihre Inserate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden. ndustrie ünd Handel
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gewünscht wird, an den Wochentagen von Morgens Der Preis der Insertion beträgt für den Raum eitung, außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekannt⸗ betreffende Anzeigen, stets Aufnahme
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anzen Zusammensetzung als annt ist,
sauf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für d des preußischen Staats ertheilt ber.9. 1 für den Umfang
neu und eigenthümlich er⸗
Dem Tischlermeister Karl Aranenberg jun. in Be ter dem 26. März 1845 ein Patent 4. Fe⸗K F a vo auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Me⸗ thode, Bilderrahmen beliebig zu vergrößern, so weit dieselbe nuf acht 18 neu und 8 anerkannt worden ist, Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für d des preußischen Staats ertheilt wocbene 9 für den Umfang
„Dem Maurermeister Albert T heobor Karchow zu Berli
ist unter dem 26. März 1845 ein Ein ührunge Höatche dh ES s
auf ein durch Beschreibung erläutertes Verfahren, die Feuch⸗
tigkeit aus den Mauern zu entfernen und ihnen die hygro⸗
skopische Eigenschaft zu benehmen, welches im Ganzen als
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Dem Uhrmacher Lubwig dem 26. * 1845 ein Patent auf eine durch ein Modell nachgewiesene, für neu und eigen⸗ thümlich erachtete Vorrichtung an Uhren zur richtigen Pe⸗ facht Fer gung des Datumzeigers auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfa des preußischen Staats ertheilt worden. . 8 “ hrmchenbhlt v⸗ e b Eifenvnanen Fab d11646“ Dem Eisenwaaren⸗Fabrikanten Herrmann Jaeger zu Elber⸗ feld ist unter dem 26. März 1845 ein Patent 8 auf eine Maschine zum Schneiden des Gewindes an Holz⸗ schrauben, in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ facht Feh bigen Zusammensetzung auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfan des preußischen Staais ertheilt worden. fang “ 2 8 S.e 8* 19 1 8n “ Han. 8823 1““ Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Kommandant von Stettin, von Pfuel, von Jahnsfelde.
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Folgende Beförderungen in der Armee dl. Seis ne, ein. T aszlt agan 1“
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Berlin, 30. März. sind befohlen worden:
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General⸗Major von Tietzen, Commandeur der 13ten Division. von Wedell, Commandeur der 4ten Division.
General⸗Major von Dedenrot „Kommandant 1 Beibehalt benuch jetzigen Gehalts⸗ e g „ g 1 Inspecteur der Besatzung der . „ von Witzleben, Kommandant von Glatz, und „ von Arnauld, Kommandant von Kosel, Beide mit Beibehalt ihres jetzigen Gehalts. „ von Tümpling, Commandeur der Garde⸗Kavallerie. 8
8
Zu General⸗Majors. “ EEEEEEE113 Oberst von Carnap, Commandeur der 7ten Infanterie⸗Brigabe von Uttenhoven, Commandeur der Iten Inf. Brig. 1 Graf von Brühl, Commandeur der 13ten Landwehr⸗Brig von Zaluskowski, Commandeur der 2ten Inf. Brig. 6 ö Commandeur der isten Inf. Brig. on Salpius, Kommandant von Danzig, mi dee ehe Sesen anzig, mit Besbehalt von Felden, Commandeur der 12ten Infanterie⸗Brigade. vgn ckhausen, Commandeur der Nen Garde⸗Lantwehr⸗ igade. Adolph, Prinz zu Hohenlohe⸗Ingelfi 1 8 des “ boez g eginene Iatzelfteten, einri . rinz zu Reuß⸗ i, 2 ite 3 z ß⸗Schleitz, à la Suite Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗ Strelitz
Höoheit, à la Suite der Armee. Fw
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Oberst⸗Lieutenant Leo, interimistischer Inspecteur der Artillerie- ihe ersgf.
» von ow, Brigadier der ie⸗ hna beah g 1sten Gendarmerie ““ von Helldorff, zweiter Kommandant von G
von Linger, vom Kriegs⸗Ministerium. Wles
von Knobloch, Brigadier der Sten Artillerie⸗ 68 “ 3 raf von Monts, intr. Command Infanterie⸗Regiments. ö“ b von Woyna, inter. Commandeur des 18ten In⸗- fanterie⸗Regiments. Spillner, inter. Commandeur des 29sten In- 8 Fese , Thr onsac, inter. Commandeur des 17 ⸗ terie⸗Regiments. “ von Brozowski, Commandeur des 8ten Ulanen⸗ Wesigche. von ommerfeld, inter. Command 1 12ten Infanterie⸗Regiments. .“ von Wödtke, Commandeur des 4ten Dragoner⸗ Regiments. IInIn9e. Stavenhagen, vom Generalstabe. Graf von Westarp, Commandeur des 6ten Hu- saren⸗Regiments. von Schleinitz, Commandeur des 9ten Husaren⸗ Regiments. von Kaphengst, ren⸗Regiments. von Stein, Commandeur des 3ten Ulanen⸗Reg von Barby, Commandeur des 2ten Kürassier⸗Reg. von Plehwe, Commandeur des 4ten Ulanen Keg. von Voß, Commandeur des 5ten Husaren⸗Reg. von Winning, aggr. dem 2ten Dragoner⸗Reg. von Madeweis, aggr. dem 3ten Infanterie⸗Reg.
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Commandeur des Garde⸗Husa⸗
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—
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Musik⸗Aufführungen.
1 Tod Jesu. Kon ivi — 1 zert von Duvivier. Symphonie⸗ Soiree. Drittes Konzert des Herrn Prübenn.
Wir fassen diesmal über jü
n mehrere Berichte über jüngst stattgefundene Musik⸗
Pangen zusammen. Nachdem Herr e gd. atsge Secs vnse⸗
7 Saz dese am Mittwoch vor Ostern in der Garnison⸗Kirche, wie seit
las am ggebräuchlich ist, zu Gehör esegih, hatte, kam diese geistliche
üührun harfreitag wieder in der Sing⸗Akademie gewohnterweise zur g. Der Eindruck war beide Male ein der religiösen Tendenz des
c eutsprechender, obwohl die Wirkung sich in rein künstlerischer Bezie⸗
Ir 2 verfct.denan * 8 ver. auch eiter auf Einzelnes einzulassen, leuchtet es d in,
1ehermaße in der Sing⸗Akademie jedenfalls mehr . nberelgh sabeni der Auͤsstellung eines Theils des Chors (der sogenannten klei⸗ Die Chbinter, d 82 Orchester nicht einverstanden erklären kön⸗ blicherseite hesser ausgefäheen in der Kirche zum Theil und besonders
Lon diesen — 1 sichen geistlich en Musik⸗Aufführungen wenden wir uns w vr ach Oßtern stattfanden. Ein Fnzen. welches den n 28 88 ’. März im Konzert⸗Saale des Königlichen Schauspielhauses
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gab, verunglückte insofern, als der Konzertgeber selbst gar nicht auftrat und der Vater des jungen Mannes als Ersatz c sees 99 d.. weil, wie wenigstens Herr Gern den Sohn entschuldigte, plötzlich einge⸗ tretene Heiserkeit ihn die versprochenen Gesangstücke vorzutragen verhinderte. Als Sänger lernten wir Herrn A. Duvivier also nicht kennen, jedoch als Komponist. Dlle. Tuczek sang nämlich eine Romanze „die Wahnsinnige an der Tiber“ von seiner Compositien, die zwar einiges Gediegene enthielt, im Ganzen aber die Unreifheit des Konzertgebers durchblicken ließ. Kenn⸗ ten wir also über Letzteren leider nicht vie Erfreuliches berichten, so ver⸗ dienen die Mitwirkenden — die in diesem Falle eigentlich das Konzert gaben — um so größere Anerkennung. Vor allen Dingen müssen wir der Herren Steifensand und Gebrüder Stahlknecht Er⸗ wähnung thun, die als Einleitung zum ersten und zweiten Theil das D-moll-Trio von Mendelssohn mit der aus ihren Trio⸗Soireen her be⸗ kannten Meisterschaft vortrugen, so wie der Dlle. Burchardt, welche zwei Lieder von Jul. Weiß unier Trio⸗Begleitung der eben genannten Herren sehr ansprechend sang. Dlle. Brexendorf ließ bei dem Vortrage des schonen Liedes von Schubert, „der Wanderer“, die unumgänglich dazu nöthige innere dramatische Lebendigkeit vermissen, weshalb es wohl kam, daß das immer gern gehörte Gesangstück nicht so gefiel, als es seinem Werthe nach verdient. Außerdem unterstützten das Konzert noch die Herren
Graziani, Gern und Rüthling, Ersterer mit Gesang, Letztere mit
deklamatorischen Vorträgen. Den dritten Theil des A Balletstücke und die Aufführung eines französischen 8.neesn. Die andere weltliche Musik⸗Aufführung ist die am 27. März in der Sing⸗Akademie stattgehabte zweite Symphonie⸗Soiree des zweiten Cyklus Die berühmte C-dur-Symphonie von Mozart mit der sogenannten Fuge machte den Anfang und ward feurig und präzis ausgeführt. Besonders fesselte der letzte Satz (der seines fugirten Thema's und seiner künstlichen Combinationen wegen immer als Fuge bezeichnet zu werden pflegt) sowohl Kenner wie Laien durch kunstvolle Arbeit bei höchster Klarheit und durch genialen Schwung. Die Ouvertüre zur „Medea“ von Cherubini schloß den ersten Theil und ward wie die den zweiten Theil bildenden Meisterwerke: Ouvertüre „ Meeresstille und glückliche Fahrt“ von Mendelssohn⸗ Bartholdy und B.-dur-Symphonie von Beethoven, brav exekutirt. — Bei aller unserer Ehrfurcht für die älteren klassischen Meisterwerke wünschten wir jedoch übrigens im nächsten Winter auch mitunter Instrumentalwerk neuerer Komponisten (nicht bloß von Mendelssohn) ausgeführt zu 9 damit auch ihnen Gerechtigkeit und dem Publikum Abwechselung
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