1“ EEEEETT1ö’“ ö111““ EE11A“ Füns:
2
5 % 89⸗⸗ 25 %. 3 % 40. 42. L. n 7 ½. A9. —. X¼ . vei. 87 ½. 0 5 60. —. 4 % Rag. M0p 94 ⁄7. Frankfurt a. M., 15. April.
Auswürtige Börsen.
Amsterdam, 14. Apeil. Misdesl. wishl. 8 b 64, %¼. 5 % 40. Ziual. —.
5 % nec. 114 ⅞ G. n.k-Aeüen p. ule.
2015. Bayv. Baank- Aetüen 750 GC. H0pe 92 ½ G. Saexl. 90 G. 18t. 63 ¾%¼.
Fols. 200 FI. 96 ⅛ B. 40. 500 FI. 97 %. 40. 200 Fl. 30 † B.. . Hamburg, 16. APril. Hask-Aetion- 1670. B&l. Bs. 114 ⅛.
. 84 8 8 20. April.
1189 v. —,.
onntag,
Preuas. Pr.
Preisen verkauft.
Im Schauspielhause. arme Poet. einstudirt:
2 Der verstorbene Königliche Konsistorial⸗Rath Herr Cosmar hat den Erwerbschulen ein Legat von 200 Rehlrn. mit der Bestimmung ausgesetzt, daß die Zinsen dieses Kapitals zu Geschenken für ausgezeichnete Schülerinnen bei deren Abgange von der Anstalt verwendet werden sollen. Nachdem das Legat bei unserer Kasse vereinnahmt worden ist, unterlassen wir nicht, diese ersreuliche Zuwendung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und werden Sorge tragen, daß dieselbe der Bestimmung des verewigten Wohl⸗
thäters gemäß verwaltet werde. Berlin, den 12. April 1845.
Direction der Erwerbschulen.
Adrian van Ostade.
(Dlle. Sophie Löwe:
Es Aönigliche Schauspiele. Sponnabend, 19. Aprul. Im Opernhause.
Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus⸗Billets zu den erhöhten
Preisen verkauft.
Sehösasen Ven. an ang⸗ Vorstellung. Zum erstenmale: Der Schutzgeist, Balle in 8 verselanse, Fan. Musik von H. Schmidt. Die Decorationen sind von den Königl. Decorationsmalern Gerst und Gropius. 0 Die Vertrauten, Lustspiel in 2 Abth., in Versen, von A. Müllner.
den 20sten d. M.
Vorher: Sonnabend, 19. April.
1
Im Opernhause. Vorstellung: Ein Feldlager in Schlesien. Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus⸗Billets zu den erhöhten
72ste Abonnements⸗Vorstellung: Der (Herr Karl Devrient: Lorenz Kindlein.) Hierauf, neu Die Drillinge. (Herr Karl Devrient: Ferdinand.) Montag, 21. April. Im Opernhause. Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Der Schußzgeist. Vorher:
Im Konzertsaale: Französische Vorstellung.
Dienstag, 22. April. Im Opernhause. nehmigung, zum Benesiz der Dlle. S. Löwe: Der schwarze Domino. Angela, als letzte Gastrolle. Vestris wird zwischen dem 2ten und Zien Akte male tanzen.) Anfang halb 7 Uhr.
Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Sonntag,
Königsstädtisches Theater. Der abenteuerliche Posse mit Gesang in 4 Bildern, frei bearbeitet nach dem Französischen des Théaulon und Decourcy, von Räder. von mehreren Komponisten, arrangirt von E. Canthal.
Königl. sächsischer Hof⸗Schauspieler:
Zu gültig.
1u ;
47ste Abonnements⸗ Anfang 6 Uhr.
in 2 Alten. 48ste Abonnements⸗
dieser Vorstellung
Sonntag, 20. April. Der Weltumsegler wider Willen. Räder: Purzel, als
Montag, 21. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Höchsten Befehl: Zum erstenmale in dieser Saison: Musik von Bellini. Montenegro, erste Sängerin des Theaters della Sca
Norma, als Gastrolle.) Zu dieser Vorstellung sind mit „Sonnqh „bezeichnete Billets gültig.
1“ 1 8
8 8 4 2 a. Ie“ 8 8 8 “ 8 8
E11114A“4“*“ Abonnement beträgttt.. I22
4 Athir. - † Jahr. 5 8 Athir. * 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie 2n ohne Preiserhöhung. e hasertions⸗Gebühr für den lam einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr. AsEh
sind mit „Montag“ bezeichnete 82.
*
Ule.)
Norma.
(Sgra. Antoinette del Ca la zu Ma
re
Mit Allerhöchster Ge⸗
Meteorologische Beobachtungen.
innI. n uiog inl, er mw.at. un88
1.“
—
9 aes- aunn 1189
1
k
IINRNP i4 3
931
üvchnbs’
r. 2
1““ 2 28 1931† gunn
en e
Allg 1 sch ö 8 ’ üt U n
m , 9 vnms i mnh s2umme kuntgarnchh. — en e isceh un aeümenS, s8 n e * 3* 2 88 3 — „ 9 8 — N *
8 8 Alle post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung
9 auf dieses Hlatt an, sür Herlin
ö ggs s Zeitung: Friedrichsstraße Nr. 72. 4 242 1““ 8gan Aractk 1 vanIs haah Sif Eeheit. nahesh. “ 8 8Z“ 4 2
22
8
— LEEEEeeeeTb11135 . 2 8*⸗
1845.-
Herr Hoguet⸗ 17. April.
Morgens 6 Uhbr.
Abends
10 Upe. u
4 „ 8. .. 5 8 W1u 8 1 0 8 vn aeet 8 *5 ⸗b
Nachmittage
Nach einmak 2 Ubr. 8
Beobaebtang
der Oper zum letzten⸗ Lufldeuck Laftwärme.. Thaupankt..
Wind . Wolkenasug..
Weltumsegler wider Willen,
Musik (Herr Räder, Purzel, als Gastrolle.)
338, 4
78 vcc. trüb.
Tagesmittel: 338,20, ar. + 7,22 h. + 1,4° h.. 64 „c4. n.
— Verantwortlicher Redacteur Dr. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdrugni
68"Par. 337,92 Par. 338 01 Par.
4,42 n. + 11.2“ n. + 6.,1° n.
1,4° n. + 1,4“ n. + 1,4° n.
45 PCt. 70 pCt.
balbbeiter. beiter. No. No. NO. —
2 * 3 Quellwärme 7,9* 1 — Plusswärme 3* 1 e. gisg
1 vUn,n 3
Bodenwärme Ir 1 3 n 9 a ’ t. icher Theil. E““
- en. Ir elegenheiten. Provinz Brandenbung. (38ste Sitzung.) . hebung des veeggabie eandn. huland. Berlin. Allerhöchste Kabinets⸗Ordre in Preßsachen. — Pro⸗ vinz Pommern. Steitiner Seeschifffahrt vüder erseaee — Pro⸗ vinz Schlesien. Wasserstand der Oder. — uswanderungen. — Khein⸗Provinz. A. W. von Schlegel. — Schreiben aus Bonn. (Beethoven's Monument.)
e Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. Answan⸗ 2 — wviröre Holsein. Fgonen im niederländischen
Ausdönstung 92 ” Niederschlag 0. Wärmewechzel⸗ 1T
+ 4,0° h.
NoO.
J. W. Zinkeisen.
222. HE v is Fitt urh. zb1. g e11““*“*“ wIn“]
Bekanntmachungen. 8
[383] Bekanntmachung. Im Austrage des Königlichen Ministerii Domainen⸗Vorwerke Twarocznica und Neuvorwerk, Amts Czersk, von Johannis d. J. ab auf 24 nach einander solgende Jahre verpachtet werden.
sollen die
Beide Vorwerke enihalten zusammen: 1“
651 Mrg. 121 QR. Ackerland, 203 » 45 » Wiesen, K . 8 » 107 » Garten, 88
401 »„ 170 » 8
203 » 168 »
88. Hof⸗ und Baustellen, unbrauch⸗ bare Ländereien und Gewässer, incl. eines Sees von 71 Mrg.,
1469 Mrg. 71 R. zusammen. 8
Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 524 Thlr., die Pacht⸗Caution auf 200 Thlr. sestgesetzt.
Zur Ermittelung der Bestbietenden steht ein Termin Montag, den 5. Mai c., Vormittags 10Uhr, in meinem hiesigen Geschäfts⸗Büreau an.
Die Licitation wird um 1 Uhr geschlossen, der Zu⸗ schlag bleibt dem Königlichen Ministerio vorbehalten.
Czersk, den 15. April 1845.
Der Geheime Finanz⸗Rath.
8 von Saltzwedel.
4] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. April 1845.
Das hierselbst in der Markgrafenstraße Nr. 43 bele⸗ gene Grundstück der Gebrüder 8 erichtlich abge⸗ sschätzt zu 23,333 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf., son am 11. November 1845, Vormittags 11Uhr, ans der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ poethekenschein sind in der Registratur einzusehen.
297 b]
Bekanntmachung. Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. * Soommer⸗Fahrplan vom 15. April c. ab täglich.
A. Personen⸗ Züge. Abfahrt von Berlin Mrg. 6 Uhr — M., Nchm. 4 Uhr — M. 1 8 „ Stettin „ 6 » 15 » „ 4 »„ 15 » 1 Ankunft in Stettin „ 10 » 15 » „ 8 » 21 » „ Berlin „ 10 8 21 5) 8 8 5) 28 2 Vom 1. Mai cr. ab wird noch ein Zwischen⸗Zug von Angermünde nach Berlin eingelegt. Abfahrt von Angermünde Morg. 5 Uhr — Min. b „ » Berlin Nachm. 7 „ — „ Ankunft in Berlin Morg. 7 » 27 » „ „ Angermünde Abends 9 „ 26 »„ Mit den Personen⸗Zügen werden Personen in der „ II. und III. Wagenklasse, Equipagen und Eilfracht⸗ Güter befördert.
B. Güter⸗Züge. Abfahrt von Berlin Morg. 9 Uhr — Min. “ » Stettin » 8 » 45 » Ankunft in Stettin Nachm. 2 „ 10 „
8 5 „ Berlin 2 2 » 30 2
Mit den Güter⸗Zügen werden Fe sene⸗ in der II.
und III. Wagenklasse, Frachigter quipagen und Vieh
“
Des Montags und an dem
2ten Feiertage und dem darauf F Dienstag 8 1
fallen die Güter⸗Züge aus.
. Extra⸗Güterzug.
Abfahrt von Angermünde Mittags 12 Uhr 15 Min. Ankunft in Berlin Nachm. 3 „ 10 „
Der Extra⸗Zug wird nur nach Bedürfniß expedirt,
Personen werden mit demselben nicht befördert. ¹ 1ö1“ emmanzen ergeben die elonders ausgegebenen speziellen Fahr⸗ läne. Stettin, n April 1819. 8g gg . Das Direktorium. Witte. Kutscher. Schlutow. .
1290 b' 188 Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn. uu Aus den Betriebs⸗ 2 4 AUHeberschüssen haben wir
außer den bereits für die
Coupons berichtigten 5 % Zinsen noch die Bezah⸗
glung einer Divi⸗ dende von 1 ¾
89 .
171 “ 8 8 8 Ammmse a
Separathütungen, “
“ 8
Ct. für das Jahr 1844 beschlossen.
(§. 39. des Statuts.) Die Artionaire werden daher ersucht, in unserer Hauptkasse auf dem hiesigen Bahn⸗ hose in den Tagen vom 15. bis 30. April c., mit Aus⸗ nahme der Sonn⸗ und Festtage, Morgens 9 bis 1 Uhr, die Dividendenscheine pro 1844 mit einem nach den Nummern geordneten Verzeichnisse einzureichen und den Betrag mit 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. für das Stück so⸗ sort dafür in Empfang zu nehmen. Die bis zum 30. April c. nicht abgehobenen Dividenden können erst im nächsten gewöhnlichen Zinszahlungs⸗Termine im August c. erhoben werden.
Berlin, den 4. April 1845. Der Verwaltungs⸗Rath der Berlin⸗Frankfurter Eisen⸗
I bahn⸗Gesellschaft.
Miajor Freiherr von Buddenbrock,
8 als Vorsitzender.
“ 88 *
Friedrich-Wilhelms- —
841 bvbvb Nordbahn.
Vierte Einzahlung. . Die Besitzer von Cer⸗ E der Friedrich⸗ ilhelms Nordbahn per⸗ den hierdurch benachrich⸗ tigt, daß die vierte Ein⸗ ahlung von 5 ℳ, nach Abrechnung der auf den h bisherigen Einzahlungen hastenden Zinsen von 6 Sgr., mit Thlr. 4. 24 Sgr. per Certifikat bei uns tüglich bis zum 1. Maig, c., mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, von 9 — 12 Uhr Vormittags, geschehen kann. Zu diesem Behufe
außerdem werden noch wöchentlich 2 Schlepp⸗Dampf⸗
Allgemeiner Anzeiger.
auf unserem Comtoir, Burgstraße Nr. 25, einzureichen, um dagegen die neuen sofort, oder erst nach erfolgter Einsendung in Empfang zu nehmen.
Berlin, 18. April 1845. Jacobson & Rieß.
Dampfschifffahrt Szwischen Magdeburg und Hamburg.
Abgangstage unserer Dampfboote zur Besörderung von Passagieren und Gütern:
von Magdeburg en Hamburg
Sonnkag, Sonntag, Donnerstag, Sonnabend;
Donnerstag, 1ö1“
schiffe von hier und von Hamburg, und zwar: von Magdeburg von Hamburg Sonniag, Sponntag, Donnerssag, “ Mittwoch expedirt. EET11’“ .“ Die ermäßigten Passage⸗Preise sür dieses Jahr sind: für 1 Person I. Kaj. II. Kaj. 6 ½ Thlr.,
von Berlin nach Hamburg 8 ⅞ Thlr.
„ Hamburg nach Berlin 7 ½ »„ Fahrbillete zur Reise von Berlin nach Hamburg er⸗ theilt die Passagier⸗Expedition der Berlin⸗Anhaltischen isenbahn⸗Gesellschaft, außerdem sind die Herren Herr⸗ mann & Meper, Hausvoigtei⸗Platz Nr. 12,
bereit, jede gewünschte Auskunft zu geben. Die Direction der vereinigten Hambur ⸗Magdeburger
Dampfschifffahrts ⸗Compagnie zu Magdeburg.
EII1I Holtzapfel.
sind die Certisikate mit speziellem Nummern⸗Verzeichniß
28
w
1“
mbu
8 1. 88
und Ha
. 8 &
Dieselben werden am 13ten c. eröffnet, und wird von jetzt ab regelmäßig jeden Sonntag Morgen ein
Bugsirschiff mit Gütern und Passagieren
von Berlin wie von Hamburg
abgehen. An beiden Plätzen liegen un⸗
ausgesetzt Schleppkähne zur Aufnahme von Gütern bereit. Fracht⸗Tarife und Assekuranz⸗Statuten sind bei dem
Unte zeichneten unentgeltlich zu haben.
Abfahrten von
Preise:
stromaufwärls
2te Kajüte: stromabwärts „
stromaufwärts
Familien von drei Personen und darüber, wenn sie aus Aeltern und unverheiratheten Kindern bestehen, 8 nur tel des Passagiergeldes zu entrichten.
die Vergünstigung,
Hamb Montags, Donnerstags und Sonnabends, -ste Kajüte: stromabwärts von Potsdam
Poassagierfahrten zwischen Potsdam und Hamburg.
Ausschließlich für Personen und deren Reisegepäck eingerichtet, beginnen am Montag, den 21 sten C. .“ Abfahrten von Potsdam: Montags, Donnerstags und Sonnabends, Vormittags 9 Uhr.
(Eisenbahnzug vorläufi Macpenis 5 Uhr. nach Hamburg 8 Thlr. S 7 » amburg 6 »„ Potsdam 5 »„
8 Uhr Morgens.) ur g : 88 .
Hamburg »„ Fenehans 5 amburg » Kinder unter 10 Jahren
zahlen halbes Passagier⸗
geld. An Gepäck sind 60 Pfund frei; das Uebergewicht ist mit 3 Pf. pro Pfund zu vergüten. Reise⸗Billete und
nähere Auskunft ertheilt 6
Berliner Land⸗ und Wasser⸗ Transport⸗Versicherungs⸗ e Gesellschaft.
Mit dem 31. März d. J. hat bereits die während des Winters stattgefundene Erhöhung der Prämien für den Wasser ⸗Transport aufgehört, und haben vom 1. April ab überall die Versicherungen zu den bekannten billigen Sommer⸗Prämien begonnen.
Am Schlusse dieses Jahres wird auf Prämien⸗Zah⸗
lungen . über 50 bis 100 Thr. ein Rabatt von 5 über 100 bis 200 Thlr. ein Rabatt von 10 „über 200 Thlr. aber ein Rabatt von 15 in bekannter Art ausgezahlt werden. Außer mir vollziehen hier sowohl für den Lanb⸗ als Wasser⸗Transport Versicherungen Herr C. F. Scheel, Neue Grünstr. 15 und Neue 5 rrrn vfon 5 err Ern allacker Nachfolger Platz Nr. 1. . Berlin, den 11. April 18415..
Der Kommerzienrath F. “ Neue Schönhauser Straße Nr. 9.
pro Cent, pro Cent, pro Cent
ausvoigtei⸗
89 “
11““ “
Anker, Agent, Taubenstr. Nr. 10.
tenen⸗Erfurter Hagelschaden.
Versicherungs⸗Gesellschaft.
Nachdem die Statuten der Erfurter Hagel⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 14. Februar c. bestätigt worden sinn. bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß wir für den Be⸗ reich der Provinz Brandenburg und derHer⸗ zogihümer Anhalt ⸗ Dessau und Cöthen
in Berlin eine General⸗Agentur errichtet und solche den Herren Poppe &
Comp. übertragen haben.
Dieselben sind ermäch tigt, Policen zu vollziehen.
Erfurt, den 1. April 1845. Das Direltorium der Erfurter Hagelschaden⸗Versicherungs⸗
Gesellschaft.
Mit Bezugnahme auf vorstehende Ankün⸗ digung machen wir hiermit belanni, daß die S pe⸗ zial⸗Agenturen innerhalb der Provinz Brandenburg, durch deren Vermittelung Versicherungen gegen Hagel⸗ schaden bewirkt werden fönnen, durch die Amks⸗ biätter der Königlichen Regierungen zu Frankfurt a. d. O. und Potsdam näher angezeigt
statt unserer die
Indien. — Freie Stadt Hamburg. Ansichten über den Anschluß en den Zoll⸗Verein. besterrelchische Monarchie. Wien. Vermischtes. — Schreiben aus Pesth. (Die Stellung der Obergespane.)
ankreich. Paris. Der Gesetz⸗Eniwurf zu Gunsten der Sklaven. — Briese aus Paris. (Kammer⸗Arbeiten. — Die nächsten Wahlen; der König; die Durchsuchungsfrage; aus Afrika.) broßbritanien und Irland. London. Das junge England gegen eel.
Brüssel.
zelgien. Abreise Rochussen's. — Bericht über die Epi⸗ potie. — Eisenpreis.
schweden und Norwegen. Stockholm. Der Reichstag. — Chri⸗ siania. Deputation an den König wegen der Krönung. — Verbot aus⸗ lündischer Lotterie⸗Loose.
schweiz., Kanton Zürich. Kreisschreiben mehrerer Kantone gegen dle Fashebung der Klöster im Aargau. — Kanton Bern. Der Frei⸗ schaaren⸗-Zug. — Kanton Luzern. Beschluß des Großen Rathes hin⸗ schtlich der Gefangenen. — Zahl der Gesangenen. — Vermischies. —
Kanton Basel⸗Land. Buser. 8 b phasien. Schreiben aus Madrid. (Stimmen der Presse über die eeaecanuns der Verhältnisse zu Nom; Budget des Königl. Hauses; Hemischtes.
nechenland. Schreiben aus München. (Haltung der Regierung gegen die Pforte; Mehmed Ali; belebter Verkehr.)
andels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.
Amtlicher Theil.
Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruhl:
Dem emeritirten Ffehen Kopp zu Graudenz den Rothen Ab⸗ Orden vierter Klasse; dem Stadtschreiber Fahnenschreiber in llch und dem Rathsdiener Uhsemann zu Freysiadt das Allge⸗ ine Ehrenzeichen; so wie 8
Dem Kaufmann Johann Baptist Schasheitlin das Prä⸗ t eines Hof⸗Lieferanten zu verleihen.
Bekanntmachung.
Bei der heute zu Merseburg erfolgten 47sten Verlovsung der mmals sächsischen Kammer⸗Kredit⸗Kassenscheine wurden Behufs deren alisirung zu Michaelis 1845 folgende Nummern gezogen: von Litt. B. à 500 Rthlr. 264. 564. 577. 697.
von Litt. D. à 50 Rthlr.
32. 90. 212. 229. 238. 265. 286. 541.
von Litt. Aa. à 1000 Rthlr. g.
r. 98. 535. 572. 593. 644. 710. 1002. 1326. 1366. 1446. 1710. 1899. 2152. 2315. 2409. 2460. 2922.
Außerdem sind von den unverzinslichen Kammer⸗Kredit⸗Kassen⸗ scheinen Litt. E à 34 Rthlr. die Scheine von Nr. 8602 bis mit 7238 zur Zahlung in gedachtem Termine ausgesetzt worden.
Die Inhaber der vorverzeichneten verloosten und resp. zur Zah⸗ g ausgesetzten Scheine werden hierdurch aufgefordert, die Kapita⸗ u, gegen Rückgabe der Scheine und der dazu gehörenden Talons id Coupons, mit dem Eintritt des Michaelis⸗Termins 1845, wo Verzinsung der jetzt gezogenen Scheine Litt. B. D. und Aa. auf⸗ nt, bei der hiesigen Haupt⸗Instituten⸗ und Kommunal Kasse zu heben. 1
Merseburg, den 7. April 1845. 2
Auftrage der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Der Regierungs⸗Präsident. von Krosigk.
Abgepeist: Der General⸗Major und Commandeur der 2ien rfanterse⸗Brigade, von Zaluskowski, nach Danzig.
Landtags- Angelegenheiten.
Provinz Brandenburg.
Berlin, 18. April. In der 38sten Plenar⸗Versammlung ge⸗ zote das Ausschuß⸗Gutachten über den Entwurf der vüeee. reffend die Aufhebung des Intelligenzblattzwanges und der Intel⸗ genzblätter, gegen eine künftig für die Aufnahme von Intelligenz⸗ ttikeln zu dncgech enbe Abgabe zur Berathung. Dem großen Waisenhause zu Potsdam ist von seinem Stifter, inig Friedrich Wilhelm 1., das ausschließliche Recht zur Herausgabe 8 sogenannten Intelligenzblättern und der Intelligenzblattzwang er das ausschließliche Recht zum Abdruck von Indelligenz⸗Arti⸗
beigelegt worden. Dieses in den Jahren 1727 und 1734 san, für den damaligen Umfang der Monarchie verliehene echt hat später eine weitere Ausdehnung erhalten und er⸗ nect sich jetzt über die Provinzen Brandenburg, Preußen, Pommern, sesen Sachsen und Westphalen, wie dies die Allerhöchste Kabinets⸗ 481 vom 18. März 1834 fesisetzt. Das ursprüngliche Recht der k echnung des Militair⸗Waisenhauses erscheinenden Intelligenz⸗ ütter, zum ausschließlichen Abdruck von Intelligenz⸗Artikeln, hat 88 der Zeit die Form angenommen, daß solche Artikel auch en eren Blättern publizirt werden dürfen, dies jedoch nur dann E ssen wird, wenn dafür eine gewisse Gebühr bezahlt und dar⸗ n.daß dies geschehen, der Nachweis durch Abstempelung im In⸗ hen⸗Comtvir geführt worden ist; auch bestehen bereits Verträge * zelnen Lokalblättern, die gegen Entrichtung einer bestimmten
en vheh⸗ ohne vorherige Abstempelung, Intelligenz⸗Artikel
rfen. 1
EE * 8 11u“ . 3
werden sollen. In den Anhaltischen Henieg
thümern wird die Anstalt zunächst durch die Herren Julius Beihe in Dessau,
„ C. F. Eschebach in Roßlau,
„ E. Ritzer in Zerbst,
Sowohl die Vorgenannten, als auq
zu jeder gewünschten Auskm
]
vertreten. Unterzeichneten sind reit — auch Antrags⸗Formulare à ½¼ ro Statuten.. à 2 » tüch bei denselben zu haben. 8
Ohne die anerkannt häufiger von Hagelschaden gesuchten Distrikte in ihre Wirksamkeit zu ziehen, die Anstalt auf einem möglichst großen Fläͤchem eine vollständige Ausgleichung der Schäden durehs mäßigsten Prämiensätze zu sinden.
Die Interessenten dürfen in dieser Weise mit ge erwarten, daß ihnen beim Schlusse der Jahna⸗ schäfte ein ansehnlicher Theil ihrer Beitn als Dividende zurückgewährt wird.
Berlin, den 15. April 1845.
1“ Poppe & Comp., General⸗Agenten der Erfurter Hagelschehn Versicherungs⸗Gesellschaft.
Kunst⸗Verein [385] für die
Rheinlande und Westphaln
Die General⸗Versammlung der Mitgliedn Kunst⸗Vereins und die Verloosung der anpiuse Kunstwerke für das Jahr 1844/5 wird im Lae Monats August d. J. an einem noch näher zu beii menden Tage statt haben und die damit verhmd Ausstellung am 15. Juni d. J. eröffnet werden. Künstler, welche geneigt sind, bhe⸗ Werke zu dersc einzusenden, werden daher ersucht, dieses bis 3. Juni d. J. unter der Adresse des Herrn Insyen Wintergerst im Akademie⸗Gebäude zu jhun alh. gleichzeitig uns zu bezagechtesen, ob und zu velze Preise sie verkäuflich sind. Alle Mittheilungen ve r. um Portofreiheit zu genießen, unter Kreuzband w mit der Rubrik: „Angelegenheiten des Kunst⸗Vam für die Rheinlande und Westphalen“, erbeten.
Düsseldorf, den 5. April 1845. Der ESh des Kunst⸗Vereins.
““
t
Wiegmann, Seeretair. 68 In Berlin werden Anmeldungen zur Aufnahae den Kunst⸗Verein für die Rheinlande und Wesyhes angenommen in der Gropiusschen Buch⸗ und Fu handlung, Königl. Bauschule Laden Nr. 12,
Lierarische Anzeigen.
Im Verlage der Unterzeichneten erschien so ebm u t sehen 1 Julitt ist zu beziehen in Berlin durch IUlI
Springer, Breitestraße A
Ecke der Scharrnstraße: Die Philosophie des Lebens 88871 der Natur
gegenüber
den bisherigen spekulativen und Natur⸗
Philosophieen.
Allen wissenschaftlich Gebildeten gewidmet
von Heinrich Vogel. „
gr. 8. geglättetes Velinpapier. geh. Preis 12 Braunschweig, Februar 1845.
Friedrich Vieweg und Sohrn
Bei Kaulfuß Wittwe, Prandel ℳ Cony.¹ Wien ist erschienen und in der Hirschwal
schen Buchhoͤlg. (Ed. Aber) in Berlin Bon
enr 25, esacites ter;
8 eit r
der K. K. Gesellschaft der Aerzte zu Pitt Redacteur:
819
58 Franz weah 8 weiter Jahrgang 1845 — ö. Der Jahrgang erscheint in 12 Monatshesten d. 7 Bogen in gr. 8. und werden dieselben regelnah 679 Anfang jeden Monais ausgegeben. Preis für den
zen Jahrgang 5 Thlr. I; Seeöe⏑2d. sO⸗]
f340 b] 7,nv
Der. Graf Stanislaus Mia czpnsli, sa maliger Oberst und Adjutant des 5779 Poniatowsli, Ritter mehrerer Orden,“ 1
12. April, um 5 Uhr des Morgens, nad h ner langwierigen Krankheit in Berlin n seehmen
Die Regierungs⸗Amiehl Tode abgegangen,. “ “
ätter sind dagegen be⸗
Berlin, Sonntag den 20en Apri
ddie Expedition der Aüg. Preuß.
112 EETT“
EEEqbEEEEP88äI1“ 599S n2 * anhIwE 2 Zasa20. 89 1845 5
Eö1“;
Iir4ru
„ Intelligenz⸗Anzkel aufzunehmen, ohne
F.; etelligenz⸗Blatter. 8
ar bei der ersten Einrichtamg des berliner Intelligenzblattes, welche ebenfalls von Friedrich Wilheim I. ausging, die Agsict eines durch dieses Unternehmen zu erzielenden Geldgewinnes gar nicht vor⸗ waltend gewesen, und hatte dieser, als er sich später herausstellte und dem genannten Waisenhause zugewiesen wurde, nur eine geringe Summe betragen, so hat sich doch im Laufe der Zeit die Einnahme aus jenem Zwangsrechte sehr bedeutend gesteigert und gewährt ge⸗ genwärtig einen Reinertrag von etwa 33,000 Rthlr. Es hat aber auch an Klagen über diesen Zwang nicht gefehlt, und die Landtage der Provinzen Sachsen, Westphalen, Preußen und Posen haben auf Beseitigung desselben Anträge gemacht; diese haben jedoch Allerhöch⸗ sten Orts eine Berücksichtigung nicht gefunden, indem die Aufhebung des erwähnten Zwanges in dem Umstande ein wesentliches Hinderniß fin⸗ det, daß der Stifter des Militair⸗Waisenhauses seinen Nachfolgern in den energischsten Klauseln es zur Pflicht macht, die Stistung in vollster Integri⸗ tät aufrecht zu erhalten. Davon, daß dies geschehen müsse, geht auch der gegenwärtig der Berathung unterliegende Gesetz⸗Entwurf aus, indem er sich zur Aufgabe setzt, dem Waisenhause jene Einnahme⸗ Quelle unverändert zu bewahren, dem betheiligten Publikum aber theils die Befreiung von der bisherigen, zuweilen lästigen Erhebungs⸗ weise zuzuwenden, iheils auch die Erhebungs⸗ und Verwaltungskosten demselben zu gute kommen zu lassen. Um also jene Netto⸗Einnahme zu erlangen, ist eine Durchschnitts⸗Berechnung der bisher dem In⸗ telligenzzwange unterliegenden Artikel nach Zeilen aufgestellt und auf diese Weise ermittelt worden, daß jeder Zeile etwa 5 Pfennige als Abgabe aufzuerlegen sein würde, um die Höhe der bisherigen Ein⸗ nahme zu erreichen, und diese Abgabe soll an die Stelle des bishe⸗ rigen Zwanges treten. Mit der steigenden Bevülkerung und der Ver⸗ mehrung der Inserate soll die Abgabe sich ermäßigen, so daß, wenn dereinst statt der gegenwärtigen 2,640,000 Zeilen 3,326,000 Zeilen werden gedruckt werden, dann die Abgabe pro Zeile nur 4 Pfennige betragen würde. Periodische Revisionen von 5 zu 6 Jahren sind vorbehalten.
Das Allerhöchste Propositions⸗Dekret, womit dieser Entwurf dem Landtage zugegangen ist, stellt nun die Frage: ob man dem Gesetz⸗ ** oder der Fortdauer des dermaligen Zustandes den Vor⸗ zug Hebe.
Wie schon im Ausschuß die Ansichten über die in Beziehung auf die vorliegende Proposition abzugebende Erklärung getheilt gewesen waren, so waltete hierüber auch in der Versammlung eine Meinungs⸗ Verschiedenheit ob, welche vornehmlich auf formelle Rücksichten sich bezog. Wenn nämlich von der einen Seite vielfach der Wunsch ge⸗ äußert ward, den Intelligenzblattzwang gänzlich und ohne eine dem⸗ selben entsprechende Abgabe beseitigt zu sehen, so ward dagegen geltend gemacht: da es sich hier um Berathung einer Königlichen Proposition handle, so müsse man sich auch ständischerseits genau in den durch die Vorlage selbst ausdrücklich festgesetzten Gränzen halten; es komme also darauf an, die vorgelegte Frage: ob man den Entwurf dem gegenwärtigen Zustande vorziehe oder nicht, zu beantworten, und allenfalls Bemerkungen in Beziehung auf den Entwurf hinzuzufügen; wolle man aber auf Beseitigung des Intelligenzblattzwanges ohne alle Entschädigung antragen, so sei dies nicht nur eine neue Petition, welche jedenfalls als zu spät angebracht betrachtet werden müsse, son⸗ dern diese Petition finde auch bereits in der Proposition selbst ihre ablehnende Beantwortung.
Die Gegner dieser Ansicht wollten indeß nicht zugeben, daß der Landtag seine Besugniß überschreite, wenn er eine Ansicht, die sich ihm bei Berathung einer Königlichen Proposition aufgedrängt habe, auch dann offen ausspreche, wenn jene Ansicht nicht mit der überein⸗ stimme, welche der Vorlage zum Grunde liege. Wollte man dies für unzulässig halten, so würde die ständische Berathung auf das enge Feld der Fassungs⸗Erinnerungen beschränkt werden, denn dann könnte man auch darin eine neue Petition erblicken, wenn man sich gegen den Inhalt eines einzelnen Paragraphen erkläre; hierdurch aber wür⸗ dden nicht nur die ständischen Befugnisse gar sehr geschmälert, sondern auch der Werth ihrer Gutachten für die Krone wesentlich verringert werden. Gewinne also die Versammlung die Ueberzeugung, daß man nur unter der Bedingung für die Aufhebung des Intelligenzblatt⸗ zwanges stimmen könne, daß dieselbe nicht durch eine neue Abgabe ersetzt werde, so sei der Landtag nicht nur befugt, sondern auch ver⸗ pflichtet, dieses ohne Rückhalt zu erklären. Es müsse zwar allerdings nach den Worten der Allerhöchsten Proposition G werden, daß bei Aufstellung des Entwurss die Ansicht vorwaltend gewesen, das zu Gunsten des Militair⸗Waisenhauses zu Potsdam verliehene Pri⸗ vilegium müsse ganz unverletzt aufrecht erhalten werden, dies ver⸗ hindere aber nicht, daß die Stände ihre abweichende Ansicht ehrfurchts⸗ voll aussprächen und mit Gründen unterstützten. Nun müsse man aber der Ansicht sein, daß der bisher zu Gunsten des Militair⸗Waisenhauses bestehende Intelligenzblattzwang unter Verhältnissen entstanden sei, welche von den gegenwärtigen so weit abwichen, daß schon hierdurch ein unbedingtes Festhalten an damaligen Bestimmungen als unzweck⸗ mäßig sich darstelle; in jener Zeit, wo die ganze Steuer⸗Erhebung noch in der Kindheit sich befunden habe, möge es nothwendig gewesen sein, einem Institute, wie das Militair⸗Waisenhaus, bestimmte Einnahme⸗ quellen vermöge einer ganz exceptionellen Besteuerung eines Theils des Publikums zu überweisen; dies habe sich aber geändert, die Einnahmen des Staats seien geregelt und in stetem Zunehmen be⸗ griffen, es sei demnach kein Grund abzusehen, weshalb man das Bestehen des Militair⸗Waisenhauses, welches auch der Landtag auf keine Weise gefährdet zu sehen wünsche, nicht auf die ganz sichere Grundlage des Staatshaushalts stützen und eine Abgabe beseitigen wolle, welche als drückend und ungerecht bezeichnet werden müsse. Man könne auch nicht zugeben, daß der bisherige Intelligenz⸗ blattzwang ein Privilegium des Militair⸗Waisenhauses sel, vielmehr sei die Absicht eben nur dahin gegangen, die damals zufällig vor⸗ handene Staats⸗Einnahme dem Watzenpaufe zuzuwenden, wie dies in gleicher Weise mit noch 15 anderen Einnahmequellen geschehen sei; nicht das Zwangsrecht also, sondern die daraus hervorgehende Ein⸗ nahme bilde den Gegenstand der Verleihung, und es handle sich nur darum, wie man diese auf die gerechteste Weise ersetzen solle; da nun jenes Waisenhaus unleugbar ein reines Staats⸗Institut sei, so folge
zwangsweise Einrückung
daraus von selbst, daß die Staatskasse die Verpflichtung habe, die Erhaltung jenes Instituts zu bestreiten. Aber auch als Privilegium sei der Intelligenzblattzwang unhaltbar, da nach dem Landrecht ein Privilegium nur dann, wenn es durch einen lästigen Betrag erworben sei, fortbestehen müsse, sonst aber aufgehoben wer⸗ den könne, sobald der ursprüngliche Zweck nicht mehr erreicht werde; als Zwangsrecht aber sei der Intelligenzblattzwang dem allgemeinen Gesetz über Aufhebung aller Zwangs⸗ und Bannrechte unterworfen, und da nach der neuesten Gewerbe⸗Gesetzgebung für Aufhebung siskalischer Zwangs⸗ und Bannrechte keine Entschädigung verlangt werden könne, so müsse auch der einem siskalischen Institute verliehene Intelligenzblattzwang unentgeltlich wegfallen. Daß dies zeitgemäß sei, werde Niemand leugnen wollen; nun würde aber auf dem in dem Entwurfe bezeichneten Wege diesem allgemein gefühlten Bedürfnisse nicht nur nicht genügt werden, sondern es sei sogar zu fürchten, daß der Mißstand, indem an Stelle des bisherigen Zwan⸗ ges mit ständischem Beirath eine sehr lästige Steuer eingeführt werde, noch greller hervortreten und verewigt werden würde, wäh⸗ rend jetzt, wenn man es noch beim Alten lasse, wenigstens die Hoff⸗ nung bleibe, daß der Zwang im Verlauf der Zeit sich selbst als gänzlich unhaltbar erweise.
Von der anderen Seite ward zwar noch darauf hingewiesen, daß man die Worte des hohen Stifters, selbst wenn sie mit den Ansichten der heutigen Tage nicht ganz übereinstimmten und eine kleine Belästigung für das Publikum herbeiführten, dennoch ehren müsse und nicht verlangen dürfe, daß irgendwie davon abgewichen werde; auch sei die Uebernahme des Ausfalls auf die Staatskasse doch eigentlich weiter nichts, als die Aufhebung einer länger als ein Jahrhundert bestehenden Steuer zu Gupsten der bisher ihr unterworfenen und zum Nachtheil der Gesammlheit der Steuenpflich⸗ tigen; als jedoch die Frage gestellt ward: soll ein Gesetz über die Aufhebung des Intelligenzblattzwangs nur dann erbeten werden, wenn dieser Zwang unbedingt und ohne daß dafür eine neue Abgabe eingeführt. wird, wegfällt, so wurde diese Frage mit einer ansehnlichen Majorität bejaht. Dabei ward jedoch ausdrücklich bevorwortet, daß die Abstimmung eine Petition auf unbedingte Auf⸗ hebung des Intelligenzblattzwangs nicht zur Folge haben, sondern nur das Motiv deutlich ausgesprochen werden solle, welches für die Versammlung bei ihrer Berathung leitend gewesen sei.
Man wandte sich nun zur Berathung der einzelnen Paragraphen und erklärte sich zu §. 1 nicht damit einverstanden, daß da, wo Pri⸗ vatpersonen auf Grund abgeschlossener Verträge die Vortheile des Intelligenzblattzwanges beziehen, letzterer so lange soll aufrecht er⸗ halten werden können, bis diese Verträge ablaufen, sondern war vielmehr der Ansicht, daß die Aufhebung mit einemmale erfolgen und der Staat etwanige Entschädigungen übernehmen müsse.
Im §. 2 gab die Anordnung, daß künftig für Berlin statt des Intelligenzblattzwanges ein öffentlicher Anzeiger erscheinen solle, zu dem Bedenken Anlaß, daß dieses dem Intelligenzblatt zu substituirende Blatt der Staatskasse doch voraussichtlich auch Einnahmen und Ueberschüsse gewähren würde, weshalb das Publikum in dem Falle, daß der Entwurf durchgehe, einen offenbaren Schaden erleiden würde. Da man sich indeß überzeugte, daß ein öffentlicher Anzeiger, wenn das Intelligenzblatt aufhöre, für Berlin unentbehrlich sei, so wurde jenem Bedenken von der Majorität keine Folge gegeben.
Bei den §§. 5 und 6 wünschte man eine Bestimmung dahin: daß die vorbehaltene Revision nur im Interesse des Publikums erfol⸗ gen solle, und zu §. 7 beschloß man einen Zusatz des Inhalts: daß das in einem Jahr zu viel Erhobene auf die Soll⸗Einnahme des nächsten Jahres in Abzug zu bringen sei.
Als nun nach beendeter Begutachtung der einzelnen Paragraphen des Gesetzes die endliche Abstimmung darüber erfolgte: ob man dasselbe so emendirt erbitten oder auch jetzt noch die Beibehaltung des gegen⸗ wärtigen Zustandes vorziehen wolle, erklärte sich nur eine sehr ge⸗ ringe Minorität für das Gesetz.
1“
X Inland.
„ Berlin, 19. April. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatte ist Major von Höpfner zum Chef des Generalstabes 8ten Armee⸗Corps und Hauptmann Graf Oriolla zum Major ernannt; Major B. von Clev wird, mit Belassung seiner bisherigen Stel⸗
lung bei der Gesandtschaft in Paris, dem Generalstabe aggregirt. 8
Berlin, 19. April. „Die heute ausgegebene Nummer 9 der Gesetz⸗Sammlung enthält die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre vom 14. März 1845, betreffend die Declaration der §§. 8 und 11 Nr. 2 der Verordnung vom 23. Februar 1843:
„ Aus Veranlassung des heute von Mir genehmigten Verbotes der Sächsischen Vaterlandsblätter sind, wie Ihr Bericht vom 13ten d. M. ergiebt, die Zweifel über die Auslegung derjenigen Bestimmungen zur Sprache gekommen, welche die Verordnung vom 23. Februar 1843 rücksichilich der Kompetenz zum Erlaß von Debits⸗Verboten egen politische Zeitschriften enthält, die außerhalb der preußischen, aber innerhalb der Staa⸗ ten des deutschen Bundes erscheinen. Ich eröffne Ihnen zur Beseitigung dieser Zweisel, daß es beim Erlaß der Kompetenz⸗Bestimmungen im §. 8 und §. 11 Nr. 2 der Verordnung vom 23. Februar 1843 Mein Wille ge⸗ wesen ist, die Debits⸗Verbote gegen alle außerhalb Meiner, aber innerhalb der Staaten des deutschen Bundes erscheinende Zeitschriften (einschließlich der Monatsschriften), mögen sie den Charakter der Unterhaltungs⸗Blaͤtter tragen oder als politische Zeitungen sich ankündigen, sofern f9. Gegenstände der Politik aufnehmen oder auch nur gelegentlich in das Gebiet der Poli übergreifen, nicht dem Ober-Censurgerichte, sondern unter Meiner Geneh⸗ migung dem Minister des Innern zu überiragen. In diesem Sinne sind daher, wie bisher, so auch künftig, die obgedachten Besimmungen zur An- wendung zu bringen. Sie haben diese Declaration durch die Gesetz Sammlung öffentlich bekannt zu machen.
Berlin, den 14. März 1855.ͤ 8 5
Friedrich Wilhelm.
Arnim und Uhden.“
An die Staatsminister Grafen von