1845 / 244 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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FfFrankhreich. ü 29. Aug. Das erwähnte Rundschreiben des Marschall Bu⸗ eaud an die unter ihm stehenden Generale lautet folgendermaßen: „Ich babe Grund, den Augenblick für sehr nahe zu halten, wo man uns ermäch⸗ tigen wird, den Versuch einer Militair⸗Ansiedelung in etwas großem Umfange zu unternehmen. Es ist darum dringend nöthig, daß man erfahre, welche größere oder geringere Möglichkeit vorhanden ist, in der Armee Leute zu finden, die guten Willen haben und geneigt sind, sich bei einer solchen Einrichtung zu betheiligen. Ich ersuche Sie deshalb, ohne Zeitverlust allen unter Ihrem Befehl stehenden Armee⸗Corps die vortheilhaften Bedingungen bekannt zu machen, welche die Soldaten in den Militair⸗Kolonieen sinden werden. Diese Bedingungen sind in beifolgendem Entwurf angegeben. Fordern Sie die Herren Corps⸗ Chefs auf, sie allen ihren Untergebenen zu eröffnen, und veranlassen Sie, daß Ihnen baldmöglichst die Liste der Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, welche in die Militair⸗Kolonieen eintreten wollen, übermittelt werde. Sie finden hierbei ein Formular, dessen einzelne Rubriken auszufüllen sind. Sobald Sie die betreffenden Erklärungen gesammelt haben werden, erwarte ich, daß Sie solche an den Chef des Generalstabs der Armee einsenden. Der General⸗Gou⸗ verneur von Algerien, Marschall Herzog vom Jsly.“ Der Einrichtungsplan, welcher dem Rundschreiben beigefügt ist, ent⸗ hält folgende Bestimmungen: Die Unteroffiziere und Solda⸗ ten, welche zur Ansiedelung ausgesucht werden, sollen sechs Monate Urlaub bekommen, um sich zu verheirathen; sie und ihre Frauen haben freie Reise; ihr Gepäck wird auf Staatskosten besör⸗ dert; während ihrer Abwesenheit bauen die zurückgebliebenen Soldaten der aktiven Armee an den Dörfern, welche jene bewohnen sollen; auch mit dem Anbau des Bodens wird einstweilen begonnen; der Staat stellt die Dörfer fertig her; der Militair⸗Kolonist trägt zu der anzen Einrichtung nur durch seine Arbeit bei; der Staat liefert jeder Fanallie das nöthige Vieh und die erforderlichen Werkzeuge; die Kolonisten erhalten drei Jahre lang Sold und Lebensmittel gleich den Truppen der aktiven Armee; jedem Kolonisten werden zehn Hektaren zum Anbau geeigneten Landes überwiesen. Eine ganze Reihe ähnlicher Zusagen bezieht sich auf die den Offizieren der Mi⸗ litair⸗Kolonieen zu gewährenden Vortheile. Der Courrier fran⸗ gais sagt über dieses Beginnen des Marschall Bugeaud: „Wenn König Ludwig Philipp und die französische Nation abdanken und die höchste Gewalt in die Hände der Dynastie Bugeaud legen wollen, so müssen wir es uns wohl gefallen lassen, so wenig auch die Aenderung nach unserem Geschmack sein würde. Sollen wir aber noch länger unter der Charte von 1830 leben, so ist ent⸗ weder Herr Bugeaud ein Tollhäusler, oder er verletzt wissentlich alle Gesetze, denen er als Bürger und Militair Unterwerfung schul⸗ dig ist. Der General⸗Gouverneur von Algerien muß entweder auf den Schild erhoben und als unumschränkter Herrscher ausgerufen wer⸗ den, oder man hat nur die Wahl zwischen einem Tropfbad, ihn von dem Sonnenstich zu heilen, der ihm den Verstand benommen hat, und einem Kriegsgericht, ihn zu strafen für die offenbarste Beleidi⸗ gung, die jemals einer Regierung widerfahren ist.“ In ähnlichem Sinn äußern sich auch die anderen nicht ministeriellen Blätter. Das Journal des Débats dagegen nimmt für den Marschall das Wort. „Wenn man“, sagt es, „diese übertriebenen und abge⸗ schmackten Aeußerungen hört, sollte man glauben, wir hätten morgen zu erwarten, daß Marschall Bugeaud sich unabhängig erklären und uns mit einer Zerstückelung der französischen Heürschaft bedrohen werde. Man ruft die Regierung, die Kammern auf, und als ob die Sprache des Abendlandes zu arm oder auch zu verständig wäre, um für diese Uebertreibungen auszureichen, nimmt man seine Zuflucht zu der des Morgenlandes, um den verfassungsmäßigen Gouver⸗ neur von Algerien mit allen Paschas des ottomanischen Reiches zu vergleichen. Ohne Allem, was seit einiger Zeit in Afrika geschieht, unverholen Beifall zu schenken, vermögen wir uns doch nicht dem systematischen Anschwärzen beizugesellen, dessen Gegenstand alle Handlungen und Worte des Marschalls geworden sind. Diese An⸗ griffe haben einen Grad der Uebertreibung und Heftigkeit erlangt, daß verständige Leute daran nicht mehr Theil nehmen können. Es fällt uns nicht ein, hier einen Plan zu besprechen, welchen wir als weit unbestimmter und problematischer ansehen, als er zu sein scheint. Allein inmitten des Allarmrufs, mit welchem man das Land zu schrecken sucht, beruhigt es uns, daß in Frankreich eine gesetzgebende und eine voll⸗ ziehende Gewalt besteht. Der Marschall Bugeaud hat unseres Wissens nicht die Absicht, ohne dieselben zu handeln, und sein Rundschreiben selbst genügt, um die Ueberzeugung zu erlangen, daß er seine Pläne nicht auf eigene Faust ausführen will. Wir können nur die Eröffnung einer Erkundi⸗ gung und Voruntersuchung über die Mittel darin erkennen, die zum Verwirklichen eines Plans sich vorfinden, den er für gut, nützlich und möglich hält. Sind Regierung und Kammern wirklich so entschieden gegen die militairische Colonisation von Algerien, so begreifen wir nicht, was man so groß sich zu beunruhigen habe wegen eines Unter⸗ nehmens, welches ohne ihre Mitwirkung nicht zu Stande kommen kann. Ein Plan der Art gehört nicht in die Reihe derer, die in der Zwi⸗ schenzeit von einer Session zur anderen durch Königliche Verordnung ausgeführt, ja nur begonnen werden können, wie manche andere, wie z. 8. die Befestigung von Paris. Frankreich möge daher ruhig sein. Es giebt in Paris Regierung und Kammern, und in Afrika soll weder ein neues Königreich noch eine neue Dynastie gestiftet werden.“ Nachrichten aus Algier vom 20. August zufolge, hatte sich an diesem Tage der Marschall Bußeaud nach Tenes eingeschifft. Von da wollte er sich nach Orleansville begeben. Gegen Ende des Mo⸗ nats kömmt er nach Algier zurück, um Anstalten zur Abreise nach Frankreich zu treffen. Am 3ten oder 4. September wird er sich mit seinem Adjutanten Oberst Eynard an Bord des „Cameleon“ nach Cette einschiffen. Am 15. August sind zwölf Häuptlinge der Beni⸗ Dschennad zu Algier angekommen, um den Unterwerfungs⸗Akt zu vollziehen; sie wurden mit Mänteln beschenkt. Der Moniteur algerien giebt eine Beschreibung der Audienz, welche der Marschall diesen Kabylen ertheilt hat. Dasselbe Blatt fährt fort, alle Maß⸗ regeln Bugeaud's gegen die pariser Presse zu vertheidigen. Ueber die Ergebnisse des letzten Feldzuges gegen die Kabylen im Osten und am Fuße des Gebirges Jurjura bringt es folgendes Nä⸗ here: „Nach der harten Lehre, die Marschall Bugeaud den Insur⸗ genten durch die Zerstörung der schönen Dorfschaften der Uled⸗Aissa⸗ Mimun, des widerspenstigen Theiles der Beni⸗Wagenun, gegeben, baten sämmtliche Stämme, die sich aufgelehnt hatten, den französi⸗ schen Heerführer um Gnade und entrichteten die Kriegs⸗Contri⸗ bution, welche ihnen zur Strafe für ihre Untreue auferlegt worden war. Mehr als die Hälfte des mächtigen Stammes der Beni⸗ Wagenun, zwei Drittheile ber Flist⸗ el⸗Bahar und der ganze Stamm der Beni⸗Dschennad, welcher allein über 3000 Flinten zählt, hatten an der aufrührerischen Bewegung Theil genom⸗ men. Die beiden ersteren Stämme wurden von dem General⸗Gou⸗ verneur wieder unter die Häuptlinge gestellt, die ihnen bereits im vorigen Jahre gegeben worden waren, und welche sich bei dieser Empörung in ihrer Treue gegen die Franzosen auch nicht hatten wankend machen lassen. Die zwölf Stämme der Beni⸗Dschennad erhielten dagegen die Weisung, die Häuptlinge, welche sie wählen soll⸗

verneur durch Verleihung des Belehnungs⸗Burnus in ihrem Amte bestätigt würden. Bekanntlich ist die gesellschaftliche Einrichtung je⸗ ner Stämme ganz republikanisch. Die Beni⸗Dschennad wählten sich nun ihre Häuptlinge, ein jeder der zwölf Stämme den seinigen. Am 15ten trafen die zwölf Häuptlinge, geleitet von dem Capitain Omalley, Chef des arabischen Büreaus von Dellys, in Algier ein und empfin⸗ gen aus den Händen des General⸗Gouverneurs den Burnus und einige Geschenke, wie es gebräuchlich ist. Die Ceremonie war sehr eindrucksvoll. Diese wilden Kabylen schienen eber so glücklich wie er⸗ staunt über das Schauspiel, welches sie vor Augen hatten. Noch viele andere arabische Häuptlinge hatten sich zur Theilnahme an der Feier⸗ lichkeit eingefunden. Marschall Bugeaud richtete eine Anrede an die Häuptlinge der Beni⸗Dschennad: Sie möchten endlich die Augen öffnen vor der Wahrheit, welche ihnen durch Lügen zu verhüllen einige Ehrgei⸗ zige, wie Ben⸗Salem und Bel⸗Kassem⸗ÜUkassi, bemüht gewesen seien; sie möchten fortan guten Glauben bewahren, wie dies nur ihren eige⸗ nen Interessen angemessen sei, und alle Verführungen jener Feinde der Ruhe zurückweisen, die nur zu fliehen verständen, nachdem sie die mißleiteten Bevölkerungen in die Uebel des Krieges gestürzt hätten. „„Ihr wißt““, sprach Marschall Bugeaud zu den Häuptlingen, „„ob wir es scheuen, in eure steilsten Gebirgsgegenden vorzudringen, und ihr wißt es auch wohl, wie furchtbar die Strafen sind, womit wir die Schuldigen treffen; ihr sehet aber auch, daß unser Herz mild und erbarmungsvoll ist, und daß wir die, welche mit Aufrichtigkeit wieder zu uns zurückkehren, mit Güte behandeln. Geht nun zu euren Brüdern zurück, vereint alle eure Anstrengungen gegen unseren gemeinschaftlichen Feind, den ihr von eurem Lande entfernt zu halten vermöget, wenn er es versuchen sollte, wieder dahin zu kommen; und wisset zudem, daß, wenn es nöthig ist, meine Krieger euch nicht fehlen würden.““ Sämmt⸗ liche Kabylen schwuren nun, daß sie fortan auf die Einflüsterungen Ben Salem's und Bel⸗Kassem⸗Ukassi's nicht mehr hören, auch deren Erscheinen in ihrem Lande nicht mehr dulden würden. Sie sagten zu Marschall Bugeaud: „„Wir kannten die Franzosen nicht, jetzt aber sehen wir, wie sehr wir getäuscht worden waren.““ Dieser Schritt der Häuptlinge der Beni⸗Dschennad ist von großer Wichtig⸗ keit; er sichert, wenigstens für jetzt, die Ruhe im Osten Algeriens.“

Graf Appony, der österreichische Gesandte, der schwedische, Graf Löwenhjelm, der niederländische, General von Fagel, und der neapo⸗ litanische, Herzog von Serra Capriola, sind jetzt fast die einzigen hier anwesenden Diplomaten. Lord Cowley ist auf Urlaub verreist, der Fürst von Ligne, belgischer Botschafter, auf seinen Gütern bei Mons, der dänische Gesandte, Baron von Koß, ist abberufen, der bayerische, Graf Luxburg, und der sächsische, Herr von Könneritz, sind in Deutsch⸗ land, der preußische, Graf von Arnim, befindet sich in den Pyrenäen.

Das Journal des Débats nimmt sich der neuernannten Pairs gegen den National an und rühmt insbesondere Herrn Ful⸗ chirons Verdienste. Funfzehn Jahre ist derselbe Mitglied der Depu⸗ tirten⸗Kammer, hat stets zur Majorität gehört und war einer ihrer geachtetsten Führer. „Seit 1831“, fährt das ministerielle Blatt fort, „in den schwierigen Tagen der Juli⸗Monarchie, fand man ihn auf der Tribüne die Ordnung und constitutionelle Freiheit vertheidigen. Ein 15 Jahre ununterbrochenes Mandat, das würde schon etwas elten, wenn er von der Opposition wäre. Es würde Zeugniß ge⸗ en, daß man ihm Ehre gemacht und das Vertrauen seiner Mit⸗ bürger erworben habe. Es giebt einen solchen Deputirten der Lin⸗ ken, der ohne anderes Verdienst grau geworden ist auf seiner Bank, als daß er unabänderlich Nein gesagt hat. Man versuche einmal, ihm den Namen eines großen und tugendhaften Bürgers abzusprechen. Das Alles wird aber natürlich anders, sobald es sich um Deputirte von der Majorität handelt. Für sie giebt es kein Mandat, keine Mitbürger, und die Ehre, der Wahlkammer angehört zu haben, sollte ihnen niemals als ein Anspruch auf die Pairswürde gelten.“

Auf den beiden Eisenbahnen nach Saint⸗Germain und Ver⸗ sailles (auf dem rechten Ufer), die zusammen nur eine Länge von 40 Kilometer haben, wurden am letzten Sonntage ungefähr 36,000 Rei⸗ sende befördert. Es waren dazu 104 durch 169 Lokomotiven fort⸗ bewegte und aus 1970 Wagen bestehende Züge nöthig. Die an die⸗ sem Tage zurückgelegte Entfernung betrug 2568 Kilometer oder 642 französische Meilen, und bei diesem unaufhörlichen Ankommen und Abgehen hatte weder ein Unfall noch ein Aufenthalt statt. Jede Viertelstunde ging ein Zug von Paris theils nach Saint⸗Germain, theils nach Versailles ab; jede halbe Stunde kam einer von Versailles und ein anderer von Saint⸗Germain zurück.

Am 24. August brachte ein Schiffsbrand die Stadt Lyon in große Bestürzung. Gegen 9 Uhr Abends setzte eine Rakete, aus einem deit an den Ufern der Saone befindlichen Landhäuser kommend, ein mit Heu beladenes und mit einem Tau auf dem Quai Ste. Marie⸗des⸗Chaines am linken Ufer der Saone befestigtes Schiff in Flammen. Man suchte gleich den in Brand gerathenen Theil des Heues ins Wasser zu werfen, allein, durch den Wasserstrom fortge⸗ rissen, entzündete dieses den Theil der Ladung, welcher sich über dem Bord des Schiffes befand. Nun ward der Brand allgemein, und es war unmöglich, denselben zu löschen. Das Feuer ergriff ein benachbartes Schiff, und um dessen Verbreitung über die übrigen in der Nähe liegenden Schiffe zu verhüten, zerschnitt man die Taue jener, welche ein Raub der Flammen geworden, und gab ste dem Strome des Flusses preis. Eines derselben blieb in der Nähe des Hafens von Neuville liegen, wo es die ganze Nacht fortbrannte. Das andere, durch den Wasserstrom fortgerissen und in eine Feuermasse verwan⸗ delt, trieb majestätisch den Fluß hinab. Es fuhr unter der Brücke Saint Vincent und unter der Hängebrücke von la Feuillee durch, ohne an denselben den geringsten Schaden anzurichten. Endlich stieß es mit Getöse gegen den östlichen Bogen der Brücke von Nemours, dessen Schluß⸗ stein vor ungefähr drei Wochen gelegt worden, und wo man seit einigen Tagen beschäftigt war, die hölzernen Stützbogen wegzunehmen, deren Hälfte ungefähr noch stand. Die Gewalt des Stoßes riß das aus zwei mit einander verbundenen Schiffen bestehende schwimmende Ge⸗ rüst fort, das Schiff fuhr durch den Brückenbogen und blieb ein we⸗ nig tiefer auf der Kiesbank in der Mitte des Flußbettes sitzen. Aber im Durchfahren ergriff das Feuer die hölzernen Stützbogen, die in einem Nu ganz in Flammen standen und in einer Viertelstunde in den Fluß zusammenstürzten. Das Fourage⸗Schiff brannte in der Mitte des Flusses die ganze Nacht fort und bot den Anblick eines Feuerberges dar.

Der König hat einem polnischen Veteranen bei der die Wache im Luxemburg versehenden Compagnie, Namens Kolembski, das Kreuz der Ehrenlegion verliehen. Derselbe ist jetzt 100 Jahre alt; er war unter König Stanislaus nach Frankreich gekommen, trat nach dessen Tod in französische Dienste und machte mehrere Feldzüge un⸗ ter Napoleon mit.

Der General-Vikar von Toulouse, Abbé Jaques Bailleès, ist zum Bischof von Lugçon ernannt.

Herr Villemain, Minister des öffentlichen Unterrichts, ist von seiner Reise in die Schweiz wieder zu Paris angekommen.

Der Herzog von Glücksberg, erster Secretair der französischen Gesandtschaft in Madrid, ist gestern Abend in Paris eingetroffen.

Die französischen Renten erlitten heute an der Börse abermals

83 Fr. 95 C.; span. akt. R. 36 ¾

; Zproc. span. 38 ½; Zproc. inl. pr. Ende Aug., 31 à ¾ pr. Ende Sept. b

Paris, 28. Aug. Die Thatsache, daß die verschieden großen Compagnieen, welche sich gebildet hatten, um auf die Non Eisenbahn zu bieten, sich mit einander verschmolzen und nun als 8 einzige Compagnie ein gemeinschaftliches Gebot gemacht haben, bit jetzt einen der Hauptgegenstände der öffentlichen F ¹ die Regierung und die Kammern für die Betheiligung der Prih Industrie bei den großen Eisenbahn⸗Unternehmungen sich entschiet haben, so kann auch nur von diesem Standpunkte aus die Beurtz lung der Frage erfolgen, ob die Verschmelzung der verschiedenen Cage pagnieen für die Nordbahn in eine wirklich für das allgemeine⸗ teresse des ganzen Landes des Staates, wie der Actiome selbst, als vortheilhaft oder nachtheilig zu erachten sei. . Konkurrenz, wie das Gesetz sie verlangt, findet allerdi nun nicht statt, und der Wortlaut desselben ist also unleugbar gangen. Dessenungeachtet liegt in der Verschmelzung der Compagn zu einer einzigen, die Sache ganz unparteiisch betrachtet, eher erfreuliche als eine beklagenswerthe Thatsache für das Land. Konkurrenz aber ohne alle Beschränkung bei dem Zuschlage der graf Eisenbahnlinien Frankreichs zugelassen, könnte für das Land ein w. rer finanzieller Abgrund werden. Wenn Eisenbahnen, wie die Ke mern wollen, mit Privat⸗Kapitalien gebaut werden sollen, müssen Compagnieen bilden, diese müssen Actionaire gewinnen, die Actiom dem Gründer der Gesellschaft ein unbedingtes, blindes Vertr schenken, ihm ihr Geld einhändigen, ohne auch nur die gerie Kenntniß von den Bedingungen zu haben, unter welchen er sein bot für den Zuschlag machen wird. Das Interesse der Gründer Compagnie ist aber in mehrfacher Beziehung ganz gesondert von der Actionaire. Erhalten sie den Zuschlag, so treten sie in die B Verwaltung mit beträchtlichen Gehaltsbezügen. Es liegt also für Gründer ein rein persönliches Interesse vor, und wer bürgt da daß sie nicht in vorzugsweiser Berücksichtigung dieses ihres Prif vortheils sich manchmal selbst zu Geboten um jeden Preis leiten lassen? Das Gesetz verbürgt wohl dem Staate Maximum, aber von der Verbürgung eines Minimums für Actionair ist darin keine Rede. Der Actionair ist also me und schutzlos gegen unkluges Wagniß des Unternehmers, und an rerseits wäre die Ausführung der Eisenbahnen mit Privat⸗Kapit unmöglich, wenn sich keine Actionaire fänden, die sich dieser ü allen Umständen höchst gewagten Stellung aussetzen wollten. Es hellt hieraus, in welch' ungünstiger Lage die Actionaire im Allga nen sich befinden. Wer sind aber, in Frankreich wenigstens, Actionaire? Nicht blos große Kapitalisten, auch die kleinen sind den Actien⸗Zeichnungen für Eisenbahnen betheiligt; noch mehr, s. die Ersparnisse des Arbeiters, der Dienstleute wandern seit en Zeit, aus den Sparkassen entnommen, den Actien⸗Zeichnungen Diese letztere Thatsache ist sehr bedauerlich, aber unbestreitbar. möglich aber kann es wünschenswerth sein, daß die mühsam ge ten Ersparnisse dieser ärmeren Klasse, in solchen Unternehmungen dem Kapital des Spekulanten von Profession zusammengeworfen, tollkühnen Wagnissen einer maßlosen Konkurrenz preisgegeben wen Bei dem System der Konkurrenz wird natürlich für jede Bahn jenige Unternehmer den Zuschlag erhalten, der das gen teste Gebot macht, die Unternehmer werden sich zu Grunde ten, die Actionaire werden durch das Fallen der Actien Geld und das Land die Aussicht auf Eisenbahnen verl Schon jetzt ist der Geldmarkt mit Eisenbahn⸗Papieren so sehr schwemmt, daß sie immer mehr den Maßstab und Regulatorn ganzen öffentlichen Kredits abgeben. In den eigentlichen Steeh⸗ Papieren werden dagegen verhältnißmäßig nur sehr wenig Gesch gemacht. Gesetzt nun, es träte eine starke Entwerthung der C bahn⸗Actien ein, so würden unfehlbar auch alle anderen bewegg Werthe im Preise sinken, und selbst die Immobilien bald die empfinden, das Vermögen des Staates also, wie das der Privaten, furchtbaren Stoß erhalten. Und was würde der Staat bei der Zulaf einer zügellosen Konkurrenz gewinnen. Vielleicht einige Jahre in der D. der Konzessionen. Dieser Gewinn aber läßt sich nicht in Vergleich setzen dem Unheil, dessen Folgen auf den Staat selbst zurückfallen würden. Dauer der Betriebs⸗Konzession für die Compagnieen ist überdies das in der letzten Kammer⸗Session angenommene Gesetz schon beträch zu Gunsten des Staats verkürzt worden. Auch hat die Kammer System direkter Konzession keinesweges ausgeschlossen. Uebrigemt das System des Zuschlags bereits seine Wirkung gethan, inden die Finanzmächte ersten Ranges zwang, mit denen zweiten Range Abkommen zu treffen. In der Verschmelzung der Compagnieen den große und kleine Kapitalisten ihren Platz, Niemand wird ah ausgeschlossen, und eine Krise, eine Unterbrechung der Arbeitn nicht mehr möglich. Man darf annehmen, daß der Ministe. Sache in eben diesem Lichte ansehen und den Zuschlag unter se Bedingungen erfolgen lassen wird.

Großbritanien und Irland. 07

London, 27. Aug. Die Times, welche bisher immtr irländischen Protestanten und dem Tory⸗Regiment in Irland haupt das Wort geredet hat, führt seit kurzem über die dor

gestaltung derselben plötzlich als dringend nothwendig nachzug sucht. Schon vor einigen Tagen brachte dies Blatt, das bei; Umschwung der öffentlichen Meinung in England seine ausgesy nen Grundsätze fahren läßt, um sich zum volksthümlichen Organ Meinung zu machen, einen für seine bisherigen Freunde, die gisten, wenig schmeichelhaften Artikel über die Versammlungee Enniskillen und Lisburn und fährt nun fort, in der heutigen Nu⸗ mit einer Besprechung der allgemeinen sozialen Lage Irlande Gegensatze zu den Verhältnissen Englands die seltsame Behaug zu rechtfertigen, daß die Auflösung der Union durch diese V nisse im Grunde genommen, wenn auch nicht faktisch, bewitk „Die Uebelstände Irlands“, schreibt die Times, „sind nicht se politischer und religiöser als vielmehr sozialer Art. Deshalb sie auch mehr im Bereich der öffentlichen Meinung. Je umhe offenbar wird, daß die Grundbesitzer die Macht haben, die Lage⸗ elenden Abhängigen zu verbessern, desto mehr wird auch auf jen achtet. Sollten die Thatsachen entschieden gegen sie ausfalle können wir erwarten, daß schon der Name eines irländischen 6. herrn ein Vorwurf und der Zutritt in eine englische Gesellschaft selben ohne vorhergegangene Nachweisung seines guten Cha untersagt sein wird. Und wie sollte es anders sein? Ein eng Sklaven⸗Eigenthümer würde jetzt auf offner Straße beleidigt den, obschon er vor noch nicht langer Zeit für einen angesehenen galt; er hätte sich jetzt zu rechtfertigen und zum wenigsten d weis zu führen, daß seine Sklaven zufrieden und 9 seien. Eine gleiche Verpflichtung wird vielleicht nach Jahren auch dem irländischen Grundbesitzer auferlegt Das Elend der irländischen Bauern wird so allbekannt werden, Jedermann die Landrente aus Irland für eine Quelle uneh Gewinns ansehen und für etwas einem Gentleman nicht Zukomn halten wird. Bei uns hat die öffentliche Meinung diesen Siel

einigen Rückgang bei sehr unbedeutendem Geschäft. Die Eisenbahn⸗

ten, nach Algier zu senden, auf daß sie hier von dem General⸗Gou⸗

Actien hielten sich hesser als gestern. Sproc. 121 Fr. 50 C.; Z proc.

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gewonnen. Der Grundherr, dessen Pächter und Arbeiter in lah 2

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Gesetz für England und ein a giebt, welche in der Hauptstadt icht wagen, so ändert auch ach dem Boden. Frland als ein irlär in wirklicher Bru zn der That, die Union ist nicht vollendet ser Segnungen Englands wurde ni tliche Meinung

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Die öffen ie agrarischen Combinationen ßerbindung der W ißen, welche aus der Un und, haben sich nur in Ermangelung einer öffentli

auf eingebildete Recht gegründet, g chte, sond

In England verfähr ndischer Gutsbesitzer. ch der Union,

en können, die, nicht eine Sittlichkeit hesetz der Verpflichtung verbindet. r öffentlichen Meinung in diesem erschmelzung der beiden Nationen insicht und Liberalität den irländi eibe und englische Thätigkeit und F rne.“ 98 82 Hnkatg Eve reitenden Untersuchungen zur Anlage von⸗ äfen: itischen und irländischen Küsten 8 1.Senctehäfen ꝛc. su den ir R. Peel um Instructionen darüber onen beginnen sollten. t:

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ksandten angenommen. hh nicht erfolgt äsidenten von ale Oribe und Rivera

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mit einem Kapital von ce. gliche Verbindun rganisiren; ein Segelschiff wird und von Terneuzen nach Vlissingen mit die Stunde machen; ein Antwerpen hinauffahren. Flandres berichtet, daß das Ministerium des Kartoffel⸗Mißwachses

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den Verbrauch der Kartoffeln in kmehl⸗Fabriken zu verbieten. sich bitter über die Erhöhung der Limburgischen kommende Holz, denn arunter, und man dringe in Holland auf

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dorthin in See zu gehen. Eines für die t, das andere für Herrn Castro, dessen An⸗

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dan E Die Eid eitun unter der Aufschrift: „Der Sieg der radikal i i 8 en ixe; Feien Artikel: E „Das Resultat der Abstimmung in den Ur⸗Versamn r Ab 1 1b nlun Volks hat für einmal über die Geschicke virses Ke * Eine so unerwartete, so unmotivirte und zugleich in allen sie beglei⸗ . en Umständen so schmähliche Revolution, wie diejenige vom 14 Füehra. d Jegen er sann, mußg. vneser 8 —2 Rausch vorüber, die Besinnung d das Ergebniß der Umwälzung vor Aller A i eeaeh. 5 1 sfiast Schan und Unwillen v . Fe gung und früh oder spät einen Gegenstoß hervorr f es auch gethan. Der Partei der Revolution und der2 ön.⸗ 8e A nrden 91. 1 er Anarchie hat sich eine Partei des un . g entgegengestellt, und beide Partei b in jener Abstimmung gemessen. Die Partei der Orrl da aben 9 nessen. 8 Ordn 5 die Pse hasshcfe 49 gesiegt. ren, 88 Neieuna eit zum einen Theil in einer Reihe rein abstrakt r Definitionen, F.e n0. durchaus revolutionairen Ingttuonbft 8* 8.e itische Stimmbercchtigung der Almosengenössigen und Falliten und die 1289 authe von 8000 Bürgern, besteht, ist angenommen und der aus wv 1 n* vom 14. Februar hervor egangene Große Rath ist beibehal⸗ söhe 886egeohe eeeghen 9** Fhaefabigen Bürger haben sich da⸗ egen 8 a esultat der Abstimmung hat somit das V ältniß der Parteien im Kanton adt wi 8e eae. * Bhnfe benrans ehe Waadt wie dasjenige von zwei Fünftel zu s ist das immerhin ein sehr erfreuliches E iß. W 1

8 18 V hes Ergebniß. Wenn auch d Petition der 32,000 im Februar d. J. keinesweges als der des gesammten waadtländer Volkes betrachtet werden konnte und bei näherer halisung stch ohne Zweifel sehr bedeutend reduzirt hätte, so hat doch die 8 ich allzu spät, in Umlauf gesetzte Gegenpetition gezeigt, wie wenige desgen es damals noch wagten, offen für die Prinzipien der Ordnung und 1g 59, der Ordnung, dieselben Männer, die ssie selbst an die Spitze

b eschäfte gestellt hatten, und die noch füurz vorher mit dem allgemeinen Zutrauen umgeben zu sein schienen, einzustehen. Kaum ist ein halbes Jahr seither verflossen, und schon wagen es zwei Fünftel aller stimmfaͤhigen Bürger, unter nichts weniger als gün⸗ siigen Umständen sich laut für die gestürzte Ordnung der Dinge und gegen ne SAn gen Wogen der Revolution emporgetragenen Männer auszusprechen. Vahrlich, das waadtländische Volk hat dadurch bewiesen, daß es seither Iich neherzegen Jortschritt gemacht, und daß das politische Bewußtscin gchen. ickelt und die politischen Tendenzen sich nachhaltig ausgeschieden

Und dieser Entwickelung, diesem Fo i 1

Un. En . Fortschritt gegenüber glaubt d bo⸗ lutionaire Partei im Kanton Waadt die Dinge v dem Fante festhalten zu können, auf den sie die Gewaltthat vom 14. Februar gestellt har? Oder was will die Annahme der neuen Verfassung, welche die Revolution durch die „Volks⸗Initiative“ gleichsam permanent erklärt, und die Beibehaltung des aus der ersten Aufregung und elnem Zustande unleugbarer Anarchie bervorgegangenen Großen Rathes anders sagen? Die liberal⸗konservative Opposition ist unterlegen. Aber welches ist nach dem Ergebniß der Abstim⸗ mung in den Urversammlungen des Volks die Lage der revolutionairen Partei? Daß sie mit einem Großen Rathe regiert, der nicht der wirkliche Ausdruck des Volks ist, und mit einem Staatsrathe, der in seinen einsluß⸗ reichsten Gliedern wenigstens (wie die Verwerfung ihrer kommunistischen Rachase, bewtesen hat) nicht einmal der wirkliche Ausdruck des Großen Roß ist.

So ist die herrschende Partei schwächer pl scheint, stärker wenigstens, als 2 noch im Werden, das klare Bewußtsein des Volkes von dem, was es ge⸗ habt hat und was es für die Zukunft will, entwickelt sich immer nage. derz hsgngs 2 2 Feehe der Zukunft.

ie herrschende Partei dagegen kann durch die Zeit nur verlieren i Ruhe ist ihr tödtlich; die Almosengenössigen, die Falliten, die he sind keine natürlichen

Kommunisten u. dgl. sind keine Elemente der Dauer, Elemente der Herrschaft. Hervorgegangen aus dem Rausche eines Momen⸗

die Opposition stärker, sie vertreten ist. Die Opposition ist

1. Publikum, von näherem Interesse und ver⸗ so weit nöthig, mitgetheilt zu 8 —en. dil wichtigsten 8 „erie Füegen lauten wie folgt: er dem Namen: „Löbau⸗Zittauer Eisenbahn⸗ 8 8 gebildeten Actien⸗Gesellschast, welche 8,3 Sitz in Lanbn⸗ SeSs au und zum Betriebe einer an die Sächs. Schlesische Eisen ahn sich enden Eisenbahn von Löb und näheren Bestimmungen Kon⸗ Anlagekapital wird vorläufig auf 2 Mil⸗ die sich unter 20,000 Artien 5 100 Rthlr. ver⸗ 3 bestimmte Anlagekapital wird zum vierten ½ 82 übernommen. onzessions⸗ und Bestäti ⸗D ist di anderweite Bestimmung verrbsel. daß die e. theiligung, so wie die damit zusammenhängende Festsetzung im §. 21 d, in dem Falle als erledigt und unverbindlich zu betrachten sei, wenn die Mi⸗ nisterien der Finanzen und des Innern die Absicht der Staatsregierung ven der fraglichen Betheiligung wiederum zurückzutreten, dem Gefellschafts⸗ Dircktorium bis zum 1. April 1846 erklären follten. Eintretendenfalls soll Pe. 2 ere. Actien⸗Quantum, Achen Zurückgewährung auf bereits geleisteten Einschü⸗ - zänäer n1,1enene, g- steten Einschüsse, an die Gesell chaft zur geien Dis⸗ §. 6. Der zu statutenmäßiger Verzinsung der während 2 auf die Actien zu leistenden Einzahlungen ersorderliche e Hag; em Anlage⸗Kapitale vorschußweise zu entnehmen, der Gesammtbetrag die⸗ 5 Entnehmungen aber künftig nach vollendetem Bahnbaue zum Anlage⸗ Kapitale hinzuzuschlagen und, so weit nöthig, entweder durch Kreirung neuer zu decken. §. 7. Die Eisenbahn⸗

Actien oder auf sonst geeignete Weise Gesellschaft ist, der Regierung gegenüber, verpflichtet, die Eisenbahn von aus dem zu genehmigenden Bauplane sich erge⸗-

sende und handeltreibende dient daher, Konzessio

§. 1. schaft“

zum

olgenden Bedi zession ertheilt. 7 4 dhe, dinanggen lionen Thaler festgestellt, theilen. §. 4. Das §. Theile mit 5000 Aectien v (In dem desfallsigen

e * Zittau in der enden Richtung vollständig auszuführen und innerhalb dre⸗ gestalt zu vollenden, daß sie mit dem Zeitpunkte der eEeae auf der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn von Dresden bis Görlitz und längstens mit dem 1. Juli 1847 ihrer ganzen Ausdehnung nach in Betrieb gesetzt werden kann. (Die Jahreszahl 1847 scheint ein Druckfehler zu sein.) §. 8. Die Spurweite ꝛc. hat, wie auf den übrigen sächsischen Eisen⸗ bahnen, 1 Fuß 8 ½ Zoll englischen Maßes im Lichten der Schienen zu be tragen. Der Bahnkörper ist durchgängig in der für ein Doppelgleis vnvi⸗ derlichen Kronenbreite von mindestens 14 dresdener Ellen herzustellen, die Gesellschaft aber verpflichtet, mit der Le ung des zweiten Schienengleises insoweit nicht einzelne Bahnstrecken gleich anfangs damit zu versehen sind, 1 in dem Verhältnisse vorzuschreiten, in welchem die Bedürfnisse des zunch⸗ 8 menden Verkehrs nach dem Ermessen der Regierung solches erheischen. §. 10. Der Gesellschaft ist gestattet, die Ausübung des ausschließlichen Betriebsrechts gegen Uebernahme der entsprechenden Verpflichtungen pachte-. weise auf die Sächsisch⸗ Schlesische Eisenbahn⸗Gesellschaft zu übertragen. Der zu dem Ende zwischen beiden Gesellschaften abzuschließende Vertrag unterliegt der Genehmigung der Staatsregierung, welche sich überdies aus⸗ drücklich das Recht vorbehält, ein diesfallsiges Abkommen durch ihre Da⸗ zwischenkunft zu vermitteln, wenn es sich im öffentlichen Interesse als wün⸗ schenswerth darstellen sollte. §. 11. In Betreff des Verhältnisses des Lö⸗ bau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Unternehmens zur Post, insbesondere der Ent⸗ schädigung, welche der letzteren von der Gesellschaft zu gewähren ist, so 212 ö gegenüber von der Gesellschaft sonst zu iüber⸗ enden Verbindlichkeiten, sind i Wi . die v sind in der Beilage A. die näheren Festsetzun⸗ §. 12. Um von der Eisenbahn von Löbau nach 2 ittau ür di Zwecke der Militair⸗Verwaltung den durch 81.en 5 . . gebotenen ungehinderten Gebrauch machen zu können, wird Folgendes fest⸗ gesctzt: 1) Die Gesellschaft ist verpflichtet: a. Militair⸗Personen und ilitair⸗Effekten, welche der Eisenbahn auf Anordnung der oberen Militair⸗ Behörden, mit Einschluß der Regiments⸗Kommandanten und der Komman⸗ danten anderer selbstständiger Truppen⸗Abtheilungen, zum Transport über⸗ wiesen werden, stets vo rzugsweise vor anderen Reisenden und Transport⸗ Gegenständen, mit alleiniger Ausnahme der für Rechnung der betheiligten

Post⸗Anstalten zu bewirkenden Sendungen, anzunehmen und mittelst der

tes, aus einer kecken Gewaltthat, ohne eine Vergangenheit, auf die sie si

stützen könnte, unfähig, durch ihre Prinzipien Volte 8 ”,Ie nens Palsnen.” Aüs g es die Ergreifung des Moments, sind es Gew hritte allein, die sie zu er im S ic si dre 9Lansae h400 g9. sie zu erhalten im Stande sind, auf die sie Dahin zielt denn auch der Beschluß, gegen die lichen einzuschreiten, dahin die so emsig verbreitete Verdächtigung, als hät⸗ ten die „Doctrinairs“ große Summen aufgewendet, um die Verwerfung der Verfassung durch Bestechung und dergl. zu erzielen. Dadurch soll jeder Widerstand gegen die herrschende Partei mit Gewalt gebrochen und die Opposition spstematisch eingeschüchtert werden. Wird es gelingen? Auf die Dauer sicherlich nicht; im Gegentheil, auf die Dauer werden alle neuen vehanscn dea benn ansezaien Partei nur neue Kräfte zuführen A ur die nächste Zukunft dürfte sie aller 9 1 bittere Erfahrungen hindurchgehen g. vegze geh, wmfg zicrceche

„widerspenstigen“ Geist⸗

Kanton Solothurn. Auf der letzten Tagsatzung be⸗ sich die Gesandtschaften von Bern, Aargau, Sernf gagsat Be kane mit Solothurn dahin verständigt, die theologische Fakultät in Solothurn so zu erweitern, daß neben den drei bereits vorhandenen noch zwei theologische Professuͤren unter bischöflicher Admission, jede mit einem Gehalt von 2000 Fr., errichtet werden. Auch Thurgau hat seine Mitwirkung in Aussicht gestellt. Ferner ist während der Tagsatzung in Zürich ein Zoll-Vereinigungs⸗Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Solothurn projektirt worden. Es heißt, daß auch im Aar⸗ 21 und Baselland Geneigtheit zum Beitritte sei; sogar in Zürich oll die Sache unter den ersten Industriellen Anklang gefunden haben.

Italien.

Rom, 20. Aug. (A. Z.) Der Geheime Rath von Buteni der vor kurzem von Reapel zurückgekehrt ist, vach sich 8 ecs. Tagen, begleitet von dem Secretair der hiesigen russischen Gesandt⸗ schaft, Herrn von Scareatine, über Civitavecchia nach Genua begeben um dort Ihrer Kaiserl. Hoheit der Großfürstin Helene seine Auf⸗ wartung zu machen. Man hofft, diese hohe Frau zum Winter hier zu sehen, wo sie vor mehreren Jahren mit der ausgezeichnetsten Zu⸗ vorkommenheit aufgenommen wurde. Besonders will man ihre Reise hierher mit jener Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland in Ver⸗ bindung bringen, welche, den neuesten Mittheilungen zufolge, sich auf Anrathen der Aerzte nach Palermo begeben wird, um mehrere Win⸗ ter⸗Monate in dem milden Klima Siciliens zuzubringen, und später auf der Rückreise Rom zu besuchen gedenkt. Auf diese Nachricht hin haben viele große russische Familien hier bereits Wohnungen bestellen lassen, und von mehreren wird das Gleiche noch erwartet.

1 Der Kardinal Spinola ist vor einigen Tagen, wie man sagt, mit besonderen Instructionen der Dataria nach Neapel abgereist, auch wird er dort mehrere Klöster und Seminarien inspiziren.

Türkei. Hn M i h 9

15 8 8 3 irr: 111“ 1 Konstantinopel, 16. Aug. Der Herzog von Montpensier ist heute früh um 8 ½ Uhr bei St. Stefano ans Land gestiegen, um daselbst die von der hiesigen Gesundheits⸗Behörde vorgeschriebene Quarantaine zu bestehen; später wird er das neu erbaute französische Gesandtschafts⸗Hotel in Pera beziehen.

EEE Imt 80 mansanbS

Das neurste Stück des Königl.

Verordnungs⸗Blattes enthält

Bau einer Flügelbahn und die Bedingungen,

Eisenbahnen.

gl. Sächsischen Gesetz⸗ n. 2 die bestätigten Statuten der zum von Löbau nach Zittau gebildeten Gesellschaft

unter welchen derselben die Konzession ertheilt

worden ist. Brides ist, sowohl für den Actionair, als für das rei⸗

F amzis

gewöhnlichen Wagenzüge zu befördern, nur müssen die elben i S

vor der Abfahrtszeit angemeldet werden; b. r elhzn ane gebfen

Truppen⸗Abtheilungen „für welche die gewöhnlichen Wagenzuge nicht zurei⸗

chen, Ertrazüge zur Disposition der Militair⸗Verwaltung zu stellen, so weit die disponiblen Transportmittel ohne Störung des regelmaͤßigen Bahn⸗ betriebs es gestatten. Offiziere und ihnen gleichzuachtende Militairbeamte werden in beiden Fällen in den höheren, Unteroffiziere und Soldaten in den unteren Wagenklassen untergebracht. 2) Das Fahrgeld wird in dem Falle unter 1 a. bei Personen⸗Transporten nach Verhältniß von höchstens

des für die betreffende Wagenklasse bestehenden Satzes bezahlt dagegen erfolgt bei Transporten von Militair⸗Effekten einschließ⸗ lich der Fuhrwerke und Geschütze, die Vergütung nach dem für Produkten⸗Fracht festgesetzten Tarifsatze in allen den Fällen, wenn die zu transportirenden Gegenstände nicht selbst Produkte sind. Bei letzte⸗ ren tritt eine Ermäßigung von 25 % ein. Die auf Requisition der Mi⸗ litair⸗Behörde gestellten Extrazüge werden nach Zahl der benöthigten Wa⸗ gen in der Art vergütet, daß für jeden Wagen, gleichviel ob Personen oder Effekten zu transportiren sind, der Tarifsatz str 80 Ctr. Produktenfracht nach Verhältniß der zurückgelegten Meilenzahl entrichtet wird. Wagen erster und zweiter Klasse können zu dergleichen Ertrazügen nur dann verlangt werden, wenn mit den Truppen Osfttiere zu transportiren sind. 3) Wenn in Folge von Bundesbeschlüssen oder anderen außerordentlichen Umständen eintretende militairische Dispositionen und Truppenbewegungen eine aus⸗ gedehntere militairische Benutzung der Eisenbahn erheischen, so behält sich die Regierung vor, den Gebrauch der Bahn zu anderen, als zu Militairzwecken, zu Gunsten der eigenen, so wie fremder, zum Bundesheere gehörigen Armer⸗Abtheilungen, so weit zu be föhränten als es ihr zu ungestörter Förderung der Militair⸗Transporte nöthig erschein

Die Vergütung erfolgt auch in diesen Fällen nach den unter 2 bestimmte

Grundsätzen. Müssen jedoch in Folge jener Maßregeln andere Transporte

ganz aufhören, oder muß deren Zahl so weit vermindert werden, daß unnr die Hälfte oder noch einc kleinere Zahl der gewöhnlichen Fahrten Kattfinden kann, so tritt für Militair⸗Personen und die Militair⸗Transporte der volle. nach dem ordentlichen Bahn⸗Tarife zu bemessende Fahrpreis ein. 8

S. 15. Die Gesellschaft ist verpflichtet, auf allen Bahnhöfen, wo es für erforderlich erachtet wird, eine geeignete Lokalität zum Polizei⸗Bürcan anzuweisen, nicht minder alle für jenen Dienst bestimmte Polizei⸗Beamten welche die Züge regelmäßig begleiten oder in besonderen Austrägen die Bahn bereisen, so wie alle Gendarmen, auch Zoll⸗ und Steuer⸗Ossizianten in Dienstkleidung, unentgeltlich zu befördern. §. 16. Der durch 9. Auf⸗ stellung von Hülfs⸗ endarmen zur polizeilichen Beaufsichtigun der Eisenbahn⸗Arbeiter während der Bauzeit entstehende veeenn liche fgenze 29 seüfgafsenschaft zu ersetzen.

„§. 17. ie Gesellschaft ist verbunden, den Ans Eisen bahn⸗Unternehmungen an ihre Bahn 199 2e; für den Fall eines solchen die durch die Herstellung eines geregelten und zusammenhängenden Verkehrs von einer Bahnlin h Anstalten und Betriebs⸗Einrichtungen zu treffen.

§. 19. Für Kriegs „Beschädigungen und Demolirun n, es mögen solche vom Feinde ausgehen oder im Interesse der Landes⸗ erthei-⸗ digung veranlaßt werden, so wie für etwaige, durch außerordentliche Ereig⸗ nisse bedingte, zeitweilige Unterbrechungen des Bahnbetriebs kann die Ge⸗ sellschaft vom Staate einen Ersatz nicht in Anspruch nehmen; es wäre denn, daß eintretendenfalls den durch Krieg beschädigten Staats⸗Angehö⸗ rigen überhaupt durch ein Landesgesetz oder durch Staats⸗Verträge ein Schaden⸗Anspruch ren, würde. n

§. 20. Die Gesellschaft, als Inhaberin eines gewerbli mens, ist der Gewerbesteuer in Gemäßheit des Geentisereee en nneamch. worfen. Sie soll jedoch während der drei Baujahre, so wie während fer⸗ hebe⸗ drei Jahre nach Ablauf derselben, eine Befreiung davon zu genießen

§. 21. Die innere Organisation des Actien⸗Vereins ist Sache des gleichzeitig zur Bestätigung gelangenden Gesellschafts⸗Statuts. Es sind jedoch für selbige, inshesondere was die Stellung der Regierung als Theil⸗ haberin am Ackien⸗Unternehmen anlangt, folgende Bestimmungen als maß⸗ gebend zu betrachten: a) das Gesellschafts⸗Direktorium, welches aus drei Mitgliedern besteht, hat seinen Sitz in Zittau; b) die Staats⸗Regierung ernennt unabhängig von der ellschaft ein