8 Königliche Schauspiele. Sonnabend, 4. Okt. Im Schauspielhause. 159ste Abonnen, Vorstellung: Die Schule der Verliebten. —
In Potsdam: La graͤce de Dieu, drame en 5 actes, us de chant, par MM. Dennery et Lemoine.
Sonntag, 5. Okt. Im Opernhause. Mit aufgehobenem g. nement: Der Kapellmeister aus Venedig. Hierauf: Der Schutzaen Anfang halb 7 Uhr. 1
— 8 dieser Vorstellung werden Billets
aus⸗Preisen verkauft. . b 2. sen. Inhaber von abonnirten und reservirten Billetz
den ersucht, solche bis Sonnabend, den 4ten d., Mittags 2 Uhr; holen zu lassen, widrigenfalls über dieselben anderweit verfügt vin Im Schauspielhause. 160ste Abonnements⸗Vorstellung: Roman. Hierauf: Er muß aufs Land. Montag, 6. Okt. Im Schauspielhause. 161ste Abonneng Vorstellung: Die Marquise von Villette. 8
EEEETEETEE.““ II1a1nq“ Das Abonnement beträgt: EEEEE11“X“ BEII11“X“ 2 ntptr. für ½ Jgarll.
g Rthlr. 1 Jahr. ö1“ b ; 12 s 8 1 1
Kartoffel⸗Preise. 565
Der Schefel 43 Sgr. Pf, auch 10 Sg. 1
W“ Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 27. September 18 ½ — 18 ⅓ lr., am 30. September 18 ½ — 18 ¾ Rthlr. und am 2. Oktober d. J. 18 ¾
bis 19 Rthlr. (frei ins Haus geliefert) pr. 200 Quart à 54 %
10,800 %% nach Tralles. Korn⸗Spiritus: ohne Geschäft.
Berlin, den 2. Oktober 1845.
„ Schuldverschr.
Berliner Stadt- 8— 8 Obligationen *—ℳE& Frankfurt a. M., 30. Sept. Die geringe Geld⸗Abundanz Danz. d0. in Tb. unseres Marktes benachtheiligte seither die Speculation in den Staats⸗ Westpr. Pfandbr. Effekten sehr und drückte die Course herunter. Heute steigerte sie sich aber Grossb. Pos. do. so sehr, daß der Diskonto über 5 ½ pCt. stieg. Es begreift sich leicht, daß do. do. dadurch die moͤnatliche Abrechnung der Börse sehr chwer von Statten Oo⸗tpr. Pfandhv. ging und starke Contante⸗Verkäufe — besonders von den kleineren Speku- Pomm. do. lanten — ausgeführt werden mußten. Die Fonds erfuhren dadurch einen Kar- u. Neum. do.
11“; Ser..,d ⸗1. n g 1“ ö11“n i gsezas2 8e
“ Posl-Anstallen des In- und
9 L nehmen Bestellung 11““ EIVI1 Süie
BI“ auf dieses Slalt an, für Herlin 1 sd;die Expedition der 2 g. Preuß. 1 4 Zeitung: “ riedrichs 1.“ eheee “ 1 5“n Oktober bb .“
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1 Pr. Cour. ¼ Mta Sra rsEa Brief.] Geld.
99 86
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Actien.
8 8 5 F 8 2 5
Brl. Potsd. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Eisenb. 0. do. Prior. Obl. Brl. Anb. Eisenb. Qdo. do. Prior. Obl. iss. Elb. Eisenb. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. do-v. Staat garant. Ob.-Schles. E. L. A do. Prior.
Lt. B.
St. Schuld-Sch.
Prämien-Scheine d. Sech. à 50 T.
Kur- u. Neumärk.
ohne Preiserhöhung. Snus serlions -Gebühr sür den 4 88 zum einer Zeile des Allg. 228 Anzeigers 2 Sgr. Pen a
zu den gewöhnlichen 8p
2 ₰+₰
allen Theilen der Monarchie 5
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v Hhüjrhiheses 11114121“X“
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imm H naschhhen⸗ AiFich. sönlich geschah.
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öunuhelt.
—
In gleicher Weise hatte die Stadt Magdeburg durch in Deutschland bis jetzt bekannten und
starken Rückgang, und auf Lieferung zeigten sich
r zeigte sich die Börse sehr bewegt. 8
ga
1 4 % Russ. Hope 92 ⅞.
Poln. 300 Fl. 100 Br. do. 500 Fl. 84 Br.
Wien, 29. Sept. Actien 1603. Anl. de 1834 159. de 1839 129 ½. MMail. 127. Liv. 117. Pesth. II12
keine
Amsterdam „ 29. Sept. Niederl. wirkl. Sch. 61 %. 5 % 3 % do. 38 ½. Ausg. —. Pass. —. Zinsl. 7 % „ Preuss. Pr. ch. hen
—
Frankfurt a. M., 30. Sept. 5 % Met. II12 8¾ Br. Fne *
1935 Br. Bair. Bank-Actien 742 Br. Hope 91 ⁄ Br. Stiegl. 9⁰ ½ Br. Int. 58 ⅓ Br.
5 % Met. III2. 4 % do. 100 ½. 3 % do. 77. Nordb. 212. Gloggn. 144 ½.
Schlesische do. do. v. Staat g. Lt. B.
1118FEIFEI
Abgeber.
2 13 ½8, 11½
2
Gold al marco. Friedrichsd'or.
And. Gldm. à 5 Tb. Disconto.
IhE
Span. 21 ¼.
B.-St. B. Lt. A. u. B. Magd.-Halbst. Eb. Br.-Schw.-Frb. E. do. do. Prior. Obl. Bonn-Kölner Esb. Niedersch. Mk. v. e.
do.
SeAneöeSeöSöenehn
Priorität
SIIIIISS
— 02
Se Königsstädtisches Theater.
Sonnabend, 4. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellitng.) Lucr-
Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. 85 erhn
Sonntag, 5. Okt. Zum erstenmale wiederholt⸗ aus Ehrsucht, Familiengemälde in 5 Aufzügen, von Iffland. Hian
*
*
Meteorologische Beobachtungen.
Köck und Guste. Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von Friedrich. 8 Däoncage 6. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.)
ult. 1845. 2. Okt.
Morgens 6 Uhr.
2 Uhr.
Nachmittags
Abends 10 Uhr.
Nach einmaliger
Beobachtung.
erstenmale in dieser Saison: Don Pasquale, komische Ohm 3 Akten, Musik von Donizetit. “
336,65Par. 5,8 °R. 4,5° R. 90 pCt. trüb. SSW.
Luftdruck Luftwärme. Thaupunkt.. Dunstsättigung. Wetter
Bank- 71 pCt.
SSW.
Wolkenzug..
335,92 Par. 13,8° R. n. 9,5⁰° R.
halbheiter.
335,47 Par. 13,00° . 11,1° R.
86 PCt. halbheiter. SSW.
Quellwärme 7,70 R. Flusswärme 10,4°0 RK. Bodenwärme 11,0° R. Ausdünstung 0,005 Rb. Niederschlag 0,011 Rh. Wäürmewechsel † 14,1“
+ 10,4* R.
Tagesmittel: 335,887Par. + 10,90 R. † 8/4 0 R. 82 pct. Ssw.
——
8 Berantworllicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. 8 Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckeni,
Bekanntmachungen.
[972] Bekan ntmachung. Auf die wider den Kaufmann Mezner aus Veran⸗ lassung seines Aufsatzes in der Vossischen Zeitung vom 8. Juni v. J. überschrieben: „Ueber das Verhältniß der Seehandlung zur Noth „der Spinner und Weber in Schlesien“, auf unseren Antrag geführte fiskalische Untersuchung hat das Königliche Kriminalgericht hiesiger Residenz, Abtheilung für siskalische Untersuchungen, in der Sitzung vvom 22. Januar d. J. für Recht erkannt, daß Denunziat, der Kaufmann Ernst Emanuel Mezner, wegen schwerer wörtlicher Beleidigung der Königlichen Seehandlungs⸗Gesellschaft durch Pasquill mit einer viermonatlichen Gefängnißstrase zu bestrafen und der Beleidigte für berechtigt zu erachten, die Bestrafung des ꝛc. Mezner auf seine Kosten durch die öffentli⸗ chen Blätter bekannt zu machen, Denunziat auch sämmtliche Untersuchungskosten und Mandatarien⸗ Gebühren zu tragen und resp. zu erstatten schuldig, ꝛc. Naͤchdem vieses Erkenntniß in zweiter Instanz unterm 31. Juli d. J. lediglich bestätigt worden, machen wir von der uns darin ertheilten Besugniß, dasselbe zu ver⸗ öffentlichen, unter Bezugnahme auf unsere öffentliche Erklärung vom 29. Juni v. J. in der Vossischen Zei⸗ tung vom 1. Juli v. J., hiermit Gebrauch. Venlin den 2. Oktober 1845. General⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietät. 1729 bb Aus z u
gez. Kayser. Mayet. Wentzel.
Mit Hinweisung auf die den Stralsunder Zeitungen vollständig eingeruͤckten Allodifications⸗Proklamen vom heutigen dage werden auf den Antrag der Vormünder der Kinder des verstorbenen Gutsbesitzers Carl von Behr auf Behrenhoff alle und jede, welche an die ihren Kuranden und der Verlassenschaft ihres Großvaters, des weiland Kammerherrn von Behr zugefallenen von Behrschen Familien⸗ und Lehngüter Müssow, Cammin und Dargezin mit der halben Vargatzer Mühle als Agnaten, Anwärter, Gesammthänder oder aus sonstigen lehnrechtlichen Gründen Forderungen, oder auf eine sonstige gesetzliche Abfindung aus diesen Gütern An⸗ spruch machen zu können vermeinen sollten, hiermit aufgefordert, solche in einem der nachfolgenden drei Terminen, den 11. September, 2. und 23. Oktober d. J., hierselbst speziell anzugeben und zu beglaubigen, widri⸗
enfalls sie durch den am 13. November d. J. zu pu⸗
lizirenden Abschied damit für immer werden ausge⸗ schlossen und abgewiesen werden.
Datum Greifswald, 7. August 1845.
8
E
Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.
gez. von Klot.
[878] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 23. August
Das Liectzmannsgasse Nr. 13 belegene ehemals Buch⸗ drucker Tornowsche, jetzt Maurerpolier Schulzesche Grund⸗ stück, gerichtlich abgeschätzt zu 6522 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf., soll im Wege der Resubhastation
am 21. April 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. * pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[970] Die Verwandten des am 10. März 1782 zu Rhinow geborenen Schneiders Carl August Wilhelm Bergemann, über dessen Leben und Aufenthalt seit 1806 keine Nach⸗ richten vorhanden sind, haben auf seine Todeserklärung angetragen, und werden der Carl August Wilhelm Berge⸗ mann und die von ihm etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich bei uns spä⸗ testens in dem auf Montag den 24. 129 1846, Vormittags 10 Uhr, in Rhinow angesetzten Termine zu melden und einzu⸗
1845.
sfracht befördert.
Taxe und Hy⸗
Allgem
finden, widrigenfalls der verschollene Bergemann für todt erklärt und sein in 160 Thlr. circa bestehendes Deposital⸗Vermögen denjenigen, welche sich als seine nächsten gesetzlichen Erben ausweisen, ausgeantwortet wird. Rathenow, den 19. September 1815.
Das Stadtgericht zu Rhinow.
—
Procl amla. Auf dem 92 den Erben des Mühlenmeisters Johann Christian Küsel zugehörigen Mühlen⸗Grundstück zu Semlin, Fol. 95. unseres Hypothekenbuchs, sind am 18. April 1839 aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse in Sachen des Maurermeisters Richter wider den Müh⸗ lenmeister Daniel Hagenau vom 29. Dezember 1838 für den Kläger 226 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., schreibe Zwei⸗ hundert sechs und zwanzig Thaler Sieben Silbergroschen sechs Pfennig benebst 5 pro Cent Zinsen seit dem 1. Ja⸗ nuar 1834 eingetragen. Kapital nebst Zinsen sind laut notarieller Cession vom 15. Juni 1839 dem Kaufmann Johann Friedrich Schulze hierselbst cedirt und an die⸗ sen nach der gerichtlichen Quittung vom 1. März 1840 ezahlt. 8 ehn Erkenntniß vom 29. Dezember 1838 ist angeb⸗ lich verloren gegangen, und werden deshalb alle die⸗ jenigen, welche daran und an die daraus eingetragene zu löschende Post als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige a, h. 8. Anspruch zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, ihre Ansprüche in termino den 15. Januar 1846, Vormittags 10 Uhr, in der Gerichtsstube zu Hohennauen anzubringen und nachzuweisen, widrigenfalls das ver⸗ loren gegangene Instrument amortisirt und die daraus eingetragene Post gelöscht wird. “ Rathenow, den 24. September 1845. “”“ von der Hagensche Gerichte über Hohennauen.
— W1“
hb schlesisch⸗
Märkische
Eisenbahn. Bahnstrecke zwischen Berlin und Frankfurt. Tägliche Dampfwagenzüge vom 15. Oktober 1845 ab.
Abfahrt von Berlin Mrg. 7 Uhr 40 M., Ab. 6 Uhr — M. ⸗ ⸗ Frankfurt ⸗8 ⸗ — ⸗ ⸗ 6 ⸗ 30 „⸗ Ankunft in Frankfurt Mrg. 10 Uhr 25 M., Ab. 9 Uhr 10 M. „ Berlin ⸗„ 10 ⸗ 45 ⸗ ⸗ 9 „ 40 ⸗ Mit den Personen⸗Zügen werden Personen in der ;sten, 2ten und 3ten Wagenklasse, Equipagen i
B. Güterzüge. Abfahrt von Berlin Morgens 11 Uhr 30 Min. ⸗ ⸗ Frankfurt Mittags 12 ⸗ — Ankunft in Frankfurt Nachmitt. 3 Uhr 15 Min. ⸗ „ Berlin 8 3 ⸗ 45 -⸗ Mit den Güterzügen werden Personen in der 2ten und 3ten Wagenklasse, so wie Equipagen, Frachtgüter, Pferde und Vieh, befördert. 1 8 Die näheren Bestimmungen ergiebt das vorläusig in Kraft bleibende Betriebs⸗ 228 der bisherigen Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗ esellschaft Nr. 3. vom 4. März 1844, welches auf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben ist. Berlin, den 1. Oktober 1845.
giergeld.
Sonntag, Dienstag,
expedirt
Preise: van F 22 82*
Familien von 3 Personen und darüber genießen 25 % Rabatt. Kinder unter 10 Jahren zahlen halbes Passa⸗
Anker, Taubenstr. Nr. 10.
Donnerstag, Sonnabend,
5. b I 1““
LW
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zwischen Po Hamburg.
Von Potsdam: Montags, Donnerstags u, Sonnabends,
Vorm. 9 Uhn
» Hamburg: Sonntags, Dienstags und Donnerstags, Morgens 6 Uhr.
otsdam 1ste Kaj. 8 Thlr., 2te Kaj. 6 Thlr.
amburg 1ste »
H. g 81n17.
EIn 8. Dampfschifffahrt
zwischen
— — — . Von Magdeburg. Nach Ankunft der Personen⸗Dampfwagen⸗ Züge von Berlin, Leipzig und Dresden. Sonntag, Dienstag,
Sen., U Nachmittags 3 Uhr, 8
Freitag,
Nachmittags 4 Uhr, Außerdem werden wöchentlich noch zwei Schleppschiffe
von Magdeburg von Hamburg
Sonntag und Dienstag,
zu Treffung eines Vergleichs anderweit persönli, durch gehörig instruirte Bevollmächtigte vor uns n richtsstelle zu erscheinen, der Gütepflegung unn Verwarnung, daß die, welche nicht erscheinen ohn nicht bestimmt erklären, ob sie dem Vergleiche bal wollen oder nicht, für Einwilligende werden ange werden, beizuwohnen; im Falle aber, daß ein Vag in diesem Termine nicht zu Stande kommen solle Altenschlusses und den 8. Mai desselben Jahres
der Publication eines Locations⸗Urtels sub; publicati gewärtig zu sein. — 1
Auswärtige haben Bevollmächtigte zu Annahmh tiger Ladungen bei 5 Thlr. Strafe anher zu h und wird solches andurch zu Jedermanns Naqhaze zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Lengenfeld im Königl. sächsischen Voigtlane 31. Juli 1845.
Heerrschaftl.
x
1““
örstersche Gerichte daselbst. eenensc,. Wilhelm Kum Ger. Dir.
g.
In allen Buchhandlungen, in Berlin bei Alell
der Duncker, aönigl. Hofbuchhändler,h sische Str. Nr. 21, ist zu erhalten:
Historisches Taschenbuch. [968] Herausgegeben von “ Friedrich von Raumer. Neue Folge. Siebenter Jahrgang. Gr. 12. Kart. 2 Thlr. 15 Sgr.
Inhalt. I. Wilhelm von Grumbach und sein⸗ del. Von J. Voigt. — II. Graf Karl Friedrich hard. Von G. E. Guhrauer. — III. Schh Schule von Fontainebleau. Ein Beitrag zur, der Renaissance in Frankreich. Von E. Kollos IV. Geschichte der Lawschen Finanz⸗Operation ue der Minderjährigkeit Ludwig's XV. in Franfre A. Kurtzel. — V. Ueber die öffentliche Men Deutschland von den Freiheitskriegen bis zu dm bader Beschlüssen. Von K. Hagen.
Leipzig, im September 1845. F. A. Brocht
Hambur
Dienst für den Monat
Literarische Anzeige der Bessersch
Buchhandlung (Behrenstr. No. 40)
Die Fortpflanzungs-Geschichl-
Sonntag und Mittwoch.
[839]
ie Dirertion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ ban SGesellschaft. 6
SSoree. aa h
Ediktal⸗Ladung.
Auf die von dem Musselinhändler Herrn Robert Müller hierselbst bei uns eingereichte Insolvenz⸗Anzeige haben wir zu dessen Vermögen den Konkurs⸗Prozeß eröffnet. Es werden deshalb sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger genannten Müller's hierdurch geladen, den 12. Januar 1846
an hiesiger geordneter Gerichtsstelle in Person oder durch
gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre
Forderungen bei Strafe des Ausschlusses von dieser
Konkursmasse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand gehörig zu liquidiren und zu be⸗
scheinigen, hierüber mit dem Curator litis et bonorum
und nach Befinden unter sich der Priorität halber binnen
sechs Wochen rechtlich zu verfahren, zu beschließen und den 25. Februar desselben Jahres
der Publication eines Präklusiv⸗Bescheids, die Außen⸗
gebliebenen betreffend, sub poena publicati sich zu ge⸗ wärtigen, sodann aber 98 den 3. März 1846
I“
üs. g c nit
[973] der 8
gesammten Vögel
nach dem gegenwärtigen Standpunkt der M. schaft, mit Abbildung der bekannten Fias
Von Dr. F. A. L. Thienemann.
MlIi 100 kolorirten Taselu. B Erstes Heft. — 6 und Tafel I — X.
(Strausse und Hühnerarten.) Gr. 4. In Carton. Preis 4 Thlr.
Dieses wichtige Werk erscheint in 28 deren jedes circa sechs Bogen Text und zc tafeln enthalten wird.
11 F. A. Brockhbs
842*
Leipzig, im Sept. 1845.
2.gs
II
utlicher Theil.
gland. Berlin. Personal⸗Veränderungen in der Armer. — Jubiläum. utsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Landrta 8⸗Ver⸗ handlungen. — Gas⸗Beleuchtung in Freiberg. — Königreich Würt⸗ emberg. Rückkehr des Königs. — Fürstenthum Lippe⸗Detmold. post⸗Vertrag mit dem Fürsten von Thurn und Taxis. — Freie Stadt bamburg. Grundsteinlegung.
ßland und Polen. St. Petersburg. ankreich. Paris. Hof⸗Nachrichten. Schiffe. — Lage der Dinge auf Madagaskar. — Vermischtes. — Schrei⸗ en aus Paris. (Die Quarantainen⸗Frage.)
ae und Irland. London. Lord⸗Mapors⸗Wahl. — ermischtes.
lgien. Brüssel. Vermischtes.
reinigte Staaten von Nord⸗Amerika. London.
nniegsrüstungen zwischen Meniko und den Vereinigten Staaten. — Her⸗ era, Präsident in Mexiko.
Plata⸗Staaten. London. Intervention Englands und Frank⸗ ch⸗ 8. S. veeaans 198 . Seeeahher, und Montevideo. — Weg⸗ lahme des argentinischen Blokadegeschwaders und Beschützung Monte⸗ seo's durch französische und englische Streitmacht. 8 3 8 W.
Aristokratie Englands. (Schluß.)
Majorats⸗Stiftung. — Beabsichtigter Bau eiserner
Weitere
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E“ 1I11“”“]
enbahnen. Schreiben aus Zittau.
Löbau⸗Zittauer Eisenbahn. ndels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. (Löbau⸗Zittauer Eisenbahn.)
Berlin und Wien. Börse.
Amtlicher Theil.
8— “
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7. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem General⸗Lieutenant, Kommandanten von Berlin und Chef kand⸗Gendarmerie, von Ditfurth, den Rothen Adler⸗Orden Klasse mit Eichenlaub in Brillanten; und
Dem Bürgermeister Dr. Billroth zu Greifswald den Charakter Geheimen Regierungs⸗Raths zu verleihen. Hör Ihre Königl. Hoheiten der Erbgroßherzog und die erb- pßherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz sind von Neu⸗
nüt, hier angekommen. 8
11ö1“ v Inland. 11“ Berlin, 4. Okt. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ tte ist General⸗Lieutenant Graf zu Dohna, kommandirender neral des ersten Armee⸗Corps, zum Chef des Sten Ulanen⸗Regi⸗ ts, General⸗Lieutenant von Wrangel, kommandirender General Aten Armee⸗Corps, zum Chef des 3ten Kürassier⸗Regiments er⸗ it, dem Oberst von Radowitz, aggr. dem Generalstabe, der rakter als General⸗Major beigelegt worden. Oberst von Wnuck, mandant von Weichselmünde, und von Ostau, Commandeur Aien Garde⸗Ulanen⸗(Landwehr⸗) Regiments erhielten als General⸗ sor, Major Graf von Wylich und Lottum als Oberst⸗Lieute⸗ tmit der Regiments⸗Uniform, den erbetenen Abschied mit Pension.
Berlin, 3. Okt. Heute feierte Se. Excellenz der Herr eral⸗Lieutenant von Ditfurth, Kommandant von Berlin und Chef kand⸗Gendarmerie, sein 50 jähriges Dienst⸗Jubiläum. Die Fa⸗ edes Jubilars hatte sich von fern her zusammen gefunden, um * des Festtages zuerst ihre Glückwünsche darzubringen. Hier⸗ hst erschienen die Adjutanten des Generals und bald darauf eine dutation von Offizieren der Gendarmerie, um ihrem verehrten fim Auftrage des ganzen Offizier⸗Corps zu gratuliren und um inßeres Zeichen ihrer Liebe ein sehr schönes silbernes Thee⸗ dis zu überreichen. Bald darauf kam eine Deputation der 7ten sson, deren Commandeur der Jubilar früher war, an der Spitze General⸗-Masor von Voß, um auch die Glückwünsche der Division uüöringen und um deren treue Liebe und Anhänglichkeit an ihren eren allverehrten Commandeur durch die Ueberreichung einer mmen Reiter⸗Statue (eines wahren aus der Hossauerschen Fabrik orgegangenen Kunstwerks) äußerlich zu bethätigen. Um 9 Uhr nien Se. Excellenz der Herr Gouverneur, General der Infanterie hem von Müffling, an der Spitze der hier anwesenden Generale egiments⸗Commandeure, um die von Sr. Majestät dem Könige Jubilar Allergnädigst verliehenen diamantenen Insignien des hen Adler⸗Ordens erster Klasse, so wie ein sehr gnädiges Kabinets⸗ teiben, zu überbringen und um für sich und als Repräsentanten arnison ebenfalls ihre Glückwünsche abzustatten. Das 30ste Infanterie⸗Regiment, dessen Commandeur der Jubilar Aahr gewesen ist, hatte ebenfalls aus alter treuer Anhänglichkeit Deputation abgeschict um dem General Glück zu wünschen und einen silbernen Pokal als Erinnerung zu übergeben.
as 1ste Garde⸗Regiment zu Fuß, in welchem der Jubilar die mwagne mitgemacht hat, war durch eine Deputation, in welcher sich lüngste Sohn des Generals befand, welcher als Portepee⸗Fähnrich dem Regimente steht, erschienen, um auch seinerseits Glückwünsche
üubringen. Von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen, mit Höchst⸗ em der Jubilar mehrere Jahre die Ehre gehabt hat, beim 1sten ne Regiment zu dienen, erhielt derselbe ein sehr gnädiges Gratu⸗ 8.Schreiben. Se. Königl. Hoßeit der Prinz Karl, Höchstwelcher ehabs kommandirender General des 4ten Armee⸗Corps der un⸗ b are Vorgesetzte des Jubilars gewesen ist, wollte schon vorge⸗ i Fb. Höchstderselbe heute daran behindert war, persönlich den d eglückwünschen, fand denselben aber leider nicht zu Hause. ne Stadt, vertreten durch den Ober⸗Bürgermeister und Depu⸗ 1tr es Magistrats und der Stadtverordneten, bethätigte eben⸗ Razie Theilnahme an dem Feste und „. den Jubilar seierlichst ünschen, was auch von Seiten des Polizei⸗Präsidenten per⸗
Jubilar erfreut.
seinen Aufenthalt in Sachsen zu nehmen.
so viel bekannt, Erörterungen Anlaß gegeben, ihre Legitimationen nicht in Ordnung gewe⸗
Erwerb nicht ach ane⸗ ste künftig der Kommune zur Last Auf welche und wie viele Literaten überhaupt die in
Hiermit endete diese wahrhaft schöne und
„Der Jubilar trat am 3. Oktober 1795 a malige Infanterie⸗Regiment Herzog von im Jahre 1797 Fähnrich, im Jahre 1798 Jahre 1807 wurde er in das 2te versetzt, 1808 in demselben zu Fuß, Chef, des 30sten Infanterie⸗Regiments, welches er in und 18. Juni dieses Jahres führte, in Lieutenant, 1821
Jahre als Premier⸗Lieutenant in das wurde im Jahre 1810 Stabs⸗Capitai
wurde 1840 zum General⸗Lieutenant befördert 1844 zum Kommandanten ernannt.
9
“
Königreich Sa sen. Sitzung vom 2. Snenen hs⸗ der
Von einer auf der Registrande besindlichen Petiti Einführung der Preßfreiheit, vagf. 8n 89 genheit, sich neuerdings in Leipzig stattgefundene über die etwaige Ausdehnung dieser Minister von Falkenstein entgegnete: hierüber, so weit die Sache jetzt vorliege, in Leipzig eine große Zahl Ausländer, die lich mit literarischen Verhältnisse brächten dies mit sich, buchhändlerische Verkehr
„Er neh
chenen Grundsatz festhalten, daß ein Ausländer e Literaten
daß Einige derselben
verwiesenen zu polize
sen, Einige auch, die einen hinreichenden mocht, die Befürchtung erregt hätten, daß fallen könnten. Frage gestellte Maßregel Anwendung gefunden finden anzuwenden sein würde, darüber, so wie Erörterungen noch schwebend.“ Auf der Tag Allerhöchste Dekret vom 19. September 1845, wegen Einführung eines neuen Maßsystems Artikel des deutschen Zoll-Vertrags vom 30. Die kontrahirenden Regierungen wollen dahin Landen ein gleiches Maß⸗ Die Staats⸗Regierung legte daher, den von der vom 20. Dezember 1839 den damals Entwurf über diesen Gegenstand vor. jedoch zu der in der ständischen Schrift tenen Erklärung, daß es angemessener erscheine, geschlagene Gewicht⸗System anzunehmen, Systems aber künftiger Beschlußfassung vorzu
Zwischendeputationen, welche ihre Berichte der ten Kammer, deren Bericht in deren Sitzung vom sich jedoch dafür ausgesprochen, Entwurfs auszusetzen, bis
Königreich Sachsen und den mentlich mit dem Königreiche jorität dagegen bevorwortete die Berathung setz⸗Entwurfs, wenn schon, im Einverständniß rung, der Zeitpunkt der wirklichen Einführung
benachbarten Zollv
un
meldet hatten, geren Rede, in welcher er unter Anerkennung Vorzüglichkeit der
Maßsystems nicht
der früheren nicht gebunden wären; Gutachten der Minorität. Im Fortgange der verschiedensten Ansichten für und gegen ausgesprochen; allein alle Sprecher waren über setzvorlage und das Wünschenswerthe einer Einfüh sätze in allen Staaten des Zoll⸗Vereins einverst
Am 30. September ist der Bericht der in
Kammer, Katholiken nennenden Dissidenten betreffend Pr. Ztg.), eingegangen. Derselbe lautet: Die Bewegung der Geister, giösen Gebiet in der neuesten Zeit bemerkbar von Erscheinungen hervorgerufen, welche nicht nur Interesse bei jedem denkenden Menschen erwecken, die Aufmerksamkeit der Staaten und ihrer Regierunge Eine der wichtigsten und am meisten hervortretenden
Verbande derselben lossagen und eine neue Kirchenge len, welche sich in Ansehung des Dogma, so wie der
nur von der Kirche, der sie bisher angehörten, sonder
ein Glückwunschschreiben den ihr ale Ehrenbürger angehörenden
Braunschweig ein, wurde Seconde⸗Lieutenant, im Pommersche Reserve⸗Bataillon das 2te Brandenburgische Infanterie⸗Regiment, in
1813 Major und Bataillons⸗Commandeur,
demselben Jahre Oberst⸗ — Oberst, 1830 Commandeur der 12en deeehe⸗ Brigade, in demselben Jahre Commandeur der 16ten Landwehr⸗ Brigade, 1832 General⸗Major, 1838 Commandeur der 7ten
von Berlin und Chef der Land⸗Gendarmerie
Deutsche Bundesstaaten.
Die zweite Kammer eröffnete ihre nit der Einführung und Verpflichtung des Abgeordneten vom 1sten bäuerlichen Wahlbezirke, Advokaten Joseph.
heit,: Abgeordnete Brockhaus von dem Ministerium eine beruhigende Erklärung über die Ausweisung von Schriftstellern und Maßregel zu erbitten. Herr Staats⸗
zu erklären. Bekanntlich lebten sich theils wirklich, theils angeb⸗ Arbeiten beschäftigten. Die dortigen eigenthümlichen und allerdings möge wohl der händ : daselbst besondere Rücksichten Allein die Regierung müsse unbedingt den auch gesetzlich
. Was die jetzt aus Leipzig betreffe, so sei dem Ministerium zur Zeit nur
und Gewicht⸗System in Anwendung komme.
des Jahres 1837 ausgedrückten Wünschen entsprechend, mittelst Dekrets versammelten Ständen einen Gesetz⸗ Die Stände vereinigten sich vom 20. Juni 1840 enthal⸗
die Regulirung des Maß⸗
weiterer Regierungs⸗Eröffnung wählten daher die Stände tage 1842/43 zur Vorberathung des Gesetz⸗Entwurfs
sammlung erstattet haben, die Minorität der Zwischendeputation der zwei⸗ 2. Oktober vorlag, hatte vor der Hand die Berathung des Gesetz⸗ eine Vereinigung darüber zwischen dem
Preußen, stattgefunden habe. mit der Staats⸗Regie⸗
Zustimmung einer späteren Ständeversammlung abhängig zu machen sei. Die allgemeine Debatte, zu der sich viele eröffnete der Abgeordnete Todt
Regierungsvorlage seine Ansicht unter besonde⸗ rer Hervorhebung der praktischen Gesichtspunkte dahin aussprach, daß zur Zeit eine Nothwendigkeit und ein Bedürfniß vorliege und eine blos vorläufige Entwurfs ohne Nutzen sei, weil spätere Landtage an er erklärte sich daher für das
Berathung des Gesetz⸗Entwurfs
Angelegenheiten gewählten außerordentlichen De putatio enthaltend die Begutachtung des Dekrets, die
welche hauptsächlich auf dem kirchlich⸗reli⸗ geworden ist, hat eine Reihe sondern nothwendig auch
en ist die Erklärung einer nicht unbedeutenden und nzahl von Mitgliedern der römisch⸗katholischen Kirche, daß sie sich von dem
seltene Feier. ls Junker in das da⸗
1ste Garde⸗Regiment n, 1811 Compagnie⸗ 1815 Commandeur den Tagen des 16ten
Division,
und am Zten Oktober
on aus Leipzig, wegen
Gele⸗
me keinen Anstand, sich
erheischen.
ausgespro⸗
in Recht nicht habe,
ilichen und kriminellen
en ver⸗
habe oder nach Be⸗ überhaupt, seien die esordnung stand das den Gesetz⸗Entwurf betreffend. Der 14te März 1833 besagt: wirken, daß in ihren
Stände⸗Versammlung
zunächst nur das vor⸗ behalten. In Folge
am Land⸗
etzigen Stände⸗Ver⸗
ereins⸗Staaten, na⸗ Die Ma⸗ nd Annahme des Ge⸗
des Gesetzes von der
Sprecher ange⸗ mit einer län⸗
des Werthes und der
der Aenderung des Berathung des die Beschlüsse
Debatte wurden die
die Vorzüge der Ge⸗ rung derselben Grund⸗ anden.
Betreff der kirchlichen n der ersten. sich Deutsch⸗
(s. Nr. 266 der Allg.
überhaupt das höchste
n auf sich ziehen mußten. unter jenen Erscheinun⸗ sich täglich mehrenden
meinschaft gründen wol⸗ Kirchenversassung, nicht i auch von den übrigen
anerkannten Konfessionen und Kirche wesentlich unterscheidet. Ausgegangen aus einer vessther ne, sehen Staats, hat diese neu auftretende Konfession Anhänger in den ver⸗ chiedensten Theilen Deutschlands — sie hat sie auch in unserem Vaterlande gefunden, und diese . 89 sind bereits zu einer solchen Zahl angewachsen, daß ihre Bestrebungen, ünsche und Bitten von unserer Staatsregierung nicht füglich ignorirt werden konnten. Zwei Momente waren es, welche ierbei hauptsächlich ins Auge zu fassen waren: das eine, daß die Freiheit der Ge⸗ wissen schlechterdings und allenthalben diejenige Anerkennung finde, welche unabweisbarer Grundsatz eines jeden wohlgeordneten Staats sein muß, und welche namentlich durch die Verfassung des Königreichs Sachsen jedem Staats⸗ bürger zugesichert ist, — das andere, daß die äußere Form, in welcher diese Gewissensfreiheit sich im Leben geltend machen will, eine solche sei und bleibe, wodurch der Ruhe, der Ordnung, dem friedlichen Zusammenleben im Staate, der rechtmäßigen und nothwendigen Gewalt der Obrigkeiten und Behörden kein Eintrag geschehe und eben so wenig die Rechte der Einzelnen oder ganzer schon bestehender kirchlicher Gemeinschaften irgendwie verletzt und beeinträchtigt werden. Nicht zu leugnen ist es, daß aus jenen beiden Prin⸗ zivien wenigstens auf den ersten Anblick sich Folgerungen ergeben, die mit einander in einen oft schwer zu beseitigenden Konflift gerathen. Aber nicht minder gewiß ist es, daß eben diese Konslikte nicht bestehen dürfen, sondern auf irgend Feine Weise ihre Lösung finden können und müssen. Aufgabe der Weisheit der Gesetzgeber wird es sein, den Weg zu ermitteln, auf wel⸗ chem sie diesem Ziel entgegengeführt werden können.
Dies Alles ist auch von unserer hohen Staatsregierung wohl erkannt, und es sind von ihr Einleitungen getroffen worden, um den sich kundgeben⸗ den Bedürfnissen allenthalben zu genügen. Zeuge dessen ist das vorliegende Allerhöchste Delret und die beigelegte Darlegung und Begründung des bis-⸗ herigen Verfahrens der obersten Staatsbehörden in Bezug auf diejenigen . römisch⸗katholischen Konfessions⸗Verwandten, welche in der Aösiche, eine neue Glaubensgenossenschaft zu stiften, aus ihrer Kirche auszutreten sich entschlos-⸗ sen haben. Die Staatsregierung hat, wie aus dem Dekrete face hervor- geht, es für r geachtet, für den Augenblick mit Vorlegun zur definitiven Regulirung jener hochwichtigen Angelegenheit bestimmten Gesctz⸗Entwurses noch Anstand zu nehmen und statt dessen nur Vorschläge zu einem Interimistikum vorzulegen.
„Die erste und nächste Pflicht der unterzeichneten Deputation wird also sein, der Kammer ihr Gutaͤchten über die Frage darzulegen, ob überhaupt ein Interimistikum sich als rathsam darstelle.
Sie kann diese Frage nur bejahen. Offenbar ist der Gegenstand selbst zur Abfassung eines definstiven Gesetzes im gegenwärtigen Augenblicke noch nicht reif. Die Gründe für diese Behauptung sind in der Dekrets⸗Beilage sub A. (s. Nr. 266 der Allg. Pr. Ztg.) ausführlich dargestellt, und für den wichti sten und vorzüglichsten hält die Deputation den Umstand, daß die Neukatholiken ein aussührliches Statut, worinnen sie sowohl ihre Glau⸗ benslehren, als auch die Verfassung der zu gründenden Kirche entwickeln, erst vor seh so daß eine Prüfung desselben von Se 18 Sen, 2, solanlog — . . jetzt
. aß aber eine solche Prüfung einem definitiven Beschlusse vorausgehen müsse, stellt sich von selbst als ncghwendig . un- erläßlich dar. Dessenungeachtet ist auf der anderen Seite nicht zu verkennen, daß der lebhafte Eifer, welchen die Genossen der neuen Lehre an den Tag legen, daß selbst die laut erklärte Parteinahme theils für, tbeils wider die selben, wie sie sich unter einem großen Theile der protestantischen Bevölke⸗ rung Sachsens ausgesprochen hat, daß endlich die faktischen Vorschritte, welche in dieser Angelegenheit bereits geschehen sind, und die hier nicht ein⸗ zeln erwähnt zu werden brauchen, da sie sämmtlichen Mitgliedern der Kam⸗ mer zur Genüge bekannt sind, ein längeres Zuwarten nicht gestatteten, son⸗ dern zu einem Eingreifen in den Gang der Ereignisse aufforderten. nun richtig, wie es die Deputation allerdings fuͤr richtig hält, so rechtfertigt sich hieraus auch, wie einerfeits das Bedenken der Staatsregierung, jetzt schon mit einem förmlichen Gesetzentwurfe hervorzutreten, so andererseits ihr Ent⸗ schluß, den faktischen Zustand der Dinge für jetzt und bis es möglich sein wird, eine definitive Anordnung zu treffen, wenigstens vorläufig in dem Maße zu ordnen, daß nicht der sich selbst überlassene Strom der rasch auf einander folgenden Thatsachen Unordnungen herbeiführe und Unheil anrichte, und eben dieser unerwünschte Gang der Dinge kann und soll durch ein In⸗ terimistikum verhütet werden.
„Die Deputation hofft daher die Zustimmung der Kammer zu der Er⸗ llärung: daß unter den angedeuteten Umständen die Feststellung eines In⸗ terimistikums wünschenswerth, rathsam und selbst nothwendig sei. Sie be⸗ nutzt aber auch diese Veranlassung, um auf einen Punkt der Beilage zu dem Allerhöchsten Dekrete näher einzugehen, auf jenen nämlich, wo die Staats⸗Regierung sich darüber verbreitet, daß sie in ihrem bisherigen Ver⸗ fahren ihre verfassungsmäßigen Befugnisse entweder gar nicht überschritten habe, oder daß doch, wenn ja hin und wieder ein solches Ueberschrei⸗ ten stattgefunden haben sollte, selbiges durch den Drang der Verhält⸗ nisse unumgänglich nothwendig gemacht worden sei. Wir sind es der Wahrheit schuldig, unsere vollkommene Ueberzeugung auszusprechen, daß von der Staats⸗Regierung bei dem, was sie in dieser Sache ge⸗ than und angeordnet hat, so weit es irgend zu unserer Kenntniß gekom⸗ men, in keiner Bezichung die verfassungsmäßigen Gränzen ihrer Gewalt überschritten worden sind, so daß es also einer Rechtfertigung in dieser Hinsicht durchaus nicht bedarf. Der allgemeine Ausdruck dieser unserer Ueberzeugung dürfte aber um so mehr für genügend zu achten sein, da durch⸗ aus keine Beschwerde gegen die Regierung wegen Ueberschreitung ihrer Be⸗ fugnisse vorliegt, vielmehr eher darüber geklagt worden ist, daß sie nicht Alles bewilligt habe, was zu bewilligen sie wohl berechtigt gewesen wäre — Klagen, auf welche wir hier schon deshalb nicht näher eingehen können, weil sie keinesweges in Form von Beschwerden an die Kammer gebracht nehsen sind, noch in diesem Maße an solche gebracht zu werden sich eignen
ürften.
Kehren wir nun zu dem einzurichtenden Interimistikum zurück und stel⸗ len uns die Frage, welches sein Inhalt sein solle? so giebt die Beilage zum Dekrete zwei Punkte an. Es soll nämlich 1) dem hohen Kult⸗Ministerlum nachgelassen werden, daß es an Orten, wo sich in Folge einer rößeren Zahl von Dissidenten und sonstiger lokaler Verhältnisse das Bedürfn ß hierzu ergiebt, die Ueberlassung evangelischer Kirchen für deren gottesdienstliche Zwecke, ohne sonstige Attribute eines Privat⸗Kultus, unter folgenden Bedingungen genehmige, daß a) nicht allein die Kirchen⸗Gemeinde, sondern auch die Kirchen⸗ Inspection vorher eingewilligt habe, b) jede Form eines öffentlichen Gottes⸗ dienstes, z. B. Gebrauch von Glocken, ö entliche Ankündigung ꝛec., dabei ver⸗ mieden werde, so wie c) nur auf Widerruf und so lange nicht etwa bei dem Kultus und den Lehr⸗Vorträgen der Dissidenten sich die Religion oder den Staat gefährdende Elemente herausstellen. 2) Verlangt das gedachte hohe Ministerium die bbbun den Dissidenten zur Permeidang größerer Inkonvenienzen auch die Vollziehung von Taufen, jedoch nur in der Art nachzulassen, daß solche zu legaler Konstatirung dieser Akte und deren Ver⸗ richtung in christlicher Form nur im Beisein eines evangelischen Geistlichen — dem eine Zwangspflicht hierzu freilich nicht auferlegt werden könne — n erfolgen haben, welchenfalls das weitere Verfahren hinsichtlich dessen Ab⸗ ordnung hierzu und des Eintrags in die Kirchenbücher durch nähere Nach⸗ weisung zu ordnen sein würde.
Was den zweiten Punlt betrifft, so setzt ihn die Deputation für den Augenblick ganz aus, um später die Frage wegen der Taufe, in Verbindung
eines