1845 / 314 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

mit neuem Muthe dazu an, die hauptsächlichen Zweigbahnen möglichst in Ausführung zu bringen, namentlich die projektirte —— von Glückstadt über Itzehoe, Meldorf, nach Heide im Norderdithmarschen; ferner von Rendsburg nach Flensburg; so wie von Flensburg über Husum nach Tönning. Ebenfalls ist es höchst glaublich, daß die Bahn von Kopenhagen nach Roeskilde bis zum Hafen Korsör zu Stande kommen wird. Gelingt dieses, so wird die Dampfboot⸗Verbindung zwischen Kiel und Kopenhagen aufhören und die Verbindung zwischen Kiel und Korsör an deren Stelle treten. Man würde in etwa 7 Stunden von Kiel nach Korsör, und von da nach Kopenhagen in 3 Stunden gelangen; also von Hamburg nach Kopenhagen in 13 bis Fb11161e“.“]

*

& Lissabon, 26. Okt. Die Regierung hat endlich einen be⸗ stimmten Schritt in der lange schon besprochenen Angelegenheit der Eisenbahnen gethan, indem sie die Bedingungen veröffentlicht hat, unter denen Gesellschaften zum Baue solcher Bahnen zugelassen wer⸗ den sollen. Die Zugeständnisse, welche denselben verheißen werden, lassen sich in folgende Hauptpunkte zusammenfassen: 1) Ausschließ⸗ liches Privilegium für den Betrieb auf 99 Jahre, welche Zeit⸗ dauer von dem Tage der gänzlichen Vollendung der Arbeiten an ge⸗ rechnet werden soll. 2) Die Regierung macht sich anheischig, den Grund und Boden, Steine, Sand und anderes dergleichen Rohmate⸗ rial, das zur Ausführung der Arbeiten nöthig ist, zu stellen. 3) Alle von der Gesellschaft ausgeführten Bauwerke, so wie das ganze sowohl durch die Actien als durch die Dividenden repräsentirte Kapital, sollen von jeder allgemeinen Staats⸗Auflage, so wie von jeder Lo⸗ kal⸗Abgabe, befreit bleiben. 4) Alle Artikel, die für den Bau oder den Betrieb der Bahn vom Auslande eingeführt werden sollten, wie Roheisen oder geschmiedetes Eisen, Kohlen, Holz, Maschinen, sollen fünf Jahre hindurch zollfrei eingehen dürfen. 5) Die Gesell⸗ schaft ist ermächtigt, nach ihrem Ermessen die Tarife für den Perso⸗ nen⸗ wie für den Waaren⸗Transport während zehn Jahren festzu⸗ setzen, welche Zeit erst vom Tage der gänzlichen Vollendung der Ar⸗ beiten zu laufen beginnt. Nach Ablauf dieser zehn Jahre werden diese von der Gesellschaft selbst festgesetzten Tarife von Seiten der Regierung einer Revision unterworfen im Einverständnisse mit der Geselsscheßt zu dem Zwecke, darin alle diejenigen Abänderungen vor⸗ zunehmen, deren Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit durch die bis dahin gemachten Erfahrungen sich herausgestellt haben sollte. 6) Die Erbauung des Schienenweges selbst und aller dazu nöthi⸗ een Vorarbeiten geschieht auf gniß und Gefahr der Ge⸗ Fellschaft. Diese Arbeiten müssen angegriffen werden ein Jahr spätestens nach Unterzeichnung des Kontraktes. Wenn nicht unvor⸗ dergesehen⸗ und unmöglich zu übersteigende Hindernisse, das ist solche, deren Beseitigung außer der Macht der Gesellschaft liegt, eintreten, müssen die sämmtlichen Bahn⸗Arbeiten binnen eines Zeitraums von sechs Jahren vollendet sein. 7) Die Baupläne und Kosten⸗Anschläge sind in einer Frist von sechs Monaten, von Ertheilung der Konzes⸗ sion an gerechnet, der Regierung vorzulegen, welche je nach Befund ihre Genehmigung dazu ertheilen, oder verweigern wird. 8) Die Gesellschaft hat die Verbindlichkeit des unentgeltlichen Transportes der Briefe, Depeschen und selbst der Abgeordneten der Regierung zu übernehmen. 9) Ferner gesteht die Gesellschaft der Regierung den besonderen Vortheil zu, daß sie Corps der Land⸗ und See⸗ macht, mit ihrem sämmtlichen Gepäcke, Kriegsbedarf, Mundvorräthen u. dgl. m. um den vierten Theil der durch den Tarif festgesetzten Transportpreise befördert. 10) Nach Verlauf von zwanzig Jahren sspooll die Regierung die Befugniß haben, sich wieder in den Besitz der Beahnen zu setzen vermittelst Rückzahlung ihres Werthes nach vor⸗ gängiger Abschätzung durch Sachverständige. Als Grundlage für den von diesen zu gebenden Schiedsrichterspruch soll die mittlere Einnahme während der letzten fünf Betriebsjahre angenommen werden. Dies sind die Grundzüge des veröffentlichten offiziellen Dokuments, insofern sie ein allgemeines Interesse haben. Alle anderen Bestimmungen, welche es noch enthält, sind rein reglementairer Natur. Es ist nun abzuwarten, welchen Erfolg diese Anerbietungen der Regierung haben, cbeb die Gesellschaften, welche bisher um Konzessionen sich bewarben, bbei ihrer Absicht beharren werden.

3 % do. 39 ½. Ausg. —.

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BHandels- und Hörsen-Nachrichten. Berlin, 10. Nov. Die Course der meisten Eisenbahn⸗Effekten sind eute etwas gewichen, ohne daß man für die allgemeine Flauheit einen be⸗ ——2ꝙ Grund anzugeben wußte. Die besseren wiener Notirungen blieben

ohne Wirkung. 1 E“

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Bbö . 8 Den 10. November 1845.

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Pr. Cour. hrief.] Geld.

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Fonds. Actien.

Süi. Schuld-Sch. Prämien-Scheine 4. Seeh. à 50 T. Kur- u. Neumürk. Schuldverschr. Berliner Stadt- Obligatiounen Danz. do. in Th. Wezstpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. Oatpr. Pfandbr. Poluam. do. Kur- u. Neum. do. 2 Schlesische do. 2 do. v. Staat g. Et. B. *

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Qdo. v. Staat garant. 0 b.-Schles. E. L. A do. Prior.

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r.-Schw.-Frb. E. Gold al marco. o. do. Prior. Obl. Friedrichsd'or.

And. Gldm. à 5 Th.

ÜPöIUUUIVAVÜRIITTTTAT

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Auswärtige Börsen.

„Amsterdam, 6. Nov. Miederl. wirkl. Seh. 60, 56. 5 9% Span. 24 ⁄. Paass. 7 ½. Zinsl. 7 ¼. Preuss. Pr. Sch. —. 4 % Russ. Hope 91½⅛. 8

Antwerpen, 5. Nor. Zinsl. —. Neue Aul. 23 ½ 1“]

Frankfurt a. M., 7. Nov. 5 % Met. I112 ½l G. Bank-Aetien p. ult. 1942. Bair. Bank--Actien 737 Br. Hope 90 ½ Br. Stiegl. 89 Br. Int. 59 ¼. Poln. 300 Fl. 99 ¾ G. 4c. 500 Fl. 83 ½ G.

Hamburg, 8. Nov. Bank-Aetien 1620. Engl. Russ. 109. Pearis, 5. Nov. 5 % Rente fs coar. 117. 70. 3 % 40. 6n cour. 82. 40.

Neapl. —. 5 % Span. Rente 36. Pass. —.

Wien, 6. Nov. 5 % Met. I11½. 4 % 40. 101. 3 % 40. 77. Bank- Aetien 1600. Aunl. de 1834 160. 4. 1839 130. Nordb. 198. Gloggn. 135 ½. NMail. 118 ½. Liv. 117 ¼. Pestb. 108 ½. Badw. —.

Am 4. November Abends 11 ¼ Uhr zeigte sich in Nürnberg eine me⸗ teorartige Erscheinung; ein leuchtender Körper schlängelte sich zickzackförmig

am Himmel nach abwärts und verbreitete 3 Sekunden lang eine blendende Helle nach Art des blauen bengalischen Feuers. Erst einige Minuten später erfolgte ein donnerartiges Geräusch, das über 1 Minute lang gehört wurde. Später beobachtete man noch viele Sternschnuppen gegen Osten.

8 Meteorologische Beobachtungen.

Abends

Nachmittags b 10 Uhr.

2 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Morgens 6 Uhr.

335,177P v. 334,89 Par. 334,45„Per.] Qwellwärme 7,70 R. + 2,8° n. + 8,/7° n. + 4,8° H. Flusswärme 3,2° R. Thaupunkt.. + 1,0“°9 R. + 3,4° h. + 2,5° R. Bodenwärme 3,3 ° . Dunstsättigung. 88 pct. 65 pct. 82 Pct. Ausdünstung 0,904 Rb. heiter. heiter. beiter. Niederschlag 0. No. No. No. Varmewechsel + 8,92 No. + 4,2“ R. Tagesmittel: 334,84 „P. r. + 5,4 .. P— 2,3° R.. 78 pct. No.

Allgemeiner An

ann Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 25. Juli 1845. Das hierselbst in der Zimmerstraße Nr. 9 belegene

Grundstück der Erben des Vergolders Jacob Pro⸗ chaska, gerichtlich abgeschätzt zu 10290 Thlr. 4 Sgr.

Johann Caspar Anacker, gerichtlich abgeschätzt zu 22908 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., soll

am 27. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ ZSIIF; pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. S

tmach ingen. . 1 sauerstraßen⸗Ecke belegene Grundstück des Particulier

Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Oedipus in Kolonos, gödie des Sophokles, metrisch übertragen von Franz Fritze. Der

IHAg,GSe 11¾ Ites. 12 srl ETWI11u11““ E.““

Königliche Schauspiele. 11. Nov. Im Schauspielhause. 188ste Abonne

zu den Chören nach Donner. Musik von Felix Mendelssohn⸗Bartz Anfang halb 7 Uhr. .

Mittwoch, 12. Nov. Im Opernhause. 189ste Schauspien Abonnements⸗Vorstellung: Macbeth. (Mad. Crelinger: Lady! beth.) Anfang 6 Uhr. 1

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen haus⸗Preisen verkauft.

Die Opernhaus⸗Abonnements sind nach §. VII. der best Kontrakte an diesem Tage nicht gültig; dagegen wird das Sch haus⸗Abonnement zu der Vorstellung: Machbeth, in das Op übertragen. 4

Die resp. Inhaber von reservirten Opernhaus⸗Plätzen, durch die Uebertragung des Schauspielhaus⸗Abonnements in Opernhaus, nach §. VIII. der 1 vom 5. Dezz 1844, theilweise verändert werden, haben die Billets bis Die den 11ten d., Mittags 12 Uhr, im Verkaufs⸗Büreau abholen zu

Donnerstag, 13. Nov. Im Opernhause. 131ste Abonn Vorstellung: Norma. (Dlle. Jenny Lind: Norma.) Anfang 7 Uhr.

18.⸗. Abgabe der Billet⸗Anweisungen zu dieser Vorstellung den vom Billet⸗Verkaufs⸗Büreau im Schauspielhause die Bill⸗ den erhöhten Preisen bis Mittwoch, den 12ten d. M., Mittags 12 verabfolgt. Nach dieser Zeit wird über die sodann nicht abge Billets, die reservirten Billets mit einbegriffen, anderweit die

In demselben Büreau sind zur Oper „Norma“ auch Pan und Amphitheater⸗Billets zu den erhöhten Opernhaus⸗Preisen zu

Im Schauspielhause. 1) Les Duels. 2) Bruis et Palaprat.

In Folge mehrfacher Anfragen sieht sich die General⸗Intenz der Königl. Schauspiele veranlaßt, bekannt zu machen, daß, un disponiblen Raum im Opernhause nicht mehr zu beschränken, für teres, außer dem bereits bestehenden, ein weiteres Abonnement, nicht für Balkon⸗Plätze und Logen des ersten Ranges fernerweit ertheilt werden kann, ausgenommen für die Tribüne und für Loga

zweiten und dritten Ranges, die jedoch laut der Bekanntmat

vom 5. Dezember v. J. nur im Ganzen vermiethet werden. so können aus gleichen Gründen zu einem Cyklus von Gast oder zu einer Reihe von Darstellungen, auf eine bestimmte Za gen den gewöhnlichen Tagespreis Bestellungen nicht berückt werden, sondern letztere finden nur, insofern solches bekannt ge für bereits öffentlich angezeigte Vorstellungen bei den Bestes Büreaus, nicht bei der General⸗Intendantur, statt. Meldun Billets, die dem Vorstehenden nicht entsprechen, bleiben unberück

Die Uebersicht der Plätze im Konzertsaale des Königl. spielhauses bei den diesjährigen Symphonie⸗Soiréen der Kön Kapelle wird bei dem Königl. Hauspolizei⸗Inspektor, Herm† im Schauspielhause à 2 ½ Sgr. verkauft.

8

Abnigsstädtisches Theater.

Dienstag, 11. Nov. Der ewige Inde, dramatisches Ge⸗ in 5 Abtheilungen, von Karlschmidt.

Mittwoch, 12. Nov. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) erstenmale in dieser Saison: O 3 Akten. Musik von Donizetti.

Anfang halb 7 Uhr. 98

Donnerstag, 13. Nov. Der

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2 ö“ 8 [10250) Eise

3 Pf., soll Behufs der Auseinandersetzung der Pro⸗ chaskaschen Erben unter einander

am 17. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗

[1011]

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845L.. Das hierselbst in der Köthenerstraße Nr. 31 belegene Grundstück des Glasermeisters Johann Gottlieb Hutze, gerichtlich abgeschätzt zu 12874 Thlr. 25 Sgr., soll am 20. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ othekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[587]

[588] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 30. Mai 1845.

Das hierselbst in der Charlottenstraße Nr. 19 und Schützenstraßen⸗Ecke belegene, auf den Namen des

Speisewirths Johann Conrad Ludwig Ellermann im

Hypothekenbuche eingetragene Grundstück, gerichtlich ab⸗

geschätzt zu 21691 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf., soll

I ahasgen EEE 11 Uhr,

lan der Ger le subhastirt werden. Tare und Hy⸗

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Nothwendiger Verkauf. 2252 zu Berlin, den 31. Mai 1845. das Fienslbt in der Hirschelsraße Nr. 14 und Des.

gcden h.ss- v Tebbe aus 3 g 2 ethen, Amts Cloppenburg, Soldat in der Depot⸗ Ir 8 pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Compagnie des ersten Großhenjoglichen Infanterie⸗Re⸗ 1 52

* giments, wird hierdurch aufgefordert, innerhalb 6 Wo⸗ chen und spätestens gegen den 29. November d. J. vor dem unterzeichneten Gerichte zu erscheinen und sich wegen Verdachts der Desertion zu verantworten, unter der Verwarnung, daß widrigenfalls die gesetzliche Strafe gegen ihn werde erkannt werden.

Zugleich werden alle in⸗ und ausländische Behörden aufgefordert oder ersucht, auf den gedachten Soldaten Tebbe zu achten und ihn im Betretungsfalle verhaften und hierher abliefern zu lassen.

Signalement des Soldaten Tebbe:

Johann Hinrich Tebbe, Soldat von der Depot⸗Com⸗ pagnie 1sten Infant.-Regiments, Loos.⸗Nr. 43, Amts Cloppenburg, geboren zu Bethen 1819, Größe 5 Fuß 6 Zoll Oldenb. Maaß, blond, Stirn frei, Augen bräunlich,

gen annehmen wird, oder

Dder J.,

werden, mit 9 Thlr. 85 Ngr. baar, 1

Haare und Augenbrauen

Nase gewöhnlich, achmittags 4 Uhr, nicht

Dresden, den 13. Oktober 1845. D as

5 Gesellschaft.

zeiger.

Sächsisch-Schlesische 8

bahn.

Es wird andurch die mit Zehn Thalern auf ede Actie der Sächsisch⸗ Schlesischen Eisenbahn zu leistende sechste Einzah⸗ lung ausgeschrieben. Dieselbe ist entweder Imm;mm lhden 24., 25. und 26. IAM November lI. J. bei der Leipziger Bank, welche zur Erleichterung der Herren Actionaire Zahlun⸗

den 28. und 29. November und 1. Dezem⸗

von früh 9 bis Nachmittags 4 Uhr, allhier zu Dres⸗ den in dem Büreau der Sächsisch⸗Schlesischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft (Antonsstraße Nr. 7) unter Rückgabe der vom 31. August 1845 datirten Interims⸗Actien der fünften Einzahlung, gegen welche neue auf die sodann eingezahlten 60 Thlr. lautenden dergleichen ausgegeben

5 » durch Zurechnung dreimonatlicher Zinsen auf die bereits eingezahlten 50 Thlr. zu gewãh⸗ 8 ren. Diejenigen Actionaire, welche die Einzahlung bis Mund klein, Zähne gesund, Kinn rund, Gesicht oval, obigen Schluß⸗Termine, den 1. Dezember I. J., Gesichtsfarbe gesund, Statur schlank, Profession Stell⸗

macher, Religion katholisch.

Oldenburg, den 3. Oktober 1845. Großherzoglich

heleistet haben, verfallen in die §. 17. der Statuten sestgesetzte Strafe von 10 % der Einzahlungs⸗Summe an 1 Thlr.

Direktori um

der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗

Carl Ludwig Schillll. Anton Freiherr von Gablenz.

11105] In unserem Verlag sind jetzt erschienen: C. Krebs, 6 Lieder, Op. 135 für Sopran oder Tenor, dito für Alt od. B. à 10 Sgr.¹ Valencias Rose, Liebchens Trost, Was ich wär, Viel Liebe, Sehnsucht, Dichtergrufs. In d lichen Konzerten haben No. 1. 4. und 6. allge Beifall erlangt. C. Krebs, 3 heitere Gesänge, Op. 13³ für Bariton oder Bass 20 Sgr.

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1 Erörert von J. L. Funk. geh. Thlr. 8

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Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Hestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. ZSeitung: Friedrichsstraße Rr. 72.

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tlicher Theil.

tsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Landtags⸗Ver⸗

ndlungen.

gland und Polen. St. Petersburg. Ordensverleihung. handlung über die Privilegien der liefländischen Ritterschaft. See⸗

rm. nkreich. Paris. Hofnachricht. Gerüchte über die neue Besetzun

Kriegs⸗Ministeriums. Algierische Berichte. Verhandlungen mit gland über die afrikanischen Angelegenheiten. Die Freilassung der . Beförderung der ostindi⸗ een Post. Die Geldkrisis in den Provinzen. Libanon⸗Zustände. aris. (Nachrichten aus Oran; Mis⸗ onstantine; Abd el Kader's Wirlsamkeit

ßbritanien und Irland. London. Hof⸗Nachricht. Der

jenischen Flüchtlinge aus Toskana. Die rmischtes. Schreiben aus n nach Tunis; Zustand von Marokko.)

genwärtige Stand des englischen Handels. gien. Brüssel. s⸗Kammern. Vermischtes.

veiz. Kanton Luzern. Dr. Kasimir Psyffer. Kanton Basel. Suspen⸗

tater⸗Vorstellungen an Sonntagen. Kanton Waadt. ung von Geistlichen.

nbahnen. Die württembergischen Bahnen. SSr. dels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Marktbericht.

msm Ieazurai.

hologische Gesellscsstl.

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Amtlicher Theil.

ve nnns 2. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Konsistorial⸗Rath Dr. Möller in Münster den ee Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Professor Theologie an der Universität in Leipzig, Dr. Tischendorf, Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Landrath Plehn in jenburg, dem Domainen⸗Rentmeister Dewitz in Mewe und dem Landesgerichts⸗Kanzlei⸗Direktor, Hofrath Pantell in Breslau, Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; den Deichgeschworenen 1z zu Groß⸗Montau und Klinge zu Milenz, so wie dem gelischen Schullehrer Nikisch zu Nieder⸗Wörgsdorf, Regierungs⸗ Liegnitz, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 92ster gI. Klassen⸗Lotterie sielen 2 Gewinne zu 5000 Rthlr. auf Nr.

und 54,796 nach Halle bei Lehmann und nach Merseburg bei lbach; 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 54,961 und 64,879

erlin bei Burg und nach Frankfurt bei Salzmann; 36 Gewinne 000 Rthlr. auf Nr. 3009. 10,237. 11,623. 12,922. 15,791. 09. 16,911. 17,612. 20,008. 20,080. 20,116. 20,138. 27,517. 8s. 39,575. 40,434. 43,458. 45,090. 47,135. 49,095. 53,731. 77. 54,519. 66,091. 66,929. 67,438. 68,438. 71,593. 71,799. 27. 74,955. 76,371. 76,520. 81,401. 82,347 und 83,471 in in 2mal bei Burg, bei Grack, bei Moser, bei Securius und 7mal beeger, nach Breslau bei Bethke, bei Holschau und bei Schreiber,

enz bei Gevenich, Cöln bei Krauß, Danzig bei Rotzoll, Düsseldorf Spatz, Frankfurt bei Salzmann, Glogau bei Bamberger, Halber⸗

bei Alexander und 2mal bei Sußmann, Königsberg in Pr. 2mal

Heygster, Magdeburg bei Elbthal und Zmal bei Roch, Minden

Wolfers, Naumburg bei Vogel, Neisse bei Jäkel, Sagan bei Wie⸗ al und nach Stettin bei Rolin und bei Wilsnach; 44 Gewinne 0 Rthlr. auf Nr. 1936. 2011. 5822. 6871. 12,139. 12,234. 9g. 12,435. 18,028. 18,074. 18,280. 19,343. 21,641. 23,695.

S7. 29,075. 31,510. 32,975. 33,201. 34,410. 34,567. 34,688.

57. 41,682. 41,980. 46,344. 47,511. 48,091. 50,323. 53,805. 26. 56,990. 57,276. 61,579. 68,291. 73,881. 76,241. 76,579. 46. 77,571. 81,443. 82,695. 83,221 und 84,172 in Berlin 2mal ron jun., Zmal bei Matzdorf, bei Mendtheim und 4 mal bei ger, nach Aachen bei Levy, Barmen bei Holzschuher, Breslau bei enberg, bei Holschau und 3mal bei Schreiber, Köln 2mal bei bold und bei Weidtmann, Danzig 2mal bei Rotzoll, Driesen bei ham, Graudenz bei Lachmann, Halle 3mal bei Lehmann, Hamm

Weitere Berathungen der Abgeordneten der Han⸗

. Aiicctamtlicher Theil.

3 Königreich Sachse

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1845.

bei Huffelmann, Königsberg i. Pr. 2mal bei Friedmann und bei Samter, Landsberg bei Borchardt, Magdeburg 3 mal bei Brauns und bei Roch, Minden bei Wolfers, Naumburg bei Vogel, Sagan bei Wiesenthal, Siegen bei Hees, Stettin 2mal bei Wilsnach, Trier bei Gall und nach Zeitz bei Zürn; 52 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1952. 2421. 3884. 4269. 7486. 7839. 9903. 9929. 10,777. 10,849. 14,507. 16,802. 17,192. 19,425. 22,386. 27,187. 28,536. 32,679. 33,628. 35,501. 36,419. 38,894. 39,627. 40,629. 48,065. 51,387. 52,225. 53,185. 53,376. 53,410. 54,119. 54,235. 57,129. 58,975. 59,966. 60,719. 61,799. 63,762. 64,347. 65,616. 67,565. 68,837.

69,349. 69,506. 69,692. 69,989. 7 5,617. 80,074. 80,186. 83,557.

82 ,558. und 84,953. Ss Beerlin, den 11. Noyember 1845. ee

ds Fhan Königl. General⸗Lotterie⸗Direction.

Dem Obersteiger Karl Gotthelf Kind zu Luxemburg ist unter dem 7. November 1845 ein Patent auf verschiedene, durch Zeichnungen, Beschreibung und Modell dargestellte Verbesserungen der Bohr⸗Vorrichtungen, so weit solche als neu und eigenthümlich anerkannt worden sind, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 9n

Angekommen: Graf vom Hagen, von Möckern. Der Minister⸗Restdent der freien Hansestadt Hamburg am hie⸗

sigen Hofe. Godeffro von Hamburg. I froy, 18

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Deutsche Bundesstaaten.

In der bereits erwähnten Sitzung binde⸗Versammlung vom 6. November . selordnung von §. 139 bis zu §. 175, meist ohne Debatte, nur §. 157 knüpfte sich eine längere Ver⸗ handlung an den von der ation beantragten Zusatz, durch welchen der Sicherheits⸗Protest eingeführt werden sollte. Der Königl. Kommissar Dr. Einert ergriff zuerst das Wort und äußerte unter Anderem Folgendes: „Der Sekuritäts⸗Protest hat bisher in Sach⸗ sen gesetzlich nicht bestanden, und die Staats⸗Regierung hat ihn des⸗ wegen bei der Gesetzgebung mit Stillschweigen übergangen, weil sie ihn nicht aufzuheben brauchte, aber entschlossen war sie, ihn in Sachsen nicht aufzunehmen. Einige Mitglieder der Deputation haben geglaubt, dies sei ein bloßes Uebersehen; das ist nicht der Fall. Der Sekuritäts⸗Pro⸗ test, wie er an anderen Orten stattfindet, erscheint mit einer doppelten Be⸗ stimmung. Das älteste deutsche Gesetz, welches den Sekuritäts⸗Protest aufführt, ist die hamburger Wechel⸗Ordnung von 1711. Es heißt darin, der Inhaber solle, obschon der Wechsel noch nicht verfallen, zu protestiren „schuldig“ sein, wenn der Bezogene in Konkurs geräth. In diesem Gesetze ist der Sekuritäts⸗Protes in seinem ganzen Um⸗ fange mit der doppelten Bestimmung dargestellt: einmal als Solenni⸗ tät, welche dem Inhaber des Wechsels obliegt; er muß Protest er⸗ richten, und zwar unter der Strafe, daß er, wo nicht, am Zahltage seines Regresses verlustig wird; zweitens in Gestalt eines Befugnisses, welches dem Inhaber zugestanden wird, daß er den Protest errichten darf und darauf sogleich Regreß nehmen kann. Aus der hamburger Wechsel⸗Ordnung ist dieser Sekuritäts⸗Protest in andere deutsche Wechsel⸗Ordnungen übergegangen, namentlich in die von Bremen, Nürnberg u. a., aber nicht in dieser Vollständigkeit. Er ist auch in neuerer Zeit noch aufgenommen worden, aber nicht in seiner ersten Qualität: als Solennität, sondern nur in der als Befugniß, wegen des Regresses. Den ersten Punkt anlangend, abstrahirt die Depu⸗ tation glb vom Seknritäts⸗Proteste als Solennität; er ist auch in dieser Eigenschaft in der That etwas höchst Ungeschicktes, und das ist auch ein Fehler der esbzege⸗ Wechsel⸗Ordnung. Diese kann nicht anders, als dem Inhaber aufzugeben: „wenn ihm wissend wird“, daß der Bezogene insolvent geworden. Nun fragt sich aber: wann hat der Inhaber gewußt? Der berühmte Wagner hat

der zw eiten Kammer der gedieh die Berathung der

SBass 1 1 Det Erbschenk im Herzogthum Magdeburg,

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schon früher die Bemerkung gemacht, daß diese Bestimmung unaus-⸗ führbar ist, weil Alles aufs Wissen und Nichtwissen hinauskommt. Anders verhält sichs mit dem zweiten Punkte, und dafür scheint eine gewisse Analogie beim verweigerten Accept zu sprechen. Ich gebe zu, daß der Inhaber, welcher alles Vertrauen auf den Aecceptanten setzt, in eine eigene Lage kommt, wenn dieser insolvent wird; sein Schicksal ist dasselbe, wie wenn der Accept verweigert wird, er hat die Hoff⸗ nung verloren, vom Bezogenen die Einlösung zu erhalten. Es fragt sich aber: ist das Grund genug, dieselben Maßregeln, wie bei verweiger⸗ tem Accept, eintreten zu lassen? Ich will zuerst den juristischen Gesichts⸗ punkt hervorheben. Warum müssen die Aussteller remboursiren, wenn der Accept verweigert wird? Sie haben versprochen, daß der Tras⸗ sat acceptiren werde, dieses Versprechen wird nicht erfüllt, und des⸗ wegen wird von ihnen Regreß genommen. Anders ist es beim Se⸗ kuritäts⸗Proteste. Hat der Aussteller etwa auch versprochen, daß der Bezogene nicht falliren werde? Der Grund des Regresses fällt also hinweg. Auch ist zu bedenken, wohin es dabei käme. Der Aussteller stellt den Bezogenen als Bürgen des Papiers hin: nun soll er sich für seinen eigenen Bürgen wieder verbürgen, daß dieser Zahlung leisten werde. Der Sekuritäts⸗Protest bedarf also durchaus der juristischen Be⸗ gründung. Betrachten wir nun den Sekuritäts⸗Protest nach den Grund⸗ sätzen der Politik des Geschäftslebens. Wenn derselbe mit der vor⸗ geschlagenen Wirkung eingeführt wird, versteht sich, daß diejenigen, welche ein Papier haben, welches auf den falliten Bezogenen lautet, alle auf einmal Rembours fordern, auch für Papiere, deren Bezah⸗ lung vielleicht erst in drei oder vier Monaten eintreten könnte. Das Fallissement des Bezogenen ist für den Aussteller allemal ein Unglück; aber es wird dadurch noch viel größer: denn nun soll der Aussteller die verschiedenen ausgestellten Papiere an Einem Tage einlösen. Da⸗ durch verschlimmert sich sein Zustand außerordentlich. Hingegen wird nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge erst zur Verfallzeit Regreß genommen, und das Rembounrsement erfolgt in derselben Ordnung, in der die Degkung der Wechsel hätte erfolgen müssen. Durch Ein⸗ führung des Sekuritäts⸗Protestes kann daher ein ganz rechtschaffenes Haus gestürzt werden, wenn es nicht so gestellt ist, seine Papiere alle auf einmal einlösen zu können; namentlich werden minder bedeutende Häuser ganz gewiß stürzen, und deswegen ist die Annahme des vorge⸗ schlagenen Zusatzes nicht rathsam.“ Auf eine Entgegnung des Re⸗ ferenten setzte der Königl. Kommissar hinzu: „Daß es sich hier nicht um den Fall handle, wo der Bezogene vor der Acceptation fallirt, weil in diesem Falle Protest Mangel Annahme erhoben werde, sondern nur von dem Falle, wo der Acceptant nach ersolgter Arreptation fallire und eben deswegen dem Versprechen des Ausstellers gegen⸗ über die rechtliche Begründung sofortiger Regreßnahme fehle.“ Der Abg. Brockhaus gestund, daß er, anfangs für den Sicherheits⸗ Protest, durch die Gründe des Königlichen Kommissars schwankend geworden sei; über die juristischen Bedenken werde schon hinwegzu⸗ kommen sein, aber das in merkantilisch⸗politischer Hinsicht Bemerkte scheine ihm doch sehr beachtenswerth; der Abg. Poppe dagegen ver⸗ wendete sich angelegentlich für den von der Deputation beantragten Zusatz; derselbe enthalte einen so feststehenden, mit dem Gebahren im Wechselgeschäft so eng verwachsenen Brauch, daß es sich nicht rechtfertigen lasse, ihn bei der neuen Wechsel⸗Ordnung auszulassen. Die Nachtheile des Ausstellers würden dadurch ausgeglichen, daß auch der Inhaber beim Fallissement des Bezogenen schlimm genug daran sei. Maßregeln, die auch im übrigen Deutschland Aufnahme gefunden hätten, dürften nicht ausgelassen werden, wenn man auf Erfolg im Auslande rechnen wolle; es werde für den Han⸗ del sehr nachtheilige Folgen haben, wenn das nicht acceptirte Papier mehr werth sei, als das acceptirte. Im Laufe der ferneren Debatte machte der Königliche Kommissar Dr. Einert darauf aufmerksam, „daß ein Widerspruch mit §. 83 nicht bestehe, indem diese Bestim⸗ mung erst Platz greife, wenn der Inhaber von dem Rechte des Se⸗ kuritäts⸗Protestes keinen Gebrauch mache. Auf das juristische Be⸗ denken habe noch gar Niemand geantwortet, er frage daher nochmals, ob man sich getraue, festzustellen, daß der Aussteller auch dafür gut sage, der Bezogene werde nicht falliren? Es freue ihn übrigens, daß sein politisches Bedenken von vielen Seiten anerkannt worden; man solle aber besonders an minder bemittelte Leute denken. Denn in Einführung des Sekuritäts⸗Protestes liege eine Aufforderung an alle Inhaber, sofort Anspruch gegen den Aussteller zu erheben; es sei wohl zu bedenken, daß hier Familienheil und Familienglück auf dem Spiel stehe“; auch erinnerte der Königl. Kommissar auf die Behauptung des Abg. Geißler: das Versprechen des Ausstellers sei unbedingt nur dieses, daß der Wechsel am Verfalltage eingelöst

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E“] 1 11“n In der Versammlung vom 6. November ward ein Bericht des Herrn hard aus Neapel über Zuwachs des Museo Borbonico und der nt⸗Sammlungen des Ministers S. Angelo und des englischen Ge⸗ en, Herrn Temple, über die pompejanische Ausgrabung zu Ehren des hrien⸗Kongresses und über die Thätigkeit der haolehischen Section letzteren mitgetheilt. Hierauf zeigte erläuternd Herr Wiese das tvolle, Sr. Majestäͤt, dem Protektor, vom archäologischen Institut ge⸗ ete Werk über 12 Reliess der Villa Spada, welches überdies mit interessanten Vignetten zu Anfang und Schluß des Braunschen s ausgestattet ist. Dann legte der vorsitzende Secretair, Herr Panofla, eneue archäologische Publicationen vor:

8u1) Bunsen, Aegyptens Stelle in der Weltgeschichte, erstes Buch, mit

banafeln: Chronologie der Aegypter, Sprachbildung, Schriftbildung, ung.

28 Zweites Buch, mit 28 Tafeln: die Feststellung der Dy⸗

2) Lepsius, Reise von Theben nach der Halbinsel des Sinai vom ärz bis 14. April 1845. G ) alz, de religione Romanorum antiquissima, Particula prima. 3 Th. Bergk, Beiträge zur griechischen Monatskunde.

Ternite, Wandgemälde aus Pompeji und Herkulanum. Neue b Taf. I. zeigt in farbigem Druck das Portrait des enden Mädchens, früher mit Unrecht Sappho genannt, in Geist und e des Originals von Herrn Hofrath Ternite vorzüglich wiedergegeben. bnanofka hob anerkennend hervor, daß, im Gegensatz mit dem fran⸗ vag Herausgeber eines gleichzeitig erscheinenden Werkes über Pompeji, eutsche Erklärer des Terniteschen Werkes, Professor Welcker, theils

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um das Ebenmaß zwischen diesen Wandmalereien von weniger tief symbo⸗ lischem als leicht poetischem Charakter und den sie erläuternden Text nicht zu stören, theils aus Rücksicht für das größere Publikum, seiner allbekannten klassischen Belesenheit sich nur mit weiser Sparsamkeit bedient. Taf. II. bietet das Brustbild eines anderen schreibenden Mädchens zum Vergleich dar; Taf. III. Brustbilder eines Satyrs und zwei weibliche; Taf. IV. zwei Frauen im Gespräch; Taf. V. ein Kraterträger und ein Weib mit einer Fruchtschale; Taf. VI. eine Opfernde und ein anderes Mädchen; Taf. VII. weibliche Figur; Taf. VIII. Pero und ihr Vater Kimon. Dankbare An⸗ erkennung verdient zugleich der Verleger für die glänzende Ausstattung des mit deutschem, französischem und englischem Texte erscheinenden Werkes, das mit ähnlichen pariser und londoner Publicationen in jeder Beziehung dreist in die Schranken treten darf.

6) von Arneth, Beschreibung des Kaiserl. Münz⸗ und Antiken⸗ Kabinets zu Wien, mit 4 lithographirten Tafeln, von denen nur zwei an⸗ tiken geschnittenen Steinen und Kameen gewidmet sind. 8

7) Gerhard, Verzeichniß der vorzüglichsten Thongefäße der Vasen⸗ Sammlung des Königl. Museums. 3 1 b

8) T. de Witte, de quelques empereurs romains qui ont pris les attributs d'Hercule.

9) Th. Streuber, de Inscriptionibus quae ad numerum Satur- nium referuntur. Turici.

2 Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande VII. Heft.

11) Gerhard, Archäologische Zeitung Juli: Oreithvia und Thvia, erstere von Boreas, letztere von Zephyros verfolgt, zwei Vasenbilder, von Gerhard. Kurion und das Heiligthum des Apollo Hylates auf Kppros, von L. Roß. Zeus Philios; Alterstufen des Zeus; Jakchos

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als Jüngling, von Preller. Beilage: Archäologische Bibliographie von Dr. Koner. August. Griechische Münzen des Herrn von Prokesch⸗ Osten. Archäologische Vasenbilder. September. Akademos und Theseus, attisches Basrelief, erläutert von Curtius und Panofka. Metrische griechische Inschrift von Rhodos, von L. Roß. Ueber die Insel der Phäaken mit Plan von Eckenbrecher.

12) Avellino, Bhulletino Archeologico Napoletano. Luglio: Aegialea ossia la vendetta di Venere, lettera del dott. Panofka al cave Avellino. Lettera del Cie Borghesi intorno a consolati di due Aviti. Die August⸗ und September⸗Nummern enthalten Beschrei⸗ bungen unedirter Münzen von Tarent, Metapont, Posidonia und Velia und von Vasen der Jattaschen Sammlung. Die eben so großartige als merkwürdige Vase, deren Argonautenbilder als Kupfer die zwei letzten Mo⸗ nats⸗Nummern begleiten, behielt Herr P. sich vor, in einer der folgenden Sitzungen näher zu erläutern.

Nachdem Herr Zahn das kürzlich erschienene elfte Heft seiner Orna⸗ mente noch vorgezeigt, sprach Herr P. über einige in Abdrücken vorgelegte Pasten der Townleyschen Sammlung im britischen Museum, Iphigenta am Altar vor Kalchas, einen Diadumenos, Athene mit Flöten in den Händen, und Perseus mit Harpe, einen Hahn neben sich. Zum Schluß gab Herr Lachmann eine kurze Erklärung der Stelle des Plinius (XXXVI. 5, 5. 4) über den Laokoon, der unter den Gemälden und Skulpturen im Palast des Titus das vorzüglichste Kunstwerk bildete und de consilii sententia, nach dem Ausspruch eines von Titus gewählten Rathes

(artistischen Kommission), von den rhodischen Künstlern Agesander, Poly⸗

dorus und Athenodorus, also in Titus Zeit, angefertigt worden.

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