fcolgte Arbeitsfrau Eh
Behkanntmachungen.
112071 Erledigter Steckbrief. Die durch den Sieckbrief vom 11. Oktober cr. ver⸗ . arlotte Louise Auguste, se⸗ parirte Seidenwirkergeselle Flöricke, geborene Edel, ist ergriffen und der Steckbrief dadurch erledigt. Berlin, den 29. November 1845.) Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. 11A11A6A“ .
11206] Wiederholter Niachstehender Steckbrief:
“
Der Schuhmachergesell Au gust Friedri ch Schulze, welcher wegen versuchter schwerer Kör⸗ perverletzung eines Menschen rechtskräftig zu viermo⸗ natlicher Strafarbeit verurtheilt worden ist, hat sich der Strafvollstreckung durch seine Entfernung von hier mittelst eines von dem hiesigen Königlichen Po⸗ lizei⸗Präsidio unterm 9. September v. J. ausgestell⸗ ten Reisepasses entzogen. So viel ermittelt worden, hat sich der Inkulpat über Perleberg nach Hamburg begeben, diese Stadt jedoch um Martini v. J. nach kurzem Aufenthalte und ohne seinen Reisepaß daselbst visiren zu lassen, wieder verlassen. Da sein jetziger Aufenthalt nicht bekannt ist, so werden sämmtliche Ie⸗ hörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst er⸗ sucht, auf den unten näher signalisirten ꝛc. Schulze gefälligst zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaf⸗
ten und mit den bei ihm sich vorfindenden Effekten
mittelst sicheren Transports an die hiesigen Stadt⸗ voigtei⸗Gefängnisse abliefern zu lassen.
. Wir versichern die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstehenden Kosten und den verehelscen Be⸗
hörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.
Berlin, den 17. Februar 1845.
Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.
8 gez. v. Schroetter. wird hierdurch wiederholkt. 8
C“ “
u114.4“*“
Berlin, den 29. November 1845. 1 1* Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.
v. Schroetter. Signalement.
Der August Friedrich Schulze, aus Friesac gebürtig, ist 38 Jahr alt, evangelisch, fünf Fuß groß, hat schwarzes Haar, bedeckte Stirn, schwarze Augen⸗ brauen, braune Augen, mittelmäßige Nase und Mund, braunen Bart, rundes Kinn, ovales Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe und keine besondere Kennzeichen.
Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.
WE“
[1213] Aufforderung.
In dem Depositorio des unterzeichneten Gerichts be⸗ finden sich nachstehende Massen, deren Eigenthümer ihrem ns unbekannt sind, namentlich:
für Carl Ludwig und Christian Friedri Wilhelm Lieske 26 Thlr.86 Sgr. g9 2r. 8 9 b
2) muthmaßlich für die unverehelichte Nonnenroth, später wahrscheinlich verehelichte Grenadier Lube, resp. deren uneheliches Kind 270 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf.,
3) für Dorothee Josephine Wilhelmine Steinicke 22 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf.,
4) für die Erben des verstorbenen prinzlichen pensio⸗ nirten Kutschers Johann Gottfried Lüdecke 17 Thlr. 28 Sgr. 5 Pf.,
5) für den Steinmetzgesellen August Schmidt 16 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf.
Es werden die Eigenthümer dieser Massen oder deren Erben hierdurch aufgefordert, nach vorher geführter Le⸗ gitimation diese Deposita zu erheben.
Wenn deren Abforderung unterbleibt, werden diesel⸗t en nach Ablauf von vier Wochen an die Königliche FEaeehe Justiz⸗Offizianten⸗Wittwen⸗Kasse abgeliefer werden.
Berlin, den 20. November 1845. Königliches Vormundschaftsgericht. S.) 8 Thiel.
11“
8 29
16
““ Fince paul 6 SrI LEEE“ 11212] Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Vormundschafts⸗Gericht, bei wel⸗ chem der Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Louis egulirt wird, macht hierdurch bekannt, daß
nach dem am 19. Oktober 1844 erfolgten Ableben des Kaufmanns Louis Loeventhal, dessen Sohn Otto Loc⸗ we - als Benefizial⸗Erbe seine
(L.
1 —
(1. S.) Thiel.
[1208) Ediktal⸗Citation. Bei dem erbschaftlichen Liquidations⸗Verfahren, wel⸗ ches auf Antrag der Erben über des Kaufmann Israel Arnstedt Nachlaß eröffnet worden, werden hiermit die unbekannten Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche an den Arnstedtschen Nachlaß im Termin den 16. März 1846 Vormittags 11 Uhr vor dem Land⸗ und Stadtgerichts⸗Nath Lehmann an Gerichtsstelle hier anzumelden und nachzuweisen; wozu im Falle einer Beh i iz⸗Kommissarien Jungwirth, Pabst in Die Nichterscheinenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen nur an dasjenige verwiesen werden sollen was nach Befriedigun der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möͤchte. Magdeburg, 28. November 1845. ““ — Königl. Land⸗ und Stadtgericht. Behanntmachung. “ Nothwendiger Verkauf. 8 Stadtgericht zu Berlin, den 10. Oktober 1845. Das ehemals den Gebrüdern Isidor und Julius Gold⸗ berg, jetzt der verehelichten Gutsbesitzer Ernst zugehörige, Alexanderstraße Nr. 29 belegene Grundstück, gerichtlch abgeschätzt zu 9132 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf., soll am 10. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzuseh
E““ 8 1.
2
B
Allgemeine [1210] Publikandumm. Der zur noihwendigen Subhastation des im Bezirk
des Königl. Landgerichts Neustadt im Westpreußischen
Regierungs⸗Bezirk Danzig, sub No. 20. des Hypothe⸗
kenbuchs belegenen, zu eigenthümlichen Rechten besesse⸗
nen Gutes Dembogorsz nebst der Schäferei Suehidwor und den dazu gehörigen sonstigen Gerechtigkeiten, auf den 3. Februar 1846 an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ gesetzte Termin ist wieder aufgehoben worden. Neustadt, den 15. November 1845. “ Königl. Landgericht.
11“
[981 b] zwischen ee
Magdeburg und Hamburg. Dienst für den Monat
8 Dezember.
v Nachmittags 3 1
hr, von Hamburg: Mittwoch,
hach. Nachmittags 3 Uhr.
Außerdem werden wöchentlich 2 Schleppschiffe expedirt
von Magdeburg von Hamburg
Sonntag und Donnerstag, Sonntag und Mittwoch. Die Billette zur direkten Fahrt von Berlin über Magdeburg nach Hamburg ertheilt die Passagier⸗Expe⸗ dition der Berlin⸗Anhaltischen Eisenhahn in Berlin und ist der Passagepreis für 1 Person II. Kl. der Eisenbahn und I. Kaj. des Dampfsch. 8 ½ Thlr. —. U. „ ⸗ 6 8 ⸗
„ *
Sonntag, Dienstag, onnerstag, gexh. 8 Montag,
[965 b] “
Bekanntmachung.
Thüringische Eisenbahn⸗ sellschaft.
Auf nachstehend ver⸗ zeichnete 453 Stück Quit⸗ dungsbogen ist die am 1. November e. geschlos⸗ sene 5 te Einzahlung
Ul von 10 ro Cent bis Ummhh,̃ heute noch nicht er⸗ folgt. Indem wir die Inha⸗ — ber derselben hierdurch auffordern, die rückständige Einzahlung nebst Conven⸗ tionalstrafe von 2 Thlr. pro Stück ungesäumt bei un⸗ serer Hauptkasse zu bewirken, machen wir noch besonders darauf aufmerksam, daß die versäumte Einzahlung spätestens innerhalb 4 Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, geleistet werden muß, widrigenfalls die bis dahin uneingezahlt gebliebenen Quittungsbogen der Gesellschaft verfallen und für ungültig erklärt werden müssen. Erfurt, den 25. November 1845.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Nummer An⸗! Nummer An⸗ An⸗ „ hzahl zahl zahl
der Actien. der Actien. 3,387 — 80 35,203 — 55 V
7 2 - 2 .
.
Nummer
der Actien.
49,839 — 40 50,725 — 816 50,844— 49 50,853 — 54 51,725 — 27 52,448— 53 52,888— 89 153,712
. [53,749
53,926 — 28 53,941 — 43 55,097 — 98 57,122 — 30 57,171
57,473
57,570 — 72 . [60,344 — 46 61,086— 88 .61,161— 70 61,188 — 89 63,460 — 62 63,475 — 77 63,533 — 35 . [64,094 — 96 .64,526
. 65,680— 82 67,305 — 7
Summa 453 Stck.
EEEEEE11“
3. 3,411 — 13 3. 35,275 - 77 4,998 35,507 — 8 5,761 36,047 — 49 6,132 — 42 11. 36,112 — 13 8,383 — 85 3. 36,120 8,973 — 75 3.37,227 — 32 9,343 — 45 3. 37,308 — 10 14,272 4889,397 — 99 14,279 88,482 — 84 14,355 — 57 3. 39,307— 9 15,808 — 10 3. 39,395 — 491 16,294 40,495 — 97 16,383 — 85 3. 41,072 — 74 17,148 — 50 3. 41,084 — 89 19,640 — 49 10. 11,452 — 54 20,084 — 85 2. 43,093 20,104 — 11 8,/ 44,188 — 94 20,118 444,744 — 46 22,770 — 71 2)15,206— 8 26,286 — 88 3. 45,988 — 90 25,661 J46,207 — 9 27,615 147,250 — 56 28,101 N47,322 28,504 — 6 3 47,331 — 32 30,092 — 94 3. 47,463 — 64 32,294 — 96 3. 47,524 32,704 — 6 3,47,532 — 33 32,939 — 40 32,956 — 58
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[973 b]
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Ausstellung des Vereins zur Unterstützung armer Wöchnerinnen.
Der Verkauf zum Besten armer Wöchnerinnen wird
Montag den 8. Dezember im Lokale der Frau Stadträthin Reimer,
G lich von 11 bis 3 Uhr
Wilhelmstr. 73, eröffnet, woselbst er täg⸗
Dampfschiffah “
r Anzeiger.
diejenigen, die uns mit ihrem Besuch und mit ihren Gaben erfreuen wollen. Im Namen vieler Huülfs⸗ bedürstigen, zu deren Unterstützung unsere Mittel nicht dageichan bitten wir um zahlreichen und großmüthigen
Berlin, den 3. Dezember 1845. 1 83
Der Verein zur Unierstützung armer Wöchnerinnen. Aufforderung.
Da die jetzigen Direltoren des hiesigen Stadttheaters, die Herren Mühling und Cornet, ihren mit der unter⸗ „ Comité bestehenden, bis zum 31. März 1847 laufenden Pacht⸗Kontrakt nicht prolongiren zu wollen erklärt und die Comité solche Kündigung angenommen hat, so wird mit dem 31. März 1847 die Pacht vakant und die Direction erledigt. Es werden daher diejeni⸗ gen, welche vom 1. April 1847 die Pacht und die Di⸗ rection zu übernehmen geneigt sind, eingeladen, sich schriftlich und zwar Auswärtige in frankirten Briefen, an die unterzeichnete Comité zu wenden.
Abschrift der Bedingungen, unter denen die Comiteé zu kontrahiren bereit ist, kann gegen Erstattung der Ko⸗ pialien den Pachtlustigen zugegen werden; es behält sich jedoch die Comité die freieste Wahl unter den sich Meldenden, so wie die Bestimmung einer etwanigen Cautionsleistung, vor und bemerkt noch, daß sie, sei cs mit einem Einzelnen, sei es mit einer Gesellschaft, zu kontrahiren geneigt ist, so wie, daß sie die Konkurrenz fälntoceges auf Männer von Fach und Künstler be⸗
ränkt.
Die Anmeldungen, welche nicht innerhalb zwei Mo⸗ naten a dato eingegangen sind, können nicht weiter be⸗ rücksichtigt werden.
Hamburg, den 18. November 1845.
Die Comité der Actionaire des Stadt⸗Theaters, g Adresse: Büschstr. Nr. 8.
[983 b]
“
[1209] Neue, anerkannt werthvolle und beliebte
Jugendschriften v. Agnes Franz,
welche im Verlage des Unterzeichneten erschienen
sind und in jeder namhaften Buchhandlung des In⸗ und Auslandes vorräthig gehalten werden:
Agnes Franz, Vermächtniß an die Jugend. Geschichtliche Bilder, Erzählungen, Idyllen, Mähr⸗ chen, Sagen, Legenden, Parabeln, Gedichte, Fabeln, Dramen, Festspiele, Räthsel, Lebens⸗ und Gesellschafts⸗ regeln, Biographie. Mit Vignetten und Original⸗ Holzschnitten, sechs Kupfern und dem Bildnisse der Dichterin nach Handzeichnungen von Fr. Koska. 8. Geschmackvoll gebunden. Preis 2 Thlr.
Agnes Franz, Buch für Kinder. In zwei un⸗ zertrennbaren Theilen. Erster Theil. Für das zartere Alter. Parabeln, Fabeln, Sprüchwörter, ileine dramatische Spiele, Mährchen, Erzählungen. Zweiter Theil. Für das reifere Alter. Pa⸗ rabeln, Fabeln, Räthsel, Charaden, Dramen, Lust⸗ und Festspiele, Mährchen, Erzählungen. Mit den be⸗ kannten Zeichnungen von Koska. 8. Geb. 2 ⅔ Thlr.
Agnes Franz, Kinderschatz. Parabeln, Fabeln, Sprüchwörter, Gedichte, Räthsel und Charaden. Be⸗ sonderer und vermehrter Abdruck aus dem Buche für Kinder. Mit neuen Zeichnungen von Koska. 8. Geh. 1 Thlr.
Agnes Franz, Kinderlust. Erzählungen, Sagen und Mährchen. Besonderer und vermehrter Abdruck aus dem Buche für Kinder. Mit neuen Zeich⸗
nungen von Koska. 8. Geb. 1 ½ Thlr.
Agnes Franz, Kindertheater. Schauspiele, Dra⸗ men, Lust⸗ und Festspiele zu Aufführung in Fami⸗ lienkreisen. Besonderer und vermehrter Abdruck aus dem Buche für Kinder. Mit neuen Zeichnun⸗ gen von Koska. 8. Geb. 1 ½ Thlr.
Agnes Franz. Eine Lebensskizze. Mit dem Bildnisse der Dichterin. Ein besonderer Abdruck aus Agnes Franz „Vermächtniß an die Jugend“. 8. Eleg. kart. Preis 10 Sgr.
Breslau und Ratibor. Ferdinand Hirt. Bei E. H. Schroeder in Berlin, Linden 23 im
Jagorschen Hause, ist eben erschienen und durch
alle Buchhandlungen zu beziehen:
[1211] er zierungen
für Architektur, Zimmerdekoration und
Eleganz. Von W. Steinhäuser.
6te Licferung (No. 31 — 36 enth.). Subs. Pr. 1 Thlr. 11“ EI16“
EE11111“ “ 8
lde Oehmigke's Buchhdlg. (I.
Bülow), in Berlin, Burgstraße Nr. 8, ist zu haben:
Gegen die Renten-Anstalten
oder Beweis, daß dieselben mit alleiniger Ausnahme der Sächsischen in Dresden weiter nichts als bloße Lotterieen und für die Betheiligten weit ungünstiger, ja für das allgemeine Wohl weit nachtheiliger als diese sind. Von C. F. Stapf, Buchhalter bei der Spar⸗ kasse in Weimar. gr. 4. Weimar, Voigt. 25 Sgr.
Diese schon des gründlichen auf jeder Seite erkenn⸗ baren Fleißes wegen denkwürdige Schrift liefert einen interessanten und lehrreichen Beitra zur richtigen Wür⸗ digung der Verkehrtheiten des ur prünglich von Wien ausgegangenen Sypstems unserer neuen Renten⸗Anstal⸗ ten. Sie wird vielfach die Täuschungen über die von diesen Instituten erwarteten Leistungen verhüten. Der Verf. ist überall mit größter Umsicht und Sachkenniniß zu Werke Fegangen, u. die von ihm angewandte Be⸗ rechnungs⸗Methode ist die anz richtige. Seine unend⸗ lich mühevolle Arbeit ist böchst verdienstlich und gewährt den 599 praktischen Nutzen. Aus dieser Veran⸗ schaulichung resultirt deutlich, daß die jetzigen Einleger aus ihren Einlagen bei weitem den Nutzen nicht ziehen, der ihnen mit Fug und Recht gehört.
Literarische Anzeigen.
1en;
1
bis zum Sonnabend den
u.“ ““
13. Dezbr. dauern wird. Dies zur Nachricht für alle 1
*
88 —
8 b In unterzeichnetem Verlage ist so eben erfte durch alle — zu beziehen: erscin
[1192] Die Thätigkeit der
deutschen Bundesversamm
oder die wesentlichen Verhandlungen Beschlüsse des Bundestages, 88 Zusammengestellt von
TLDI1“n 3 Zweites Heft 1818—1819. (Nebst Umrissen der deutschen Verfassunga gr. 8. geh. 1 ½ Thlr.
Bei der allgemeiner gewordenen Theilne Staatsleben, an den Interessen, Gesetzen und tungen des engeren Vaterlandes, fehlt es doch häufig in Deutschland an wahrer Betheiligung Einrichtungen, welche allen Deutschen gen bis jetzt das einzige verfassungsmäßige derselben darstellen, an unseren Bundeseinni Diesem Uebelstande, so weit er gewiß zum großg aus einer Unkenntniß der Grundgesetze des Ba der bisherigen amtlichen Thätigkeit desselben abzuhelfen, so wie auch eine Revision de des⸗Verfassung als nothwendig darzustellen Streben des Verfassers. Durch vollständig theilung der Bundesbeschlüsse in allen Gegenständen wird dies Werk sich zu gleichen ein brauchbares Handbuch des deutschen desrechtes darstellen, zu welchem Ende 1 Heft Gesammtinhalt und Register enthalten Dies jetzt erschienene zweite Heft dürfte ih deres Interesse erregen durch die Mittheilung i würdigen Septemberbeschlüsse des Jahres 18 9 durch eine eingeflochtene anschauliche Uebersicht sh licher veutscher Verfassungen, wo a alle bis auf den heutigen Tag ergangenen, Kern der preußischen Verfassungsfrage bai Aktenstücke mitgetheilt sind. — Das erste Heß, Sommer dieses Jahres erschien (8 Bogen enthält die Verhandlungen der Jahre 1816— 8, der Bundesakte und der Wiener Schlußakte, Da Heft wird gleichfalls bald erscheinen und das h
4 e ein. Heften vollendet sei Ee““ Feas LE1““ SSIe
be, Theodor Kampffmnenn
Bei
G ertraudten⸗Straße Nr. 8 ist zu billigen Preisen zu hahn,
Das malerische und romantischt der land herausgegeben von G. Schwab, Ein Blumenhagen und A., 10 Bände mit 3ao stichen, statt 34 ½ Thlr. für 18 ½ Thlr. Fr. Ric Gedichte, 6 Bande, statt 12 Thlr. für 4 Th ron’'s sämmtliche Werke übersetzt von Böti Bde. mit 12 Stahlstichen für 1 ½ Thlr. Jean sämmtliche Werke auf weißem Papier hübsch zu 17 ½ Thlr. und 18 8 Thlr. Hauff's sil Werke für 2 Thlr., elegant gebunden zu 2½ M. 3 ¾ Thlr. Cooper's Romane, 10 Bde. fan scriptionspreis 10 Thlr. für 4½ Thlr. E. M. Jn Gedichte zu 1 Thlr. 5 Sgr. Tausend und Nacht, Prachtausgabe mit 2000 Holzschnitten, 20 Thlr. für 6 ½ Thlr. Conversations⸗ALei Brockhaussches, 7te Auflage gebunden zu! und 8 Thlr., 8te Auflage elegant gebunden zull und 13 ¾ Thlr. Goethe's Werke zu 10 ½, und 20 Thlr. Goldsmith, der Landpreht Wackesield illustrirt von Richter, statt 2 ⅞ Thl. Sgr. Walter Scott's ausgewählte Rom Ladenpreis 10 Thlr. für 3 ½ Thlr. Waibli sämmtliche Werke statt 4 ½ Thlr. für 1 ½ Thlr. speare's Werke übersetzt von Schlegel une gut gebunden für 3 ½, 35¼ und 5 Thlr. Chrit Schmid's Jugendschüften, 18 Bde. zu 51, Campe's sämmtliche Jugendschriften, 37 1 für 6 Thlr. und 7 ½ Thlr. Löhr’s Mährchen! für 1½ Thlr. Verhandlungen des Verzi Beföroerung des Gewerbfleißes in Preußen heng 1822—44 inclus., statt 214 Thlr. für 8
erhandlungen des Vereins z. B. d. E baues in Preußen, Band 1—19 bis 1843, Thlr. für 12 Thlr. Die Werke von Schillun der, Wieland, Lessing, Chamisso,] Zschokke, Eberhard, Kennedy, Bien Bulwer, Marryt, Kloppstock, Platen Gedichte von Uhland, Heine, A. Grün, 9. ger, Freiligrath. Pierer's Universal⸗ kon. Die Weltgeschichte von Becker, Rortut in eleganten Einbänden zu billigen Preisen.
Das 4te Verzeichniß von meinem Lagy quarischer Bücher aus allen Wissenschaften zu bil Preisen ist erschienen und bei mir zu haben.
a u wer ck
Duncker und Hum
12
8 “
984 b] eer
vor dem Brandenburger TAl. Sonntag, den 7. Dezember 1845.
nmm Vorstellung mn
der höheren Reitkunst, Gymnastil † Pferde⸗Dressur 2 von der Gesellschaft unter der Direction!
Eduard Wollschläge
Zum Anfange derselben: Contredanse fran Zum Beschluß:
Das Fest der Postillo-
Große equestische Scene mit Dialogen aus vom ganzen männlichen Personal und 14 dch gearbeiteten Pferden.
ve. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen Ober⸗Regierungs⸗Rath und Direktor der Gene⸗ Kommission zu Münster, Delius, zum Präsidenten dieser Behörde
[Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieute
laun und Herr Vivier, Circus
— hißier Fahne Be
nz anderer Art,
Anfang präzise 6 ½ üUhr. Ende 9½
Abeonnement betrügtutut * A l l . 8r . 282I .1. 1’. vF1 841
8
ir ¼ Jahr. 2 Zahr. 2 1 Jahr.
2 Rthlr. 4 Kthlr. 8 Rthlr.
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Anzeigers 2 Sgr. 12 Sesu. stn⸗
en Theilen der Monarchie
ohne Preiserhöhung.
rtions -Gebühr für Sbeen.
nheiner Seile des Allg. 8
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Alle Post-Anstalten des In- und Auslaͤndes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin . die Expedition der Allg. Preuß 1u Zeitung:
Friedrichsstraße Nr. 72. 1 E8“*“
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Berlin, Montag den 8ien Dezember 1A“
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mren; Die Verhaftungen in Posen. — Ueber das Recht
verordneten⸗Versammlung zur Verleihung des Ehren⸗Bürger⸗
een;, Preußen. Königl. Kabinets⸗Ordre in Betreff der enbahn nach Königsberg. . 2
che Bundesstaaten. Königreich Batzern. Berichtigung. — s Paßwesen in Beziehung auf das Reisen nach Oesterreich. — Land⸗ dische Angelegenheiten. — Main⸗Dampfschissfahrt. — Königreich achsen. Landtags⸗Verhandlungen. — Großherzogthum Baden. Landtag. — Erinnerungsfest. 1
kreich. Paris. Depeschen aus Algerien. — Die Expedition nach ndagaskar. — Reise Lagréné's nach dem Porden von China. — rmischtes. — Schreiben aus Paris. ( res über den Konflikt schen dem französischen Gesandten in Mexiko und den dortigen Behör⸗ Ergänzungen zu den letzten Nachrichten aus Algier.)
bbritanien und Irland. London. Kabinets⸗Versammlung. 88 huld für Kanada. — Schreiben aus London. (Sir Robert Peel's llung zu seinen Kollegen; wahrscheinliche Auflösung des Kabinets.) berlande. Aus dem Haag. Ankunft der Prinzessin Albrecht von
n. Brüssel. Verhandlungen über Artikel des Strafgesetzbuchs. weiz. Kanton Bern. 8
ien. Rom. Ernennung von Bischöfen und Kardinälen. — Allo⸗ on des Papstes. — Rimini. Volks⸗Auflauf. dels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin.
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Dem Major a. D. Großmann den Rothen Adler⸗Orden vier⸗ slasse; dem Steuer⸗Aufseher Kirmes zu Reselkow im fürsten⸗ schen Kreise, und dem Gendarmen Joh ann Suckert zu Allen⸗ Regierungs⸗Bezirks Königsberg, das Allgemeine Ehrenzeichen; e dem vormaligen Unteroffizier im 8ten Kürassier⸗Regiment, jetzi⸗ Gränz⸗Aufseher Harck, und dem Husaren Thurmann vom . feren⸗ Nes egent. die Rettungs⸗Medaille am Bande zu en;
Den bisherigen Geheimen Finanz⸗Rath und zweites Mitglied Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden, Natan, zum Gehei⸗ Ober⸗Finanz⸗Rath;
nennen, und den Regierungs⸗Räthen von Bergen zu Königs⸗ und Koch zu Stendal den Charakter Geheimer Regierungs⸗ beizulegen; so wie
Den seitherigen Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor und Ritterguts⸗ ber Weidlich auf Burgstaden zum Landrath des Merseburger es zu ernennen.
nant und eral⸗Inspecteur des Militair⸗Unterrichts⸗ und Bildungswesens
Amee, Rühle von Lilienstern, von Halle.
Serag,.; 1“¹“
vI1
einer berliner Korrespondenz vom
noch mehrere Verhaftungen
streng geheim gehalten werden muß, so beruhen alle in öffentlichen
Breslauer und Nr. 333 der Kölni
Versammlungen, wodurch Personen das Ehrenbürgerrecht
Aicchtamtlicher Theil.
Inland. N“ EEZ.“]
Berlin, 7. Dez. Die in mehreren Zeitungen, unter Anderem im Hamb. unparteiischen Korrespondenten Nr. 287 nach 25sten v. M. gegebene Nachricht, daß sich unter den wegen politischer Vergehen in Posen Verhafteten „ein Offizier“ befinde, sind wir als irrig zu bezeichnen ermächtigt. Uebrigens sind allerdings seit unserer Mittheilung vom 11ten v. M. vorgenommen, und wird die Untersuchung mit allem Eifer fortgesetzt; da solche aber, der Natur der Sache nach,
“]
Blätkern enthaltene Angaben über die Resultate derselben lediglich
auf Vermuthungen.
Berlin, 7. Dez. Es ist wiederholt (z. B. in Nr. 271 der schen Zeitung) die Be⸗ daß Beschlüssen von Stadtverordneten⸗ verliehen wurde, die magistratualische Genehmigung, welche ihnen in einigen neuerdings vorgekommenen Fällen verweigert war, hätte ertheilt wer⸗ den müssen. Diese Behauptung findet ihre Rechtfertigung in den bestehenden Gesetzen nicht.
Durch die Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808 ist zwar den Stadtverordneten das Recht und die Pflicht bei elegt, Namens der ganzen Bürgerschaft verbindende Beschlüsse zu fäsfen, indeß ist in derselben nicht nur die dem Magistrat zustehende Ausführung dieser Beschlüsse ganz allgemein von der hinzukommenden Bestätigung dieser Behörde abhängig gemacht, sondern es sind auch die Gegenstände näher bestimmt, über welche die Stadtverordneten verbindende Be⸗ schlüsse fassen können.
Zu diesen Gegenständen gehört die Ertheilung des Bür⸗ gerrechts an sich entschieden nicht. Denn der §. 24 bestimmt aus⸗ drücklich:
* Bürgerrecht wird in allen Städten ꝛc. vom Magistrat des Orts ertheiltꝛc. Der Magistrat hat jedesmal vor Ertheilung des Bürgerrechts das Gutachten der Stadtverordneten einzuholen, ist aber nur im Fall des §. 21 und wenn gesetzliche Einwendun⸗ gen gemacht werden, daran gebunden, und dem entsprechend zählt der §. 178 unter den Geschäften, welche der Magistrat allein zu treiben hat, scb d. die Annahme neuer
hauptung aufgestellt worden,
Bürger auf. werecs Der im §. 24 in Bezug genommene §. 21 aber enthält die
Bestimmung, daß dem, wer schon zu einer Kriminal⸗Untersuchung gezogen, aber nur zu einer geringeren, als der nach §. 20 die absolute Unfähig⸗ keit zur Erlangung des Bürgerrechts nach sich ziehenden Strafe verurtheilt oder nur vorläufig freigesprochen worden, auf den An⸗ trag der Stadtverordneten das Bürgerrecht versagt werden müsse. Hieraus ergiebt sich, daß die Ertheilung des Bürgerrechts zunächst gar nicht zum Ressort der Stadtverordneten, sondern vielmehr zu dem des Magistrats gehört, den Ersteren namentlich die desfallsige Initiative nicht zusteht, ihre Einwirkung sich vielmehr darauf be⸗ schränkt, daß sie vorher gehört werden müssen, bevor der Magistrat das Bürgerrecht ertheilt, und daß ihr Gutachten nur dann für Letz⸗ teren maßgebend ist, wenn solches auf Versagung des Bürgerrechts gerichtet ist und die Versagung entweder dadurch, daß der Fall des §. 21 vorliegt oder durch sonstige gesetzliche Einwendungen moti⸗ virt ist.
Davon, daß die Stadtverordneten auch ohne vorgängige Auf⸗ forderung des Magistrats zur gutachtlichen Aeußerung auf Ertheilung des Bürgerrechts gerichtete Beschlüsse fassen könnten und solchen Be⸗ schlüssen irgend eine Wirkung beizulegen sei, besagt die Städte⸗ Ordnung vom 19. November 1808 nicht nur nichts, sondern aus den angeführten Bestimmungen folgt sogar das Gegentheil. —
Die erwähnten Bestimmungen beziehen sich zwar allerdings zu⸗
nächst nur auf das gewöhnliche Bürgerrecht, indeß sind die dadurch
1111u1“*“
2
Bürgerrecht nur
anzuwenden, als letzteres sich von dem gewöhnlichen verbunden sind,
dadurch unterscheidet, daß mit diesem Verpflichtungen mit jenem nicht. 1 Das gewöhnliche Bürgerrecht besteht nämlich auch in Breslau, wie in allen Städten, in denen die Städte⸗Ordnung vom 19. No⸗ vember 1808 eingeführt ist, jetzt nicht mehr, wie in der 30,& lauer Zeitung behauptet wird, in der Befugniß, städtische Ge⸗ werbe zu betreiben und Grundstücke im städtischen Polizei⸗Bezirke zu besitzen, sondern diese in der gedachten Städte⸗Ordnung aller⸗ dings enthaltene Feststellung des Begriffs: Fee ist durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 23. April 1842 (Gesetz⸗Sammlung von 1842 S. 115), 8 wodurch die Bestimmungen der für die Provinz Preußen erlassenen Verordnung vom 18. Dezember 1841 (Gesetz⸗Sammlung von 1842 S. 30) auch für Breslau für gültig erklärt, ¹ und durch die Verordnung vom 24. November 1843 (Gesetz⸗Samm⸗ lung von 1843 S. 368), 8 wodurch für alle mit der Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808 beliehenen Städte gleiche Bestimmungen erlassen worden, sehr wesentlich und zwar dahin abgeändert: 1 daß das Bürgerrecht in der Befugniß zur Theilnahme an den bür⸗ gerlichen Ehrenrechten und namentlich in der Stimm⸗ und Wahl⸗ fähigkeit besteht, sofern der wirklichen Ausübung dieser Rechte nicht etwa einer der im §. 74 der Städte⸗Ordnung vom 19. Novembe 1808 sub b. c. und d. angegebenen Gründe entgegensteht, d. h. sofern der Bürger nicht etwa eine fungirende Magistrats Person, oder weiblichen Geschlechts, oder unangesessen und zur Zeit nicht in dem Besitz des vorgeschriebenen Einkommens ist. I
Hiernach stehen Bürgerrecht und Ehrenbürgerrecht in Beziehung auf Rechte sich im Wesentlichen gleich und es fehlt an jedem innere 28 Grunde für die Annahme:
daß in Beziehung auf die Ertheilung des Ehrenbürgerrechts de Stadtverordneten höhere, dem Magistrat aber beschränktere Be fugnisse zuständen, als in Beziehung auf die Ertheilung des ge wöhnlichen Bürgerrechts. 3
Eine solche Annahme würde daher nur dann für gerechtfertigt zu erachten sein, wenn sie auf irgend eine posttive gesetzliche Bestim⸗ mung gegründet werden könnte.
Dies ist indeß nicht der Fall, am wenigsten in der von de Breslauer Zeitung behaupteten Ausdehnung, denn die Städte⸗ Ordnung vom 19. November 1808 selbst besagt über das Ehrenbür⸗ gerrecht gar nichts, und die einzige, auf die mit jener Ordnung be liehenen Städte direkt anwendbare, das Ehrenbürgerrecht betreffend Bestimmung findet sich in dem durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordr vom 4. Juli 1832 sanctionirten Zusatz zum §. 16, wörtlich dahin lautend: 8
Wenn die städtischen Behörden sich bewogen finden, einer Person das Ehrenbürgerrecht zu ertheilen, so ist dies eine bloß Ehrenbezeugung, welche die Theilnahme an den Lasten und Pflich ten des Bürgerrechts von selbst ausschließt.
Hieraus läßt sich nicht einmal folgern, daß die Stadtverordne ten, ohne vorgängige Aufforderung des Magistrats zur gutachtlichen Aeußerung, die Ertheilung des Ehrenbürgerrechts in den Kreis ihrer Berathungen ziehen könnten, noch weniger aber, daß ein auf Erthei⸗ 8 lung desselben gerichteter Beschluß für den Magistrat bindend sei, son⸗ dern nur so viel entnehmen,
daß das Einverständniß der Stadtverordneten erforderlich sei und deren Widerspruch vom Magistrat beachtet werden müsse. 1
Zu diesem Resultat führt jedoch auch schon die Bestimmung des §. 24, da nach derselben die gesetzlich begründeten Einwendungen der Stadtverordneten vom Magistrat berücksichtigt werden sollen und eine Protestation gegen Verleihung der bürgerlichen Ehrenrechte ohne die bürgerlichen Pflichten wegen der entgegenstehenden Bestimmungen der §§. 26 s—q. für gesetzlich begründet zu erachten ist. 8
Siecht man aber auch ganz davon ab, daß hinsichtlich der Er⸗ theilung des Bürgerrechts dem Magistrat die Initiative und die nur in gewissen Fällen beschränkte Entscheidung zusteht und hiernach Stadt⸗ verordneten⸗Versammlungen den durch die Städte⸗Ordnung bestimm⸗ 8
festgestellten Grundsätze, in Ermangelung entgegenstehender positiver Vorschriften, um so unbedenklicher auch auf das Ehren⸗Bürgerrecht
ten Kreis ihrer Befugnisse überschritten, wenn sie ohne vorgängige Veranlassung von Seiten des Magistrats den Beschluß faßten,
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Zweites Konzert der Dlle. Lise Cristiani, be-. Violoncellistin aus Paris. 8
Der Hornist Herr Vivier aus Pa (Den 6. Dezember.) 1““ 11A“*“
Das Arrangement dieses Konzerts zeichnete sich aus durch eine reiche lmmenstellung mannigfaltiger Kräfte. Zwei fremde Virtuosen, Herr 1 die Königl. Kammersängerin Dlle. Hähnel eine Anzahl heimischer Künstler hatten ihre Leistungen mit denen der sertgeberin e oder besser, sie hatten sich um diese geschaart, um fall und Ruhm zu erobern. Jeder that es nach sei⸗
uz doch schien es, als sollten durch die beiden ersten Nummern — Grand Irio von Beeihoven, D-dur, Nr. 2 Lied von Kücken 8 sches Ständchen, drei Verse) — gleich die beiden äußersten Punkte tgeen sein, zwischen welchen sich der verschiedenartige Inhalt des * auf und nieder bewegen werde. Ersteres war in den Händen des d Steifensand und der Herren Gebrüder A. und J. Stahl⸗ 8 und wurde von diesen mit all der vollendeten künstleri⸗ f segenseitigkeit ausgeführt, welche die Darstellung solcher Kunst⸗ N. oberste Bedingung fordert — eine Bedingung, die in ihrem Umfange nur durch ein so anhaltend gemeinschaftliches Stu⸗ erfüllt werden kann, wie es diese Herren schon längst zum Zweck suneno⸗Soireen verbündet. Doch in einem Konzert, wo alle übrigen hengen nur darauf berechnet sind, einzelne Individualitäten geltend zu wan, what solch ein Kunstwerk gleichsam eine schlechte Beleuchtung. Die ungen, welche das versammelte Publikum erfüllen, sind im Grunde volle und seine Theilnahme würde eher an einer weniger ein⸗ mit bi Behandlung desselben Anknüpfungspunkte sfinden,. aber stnn. esem Gedanken, er liefe wider das künstlerische Gewissen. Hier ne andere Wahl, als treu bei dem auszuharren, was man als
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Empfänglichleit dafür gehen nicht durch die glänzenden Konzertsäle hindurch in 9 Menge⸗ See Kreise der Gemeinschaft weniger Geförderten müssen sich allmälig erweitern, und hauptsächlich ist es die Erziehung und Lehre, auf deren Schultern die Hoffnung des Fortschritts ruht! 3 1
Der fürstlich fürstenbergische Kammermusikus Herr Braun führte ein Instrument, das sonst gewöhnlich nur im Hintergrunde der Orchester⸗Musik rangirt, das Fagott, hervor in die Front der Solo⸗Leistungen. Welchen Reiz eine geschickte Behandlung, wie die des Herrn Braun, auf diesem sonst weniger günstig ausgestatteten Instrumente verleihen kann, ist bekannt. Be⸗ sonders zeichnete sich dieselbe durch den enormen Umfang aus, welchen der Künstler seinem Instrument abzugewinnen wußte, ohne doch irgend dabei wo die Schönheit und Leichtigkeit des Tons vermissen zu lassen. Auch die Nüancirungen seines Vortrags zeigten von der großen Herrschaft, welche er sich über dasselbe erworben hat, und die ihm ein entschiedenes Recht auf die Anerlennung des Publikums einräumt.
Die Leistungen der Konzertgeberin trugen denselben Charakter, wie er bereits bei der Beurtheilung des ersten Konzerts derselben angegeben worden ist, auch deutete die Auswahl der vorzutragenden Sachen wiederum darauf hin, daß sie entschieden nur den Ruhm eines ausdrucksvollen Ge⸗ sanges auf ihrem Instrument beanspruche. 1
Ihr Vortrag trug ganz dasselbe zarte liebliche Kolorit, welches dem Geschlechte der Künstlerin so wohl ansteht, und welches gänzlich jedes Miß⸗ verhältniß aufhebt, das für den ersten Augenblick in der Idee einer solchen Künstlerschaft zu liegen scheint.
Am gespanntesten aber war wohl das Publikum heut auf das ver⸗ heißene Auftreten des berühmten Hornisten Herrn Vivierz und be⸗ reits hörte man so manches Bedauern darüber laut werden, daß er so tief in den zweiten Theil des Konzerts hinein, fast an den Schluß des⸗ selben, placirt sei. Da plötzlich erschien er, durch einen der Wechselfälle, die in solchen so bunt ausgestatteten Soireen bald günstig, bald ungünstig zu spielen pflegen, an der Stelle der Dlle. Hähnel, und statt der Arie aus der Oper „La Donna del Lago“ von Rossini ertönte aus seinem einfachen
ht und wahr 8 8 erkannt. Die Wege zu immer größerer Verbreitung und vhan⸗ des Sinnes für das . und Schöne und eine erhöhte
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Waldhorn das „Lob der Thränen“ von Franz Schuberth. Wer beschreibt
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aber die Wirkung, welche dieser Künstler durch den Vortrag dieses ein⸗ fachen Liedes hervorzubringen wußte? Solch einen Klang von einem Wald- horn hatte wohl keiner der Anwesenden noch je gehört — aber nicht etwa das Abweichende von der eigentlichen Natur desselben war es, wodurch er wirkte, sondern im Gegentheil, Vivier liebt sein Instrument, und darum bringt er es in seiner innersten Eigenthümlichkeit, mit der ganzen, ihm innewohnen- den erschütternden Gewalt . ins Weite heraustönenden, naturfrischen Klanges zur Erscheinung. Sein Ton entwickelt sich vom Keim des leisesten Piano's bis zur Gewalt der Posaune, und von diesem Höhepunkt der Macht schmilzt es wiederum so allmälig zurück, daß es scheint, als ver- hauche der Künstler seine ganze Seele in einem einzigen Tone, und un- willkürlich hemmt man den eigenen Athem, gleichsam als scheue man sich, die kostbare Gewalt desselben so thatlos zu verschwenden, in Angesicht der Wunder, die eine andere Menschenbrust vor unseren Augen mit ihm ver-⸗ richtet. So folgen wir dem wunderbaren Gesange — doch wie ein dämonischer Zauber ergreift es uns, wenn in der Schluß⸗ Kadenz den einfach gehaltenen Ton plötzlich der Strahlenkranz einer Har⸗ üar, s-⸗ umschwebt, deren Ursprung wir von einem fernen Geisterchor her⸗ leiten zu müssen glauben, der dann verstummt in der dröhnenden Gewalt des wie auf einer Orgel vom Pedal in der Verdoppelung der Oktave gehaltenen tiefen Schlußtons. Der Künstler weiß diesen wunderbaren Effekt, der viel⸗ leicht Vielen ein Räthsel geblieben ist, aber auf dem Horn durch gleichzeiti⸗ ges Singen und Blasen und eine besondere Schwingung der Lippen her⸗ vorgebracht werden kann, hier so zu verwenden und hat denselben so voll⸗ kommen in seiner Gewalt, daß seine Leistung dadurch wirklich den Anstrich des Uebernatürlichen erhält. Möge der Künsiler durch den Alles vergessen-⸗ den Beifall der anwesenden Zuhörer sich veranlaßt fühlen, sein großartiges Talent wenigstens noch einmal, vielleicht in einem eigenen Konzert, zum Ge⸗ nuß des Publikums zu bringen. Dieses aber sei versichert, daß so viel des 8 Bewunderungswürdigen ihm auch schon gegenüber getreten sein mag — die des Herrn Vivier drängt sich in den Vordergrund aller bedeutenden
Kunst⸗Erscheinungen der neueren Zeit. 88S 8
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