8 Deutsche Bundesstaaten.
— Königreich Sachsen. Die zweite Kammer berieth in ihren Sitzungen vom 23. und 24. März den Deputations⸗Bericht über einen mittelst Dekrets vom 14. September v. J. an die Stände gelangten Gesetz⸗Entwurf, das Recht der mit Wechsel Bezogenen an
den ihnen anvertrauten Waaren betreffend. Nach Annahme des auf
Antrag der Deputation modifizirten Entwurfes begann die Berathung des Einnahme⸗Budgets der laufenden Finanzperiode, von dem jedoch wegen vorgerückter Zeit nur die Position I., welche die Forst⸗ nutzungen betrifft und einen Reinertrag von 560,000 Rthlr. (54,000
Rthlr. mehr als in der verflossenen Finanzperiode), nachweist, diskü-⸗
tirt werden konnte. Die nächste Sitzung der Kammer wurde von dem Präsidenten zum 26. März angesetzt, wobei derselbe der Kammer anzeigte, daß ihm von Seiten der Staatsregierung die Mittheilung
zugegangen, daß der Schluß des Landtags auf den letzten Mai fest⸗
gesetzt sei.
Herzogthum Holstein. Die Bundes⸗Inspection über das holstein⸗lauenburgische Kontingent, welche in Gemäßheit der Kriegs⸗Verfassung des deutschen Bundes alle 5 Jahre stattfinden soll, wird in diesem Jahre wieder vorgenommen werden, da die erste In⸗ spection bekanntlich im Jahre 1841 statthatte. In diesem Jahre wird, dem Vernehmen nach, die Inspection nicht blos in den resp. Garnisonplätzen geschehen, sondern es wird im Herbste eine Zusam⸗ menziehung des ganzen Kontingents auf der lockstädter Haide (in der Nähe von Itzehoe und Kellinghusen) veranstaltet werden. Man spricht davon, daß auch vielleicht die aus dem oldenburgischen und hanse⸗ städtischen Militair bestehende Brigade mit an dieser Truppensamm⸗ lung Theil nehmen werde. 8
Oesterreichische Monarchie.
8 Zloczow, 13. März. (A. Z.) Ich theile Ihnen die für uns etwas beruhigende, für die Betheiligten aber Angst und Herz⸗ klopfen bringende Nachricht mit, daß man heute früh um 7 Uhr die beiden Haupt⸗Emissaire der polnischen Propaganda, Theophil Wisz⸗ niowski (auch Zagoroki genannt) und Eduard Dembowski (auch Borkowski), gefesselt unter starker Bedeckung nach Lemberg gebracht hat. Der Letztere soll der Anführer des bei Naraiow im Brzezaner Kreise am 21. bis 22. Februar stattgehabten Gefechts mit Württem⸗ berg⸗Husaren, wobei 2 Kadetten getödtet, 2 Gemeine verwundet wur⸗ den, gewesen sein. Die Regierung hatte 1000 Fl. Conv. Münze auf die Einbringung eines Jeden festgesetzt. Für Wiszniowski fällt jener Preis zweien Bauern aus Manaijow (hiesigen Kreises) zu, die den Flüchtling auf einem Heuschober fanden und ihn als verdäch⸗ tig an das hiesige Kreisamt ablieferten. Er war als Geistlicher ver⸗ kleidet, hatte sein Barthaar geschoren und sich tonsirt. Er gab vor, Lipinski zu heißen und ein Flüchtling aus Rußland zu sein, der vor den dortigen Verfolgungen seiner Religion hier Schutz suche. Man hegt jetzt die Hoffnung, daß ein größeres Licht über die unglückliche Sache verbreitet wird, da es gelungen ist, diese Häupter der zahl⸗ reichen Emissaire, welche die östlichen Kreise unserer Provinz bereisten, in Gewahrsam zu bringen. 8
1 Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 21. März. Im Lauf der Debatte, welche durch die Interpellation des Herrn Lher⸗ bette über Unterlassung der Reorganisation der National⸗Garde ver⸗
schiedener Städte Frankreichs hervorgerufen wurde, drangen mehrere
Redner der Opposition darauf, daß die Kammer in dieser Frage einen Ausspruch thue, um das Ministerium an seine Pflicht zu mahnen. Herr Lacrosse stellte zu diesem Behuf zu dem von General Jacque- minot befürworteten Gesetz⸗Entwurf über Aenderungen in der Orga⸗ nisation der National⸗Garde des Seine⸗Departements das Amende⸗ ment: „Beim Beginn der nächsten Session wird der Minister des Innern Rechenschaft ablegen über den Vollzug des Artikels 5 des Gesetzes vom 22. März 1831.“ Auf den Antrag des Ministers des Innern wurde die Abstimmung über dieses Amendement auf die nächste Sitzung verschoben.
Paris, 22. März. Prinz von Joinville wird am 31. März nach Toulon abreisen, um, wie es heißt, dort den Großfürsten Kon⸗ stantin von Rußland zu empfangen, welcher am 3. oder 4. April in diesem Hafen erwartet wird.
Die Verstärkungen, welche nach Algerien geschickt werden, belau⸗ fen sich auf nahe an 15,000 Mann, worunter über 8000 Mann Reiterei.
In Betrachtungen über die letzte Rede des Herrn Thiers sagt die Gazette de France: „Frankreich will Ordnung und Frieden; die Theorieen des Herrn Thiers kümmern es wenig. Es weiß jetzt, daß Herr Thiers ihm nur Despotismus oder Anarchie zu bieten hatte, daß er, wäre nicht der König gewesen, Europa in die Kriegeoflamme gestürzt haben würde. Frankreich, das die monarchische Regierung der persönlichen vorzieht, würde sich lieber die persönliche Regierung Ludwig Philipp's, als die parlamentarische des Herrn Thiers, gefallen lassen. Seine neueste Rede läßt sich in wenige Worte zusammen⸗ fassen: „„Wir haben eine Revolution gemacht, um die Maxime:
Der König herrscht, aber regiert nicht! zu verwirklichen, unsere Revo⸗ lution ist wieder anzufangen oder zu zerstören.““ Der tiefe Eindruck, welchen die Rede des Herrn Thiers gemacht, hat seinen Grund weit mehr in der gegenwärtigen Lage der Dinge, als in der oratorischen Kunst, die er dabei entfaltete. Die 30 Jahre von 1815 bis 1845 haben die Erfahrung gereift, daß Frankreich weder die absolute Gewalt, noch die Volks⸗Souverainetät, weder die Aristokratie, noch die Demokratie, noch die Allmacht parla⸗ mentarischer Majoritäten verlangt. Die Revolution des Herrn Thiers, die alle Interessen der Ordnung beunruhigt, ist todt, ganz und gar todt; das rechte Centrum hält die Linke unter dem Fuß; Guizot be⸗ herrscht Thiers, indem er nicht länger auf ihn achtet; die Linke kann nur zerstören, und Frankreich will nicht, daß zerstört werde.“
Paris, 23. März. Eine telegraphische Depesche meldet, daß die neueste indische Ueberlandpost am vorigen Sonnabend in Marseille eingetroffen. Am 29. Januar wurde eine Division der Seikhs⸗Armee von den englischen Truppen unter dem Kommando Sir H. G. Smith's zu Alhiwal angegriffen. Die Seikhs wurden gezwun⸗ gen, über den Sutledsch zurückzugehen und ihre Artillerie im Stiche zu jassen; etwa 65 Kanonen sielen in die Hände der Briten. Der Verlust der Engländer belief sich auf 4 todte und 14 verwundete Offiziere und auf etwa 400 todte und verwundete Soldaten; der Verlust der Seikhs soll sehr bedeutend gewesen sein. In Bombay wurde eine Salve von 21 Kanonenschüssen abgefeuert, um diesen Sieg zu feiern.
* Paris, 22. März. In der Deputirten⸗Kammer wird mor⸗ gen Herr Lanyer Interpellationen an die Regierung richten über die Coalition der verschiedenen Gesellschaften, welche im Besitz von Kon⸗ zessionen für Ausbeutung der Steinkohlengruben im Becken der Loire sind. Die Sache ist für ganz Frankreich von der höchsten Wichtig⸗ keit; alle Klassen der Bevölkerung, die armen wie die reichen, die industriellen vor allen, sind dabei betheiligt, beträchtliche Interessen
stehen auf dem Spiele, wenn der Plan dieser Coalition zur Durch⸗
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führung gelangt, und alle diejenigen, welche für ihr Hauswesen oder für den Betrieb ihrer Fabriken und Gewerbe Steinkohlen verbrau⸗ chen, sind daher erklärlicherweise in der lebhaftesten Spannung. Diese Gruben liefern die Hälfte aller Steinkohlen, die Frank⸗ reich überhaupt hervorbringt. Mehrere Jahre hindurch bestand unter den zahlreichen konzessionirten Gesellschaften, welche meist wieder für die Ausbeutung der Gruben sich in mehrere Unter⸗Gesell⸗ schaften getheilt hatten, eine lebhafte Konkurrenz. Die natürliche Folge davon war, daß manche unter ihnen schlechte Geschäfte mach⸗ ten, und daß daher die ersten Actionaire, denen man in den Ankün⸗ digungen des Unternehmens goldene Berge versprochen hatte, allmä⸗ lig ihre Actien wieder loszubringen suchten. So kamen die Konzes⸗ sionen allmälig in die Hände einer mächtigen Association, welche nun den umfassenden Plan gefaßt hat, alle die verschiedenen Unterneh⸗ mungen zu vereinigen und sich so ein wahrhaft riesenhaftes Monopol des Steinkohlenhandels zu schaffen, vermittelst dessen sie den ganzen fran⸗ zösischen Markt zu beherrschen und frei und ungehindert den sämmtlichen
Verbrauchenden und Arbeitern gewissermaßen das Gesetz vorzuschreiben
im Stande wäre. Nun erhebt sich aber hiergegen von allen Seiten der entschiedenste Widerstand. Die Zulässigkeit einer solchen Associa⸗ tion wird bestritten, man wendet die Bestimmungen des Strafgesetz⸗ buches dagegen ein, welche Coalitionen dieser Art streng ve Die Association indeß scheint sich um die erhobenen Einwürfe vom Standpunkte des Gesetzes aus wenig zu bekümmern und die Bemü⸗ hungen für Erreichung ihres vorgesteckten Zieles beharrlich fortzusetzen. Ihre Statuten sind abgefaßt, und sie sucht nun von der Regierung die Ermächtigung nach, als anonyme Gesellschaft sich konstitui⸗ ren zu dürfen. Einflußreiche Männer, Banquiers, Fabri⸗ kanten, selbst Pairs, darunter Graf Molé, und Deputirte werden als Mitglieder genannt. Gleichwohl ist kaum anzunehmen, daß die Regierung und die beiden Kammern so leicht darauf eingehen werden. Auch in der letzten Session des General⸗Conseils des Han⸗ dels haben die betreffenden Reclamationen krästige Organe und leb⸗ haften Ausdruck gefunden. Die Munizipal⸗-Conseils der zunächst be⸗ theiligten Städte Lyon und Saint⸗Etienne, die Handels⸗Kammer der letztgenannten Stadt, das General⸗Conseil des Loire⸗Dapartements haben ihre Stimme in gleichem Sinne erhoben und in Vorstellungen an die Regierung die mißlichen Folgen auseinandergesetzt, welche das Gelingen der Pläne einer solchen Coalition haben müßte. Auch an die Kammern sind zahlreiche Petitionen gelangt, um ihre Aufmerk⸗ samkeit auf diese wichtige Frage zu lenken. Der Wortlaut des Arti⸗ kels 419 des Strafgesetzbuches ist so bestimmt, daß er keine Doppel⸗ deutung aufkommen läßt; er spricht gegen die Vereinigung oder Coa⸗ lition zwischen den bedeutendsten Inhabern einer und derselben Waare, zu dem Zwecke, nur zu einem gewissen Preise diese Waare zu ver⸗ kaufen. Man hat ferner nachgewiesen, daß diese Association mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. April 1810 über die Bergwerke im Widerspruch steht.
Sroßbritanien und Irland.
London, 21. März. Wie es heißt, sollen die ältesten funfzig Marine⸗Capitaine zu Contre⸗Admiralen ernannt und die dadurch er⸗ ledigten Vakanzen sogleich mit jüngeren See⸗Offizieren besetzt werden. Jenen Capitainen soll dabei die Pensionirung mit dem Range eines Tontre⸗Admirals und 450 Pfd. jährlicher Pension freigestellt sein.
Die Times bespricht die bereits erwähnte Botschaft des Dik⸗ tator Rosas an die argentinische Legislatur und unterwirft bei dieser Gelegenheit das bekannte Dekret desselben gegen die Schifffahrt auf dem Parana von Seiten neutraler Schiffe einem strengen Tadel. Wie aus der Botschaft hervorgeht, haben nicht allein die Gesandten Englands und Frankreichs gegen jenes Dekret, das vom 27. Novem⸗ ber v. J. datirt ist, protestirt, indem sie den Diktator vor den Fol⸗ gen des Beharrens bei seinem Beschlusse warnten und den Beschluß selbst für eine Monstrosität erklärten, sondern auch die Konsuln für Dänemark, Preußen und Hamburg in Buenos⸗Ayres haben einen ähnlichen Protest dagegen unterzeichnet. Rosas hatte nämlich alle Schiffsmannschaften der unter Eskorte des britisch⸗französischen Ge⸗ schwaders den Parana hinaufgesegelten Schiffe für Piraten erklärt und dieselben als solche zu behandeln befohlen, wenn sie ergriffen würden; die Konsuln der zuletzt genannten Mächte haben nun geltend zu machen gesucht, daß die betreffenden Schiffs⸗ Mannschaften allerdings als Uebertreter der argentinischen Ge⸗ setze, aber nicht als Piraten in dem gewöhnlichen Sinne von See⸗ räubern betrachtet werden müssen. „Die argentinische Regierung aber“, bemerkt Rosas in seiner Botschaft hinsichtlich dieser Einwendung, „hat ihnen bewiesen, daß diese Reclamation ungegründet ist. Das Dekret der Regierung ist basirt auf die früheren Erklärungen der diploma⸗ tischen und Konsular⸗Agenten selbst, welche besagen, daß die betref⸗ fenden Schiffe durchaus auf ihre eigene Verantwortlichkeit und im Widerspruche mit den Befehlen ihrer Regierungen die Fahrt unter⸗ nahmen, so wie auf den Begriff, den das Wort Pirat nach den Prin⸗ zipien des Völkerrechts in sich faßt, denen gemäß darunter solche In⸗ dividuen verstanden werden, welche ohne öffentliche Autorität der Re⸗ gierung, der sie untergeben sind, und mitten im Frieden auf ihre eigene Verantwortlichkeit hin die Rechte, das Eigenthum oder das Gebiet eines Staats, mit welchem ihre Regierung im Frieden ist, angreifen.“ Die Times erklärt das Dekret sowohl als diese Auslegung der völ⸗ kerrechtlichen Prinzipien für beispiellos in den Annalen des Krieges. „Wir beklagen aufrichtig die Fortdauer des Krieges“, schreibt die Times, „so wie die Nothwendigkeit dieser in die Länge gezogenen Einmischung der europäischen Mächte. Aber Rosas spekulirt ohne Zweifel auf die Ungeduld und die Unbequemlichkeit, welche dieser Zu⸗ stand der Dinge bei den Handels⸗Interessen Europa's erzeugen müsse, um sich aus seiner schwierigen Lage zu ziehen und seine Ab⸗ sichten gegen die Unabhängigkeit Montevidev's, so wie gegen die Frei⸗ heit der großen Länder am La Plata, auszuführen. Man muß nie⸗ mals vergessen, daß der einfache Rückzug der argentinischen Invasions⸗ Armee von dem Gebiete der orientalischen Republik die ganze Frage beenden und den Handel an beiden Ufern des La Plata wiederher⸗ stellen würde. Gegen diese Armee sind einzig und allein die Opera⸗ tionen des vereinigten französisch⸗englischen Geschwaders gerichtet, und ehe dieselbe sich nicht innerhalb der Gränzen der argentinischen Con⸗ söderation zurückgezogen hat, kann die Ruhe nicht wiederkehren.“)—
Belgien.
Brüssel, 23. März. Die ministerielle Krisis nähert sich, wie verlautet, ihrem Ende. Herr Rogier hat zwar noch nicht erklärt, daß er offiziell die Mission, ein Kabinet zu bilden, angenommen, und die gehoffte Annäherung zwischen ihm und Herrn Delhoungne ist noch nicht gewiß; doch heißt es allgemein, daß Herr Rogier ernstlich mit der Beseitigung der Schwierigkeiten beschäftigt ist. Die neueste Minister⸗Liste, welche im Umlauf ist, besteht aus folgenden Per⸗ sonen: Rogier für das Innere; H. von Brouckere, jetzt Gou⸗ verneur für die Provinz Lüttich, für die auswärtigen Angelegenhei⸗ ten; Delfosse für die Finanzen; Delhoungne oder von Hoff⸗ schmidt für die öffentlichen Arbeiten; Leclereg für die Justiz; Chazal für den Krieg. Der Politique sagt: „Wir wissen nicht, wie die Krone sich entscheiden wird, und unsere tiese Ehrerbietung vor ihren hohen Prärogativen verbietet uns, jetzt schon über die ihr vor⸗
gelegte Zusammenstellung uns zu erklären, bei welcher man es darauf
abgesehen, Partei zu unterhandeln.“ Justiz⸗Ministerium soll mehreren des Richterstandes
Mitgliedern Delhoungne,
dem
lehnt, macht, Vandeweyer's nicht auf der derselbe die ihm wiederholt Die Liste i gen, welche am Freitag bei Herrn Rogier st Herr Verhaegen Theil nahm. Gesetz⸗Entwurf über den Unterriec ob das neue Ministerium den Gesetz-Entwurf über den Unterricht wieder aufnehma wird, ob für den Fall, daß die Majorität d Frage entgeht,
Es fragt sich, ausgearbeiteten
anderen kehrung getroffen Könige die Vollmacht Das Journal Bildung des neuen Mini Commerce will wissen, dem Zust nets entgegengestellt, die abe in dem Wunsch Rogier's bestehe, genheiten wieder während Herr
Ministerium offenbar desbalb, von ihm in der Kammer dienen können würde. Herr L
werpener Blatt zoll weil in derselben alle großen Handelsplätze
Die Emancipation erk weyer seine Entlassung
Madrid, 16. März. Sitzung des Kongresses die Königin das W und Pezuela, diesen Umständ Verfassung zu sein scheine. Antrag, daß die Anordnung um über die ministerielle Krisis gresse gebilligt w men gegen Interpellation Der Conseils⸗Präsident, darauf, es sei keine Krisis vorhande weil das Kabinet das Vertrauen
tete.
weil
Athen, 8. März. März ist (wie bereit nier, früher Genera Hause mit Messern abgeschlachtet, det, die Säugamme tödtlich in die Brust wachsamen Hofhund fand man mit einer Schwager des Ermordeten konnte sich retten, feuerte einen Schuß aus dem Fenster ab, worauf die B Die ausgeschreckte Nachbarsch die Besorgniß verbreitete sich durch das g fünf Kerle davoneilen, nach Einigen sollen es zwöl Bewohner Athens, der irgend etwas zu verlieren hat dieser Gelegenheit der neulichen Beraubung zweier D der Absetzung des Polizei⸗Commissairs, bis jetzt noch habt hat, und der Verdach im Spiele, beunruhigt aufs äußerste. nur 40,000 Drachmen geraubt worden. Der Ermordete war der vertraute Freund, Herrn Kolettis, der noch in der Nacht um 3 U eilte. Vielleicht wird er diesmal energisch verfahren. und Unwillen ließ der Premier⸗ und der kurzen Berathung folgten Militn nterdrücken. Am 5ten wurde!, Angestellten, allen angesekm Menschenmenge zu Graben Mörder ergriffen.
gemeinen Schrecken Freunde versammeln, Maßregeln, um jede Unordnnng zu u Ermordete von allen Ministern und Bürgern Athens und einer unendlichen An demselben Tage wurden die des Ermordeten als Anstifter, ataillons, ein anderer Mainote und ein; Sie hatten ein Fahrzeug im Piräeus be Bediente, wegen Umm⸗ sich zu rächen. womit der Hofhund erw d geständig. L mußten bei Nacht ins hiesige Ceit dem Unwillen wartender Volkeͤwe
gleitet. ein alter Bedienter Mainotischen Schützen⸗B sulaner als um das zu stehlende Geld zu flüchten. Der atte hauptsächlich den Zweck, durch ein Messer, die Leibbinde, und zurückgelassene Schuhe über cher, im Piräeus festgenommen, niß gebracht werden, um sie entziehen zu können.
fortgeschickt, h
Die englischen
Die großartiger nistero, welche gegenwärtig dem Parlamente gen, sind darauf berechnet, eines Theils dem ges lands eine veränderte Gestalt zu geben, anderen Theil ren politischen und sozialen Umwälzung zu bewirken. D derung respektive zum Grunde liegt, diese Gesetze einer näheren ihrer Entstehung, ihren mannigfa Veränderungen, so wie aus ihrer ei sich die Ursachen un Reformen zu erklären. bedingt die Einführung des Prinzip meinen, und so wie die Annahme dieses Prinzips von Seit lands einen gänzlichen Umschwung des ben muß, so s
ohne sie mit der gemäßigten Abtheilung der lib In der Emancipation heißt es: nicht in den Kammern si angeboten worden Repräsentant dem Senator Herrn von
Wenn der Ministerliste steht, so ist es deshalb gemachten Vorschläge förmlich abge st zum Theil aus einer Versammlung attfaud und an der au Die Bedingungen können sich auf da ht und auf die Auflösung beziehn von Herrn Vandewern
hervorgegne
ihm in der einen ode bei dieser schon jetzt Va⸗ zur Auflösung der Kammern begehrt ha⸗ de Bruxelles schweigt noch ganz über n Das antwerpener Jouruuh daß die einzige Schwierigkeit, welche siching andekommen des von Herrn Rogier zusammengesetzten gi⸗ r vermuthlich bald beseitigt sein wer die Handels⸗ und Gewerb⸗Anzgzg.
mit dem Ministerium des Innern Delhoungne dieselben mit öffentlichen
zu vereimgg,
verbunden er auf diese Weise den vertretenen großen Fabrikstadt Gent bef eclereg soll auch noch unentschlossen ser ob er das im Jahre 1840 schon von ihm bekleidete Justiz⸗Ministerin wieder annehmen solle, doch hoffe man ihn zu bewegen. — t der obigen Minister⸗Liste seinen ganzen Vrite Belgiens vertreten sta. lärt das Gerücht, daß Herr als Gesandter am Hofe von London eing, reicht hätte, für ungegründet; derselbe schicke sich sen Tagen wieder auf seinen alten Posten zurückzukehren. Spanien.
Als in der heutigen sehr stürmssce Mittheilung gemacht wurde, daß d abe, erklärten die Herren Egah daß ihnen die Zusammenkunft des Kongresses unte — 4 Nor d anselichen Prär 1 füt ch 11“ Uagen unen Bevölkerung und den unausgesetzten Bemühungen, den Acker⸗ einer Sitzung durch den Präsidenter Aufschluß zu erhalten, von dem Kon⸗ mit 111 Stin⸗
sehen möthe 8 ross. Interessen h
ahlgesetz sanctionirt h
erde, wurde nach lebhafter Debatte t worauf Herr Gonzales Romero em
41 angenommen, Rom Ministerium ut⸗
über die ministerielle Krisis an das Marquis von Miraflores, erwichm n, aus dem Grut, der Königin besih
und weil es die Unterstützung der (Dies steht im Widerspruͤche mit der gestn ättern gegebenen Nachricht von der Auflösung und der Bildung eines neuen unter du
einig sei, Kammern habe.
nach französischen Bl— des Kabinets Miraflores Präsidentschaft des Generals Narvaez.)
Sriechenland.
In der Nacht vom 3. zum! ähnt) der Banquier Kaputas, ein Macetdo⸗ l⸗Dolmetscher des Marschals Maison, in seinn seine Frau an der Hand verwun gestochen worden. Leibbinde erwürgt. der Bruder desselbe ande entsprang aft feuerte noch mehrere Schüsse ab, in, anze Stadtviertel. Manssoh f gewesen sein. Jin , erinnert sch be amen, die, dehen keine Folgen e⸗ ersonal sei wiere Damals waren doch wenigstec Jetzt aber ist's ein Meg— zuletzt der Banquier d hr ins Trauerha Bei dem a Minister sei g
t, das beibehaltene Unterp
ein Soldat!
Mithelfer.
Korngesetze und ihre Aenderung durch Sir R. Peel.
n Handels⸗Reformen des britischen Premier zur Berathung ea⸗ ammten Handel Ch s in den 1ie Verhältnissen dieses Landes a diesen Reformen vorzugsweise di schen Korn
Abschaffung der bisherigen engli so dürfte es von nicht geringem Inter Untersuchung zu unterwe chen im Laufe der nflußreichen Wirkse d Zwecke der gegenwärtig be Die Abschaffung der englischen S s der Handelsfreiheit im !
Zeit erfog;
chließt dieselbe auch zugleich
die Beendi
ses der englischen Mittelklassen gegen die Aristokratie in sich beenpblde: die Grundlage zu einer neuen Gestaltung der politischen sozialen Ordnung in diesem Lande. Ein halbes Jahrhundert durch hat die englische Bourgeoisie für die Parlaments⸗Reform impft und durch Erlangung derselben die Aristokratie gesetzlich in im politischen Einfluß beschränkt; in dem Kampfe für Handels⸗ bei sucht sie ihren früheren Sieg durch Einschränkung der Vor⸗ 8* der großen Grund⸗Eigenthümer in materieller Hinsicht geltend hnachen und sich den ihr so lange bestrittenen Weg zur gleich⸗ cchtigten faktischen Theilnahme an dem politischen Einfluß jener jen Klasse anzubahnen. Man gelangt zur Einsicht und richtigen irdigung dieser Bestrebungen durch eine nähere Prüfung der Korn⸗ itze, die wir indeß hier mehr in ihren kommerziellen als politischen sgen zu erörtern haben. Die englische Korngesetzgebung ist ein Beweis von der Allmacht eingewurzelter Irrthümer, sobald dieselben das Interesse einer zellnen herrschenden Klasse im Staate befördern; denn daß der gische Grundbesitzer durch die Korngesetze, welche für ihn gegeben den sind, neben der Erhaltung seines politischen Privilegiums sich h noch zum Nachtheil Anderer bereichert hat, ist klar; daß aber Nation im Allgemeinen und in allen ihren einzelnen ökonomischen Panchen dabei unberechenbar verloren hat, muß sich nicht weniger dem unparteiischen Beobachter aufdrängen. Der Irrthum indeß, malcher diesen Gesetzen zum Grunde liegt, ist es gerade, welcher ihre Geschichte so überaus lehrreich macht, indem aus den vielfachen Ver⸗ sächen, gesetzlich durch künstliche Mittel den Ackerbau zu heben und Brod zu vertheuern, damit eine Klasse sich bereichere, die Ver⸗ digung gegen den naturgemäßen Gang der Dinge nur desto deut⸗ et hervortritt und das Vergebliche, ja die Bestrafung eines solchen ebens offenbar werden muß. England hat alle Stadien dieses thums durchgemacht; Ausfuhr⸗ und Einfuhr⸗Verbote, Ausgangs⸗ and Eingangs⸗Zölle, Ausfuhr⸗ und Einfuhr⸗Prämien charakterisiren ne Korngesetzgebung zu verschiedenen Zeiten; immer hatte man selben Zweck im Auge, Bereicherung einer bevorzugten Klasse auf en der anderen, und immer hat man sich betrogen und der Na⸗ san unberechenbaren Schaden zugefügt. Uebergehen wir die Irrthümer der früheren Gesetzgebung, welche
vielmehr an, in degon seit 1436 und später unter der Königin Elisabeth und ihren
uchfolgern die Bedingungen der Getraide⸗Aus⸗ und Einfuhr fest⸗ te, und wenden wir uns sogleich zu dem Statut 13 Georg's III. Jahre 1773, um von da an die Grundsätze dieser Gesetzgebung huntersuchen. So wie gegenwärtig England die Einfuhr fremden
etraides zu Gunsten der Grundbesitzer, welche vorzugsweise bei der
gesetzgebung betheiligt sind, beschränkte, so sörderte es damals zu nselben Zweck die Ausfuhr dieses Artikels, da bei der noch ziemlich
da zu heben, im Ganzen mehr Korn erzeugt wurde, als man kon⸗ mirte. Indeß, so wie gegenwärtig, so erwies sich auch damals die ggegengesetzte Gesetzgebung als nachtheilig, selbst für diejenigen gasen, zu deren Gunsten sie erfunden wurde. Der Staat bezahlte ünich nach dem angeführten Gesetze eine Prämie von 5 Sh. für sder zusgeführte Quarter Weizen, so lange der Preis unter 44 Sh. j stieg der Preis auf 44 Sh., so hörte die Ausfuhr⸗Prämie auf, des trat zugleich ein Ausfuhr⸗Verbot ein, während bei einer wei⸗ in Steigerung auf 48 Sh. der hohe Eingangszoll von 22 Sh. sden niedrigen Betrag von 6 Pere. pro Quarter herabgesetzt ward. is Gesetz, im Sinne des damals herrschenden Merkantil⸗Systems worfen, dem zufolge man bekanntlich immer so viel als möglich kkaufen und so wenig als möglich kaufen wollte, wurde schon von bam Smith mit den einleuchtendsten Gründen bestritten, obgleich nselben ein gewisser Sinn von Gerechtigkeit nicht abzusprechen ist und Interesse der National⸗Konsumenten darin nicht ganz unberück⸗ üc gelassen war. Aber als ein künstliches Mittel hat es schwer⸗ h senem Zweck entsprochen und weder die National⸗Wohlfahrt, nh das landwirthschaftliche Interesse befördert. Die Getraidepreise ßten in Folge dessen je nach dem Betrage der Ausfuhr⸗Prämie Lande gesteigert werden und die Beschaffung der Prämie selbst ne Erhöhung der öffentlichen Abgaben nöthig machen. Da nun ese beiden Umstände immer eine Vertheuerung des Lebensunterhalts rFolge haben, diese aber wiederum nicht ohne Einfluß auf den tbeitslohn bleibt, so mußten die künstlichen Regierungs⸗Maßregeln zurch Vertheuerung des Arbeitslohns die schon damals ziemlich ent⸗ vickelte Nanufaktur⸗Industrie Englands empfindlich berühren und eine geringere Ausfuhr ihrer Erzeugnisse zur Folge haben, als wenn man⸗ der Natur freien Lauf gelassen hätte. England hätte allerdings ohne dies Gesetz weniger Getraide, dafür aber mehr Industrie⸗Produkte und damit vermöge der größeren Consumtion der Individuen, aus deren Arbeit jene hervorgegangen, auch das überflüssige Getraide im Zustande der Verwandlung, was immer das vortheilhafteste ist, aus⸗ eführt. Es ist sonach klar, daß der Landmann durch diese künstliche gesezgebung nichts gewonnen, eher verloren hat, weil auch er bei rallgemeinen Vertheuerung des Lebensunterhalts seine mannigfachen ldürfnisse theurer bezahlen mußte. Indeß ließen sich die englischen Gesetzgeber trotz dieser einfachen nomischen Wahrheit von dem einmal eingeschlagenen Wege nicht ingen. Schutz des Ackerbaues war die Losung, und wenn die brik⸗Industrie dabei dennoch in ihrem Aufschwung sich nicht hemmen h, so dürfte das häufig aufgestellte, freilich in seiner Anwendung h vielfach übertriebene, Paradoxon nicht ganz ohne Grund sein, FEnglands Handel nicht durch, sondern trotz des Schutz⸗Systems h gworden ist. Die Folge dieses Systems war zunächst ein mäch⸗ cc, aber gewaltsames Fortschreiten der englischen Landwirthschaft. ther war, wie in den meisten Gegenden des europäischen Festlan⸗ ne, die Dreifelderwirthschaft in England allgemein gewesen; jetzt fand he Wechselwirthschaft, in welcher bekanntlich die Folge der Halm⸗ küchte durch die Kultur von Wurzel⸗Gewächsen und Futter⸗Kräutern unterbrochen und hierdurch eine rasche Erschöpfung des Bodens ver⸗ en nh. mehr und mehr Eingang und mehrte den Ertrag des scrits auf erstaunliche Weise. Noch größer aber wurden die Fort⸗ frage ngogn das Ende des Jahrhunderts, als der Krieg, die Nach⸗ dukten v fast allen Erzeugnissen steigernd, besonders auch den Pro 1b di⸗ Irandwirthschaft zu sehr erhöhten Preisen Absatz verschaffte Peee tnt der Landwirthe so vermehrte, daß die Verbesserungen kan 8 aues und der Viehzucht ins Große getrieben werden konnten. pon öG das gedachte Frucht⸗System, verbesserte die 8 ultur befindlichen Felder auch auf andere Weise, als durch 2 . dahin wenig benutzter Düngemittel, die naß gelegenen heechwüsserunßs⸗Vorrichtungen, nahm sehr viele bisher unbebante gesc he in Kultur, von welchen manche in die fruchtbarsten Aecker 19. wurden; kurz, es erwachte ein ungemeines Leben in der nkeit nh haft, welcher die reichsten Lords ihre angestrengteste Thä⸗ Pro⸗ ö Je länger der Krieg dauerte, desto mehr wuchs behg Fettet der Erzeugnisse dieses Erwerbszweiges; denn die sten de raidepreise lohnten auch die theure Kultur des schlech⸗ gend b86 und bewirkten einen immer größeren Anbau von wüst —17 8 Ländereien. Vom Jahre 1770 bis 1769 wurden in Kultur genommen 704,550 Acres 85 » 1779 . 1,207 800 1780 „ 1789 1790 „ 1799 150,180
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1800 bis 1809 wurdeu in Kultur genommen 1,550,010 Acres 1810 »„ 1819 „ 8 „ 1,500,990 „ in Summa also wurden etwa 6 ½ Millionen Acres oder über 9 Mil⸗ lionen preußische Morgen urbar gemacht, nach Porter (Thl. I., S. 170) ein Drittheil des im Jahr 1827 überhaupt in England, Schottland und Irland in Kultur befindlichen Landes!
Ungeachtet dieser großen Fortschritte des Ackerbaues, welche theils durch die Kriegsnoth erzeugt — indem die zahlreichen Heere und Flotten, so wie die vom Auslande abgeschnittene Bevölkerung, versorgt werden sollte — theils durch künstliche Schutzmittel gefördert wurden, offenbarte sich doch die merkwürdige Erscheinung, daß England auch
bei günstigen Aerndten nicht mehr wie früher Korn auszuführen im
Stande war, dagegen bei ungünstigen Aerndten selbst ansehnliche Zu⸗ fuhren vom Auslande bedurfte — eine Erscheinung, welche die wich⸗ tigsten Veränderungen im Getraidehandel bewirkt hat. Schon bald nach Erlaß jenes obigen Gesetzes von 1773, welches die Einfuhr so niedrig belastete, zeigte sich das Uebergewicht derselben über die Aus
fuhr; es wurden durchschnittlich bis 1790 jährlich 42,90421 Quarters
Weizen mehr ein⸗ als ausgefüyrt, und die Land-Eigenthümer ruhten
deshalb nicht eher, als bis sie im Jahre 1791 das Parlament ver⸗ anlaßten, den Zoll von 6 Pce. pro Quarter auf 24 Sh. 3 Pce. zu⸗
erhöhen, im Fall der Preis des Weizens zu 50 Sh. sinken sollte. Für die Mittelpreise zwischen 50 und 51 Sh. ward der Eingangs⸗
7
blieb der alte Zoll von 6 Pre. in Kraft. Dieser Schutz, welcher während der Kriegszeit freilich nöthig schien, wenn man einmal den durch Aufwendung ungeheurer Kapitalien erkauften Aufschwung des Ackerbaues nicht zerstören wollte, erschwerte einerseits die noch mög⸗ liche fremde Getraidezufuhr und bewirkte andererseits, bei dem ver⸗ mehrten Bedarf des Landes, der auch in der wachsenden Industrie⸗ Bevölkerung seinen Grund hatte, eine außerordentliche Steigerung der
Zoll auf 2 Sh. 0 Pee. festgesetzt; überstieg der Preis 54 Sh., so
Getraidepreise, welche natürlich den Konsum einschränkten und insofern
auf die allgemeine Lage des Landes nachtheilig wirkten.
Hatte man aber während des Krieges das Schutzsystem ausge⸗ bildet, so war man nach Herstellung des Friedens noch viel mehr ge⸗ zwungen, auf dem begonnenen Wege fortzufahren. Der Landmann verlor jetzt den großen Markt, welchen er in dem außerordentlichen Konsum der Marine und der Armee gefunden hatte, während gleich⸗ zeitig die Hindernisse schwanden, welche der fremden Zufuhr entgegen⸗ standen. Da solche Zufuhren sogleich trotz des hohen Zolles sich einstellten, so sanken die Preise außerordentlich, und der Nothstand der Pächter, welche während des Krieges unter Voraussetzung des Fortbestehens hoher Produktenpreise gepachtet hatten, wuchs. Noch größer wurde das Uebel durch den Umstand, daß die Pachten wäh⸗ rend des Krieges in einem durch die Suspension der Baarzahlung der Bank bedeutend herabgesunkenen Papiergelde geschlossen waren und die Regierung nach dem Frieden sich angelegen sein ließ, diesem Papiergelde den vorigen Werth zu geben. Die Produkte des Bo⸗ dens, wie alle andere Gegenstände des Austausches, mußten in Folge dessen in dem nämlichen Verhältniß, wie das Papiergeld stieg, in ih⸗ rem Nominalpreise fallen, die Pächter aber den nach dem verringer⸗ ten Werth des Papiergeldes geschlossenen hohen Pacht mit vollem Gelde bezahlen. Ueberdies bestanden die drückenden Abgaben aus der Kriegszeit fort. Diese Umstände zusammengenommen, ließen es als eine Pflicht der Gerechtigkeit erscheinen, daß die Masse von Ka⸗ pitalien, welche sich in den Zeiten der Noth auf den Ackerbau gewor⸗ fen hatten, nicht plötzlich vernichtet würden, und aus den damaligen Verhandlungen des Parlaments darüber ging die bekannte Kornbill von 1815 hervor. Die Einfuhr von fremdem Getraide wurde ver⸗ boten, bis der Preis von Weizen auf 80 Sh. pro Quarter stieg, während die Ausfuhr zu allen Zeiten frei blieb. Der Zweck dieses Gesetzes war, dem englischen Landmann durch die Ausschließung aller fremden Konkurrenz in gewöhnlichen Zeiten für seine Produkte stabile Preise zu verschaffen, wobei er bestehen kann, oder was man im Eng⸗ lischen remunerating prices nennt. Die Folge aber erwies gerade das Gegentheil; denn anstatt der erwarteten hohen Preise stellten sich, mit Ausnahme der beiden Jahre 1816 und 1817, welche durch sehr schlechte Aerndten in ganz Europa ausgezeichnet waren, niedrige ein, so daß z. B. im Jahre 1822 die Getraidepreise auf den eng⸗ lischen Märkten nicht viel höher standen, als auf den niederländischen, welche doch einer völligen Einfuhrfreiheit genossen. Das Uebel, wel⸗ ches den Landmann drückte, konnte durch Zoll⸗Maßregeln nicht besei⸗ tigt werden, denn es handelte sich um nichts Geringeres, als die Lücke auszufüllen, welche mit dem Aufhören des während der langen Kriegszeit stattgefundenen außerordentlichen Bedarfes der Marine und Landmacht in dem Absatze der landwirthschaftlichen Erzeugnisse ent⸗ standen war; eine Aufgabe, welche alle menschliche Kräfte überstieg. Die niedrigen Getraidepreise waren also eine natürliche Folge der reich⸗
lichen Zufuhr bei vermindertem Bedarf, und sollte der Landmann darunter-
nicht leiden, so hätte vor allen Dingen das Verhältniß der Pächter zu den Grundherren einer Revision unterworfen, nicht aber durch Gesetzes⸗-Maßregeln gegen die auswärtige Konkurrenz Sicherheit ge⸗ sucht werden müssen; die Lords fanden das Erstere nicht mit ihren persönlichen Vortheilen vereinbar, und man versuchte das letztere Mit⸗ tel, welches den Druck des Landmannes eher vergrößerte als ver⸗ minderte.
Denn es zeigte sich wiederum eine Stockung des Handels als die erste natürliche Ursache jenes Gesetzes. Der Verkehr zwischen Völkern beruht auf denselben Grundlagen, wie der Verkehr zwischen einzelnen Individuen, und man muß auf allen Verkauf verzichten, wenn man nicht die Mittel besitzt, einen Gegenwerth für den ge⸗ kausten Gegenstand zurückzugeben. Indem England die Pro⸗ dukte anderer Nationen von seinen Märkten ausschloß, setzte es die⸗ selben außer Stand, die Produtte seiner Industrie und seiner Kolo⸗ nieen in eben dem reichlichen Maße zu kaufen, als bei einem gegen⸗ seitig freien Verkehr geschehen sein würde, wie sich denn auch in den Jahren von 1821 bis 1825 wirklich eine auffallende Abnahme in der Ausfuhr von englischen Natur⸗ und Industrie⸗Produkten gegen die fünf vergangenen Jahre kundgab. Der Werth der Ausfuhr in die⸗ ser Zeit
hatte abgenommen um nach Rußland. r9“
111166“ 399,005 »
Preußen 1,477,528 »
Deutschlaodbd„„„ „D% .. 3,938,795 »
Niederlande 2,504,838 »
den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika.. 14,542,638 »
Diese große Verminderung des Werthes der Ausfuhr erklärt sich allerdings auch zum Theil aus den niedrigeren Preisen einzelner Ausfuhr⸗Artikel und dem Aufschwung, welchen viele dieser Länder in ihrer eigenen Manufaktur⸗Industrie zu nehmen anfingen, aber der Grund des Einfuhr⸗Verbots von fremdem Getraide ist nicht ganz zu⸗ rückzuweisen, zumal da die Verminderung der Ausfuhr verhältnißmä⸗ ßig nach keinem Lande so bedeutend gewesen ist, als nach Preußen, aus dessen Häfen England bei erlaubter Einfuhr den meisten Weizen bezieht. Von 1816—1820 betrug Englands Ausfuhr nach Preußen 2,719,740 Pfd. St., von 1821 — 1825 aber nur 1,242,212 Pfd. St., woraus sich eine Abnahme um mehr als die Hälfte ergiebt. Die Folgen dieser ungünstigen Gestaltung des auswärtigen Handels zeig⸗ ten sichsofort bei dem Stillstande der Geschäfte, in großer Nahrungs⸗
losigkeit der Arbeiterklassen, nicht nur in den Fabrik⸗ und Handels⸗ städten, sondern auch auf allen Plätzen, welche mit jenen in Verbin⸗ dung stehen, und da hiernach die Mittel zur Befriedigung der Be⸗ dürfnisse allgemein beschränkter werden mußten, so entstand auch nicht
ohne nachtheilige Einwirkung auf die Verhältnisse des Landmannes
eine Verminderung in dem Absatz der Natur⸗Erzeugnisse auf den hei⸗ mischen Märkten. Es ist von neueren National⸗Oekonomen ein System aufgestellt worden, nach welchem die größte Wohlfahrt eines Landes dadurch erzielt werden soll, daß die Fabrik⸗ und Handelsstädte dessel⸗ ben gezwungen werden, die Natur⸗Erzeugnisse für ihren Bedarf aus⸗ schließlich von dem inländischen Landmanne zu kaufen, um diesen da⸗ durch zu einem größeren Abnehmer der Produkte ihrer In⸗ dustrie zu machen. Aber gerade das Beispiel Englands löst diese Theorie in ein leeres Phantom auf. Der Fabrik⸗ Arbeiter ist allerdings ein starker Abnehmer der Landbau⸗Produkte, aber nicht so umgekehrt, der Landmann mit seinen geringen Bedürf⸗ nissen ein starker Konsument der Industrie⸗Erzeugnisse, und Adam Smith bemerkt in dieser Hinsicht sehr richtig, daß in Staaten, die ein gewisses Alter erreicht haben, die Blüthe der Handels⸗ und Fabrik⸗ städte in der Regel nicht von der verbesserten Kultur des platten Landes ihrer Umgebung abhängt, sondern daß im Gegentheile die Fortschritte des Ackerbaues daselbst weit häufiger die Folge und nicht die Ursache des Aufblühens jener Städte seien. Es ist sonach klar,
daß die strenge Ausschließung des fremden Getraides dem englischen
Landmann durchaus nicht die beabsichtigte Hülfe gewährte, dabei aber dennoch das Interesse aller übrigen Klassen der bürgerlichen Gesell⸗ schaft beeinträchtigte.
Glückliche Umstände, wie die Unabhängigkeits⸗Erklärung der vor⸗ mals spanischen Provinzen von Central⸗ und Süd⸗Amerika, die reiche Getraide-Einfuhr aus Irland und der große Unternehmungsgeist des englischen Volkes halfen in der Folge dem englischen Handel zwar bald wieder auf und verbreiteten Wohlstand unter allen Klassen, trotz der falschen Getraide⸗Gesetzgebung, aber die Irrthümer und Nach⸗ theile derselben bleiben darum nichtsdestoweniger wahr, und wenn man in England noch viele Jahre bei denselben beharrte, so lag dies nicht so sehr in dem Mangel an Erkenntniß der Wahrheit, als vielmehr in dem hemmenden Einfluß der vorzugsweise an der Gesetzgebung betheiligten Grundbesitzer, welche ihr persönliches Interesse durch eine Aufgebung des Schutzsystems bedroht sahen. Dieselben hatten, wie erwähnt, auf Kosten der übrigen Klassen der Gesellschaft, namentlich zur Zeit des Krieges, dem Ackerbau einen seltenen Aufschwung gege⸗ ben, und die Preise des Getraides, um diese Blüthe des Ackerbaues zu erhalten, durch Einfuhr⸗Verbote künstlich erhöht; sie hatten ferner bei solchen Preisen entsprechende Pacht⸗Kontrakte geschlossen, die zu halten nach dem Kriege den Pächtern aus den bekannten Gründen unmöglich waren, die aber nachzulassen die Lords größtentheils durch die Verschuldung der Güter und durch ihre aus den einmal nöthig gewordenen unermeßlichen Revenuen zu bestreitende reiche und große Existenz gehindert werden. Wenn man demnach in England bis auf den heutigen Tag so oft über das Elend des Ackerbaues (agricul- tural distress) geklagt, und im Unterhause immer wieder neue Aus⸗ schüsse zur Untersuchung dieses Elends ernannt hat, so liegt der Grund dieser Klagen nirgend anders, als in jenem Verhältniß des Pächters zum Grundbesitzer, das man freilich nicht gern einer Untersuchung unterwirft. Sind nämlich die Kornpreise niedrig, niedriger, als es sich mit dem Pachtzins verträgt, den der Pächter seinem Grundherrn zahlen muß, so klagt nicht dieser, sondern jener, und noch nie ist ein Ausschuß zur Abhülfe der Uebel der Grundeigenthümer ernannt wor⸗ den. Dieselbe Ursache der Kornpreise wirkt dagegen wieder für den Fabrikanten nachtheilig, sobald das Korn theuer wird; der Pächter schweigt alsdann, aber der Manufakturist, der Arbeiter in den Werk⸗ stätten klagt, weil er nicht die Mittel besitzt, so viel Brod zu kaufen, als er zu seinem Unterhalt bedarf.
(Schluß folgt.)
Handels- und Börsen-Nachrichten.
Berlin, 27. März. Die Börse war anfangs sehr animirt, und es wurden höhere Course als gestern bezahlt, die sich jedoch nicht ganz be⸗ haupten konnten, da mehrseitige Verkäufer auftraten.
Am Schluß zeigte sich mehr Neigung zum Steigen; das Geschäft blieb aber sehr beschränkt.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 26. März 1846. “
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 21 Sgr. 7 Pf., auch 2 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 23 Sgr. 5 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 6 Sgr., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf. Eingegangen sind 52 Wispel.
Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 24 Sgr., auch 2 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf. und 2 Rthlr. 12 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf., auch 1 Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf; Hafer 1 Rthlr. 4 Sgr. 7 Pf. Eingegangen sind 670 Wispel 12 Scheffel.
Mittwoch, den 25. März 1846.
Das Schock Stroh 8 Rthlr. 15 Sgr., auch 7 Rthlr. Der Centner Heu
1 Rthlr., auch 20 Sgr. 8
Kartoffel⸗Preise. Der Scheffel 15 Sgr., auch 11 Sgr. 3 Pf.
Branntwein⸗Preise.
Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 21. März 18 ½ — 19 Rthlr., am 24. März 19 — 19 ¾ Rthlr. und am 26. März d. J. 18 ½ — 19 Riählr. Frei ins Haus geliefert) pr. 200 Quart 3 54 % oder 10,800 % nach Tralles. Korn⸗Spiritus: ohne Geschäft.
Berlin, den 25. März 1846.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Kopenhagen, 20. März. Die Berling. Ztg. enthält einen Ar⸗ tikel über den Handel und die Schifffahrt von Kopenhagen, woraus sich ergiebt, daß das vergangene Jahr in dieser Beziehung ein günstiges gewe⸗ sen ist, jedenfalls aber ein noch besseres Resultat geliefert haben würde, wenn nicht die Geld⸗Krisis im Auslande störend dazwischen getreten wäre. Die Zahl der angekommenen Schiffe war 3710, von 48,499 Kommerzlasten Trächtigkeit und 42,089 K.⸗L. Befrachtung, die der Dampfschiffe 206, mit 3350 K.⸗L. Befrachtung. Die befrachtete Trächtigkeit hat mit jedem Jahre seit 1840 zugenommen, und seit 1840 ungefähr 25 pCt. Von diesen Schiffen kamen aus Schleswig 730, von 8150 K.⸗L. Trächtigkeit und 7966 K.⸗L. Befrachtung, aus Holstein 68, von 1289 K. L. Trächtigkeit und 951 K.⸗L. Befrachtung. Abgegangen waren 3998 Schiffe, von 61,125 Träch⸗ tigkeit mit 24,097 K.⸗L. Befrachtung, und 227 Dampfschiffe, mit 2838 K.⸗ L. Befrachtung. Die Zunahme in der Befrachtung beträgt seit den letzten 5 Jahren circa 3 pCt. Die Einfuhr sämmtlicher Kornwaaren in Kopen⸗ hagen betrug im vorigen Jahre eine halbe Million Tonnen, nebst 420,000 Grütze und 200,000 Pfd. Mehl, die aus den Herzogthümern zugeführt wur⸗ den. Unter dieser halben Million Tonnen sind 80,000 Tonnen Weizen, 139,000 Tonnen Roggen, 143,000 Tonnen Gerste, 120,000 Tonnen Ha⸗
18,000 Tonnen Erbsen.
Auswärtige Börsen. msterdam, 23. März. Niederl. wirkl. Sch. 60 18. 509% Span. 20 ¼ 39% do. 37 ½i Pass. —. Ausg. —. Zinsl. 6 ½. Preuss. Pr. Sch. —. Poln. — 4 % Russ. Hope 90 ½. Antwerpen, 22. Marz. Zinsl. —. Neue Aul. 19 8. Frankfurt a. M., 24. März. 5 % Met. 112 ⅜ G. Bank-Actien P. ult.