8 1562
Wien, 15. April. 5 % Met. 112. 4 % 40. 101. .64. Aul. 4* 1834 154. 40. 1839 122. Nordb. 189 ½. Gloggn. 137 ½. Hernani, drame en 5 actes et en vers, p
Dienstag, 21. April. Im Opernhause. Vorstellung: Die Familien Capuletti und Montecchi, Oper in 4 Abth.,
Mail. 118 ⁄. Livoru. 111 ¾. Pest. 103 2. Bodw. —.
3 % 75. Bank-
88 Königliche Schauspiele.
6 Abth. Ouvertüre, Entre⸗Akts und die sonst zur Handlung gehö⸗ haus⸗Preisen verkauft.
rende Musik ist theils von dem verewigten Fürsten Radziwill, theils von dem Kapellmeister Lindpaintner. (Dlle. A. Wilhelmi: Marga⸗
rethe.) Anfang 6 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets mit Sonnabend bezeichnet 8
zu den gewöhnlichen Opernhaus⸗Preisen verkauft.
Die Opernhaus⸗Abonnements sind nach §. 7 der bestehenden in . Kontrakte an diesem Tage nicht gültig; dagegen wird das Schauspiel⸗ Ehe.) Komische Oper in 2 Akten.
haus⸗Abonnement zu der Vorstellung: Faust, in das Opernhaus über⸗
tragen.
88*
4.“
I11“ GBekanntmachungen.
[338] Steckbrie f. 8
Der Tischlergeselle Christian Heinrich Ronde, 22 Jahr alt, aus Quedlinburg gebürtig, welcher wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu viermonatlicher Strafarbeit rechtskräftig verurtheilt worden ist, hat sich der Strafvollstreckung durch seine heimliche Entfernung von hier entzogen und vor einiger Zeit in Hamburg aufgehalten.
Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Aus⸗ landes werden dienstergebenst ersucht, auf den Ronde, welcher nicht näher signalisirt werden kann, gefälligst zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und un⸗ ter sicherer Begleitung mit den bei ihm sich vorfinden⸗ den Effekten an die hiesigen Stadtvoigtei⸗Gefängnisse abliefern zu lassen.
Wir versichern die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den verehrli⸗ chen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechiswill⸗ fährigkeit.
Berlin, den 15. April 1846. Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.
888 v. Schroctter.
[339] Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Coeslin, den 27. März 1846.
Das in Hinterpommern im Belgardschen Kreise be⸗ legene, unterm 18. November 1845 landschaftlich auf 50,490 Thlr. 10 Sgr. abgeschätzte Erb⸗ und Allodial⸗ Rittergut Woldisch⸗Tychow soll im Wege der nothwen⸗ digen Subhastation im Termine den 31. Oktober 1846, Vormittags 11 Uhr, im Instructionszimmer unseres Kollegienhauses öffent⸗ lich verkauft werden. Die Taxe, der Hypothekenschein und die Verkaufs⸗Bedingungen können in unserer Re⸗ gistratur eingesehen werden.
Zu diesem Termine wird zugleich die ihrem Aufent⸗ halte nach unbekannte Hypotheken⸗Gläubigerin,
die verwittwete Majorin von Dyringshofen, geborene
von Pawlowka, früher in Berliuin, hierdurch vorgeladen. .
Hütm.
1 I
[67] Avertissement.
Ueber das Vermögen des jüdischen Kaufmanns Mar⸗ cus Manasse zu Schlepzig, welches hauptsächlich in Schnitt⸗ und kurzen Waaren besteht, ist wegen Unzu⸗ länglichkeit desselben per decretum vom 2üen d. Mts. der Konkurs eröffnet worden. 8
Alle und jede, welche an das Vermögen des ꝛc. Ma⸗ nasse Ansprüche zu haben vermeinen, werden dergestallt öffentlich vorgeladen, daß sie innerhalb 3 Monaten und spätestens in dem auf
den 11. Mai 1846, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kammergerichts⸗Assessor Augustin an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten präklusivischen Liquidations⸗ Termine entweder in Person oder durch einen mit ge⸗ setzlicher Vollmacht und Information versehenen Justiz⸗ Kommissarius, wovon den hiesigen Orts Unbekannten die Justiz⸗Kommissarien Geras, Uschner und Krüger in Vorschlag gebracht werden, erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzeigen, die Beweismittel beibringen und hiernächst die weiteren Verfügungen er⸗ warten. 1
Bei ihrem Ausbleiben im Termine und bei unterlas⸗ sener Anmeldung ihrer Ansprüche aber haben dieselben zu gewärtigen, daß sie mit allen etwanigen Forderun⸗
en an die Konkursmasse prälludirt werden sollen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übri⸗ gen Gläubiger auferlegt werden wird.
Lübben, den 13. Januar 1846.
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
[3400) Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. April 1846.
Das in der Wallstraße Nr. 56 b belegene, Vol. 3. No. 177. des Hypothekenbuchs verzeichnete Henselsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 17,653 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf., soll am 12. November 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[12731 Ediktal⸗Citation.
Bei dem unterzeichneten Justizamte hat der Kaufmann
und Hausbesitzer Herr Friedrich Eduard Thomas in Wermsdor
neuerdings seine Insolvenz angezeigt und sich dem Ban⸗ keruttir⸗Mandate unterworfen.
Es ist daher zu Eröffnung formellen Konkurses wider ernannten Herrn Kaufmann Thomas nach dem Banke⸗ ruttir⸗-Mandate vom 20. Dezember 1766 der Ediktal⸗ Prozeß eingeleitet worden, und werden alle diejenigen, welche gegen Herrn Kaufmann Thomas als Gläubiger oder aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, unbekannte sowohl, als bekannte Prätendenten, hiermit peremtorisch bei Verlust des etwa zustehenden Rechts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter der Verwarnung, 28 außerdem alle die⸗ jenigen, welche wider Herrn Kaufmann Thomas aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche haben könnten, deren für verlustig erklärt und damit von der Konkurs⸗ masse ausgeschlossen werden sollen, geladen,
den 27. Mai 1846 zu rechter Gerichtszeit in Person und, da nöthig, gehö⸗ rig bevormundet oder durch Beauftragte, welche mit ge⸗
nügender und, so viel auswärtige Interessenten betrifft, mit gerichtlicher, jedenfalls zur Empfangnahme aller Zu⸗ sertigungen hinlänglicher Vollmacht versehen sein müssen, an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Ansprüche an die Konkursmasse anzumelden und zu be⸗ scheinigen, darüber mit dem bestellten Konkursvertreter, so wie nach Besinden unter einander kürzlich zu verfah⸗ ren und zu beschließen, daneben aber auch den 13. Juni 1846 der Bekanntmachung eines Präklusiv⸗Erkenntnisses, wo⸗ mit Mittags 12 Uhr dieses Tages wider alle Außen⸗ bleibenden in Kontumaz verfahren werden soll, sich zu gewärtigen. Hiernächst haben die Anspruchs⸗Berechtigten den 25. Juni 1846, welcher zum Verhörs⸗Termin in diesem Konkurse anbe⸗ raumt worden, Vormittags 10 Uhr, sich wiederum ge⸗ bührend hier einzufinden und anzugeben, und gütlichen Verhörs und Vergleichs, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen oder sich, ob sie den vorseienden Ver⸗ gleich annehmen wollen oder nicht, deutlich nicht erklä⸗ ren, als damit einverstanden erachtet werden sollen, in Ermangelung eines Vergleichs aber endlich den 22. August 1846 der Inrotulation der Akten Behufs der Einholung oder fen Abfassung des Locations⸗Erkenntnisses gewärtig zu ein, den 23. September 1846 aber zu rechter früher Gerichtszeit anderweit an hiesiger Justizamtsstelle zu erscheinen, sich anzugeben und der Bekanntmachung dieses Erkenntnisses, womit Mittags 12 Uhr dieses Lages wider die Außenbleibenden in Kon⸗ tumaz verfahren werden soll, beizuwohnen. Hierüber wird gegenwärtige “ Ediktal⸗Ladung . 4 vhc Borsehnie des Gesetzes vom 27. Oktober 1834 andurch erlassen. Justizamt Mutzschen zu Wermsdorf, den 29. ‚No⸗ vember 1845. 4
Königl. Sächs. Justiz⸗Amtmann allda. Wilhelm Nathusius.
2 6 9
[249 b]
Hamburger Eisenbahn.
Nach dem Inhalte der
e⸗ JS,252, n von uns ausgegebenen
1 Quittungsbogen ist der Schlußtermin für die
neunte Ein⸗ zahlung
Gb 7 vn.⸗e.9 A SWEEISEEen mauf die Actien unserer Gesellschaft auf den 1. Mai d. J. festgesetzt worden und beträgt die einzuzah⸗ lende Rate, nach Abzug der den Actionairs gebühren⸗
den Zinsen,
18 Thlr. 12 Sgr. pro Actie.
Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Einzahlungen täglich (mit Ausnahme der Sonntage)
vom 15. April C. an bis zum
in Berlin bei unserer Hauptkasse, Oranienbur⸗
gerstraße Nr. 17, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags und
in Hamburg im Büreau unserer dortigen
““ Directions⸗Deputation, Neustädter Fuhlentwiete
Nr. 76, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis
2 Uhr Nachmittags, angenommen werden.
Wer in Hamburg die Einzahlung per Banco leisten will, hat für jede Actie 35 Mrk. 13 Sch. Banco an die Banco⸗Conto der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft daselbst abzuschreiben. .
Jeder Einzahler hat mit dem Gelde die betreffenden Quistungebogen und außerdem eine Designation einzu⸗ reichen, auf welcher die Nummern der letzteren, ihrer Reihefolge nach, verzeichnet sein müssen.
Formulare zu diesen Designationen sind in unseren Büreaus in Berlin und Hamburg unentgeltlich zu haben.
Einzahlungen, bei welchen die Quittungsbogen nicht von dieser ordnungsmäßig ausgesertigten Designation begleitet sind, werden zurückgewiesen.
Ueber die eingezahlten Geldbeträge wird sofort eine Interims⸗Quittung ertheilt, gegen deren Rückgabe acht Tage später die Quittungsbogen abgefordert werden können.
Die Quittungen auf den Quittungsbogen werden un⸗ ter Beidrückung eines Stempels in Hamburg durch ein Mitglied der Direction, in Berlin durch den Rendan⸗ ten Schubart, vollzogen werden.
Wer den Termin der Einzahlung versäumt, hat die in den auf der Rückseite der Quittungsbogen abgedruck⸗ ten §§. unseres Statuts näher bezeichneten Nachtheile zu gewärtigen.
erlin und Hamburg, 28. März 1846.
Die Direction der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Costenoble. v. Lehsten. Dr. Asher. Conrad.
Wöolff. Borger. Neuhaus. I.
Im Schauspielhause: 58ste französische Abonnements⸗Vorstellung: ar Victor Hugo. 53ste Abonnements⸗
Romeo, als
(Dlle. Walter: Anfang
mit Solotanz. Musik von Bellini. 8 letzte Gastrolee. Herr Eberius: Tebaldo, als Gastrolle. Montag, 20. April. Im Opernhause. 67ste Schauspielhaus⸗ halb 7 Uhr.
Abonnements⸗Vorstellung: Faust, dramatisches Gedicht, von Göthe, in Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern⸗
Anzeige. Dlle. Cerrito und Herr St. Léon be nächsten Sonnabend ihre Gastdarstellungen. 8 8 —
RKsnigsstädtisches Theater. ontag, 20. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) erstenmale in dieser Saison: II Matrimonio segreto (Die heimliche Musik von Cimarosa. Tamburini, Kaiserl.
Zum
Scene gesetzt von Sgr. Tamburini. russischer Hof⸗Opernsänger: Den Grafen, als Gastrolle.)
Gesang in
schließen am Komponisten. 8 “ (Herr Räder, Königl. sächsischer Hof⸗Schauspieler: Balthasar,
Gastrolle.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Bal des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Pargu Logen 1 Rthlr., im Amphitheater und in den Logen des zwei Ranges 20 Sgr., Parterre 15 Sgr., Sperrsitz des dritten Ran 10 Sgr., Gallerie 7 ½ Sgr. Ein Platz in der Orchester⸗Loge 2 Rh
u dieser Opern⸗Vorstellung sind die mit „Mittwoch“ 1 ten Billets gültig.
Dienstag, 21. April. Der artesische Brunnen, Zauberposse n Abtheilungen, von G. Räder. Musik von
Zu dieser Vorstellung sind auch Parterre⸗ und Gallerie⸗Bui im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau zu haben.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
In
Im Selbstverlage der Expedition.
er Deckerschen Geheimen Ober Hosbuchdrucmm
Allgemeiner Anzeiger.
ittauer Eisenbahn.
Stück Interims⸗Actien Nr. 638. 639.650. 651. 2114 bis mit 2135. 2137 bis mit 2153. 2636. 11,070 bis mit 11,073. 11,343 bis mit 11,398. 13,201 bis mit 13,300. 3,501 bis mit 13,510.
inzahlungen nicht geleistet
w orden. In Gemäßheit §. 16. der Gesellschafts⸗
Statuten werden daher deren Inhaber hiermit aufge⸗ fordert, die unterlassene Einzahlung unter Zuschlag der nach §. 15. erwähnter Statuten verwirkten 10 pCt. (1 Thaler für die Actie), mithin mit 10 Thaler 18 Sgr. für das Stück, längstens bis zum ia 2 „ 5] 0 ¹ “ 15. Mai 1846, Abends 5 Uhr, im Büreau des unterzeichneten Direc⸗ torii in Zittau nachträglich zu leisten. Das Unterlassen dieser Zahlung innerhalb der bezeichneten Frist macht den Actien⸗Inhaber aller ihm als solchem zustehenden Rechte verlustig. Zittau, am 2. April 1846. Direltorium . der Loebau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
vei der fünften Einzahlung auf die Loe⸗ bau⸗Zittauer Eisenbahn⸗ Actien sind bis zum Schlußtermin, den 1sten
nse April 1846, auf die nach⸗ 7s bemerkten Nummern der
bei der vierten Einzah⸗ lung ausgegebenen 214
Halfft. ““
Seeländische Eisenbahn- Gesellschaft.
Daß die Rechnungen für das verflossene Jahr, nebst Revi⸗ sions⸗Anzeichnungen, Beant⸗ wortung derselben und Deci⸗ sion, von der nächsten Woche und bis zur ordinairen jährli⸗ chen General⸗Versammlung in den letzten Tagen von Mai zur Einsicht der Actionaire am Haupt⸗-Comtoir zu Kopenhagen liegen, wird hierdurch bekannt gemacht.
Der Ausschuß der Seeländi⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft, den 7. April 1846.
in Berlin
ersparend und . in Preises alle 1uu“*
Literarische Anzeigen. Varräthig in allen Buchhandlungen Deutschlands, Asher E Co., H. Schroe- der, A. Duncker, E. S. Mittler, Nicola ische
Buchhandlung, in Stettin bei Léon Saunier:
FürFreunde französischer Literatur.
Ankündigung
einer neuen wohlfeileren Ausgabe der Meister werke französischer Klassiker unter dem Titel Nouvelle Collection de Classiques Frangais, in 25 bis 30 Bänden mit Portrait, à 20 Sgr., der Band von mehr als 600 Seiten gr. in- 416. Der Zweck, welchen wir bei Erscheinen dieser „Nouvelle Collection de Classiques Frangais“ im Auge hatten, ist, jedem Stande es möglich zu ma- chen, sich eine Bibliothek französischer Klassiker anzuschaffen, deren Format au gleicher Zeit raum- ortatif ist und an Mälssigkeit des
eren bisher erschienenen Ausgaben 8 “ 1““ qB1
“ 11““ 8 8
übertrifft. (Unser Molière z. B. enthält in 2 Rb den 32 Stücke.) 3
Die Texte sind von neuem mit den besten N. gaben collationirt, von einer Auswahl von Nad und Anmerkungen hbegleitet und mit typographscoh Sorgfalt und Genauigkeit in unserer Offizin &f druckt. .
Dies Unternchmen beginnt mit den
Oeuvres de Molière
avec les Notes de tous les Commentateurs, e- pri- cédées de la Vie de Molière par NVoltaire, 2 vol.
avec portrait 1 Thlr. 10 Sgr.
In einigen Wochen werden folgen: Racine, 1 vol. 16. à 20 Sgr. Labruyeèere, 1 vol. 16. à 20 Sgr. Corneille, 2 vol. 16. 1 Thlr. 10 Sgr.
überhaupt die meisten der Bände, welche schon
unserer Ausgabe gr. in-18. à 1 Thlr. der Bandas halten sind und die wir noch besonders in eiu Prospektus aufgeführt haben, den man sich du alle Ircan dansng verschaffen kann.
Wir zweifeln nicht, dals diese neue billligs Ausgabe der Meisterwerke französischer Klasik sich eines eben so grossen Erfolges zu erfreuen! ben werde, als unsere erste Original-Ausgabe gi 18. à 1 Thlr. der Band (welche ungenn ihren Fortgang haben wird), und bittab
her die Freunde französischer Literatur, welqe die Vorzüge einer höchst korrekten und 0H ginal-Ausgabe bekannt sind, durch zahlreic Bestellungen uns ihren Beifall für dieses Unterne
men zu bezeugen. 3 Paris, den 18. März 1846. — Firmin Didot Frères, libraires, Imprimeurs du Roi et de l'Institut de France.
bezeign .
mehren
[300]
Strelitz belegenes Ritterschaftliches Lehngut Brohn den Pertinenzen Cosa, Heinrichswalde, Liebeca. Friedberg unter Vorbehalt des Allerhöchsten Lm lehnherrlichen Konsenses öffentlich an den annchet⸗
Meistbietenden zu verkaufen. Ich habe dazu un
Termin auf
Montag den 18. Mai d. J., Vorm. 11 Uhh in Friedland angesetzt und lade Kaufliebhaber, sicht dann dort gefälligst einzufinden.
Die hierunter türzlich beschriebenen Güter köt jeder Zeit nach vorgängiger Meldung bei den He
Pächtern oder dem Jäger Stennwedel zu Cosa in A
genschein genommen werden.
Die Verkaufs⸗Bedingungen und die Gutsbeschreibu sind bei dem Herrn Rath Berlin in Friedland einz
sehen. Lichterfelde bei Berlin, den 2. April 1846.
Carl Freiherr v. Rieben.
Die Bröhmer Güter haben einen Supersizial⸗Inge von 880,573 (1R. und einen Husenstand von 12 ¾9 fen 98 % Scheffel. Brohm mit Cosa und Freehhr
enthält ctwa 55 Last à 100 Berliner Scheffel, He
richswalde etwa 20 Last und Liebeck etwa 13 Laft;
Holzungen bestehen aus etwa 11 Last. Die Ghläl
sind in sehr gutem Stande unnd zum Theilg en w
aufgeführt. Die geistlichen Abgaben sind gering.! regulirten Bauern und die Mühlen geben einen Kn von eiwa 500 Thlr. Gold. Die Güter gehören a kannt zu den vorzüglichsten in Mecklenburg⸗Smm Brohm selbst bietet einen sehr angenehmen Landse⸗
[280 b]
. „ 9 A .„4 . - —
Grundstück-Verkauf in Danzl
Meine in hiesiger Stadt neben dem Köusl En
Packhofe gelegenen Grundstücke bin ich Willms, zu „⸗
nem sehr billigen Preise zu verkaufen. Dꝛtselden d⸗
ehen:
89 In einem massiven Wohnhause von 5 Fensm Fronte, 2 Etagen hoch, sehr solid auf einem 80” ruhend erbaut, mit gewölbten Kellern und an e⸗ Fagaden alle Einfassungen von Stein mit sehit⸗ schmackvollen und auf Kunstwerth Anspruch n chenden Verzierungen; eben so im Innern uc reichen Gypsdecken, Marmor⸗Kamin ꝛc. 24 Hosplatz, Seitengebäude und Gärtchen am Pe
b) Einem Pferdestall für 2 Pferde, Wagene Futterboden ꝛc. I c) - Vier Werkstätten für Steinmetzen. d) Zwei Lagerplätzen. 11. Die Wertkstätten und Lagerplätze erhalten dang⸗ einen besonderen Werth, weil sie unmintelbar wiag
Pachofe und am Wasser liegen und die Rüming
desselben bei zunehmendem Handel einer Verxiihe
bedarf, daher diese Grundstüucke auch für einen 5
mann, der nur höchst angenehm wohnen will, zun
kauf zu empfehlen sind, da er dann diesen dac
Grundstücke wiederum vortheilhaft zu Handels⸗GCne
ments veräußern lönnte. Auf portofreie Ansrah
fährt man das Nähere. Danzig, den 30. März 1846. 1 C. H. A. Norde Steinmetz⸗Meister.
Ich beabsichtige mein bei Friedland in Mecklenbung
as Abonnement beträgtn:t:t: 2 Rthlr. sür ½ Jahr. 4 Rthtr. ½ Jahr 8 Rthir. 1 Jahr. in Theilen der Monarchie oöhne Preiserhöhung. tertions-Gebühr sür den un einer Zeile des Allg.
Anzeigers 2 Sgr.
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EDE1“ v11“ 2348 811
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I unn Rahe hae e neüsss per. Fhistitgh t
ene 1nnh vens ve, 62 . WZ1“
naünnst zet. g88e90 4 6ß “
“ n. Alle Post-Anslallen des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung “ auf dieses Blatt an, sür Berlin sdie Expedition der Allg. Preuß. ” Zeitung: E“ a
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eatsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Landtags⸗ Lehandlungen. — Königreich Hannover. Landtags⸗Verhandlun⸗ n. — Großherzogthum Baden. Wahlen. — Schreiben aus tankfurt a. M. (Die Bundes⸗Versammlung; Verein gegen die anlcchristlich⸗radikalen Bestrebungen.) — eie Stadt Krakau. Vorübergehende Ruhestörung. — Wien. Falsche Gen echte. . 1 ukreich. Paris. Telegraphische Depesche: Attentat auf den König. — gos Aachrichten. — Prinz Joinville. — Frankreichs Seemacht. — Vermisch⸗ mn. — Abreise der Königlichen Familie nach Fontainebleau. — Kammer⸗ Lnhandlungen. — Börse. — Schreiben aus Paris. (Thiers über das Suwesen; Narvaez und Infant Enrique.) roßbritanien und Irland. London. Neue Uebungs⸗Geschwader. — Die Ackerbau⸗Bevölkerung für die Maßregeln Peel's. — Der Nothstand i Irland. — Neueste Nachrichten aus Brasilien und den La Plata⸗ Staaten. — Vermischtes. elgien. Brüssel. Untersuchung und Verhastungen in Gent. — Die Unterhandlungen mit Holland. EEE“ Zoll⸗Einnahme. — Dampfschifffahrt auf hem Issesjord. alien. Nom. Ankunft der verwittweten Großherzogin von Mechlen⸗ urg⸗Schwerin. — Verhaftung mehrerer Priester. anien. Schreiben aus Paris. (Der Aufstand in Galizien.) iechenland. Schreiben aus Athen. (Die Todesstrafe durch Er⸗ hießen im Senat verworfen; Gesetz⸗Entwurf über die Polizei⸗Verwal⸗ ung; Ankunft englischer Kriegsschiffe im Piräeus; das Budget.) rkei. Skutari. Die heimlichen Katholiken in Albanien. enbahnen. Eisenach⸗Kasseler Bahn. — Grätz. Die Eröffnung der 9* Grätz bis Cilly. — Neapel. Eisenbahn nach dem Adriati⸗ be re. dels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ sscht. — Neapel. Handels⸗ und. Schiffahrts⸗Vertrag mit Oesterreich.
„ Schauspiele. („Das Glas Wasser“.) — Di b 8 1 sühagen. Der Ausbruch des Mafe e Wartburg. — Ko
Amtlicher Theil.
Angekommen: Der Fürst zu Lynar, von Drehn
g a.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 4ten sion, von Wedell, von Stargard.
UNichtamtlicher Theit.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Sachsen. Die zur Berathung des Gesetz⸗ wurfs über Einführung eines neuen Maß⸗Systems nieder⸗ hte außerordentliche Deputation der zweiten Kammer hat über
Gegenstand, mit Bezugnahme auf die Verhandlungen der ersten umner und die daraus hervorgegangenen Differenzpunkte zwischen den Kammern, ihren anderweiten Bericht erstattet, über den in der sung der zweiten Kammer vom 17. April berathen und Beschluß ge⸗ ftnurde. In ihrem ersten Berichte hatte bekanntlich die Deputation der enen Kammer über diesen Gesetzentwurf sich nicht zu einer gemein⸗ een Ansscht zu vereinigen vermocht; die Majorität (Referent geordneier von der Planitz), überzeugt, daß mit Annahme des sezes nicht unwesentliche Mängel beseitigt würden, und daß da⸗ ch ein nothwendiger und sicherer Fortschritt der Verbesserung un⸗ n Zustände erfolge, ohne deshalb dem Volk unverhältniß⸗ jge Opfer aufzulegen, empfahl der Kammer das Gesetz mit won ihr beschlossenen Modificationen zur Annahme; die Mino⸗ it (Georgi, Poppe und Meisel) suchte dagegen auszuführen, die Annahme dieses gegen die Nachbarländer isolirt stehenden
ten Beschlüssen stehen zu bleiben.
in, Dienstag den 21lfen April
Maß⸗Systems höchst bedenklich sei, und schlug der Kammer vor, die Berathung über den vorgelegten Gesetz⸗Entwurf so lange auszusetzen, bis eine Vereinigung darüber zwischen dem Königreich Sachsen und den benachbarten Zollvereins⸗Staaten, namentlich dem Königreich Preu⸗ ßen, stattgefunden habe. Das Gutachten der Minorität wurde je⸗ doch mit 35 gegen 28 Stimmen in der Kammer abgelehnt, die neue Maß⸗Ordnung und der Gesetz⸗Entwurf selbst wurden berathen und nach dem Vorschlage der Majorität „unter der Voraussetzung, daß die Staatsregierung über den Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes, so wie über die inmittelst etwa nöthig werdenden Modificationen der Maß⸗Ordnung, die Zustimmung einer späteren Stände⸗Versammlung einholen, mit den bei der Berathung beschlossenen Anträgen, Zusätzen und Veränderungen mit 42 gegen 23 Stimmen angenommen. Als dieser Gegenstand in der ersten Kammer zur Berathung kam, sprach sich die jenseitige Deputation dahin aus, daß die Einsühruug des neuen Maßsystems unter den vorliegenden Verhältnissen weder zweck⸗ mäßig noch nothwendig erscheine und sie deshalb der Kammer die Annahme des vorgelegten Gesetz⸗Entwurfs widerrathen müsse. Die mit dem Gesetze vorgelegte Maßordnung wurde indessen auch in der ersten Kammer berathen, und die Abstimmung siel für dieselbe aus, wobei zugleich alle von der zweiten Kammer beschlossenen Mo⸗ dificationen, mit Ausnahme einer einzigen, Annahme sanden. Die Berathung über den Gesetz⸗Entwurf selbst führte aber zu einem mit dem Gutachten der Minorität der zweiten Kammer fast Wörtlich über⸗ einstimmenden Resultat, indem die erste Kammer mit 25 gegen 15 Stim⸗ men beschloß: „der Einführung eines neuen Maßsystems, mithin auch dem vorgelegten Gesetz⸗Entwurf, ihre Zustimmung so lange zu versa⸗ gen, als nicht die gesammten Zollvereins⸗Staaten oder wenigstens die benachbarten und namentlich das Königreich Preußen die Annahme desselben Systems beschlossen haben werden.“ Dies ist das Sachver⸗ hältniß, auf welches jetzt die außerordentliche Deputation der zwei⸗ ten Kammer ihren anderweiten Bericht zu basiren hatte. Bei der Abstimmung genehmigte die Kammer gegen 10 Stimmen das Gut⸗ achten der Majorität und erklärte hierdurch, bei den früher gefaß⸗ b Ein weiterer, von der Masorität “ der dahin ging, drei auf diesen Gegenstand bezüg⸗ iche, bei der Kammer eingereichte Petitionen, welche die Minorität beigelegt wissen will, der Staats⸗Regierung zur Kenntnißnahme und Le gtene Berücksichtigung zu übergeben, fand sodann einstimmige unahme.
Königreich Hannover. In der Sitzung der ersten Kammer der allgemeinen Stände⸗Versammlung wurden die Verhandlungen über den Polizei-Strafgesetz-Entwunf in zweiter Berathung sanggeseze. Bei §. 62 („die Bestrafung nerlaubter, politifcher Vereine, Versammlun⸗ 1218 und Feste, des Tragens verbotener Abzeichen ꝛc. tzchtet sich nach be⸗ onderen Bestimmungen“) wies zunächst ein Mitglied vie foridauernde Gül⸗ tigkeit des Bundestags⸗Beschlusses vom 5. Juli 1832 nach, und zwar durch die Mittheilung eines Protokolles der Bundes ⸗Versammlung vom 18. Juli 1844, wodurch die fortwährende Aufrechthaltung der in dem erstgedachten Beschlusse über die Druckschriften politischen In⸗ halts enthaltenen Bestimmungen von neuem eingeschäift wurden. Durch diese Minheilung fand der Redner, welcher bei der vo⸗ rigen Berathung sich gegen das Allegat der Bundestags⸗Beschlüsse erklärt hatte, seine Bedenken über die fortdauernde Gültigkeit der letzteren gehoben. Gleichwohl wünschte derselbe eine gesetzliche Sanction der hier sestzustellenden Strafbestimmungen. Der Bundesbeschluß bestimme nur die Strafbarkeit der Berbindungen und überlasse es den Regierungen, das Strafmaß festzusetzen. Die Festsetzung sei im Wege der Verordnung er⸗ folgt, bedürfe jedoch gewiß ständischer Mitwirkung. Deshalb halte er eine gesetzliche Sanction für nothwendig. Er sei im Uebrigen der Ansicht, daß die in der Verordnung vom 30. Juli 1832 festgestellten Strafen angemessen seien, da auch, abgesehen von den im Bundestags⸗Beschlusse vorausgesetz⸗ ten Verhältnissen, Fälle vorkommen könnten, wo eine Bestrafung in dem Maße, wie sie die Verordnung festsetze, sich rechtfertige. Aus diesen Grün⸗ den wolle er proponiren, dem Paragraphen folgende Fassung zu ge⸗ ben: „Die Theilnehmer an unerlaubten politischen Vereinen, Ver⸗ sammlungen und Festen, das Tragen verbotener Abzeichen ꝛc. sind mit Geld⸗
buße bis zu 50 Nihlr. oder mit Gefängniß bis zu vier Wochen zu bestra⸗ fen.“ Des Zusammenhanges wegen wurden f. §§. 63 und 6† wvefig mit §. 62 in Berathung genommen. §. 63. „Theilnahme an sonstigen 8 nicht erlaubten Vereinen ist mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzig Thalern oder mit Gefängniß bis zu vierzehn Tagen zu bestrafen.“ §. 64. „Dies gilt na⸗ mentlich von verbotenen Verbindungen der Handwerksgesellen (sog. Brüderschaf⸗ ten, Gesellenschaften, Gesellenladen) und von Theilnahme an denselben durch Fassung von Beschlüssen, Aussprechung von Strafen, Freisprechung der Gesellen vor der Brüderschaft, Ertheilung von Scheinen darüber und durch Abfor⸗ derung solcher Scheine.“ Der letzte Redner fand nur die Ausdrücke „un⸗ erlaubt“ im §. 62 und „nicht erlaubt“ im §. 63 nicht passend, weil die⸗ selben leicht zu Mißdeutungen führen könnten, hauptsächlich in Ansehung der im §. 63 berührten nicht polit 8* Vereine. Um solche Mißdeutun⸗ gen zu vermeiden, proponirte der Medner, statt für „nicht erlaubte Ver⸗ eine“ zu setzen: „verbotene Vereine“. Der erste Redner fand ebenfalls den Ausdruck „verbotene“ für den §. 63 angemessener, bevorwortete jedoch, indem er sich für den Antrag erklärte, dabei ausdrücklich zu Protokoll, daß nicht blos die ausdrücklich verbotenen, sondern auch solche Vereine ge⸗ meint seien, denen die bei der Regierung nachgesuchte Genehmigung ver⸗ sagt worden. Dagegen hielt er im §. 62 den Ausdruck „unerlaubt“” für passender. Mit dem ersten Antrage des zweiten Redners war er dem Sinne nach einverstanden, nicht aber rücksichtlich der Motive. So wenig er einer Mitwirkung der Stände zu gesetzlicher Sanction des in der Verordnung festgestellten Strafmaßes entgegen sein werde, so lönne er doch die Noth⸗ wendigkeit derselben nicht zugeben. Einmal handle es sich um die Ausfüh⸗ rung eines Gesetzes und stelle sich danach die Verordnung vom 30. Juli 1832 als eine Vollzugs⸗Verordnung heraus, dann aber stamme dieselbe aus einer Zeit, wo eine ständische Zustimmung zu den Gesetzen noch nicht bestanden habe. Ein dritter Redner sprach sich dann noch für die vorge⸗
schlagenen Aenderungen der Ausdrücke aus; gab jedoch anheim, im §. 52
stait unerlaubt „nicht erlaubt“ zu setzen, was ihm eine nech schärfere Be⸗ zeichnung zu sein schien. Der Antragsteller ging hierauf ein und modisizirte seine Anträge dahin: „Daß im §. 62 gesagt werde „nicht erlaubter polltti⸗ scher Vereine ꝛc.“, und im §. 63 „Theilnahme an sonstigen verbotenen Vereinen ꝛc.“ Belde Anträge wurden angenommen; imgleichen der erste Antrag zu §. 62 und §. 63 und §. 64 selbst. — 4) Uebertretungen von Bücher⸗Verboten und Censur⸗Vorschriften. §. 65. „Verbreitung verbotener Buͤcher, Zeitschriften, Zeitungen und Bilder ist mit deren Ver⸗ falle (Confiscation)“ und außerdem, „wenn Buchhändler oder Bücherver⸗ leiher sich derselben schuldig machen, mit Geldbußen bis zu fünf Thalern, bei wiederholtem Rückfalle mit Verlust des Gewerberechts, bei Anderen mit Geldbuße bis zu zehn Thalern zu bestrafen“, warde genehmigt. Der §. 66 bestimmt: „Censur⸗Vergehen sind nach besonderen Bestimmungen zu be⸗ strafen“ mit dem Allegat der Verordnungen vom 14. Oktober 1819 und 17. Dezember 1832. Ein Mitglied wünschte auch hier statt der Beziehung auf andere bestehende Verordnungen eine eigene Gesetzgebung, obwohl er die Schwierigkeiten einer solchen nicht verkannte, da der deutsche Bund all⸗ gemeine Bestimmungen zu tressen sich vonhehalten habe. Der Redner hielt es aber auch für zweckmäßig, daß die Regierung ersucht werde, bei der Bundes⸗Versammlung dahin zu wirken, daß diese zur Erfüllung der bereits vor 31 Jahren gegebenen Zusage, bei der ersten Zusammenkunft die Preßgesetzgebung zu reguliren, schreiten möge. Der Redner stellte hiernach folgende Anträge: „Dem Paragraphen die Fassung des §. 40 des Staats⸗Grundgesetzes zu fubstituiren und im Be⸗ G die Aufmerksamkeit der Königlichen Regierung auf die⸗ en Theil der Gesetzgebung zu lenken, und die Regierung zu ersuchen, beim Bunde Schritte zu thun, daß die Verheißungen vom Jahre 1815 im Ar⸗ tikel 18 der Bundes⸗Akte baldthunlichst verwirklicht werden.“ Ein zweiter Redner war mit dem ersten Antrage einverstanden, da eine eigene Gesetzgebung jeder Partei nur angenehm sein könne. Nur wünsche er nicht, daß die Fassung des Staats⸗Grundgesetzes zum Gesetze erho⸗ ben werde, weil er ein Preßgesetz neben der Preß freiheit 277 für ausreichend, vielmehr Präventiv-Maßregeln für nothwen⸗ dig halte. Er sei im Allgemeinen der öffentlichen Zesprechung auch der Staats⸗Angelegenheiten geneigt, halte dieselbe für sehr ersprießlich, nur müsse es Mittel geben, um der Tendenz, alle Handlungen der Regierung fortwährend rücksichtslos, tadelnd und ironisirend zu beurtheilen, enigegen⸗ zutreten. Der Redner proponirte: „Im Begleitungs⸗Schreiben die baldige Regulirung der Bestimmungen über die Presse der Königlichen Regierung dringend zu empfehlen.“ Ein dritter Redner gab zunächst eine Uebersicht
über die bis jetzt bestehenden gesetzlichen Vorschriften und bemerkte dann: Bei der Lage der jetzigen Gesetzgebung könne es nur zweckmäßig sein, wenn
Königliche Schauspiele. 8 Glas Wasser, Lustspiel in 5 Abth., nach Scribe.
(Den 19. April.)
e beutige Aufführung brachte uns eine neue Besetzung zweier Rol⸗ Knigin Anna durch Dlle. Viereck und des Viscount Boling⸗ 7 urch Herrn Hoppé. Wir wollen jede Vergleichung mit früheren r. derselben vermeiden, um nicht den Maßstab des ÜUrtheils in eine E- Abhängigkeit zu bringen. Die Gestalt der Dlle. Viereck er⸗ 6K That Königlich, nicht durchweg so aber ihre Haltung; der Ton vhna lassung und Milde war vielmehr ein bürgerlich⸗gemüthlicher oder ☛ gesellschafilich⸗wohlwollender, und auch in der Erregung trat be tr Repräsentation des Ranges hervor. Anna war eine unselbst⸗ ez vankelmuͤthige Fürstin, aber die Darstellerin darf nicht vergessen,
je Erziehung einer Königin genossen hatte. Der Ton der ge⸗
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— hulichen Unterhaltung, die Nüancen der Salon⸗Conversation reichen nicht
ür eine Charakter⸗Darstellung, die durchda cht sein wi d will, um gefaßt 1* Vesonders haben wir rüchschtlich der ersten Ahie jene enna9 vrtrat⸗ prechin, weil hier der Mangel tieferen Eingehens äußerlicher een Hopp⸗ befestigt durch sein treffliches Spiel immer mehr unsere 2 8* Erwartungen; ein fleißiges Studium und inniges Einleben die Zuku en geben, neben seinem schönen Talente, die besten Garantieen menden unft seiner künstlerischen Laufbahn. Hätte er auch in manchen ns ij Ucanßere Lebendigkeit noch mehr zurücktreten lassen können, so gab migrauten. rigen das treue Bild des routinirten Hofmanns, des seinen ganz den des berechnenden Staatsmanns, der, ein Sohn des Glücks die tan Muth verliert. b. Erenk 8 der Herzogin von Marlborough war in den Händen der lspam) sollfs vor'nd somit in den besten. Herr von Lavallade n Ton s —8 de⸗ den Manieren des Edelmanns von Geburt den ha⸗ der Rolle inden lassen. Die Abigail möchten wir, bei der Bedeutsam⸗ Das 1. Dlle. Stich vindiziren. ie banpt⸗Darsteler erschiench. auch mehrere asict Namen genannt,
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Die Wartburg. 8
Es ist bereits (namentlich in Nr. 222 der Allg. Pr. Ztg. von 1845 erwähnt worden, daß der Erögroßherzog von Cna ee Be. nrhen,n 6 die Aufgabe gestellt hat, die Wartburg in ihrer bedeutendsten und schönsten Gestalt und in ihrem ganzen Umfange wiederherzustellen. Ueber den weite⸗ ren Erfolg der zu diesem Zwecke angeordneten Maßregeln berichtet ein Korrespondent der Allgemeinen Zeitung unter Anderem Folgendes: um durch Bloßlegung aller noch in der Erde steckenden Fundamente und Mauerreste einen umfassenden Begriff des Dagewesenen zu erlangen und alles etwa noch durch Schutt und Erde Verdeckte zu reiten und zu Tage zu bringen, wurde zur Aus⸗ und Abgrabung geschritten. Das bereits Auf⸗ gefundene nimmt mit Recht die Ausmerksamkeit in Anspruch. Schon prangte die nach dem Hofraum gewendete Mittelfront mit drei über einander stehenden Arkaden im byzantinischen Style, und nun haben sich, nachdem man ein Lager von Asche und Brandschutt durchgearbeitet, auch auf dem östlichen Flügel Fhtc Reihen bpzantinischer Säulen von noch schöneren Verhältnissen ge⸗ unden, die, restaurirt, einen noch imposanteren Anblick als die bereits voll⸗ endeten gewähren werden, da sie höher und schlanker als diese sind. Alle Gebäude, die den Hofraum einschlossen, sind, ihrer Lage nach, ilar gewor⸗ den und zeigen eine ganz andere Stellung, als man bieher annahm. Eine in Felsen gehauene Treppe wurde aufgedeckt, die zu den Bädern der Land⸗ grafen führte, und diese, wie überhaupi der ganze Komplex von Bauwerken, der die Burg ausmachte, sie umgab und mit ihr in Verbindung stand, soll verjüngt in seiner Urgestalt wieder erstehen, wobei viele vorhandene aus⸗ führliche Abbildungen sichere Anleitung geben werden. So wird ein alter Palast in aller Echtheit zur Anschauung kommen, der, verbunden mit seinen sfaneene historischen Bezügen, eines der wichtigsten und interessantesten National⸗Denkmale sein dürfte, die Deutschland besitzt. Unter den kleineren im Verlaufe der Ausgrabung gefundenen Gegenständen, die für Historiker und Antiquare bemerkenswerth sind, erwähnen wir: ein urnenähnliches Gesäß mit zierlich gearbeitetem Deckel, eine kleine, eine sitzenden Knaben vorstel⸗ lende Thonsigur, dreizehn zusammengebundene Schwertklingen von ältester Form, Münzen, Backsteine mit Wappen, Reste von Schmuck, unter Ande⸗ rem ein großer, schön geschliffener Bergkrystall und verschiedenes Andere.“
Kopenhagen, 11. April. Die Kjöbenhavns⸗Post enthält
3 — „ . s n⸗ teressante Miftheilungen aus Jsland über den nnah des 882 b dessen Folgen. Unter Anderem wird bemerkt, daß die Lava bereits am 9.
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September v. J. eine Strecke von zwei dänischen Meilen U i 50 Ellen hoch bedeckt hatte, und daß diese Lava jetzt sowohl dehnung als in ihrer Höhe unter den von neuem zuströmenden Massen wie⸗ der gänzlich verschwunden ist. Beim Abgange des Postschiffs war erst ein Hof von der Lava zerstört, welches man vornehmlich dem Umstande zuschrieb, daß sie mehrere beträchtliche Anhöhen und theilweise selbst kleine Berge zu überschreiten hatte, wovon aber schon mehrere unter ihren zunehmenden Massen verschwunden waren. Der Aschenfall hatte sich dagegen über das ganze Land verbreitet, und an dem Vieh, welches Leuten zugehörte, die nicht reichlich genug mit Heu versehen waren, um es zu rechter Zeit von den ver⸗ gifteten Weideplätzen wegzunehmen, hatten sich eigenthümliche Krankheits⸗ Symptome geäußert, welche in den meisten Fällen den Tod des Thieres zur Folge gehabt. Unter Anderem haben sich an den Füßen der Schase lnochenartige Auswüchse gezeigt, die zuletzt so groß werden, daß die armen Thiere nicht länger gehen können. Das nämliche Symptom zeigt sich auch an der unteren Kinnlade, die zuletzt so groß wird, daß die Hauptknochen gleichsam auseinandergespannt sind. Aus den Zähnen in der unteren Kinn⸗ lade wächst zugleich Feine knochenartige hervorstehende Spitze, die zuletzt in die obere Kinnlade übergeht, was denn den Tod des Thieres herbeiführt. Den beiden letzteren Fällen sind auch Pferde unterworfen. Bei dem todten Vieh fand man vulkanische Asche in den Gedärmen. Sollte der Ausbruch bis zu Anfang Mai fortwähren, so bleibt den Einwohnern, von welchen keiner so gut mit Heu versehen ist, daß er sein Vieh länger als bis dahin auf dem Stall halten kann, nichts Anderes übrig, als es sämmtlich zu schlachten oder es auf den vergifteten Weideplätzen dem Tode preiszugeben. Der Geiser und Strofkur haben (wie bereits gemeldet) seit dem Ausbruche ibre Sprudelkrast verloren, aber auch die meisten warmen Quellen in der Nähe des Hekla sind fast gänzlich abgekühlt. Die Anwohner des Vulkans haben auch wahrgenommen, daß die Nordlichter sich vühher,n um dessen Gipfel lonzentrirt haben, als ob sie von demselben aus ingen. Der Adjunkt I. nb2; hat 1 zerin enns die Rauchsäͤuse des Hella ge⸗ messen und gefunden, daß sie sich 9700 Fuß über den hö cae Füene Fuß n höchsten Gipfel des it der Fregatte „Geston“, welche nächstens na sland ge⸗ ⸗ den der Polptechniker Schjödte und der — * ” vabin abreisen, um über den neuesten Ausbruch des Hella Untersuchungen anzu⸗ ellen. Letzterer hat sich seit längerer Zeit mit Studien über die vulkani⸗ chen Bildungen beschäftigt. — . 8 2 öD “