baaus diesem Kampf schätzbare Belehrungen hervorgehen.“
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und es hat dasselbe gefunden. Herr Ubaghs veröffentlicht einen Artikel gegen Herrn Kersten und verspricht noch mehrere andere, in denen er beweisen will, daß das zu Löwen behauptete System keinesweges mit der Orthodoxie im Widerspruch sei. Dann folgt Herr Laforet, der in einem Aufsatz, „der Cartesianismus und der Lamennismus“, darzuthun sucht, daß Heerr Kersten gegen die Universität Löwen, gegen Herrn Rohrbacher, und vor Allem gegen Logik und Wahrheit Unrecht habe. Es können
Die mit der Prüfung des Planes über die Bildung einer Ge⸗
seellschaft für die Ausfuhr der Erzeugnisse der Linnen⸗Industrie be⸗
—
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8
auftragte Kommission, welche am 14ten d. im Ministerium der aus⸗
wärtigen Angelegenheiten versammelt war, hat einstimmig entschieden, daß die Bildung einer solchen Gesellschaft das Mittel sei, welches in diesem Augenblick die meisten Vortheile darbiete. deren Kapital sich auf ungefähr 2 Millionen Fr. belaufen soll, würde vom Staate die Verbürgung eines Zinsen⸗Minimums erhalten und in den Stand gesetzt werden, ihr Kapital in kurzer Zeit zu tilgen.
Die Schlächter in Belgien finden sich genöthigt, die Fleisch⸗Preise noch mehr zu erhöhen, und mehrere haben sogar ihr Geschäft nieber⸗ gelegt, weil sie bei der Theurung des Viehs nicht mehr bestehen zu können glaubten. Es werden daher Aufforderungen an die Regierung gerichtet, von der ihr durch das Gesetz vom verflossenen September eingeräumten Befugniß Gebrauch zu machen und die Vieh⸗Einfuhr freizugeben. Dies wäre, bemerkt man dabei, zugleich ein erster Schritt der Wieder⸗Annäherung an Holland.
Das Schiff „Louise Marie“ ist am Dienstag von Guatimala zu Ostende eingelaufen. Es hat drei Personen von der Mannschaft verloren, deren Gesundheit nichts weniger als befriedigend ist. Herr Blondel, der nach St. Thomas gesandt wurde, um Bericht über die Kolonie abzustatten, ist dort, ungeachtet des schlechten Zustandes seiner Gesundheit, zurückgeblieben.
Gestern wurde in Gent noch ein Zimmermann, Nikolaus Houdeyn, Mitschuldiger an der Verbreitung der Arbeiter⸗Proclamation, verhaftet. In seiner Wohnung war früher der Verfasser dieses Auf⸗ rufs, Labiaux, festgenommen worden. “ 8
. Kopenhagen, 16. April. Der Kjöbenhavns⸗Post zu⸗
folge, beabsichtigt man eine Verstärkung in der Befestigung der Haupt⸗ stadt von der Seeseite, so wie die Verbesserung der Rhede. Es soll nämlich eine neue Batterie, wie die von Dreikronen, auf den Ruinen von Prövesteen angelegt und durch einen Damm mit der Lunette in Verbindung gesetzt werden; diesen beiden würde sich dann die Batte⸗ rie Sextus wieder durch Dämme anschließen, doch so, daß für kleine Fahrzeuge ein Durchgang offen bliebe. Das hierdurch eingedämmte Dreieck, welches im Ganzen einen sehr niedrigen Grund hat, sollte dann nach und nach aufgefüllt und eine neue Insel gebildet werden, welche ein neues Bollwerk, sowohl zur Vertheidigung des Hafens ge⸗ gen eine feindliche Macht, als gegen die Gewalt der Wellen abgeben würde. 3
Spaniern.
Madrid, 10. April. Die Königin Isabella besuchte gestern, am Gründonnerstag, mit ihrer Mutter und Schwester, dem Insanten Don Francisco de Paula und einem glänzenden Gefolge zu Fuß 7 Kirchen. Der Patriarch von Indien und der Minister⸗Präsident Isturiz gingen in der Prozession der Königin zur Rechten, der Marine⸗ Minister zur Linken. Die zu beiden Seiten marschirenden Hellebar⸗ diere erschienen zum erstenmale in ihren neuen Uniformen nach preußi⸗ schem Muster.
Herr Isturiz hat eine Aubdienz bei der Königin gehabt und, wie als bestimmt versichert, solgende Minister⸗Liste vor⸗ gelegt: Isturiz, Conseils⸗Präsident und Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten; Mon, Finanz⸗Minister; Cortazar oder Pidal, Justiz⸗Minister (der Letztere hat die meisten Chancen); Armen⸗ dariz, Minister des Innern; O'Donnell, Kriegs⸗Minister; Armero, Marine⸗Minister. Herr Egana, welcher ein Haupthinderniß bei der Vervollständigung des Kabinets war, wird sein Portefeuille als Mi⸗ nister der Justiz und der Gnaden freiwillig niederlegen.
Die Nachrichten aus Galicien sind zufriedenstellend. Madrid
Madbrid, 11. April. Das Ministerium ist endlich defi⸗ nitiv konstituirt. Es ist, wie man vernimmt, in folgender Weise gebildet: Conseil⸗Präsidentschaft und auswärtige Angelegenheiten, Isturiz; Finanzen, Mon; Inneres, Pidal; Gnaden und Justiz, Dias Taneja; Krieg, General Sanz; Marine, Armero. Das neue Ministerium wird, dem Vernehmen nach, die Cortes sofort ein⸗ berufen und ihnen einen Gesetz⸗Entwurf über die Preßfreiheit vorle⸗
en; die Cortes würden sich dann nur noch mit dem Budget zu be⸗ schäztigen haben und hierauf aufgelöst werden.
Der regierende Herzog von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha und seine Gemahlin sind am 7ten d., um 6 Uhr Morgens, in Valencia ange⸗ kommen.
Ueber den Aufstand in Galicien zirkuliren hier die verworrensten Angaben. So viel ist gewiß, daß der Aufstand noch nicht unter⸗ drückt ist. pereinigte Staaten von Nord-Ameriha.
Lgondon, 16. April. Das Dampfschiff „Hibernia“ hat wich⸗ tige Nachrichten aus den Vereinigten Staaten (New⸗YNYork vom
31. März) in Betreff der Oregonfrage überbracht. Der Präsident
8
hat sich veranlaßt gesehen, eine besondere Botschaft hinsichtlich der nothwendigen Vermehrung der Land⸗ und Seemacht an den Senat zu richten, und darin zur Beseitigung der Schwierigkeiten, England
und Merxiko 2 schleunige Rüstungen anempfohlen. Die Bot⸗
schaft hat großes Aufsehen gemacht, und man ersieht daraus, daß
alle Unterhandlungen mit England in Betreff der Oregon⸗
erfolgte Ratification des zwischen den
8 8
brochen
frage vorläusig ohne Aussicht auf eine Wiedereröffnung abge⸗
sind. Die zweite Nachricht von Bedeutung ist die durch den Senat ereinigten Staaten und Belgien abgeschlossenen Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrage, dessen Dauer auf zehn Jahre mit einjähriger Kündigung festgesetzt ist, und der beiden Ländern gegenseitig die Rechte der meistbegün⸗ stigten Nation einräumt.
Die dritte Nachricht von Bedeutung betrifft die am 20. März stattgefundene Eröffnung des kanadischen Parlaments durch den neuen General⸗Gouverneur, der in seiner Rede die Organisation der Miliz
in ganz Kanada wegen der drohenden Beziehungen zu den Vereinigten
Staaten anempsiehlt und dann den über die neue Handelspolitik
Englands geäußerten Besorgnissen widerspricht, indem er vielmehr
4
8 8
*
wohlthätige Folgen für die
Resultat fortgeführt war. wie folgt:
f olonie in Auossicht stellt. 1
Die oben erwähnte Botschaft des Präsidenten Polk ward dem Senate am 24. März vorgelegt, nachdem die Debatie über die von dem Repräsentantenhause dem Senat überwiesene Bill zur Besetzung des Oregongebiets seit dem 18ten wieder aufgenommen und ohne
Die Feindseligkeiten haben begonnen.
Diese Gesellschaft,
Als Antwort auf die Frage des Senates vom 17ten b., ob nach mei⸗ nem Dafürhalten unter den gegenwäͤrtigen Umständen eine Vermehrung unserer Land⸗ und Seemacht nöthig sei? und, wenn dies der Fall wäre, welches diese Umstände seien? habe ich meine Ansicht dahin auszusprechen, daß eine weise Vorsicht solche Vermehrung allerdings ersordert. In meiner Jahresbotschaft vom 2. Dezember v. J. empfahl ich der geneigten Erwä⸗ ung des Kongresses eine Verstärkung unserer Seemacht, besonders unserer Hanpffiotte, o wie auch die Aushebung einer hinreichenden militairischen Streitmacht, um unsere Mitbürger zu schützen, welche nach Oregon auszu⸗ wandern für gut finden sollten. Seit dieser Zeit habe ich keinen Grund erhalten, diese Anempfehlungen zurückzunehmen oder abzuändern. Im Ge⸗ gentheil, es bestehen Gründe, nach meiner Ansicht, welche nicht allein eine schleunige Ausführung derselben wünschenswerth machen, sondern sogar noch öͤßere Vorkehrungen zum Schutze des Staates erheischen. Die Erwägung polcher größeren Vorkehrungen wurde geeigneten Comités der beiden Häuser des Kongresses anheimgegeben auf Grund der Verichte des Kriegs⸗Secre⸗ tairs und des Marine⸗Secretairs vom 29. Dezember v. J. und 8. Januar d. J. Die folgenden Ereignisse haben mich in dem Glauben bestärft, daß diese Vorkehrungen gut und durch die Vorsicht geboten waren. weise Regel des Vaters seines Landes, daß „für den Krieg gerüstet sein das wirksamste Mittel zur Erhaltung des Friedens sei“, und daß „zeitige Ausgaben zur Rüstung gegen Gefahren häufig größere Ausgaben zur wirk⸗ lichen Beseitigung derselben unnöthig machen“. Die Erfüllung dieser Pflicht wird durch Thatsachen geboten, welche aller Welt bekannt sind. Es besteht jetzt ein Streit über das Oregongebiet zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritanien, und während das letztere Reich, so viel wir wissen, mit allen europäischen Nationen im tiessten Frieden lebt, macht es ungewöhnliche und außerordentliche Rüstungen und kriegerische Vorbereitungen zu Lande und zur See, daheim und in seinen nordamerikanischen Besitzungen. Man kann sich nicht verhehlen, daß, wie aufrichtig auch das Verlangen nach Frieden sein mag, im Falle eines Bruches diese Kriegswerkzeuge und Rüstungen gegen unser Land in Anwendung würden gebracht werden, und welches auch der ursprüngliche Zweck dieser Rüstungen gewesen sein mag, die Thatsache un⸗ terliegt keinem Zweifel, daß sie gegenwärtig zum Theil wenigstens in der Aussicht auf einen möglichen Krieg mit den Vereinigten Staaten betrieben werden. Die allgemeine Politik größerer Kriegsrüstungen wurde ausdrück⸗ lich in der letzten Thron⸗Rede angekündigt und ist seitdem von den Mini⸗ stern der Krone in dem Parlament wiederholt worden. In dieser Lage unserer Beziehungen zu Großbritanien kann ich nicht daran zweifeln, daß eine Vermehrung unserer Vertheidigungsmittel zu Lande und zur See noth⸗ wendig geworden ist. Für Großbritanien kann dies keine Ursache des Anstoßes sein, auch kann dadurch nicht die Gefahr des Bru⸗ ches vergrößert werden. Aber unsere Verantwortlichkeit würde sehr schwer sein, wenn wir jetzt unthätig blieben und dann plötzlich in Feind⸗ seligkeiten verwickelt würden. Die größeren Ausgaben des Schatzes werden nicht verloren sein, auch wenn eine Kollision, wie ich aufrichtig hoffe, ver⸗ mieden werden sollte, während sie im Falle einer solchen Kollision doch für die Aufrechthaltung unserer Nationalrechte und Ehre unabweislich wären. Ich habe keinen Grund eingesehen, die Anempfehlungen meiner Jahres⸗Bot⸗ schaft in Betreff der Oregonfrage zu verändern. Die vüegeise zur Auf⸗ kündigung des Vertrages vom 6. August 1827 ist durch den Vertrag selbst autorisirt und kann nicht als eine kriegerische ötsregen betrachtet werden; und ich habe die vollständige Ueberzeugung, daß die Anzeige zu gehöriger Zeit gemacht werden wird. Die anderen Anempfehlungen stehen
Die Botschaft lautet im Wesentliche
im Einklang mit dem bestehenden Vertrag und würden amerikanischen Bür⸗ gern im Oregon auch nichts Anderes gewähren, als was britische Unter⸗ thanen dort schon längst genießen. .
Der Zustand unserer Beziehung zu Mexiko ist noch immer nicht ge⸗ ordnet. Seitdem der Kongreß ö. ist, hat eine neue Revolution in jenem Lande die Regierung in die Hände anderer Männer gebracht, und dieser Umstand hat die Ausgleichung der mit den Vereinigten Staaten be⸗ stehenden Differenzen verzögert, kann dieselbe auch wohl gänzlich vereiteln. Der Gesandte der Vereinigien Staaten in Mexilo ist von den neuen Macht⸗ habern nicht empfangen worden. Fortdauernde feindliche Demonstrationen gegen die Vereinigten Staaten von Seiten Mexiko's machen es nöthig, nach meiner. Ansicht, fast zwei Drittheile unserer Armee an unseren süd⸗ westlichen Gränzen aufzustellen. Dadurch sind viele Garnisonen verringert und im Fall einer plötzlichen Noth zur Vertheidigung ihrer Plätze unzuläng⸗ lich gemacht worden.8
Unter diesen Umständen ist es meine Meinung, daß eine Vermehrung
unserer Land⸗- und Seemacht gegenwärtig nothwendig erscheint, um das Land in Se mfgeneg Vertheidigungs⸗Zustand zu erhalten. Zugleich ist es mein fester Vorsatz, eine solche Politik zu befolgen, welche am besten geeig⸗ net ist, mit Großbritanien sowohl als mit Mexiko einen ehrenvollen Frie⸗ den zu unterhalten, welcher Zweck aber durch nichts so gefördert wird, als durch Einstimmigkeit in unserem Rath und feste Aufrechthaltung aller un⸗ serer gerechten Ansprüche. Washington, 24. März 1846. (gez.) James Polk.
Nach Vorlesung dieser Botschaft durch den Secretair des Prä⸗ sidenten erhob sich Herr Webster und bemerkte, daß in der Bot⸗ schaft keine Angabe darüber enthalten sei, um wie viel die Kriegs⸗ macht Amerikas vermehrt werden sollte, und hielt er das von Polk eingeschlagene Verfahren für kein gewöhnliches regelmäßiges. Ueber letzteren Punkt bedeuteten ihm jedoch Herr Benton (Secretair des Kriegs⸗Ministers) und Herr Fairfield, daß alle Formen zur Mit⸗ theilung beobachtet worden. Es entspann sich über diese Formfragen noch ein längerer Streit, bis endlich General Caß laut seine Freude darüber ausdrückte, daß die Executive sich einen so patrio⸗ tischen Schritt, wie den jetzt gethanen, nicht von den englischen Kanonen habe abzwingen lassen, sondern selbst wage, Armee und Flotte zu vermehren, Amerika zu stärken. Am 26sten versuchte Herr Allen von Ohio wiederum fruchtlos, die Oregon⸗Debatte zum Schluß zu bringen. Nach einer lebhaften Debatte über Clayton's Motion, die letzte diplomatische Korrespondenz beider Gesandten näher einzusehen, ratifizirte der Senat in einer „Erholungsstunde“ mit bedeutender Majorität den Handels⸗Vertrag mit Belgien, welchen der belgische Geschäftsträger, Herr Serruys, nach Europa überbringen wird.
Die neuesten Nachrichten aus Washington bringen bereits die Debatte des Senats vom 3esten über die Oregon⸗Frage, in welcher Herr Webster eine lange, bedeutende Rede zu Gunsten des Frie⸗ dens hielt. Auf das Resultat der Debatte ist man sehr gespannt, denn vom Ausspruch des Senats wird es abhängen, ob die Unter⸗ handlungen wieder aufgenommen werden sollen und zu einem fried⸗ lichen Ausgange geführt werden können.
Eisenbahnen.
Zwischen Marienburg und Elbing ist die Plan⸗Arbeit zur Eisen⸗ bahn mit 5 — 600 Arbeitern nunmehr in vollem Gange. Eine Ach⸗ telmeile von erstgenannter Stadt, rechts von der Chaussee nach El⸗ bing, ist damit begonnen worden. Dem⸗Vernehmen nach, beträgt der Verdienst nach Schachtruthen, bei Abtheilungen von 40, 50 Mann, für den Einzelnen zum mindesten 10 Sgr. auf den Tag, ein Erwerb, welcher den nahewohnenden Familien sehr zu statten kommt, indem diese für die Beköstigung selbst sorgen.
Am 18. April fand die erste Probefahrt auf der so eben vollen⸗ deten Eisenbahnstrecke von Stettin nach Damm und Stargard statt. Bis zum 1. Mai d. J. werden von jetzt an täglich Probefahrten unternommen, dann aber wird die Bahn, im Anschlusse an die Züge von Berlin nach Stettin, dem Publikum übergeben werden.
Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin, 21. April. Obgleich die meisten Actien heute wieder gestie⸗ gen sind, so war das Geschäft doch minder lebhaft als gestenr.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 20. April 1846. “ Zu Lande: Weizen 2 Rihlr. 18 Sgr., auch 2 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf.;
Roggen 1 Rihlr. 27 Sgr. 7 Pf., auch 1 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf.; Hafer
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Es ist eine er wud nur von den Courswandlungen der auswärtigen Borse
So waren heute auf Berlin die Eisenbahn⸗Actien zu besseren vrsa gehrt. Die spanischen Wirren machen die Spekulanten in spanischn konfus, doch sind die spanischen Fonds immer noch das klägliche;
1 Rthlr. 6 Sgr., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 10 Pf. Wispel 12 Scheffel.
Zu Wasser: 15 Sgr. 7 Pf. und 2 Rthlr. 12 Sgr.; Moggen auch 1 Nthlr. 25 Sgr. 2 Pf; große Gerste 12 10 Sgr. 10 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 2 Sgr. 4 Pf., auch 1 Rthl Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rihlr. 22 Sgr. 10 Pf., auch 1 4 Pf. Eingegangen sind 310 Wispel.
Sonnabend, den 18. April 1846.
Heu 1 Rthlr., auch 20 Sgr. -
zu sagen.
auch von anderen Umständen benachtheiligt. Auch von der
Diskonto auch auf 3 ½ ℳ gewichen. Berliner Börse. Den 21. April 1846.
Das Schock Stroh 8 Rthlr. 10 Sgr., auch 7 Rthlr.
*r Frankfurt a. M., 17. April. Von der Messe ist weni Der mit dieser Woche begonnene Lederhandel lieserte für die Fabrikanten kein günstiges Resultat, weil der Markt in Leder sonders in Sohlleder, sehr überfüllt ist und die Preise dadurch gedru Der Kleinhandel wird nicht allein von der schlechten Witterung,
zu sagen. Der Speculation fehlt immer noch der nachhaltige Impulg.n
Eingegangen suz
Weizen (weißer) 2 Rthlr. 18 Sgr., a 1 Rügls. 2, 28 thlr. 12 Sgr.,
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des hiesigen Börsenhandels. Das baare Geld ist hinreichend flüssg,d
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Potsd. Magdebur- ger Obl. Lit. A. Mgd. Lpz. Eisenb. Qdo. do. Prior. Obl. Brl. Anh. abgest. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhbein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Ob.-Schles. E. L. A do. Prior. do. Lt. B. .-St. E. Lt. A. u. B. agd.-IMIalbst. Eb. Br.-Schw.-Frb. E. do. do. Prior. Obl. Bonn-Kölner Esb. Niedersch. Mk. v. e. do. Priorität Wilh.-B. (C.-O.)
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St. Schuld-Sch. Prämieu-Scheine d. Seeh. à 50 T. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. † Berliner Stadt- Obligationen Dahz. do. un Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. do. v. Staat g. Lt B.
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Amsterdam do. Hamburg
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Augsbuuuugggg 150 FI. Breslau, 100 Thlr.
Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. 100 Thlr. Frankfurt a. M. südd. W. 100 Fl. 2 Me.
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129; 1511 b— 14., 1499 6 2516 2 808 — 10] - 1 1
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Petersburg 100 SRbl.] 3 woch.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 17. April. Niederl. wirkl. Seb. 60 85.
3 % do. 37 ½. Pass. —. 4 % nass. Hope 89 ⅓.
Antwerpen, 16. April.
Frankfurt a. M., 18. April.
1883. 81.
Poln. 300 Fl. 95 ½. ¼.
Ausg. —. Zinsl. —. Zinsl. —. Neue Anl. 19 ½⅓ 5 % Met. 112 ⅓ G.
do. 500 Fl. 81 ¼ G.
Neapl. —. 5 % Span. Rente —. Pass. —.
Wien, 17. April. 5 % Met. 1I12. 4 %. do. 101. Aetien 1568. Anl. de 1834 154. do. 1829 122. Nordb. 191 ½⅛. Man. 119 ½. Livorn. 112 ⅛. Pest. 103 16. Buadw. —.
Preuss. Pr. Sch. —.
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5 % Span. 1 Poln. l†
3 Bank -Actien p. Bayr. Bank-Actien 680 Br. Hope 89 ¼ Br. Stiegl. 88 ½⅞ nv. Int. 59;½
Paris, 16. April. 5 % Ronte fin cour. 119. 80. 3 % do. fn cour. 83.4
39% 75. Gloggn. 137 ⁄
Wehklage des Marine⸗Ministers von 1820 begreift sich, wenn man
“ Königliche Schauspiele. „ Mittwoch, 22. April. Im Opernhause. Mit Abonnement: 1) Die Großmama, Lustspiel in 1 Akt.
tisches Divertissement in 2 Akten und 3 Bildern.
Arie aus: Titus, gesungen von Dlle. Brexendorf. Oper: Tell, von Rossini, gesungen von den Herren
halb 7 Uhr.
haus⸗Preisen verkauft. Im Schauspielhause.
belmi: Griseldis.)
ments⸗Vorstellung. rakter⸗Lustspiel in 5 Abth., von H. Laube.
— Königsstädtisches Theater. Mittwoch, 22. April. (Italienische Opern⸗ erstenmale wiederholt in dieser Saison: II Matrimonio
In Scene gesetzt von Sgr. Tamburini. russischer Hof⸗Opernsänger:
gültig. Preise der Plätze: des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Komponisten.
Gastrolle.) b Zu dieser Vorstellung sind auch im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau zu haben.
Im Selbstverlage der Expedition.
Gesang in 4 Abtheilungen, von G. Räder. Musik von me
aufgehoben 2) Andantie
aus: Karneval von Venedig, Burleske für Violine, ausgefühn n Herrn St. Léon. 3) Der Zögling der Liebe, phantastisch⸗anakm (Dlle. Cemnit Zatla, Herr St. Léon: Emino.) 4) Ouvertüre aus: 6) Duett aus o
Zampa. Mantius 1
Botticher. 7) Zum erstenmale: Der Maskenball, Divertissement 1 Akt, in Scene gesetzt von Dlle. Cerrito und Herrn St. A (Dlle. Cerrito und Herr St. Léon tanzen die Manola.)
Anig
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den erhöhten Om.
— — 68ste Abonnements⸗Vorstellung: E⸗ seldis, dramatisches Gedicht in 5 Abth., von Fr. Halm. (Dle. Wi⸗
Donnerstag, 23. April. Im Schauspielhause. 69ste Abonnt⸗ Zum erstenmale: Beshiags 85 5 Che⸗
Vorstellung.) 8
segreto. (c-
heimliche Ehe.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Cimam (Sgr. Tamburini, Kw 1— Den Grafen, als Gastrolle.)
Zu dieser Vorstellung sind die mit „Montag“ bezeichneten
Ein Platz in den Logen und im 5 4
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Es finden in dieser Saison nur noch vier italienische Der Vorstellungen, und zwar mit dem Sgr. Tamburini, statt. . Donnerstag, 23. April. Der artesische Brunnen, Zauberposse
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(Herr Räder, Königl. sächsischer Hof⸗Schauspieler: Balthasar Parterre⸗ und Gallerie-Lib⸗
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
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Mittwoch den 22 ste April.
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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
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die Geld⸗, Münz⸗ und Maaß⸗Verhältnisse im britischen Nord⸗Amerika.
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Paris, 15. April. (Ob. P. A. Z.) Die gegenwärtig in der Deputirten⸗Kammer schwebende Frage: in welchem Maß Frank⸗ nichs Seemacht zu verstärken sei, hat eine ungemeine Tragweite. Es handelt sich weniger um die zu bewilligenden Millionen, als um die Erörterung eines Falls, dessen Eintreten die Geschicke der Welt indern würde. Bei der ganzen Verhandlung wird Möglichkeit eines füher oder später nicht zu vermeidenden Krieges mit England vor⸗ usgesetzt, ja befürchtet. Der Gesetzvorschlag bezielt die Bewilligung ines außerordentlichen auf 7 Jahre vertheilten Kredits von nicht we⸗ niger als 93 Millionen Franken sür Marinezwecke. Wie wenig dieses Begehren die allgemeine Stimme für sich habe, erhellt schon aus dem Umstand, daß die Kommission der Kammer einen Abzug von 20 Millionen in Antrag gestellt hat. Der Plan der Re⸗ gerung, die französische Marine auf einen stärkeren Fuß zu bringen, junn nicht wohl zur Ausführung kommen, wenn die Kammer statt 93 zur 73 Millionen zur Erreichung des vorgesteckten Ziels bestimmt. Es werden jedoch überhaupt viele Einwendungen laut gegen die Zweck⸗ mäßigkeit eines so großen Aufwands bei der Unwahrscheinlichkeit, da⸗ mit erlangen zu können, wonach gestrebt werden soll. Die 93 Mill. sollen vuß Schiffsbauten und Anschaffungen von Vorräthen für die Hafen⸗Arsenale angelegt werden. Der geheime Gedanke, der dem Vorhaben zum Grunde liegt, ist, die Rivalität mit der englischen Seemacht möglich zu machen. Admiral Mackau sagt in einem Bericht an den König: „Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die Kammern die starke und dauernde Rekonstruirung unserer Marine wollen, habe ich mir vorgenommen, sie durch vollständige Mittheilungen vollkommen in den Stand zu setzen, die Elemente zu ermessen, welche dabei in Betracht kommen.“ Der Minister hat sich aber in der That nur darauf be⸗ schränkt, einige der vielen Fragen zu berühren, welche Frankreichs Zukunft als Seemacht angehen; mit einem Wort, er hat, wie die Organe der Opposition behaupten und das Mißtrauen wie die Spar⸗ samkeit der Kommission zu bestätigen scheint, einen diskreten Schleier eworfen über die großen Mängel des Departements, dem er vorsteht. gataler Irrthum, denn er zeugt von Langmuth oder Optimismus, die beide von den nachtheiligsten Folgen begleitet sein dürften. Admiral Nackau hat nicht den Muth, den 1820 der damalige Marine⸗Minister portal an den Tag legte, indem er zu dem Geständniß, die Marine habe seit 1815, ohne irgend einen Zweck zu erreichen (en pure perte), 270 Millionen gekostet, die Erklärung fügte: „Ich trage kein Be⸗ denken, eine große Wahrheit offen auszusprechen: unsere Seemacht ist in Gefahr. Die Fortschritte der Zerstörung (inneren Auflösung) sind so rasch, daß, wenn man bei demselben System verharrt, unsere Marine, nachdem sie noch weitere 500 Millionen aufgezehrt hat, 1830 aufhören würde, zu existiren. Ich glaube, hiermit genug gesagt zu haben, um die Kammer zu überzeugen, daß man entweder die Insti⸗ tution aufgeben muß, um den zwecklosen Aufwand zu sparen, oder w Ausgabe erhöhen, um die Institution nicht fallen zu lassen.“ Diese
erwägt, daß unter Napoleon (während des vergeblichen Kampfes mit England) das Mariue⸗Budget jährlich im Durchschnitt 125 Millionen erforderte, diese Ausgabe aber unter der Restauration plötztlich auf 45 Millionen reduzirt wurde. Von 1821 bis 1838 hat die Marine jährlich 65 bis 70 Millionen gekostet; 1840 stiegen die Ausgaben auf 98 Millionen; 1841 figurirte das Marine⸗Budget für 125 Millionen, und 1842 erreichte es das Maximum von 133 Millio⸗ nen. Wenn diese Summen im Allgemeinen beweisen, daß die Ma⸗ rine sich gegenwärtig in einem besseren Zustande befindet, als es 1820 der Fall war, so ist damit noch gar nicht gesagt, daß die auf Frank⸗ nichs Seemacht verwendeten ansehnlichen Kapitalien den reellen Natzen des Landes erzielt haben. Man klagt über eingewur⸗ zelte Unordnungen in diesem Zweig der öffentlichen Ver⸗ waltung und dürfte wohl erwarten, daß Mackau mit der Freimüthigkeit eines Seemanns die Bahn der Reformen in
seinem Ministerium beschreiten werde. So lange man im Ma⸗ rine⸗Departement das bestehende Uebel ableugnet, wird sich kein Heil⸗ mittel dafür finden lassen; so lange Dunkel in der Administration herrscht, bleibt Anarchie in dem weitverzweigten Seedienst nicht zu vermeiden. Der Minister fordert einen außerordentlichen Kredit von 93 Millionen; er giebt an, welcher Auswand während 7 Jahren nöthig sein wird für Schiffbau, Ausrüstungskosten und Material an Geschützen und Dampf⸗Maschinen; es beläuft sich derselbe auf 135 Millionen; davon geht ab, was schon in den gewöhnlichen Budgets jährlich für die genannten Zwecke ausgesetzt ist; diese Summen in Anschlag gebracht, bleiben die begehrten 93 Millionen aufzubringen. Werden diese bewilligt und verwendet, so zählt die französische Marine im Jahre 1854: 41 Lnienschiffe, 66 Fregatten, 60 Korvetten, 60 Briggs, 40 leichte Fahr⸗ euge, 20 Transportschiffe, 30 Kriegsdampfer von 400 bis 600 Pferdekraft, und 70 leichtere Dampfschiffe von 90 bis 300 Pferde⸗ fraft und 70 leichtere Dampffchiffe von 90 bis 300 Pferdekraft. Um diesen kompletten Stand zu erreichen, müssen in den sieben Jah⸗
ren neu gebaut werden: 9 Linienschiffe, 19 Fregatten, 37 Korvetten,
48 leichtere Kriegsschiffe, 32 Dampfschiffe. Die Bewilligung der 93 Millionen würde keine Schwierigkeit gehabt haben, hielte man sich nur überzeugt, daß Ordnung und Sparsamkeit in der Marine⸗ Lerwaltung herrschten. Es scheint, daß diese Ueberzeugung der Kommission, welche über den Gesetz⸗Vorschlag zu berichten hatte, nicht einwohnt, denn sie hat, wie gesagt, der Kammer vor⸗ geschlagen, statt 93 nur 73 Millionen zu bewilligen, das heißt für ein Uebel, das gründliche Heilung erheischt, ein Palliativ zu empfehlen. Seit der Juli⸗Revolution von 1830 wird gegenwärtig zum erstenmal der Legislatur angemuthet, sich über die beste Orga⸗ nisation der französischen Seemacht, über die Rekonstruirung der Ma⸗ rine, auszusprechen; unter so entscheidenden Umständen verwirft eine aus Experten zusammengesetzte Kommission Haupttheile des ministe⸗ rielen Plans; gewiß eine ernste Thatsache, die viel zu denken giebt. Frankreich wird sich entschließen müssen, noch eine unbestimmte Zeit auf die Entwickelung seiner See⸗Streitkräfte zu warten. Die Oppo⸗ sitions⸗Journale sind in der vorliegenden Frage mit den ministeriellen vrganen einverstanden: Die Sparsamkeit der Kommission wird fast urchgängig getadelt, weil man, dem Volks⸗Vorurtheile zu schmeicheln,
Die Geld⸗, Münz⸗ und Maaß⸗Verhältnisse im
des Geldwesens der Vereinigten Staaten, versprochen, demnächst die Rech⸗ nungs⸗ und Münz⸗Verfassung der britischen Besitzungen im Norden des
Erhebung der Provinzial⸗Taxrxen und im gesammten Handel und
britischen MNord⸗Amerika. In Nr. 9 dieser Blätter haben wir, bei Gelegenheit der Betrachtung
amerikanischen Kontinents in nähere Erörterung zu ziehen, und wollen nun dieser Verbindlichkeit nachkommen. In der ganzen Ausdehnung dieser gro⸗ ßen Provinzen, den vereinigten Kanadas (Unter⸗ und Ober⸗Kanada), Neu⸗ Braunschweig, Neu⸗Schottland, Neufundland, Labrador, dem Territorium der Hudson⸗Compagnie ꝛc., rechnet man vorzugsweise nach Pfunden (Pounds) zu 20 Schillingen (Shillings) à 12 Pfennige (Pencc). Die Währung aber ist eine zweifache, und zwar wird 1) bei allen Regie⸗ rungs⸗Behörden und bei der Erhebung der meisten Krongefälle die bekannte englische Sterling⸗Valuta in Anwendung gebracht, so daß man dabei mit dem Mutterlande vollkommen übereinstimmt; 2) aber bei
Verkehr eine Provinzial⸗Währung, das sogenannte Halifax⸗Courant (Halifaz curreney) befolgt. Diese letztere Valuta werden wir demnach vorzugsweise zu betrachten haben.
ie in allen englischen Kolonieen, hat sich auch hier die Goldwährung nie einbürgern können; wie in Westindien, wie in Australien, wie auf dem Kontinental⸗Gebiete der ostindischen Compagnie, den Inseln der ostindischen Archipelage, dem Caplande, den Jonischen Inseln, Malta und allen den sporadischen Besitzungen des mächtigen Handelsvolks, hat auch in seinen nordamerikanischen Provinzen eine eernnnte Kolonial⸗Valuta Platz gegriffen, eine Silberwährung, die, wie in den meisten übrigen Kolonieen, 889 die Geltung des spanischen Piasters gestützt ist, jener kosmopoli⸗ tischen Münze, welcher die exklusive Anmaßung des Chinesen eben so zu⸗ gänglich ist, als der indolente Verkehr des wilden Negers und Indianers und die raffinirte Industrie des gebildeten Europäers, einer Münze, deren universelle Geltung eine schneidende Ironie bildet zu der heutigen Bedeu⸗ tungslosigkeit und dem Mangel ihres insolventen Entstehungslandes. Dieser Peso oder Piaster oder, wie er hier allgemein heißt, Dollar, und gleich⸗ geltend mit ihm der heutige Piaster Mexiko's, Mittel⸗Amerika's, der süd⸗ amerikanischen Freistaaten (insgemein Peso patriotico genannt) und der unbedeutend geringere Dollar der Vereinigten Staaten, wurde von 1808 bis 1842 tarfsmäßsig zu 5 Schillingen oder 60 Pence (¾ Pfund) der Halifar⸗ Valuta angenommen, während er seit 1842 um einen Penny höher, näm⸗ lich zu 5 Schilling 1 Pfennig oder zu 61 Pence dieser Valuta, gesetzlich umläuft. Aus dieser Geltung nun läßt sich der Werth der hiesigen Kolo⸗ nial⸗Währung genau bestimmen, und es muß nach dem Erwähnten die etwas bessere frühere Valuta von der seit 1842 stattfindenden jetzigen unterschieden werden. Ehe wir aber auf eine speziellere Untersuchung beider eingehen, muß noch erwähnt werden, daß, da die verschiedenen Dollars zu⸗ gleich das wirkliche Hauptzahlmittel bilden, die Regierung, die, wie erwähnt, in ihren offiziellen Akten nach dem hier fast blos ideellen Sterling⸗ gelde rechnet, natürlich eine feste Vergleichung zwischen dem Pfund Sterling und dem Dollar beobachten muß, wobei der innere Metallwerth die Basis bildet, während aber bei der Verschiedenheit der Grundmetalle beider Va⸗ luten (Gold beim Sterlinggelde, Silber beim Dollar) der zeitgemäße Han⸗ delspreis, also eine gewisse Willkür, maßgebend ist. Die englische Regie⸗ rung hatte früher den Dollar in den Kolonieen auf 4 ½ Schillinge oder 4 Schillinge 6 Pfennige Sterling valvirt, und zu diesem Werthe wurde er auch in den nordamerikanischen Provinzen von den Behörden lange an⸗ genommen; eine spätere Ordonnanz des Geheimen⸗Raths vom 23. März 1825 setzte den Dollar auf 4 5½ Schillinge oder 4 Schillinge 4 Pfennige Sterling herab; durch den Geheimen⸗Naths⸗Befehl vom 14. September 1838 aber wurde auch diese Schätzung für alle britischen Kolonieen auf 4 ½⅞ Schillinge oder 4 Schillinge 2 Pfennige Sterling erniedrigt, und nach diesem Maaßstabe wird er seildem von den amerikanischen Provinzial⸗Re⸗
gierungen stets berechnet. — Bei der Bedeutung des Piasters oder Dollars als eigentliche Münze erschien es den Kaufleuten vielfältig bequemer, sich der Reduction auf Halifax-Courant ganz zu überheben und direkt den Dollar zur Einheit ihrer Rechnungen zu wählen, und es führen daher seit längerer Zeit viele Handelshäuser ganz wie in den Vereinigten Staaten Buch und Rechnung nach Dollars zu 100 Cents. ““
I. JIJetzige Währung.
Die jetzige gesetzliche Valuta oder das heutige Halifar⸗ Courant wurde durch eine besondere Geldakte vom Jahre 1842 (Cur- rency act, Ath. and 5th. Victoria, chapter XCIII.) autorisirt. Da das britische Nord⸗Amerika keine eigenen selbstständigen Münzen als Landesgeld besitzt, so ist der Haupt⸗Inhalt des neuen Münz⸗Regulativs auf die Würdigung derjenigen Gold⸗ und Silbersorten gerichtet, mit denen die Provinzen sich behelfen müssen, und dieses sind zum Theil die Münzen des Mutterlandes, ganz vorzüglich aber die der obenerwähnten Staaten, welche Piaster prägen, so wie endlich die von Portugal und Frankreich. Aus dem Regulativ selbst ergeben sich folgende Resultate für diese als ge⸗ setzliches Zahlmittel (Legal tenders) geltenden Sorten: vag
A. Goldmünzen. 6 8 a. Annahme des vollwichtigen Stücks.
1) Britischer Sovereign (zu 1 Pfund oder 20 Schill. Sterling) = 1 Pfund 4 Schill. 4 Pf. oder = 24 Schillinge Halifar⸗Courant. Hieraus ergiebt sich ein Verhältniß der Sterling⸗Valuta zum Halifar⸗Cou⸗ rant wie 60 zu 73. Im Kleinverkehr wird der Sovereign etwas höher, und zwar zu 1 Pfd. 4 Schill. 6 Pf. = 24 ½ Schill. Halifax⸗Courant, an⸗ genommen, wobei also das Sterlinggeld zum Halifax⸗Courant sich wie 40 zu 49 verhält. Aus beiden Annahmen ergiebt sich ein Durchschnitts⸗Ver⸗ bältniß zwischen Sterlinggeld und Halifax⸗Courant wie sehr nahebei 50 zu 61, welches vollkommen harmonirt mit demjenigen Verhältnisse beider Wäh⸗ rungen, welches aus den bezüglichen gegenwärtigen Valvationen des Dol⸗ lars resultirt, der im Sterlinggelde zu 50 Pence, in Halifax⸗Courant aber zu 61 Pence tarifirt ist.
2) Eagle (Gold⸗Adler) der Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika, vor dem Juli 1834 ausgeprägt, bei 270 Troy⸗Grän Gewicht, 2 Pfund 10 Schill. (= 2 ½ Pfund) oder = 50 Schillinge Halifar⸗ Courant. Halbe und Viertel⸗Eagles nach Verhältniß. Den nämlichen Werth bat diese Münzsorte auch im Kleinverkehr. (Wenn die Stücke nicht ganz vollwichtig sind, jedoch nicht mehr als 2 Troy⸗Grän am vollen Ge⸗ wicht fehlen, so soll für jedes fehlende Viertel⸗Grän ¼ Penny Conrant ge⸗ kürzt werden.) 8
b. Annahme nach dem Gewicht.
Bei Zahlungen, welche den Belauf von 50 Pfund Halifar⸗Courant überschreiten, können Empfänger und Geber darauf bestehen, die obigen und andere für diesen Zweck zugelassene Geldsorten nach dem Gewicht zu berechnen, wobei dann folgende Tarifpreise in Kraft treten:
Die Troy⸗Unze
8— F* Eö “
1) Britische Goldmünzen.. 94 Schill. 10 Pf. Halifax⸗Courant. 2) Goldmünzen der Vereinig⸗ ten Staaten........ 93 3) Französische Goldmünzen (zu 20 und 40 Franken) 93 4) Alte spanische Dublonen, Dublonen von Mexiko und C(Chile, Goldmünzen von La Plata und Columbia 5) Portugiesische und brasi⸗ lianische Goldmünzen
9¹
den täuschenden Traum von einer Gleichstellung der französischen mit der englischen Marine auf alle Weise zu nähren sucht.
84
¹
-
Diese Tarifpreise verstehen sich für die angeführten Münzen nur inso⸗
Feingehalt durch Proben dargethan ist. Das Nämliche gilt auch von den Silbermünzen.
b B. Silbermünzen.
1) Spanischer Silber⸗Piaster oder ] Dollar, sofern das 1 Pf. oder = 2) Piaster von Mexilko, Mittel⸗(Gewicht 412) 61 Pfeunige Amerika und den südamerika⸗ Troy. Grän) Halifar⸗ nischen Republiken, beträgt, Courant d. 3) Dollard. Vereinigten Staaten, Stück. Halbe Dollars und kleinere Theilstücke nach Verhältniß, 4) Französisches Fünffrankenstück = 4 Schillinge 8 Pf. Ha⸗ lifar⸗Courant, 5) Britische Krone (Crown, zu 5 Schill. Sterling) = 6 Schillinge 1 Pf. Halifaxr⸗Courant. Halbe Kronen nach Verhältniß. Von ddiesen und den übrigen in England gesetzmäßig umlaufenden Silber⸗ mmünzen braucht man nur bis zum Betrage von 2 ¾ Pfund Courant iin einer Zahlung anzunehmen. Die Praxis beschränkt sich nicht auf die vorstehenden, im Regulativ namhaft gemachten Silbersorten, und man nimmt außer denselben auch die folgenden zu nachstehenden Preisen in Zahlung an: 1) Französischer Neuthaler (French crown, zu 6 französ. Livres) = 5 Schill. 6 Pf. Halifax⸗Courant. 2) Französischer halber Neuthaler =2 Schill. 6. Pf. Halifaxr- Courant, . 3) Spanische Provinzial⸗Peseta oder Pistareen = 10 Pf. Halifax⸗Courant, . 4) Britischer Schilling, Trente sous genannt, = 1 Schill. 3 Pf. Halifax⸗Courant, G 5) Britischer Sixpence (halber Schilling), Quinze sous genannt, = 7 ½ Pf. Halifax⸗Courant. 8 Es sind diese Schätzungen zwar ganz die nämlichen, welche man den vorstehenden Münzen bisher in der früheren Halifarx⸗Valuta (worüber nachher das Nähere) gab, allein neuere Berichte wiederholen sie. Man darf indeß wohl mit Gewißheit annehmen, daß die bemerkten Preise nur im gewöhnlichen kleinen Verkehr gewohnheitsmäßig foribestehen. Im Kleinhandel rechnet man ferner den englischen Schilling Sterling und den Viertel⸗Dollar völlig gleich. 8 Der Schilling Halifax⸗Courant wird auch in 24 Kupfermünzen, sogenannte Coppers, eingetheilt, so daß der Penny Courant = 2 Coppers ist. Als solche Coppers dienen die englischen National⸗, die britischen Ko⸗ lonial⸗ und die amerikanischen Kupfermünzen der verschiedensten Bezeich⸗ nung, ohne besondere Rücksicht auf ihren Metallwerth.
Zahlwerth der jetzigen Währung in den deutschen Haupt⸗ Muünzfüßen.
Der Rechnungsfuß des Landes läßt sich in den deutschen Silber⸗Va⸗ luten durch die Vergleichung mit dem Dollar leicht ausdrücken; es muß jedoch dabei, weil die gleichgerechneten Piaster oder Dollars aller amerika⸗ nischen Staaten unter sich einigermaßen abweichend sind, ein brauchbares Durchschnitts⸗Verhältniß derselben zum Grunde gelegt werden, und dieses ist, daß man erfahrungsmäßig 9 ½ Dollars auf die preußische oder Zoll⸗ Vereins⸗Mark fein Silber rechnen kann. Nach der oben angezeigten Gei- tung des Dollars im britischen Nord⸗Amerika würden mithin 218 = 2,490obg oder beinahe 2 ½ Pfund Halifax⸗Courant eine Vereins⸗Mark fein Silber be-⸗ tragen, und mithin zeigt sich der Werth eines Pfundes Halifar⸗Cou- rant = 5 Rthlr. 18 Sgr. 7 ½ Pf. (oder 5,6206 Rthlr.) preußisch Cou⸗-⸗ rant = 9 Gulden 50 Kreuzer (oder 9,8361 Gulden) des 24 ½⸗Guldenfußes voder süddeutsche Währung = 8 Gulden 1 ¾ Kreuzer (oder 8,0290u9 Gulden) des 20⸗Guldenfußes oder Conventions⸗Courant. .
II.
Frühere Währung.
Wie erwähnt, wurde die gegenwärtige Valuta erst vor wenigen Jah⸗ ren (1842) eingeführt; da aber alle aus der vorigen Periode sich herschrei-⸗ benden Verbindlichkeiten in der alten Währung sich verstehen, so ist es von Interesse, diese ohnehin so lange gültig gewesene frühere Währung kurz ins Auge zu fassen. Dieselbe ruht auf der oben schon gedachten etwas gerin⸗ geren Schätzung des Dollars zu 5 Schillingen oder 60 Pence Halifar⸗ Courant, welches letztere demnach bis 1842 eine eiwas bessere Va⸗ luta vorstellte, als es gegenwärtig der Fall ist. Wir wollen uns hier darauf beschränken, aus dem eben angegebenen Verhält⸗ nisse den Zahlwerth des alten Halifax⸗Courants zu ermitteln. Nach dem vorhin angenommenen Durchschnitts⸗Verhältnisse des Dollars zur deutschen Vereins⸗Mark würden, da er zu 5 Schillingen altes Halifax⸗ Courant gerechnet wurde, 22⁄ = 2,45 Pfund altes Halifaxr⸗-Courant eine solche Mark feines Silber betragen und demnach der Werth eines Pfundes altes Halifax⸗Courant = 5 ¾˖ Rthlr., d. i. 5 Rthlr. 21 Sgr 5 Pf. (oder 5,7142 Rthlr.) preußisch Courant = genau 10 Gulden des 24 ⸗Guldenfußes oder süddeutsche Währung = 8 Gulden 10 Kreuzer (oder 8,1633 Gulden) des 20⸗Guldenfußes oder Con- ventions⸗Courant sein.
Dieses frühere Halifaxr⸗Courant war zwar in der Würdigung des Dollars fast überall (mit Ausnahme der Prinz⸗Edwards⸗Insel, worüber so⸗ gleich das Nähere) das nämliche, der Tarif⸗Preis der übrigen Münzen aber, besonders der Goldmünzen, und selbst des englischen Sovereign, in den einzelnen Provinzen sehr verschieden und zwar in fast allen anderen höher als in Unter⸗Kanada. Der Sovereign war in Unter⸗Kanada auf 22 ½ Schillinge Courant, in Ober Kanada dagegen auf 24 ⅞ Schillinge (seine jetzige Geltung), in Neu⸗Schottland auf 25 Schillinge, in Neu⸗Braun⸗ schweig auf 22 ¼ Schillinge, auf der Prinz⸗Edwards⸗Insel dagegen wie in
=5 Schillinge
——2
Unter⸗Kanada auf 22 ¾ Schillinge Halifax⸗Courant gesetzt, Unterschiede, welche ½ bis 12 ½ Prozent betragen. Diese so wesentliche Abweichung könnte man benutzen, um in Rücksicht auf die Schätzung der betreffenden fremden Münzen mehrfache und abweichende Rechnungsfüße für die ein-⸗ zelnen Provinzen zu begründen, doch erlaubt uns der Zweck dieser Blätter nicht, näher hierauf einzugehen. — Auf der Prinz⸗Edwards⸗Insel war überdies noch ein besonderes Insel⸗Courant (Island currency) üblich, welches um ein Viertel geringer war, als das alte Halifar⸗Courant, indem man den Dollar auf 6 ¼ Schillinge Insel⸗Courant würdigte, so daß also 125 viüne Insel⸗Courant = 100 Pfund altes Halifaxr⸗Courant oder 5 Pfund Insel⸗Courant = 4 Pfund altes Halifax⸗Courant. Der englische Sovereign galt in diesem Insel⸗Courant 30 Schillinge oder 1 ½ Pfund.
Das Verhältniß des alten Halifax⸗Courant zum jetzigen ergiebt sich aus der Schätzung des Dollars einfach dahin, daß 60 Pfund altes Halifar- Courant = 61 Pfund neues Halifax⸗Courant sind.
Alte kanadische Courant⸗Währung.
Während der ehemaligen französischen Herrschaft rechnete man in Kanada nach Livres zu 20 Sous à 12 Deniers Courant. Dieser Livre war indeß geringer als der alte französische Livre tournois (von dem 81 ä=ä= 80 jetzige Francs); denn man rechnete 6 Livres kanadisches Cou-⸗ rant = 5 Schillinge altes Halifar⸗Courant, so daß nach unserer vorigen Annahme 58 ½ Livres kanadisches Courant eine deutsche Vereins⸗Mark be- tragen, und demnach der Werth cines Livre Courant 7 Sgr. 1 Pf. preußisch Courant = 25 Kreuzer des 24 ½-Guldenfußes oder süddeutsche Währung = 20 ¾ Kreuzer des 20⸗Guldensußes oder Conventions⸗Courant = 89 1¶ französische Centimes (oder 0,893 Francs) ist. Wie stets eingebürgerte Münz⸗ und Maaß⸗Verhältnisse sich schwer verdrängen lassen und selbst nach Annahme eines neuen Systems noch lange neben diesem fortbestehen, so hat auch die Bedeutung des Livre Courant bis in die neueste Zeit hineingereicht, und um so eher durfte es uns vergönnt sein, seiner flüchtig zu erwähnen.
Aeltere Provinzial⸗Kupfer⸗Münzen.
fern, als dieselben vor dem 1. September 1841 ausgemünzt sind, indem nämlich nur so weit die maaßgebend gewesenen Proben reichen; in⸗
dessen kann der General⸗Gouverneur auch die späteren Prägungen jener Staaten unter die normalmäßig valvirten aufnehmen, sobald deren gleicher
V Wenn oben gesagt wurde, daß das britische Nord⸗Amerika keine eigenthümlichen Münzen besitze, so schließt diese Abwesenheit eines allgemeinen Landesgeldes nicht die Prägung einzelner Provin⸗ zial⸗-Münzen aus, welche, wenn auch nur hier und da, und namentlich
“