vertauschen; die nothwendige und unerläßliche Voraussetzung hierbei ist also, h. entweder in ihren eige⸗
daß sie das, was sie hinleiht, wirklich besitzt, d.
nen Gewölben liegen oder doch sonst irgendwo verfügbar stehen hat. wohl ein Schuldschein, bekennt sich durch denselben schuldig, dem Inhaber den verzeichneten Betrag
auszuzahlen, aber die Passivität, die hierin auf Seiten der Bank erscheint,
bezieht sich lediglich auf ihr Verhältniß zu dem einzelnen Gläubiger, dem Inhaber des Zettels, nicht jedoch bezieht sie sich auf ein Der Staat vermehrt seine im Gesetz von gemeinten Schulddokumente nicht, wenn z. B. irgend eine Behörde einem Lieferanten auf später bei ihr sicher eingehende Gelder eine Anweisung aus⸗ ist; eben so wenig ver⸗ Denn die Bankzet⸗
Bankzettel ist der Form nach freilich
mögens⸗Bilanz der Bank.
stellt, wiewohl diese Anweisung ein Schuldbekenntniß
mehrt er sie durch soliderweise ausgegebene Bankzettel. tel drücken nicht, daß ich so sage, das aus, was man im engeren und eigentlichen sondern nur relative Passiva, der Aufnahme von fremden
men wird — Werth⸗Gegenstände, setzen;
Unterpfänder, ist also durch sie durch Ausstellung der Anweisungen übernimmt, in welchem sie dieselben eingeht, schon gedeckt, d.
den, und ihre Anweisungen sind nicht Schuld⸗Dokumente in diesem Sinne. Hiergegen wird nun eingewendet, daß eine Entwerthung der Unterpfän⸗
der die Verpflichtungen der Bank in wirkliche Schulden verwandeln lönnte. Gut, was hat aber diese Möglichkeit mit dem Gesetze von 1820 zu schaf⸗ irgend einem unglück⸗ der Staat in Schul⸗ den gestürzt würde, so ist doch deswegen die Zettel⸗Erschaffung selbst noch kein solches Schuldenmachen, wie es die Ordre von 1820 verwehrt. Das Staats⸗ schuldengesetz von 1820 verwehrt dem Staat, Anleihen zu machen oder etwa welche ihrer Natur nach
fen? Angenommen, die Zettel⸗Erschaffung könnte in lichen Falle dazu führen, daß die Bank und dadurch
auch überhaupt Verbindlichkeiten zu übernehmen,
nicht anders als durch Anleihe bestritten werden könnten; keinesweges aus denen ein Mißgeschick durch zufälligen Wegfall der zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen vorausbestimmten Deckungsmittel Verlegenheiten erzeugen könnte; denn sonst würde die Regierung z. B. gar keinen Kontrakt, in Folge dessen sie später Aus⸗ weil ein Theil der zur Deckung be⸗ stimmten Staats⸗Einnahmen durch irgend ein Unglück verloren gehen kann. Ei, wird man sagen, so könnte ja die Regierung in der Form von Anwei⸗ als es ihr beliebt, immer unter dem Vor⸗
wande, daß sie die Verpflichtungen, welche sie dadurch eingeht, schon gehö⸗
riger Zeit zu decken wissen würde, und das Gesetz von 1820 wäre somit für nichts. Ganz recht, das Gesetz von 1820 hindert dies nicht; das Gesetz von 1820 kann nicht dafür, daß man ihm Wirkungen beimißt, welche es nicht haben kann, das Gesetz von 1820 verwehrt nur der Staatsschulden⸗Verwal⸗
tung, Staatsschuld⸗Dokumente über den festgestellten Etat hinans auszustel⸗
len, und verheißt zugleich, daß zum Behuf einer künfti von Reichsständen durch Beirath und Mitgarantie in An⸗ nur hierfür ist das Gesetz von 1820, für Die Bürgschaft aber, daß die Regierung die Macht des Staats aus vorhandenen Staatomit⸗ teln bewirkt werden soll, nicht mißbrauchen und das Land auf diese Weise indirekt in Schulden verwickeln werde, muß nothwendig in etwas Anderem gesucht Uebrigens kann das Schuldenmachen mittelst solcher Anweisungen, die au porteur zahlbar sind, nicht weiter ge⸗ hen, als das Vertrauen des Publikums reicht, und ferner ist der Möglich⸗ keit des Misbrauchs durch die Ordres vom 11. April selbst in hohem Grade Es ist vollkommen unwahrscheinlich, daß die Königliche preu⸗ ßische Bank durch Ausgabe von 6 ½ Millionen Rthlrn. nur durch Sicherheit gedeckter Zettel je in den Fall kommen könnte, ihrer Pflicht der Baarein⸗
kann es ihm alle solche Handlungen verwehren,
gaben zu machen hat, schließen dürfen,
sungen sich so viel Geld machen,
die Mitwirkung spruch genommen werden söll; nichts Anderes zur Ausstellung von Promessen, deren Einlösung
werden als in dem Gesetze von 1820.
vorgebeugt.
lösung nicht zu g
auf einmal zur eine Anstalt, Betriebs⸗Fonds, es
Minus in der Ver⸗
absolute Passiva der Bank, Sinne „Schulden“ nennt, die durch Aktiva aufgewogen sind. Geldern, beim Schuldenmachen ist man geno⸗ thigt — falls nicht Personal⸗Kredit als zureichende Bürgschaft angenom⸗ die man besitzt, als Unterpfand einzu⸗ bei den Bank⸗Operationen ist das Verhältniß umgekehrt: für die Gelder (oder Geld⸗Anweisungen), welche die Bank hingiebt, die Operation selbst für die Verpflichtungen, die im nämlichen Angenblick, thats h. sie macht keine Schul⸗ Zwar finde ich in einem Blatte die von 1766 der Königlichen Bank zustehende Besugniß der Zettel⸗Ausgabe als durch das Gesetz von 1820 ihr wieder genommen und eben so in einer anderen
gen Staats Anleihe
g ni enügen; denn sollten auch Beträge von Zetteln, die im Verhältniß zu den gedachten 6 Millionen sehr bedentend zu nennen wären, Einlösung gebracht werden, so ist doch anzunehmen, daß welche, abgesehen von der jetzt beliebten Verstärkung ihres schon zu einem jährlichen Geldumsatze von gegen 300
682
Der denn die Bank
keine eigentlichen Schulden für den
leisten kann. anderweitig so sehr in könnte, ohne zu einer Zeit sein, zu beschließen, 1820
Die ganze hier gegebene zeigen,
nicht also brachten Bedürfnisses gerichteten „beklommene Gefühl seiner Brust’“ Bei
wo möglich selbst herbeizuführen. nicht nöthig gewesen sein, men, ob die betreffende Oidre
empfaͤngt sie gen die Ordre vom 17. Januar
Stiftungs⸗Reglement
angesehen werden müsse“, Berufung auf das
Die Königliche
aufgehoben, sondern Grunde, weil es mit den unverträglich wäre. sein, so ist doch dieser nun,
aber
Berlin, 6. Juni.
ter der letzten Notirung.
gen vorhanden ist.
mer noch beschränkt, obwohl
zu thun gab.
Gld. Rheinische 92 ½ Brf. Niederschl.⸗Märk. 95 ¾⅞ % bez.
bis 80 ½ % einige Posten gekauft.
scheine 87 ½ % Brf. Ausl.
onds engl.⸗russ. a 111 ½ % begehrt.
Millionen gebracht hat, durch die Erfüllung der Einlösungspflicht bei guter
Verwaltung nicht sehr in Verlegenheit gesetzt werden kann *);
*) Ich lese in einer Zeitung über die Bestimmung, daß Deckungsmittel der Zettelbank in baarem Gelde bestehen soll: „Eine solche Bestimmung ist nur da von Werth, wo eigenes Vermögen die Unterlage der Noten bildet, denn sie bedeutet, daß ein Drittel jenes Betrages von
Bekanntmachungen.
Oeffentliche Vorladung der Lehnberechtig ten und Real⸗Prätendenten von dem Gutk [271] Vogelsang A.
Die Wittwe des verstorbenen Gutsbesitzers David Friedrich Gottlieb Radtke, Friederike, geborene Broese, hat Behufs Auseinandersetzung mit ihrer Tochter Frie⸗ derike Radtke, so wie der ehemalige Gutsbesitzer Reh⸗ bein zu Vogelsang, wegen einer rechtskräftigen Forde⸗ rung auf Subhastation des der Wittwe Radtke und der Friederike Radtke gehörigen, im Regenwaldschen Kreise belegenen Alt v. Borcken Lehngutes Vogelsang A. an⸗ getragen.
Demzufolge werden alle Agnaten, sowohl des Ge⸗ schlechts der v. Borcke, als der anderen etwa an die⸗ sem Gute zu Lehn berechtigten Familien, namentlich folgende Mitglieder der v. Borckeschen Familie, deren Leben und Aufenthalt nicht bekannt ist:
a) der General⸗Major v. Borcke, Sohn des Ernst
Curth Gottlieb v. Borcke, Majors im Regimente v. Malschitzty zu Brieg (1807),
b) der Ferdinand Wilhelm v. Borcke, im Jahre 1807 Hauptmann im Regimente Fürst Hohenlohe zu Breslau,
c) der Oekonom Carl Theodor v. Borcke,
d) die Brüder des Landrichters v. Borcke zu Alberti⸗ nenhoff
und deren etwanige lehnsfähige Descendenten zur Aus⸗
übung ihrer Lehnsrechte an dem Gute Vogelsang A.,
namentlich des Vorkaufs⸗ oder Näherrechts, des Revo⸗
cationsrechts, des Beneficium taxae und des Relui⸗ tionsrechts, hierdurch aufgefordert, in dem
am 8. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, vor
dem Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius v. Loeper
auf dem hiesigen Ober⸗Landesgerichte
anstehenden Termine entweder in Person oder durch dazu
mit Vollmacht und Insormation versehene Sachwalter,
wozu die Herren Justiz⸗Kommissarien Krause, Herrmann,
Triest und Lenke hierdurch in Vorschlag gebracht wer⸗
den, zu erscheinen, widrigenfalls sie des Anspruchs auf
Ausübung ihrer Lehnrechte verlustig erklärt und ihnen
deshalb ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden.
Zugleich werden zu diesem Termine auch die unbe⸗ kannten Realprätendenten hierdurch unter der Warnung vorgeladen, daß sie Alles gegen sich gelten lassen müssen, was von den betannten Realprätendenten mit den übri⸗ gen Betheiligten verhandelt werden wird.
Stettin, den 12. März 1846.
. Königliches Ober⸗Landesgerich
Erster Senat. o. Moeller.
sollte dies 1 zu sichern.“
ein Drittel der zu bicten,
[464 b] Niederschlesische Zweigbahn.
Der zur Herstellung und In⸗ betriebsetzung der Niederschlesischen „ Zweigbahn noch fehlende Bedarf von 500, 000 Thlr. soll zufolge des Be⸗
ssccusses der Direction und des Aus⸗ . — SEschusses vom 23. März d. J. durch
Emittirung von Prioritäts⸗ Obligationen
beschafft werden, welche mit 4 ½ Prozent jährlich verzinst und innerhalb der ersten fünf Be⸗ triebsjahre nicht amortisirt werden sollen, indem den Inhabern bis zum Ablause des fünften Be⸗ triebsjahres das Recht zusteht, die Umwandlung in Stamm⸗Actien zu verlangen.
Die Genchmigung Sr. Majestät des Königs zu dem desfallsigen Plane ist bereits nachgesucht worden.
Bei der Betheiligung an diesem Prioritäts⸗Kapitale sollen in Gemäßheit des §. 5. des Gesellschafts⸗Sta⸗ tuts die gegenwärtigen Actionaire in so weit den Vor⸗ zug haben, daß sie auf je 3 Actien eine Prioritäts⸗ Obligation über 100 Thlr. erhalten können.
In der Voraussetzung der Allerhöchsten Genehmigung des vorerwähnten Planes fordern wir daher die Herren Actionaire hierdurch auf, spätestens bis zum 20. Juni d. J. unter Einreichung ihrer Quittungsbogen und An⸗ zahlung von 20 Prozent des darauf fallenden Antheils
—
an Prioritäts Obligationen entweder bei den Herren Gebrüdern Veit & Co. in Berlin,
1
Neue Promenade Nr. 10, oder bei unserer Hauptkasse hier diesen Anspruch anzumelden. Später kann von diesem Rechte nicht mehr Gebrauch gemacht werden, in⸗ dem über den bis dahin nicht in Anspruch genommenen Betrag bereits anderweitig verfügt worden ist.
Die eingereichten Quittungsbogen, welche von einem mit der Erklärung der Betheiligung versehenen Num⸗ mern⸗Verzeichnisse begleitet sein müssen, werden zum Zeichnen der erfolgten Anmeldung abgestempelt und mit einer auf den Namen der Einzahlenden lautenden Quittung über die geleistete Einzahlung sofort zurück⸗ gegeben werden.
Glogau, 30. Mai 1846.
Die Direction der Niederschlesischen Zweigbahn⸗
Ss 8 Gesellschaft.
unn
aber dennoch für irgend eine Summe der Fall sein und alsdann der Staat in Anspruch genommen werden müssen, Staat, so lange wendig nur geringe Hülfe aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Wären nun aber die Anspruch genommen, Anleihe zu greifen, was in dieser Hinsicht in Bezug auf die Ordre vom 17. Januar 1820 zu thun sei?
Auseinandersetzung hat nur den Zweck, zu was es mit der Weisheit und auf sich hat, welcher, anstatt den Erfolg und die Wirkung einer gutgemein⸗ ten und allein auf die Befriedigung eines stürmisch Maßregel abzuwarten, in die Zeitungen setzt, um das „öffent⸗ hm widerwärtige Maßregel aufzubieten und das ungünstige Ergebniß, welches er anscheinend prophezeit, dadurch Außerdem würde die ganze Ausfüͤhrung denn es kann gar nicht einmal in Frage kom⸗ vom 11. April d. J. einen Widerspruch ge⸗ 1820 in sich schließe, weil die erstgenannte
liche Rechtsbewußtsein“ gegen eine i
Ordre der Königlichen Bank durchaus nichts 2 die letztgenannte thatsächlich genommen gewesen ware.
Stistungs⸗Reglement betreffe, von 1820 hindernd dazwischen getreten. Bank hat ihr Recht der Zettel⸗Ausgabe nach dem Erlasse der Verordnung von 1820 thatsächlich fortwährend und unbestritten ausge⸗ übt, und erst durch eine Ordre vom 5. Dezember 1836 ist dasselbe — nicht suspendirt worden, Bestimmungen der Ordre vom 17. Januar 1820 ber die Sache noch irgend da eben in der Ordre vom 11. April d. J. etzggebers vorliegt, vollends beseitigt.
Und lönnte ü
eine authentische Erklärung des Ges
Handels- und Börsen-Nachrichten.
Durch die anhaltende Geschästsstille, mehr aber noch durch den seit cinigen Tagen fühlbar gewordenen Geldmangel, haben er nachgegeben und schließen heute un⸗ Die fortwährend slauen Berichte von Wien über den Eisenbahn⸗Actien⸗Verkehr beförderten die Reaction, und wenn auch die Besitzer nicht mit ihren Stücken an den Markt kommen, so reichen die kleinsten Verkauf⸗Ordres doch hin, die Course in letzter Zeit mehr à la hausse spekulirt hat und kein Die Umsätze waren in dieser Woche nur in österreichi⸗
die Course unserer Eisenbahnen weit
schen Bahnen mitunter sehr bedeutend, dahingegen in unseren die weichende Unsere Schluß⸗Course bleiben für Berlin⸗Anh. Litt. A. 115 i Brf., Liu. B. 105 ½ bez. u. Brf. Düsseldorf⸗Elberfelder 100 % bez. u. Gld. Berlin⸗Magdeb. 100 ℳ verkft. schles. Litt. A. u. B. nichts gemacht, Kosel⸗Oderberg (Wilhelms⸗Bahn) 89 ½ Brf., Rotterdamer 105 ⅞˖ % offerirt, Kiel⸗Altona 109 ¼ % bez., Kaiser Ferd.⸗Nordbahn 192 % zu machen, Wien⸗Gloggnitz 141 Brf., 140 Gld., Mailänder 120 ¼ Gld., Pesther 100 a 97 3½ bez. u. Gld., Kassel⸗Lippstadt 93 ¾ ℳ bez., Magdeb.⸗Wittenberg 96 % bez., Bergisch⸗Märk. 93 % Brf., Halle⸗Thüringer 96 ½ ℳ bez. übrigen Quittungsbogen ist wenig gemacht, nur von Sagan⸗Glogau a 80
a 99 ͤℳ bez.
Preuß. Effekten ebenfalls flau; Staatssch. 96 ½ bez. u. Brf.; Prämien⸗
das sogenannte Stammkapital, dient immer nur dazu, Bank für den Fall einer endlichen Liquidirung des Geschäfts eine Gewähr Betriebsfonds zu bilden. Die bekann⸗ ten Banken haben daher ihr ganzes Stammtapital immer entweder dem Staate dargeliehen oder sonst zinstragend angelegt.
nicht aber einen Theil des
Allge meiner Auz eig er.
so enistehen dadurch noch immer geblieben.
er die geforderte, noth⸗
Staatsmittel wirklich zu gleicher Zeit daß der Staat nicht aushelfen würde nicht dann noch immer
Berechtigung jenes „Patriotismus“
genug zur Sprache ge⸗
das vorgebliche 3 % 40. 38.
1889. 87.
8 1 1 Passive 5 ½. 7.
gegeben hat, was ihr durch
8 8 29½% 2 Behauptung, daß „die durch das 29 ¾. ¼.
Neapl. —. 5 %
Zeitung: was die so sei eben das Gesetz Dies ist aber gänzlich unrichtig.
Actien 1577.
In Wechseln ging Mehreres Frankfurt a. M. gut zu lassen und London desucht; die rungen haben sich gegen vorige
* * Frankfurt a. M., 4. Juni. Von der Börse ist f Augenblick wenig zu sagen, das Geschäft war zwar in den letzteren Tagen; belebter, auch blieben die Course etwas fester, allein besondere Kaufun nicht zu verspüren, und wir glauben auch nicht, daß sich dieses in der sten Zeit ändern werde. .
Amsterdam, 3. Juni. Pass. —. 4 % Russ. Hope 88 8⅞. Antwerpen, Frankfurt a. M., 4. Juni. Bayr. Peln. 30e Fl. 95 ⅓ G. Hambu rg, 5. Juni. Bank-Actien 1590 Br. London, Ausg. Sch. 15 ½. Neue Port. 55. 53. Peru 40. 39. Paris, 2.
Wien, 3. Juni. Anl. de 1834 155. Mail. 117 ½. Livorn. 107 ½.
Metecorologische Beobachtungen.
um, insbesondere ist Wien mehr bal
Post wenig geändert. Abon neme ut beträgt
2 kthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. ½ Jahr 3 Rthlr. - 1 Jahr. n Theilen der Monarchie ohne preiserhöhung. kppertions- Gebühr für den einer Zeile des Allg.
Auswärtige Börsen. Anzeigers 2 Sgr. f
Niederl. wirkl. Sch. 60 36. 5 % Spaa A
Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Pr. Sch. —. nan
Alle Post-Anslalten des In- und
Auslandes nehmen Hestellung
auf dieses Hlatt an, für Herlin
die Expedition der Aug. Preuß. Zeitung:
Friedrichsstraße Nr. 72
Zinsl. —. Neue Anl. 19 ⅞.
5 % Met. 112. 111 ⅞. Bank-Aetien Bank-Actien 693 G. Hope 88 i Br. Stiegl. 87 ½ Br. d. 500 Fl. 80 ¾ G.
2. Juni.
Bugl. Russ. 107 ½ 2 Cons. 3 % 96 ½. Belg. 96 ½. 96 ½. Neue Aqul. Bras. 84. 82. Chili 97. 9.
2. Juni.
Rugl. Russ. 110 ¼. 109 ½.
1
and, Schreiben aus Mühlhausen und Naumburg. (Anw „ Sr. Majestät des Königs.)
tsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Landtags⸗Ver⸗ dlungen. — Großherzogthum Baden. Landtags⸗Verhandlun⸗ 2 — Kurfürstenthum Hessen. Große Parade. — Freie Stadt emen. Bürger⸗Konvent. — Schreiben aus Weimar. (Die in eimar anwesenden Allerhöchsten Herrschaften.)
land und Polen. Si. Petersburg. Paßvorschrift in Bezug
en⸗ Juni. 5 % Rente fin cour. 119 70. 3 % do. fin couf,
Span. Rente —. Pass. —. 40. 1839 122. Nordb. 186 ½. Glogg Pest. 97¹⁴. Budw. —.
1846.
und dies nicht etwa aus dem 6. Juni.
f das Königreich Polen. — Warschau. Ausenthalt der hohen Herr⸗ aften. — Wollmarkt in Kalisch.
kreich. Paris. Abreise Ibrahim Pascha's. — Pairshof. — Eisen⸗ n⸗Gesetz⸗Entwurf. — Guizot üͤber die Vorschläge Ahd el Kader's. —
Nach einne Beebachtug
Nachmittags Abends
Morgens 2 Uhr. 10 Uhr.
6 Uhr.
ein Zweifel 3 Luftdruck
Luftwärme.. Thaupunkt. . Dunstsättigung. Wetter
Wolkenzug.
337,02 Par. 337,150 Par. 337,60“ Par. (Quellwärme 771] 8 + 11,5* R.
Tagesmittel:
ndung nach Marokko. — Auflösung des Munizipal⸗Raths von Tou⸗ se. — Brie fe Louis Napoleon's. — Akademische Wahl. — Politische dmoralische Preis⸗Aufgaben. — Herstellung der Ruhe in Dünkirchen. — e Baandstiftungen. — Zustand auf den Marquesas. — Bericht über stencics Industrie⸗ und Handelszustand. — Vermischtes. — Schrei⸗ aus Paris. (Das Gestütwesen; die Ausgaben für Eisenbahnen; nog von Aumale und die französischen Generale in Algier.) ßbritanien und Irland. London. Hofnachricht. — Vorberei⸗ en zum Empfang Ibrahim Pascha's. — Gerüchte über einen nahen
Flusswärme lH
Bodenwärme li- Ausdünstung ( 99 Niederschlag!.
+ 19,6⁰ R. + 13,9“ R. + 3,80 n. + 7,7 . 74 pct. 16 yct. 62 pCt. heiter. beiter. heiter. 0. 0. 0 Wärmew’ echa-. -
— 0. — + 1 1,4.
+ 7,7 .
Vorstellung.
u drücken, weil unsere Börse 8 8 .] Abth., von R.
Bedairf zu Deckun⸗
Bahnen im⸗
Kotzebue. etwas mehr
Dienstag, Vorstellung:
Tendenz Berlin⸗Stettiner 116 ½ bez. u.
In Ober⸗
Köln⸗Minden von 98 ¾
In den Arnould.
allen Gattungen sehr offerirt, nur Z“ “ Montag, Theodor
8
den Gläubigern der
Montag, 8. Juni. Zum erstenmale:
oder: Die Fahrt von Berlin nach
Die Hochzeit des Figaro, Musik von Mozart. Wien: Cherubin, als letzte Gastrolle.) Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen O haus⸗Preisen verkauft. Im Schauspielhause. La seconde représentation de: mique en 3 actes, par MM. Bayard et Léon Laya. réputation, comédi
8. Juni. Hell:
v“ ; Izni 3 eigenem Bankvermögen zu nichts weiter dienen soll, als die Konvertibilität (Herr Emil Devrient, Königl. sächsischer
Diese Behauptung ist falsch. Das eigene Vermögen der Bank, als erste Gastrolle.)
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. 8, so wie Höchstderen Kinder, die Großfürstinnen Maria
337,56“Par.. + 15,00 hL. + 3,9° R. 51
inisterwvechsel. — Zwist und Wiederaussöhnung in der Repeal⸗Partei. — maidepreise. — Abberufung des nordamerikanischen Konsuls in Liver⸗ ö 1. s 8a 7 ea gien. Brüssel. Interpellation über die Kosten der bevorstehenden 18 1“ Schausti penbahnseste. — Ertrag der Eisenbahnen. — Stand der vefaflahane Hierauf: Der Verschwiegene wider he weiz. Das Uebungslager bei Thun. — Kanton Wallis. Bera⸗ Potsdam, Lustspiel in 1 Nlung der Tagsatzungs⸗Instruction. lien. Rom. Erkrankung des Papstes. — Parma. Amnestie. tugal. Schreiben aus Paris. (Spanischer Kordon an der portu⸗ sischen Gränze; der Aufstand; Unruhen in Lissabon.) ndien. Ankunft des Prinzen Waldemar von Preußen in Suez. — dermischtes. 8
Königliche Schauspiele. Im Schauspielhause. 102te Abonn
Benedix.
Im Opernhause. 67ste Abonns Oper in 4 Abth., mit (Dlle. Hellwig, vom Kaiserl. Hof⸗Opernthe Anfang halb 7 Uhr.
9. Juni.
szhjerschau in Müncheberg.
enbahnen. Main⸗Neckar⸗Bahn.
72ste sranzösische Abonnements⸗Vorste lain — ste s 888 udels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Ber
L'Eitourneau, vaudevilce Une!
du théaͤtre français, pe
e en 1 acte,
Königsstädtisches Theater.
Amtlicher Theil. Zum erstenmale nach der Bearbeitun
Lustspiel in 3 du Ibre Königl. Hoheit die Prinzessin von Preußen, so wie
safgen Tochter, die Prinzessin Louise, sind nach Weimar
re Kaiserl. Hoheit die Großfürstin Helene von Ruß⸗
Die Memoiren des Teufels. Hof⸗Schauspieler: N7
[427 b]
Dampfschifffahrt von Hamburg nach Helgoland
8 unnd Norderney. Die Damopvfschiffe en der Elb⸗Dampf⸗ schifffahrts⸗Com⸗ pagnie in Hamburg werden die
diesjähri⸗ gen Fahr⸗
Hamburg nach den Nordseebädern 8 Helgoland und Norderney wie folgt antreten:
nach Helgoland den 20. Juni, und vom
27. Juni ab jeden Sonnabend, Dienstag und Don⸗ nerstag,
8 nach Norderney vom 2. Juli ab jeden Donnerstag.
Das Dampfschiff „Patriot“ ist von Grund auf erneuert und auf das Eleganteste ein⸗ gerichtet.
Wittenberge, im Mai 1846.
Hosmann & Roemer.
Wildbad im Königreich 1440! Württemberg.
Die diesjährige Kurzeit hat mit dem 15. Mai be⸗ gonnen. Nachdem die bisher noch im Gebrauche ge⸗ wesenen älteren Baderäume durch neue ersetzt worden sind, enthält das von der Königl. Staats⸗Finanz⸗Ver⸗ waltung nunmehr in seinem ganzen Umfange neuge⸗ baute Badgebäude 9 Gesellschaftsbäder und 22 Ein⸗ zelnbäder, in den Temperaturstufen zwischen 25 ½ bis 30° Reaumür, mit den erforderlichen Douchen in ab⸗ gesonderten Räumen und mit einer die persönliche Be⸗ quemlichkeit der Badenden in erprobter Zweckmäßigkeit berücksichtigenden inneren Einrichtung der Badräume
der Ankleidezimmer. Die Quellen werden we
1 8
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckenn.
Katharina,
Kaiserl. Hoheiten, sind von St. Petersburg hier “
Im Selbstverlage der Expedition.
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Inland.
*X Mühlhausen, 4. Juni. Um den Bericht über die freu⸗ ichen Tage des 2. und 3. Juni mit den bezeichnendsten Worten eginnen, müssen wir sagen, daß des Königs Majestät durch Aller⸗ iören Besuch unserer Stadt nicht nur alle Bürger und Einwoh⸗ sondern auch die Bewohner der ganzen Umgegend wahrhaft be⸗ haben. Die frühere Freie Reichsstadt, die im Jahre 1803 nach der Occupation durch die Anwesenheit Sr. Majestät des gs Friedrich Wilhelm III. zum erstenmal einen König in ihrer e sah, hatte sich, je mehr sie seitdem den heilsamen Einfluß der erleibung in den größeren preußischen Staatsverband auf ihre Werlichen und industriellen Verhältnisse in Erfahrung gebracht hatte, oi lange danach gesehnt, die Freude über dieses Glück dem All⸗ hrten jetzigen Landesvater selbst einmal auf eine unzweideutige e darlegen zu können. So wie daher die Kunde von Sr. Maäjestät unft sich verbreitete, schienen wie durch einen elektrischen Schlag sich alle te in Bewegung zu setzen, um kein Zeichen wahrer Freude, mochte em lebhafter ergriffenen Geiste oder dem froher bewegten Herzen Erfindung zu danken haben, unversucht zu lassen. Vorhanden natürlich schon das, was auch anderwärts in diesem Falle zu hehen pflegt, das Wehen der Freudenfahnen und Flaggen von den sn Thürmen der Stadt und aus großen und kleinen Häusern, der nigfaltigste Schmuck und die glänzendste Beleuchtung aller Woh⸗ gen auch in entfernteren Stadttheilen, die Menge der sinnigen Lemühlichen transparenten Inschriften und Gemälde, sowohl an nilichen Gebäuden, an dem Rathhause, am Gymnasial⸗ und Bür⸗ schul⸗Gebäude und an den Thoren, als auch an unzähligen Pri⸗ Häusern, und die Verzierung der zum Stadthause führenden lan⸗ und breiten Straße des Steinweges mit einer schön beleuchteten pelreihe von Laub⸗Arkaden. Den eigenthümlichsten Charakter ge⸗ in aber der freudige Empfang durch die Auffassung der tempo⸗ in und lokalen Beziehungen für die Durchführung einer Idee, die nn in dem von den Töchtern der Stadt am Eingange in das h. beeö- genannt, überreichten „Gruße Mühlhausens“ ar. Insofern nämlich Se. Majestät der König nebst Sr. Königl. 9. dem Prinzen Karl in diesem Stadthause ihr Nachtlager an⸗ men zu aller Freude geruht hatten, hieß es dort: 8 s fehlen die Paläste der alten freien Stadt; och bietet sie das Beste, was sie zu bieten hat. Als Höchstes die Väter erblickten Das göttliche Wort, und schmückten als . Die Kirchen herrlich aus. Zweites sie erkannten das tägliche Brod, und nannten e 2Srodlüube ihr größtes Haus. Laube nun soll decken Dich, der das Brod uns schützt, ꝛc.
1
abgekühlt noch geleitet, sondern durch die über ben angelegten Bäder unmittelbar benutzt, und! scheiden sich, neben der minder hohen Lage 882f 1500“ über der Meeresfläche, hauptsächlich hierdu den Quellen zu Gastein und Pfäfers. Zum des Thermalwassers dient ein Brunnen mit si Röhren und eigener Quelle. Der Dienst ind dern wird durch eine für den stärksten Besuchg Anzahl von Bademeistern und Dienern verseh⸗ unmittelbarer Verbindung mit den Bädern mi quemer Treppen und einer Versenkung, so wie beiden Kursälen, steht das Königl. Badholt ches in einer Reihe sorgfältig ausgestatteten den Kurgästen eine allen Ansorderungen enss Wohnunz darbietet. Eben so ist in dem amet in die Königl. Anlagen gelegenen Hotel Bel⸗ dem durch einen neugebauten Saal verschönen hof zum Bären und in den übrigen Gasthösen zur Aufnahme von Fremden eingerichteten 27 sern für die Bequemlichkeit und Annchmlich Kurgäste aufs beste gesorgt; namentlich ist die dung der beiden letztgenannten Hotels mit den? durch das unentgeltliche Hin⸗ und Zurücktryinge Gäste in geschlossenen Trag⸗ und Rollsoften be kommnet. Die Sommer⸗ZPostkurse mit täglihet bindung zwischen Wildbad und Stuttgart und ie Wildbad und Karlsruhe, und mit wöchentlich se liger Verbindung zwischen Wildbad und Fiene (Donaueschingen, Schaffhausen), haben bereits an angefangen. Außerdem geht vom Gasthof zum, aus täglich ein Omnibus nach Stuttgart, un 1. Juni an im Verein mit den betreffenden Yef täglich ein Omnibus mit Pferdewechsel und und gleitung eines Conducteurs nach Durlach zur? auf die um die Mittagszeit daselbst ankommem senbahnzüge, und zurück; ebendahin geht ein aas Omnibus täglich vom Hotel Bellevue aus mit ten Pferden und Conducteurs⸗Begleitung. dem Amts⸗ und Badearzt, Hofrath Dr. Frit⸗. dem Dr. Schweikle in Wildbad wird Dr. M. aus Hamburg sich während der Saison wiede aufhalten. “ Den 18. Mai 1846.
Der Königl. Regierungs⸗Commissair und Volst 8 Bluasd⸗Aufsichts⸗Behörde. Freiherr von Linden Regierungsralh
önig!“ standen sich siberall neben einander.
EEEEE
V k;8 zwei apostolischen Worte daher: „Fürchtet Gott!“ „Ehret
Berlin, Dienstag d
Die zwei Festtage des Königlichen Besuchs, unmittelbar nach dem Pfingstfeste, erschienen als eine erfreuliche Verlängerung der kirchlichen hohen Feiertage; die neben der Kirche der St. Martinivorstadt er⸗ baute Chrenpforte hatte die Gestalt eines festlich geschmückten Tem⸗ pels erhalten, indem sie eine auf acht dorischen Säulen ruhende Ro⸗ tunda bildete; von den zwölf Kirchthürmen hatte das Festgeläute kaum ausgeklungen, als es von neuem begann, um ein zweites Fest anzukündigen.
Aus den mit den schönsten alten Glasmalereien verzierten Fen⸗ stern des hohen Chores der Kirche Beatae Mariae Virginis und der Kirche Divi Blasii glänzte bei der Ankunft Sr. Majestät Abends gegen 11 Uhr der bunteste Farbenschmuck durch die stärlste Beleuch⸗ tung von innen schon von weitem entgegen, und der ehrwürdige, ernste, gothische Bau derselben ließ durch die plötzliche Beleuchtung mittelst weißer und rother bengalischer Flammen die großartigen Um⸗ risse auf eine überraschende Weise hervortreten. Auch der Inhalt der vom Gymnasium zugleich im Namen der Knaben⸗ und Mädchen⸗ Bürgerschule überreichten lateinischen Ode als Einladung zum Allerhöchsten Besuche der nahen durch ihre Naturschönheit und Nützlichkeit für die gewerbreiche Stadt hochgehaltenen Popperoder⸗Quelle hatte jene bei⸗ den Ideen zur Hauptbegründung ihrer Bitte benutzt.
Was aber alle hellen und glänzenden Punkte beider Tage weit überstrahlte, war die außerordentliche Huld und freundliche Gnade, mit welcher der König alle diese Beweise wahrer Unterthanenliebe und unverbrüchlicher Treue aufzunehmen geruhten, indem Se. Maje⸗ stät nicht nur gleich bei dem Empfange durch die Stadtbehörden an der Ehrenpforte und bei der nach Einkehr in die Brodlaube statt⸗ findenden Vorstellung der Militair⸗ und Civil⸗Behörden, von denen eine große Anzahl zur Königlichen Tafel gezogen wurden, sich aufe huldreichste äußerten, sondern auch am folgenden Tage, nach freund⸗ licher Begrüßung der vor dem Stadthause aufgestellten Freiwilligen und Kampfgefährten aus dem Befreiungskriege, die beiden Haupt⸗ kirchen der Stadt und zwar zuerst die durch ihre vier Säulenreihen und fünf Schiffe so großartige Marienkirche, dann die durch ihre bei⸗ den bis zur Spitze steinernen altgothischen Thürme sich auszeich nende Blasiuskirche in Augenschein nahmen und demnächst bei der Rückkehr von der über die Truppen gehaltenen Revue in Begleitung Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit des Prinzen Karl die an der Popperoder⸗Quelle aufgestellten Schulen durch Erfüllung der unterthänigsten Bitte be⸗ glückten und sowohl dem Gesange der unzähligen Menge, als der Ansprache des Gymnasial⸗Direktors in den huldvollsten Ausdrücken ihre Allerhöchste Theilnahme an der Art bezeigten, wie man die Na⸗ turschönheit der Quelle selbst und ihrer Umgebungen auf eine länd⸗ lich gemüthliche Weise benutzte, die Freude über die Anwesenheit Sr. Majestät gleichsam zur unmittelbaren Anschauung zu bringen. Auch noch nach der von hier aus stattfindenden Abfahrt Sr. Majestät nach Langensalza war die Freude über die erfahrene Königliche Huld und Gnade wahrhaft unerschöpflich, zumal noch an der Abfahrtosstelle Se. Majestät dem Bürgermeister die Bekanntmachung Allerhöchstihres landesväterlichen Grußes und Königlichen Wohlgefallens anzubefehlen, auch kurz vorher ein ansehnliches Geschenk für Hausarme anzuweisen und diejenige von den Jungfrauen, welche Sr. Maäjestät den Gruß Mühlhausens zu überreichen das Glück gehabt hatte, mit einem lost⸗ baren Armbande zu beschenken geruhten.
Unser Magistrat hat den obigen Befehl durch die nachfolgende Bekanntmachung vollzogen:
„Sr. Majestät unseres Königs Besuch Allerhöchstihrer getreuen Stadt Mühlhausen und die gnädige Annahme des von der Bürgerschaft bereiteten Empfanges und des Nachilagers im Stadthause zur Brodlaube haben uns Allen, der gesammten anhänglichen Einwohnerschaft, zwei herrliche Fest⸗ tage, am 2ten und 3ten d. M., bescheert. Solch' ein Jubel, solche groß⸗ artige, glückliche Bewegung ist in unseren Mauern noch nie erlebt worden. Die Ordnung und Harmonie, die Herzlichkeit und Verehrung, die überall waltete und den guten Geist und feinen Anstand im altehrbaren Mühlhausen trefflich bewährte, ruht auf zwei festen Grundlagen: auf dem Dasein eines geistes⸗ und shatkräftigen, gerechten, holden Regenten, der erhaben über alle Parteien Sein großmächtiges, nur den Bösen strafendes Scepter in der Furcht Gottes und in der Liebe zu den Menschen führt, und auf der Er⸗ kenntniß dieser Segnung, woraus die freie, innige Unterthanentreue und Liebe emporwächst, die den schönen Bund zwischen König und Volk zur Erhaltung des Thrones und zur Wohlfahrt des Vaterlandes einig und stark schließt. Dies Alles beseelende Gefühl schuf das patriotische Verhältniß, welches köstliche Freude und liebliches Wesen in jedem Gemüthe und auf jedem Zuge bereitete. Es ist so viel Herrliches und Denkwürdiges vorge⸗ kommen, daß wir hier von dessen Schilderung abstehen müssen. Wir ver⸗ sprechen, zur Befriedigung der Sehnsucht eine Denkschrift der Erinnerung zu liefern, und haben deren Abfassung bereits eingeleitet. Nur das beeilen wir uns zu verlautbaren, was unser König und Herr, unter Zurücklassung eines Gnadenge⸗ schenkes von 200 Rthlr. zur Vertheilung an mehrere Hausarme, dem Bür⸗ germeister bei der allerunthänigsten Aufwartung an der Abfahrtsstelle in Popperode zu befehlen die Huld gehabt hat. Wir sollen einem jeden Bür⸗ ger, einem jeden braven Einwohner der Stadt den wohlwollenden Gruß und holden Dank sagen, welchen das liebeglühende Herz unseres guten Landesvaters Seinen Mühlhausern darbringen läßt. Hochbeglückt bekunden wir hierdurch das Königliche Wohlgefallen. Gott erhalte den König auf dem Felsenthrone der Gerechtigkeit, unseren von Geist und Gemüth edlen Landesherrn, der, schon in den Freiheitskämpfen als Königlicher Jüngling mit dem Lorbeer des Krieges geschmückt, das Heldenthum und die ritterliche Zucht in Seinem Nationalheere nährt, die Palme des Friedens dadurch mächtig schützt, den Oelzweig der Wissenschaften, Künste und Gewerbe pflegt und Sein getreues, biederes Volk in jeder Noth schirmen wird.“
Mühlhausen, den 4. Juni 1846.
Der Magistrat.
* Naumburg a. d. Saale, 6. Juni. Gestern Abend gegen halb 11 Uhr trafen Se. Majestät der König und Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl, von Weimar kommend, unter dem Geläute aller Glocken in unserer Stadt ein. Die festlich bewegte Einwohner⸗ schaft begrüßte den erhabenen Herrscher mit lautem Hurrah⸗Ruf, und nachdem Se. Majestät in dem zum Nachtquartier bestimmten König⸗ lichen Postgebäude abgestiegen waren, geruhten Sie, die Militair⸗ und Civil⸗Behörden der Stadt Sich vorstellen zu lassen. Ein aus allen Ständen zusammengetretenes Männer⸗Chor zog während der Abendtafel mit farbigen Laternen auf dem vor dem Postgebäude be⸗ legenen, mit grünem Laubwerk dekorirten Platze unter dem Scheine bengalischer Flammen auf und führte einige Gesänge aus. Se. Ma⸗ jestät ließen die Sänger auf den geräumigen Saal vor den Wohn⸗
zimmern kommen, gestatteten noch den Vortrag einiger Lieder und äußerten Ihr Wohlgefallen darüber. Heute früh 7 Uhr hielt Se. Majestät auf dem dicht bei der Stadt belegenen Exerzierplatze Revue über das hier zusammengezogene Landwehr⸗Bataillon und die Land⸗ wehr⸗Escadron, sprachen Allerhöchst über die Leistungen dieser Trup⸗ pentheile Ihre besondere Zufriedenheit aus und traten dann, nach Annahme einer kleinen Erfrischung in einem Zelte, unter dem Jubel⸗ ruf der außerordentlich zahlreich versammelten Menge die weitere
Reise nach Weißenfels an.
Kein Unfall störte die Freude der Einwohner, den vielgeliebten König hier begrüßen zu können, überall herrschte Ordnung und An⸗ stand, und geruhten Se. Majestät hierüber, so wie über die Mitwir⸗ kung des Bürger⸗Schützen⸗Corps, sich günstig zu äußern. Deutsche Bundesstaaen.
Königreich Sachsen. Die zweite Kammer wählte in einer am 5. Juni abgehaltenen Abendsitzung ihre Zwischendeputation zur Vorberathung des für den nächsten Landtag zu erwartenden Ge⸗ setz⸗Entwurfs über die Reform der evangelisch⸗ lutherischen Kirchen⸗Verfassung, und zwar die Abgg. Hensel I., Schäffer, Cubasch, Präsident Braun, von Mayer, von Römer und Secretair Scheibner zu Mitgliedern derselben, so wie zu Stellvertretern die Abgg. Secretair Kasten, Oberländer, Jani, Zische, Haase, Geißler und Sachße. — In der Sitzung vom 6. Juni zeigte nach dem Re⸗ gistrandenvortrage der Präsident der Kammer an, daß die zur Vor⸗ berathung des Gesetz⸗Entwurfs über die Benutzung der fließenden Wässer gewählte Zwischendeputation sich konstituirt, ihn zu ihrem Vor⸗ stand und den Abg. Schaffrath zum Referenken ernannt habe. Der erste Gegenstand der Tagesordnung war ein Bericht der ersten Deputation über ein Allerhöchstes Delret, die Revision der Bergwerks⸗Verfassung betreffend. Dieses Dekret, hervor⸗ gerufen durch einen während des letzten Landtags von den Ständen eingebrachten Antrag auf Umgestaltung der sächsischen Bergverfassung, enthält die Mittheilung, daß die Staats⸗Regierung beabsichtige, der im Jahre 1848 zusammenzuberufenden Stände⸗Versammlung den Entwurf eines allgemeinen Berggesetzes vorzulegen und es für ange⸗ messen erachte, daß die Vorberathung und Berichterstattung über die⸗ sen Entwurf in der Zwischenzeit bis zu nächstem Landtage durch zu erwählende außerordentliche ständische Deputationen erfolge. Der über dieses Defret erstattete Deputations⸗Bericht enthält den An⸗ trag, daß die Kammer sich mit diesen Ansichten der Regierung ein⸗ versjanden erklären möge; derselbe wurde von der Kammer sofort einstimmig genehmigt und hierdurch dieser Gegenstand erledigt. Ueber einen weiter auf der Tagesordnung befindlichen Bericht der ersten Deputation auf ein Dekret, Allerhöchste Entschließungen auf verschie⸗ dene ständische Anträge betreffend, konnte die Berathung wegen vor⸗ gerückter Zeit nicht beendigt werden.
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Großherzogthum Baden. In der Sitzung der zwei⸗ ten Kammer vom 3. Juni wurden zunächst Petitionen angezeigt, darunter zwei von mehreren Bürgern zu Sinzheim und Hoffenheim, auf Wiederherstellung des Preßgesetzes von 1832 gerichtet; die übri⸗ gen meist von örtlichem Interesse. Nachdem einige Wahl⸗Akten vor⸗ gelegt worden, nahm der Abg. Kapp das Wort, um seine früher angekündigten Fragen wegen einiger Censurstriche in dem Land⸗ tagsblatte in seiner Rede zur Unterstützung der Motion des Ab⸗ geordneten Peter auf Preßfreiheit wieder zu erneuern. Es seien nicht kleinliche oder persönliche Rücksichten, welche ihn zu dieser Be⸗ schwerde gegen die Censur veranlaßt, sondern allein die Ueberzeugung von der Pflicht des Abgeordneten, der nicht zugeben dürfe, daß die Censur sich an irgend ein Wort wage, was im Stände⸗Saale ge⸗ sprochen werde; denn da sei das Forum der Oeffentlichkeit. Er suchte nun in langer Rede nachzuweisen, wie die Censur in dem vorliegenden Falle keinen Grund und kein Recht ge⸗ habt habe, seine Worte, wie geschehen, zu streichen, und stellte schließlich die Frage, ob eine badische Censur sich erlauben dürfe. nachweisbare und nachgewiesene Worte deutscher Souveraine zu strei⸗ chen, und welche Strafe über einen solchen Censor verhängt sei. Da inzwischen der Redner von der Hauptsache abschweifte, so wurde er von dem Präsidenten mit der Bemerkung unterbrochen, daß man aus dem Ständesaal doch kein Conversationshaus machen möge. Der Abg. Kapp äußerte hierauf, er wolle nun dem Herrn Geh. Rath Mittermaier (Zwischenruf des Letzteren: „ich bin hier nicht Geheimer Rath“), also dem Präsidenten die Freude machen, die Antwort auf diese Fragen abzuwarten. Ministerial⸗Präsident Nebenius erwie⸗ derte, daß die badischen Censurgesetze einmal beständen, und wenn der Abgeordnete Kapp eine Beschwerde habe, so möge er den ordnungsmäßigen Weg betreten. Der Abgeordnete Welcker meinte, er könne nicht zugeben, daß man an die Treue der Fürstenworte nicht erinnern dürfe. Staats⸗Minister von Dusch: „Sie sind aber jedenfalls nicht die alleinigen Ausleger der Treue; übrigens habe ich seiner Zeit den Abg. Kapp nicht genau verstan⸗ den.“ Auch der Ministerial⸗Präsident Nebenius bemerkte, daß er jene Worte, welche in der Rede des Abg. Kapp gestrichen worden, nicht verstanden habe, sonst würde er, wie es seine Pflicht erfordere, ihn darauf aufmerksam gemacht haben. Eben so hatte der Präsi⸗ dent den Abg. Kapp nicht verstanden. Von Seiten der Regierungs⸗ Kommission ward indeß weiter dargethan, daß jene Worte allerdings eine Beleidigung enthielten, und daß es sich darum handle, ob auch gedruckt werden dürfe, was im Ständesaale gesprochen werde, eine Unterstellung, welche nicht zugegeben werden könne, sobald beleidigend Aeußerungen vorkämen. Gegen den Abg. Welcker ward von de Regierungs⸗Kommission bemerkt, daß seine Drohungen mi Stürmen, die da kommen könnten, unstatthaft seien. — Nachdem dieser Gegenstand verlassen worden, richtete der Re⸗
gierungs⸗Commissair, Hauptmann von Böckh, eine Anfrage an den
Abg. Hecker, in Betreff der Aeußerung des Letzteren in der vorigen Sitzung, wonach bei den Vorfällen in Mannheim am 25sten v. M die Soldaten subordinationswidrig ihren Offizieren den Gehorsam verweigert hätten. Diese Behauptung, welche der Abg. Hecker nach dem Hörensagen in die Kammer gebracht, habe sich als unwah