1846 / 338 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Cons. 3 % 95 ⅛. 4.

Londo n’, 28. Nor. Belg. —. Passive 5 ⁄. . Port. 37 ½. 36 ½. Peru 35. 33.

Eugl. Russ. —. Bras. 87. 85.

Paris, 30. Nov. 5 % Rente fin cour. 117.50. 3 % do. ün cour. 81. 85.

3 % Span. —. Pass.

Neapl. —. 8 5 % Met. 108 ½. 4 % 40. 100.

Wien, 1. Dez. Actien 1580. Anl. de 1834 156 ½¾. 4e 1839 120 ¼. Mail. 109 ½. Livorn. 95. Pest. 90 1⁄%. Budw. —.

None Anl. 26 ¼. Ausg. Sch. 17 ½. 16 ½. 2 ½ % Noll. 59 ⅛½. †. chii —.

3 % do. 72. Nordb. 175.

KhFnigliche Sennabend, 5. Dez.

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42% a0. 92. 91 ¼. Mexz. 22. 21 ½.

Sonntag, 6. Dez. nement: Die Krondiamanten, von Scribe. Musik von Auber.

Bank- Gloggn. 129.

Im Schauspielhause. 202te Abonnements⸗

Vorstellung: Eine Familie, Original⸗Schauspiel in 5 Abth. und einem

Nachspiele, von Ch. Birch⸗Pfeiffer.

Im Opernhause. 8

komische Oper, mit Tanz, in 3 Akten, Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckere,

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Schauspiele. Im Bremond,

Mit aufgehobenem Abon⸗

S.n. * dif a bt. ehag.— Sohien A18 . 82

““ Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen 8 haus⸗Preisen verkauft. s Schauspielhause. 203te Abonnements⸗Vorstellung: 9 Schauspiel in 5 Abth., von H. Börnstein.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

31

Im Selbstverlage der Expedition.

Anfang halb 7 Uhr.

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FrarrHS E8I 198 ,4126 .e u8 1 b8r.

Bekanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf. 8 Ober⸗Landesgericht Naumburg. Das im Landräthlichen Kreise Sangerhausen bele⸗ ene Allodial⸗Rittergut Emselohe, abgeschätzt auf 94,501

[743]

hlr. 25 Sgr., unter welcher Summe der Werth eines

Braunkohlen⸗Lagers mit 14,051 Thlr. und der von den Eigenthümern als zu niedrig angefochtene Werth der 247 Morgen 84 ¶◻. Forsten mit 2468 Thlr. 1 Sgr. 11 Pf. begriffen ist, soll auf den Antrag eines Mit⸗ eigenthümers in termino den 22. März 1847, 11 Uhr, an Ort und Stelle auf dem Ritte gut Em⸗ selohe vor dem Königlichen Kreis⸗Justizrath Herrn Ho⸗ nigmann in nothwendiger Subhastation verkauft werden.

Taxe und Hypothekenschein können in der Registratur des unterzeichneten Gerichts eingesehen werden, das Gut nebst Pertinenzen ist verpachtet.

Naumburg, den 18. August 1846.

(L. S.) Königliches Ober⸗Landesgericht. [10399) Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 16. November 1846.

Das dem Barbierstaben⸗Besitzer Carl Wilhelm Bruno Stracke zugehörige, in der Jüdenstraße Nr. 23, Ecke der Reezengasse belegene und im Hypothekenbuche von Berlin Vol. 7. No. 534 verzeichnete Grundstück, ge⸗ richtlich abgeschätzt zu 7905 Thlr. 7 Sgr. 8 ½ Pf., bn

am 25. Juni 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Eigenthümer, Barbierstuben⸗Besitzer Carl Wilhelm Bruno Stracke, so wie folgende Real⸗Prätendenten:

a) der Drathsaiten⸗Fabrikant Johann Dietz, modo

dessen Erben,

b) der Professor und Münz⸗Medailleur Heinrich Franz

Brandt, modo dessen Erben,“ c) der Kaufmann Louis Goldberg, werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 88 [899 b] Auf den Antrag der Erb⸗Interessenten des hierselbst verstorbenen Konsuls. und Kaufmanns Anton Croto⸗ gino soll das zur Verlassenschaft des Defuncti gehö⸗ rige, im Franzburger Kreise und Nieparser Kirchspiele belegene Rittergut Wüstenhagen öffentlich verkauft wer⸗ den, und sind zu solchem Zweck Termine auf den 4, den 18. und den 31. Dezember dieses Jahres, Nachmittags 3 Uhr, auf hiesiger Weinkammer angesetzt.

Die Verkaufs⸗Bedingungen können in der Waisen⸗ gerichts⸗Kanzlei oder bei dem Achtmanns⸗Secretair Grund, als gemeinschaftlichem Bevollmächtigten der Cro⸗ toginoschen Erben, nachgesehen werden.

Zugleich werden auch alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des verstorbenen Konsuls und Kaufmanns Anton Crotogino, und insonderheit an das Rittergut Wüstenhagen nebst Saaten und Ackerarbeit und das zu eben dieser Verlassenschaft gehörige, hierselbst sub Litr. C. No. 50 und 52 belegene Haus, aus irgend einem rechtlichen Grunde Forderungen und Ansprüche haben, hiermit vorgeladen, solche in den obgedachten Terminen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie durch das am 11. Januar künftigen Jahres in öf⸗ fentlicher Diät zu publizirende Prätlusiv⸗Erkenntniß auf immer damit präkludirt und abgewiesen werden.

Stralsund, den 13. November 1846.

Das Waisengericht. (L. S.) Wagener.

[388 b]

Wann Ein Kaiserlich Ehstländisches Ober⸗Landgericht in dem wider den verabschiedeten Herrn Garde⸗Kornet Carl Grafen von Mannteuffel dekretirten Kon⸗ kurs⸗Prozesse zuvörderst ein Proklama zur Convocation seiner Kreditoren und Debitoren zu erlassen verfügt und selbiges in locis publicis et consuetis hat affi⸗ giren lassen, so wird dieses Allen und Jedem zu dem Ende hierdurch bekannt gemacht, damit binnen nun und einer präklusivischen Frist von 6 Monaten nicht nur diejenigen, welche an den verabschiedeten Herrn Garde⸗ Kornet Carl Grafen von Mannteuffel aus irgend einem Rechtsgrunde Anforderungen formiren zu können vermeinen, mit ihren Forderungen, deren Justificationen und ordentlich formirten Rechnungen bei Einem Kai⸗ serlichen Esthländischen Ober⸗Landgerichte sich angeben und selbige gehörig registriren lassen, sondern auch die⸗ jenigen, welche dem Gemeinschuldner mit einer Schuld verhaftet sind oder demselben gehörige Gelder, Effek⸗ ten oder Dokumente besitzen, solches gehörig anzeigen mögen, mit der Verwarnung, daß derjenige Kreditor, welcher diesen terminum praecclusivum verabsäumt, es sich selbst beizumessen hat, wenn er mit seiner vermeint⸗ lichen Forderung weiterhin nicht mehr wird können ge⸗ hört, mit dem Debitor aber, welcher die geforderte An⸗ zeige unterlassen wird, nach der Vorschrift des 2. Art. 9. Tit. 4. Buches der Esthländischen Ritter⸗ und Lan⸗ desrechte wird verfahren werden. Wonach Jeder, den dieses angeht, sich zu richten hat.

Gegeben in Sr. Kaiserlichen Majestät Ober⸗Land⸗ gerichte zu Reval, am 10. Oktober 1846.

In Fidem

Fr. Samson, Eines Kaiserlichen Esthländischen Ob Landgerichts Archivarius. I

[675] 3

Auf Antrag der Ehefrau des Präbeners Prüssing, Dorothea, verwittwet gewesenen Kaehler, geborenen König, zu Rostock ist unterm 8. Dezbr. 1824 absens Riemergesell Jochim Heinrich König edictaliter geladen, wie die Intelligenzblätter Nr. 103 de 1824, Nr. 45 ect 102 de 1825, die Han⸗ növerschen Anzeigen de 1825 in Nris. 23, 24 et 75 und die Beilagen zum Hamb. Correspondenten de 1825 Nr. 5 et 97 et de 1826 Nr. 18 nachweisen, und am 1. Febr. 1827 ist der Bescheid publizirt.

Nachdem nun die gedachte Ehefrau des Präbeners

I. Senat.

Allgemeiner

Trüssing mit Tode abgegangen, so haben deren Erben, da ex Actis konstirt:

daß der abwesende Riemergeselle Jochim Heinrich

König am 10. November 1775 hierselbst geboren, mit Bezug auf obgedachte Ediktal⸗Ladungen und auf den §. 9 der Constitution vom 8. März 1774, weil er am 10. November 1845 das 7aste Lebensjahr zurück⸗ gelegt, auf endliche nochmalige Vorladung angetragen, um nach Aufhebung geleisteter Caution definitiv die Substanz des Vermögens zu theilen.

Es wird demnach der schon vor länger als 52 Jah⸗ ren von Rostock über Wismar, Lübeck nach Hamburg gewanderte, nachhin auch in Celle gewesene, seit der Zeit aber verschollene Riemergesell

Jochim Heinrich König antragsmäßig nunmehro hierdurch geladen, sich inner⸗ halb 6 Monaten a dato, spätestens

am 6. (sechsten) Februar 1847, Morgens

10 Uhr, auf der Rathsstube hierselbst zu gestellen, oder von dem Orte seines Aufenthaltes Nachricht gelangen zu lassen, und zwar unter dem ein für allemal angedroh:en Nach⸗ theile, daß nach dem Ablauf der vorbestimmten Frist die Erben seiner einzigen Schwester, der weil. Doro⸗ thea Prüssing, geborenen König, verwittwet gewesenen Kaehler, von der wegen eventueller Restitution seines Vermögens bestellten Caution werden entbunden und für berechtigt werden erklärt werden, auch die Substanz seines Vermögens definitiv zu theilen.

Sign. Schwaan, den 20. Juli 1846.

Bürgermeister und Rath als Stadtwaisengericht. (L. S.) W. F. G. Ahrens.

[10400) Gerichtliche Vorladung.

In eingeführter Sache der unverehelichten Sophie Risch hierselbst, Klägerin, wider den Maler Heaton, Beklagten, in puncto stupri et alimentorum wird der Beklagte, dessen jetziger Aufenthalt nicht hat ermittelt werden können, dem Antrage der Klägerin gemäß in dem zum Verhör der Sache und zum Ver fuche der

Güte auf den 9. Januar k. J., Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichen Stadtgerichten hier⸗ selbst anberaumten Termine hierdurch öffentlich und zwar co sub praejudicio zu erscheinen vorgeladen, daß wi⸗ drigenfalls in contumaciam desselben die Klage als geleugnet betrachtet und Beklagter mit seinen etwanigen Einreden dagegen ausgeschlossen werden soll. Zugleich wird dem Beklagten aufgegeben, spätestens im anberaumten Termine einen procurator in 1oco bei Vermeidung der Offizial⸗Beiordnung eines solchen für sich zu bestellen. 88 Decr. Braunschweig, den 24. November 1846.

Die Heizogl. Stadtgerichte h erselbst. F. Rosenthal.

8

8

8

n der am 25sten d. Mts. abgehalte⸗ nen General⸗Ver⸗ sammlung ist beschlos⸗ sen worden, die zur Ver⸗ vollständigung des Gesellschaftsfonds zu beschaffenden 823400 Thlr. durch Ausgabe von 8234 Stüch Stamm⸗Actien Litt. A. aufzubringen und hierbei die Inhaber sämmtlicher Stamm⸗Actien vorzugsweise in gleichem Verhältnisse zu be⸗ theiligen. Da nun dei gleichmäßiger Repartition der Inhaber

von je fünf Actien berechtigt sein wird, eine

neue Actie zu übernehmen, und in gleichem Ver⸗ hältnisse von fünf Actien zu Einer die Betheiligung

fortschreitet, so sordern wir die Inhaber von mindestens fünf Oberschlesischen Stamm⸗Aetien af:

1) in unserer Central⸗Kasse vom 7. bis

18. Dezember c. incl., von Morgens 9

bis 1 Uhr (Sonntags ausgenommen), sich zu erklären, in wie weit sie von der gedachten Berechtigung Gebrauch machen wollen;

2) dabei gleichzeitig ihre Actien unter Bei⸗ fügung eines Verzeichnisses derselben

zu produziren und Zehn proCent des von ihnen zu übernehmenden Actien⸗ Betrages gegen Quittung unseres Haupt⸗ Rendanten einzuzahlen und

3) sofort die präsentirten, mit dem Stempel

„abgestempelt Dezember 1846“

versehenen Actien zurückzuempfangen.

Sobald die Allerhöchste Genehmigung zu der Aus⸗ gabe dieser Actien ertheilt und die Beschaffung der Be⸗ darfssumme auf dem vorbezeichneten Wege gesichert sein wird, werden wir dies den Herren Actionairen zur Kenntniß bringen. .

Es werden sodann die erlegten Zehn pro Cent als erste Theil⸗Einzahlung auf die übernommenen Actien erachtet und weiter bessimmt werden, an welchen Zeit⸗ punften im Laufe des solgenden Jahres die ferneren Einzahlungen erfolgen sollen.

Die Inhaber von Stamm⸗Actien, welche sich in der oben bestimmten prällusivischen Frist nicht erklären, kön⸗

*. 7

18645b

Anz eig er.

nen später von der Berechtigung jener vorzugsweis Betheiligung keinen Gebrauch machen. Breslau, den 27. November 1846.

Der Verwaltungs⸗Rath der Oberschlesischen Eisenbahn⸗

en

Eisenbahn-Gesellschaft.

Achte Einzahlung von Zehn Prozrent.

Mit Hinweisung auf die in den Quittungs- bogen enthaltenen Be- stimmungen werden die Actionaire der Prinz Wilhelm Eisenbahn-

. Gesellschaft hierdurch ausgefordert, die achte Einzahlung von Zehn Prozent oder Zehn Tha-

lern pro Actie

bis zum 10. Dezember d. J.

zu leisten, je nach ihrer Wahl, in Berlin bei den Herren Anhalt & Wagener, Cöln bei dem Herrn J. H. Stein, Dässeldorf bei dem Herrn Wilh. Cleff, oder Langenberg im Geschältslokale der Direction, wo diese Einzahlung auf die gleichzeitig vorzulegen- den Quittungsbogen bescheinigt werden wird. Langenberg, den 3. November 1846. h ie Direction.

[927 bb0 ““ G

Ludwigs⸗Eisenbahn. 8 Im Anschlusse an un⸗ 29,922, Be sere gestrige Bekanntma⸗ chung bringen wir an⸗ mit in Gemäßheit des §. 14. der Statuten Fol⸗ gendes zur öffentlichen be Kenntniß:

. SeeIh., Nachdem han 8 ve. NN —itzern der Duplikate der 3 =Z— 32 brene vezen Richtein⸗ zahlung der ersten 5 resp. 4 pCt. annullirten untenver⸗ zeichneien Interimsscheine die auf den 15. August 1846 ausgeschriebene zweite Einzahlung von 5 pCt. nicht geleistet worden ist, wurden in Gemäßheit der §§ 13. und 14. der Statuten die über die untengenann⸗ ten Nummern ertheilten Duplikate, zugleich mit den denselben bei der ersten Einzahlung beigefügten Certifikaten und Quittungsbo⸗ gen, zu Gunsten der ersten Unterzeichner, welche nun an Stelle der Besitzer die fragliche Einzahlung geleistet haben, annullirt. 1 Den dermaligen Einzablern sind unter den nämlichen Nummern neue Interimsscheine, verschen mit der Ueber⸗ schrift „Triplikat“ an deren Schlusse die Ursache der Annullation der ausgegebenen Duplikate bemerkt ist so wie neue Quittungebogen, ausgefertigt worden. Nr. 131 a 137 incl. 129 a 144 incl. 150. 297.365. 366. 426. 427. 429 a 432 incl. 434. 435. 436. 440. 447. 458. 459. 463. 464. 465. 542. 603. 604 ½. 605. 622. 624. 632. 633. 634. 691. 693. 722. 748. 749. 753. 754. 764. 765. 858. 884. 892. 926. 933. 935. 941. 946. 986. 987. 994. 995. 999 a 1002 incl. 1084. 1124. 1125. 1157 a 1161 incl. 1168 a 1172 incl. 1198 2 1201 incl. 1238. 1244. 1287. 1288. 1293. 1293 ½. 1294 ¼. 1335. 1326. 1343. 1383. 1430. 1432 2 1437 incl. 1446. 1483 1486 incl. 1489. 1498. 1503 a 1511 incl. 1533. 1571. 1579. 1607 a 1612 incl. 1671. 1674. 1675. 1708. 1729. 1764. 1797. 1799 a 1802 incl. 1826 a 1830 incl. 1854. 1855. 1858. 1859 1871. 1887. 1893. 1894. 1896. 1897. 1924. 1929. 1979. 2009. 2028. 2077. 2078. 2084 a 2088 incl. 2170. 2177. 2178. 2180 a 2184 incl. 2190. 2198. 2218. 2227. 2228. 2229. 2302. 2378. 2379. 2380. 2429. 2473. 2544. 2545. 2546. 2621 a 2628 incl. 2754. 2849. 2912. 3061. 3114. 3117. 3133. 3167Q. 3168. 3319 a 3322 incl. 3335. 3479. 3480. 3482. 3489. 3542. 3578. 3592. 3632. 3647. 3692. 3759 a 3768 incl. 3809. 3821. 3822. 3824. 3831. 3834. 3835. 3837. 3852. 3854. 3855. 3859. 3860. 3875. 3876. 3880. 3956. 4004. 4078. 4112. 4113. 4113 ½. 4120. 4121. 4122. 4127. 4260. 4261. 4262. 4264 a 4267 incl. 4307. 4310. 4313. 4314. 4320 a 4323 incl. 4473. 4586. 4587. 4588. 4593. 4600. 4692.

4695 a 4699 incl. 4702 a 4711 incl. *

Mainz, den 28. November 1846. 8

Der Verwaltungsrath

Literarische Anzeigen.

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Alle boft Anstalten des J. und Auslandes nehmen Hestellung auf dieses Blatt an, für Berlin

ie Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: drichsstraß e Nr. 72 1 e“

Amtlicher Theil. 8

Inland. Berlin. Beförderungen und Abschieds⸗Bewilligungen in der Armee. Rhein⸗Provinz. Die Ueberlandpost.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Der Besuch aus⸗ wärtiger Gymnasial⸗Anstalten. Hypotheken⸗ und Wechselbank. Ge⸗ naide⸗Zufuhren. Königreich Hannover. Landtag. Großher⸗

ogthum Hessen und bei Rhein. Fortsetzung der Berathung über das Cherecht. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Un⸗ terstützung für die bedürftigen Klassen. Herzogthum Holstein. Die Dampsschifffahrt zwischen Glückstadt und Hull. Der König. Freie Stadt Hamburg. Die Hamburger Neue Zeitung geht ein.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Hoftrauer um die Groß⸗

fürstin Maria Michailowna. Stadtwahlen für St. Petersburg. Erdstoß in Criwan.

Frankreich. Paris. Kabinets⸗Gerüchte. Abreise Don Enrique's. Die Angelegenheiten am La Plata. Die griechische Zinsfrage. Odilon Barrot in Alexandrien. Bank⸗Zustand. Brodpreise. Ver⸗ mischtes.

Großbritanien und Irland. London. Abreise des Erbgroßher⸗ zogs und der Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz. Erklärung der Morning Chroniecle gegen das Journal des Débats in der frakauer Angelegenheit. Anleihe der französischen Bank. Fahr⸗ lässigkeit von Armenhaus⸗Beamten. Nordpol⸗Expedition. Vermischtes.

Niederlande. Aus dem Haag. Ankunft der Königin und des Prinzen

Alerxander.

Belgien. Brüssel. Post⸗Convention mit Preußen. Annahme des Budgets für die auswärtigen Angelegenheiten. Vermischtes.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Verciteltes Attentat auf den König. Beisetzung der Leiche Tegné;’s.

Dänemark. Schleswig. Stände⸗Verhandlungen. Uebergabe der Privat⸗Petitionen an den Königl. Kommissar.

Schweiz. Kanton Luzern. Ankauf von Kanonen und Munition.

Kanton Basel. Versammlung des Verfassungs⸗Nathes. Kanton

Freiburg. Großraths⸗Verhandlungen. Kanton Graubündten. Fortschritte des Volksschulwesens. gtalien. Rom. Rundschreiben des Papstes an die katholischen Bischöfe.

Türkei. Konstantinopel. Ernennungen. Verbot der Einsuhr und

des Verkaufs von Kriegsbedarf durch europäische Schiffe. Vermischtes.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. Königl. Opernhaus. („Wilhelm von Oranien“.) Berlin. Ernst und

Gibsone.

Amtlicher Theil.

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 10 pionterse⸗Brigode, von Shnren Posen. 1 S..s

Uichtamtlicher Theil.

Inland. 8

Berlin, 5. Dez. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatte ist der Major a. D. Stephani zum Chef der 5ten Com⸗

pagnie des berliner Invaliden⸗Bataillons ernannt; dem Hauptmann a. D. van Vliet, zuletzt im 26sten Infanterie⸗Regiment, eben so auch dem Hauptmann a. D. Prochhaska, zuletzt im 22sten Re⸗ giment, der Charakter als Major beigelegt und dem Hauptmann Schlegel, vom 2ten Bataillon 12ten Landwehr⸗Regiments, als Major mit der Armee⸗Uniform mit den vorschr. Abz. f. V. der Ab⸗ schied bewilligt worden.

Rhein⸗Provinz. Der die indische Post befördernde Courier, der die Reise von Triest nach Mannheim (wo er am 30. November, Nachmittags 5 ½ Uhr, eintraf!) in 58 ¾ Stunden zurückgelegt hatte, kam am 1. Dezember um 4 Uhr Morgens durch Koblenz und hoffte am folgenden Tage gegen Mittag in London zu sein.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Das am 1. Dezember er⸗ schienene Regierungs⸗Blatt enthält eine Bekanntmachung, wodurch in Erinnerung gebracht wird, daß denen, die sich den Studien in der Absicht widmen, einst ein Amt im öffentlichen Dienste zu erlangen, der Besuch auswärtiger Gymnasial⸗Anstalten nur mit Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern gestattet ist. Die Admi⸗ nistration der bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank hat beschlos⸗ sen, eine zweite Einzahlung von einer Million Gulden auf die Bank⸗ Actien⸗Promessen zweiter Emission einzufordern. Diese Einzahlung beträgt dermalen auf je eine Promesse 50 Fl. Bank⸗Valuta zum Bankfonds und soll vom 2. bis 4. Januar geleistet werden. Aus Regensburg wird unterm 28. November Folgendes gemeldet: „Vorgestern ist hier einer der großen Schiffszüge angekommen, wie man sie früher nur zur Zeit der Handelsblüthe unserer Stadt und während der Kontinentalsperre zu sehen gewohnt war. Derselbe ent⸗ hielt eine Ladung von mehr als 1500 Scheffel Getraide, theils für den hiesigen Platz, theils nach Würzburg bestinemt, und würde gewiß die doppelte Ladung führen, wenn der beispiellos niedere Wasserstand der Donau eine stärkere Befrachtung zugelassen hätte. Da jedoch seit heute derselbe im Steigen ist und bereits um mehr als 2 Fuß zugenommen hat, so dürfen wir einem sehr belebten Verkehr in Ge⸗ traide, welches die Donau aufwärts kommen wird, jedenfalls entge⸗ gensehen.“ 11“ b1u.“

8 I1““ I E1“ .1“

Hannover. (H. Z.) Die zweite Kammer der allgemeinen Stände⸗Versammlung erledigte in ihrer Sitzung vom 2. Dezember die §§. 89 bis 96 des Entwurfs einer bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung, worauf eine längere Debatte über die §§. 97 und 98 begann, in der wegen weit vorgerückter Zeit abgebrochen wer⸗ den wußte.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. In der

Sitzung der zweiten Kammer der Stände vom 30. November ward

die Berathung über den II. Titel des Gesetz⸗Entwurfs das Ehe⸗ recht und zwar über Artikel 36, fortgesetzt. Nach einer längeren Diskussion, worin von mehreren Abgeordneten verschiedene Amende⸗

ments gestellt wurden, ward der Artikel nach einer vom Abgeordneten Kahlert vorgeschlagenen Aenderung mit 39 gegen 5 und ein Amen⸗ dement des Abgeordneten Kilian mit 26 gegen 17 Stimmen, der Zusatz⸗Artikel 36 a. aber einstimmig angenommen. Die Kammer ging dann über zur Berathung des Artikel 38, dessen Annahme nach einer vom Abgeordneten Lotheißen vorgeschlagenen Fassung mit 31 ge⸗ gen 13 Stimmen erfolgte. Desgleichen Artikel 39 mit einer kleinen Modification mit 39 gegen 5 Stimmen. Der Artikel 40 wurde nach einer kurzen Berathung mit 28 gegen 14 Stimmen abgelehnt; dage⸗ gen in der von dem Abgeordneten Brunck vorgeschlagenen Fassung einstimmig angenommen. Das Nämliche geschah mit dem nach dem Vorschlage des Abgeordneten Franck modifizirten Artikel 41. Die Kammer ging nun zu den früher ausgesetzten Artikeln von den Trauungs⸗Protokollen im Titel I. über und nahm den Zusatz⸗ Artikel 18a. einstimmig an. Die Annahme der Artikel 19 und 20 des Titel J. des Entwurfs erfolgte mit 25 gegen 13 Stimmen.

Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. (H. C.) Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat vor einigen Tagen dem schweriner Magistrate die Summe von 1000 Rthlr. zustellen lassen, zum Zwecke der Vertheilung an Arme bei hereinbrechender Noth. Gegen eine vom Magistrate an Se. Königl. Hoheit zur schuldigen Dauksagung abgesandte Deputation sollen Allerhöchstdieselben sich dahin ausgesprochen haben, daß das Gegebene nur ein Theil desje⸗ nigen sei, was Se. Königl. Hoheit zur Linderung eines für den be⸗ vorstehenden Winter in Schwerin zu erwartenden Nothstandes gern beizutragen bereit wären. Auch das Direktorium der Sparkasse hat, dem Vernehmen nach, sich geneigt erklärt, eine nicht unbeträchtliche Summe (angeblich 3900 Rthlr.) von dem gesammelten Vermögen der Sparkasse zu dem vorbezeichneten Zwecke herzuschießen. So hat denn eine Vertheilung von Lebensmitteln bereits beginnen können, und es sind, wie man hört, noch weitere Kontrakte auf bedeutende Lieferungen, namentlich von Kartoffeln, abgeschlossen worden.

Herzogthum Holstein. Am 24. November fand zu Glück⸗ stadt die (in Nr. 331 der Allg. Pr. Ztg. erwähnte) öffentliche Versammlung wegen einer zwischen dort und Hull einzurichtenden Dampfschifffahrt statt. Das Handels⸗Comité ließ durch ihren Vor⸗ sitzenden der Versammlung seine Pläne mittheilen und namentlich das gedruckte Programm erläutern und ergänzen und eröffnete die Actien⸗ zeichnung, die im Verhältniß zu der geringen Anzahl der Erschiene⸗ nen ein ziemlich günstiges Resultat ergab, indem an 200 Stück Actien gezeichnet wurden. Die Pläne des Comiteé's sind im Wesentlichen folgende: Es will eine direkte Dampfschiffe⸗Verbindung mit England

bewerkstelligen und hat als Ziel die Stadt Hull ausersehen, indem

gerade von da aus am leichtesten Retourfrachten zu gewinnen sind. Zu diesem Zwecke soll eine Actien⸗Gesellschaft 1000 Stück Actien, à 50 Mk. Cour., im Ganzen also 50,000 Mk. Cour., zusammenbringen; dies Kapital sichert den Eigenthümer des Dampf⸗ bootes für die Miethezahlung (denn die Miethung, nicht der Ankauf eines Dampfschiffes wird vorläufig beabsichtigt) und ist im Stande,

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EEI1“ 8 Königliches Opernhaus. Wilhelm von Oranien von F. Förster und K. Eckert.

(Den 4. Dezember.)

Da wir der in vieler Hinsicht anerkennenswerthen Musik dieser Oper gleich bei Gelegenheit der ersten Aufführung derselben gedacht haben (vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 323), so wollen wir hier an die mehrfachen Wieder⸗ holungen derselben nur noch einige Bemerkungen eines anderen Referenten über Gedicht und Darstellung knüͤpfen.

Ein gutes Opernbuch gehört in Deutschland zu den seltensten Er⸗ cheinungen auf dem Gebiete dramatischer Poesie und gewiß auch nach den Anforderungen der Gegenwart zu den schwersten Ausgaben des Dichters. Der Grund davon liegt bei uns, unserer Ansicht nach, vornehm⸗ ich in dem Mangel an Zusammenwirken der zu solcher Arbeit erforder⸗ schen Kräfte. Die große Werkstatt für Operntexte ist Paris, nicht allein, veil dort Ruhm und Geld für Dichter und Komponisten zu gewinnen st, sondern weil die dortigen Theater⸗Directionen mit Dichter und Kom⸗ pöonisten gemeinschaftliche Sache machen. In Paris ist das Verfahren hier⸗

npei Folgendes: Irgend einer der bekannten oder auch unbekannten Theater⸗

ichter hat eine Anzahl Süjets nur im ersten Entwurfe (cannevas oder arcasse) niedergeschrieben. Der Komponist sucht sich einen dieser Entwürfe us und legt ihn dem Theater⸗Direktor vor. Sagt diesem der Entwurf u, so macht er die Scenirung und vertheilt die Rollen; jetzt macht der Hichter mit Hinz ziehung des Komponisten sein Buch fertig, erhält es den Beifall der Theater⸗Direction, so wird der Kontrakt abgeschlossen, und der omponist macht sich verbindlick, bis zu einer gewissen Zeit die Partitur abzuliefern d die Oper einzustudiren. Die Particen werden nur für bestimmte Sänger 18 Sängerinnen geschrieben. Durch das Zusammenwirken dieser Kräste ist der rfolg der Oper für Paris 'gesichert, und dann glaubt die ganze Welt daran. Für einen guten Operntext werden in Paris 5 10,000 Fr. ge⸗ ahlt; für „Robert den Teufel“ und für die „Hugenotten“ zusammen soll cribe 100,000 Fr. erhalten haben und außerdem den Genuß der Tantième. m so mehr verdient es Anerkennung, wenn wir auch einmal bei uns einem auf deutschem Boden entstandenen guten Opernbuche begegnen; denn wenn wir auch „Wilhelm von Oranien“ keinesweges für ein allen Anforderungen genügendes Drama erklären wollen, so müsfen wir ihm doch zunächst zuge⸗ JSffelbe ciner Haupt⸗Anforderung Genuge geleistet hat: der alischen.

Vielleicht hätte der Dichter sein Buch mit mehr Recht „Die Nie⸗ oder „die Geussen“ genannt, da es vornehmlich die olksbewegung, die Chöre sind, die in den Vordergrund der Handlung eten, nicht die einzelnen Helden. Hierbei kann sogleich auf den wesentlichen Unterschied des Chors der antiken Tragödie von dem der e Oper aufmerksam gemacht werden. Es dürfte dies wohl derselbe *. eischied sein, welcher die antike Welt von der modernen unterschei⸗ etenfa nämlich, daß in jener mehr das Prinzip des Allgemeingültigen in Pun schaftloser, abgeschlossener Ruhe (Objektivität), in dieser sich mehr das In 85 des Einzelwillens, den Leidenschaft (Subjektivität) geltend macht. 4 8 vütes Tragödie ist der Chor mehr ein ruhig betrachtender Zuschauer, Sae n die Handlung eingreift, daher auch zumeist den Greisen und Inmer saagetheilt worden ist. Der Chor der modernen Oper dagegen steht * d sch agfertig da, und wo nähme der Komponist ein glänzendes Finale

wenn er nicht die Massen gegen einander führen könnte. In dem vorliegenden Drama war dem Dichter die schwere Aufgabe

gestellt, einen Helden an die Spitze zu stellen, welcher in der Geschichte den Zunamen „der schweigende“” (taciturnus) führt, eine Eigenschaft, die ihn allerdings nicht zum Helden der Oper zu machen scheint. Wir wissen indessen sehr wohl, daß Oranien nur so lange schwieg, bis es Zeit war zu handeln, und so hat ihn auch der Dichter vargegelt. Sogleich in der ersten Secene, als die Bürger mit dem Rufe: Waffen! Waffen! in den Saal dringen und vie anderen Grafen in Verlegenheit sind, was zu thum sei, sehen wir den Schweigenden ruhig den rechten Moment abwarten, hevor er das Wort nimmt. Eben so bei der Uebergabe der Adresse läßt er die Anderen zuerst vortreten, bis es ihm an der Zet dünkt, die Protestation mit erfolgreichem Nachdruck geltend zu machen. Die Stiftung des Geussen⸗ Bundes überläßt er Egmont, allein er stellt sich an ihre Spitze, wo es gilt, die Spanier mit dem Degen in der Faust anzugreifen. Daß er im dritten Akte in ein zartes Verhältniß zu seiner, von ihm dem Flammentode ent⸗ rissenen, treuen Pflegerin tritt, wollen wir ihm, um des schönen Daetts mit Anna willen, gern zu Gute halten; hatte doch auch sein Freund Egmont sein Klärchen. Der Tod durch Henkerbeil, wie ihn Egmont, oder durch Mörderhand, wie ihn Oranien erfährt, will man nicht für ein tragisches Ende gelten lassen, da er durch brutale, äußere Gewalt an sie gelangt. Es ließe sich wohl aber auch hier ein inneres Verschulden nachweisen; diese Schuld Egmont's sowohl als Oranien's war, daß sie zu lange noch mit der Krone buhlien, immer noch: „Es lebe der König von Spanien!“ riefen, während sie doch schon entschieden sich an die Spitze der Empörung gestellt hatten.

Herr Mantius als Oranien ist eine durchaus edle und würdige Erschei⸗ nung, sein kraftvoller und dabei inniger Gesang wird durch die ausdrucksvolle Betonung der Rede in den Recitativen und durch die Kunst des Schauspielers vortresslich unterstützt. Es war, wie wir hörten, bei der Rollen⸗Vertheilung das ganz unbegründete Bedenken erhoben worden, die Partie des Oranien nicht Herrn Mantius zuzutheilen, da es eine Heldenpartie sei. Abgesehen nun daveon, daß eine große und breitschultrige Figur allein in der Oper zum Helden nicht ausreicht, so ist es außerdem in der Partie des Oranien vornehmlich das Heldenthum der vaterländischen Gesinnung und der Liebe, welche den Grundton seines Charakters ausmachen, und diesen durchtoͤnen zu lassen, ist Herrn Mantius eigen, wie keinem Anderen. Ein zweiter Haupt Charakter der Oper ist Anna de Hove, die wir von Dlle. Tuczek . dargestellt sehen, da sie für die Trägerin der ganzen Oper gelten darf.

Der Charakter Anna's ist dem Gedicht eigenthümlich und eben so von dem Komponisten mit Glück der Styl des Oratoriums in die Oper ein⸗ geführt. Anna de Hove ist die Prophetin des Evangeliums in der ersten Zeit der Resormation. Das Gegenbild zu ihr in der katho⸗ lischen Zeit würde man in Schiller's Jungfrau von Orleans finden, wir meinen nur dem Prinzip nach. Johanna hört es in den Zweigen der alten Eiche rauschen, Madonna erscheint ihr und redet zu ihr, es sind äußere Zeichen und Wunder, darch welche der Ruf an sie ergeht. Nicht so Anna; ihr ist in dem offenbaren Worte des Evangeliums das Licht des Glaubens, die Erkenntniß der Wahrbeit aufgegangen, sie folgt der inneren Stimme des Herzens und dem Zeugnisse des eigenen Gei⸗ stes, was jedoch nicht ausschließt, daß sie nicht auch menschlich guter Nei⸗ gung sich hingeben sollte. Bei ihrem ersten Auftreten am Hofe der Regen⸗ tin macht sie re⸗ den rachsüchtigen fanatischen Priestern gegenuͤber die hohe Lehre der allgemeinen Menschenliebe geltend: „Wenn ich mit Menschen⸗ und Engelzungen redete und hätte doch die Liebe nicht, wär ich ein tönend Erz u. . w.“ Wenn sie nun aber in dem Verlauf der Ereig⸗

nisse ihres Lebens ihrem Erretter aus den Flammen des Scheiterhaufens die ungetheilte Neigung ihres Herzens zuwendet, so ist es keinesweges eine bloße Sophistik der eidenschaft, wenn sie an sich selbst die Wahr⸗ heit des Spruches erfährt, „daß die Liebe höher sei, denn der Glaube.“ Es ist dies ein nothwendiger Fortgang; bei der blos allgemeinen, mithin abstrakten Menschenliebe kann ein Gemüth, wie das der Anna, sich nicht beruhigen, sie darf nicht in dem Unendlichen verschwimmen und verschweben, sie sindet die Ergänzung ihres eigenen Wesens erst in dem anderen ihrer selbst; so erscheint ihre Liebe zu Oranien vollkommen gerechtfertigt. Als es nun aber gilt, aufs neue in den Kampf zu ziehen, da heißt Anna ihre Neigung schweigen,

der Kampf für das Vaterland und den Glauben nritt in den Vorder⸗

grund, und sie schließt sich mit heldenmüthiger Hingebung den Kriegsge⸗- fährten an. Hier ist es nun auch, wo in der höchsten Steigerung des Af⸗ fektes ihr Beruf als Seherin und Prophetin zur Erscheinung kommt, und zwar um so wirksamer, als es nur einmal und in dem entscheidendsten Momente geschieht. Sie verkündet Oranien’'s Tod durch Mörderhand, durch die er in der nächstfolgenden Scene mitten unter dem Siegesjubel der be⸗ freiten Stadt Leyden fällt. Daß dieser ursprünglich vom Dichter der Oper

gegebene Schluß wiederhergestellt worden ist, hat unsere vollkommenste Zu⸗

siimmung erhalten. Der Charakter Anna's ist von Dlle. Tuczek mit so tiefem Verständniß und dabei mit so schöner Naivetät und Entserntsein von jeder Absichtlichkeit aufgefaßt, daß uns erst ihre Darstellung die Bedeutung dieser Rolle kennen lehrte. Zugleich aber bestätigte sich uns auch die Ueber⸗ zeugung, daß die höchste Vollendung der Darstellung in der Schauspielkunst nur da erreicht wird, wo Naturanlage, angeborene Eigenschaft mit der Kunstbildung zusammentreffen. In so mannigfaltigen Rollen wir auch Dlle. Tuczek sahen, so glauben wir doch die Ueberzeugung aussprechen zu dürsen, daß sie in keiner anderen Nolle so ganz sich selbst wiedergesunden und wiedergegeben hat, als in der der Anna de Hove.

Ein Vorzug der Oper, wodurch sie sich besonders den darin be- schaäͤftigten Sängern empfiehlt, dürste auch noch der sein, daß nicht allein die Partie der Regentin von dem Komponisten so reich und zwar im Gegensatze zur Anna mit figurirtem Gesange ausgestattet worden ist, daß sie von jeder prima Donua assoluta gern gesungen wer⸗ den wird, sondern auch Egmont, Kardinal Granvella und der Meister Stephan so gut bedacht sind, daß ein Jeder sich an seinem

latze geltend machen kann, wie dies von den Herren Bötticher, Zschiesche und Krause geschieht.

Wenn den neuesten dramatischen Dichtungen der Vorwurf gemacht

wird, daß sie zu wenig Handlung, zu viel Rede enthalten, so möch⸗ ten wir „Wilhelm von Oranien“ den Vorwurf machen, daß er zu viel Handlung, zu wenig Ruhepunkte enthält. Wo aber die Kämpfe und Revolutionen eines halben Jahrhunderts in drei Stunden an uns vor⸗ übergeführt werden, da ist zum Ausruhen keine Zeit gegönnt. 1.hn

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Berlin. Der Violin⸗Virtuose Ernst ist auf seiner Durchreise nach St. Petersburg hier eingetroffen; am Donnerstag wird der ausgezeichnete Künsiler ein Konzert im Königsstädtischen Theater veranstalten. Ein jun⸗ ger Engländer, Mr. Gibsone, der in London, Brüssel und in den rhei⸗ nischen Städten mit vielem Beifall als Pianist aufgetreten ist, wird auch

in Berlin Konzerte ge SsD A. Z⸗