1847 / 16 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Prinzen Friedrich Karl von dem Generalstabe, die 1 2*₰. Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich Hessischen Ludwigs⸗Ordens zu ertheilen.

Provinz Preußen. ’1 . J. ist 1. bioher zum größeren Theile aus Kommunal⸗Fonds erbaltene Gymnasium zu d unsere Stadt zu einem Thecle für das an den letzteren Territorium zu entschädigen.

Provinz Sachsen. (Magd. Ztg.) die Eröffnung der bei Wittenberg erbauten neuen dem zuvor eine von der Königlichen Regierung zu hin gesendete Kommission die ferneren Verkehr nicht mehr als weiteren Feierlichkeiten statt. Conducteurs Jung im 2 421 13 massiven Pfeilern von 64 Fuß Spannung ruhenden und 9900 Fuß langen Brücke wird als ein sehr gelungenes

es dem Baumeister alle Ehre macht. 2 Der hiesige Privat⸗Armen⸗Speise⸗Verein hat im Monat De⸗ . . einem Kosten⸗Aufwande von 81

Königreich Hannover. (H. Z.) Seine Durchlaucht der Prinz Friedrich von Holstein⸗Glücksburg⸗Sonderburg ist von Düssel⸗ dorf am 13. Januar in Hannover angekommen.

Die mit dem neuen Jahre ins Leben getretene Kapital⸗Ver⸗ sicherungs⸗Anstalt versichert den ihr Beitretenden die Zahlung größe⸗ rer oder kleinerer Kapitale gegen Entrichtung von Beiträgen, deren Betrag von der durch den Beitretenden im voraus zu bestimmenden Zeit der Fälligkeit der Kapitale abhängig ist. 1 Angehörige deutscher Staaten, ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters und der Gesundheits⸗Beschaffenheit. Die Anstalt versichert nur Kapitale in Courant, und zwar fär dieselbe Person, unter Zusammenrech⸗ nung der zu verschiedenen Zeiten erfolgten Versicherungen, nur bis zu dem Betrage von 5000 Rthlr.; die gleichzeitige Versicherung mehrerer kleinerer Kapitale, deren Gesammt⸗Betrag die Summe von 5000 Rthlr. nicht über⸗ schreitet, ist nicht ausgeschlossen. Ablauf das Kapital gezahlt werden soll, beginnt mit dem auf den Abschluß der Versicherung zunächst folgenden 1. Januar Die Zahl der Versicherungs Jahre kann nicht unter 5 und nicht über 30 betragen. fache Weise geschehen, indem entweder nur feste jährliche Beiträge gezahlt oder außerdem beim Eintritt ein Einschuß⸗Kapital,

dverschreibung vom

Der Magistrat der Königlichen Residenzstadt.

Außerdem findet sich die Werthsangabe in den Seiten mehrsach wiederholt.

3) Die fertigen Kassenscheine werden vor der Ausgabe nach mit einer fortlat gister und ein Kontrollbuch eingetragen und zum Zeichen, daß die Eintra⸗

strat die Verpflschtung übernommen,

lljährlich die Summe von fünf tausend Thaler Courant aus den Ein⸗ nahmen der Stadt verfugbar zu stellen und nach dem beliebigen Ermessen der Königlichen Regierung zur Tilgung zu verwenden.

8) Sobald dermaleinst die ausgegebenen Kassenscheine bis auf einen geringen Rest eingezogen sind, wird die Königliche Regierung eine Bekannt⸗ maͤchung erlassen, durch welche diejenigen Kassenscheine, deren Einlösung innerhalb einer dazu vorzuschreibenden geräumigen Frist nicht erfolgt, außer Cours gesetzt werden.

8 24 1 88 9) Zur Sicherheit der Inhaber von Kassenscheinen

Preußen Königl. Hoheit und aggregirt Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen

(Ztg. f. Preußen.) Am 1. Ja⸗ worden, um

Elbing dem Staate übergeben Rbg n abgetretene

Am 9. Januar fand Elbbrücke, nach⸗ Merseburg dort⸗ noch stehende alte hölzerne Brücke zum geeignet befunden hatte, ohne alle Der unter Leitung des Regierungs⸗

Jahre 1842 begonnene Bau der neuen, auf

Bauwerk gerühmt, wel⸗

konsistenter warmer Speise mit

Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf. an die Ar⸗

4702 Portionen

Deutsche Bundesstaaten.

Aufnahmefähig sind

Die Reihe von Jahren, nach deren und respek⸗ Die Versicherungen können auf zwie⸗

dessen Ermäßigung der Beiträge zur Folge hat, entrichtet

werden. Das Einschuß⸗Kapital kann nur in einem Fünftheile oder einem Zehntheile des versicherten Kapitals bestehen. Das durch die Versicherung begründete Recht geht auf die Erben

des Theilnehmers über; die Zahlung des versicherten Kapitals ist da⸗ her nicht davon Es koͤnnen auch Kapitalien zu Gunsten Anderer versichert In solchen Fällen ist jedoch nur derjenige, zu dessen Gun⸗ sten die Versicherung geschehen ist, als Mitglied der Anstalt anzusehen. Die Verwaltung der Kapital⸗Versicherunges⸗Anstalt wird einstweilen von der Di ection der Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt wahrgenommen. Die Gesetz⸗Sammlung enthält zugleich mit der Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern, die Ausgabe unverzinslicher Kassenscheine auf den Kredit der Residenzstadt Hannover betreffend, die nachstehende Bekanntmachung des Magistrats der Stadt Hannover: Se. Majestät der König Allergnädigst geruht haben, der Königlichen Residenzstadt Hannover die Augabe unverzinslicher Kassen⸗ scheine zum Werthe von Zweihundert Tausend Thalern in Courant zu ge⸗ statten, so wird dieserhalb Folgendes zur allgemeinen Kennmiß gebracht. 1) Von der Gesammtsumme zu 200,000 Rthlr. Courant wird die Hälfte in Kassenscheinen zum Werthe von Einem Thaler, die andere Hälfte in 20,000 Kassenscheinen zum Werthe von Funf Thalein ausgegeben. 2) Das zu den Kassenscheinen angeferligte Papier enthält als Wasser⸗ zeichen dae Wappen der Stadt Hannover, und ist zu den Ein⸗Thalerscheinen Papier von gelblicher und zu den Fünf⸗Thalerscheinen Papier von röthlicher

abhängig, daß der Versicherte die Zeit der Fälligkeit

Das Format der kleineren Ein⸗Thalerscheine und der größeren Fünf⸗ Thalerscheine entspricht dem der Königlich preußischen Kassen⸗Anweisungen. Beiderlei Kassenscheine haben dieselbe Zeichnung der Vorder⸗ und resp. Rückseite, mit ein iger Ausnahme der verschiedenen Werthbezeichnung. Die Vorderseite enthält, unter dem städtischen Wappen und umgeben von verschiedenen Verzierungen, die nachstehende Inschrift: Kassenschein Königlicher Residenzstadt Hannover.

Ein (Funf) Thaler Courant. 7. Dezember 1846 über 200,000 Thaler Courant.

Evers. Oeitzen. 8 Zahlbar zu jeder Zeit bei der Stadtkasse.

Oben in den Ecken ist der nöthige Raum zum Einschreiben der Serie und der Nummer des Scheins gelassen.

Die Rückzeite bildet eine gravirte Fläche mit einem Medaillon in der Mitte, in welchem der Werth des Scheins mit gothischer Schrift angege⸗

Verzierungen beider

’1 Serien fenden Nummer versehen, nach dieser Nummer in ein Re⸗

von einem damit beauftragten städtischen Beamten signirt

4) Die Kassenscheine werden bei allen städtischen Kassen nach ihrem Nennwerthe in Zahlung angenommen, auch zu jeder Zeit, der Inhaber, bei der Stadtkasse in baares Geld umgesetzt werden.

Zu letzterem Zwecke wird bei der Stadtkasse ein Realisations ⸗Fonds gebildet, in welchem ein Viertel der im Umlauf befindlichen Summe jeder⸗ zeit verfügbar gehalten werden soll, und zwar zu b 4 in Couls habenden zinstragenden Werthpapieren, deren Werth, so weit solche untündbar sind, nur nach dem jedeesmaligen Course anzurechnen ist.

5) Auch beschädigte Kassenscheine, sofern nur die wesentlichen Merk⸗ male und die geschriebenen Nummern noch vorhanden und erkennbar sind, sollen bei der Stadttasse angenommen und eingelöst werden, vorbehaltlich des Rechtsweges, falls die Annahme beschädigter Scheine verweigert werden

auf Verlangen

in baarem Gelde, zu

6) Ein Mort ⸗fications⸗Verfahren wegen verloren gegangener Scheine

7) In Beziehung auf die allmälige Tilgung des durch die Ausgabe

aufzunchmenden unverzinslichen Anlehens hat der Magi⸗ vom 1. Januar 1852 an gerechnet,

wegen getreuer Er⸗

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füllung der von der Königlichen Residenzstadt in Beziehung auf die ihr ge⸗ stattete Ausgabe von Kassenscheinen übernommenen Verpflichtung ist vom Magistrat, nach vorgängiger Berathung im allgemeinen Magistrats⸗Kolle⸗ gium und unter versassungsmäßiger Zustimmung der Bürger⸗Vorsteher, un⸗ ter dem 7ten d. M. eine Haupt⸗Schuldverschreibung ausgestellt, in welcher an den sämmtlichen städtischen Besitzungen und Einkünften, nach vorgängig erbrachter Nachweisung, daß solche mit offentlichen Hypothelen nicht belastet seien, eine Privat⸗Hppothek bestellt und zugleich die Verpflichtung übernom⸗ men ist, eine öffentliche Hppothek am stärtischen Vermögen wegen anderer Schulden nicht bestellen zu wollen, bevor nicht wegen der ausgegebenen Kassenscheine eine öffentliche Hypothek nachträglich bestellt worden ist.

Diese Haupt⸗Schuldverschreibung ist am 17ten d. M. bei Königlicher Justiz⸗Kanzlei hierselbst deponirt, und ist in selbiger ausdrücklich anerkannt, daß ihre Zurückgabe vor geschehener Zurückziehung sämmilicher Kassenscheine aus dem Umlauf nicht verlangt werden könne.

Ein Abdruck solcher Schuldverschreibung ist dieser Bekanntmachung an⸗ ehängt. 8 10) Die Anfertigung der Kassenscheine geschieht unter Anwendung der geeigneten Vorsichtsmaßregeln und unter Mitwirkung und Kontrolle eines von der Koniglichen Regierung bestellten Kommissarius, und ist zug eich auch die Bereithaltung des Realisations⸗Fonds (siehe oben 4) und die Vernich⸗ tung der demnächst aus dem Umlaufe zurückzuziehenden Kassenscheine (siehe oben 7) unter die Kontrolle dieses Regierungs⸗Kommissarius gestellt. Hannover, den 31. Dezember 1846.

Der Magistrat der Königlichen Residenzstadt. Evers.

Königreich Württemberg. (S. M.) Am 9. Januar hielten beide Kemmern eine gemeinschaftliche Sitzung, in welcher der Rechenschafts⸗Bericht verlesen und die Wahl der gemeinschaftlichen Kommission für die Schulden⸗Verwaltung vorgenommen ward. Nachdem die Mitglieder der Kammer der Standesberren den Saal verlassen hatten, wurde die Sitzung der Kammer der Abgeordneten fortgesetzt. Der Abgrordnete Wiest erneuerte seine in der letzten Ver⸗ sammlung gestellten Anträge in Betreff der zu beschleunigen⸗ den Erledigung des Streites zwischen der Regierung und den Standesherrschaften über die Verbindlichkeit zur Eingehung auf die Allodificationen der Falllehen und auf die Ablösungen nach Maß⸗ gabe der diesfallsigen Edikte und Gesetze und bezüglich der Ablösung der Staatszehnten und Fixirung der übrigen Zehnten und beantragte eventuell die Einleitung, daß wenigstens die Staatszehnten und Bann⸗ rechte im Verwaltungswege zur Ablösung gebracht würden. Sodann bemerkte das Präsidium in Bezug auf den vom ständischen Ausschusse über die Aufbringung der Mittel sfür den Eisenbahnbau erstatteten Bericht, daß darin Rechenschaft über unsere dermalige Lage gege⸗

ben werde und ken Anstand zu nehmen sei, diese Rechen⸗ schaft offen zu geben. Der Ausschuß spreche in demsel⸗ ben zugleich seine Ansicht über die Wege aus, welche etwa eingeschlagen werden könnten, um die benöthigten Mittel herbeizuschaffen. Dieses vorläufige Aussprechen der Ansichten könne

aber der Sache in keiner Weise nachtheilig sein, und dabei habe der Ausschuß diese Ansichten nicht mit der Entschiedenheit ausgesprochen, wie der Präsident als Referent gewünscht hätte, so daß er auch für das nicht stehen könne, was in diesem Theil des Berichts enthalten sei. Der Antrag, daß aus diesem loco dictaturae gedruckten Be⸗ richt weiter kein Geheimniß gemacht werden solle, wurde von der Kammer bejahend entschieden. Der Apg. Idler stellte die Frage, ob die Kammer auf die Theurung und Noth und die diesfallsigen Maß⸗ regeln etwa noch durch den Rechenschaftsbericht geführt werde, oder ob sie nicht jetzt schon eine besondere Kommission zur Berathung die⸗ ses wichtigen Gegenstandes niedersetzen solle. Das Volk sei auf be⸗ ruhigende Beschlüsse der Kammer in dieser Beziehung mindestens eben so gespannt, als auf die Lösung der Geldfrage. Das Präsi⸗ dium ertheilt hierauf den Aufschluß, daß der Rechenschaftsbericht und der Verwaltungs⸗Etat, in welchem eine Theurungs⸗Zulage für Beamte und die Schulmeister vorgesehen sei, Anlaß zur weiteren Berathung darbieten.

Zum Schluß entwickelte Barchet seine Motion über die Veräuße⸗ rung der Staatsdomainen und über die Aolösung von Gefällen und Rechten behuss der Bestreitung der Eisenbahnbaukosten und der Ein⸗ lösung von 5 Millionen unverzinslichen Papiergeldes, welches jetzt in Umlauf zu bringen wäre. Der Druck dieser Motion wurde von der Kammer beschlossen. 8

Braunschweig, 13 hne Zweifel ist unsere Stadt rücksichtlich der milden Suftungen eine der reichsten Städte Deutsch⸗ lands. Sie zählt 14 Beginenhäuser und 3 Hospitäler, welche gegen 350 Personen Unterhalt und Unterstützung gewähren, und zahlreiche, zum Theil beträchtliche Legate, die nicht unter einer Staats⸗Kontrolle stehen, werden in bestimmten Terminen vertheilt. Unter den öffent⸗ lichen Wohlthätigkeits⸗Anstalten zeichnen sich aus: unsere „allgemeine Armen⸗Anstalt“, unsere Waisen⸗, Pflege⸗ und Krankenhäuser. Außer⸗ dem wird durch neuerdings gebildete Vereine den Bedürftigen gehol⸗ fen und leiblich, geistig und moralisch für sie gesorgt, theils um ihre gegenwärtige, theils um ihre zukünftige Lage zu verbessern. Es ist indeß auch hier, ungeachtet der vielen Mild⸗ und Wohlthätigkeits⸗ Anstalten, eine Zeit der Noth, besonders für Arme, eingetreten, die eine außerordentliche Unterstützung erheischt. Zu einer soschen hat nun der Stadt⸗Magistrat vor kurzem einen „Aufrusf“ erlassen, nach⸗ dem ihm bereits vorher von Sr. Hoheit dem Herzoge die Summe von 1000 Rthlr. Gold zugewiesen war. Die vereinten Stadt⸗Be⸗ hörden rechnen vorzugsweise auf diejenigen Mitbewohner, welche von einem Einkommen zu 600 Rthlr. und darüber zur bestehenden städti⸗ schen Armensteuer beitragen, und erwarten, daß der einzelne Beitrag zu der außerordentlichen Unterstützung mindestens einem jährlichen Armensteuer⸗Quantum gleichkomme, und daß besonders begüterte Mit⸗ bewohner der Stadt durch noch höhere Gaben das ersetzen, was man von denen, die nicht von Ueberflüssen zahlen können, zu fordern Beden⸗ ken trägt. In jedem der 6 städtischen Distrikte sind 2 Mitbürger zur Annahme der Gaben namhaft gemacht. Sollte wider Erwarten der bezeichnete Weg nicht zum Ziele führen und eine Erhöhung der Ar⸗ mensteuer für das laufende Jahr erforderlich sein, so wird die in Folge des Aufrufs dargebrachte freiwillige Gabe jedenfalls dem mil⸗ den Geber in Anrechnung gebracht werden. Seit dem 1sten d. M. ist das an Arme zu verabreichende Almosen schon erhöht, auch wer⸗

eG Sprisen und Brennmaterial in erhöhtem Maße verab⸗ reicht.

Etagngg

Paris, 10. Jan. Auch die Deputirten⸗Kammer hat gestern die Deputation gewählt, welche morgen bei Eröffnung der Session den König empfangen soll.

Die Presse, die bekanntlich für ein Organ der politischen An⸗ sichten des Grafen Molé gilt, eröffnet ihr heutiges Blatt wieder mit einer Rechtfertigung ihrer Vorliebe für eine russische Allianz. „Wir empfinden“, sagt dies Blatt, „durchaus keine Scheu, laut und zum hundertstenmale zu erklären, daß wir grundsätzlich Anhänger eines Bündnisses Frankreichs mit Rußland sind. Diese seit zehn Jahren von uns unterstützte Meinung war auch die, welche Herr Thiers vor 1830 verthei⸗ digte, als er zur Redaction des National gehörte. Folgtaber daraus, daß wir laut erklärte Anhänger der russischen Allianz sind, nothwendig,

daß wir Herrn Guizot rathen, sich derselben „als einer Zuflucht“

in die Arme zu werfen, wie das Sidele vorauszusetzen beliebt? Dies verneinen wir förmlich. Wir halten es nicht für die rechte Art, eine ernste, aufrichtige und dauerhafte Allianz einzugehen, daß man sich ihr ohne Schicklichkeit, ohne Würde, „ohne Gegenseitigkeit an⸗ biete und sie aussuche; wir haben dies niemals geglaubt, es niemals gesagt, und wir fordern das Sidele heraus, in der zehnjährigen Sammlung unserer Blätter eine einzige Zeile, ein einziges Wort aufzufinden, welches dem Ausdruck dieser festen Ueber⸗ zeugung widerspräche. Nein, wir glauben nicht an die Bündnisse aus dem Stegreif, eben so wenig an die Bündnisse aus Verdruß wie an die Bündnisse aus Grundsatz, eben so wenig an die im Dunkel der Kanzeleien geschmiedeten Bündnisse wie an die mit mehr Geräusch als Aufrichtigkeit bei Eröffnung der gesetzgebenden Kammern und auf der parlamentarischen Tribüne in feierlichen Reden verkündeten Bünd⸗ nisse, welche die Begebenheiten mit einer gewissen Schadenfreude stets Lügen zu strafen sich zu beeilen scheinen. Wir glauben nur an die Bündnisse, welche große gemeinsame Interessen zur Grund⸗ lage und eine unzweideutige Solidarität zum Bande haben. Besteht eine solche Solidarität zwischen England und Frankreich? Wo ist die Rivalität zwischen Frankreich und Rußland? Zwei große Staaten verbünden sich auf lange Zeit nur unter der Bedingung, sich zu er⸗ gänzen. Diese aus der Geschichte entnommene Wahrheit ist der Ab⸗ grund, der in den auswärtigen Beziehungen unsere Politik von der des Journal des Débats scheidet. Was fehlt England, das Frank⸗ reich ihm bieten könnte? Was fehlt Frankreich,, das Rußland ihm geben könnte? Das sind die sehr einfachen Fragen, welche wir hier beiläufig denen vorzulegen uns beschränken wollen, die etwa ver⸗ sucht sein sollten, dem Journal des Débats zu Hülfe zu kom⸗ men, und die beweisen zu können glauben möchten, was dieses Blatt nicht vermochte, ja was es zu unternehmen nicht einmal wagte, daß die von ihm erflehte Allianz zugänglicher sei, als die, welche wir mit Beharrlichkeit als einen leuchtenden Punkt am politischen Horizont bezeichnen. Die, welche glauben, daß ein Volk, um mit einem ande⸗ ren Volke eine dauerhafte Allianz einzugehen, sich blos zu diesem hin⸗ zuwenden und ihm zu sagen brauche: „Wir wollen uns verbünden!“ irren sich gewaltig; dergleichen können nur Gedankenlose glauben, die niemals die Thatsachen befragt und in der Geschichte nichts weiter als eine Reihe von Ereignissen und eine Menge Namen von Men⸗ schen und Orten gesucht haben. Wir denken zu einer anderen Kate⸗ gorie von Schriftstellern zu gehören.“ Die Presse setzt dann im weiteren Verlauf ihres Artikels aus einander, ihre Ansicht sei die, daß die Allianz Frankreichs mit Rußland ein von einer mehr oder minder einsichtsvollen, geschickten und sympathischen Politik zwar mehr oder minder zu verzögernden oder zu beschleunigendes, aber früher oder später, vermöge der Macht der Umstände und des Laufes der Begebenheiten, unfehlbar zu erwar⸗ tendes Ereigniß sei. „Eben aus dem Grunde“, schließt sie, „weil die Regie⸗ rungen keine widernatürlichen Allianzen auf die Dauer einzugehen im Stande sind, können sie die Herankunft der von der Gemeinsamkeit der Interessen und der Solidarität der Geschicke erheischten Allianzen höchstens ver⸗ zögern, und das ist schon schlimm genug. Dies ist unser alter Glaube, aber er ist so fest, daß wir keinesweges mit Hast und Ge walt Herrn Guizot in eine Bahn treiben wollen, die doch die Zu tunft von selbst für sich hat. Im Gegentheil, wir würden ihn eher zurückzuhalten suchen, wenn er sich übereilt und unüberlegt in dieselbe stürzen wollte. Will das Sidele eine immerwährende Isolirung Frankreichs? Oder will es, daß Frankreich sein Haupt unter der Kriegsdrohung Englands beuge? Wir unsererseits wurden allerdings, wenn durchaus zwischen England und Rußland gewählt werden müßte, Rußland, das uns entfesselt, vor England, das uns trotzbietet, un⸗ endlich den Vorzug geben.“

Zwei englische Staatsmänner, Sir Thomas Wyse, Mitglied des Parlaments, Lord des Schatzamts und Schwiegersohn Lucian Bona⸗ parte's, und Charles Granville, Secretair des Geheimen Raths, sind vorgestern hier eingetroffen. Letzterer hatte gestern eine lange Unter⸗ redung mit Herrn Guizot. 8

Der englische Gesandte, Lord Normanby, gab vorgestern seine erste Gesellschaft in diesem Winter. Die Oppositions⸗Mitglieder, Thiers an der Spitze, waren in Masse anwesend. Auch Graf Molé war zugegen. Herr Guizot fehlte.

Es wird versichert, daß es in einer Zusammenkunft der Depu⸗ tirten des linken Centrums, der auch Herr Odilon⸗Barrot, der Füh⸗ rer der Linken, beigewohnt, gelungen sei, die Eintracht zwischen den Herren Thiers und Billault wiederherzustellen. Man wäre jedoch übereingekommen, daß die Frage von der englischen Allianz eiue offene Frage für die Opposition bleiben solle. 8

Der National enthält wieder einen Angriff auf Marschall Bugeaud, der die Verordnung nicht ausführen lassen wolle, der zu folge die militairischen Centralpunkte nach dem Innern verlegt wer⸗ den sollten. Er habe im Moniteuralgerien erklären lassen, datz die Meßregel vortrefflich sei, daß sie aber unausführbar, und daß die, welche sie für thunlich gehalten, ihren Verstand verloren haben müßten. Im Grunde, meint der National, sei Bugeaud damit unzufrieden, daß Algier zu Gunsten Medeahs seines Titels einer mi⸗ litairischen Hauptstadt verlustig gehen solle; die Folge davon sei dann, daß er als Gouverneur zwischen Algier und Medeah zu wählen habe; wäre er zu Algier, so sei er von der Militair⸗Verwaltung und seinem Haupt⸗Quartier getrennt, wäre er zu Medeah, so würde seine politische Autorität darunter leiden, befürchte er; daher widersetze er sich offen wie ein Pascha den Befehlen, die vom Ministerium kämen. Die Presse klagt ebenfalls über die Willkür des Marschall Bugeaud in Algerien, und daß er keine Lust zu haben scheine, die ministeriellen Beschlüsse über Verlegung der Militair⸗Verwaltungen nach dem In⸗ nern auszuführen, da der Moniteur algerien sage, jene Maß⸗ regeln seien erst im Prinzip vorgenommen und unterlägen in Algerien noch einer weiteren Prüfung. Bugeaud behaupte nämlich, es fehle zu Medeah an allem Nöthigen; es sei kein Spital da, keine Kaserne, keine Räumlichkeiten sür die Verwaltungs⸗Behörden u. s. w. Die Presse hält dies nur für Ausflüchte, es handle sich vorläufig nur um Verlegung des Hauptquartiers dorthin und Lokalitäten zur Auf⸗ nahme des General-Lieutenants und des Stabes zu finden, später sei immer Zeit genug, die nöthigen Bauten vorzunehmen, da es sich noch nicht darum handle, die Division selbst dorthin zu verlegen.

Die Kammern hatten für dieses Jahr einen doppelten Kredit bewilligt, welcher bestimmt ist, 300 neue Sukkursalkirchen zu errichten und 100 Vikaren eine Entschädigung von 350 Fr. aus dem Staats⸗ Fonds zu bewilligen. Ein Rundschreiben des Kultus⸗Ministers ver⸗ langt nun die Mitwirkung der Bischöfe für die Vertheilung der Kredite.

Lieutenant Marin vom 15ten Infanterie⸗Regiment und Ritter der Ehrenlegion ist vom Kriegsgericht zu Oran zum Tode verurtheilt worden, weil er ohne Kampf kapitulirt hätte, worauf das Kaiserliche Dekret vom 1. Mai 1812 den Tod setzt. Er war der Führer einer Eskorte von 200 Mann, welche von Tlemsen nach dem Fort von Ain⸗Temuschen Munition zu führen hatte und auf dem Wege von überlegenen Araberhaufen überfallen wurde, wo Lieutenant Marin, jeden Widerstand für nutzlos haltend, sie die Waffen strecken ließ. Er und sein Vertheidiger protestiren gegen die Kompetenz des Kriegsgerichts, indem sie sich auf die Charte von 1830 stützten, wodurch jenes Kaiserliche Dekret aufgehoben sei, das an und für sich ungesetzlich erlassen ge⸗

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wesen. Nichtsdestoweniger erklärte sich der Hof für kompetent, wo⸗ gegen Lieutenant Marin Berufung einlegte, jedoch der Prozeß weiter geführt und das Urtheil wider ihn gefällt wurde, ohne daß er sich vertheidigte. Aus dem Zeugen⸗Verhör ging hervor, daß die Masse der Soldaten aus Kranken bestand und es kaum 50 Waffenfähige gewesen sein mochten, und daß sie schon gefangen genommen waren, ehe Lieutenant Marin zu kapituliren suchte.

Einer der Adjutanten des Marine⸗Ministers wird, wie es beißt, demnächst in einem besonderen Auftrage nach den Marquesas⸗Inseln geschickt werden. Ueber die Veranlassung dieser Sendung ist noch nichts verlautet.

Die Zahl der bis jetzt durch die Wohlthätigkeits Büreaus aus⸗

getheilten Bons zur billigeren Beschaffung des Brodtes während des Monats Januar beläuft sich auf 961,000. Für die ersten vierzehn Tage dürfte sie eine Million betragen. Während des ganzen Monats wird man also zwei Millionen Bons vertheilen müssen, was, wenn die Getraidepreise sich nicht verändern, auf eine Ausgabe von 288,000 Fr. berechnet wird. dem Munizipal⸗Conseil den nothwendigen Kredit verlangt, und der⸗ selbe ist auch sofort bewilligt worden. Die elektrische Telegraphen-Linie für die Nordbahn ist bereits im Bau begriffen; der Centralpunkt ist der Telegraphen⸗Thurm im Ministerium des Innern, die leitenden Drähte gehen von dort über die Dächer einiger öffentlichen Gebäude bis an die Seine herab, längs der sie auf gußeisernen Säulen fortlaufen, sie überschreiten die Seine auf dem Pont de Jena und gelangen so über die Höhe von Chaillot und längs der Octroi-Mauer in den Bahnhof der Nord⸗ bahn, von wo sie längs den Schienen auslaufen. Eine unterirdische Verbindung des Ministeriums des Innern mit dem Bahnhofe, zu deren Zwecke man die Benutzung der Katakomben und der Reini⸗ gungs⸗Kanäle vorgeschlagen hatte, ist wieder aufgegeben worden.

Vom Zuchtpolizeigerichte in Tours sind 26 Angeklagte, darun⸗ ter eine Frau, zu verschiedenen Gefängnißstra fen, von 10 Tagen bis un 2 Jahren, wegen Theilnahme an den durch die Theurung dort eranlaßten Unruhen verurtheilt worden.

In der Gegend von Canet im Departement des Herault be⸗ nerkten neulich zwei Gendarmen einen Jäger, dem sie sich näherten und seinen Erlaubnißschein abverlangten. Der Letztere legte auf sie an, mit der Aufforderung, keinen Schritt weiter an ihn heranzukom⸗ men. Die Gendarmen achteten nicht darauf, sondern näherten sich ihm immer mehr. Der Jäger verwirklichte seine Drohung, gab euer, und einer der Gendarmen sank zu Boden. Der andere schoß nun seinerseits den Karabiner ab und streckte den Jäger zur b Erde. Er glaubte ihn todt und begab sich, ohne ihm das Gewehr

wegzunehmen, zum nächsten Maire, den er von dem Vorfall

benachrichtigte und mit nach dem Orte hinauszugehen ersuchte. In⸗ zwischen hatte sich der verwundete, aber nicht getödtete Wilddieb halb aufgerichtet und sein Doppelgewehr wieder geladen. Bei Annähe⸗ rung der gedachten Personen rief er ihnen zu: „Zurück! ich habe es mit dem Gendarmen zu thun!“ feuerte den einen Lauf ab, streckte den Gendarmen augenblicklich todt hin, und mittelst des anderen

Laufes zerschmetterte er im nächsten Augenblicke sich selbst den Hirn⸗

schädel.

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Großbritanien und Irland.

London, 9. Jan. Eine Deputation des Vereins zur Herab⸗ setzung der Zölle von Thee, welcher sich hier gebildet hat, begab sich vorigen Donnerstag zum ersten Lord des Schatzes, Lord John Russell, um demselben den Zweck des Vereins zu empfehlen. Lord John Russell versicherte, daß der Gegenstand vou Seiten der Regierung der sorgfältigsten Prüfung unterworfen werden solle. 8

Die Times spricht in ihrem City⸗Artikel über die pariser Bank-⸗Anleihe manche Besorgnisse aus und bemerkt, daß die Geld⸗ Verhältnisse zu Paris täglich bedenklicher zu werden anfangen; die von den Herren Baring der französischen Bank zum Ankauf von Silber vorgeschossenen 800,000 Pfund hätten das Vertrauen nicht gesteigert, und die Bank⸗Direktoren müßten auf Maßregeln sinnen, um den noch immer abnehmenden Baarvorrath festzuhalten. Nach den Einen würde sie fernerhin nur Wechsel auf zwei Monate Sicht diskontiren, nach Anderen würde sie sich in die Nothwendigkeit ver⸗ setzt sehen, den Diskonto auf 5 Ct. zu erhöhen. Es sei jedenfalls nöthig, gewissen Wechsel⸗Operationen ein Ziel zu setzen, da das baare Geld außer Landes ginge, indem bei dem großen Geldmangel und hohem Geldstande in Belgien und Deutschland von dort aus auf Paris gezogen würde, welche Papiere von den pariser Häusern in die⸗ ser Bank diskontirt würden, wofür aber das Silber ins Ausland gehe. Da diese Wechsel meist drei Monate zu laufen hätten, so würde die⸗ sen Manupulationen durch Beschränkung der Diskontirbarkeit auf Zwei⸗ monatswechsel ein Ziel gesetzt werden. Man erwartet, daß die großen Bedürfnisse des Kontinents und insbesondere Frankreichs auch auf den hiesigen Geldmarkt Einfluß gewinnen und hier bald der Diskonto sich heben müsse.

Der Wochen⸗Bericht über den Zustand der Bank von England ergirbt: Noten in Umlauf: 28,258,260 Pfd. St.; Abnahme gegen den letzten Bericht: 183,770 Pfd. St.; Noten vorräthig: 8,227,085 Pf⸗. St.; Abnahme: 581,590 Pfd. St. Der wirkliche Umlauf also hat an 400,000 Pfd. St. zugenommen. Baarvorrath:—14,951,572 Pfd. St.; Abnahme: 115,119 Pfd. St. Die Wechsel auf sieben Tage und andere hatten an 18,611 Pfd. St. Sicherheiten anderer Art um 416,915 Pfd. St. Es waren während der letzten Woche 42,0900 Unzen Silbermünze nach Belgien abgegangen.

Die Jahres-Nachweisung über die Ein⸗ und Ausfuhr von Baoumwolle für das Jahr 1846 ergiebt, daß der Verbrauch dersel⸗ ben in England in diesem Jahre dem des vorigen ziemlich gleich⸗ gelommen ist, obgleich 600,000 Ballen weniger eingeführt und eine bedeutend größere Quantität ausgeführt wurde, als in irgend einem früheren Jahre. Das Fehlende der Einfuhr wurde durch den am Anfange des Jahres vorhandenen reichlichen Vorrath von 1,055,270 Ballen gedeckt. Die Summe der Einfuhr von 1,243,987 Ballen dazugerechnet, ergiebt im Ganzen 2,299,257 Ballen, von denen 194,200 Ballen ausgeführt wurden, 545,790 Ballen am 31. De⸗ zember noch vorräthig waren und 1,559,207 Ballen (oder 29,904 Ballen wöchentlich) zum Verbrauch kamen. Der Verbrauch des Jahres 1845 betrug 1,566,199 Ballen (oder 30,037 Ballen wöchentlich) und die Ausfuhr nur 133,900 Ballen. Der große Vorrath am Anfange des Jahres 1846 hatte die Wirkung, den Werth der Baumwolle während des größten Theils des Jahres auf einen mäßigen Preis zu halten, und die Spinner erfuhren eine beständige Nachfrage für heimische Consumtion; die Ausfuhr vermehrte sich, die des Twistes überstieg die Ausfuhr von 1845 um 23 Millionen Pfund. Ein beträchtlicher Theil dieses Ueberschusses kommt indeß 88 Rechnung der Mehrankäufe von Seiten Deutschlands während in Folge der höheren, mit dem 1. Januar d. J. voraith⸗ etenden. Zölle, so daß dort der gewöhnliche Verbrauch im vehsss 81 Der gegenwärtige Vorrath von Baum⸗ 1845. Diefe 8 allen, ist geringer, als zu irgend einer Zeit seit letzte mstand, in Verbindung mit der Aussicht, daß die docegaien 8 den Vereinigten Staaten wahrscheinlich schlechter auch der leii wird, als im vergangenen Jahr, so wie 1 edeutende Ausfall in den Ausfuhren nach England

8

Der Seine⸗Präfekt hat für diese Summe von

von Amerika mit dem Ansang der neuen Jahreszeit (1. Sep⸗ tember 1846), haben große Ankäufe auf Speculation veranlaßt, in Folge dessen der Werth der amerikanischen Sorten von 30 auf 50 pCt. gestiegen ist, während die Fabrikate keinen oder nur geringen Aufschlag erleiden. Es ist deshalb bei solchen Preisen nicht wahr⸗ scheinlich, daß die Einfuhr von Baumwolle in Europa im Jahre 1847 eine Verminderung erleiden wird, aber es ist sehr zweifelhaft, ob der Verbrauch damit gleichen Schritt halten dürfte, und dies erscheint als eine große Kalamität. Die Fabriken namentlich, welche zur Zeit der niedrigen Baumwollenpreise angelegt worden sind, werden bei den jetzigen hohen Preisen ihre Arbeiten einstellen mässen.

Es ist unter dem Vorsitze des Generals Sir Charles Dalbiar eine aus ihm und zwei anderen Stabs⸗Offizieren bestehende Kommis⸗ sion niedergesetzt worden, um die nöthigen Vorschläge in Betreff der Medaillen einzureichen, welche, wie neulich erwähnt, an die noch über⸗ lebenden Offiziere und Soldaten aus dem Halbinselkriege vertheilt werden sollen. Es werden, wie es heißt, 19 Medaillen, zur Erinne⸗ rung an die bedeutendsten Schlachten und Belagerungen, geschlagen werden, und man meint, daß wohl gegen eine halbe Million solche Medaillen zur Vertheilung kommen dürften.

Antonio Cabral de Sa Nogueira, ein Bruder des Visconde Sa da Bandeira, ist hier von Porto angekommen, ob in Aufträgen der Junta, wird nicht gesagt.

HGelaten,

Brüssel, 12. Jan. Man versichert, berichtet die Indepen⸗ dance, daß die meisten Handels⸗Kammern des Landes Willens seien, an die National⸗Repräsentation Bittschriften in Betreff des Planes zur Bildung einer Aussuhr⸗Gesellschaft zu richten, um das Gesuch der Handels⸗Kammer von Brüssel zu unterstützen, welches den Zweck hat, daß die neue Gesellschaft ermächtigt werde, alle Erzeugnisse des Landes in ihre Geschäfte einzuschließen.

Es hatten hier 98 hiesige Bäcker gegen Errichtung sogenannter Familien⸗Bäckereien protestirt. Der Minister legte diese Protestation zu den Akten, „weil sie nur von 98 Bäckern und nicht von allen ausgehe.“ Vorgestern haben nun diese 98 im Namen Aller sich wie⸗ derholt protestirend an den Minister gewandt und erklärt, daß sie bankerott machen müßten, wenn sie noch länger gegen eine solche Konkurrenz zu kämpfen hätten.

Dem Vernehmen nach, will die Regierung das Budget der Stadt Brüssel verwerfen, weil Einnahmen und Ausgaben nicht im Verhältniß stehen.

Die Direction der General⸗Societät hat beschlossen, im Namen der Actionaire 30,000 Frs. für die zum Besten der flandrischen Noth⸗ leidenden eröffnete Subscription beizusteuern, so daß dafür der Divi⸗ dende jeder Actie 50 Centimes abgezogen würden.

SIchmw 1. 8

Kanton Genf. (Eidg. Ztg.) Am 4. Januar hat der Große Rath die Diskussion über das neue Verfassungs⸗Projekt mit Anhörung des Berichtes der Mehrheit (Herr James Fazy) und der Minderheit der Verfassungs⸗Kommission (Herrn alt Syndik Cramer) begonnen und nicht blos das erstere, sondern auch das letztere dem Druck zu übergeben und gleichmäßig zu vertheilen beschlossen. Ob das Projekt einer einläßlichen Berathung, die leicht zwei bis drei Monate dauern dürfte, unterworfen werden, oder ob die herrschende Partei es ohne allseitige Prüfung mit der bloßen Mehrheit durchzu⸗ setzen beabsichtige, darüber sind die Meinungen getheilt. Inzwischen hat sich, wie zu erwarten stand, die Presse derselben bemächtigt, und namentlich das Journ. de Gendve scheint geneigt, dasselbe einer umfassenden Kritik zu unterstellen. Ueber den Geist des Ganzen, mit Rücksicht auf Erhaltung der genfer Volksthümlichkeit, enthält die letzte Nummer dieses Blattes einen langen Artikel, worin es im Wesent⸗ lichen heißt:

„In unserer Verfassung vom Jahre 1842 hieß es: „„Die Republik Genf bildet, als souverainer Staat, einen der 22 Kantone der schweizeri⸗ schen Eidgenossenschaft.““ In dem neuen Verfassungs⸗Entwurfe sind die Worte „als souverainer Staat“ verschwunden. So zeigt sich denn gleich im ersten Artikel ganz offen der Geist, welcher bei den Arbeiten der Kom⸗ mission obgewaltet hat. Blos die Streichung dieser wenigen Worte reicht wohl hin, um ganz unzweideutig das Ziel zu zeigen, nach welchem die neueste Verfassungs⸗Aenderung hinsteuert. So wird ganz im Silllen die Abschaffung der Kantonal⸗Souverainetät vorbereitet, damit sier fürderhin den Bundes⸗Reformen, die man im Schilde führt, nicht hindernd im Wege stehe. Die Republik Genf ist vernichtet, um einem Kanton der jünftigen schweizerischen Eidgenossenschaft Platz zu machen, in welcher wohl der Grundsatz einer Repräsentation nachtder Volkszahl aufgestellt werden soll, und wobei somit der Einfluß von Genf nahezu auf Null reduzirt werden soll. Eine Jahrhundert alte Unabhängigkeit, der wir Alles zu verdanken haben, was wir sind, eine politische Existenz, deren eigenthümliche Eniwicke⸗ lung die schönsten Resultate hervorgebracht, die Individualität von Genf als eines souverainen Staates, all das soll den ehrgeizigen Absichten des Radikalismus geopfert werden, der darauf hinsteuert, alle die zahllosen Verschiedenheiten der politischen Einrichtungen, der Sitten, Gebräuche und historischen Erinnerangen, bei welchen die kleinen schweizerischen Republiken bis jetzt eine steis neu befruchtende Quelle ihrer intellektuellen Schnellkraft und ein Palladium ibrer Freiheiten gefunden haben, unter das Eine Niveau seines despotischen Willens zu beugen. Man will, daß Genf auf seine

Souverainetät verzichte, die es einst durch heroische Anstrengungen errungen

hat, auf die es sich mit vollstem Rechte immer so stolz gezeigt, und für deren Erhaltung alle genser Bürger, gehören sie zu welcher Partei sie wollen, gleich sehr interessirt sind.

„Um eine solche Verzichtleistung zu rechtfertigen, sollte man wenigstens zum Ersatz dafür große reelle Vortheile zu bieten vermögen. Das werden die Vertheidiger des neuen Verfassungsprojektes wohl auch zu thun versu⸗ chen. Aber möchten ihre Versprechungen auch noch so verfuͤhrerisch sein, sie können doch immerhin nur sehr zweifelhaften, noch ganz unvorherzuse⸗ henden Chancen unterworfene Hopothesen sein, und inzwischen besäße Genf jeine andere Souverainetätsrechte mehr, als die, welche ihm der gegenwär⸗ tige Bundes⸗Vertrag garantirt. Nun haben uns aber die Ereignisse der letzten Jahre hinlänglich gezeigt, wie wenig diese Garantie werth ist, und wir können unmöglich ein so starkes Vertrauen in die Zukunft hegen, um zuzugeben, daß sich Genf so blindlings den nächsten Versuchen der radikalen Experimentation preisgebe.

„Bevor Genf aus freien Stücken auf seine Nationalität verzichiet, sollte es doch wohl das Loos kennen, das man ihm bestimmt hat. Es will uns unmöglich bedünken, daß Genf das Opfer, das man von ihm verlangt, so ohne alle Bedingungen leisten werde. All' die feinen Wendungen einer sophistischen Argumentation können unser Volk unmöglich über die Größe dieses Opfers verblenden. In der That, nicht nur seine Souveraine⸗ tät wird mit einem einzigen Federzuge gestrichen, man verwischt damit zu⸗ gleich auch seinen National⸗Charakter und macht aus Genf gleichsam ein offenes Gasthaus, ein banales Vaterland zum beliebigen Gebrauche für Alle, die kein anderes haben. Der Artikel 18 des Verfassungs⸗Entwurfs will jedem im Lande geborenen Fremden von der zweiten Generation an das genfersche Bürgerrecht ertheilen und eben so jedem im Lande geborenen Heimatlosen, der es bei seiner Majorennität verlangt.

„Wenn man bedenkt, daß der im Kanton etablirten Fremden viele Tausende sind, und daß diese den Heimatlosen verheißene Prämie diese schon jetzt sehr zahlreiche Klasse ohne allen Zweifel stetsfort vermehren müßte so drängt sich einem in der That die Frage auf: Welchen Werth hat dann wohl noch dieses ohne Rückhalt und ohne Unterschied nach allen Seiten hin verschwenderisch ausgetheilte Bürgerrecht?

„Republiken müssen in dieser Beziehung weit vorsichtiger sein, als an⸗ dere Staaten, sonst laufen sie Gefahr, daß sich ihre Sitten gar bald ver⸗ ändern und damit zugleich auch ihre politischen Einrichtungen, deren einzige

Stühe die Liebe und Aufopferungsfähigkeit der Bürger istst.

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„Genf überdies befindet sich in einer ganz ausnahmsweisen Lage, die es ihm zur speziellen Pflicht macht, sich gegen die Invasion all der I Elemente, von denen es umgeben ist, nach Kräften zu vertheidigen. Genf ist gleich einer ringsum von den Wellen bespulten Insel, die seine Ufer zu überschwemmen drohen; räume man auch noch die letzten Dämme weg welche die Fluthen abhalten sollen, so wird bald die ganze Insei unter Wasser stehen. Die Genfer,

die alten und

* 1 1 die neuen, werden bald in ihrem eigenen Hause nicht mehr Meister sein, und gewiß haben die Einen wie die Andelen gleichviel Interesse,

ihre gemeinsame Nationalität gegen einen so ernsten und so gerah b ingenden Angriff nach Kräften zu wahren. Darüber wird man sie nicht so leicht zu täuschen, nicht leicht zu entzweien vermögen. Der gesunde Sinn sagt einem Jeden, daß die hier beruhrten Artikel des Verfassungs⸗Enwurfes (§§. 1, 18, 24) nur fremden Interessen im Lande Vorsch b leisten fönnen und unter diesem scheinbar so liberalen Firnisse sich nichts Anderes als die widernatürliche Allianz des Radkalismus mit dem Ultramontanismus birgt, dieser zwei Geiseln, welche die ungluckliche Schweiz zerfleischen. Wer daran zweifelt, den verweisen wir auf die uber⸗ einstimmenden, wohl in jeder Beziehung charakteristischen Lobsprüche, welche vereint die radikale Revue und die ultramontane Sentinelle dem neuen Verfassungs⸗Projekte spenden.

„Nein! die Bürger des neuen wie des alten Landestheiles, die Einen so wenig wie die Anderen, können ihren Beifall zollen, einer jolchen Ver⸗ nichtung der freien, selbstständigen und souverainen Republit Genf, die un⸗ ter allen Nationen hervorragte durch ihre Erleuchtung, ihre Gesetze und ihre weise und kluge Verwaltung, deren unablässigen Bemühungen mit der un⸗ eigennützigen Hülfe der aufopfernden Burger aller Landeetheile es gelang, den kleinen Flecken Land auf seine jetzige Höhe der Kultur zu bringen. Mögen die Meinungs⸗Verschiedenheiten auch noch so groß sein, wenn nur über den Parteikämpfen die Liebe zu einem freien, des schönen Namens wahrhast würdigen Vaterlandes stets rege ist! Möge dieser Name auch unseren Kindern und Enkeln überliefert werden; mögen sie nicht gezwun⸗ 152 werden, ihn mit dem ersten besten dahergelaufenen Fremden zu theilen!“

Kanton Freiburg. Die Eidgenössische Zeitung meldet aus Freiburg vom 8. Januar: „Die Nacht von gestern auf heute ist ganz ruhig abgelaufen. Heute früh um 5 ½ Uhr sind

1290 Mann nach Murten abmarschirt. Diesem Corps wurde Herr Staatsrath Techtermann als Regierungs⸗Commissair beigegeben. Gegen Mittag ist dieses Corps ganz friedlich in Murten eingezogen, nachdem sich die Hauptführer Vissaula, Chatonnay, Oberst Couront (neuenburger Flüchtling) u. A. entfernt hatten; die Bevölkerung ist dort sehr ruhig. Heute um 9 Uhr kamen die Herren Regierungs⸗ Rath Stockmar von Bern und Landammann Wieland von Aarau als Abgeordnete des Vororts hierher (s. das gestrige Blatt der Allg. Preuß. Ztg.), ließen dem Herrn Schultheiß Fournier ihre Ankunft anzeigen und erhielten sogleich eine Ehrenwache von einem Offizier und 25 Mann. Die Sendung soll die lebhafte Theilnahme des Vor⸗ orts und der Regierung von Bern an der Erhaltung der verfassungs⸗ mäßigen Ordnung in Freiburg ausgedrückt haben, mit der Versiche⸗ rung, daß die an den Gränzen aufgestellten Truppen keinen anderen Zweck hätten, als die ErhaltUng der Ordnung zwischen den Einwoh⸗ nern. Sie machten die Bemerkung, daß, wenn die Besetzung von Murten sich in die Länge ziehen sollte, Bern seinerseits sich würde veranlaßt sehen können, die im Kanton Freiburg enklavirten Ort⸗ schaften des Kantons Bern mit einer Garnison ebenfalls zu besetzen, worauf ihnen versichert wurde, daß die Truppen morgen schon heim⸗ kehren würden. Die Herren sind heute Abend 4 Uhr wieder abge⸗ reist und befanden sich bei der Drahtbrücke bei dem so eben entlasse⸗ nen Landsturm des deutschen Bezirks, welcher jubelnd heimzog. Heute Nachmittag ist das dritte Auszüger⸗Bataillon, das dritte von der Landwehr, beide von Romont und Rue, hier eingerückt; später kom⸗ men noch zwei andere, jedes ist 1100 bis 1200 Mann. Jede Ge⸗ fahr ist ganz gewiß vorbei, die Stimmung der ungeheuren Mehrheit des Volkes unstreitig bekannt; der Große Rath, der, wie bekannt, morgen zusammenkommt, wird bei alledem ungemein interessant wer⸗ den. Zu bemerken ist, daß gestern die Freiburger, welche über Neuenegg nach Bern wollten, von den dort stationirten berner Trup⸗ pen bis aufs Hemd visitirt wurden, um sich zu versichern, ob sie nicht Depeschen nach Luzern u. s. w. bringen; mehrere berner Offi⸗ ziere kamen gestern über die Sensenbrücke, heute keiner mehr.“

Es bestätigt sich, daß die Regierung bei Zeiten von Allem un⸗ terrichtet war. An dem Abend, als Murten illuminirt wurde, waren die Thore Freiburgs um 8 ½ Uhr schon geschlossen. Kanonen wurden sogleich bei den Thoren und dem Stadthause aufgestellt, und die Stadt glich bald einer Festung. Von Verhaftungen, die in der Stadt Freiburg stattgefunden haben sollen, meldet der Narrateur nur die eines Herrn Weibel, Architekten. Aus den Gränz⸗Kantonen erfährt man nichts von sonderlicher Bedeutung. Aus dem Kanton Waadt vernimmt man wenig. Der Nouv. Vaudois enthält kein Wort von Maßregeln der Behörden; der Courrier Suisse dagegen be⸗ richtet, am 7. Januar seien im Kreise Peterlingen beide Auszüge einberufen und unter das Kommando des Herrn von Tavel gestellt worden.

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London, 9. Jan. (B. H.) Der erwähnte Streit zwischen der brasihtanischen Regierung und dem Gesandten der Vereinigten Staaten in Rio Janeiro hat einen ernstlicheren Charakter, als sich aus den mit dem Paketschiffe „Crane“ eingegangenen Berichten ab⸗ nehmen ließ, wiewohl nach einer uns zugegangenen zuverlässigen Mit⸗ theilung die Behauptung, daß der amerikanische Commodore die bra⸗ silianische Flagge durch Auslegung vor der Fallreepstreppe beschimpft babe, unbegründet ist und seine feindseligen Demonstrationen sich bis dahin auf Unterlassung des Flaggens und Salutirens bei Gelegen⸗ heit der Tauffeierlichkeiten beschränkt hatten. Ueber den ganzen Ver⸗ lauf des Streites giebt das Jornaldo Commerecio vom 17. Nov. einen offenbar direkt aus amtlichen Mittheilungen geschöpften Artikel, in welchem das Verfahren des Geschäststrägers und des Commodore der Vereinigten Staaten in einer zwar gemäßigten, aber entschiedenen Sprache als das Ergebniß übermüthiger Nichtbeachtung der Rechte des Schwächeren geschildert wird. Der Inhalt des Artikels ist im Wesentlichen folgender: Am 31. Oktober Abends traf eine Patrouille am Pharo⸗Quai auf einen Matrosen der amertkanischen Korvette „Saratoga“, der mit einem Messer zwei andere Matrosen angriff; sie nahm alle drei Individuen in Haft; als sie dieselben aber in die Wache des Kaiserlichen Palastes abführen wollte, erschien ein Offizier

der amerikanischen Korvette und verlangte ihre Auslieferung. Als das Verlangen nicht berücksichtigt wurde, holte der Offi⸗ zier einen Degen aus einem benachbarten Waffen⸗Magazin

herbei und suchte mit Hülfe von amerikanischen Matrosen und ande⸗ ren Individuen derselben Nation die Gefangenen gewaltsam zu be⸗ freien. Mittlerweile indeß war auch die Patrouille verstärkt worden und führte die Gefangenen ab; der amerikanische L ffizier, den De⸗ gen in der Hand, folgte mit Drohungen hinterdrein; als er aber in das Thor des Palastes eindringen wollte, wurde er von dem Wacht⸗ Kommandanten entwaffnet und in Gewahrsam gebracht. Alsbald erschien der Konsul der Vereinigten Staaten, verlangte die Frei⸗ lassung des Offiziers und legte, da man ihm dieselbe verweigerte, Protest als wegen einer den Vereinigten Staaten angethanen Be⸗ leidigung ein. Später wurde der amerikanische Ofsizier auf die

Kommandantur geführt und alsdann freigegeben, jedoch unter Vor⸗