läuschend, und Niemand wagt darauf zu bauen, daß sie sich auch er⸗ halteo, Infantin Luisa Teresa (Tochter des Infanten Franciscv de Paula) ist mit ihrem Gemahl, dem Herzog von Sessa, der vor dem Abgange von Madrid von der Königin Isabella eigenhändig noch das Großkreuz Karl's III. mit dem Bande und einem prächtigen Stern reich in Diamanten erhalten hatte, auf der Reise nach Paris durch Bayonne gekommen, von wo auch der General Flores, ehema⸗ liger Präsident der südamerikanischen Republik Ecuador, nach zwei⸗ monatlichem Aufenthalte daselbst und nach dem Fehlschlagen seiner beabsichtigten Expedition, sich wieder hierher begeben hat. Dieser Tage sind wieder mehrere Couriere von Madrid mit Devpeschen für Paris und London hier eingetroffen und weitergegangen.
11—2
1“ Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten
in den für die preußische Monarchie bedeutendsten Markt⸗
ädten im Monat Februar 1847, nach einem monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und e Scheffeln angegeben.
Namen der Städte. Weizen Roggen Hafer
1. Königsberer .
2. Memel... 18 EEIEeebö1ö11ö11.“ .. 4. Insterbuuug ..
5. Rastenburg
6. Neidenburg
7. Danzig...
8. Elbing
9. Konitz
12. Thorn ...
1. Posen.. 85 2. Bromber.. 90 9& 3. Fraustadt 100
105 %
100 2
2. Brandenburg 95
3. Kottbus 101 22
4. Frankfurt a. ͤ. ꝗ —e—e—.. 95 ⅔
5. Landsberg a. d. W. 9872 6. Stettin u 1102 * 97½
101 21
—
2—2
— —
— —2,—
p
eh — — - 2Z2
— — —— 8 52*8 SSg A
= 2
6 Hirschberg.. Schweidnitz ... Gla 10. Leobschütz 1. Ratibor 1. Magdeburrlgg.. 2. Stendll “ 3. Halberstat 4. Nordhausen. 5. Mühlhausen. 6. Erfurt 7. Hö 8. Torgau
1. Münster 8 2. Minden 8 3. Paderbern 4. Dortmund..... 1
..„ã„ 0000 „ °*„„„
2. Elberfeerd. 1 3. Düsseldorf..
4. Krefelld.. 8
5. Wesel.
6. Kleve..
7. Aachen
8. Malmedy
9. Trier.. 10. Saarbrück 11. Kreuznach 12. Simmern... 13. Koblenz ...
14. Wetzlar
nesgen Gerste Hafer
Namen der Städte. Weizen
Durchschnitts⸗Preise
der 12 Preußischen Städte „ 5 Posenschen Städte.... »„ 9 Brandenburgischen und Pom⸗ merschen Städte... 89 »„ 11 Schlesischen Städte.. „ 8 Sächs en Städte.. .4 Westfälischen Städte » 13 Rheinischen Stadte. .
xX✕ Paris, 27. März. Die Lage der Börse, welche durch die uner⸗ wartete Nachricht von der zwischen dem Kaiser von Rußland und der Bank von Frankreich zu Stande gekommenen Uebereinkunft in letzter Woche eine so plötzliche Aenderung erfahren hatte, zeigt mit jedem Tage mehr Tendenz, sich zu bessern, und das Steigen der Fonds, das augenblicklich nach dem Bekanntwerden der erwähnten Nachricht durch das ministerielle Abendblatt eingetreten war, nimmt immer mehr einen festen, bleibenden Charakter an. Man hat sich auch in England nicht über die Bedeutung der Sache ge⸗ täuscht, auch dort wurde die Nachricht sogleich Anlaß zu einem starken Stei⸗ gen der Consols. Da der bewerkstelligte Rentenverkauf mit einem Schlage ein Steigen der Rente um mehr als 1 Fr. hervorrief und die Actien eini⸗ ger Eisenbahnlinien sogar um 10 bis 15 Fr. dadurch gehoben wurden, so begreift sich, daß nach dieser plötzlichen Bewegung aufwarts wieder ein Still⸗ stand und selbst eine leichte Reaction eintrat. Nach einem so starken Stei⸗ gen erwarten die Verkäufer ohne Deckung stets eine Reaction in Folge der Realisirung der gemachten Gewinne, und sie halten daher mit dem Ankaufe der von ihnen zu liefernden Papiere zurück, in der Hoffnung, die Course auf den Punkt zurückkommen zu sehen, auf welchem sie vor Eintritt des Stei⸗ gens gestanden. Da aber die erwartete Reaction nicht in dem gehofften Maße eintrat und der Augenblick der Liquidation herannaht, so scheinen die Verkäufer anzufangen, Furcht zu bekommen; hat dies zur Folge, daß sie wirklich und im Ernst die nöthigen Ankäufe machen, so werden sie noch vor der Liquidation ein bedeutendes Steigen von neuem hervorrufen. Auch die neuesten Nach⸗ richten von den Getraidemärkten sind nicht geeignet, ein Fallen der Stants⸗ Papiere und Eisenbahn⸗Actien zu begünstigen. In England, so wie auf dem ganzen europäischen Kontinent, bemerkt man ein allgemeines Zurück⸗ gehen der Getraidepreise. So beträchtliche Ankäufe von Getraide sind im Auslande gemacht worden, daß die Landwirthe und Mehlhändler, welche so lange mit ihrer Waare zurückgehalten hatten, immer in dem Glauben, daß die Preise noch nicht ihren Höhepunkt erreicht hätten, nun Besorgnisse zu fassen beginnen, der Markt könne überführt werden. Sie suchen daher los⸗ zuschlagen. Seit sechs Monaten hat bekanntlich fortwährend die Getraide⸗ Frage die finanzielle Lage beherrscht und bestimmt. Man betrachtete ein ernstliches Steigen der öffentlichen Fonds als unmöglich, so lange auf den inländischen Märkten Getraidemangel herrschte und man genöthigt sein würde, Millionen baaren Geldes ins Ausland zu schicken, um den inlän⸗ dischen Getraidebedarf zu decken. Man schlägt die Summe Geldes, welche von Frankreich so für Ankäufe von Getraide ins Ausland geschickt werden mußte, auf mehr als 150 Millionen in Baarem an, und seit dem Anfang der Krise hat England nach den Vereinigten Staaten allein 3 ½ Millionen Pfund Sterling in Baarem zu demselben Zwecke geschickt. Diese enormen Geldsendungen haben für den Augenblick das westliche Europa erschöpft. Aber das für den Verbrauch von Frankreich und England nöthige Getraide ist jetzt größtentheils angekauft und bezahlt, und der Handel der beiden Länder wird, nachdem er unter dem daraus erwachsenen Geldmangel ge⸗ litten, ohne Zweifel bald auch Vortheil ziehen aus der außerordentlichen Bereicherung, welche den Getraide erzeugenden Ländern auf solche Weise zugeflossen ist. Der beträchtlichste Theil des baaren Geldes, der den Weg nach Rußland und den Vereinigten Staaten eingeschlagen hat, wird bald nach Europa zurückfließen zur Bezahlung der zahlreichen Manufaktur⸗ Artikel, welche man in diesen zwei Ländern sucht. Seit mehreren Tagen schon ist eine lebhafte Unruhe und Besorgniß unter den Börsenspielern zu bemerken, die sich auf ernstliche Operationen à la baisse eingelassen haben; sie verzweifeln nun daran, die Course wiederkommen zu sehen, zu welchen sie in den ersten Tagen des Monats verkauft haben, und einige davon haben bereits abzurechnen oder doch wenigstens ihre Operationen auf die nächste Ablieferungsfrist übertragen zu lassen angefangen. In den Eisenbahn⸗Actien wurden in der letzten Woche allerdings weniger Geschäfte gemacht als in der Rente; aber auch bei den Actien einiger Bahnen, die am meisten bei den Spekulanten in Gunst stehen, scheint eine beträchtliche Zahl von Verkäufern ohne Deckung vorhanden zu sein. Besonders folgen die Actien der Nordbahn immer den Schwankungen, welche die französische Rente erleidet, und man will wissen, ein Spekulant habe 20,000 Actien auf Lieferung für Ende dieses Monats verkauft. Die Actien der neuen Bahnen, welche erst noch im Bau begriffen sind, bei denen derselbe zum Theil kaum begonnen worden ist, haben nicht Theil genommen an dem all gemeinen Steigen aller anderen Papiere, vielmehr ist ein neues beträcht⸗ liches Sinken derselben eingetreten. Noch immer sieht man mit Spannung den Mittheilungen des Ministers der öffentlichen Arbeiten an die Kammer über die Modificationen entgegen, die er mehreren Eisenbahn⸗Gesellschaften zu gewähren gedenkt.
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— 8 zu der
elften Versammlung deutscher Land⸗ und Forstwirthe
in Kiel, 1847.
Nachdem auf geschehene Einladung von Seiten der General⸗Direction der landwirthschaftlichen Vereine der Herzogthümer Schleswig und Holstein und nach erfolgter Allerhöchster Bewilligung Sr. Majestät des Königs bei der 10ten Versammlung zu Gratz die Stadt Kiel einstimmig zum nächsten Versammlungsort gewäaͤhlt worden ist, werden die Land⸗ und Forstwirthe Deutschlands, so wie auch anderer Länder, freundlichst eingeladen, an dieser Versammlung Theil zu nehmen.
Die Versammlung wird in der ersten vollen Woche des
September⸗Monats d. J. stattfinden, am 6. eröffnet und am 11. September geschlossen werden. 1 ““
Allgemeiner Anzeiger.
Stralsundischen Zeitungen, tenso inserirt worden, verwiesen wird.
Datum Greisswald, den 27. Februar 1847. Königl. preuß. Hofgericht von
Bekanntmachungen.
[216 b]' Auszug.
Alle diejenigen, welche an das auf der Halbinsel Jas⸗ 1 -l. mund im Sagarder Kirchspiel belegene, von dessen bis⸗ 8 8 herigem Eigenthümer und Besitzer, dem Magnus Fock, an den Oekonomen Eduard Schlutow zu Presenske mit allen Pertinenzien gegenwärtig verkaufte Gut Promoißel rechtsbegründete Forderungen und Ansprüche machen zu koönnen dafür halten, werden zu deren Anmeldung und Besglaubigung in einem der folgenden Termine,
am 31. März, am 19. April oder am 3. Mai dieses Jahres,
Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hosgerichte, bei Ver⸗ meiduüͤng der am 31. Mai cr. zu erkennenden Prällu⸗ n, — hiermit aufgefordert, indem zugleich auf die v1““
PFUrg
[183]
Wetzel allhier,
3 2
Belanntmachung.
Alle diejenigen, welche an die e 1 gerichtlichen Auctions- Kommissarton aeen 12 allhier best llie Caution aus Amtshandlungen desselben oder seines Substituten, des Bäckermeister Christian Carl
Ansprüche zu haben vermeinen,
hierdurch aufgesordert, sich binnen 6 Wochen und spä⸗
testens in dem auf den 20. April d. J., Vormittags 11 Uhr,
im Direltorialzimmer unseres Gerichtslokal 12121“2“*
Unter Beziehung auf die den landwirthschaftlichen Zeitschristen Deutsch⸗ lands zugleich mit dieser Einladung inserirten, für die Verhandlungen der elften ersammlung bestimmten Fragen ꝛc. stellt der Vorstand das Ersuchen:
1) Diejenigen, welche an der elsten Versammlung Theil nehmen wol⸗ len, mögen es mit der gewünschten Wohnung bis zum 6. August hierher anzeigen. Die nweisungen für bestellte Wohnungen überhaupt, 888 für nicht bestellte Privat⸗Wohnungen, werden im Empfangs⸗Büreau ertheilt.
2) Diejenigen, welche laut §§. 9 und 10 des Grundgesetzes landwirth⸗ schaftliche Erzeugnisse, Geräthe, Maschinen, Abbildungen, Bücher und an⸗ dere in den Bereich der Land⸗ und Forstwirthschaft einschlagende Gegen⸗ stände zur Ausstellung oder Vertheilung unter die Mitglieder einzusenden beabsichti en, wollen die Anzeige darüber bis zum 6. August erstatten. 3.,) Die Einsender von Wollfließen werden insbesondere ersucht, in ungewaschenem Zustande und mit den erforderlichen Nachrichten über Geschlecht, Alter und Abstammung der Thiere, so wie über die Zeit des Wachsthums der Wolle, versehen, spätestens bis zum 6. August einzusenden. Ferner bringt der Vorstand hierdurch in Erinnerung, daß von Sr. Kaiserl. Hoheit dem durchlauchtigsten Erzherzoge Johann ein Preis von 100 Kaiserlichen Dukaten auf eine genügende Lösung der Frage gesetzt worden ist:
„Durch welche Verhältnisse sind die allgemeinen Klagen über den Wrfall der dienenden Volkellasse herbeigeführt worden, welche Mittel sind bereits in den einzelnen deutschen Ländern angewendet worden oder allenfalls noch anzuwenden, um den nachtheiligen Einfluß, welchen die fortschreitende Entartung des Dienstbotenwesens auf die Landwirth⸗ schaft ausübt, zu beseitigen?“
und wird in dieser Hinsicht bemerft, daß die Konkurrenzschriften an den unterzeichneten Vorstand der elften Versammlung einzusenden sind, der Vor⸗ stand aber seiner Zeit eine Kommission ernennen wird, die das Richteramt über die eingelangten Konkurrenzschriften ausüben soll. 8
Die Zusendungen von landwirthschaftlichen Gegenständen aller Art — wobei insonderheit auf die Bestimmungen des §. 10 des Grundgesetzes *) aufmerksam gemacht werden muß, — so wie von Briefen, werden „an den Vorstand der elften Versammlung dentscher Land⸗ und Forstwirthe in Kiel“ adressirt.
Uebrigens wird von dem Vorstande hierdurch angezeigt, daß der Herr Hirschfeldt auf Groß⸗Nordsee bei Kiel und der Herr Ober⸗ und Land⸗ gerichts⸗Advokat von Neergaard in Kiel das Amt der Geschäftsführer der elfien Versammlung übernommen haben.
Das Empfangs⸗Büreau befindet sich im Universitäts⸗-Gebäude, wohen sich die Herren Theilnehmer bei der Ankunft in Kiel zu wenden, ihre Namen einzutragen und den statutenmäßigen Beitrag von 4 Rthlr. Preuß. oder 10 Mk. Lübisch zu erlegen belieben. 8
Kiel, im März 1847. 8
diese
Der Vorstand der elften Versammlung beutscher Land⸗ und Forstwirthe:
Ernst Reventlow. H. A. von Warnstedt.
Während die öffentliche Armenpflege und zahlreiche Privat⸗Anstalten mit Anstrengung und Aufopferung bemüht sind, die große Noth der ärme⸗ ren Klassen, welche durch die Theurung aller Lebensbedürfnisse erzeugt ist, und deren Folgen noch längere Zeit auf den Bedürftigen lasten werden, zu lindern, so weit notorisch Arme ihre Hülfe in Anspruch nehmen, besteht eine Klaße Dürftiger, welche aus achtangswerthen Gründen es scheut, die Kommune oder die Wohlthätigkeits⸗Anstalten um Almosen oder Unterstützung zu bitten. — Es sind dies die sogenannten verschämten Armen, die oft eben so bittere Noth leiden, als die, welche es über sich gewinnen, die öffentliche Armenpflege in Anspruch zu nehmen.
Eben so eneblößt von Erwerbsmitteln wie diese, genöthigt, die letzten Habseligkeiten zu veräußern oder zu verpfänden, nagt an jenen oft neben der äußeren Noth noch der innere Kummer, den sie uͤber die Zerrüttung ihres Erwerbes, über die Nothwendigkeit empfinden, entweder zu hungern oder fremder Hülfe anheimzufallen.
Um diesen, den verschämten Armen unserer Stadt, auch eine Gabe in dieser Zeit der äußeren Noth durch die Wohlthätigkeit ihrer Mitbürger zuzuwenden, haben sich die Unterzeichneten vereinigt und beabsichtigen zu dem Ende eine Sammlung von Arbriten und anderen Gegenstanden, werche sich zu einer Ausstellung und zum Verkauf auf derselben eignen, zu ver⸗ anstalten, dieselben in einem demnächst zu bezeichnenden Lokale auszustellen, dort zu verkaufen und den Erlös zur Vertheilung unter jene armen Fami⸗ lien in solche Hände zu legen, welche durch ihren Beruf von den Stätten verborgener Noth Kenntniß erlangen, und denen das öffentliche Vertrauen dahin zur Seite steht, daß sie jenen Zweck in möglichst asgedehntem und gerechtem Maße erfüllen werden.
Die Unterzeichneten richten daher die ergebenste Bitte an Alle, eine Gabe zu diesem guten Werke schenken wollen, die hierzu bestimmten Gegenstände bis zum 9. April an eine der Unterzeichneten gelangen zu lassen, indem der Beginn der Ausstellung und des Verkaufs gegen den 12. April beabsichtigt wird.
Der Erlös und die Zahl der unterstützten lli zu seiner Zeit bekannt gemacht werden. 1“ Berlin, den 9. März 1847.
welche
Gräfin Arnim, Pariser Platz Nr. 6. von Block, Hosdame, Wilhelmsplatz Nr. 8.
8 H. Kauffmann,
Neue Grünstraße Nr. 17.
Generalin von Luck, Leipziger Platz Nr. 14.
Gräfin Pourtales, Leipziger Straße Nr. 3. Geheime Rälhin Reinhard, Bellevue⸗Straße Nr. 11a. Wilhelmestraße Nr. 75. Gräfin Saldern, Gräsin Stolberg. “ hehrenstraße IIgHim“ Wilhelmsstraße Nr. 7909. 8 1
Amalie Beer, b Thiergarten. Geheime Räthin Carl, Zwirnstraße Nr. 1 u. 2. Ober⸗Bürgerm. Krausnick, Kurstraße Nr. 52. Gräfin Münster, Wilhelmsstraße Nr. 70. Gräfin Redern, Unter den Linden Nr. 1. Stadträthin Reimer,
Generalin von Tümpling, Hinter dem neuen Packhofe Nr. 2.
*) „§. 10. Die Einsendung der zur Ausstellung bestimmten Gegen⸗ stände und die Zurücksendung an die Eigenthümer erfolgen auf Kosten der Gesellschaft, falls die Einsendung mit Vorwissen und Einwilligung des Vorstandes geschehen ist.“
G—
denen die Ladungen in ex-
Pommern und Rügen.
v. Klot. Havelberg, am 8. Februar 1847.
v““
Wetzel
werden
angesetzten
K
Termine zu melden, unter der Warnung, daß sie nach fruchtlosem Ablause des Termins ihrer Ansprüche an der Caution verlustig sein und blos an die Personen derselben oder deren Erben verwiesen werden würden.
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 8
Auf den Antrag der Direction der Rhein⸗Weser⸗Ei⸗ senbahn⸗Actien⸗Gesellschoft hierselbst und dem §. 43. des Statuts derselben gemäß, werden alle unbekannten etwa noch vorhandenen Gläubiger der genannten Ge⸗ sellschaft, welche ihre Auflösung beschlossen hat, aufge⸗ fordert, ihre etwanigen Forderungen spätestens in term. den 8. Mai, Morgens 11 Ühr, cor. Dep. Herrn O. L. G. Assessor Pfofenhauer, anzumelden und geltend u““ zu machen, widrigenfalls sie damit präkludirt und blos
an die Person desjenigen, verwiesen werden sollen. dut
Minden, den 23. Januar 1847.
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
1283] Der Mecklenburgische Wollmarkt zu Güstrow wird zufolge Großherzoglicher Bestimmung in die sem Jahre
am 24., 25, und 26. Juni
8 9.1 m e Die Wolle wird schon vor dem Anfange des Marktes gelagert sein, so daß die Käufer sogleich den Vorrath übersehen können. 8
Güstrow, den 25. März 182 1. ““ Bürgermeister und Rath.
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wit welchem sie kontrahirt,
8 Das Abonnement beträgt 41
ER. 2 Rthlr. für ½ Jahr. 1I1“ ½ Jahr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Insertions-Gebühr für den
NRNaum einer Zeile des All
Anzeigers 2 Sgr.
Allgemein
.
hwres2ihe Evbil te ht. 1 1““ ““ Alle Post-Anstalten es In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung:
X“ 1 J n h U. 1 8
Amtlicher Theil.
Inland. Berlin. Auszug aus der neuesten Nummer der Gesetz⸗ Sammlung. — Herausgabe einer Zeitschrift für die Landes⸗Kultur⸗ Gesetzgebung. — Provinz Westfalen. Bischof Kellermann †.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Veränderun⸗ gen im Medizinalwesen. Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Uebereinkunft mit der sächsischen und reußischen Regierung. — Herzog⸗ thum Braunschweig. Finanzielles. — Herzogthum Sachsen⸗ Altenburg. Der Landtag. — Geheime Rath Hermann †. — Herzogthum Anhalt⸗ Bernburg. Neue Dienst⸗Auszeichnungen für Militair⸗Personen.
Frankreich. Paris. Ernennungen in der Marine⸗Verwaltung. — Prinz Joinville's Geschwader. — Ankunft eines russischen Bank⸗Direk⸗ tors. — Rentenkauf der Königin Christine. — Diplomatische Gerüchte. — Svanischer Geschäftsträger in Venezuela. — Vertrag am La Plata. — Marschall Soult. — O Connell's Befinden. — Der Getraidemarkt und die Aussichten für die nächste Aerndte. — Anonvmes Geschenk für die pariser Armen. — Arbeitsfrage am Senegal. — Berichtigung in Be⸗ zug auf Remusat'’s Antrag. — Vermischtes. — Schreiben aus (Deputirten⸗Kammer: Antrag auf Abänderung des Posiporto's für Drucksachen und auf Abschaffung der darauf lastenden Stempelge⸗ bühr; Bewilligung eines Kredits für wohlthätige Zwecke.)
Großbritanien und Irland. London. Die Times über die spanischen Zustände. — Befestigungen.
Niederlande. Aus dem Haa g. Unwohlsein des Königs.
Belgien. Brüssel. Gesetze über die Notirung der Gesellschafts⸗Eisen⸗ bahn⸗Actien und über den Bau eines Schelde⸗Dampfschiffs. — Gesell⸗ schaft zur Urbarmachung der Campine. — Gemeindewahlen.
Schweiz. Kanton Basel. Genehmigung des Zoll⸗Konkordats durch den Großen Rath.
Italien. Florenz. Ankunft der Prinzessin Karl von Preußen. — Plan zu einem neuen Begräbnißplatze. — Turin. Befinden des Königs. Türkei. Konstantinopel. Note des Herrn Kolettis an Herrn Argyropulos.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Marktbericht.
—
Geistliche Musik in der Klosterkirche. — Verein der Wasserfreunde. — Basel. Neue Erfindung des Professors Schönbein.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den General⸗Steuer⸗Direktor und Wirklichen Geheimen Ober⸗
Finanz⸗Rath Kühne zum Vorsitzenden der Kameral⸗Ober⸗Examina⸗ tions⸗Kommission zu ernennen;
Dem Justiz⸗Kommissarius und Notarius Gelineck zu Breslau, dem Land⸗ und Stadtrichter von Hartmann zu Habelschwerdt und dem Patrimonialrichter Werner zu Bolkenhayn den Charakter als Justizrath; so wie 3
Dem in den Ruhestand versetzten Regierungs⸗Secretair Schür⸗ mann zu Frankfurt a. d. O. den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Der Notar Ludwig Pfahl zu Lennep ist zum Notar für den
Friedensgerichts⸗Bezirk Zülpich, mit Anweisung seines Wohnsitzes in
Feiertage,
Zülpich, vom 1. Mai d. J. ab bestellt worden.
Bekanntmachung. 1 ) Die Gemälde⸗ und die Skulpturen⸗Gallerie im
Königlichen Museum sind an jedem Montag und Sonnabend;
die Sammlungen der antiken Vasen, gebrannten Thon⸗ werke und Bronzen im Antiquarium an jedem Mittwoch; die Königlichen Museen ägyptischer und vaterländischer Alterthümer aber an jedem Donnerstag, mit Ausschluß der dem Besuche des Publikums geöffnet, und zwar in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr, in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr.
Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen der Eintritt in die genannten Abtheilungen ohne Weiteres gestattet. Kinder unter
10 Jahren können gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung
älte ersonen zugelassen werden. ö“ Besschesgung der Sammlungen der geschnittenen Steine, der antiken Münzen und der Münzen und Medaillen des Mittelalters
nd der neueren Zeit werden die Gallerie⸗Diener des Antiquariums
uskunft geben. b 1 ugf Die Königliche Kunst⸗Kammer und die ethnographische
Sammlung sind an jedem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr
in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr, geöffnet; der Besuch ist jedoch nur gegen Einlaß⸗Karten ge⸗ stattet, wozu die Anmeldungen beim Kastellan des Königlichen Museums im Lustgarten in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr entgegengenommen und eben dort an demselben Tage von 4 bis 5 Uhr Nachmittage die Karten ausgegeben werden.
3) Die Sammlung der Handzeichnungen, Miniaturen und Kunstdrucke (Kupferstich⸗Kabinet) im Palais Monbi⸗ jou ist an jedem Dienstage und Freitage
in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr, in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr, so weit der beschränkte Raum gestattet, dem Besuch geöffnet.
4) Den Gallerie⸗Dienern, Portiers u. s. w. ist es durchaus untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle Anerbietungen solcher Art unterlassen zu wollen. ““
Berlin, den 1. April 1847.
Der General⸗Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 3ten Landwehr⸗Brigade, von Hirschfeld, von Stettin.
Der Hof⸗Jägermeister von Pachelbl⸗Gehag, von Stral⸗ und.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und 1ste Kommandant von Stettin, von Hagen, nach Stettin. Der General⸗Major und Commandeur der 8ten Infanterie⸗
Kirchhöfen in der Provinz Westfalen.
mit Unserem Königlichen Insiegel bedrucken lassen.
Brigade, von Schack, nach Erfurt.
8 MHichtamtlicher Theil.
Inl and.
Berlin, 2. April. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: dem Kammerherrn und Landrathe des querfurter rei⸗ ses, von Helldorf auf St. Ulrich, die Anlegung des ihm verlie⸗ henen Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sachsen⸗weimar⸗ schen Falken⸗Ordens; 8 wie dem Banquier Stegmüller in Berlin die Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Herzoglich an⸗ haltischen Gesammthaus⸗Orden Albrecht des Bären, zu gestatten.
Berlin, 2. April. Die Nr. 10 der Gesetzs⸗Sammlung enthält die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 1. Februar 1847, be⸗ treffend die von fremden Kriegsfahrzeugen in den diesseitigen Häfen zu entrichtenden Hafen⸗ und Schifffahrts⸗Abgaben und Lootsen⸗Ge⸗ bühren.
„Auf Ihren Bericht vom 20sten v. M. bestimme Ich in Betreff der von fremden Kriegs⸗Fahrzeugen in den diesseitigen Häfen zu entrichtenden Hafen⸗ und Schifffahrts⸗Abgaben und Lootsen⸗Gebühren, was folgt:
1) Kriegsschiffe und andere unter Kgezhaagge fahrende Schiffe derjeni⸗ gen fremden Mächte, in deren Häfen von solchen Schiffen fremder
Flagge keine Hafen⸗ und Schifffahrts⸗ Abgaben erhoben werden, sind
von den Hafen⸗ und Schifffahrts⸗Abgaben in den preußischen Häfen
befreit. ;
P Führer von Kriegsschiffen oder anderen unter Kriegs⸗Flagge fah
renden Schiffen ohne Ausnahme haben für die ihnen gewährte Loot⸗
senhülfe an Lootsengebühr für jede Begleitungsstrecke Einen Thaler von jedem Fuß der Einsenkung des Schiffskiels zu entrichten.
Wenn auf Verlangen der Führer der zu 2 gedachten Fahrzeuge von
den Lootsen besondere Dienste geleistet werden, welche nicht zu ihren
Amtsverrichtungen gehören, als: bugsiren, warpen, einwinden, bergen
von Ankern u. s. w., so sind dafür von den Ersteren die besonders
tarifirten oder ortsüblichen Gebührensätze zu entrichten.
4) Die entgegenstehenden Bestimmungen der Hafen⸗ und Lootsengelder⸗ Tarife werden hierdurch aufgehoben. 88 g8 Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetzs⸗Sammlung zur öffent
lichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 1. Februar 1847. 1 h Friedrich Wilhelm.
An die Staats⸗Minister Freiherr von Canitz und von Düesberg.“
und die Verordnung, betreffend die Beerdigung auf fremden Vom 15. März 1847.
„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ꝛc.
finden Uns durch den auf dem achten westfälischen Provinzial⸗Landtage ausgesprochenen Wunsch Unserer getreuen Stände bewogen, auf den An⸗ trag Unseres Staats⸗Ministeriums, mit Rücksicht auf die Vorschrift des §. 189 Theil II. Titel 11 des Allgemeinen Landrechts, für den ganzen Umfang der Provinz Westfalen und unter Aufhebung aller entgegenstehen⸗ den Verordnungen, Rechte und Gewohnheiten hierdur
zu verordnen: daß die im Staate aufgenommenen Kirchen⸗Gesellschaften der verschie⸗ denen Religionsparteien einander wechselsweise, in Ermangelung eigener Kirchhöfe, ein nach dem Religions⸗Gebrauche des Verstorbenen und unter Mitwirkung eines Geistlichen seiner Konfession zu feierndes Be⸗ gräbniß nicht versagen dürfen.
Urkundlich haben Wir diese Verordnung Allerhöchstselbst vollzogen und So geschehen und gegeben zu Berlin, den 15. März 1847. 8 n88
(L. S.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. 8
Mühler. Rother. Eichhorn. von Thile. von Bodelschwingh. Gr. zu Stolberg. 8 Frh. von Canitz. von Düesberg.“ 8
1“ 8 1““
17 ö
von Boyen. von Savignyv. Uhden.
Berlin, 2. April. Nach einer Bekanntmachung im Amts⸗
blatte der Königlichen Regierung zu Potsdam beabsichtigt das Kö⸗ nigliche Revisions⸗Kollegium für Landes⸗Kultursachen zu Berlin mit
Genehmigung der Königlichen Ministerien des Innern und der Iustiz eine Henigargt. als 1 Organ für die Landes⸗Kultur⸗Gesetz⸗ gebung herauszugeben, welche sowohl Abhandlungen über diesen Ge⸗ genstand, als auch in einem besonderen Abschnitte rechtskräftige Ent⸗ scheidungen über einflußreiche Prinzipien⸗Fragen oder interessante Rechtsverhältnisse aus dem Geschäftsbereiche der Auseinandersetzungs⸗ Behörden und des Revisions⸗Kollegiums, vornehmlich solche rechts⸗ kräftige Entscheidungen aufnehmen wird, gegen welche nach dem §. 1 der Mlerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 15. März 1834 (Gesetzs. de 1834 Seite 61) und §. 21 der Verordnung vom 22. November 1844 die Rechtsmittel der Revision oder der Nichtigkeitsbeschwerde nicht stattfinden.
Die Herausgabe jener Zeitschrift, wovon das erste Heft binnen etwa drei Monaten erscheinen wird, erfolgt für jetzt unmittelbar vom Revisions⸗Kollegium selbst, in freien, an bestimmte Perioden nicht ge⸗ bundenen Heften zu 8 bis 10 Bogen, von denen etwa drei im Laufe des Jahres erscheinen und einen Band bilden, dessen Preis auf zwei Thaler festgesetzt ist.
Provinz Westfalen. (Westf. Merk.) Am 30. März starb plötzlich am Nervenschlage in der Vorhalle des Doms zu Mün⸗ ster der Bischof Kellermann.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Hannover. Es ist hier nachstehende König⸗ liche Verordnung in Bezug auf Veränderungen im Medizinalwesen rschienen: 8 ge nst August ꝛc. Wir haben behufs Verbesserung des Medizinal⸗ wesens eine Veränderung in Unseren Medizinal⸗Behörden beschlossen und verordnen darüber das Folgende: 88
§. 1. Die äͤrztliche Prüfungs⸗Behörde, das General⸗Vaccinations⸗ Comité und das Ephorat der chirurgischen Schule für das 5ve tre⸗- ten mit dem 15. April d. J. außer Wirksamkeit. §. 2. Von diesem Zeit⸗ punkte an tritt an die Stelle der vorgedachten Medizinal⸗Behörden ein Ober⸗Medizinal⸗Kollegium, welches Unserem Ministerium des Innern unmittelbar untergeben ist und zu Unseren Landdrosteien und Un⸗ serer Berg⸗Hauptmannschaft in einem koordinirten Verhältnisse steht. 5. 3. Dem Ober⸗Medizinal⸗Kollegium soll theils die Erstattung von Gutachten, theils die Beobachtung des gesammten Medizinal⸗ wesens in Unserem Königreiche obliegen. §. 4. Zu dem Wirkungskreise desselben sollen demnach außer den Obliegenheiten der seitherigen im §. 1 genannten Medizinal⸗Behörden, an deren Stelle das Ober⸗Medizinal⸗Kol⸗ legium tritt, namentlich auch die folgenden Geschäfte gehören: 1) Beantra⸗
gung und in den dazu sich eignenden Fällen Begutachtung von neu zu erlassenden oder abzuändernden Medizinal⸗Gesetzen, Verordnungen und ge⸗
sundheitspolizeilichen Maßregeln; 2) Erstattung und Prüfung von Gutachten in medizinisch⸗gerichtlichen und medizinal⸗polizeilichen Fällen; 3) Gutachtliche Aeußerung in Betreff der Konzessionirung von Aerzten und Wundärzten, so wie der Besetzung ärztlicher und wundärztlicher Dienststellen; nicht minder Beantra⸗
gung von Versetzungen schon konzessionirter Aerzte und Wundärzte; 4) zu erfordernde Vorschläge zu Titel⸗Verleihungen und Besoldungs⸗Zulagen an
Geistliche Musik in der Klosterkirche 88 (Den 1. April.)
Zu den in der Charwoche gewöhnlich in unserer Residenz stattfinden⸗ den geistlichen —. ik⸗Aufführungen, des Graunschen „Tod Jesu“ in der Garnisonkirche und in der Sing⸗Akademie und des Mozartschen Re⸗ quiems im Opernhause, ist jetzt noch eine neue hinzugekommen, die, wie bereits im vorigen Jahre, auch diesmal in der Klosterkiche am grü⸗ nen Donnerstage stattfand, so daß nicht leicht eine zweite Stadt eine so reichhaltige Fülle von edlen Genüssen in so wenigen Tagen bieten möchte. Der Musikverein Cäcilia führte am gedachten Tage, unter Leitung seines Stifters (O. Braune), zwei größere Werke, „der Versöhnungstod von Haydn und „Christus am Oelberge“ von Beethoven, auf. Die Wahl be⸗ treffend, haben wir uns indessen vorzugsweise gegen das erstere Werk inso⸗ fern zu erklären, als wir da eeiner kirchlichen Original⸗Arbeit, sondern einem Arrangement, dem weltliche Musik zum Grunde liegt, begegneten. Das Ganze besteht in einer Folge von sechs aus Symphonieen des Meisters zusammengestellten und mit Chor⸗ und Solo⸗Gesang versehenen Adagios und sechs eingestreuten Chorälen, die eine Art von Cantate bil⸗ den, wozu Prof. Hopfensack das Gedicht lieferte. Daß eine solche pot⸗ pourriartige Zusammenstellung weder eine ästhetische Gesammtwirkung zu erzeugen, noch, ganz abgesehen von künstlerischen Anforderungen, überhaupt einen erbaulichen Eindruck hervorzurufen vermag, ist leicht zu ermessen.
Sechs Adagios und sechs Choräle, hinter einander ausgeführt, müssen, selbst wenn jedes einzelne Musikstück von unübertrefflicher Schönheit wäre, unfehlbar Monotonie, Ermüdung, Langeweile zur Folge haben. Wir können daher nicht umhin, die Idee als eine unglückliche, die Ausführung derselben als eine verwerfliche zu bezeichnen. Auch Beethoven'’s Oratorium, „Christus am Oelberge“, in rein musikalischer Beziehung Unschätzbares bietend, scheint uns durch profane Haltung nicht geeignet, die Gemüther zur Erbauung zu stimmen, wenngleich nicht zu leugnen ist, daß seine Aufführung an und für sich großes Interesse gewährt. Eine der heiligen Zeit entsprechendere Wahl der auszuführenden Werke wäre aber jedenfalls wünschenswerth, beabsichtigt der Verein diese Auffüh⸗ rungen alljährlich zu wiederholen. Die dinssececang anlangend, förderte sie, den vorhandenen Mitteln nach, Ehrenwerthes zu Tage, wiewohl Einzelnes das Gepräge des Dilettantismus in ziemlich auffälliger Weise trug, so daß auch nach dieser Seite hin, will der Verein künstlerische Beachtung be⸗ zwecken, den desfallsigen Anforderungen mehr Genüge geschehen müßte. Die Räume der glänzend erleuchteten Kirche waren gefüllt. 2
Perein der Wasserfreunde. Berlin, 2. April. Aus dem gestern erschienenen „Jahresbericht des Vereins der Wasserfreunde“ entnehmen wir das bereits 10 jährige Bestehen
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desselben und sein fortwährendes Gedeihen, indem derselbe im Jahre 1846
803 Mitglieder zählte, 191,675 Bäder in der Anstalt benutzt wurden und 445 Personen sich der Schwitzkur unterzogen. Einschließlich des im Jahre 1845 verbliebenen Bestandes wurden 1103 Kranke, welche an 167 verschie denen Krankheiten litten, in der Wasserkur behandelt, 771 geheilt, 6 unge⸗ heilt entlassen, 22 setzten die Kur anderweitig fort, 50 blieben aus der Kur, 2 starben und 252 bleiben zur weiteren Behandlung in Bestand.
Basel. (Eidg. Ztz.) Dem Erfinder der Schie sbaummene, Hen Professor Schönbein, ist es gelungen, eine neue Flüssi dne esan. . Bras cher sich die Chirurgie in gleicher Weise wie des S vesen ve e kann, ohne daß jedoch dies Präparat die Gefährlie 88 r bec (gläsernen) Anwendung des Schwefeläthers durch mögliche⸗ Zeꝛ vaebasbeschenke Gesell⸗ Apparates mindestens zu befürchten ist. Die biesige mo trag des berühmten schaft hat darüber bereits einen höchst Winteressanten dg bn auch bei Ope⸗ Erfinders angehört. Inzwischen ist der Söchweraes ö rationen an Pferden mit dem erwünschtesten mlolg⸗ Gnöpf, hat 9. 8 bracht worden. Unser Mitbürger, Herr Veterinair⸗Arzt Nih ba 1 b bei
. nerst bei der Kur eines brustwassersüchtigen Rosses, dann bei Nre⸗ * olae von Strahlfäule nöthig gewordenen gänslichen Los⸗ Anlaß einer irn 85 dient; im ersten Falle blieb das Pferd 7, im zwei⸗ rrennung des Hufes zusgande vollständiger Bewußtlosigkeit, worauf dann — Irimnen 8* Be Koller ähnliche Aufgereiztheit folgte; die Ope⸗ turze Zeit eine dem mit aller Ruhe und Sicherheit und in beiden
fe mit kasion selbst aber verultate vollzogen werden. 1
Fällen mit gutem
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