des Protokolls gehörend, eben so wenig aufgenommen habe, als über⸗ haupt Vorträge einzelner Redner, da keine Aeußerung des Herrn Ministers aufgenommen sei, so werde die Aeußerung des verehrten Mit⸗ gliedes auch unverständlich bleiben. Die wörtliche Wiedergabe der gehaltenen Rede sei Sache der stenographischen Berichte, womit sich die Versammlung beruhigt und das vorgetragene Protokoll vom Land⸗ tags⸗Marschall als genehmigt erklärt wird. ;
Abgeordn. Freiherr von Tschammer: zn der Zeitung eutigen Tage sind folgende Worte aus einer? ede eines r en ee gsrwesn für Westfalen, für die Grafschaft Mark, enthalten und auten wörtlich so: ;
„ Lassen 28 8- durch eine würdige That des Landtages feiern die Thronbesteigung Sr. Majestät des Königs Friedrich’'s II., der uns nicht blos Schlesien erobert hat, dessen edelste Söhne hier spen . .* — beg. Gane gea b finde das nicht
r Ab eordnete ha terau 1g „ 5* in ich
lã ,28 8 ich sage auch, ich finde das nicht lächerlich. Ich weiß, 88 Schlesien reich genug ist an gesinnungstüchtigen Männern, um die ihm in unserer Versammlung zustehenden Räume zehn und zehn⸗ mal mit gleich würdigen Männern zu füllen, wie diejenigen sind, welche diese Plätze gegenwärtig einnehmen; aber wenn ich dies auch einräume, so kann ich doch nicht zugeben, daß sich auch von diesen nur einer edler nennt, als wir, denn keiner kann mehr durchglüht sein von der Liebe zum König und von der ewigen Wahrheit überzeugt, als wir, daß es nur eine Wohlfahrt giebt, das ist die Wohlfahrt des Vaterlandes.
Abgeordn. Hansemann: Ich habe zweierlei Gegenstände zur Sprache zu bringen. Der erste betrifft noch Berichtigungen der Re⸗ den, welche Mitglieder dieser Versammlung bis zu dem Zeitpunkte gehalten haben, wo die Stenographie in den besseren Zustand gebracht wurde, in welchem wir sie jetzt sehen, und bis zu dem Punkte, wo die einzelnen Mitglieder veranlaßt worden sind, ihre Vorträge selbst nachzusehen. Es wird nämlich eine Ausgabe von den Verhandlungen nach den stenographischen Berichten veranstaltet, und der Herausgeber hat die Mitglieder dieser Versammlung aufgefordert, etwaige Unrich⸗ tigkeiten in ihren Reden noch zu berichtigen, damit ihre Vorträge rich⸗ tig aufgenommen werden könnten. Solche Berichtigungen, wenn sie auch den Sinn durchaus nicht verändern, sondern nur etwaigen Un⸗ sinn wegschaffen, werden von der Censur nicht zugelassen, indem sie nur gestatiet, die Berichte wörtlich, wie sie in der Allgem. Preu⸗ ßischen Zeitung erschienen sind, aufzunehmen. Nichtsdestoweniger erscheint es wünschenswerth, daß die Berichte aus jener früheren Zeit auch korrigirt erscheinen können; Manchem von uns wird dies besonders angenehm sein. Wenn er auch nicht darauf gesehen hat, ob etwa Unsinn in seinen früheren Vorträgen in der Allgem. Preu⸗ ßischen Zeitung enthalten war, würde es ihm doth lieb sein, daß bei einer vollständigen Herausgabe der Verhandlungen dieser Unsinn wegfalle. Ich gründe auf dieses Sachverhältniß die Bitte an den Herrn Landtags⸗Kommissar, die geeigneten Maßregeln treffen zu wol⸗ len, daß die seitens der Censur bisher entgegengestellten Hindernisse wegfallen mögen.
Landtags⸗Kommissar: Wenn der hohe Landtag oder dessen Sekretariat eine anderweite Redaction der früheren Abdrücke der Ver⸗ handlungen vornehmen und mir diese zur Einsicht vorlegen will, so habe ich durchaus nichts dagegen zu erinnern, daß sie nachträglich
edruckt werde, und bin bereit, die Censoren dieserhalb mit Anwei⸗ ’ zu versehen. Ohne diese Prozedur aber würde es weder dem
un Geset noch dem Landtage gegenüber zulässig sein, eine neue ver⸗
änderte Ausgabe zu machen.
Abgeordn. Hansemann: Ich bin mit dieser Erklärung voll⸗ ständig zufrieden, und es würde also nur Sache der Mitglieder sein, welche Berichtigungen zu machen haben, den vom Herrn Kommissar angedeuteten Weg einzuschlagen.
Eine Stimme (vom Platz): Habe ich den Herrn Kommissar richtig verstanden, so wäre das nicht Sache der einzelnen Mitglieder, sondern es hinge davon ab, ob das Sekretariat sich der Mühe unter⸗ ziehen will, diese Redaction zu übernehmen, und auf diese Weise würde die neue korrekte Auflage gewissermaßen in die Hand des Herrn Kommissars gelegt werden.
Landtags⸗Kommissar: Allerdings würde dieser Weg zu machen sein, derselbe, den die Stenographie ursprünglich zu machen hatte. Die stenographischen Berichte sind auf diesem gesetzlichen Wege zur Oeffentlichkeit gekommen und können deshalb auf keinem anderen Wege korrigirt werden. Wollte man es jedem einzelnen Mitgliede überlassen, seine Reden zu korrigiren, so könnte dies nicht im Interesse des hohen Landtages liegen.
(Viele Stimmen: Nein! Nein!)
Eine Stimme: Also würden die betreffenden Redner aus⸗ schließlich den vom Herrn Kommissar bezeichneten Weg einzuschlagen aben.
Abgeordn. Hansemann: Die Sache scheint sich vollständig zu erledigen, wenn jedes Mitglied, welches Berichtigungen zu machen hat, sie dem Sekretariate einschickt, und wenn dieses dann den näm⸗ lichen Weg einschlägt, der mit den Verhandlungen, die in der Zei⸗ tung erscheinen, auch eingeschlagen wird. b .
Eine Stimme: Dann wäre aber eine ausdrückliche Erklärung des Sekretariats nothwendig. 2is
Abgeordn. Offermann: Was einmal in der Zeitung steht, das ist heilig, jede Aenderung könnte sogar den Sinn verändern, welches nicht geschehen darf, fevst wenn er nicht ganz logisch wäre. Ich erkläre mich gegen jede Aenderung; sollte etwas geändert werden, so muß es geschehen von der ersten Sitzung an durch erklärende Ar⸗ tikel der Zeitung, worin auf die ersten Vorträge hingewiesen wird. Gegen einen solchen Umdruck aber müßte ich mich ganz entschieden erklären.
Abgeordn. von Saucken: Ich bin wieder einmal wie früher in der Lage, als Gegner einer Sache für diese das Wort zu ergrei⸗ fen, wie hier, als Feind der Censur die Censur in Schutz zu nehmen und muß es ganz recht finden, daß etwas nicht gedruckt werden darf, was nicht mit den offiziellen Mittheilungen durch die stenographischen Berichte übereinstimmt. Ich gebe zu, daß Unrichtigkeiten darin vor⸗ kommen, aber auf welches Feld würden wir kommen, wenn es jedem Abgeordneten freistehen soll, jetzt noch in seinen Reden zu ändern? Die Welt weiß, daß, wenn Unrichtigkeiten vorgekommen sind, sie zum Theil wirklich auch im Flusse der Rede stattgefunden haben. Unsere Verhandlungen, wie sie in den stenographischen Berichten erscheinen, sollen nicht als ein künstlich ausgebildetes Werk schöner Reden hin⸗ gestellt werden, sondern sie sollen wortgetreu sein. Ich muß daher wünschen, daß sie mit allen Fehlern und Irrthümern, wie in der Allg. Pr. Ztg., aufgenommen werden, und kann es nicht billig finden, daß dem Sekretariat noch ein so schwieriges Amt, als bean⸗ tragt worden, aufgebürdet werde.
Sceecretair von Leipziger: Ich wollte bemerken, daß dies N- oß⸗ und insofern sehr schwierige Mühewaltung für das Sekretariat sein würde, als es eine lange Fei her ist, seitdem jene Reden gehalten worden sind. Das Seßberöegat würde sich nicht über⸗ he ge önnen, ob jene Reden wirklich so gehalten worden sind, wie
e jetzt berichtigt werden, oder nicht. Indeß, glauhe ich, würde es unbedenklich sein und es der Herr Landtags⸗Kommissar wohl unbe⸗
1“
bedenklich genehmigen, daß die emann Berichtigungen, welche mit Genehmigung des Herrn Marschalls in die Allg. Pr. Zei⸗ tung aufgenommen sind, bei der betreffenden Herausgabe der Land⸗ tags⸗Verhandlungen sogleich in den Kontext der Reden aufgenom⸗ men werden.
Landtags⸗Kommissar: Dagegen ist meinerseits nichts zu erinnern.
Secretair von Patow (vom Platz): Es ist das, was ich sagen wollte, bereits von meinem Kollegen gesagt worden. Ich halte es für unmöglich, daß das Sekretariat nach Verlauf von vielen Wochen dergleichen Berichtigungen vornehmen kann, und ich glaube auch nicht, daß unser Gedächtniß so weit reicht.
Eine Stimme (vom Platz): Ich glaube, wenn wir konse⸗ quent sein wollen, daß nachträgliche Berichtigungen allerdings aufge⸗ nommen werden können, daß aber nicht nach diesen Berichtigungen die Reden geändert werden können.
Secretair: Meine Meinung war allerdings, daß es wün⸗ schenswerth ist für die Leser, diese Berichtigungen im Kontext zu finden.
“
(Ruf nach Tagesordnung.)
Abgeordn. Hansemann (auf der Rednerbühne): Nach den Erklärungen, die von zweien der Herren Secretaire abgegeben worden sind, nach welchen das Sekretariat sich nicht mehr darauf einlassen will, zu prüfen, ob dergleichen Berichtigungen begründet sind, läßt sich in der Angelegenheit freilich nichts thun, und ich bedaure, daß der von dem Königlichen Kommissar angedentete Weg nicht praktika⸗ bel erfunden worden ist.
Die zweite Angelegenheit, die ich zur Sprache bringen wollte, besteht in der Bitte, daß die Versammlung beschließen möge, daß in der Allg. Preuß. Ztg. auch die Namen der Abstimmenden, wenn namentlicher Aufruf stattsindet, aufgenommen werden. Wir haben gewiß mit großem Dank anzuerkennen, daß der Herr Landtags⸗Kom⸗ missar — ungeachtet der ihm zustehenden Befugniß, etwas in den Verhandlungen nicht drucken zu lassen — diese Befugniß bisher, so viel ich weiß, noch nicht ausgeübt hat. Auf diese Weise sehen wir, daß jeder Tadel, den wir über das Ministerium aussprechen, vollstän⸗ dig aufgenommen wird. Ich zolle deshalb dem Herrn Landtags⸗ Kommissar insbesondere meine volle Hochachtung, und ich glaube, daß die Versammlung, wenn ich mich so ausdrücken darf, von einem klei⸗ neren Gesichtspunkte ausgehen würde, wenn sie dem großen Publi⸗ kum die namentlichen Abstimmungen vorenthalten wollte, während von Seiten des Gouvernements die vollste Liberalität in Beziehung auf Publizität stattgefunden hat. Aus diesen Gründen trage ich darauf an, daß die letzten Abstimmungen in die Allg. Preuß. Ztg. eben⸗ falls aufgenommen werden mögen, und ich bemerke noch, daß überall die Publication der Namen stattfindet, wo parlamentarische Verhand⸗ lungen vollständig in den Gouvernements⸗Blättern mitgetheilt werden.
Abgeordn. Graf von Schwerin (vom Platze): Ich muß mich dem Antrage des Abgeordneten aus der Rheinprovinz entgegen⸗ setzen. Ich sehe keinen Grund ein, weshalb wir die Namen in der Allg. Pr. Zeitung veröffentlichen wollen. Jeder Abgeordnete wird sein Votum vertreten und den Kommittenten gegenüber sich durch die Bei⸗ lage der Protokolle rechtfertigen können. Wollen wir aber nun au⸗ ßerdem noch die Stimmlisten in die Zeitungen abdrucken, so könnte dies doch wirklich so gedeutet werden, als geschehe es der Einschüch⸗ terung wegen.
Abgeordn. Graf von Gneisenau (vom Platze): Ich wollte nur der Versammlung in Erinnerung bringen, daß ein ganz gleicher Vorschlag gemacht worden ist nach der Abstimmung über die Petition in Betreff der Dissidenten. Die Versammlung hat die Veröffentli⸗ chung des Namensaufrufs nicht nur für damals abgelehnt, sondern auch für die Zukunft beschlossen, daß die Namen nicht in die Allg. Preuß, Zeitung kommen sollten, und zwar aus dem Grunde, weil sie bereits im Protokoll genannt werdeh.
Abgeordn. Siegfried: Es handelt sich nicht darum, wie es gedeutet wird und was man davon denken soll, sondern nur darum, ob es geschehen darf und geschehen soll. Bei den namentlichen Ab⸗ stimmungen werden die Namen genannt, und es wird Antwort ge⸗ geben. Es würde demnach Sache des Stenographen sein, dieses wiederzugeben, — es geschieht dies aber nicht, weil man es außer⸗ dem ergänzen kann — der Regel nach müßte es aufgeschrieben wer⸗ den und demnach in den Druck kommen. Ich glaube daher, der An⸗ trag des Abgeordneten aus der Rheinprovinz ist ganz richtig, wenn er sagt, er beanspruche den Druck der Abstimmungen durch Namens⸗ aufruf. Der Fall, welchen der Abgeordnete Graf Gneisenau erwähnte, war ein anderer. Es handelte sich damals darum, daß die Stimmen veröffentlicht würden, welche durch die Ordner zusammengezählt wer⸗ den, um zu erkennen, wie Viele aus jedem Stande für oder gegen gestimmt haben; ich stimme demnach dafür, daß die Abstimmung mit Namens⸗Aufrufung in den stenographischen Bericht speziell aufge⸗ nommen und mit demselben in der Zeitung abgedruckt werde.
Abgeordn. Offermann: Ich stimme für den Antrag, indem ich dafür halte, daß die möglichst ausgedehnte Oeffentlichkeit von außerordentlichem Nutzen ist. Ich sehe keinen Grund, unseren Kom⸗ mittenten die Kenntniß, wie wir gestimmt haben, vorzuenthalten, da sie hierdurch allein ersehen können, wie sie von den Abgeordneten, die die Rednerbühne nicht besteigen, vertreten werden. Eine Thatsache ist in das Protokoll gekommen, und eine jede solcher Thatsachen kann auch in den stenographischen Bericht hineinkommen.
Abgeordn. von Bardeleben (vom Platze): Ich muß mich dem Antrage des geehrten Abgeordneten aus der Rheinprovinz auch anschließen, weil ich die Ueberzeugung habe, daß das Land es wünscht, in solchen entscheidenden und wichtigen Fällen zu wissen, wie diejeni⸗ gen, die von ihm gewählt sind und den sie ihr Vertrauen geschenkt, gestimmt haben. Diesen billigen Wünschen unserer Kommittenten, von denen ich genan unterrichtet bin, zu entsprechen, ist für uns Pflicht, und erkläre ich, daß dieses der einzige Grund ist, der mich veranlaßt, dem vorliegenden Antrag beizutreten. —
Abgeordn. von Saucken (vom Platze): Ich muß mich ent⸗ schieden dagegen erklären, aus dem einfachen Grunde, weil die Ver⸗ sammlung darüber bereits Beschluß gefaßt hat, und weil dieser Be⸗ schluß festgehalten werden muß. Für diese Diät können wir nur die angenommene Regel befolgen, für die nächste Versammlung kann vielleicht ein anderes Verfahren eintreten. Es war hier nicht blos der Fall, daß die Stimmenzahl der einzelnen Provinzen angegeben werden sollte, sondern es ist darüber entschieden worden nach einer Abstimmung durch Namens⸗Aufruf. Auf dieses Faktum beziehe ich mich, und es darf daher der Antrag nicht weiter zur Berathung kommen.
Abgeordn. von Manteuffel II. (vom Platze): Ich schließe mich meinerseits dem Antrage des Abgeordneten aus der Rheinpro⸗ vinz an, muß aber voraussetzen, daß er sich nicht blos beziehen soll auf die letzten Abstimmungen, sondern konsequent durchzuführen ist für den ganzen Landtag, daß demnach alle namentlichen Abstimmungen mitgetheilt werden mögen, welche im Laufe des Landtages vorgekom⸗ men sind. Dann ist Ronsequenz darin, und es wird sich durchaus nichts dagegen sagen lassen.
Abgeordn. von Mylius: In einem anderen Falle ist zwar be⸗ reits die ichwverösfentüchang der Abstimmungen durch Namens⸗
aufruf beschlossen worden; es
hat aber keine Erörterung über die rinzipien und über die Gründe stattgefunden, weshalb die Veröffent⸗
ichung zu wünschen sei. Ich schließe mich daher dem Antrage, daß
die Verbffentlichung in allen anderen Fällen erfolge, entschieden an.
Abgeordn. Naumann (vom Platze): Ich muß mich auch dem Antrage anschließen. Wir haben gleich anfangs das vrae⸗ festge⸗ stellt: wir wollen Alles, was hier verhandelt wird, verö entlichen; daher müssen auch die Abstimmungen, welche durch namentlichen Aufruf erfolgen, in den stenographischen Bericht kommen. Ich würde mich als Secretair jederzeit verpflichtet erachten, dieselben aufzuneh⸗ men. Wenn in einem einzelnen Falle die Versammlung bestimmt hat, es solle die Abstimmung durch Namens⸗Aufruf nicht veröffent⸗ licht werden, so ist ein solcher Beschluß nur maßgebend für den einzelnen Fall, nicht aber eine generelle Bestimmung. ollte in einem einzelnen Falle die Versammlung der Meinung sein, daß die Ver⸗ öffentlichung nicht nöthig sei, so kann sie unterbleiben; aber es darf nicht prinzipiell sein.
Abeordn. Graf von Merveldt (vom Platze): Ich wollte mir erlanben, zu bemerken, daß in dem Falle, wenn der Antrag die Ge⸗ nehmigung des Landtags fände, die Abstimmung in Hinsicht der Dissidenten ebenfalls in den stenographischen Bericht nachträglich auf⸗ genommen werden möge.
Marschall: Ich muß bemerken, Fall ein bestimmter Beschluß vorliegt, welcher den kann. 1
Abgeordn. von Byla (vom Platze): Da wir von v Seiten gehört haben, daß darüber schon abgestimmt ist, so ver ich, ist die neue Debatte nicht zulässig. Entsteht Zweifel, ob darüber abgestimmt ist, so muß in dieser Beziehung im Protokolle hen werden; dann würde sich die Debatte beseitigen lassen. Aber eine Debatte fortzuführen, ohne daß wir wissen, ist darüber abge⸗ stimmt oder nicht, — das halte ich für unthunlich. 1
Abgeordn. Kraszewski (vom Platze): Ich stimme dagegen. Unsere Verhandlungen sind ohnedies voluminös, wir haben nicht ein⸗ mal Zeit, sie durchzulesen. 5
. 1. Hr⸗ (vom Platze): Ich würde nichts da⸗ gegen haben, diesen Antrag zu befürworten; ich erlaube mir indeß nur auf etwas aufmerksam zu machen. Die Konsequenz und die For⸗ derung der Gerechtigkeit würden alsdann es nothwendig machen, daß, wenn in einer Sache irgendwie der Antrag auf Namensaufruf gesche⸗ hen wäre, alsdann in derselben Sache alle Abstimmungen namentlich erfolgen müßten, denn um den Sinn des Abstimmenden kennen zu lernen, muß man sämmtliche Abstimmungen vergleichen. Also, mei⸗ ner Ueberzeugung nach, würde die Gewährung des venees⸗ ge⸗ rechterweise dahin führen, daß, sobald bei einer Frage Besch 8 42 Namensaufruss gefaßt ist, auch über alle anderen vorliegenden men⸗ dements die Abstimmung durch Namensaufruf geschehen
(Dazwischen ertönte Gütr der Ruf: Laut! lauter! auf die ribüne!)
Abgeordn. von Meding (vom Platze, nachdem ihm der 86 Marschall das Wort ertheilt 8”] 1s b ich sagen wollte, ha
reits der Herr Landtags⸗Marschall gesagt. 2 8 Somm 88 br dse an⸗ Platze): Ein paar Worte. Wenn, wie wir täglich uns überzeugen, in den stenographischen Berichten 88 aufgenommen wird, was hier vorkommt, ja sogar Gelächter, 8 keit, Bravo, Trommeln, so kann doch, konsequent damit, ein so wi — iger Akt, wie die Abstimmung durch Namens⸗Aufruf, unmöglich wegge 2 werden, da u“ sicherhe hmehesfn das “ ist, welche Ge⸗ si r Abgeordnete hier zu erkennen giebt. 1 harns . ges Wenn bemerkt worden ist, daß Fur für Fftt seg⸗ ziellen Fall Beschluß gefaßt worden sei, so kui ich dem e 88 Es ist ein spezieller Fall allerdings Veranla ung gepesen; 8888 Beschluß ist genats, gefaßt worden. Ich glaube mich auf das Pro⸗
zie u können.
e ZGraf von Schwerin (vom Platz): Der Marschall hat erklart, daß in Bezug auf einen speziellen Fall bereits eine Ent⸗ cheidung erfolgt sei, und daß in Bezug auf diesen Fall es dabei ver⸗ bleiben müsse, daß die Stimm⸗Listen nicht veröffentlicht werden. Darin aber, glaube ich, muß ein Motiv mehr gefunden werden, den Antrag nicht anzunehmen. Die Abgeordneten, die bei der früheren Frage von der Minorität aus die Veröffentlichung der Stimm⸗Listen bean⸗ tragten, würden sich mit Recht verletzt fühlen, wenn man jetzt von der Majorität aus ein Verlangen gestatten wollte, dem man früher nicht Gehör gab. 8 e
Abgeord⸗ Hansemann (vom Platz): Meine Herren! Ich bemerke, daß, nach meiner Ueberzeugung, die hohe Versammlung ein volles Recht hat, einen ihr inneres Reglement betreffenden Beschluß in einer späteren Sitzung zu modifiziren. Was eine Versammlung in dieser Beziehung einmal beschlossen hat, kann durch einen späteren Beschluß modifizirt werden, denn wir leben ja von Erfahrungen; sie bilden unsere Ueberzeugung, und diese kann sich also ändern. Ich habe übrigens meinestheils nicht das Mindeste dagegen und wünsche vielmehr, daß der Antrag eines Abgeordneten der Ritterschaft Sach⸗ sens auch mit großer Majorität angenommen werde, wonach der frü⸗ here Beschluß in Beziehung auf die Abstimmung wegen der Religions⸗ Angelegenheit nachträglich modifizirt würde. 2
Abgeordn. Graf von Gneisenau (vom Platz): Ich bemerke, daß dieser Antrag nicht von mir gestellt ist, sondern von einem Mit⸗ gliede aus Westfalen, und zwar von demselben, der ihn auch schon bei der Berathung über die Dissidenten gestellt hat. z9f Abgeordn. Hansemann (vom Platz): Dann war ich im ◻ “ von Bismark⸗Külz: Wenn jedesmal die Namen der einzelnen Stimmenden veröffentlicht werden sollen, so erfordert es die Gerechtigkeit, daß ein Jeder vorher gehört werde. Wenn meine Stimme öffentlich genannt werden soll, so will ich auch, daß meine
Gründe gehört werden. Gacgen des Geräusches in der Versammlung konnte der Redner
nicht weiter verstanden werden.) Abgeordn. Allnoch (vom Platz): Ich kann mich nur dem geehr⸗ ten Abgeordneten aus der Rhein⸗Provinz, Herrn Hansemann, an⸗ schließen, denn es sind nicht Jedem von uns Rednertalente gegeben; es kann nicht ein Jeder und es will auch nicht ein Jeder diese Tri⸗ büne besteigen; aber es wird auch kein Abgeordneter verhohlen darin sein wollen, seine Abstimmung zu erkennen zu geben. Das Publikum hat nie so großen Antheil an unseren Verhandlungen genommen, als jetzt, warum sollen wir ihm die Kenntniß unserer Abstimmung ent⸗ ziehen, um so mehr, als Se. Majestät uns die vollständige Oeffent⸗ lichkeit gegeben hat. Meine Herren! Machen wir davon im weitesten Sinne Gebrauch und entziehen wir dem Publikum die speziellen Re⸗ sultate der Abstimmung nicht. 8 Abgeordn. Stoepel (vom Platz): Ich erlaube mir den Vor⸗ schlag, die Debatte zu suspendiren und durch Fugche der stenogra⸗ phischen Protokolle zu konstatiren, ob der Beschluß bei Gelegenheit der Berathung über die Petition, die Dissidenten betreffend, blos ein spezieller Beschluß für den vorliegenden Fall war, oder ob er als genereller Beschluß für künftige Fälle bindende Geltung habe, danach
werden wir unsere Abstimmung bestimmen können.
2*
daß über diesen einzelnen nicht geändert wer⸗
“
No 158.
9 t.
s. Abgeordn. Dittrich (vom Platze): Zur Unterstützung des An⸗ trags erlaube ich mir zu bemerken, daß bei Berathung des Geschäfts⸗ Reglements beschlossen worden, daß die Erfahrung, die sich im Laufe des Landtages herausstellen würde, nachträglich geprüft werden soll. Ein solcher Fall ist der vorliegende, und ich stimme für die hierdurch begründete Zulässigkeit der Veröffentlichung auch dieses Theils der Verhandlungen.
Abgeordn. von Werdeck (vom Platze): Ich wollte nur be⸗ merken, daß nicht die stenographischen, sondern die amtlichen Proto⸗ kolle für diesen Fall maßgebend sein können.
Abgeordn. Krause aus Schlesien: Ich kann nur mit Freuden beistimmen, wenn die Namen veröffentlicht werden, namentlich die Abgeordneten der Landgemeinden, die wir Gemeinden von 5 Kreisen und 100 Quadratmeilen im Umfange vertreten. Nun bekommen wir zwar 2 Exemplare der Verhandlungen, die allerdings mitgetheilt wer⸗ den können, aber bei der großen Ausdehnung ist es unmöglich, denn wenn Se. 82 an vee; Orte 2 8 3 Tage bleibt, so würden voch 5 bis 6 Jahre vergehen, und aus diesem Grund ich wün⸗ 5 abgebrackt werden. 1A“
Marschall: Der Herr Abgeordnete 5 v „ nasgen Beshlaß verkfen g Naumann will den da
Abgeordn. Naumann (verliest die bet Stelle de Protokolle der Feitauns vom 20 M c.: “
— — — „so wie auch ein früherer Antrag des Abgeo
Grafen von Merveldt, die namentliche hsanaangashe neen
Zeitungsbericht aufzunehmen, abgelehnt worden war.“
8 Ich öger-n n9. — meine vorhergethane Bemerkung, daß ich damals die Beschlußnahme nur auf einen spezi zall be sch. neacee e,ge f speziellen Fall bezogen
Abgeordn. Graf v. Gneisenau Ich habe gegen den Vorschlag meinerseits nichts einzuwenden; ich muß aber die Versammlung ersuchen, daß, wenn ein Beschluß gefaßt wird, er auch für alle Fälle als Norm gelte. Es liegt in der parlamentarischen Folge, daß die Minorität ver Majorität sich jedesmal fügen müsse. Es würde aber ein Pe⸗ rorismus der Majorität sein, wenn es in ihrer Hand läge, die ver⸗ öffentlichung der Abstimmung zu hintertreiben.
Abgeordn. Graf von Helldorff: Ich erkläre mich ganz ein⸗
verstanden mit dem, was der Abgeordnete aus meiuer Provinz gesagt
hat, nämlich, daß alle Abstimmungen durch namentlichen Aufruf be⸗ kannt gemacht werden. Ich thue dies um so lieber, da desfalls auch 89 beiden verehrlichen Abgeordneten aus der Niederlausitz und aus Posen sich in einem so glücklichen Einverständnisse befinden.
„DOber⸗Präsident von Meding: Das ist aber nicht möglich, wie schon richtig bemerkt ist. Es ist wegen des speziellen Falles, wor⸗ über die Versammlung einen Beschluß gefaßt hat, rem unmöglich, daß der Beschluß zurückgenommen werde, und aus diesem Grunde scheint es mir nöthig, daß wir jetzt von dem Beschluß, diese Abstim⸗ mung zu veröffentlichen, abstrahiren müssen.
Marschall: Es liegen drei Anträge vor; der erste geht da⸗ hin, einen früheren, bei einem einzelnen Falle gefaßten Beschluß wie⸗ der aufzuheben. Diesem Antrage kann ich nicht nachgeben und kann die Frage, ob der Beschluß wieder aufgehoben werden soll, nicht zur Ab⸗ stimmung bringen. Der zweite Antrag geht dahin, für den vorgestern stattgefundenen Fall zu beschließen, daß die Bekanntmachung des na⸗ mentlichen Aufrufs stattfinden soll; der dritte, daß alle Abstimmungen bekannt gemacht werden sollen. Dies könnte auf die vorhergegange⸗ nen Fälle mit bezogen werden. Ich will zunächst zur Frage stellen, ob wegen der vorgestrigen Beschlüsse die Veröffentlichung der Ab⸗ stimmung durch namentlichen Anfruf stattfinden soll. Das ist ganz
analog dem Falle, der schon vorgekommen ist, und ich behalte mir
vor, nachher die Frage allgemein zu stellen. Eine Stimme (vom Platze): Ein paar Worte in Beziehung auf die Fragestellung. In der vorgestrigen Debatte haben die na⸗
mentlichen Abstimmungen einen Beschluß nicht herbeigeführt, sondern
der Beschluß ist ohne namentliche Abstimmung erfolgt. Deshalb halte ich dafür, daß in Beziehung auf die vorgestrige Debatte eine Mit⸗ theilung ganz ohne Erfolg sein würde.
Marschall: Dies ist keine Bemerkung zur Fragstellung, son⸗ dern eine materielle; da wir aber bei der Fragstellung sind, so möchten wir dabei bleiben. Diejenigen also, welche wünschen, daß die Ab⸗ stimmung durch namentlichen Aufruf bei den Beschlüssen der letzten Sitzung in dem stenographischen Berichte veröffentlicht werden sollen, bitte ich aufzustehen.
(Da das Resultat nicht klar ersichtlich ist, werden die Ordner ersucht, die Stimmen zu zählen.)
Das Ergebniß der Abstimmung ist folgendes: Für die Veröffent⸗ lichung haben gestimmt 272, dagegen 219; die Veröffentlichung muß also stattfinden.
Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Ich habe über diesen Gegenstand noch eine allgemeine Bemerkung zu machen.
Marschall: Aber keine materiellen, denn wir sind bei der Fragstellung. Ich habe die Absicht, die Frage zu stellen, ob ins künftige alle Abstimmungen durch namentlichen Aufruf in dem steno⸗ graphischen Berichte veröffentlicht werden sollen. Ist gegen diese Frage etwas zu bemerken?
Abgeordn. Graf von Renard: Sollte nicht die Frage auf die verflossenen und künftigen Abstimmungen zu richten sein? 8
Marschall: Es könnte die Meinung sein, daß es nicht nöthig sei, für die Vergangenheit etwas in dieser Beziehung zu bestimmen, ich werde also die letztere Frage besonders stellen.
Abgeord. Graf Gneisenau: Es soll die Frage doch nur solche Abstimmungen betreffen, die keine Petition an Se. Majestät den König zur Folge haben..
. Marschall: Meine Frage bezieht sich auf alle Abstimmungen durch namentlichen Aufruf.
Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: In Bezug auf die Fragesteilung erlaube ich mir eine Bemerkung: Unser Reglement hat hat den Grundsatz aufgestellt, daß die Stenographen die ganze Ver⸗ handlung zu registriren haben, und dazu gehört auch beim namentli⸗ chen Aufruf das Verzeichnen der Namen und der Antwort. Der Versammlung aber steht es nach dem Reglement ferner frei, Theile oder die ganze Verhandlung von der Veröffentlichung auszuschließen, also meines Erachtens auch die Abstimmung, und die Versammlung kann deshalb gesetzlich nicht den allgemeinen Beschluß fassen, alle Abstimmungen veröffentlichen zu wollen, sondern sie kann meines Er⸗ achtens nur verlangen, daß nach den Bestimmungen des Reglements verfahren werde, wonach in der Regel die Stonographen Alles nieder⸗ mnsch en Feser. I
Abgeordn. Graf von Schwerin: Nachdem nun beschlossen daß für den jetzt in Rede stehenden Fall die Veröffentlichung delhe soll, so glaube ich, ist es durchaus nothwendig, auch ganz allgemein den Grundsatz der Veröffentlichung anzunehmen, sonst kommen wir in das hinein, g 82 Eraneeess Schlesten angedeutet hat. Wenn in j inzelnen Falle der imm in Pen eSndench Hene er. ee. .
gWbeite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung. Mutwoch den hie Junt.
nöthig ist, die namentliche Abstimmung durch die Zeitung zu veröf⸗ fentlichen, so verfallen wir in einen Terrorismus der Majorität ge⸗ gen die Minorität, den ich in keiner Weise für gerechtfertigt hal⸗ ten kann. 8 .
Abgeordn. Dittrich: Der §. 24 des Geschäfts⸗Reglements schreibt vor: „Es steht dem Vereinigten Landtage hei die⸗ jenigen Verhandlungen, bei welchen er es für angemessen erachtet, von der Veröffentlichung auszuschließen.“
Tritt dieser Fall ein, dann kann auch die namentliche Abstimmung ausgeschlossen werden so gut wie etwas Anderes.
Abgeordn. Graf von Renard: Wenn die Mäajorität der Ver⸗ sammlung jedesmal darüber zu entscheiden hat, ob eine namentliche Abstimmung veröffentlicht werden soll mit den einzelnen Namen oder nicht, so herrscht in dieser Beziehung die Majorität als ohne Appel⸗ lation entscheidende Behörde; sie kann in jedem einzelnen Falle näm⸗ lich sagen, nun soll veröffentlicht werden und nun nicht. Ich halte dies nicht für recht und muß mich gegen eine Maßnahme erklären, wodurch die Minorität der Versammlung unterjocht wird, die ich in einer Art und Weise weder billigen, noch anerkennen kann.
Marschall: Ist noch gegen die Fragestellung etwas zu be⸗ merken?
Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Meines Erachtens scheint diese Bemerkung nicht eine Abweichung vom Reglement mo⸗ tiviren zu können, sondern nur einen Antrag auf Abänderung des Regle⸗ ments in dem vorgeschriebenen Wege. . 1 —MNarschall: Es versteht sich von selbst, daß, wenn jetzt die Frage bejaht wird, die Bestimmung des Reglements, wonach einzelne Theile der Verhandlung der Veröffentlichung entzogen werden können, auch möglicherweise auf einzeine Fälle der Abstimmung bezogen wer⸗ den können; dies habe ich nur noch anführen wollen. Abgeordn. Graf von Schwerin (vom Platz): ich doch nicht; nachdem beschlossen, daß die Publication der Stimmlisten für einen einzelnen Fall erfolgen soll, wird die Versammlung auch ohne Verletzung des Reglements den Grund⸗ satz annehmen können, daß die Publication bei namentlichen Abstim⸗ mungen stets erfolgen solle, und sie wird es im Interesse der Mino⸗
rität wohl auch thun müssen. „Marschall: Demnach würde die Frage die sein: Ob die Versammlung beschließt, daß inskünftige alle Abstimmungen durch namentlichen Aufruf mit Nennung der Namen in dem stenographischen Berichte zu veröffentlichen sind? Die für die Bejahung der Frage sind, wollen gefälligst aufstehen. (Pause. Die Veröffentlichung ist mit großer Majorität beschlossen.) Abgeordn. von Auerswald: Mit Bezug auf die eben er⸗ folgte Abstimmung gestatte ich mir, über die Art und Weise, wie die namentliche Abstimmung in den Zeitungen bekannt gemacht werden soll, noch folgenden Antrag. Ich wünsche nämlich nicht, daß nur diejenigen Namen aufgeführt werden, welche gestimmt haben, und wie sie gestimmt haben, sondern wie es in ähnlichen Fällen, nament⸗ lich bei ständischen Ausschüssen, geschehen, daß jedesmal das vollstän⸗ dige Namens⸗Verzeichniß gedruckt und bei jedem Namen beigesetzt werde, ob und wie er gestimmt hat, daß aber namentlich bei den⸗ jenigen, welche bei wichtigen Abstimmungen vielleicht wegen Krankheit gefehlt haben, der Grund ihrer Abwesenheit bezeichnet wird, damit diese nicht bei ihren Kommittenten in den Verdacht kommen, daß sie ihre Pflicht versäumt haben.
Das glaube
(Bravo!)
Abgeordn. Hausemann: Ich bin mit dem Antrage des ver⸗ ehrlichen Mitgliedes aus der Provinz Preußen vollkommen einver⸗ standen und erlaube mir nur eine Bemerkung hinsichtlich der Aus⸗ führung. Diese scheint mir in solchen Fällen ganz einfach zu sein; es werden die Namen hinter einander abgedruckt, welche Ja, und dann diejenigen, die Nein gesagt, und endlich diejenigen, welche auf den namentlichen Aufruf nicht geantwortet haben.
(Mehrere Stimmen: Nein! Nein!) „Es ist dies die Ausführung, und ich habe nur angeben wollen, wie sie zu bewirken sei.
Abgeordn. Dittrisch: In Bezug auf diejenigen Mitglieder, welche wegen Krankheit an den Verhandlungen nicht Theil nehmen, muß ich als Secretair bemerken, daß die een der verlangten Angabe der Gründe für die Vergangenheit nicht zu genügen im Stande sein werden und daher die Bitte stellen müßten, daß künftig diejenigen Mitglieder, welche durch Krankheit verhindert werden, den Versammlungen beizuwohnen, dies anzeigen mögen, weil sich sonst das Sekretariat außer aller Schuld setzen muß, wenn die Gründe der Abwesenheit in den Listen nicht angegeben sind.
Marschall: Ist gegen diesen Untrag mit seinen Modifiratio⸗ nen etwas einzuwenden?
Eine Stimme: Ich möchte mir nur erlauben, noch den Vor⸗ schlag zu machen, daß dann auch überhaupt alle Gründe der Abwe⸗ senheit angegeben werden ...
(Anhaltendes Geräusch. Klingeln des Marschalls.)
Marschall: Die letzte Frage wird sein, ob auch die Abstim⸗ mungen durch namentlichen Aufruf bei früheren Fällen, mit Ausnahme des einen, wegen dessen der Beschluß bereits vorliegt, nachträglich veröffentlicht werden sollen. Diejenigen, die für die Bejahung dieser Frage sind, bitte ich, aufzustehen.
(Dies geschieht.) Es ist keine Majorität dafür vorhanden.
Abgeordn. Mevissen: Meine Herren! Ich habe Sie in einer persönlichen Frage einige Augenblicke um Ihre Aufmerksamkeit zu bitten. Der Herr Königliche Kommissar hat in seinem Schluß⸗Vor⸗ trage vorgestern sich liebsam meiner Person erinnert und in die Worte, die ich am Montag auf dieser Tribüne gesprochen, hineininterpretirt, daß ich wünsche, daß die Krone künftig ihre Räthe aus den bered⸗ testen Mitgliedern dieser Kammer erwähle. Ich habe vorgestern auf diese Worte des Herrn Königlichen Kommissars nichts erwiedert, weil ich glaubte, daß die ghoße Wichtigkeit des Gegenstandes, die Ihrer Berathung und Beschlußnahme unterlag, es nicht wünschenswerth machen könne, dieselbe mit persönlichen Fragen zu vermischen, und ich gestehe, daß ich aufrichtig bedauert habe, daß der Herr Königl. Kom⸗ missar die Wirkung seiner schoͤnen Rede am Schlusse derselben von der Sache ab auf Personen hinübergelenkt hat; ich glanbe es mir aber schuldig zu sein, heute die Interpretation, die der Herr Königliche Kommissar meinen Worten gegeben, als zu weit gehend zurückzuweisen; ich habe am Montage erklärt, und ich bin heute noch unverändert derselben Ansicht, daß die Krone in einer ständischen Monarchie einen weiteren Kreis für die Wahl ihrer Räthe habe, als in einer absoluten Mo⸗ narchie; ich glaubte und glaube, daß die Krone in der letzteren aus⸗ schließlich nur auf das Beamtenthum hingewiesen sei und die übrigen Lebenskreise der Nation nur durch die Augen des Beamtenthums ken⸗ nen lernen könne, daß in Verfassungs⸗Staaten dagegen das Talent, was in der Nation vorhanden, im öffentlichen Leben sich offen⸗ bart und der Krone sichtbar wird. Das war der Sinn der c“
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Worte, die ich am Montage gesprochen
glaube, daß sie eine tiefe Wahrheit 1 ae - 13 die Jedem von Ihnen im Leben sich wohl einmal Hasgesrie e wird, und ich bin der Hoffnung, auch nach den Worfen de8 a. 13 lichen Kommissars selbst noch den Tag zu erleben, wo jun S junge Verfassung sich konsolidirt haben, wo auch in unserem ena wie in Frankreich und England und in allen übrigen constitutionellen Staaten, das Talent aus allen Kreisen, wo es hervorgetreten also auch und sogar vorzugsweise aus der ständischen Versammlung, zum Rathe der Krone berufen werden wird. Der allgemeine, für alle Beamtenstaaten ohne Unterschied gültige Grundsatz aber, den ich aus⸗ gesprochen, die Behauptung, die ich aufgestellt habe, daß in ständischen Monarchieen überhaupt der Wahlkreis der Krone für ihre Räthe weiter sei, als im Beamtenstaate, schließt noch nicht die Nothwendig⸗ keit in sich, daß sofort die Nutzanwendung dieser Grundsätze auf un⸗ sere heutigen Verhältnisse gezogen werde, und noch weniger hat in meinen Worten die Tendenz gelegen, daß der Wahlkreis der Krone, den ich erwartet und auf alle in der Nation schlummernden Talente ohne Unterschied ausgedehnt zu sehen wünsche, abermals eine Be⸗ schränkung in dem Sinne erfahre, daß nur die beredtesten Mitglieder der Kammer zu berufen wären. Diese Nutzanwendung, diese In⸗ terpretation sind ausschließlich Eigenthum des Herrn Königlichen Kommissar. Ich weise jeden Antheil daran, so weit meine Person dabei in Frage, zurück.
Landtags⸗Kommissar: Dürfte ich einen Augenblick u das Wort bitten? Als ich vorgestern von dieser Stelle aus die Aufmerksamkeit der Versammlung mit einigen Worten in Beziehung auf das Ministerium und diejenigen Angriffe, welche dasselbe im Laufe der dreitägigen Debatte erfahren hatte, in Anspruch nahm, habe ich allerdings zwei Bitten gestellt; die eine, daß die Versammlung an⸗ erkennen möge, daß wir den Rath, den Se. Majestät der König vo uns gefordert, nach bestem Wissen und Gewissen mit Freimuth und ohne Rückhalt gegeben hätten, und zweitens, daß wir nicht ein H derniß sein wollten, wenn Se. Majestät weiseren und besseren Rä⸗ then unsere Stellen anzuvertrauen für gut befinden sollten. Die Beziehung auf eine Aeußerung des Deputirten der Stadt Dülken war nur eine beiläufige; ich glaube aus seinen Worten entnommen zu haben, daß er es für wünschenswerth halte, Se. Majestät der König möge Seine Räthe künftig nicht allein aus den Beamtenwelt aus der Büreaukratie, wählen, sonbenn aus denjenigen Mitgliedern der ständischen Versammlungen, welche in derselben sich besonder auszeichnen möchten; habe ich gesagt, „aus den beredtesten Mit⸗ gliedern“, so habe ich geglaubt, daß man hier vorzugsweise nur durch die Rede sich auszeichne. Ich will aber sehr gern jede andere In terpretation, welche der Redner seinen eigenen Worten gegeben hat, als eine authentische und daher als die richtige annehmen.
Marschall: Der Herr Abgeordnete Brust hat den vorgestern angekündigten Antrag, betreffend die Bestimmung einer gewissen An⸗ zahl von Mitgliedern, die zur Gültigkeit eines Beschlussen sowoh der einen als der anderen Kurie nothwendig sein müßten, eingereich 89. 9 ich die vierte Abtheilung, ihn zur Berathung vorzu⸗
ereiten. 8
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Die Versammlung hat jetzt eine Königliche Botschaft zu ver⸗ nehmen. Secretair von Leipziger (liest vor): 4 „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von B Pzußen ꝛc. ꝛc. 8 entbietet Unseren zum ersten Vereinigten Landtage ver 88 treuen Ständen Unseren Jse De Gruß. 8. h8 Dem Uns unter dem 27/31sten v. M. vorgelegten Antrag, daß für die Dauer der gegenwärtigen Theurung durch gemeinnützige An lagen, sowohl unmittelbar auf Kosten des Staats, als mittelbar durch Unterstützung von Kreis⸗, Kommunal⸗ und Actien⸗Unternehmungen dieser Art, den arbeitenden Klassen neue Erwerbsquellen in höchst⸗ möglicher Ausdehnung eröffnet werden mögen, sind Wir schon dadurch zuvorgekommen, daß Wir unter dem 18. April d. J. Unseren Mi⸗ nistern des Innern und der Finanzen eine namhafte Summe zur Dis⸗ position gestellt haben, um da helfend einzuschreiten, wo sich augen⸗ blickliche — nicht durch die zunächst verpflichteten Personen oder Cor⸗ porationen zu beseitigende — Noth zeigen möchte. In Ausführung dieses Befehls ist bereits der Angriff außerordentlicher öffentlicher Ar⸗ beiten und die Verstärkung der für früher eingeleitete Bauten, na⸗ mentlich auch für Festungsbauten, ausgesetzten Fonds mehrfach erfolgt. Nichtsdestoweniger haben Wir von dem Antrage Unserer getreuen Stände gern Veranlassung genommen, diese Art der Verwendung der bewilligten Summen als die zweckmäßigste zu bezeichnen, und befoh⸗ len, vorzüglich auch dahin zu wirken, daß die vielen, unter Zusiche⸗ rung von Staats⸗Prämien genehmigten Kreis⸗, Kommunal⸗ und Actien⸗Chausseebauten, da, wo wirklich Mangel an Arbeit und da⸗ durch Noth sich zeigt, schleunigst in Angriff genommen werden. Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 1. Juni 1847. 3 (gez.) Friedrich Wilhelm. n
die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.“
Abgeordn. Mevissen (verliest den Entwurf zur Bitte der Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtages wegen Umwandlung des zur Zeit bestehenden Handelsamtes in ein selbsiständiges Ministerium
für Ackerbau, Handel und Gewerbe). Wenn ich mich nicht täusche,
Abgeordn. von Auerswald: so lautet der Antrag auf Umwandlung des Handelsamtes in ein Mi⸗ ewerbe. Ich hätte gewünscht,
nisterium für Handel, Ackerbau und dieser Ausdruck wäre beibehalten worden; er ist aber in der ganzen Denkschrift nur am Schlusse noch einmal da gebraucht, wo von den verschiedenen Provinzen die Rede ist. Wenn ich mich nicht getäuscht habe, so ist immer gesagt: Handel, Industrie und Gewerbe. bin keinesweges gegen das Wort Industrie eingenommen; aber na einem gewissen, in einer früheren Sitzung erörterten Nebenbegriff und nach der entschiedenen Opposition, die das Wort in der Anwendung, die Herr Referent davon gemacht zu haben schien, . e. hat, glaube ich darauf antragen zu müssen, daß es, wo es statt Gewerbe und Ackerbau gesetzt ist, wieder gestrichen werde und fortwährend nur von Gewerbe, Handel und Ackerbau die Rede bleibe. Was meinen Wunsch bestätigt, sind einzelne Stellen, die mir ene dem raschen Verlesen des Gutachtens nicht ganz erinnerlich geblieben sind, von denen es mir aber geschienen hat, als ob der Herr Referent gewiß egen seinen eigenen besseren Willen doch in Versuchung 1 sei, felge eigene, vielleicht zu begeisterte Ansicht von der Sache geltend „So ist unter Anderem beiläusig we. ce daß Zölle der National⸗Industrie eingeführt werden sollen; es giebt die sie gar nicht dafür halten, und ich glaube nicht, daß den -n gefaßt habe, sie als solche Sr. Ma-⸗ besonders anzuführen. Wenn dieser Satz also
zu machen. als Hebel aber Leute, die Versammlung jestät dem Könige