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wirflich in dem Entwurfe sieht, so würde er wegzulassen sein. In
einer anderen Stelle ist ausdrücklich und speziell von den Klagen der Industrie die Rede, nicht von den Klagen des Ackerbaues, des Han⸗ dels und Gewerbes; ich weiß aber nicht, warum wir auf die Klagen und Stimmen besonders hören sollen, welche sich lediglich als Stim⸗ men der Industrie einführen, und ich bitte also, auch dies zu be⸗ richtigen. brac 16
(Vielseitiger Beifallruf.) h arut. Aah
Referent Meviss 2 habe geglaubt, daß bei Abfaffung
der Bitie die Diskussion, die hier stattgefunden hat, maßgeben s muüsse, und habe deshalb, da das Wort Ackerbau in Bezug 82 ie daran geknüpften Klagen bestritten worden ist, die 155 28 5. aues weggelassen und nur von Klagen der In 8 ge 2* hr. Die Worke: „Klagen des Handels“ waren ursprünglich nicht da, es waren ursprünglich nur Klagen des Ackerbaues und der Industrie vorhanden, und es ist daher das Wort stehen geblieben, was keine Anfech⸗ tung erfahren hat. Eben so haben die Worte, daß durch Zölle die Industrie gehoben werden solle, keine Anfechtung erfahren. Es ist vielmehr eingeräumt worden, daß in einzelnen Fällen die Lage, in welcher sich die Industrie befindet, durch Industriezölle gehoben wer⸗ en könne; ich habe daher geglaubt, daß gegen die Anführung der⸗ elben als Hebel der Industrie nichts einzuwenden sein würde, und habe in dieser Voraussetzung diese, wie ich glaube, höchst un⸗ schuldige und für keine Ansicht verfängliche Fassung gewählt. Ekae Stimme: Aber die Klagen der Industrie haben als solche in unseren Verhandlungen noch keinen wea. gefunden. Marschall: Es haben sich noch mehrere Redner gemeldet, und es fragt sich nur, ob sie über denselben Punkt sprechen wollen. Abgeordu. von Saucken: Ich kann keinesweges glauben, daß die Versammlung sich in ihrer Berathung über diese Sache irgend nur entfernt dahin ausgesprochen hätte, daß die Industrie besonders geschützt werden solle, und daß die Schutzzölle als Hebel derselben zu empfehlen seien. Uebrigens stehen im Eingange der Schrift die Na⸗ men der Petenten aufgesährt; das ist aber nicht üblich und auch nicht nothwendig, und ich glaube, es ist der kürzere Weg, zu sagen: auf Grund der vorliegenden Petitionen, als daß die Namen der einzelnen Petenten aufgeführt werden. 1 Abgeordn. von Gaffron: Auch ich muß mich gegen die Fas⸗ sung der Denkschrift aussprechen. Auch ich habe erklärt, daß Viele von uns im Ganzen sich den Petitionen um Errichtung eines Han⸗ dels⸗Ministeriums anschließen, nicht aber den im Referat aufgestellten Gründen beitreten. Ich finde diese Gründe des Referats beinahe änzlich hsen van in die Adresse und muß mich daher gegen diese Fostung völlig verwahren. Zweitens muß ich Spezialitäten aus der Denkschrift anzuführen mir erlauben. So ist z. B. darin gesagt, im⸗ mer lauter und lauter würden die Klagen der Industrie. Ich gehöre nicht zu den Optimisten und sehe klar, wo Mängel zu sehen sind, auch mögen einzelne Zweige der Industrie hin und wieder ÜUrsache zu Klagen haben; aber in Summa paßt dieser Ausdruck nicht auf unsere industriellen Zustände, und wir müssen uns hüten, die Sachen greller und trostloser darzustellen, als sie wirklich vorhanden sind. Ich muß daher gegen den ganzen Passus protestiren.
Abgeordn. Camphausen: Ich habe den Inhalt der neulichen Debatte und den Gehalt der Abstimmun so verstanden, daß die Ver⸗ sammlung zwar anerkennen wollte, 8 eine Trennung desjenigen Departements des Ministeriums, welches vorzüglich für die Vei⸗ bringung der Geldmittel zu sorgen hat, von denjenigen Departements, deren Aufgabe die Verwendung von Geldmitteln bedinge, unter Um⸗ ständen nützlich sei, daß jedoch, insofern die Motive des Referats
weiter gingen, die Versammlung der Debatte, welche über die Grund⸗
sätze der Handels⸗Gesetz ebung noch bevorsteht, nicht vorgreifen noch sie präjudiziren wolle. Nur mit diesem Vorbehalte ist die Versamm⸗ lung dem Antrage selbst beigetreten, und sindem nun die Erklärung die Motive des Referats zum größten Theile aufgenommen hat, kann ich derselben nicht beistimmen. In Bezug auf den augenblicklich zur Erörterung gebrachten Punkt kann ich es namentlich in Beziehung auf den Satz, daß für den Handels⸗Minister Steuern nur das Mit⸗ . sein sollen, den Ackerbau, den Handel und die Industrie zu schützen.
Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Ist denn der Be⸗ richt überhaupt durch die Abtheilung gegangen?
Referent: Wie ich so eben von dem Herrn Marschall höre, nein! Ich habe diesen Bericht gestern dem Herrn Landtags⸗Mar⸗ schall eingesandt und geglaubt, daß der Herr Marschall die Vorlage desselben bewirkt hätte.
Marschall: Bei allen diesen Entwürfen setze ich voraus, daß sie vorher, ehe sie zum Vortrage in der Versammlung kommen, in der Abtheilung geprüft und genehmigt worden sind, und es wird dies also nachträglich auch mit diesem Entwurfe zu geschehen haben.
defsaes Mevissen: Nach dieser Aufklärung werde ich den Entwurf noch heute der Abtheilung vorlegen.
(Große Aufregung und Gelächter.)
Marschall: Ein zweiter Entwurf betrifft die Bitte um baldige Emmanirung eines allgemeinen Strafgesetzbuches. Daß das Referat bereits durch die Abtheilung geprüft worden ist, geht aus den Unter⸗ schriften hervor. Der Herr Abgeordnete Plange ist Referent.
1“ (Der Entwurf wird von diesem verlesen.) Hat Jemand dagegen etwas zu erinnern?
Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Ich bitte das Ru⸗ brum zu wiederholen, es scheint mir mit dem Haupt⸗Antrage nicht im Einklang zu stehen. .
(Das Rubrum wird vom Referenten wiederholt.) 3 In dem Rubrum lautet das Petitum auf „Emanirung“, in dem Haupt⸗Antaage auf „Vorlage des Kriminal⸗Gesetzbuches an den Land⸗ tag“’. Der Ausdruck scheint mir daher vom Haupt⸗Antrage ganz verschieden zu sein; wir bitten nicht um Emanirung, sondern um Vor⸗ vhns an den Vereinigten Landtag, weshalb dies zu berichtigen sein rfte.
Marschall: Ist sonst noch etwas zu erinnern, als daß statt dee Wortes Emanirung das Wori Vorlage gebraucht werde? Mit dieser Abänderung ist also der Entwurf angenommen. Wir ge⸗ hen nunmehr zur Tages⸗Ordnung über, die in der Fortsetzung der vorgestern abgebrochenen Berathung besteht. Die Berathung hat sich bereits über bie beiden ersten Abschnitte des Gutachtens erstreckt, näm⸗ 3 ie Periodizität des Vereinigten Landtages und auf Wegfall
irung der Ausschüsse. Die Redner haben sich über beide 8 ören lasen, und meiner Ansicht nach könnten wir sogleich zur Abstimmung über den zweiten kommen. Zu diesem zweiten Punkte — v-EC. Amendement vom neg geges 8v 2 129n orden, und es fragt sich, inwiefern dieses mendement dur vorgestern gefaßsef Bee dg eine Snenene. erleiden möchte. Ich frage daher, ob vielleicht ber Herr Antragsteller selbst in eine solche Moͤdisttation willigz, oder ob der Antrag, wie er gestellt ist, zur Ab⸗ stimmung kommen soll? eorbn. von Vincke: Ich habe mein Amendement noch nicht verlesen und habe mir deshalb das Wort erbeten. Es lautet: „Se. Majestät den König aberunterthani st zu bitten, das bestehende Recht des Bereinigten Landta es, auf Grund des §. NIII. des Ge⸗ sehes vom 17. Jannat 1820, eUäevang behufes Abnahme der Rech⸗ nung der Haupt⸗Verwaltung der taatsschulden einberufen zu werden,
Allergnaͤdi nerkennen, falls jehoch einer so häufigen. Ein⸗ eraschg hascge Bedenken enigkgenstehen möchten, dem Uereinigten Landtage eine darauf bezügliche Proposition huldreichst vorlegen lassen zu wollen.“
Die letzten Worte hat die e gewählt, die anderen habe ich 1— und glaube, in dieser Beziehung zu einer Bemer⸗ kung verpflichtet zu sein. Falls das Amendement angenommen würde, würde auch der Punkt E. der Abtheilung damit erledigt sein, der da⸗ von handelt, daß alle allgemeinen Gesetze, wenn sie auch den Pro⸗ vinzial⸗Ständen vorgelegt werden, doch immer dem Vereinigten Land⸗ tage vorgelegt werden müßten, während Punkt D. nur über die Aus⸗ schüsse sich verbreitet. D. und E. stehen in nothwendiger Verbin⸗ dung, und dieses Amendement, welches bezweckt, daß alle Gesetze, welche Personen⸗ und Eigenthumsrechte, so wie die Steuern, betreffen, dem allgemeinen Landtage vorgelegt werden sollen, werde die Ab⸗ stimmung über beide Punkte zusammenfassen. Durch den Beschluß, der vorgestern gefaßt worden ist, scheint dieses Amendement keinesweges überflüssig geworden zu sein. Ich habe selbst zwar über diesen Punkt mich nicht geäußert; aber die meisten Redner, die dem Herrn Minister der Gesetzgebungs⸗ Revision folgten, haben sich über beide Punkte verbreitet. Die Motive, die für den Wegfall der Ausschüsse vorgebracht wurden, sind von den Meisten weit stärker als die für die Periodizität befun⸗ den worden; der Wegfall der Ausschüsse wird selbst von Reduern der entgegengesetzten Meinung als nothwendig und als aus der früheren Gesetzgebung mit Nothwendigkeit folgend bezeichnet. Daher glaube ich, daß, wenn das Amendement des Mitgliedes der pommerschen Ritterschaft nur wenige Stimmen unter zwei Drittel erhielt, das eben verlesene Aussicht hat, die verfassungsmäßigen zwei Drittel zu erlan⸗ gen, und ich erlaube mir daher, meinen Antrag, als am weitesten gehend, zunächst zur Abstimmung zu empfehlen.
Marschall: In diesem Falle würde ich das Amendement zu⸗ erst zur Abstimmung bringen. . 1
Abgeordn. von Byla: Ich kann mich nur dafür erklären, bei dem vorliegenden Antrage dieselbe Form zu wählen, die wir bei dem ersten Punkte angenommen. Diese Form hat fast allgemeinen An- klang gefunden, und ich halte sie auch für die allerpassendste. Im Wesentlichen sind wir Alle einverstanden, aber wie lauge wir bei dem ersten Punkte darüber zugebracht, die Form richtig zu stellen, ist ge⸗ wiß genügend bekannt. Das Amendement des Herrn Abgeordneten aus Westfalen faßt die beiden Punkte 0. und E. zusammen; wenn wir sie aber zusammenfassen, dann würden wir von der früher gewählten Antragsform abweichen müssen, und es würde sich also zuvörderst da⸗ von handeln, ob es rathsam, sie getrennt zu belassen. Ich bin der Meinung, es ist rathsam, wir müssen sie trennen, zumal der eine Punkt formellen, der andere materiellen Inhalts ist.
Die Ausschüsse müssen wir zuvörderst im Allgemeinen betrachten. Wir haben in den letzten Jahren vielfache Erfahrungen darüber sam⸗ meln können, denn seit 1841 hat sich die Zahl der ständischen Aus⸗ schüsse bedeutend vermehrt, und ich glaube nicht, daß dieselben im Volke die meiste Anerkennung gefunden, noch viel weniger aber glaube ich, daß die Art von Ausschüssen, welche in dem Gesetz vom 3. Fe⸗ bruar 1847 kreirt worden, Anerkennung finden werden. Denn der Unterschied liegt darin: Die bisherigen ständischen Ausschüsse wählte der Landtag und ertheilte gleichzeitig den Mitgliedern derselben In⸗ struction; bei den gegenwärtig zu wählenden Ausschüssen wä hlt nur der Landtag, aber ertheilt keine Instructionen. Dies erscheint mir sehr bedenklich. Ich bin demnach der Meinung, daß wir um unbe⸗ dingten Wegfall der letztgedachten Ausschüsse bitten, jedoch bei unse⸗ rem diesfälligen Antrage streng dieselbe Form beibehalten, welche wir bei dem ersten Punkte gewählt haben, und es würde sonach das Ab⸗ theilungs⸗Gutachten mit folgenden Modifieationen anzunehmen sein: zuvörderst bei dem ersten Punkte müssendie Worte „insbesondere auch“ wegfaͤllen und statt deren „und“ gesetzt wird, und sodvnn würden die Worte: „in der ihnen durch die Allerhöchste Verordnung vom 3. Fe⸗ bruar c. gegebenen Einrichtung“ gänzlich zu streichen sein.
Abgeordn. Mohr: Meine Herren! Ich komme, das Amende⸗ ment des Herrn von Vincke zu unterstützen, indem ich noch einen neuen Grund für den Wegfall des ständischen Ausschusses anführe, der, wenn es mir nicht entgangen ist, weder in dem Gutachten der Abtheilung noch in dieser hohen Versammlung bis jetzt berührt wor⸗ den ist. Es ist dies die Bestimmung, welche in den Verordnungen vom 21. Juni 1842 enthalten ist, daß alle Wahlen zu den ständi⸗ schen Ausschüssen, welche den Vereinigten Ausschuß bilden sollen, der Allerhöchsten Bestätigung bedürfen. „Die Wahlen eines jeden Stan⸗ des“, heißt es, „werden durch den Landtags⸗Marschall als Wahl⸗ Dirigenten geleitet, dieselben bedürfen Unserer Bestätigung.“ Dazu, meine Herren, bedarf der König des Rathes seiner nächsten Räthe, und diese bedürfen wieder des Rathes ihrer Räthe u. s. w. Ich weiß nicht, meine Herren, ob Sie glauben, daß dieses bedenklich sei; aber darin werden Sie, wie ich hoffe, Alle mit mir übereinstimmen, daß diese Bedingung nicht 1 vereinbarlich sei mit der Würde und der nothwendigen Unabhängigkeit eines Körpers, der die reichsständische Versammlung selbst sein soll. Daher hoffe ich auch, daß diejenigen ver⸗ ehrten Mitglieder, welche allenfalls noch geneigt sein möchten, für den ständischen Ausschuß zu stimmen, diese ihre Ansicht noch ändern wer⸗ den. Meine Herren! Es kann und darf nach meinem Dafürhalten nur ein Organ für die Volksmacht sein, so wie es nur einen Kö nig giebt. Ich stimme, wie gesagt, für den Wegfall der ständischen Ausschüsse. .
Referent v. d. Schulenburg: Meine Herren ¹ Ich wollte mir nur erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß die beiden Punkte doch in sehr innigem Zusammenhange stehen, daß die Gründe, welche für den einen und gegen den anderen angeführt worden sind, beinahe
zusammenfallen, wenigstens im Wesentlichen. Ich glaube nicht, daß die Beschlüsse konsequent ausfallen würden, wenn hier anderer Motive
gedacht würde. Denn ich glaube, dieselben Motive, welche für den ersten Punkt sind, werden auch für den zweiten sein. Ich maße mir nicht an, auf die Abstimmung einzuwirken, aber darauf aufmerksam ma⸗ chen muß ich. Es würde nicht möglich sein, beide Punkte richtig zu
motiviren, ohne in Konflikt zu kommen in Bezug auf die Gleich-
förmigkeit der Gründe. Abgeordn. von Werdeck: Ich habe mir bereits einmal er⸗
laubt, auf den inneren Widerspruch hinzuweisen, in welchen wir kom⸗
men würden, wenn wir von Sr. Majestät eine Anerkennung der Rechte verlangten, gegen welche sich Dieselben bereits entschieden ausgespro⸗ chen haben. Ein geehrtes Mitglied hat zwar auf ein berühmtes
historisches Präcedens, wo dergleichen Anerkennungen stattgefunden
haben, Fesese⸗ und zwar auf den Vorgang, welcher stattgefun⸗ den hat, als das Haus Hannover den englischen Thron bestiegen hat. Ich krlaube mir, zu bemerken, daß ein großer Unterschied ist, ob sich ein Kurfürst von Hannover auf den englischen Thron setzt, oder ob der König von Preußen Seine Stände zur Berathung einberuft. — Ich wende mich zur eigentlich vorliegenden Frage. Ich kann nicht leugnen, daß ich auch gegen die Ausschüsse mich zu erklären geneigt bin. Ich bin aber der Ansicht, daß die Bedeutung der Ausschüsse, welche uns Bedenken einflößen mußte, durch den vorgestern gefaßten Beschluß beseitigt ist, und i möchte nicht gern zu Beschlüssen meine Zustimmung geben, die ich für unpraktisch halte. Ich halte ein wei⸗ teres Eingehen auf die Sache deshalb für unpraktisch, weil ich der
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Ansscht bin, daß, nachdem wir uns dafür ausgesprochen haben, daß wir voraussetzen und Se. Majestät zu bitten beschlossen haben, den Landtag in regelmäßig wiederkehrenden Perioden einzuberufen, der Zweck, zu welchem die Ausschüsse bestimmt waren, von selbst sich er⸗ leoigt. Ich wüßte nicht, zu welchem Zweck Se. Majestät geruhen sollten, wichtigere Angelegenheiten noch gegenwärtig an die Ausschüsse gelangen zu lassen, noch weniger kann ich glauben, daß die Ausschüsse, welche voraussehen, daß der Landtag binnen kurzem wieder zusammentritt, irgend etwas thun sollten, was mit dem Interesse des Vereinigten Landtags unvereinbar wäre. Ich habe daher kein Bedenken, mich gegen wei⸗ tere Verfolgung des Gegenstandes zu erklären, und ich werde mich eventuell den Vorschlägen anschließen, welche von einem geehrten Mitgliede aus Sachsen ausgegangen sind. Ich muß mir erlauben, da ich das Wort „praktisch“ derüchrt habe, nochmals darauf zurück⸗ zukommen. Ein Mitglied aus Preußen, welches uns mit patriotisch⸗ poetischen Worten das Gebäude Preußens hingestellt hat, hat die
Befähigung der Beamten, praktisch zu urtheilen, in Abrede gestellt.
Ich würde dies nicht aufnehmen, da ich ein sehr untergeordneter Beamter bin, allein die Bezeichuung ist persönlich geworden; er hat vier hohe Beamte aus der Provinz Brandenburg bezeichnet, und es bleibt mir daher nichts übrig, als mich, trotz meiner angeborenen Bescheidenheit, dazu zu rechnen. Meine Herren! Sie kennen das Bild des Staats⸗Hämorrhoidarius; wem es unbekannt ist, dem empfehle ich, dasselbe anzusehen. Meine Herren! Es ist das Bildd, welches die Extreme hinstellt, in die ein sonst geachteter Stand bei einer gewissen Einseitigkeit verfallen kann. Ich glaube, daß ich nicht ganz zu dieser Klasse gehöre; dessenungeachtet kann ich nicht umhin, aufs tiefste meine Anerkennung dieser Klasse, die ihre mühselige Eristenz dem Staate opfert, zu erkennen zu geben. Die Frage aber, ob jeder - — unpraktisch sei, muß ich meinen Wählern zur wortung überlassen. 8 1— (Ruf: Zur Sache!) “ Marschall: Es ist erinnert worden, daß nur über die Frage⸗ stellung gesprochen werden soll. Dies ist nicht der Fall. Es ist ein Amendement gestellt worden, welches die Versammlung noch nicht gehört hatte, und ich habe daher das Wort darüber ertheilt. (Unruhe.)
Abgeordn. von Werdeck: Es ist ein persönlicher Augriff er⸗ folgt, welchen ich ablehnen muß. Ich habe gesagt, e-, es eine aber die
persönliche Ansicht sein kann, ob wir unpraktisch sind; da Wähler zu beurtheilen haben, ob wir es sind.
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Abgeordn. von Saucken: Ich muß dem geehrten Redner,
der mich meint, ohne mich genannt zu haben, erwiedern — und ich berufe mich auf den stenographischen Bericht — daß der Abgeordnete
mich falsch verstanden hat. Ich habe nicht den Königlichen Beam⸗ ten die Befähigung zu Abgeordneten abgesprochen, im Gegentheil, ich habe nur erwähnt, daß mehrere Abgeordnete aus der Provinz Brandenburg in ihrer doppelten Stellung wohl vielseitiger die Sache aufzufassen vermöchten, wie ich, der ich nur ein einfacher Volksvertreter bin. Damit habe ich nicht ausgesprochen, daß ihnen etwas abgeht, sondern ich habe ihnen mehr gegeben, wie mir selbst.
Abgeordn. Freiherr von Vincke: Der geehrte Redner, welcher
zuletzt sprach, ist nicht der Einzige, welcher von dem vorletzten Red⸗ ner persönlich mißverstanden worden ist. Es ist von demselben in
Vezug auf mich auch ein Faktum angeführt worden. Ich soll gesagt haben: Als das Haus Hannover auf den englischen Thron gekom⸗ men sei, sei eine Declaration der Rechte abgefaßt worden; — und was ich dann weiter gesagt haben soll. Das habe ich nicht gesagt. Wenn schon ein Mitglied der sächsischen Ritterschaft vor einigen Ta⸗ gen auf denselben Gegenstand zurückkam, so habe ich gegen dessen unrichtige Schlußfolgerungen nichts erwiedert, weil dies die
Gränze einer persönlichen Berichtigung überschritten haben würde;
wohl aber muß ich mich dagegen aussprechen, wenn mir ganz unrich⸗ tige Aeußerungen in den Mund gelegt werden. Von dem Hause Hannover habe ich gar nicht gesprochen, denn das Haus Hannover ist weit später als 1688 auf den englischen Thron gekommen. Da⸗ mals kam Wilhelm von Oranien auf den Thron, welcher eben den Wahlspruch der Nassauer hatte: „Je maintiendrai!“
Das englische Parlament, was schon damals die gerühmte Erb⸗ weisheit besaß, war auch keinesweges der Ansicht, daß eine neue Dynastie auf den Thron gelange. Es erklärt, Jakob II. habe den Thron verlassen, und dadurch sei er faktisch erledigt, und berief nun Jakob's Tochter, Marie, und deren Gemahl Wilhelm III. auf den Thron. Alle englischen Gesetze dieser Periode tragen das Ru⸗ brum: „William and Mary.“
Abgeordn. von Manteuffel II.: Meine Herren! Ich ent⸗ halte mich jedes Eingehens in den materiellen Theil des Gegenstandes. Ich erlaube mir lediglich zu verweisen auf den Beschluß, den wir vorgestern gefaßt haben, bei dem wir stehen bleiben und ihn konse⸗ quent durchführen müssen. Ich würde den geehrten Antragsteller und die hohe Versammlung bitten, auf jenen Beschluß zurückzugehen. Es ist in jenem Beschlusse gesagt worden, es solle der früheren rechtlichen Begründung Erwähnung geschehen, und es solle gleichzeitig auf die Nothwendigkeit und Nützlichkeit verwiesen werden. Ganz derselbe Fall liegt hier vor. Es ist der vorgestrige Beschluß gegen meine Ueberzeugung gefaßt worden; es wird mir gleichwohl, da ich den Beschluß einer hohen Versammlung anzuerkennen die Pflicht habe, nicht in den Sinn kommen, die Debatte aufzunehmen und wieder dar⸗ auf zurückzuführen, ob der erste Theil des Beschlusses wegfallen soll, der gegen meinen Wunsch aufgenommen worden ist; aber dasselbe Recht müssen wir andererseits in Anspruch nehmen und können un⸗ möglich wünschen, daß dieselbe Debatte über dieselbe Fassung angeregt werde, worüber schon vollständige Abstimmung stattgefunden hat. Wir wollen doch — selbst bei verschiedenen Meinungen — konsequente Beschlüsse hinstellen und nicht fortwährend über denselben Gegenstand neue Debatten hervorrufen.
Abgeordn. von Gaffron: Das, was ich sagen wollte, ist bereits durch den ersten Redner aus Sachsen und durch den letzten Redner aus Brandenburg erledigt. Ich glaube, daß es konsequent ist, wenn wir hier eben so beschließen, wie früher, und daß daher blos die Worte „insbesondere auch“ wegbleiben.
Abgeordn. von der Heydt: Wenn das eingebrachte Amende⸗ ment zuerst zur Abstimmung kommt, so werde ich dezufelben beitreten. Es ist von einem ritterschaftlichen Abgeordneten gesäst worden, daß man bei diesem Amendement in Widerspruch träte mit dem Aus⸗ spruche der Krone, welche uns die Rechte abgesprochen habe. Dies muß ich bestreiten. Wir sind aufgefordert worden, den angegebenen Mangel an Uebereinstimmung näher zu begründen, um die Zweifel weiter zu lösen. Es ist ferner gesagt worden, es sei unpraktisch, wenn man um Wegfall der Ausschüsse bäte. Hier nimmt das Mitglied für die Stände größere Befugnisse in Auspruch als sonst. Ich mache darauf aufmerksam, daß zwischen einer Bitte und zwischen einem Be⸗ schluß ein großer Unterschied liegt. Ich glaube zwar auch, daß die Bitte Berücksichtigung finden werde. Aber es ist auch die Möglich⸗ keit vorhanden, daß ans irgend welchen Gründen dieser Bitte nicht sofort Folge gegeben wird. In diesem Falle ist es nicht unpraktisch, daß wir den Wegfall der Ausschüsse erbitten. Für den Fall, daß das Amendement nicht angenommen werden möchte, erlaube ich mir fol⸗ gende Fragestellung vorzuschlagen:
„Soll, gestützt auf den aus der früheren Gesetzgebung hervor gehen
.
den Rechtsanspruch und aus Gründen der Nützlichkeit und inneren
Nothwendigkeit Se. Majestät gebeten werden“ und dann die.
Frage, wie sie die Abtheilung beautragt. bgeord. Graf von Renard: Wenn ich um etmas bitte, so geschieht es mit der Absicht, mit dem Wunsche, daß die Bitte ewährt werde. Ich glaube, daß die Form, in welcher ich eine
Blittte stelle, wesentlichen Einfluß darauf hat, daß die Bitte gewährt werde. Ich muß mich gegen das Amendement des Mitgliedes von
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Westfalen aussprechen, weil ich glaube, daß dasselbe nicht jene Form
gewählt hat, in welcher die Bitte gewährt werden kann. Wenn unsere Bitte Gewährung finden soll, so erlaube ich mir, auf eine andere Form anzutragen. Ich glaube die Ansicht der Majorität der Versammlung richtig aufgefaßt zu haben, wenn ich erkenne, daß aus zwei Gründen die Ausschüsse mißliebig sind. Enestheils weil die Versammlung Bedenken trägt, so wichtige Interessen einer kleinen Anzahl von Männern anzuvertrauen, welche je nach der Richtung, die sie erfassen, oder von welcher sie erfaßt werden, entweder durch allzu peinliche Aen stlichkeit den Geschäftsgang hemmen oder durch zu große Nachgiebigkeit wichtige Interessen gefährden können. An⸗ derentheils deshalb, weil die Versammlung von der Besorgniß gelei⸗ tet wird, daß das Plenum der Versaminlung durch die Ausschüsse überflüssig gemacht werden kann und einige Hergänge in der Ge⸗ schichte solche Besorgnisse allerdings rechtfertigen. Wenn ich auch alle diese Besorgnisse keinesweges theile, so schließe ich mich doch der Ansicht an, welche von der Abtheilung ausgegangen ist, einestheils in Konsequenz des Beschtusses, den wir vorgestern gefaßt haben, an⸗ derentheils, weil ich glaube, daß Wegfall der Ausschüsse wesentlich zu allgemeiner Beruhigung beitragen werde. Ich lege großes Ge⸗ wicht auf ein Wort, welches die Abtheilung gebraucht hat, nämlich nin der gegebenen Einrichtung.“ Erwägen wir nun den Fall, daß Se. Majestät geruhen sollte, unserer vorgestern beschlossenen Petition Allergnädigst zu willfahren, daß es genehmigt würde, daß der Verei⸗ nigte Landtag alle zwei Jahre zusammentritt, — sowürde es gewiß auch gut sein, daß in dem Jahre, wo der Vereinigte Landtag nicht zusammentritt, oder vor jedesmaliger Einberufung ein Ausschuß oder eine Kommission, die aus unserer Mitte gewählt wird, da ist, welche alle Rechnungen, alle Zah⸗ len⸗Angelegenheiten prüft und die sinanziellen Fragen vorbereitet. Ich gestehe, daß mir eine solche Kommission wünschenswerth erscheint. Es ist der Ausdruck beliebt worden: geborne und ernannte Räthe der Krone. Wenn ich den ernannten Räthen der Krone auch ein volles Vertrauen schenke, so kann doch die Zuziehung der gebornen Räthe der Krone dies Vertrauen nur stärken und befestigen. Erwägen wir ferner noch einen Umstand. Ich weiß nicht, ob es anderen Mitgliedern so gegangen ist, wie mir. Man schließt so gern von sich auf Andere. Mich will be⸗ dünken, daß die große Zahl von Mitgliedern dem Geschäftsgange nicht stets wesentlich förderlich sei, mich will bedünken, daß sie nicht immer zur Klarstellung aller vorkommenden Fragen zu reiflicher und ruhiger Erörterung beigetragen hat. Ich wünsche, daß gegenwärtig kein Beschluß gefaßt wird, der den kommenden Jahren und Landtagen die Möglichkeit erschwert, uns in einer geringeren Zahl zu konstituiren. Ich weise nicht gern auf die politischen Verhältnisse anderer Staaten hin, denn jedes Mitglied weiß davon so viel wie ich, ein großer Theil weit mehr; aber zu leugnen ist nicht, wenn wir das Verhältniß an⸗ derer Staaten, welchen ein weit größerer Kreis von Geschäften, Rech⸗ ten und Pflichten geworden, ins Auge fassen, so müssen wir einge⸗ stehen, daß wir in ungewöhnlich großer Anzahl hier versammelt sind. Ich weiß sehr wohl, daß ein Antrag auf Minderung unserer Zahl gegenwärtig nicht an der Zeit ist. Wir haben uns zwei Vertrauen zu erwerben: das Vertrauen der Krone und das des Volkes, des Landes zu uns. Wenn wir redlich danach streben, werden wir es gewiß er⸗ reichen; und haben wir es erreicht, dann wird es auch einer geringe⸗ ren Anzahl leicht möglich sein, dasselbe zu behaupten. Diese Betrach⸗ tungen unterstützen meinen Wunsch: die Bitte in eine Form zu klei⸗ den, in welcher sie Gewährung fände, und ich bin der Meinung, daß wir nicht sagen: „den Wegfall ꝛc.“, sondern daß wir uns theils wei⸗ ter, theils enger aussprechen, daß wir Se. Majestät bitten: „eine ändernde Declaration der betreffenden Gesetze in der von uns ange⸗ deuteten Richtung eintreten zu lassen.“ Dies ist kein Amendement, weil ich dasselbe will, was die Abtheilung will, nämlich Wegfall der Ausschüsse, nur in milderer Form und näher bezeichneter Richtung.
Referent von der Schulenburg: Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß das Amendement, welches eingebracht ist, in Bezug auf Anerkennung der Rechts⸗Ansprüche ganz dasselbe ist, als das, was vorgestern verworfen wurde, also daß wir nicht ganz konsequent sein würden, wenn wir dieses nicht ablehnen. Was das Letztere anbetrifft, so muß ich bemerken, daß die Abtheilung sehr wohl sich gesagt hat, in welcher Weise sie einen solchen Vorschlag zu machen hat; sie hat gerade mit Absicht diesen Ausdruck gebraucht.
(Mehrere Stimmen: Laut! laut!)
Sie hat diese Bezeichnung der Ausschüsse hauptsächlich deshalb gewählt, damit kein Zweifel über diejenigen Ausschüsse da sein möchte, deren Wegfall die Abtheilung beantragen zu müssen glaubte. Die Wirksamkeit der Ausschüsse nach der Allerhöchsten Verordnung vom 3. Februar c. bezieht sich auf die Legislation und auf die Veränderung der Steuern. Ich glaube, der Herr Antragsteller des letzten Amen dements wird nicht wollen, daß dies auf die. Ausschüsse übertragen werden soll, sondern daß es auf dem Vereinigten Landtage geschehen müsse. Dies ist der Sinn gewesen. Die Abtheilung hat sich ge⸗ sagt, daß Ausschüsse den Berathungen sehr förderlich sein könnten, und zwar die vorbereitenden; dieser hat sie deshalb nicht besonders gedacht, weil sie glaubte, daß sie sich von selbst verständen.
Abgeordn. von Massow: Ich trete ganz dem geehrten Red ner bei, welcher sich dafür ausgesprochen hat, daß dieses Amende⸗ ment uns zurückführe in die Debatte über die erledigte Frage: Ob Se. Majestät zu bitten, es anzuerkennen, daß aus der früheren Ge setzgebung Rechte bestehen, die durch die Gesetzgebung vom 3. Februar
beeinträchtigt werden; ich will mich daher hierüber nicht weiter aus⸗
sprechen. Ich wollte die hohe Versammlung nur aufmerksam machen auf ein Motiv, welches von einem geehrten Redner für den Wegfall der ständischen Ausschüsse angeführt worden und noch nicht beantwor⸗ tet ist. Derselbe hat gesagt: es könne nur ein Organ für die Volks⸗ macht geben. Wenn hier die Rede ist von den Ausschüssen, so ver⸗ weise ich ganz ergebenst auf die Verordnung vom 3. Februar, wonach in solchen den Ständen nur Beirath zusteht, also von der Ausübung der Volksmacht nicht die Rede sein kann. b
Abgeordn. Hansemann: Ich erkläre mich gegen das Amen⸗ dement, welches von einem verehrten Abgeordneten Schlesiens hier vorgebracht worden ist. Ganz abgesehen von allen übrigen Gründen, erkläre ich mich schon deshalb dagegen, weil dadurch eine sehr wich⸗ tige Frage gewissermaßen präjudizirt werden würde, nämlich die Frage: 9 welcher Weise vielleicht in der Folge Abänderungen in der derma⸗ ligen Verfassung, wie sie durch die Bildung des Vereinigten Landtags
g. ist, stattfinden möchten. Diese Frage möchte ich nicht in die⸗
ser Versammlung erörtert wissen; ich möchte sie vi rder
2 ng h möchte sie vielmehr der Staats⸗ klugheit der Räthe der Krone und der hohen Weisheit, der habe⸗ „ Gesinnung des Königs anheimgegeben wissen. Uebrigens stimme ich 5 senachenendemgeng 1 Abgeordneten aus Westfalen, welches im Wesentli gleich ist mit jenem, welches 80 *△‿ ten Abstimmung war. hes vorgestern in der zwei
Abgevrdn. von Fock: Ich bin auch der Meinung, daß sich un⸗!
ser Beschluß von heute im Einklange halten muß mit 1 Ich würde mich daher im Wese ung entscheiden. machen, der mirx eine besondere 2 nämlich den Antrag dahin zu stellen, die gebenen Eimrchtung abzuändern. G pure um die Aufhebung der Ausschüsse bitten. in der bestehenden Einrichtung keinen Anklaug ge über kann kein Zweifel herrschen.
vorbereiten müssen, scheint keinem Zw brauchen wir nicht zu bitten. geben, die Ausschüsse in bestimmter Art ei sagen, wir haben sie haben wollen. nicht liegt, und d
entlichen für den Ant aber auf einen Punkt au g zu verdienen int, Ausschüsse blos in 1 wir müssen rein und Daß die Ausschüsse en haben, dar⸗ die Berathung zu sein; darum aber Sr. Majestät anheim⸗ nzurichten, so würde man Da dies in dem Amendement — a die Meinung im Allgemeinen dahin nicht zu haben, so würde ich nicht sagen, sie zuheben, sondern sie pure aufzuheben. Schließlich erlaube ich mir noch einen haben in der vorigen Sitzung bei dem Ame schiedenen Fragstellung gesehen, dement abzustimmen, welches z Ich glaube, wenn wir über das Ame Abgeordneten aus Westfalen abstimmen, Bahn uns befinden, und ich glaube, wir können das, w liegt, rein und klar in zwei Fragen auflösen. Die er die Aufhebung der Ausschüsse beschlossen werden? sie mit Hinweisung auf die Rechts ist mein Antrag. geordn. von Puttkammer aus Stettin (vom kann nur auf die vorgestrige Debatte hinweisen, nach w in der vorliegenden Frage zu verfahren haben würden. Abgeordn. Freiherr von Vincke: ten Rednern, wie mir scheint, aus unser Beschluß von vorgestern mit menfallen müsse.
erücksichtigun
Daß Ausschüsse eifel unterworfen Wollen wir
. geht, sie gar in gegebener Weise auf⸗
Antrag zu stellen. dem Amendement und bei der ver⸗ wie schwierig es ist, über ein Amen⸗ rinzipien in sich zu ve ndement des geehrten auf derselben as heute vor⸗ ste Frage: Soll Und dann: gründe beschlossen werden? Das
Plat): J
elcher wir auch
2: Es ist von mehreren geehr⸗ Mißverständniß gesagt worden, daß dem heutigen nothwendig zusam⸗ lung einen anderen Weg gewählt, anz richtig eingeschlagen, hätte sie so würde es natürlich behandeln müssen, um Da es ihr aber beliebt hat, ann die Versammlung der Rechtsgründe vorliegen, die
und gerade die Verschiedenheit der agen in Bezug auf den Rechtspunkt üt fällt mit dem des Abgeordneten der Es ist ganz genau so Mitglieder anders gestimmt hätten, würde es durchgegangen sein. arum der Beschluß, der als letztes Mittel um nur irgend einen Beschluß wegen der ig machen sollte,
Hätte die Abthei als sie hier, und wie ich glaube, g. alle Punkte in eine Frage zust sein, daß man dann hätte alle Punkte gleich der Fragstellung zu genügen. Spezialitäten einzeln leberzeugung sein, daß für einen Punkt für den anderen nicht vorliegen, Meinungen bei den einzelnen Fr Mein Amendeme pommerschen Ritterschaft wese formulirt, und wenn vorgestern 5 was ich einen Zufall nenne, so gegen sehe ich nicht ein, w beliebt wurde,
zu Stande zu b ner anderen Frage einen analogen Be bin ich aber mit dem Herrn Re Ausschüsse unter anderer Form, net hat, sehr wünschenswerth möchte daher in dem Amend wie die Abtheilung vorgeschlagen hat Nützlichkeit und inneren in der durch das Gesetz vom 3. Februar c.
zusammengefaßt,
zu verhandeln,
beweist dies. utlich zusammen.
Periodizität heute in Betreff ei⸗ Im Uebrigen anz einverstanden darin, wie sie der Referent bezeich⸗ und nothwendig sein könnten, und ich i letzten Theil so formuliren, nämlich aus Gründen der Legfall der Ausschüsse gegebenen Form zu be⸗
ringen, es nöth schluß zu fassen.
Nothwendigkeit den I
ch würde mich in Betreff des Ausschüsse formulirt achtens anschließen, aus renten, zum Theil von dem letz⸗ Zugleich schließe ich mich daß die heutige Abstimmung Darin liegt aber hauptsäch⸗ Zulässigkeit des Rechtsauspruches und dann gestimmt werde, und das ge⸗ demselben Wege, wie vorgestern, das Amendement des Mitgliedes aus W stimmen, welches in ähnlicher Weise wie Rechtsanspruches ins Klare stellt. zu unterstützen, und ich glaube, w werden wir uns aller erneuten De jedoch dieser W vorletzten Redners welcher die Frage in ich im Einverständniß mit ihm selbst, Rechtspunkt und dann über die Nütz stellt werde.
Abgeordn. von Fock erklärt sich d
(Ruf zur Abstimmung.)
Abgeordn. Graf von Schwerin ver Die Schwierigkeiten, der Abstimmung ergeben haben, sind, daraus entsprungen, daß der Gründen, aus welchen sie Abstimmung gestellt worden ist, und da erbitten wollten, mit den Gründen, nicht einverstanden waren.
Ich habe die Absicht, einen anderen Weg ein; im Allgemeinen zu fragen, ob die fall der Ausschüsse oder nur den durch das Gesetz vom 3 Wenn dies bejaht ist, Gründen? Und d gehen, zuerst vorkommen.
Abgeordn. Hansemaun: Ich ha
Abgeordn. von Auerswald: wie die Bitte über den Wegfall der werde, ebenfalls ganz den Worten des Gut den zum Theil von dem Herrn Refe ten geehrten Redner angeführten Gründen. denjenigen Rednern an, welche wünschen, im Einklange mit der früheren erfolge. lich, daß zuerst über die über die Nützlichkeit und N schieht meines Ermessens genau au
Ausdrucks,
estfalen ab⸗ damals die Anerkennung des Ich werde mir erlauben, dasselbe enn wir denselben Weg verfolgen, batten überheben können. und sollte der Antrag des aus der Provinz Brandenburg beliebt werden, zu sehen wünscht, so glaube daß zuerst die Frage über den lichkeit und Nothwendigkeit ge⸗
eg nicht beliebt werden,
zwei Theile getrennt
amit einverstanden.
zichtet auf das Wort.
welche sich vorgestern bei wie mir scheint, zum Theil eigentliche Inhalt der Bitte mit den sollte, immer zugleich zur ß Einzelne, welche die Sache weshalb sie erbeten werden sollte,
Marschall:
gestellt werden
üschlagen und zuerst Versammlung den gänzlichen Weg⸗ Wegfall der Ausschüsse in der ihnen .Februar gegebenen Einrichtung wünsche; so würde die Frage folgen: Aus welchen a würden diejenigen Gründe, welche am weitesten
be den Herrn Marschall drin⸗ den nämlichen Weg einzuschlagen, wie gestern. Die Stellung einer so allgemeinen Frage würde diejeni⸗ Bezug auf das Recht bitten wollen, verhindern, und eben so würden diejenigen, 1 dem Rechte gar keine Rede ist,
gend zu bitten, gen, welche mit dafür zu stimmen, welche nur bitten wollen, wenn von ebenfalls verhindert werden. H, daß die Frage nicht so gestellt werde, denn das Re⸗ e leicht sein, daß die Frage,
halb bitte ich sultat könnt
obgleich der größte Theil den Wegfall wünscht,
verneint würde und kein Antrag zu Stande
Secretair von Leipziger: schall, den so eben vorgeschlagenen es ist der einzig richtige Weg. werden, wie gestern, so werden dadurch eine der bei der Abstimmung kaptivirt, gen alle Anträge deshalb gestimmt riodizität angetragen wurde. konnte ich nicht dafür stimmen, weil litäten müssen bei der ersten Frage v
Ich bitte dagegen den Herrn Mar⸗ Weg zu beschreiten, denn ich glaube, Fragen wieder so gestellt Menge Stünde⸗Mitglie⸗ namentlich habe ich vorgestern auf zweijährige Periodizität, und doch zweijährig darin stand. ermieden werden.
Ich bin für die Des halb glaube
beide Grün e kumulrri werden? Dann, glauhe ich, kann Jed 8 Stimme richtig abgeben. Wie es aber vöorgestern scheben n. 2 eine Menge, die 1 die Periodizität stimmen wollten daburch daß die zweijährige Periode und die Gründe sogleich mit ʒur Abstimmun kamen, abgehalten worden, Ja zu sagen. Ich bin selbst, wie gebacht einer 9 diesen 2 ffet u
Abgeordn. von Manteufsfel IllI.: Ich muß mi 1 des Aboeorhneten der Rhein⸗Provinz aaschließe⸗ 2* izuseneben dringend, daß in der von ihm vorgeschlagenen Weise ab gestimmt werde; ich kaun nicht um den Wegsall der Ausschüsse bitten, wenn ich nicht weiß, aus welchen Gründen es geschieht.
Abgeordn. Freiherr von⸗Vincke: Ich kann mich dem verehr⸗ ten Abgeordneten aus der Niederlausitz nur vollkommen anschlicßen. Ich bin der Ansicht, daß die Gründe vorausgeschickt werden müssen, zumal es sich nicht wesentlich um die Gründe, sondern um eine ganz andere Fassung der Frage handelt. Mein Amendement hittet um Anerkenutniß des Rechts, während bei dieser Fragstellung man nur um die Sache, also nur um deu Wegfall der Ausschüsse bittet. Es ist dies letzte also ein rein faktisches Verhältniß. Nicht blos darin sind die beiden Fragen verschieden, daß vorgestern die Gründe darin enthalten waren und heute nicht, sondern wir bitten in dem einen Fall um ganz etwas Anderes, als in dem anderen, denn in dem einen Fall bitten wir um eine Anerkennung des Rechts, in dem anderen dagegen wird blos der Wunsch ausgesprochen, daß die Ausschüsse wegfallen. Ich muß der Fragstellung auch deshalh widersprechen, weil es, wie schon bei anderen Gelegenheiten bemerkt ist, nur eine wissenschaftliche Frage sein würde, welche von der praktischen wesent⸗ lich verschieden ist. Ob ich etwas wünsche oder nicht, ist hier ganz unpraktisch, denn es kommt hier nur darauf an, ob man an Se. Majestät eine Petition richten will; wie diese formulirt wer⸗ den soll, darum bewegen sich eben die Meinungs⸗Verschiedenheiten. Deshalb geht mein Antrag dahin, daß mein Ameundement genau nach demselben Verfahren zur Absämmung gebracht werde, wie in der vorigen Sitzung, nämlich die Bitte um Anerkeu nung des Rech⸗ tes. Ich glaube, wenn jeder andere Weg eingeschlagen wird, wür⸗ den die Mitglieder kaptivirt werden, so daß Viele, wenn sie auch den Wegsall der Ausschüsse wünschen, doch in der unangenehmen Noth⸗ wendigkeit sein würden, dagegen stimmen zu müssen. Denn wenn ich nicht weiß, in welcher Weise er erbeten werden soll, so kann ich nicht darüber abstimmen und stimme dann dagegen.
Abgeordn. von der Heydt: Ich glaube, daß weder in der Pe⸗ tition, noch in dem Gutachten der Abtheilung, noch enblich in der ge⸗ führten Diskussion eine Veranlassung gegeben worden ist, die Frage so zu stellen, wie sie der Herr Landtags⸗Marschall vorgeschlagen hat. Die Petitionen sind aus einem vermeintlichen Rechts⸗Anspruͤch ent⸗ standen, und diesen wollen wir zunächst hervorheben. Diejenigen, welche nus Gründen der Nützlichkeit und Nothwendigkeit ebenfalls dafür stimmen wollen, mögen sich demnächst mit ihrem Votum an⸗ schließen. Bei einer anderen Fragestellung, namentlich derjenigen, wie sie der Herr Marschall vorgeschlagen hat, würde dieselbe Konfu⸗ sion entstehen, wie vorgestern bei der dritten Abstimmung. Es wür⸗ den viele Mitglieder abgehalten werden, dafür zu stimmen, welche nur einer auf Rechts⸗Anspruch begründeten Petition beitreten wollen.
Marschall: Daß eine Konfusion bei der vorgestrigen Abstim⸗ mung stattgefunden habe, kann ich nicht zugeben; es würde dies eine mich treffende Schuld sein.
Abgeordn. von der Heydt: Ich sehe mich genöthigt, das von mir gebrauchte Wort näher zu erläutern. Ich habe damit nur an⸗ deuten wollen, daß diejenigen, welche gleicher Ansicht waren, durch die Fragestellung veranlaßt worden sind, gegen einander zu stimmen,
und dadurch ist eine Konfusion entstanden.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich bedaure, daß ich mich dem Amendement des Mitgliedes aus der Ritterschaft von Westfalen nicht anschließen kann, obgleich er es als eine nothwendige Konse⸗ quenz meines Antrages der letzten Sitzung betrachtet. Ich will wei⸗ ter nicht auf die Frage eingehen, ob dies der Fall ist, es kann uns für den Augenblick nicht weiter bringen, es scheint aber in der noth⸗ wendigen Konsequenz der neulichen Abstimmung zu liegen, jetzt die Angelegenheit in derselben Art zur Abstimmung zu bringen, wie sie gestern angenommen. Ob mein Amendement nur mit einer Minorität von 15 Stimmen oder einer größeren Anzahl nicht angenommen wor⸗ den ist, darauf kann es nicht ankommen, genug, es ist nicht angenom⸗ men, sondern ein Petitum, welches sich dem anschließt, welches jetzt von der Abtheilung vorgeschlagen ist. Wenn wir konsequent bleiben wollen, so würden wir nach meiner Meinung nur auf das Abthei⸗ lungs-Gutachten stimmen können. Der Herr Marschall hat seine Meinung ausgesprochen, daß dies nicht der Fall sein solle, sondern die allgemeine Frage vorangestellt werden, ob der Wegfall der Aus⸗ schüsse erbeten werden soll, und nachher sollen die Motive hinzugefügt werden. Auch dem würde ich mich anschließen, weil ich glaube, daß auch auf diese Weise die Abstimmung erfolgen kann „ohne daß ein⸗ zelne Stimmen kaptivirt werden. Ich füge noch hinzu, daß mein Amendement in der neulichen Sitzung keinesweges dahin ging, daß das Recht des Landtages anerkannt werde, sondern dahin, Se. Majestät den König zu bitten, in Anerkennung der Rechtsansprüche es auszusprechen, das heißt zu gewähren, daß die periodische Einbe⸗ rufung stattfinde. Es liegt also, wenn wir uns jetzt darüber aus⸗ sprechen, ob wir zunächst den Wegfall der Ausschüsse erbitten wol⸗ len, und dann uns darüber verständigen, ob die Bitte ge⸗ stellt werden soll auf den Grund eines Rechts⸗Anspruchs oder nur aus Nützlichkeitsgründen, auch darin eine Konsequenz.
Abgeordn. von Veltheim: Wenn ich den Herrn Marschall recht verstanden habe, so hat er nicht die Frage stellen wollen ob wir bei Sr. Majestät dem Könige erbitten wollen, sondern die Frag 88 stellen wollen: „wünscht die Versammlung den Wegfall der Ausschüsse oder nicht,“ und es haben dann die Gründe getrennt werden sollen. Ich halte diese Fragestellung für sehr wünschenswerth, denn ich glaube es wird sich gerade eine Stimmeneinheit dafür entscheiden, und es kann Niemand dadurch kaptivirt werden, weil es auf die Gründe ba⸗ bei nicht ankommt. Ich habe es vorgestern auch sehr bedauert, daß die Frage nicht so gestellt ist, denn nach der vorgestrigen 1 bei welcher⸗die Stimmen getheilt waren, könnte man zu 87 Ansicht kommen, daß der Wunsch der Versammlung, welches 9 88 cj meine war, sich nicht so allgemein ane-h Rtc. 8ℳ U9 bb. gewesen ist. Wenn aber die Frage allgemein 89. etxenütt Gründe, aus welchen dafür gestimmt werden soll, get .
1 ß zersammlung befragt wird, ob sie wünscht, so glaube ich, da wenn die Versanum -. Sr daß die Ausschüsse wegfalen. 7e nnmß bei der Ueberzeufung stehen
s 3 muß Abgeordn. von 521,5nn banr zone stattfinden kann, wenn
1 i ichtige 1 5 ehen an, eig. nicsahe über die Abstimmung einzeln hingestellt wer⸗ den. Das Bedauern, welches sich heute ausgedrückt hat, daß viele abgehalten sind, so zu stimmen wie sie gewollt haben, ist daburch her⸗
8 daß mehrere Grundsätzel in einer Frage kommulirt sind
vatgeruha kann ich mich nur der Ansicht des Herrn Marschalls an⸗
age: Wünscht die Ver⸗ Ugemeinen oder in der er zu den Spezialitäten
ich, ist es ganz richtig, daß man zunüchst sammlung den Wegfall der Ausschüsse im etzt bestehenden Einrichtung? und man nachh ialität tr Sollen blos die Rechtsgründe oder blos die Nüß⸗
angeführt werden, oder sollen
übergeht und fra
lichkeits⸗ und Nothwendigkeitsgründe
- dem von ihm bezeichneten Wege beitreten. Ich hahe N“ und es ist von dem Mitgliede aus Preußen er⸗ kannt worden, daß es bei Manchem Bedenken erregen fönnke gher den Wegfall der Ausschüsse zu stimmen, bevor sie die Grlade dazu . kennen. Mir scheint es, daß man den Weg, den der Herr Murschafl
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