1847 / 180 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

uteresse des Landtags und der Krone die Redefreiheit vor allem Anderen bewahrt wissen möchte.

Marschall: Ob der Herr Landtags⸗Kommissar auf eine solche Frage antworten will oder nicht, ist von mir nicht zu beur⸗ theilen; aber die Frage selbst halte ich für durchaus nicht reglements⸗

wiedrig.

e Tschocke: Wenn irgend Jemand, meine Herren, hier in diesem Saale das Bedürfniß der Eintracht fühlt, so glaube ich, mich ihm beigesellen zu dürfen. Ich verkenne keinesweges den großen Werth der vielfachen Vortheile, die erzielt werden können, wenn beide Kurien über solche Lebensfragen sich mit einander verständigen; nichtsdestoweniger befinde ich mich aber in diesem Augenblick in der Lage, dem Votum der Herren⸗Kurie nicht beitreten zu können. Die Motive der Herren⸗Kurie, die in dem Gutachten enthalten sind, sind von einem verehrten Redner so genügend und erschöpfend widerlegt worden, daß ich es überflüssig halte, hierüber noch ein Wort zu sagen. Ich erkläre nun, daß ich bei dem Beschlusse, der von dieser Kurie gefaßt ist, stehen Meine Gründe sind folgende:

ärm.

Marschall: Ich bitte, den Redner nicht zu unterbrechen. Daß ich mich durchaus nicht von der Nothwendigkeit überzeugen kann, daß in Kriegszeiten ohne Zustimmung der Stände Schulden gemacht werden müssen. Ein zweiter Grund, und hiermit will ich enden, meine Herren, ist der, daß ich durch meine Handlungsweise zur Auf⸗ hebung jener herrlichen Gesetze von 1815 und 1820 nicht beitragen will; ich würde dies aber thun, wenn ich dem Votum der Herren⸗ Kurie beitrete. 1 b 3

Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich würde die hohe Ver⸗ sammlung nicht noch aufhalten, wenn ich mich in derselben Meinung befände, welche bisher hier vertheidigt worden ist; ich befinde mich aber in diesem Angenblick in der bedauerlichen Lage, abweichen zu müssen von der Ansicht derjenigen verehrlichen Mitglieder der Ver⸗ sammlung, mit denen ich bisher in den meisten Fällen zu stimmen die Ehre gehabt habe. Ich meinerseits finde nämlich kein Bedenken da⸗ bei, auch in diesem Punkt dem Votum der Herren⸗Kurie beizutreten. Ich darf erwarten, daß diese Ansicht in der Versammlung die Mehr⸗ heit nicht gewinnen wird, aber um mich vor mir selbst zu rechtferti⸗ gen, habe ich geglaubt, sie dessenungeachtet nicht zurückhalten zu dür⸗ fen. Was zunächst den Rechtspunkt, den Rechtsboden betrifft, so sehe ich durchaus nicht ein, wie durch die Annahme dieses Votums, wo⸗ durch eine Petition an Se. Majestät beschlossen wird, die allerdings eine Aenderung des bestehenden Rechtes bezweckt, der Rechtsboden verletzt werden soll. Darüber kann doch füglich kein Zweifel sein, daß jedes Gesetz geändert werden kann, wenn Krone und Stände sich darüber in Uebereinstimmung befinden, und das Wort unwider⸗ ruflich kann doch nur den Sinn haben, daß es nicht einseitig ohne Uebereinstimmung zwischen Krone und Ständen widerrufen wer⸗ den kann. 1 3 8 6

Ich wiederhole also, es muß auch ein für unwiderruflich erklärtes Gesetz geändert werden können, weil es eben sonst etwas bestimmt hätte, was unhaltbar ist, weil man nicht die Zeit vorhersehen kann, die kommen wird, und es gewiß wenigstens nicht weise wäre, ein Gesetz zu geben, das für alle Zeiten nicht geändert werden könnte. Das „unwiderruflich“ kann daher, nach meiner Ansicht, nur heißen, das Gesetz darf nicht einseitig geändert werden. Dies vorausgesetzt, scheint es mir, daß es kein wesentlicher Unterschied ist, ob die Ueber⸗ einstimmung dadurch hervorgebracht wird, daß die Stände die Ini⸗ tiative ergreifen in einer Petition und die Krone zustimmt, oder die Krone die Initiative ergreift durch eine Proposition und die Stände zustimmen. Ich halte aber den ersten Weg für die Lage, in der wir uns jetzt befinden, für den zweckmäßigeren, und zwar aus der Erwä⸗ gung, die, glaube ich, auch die Herren⸗Kurie geleitet hat, daß es im Interesse des Landes liege, die Verfassungs⸗Angelegenheiten so weit wie möglich auf diesem Landtage zu Ende zu bringen, um nicht auf dem nächsten Landtage nochmals Erörterungen hervorzurufen, welche uns hier schon so lange Zeit beschäftigt und uns den materiellen Fragen entzogen haben. Dies 8 also der Grund, weshalb ich es für entsprechender halte, diese Angelegenheit von unserem Standpunkte aus in der Weise zu erledigen, daß wir der Krone selbst Vorschläge machen, als da⸗ durch, wie es unser früheres Konklusum wollte, daß wir die Vor⸗ schläge der Krone in dieser Beziehung erwarten. Dies vorausgeschickt, handelt es sich also darum, ob der Vorschlag der Herren⸗Kurie ein solcher ist, der an und für sich annehmbar erscheint. Er hat zwei Fälle im Auge, die Friedenszeit und die Kriegszeit. Was die Schulden in Friedenszeiten betrifft, so glaube ich, daß es allerdings nothwendig ist, dasjenige als Motivirung und Interpretation des Beschlusses hinzuzufügen, was der Königl. Herr Landtags⸗Kom⸗ missar 1 als Erklärung desselben gegeben hat, wonach nicht nur solche Schulden, für die gewissermaßen eine Hypothek gestellt wird, sondern alle Staatsschulden, also natürlich auch mit Einschluß der Garantieen, weil Garantieen eben Schulden sind, wonach alle Schul⸗ den der Zustimmung der Stände bedürfen mit alleiniger Ausnahme solcher Verwaltungsschulden, welche eine Anticipation von Revenüen auf ganz kurze Zeit sind. Ich glaube, daß der Beschluß dieser Mo⸗ dification bedarf; ich meinerseits habe aber auch, nach der Erklärung, die der Königl. Herr Kommissar gegeben hat, nicht das mindeste Bedenken, eine solche Interpretation als in der Intention des Gou⸗ vernements liegend anzunehmen, weil ich bei einer Erklärung, die der Herr Landtags⸗Kommissar in Gegenwart sämmtlicher Minister und also voraussetzlich in Uebereinstimmung derselben gegeben hat, auch keinen Augenblick Zweifel haben kann, daß diese Erklärung so weit eine authentische ist, daß wenigstens die Existenz des ge⸗ sammten Ministeriums damit zusammenhängt. Ich habe also in Beziehung auf die Friedenszeit durchaus kein Bedenken nach dieser Erklärung mich dem Passus 1 und 2 anzuschließen, wonach die Regel ist, daß alle Staatsschulden, jedes Staats⸗ Schulden⸗Dokument über verzinsliche sowohl als unverzinsliche Schulden und Bürgschaften der Zustimmung der Stände bedürfen und allein ausgenommen werden sollen solche im Verlauf der Ver⸗ waltung aufzunehmende Verwaltungs⸗Schulden, die aus den Re⸗ venüen der nächsten Monate gedeckt werden können, und zwar in der Zuversicht, daß der Königliche Kommissar das, was er ausgesprochen hat, zu halten wissen wird. Was nun Kriegs⸗Schulden betrifft, so kann ich mir den Fall allerdings möglich denken, wo es sowohl physisch als politisch unmöglich ist, die Stände vorher zusammenzu⸗ berufen, um ihre Zustimmung zu erhalten zur Kontrahirung von Dar⸗ lehnen. Auf diesen alleinigen Fall, wenn des Königs Majestät die Zusammenberufung der Stände für unmöglich halten, sie unausführbar ist, hat die Herren⸗Kurie die Befugniß beschränkt, Darlehne rechtsgültig aufzunehmen ohne vorhergehende ständische Zustimmung. Meine Herren! Ich bin nicht im mindesten in Zweifel, daß ich hier Vertrauen walten lassen kann, und daß hier der Ort ist, wo ich Vertrauen walten lassen muß. Daß das redlich gehalten wird, was versprochen worden ist, dies Vertrauen muß ich haben, dies kann man von mir verlangen. Daß aber Niemanden anders in

einem Staate, wie dem preußischen, die Beurtheilung anheimgegeben werden kann, ob eine Möglichkeit vorhanden sei, die Stände für einen solchen Fall, zusammenzuberufen, als Sr. Majestät dem Könige, dies bedarf eines Beweises wohl nicht weiter. Ich wüßte nicht,

wenn ein solcher Fall einträte, in welche anderen Hände man die

Beurtheilung sicherer legen

Trägers der Krone, welcher die Interessen des Vaterlandes immer warm im Herzen haben muß. Es ist von dem geehrten Abgeord⸗ neten aus der Grafschaft Mark aufmerksam darauf gemacht worden, daß die Geschichte uns Beispiele vorführt, wo Unglück über das Vaterland dadurch gebracht worden sei, daß Angriffs⸗Kriege unter⸗ nommen worden seien gegen den Wunsch und gegen das Interesse des Vaterlandes. Ich muß dies zugestehen; aber, meine Herren, erwägen Sie, daß die Zeiten vorüber sind, in denen dies möglich war. Wir werden fortan, so Gott will, ein Ver⸗ fassungs⸗Staat sein, und in einem Verfassungs⸗Staate ist so etwas nicht möglich, auch wenn der Krone diese Berechti⸗ gung vorbehalten bleibt. Wenn die Stände regelmäßig zusammen⸗ kommen, wenn das Gouvernement die Verpflichtung hat, die aufge⸗ nommenen Schulden nachträglich zu vertreten, indem ausdrücklich festgesetzt ist, daß, sobald das Hinderniß der Zusammenberufung der Stände fortfällt, daß dann der Nachweis geführt werden muß über die Nützlichkeit und Nothwendigkeit; ich sage, wenn dieser Nach⸗ weis in Aussicht steht, so bin ich gewiß überzeugt, daß das Gouver⸗ nement lieber sein Amt niederlegen, als der Krone Darlehne anrathen wird, von denen sie voraussetzen muß, daß die Stände dringende Monita dagegen machen können und mit Recht machen werden. Ich sehe bei diesem Beschlusse also keine Gefahr, ich sehe aber auf d. bestimmteste große Vortheile darin, weil dadurch ein schwieriger Punkt erledigt wird, weil wir hinwegkommen können über eine Meinungs⸗ Verschiedenheit, die noch besteht, und weil, wie ich glaube, es ein Mittel ist, das uns bald auf einen gesicherten Rechtsboden führt, der uns für folgende Landtage die Möglichkeit giebt, uns nicht wieder so mit Prinzipien⸗Fragen zu beschäftigen, wie es diesmal öthigc var. 8 W gec w.. Milde: Ich bedaure aufrichtig, mit dem geehrten Redner, welcher vor mir hier gestanden hat, nur in zwei Punkten übereinstimmen zu können, nämlich insoweit das hochverehrte Mitglied die Garantieen subsumirt hat unter den Titel der Anleihen, die den

Ständen in Zukunft sollen zur Cognition gebracht werden, und inso⸗ weit dasselbe sehr klar und deutlich in seiner Rede auf ein verant⸗ wortliches Ministerium hingedeutet hat, welches verantwortlich für alle Anleihen und Geldtransactionen, die im Interesse des Landes gemacht werden, ist. So weit das hochverehrte Mitglied diese beiden Wünsche der Majorität als anerkannte Thatsachen hingestellt hat, als solche, die es als Prämissen 8 Deduction angenommen, würde ich mich dem sehr gern anschlie schon w

ständische Rechte vorlägen, wenn bereits gegenwärtig die Subsumirung der Garantieen unter die Anleihen von dem Ministertische aus aner⸗ kannt und andererseits auch die Verantwortlichkeit des Ministeriums für die Kontrahirung von Staatsschulden im Kriege ausgesprochen wäre. wir die Verfassungs⸗Angelegenheiten möglichst auf diesem Landtage zu einem Ende bringen sollten, so befinde ich mich gerade in der be⸗ stimmtesten Opposition einer solchen Meinung gegenüber.

en, wenn dieselben schon als anerkannte

Wenn aber das hochverehrte Mitglied gewünscht hat, daß

Ich glaube, es ist nicht gut, wenn wir die wichtigen defessungaftagen beinahe übers Knie gebrochen in einer einzigen Sitzung, zurückgekommen wie solche aus der ersten Kurie es sind, erledigen wollen. Es ist von diesem Orte wiederholt angedeutet worden, wir möchten vorsichtig zu Werke gehen und nicht in Neulingshast die kaum gegebene Verfas⸗ sung in Frage stellen, und ich glaube, wenn wir einen Antrag auf Periodizität angenommen haben, wir damit einen Schritt in der Ent⸗ wickelung unserer ständischen Verhältnisse vorangegangen sind, von welchem wir noch nicht wissen, in welcher Weise derselbe von Seiten der Krone aufgenommen und erledigt werden wird. Wir sind zu neu noch in Bezug auf die Erfahrung in dem ständischen Wesen, um zu wissen, in welcher Richtung die ständische Einwirkung auf die Admi⸗ nistration sich äußern wird. Es scheint daher bedenklich zu sein, wenn unser Trachten dahin geht, mit diesen Fragen so bald wie möglich zu Ende zu kommen. Ich wünsche im Gegentheil, einzelne dieser Fragen geradezu als offene Fragen behandelt zu sehen, die der Zu⸗ kunft überlassen bleiben, für deren Lösung die Erfahrung uns maß⸗ gebend werden möge, und wo das Bedürfniß den naturwüchsigen Boden bilden mag, wie solche in unserer Verfassung aufgenommen werden sollen.

Es ist gesagt worden, daß es kein unwiderrufliches Gesetz ge⸗ ben könne; das ist aber gerade das Kriterium einer ständischen Ver⸗ fassung, daß in ihr es unwiderrufliche Gesetze giebt, und unter sol⸗ chen Gesetzen obenan das Gesetz, daß nun und nimmermehr ohne Zustimmung der Stände Anleihen kontrahirt oder im Wege der Be⸗ steuerung Geld erhoben werden darf. Dies, meine Herren, ist die Basis, auf der allein England zu der Verfassung gekommen ist, die es jetzt hat, und ich glaube, da wir unsere magna charta von 1820. besitzen, so wird es nie einer ständischen Versammlung Preußens je in den Sinn kommen, ein Jota von diesem Gesetze abbrechen zu las⸗ sen, sondern im Gegentheil, die Stände werden sich anklammern an ein so weises Gesetz und mit ihm stehen und fallen.

So viel in Bezug auf die Unwiderruflichkeit eines Gesetzes; viele unwiderrufliche Gesetze muß es aber geben in jedem Lande, wo eine Verfassung auf Fundamenten ruhen soll, wie wir eine solche er⸗ streben, und die für alle Zukunft ein gastliches und wohnliches Haus uns und unseren Kindern gewähren möge. Es ist ferner von einem geehrten Mitgliede der märkischen Ritterschaft gesagt worden, daß bereits bei einer früheren Gelegenheit das Argument mit Recht ge⸗ braucht worden sei, daß in Bezug auf Anleihen es sehr wünschens⸗ werth wäre, der Regierung darin freie Hand zu lassen, weil man unter besseren Umständen und günstigeren Bedingungen sich dann Geld würde zu verschaffen wissen, als wenn eine so bedeutende Versamm⸗ lung, wie die des Vereinigten Landtages, in Betreff der Kontra⸗ hirung eines Anlehens zu konkurriren habe. Hierauf erwiedere ich, daß gerade das Gegentheil der Fall sein dürfte, daß gerade mit einer solchen Versammlung und basirt auf der Zustimmung einer solchen Ver⸗ sammlung man bei weitem günstigere Bedingungen auf den Geldmärkten erlangen wird, als wenn das Ministerium einseitig in Ausübung eines solchen Unternehmens den Geldmächten gegenüber aufträte. Ich wollte mir noch in Bezug auf einige von Seiten des Ministertisches gefal⸗ lene Bemerkungen das Nöthige zu erwiedern erlauben. So weit ich den Herrn Landtags⸗Kommissar verstanden habe, hat sich derselbe nur auf die Schulden bezogen, die in Friedenszeiten zu kontrahiren sind, und hat allerdings darauf hingewiesen, daß es sich nicht darum han⸗ deln kann, in Friedenszeiten irgend Schulden kontrahiren zu wollen, zu denen nicht die ständische Zustimmung erlangt worden sei, daß aber sogenannte Verwaltungsschulden im Bedürfnisse einer geregelten star⸗ ken Regierung lägen, daß Fälle vorkommen könnten, wo Verwaltungs⸗ schulden nicht allein räthlich, sondern geboten seien, und daß man, um die Regierung stark zu machen, sich solchen Eventualitäten unterwer⸗ fen müsse. Dies gebe ich vollkommen zu; allein dem kann ich für mein Theil nicht beistinunen, wenigstens nicht in dem ganzen Umfange, wie es der Herr Landtags⸗Kommissar angedeutet hat, eine solche

Summe nicht zu präzisiren sei, innerhalb welcher Verwaltungsschulden sich nur bewegen dürfen. Wie schon das geehrte Mitglied aus der Grafschaft Mark angedeutet hat, welches einen Kredit der Verwaltung eröffnen will, werde ich der Erste sein, der einen solchen Kredit für die Verwaltung eher weiter als zu schmal bemessen würde; aber im⸗

mer wird es zu einer geregelten Staats⸗Verwaltung gehören, daß

unte, als in die Hände des Allerhöchsten

es eben ein Kredit bis zu einer gewissen Höhe sei, welchen die Stände der Verwaltung zu gewähren oder zu verweigern haben. Verlangt das Ministerium, eine gewisse Summe auf die laufenden Revenüen oder Staats⸗Einnahmen im Wege der Anticipation leihweise aufneh⸗ men zu dürfen, so wird ein so bestimmt formulirter Antrag meine Unterstützung finden, während ich einer jeden Bewilligung ad infini- tum positiv entgegentreten werde. Die Erfahrung giebt an die Hand, daß der größte heil der Staatsschulden in Europa aus den soge⸗ nannten Verwaltungsschulden der verschiedenen Staaten hervorgegan⸗ gen sind, die später kapitalisirt wurden; es liegt aber eine bedeutende Gefahr darin, wenn Anticipationen in der Art sich häufen, daß sie zuletzt kapitalisirt werden müssen, und ich wünschte nicht so weit bei uns zu gehen, daß aus Mangel an ständischer Vorsicht auch wir spã⸗ ter Veranlassung hätten, Verwaltungsschulden kapitalisiren zu müssen. Es ist ferner erwähnt worden, daß in dem Konklusum der Herren⸗ Kurie allerdings eine Gefahr insofern liege, als die Garantieen, über die wir uns schon früher ausgesprochen haben, nach diesem Beschlusse vor wie nach ohne Zustimmung der Stände geleistet werden können, und ich be⸗ trachte das auch als einen vollkommen begründeten Vorwurf, den man dem Konklusum der Herren⸗Kurie machen kann. Nach den Er⸗ fahrungen, die uns aber vorliegen, nach den Erklärungen, welche über die Natur der Garantieen von Seiten des Ministeriums gege⸗ ben worden sind, scheint es mir sehr wichtig, daß wir uns in Bezug auf diese Garantieen bestimmt und positiv aussprechen, und um so nothwendiger ist dies, als aus der Petition, die von dem verehrten Mitgliede aus Aachen in Bezug auf die Garantieen eingebracht wor⸗ den ist, die für die Eisenbahnen geleistet worden sind, hervorgeht, daß diese Garantieen, wenn auch noch nicht augenblicklich der Sub⸗ vention der General⸗Staatskasse anheimfallend, doch insofern gefahr⸗ drohend sind, als die bedeutenden Ueberschreitungen der Vorankchläge, die bei den Eisenbahnen vorgekommen, allerdings bis zu einer bedenk⸗ lichen Höhe die von den Ausschüssen im Jahre 1842 voraussichtlich angenommenen Eventualitäten der Garantie⸗Leistung gesteigert ha⸗ ben. Ich muß also dafür votiren, daß wir das Konklum der Herren⸗Kurie fallen lassen und einer späteren Zeit anheimgeben, die Lösung dieser wichtigen Frage im Sinne der Sicherheit für die Steuer⸗ pflichtigen herbeizuführen. Marschall: Der Herr Abgeordnete von Massow wünscht zu einer persönlichen Berichtigung das Wort. 1.“ (Unter Trommeln wird die Abstimmung verlangt, bis die Glocke des Marschalls die Versammlung endlich zur Ruhe bringt.) 1“ Ahgecr, von Massow: Ich wollte nur das Mißverständniß des geehrten Redners aufklären, der zuletzt gesprochen und mich bezeichnet hat. Ich habe nur gesagt, daß in dem Falle, wenn die Verwaltung ge⸗ zwungen sei, Schulden zu machen, ohne die Stände zuziehen zu kön⸗ nen, es dann mittelst eines vorher ertheilten Vertrauens⸗Votums sei⸗ tens der Stände praktischer und wohlfeiler sein werde, Schulden zu kontrahiren, als ohne dieses Vertrauens⸗Votum; ich habe aber nicht gesagt, daß es praktischer sei, daß das Gouvernement ohne Zuzie⸗ hung der Stände Schulden kontrahire. (Abermaliger Ruf nach Abstimmung.) Marschall: Ich höre vielfach den Ruf nach Abstimmung. Die jetzige Diskussion ist aber sehr wichtig. Da noch mehrere Redner vorhanden sind, die in entgegengesetzter Ansicht zu sprechen wünschen, so bitte ich im Interesse der Unparteilichkeit, die ja immer von der hohen Versammlung gewünscht wird, noch einige Herren hören zu wollen, und gebe dem Herrn Grafen von Zech das Wort. Abgeordn. Graf von Zech⸗Burkersrode: Meine Herren! Im Wideespruche mit einem verehrten Redner aus meiner Provinz, der vorhin von diesem Platze aus gesprochen hat, muß ich in Bezug auf die in Kriegszeiten aufzunehmenden Darleihen die hohe Versamm⸗ lung dringend ersuchen, dem auch von der Abtheilung uns zur An⸗ nahme empfohlenen Vorschlage der Herren⸗Kurie beizustimmen und also der Krone das Recht zuzuerkennen, in Kriegszeiten, wo die Ein⸗ berufung des Vereinigten Landtages unmöglich ist, auch ohne Mit⸗ wirkung ständischer Organe Schulden aufzunehmen. Die Besorgniß, daß aus solcher Befugniß der Krone von deren Räthen Mißbrauch gezogen werden könne, kann uns, meine Herren, nicht nahe liegen, wie der verehrte Abgeordnete der Ritterschaft des anklamschen Krei⸗ ses schon gesagt hat; denn ein solcher Mißbrauch kann fortan nicht stattfinden, wo dem Gouvernement regelmäßig wiederkehrende stãän⸗ dische Versammlungen zur Seite stehen und ihnen die Verwendung solcher Kriegs⸗Anleihen nachträglich nachgewiesen werden muß. Meine Herren! Es kann von solcher Besugniß der Krone, nach Erschöpfung des Kriegsschatzes Schulden auch ohne Mitwirkung der Stände auf⸗ zunehmen, wenn die Einberufung des Vereinigten Landtags unmöglich wird, das Wohl Preußens, ja das Wohl Deutschlands abhängen. Man hat gesagt, daß auch in Kriegszeiten es der Krone immer mög⸗ lich sein werde, den Vereinigten Landtag einzuberufen. Dies mag bei einem auswärtigen Kriege der Fall sein, bei einem Invasions⸗Kriege aber, meine Herren, bei einer Ueberschwemmung unserer vaterländi⸗ schen Gränzen durch feindliche Heere wird es fast immer unausführ⸗ bar sein. Im Widerspruche mit dem geehrten Abgeordneten der Stadt Aachen glaube ich, daß im Falle der Invasion unser Platz nicht hier sei, sondern daß diejenigen unter uns, die nicht Kraft und Beruf in sich fühlen, in die vaterländischen Heere sich einzustellen, dann zu Hause in ihren Kreisen zur Organisa⸗ tion der Abwehr des weiteren Vordringens des Feindes, daß sie die Drangsale des Krieges ihren Mitbürgern erträglicher zu machen, mitwirken werden. Meine Herren! Gerade in den gefährlichsten Fäl⸗ len, in den Fällen der Invasion, würde es also der Krone unmöglich sein, den Vereinigten Landtag zu berufen. Der verehrte Abgeordnete der Grafschaft Mark hat vorhin erklärt, daß der Patriotismus und die Bereitwilligkeit der Stände nicht in Zweifel gezogen werden dürfen, solche in Kriegszeiten ohne ständische Bewilligung aufgenom⸗ menen Darleihen nachträglich zu genehmigen. Nun frage ich aber, wie man den Geldmännern, auf die der Staat doch bei⸗ Anleihen rekurriren muß, es verwehren will, einen solchen Zweifel an unserem Patriotismus zu hegen. Wenn es schon überhaupt schwer für das Gouvernement ist, in Zeiten des Krieges Darleihen zu machen, so wird noch die Schwierigkeit doppelt groß sein, wenn es nachträg⸗ lich noch der Ratihabition von Seiten der Stände bedarf. Meine Herren! Bedenken Sie, daß der Friede Europa's vielleicht nicht mehr lange gesichert ist, vielleicht an einem schwachen Faden, vielleicht an dem schwachen Lebensfaden des greisen Monarchen hängt, dessen Weisheit seit 17 Jahren so wesentlich zur Erhaltung des Friedens beigennge. e ögg Bedenken Sie, daß Preußen die schwere Ver⸗ pflichtung auf sich hat, Deutschlands Gränzen nach zwei Seiten hin zu hüten, nach Osten und nach Westen, gegen die beiden mächtigsten und gefährlichsten Feinde Deutschlands. Bedenken Sie, meine Her⸗ ren, daß wir nicht allein Preußen, daß wir dem gesammten deutschen Vaterlande dafür verantwortlich sind, wenn wir die Krone in die Un⸗ möglichkeit versetzen, in Kriegszeiten, wo die Einholung der ständischen Mitwirkung unausführbar ist, ein Darlehn aufzunehmen, von welchem die Rettung des Vaterlandes abhängen kann, ja vielleicht unsere Ret⸗ tung vor der Schmach neuer Fremdherrschaft. Ich wenigstens mag eine solche Verantwortlichkeit dem preußischen, dem deutschen Vater⸗

lande gegenüber nicht auf mich nehmen; deshalb stimme ich dem

pfohlen hat.

eine Gestaltung

zu finden.

könnte.

Abgeordn. von Manteuffel IJ.:

sicht gewesen ist,

Abgeordn. Graf Zech: ich gesagt habe, nicht in dem Entferntesten hat e was den Patriotismus des verehrten Abgeordneten

Antrage der Herren⸗Kurie bei, den die Abtheilung zur Annahme em⸗

Marschall: Der Herr Abgeordnete Hansemann will ein per⸗ sönliches Faktum berichtigen.

Abgeordn. Hansemann: Das verehrte Mitglied, welches so eben sprach, hat eine Aeußerung angeführt, die ich vor mehreren Wcochen hier gemacht habe, sie aber in einem ganz unrichtigen Sinne aufgefaßt. Ich setzte damals die Möglichkeit voraus, daß das linke Rhein⸗Ufer von dem Feinde eingenommen wäre, und in diesem Falle, meine ich, erfüllt Jemand, der Mitglied dieser Versammlung ist, seine

Pflicht gegen das Vaterland viel besser, wenn er Frau und Kinder in einem von dem Feinde besetzten Lande zurückläßt und hier ist, als wenn er dort bleibt und sich mit dem Feinde herumtreibt.

(Bravoruf und Heiterkeit.)

Abgeordn. Graf Helldorff: Der Abgeordnete aus meinem Landestheile, der vorhin sprach, hat sich in einer Art und Weise ge⸗ äußert, daß ich zu der Vermuthung kommen könnte, er habe an mei⸗ nem Patriotismus zweifeln wollen.

(Murren eines Theiles der Versammlung.)

Ich habe aber gerade vorhin ausdrücklich gesagt, wie niemals in unserem Vaterlande daran zu zweifeln, daß die ständische Versamm⸗ lung gewiß zu jeder Zeit, und namentlich in Zeiten der Gefahr, der Staats⸗Regierung ausreichende Mittel gewähren würde, um die Er⸗ haltung des Staates und dessen Wohlfahrt zu sichern. der Herr Abgeordnete in seinem Vortrage von Suppo

Ich muß erklären, daß in dem,

in dieser Angelegenheit das Wort zu ergreifen, ob⸗

schon das Meiste von dem, was ich etwa sagen kann, seitens eines

vorzutragen.

denszeiten und

rsten Punkt betrifft, Zusatz machte, also die Bedingung hinzufügte, in Friedenszeiten zu kontrahirende Staats⸗Anleihen, für Staats⸗Eigenthum oder Staats⸗ Revenüen

geehrten Abgeordneten der pommerschen Ritterschaft berei worden ist, so glaube ich do schen Ritterschaft bereits angeführt

standes Ihre Geduld auf einige Minuten in An 2 p ge2 ruch nehmen zu dürfen, um einige Bemerkungen,

ch bei der hohen Wichtigkeit des Gegen⸗

die ich hier noch nicht gehört habe,

ch halte mich an die beiden Punkte, auf die

es hier ankommt; es handelt sich nämlich um Schulden in Frie⸗

um die Schulden in Kriegszeiten. Was den so hat die Herren⸗Kurie, indem sie den daß nur für solche welche

zur Sicherheit gestellt

die Einwilligung der Stände nothwendig sein soll, das Beden⸗ en der Abtheilung, so wie das verschiedener Mitglieder der Ver⸗ sammlung, erregt; ich glaube aber, es ist unsere Pflicht, doch die Be⸗

deutung dieser W

rWorte recht genau ins Auge zu fassen. Ich wi 1

als gewaltthätiger Ausleger auftreten 8 der Fssb.. ““ aus der Grafschaft Mark meinte nämlich, n könnte man eine

Abgeordnete m. nlich, nur mit Gewaltthätigkeit andere Deutung in diesen Satz hineinlegen, ich

glaube aber, daß, wenn in Friedenszeiten Schulden gemacht werden,

man sie unter

glichst günstigen Bedingungen zu machen sucht; ich

glaube, daß diese Bedingungen günstiger sein werden, wenn etwas

verpfändet wird

rd; ich glaube den, nicht laufende Verwaltungs⸗Schulden,

daher, wenn eigentliche Schul⸗

in Friedenszeiten Fe⸗ E=

macht werden, daß man dann, um die möglichst günstigsten

dingungen zu erlangen, Staats⸗Eigenthum allemal dafür verpfänden wird.

Eigenthum oder Staats⸗Revenüen Ich bin daher der Ansicht, daß, in⸗

dem die Herren⸗Kurie den Zusatz machte, sie damit weiter nichts be⸗ zweckte, als den Gegensatz von eigentlichen Staatsschulden und Ver⸗

waltungsschulden

Declaration der h

zu bezeichnen. Wenn nun dies durch irgend eine ohen Versammlung ausgesprochen wird, ins Klare

gestellt werden kann und dann wirklich Einverständniß zwischen beiden

Kurien stattfindet,

wie ich aunehme, meine Herren, sollte es da nicht

im Interesse unserer Aller, im Interesse des Landes liegen, diese Dun⸗

kelheit

aufzuhellen und für dieses Einverständniß di 3 1 ihell, inverständniß S er Krone herbeizuführen? T 1—

2. Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu ma⸗

chen, daß diejenigen Anträge, welche wir im ständischen, gleichsam im

eigenen Interesse gemacht, hier mit

den Modificationen acceptirt wor⸗

den sind, welche die Herren⸗Kurie hinzugefügt hat; welchen Eindruck würde es aber machen, wenn wir den wichtigen Punkt des Staats⸗

Kredits unerledigt ferner, als unsere hin zu geben ist,

daß mit diesem Zusatze nichts weiter gemeint ise s die eigentliche

Ee afgaecfn 8 sat gemein ist als die eigentlichen gats en, so würde ich bitten und dringend wünschen,

hohe Versammlung einem solchen Auswege sich akkomodirte. Der

zweite Punkt sind

Gesetz vom 17. Januar 1820, ist ganz allgemein die ständische Ein- zur Kontrahirung von Staatsschulden erfordert worden; das erkenne ich an. Wenn man aber nach 27 Jahren sich deutlich macht, daß Fälle vorkommen können, wo dieses Gesetz überhaupt nicht auszuführen ist, daß im Gesetze eine Lücke sich findet, und wenn man diese Lücke ausfüllt, hebt man dann das Gesetz wohl auf, indem man

willigung

für einen solchen

Daß aber solche Fälle vorkommen können, haft, und wer soll es beurtheilen, ob so ein Fall vorliege? dem Vorschlag der Herren⸗Kurie ist die Entscheidung in die Beur⸗ theilung Sr. Majestät gestellt, und ich schließe mich dem an, weil ich keine andere Autorität kenne, welcher ich lieber die Beurtheilung einer so wichtigen Frage anheimstellen möchte.

Der geehrte Abgeordnete aus der Grafschaft Mark hat ferner gesagt, der Patriotismus der Stände würde das, was in solchen Zei⸗ ten der Noth geschehen sei, unter allen Umständen genehmigen; ich setze keinen Zweifel in die Richtigkeit dieser Worte, indessen giebt es

doch auch noch ein

Es kommt darauf an, daß solche Schulden, welche in Zeiten der Bedrängniß gemacht werden müssen, möglichst vortheilhaft für das Land gemacht werden, und ich frage, wird nicht ein Gläubiger unter billi⸗ geren Bedingungen sein Geld hergeben, wenn er weiß, die Formen sind erfüllt, unter denen das Land die Verbindlichkeit dafür übernimmt? Von anderen Seiten sind wir darauf hingewiesen worden, daß man 5 hhn. Kredit fordern könnte, mittelst dessen die Verwaltung bestrei⸗

7 önnte, was an solchen Ausgaben vorkäme, ich weiß nicht, ob grade auf Kriegsschulden bezogen war; aber der geehrte Abge⸗

ordnete für di finden würde, all

mich auf Länder, Frankreich, da ist

di erfass. ¹ und das Schuldenmachen zafasung doch wohl in der besten 8

sen wir Alle. Wollen wir diesem Bofnt ich meinerseits doch nicht nüsehm Beisziele nachstreben, historischen Deductionen des geehrten

Mark mit wenigen

ie schlesischen Städte meinte, daß sich hierin ein Mittel

alle unerwar . reiten; nor däͤran dingeviesen artete Ausgaben zu bestreiten; er hat fer⸗

dirt sei, daß man ein

zurückließen, gleichsam als läge er uns zu fern, eigenen Rechte? Wenn also eine Declaration da⸗ und ich bezweifle nicht, daß sie gegeben werden kann,

daß die

die Schulden in Kriegszeiten. Man sagt, in dem

Ausnahmefall eine andere Bestimmung hinstellt? ist an sich nicht zweifel⸗ Nach

anderes Moment.

daß unsere Verfassung noch nicht so konsoli⸗ Vertrauens⸗Votum abgeben könne; ich beziehe wo die Verfassung konsolidirt ist; ich nenne

st auch in der schönsten Ordnung, das wi

dazu möchte Ich muß mich nun noch auf die

Abgeordneten der Grafschaft

Uebrigens ist seik sitionen über 1 ltung unserer ständischen Verhältnisse ausgegangen, welche leider zur Zeit noch nicht stattfindet; bei dieser falschen Voraussetzung ist daher auch die Widerlegung seines ganzen Vortrages in diesem selbst was twas liegen sollen, in Zweifel ziehen

Obschon es nicht meine Ab⸗

1u“

JII1““

ob die Revolutionskriege, welche er unglückliche nennt, eine Folge da⸗ von waren, daß keine Stände da waren und folglich nicht gefragt werden konnten über die Staats⸗Anleihen. Das ist eine Frage, die sehr schwer zu entscheiden ist, was geschehen wäre, wenn dies obder jenes stattgefunden hätte. Aber dafür möchte ich mich verwahren, daß die Versammlungen immer hingestellt werden als die⸗ sicht nach ganz unerheblich, denn wenn ein solcher Fall einträte, würde W—— „. NüSig. finden und thun. Ich bin kein ganz gut der Landtag einberufen werden können und dieser nicht ver⸗ 2 n- ei, aber . „* man dem Fürsten schmeicheln fehlen, die Kosten eines Vertheidigungskrieges durch Bewilligung von o wenig darf man auch den ständischen Versammlungen schmei⸗ neuen Steuern und Anleihen zu gewähren und der Krone thatkzaftig che 3 und wir haben auch viele Beispiele, wo die ständischen Ver⸗ beizustehen. Ich glaube aber, daß ein Angriffskrieg von Frankreichs E auf P * Abwegen gewesen sind; ich führe nur an, Seite, seit wir in die neue Phase unsers Staatslebens eingetreten hier in der Mark unter Johann Sigismund die Stände baten: sind, weit weniger zu befürchten ist, als früher. Ich bitte bei dieser EEEEE 27 ““ vexrees vCgxran da wir eine weit wichtigere Angelegenheit abzustimmen v gen; die W Iegenten hat diesen Antrag der Ver⸗ haben, als viele früheren, die na i Ubsti i sammlung verhindert. In der Grafschaft Mark bestand eine Coali⸗ lassen, wenngleich soübener mehr Benenech⸗ nesbeenungs hüchnen v. tion der Stände gegenüber dem großen Kurfürsten, welche diesen zu (Mehrere Stimmen: Ja! Ja!) Gewaltmaßregeln nöthigte. In dem damaligen Herzogthum Preußen Wiederholter Ruf zur Aibstimmun -. Umtriebe seitens einzelner Mitglieder der Land⸗ Marschall: Der Graf von Schwerin wl noch eine kurze s F5 . 2. große Kurfürst blutig zertreten mußte. Ich Aufklärung geben, welche nach dem Reglement estattet ist. anf 88 8 6 8 has. ein Erbtheil unseres Fürstenhauses ist, Abg. Graf v. Schwerin: Meine Herren! Es kann mir nicht ein⸗- . c echni. S6 8ön b fallen, auf die Sache noch einmal zurückzukommen, ich würde mich 48 5 8 er 4282 - geordnete von Vincke hat das Wort dadurch eines großen Unrechts schuldig zu machen glauben, wenn ich 8 88 9. ichen Bemerkung. 8 b . Sie aufhalten wollte. Ich habe schon vorher ausgesprochen, daß ich lied ngfer ö. 55 von Bince: „Ich weiß nicht, wie das Mit⸗ mich in der Minorität befinden würde, und diese Voraussetzung hat 88 8 8,332% 8 88 8 vorbeipassirt, dazu kommt, zu sagen, daß sich durch das, was inzwischen vorgebracht, nur befestigen können, ich —2 i Ständen habe s hmeicheln wollen. So wie ich mich von der kann mich aber dadurch nicht in meiner Meinung irre machen lassen. hmeichelei gegen Fürsten völlig fern weiß, so bin ich auch weit ent⸗ Auf der anderen Seite habe ich mich zu dieser Meinung nur unter

Sachsen hat es als sehr möglich hingestellt, daß in nächster Zeit der Tod eines weisen Fürsten, der den Frieden von Europa viele Jahre hindurch aufrecht erhalten hat, diesen Frieden stören könnte, und daß dann Kriegsschulden gemacht werden müßten, ohne daß die Stände zusammenberusen werden könnten. Diese Besorgniß ist meiner An⸗

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fernt von der Schmeichelei gegen irgend J f dieser E iner 2 3 ist mi 1 hn g Jemand auf dieser Erde. einer Voraussetzung bewogen gefunden, und es ist mir bemerkt wor⸗ Ich habe nicht gesagt, daß Alles gut und richtig wäre, was die den, daß diese Voraussetzung nicht klar sei. Diese Voraussetzung

Stände thäten, sondern meine Ansicht war, daß, wenn den Ständen Rechte von der Krone verliehen sind, man ihnen dann keinen Vorwurf machen kann, wenn sie von diesen Rechten Gebrauch machen. Was das historische Faktum in Bezug auf die Grafschaft Mark betrifft, so halte ich es für nöthig, zu sagen, daß der große Kurfürst so weise war, den Ständen das Recht anzuerkennen, das in einem von Seinen eigenen hohen Gründen vollzogenen Rezesse ausgesprochen ist, daß, wenn sie ihre Rechte beeinträchtigt und sich deshalb gravirt finden möchten, sie wohl befugt wären, die Steuern zu verweigern. Wenn das Mitglied dies eine Gewalt⸗Maßregel nennt, so bin ich damit einverstanden.

Abgeordn. von Manteuffel J.: Zur historischen Aufklärung und zur Rechtfertigung meiner Anführung will ich hinzufügen, daß die Stähnde des kleveschen Landes und der Grafschaft Mark eigen⸗ Versammlungen halten wollten, und daß der große Kurfürst einen Obersten hinschickte, der die Rädelsführer dieser Bewegung arre⸗ tiren mußte. Es wurde Sturm geläutet im Lande.....

(Abgeordn. von Vincke bittet ums Wort.) 11“

.(Große Aufregung in der Versammlung.) (Viele Stimmen: Das ist kein persönliches Faktum.) Ich bin sehr weit entfernt, den Ständen der Grafschaft Mark einen Vorwurf machen zu wollen, aber ich glaube, historische That⸗ sachen können angeführt werden, so gut wie andere Thatsachen an⸗ geführt wurden, wodurch bewiesen werden sollte, daß in einigen Fäl⸗ len frühere Könige das Land ins Unglück gestürzt hätten.

(Große Unruhe in der Versammlung.)

(Geichen des Mißfallens.)

Abgeordn. Milde: Das hat Niemand gesagt, ich protestire gegen den letzten Ausdruck. Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich habe mich zuerst gegen den ganz unparlamentarischen Ausdruck des Mitgliedes der Nieder⸗ lausitz zu erklären, daß gesagt sei, Preußens Könige hätten das Land ins Unglück gestürzt; ich habe nicht gedacht, daß gerade aus diesem Munde ein solcher Ausdruck kommen könne; ich muß mich entschieden dagegen verwahren; denn er hat mir in den Mund gelegt werden sollen. Was die Stände der Grafschaft Mark betrifft, so hatten diese nicht nur das Recht, sich ohne Zustimmung der Krone zu ver sammeln, sondern sie hatten sogar das Recht, eigenmächtig sich gegen die Krone zu verbinden, wenn die Krone Eingriffe in ihre Rechte machte, und wenn der große Kurfürst in Folge dessen Einige hat gefangen nehmen lassen, so kann dies nicht wegen der Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechtes, sondern vielleicht wegen einer Ueberschreitung dieses Rechtes geschehen sein. 1

Abgeordn. von Auerswald: Ich muß in Bezug auf die von dem Mitgliede aus Brandenburg gemachte Aeußerung, daß hier auf dieser Stelle gesagt sei: „Preußens Könige hätten das Land ins

war die, daß unter die Staats⸗Schulden, die unter allen Umständen der ständischen Zustimmung bedürfen, auch die Garantieen eingeschlos⸗ sen seien; dies habe ich allerdings angenommen und nach dem, was der Herr Kommissar geäußert hat, indem er die Ausnahmen bezeich⸗ nete, annehmen müssen, daß er sich einverstanden erklären werde, wenn jegliches Staats⸗Schulden Dokument, welches in Friedenszei⸗ ten ausgefertigt wird, nicht ausgefertigt werden kann ohne die Zu⸗ stimmung der Stände, so habe ich voraussetzen müssen, daß, da eine Bürgschaft ein Schuld⸗Dokument ist, auch Garantieen nicht ausge⸗ schlossen seien, und unter dieser Voraussetzung habe ich mich einver⸗ standen erklärt. Wenn diese Voraussetzung nicht richtig ist, so würde die Sache freilich wesentlich anders stehen, und ich muß den Herrn Kommissarius bitten, zu erklären, ob die Sache so ist, da viele ver⸗ ehrte Mitglieder einen Zweifel darüber ausgesprochen haben. Landtags⸗Kommissar: Derselbe Redner, der mich in die⸗ sem Augenblick interpellirt, hat mit ernsten Worten daran erinnert, daß meine Erklärungen, in Gegenwart des gesammten Ministeriums gegeben, als authentisch anzusehen seien. In Erinnerung an diese ernste Mahnung kann ich das, was er jetzt verlangt hat, nicht aus⸗ sprechen; ich kann nicht erklären, daß es die Ansicht der Krone sei, jede Garantie der ständischen Zustimmung zu unterwerfen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil ich dazu von Sr. Majestät dem Könige nicht ermächtigt bin. Ich hätte gewünscht, daß die Frage über die Garantieen hier von Grund aus zur Sprache gekommen wäre; es hat dazu eine Veranlassung vorgelegen, und es ist nicht meine Schuld, daß sie nicht bis zu dem Stadium gediehen ist, wo die Erklärung des Gouvernements gegeben werden könnte. Da dies aber nicht geschehen ist, so kann ich nur auf meine früheren Aeuße⸗ rungen verweisen, wonach, wenn der Staat sich in dem Falle besin⸗ den sollte, Garantieen von solcher Bedeutung zu übernehmen, daß dadurch das Land mit neuen Lasten beschwert werden könnte, die Zu⸗ stimmung des Vereinigten Landtages einzuholen gewiß nicht versäumt werden würde. Zu der Erklärung aber, daß jede Garantie an die Zustimmung der Stände gebunden sein solle, dazu bin ich ohne aus⸗ drückliche Ermächtigung Sr. Majestät des Königs, die ich nicht be⸗ sitze, nicht befugt.

Marschall: Es haben sich noch 5 Redner um das Wort ge⸗ meldet, es sind dies die Herren von Thadden, Hansemann, Stedmann, Neumann und von Brünneck. Ich stelle es dem Willen der Ver⸗

sammlung anheim, ob sie denselben das Wort noch lassen will. (Mehrere Stimmen durch einandee: Ja! Nein!) t Aus diesen Erklärungen kann ich den Willen der hohen Versamm⸗ lung nicht entnehmen, ich bitte daher diejenigen, welche den Schluß der Debatte wünschen, aufzustehen. 8 . S (Pause.) Die Abstimmung ist zweifelhaft ausgefallen, ich werde daher den

sind,

W Worten rinlassen. Es ist dargestellt worden, als

Unglück gestürzt“, den Herrn Marschall bitten, in den Protokollen nachsehen zu lassen, ob diese Worte darin stehen, und wenn es nicht der Fall ist, dies zu erklären. (Abgeordn. von Manteuffel J. will die Tribüne besteigen. Großer Lärm in der Versammlung.)

Feacs en Rednern das Wort noch geben. Abgeordn. von Thadden: Nur eine ganz kurze Erklärung habe ich abzugeben. Ich wollte mich entschieden für das Votum 88 E““ erklären; ganz speziell aber gegen eine Aeußerung des geehrten vielgenannten Abgeordneten aus Westfalen und n die S 8 1 großer Unruhe BKonsequenz, die nothwendiger Weise aus dem fälgen 8 . : mir in der That leid, daß ich die Angele⸗ gesagt hat; gegen die Konsequenz, die den Ständen die ganze Fr 1 e auf ein Feld gebracht habe, wohin ich sie nicht habe leiten über Krieg und Frieden in die Hände liefern Q11 be en. Ich habe den historischen Anführungen historische Thatsachen wäre ein sehr großes Unglück für das Vaterland! Ich * gegenstellen wollen und begreife nicht, wie diese Aeußerungen sol⸗ erkläre also hiermit für mich und meine Kommittenten, daß wir ches Mißfeallen erregt haben ;. sind sie vielleicht nicht ganz richtig, so marschiren werden, wenn es unser König und Herr befiehlt ist das ein Vorwurf, der mein Gedächtniß trifft; aber es ist in frü⸗ und nicht, wenn 600 Herren es erlauben werden! Meine Herren! pielsweise an die Zei⸗ Es ist nicht meine Meinung, hier mit der kriegerischen Gesinnung

heren Sitzungen, so viel ich mich entsinne, beis ten des Revolutionskrieges erinnert worden und an die Woellnerschen der Pommern oder gar mit meiner Courage renommiren zu wollen 8 8-

Zeiten. aber ich habe einen z 1 Fall i 6 * 2 8 6 hab ganz speziellen Fall im Auge. Es könnt 1G Marschall: Ich glaube, wir gehen jetzt von diesem unange⸗ nämlich ereignen, daß wir hier so nes ge e⸗ vlch

nehmen Zwiste ab und kommen zur Diskussion. Der Herr von Putt⸗ kammer hat das Wort. 8

Abgeordn. von Puttkammer aus Stettin: ha 1 Versammlung nicht oft mit Reden behelligt, bitte iso Dicgh noch anzuhören, wenn ich einige Worte auf das erwiedere, was von dem Hethrg. Abgeordneten aus Brandenburg gesagt ist, der zugleich eine hohe Stellung im Staate einnimmt. Derselbe hat gesagt: daß wenn wir dem Beschluß der Herren⸗Kurie nicht beitreten, dann die Verordnung vom 3. Februar d. J. in Bezug auf die Krie sschulden stehen bleibt. Dies ist vollständig richtig; aber der Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Januar 1820 bleibt auch stehen, und wenn diese beiden Bestimmungen meines Erachtens nicht in Einklang zu bringen

so werden sie bis zum nächsten Landtage neben einander beste⸗ hen bleiben müssen und sich die Differenz alsdann hoffentlich erle⸗ digen. Wenn uns die Herren⸗Kurie die Möglichkeit gegeben hätte, auf ihren Vorschlag einzugehen, ohne zugleich Rechte aufzugeben, welche ganz klar den Ständen zustehen, und deren Aufgeben für den Anfang unserer parlamentarischen Wirksamkeit sehr bedenklich scheint, weil wir nicht blos das Vertrauen der Krone, sondern auch das des gesagt habe: ein großer Staat macht solche Bestimmungen gar nicht Landes nöthig haben, so würde ich gern auf die gemachten Modifi⸗ in seiner Verfassung und sagt es gar nicht voraus, daß Ereignisse cationen eingehen; ich sehe aber keine dringende Veranlassung, jetzt eintreten könnten, die es unmöglich machten, eine ständische Zustim⸗ schon damit vorzuschreiten. Ich glaube vielmehr, daß wir einer Kö⸗ mung zeitig zu erlangen. Und in der That, meine Herren, so wie niglichen Proposition oder neue Petitionen beim nächsten Landtage heute die Welt organisirt ist und immer mehr organisirt wird, mit entgegensehen können, wodurch dann diese Differenzen ausgeglichen allen ihren Communications⸗Mitteln, sind solche Ereignisse gar nicht werden können. Wenn die Voraussetzungen, die mein geehrter Kollege mehr denkbar. Es ist zwar möglich, daß der Feind einen großen aus Pommern vorher erwähnt hat, bereits Thatsachen wären, dann Theil des Landes, ja, sogar möglich, daß der Feind das ganze Land würde sich die Differenz leichter erledigen. Dann würden wir von besetzt habe, aber ehe dies geschehen ist, kann die Regierung diese den gehegten Bedenken zurücktreten können; für jetzt scheint mir dies Versammlung berufen, von ihr die Bewilligung der erforderlichen meines Theils unmöglich. Ein anderes Mitglied der Ritterschaft aus Mittel und ein Vertrauens⸗Votum erlangt haben. Dies ist es,

über Anleihen und Garantieen interpellirten, pro-⸗ testirten und stritten —bis der Feind in diesen Saal einrückte!

(Heiterkeit.)

Abgeordn. Hanse mann: Meine Herren! Ich kann in der That nicht begreifen, welch' ein großer Werth seitens des Ministeriums und mehrerer Redner dieser Versammlung darauf gelegt wird, daß wir ohne Weiteres das Recht unsererseits durch die Erklärung aner⸗ kennen mögen: Die Kriegsschulden können ohne unsere Zustimmung gemacht werden. Es ist ja gerade, als wenn der Feind schon vor der Thür und Gefahr im Verzuge wäre. Ich sehe nicht den min⸗ desten Erund zur Abgabe eines solchen Votums. Man hat von ei⸗ nem Vertrauens⸗Votum gesprochen; ein solches kann man in einem besonderen Falle abgeben, aber davon handelt es sich hier nicht, son⸗ dern um ein Votum, durch welches wir die heiligsten Interessen und Rechte des Volkes nach meiner Ueberzeugung nicht pflichtmäßig wah⸗ ren würden. Uebrigens kann ich nicht umhin, zu wiederholen, was ich schon früher, als dieser Gegenstand zur Sprache gekommen war,