1847 / 186 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

werden aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und späte⸗ stens im Termine

den 1. Juni 1848, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte oder in dessen Registra⸗ tur schriftlich oder persönlich zu melden und daselbst

weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls auf To⸗ deserklärung der Abwesenden, und was dem anhängig, nach Vorschrift der Gesetze erkannt werden wird.

Thorn, den 7. Juni 1847. Königliches Land⸗ und Stadtgericht.

1656] rer 65b 461606b Ddie unbekannten Erben des am 10. Januar 1839 in Strzelno verstorbenen Adalbert Stankowski alias Giel⸗ dzonski, dessen Nachlaß in einem Deposital⸗Bestande von eirca 270 Thlr. besteht, werden aufgesordert, sich vor oder spätestens im Termine den 5. April 1848

beim unterzeichneten Gericht zu melden und ihre Rechte

nachzuweisen, widrigenfalls ihre Präklusion erfolgen und

der Nachlaß dem sich Meldenden oder, wenn Niemand

sich meldet, dem Königlichen Fiskus zur freien Dispo⸗ sition verabfolgt werden wird, so daß der etwa später

sich meldende gleich nahe oder nähere Erbe alle inzwi⸗

schen vorgekommenen Dispositionen anerkennen und sich

lediglich mit dem, was alsdann noch von der Er schaft

vorhanden ist, begnügen muß. Inowraclaw, den 11. Juni 1847. Kg’hnigl. Land⸗ und Stadtgericht.

dCr t10o . Nieznani sukcessorowie Woyciecha Stankowskiego

inaczej Gieldzynskicgo dnia 10 Stycznia 1839 w Strzelnie zmarlego ktörego* v. depozyecie zuajdu- jaca sie pozostato⁵e okofo 270 Talaröõw wynosi, wzywaja sig aby pré 2] lab najpoznie] w terminie dnia 5g o Kwietnia 1848r. w podpisanym Sadzie sig z8losili, 1 swoje prawo udowodnili, gdy? w razie przeciwnym ich prekluzya nastapi 1 pozostalose 28loszacemu sie lub jezeli nikt nie mialby sie z8losic, Fiskusowi na wolna dyspo- zycyA wydand bedzie, lak 12 rõwnie bliski lab bli2sz) sukcessor, kröryby sie dopiero pozniej aglosih wszystkie poprzednio nastapione dyspozycye prayznae i tem kontentowaé sié musi, co w ten ézas jészcze 1 0zo0stalosci zostanie. nowraclaw dnia 11 Czerwca 1847r. 88

Kröl. Pruski Sad Ziemsko-Mieyski. 8

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 13. März 1847. Das hierselbst in der Rosenquergasse Nr. 30 belegene und im Hypothekenbuche Vol. 34. No. 1944 a. pag. 9 verzeichnete Grundstück der verehelichten Schiffseigenthü⸗ mer Mengel, Wilhelmine Rosine, geborenen Janicke, 8 Sen. abgeschätzt zu 7805 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf., 0 am 22. Oktober 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ ar n n sind in der Registratur einzusehen. er Rentier Christian Friedrich Tiettloff modo dessen Erben werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

[10 b]

No. 3874. 1846.

24. September 6. Oktober General⸗Direction

des Polnischen Landschaft⸗Kredit⸗Vereins. In Folge eingegangener Gesuche wegen Ausstellung

und Einhaͤndigung von Duplikaten nachstehender, als

vernichtete oder gestohlene angegebener Pfandbriefe

vom 1sten Zeitraume:

.93,502 pro 1000 Fl. poln. mit 10 Zins⸗Coup. 43,125 200 »„ 144,208 »„ 200 , 144,369 „» 200 2

vom 2ten Zeitraume:; 220,526 pro 5000 Fl. poln. mit 7 Zins⸗Coup. 220,582 » 5000 221,554 » 5000 222,324 » 5000 222,555 » 5000 222,651 » 5000 222,713 » 5000 223,224 » 5000 277,991 » 5000 278,025 » 5000 210,652 » 1000 210,653 » 1000 210,654 » 1000 210,655 » 1000 212,788 » 1000 213,213 » 1000 .„ 213,381 » 1000 213,502 » 1000 mit 7 215,830 » 1000 ohne 216,314 » 1000 219,595 » 1000 219,598 » 1000 226,279 » 1000 241,540 » 1000 244,683 »„ 1000 246,336 » 1000 246,954 1000 260,940 » 1000 263,597 » 1000 268,032 » 1000 268,246 1000 270,309 » 1000 276,358 » 1000 276,905 1000 294,048 » 1000 230,867 500 231,723 500 231,724 500 231,725 500 231,727 500 231,729 500 231,731 500 231,732 » 500 231,733 » 500 231,801 » 500 2 3,122 » 500 233,879 500 8 257,548 500 ohne

269,400 500 mit 7

272,279 500 ohne

300,827 500 ohne

228,680 200 ohne

229,604 »„ 200 mit 7

229,605 200 17

229,606 200 7

229,607 200 7

„»„ 247,743 200 ohne endlich: an die Stelle der Zins⸗Coupons vom zweiten Semester

1844 zu 400 Fl. poln. von den Pfandbriefen Litt. A.

No. 189,320 und 290,447 eben an die Stelle der

Zins⸗Coupons vom zweiten Semester 1841 zu 100 Fl.

poln. von den Pfandbriefen Liu. B. No. 277,228 und

283,230

fordert hiermit die General⸗Direction des Landschaftli⸗ chen Kredit⸗Vereins im Königreiche Polen in Ausfüh⸗ rung des Artikels 124 des Gesetzes vom 1./13. Juni 1825 alle Besitzer obiger Pfandbriefe und Zins⸗Cou⸗ pons, so wie diejenigen, welche irgend ein Besitzrecht dazu zu haben glauben, auf, sich mit denselben an die General⸗Direction zu Warschau in dem Zeitraume von Einem Jahre, von der gegenwärtigen Bekanntmachung in öffentlichen Blättern an gerechnet, unbedingt zu mel⸗ den, als widrigens besagte Pfandbriefe mit Zins⸗Cou⸗

Warschau, den

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22222222222S0Oö2NIöN

mit

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pons amortisirt und die Duplikate darüber an die be⸗ treffenden Interessenten ausgeliefert werden. Der Präsident: Wirklicher Staatsrath (unterzeichnet) Lenski. Für den General⸗Secretair (unterzeichnet) Tscherminski

““ 8

Schatz-Abtheilung. [655] Die Gouvernements-Regierung Augustow Macht bekannt, dass in dem im hiesigen Gouverne- ment am flössbaren Augustower Kanale Lelegenen Staats-Forstamte Balinka nachstehendes zum Ver- flöfsen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkau- fen ist: Rothtannen: ausgezeichnet grolse Baustämme, 61 grosse Baustämme, 1 617 Stück mittel Baustämme, Browarken, Klötze, Stämme. Ein Stamm dieses Holzes ist im Duͤrchschnitte geschätzt auf Silber-Rubel 96 Kopeken. Der ganze Werth desselben aber auf 652 S.-Rub. 38 Kop. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partieen besonders aus jedem Jahresschlage durch öffentliche laute Versteigerung in der Wohnung des Oberförsters zu Krasne, 5 ½ Meilen von der Stadt

30. Julit

des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauftragten Beamten der Finanz-Regierungs- Kommission unter nachstehenden Bedingungen. 1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer iin der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten Werthes des ausgebo- enen Holzes als Vadium niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitation Abtretenden so- gleich zurückgegeben wird, dem Meistbietenden aber wird solches innebehalten, bis zum Ab- schlusse der Berechnung nach dem Kontrakte. 2) Sollie einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holzan- kaufe nicht zugelassen und wegen Fälscherei uud Betrag bei dem Kriminalgericht augeklagt,

Augustow, den dieses Jahres, täglich von

sondern aufser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Vergü- tigung des aus einer abermaligen Versteigerung destelben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.

3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadinm durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort zu komplettiren. Wenn der- selbe das unterläfst, so fällt das piedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm auge- schlagene Holz wird von neuem versteigert. Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund desselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke seiner Un- terschrift an, die Regierung aber erst nach Ge- nehmigung durch die Finanz-Regiecrungs-Kom- mission.

Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen Waldhammer mit dem Buch- staben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angeschen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Waldbhammer durch den betreffenden Revierförster bezeichnet, der zum Hauen ermächtigt. Der Käufer ist verpflichtet, auf jede sechs Klaf- ter (450 Kubikfuls) des zum Verflössen erstan- denen Holzes noch eine Klafter Scheitholz ge- gen Erlegung der. Forst- Taxe in demselben Schlage und von der Gattung, die daselbst vor- handen ist, zu kaufen. Das erstandene Holz kann der Käufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm rlaubt, das Holz im Walde entrinden und antig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet. beim Stamme auf einen Haufen le- gen zu lassen-. Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich geschehen, und der letzte Ter- nin der Bearbeitung und Ausfuahr aus dem Walde alles gekausten Holzes wird bis Ende März 1848 festgesetzt.

9) Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den E“ selbst oder seine Leute anrichten. Er selbst daher und die von ihm im Walde gebrauch-

ien Menschen sind verpflichtet, sich nach den vVorszchristen der Landes- undForst-Polizci zu rich-

ten, die der betreffende Oberförster nachweist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläge, in welchen das Holz gekauft ist, überschreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- und

Saamenbäume gefällt werden, unter einer den 1Omaligen Werth derselben betragenden Strafe.

10) Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde

‚sschlägt der betreffende Revierförster solches mit

seinem Waldhammer an, numerirt es und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke üduarfen aus dem Walde auf die Ablage abge- fahren werden. 11) Sobald der Käufer die Gouvernements-Regierung . benachrichtigt, dass ein Theil des gekauften Holzes oder das Ganze zum Verflössen bereit 8 ist, wird ein Beamter zur Revision geschickt, bei welcher dus Holz nicht sortirt wird, sondern der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzöäh- l1en der Stämme und die Beachtung, ob solche numerirt und mit dem Hammer des Revierför- sters bezeichnet sind. Es wird also der Käufer 2u keiner Erlegung eines Plus über die gebo- tene Zuschlagssumme für grösseres Mass oder bessere Gattung des Holzes gezogen werden. Im Falle jedoch eines entdeckten Austausches einer Verheimlichung von Holz vor der RHRKevision unterliegt der Käufer als Defraudant WWE9* vorgeschriebenen Strafe. 12) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes iin Tafelu, Flösfse eic. und zu Geräthen, die zum 8 Flölfsen nöthig sind, werden dem Käufer gegen 1.“ Erlegung der Nutzholz-Taxe überlassen. 13) Die Kosten des Verkaufs des Holzes, so wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlän- Hdischen und ausländischen Zeitungen, und der

sfer und ist verpflichtet, solche, ausser der ge-

bpotenen Summe für das Holz, besonders zu

eerlegen.

Suwalken, den 10./122 Juni 1847. e Im Auftrage des Civil-Gouverneurs SZiaats-Referendarius Norband.

Der Kanzlei-Direktor Kasprzycki.

[407] 83 611 1

an einen männlichen Deszendenten nach Hrn. Ferdinand

oder Hrn. Johan Thadaeus Schmidt Freiherr v. Schmi⸗

den, zum gräflich v. Wrtbyschen Fideikommis⸗Kapital mit 90,000 Fl.

Vom Kaiserl. Königl. Landrechte im Königreiche Böhmen wird mit Edikt den 12. Jänner 1847 erinnert, daß nach Hrn. Ferdinand im Regiment Prinz Portugal, Herr auf Kunzendorf in preußisch Schlesien, verehlicht mit der Barbara Freiin v. Stillfried, verwittweten Freiin Hemm v. Hemstein, oder nach Hrn. Johan Tha⸗ daeus Herr auf Gajow, der im Jahre 1732 sich ver⸗ ehlichte mit Maximiliana v. Hochberg, Tochter des Hrn. v. Hochberg auf Kunzendorf und Glatz, dessen Gattin geborne von Bedun war, der männliche Deszendent bis zum 12. Jänner 1848 persönlich erscheine, oder demsel⸗ ben sein Leben anzeige, durch den hierortigen Hrn. Jacob Schmidt Freiherr von Schmiden auf der Klein⸗ seite in Nr. 232, widrigens wird zur Todeserklärung⸗ geschritten werden. Prag, den 1. März 1847. 11“ [731 b]

Seebad zu Wyck auf Föhr. Unter Bezugnahme auf die Annonce der Direction vom Anfange Mai d. J. wird hiermit nachträglich zur öffentlichen Kunde gebracht, daß die näheren Bestim⸗ mungen über die zwischen Husum und Wvck nunmehro eingerichtete Dampfschifffahrt aus den in allen Gast⸗ häusern in Hamburg und Rendsburg ausgelegten Ta⸗ bellen ersehen werden können. Wock, den 20. Juni 1847. LEEiin

[685 b] Oelsaat⸗Börse in Prenzlau. Dem allgemeinen Wunsche

der Herren Produzenten und

Käufer zufolge, wird am 9. Juli

c., Vormittags 11 Uhr, eine

Börse behufs des Verkaufes von

Oelgewächsen im Lokale des

Herrn Denk in Prenzlau statt—

finden.

Der Vorstand der Produkten⸗

Börse in Prenzlau.

Literarische Anzeigen.

Bei C. W. Leske in Darmstadt ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin (Stechbahn

3), Posen und Bromberg bei E. S. Mittler .

[658] Naturgeschichte

der die Heilkunde wichti- gen Thiere, mit besonderer Rücksicht auf Pharmacologie, Pathologie und Tozicologie entworfen von Dr. med. Eduard Martiny. Mit 222 grofsentheils kolorirten Abbilduangen in ei- nem besonderen Atlas. gr. 8. geh. Preis 5 Thlr.

Obgleich der vielfachen und hohen Wichtigkeit, welche die auf Heilkunde und Pharmacie angewandte Natur⸗ geschichte hat, allgemeine Anerkennung geworden ist, so ist bisher doch nur durch Bearbeitung der Botanik vie⸗ les Gute gefördert worden, während es noch an einer vollständigen medizinischen Zoologie fehlte. Diesem Uebelstande soll obiges Buch begegnen. Bei Bearbei⸗ tung desselben hatte der Verfasser besonders vor Augen, n. Aerzten und Apothekern einen Leitfaden zum Erkennen der Thiere und thierischen Stoffe zu 5 den, welche pharmacologisch, pathologisch und toricologisch sie interessiren und deren genaue Kenntniß für sie eine unumgängliche Nehen ist; dann aber soll es auch ves tikern als ein Werk zum Nachschlagen dienen.

für

Der Verfasser hat gesucht, es zu einem Kompendium

ö

für Vorlesungen geeignet darzustellen, da die medizini⸗ sche Zoologie selbst eine Wissenschaft ist, welche ein be⸗ sonderes Studium nöthig macht.

[659]

schienen und in Berlin durch Oehmigke’s Buchhdlg. (Paul Bernhardi),

Burgstr. 8, zu beziehen: Ehrhardt, der evangelische Gleistliche im Preuß. Staate,

mit besonderer Hinsicht auf die Provinz Sachsen;

8 eine systematische Zusammenstellung aller Gesetze,

Verordnungen und Vorschriften, welche der evan⸗

gelische Geistliche im Preußischen Staate bei Füh⸗ rung seines Amtes zu beobachten hat.

1) Mit Nachträgen bis An⸗

fang des Jahres 1847. geh. 1 Tbhe

2) Die Nachträge für sich. geh. 7 ½ Sgr.

Allen denen, welche diese sehr zweckmäßige Geschäfts⸗

Anweisung seither benutzt haben, werden diese Nach⸗

träge die fernere Brauchbarkeit des Werkes wesentlich erhöhen.

[642]

Verkauf zweier Güter in Schweden.

Auf einer einzigen, auf dem untenerwähnten Eigen⸗ thum Hanaskog am nächstfolgenden 31. Juli, Vormit⸗ tags um 11 Uhr, stattfindenden Auction werden die fol⸗

enden, von einem in Schweden wohnhaften sachver⸗ sändigen Dänen beschriebenen und taxirten, in Schonen,

im Königreich Schweden, belegenen Güter zum Verkauf

ausgeboten werden:

1) Das Gut Westerlöfs⸗Gaard, schwedische Mei⸗ len nördlich von Christianstadt, dicht an der Heer⸗ sttraße belegen und von dem Bache Alme begränzt,

nit einem Flächenraum von ca. 400 Tonnen Lan⸗ des pflugbarer Ländereien nach schwedischem Maße, wovon der größte Theil von thongemischtem Mulde besteht, 100 Tonnen Landes Torfboden, 800 Ton⸗ nen Landes Wald und Weideland, 300 Tonnen Landes, welche an Käthner überlassen worden, so wie auch bedeutendem Wiesenland, wovon der größte, dicht am Hofe belegene Theil mit Leichtigkeit und verhältnißmäßig geringen Kosten durch Ausdehnung eines Grabens und Vertiefung einer Stelle im Bache, in Ackerboden verwandelt werden kann; der ibrige Theil kann von dem Bache Alme aus über⸗ ieselt werden. Das Torfmoor hat eine im Durch⸗ schnitt ungefähr 2 Ellen tiefe Torfschicht. Ein großer Theil des Waldes ist vor mehreren Jahren ns Gehege gelegt und angebaut worden. Zum

Gute gehören eine Ziegelhütte welche für eine ährliche Abgabe von 1500 Rthlr. Rgs. vermiethet worden, wogegen der Ziegelbrenner 100 Klafter Holz (Suurskovsbrände) erhält, eine Oelmühle, die durch Wasserkraft getrieben wird, und eine neue Dampfbrennerei von gutem Betriebe. Die Scheu⸗ nen des Guts sind vor wenigen Jahren mit Grund⸗ nauern aufgeführt worden. Von den Käthnern und Häuslern werden 4808 Frohntage und 44 Fuhrfrohnen verrichtet; so wie auch Jeder von ih⸗ en 25 Rthlr. Rgs. jährlich bezahlt und 5 LpPfd. 8 Pfd. gesponnenen Flachs liefert. Mit dem Hofe

folgt eine Besatzung von 16 Pferden, 23 Ochsen

und 69 Stück Vieh, so wie auch Inventar von Wagen, Ackergeräth m. M. Die das Gut bela⸗ stenden jährlichen Abgaben belaufen sich im Gan⸗

zen auf ca. 472 Rthlr. Rgs., 32 Tonnen Roggen und 53 Tonnen Gerste.

2) Das Gut Hanaskog, 1 ½ Meilen nördlich von (Christianstadt belegen, dicht an der Heerstraße und

an den Bach Helge gränzend, mit einem Flächen⸗ aum von ca. 305 Tonnen Landes guter pflug⸗ barer Ländereien, wo es Mergel giebt, 600 Ton⸗ nen Landes Wiesen, 1000 Tonnen Landes Wald und Weideland, so wie auch 500 Tonnen Landes, welche an Käthner überlassen worden. Von dem Waldboden läßt sich mehr als 100 Tonnen Lan⸗ es und von dem Wiesenland ca. 289 Tonnen Landes mit Leichtigkeit pflugbar machen und in Ackerboden verwandeln; der Anfang ist schon mit ca. 180 Tonnen Landes gemacht. Der pflugbare Boden st größtentheils thongemischtes Muld. Auf dem Hute befindet sich ein Torfmoor. Eine große Strecke des Waldes ist vor mehreren Jahren ins Gehege gelegt worden und befindet sich in gutem Wachsthum, und die Holzmasse ist auf 50,000 Rthlr. Rgs. taxirt worden. Zum Eigenthum ge⸗ hört eine Branntweinbrennerei. Das Wohnhaus ist von solider Grundmauer mit Keller, die Neben⸗ und Brennerei⸗Gebäude sind vor wenigen Jahren von neuem aufgeführt worden. Von 26 Häuslern und Käthnern werden ca. 4000 Frohntage jährlich geleistet. Mit dem Hofe folgt Besatzung von 14 Pferden, 20 Ochsen und 100 Stück Vieh, so wie auch Inventar. Die das Gut belastenden jährli⸗ chen Abgaben belaufen sich im Ganzen auf ea. 367 Rthlr. Rgs., 36 Tonnen Roggen, 54 Tonnen Gerste und einige wenige andere Natural⸗Leistun⸗ gen; außerdem wird etwas Wegearbeit geleistet. Die Güter können unter der Hand verkauft werden. Das Weitere theilt der Kanzleirath, Landes⸗Ober⸗ wie auch Hof⸗ und Stadtgerichts⸗Advokat Dahl in

Kopenhagen, Gammeltorv Nr. 6, 2tes Stockwerk, mit,

so wie man auch nähere Erläuterung auf dem Gute

Hanaskog haben kann. 1

[715 b] Smn f. An Wilhelm R. Bedenke, wenn Du dieses liest, daß durch Deine Entfernung die Deinigen aufs tierste betrübt und in bange Sorgen um Dich versetzt sind; folge der Stimme Deines guten kindlichen Herzens und kehre zurück oder gieb schleunig Nachricht von Deinem Leben und Aufenthalte Deinen Angehörigen, welche mit innigster Liebe und schmerzlicher Sehnsucht dem ent⸗ egen sehen, sei auch versichert, daß Du noch eine frohe Iokunst zu erwarten hast.

Bei Rich. Mühlmann in Halle ist so eben er⸗

bei der Kirche SS.

ö11111““*“ Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. für ¼ Jahr.

4 Rthlr. - ¾ Jahr.

8 Rthlr. - 1 Jahr.

ohne Preis-Erhöhung. Bei ceinzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

gemeine

Amtlicher Theil. 1

Inland. Potsdam. Aussichten auf die Kartoffel⸗Aerndte. Rhei Provinz. Fahnenweihe in Krefeld. Jungfrauen⸗Verein in Solingen Dombau. e

Deutsche Bundesstaaten. Kurfürstenthum Hessen. Ankunft des Prinzen Wilhelm von Preußen in Fulda. Herzogthum Braun⸗ schweig. Auffindung von Steinsalz. 6

Oesterreichische Monarchie. Wien. Hohe Getraidepreise.

Frankreich. Paris. Pairs⸗ und Deputirten⸗Kammer. Petition der Kolonieen um Vertretung in der Deputirten⸗Kammer. Abd el Kader's Sieg über die Marokkaner. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Die Eisenbahn⸗Kapitel des Budgets der öffentlichen Arbeiten; Ausfall der pariser Wahl; der Cubieressche Prozeß; Emil von Girardin.)

Großbritanien und Irland. London. Großfürst Konstantin. Parlaments⸗Verhandlungen. Die Times über die letzten Nachrichten aus Indien. Günstige Aerndte⸗Aussichten. Schreiben aus Lon⸗ don. (Ankunft des Herzogs von Broglie; Sir R. Peel’'s Stellung und Bestrebungen.) 1

Schweiz. Kanton Bern. Vermischtes. Kanton Gen tions⸗Berathung.

Italien. Neapel. in Cosenza.

Türkei. Konstantinopel.

bpoot.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Neuer Planet. Zur Kunstgeschichte. (Schluß.) Brüssel.

Instruc⸗ Die Königliche Familie in Sicilien.

Oesterreichisches

Unruhen Verordnung. Dampf⸗

1“

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Prüfungs⸗Kommissar beim Bürger⸗Rettungs⸗Institute, Rentier Henscke in Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verlei⸗ hen; so wie 8 Den Rittergutsbesitzer und Kreis⸗Deputirten, Freiherrn von Droste⸗Vischering⸗Padberg, zum Landrath des Kreises Bri⸗ lon, im Regierungs⸗Bezirk Arnsberg, zu ernennen; und

Dem Rentier Ludwig Lewin Steinthal zu Berlin den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Dem Hof⸗Instrumentenmacher Jakob Bernhard Wisz⸗

niewski sen. zu Danzig ist unter dem 30. Juni 1847 ein Patent auf eine durch Modell und Beschreibung nachgewiesene Repetitions⸗Mechanik für Fortepianos, insoweit solche für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, und ohne Je⸗ mand in Anwendung bekannter Theile derselben zu be⸗ schränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

des preußischen Staats ertheilt worden. 8

Uichtamtlicher Theil. E116121

Auch in dem hiesigen Regierungs⸗ Bezirke ist eingezogenen Erkundigungen nach die diesjährige Kartoffel⸗

Potsdam, 29. Juni.

2—— 2

Berlin, Mittwoch den 7ten

Bestellung gegen frühere Jahre nicht zurückgeblieben. Es hat zwar in einigen Gegenden den kleineren Anbauern an Saatkartoffeln ge⸗ fehlt; diesem Mangel ist indessen durch Vorschüsse seitens der grö⸗ ßeren Grundbesitzer, so wie aus öffentlichen Fonds, vollständig abge⸗ holfen worden. Man hat die Saat häufig durch Keimplatten be⸗ stellt und nur die kleineren Kartoffeln zur Aussaat, die größeren da⸗ gegen als Nahrungsmittel verwendet. Auch hat man hin und wieder außer den Kartoffeln eine größere Menge anderer Feldfrüchte ange⸗ baut als früher. Die Bestellung der Felder in allen Fruchtarten ist wie in früheren Jahren und vollkommen ausreichend erfolgt.

Nhein⸗Provinz. Am 1. Juli fand in Krefeld die Ein⸗ weihung der Fahne des dortigen Landwehr⸗Unterstützungs⸗Vereins statt. Das etwa 400 Mann starke Corps setzte sich von seinem ge⸗ wöhnlichen Versammlungsorte aus gegen 5 Uhr in Marsch und zog in Sectionen unter Trommelschlag durch die Stadt nach Drießenhof, dessen passende Räume zu dieser feierlichen Handlung von dem Vor⸗ stande der Bürger⸗Schützen⸗Gesellschaft freigegeben wurden. Hier angekommen, schloß sich dem Zuge ein wohlbesetztes Musik⸗Corps an. Nach einem Parademarsch durch den Garten wurde ein Kreis ge⸗ schlossen und die mit passenden Emblemen gezierte Fahne herbeigeholt. Darauf hielt der Vorsteher des Landwehr⸗Unterstützungs⸗Vereins eine würdige Rede, worin er besonders deit schönen edlen Zweck des Ver⸗ eins entwickelte und die Fahne gleichsam als äußeres Zeichen der in⸗ neren Eintracht darstellte.

In Solingen hat sich ein von der Regierung bestätigter Jung⸗ frauen⸗Verein gebildet, bei welchem alle Stände hinreichend vertreten sind; seine Statuten lauten folgendermaßen: 1) Der Jungfrauen⸗ Verein übernimmt die Leitung und Unterhaltung des vom hiesigen Unterstützungs⸗Verein begründeten Institutes, in welchem vornehmlich schulbesuchende Mädchen dürftiger Neltern ohne Unterschied der Kon⸗ fession in den durchaus nothwendigen weiblichen Handarbeiten an den freien Schul⸗Nachmittagen Mittwochs und Sonnabends von 1—3 Uhr unterrichtet werden sollen. 2) Die Kinder beschäftigen sich in den genannten Stunden theils mit Anfertigung neuer, theils mit Ausbesserung alker Kleidungsstücke. Das dazu erforderliche Material liefert der Verein unentgeltlich und erhält dagegen sämmtliche neu angefertigte Gegen⸗ stände zur geeigneten Verwerthung für die Vereinskasse. 3) Die im Laufe der Feit und namentlich bei Einführung anderer Thätigkeiten sich einstellenden Auslagen sollen theils aus der Verwerthung der Neu⸗Artikel, theils aus den unter Art. 4 und 7 erwachsenden Ein⸗ nahmen bestritten werden. 4) So wie der Verein Bedacht nehmen wird, den Fleiß einzelner Kinder durch angemessene Belohnungen an⸗ zuspornen, so wird er auch jedes in Geld, Kleidungsstücken, Handar⸗ beit und Material bestehende Geschenk zur Vermehrung der Vereins⸗ kasse dankbar entgegennehmen. 5) Alle Aenderungen, namentlich die Austheilung der Belohnungen, so wie das Entgegennehmen der Geschenke, besorgt ein aus drei Vorsteherinnen, die eben so viele Stellvertreterinnen haben, und dem Ausschusse des Unter⸗ stützungs⸗Vereins bestehender Vorstand, und haben die durch Stim⸗ menmehrheit dazu Erwählten die Geschäfte nach eigener Uebereinkunft unter sich zu vertheilen. 6) Die Erneuerung des Vorstandes geschieht am ersten Sonntage nach Michaelis, wozu durch das hiesige Kreis⸗ blatt zweimal eingeladen wird, die Abgehenden sind wieder wählbar. 7) Der Verein besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Die or⸗ dentlichen verpflichten sich zu einem monatlichen Beitrag von 2 ½ Sgr., so wie zur thätigen Mitwirkung an der Unterweisung; die außerordentlichen zahlen blos einen beliebigen Beitrag. 8) Jedes Mitglied des Vor⸗ standes nimmt Anmeldungen zur Aufnahme entgegen, und wird die⸗ selbe von dem ganzen Vorstande vollzogen. beginnt mit dem 1sten des Monats der Aufnahme. 9) Der Vorstand theilt die ordentlichen Mitglieder in Gruppen von je sechs, und ist jede Gruppe verpflichtet, an dem ihr vom Vorstande bezeichneten

Die Beitragspflichtigkeit

I

*

hvbhAeaue post-Anslalten des In⸗ und Auslandes nehmen Beslellung Aägaauf dieses Hlatt an, sür Berlin deie Erpedition der Allg. Preuß. Zeitung: HBehren-Straße Nr. 57.

Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

Tage unter Mitwirkung einer zu diesem Zwecke gedungenen Frau den Unterricht zu ertheilen. Im Verhinderungsfalle hat das betref⸗ fende Mitglied für Stellvertretung zu sorgen.

In der Versammlung des Central⸗Dombau⸗Vereins am 21. Juni machte der Präsident folgende Mittheilungen: Bis zum 21. Juni betrug die Gesammt⸗Einnahme 188,748 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf., wo⸗ von noch 5404 Rthlr. in der Kasse seien. Auf Rechnung der für 1847 zur Fortsetzung des Baues am Nordportale und am nördlichen Kreuz⸗ und Langschiffe bewilligten 41,000 Rthlr. sind 27,400 an den Erzbischof gezahlt worden und also noch 13,600 zu entrichten; da aber nur 7273 Rthlr. dazu disponibel sind, so muß der Rest von 6327 Rthlrn. aus den für 1847 aufkommenden Bei⸗ trägen entnommen werden. Nach den Rechnungs⸗Nachwei⸗ sungen sind die in den vier Jahren 1843 46 vom kölner Cen⸗ tral⸗Vereine mit 136,000 und vom bayerischen Vereine mit 48,000, im Ganzen also mit 184,000 Rthlr. an den Erzbischof gezahlten Beiträge nicht nur erschöpft, sondern die Regierungs⸗Hauptkasse hatte, obgleich noch außerdem 3000 Rthlr. vom berliner Vereine eingingen und der kölner Central-Verein 10,000 Rthlr. auf den diesjährigen Beitrag vorstreckte, bis Ende 1846 schon 3928 Rthlr. 19 Sgr. 9 Pf. vorgeschossen. Ueberhaupt sind zur Fortführung des Baues auf der Süd⸗ und Nordseite des Domes und des Langschiffes in den vier Jahren 1843—46 für Königliche Rechnung 298,375 Rihlr. 18 Sgr. 8 Pf., für Rechnung der Vereine 189,084 Rthlr. 18 Sgr. 5 Pf., im Ganzen also 487,460 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf., verwendet worden. Im lau⸗ fenden Jahre sollen noch 114,000 Rthlr. verwendet werden, so daß die Kosten des Fortbaues bis Ende 1847, also in fünf Jahren, 601,460 Rthlr. betragen werden. Nach dem Bau⸗Anschlage für die Vollendung der Kirche berechnen sich (die Thürme ausgeschlossen) deren Kosten auf zwei Millionen Thaler; da nun am Schlusse von 1847 schon 600,000 Rthlr. verausgabt sein werden, so sind noch 1,400,000 Rthlr. er⸗ forderlich, und die Kirche wird demnach ohne die Thürme in 11 bis 12 Jahren vollendet sein, wenn der Bau, wie bisher, mit jähr⸗ lichen 120,000 Rthlrn. fortgesetzt werden kann. Zu dieser Summe haben die Vereine durchschnittlich 50,000, die Staatskasse, die Kathedralsteuer, Kollekten u. s. w. 70,000 Rthlr. beigetragen. Die kölner Nebenvereine haben im vorigen Jahre theils gar keine, theils nur geringe Beiträge eingeliefert, und der Ertrag der in Köln und in Deutz zum Besten des Dombaues veranstalteten Feste, Kon⸗ zerte ꝛc., welcher sich 1842 auf 5636, 1843 auf 6507, 1844 auf 2981 und 1845 auf 1485 Rthlr. belief, ist im vorigen Jahre auf 490 Rthlr. gesunken. „Indessen dürfte“, wie der Präsident bemerkte, „aus der Abnahme der Jahres⸗Beiträge, unter Berücksichtigung des Einflusses der allgemeinen Noth im letzten Jahre, doch nicht auf eine Minderung der Theilnahme an der Förderung des großen Bauwerkes geschlossen, vielmehr aus der Spezial⸗Vergleichung der Einsammlungs⸗ Listen die sichere Hoffnung geschöpft werden, daß mit dem Aufhören des Nothstandes bei dem augenfälligen Fortschreiten des Baues die Zahl und Höhe der Beiträge wieder ansehnlich zunehmen werden.“

Deutsche Bundesstaaten.

Kurfürstenthum Hessen. Am 2. Juli traf Se. Königl.

Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen in Fulda ein und wollte am folgenden Tage seine Reise nach Darmstadt fortsetzen.

Herzogthum Braunschweig. Der Magdeb. Ztg. wird aus Schöningen vom 30. Juni geschrieben: „Schon seit geraumer Zeit vermutheten Sachkundige, daß unsere Gegend Stein⸗ salz berge. Im Jahre 1845 fand sich daher die Regierung bewogen, zu dessen Aufsuchung schreiten zu lassen; nachdem fast 2 ½ Jahre gebohrt worden und man im verflossenen Monat zu einer Tiefe von 1677 Fuß gelangt war, ergab sich mit Gewißheit das Vorhandensein jenes Minerals. Gegenwärtig ist die Bohrarbeit bis etwa 1800 Fuß tief fortgesetzt und hat

Neuer Planet.

Am 1. Juli um 10 Uhr Abends fand der Entdecker der Astraea, Herr Hencke in Driesen, einen zweiten, früher nicht auf seiner Karte eingetrage⸗ nen Stern, etwas unterm 9ten Gr., in 257⁰ 6„7 der geraden Aufsteigung und 3⁰° 42 „5 südl. Abweichung. Am 3ten um 11 ½ h war er nach 2565 40 und 3⁰°⁰ 51‧„z südl. Abweichung gerückt. Diese Angaben beziehen sich auf das Aequinoctium, welches den akademischen Sternkarten zum Grunde liegt, deren eine, zufällig wieder von Dr. Bremiker wie bei dem Neptun gezeichnet, zur Aufsuchung dienen kann. Auf die Benachrichtigung von H. Hencke ward der neue Planet (denn ein solcher ist es höchst wahrschein⸗ lich) am 5. Juli auf der hiesigen Sternwarte im Meridian und im Refrak⸗ tor beobachtet. Die erste giebt den Ort

Jul. 5, 10 b 14 28"„ 2560 51“ 34,“5 4 ° 8“ 27,“s.

Eine um 3 Stunden später angestellte Vergleichung zeigt, daß die gerade Aufsteigung täglich etwa 12 Minuten abnimmt und die südliche De⸗ clination etwa 6“ zunimmt. Der Stern ist nahe 9“ Größe und gehört wahrscheinlich zu den kleineren Planeten.

Berlin, den 6. Juli 1847.

Encke.

Zur Kunstgeschichte.

Dr. Franz Kugler's Handbuch der Geschichte der Malerei seit Konstantin dem Großen. Zweite Auf⸗ lage, unter Mitwirkung des Verfassers umgearbeitet und ver⸗ mehrt von Dr. Jakob Burckhardt. Berlin, Duncker und Humblot, 1847. Erster Band. XIV. und 661 S. gr. 8.

(Schluß. Vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 185.)

„Es ist hier nicht der Ort, in das Detail eines Werkes ein

I der Ort, zugehen,

welches so 18g und wichtige Fakta in einen so mäßigen Raum zKus aene dzängt, 8— E.i sesth fürchten müssen, die Leser zu sehr zu ermüden, wollte ich bei a fir b6 eeängsen, die mir aufgefallen sind, meine Zweifel oder Be⸗ denken gelten 1 Nur bei einigen wichtiger erscheinenden Punkten kann ich zu verweilen nicht unterlassen, bei solchen namentlich, wo thatsäch⸗ liche Berichtigungen oder Ergänzungen sich ergeben. Auf S. 52 wird nach Rumohr’s Tege von den Wandmatereien in der unterirdischen Kapelle azaro e Celso zu Verona als Resten „longobardischen gesprochen: aus der fleißigen Arbeit, welche Gio. Orti Manara

Styls“ Gegenstand veröffentlicht hat (L'antica Capella incavata a

über diesen

scalpello nel monte detto di Scaglione o Costiglione presco la chiesa de’ SS. Nazaro e Celso in Verona; Verona 1841, mit Abbildungen. Vergl. Kunstblatt, 1843, Nr. 100 und H. W. Schulz: Karl Fr. v. Rumohr, sein Leben und seine Schriften; Leipzig 1844, S. 36), ergiebt sich indeß, daß die gegenwärtigen Malereien, die man wohl dem öten —8ten Jahrhun⸗ dert zugeschrieben hat, weit später sind, indem die Spuren zwie⸗ sacher älterer Bilder, von denen die ersten auf den nackten Fels, die zweiten auf Kalkwand gemalt waren, unter dem gegenwärtigen zweiten Wand⸗ bewurf, der wohl dem 12ten Jahrhundert angehört, zum Vorschein gekom⸗ men sind. Doch gehören sie immer, wie die Darstellungen in Parma, zu den ältesten Werken. Was Schulz, welchem an Kenntniß des Materials der Kunstgeschichte Italiens, namentlich jener des Südens, wohl Keiner gleichkommt, in der angeführten kleinen Schrift über Werke dieser frühen Epoche andeutet, giebt Manches an die Hand. Bei Erwähnung der zur Belegung der hölzernen Kirchenthüren bestimmten Bronzeplatten mit Reliefs in byzantinischem Styl (S. 95), hätten die verschiedenen Werke dieser Art, die noch in Italien vorkommen, genannt werden dürfen. Das glückliche Verhältniß, in welchem die niederrheinischen Wandmalereien (S. 153 ff.) zur Architektur stehen, muß besonders hervorgehoben werden. Die in dem vormaligen Kapitelsaale der Abtei Brauweiler, seitwärts der Straße von Köln nach Aachen, von welchem Umrisse nach den von Herrn Rambouxr für das kölner Museum verfertigten Kopieen nach Berlin gekommen sind, eigen eine Großartigkeit und Freiheit der Bewegung, welche um so mehr in Erstaunen setzt, wenn man bedenkt, daß sie dem letzten Drittel des 12ten Jahrhunderts angehören. Auffallend ist es, daß der Herausgeber bei Erwähnung von Werken des früheren Mittelalters sich so oft auf die D'Agincourtschen Kupfer bezieht, welche, für die Malerei namentlich, in den wenigsten Fällen eine Autorität bilden können, selbst in der pariser Ausgabe, geschweige denn in der berliner, zu welcher die schlechten, in Prato bei Florenz gemachten Nachstiche verwandt sind. Um so mehr muß man sich wundern, geschieht es in Fällen, wo bessere Abbildungen vorliegen, z. B. bei der berühmten Papisserie de Bayeux, von welcher neben der englischen Ausgabe nach C. A. Stothard's Zeichnungen (London, 1819—-23) noch die große französische von Achille Jubinal (Les anciennes tapisseries historiées du XI. au XVI. Sièele, nach Zeichnungen von V. Sanson, Paris 1838 ff.) vorhanden ist. So wäre auch bei Erwähnung der pracht⸗ vollen gemalten Fenster des Domes zu Bourges (S. 183) das Werk von A. Martin: Vitraux peints de St. Etienne de Bourges (1842—44) als sehr wichtig zu nennen gewesen, da doch sonst manches Unbedeutende citirt wird. In Bezug auf Frankreich möge hier noch die Bemerkung stehen, daß die Restaurationen der Sainte⸗Chapelle des pariser Justizpalastes (S. 181)

jedenfalls viel sorgfältiger ist, als frühere Unternehmungen dieser Art, und v111““ 8 as 38 1.X““

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daß durch das Vorhandensein bedeutender Reste die Wiederherstellung sehr indizirt war. In Bezug auf England sodann (S. 186), daß der Gegen⸗ stand wohl einigermaßen ausführlicher zu behandeln gewesen wäre, da es an Material nicht ganz fehlt. Nach handschriftlichen Mittheilungen des be-⸗ kannten Bildhauers Sir R. Westmacott und anderen Notizen wurden vor kurzem einige Nachrichten (Kunstbl. 1847, Nr. 3) mitgetheilt, die indeß nur beiläufig einiger Maler gedenken. 3 Kehren wir nun nochmals nach Italien zurück. Die Zeitbestimmun des zweiten Virgil der Vaticana (S. 276) ist nicht ganz sicher: D'Agin⸗ court's und Rumohr's Ansicht, daß die Miniaturen Kopieen älterer, und etwa im 12ten 13ten Jahrhundert verfertigt seien, wird übri⸗ gens auch von Platner (Beschreibung Roms II. 2. S. getheilt. Von böozantinisirenden Bildern und Bildchen aus südlichen Italien (S. 281) enthält das leichtsinnige Buch von Artaud: Peintres primitifs (Paris, 1843) eine ganze Reihe: nicht weniger denn ein Dutzend tragen den Namen Bizamano. Es ist aber mit diesen lithogra⸗ phirten Nachbildungen eben so wenig zu machen, wie den Worten des Au⸗ tors irgend eine Gültigkeit beizumessen. E. Förster's Zeitbestimmung der Wandmalereien in S. Piero in grado bei Pisa (S. 285), die er i die Mitte des 14ten Jahrhunderts setzen will, ist jedenfalls unrichtig, wie auch der Herausgeber ahnt. Die auf S. 286 und 295 berührte Frage in Betreff der Nicht⸗Identität des Franziskanermönchs (Jacobus Scti Fran- cisci frater), welcher 1225 an den Musiven des florentiner Baptisterium arbeitete, und des Jacobus Toriti, welcher 1287 1295 an denjenigen im Lateran und in Sta Maria maggiore beschäftigt war, ist wohl längst entschieden, wenn auch die Italiener sie nicht zugeben wollen. Gaye (Wie⸗ ner Jahrb. d. Literatur Bd. XC. Anzeigebl. S. 67) hat wahrscheinlich Recht, wenn er des Letzteren Namen als Jacopo Torito’'s Sohn versteht, statt, wie gewöhnlich, an das Oertchen Turrita im Chianathal zu denken. Ueber Fra Giacomo von Camerino, der nach Della Valle noch 1321 in Orvieto vorkommt, spricht Ricci in den Memorie storiche delle Arti della Marca d'Ancona, Macerata, 1834. I. 92 ff. Die schönen Wandgemälde in der Incoronata zu Neapel werden (S. 309) zuverlässig für Giotto's Werke gehalten: dies ist aber, wenn auch Manches dafür zu reden scheint, keinesweges gewiß. Eines der für Giotto’'s Eigenthümlichkeit als Portraitmaler bezeichnendsten Werke ist aber übergangen, das große Wandgemälde im Refektorium von Sta Chiara, die Madonna, umgeben von Koönig Robert und seiner Familie. Je größer die Einseitigkeit war, mit welcher Rumohr die Richtung Giotto's charakterisirte, um so erfreu⸗ licher ist es, daß Schorn in seinen Anmerkungen zum Vasari in eine billi⸗ gere Beurtheilung einlenkte, welcher dann E. Förster die Bahn brach, dessen Ansicht wohl die geltende bleiben dürfte, kommt man auch in Einzel⸗