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EETE Die Regierung des Königs des Friedens in diesem Lande tief betrüben 1r. Folchen limgag⸗ —I-49 vir 4— laubee, lugenblick von einer gefähr⸗ 8¾ 2 3— 9 vicht Rathschlage zukommen ließe, welche 8 —2 langen Bekanntschaft mit politischen Bewegungen und von einer wa — gen Betke 3
Intere er Eidgenossenschaft S⸗ vaft eerstandenen Interessen der Eidg ren Anhänglichkeit an die i ohlverste eingegeben sind.
,15 p 9 sere Absichten zu entstellen und die „Der Parieigeist müht c, ageisel zu -”v Sie haben nichts un⸗ Beweggründe unsenee humen zu widerlegen. Ich selbst habe mich vorlängst terlassen, 98 dr gteit ausgesprochen, welche jedes der Wahrheit zugäng nan Ven p uberzeugen mußte. Nichtsdestoweniger wird theils aus Ver⸗ Föb. .⸗ absichtlich darauf beharrt, unsere Politik und unsere Ge⸗ danken zu mißdeuten oder mißverstehen zu machen. Man behauptet, daß, wenn wir der Tagsatzung das Recht nicht zuerkennen, einen Minderheit der Kantone den, Willen der Mehrheit aufzudringen, wir dadurch den Grundsaß
der Unabhängigkeit der Völker antasten. Um die Falschheit diesen Annahme begreiflich zu machen, genügt es, daranl! binzuweisen, daß die Schweiz sewohl nach dem Bundesvertrag, als nach seiner ganzen Geschichte nicht ein einheitlicher Staat, sondein ein Bund von Staaten ist, welche, indem sie der Tagsatzung ge⸗ wisse, im gemeinsamen Interesse nöthig befundene Gewalten einräumten, sich zugleich, namentlich in Bezug auf ihre innere Regierung, die wesent⸗ lichen Souverainetätsrechte vorbehalten haben. Das ist die durch die Staats⸗ verträge anerkannte Schweiz, und mit Bezugnahme auf diese Organisation der Schweiz wurden jene Verträge geschlossen. Wenn die Tagsatzung, bö⸗ sen Aufreizungen Gehör gebend, sich an den Rechten vergreifen würde, welche die Grundlage des Bundes und der Staatsvertrage bilden, wenn sie, unter dem Vorwand, für die Sicherheit der Eidgenossenschaft zu sorgen, den Kantonal⸗Regierungen jede Maßregel vorschreiben oder verbieten wollte, welche nach dem Vorgeben der Tagsatzung jene Sicherheit dermaleinst gefährden könnte, so wäre offenbar eine so ungebüͤhrliche Auslegung des Bundesvertrags (eine Aus
legung, wie sie die Minister Karl's X. dem Art. 14 der Charte gaben) nun der erste Schritt zur Zerstörung der individuellen Erxistenz der Kantone, d. h. zur Abschaffung des Bundes Vertrags selbst und mithin auch zur Auf⸗ hebung der mit Beziehung auf den Bundes⸗Vertrag geschlossenen Staats
Verträge. Indem die mit der Schweiz verbündeten Mächte gegen ein sol⸗ ches Unternehmen protestiren, sind sie weit entfernt, die Unabhängigkeit der Staaten, ans denen die Eidgenossenschaft besteht, anzutasten, sondern sie ge⸗
ben ein augenfälliges Zeugniß ihrer Achtung für jene Unabhängigkeit und ihre Festhaltung an den Verträgen, durch welche dieselbe bestätigt worden ist.
„Diese Betrachtungen, die bei der Annahme eines durch eine Tag satzungs⸗Mehrheit mit anscheinender formeller Regelmäßigkeit gefaßten Be⸗ schlusses völlig begründet sind, würden noch stärker und schlagender sein, wenn man im Namen einer Minderheit oder durch unförmliche und gewalt thätige Mittel die Kantonal-Unabhängigkeit zu verletzen versuchen wurde.
„Die Regierung des Königs handelt daher sowohl dem Recht als
einer weisen Politik gemäß, indem sie durch eben so freundschaftliche, als dringende Vorstellungen einem traurigen Streit unter Staaten zuvorzukom⸗ men sucht, denen sie gleichmäßig zugethan ist. Und durch ihre Erklärung, daß sie sich, falls ein solcher Streit losbrechen sollte, in Bezug auf die von ihr einzunehmende Stellung ein völlig freies Recht der Untersuchung und der Beurtheilung vorbehalte, sind wir keinesweges der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit (Autonomie) der Schweiz zu nahe getreten, und wir geben den Vorwürsen ungebührlicher Einmischung und fremder Uebermacht keinen scheinbaren Borwand. Jedes Volt besitzt das unzweifelhafte Recht, seine innere Verfassung abzuändern. Allein die Abschaffung der constitutionellen Grundlagen der Eidgenossenschaft wäre nicht die von einem Volt ausgehende freie Abanderung seiner Institutionen, sondern die Unterdrückung unabhängiger Staaten, die unter das Joch mächtigerer Verbündeten sich beugen müßten, es wäre die gezwungene Vereinigung mehrerer Staaten zu einem Staate. Die Regierungen, welche bisher mit der Schweiz, als einem aus verschie⸗ denen unabhängigen Staaten bestehenden Bunde verhandelt haben, waͤren doch fürwahr nach allen Grundsätzen des Völkerrechts befugt, den neuen Zustand nicht eher anzuerkennen, bis sie in ihrem eigenen Interesse die Rechtmäßigkeit und die Zweckmaͤßiglkeit desselben reiflich erwogen hätten.
„Uebrigens giebt es noch eine andere wichtige Rücksicht, welche die Schweiz in ihren Verhältnissen zu fremden Mächten nie außer Acht verlie ren sollte. Indem Europa durch den wiener Frieden der Schweiz nebst be deutender Gebietserweiterung das kostbare Vorrecht der Neutralität verlich und den Genuß dieser Vortheile an eine Bundesverfassung knüpft, hat es vorzüglich die Ruhe etnes Landes verbürgen wollen, dessen innerer Frieden für Europa von besonderem Interesse ist. Vermöge ihrer Lage kann die Schweiz nicht der Anarchie oder lang andauernden Unruhen unterliegen, ohne daß meh rere Hauptstaaten des europäischen Festlandes eine gefährliche Rückwirkung davon verspüren. Wenn die Schweiz sich außerhalb der von ihr selbst an genommenen Bedingungen versetzte, wenn sie für ihre Nachbarn zu einem Heerde von Aufreizungen und revolutionairer Propaganda würde, welche deren Ruhe störten, so dürften dieselben mit vollem Rechte sich Ihrer Ver⸗ pflichtungen entbunden halten.
„Ich überlasse es Ihrem Urtheil, Herr Graf, zu bestimmen, welchen Gebrauch Sie von dieser Zuschrift zu machen haben, die lediglich von dem innigen Wunsche eingegeben ist, daß das innere Glück der Schweiz und ihre Stellung iu Europa keine gefährlichen Prüfungen, noch traurige Ver änderung zu bestehen haben möge. Genehmigen, Sie ꝛc.
Paris, 2. Juli 1847. Guizot.“
Handels- und Vörsen-Rachrichten.
% Breslan, 20. Juli. Getraide. Weizen (weißer) 3 ¼ — 4 ½ bis 5 Rthlr., am Schluß des Marktes nur bis 4 ¾ Rihlr.; gelber 3 ½ — 4 ½1 bis 4 Rthlr. Roggen (schlesischer) 3 35 — 3 Rthlr., ausländischern 25 — 2 — 2 ½ Rthlr. Gerste 1 ⁄ IRit Hahee Rehl 9 Sgr., 1 Rthlr. 12 Sgr. bis 1 Rthlr. 132 Sgr. 3
Rapps niedriger 85, 87 bis 89 Sgr. loco bezahlt. 1
Rorhe und weiße Kleesaat fest, aber ohne Veränderung.
Spiritus 12 Rthlr.
Rüboöl, wie gestern.
Der Getraidemarkt war heute außerordentlich slau; selbst zu den ge— wichenen Preisen blieb Mehreres unverkauft. Nach heute eingegangenen Nachrichten aus Ober⸗Schlesien, sind auch dort alle Getraideprrise bedeu tend gefallen. In der neisser Gegend soll sich im Weizen ein Wurm zei gen, welcher großen Schaden anrichtet. —
Hamburg, 20. Iuli. Ueberseeische Einfuhr; von Grönland: per Hamb. Brigg „Hoffnung“ 4500 Robben, 114 Guardelen Speck; von Triest: 2 Kisten Gummi arab., 7 Ballen Hauf, 0400 Stck. Buchsbaumh., 30 Ki⸗ sten Lakritzensaft, 25 Balten Lorbeerbl., eꝗ Kisten Manna, 15 Fässer Pflau men, 92 Fässer 1 62 Säcke Reis. 555 Fasser 221 Trommeln Rosinen 16 Fäͤsser Safslor, 174 Säcke Schmack, e, Fässer Weinstein; von Newca stie: 5 Fäs ser Bleichpulver, 30 Fässer Vitriol; von Hull: 1607 Bunde Eisen; von London 1120 Ballen Baumwolle, 12 Kisten Kupfer, 107 Kisten Blech 948 Säcke Caurins, 14 Both 12 Caxotels Korinthen, 5 Kisten Gummi agrab., 12 Kisten Indigo, 380 Säcke Reis, 93 Kisten Thee, 2 Ballen Co chenille, 2 Ballen 580 Bunde Häute, 6 Kisten Rhabarber; von St. Peters burg 3941 Säcke Roggenmehl; von⸗ Narwa 134 Fässer Sprit. Ein und Ausfuhr von Getraide, Malz, Hülsenfrüchten und Oelsamen vom 5. bis zum 17. Juli: Einsuhr. Ausfuhr. 8 — Weizen, seewärts.. ’ 99 F. 8ö. . elb⸗ und landwärts. 24 »„ 28 » 110 „ 4 Roggen, seewärts.. EEEI11’“ 22 „ 46 elb⸗ und landwärts... 3 . — 034 11 Gerste, scewärts — „ — elb⸗ und landwärts 8 Hafer... Erbsen.... Bohnen Malz Buchweizen. Leinsaamen. Nappssamen Wicken.
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(Diesjähriger Woll⸗Verkehr Deutschlands und Dänemarks.) Der Oesterreichische Llood macht eine Zusammenstellung des in diesem Jahr auf den Märkten Deutschlands und Dänemarks zum Verkauf ge⸗ drachten Woll⸗Quantums, nach welcher dasselbe betrug: in Augsburg 177 Budissin 1540, Berlin 82,000, Breslau 47,800, Dessau 1840, Dresden 1100, Gotha 2245, Güstrow 9200, Heilbronn 5000, Hildesheim 2000, Kallundburg 310, Kassel 4600, Kirchheim 9175, Königsberg 9000, Kopen hagen 345, Landsberg a. d. W. 15,000, Leipzig 14,000, Lübeck 4280, Magdeburg 5111, Neustadt a. d. O. 900, Nürnberg 700, Posen 21,500, Nanders 400, Stettin 29,501, Stralsund 36.,00, Strehlen 1564, Weimar 7020 Ctr. Im Ganzen betrug also das in Deutschland, außer Oesterreich, umgesetzte Quantum Wolle ungefähr 285,100 Cn.
8 Pesth, 11. Juli. (Getraide.) Die Getnaide Aerndte ist von dem schͤnsten Wetter begünstigt, und der Ertrag ist, wenn nicht überall reich, doch im Durchschnitt mehr als mittelmäßig; man brachte auch schon neue Frucht zu Markte, die Qualität derselben ist allgemein besriedigend. — Schwerer Weizen wurde bereits mit 18 Zl. verkaust, Mais mit 10 Fl. W. W. ver pester oder 1 ¼ preßb. Metzen, die übrigen Sorten blieben unverändert. In der Walzmühle hat Mehl um 2 Fl. W. W. per Centner, bei den an deren Müllern um 3 Fl. abgeschlagen. Die Brodpreise wollen im Verhält⸗ niß aber noch nicht herunter.
Odessa, 5. Juli. Disponibles Getraide wird jetzt zu niedrigeren Preisen angeboten, ohne Abnahme zu finden. In Allem wurden während der verflossenen vier Tage 6000 Tschetw. weicher poluischer Weizen zu 20¼ bis 23 Rub., 4000 Tschetw. Roggen zu 13—15 Nub. Assign. verkauft. — Unsere Vorräthe umsassen gegenwaärtig ungefähr 756,000 Tschetw. Weizen, 14,000 Tschetw. Mais, 65,000 Tschetw. Roggen, 26,000 Tscheiw. Hafer, 5000 Tschetw. Gerste und 42,000 Tschetw. Leinsaat.
London, 16. Juli. Getraide. Der wenige englische Weizen, wel⸗ cher heute Morgen zum Verkauf offerirt war, bedang vöͤllig die Preise von vorigem Montage. Seit Anfang dieser Woche sand eine gute Frage nach fremdem Weizen statt, doch war der Umsatz im Allgemeinen beschränkt, da die Inhaber nicht zu sehr zum Verkauf geneigt sind. Gerste und Erbsen sind unverändert. Aegyptische Bohnen werden auf höhere Preise gehalten. Haser findet bei kleineren Partieen zu etwas besseren Preisen Nehmer. In Mehl geht wenig um.
Die Durchschnitts Preise vom 13. Juli waren; fün Weizen bei 1381 Or. Einfuhr 78 Sh. 3 Pce., Gerste bei 50 Or. 41 Sh. 1 Pee., Hafer bei 1214 Qr. 23 Sh. 6 Pce., Roggen bei 1 Cr. 60 Sh., Bohnen bei⸗ 187 Or. 49 Sh. 8
Kolonialwaaren. Rohzucker ist bei bedeutendem Umsatz für in⸗ ländischen Verbrauch in braunen, granen und gelben Sorten 6ꝗ Pee. bis 1 Sh. billiger verkauft worden, weißer dagen fest geblieben. Zur Ausfuhr wenig gemacht. In raffinirtem Zucker war das Geschäft bedeutend, und man bewilligte 1 Sh. „ 1 Sh. 6 Pee. höhere Preise. Kaffee in seinen Sorten sehr gefragt und Preise hoch. Ostindischer Reis wenig gefragt, und die Inhaber drängen sich an den Markt; weißer Bengal 14 18 Sh. Patna 22 — 26 Sh. Carolina 24 a 32 Sh. Pfeffer nicht billiger, aber es fehlt an Käufern. Malabar 2 ½ à 2½ Pee Sumatra 2 ¼ 2 2 ½ Pce. Kaneel wenig umgegangen. Muskatnuüsse nicht sehr be⸗ gehrt, Cassia lignea, wovon der Vorrath sehr klein, hoch im Werth, 54 bis 600 Sh. Thee unverändert.
Dhran wird stark zugeführt; doch bleiben die Inhaben sest, und der Begehr hat nicht abgenommen. gür Südsee zeigte sich viel Kauflust zu eher etwas gesteigerten Preisen; in Auction fanden 100 Tuns sämmtlich Nehmer: f m. bis f. zu 25 Pfd. St. 10 Sh. a 20 Pfd. St. 10 Sh. und geringer bis m. 24 Pfd. St. 5 Sh. 2 25 Pfd. St. 5 Sh. Blasser Rob⸗ den⸗ hatte einen guten Abgang zu 27 Pfd. St. 10 Sh.; von anderen Sorten wurden ziemliche Quantitäten zu 23 ½ 20 Pfd. St. verkauft. Dorsch⸗ findet Nehmer zu 27 Pfd. St. 2 20 Pfd. St. 10 Sh. Metalle. Robhes Eisen stark gekauft und 5Sh. höher bezahlt. Auch in Schienen ist viel umgegangen zu 8 Pfd. St. 10 Sh. a 8 Pfd. St. 15 Sh. Von Zink sind Ende voriger Woche noch einige kleine Posten hö her als zu 20 Pfd. St. begeben worden. Seitdem ist es wieder still mit dem Artikel, und die Preise sind nur nominell mit 20 Pfd. St. 20 Pfd. St. 5 Sh. zu notiren.
Von Ostindien sind in voriger Woche zugeführt worden: 19,851 Colli Ther, 3186 Säcke Reiß, 147 Ballen Seide.
Von Westindien sind in voriger Woche zugeführt worden: 2126 Fässer Zucker brit. Pflanz., 2220 Fässer und Kisten Zucker fremder Pflanz., 14 Fässer, 43 Säcke und Quart Kaffee brit. Pflanz., 247 Gebinde Rum, 1981 Quart und Säcke Cacao brit. Pflanz., 119 Tons Farbholz.
Liverpool, 15. Juli. Baumwollenmarkt: Der heutige Um⸗ satz wird auf 9000 B. geschätzt, worunter 800 B. amerikanische und 1000 B. Pernambuko⸗ zur Ausfuhr. Der Markt schloß fest und Preise von amerikanischer scheinen eine Kleinigkeit angenehmer.
Vom 16. Juli. Heute sind etwa 4000 B. verkauft. In den Prei⸗ sen haben wir keine Veränderung gegen letzten Freitag zu melden.
2¼ Amsterdam, 17. Juli. Die Course der holländischen Staats⸗ papiere haben diese Woche wiederum nur unbedeutend gewechselt; die Stim⸗ mung wurde indeß in den letzten Tagen etwas matter, besonders für Inte⸗ grale, die, häufiger ausgeboten, gestern zu 57 ½ % abgelassen wurden. Der zweimonatliche Nescontro für Actien der Handels Maatschappy veranlaßte einen ziemlich lebhaften Umsatz, wobei deren Cours etwas anzog. und sich nach Abtrennung der diesjährigen Dividende von b *% auf 170 7% stellte; gestein konnte man ½ „% billiger kaufen. Bei dem weichenden Geldzins Cours wurden 5proz. alte russische Obligationen bei Hope und Sproz. wiener Metalliques zur Kapitalbelegung sehr gesucht, wodurch erstere 100 4 % und letztere 105 % erreichten; Aproz. russische Certifikate bei Hope sind dagegen von 91., ‧% allmälig auf 90 % gewichen. Der Umsatz in spanische Fonds ist auf die Gerüchte, daß man in Madrid mit einer Konvertirung derselben umginge, äußerst lebhaft gewesen, und kamen besonders Ardoin Obligationen und deren Coupons anfangs zum Steigen, und zwar die Obligationen von 7 ½ auf 18 ¾ % und die Coupons von 13 auf 10 %; da sich aber seitdem Zweifel über die Echtheit jener Gerüchte einstellte, meldeten sich gestern viele Verkäauser, wodurch Ardoin⸗Obtigationen auf 17118 % und Coupons auf 15 % fielen, und auch die Zproz. spanische Schuld deren weichende Nichtung empfindlich fortsetzte. Portugiesische Obligationen sind von 35 auf 33½ 9⁰0 heruntergegangen; dagegen stiegen brasilianische Obligationen von 81¼ auf 88 %. In Eisenbahn⸗Aetien wurden hin und wieden Geschäste gemacht, wobei Haarlem- Rotterdamer erst bis 112 ½ % gingen, spaten aber zu 110 % abgelassen wurden; wenige Utrecht Arnheimer holten 104 ½ %. Der Geldzins⸗Cours für Anleihen stand zuletzt auf 3½ % und sun Prolongations⸗ Anleihen auf 2 ½ %. f
Die Getraldepreise und vornehmlich von Roggen sind diese Woche,
wegen erheblicher Zufuhren und wenigen Kauflust, stark gefallen.
Kopenhagen, 14. Juli. Der Umsatz bei großen Partiecen ist nun gering. Eine kleine Partie 2 zeilige Gerste, von 110 111 Pft. Gewicht, ab Nestved, ist zu 8 Rbthlr., eine Partei d zeilige, hier zu empfangen, zu 7 Rbthlr. verkauft worden. Mit russischem Noggen ist es sehr flau, der Preis ist 9 2 8 ½ Rbthlr. Von dänischem Roggen ist hier lein Vorrath, die ganze Zufuhr bestand aus 250 Tonnen. Die Kornzufuhr vom 6ten bis zum 12ten betrug 9558 Tonnen, worunter 5877 Tonnen Nog gen, die Ausfuhr 6825 Tonnen, wovon der Fgroͤßte⸗ Theil nach inländischen. Plätzen.
Berichtigung. Der in dem gestrigen Blatte unter Handels⸗ und Boöͤrsen⸗Nachrichten zu Breslau, 19. Juli gegebene Wollbericht gehört unter Königsberg, 17. Juli, und gelten also die darin gemachten Angaben für
Po 8 8 *8 7 * 8 8 den Wollmarkt in letzterem Orte.
Auswürtige Börsen. Amsterdam, 17. Juli. Niederl. wirkl. Sch. 58. 4⁰% IHLuss. Hlope 90 ½. Antw erpen, 16. Jali. Zinsl!. Neue Aul. 17 0 ALugsbu rg, 17. Juli. Bayer. 3„ 9% Oblig. 92²⁸ G. do. Bank-Actien II. Sem. 1847 678 G. Hank-Actieu 1I. Sem. 1600 6. Wüörtt. 3 ½ % Oblig 89. Ur. 4% 90 101¼. 101 D)armst. 50 Fl. L00se 80. 79 . Bad. 50 Fl. Loose v 1840 59 Hr. 35 Fl. Loose 37 Hr. 3 ½ % 89] G. „ Frankfurt a. M., 19. Jall. 5 % Met. 107 ¾ 107 , Bauk-Aet. 1957.
5 % Span. 17 ⅞.
Stiegl. 89 ½. Integr. 57 ½. Pols. 300 FI. I. 98. 40. 500 Fl. 81 ½. Spean. 5 % 21 ½. 20 ⅞. 3 % do. 26 ½. 26 ½,. Bexb. 95 G. Taunus B. Aicten P. ult.
Hiamburg, 19. Jali. Bank-Actien 1600 Br. ERuxl. Kuss. 106 ½. 106 ½. Hamb. Berg. Actien 90 Br. Magd. Wittenb. —. Hlamb. Berl. 107. 106 ½. d0. Prior. Act. 99 ¾ Br. Alt. Kiel 110 ½. 110. Glückst Elmsh. 60 Br. RKendsb. Nevum. 96 Br. Kopeub. Rotbscb. 69. 68. Meckl. 73. 72 ½.
Leipzig, 20. Juli. Leipz. Dresdu. Act. 116 6. 116 ¼ bez. Süchs. Bayer. 88 ¼ bez. Säüchs. Schles. 102 ⅛. 102 ½. Chbem. Kies. 58 ⅞ bez. a. Br. 58 ⅛ G. 1.5b. Zitt. 56 hr. Mgd. Leipz. 233 — 235 bez. u. G. Berl. Aub It. A. 119 1ISD öFh 107 ½ 6. 1073¾ bez. Dess. Bank-Act. 100 ¼ 02 Preuss. Bank- antb. 109 C.
Wien, 19. Juali. 5 % Mei. 106 ½. 4 % 40. 97 „ 3 % do. 69. Bank. Actieu 1594. Aul. de 1834 155 ¾. de 1839 122 ½. Nordb. 170 ½. Gloggu. 123 ½. (Telez. Depes-he aus K öln., vom 21. Juli.)
London, 17. Jali. Cons. 89 baar. 89 ¾ Rechn. Die Börse schlofs fest.
Amsterdam, 19. Juli. Int. 57 ⅛.
Amsterdam, 19. Juli. Bunter polnischer Weizen 126pfd. 470 Fl. Roggen viel Handel. Niedriger Preis.
Berlin, den 21. Juli 1847.
Iuländische Fonecls: Pfandbries-, Kommunal- Papiere und weld-Course.
Zzt. Brief. Geld. [Gem.
Kur 1. Nm. Pfqbr. 3 ½ 91¹, 94 3
Schlesische do. 3; — 97
K. u. Nuz. Schuldv. 32 40. L.t. B. gar. 40. 32 1
Berl. Stadt-Obl. Pr. Bk-Anth.-Sch — 108 ½
Westpr. Pfandbe. 3 — “ v 108 1
Urief. Celd. deu. St. Schuld-Sch. . n Secb. Präm. Sch.
Fr jedeichsd'or. And. Goldm. à5th.
Grossb. Posen do. 8 do. do. 3½ Ostpr. Pfaudbr. 5 Discouto. — Pomm. do. 3 ½ 8 Ausländisohe Fonds.
Russ. Hamb. cert. 5 Poln. ueue Pfdbr. 40.Leillope 3.4 S. 5 do. Part. 500 Fl. do. do. 1. Aul. * do. do. 300 Fl. 40. Stieglitz 2.4 A 4l d0.v. Rothsch. Lst. 5 40. Polu Schatz0. 4 IHiolländ. 2 ½ % lut. . EEEEETö1““ Kurb. Pr. 0. 40 Th. 40.40.L. . 200 Fl. — 16z, — Sardin. 40. 36 Fr. Pol. a. Pfdbr. — 96 Neue Bad. do35 Fl.
Eisenbahn- Achen.
Ilamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. A ul.
Volleing. er Amst. Kott. 4 Aruh. Utr. 4 ¼ — 3 10. Prior. HBerl. Ank. A. 4 1185, bz. do. v. St. Sar. do. Prior. 4 Süchzs. Bayr. herl. Hamb. 1108 ¼ Sag.-Clog. d0. Prior. 1 ½ 1012 do. Prior. Herl. Stett. 4 115 St.-Vobw. Boun-Cölu. 5 do. Prior. Bresl. Freib.4+ Thöüriuger. do. P t. 4 WIhb. (C. 0.) Cöth. Berub. 4 do. Prior. Cr. Ob. Sch. 4 Zarsk. Selo. Düss. Blberf. 4 v do. Prior.
8
106 n. 105 G. Khein. Stm.
2,———
5——=S
100 ¼ 99 86 B. 102¼
ing.
Quit. Bog.
8
Glogguitz. 4 % 5 170
Hlmb. Bergd. Kiel-Alt.
L. pz. Dresd. Magd. Halb. Magd. Leipz.
Aach. Mastr. 30 Herg. Mrk. 50 Herl. Anb. B. 45 HBexb. Ludw. 70 Brieg-Neiss. 55
Chem. Risa. 80
Cölu- Miud. 90
40. Thür. V. 20
Dresd. Görl. 90
Lb. Zittau. 70
Magd. Witt. 30 Meckleub. 70
Nordb. F. W. 65
Rhb. St. Pr. 70 92 ¼ B. Starg. Pos. 50 86 B. (Schluss der Börse 3 Uhr.)
An der Börse zirkulirte das Gerücht von einer Veränderung des französischen Ministeriums, in Folge dessen die Course fielrn. Die Siimmung wurde am Schluls wieder günstigecc und die Notirungen blieben fest.
do. Prior. N. Schl. Mk.
d0. Prior.
2————— ——,n
do. Prior. Nrdb. K. Fd.— 0. Schl. L.t. A
d0. Prior.
do. Lt. B. Pis. Mgdb. do. Pr. A. B. 8 do. d0.
— - —-— — —
—
Getraide-Bericht.
Aim heutigen Markt waren die Preise wie folgt WMeizen nach Qualuör von 110 115 Kihblr. Rorgen 1090 66b Hihlr. Bf.
— Licferung pr. JJJL1“
8 — Dr. August 52—55 kKilrlr. b⸗ Gerste 10 0 65 HRihlr. Bf. Hlafer 48 pfd. 37 — 40 Rthlr. Rüböl 1000 11 Rihlr.
- HlIerbst 11 ½ Üithlr.
Kanal EEE“
Den Finow-Kanal passirten am 20. Juli: 50 Wspl. Weizen, 255 WSspl. KRoggen, 25 WSpl. Gerste, 80 WSspt. Hafer, 8056 Ctr. Mehl, 71e e Sgaen
Einige Nachfrage für KRoggen steigerte den Preis um ceirca 5 RKithlr. gegen gestern.
Uönigliche Schauspiele. Donnerstag, 22. Juli. Im Schauspielhause. 118te Abonnements Vorstellung: Die Rarlsschüler, Schauspiel in 5 Abth., von H. Laube. (Herr Schneider: Friedrich Schiller, als letzte Gastrolle.)
Freitag, 23. II Schauspielhause. 119te Abonnements⸗ Vorstellung: Der aufrichtige Freund, Lustspiel in Akt. (Mad. Haizinger: Baronin Elise Seinwald.) Hierauf: er beste Ton. (Dlle Lonise Neumaun: Leopoldine von Strehlen.)
Sonnabend, 21. Juli. Im Opernhause. 1201ste Schauspielhaus Abonnements Vorstellung: Die Räuber. (Herr Linden, vom König lichen Hof⸗-Theater zu Dresden: Karl Moor, als erste Gastrolle.) Anfang 6 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den nachstehenden klei⸗ nen Spernhaus Preisen verkauft:
Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr.; ein Billet in den Logen des ersten, Ranges, zum ersten Balkon und zur Tribüne 1 Rthlr.; ein Billet im Parquet und im zweiten Range 20 Sgr.; ein Billet in den Logen und im Balkon des dritten Ran ges, so wie im Parterre, 15 Sgr.; ein Billet im Amphitheaten 7 ½ Sgr.; ein Billet in der Fremden⸗Loge 2 Rthlr. 8
1 D
8 3 ——--s:—— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Im Selbstverlage der Expedition.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.
Beilage
trug, daß den Empf
8 1
gemeinen Preußischen Zeitung.
AInhalt.
Inland. Provinz Preußen. Wohlthätigkeit.
Frankreich. Paris. Interpellationen über die Marine⸗Verwaltung.
Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlungen: Diplomatische Korrespondenz über die Kündigung des Vertrags mit dem Zollverein von 1841.
Spanien. Schreiben aus Paris. (Nachrichten aus Catalonien und den baskischen Provinzen.)
Vermischtes.
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Wien. Die österreichische Donau⸗Dampfschifffahrt. — Bremen. Die Bahn von Bremen nach Hannover.
bh.
““ 1.“ 3
Provinz Preußen. Die Zeitung für Litth. und Mas. enthält eine Uebersicht der Wirksamkeit des Vereins, welcher sich zu Anfang dieses Jahres in Gumbinnen bildete, um die Noth der armen und hülfsbedürftigen Klasse im verflossenen Winter einiger⸗ maßen zu lindern. Die Einnahme des Vereins betrug 497 Rthlr. 25 Sgr. 1 Pf., die Ausgabe (zum Ankauf von Flachs und Heede zum Spinnen, von Lebensmitteln, Holz und dergleichen für die vom
zorstande geleitete Suppen⸗Anstalt, ferner Zuschuß zum Ankauf von nentgeltlich vertheilten Saat⸗Kartoffeln u. s. w.) 394 Rthlr. 29. Sgr. 5 Pf.; es blieb folglich ein Bestand von 102 Rthlr. 25 Sgr. 8 Pf., welcher zu ähnlichen Zwecken einstweilen aufbewahrt wird. Außer iesem Verein war nämlich im Monat Mai von einem dor⸗ tigen Bürger eine Sammlung zum Ankauf von Saat Kartoffeln veranstaltet worden, welche bei der Menge Hülfsbedürftiger nicht usreichend erschien, weshalb der Vorstand des Vereins, von er Zweckmäßigkeit diefer Unterstützung überzeugt, sich bereit erklärte, einen Zuschuß zu gewähren. Die Beschäftigung durch Spinnen, welche Anfangs Januar in Wirksamkeit trat, mußte, theils der dabei orgekommenen Veruntreuung, theils der Kostspieligkeit wegen, Mitte März eingestellt werden, indem viele Empfängerinnen von Flachs und Heede kein Gespinnst ablieferten, sondern das rohe Material ver⸗ iußerten. Es wurden zum Aakauf von Flachs und Heede im Ja⸗ mar 222 Rthlr. 13 Sgr. 3 Pf. verwendet und für das daraus efertigte Gespinnst, wobei 250 Personen beschäftigt waren, 136 Rthlr. 29 Sgr. 4 Pf. gelöst, so daß 85 Rthlr. 13 Sgr. 11 Pf. zugeschos⸗ en werden mußten; im Monat Februar und März sind 216 Perso⸗ ien beschäftigt gewesen und 41 Rthlr. 28 Sgr. 10 Pf. ausgegeben vorden. Dagegen trat mit dem 2. März die Suppenanstalt ins Le⸗ ven und vertheilte die unter ihrer Leitung bereiteten warmen Suppen täglich in 150 Portionen und schloß mit dem 16. Mai, in welcher Zeit im Ganzen 11,400 Portionen, im Betrage von 199 Rthlr. 1 Sgr. 8 Pf., verabreicht wurden; mithin kostete eine Portion Suppe 5½ Pfennige.
„Besonders lobend müssen wir erwähnen“, heißt es am Schlusse des Berichts, „die unermüdete Sorgfalt und freundliche Theilnahme einer hochgeachteten Dame in hiesiger Stadt, welche mit seltener Be⸗ reitwilligkeit sich der Suppen⸗Bereitung unterzog und dafür Sorge
fängern eine schmackhafte Speise verabreicht wurde, ja, es nicht verschmähte, noch eine besondere Sammlung zu veran⸗ stalten, um durch Zutheilung von Fleisch und Brod am ersten Pfingst⸗
Feiertage den Armen einen Festtag zu bereiten. Lediglich diesem un⸗
eigennützigen Wirken haben wir es zu danken, daß unseren Armen nahrhafte und ausreichende Speisen bei entsprechender Wohlfeilheit gegeben werden konnten.“
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Paris, 16. Juli. Herr Demargay hat bei der Diskussion des Ma⸗ rine-Budgets auch wieder die Geschichte des „Veloce“ zur Sprache ge⸗
bracht, welcher Herrn A. Dumas zu Gebote gestellt worden; diese Sache
habe dem Staate mindestens 30,000 Fr. gekostet. Ebenso sei erwähnens werth, daß einem jungen Maler die Brigg „Arzes“ in der Levante zu Gebote gestellt worden. Der Marine⸗Minister erwiederte, daß die erstere Angelegenheit von seinem Vorgänger abgemacht worden sei, von dem zweiten Falle wisse er nichts. Herr A. Fould tadelte die Art, wie die Kontrakte für die Marine abgeschlossen würden. Zu Toulouse sei man so eben einen Kontrakt zur Lieferung sardinischen Eichenholzes eingegangen, wo die Konkurrenz eine rein illusorische ge⸗ wesen, da alles Holz jener Insel in den Händen einer einzigen Ge⸗ sellschaft sei. Herr Gousselin wollte positive Beweise darüber in Händen haben, daß Unterschleife bei dem Ankaufe von Schiffs⸗Vorräthen in der Fremde verübt worden; der Minister müsse den Schuldigen strafen. Der Minister erklärte diese Anklage für zu unbestimmt; beziehe sich dieselbe auf Schiffscapitaine? Herr Gousselin wollte vorläusig nichts weiter sagen. Möge sich der Minister die Berichte seitens des Fi⸗ nanz⸗-Ministers ausbitten, dann würden jene Mißbräuche leicht ans Tageslicht gezogen werden können. Der Minister erklärte dies für sehr ungewiß, worauf Herr Gousselin entgegnete, er werde vielleicht klarer sprechen, wenn der Minister nichts ausfindig mache. Auf die Frage, ob sich dies etwa anf die Ankäufe der Vorräthe für die auf Seestationen befindlichen Schiffe beziehen solle, bejahte dies Herr Gousselin, ohne jedoch weitere Aufschlüsse geben zu wollen.“ 8
Großbritanien und Irland
London, 16. Juli. Hiesige Blätter theilen die in diesen Ta⸗ gen dem Parlamente vorgelegte diplomatische Korrespondenz bezüg⸗ lich der von Preußen in seinem und der anderen Zollvereins⸗Staaten Namen geschehenen Aufkündigung des am 2. März 1841 mit Groß⸗ britanien abgeschlossenen Vertrages mit. Dieselbe besteht aus fol⸗ genden Aktenstücken:
„I. Viscount Palmerston an Grafen Westmorland. „Auswärtiges Amt, 11. Mai 1847.
Mylord! Obgleich die förmliche Anzeige von der Absicht der Zollvereins⸗ Staaten, den Vertrag von 1841 ablaufen zu lassen, von der Ihre Depesche vom 19ten v. M. Meldung gethan, der englischen Regierung noch nicht zugekommen ist, halte ich es doch für nützlich, Ew. Lordschaft sofort mit den Ansccten der Negierung über diese Frage bekannt zu machen. So sehr auch die englische Regierung das herannahende Ende vor so kurzer Zeit erst ein⸗ gegangener Verbindungen, von denen die englische Regierung sich so viel gegenseitige Vortheile versprochen, bedauert, so muß dieselbe doch eingestehen, daß die gehegten Erwartungen nicht gänzlich verwirklicht worden. Denn wenn der Vertrag den Zolloereins „Staaten keinen Vortheil gebracht hat, so war er ö ritischen Interessen fast ganz eben so nutzlos. Der einzige, der Erwähnung werthe Vortheil, der Großbritannien aus den Stipulationen dieses Vertrages Verwachsen, war das Recht Waaren direkt aus nichtenglischen Häfen auf britischen Schiffen in Zollvereins Häsen einzuführen. Diese Konzession hat sich aber in der Praxis als nur geringen Werthes erwiesen.
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Im Jahre 1846 liefen
nicht mehr als 4 direkt aus dreien Ländern kommende englische Schiffe in preußischen Häfen ein, und das sind die einzigen, die der Zoll⸗Verein hat. Diese 4 Schiffe waren: 1 von 236 Tonnen mit Zucker aus Bahia; 1 von 110 Tonnen mit Wein aus Messina; 1 von 90 Tonnen mit einigen Ar⸗ tikeln aus Bremen und 1 von 94 Tonnen mit Heringen aus Bergen; zu⸗ sammen also 530 Tonnen Ladung. Der sehr geringe Vortheil, der aus einem solchen Handel gezogen werden kann, ist mehr denn aufgewogen durch die Unannehmlichkeit, welche aus der von dem Vertrage sanctionirten Fic⸗ tion erwachsen, wonach Binnen⸗Staaten als See⸗Saaten betrachtet worden und unter deren Herrschaft solche Binnen⸗ Staaten einen Einfluß in Ent⸗ scheidung von Fragen, bezüglich deren ihren geographische Lage ihnen alle Mittel zum urtheilen nahm. Unter solchen Umständen und nach voller Er⸗ wägung der Angelegenheit beabsichtigt die englische Regierung keinen Ein⸗ wurf gegen die Beendigung des Vertrages von 18411, und ist dieselbe zu⸗ frieden, so weit es die Handels⸗Verhältnisse von England zu Preußen be⸗ trifft, zu den Stipulationen des Vertrages von 1824 und den Geheimen Naths⸗Erlassen und Kabinets Ordres von 1826 zurückzukehren, welche dem britischen Handel und der Schifffahrt in die preußischen Häfen die Vorzüge der meistbegünstigten Nation zusichern. Wollen Sie gefälligst diese De⸗ pesche dem Baron Canitz vorlesen und ihm amtlich Abschrift davon geben. Ich bin ꝛc. (gez.) Palmerston.
II. (Auszug.) Visconnt Palmerston an Grafen Westmorland. Auswärtiges Amt, 11. Mai 1847.
. Die englische Regierung erkennt und weiß, daß der wirkliche Zweck derjenigen Zoll⸗Vereinsstaaten, welche auf die Beendigung des Vertrages von 1811 hingearbeitet, der ist, dadurch den Weg zu bahnen zur Einfuh⸗ rung eines Sostems von Differenzial⸗Zöllen gegen englische Schiffe, das, so lange dieser Vertrag in Kraft bestand, nicht durchgeführt werden konnte. Wie man vermuthet, hofft der Zoll⸗Verein, die Mitwirkung der Seestaaten Norddeutschlands für Annahme solcher Differenzial⸗Zölle zu erhalten. Es wird Ew. Lordschaft nicht schwer sein, zu zeigen, daß solchen Differenzial⸗ Zöllen stets von den Staaten, gegen die sie gerichtet sind, mit ähnlichen Maßregeln erwiedert werden kann, und daß Handels⸗Verbindungen, die auf Prinzipien gegenseitiger Zugeständnisse und guten Willens gegründet sein sollen, anf diese Art in einen Konflikt feindlicher Gesetze verwandelt wer⸗ den können, der natürlich demjenigen Staate am wenigsten schaden wird, dessen kommerzielle Hülfsquellen die ausgedehntesten sind. Die englische Regierung glaubt hinreichende Beweise davon gegeben zu haben, daß dies ein Konflikt ist, in den sie nicht einzutreten wünscht.
11I. Ritter Bunsen an Viscount Palmerston. (Empfangen 13. Mai.) Preußische Gesandtschaft, 10. Mai 1847.
Der Unterzeichnete, außerordentlicher Gesandter und bevollmäͤchtigter Minister Sr. Majestät des Königs von Preußen am britischen Hofe, hat den Auftrag erhalten, Sr. Exc. Viscount Palmerston, dem Königl. engli⸗ schen Staats⸗Secretair für auswärtige Angelegenheiten, folgende Mitthei⸗ lung zu machen. Die preußische Regierung, so in ihrem als im Namen ihrer Verbündeten, der Mitglieder des Zollvereins, giebt hiermit Kunde von ihrer Absicht, die Bestimmungen des am 2. März 1841 mit Großbritanien abgeschlossenen Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrages außer Kraft treten zu lassen, so daß vom 1. Januar 1848 an dieser Vertrag nicht länger mehr als vorhanden noch bindend für die beiden hohen kontrahirenden Parteien betrachtet werden soll. Der Grund zu diesem Entschlusse liegt lediglich in der Ueberzeugung, daß der in Rede stehende Vertrag, gemäß der Erfahrung der seit seinem Abschlusse verflossenen Jahre, nicht die Entwickelung in den Handels⸗Verbindungen des Zollvereins mit England zuwege gebracht, die man erwartet hatte. Das den Schiffen des Zollvereins im Art. 1 gemachte Zugeständniß, wonach die Häfen zwischen Maas und Elbe als Zollvereins⸗ Häfen betrachtet werden sollen, hat sich in der Praris kaum irgendwo als nützlich gezeigt. Was aber der preußischen Regierung hauptsächlich der Wirksamkeit des Vertrages von 1841 im Wege zu stehen scheint, ist der leider vorhandene Mangel an Reciprozität bezüglich der Gesetze, welche die Schifffahrt der beiden Länder ergab. Denn während die asf das Prinzip der Schifffahrts⸗Freiheit gegründete preußische Gesetzgebung den britischen Schiffen gestattet, die Produkte aller Welttheile in preußische Häfen zu im⸗ portiren, können die Zollvereins Schiffe in die britischen Häfen (insoweit es sich um die sogenannten cnumerated articles handelt, worunter fast alle wichtigen Artikel sind) nur die Produkte ihres eigenen Landes einführen. Diese enumerated articles sind zudem im Jahre 1827, nach dem Recipro⸗ zitäts⸗Vertrage von 1824, noch um 13 vermehrt worden, worunter Wolle und andere Gegenstände der ersten Nothwendigkeit. Eine so ausnahmsweise Maßregel konnte natürlich den Mangel an wirklicher Reciprozität zum Nach⸗ theil der preußischen Flagge nur vermehren. Der Vertrag von 1841 ge⸗ stattet Preußen nicht, wie es die beeinträchtigten Interessen und die öffent⸗ liche Meinung, welche in Deutschland diese Interessen gewaltig unterstützt, fordern, in ähnlicher Weise die Zulassung britischer Schiffe zu beschränken, denn Art. 2 dieses Vertrages giebt Großbritanien das Recht der meist⸗ begünstigten Nationen bezüglich der Einfuhr von Zucker und Reis. Das Ablaufen des Vertrages am Ende des gegenwärtigen Jahres wird der preußischen Regierung diese Freiheit wiedergeben, und eine Aenderung in den die Schifffahrt betreffenden Gesetzen ist der Gegenstand ihrer ernstlichen Erwägungen gewesen. Die Ernennung eines parlamentarischen Comite's zur Prüfung der englischen Schifffahrts⸗Gesetze und behufs Berichterstattung darüber während der jetzigen Parlaments Session hat jedoch der preußischen Regierung die Hoffnung gegeben, daß Großbritanien in nicht ferner Zeit vermittelst einer allgemeinen gesetzgebenden Maßregel die Beschränkungen abschaffen wird, die jetzt auf dem Handel und der Schifffahrt Deutschlands lasten und in so bekannter Weise die Entwickelung der Handels⸗Verbindun⸗ gen der beiden Länder hindern. Von dem Wunsche beseelt, diese Verbin⸗
dungen stets erweitert zu sehen und Alles zu vermeiden, was auch nur für kurze Zeit eine für beide Länder so sehr zu⸗ wünschende Entwickelung ver⸗ späten könnte, fügt die preußische Regierung zu obiger Anzeige, bezüglich des Aufhörens des Vertrags von 1811, folgenden Vorschlag: Der Vertrag von 1821 als ein allgemeiner Reciprozitäts⸗Vertrag soll die anerkannte Basis der Handels⸗ und Schifffahrts⸗Verbindungen zwischen den beiden Ländern bleiben und fortwährend, wie bisher, zu Kraft bestehen, so lange er nicht aufgekündigt worden. Der jetzige status quo soll ferner durch di
plomatische Erklärungen de facto beibehalten und sollen den betreffenden Behörden von den einschlägigen Ministerien Befehle zugestellt werden, um den hohen kontrahirenden Parteien Zeit zu lassen, zu einem Einverständnisse Betreffs einer möglichst vollständigen und ausgedehnten Anwendung des Grundsatzes der Reciprozität zu kommen. Trotz des Ablaufs des Vertrags würde so sein modus vivendi hergestellt werden, der erst 3 oder 6 Monate nach einer zu diesem Zwecke von einer der, kontrahirenden Parteien gemach⸗ ten Erklärung aufzuhören brauchte. Um diesen Status qug für den preußi⸗ schen Handel erträglich und, so weit es thunlich, mit dem Reciprozitäts⸗ Prinzip übereinstimmend zu machen, erwartet die preußische Negierung zu⸗ versichtlich, daß die englische aus Gefühlen der Billigkeit und aus Ruͤcksicht auf die innige Verbindung der beiden Regierungen unter einander den Zoll⸗ Vereinsschiffen dasselbe Zugeständniß gewähren wird, das in den letzten Jah⸗ ren von England an andere Mächte bezüglich der baltischen Häfen gemacht worden, ein Zugeständniß, das jetzt den preußischen Interessen schweren Schaden zufügt. Die englische Regierung wird es sicher nur für Recht erachten, daß den Zoll⸗Vereinsschiffen fortan erlaubt sein soll, die Erzeug⸗ nisse aller nichtpreußischen Ostseehäfen einzuführen, als wenn dieselben aus preußischen Häfen kämen, wie ja auch russische und hannoversche Schiffe, die aus preußischen Ostseehäfen kommen, mit ihren Ladungen in englischen Häfen empfangen werden, als kämen sie aus Häfen ihrer Nation.
Der Unterzeichnete u. s. w. 1 8 (gez.) Bunsen.
IV. Viscount Palmerston an Ritter Bunsen.
Auswärtiges Amt, 14. Juni 1847. Der Unterzeichnete hat die Ehre, anzuerkennen, daß er am 13ten ult. eine am 10ten an ihn von Ritter Bunsen adressirte Note empfangen, welche von Seiten Preußens und der anderen Zollvereins⸗Staaten den am 2. März 1841 mit Großbritanien abgeschlossenen Vertrag für den 1. Januar 1848
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auffündigt, zugleich aber vorschlägt, daß die Bestimmungen dieses Vertrages nach dessen Erlöschen provisorisch in Kraft bleiben, bis die hohen kontrahi⸗ renden Mächte gesehen haben, ob sie nicht im Stande sind, zu einem be⸗ friedigenderen Einverständniß zu gelangen, diesen Vorschlag jedoch nur un⸗ ter der Voraussetzung macht, daß die von England den Schiffen anderer Na⸗ tionen bewilligten Vortheile in der Zwischenzeit auch auf die Flagge der Zollvereins⸗Staaten ausgedehnt werden. 8
In Erwiederung hierauf bittet der Unterzeichnete, bemerken zu dürfen, daß die englische Regierung bereits durch ihren Gesandten in Berlin der preußischen mitgetheilt hat, welches nach ihrer Ansicht die Absichten der Zoll⸗ Vereinsstaaten betreffs des Vertrages von 1841 sind. In der so gemach⸗ ten Mittheilung, wovon beifolgend Abschrift (wahrscheinlich Nr. 8 dieser Korrespondenz), hatte der Unterzeichnete die Ehre, der preußischen Regie⸗ rung aus einander zu setzen, daß, wie die Stipulationen dieses Vertrages von 1841 den Zollvereins⸗Staaten keinen Vortheil gebracht, sie auch für England sich gleich nutzlos erwiesen, und daß die englische Regierung das Aufhören des Vertrages nur deshalb bedauert, weil es Verbindungen ein Ende macht, die in freundlicher Absicht geknüpft worden, und aus denen — so schien man wenigstens zu einer gewissen Zeit hoffen zu dürfen — für alle betheiligten Parteien wechselseitige Vortheile erwachsen sollten.
Der vom Ritter Bunsen für die Aufkündigung von Seiten Preußens und der anderen Zollvereins⸗Staaten angegebene Grund ist der Mangel an Reciprozität in den Schifffahrts⸗Gesetzen der betreffenden kontrahirenden Par eien. Daß aber für England aus jenem indirekten Handel mit den preußischen Häfen, welchen zu bewilligen das preußische Gesetz der preußi⸗ schen Regierung gestattet, kein großer Vortheil erwachsen, geht hinlänglich aus der Thatsache hervor, welche der preußischen Regierung schon durch das Medium des Grafen von Westmorland mitgetheilt worden, daß nämlich im Jahre 1840 nur 4 englische Schiffe mit einer Ladung von zusammen 530 Tonnen es in ihrem Interesse gefunden haben, von dem Vorrechte Gebrauch zu machen, das nach Art. 1 des Vertrages britischen Schiffen zusteht, näm⸗ lich auch aus dritten Ländern in preußische Häfen einzulaufen. Der Un⸗ terzeichnete kann daher nicht umhin, zu glauben, daß, wie unbedeutend auch die entsprechenden Vortheile sein mögen, die für Preußen aus den Bestim⸗ mungen desselben Artikels erwachsen, die von England durch diesen Artikel gemachten Zugeständnisse wenigstens als vollkommenes Aequivalent des von Preußen betrachtet werden können. Der Unterzeichnete bittet ferner, bemer⸗ fen zu dürfen, daß, wenn der Grundsatz strenger Gegenseitigkeit als un⸗ umgängliche Grundlage der Handelsbezüge zwischen Großbritanien und dem Zoll⸗Verein angenommen werden soll, kein guter Grund vorhanden zu sein scheint, warum dieser Grundsatz in seiner Anwendung auf die Schifffahrts⸗ Gesetze beschränkt und warum er nicht auch auf die Tarife der resp. Par⸗ teien ausgedehnt werden soll. b
Aus der Note des Ritter Bunsen erhellt es jedoch, daß es eben so der Wunsch der preußischen, wie sicherlich der der englischen Regierung ist, dar⸗ auf hinzuarbeiten, daß man durch Unterhandlungen zu einem den Interessen beider Parteien zuträglicheren Einverständniß gelange. Der Unterzeichnete will sich eines weiteren Eingehens auf diesen Theil der Frage enthalten und sofort angeben, inwieweit es in der Macht der englischen Regierung steht, den in der Bunsen ausgedrückten Wünschen der preu⸗ ßischen Regierung nachzukommen. 1 8 Die Fenche Regierung ist bereit, darein zu willigen, daß die Bestim⸗ mungen des Vertrages von. 1841 provisorisch die anerkannte Basis des Han⸗ dels und der Schifffahrt zwischen den beiden Ländern bleiben sollen. Der Unterzeichnete schlägt aber zugleich vor, daß der Termin für die Aufkündi⸗ gung dieser provisorischen Arrangements lieber 6 als 3 Monate sein soll, da der letztere Termin nicht Zeit genug gewähren dürfte, um die Arrange⸗ ments zu machen, die vor einer Aenderung der Handels⸗Verhältnisse zwischen den beiden Ländern nöthig sein dürften. Was die zusätzlichen Konzessionen, welche die preußische Regierung fordert, um — wie Ritter Bunsen sich aus⸗ drückt — dieses provisorische Arrangement für Preußen erträglich zu machen so hat der Unterzeichnete sein Bedauern auszudrücken, darüber, daß die von England gewissen anderen Staaten betreffs der Ostseehäfen bewilligten Vor⸗ theile als nachtheilig für den preußischen Handel betrachtet worden sind Wenigstens hat dies die englische Regierung, die in Verleihung dieser Vor⸗ theile durchaus nur von Prinzipien der Billigkeit geleitet ward, sicherlich nicht beabsichtigt. 1“
Die Vorrechte, welche denjenigen der obenerwähnten Staaten bewilliat worden, die Deutschland, aber nicht dem Zoll Vereine angehören, sind nur
den Vertrag von 1871 erlangt haben würden, wenn sie Mitglieder des Zoll⸗ Vereins geworden wären. Die preußische Regierung kann sicherlich nicht er⸗
warten, daß England Staaten, die den britischen Handel stets in der frei⸗ sinnigsten Weise behandelt, Vortheile vorenthalten sollte, welche diese Staa⸗ ten erworben hätten, wenn sie sich einem den britischen Interessen minder vortheilhaften handelspolitischen System angeschlossen hätten. Andererseits will die englische Regierung Preußen keine der in Rede stehenden Vortheile
vorenthalten, welche preußische Schiffe nicht schon genießen. Demgemäß hat
der Unterzeichnete zu sagen, daß die britische Regierung willens ist, während der Dauer des vorgeschlagenen provisorischen Arrangements darein zu willi⸗
Hafen zwischen Maas und Elbe und zwischen der Trave und der russischen Gränze kommen, in die Häfen des Vereinigten Königreichs und der aus⸗ wärtigen Besitzungen Englands in eben so vollständiger Weise zugelassen werden sollen, als wären diese Häfen, aus denen solche Schiffe kommen, ganz innerhalb der preußischen Besitzungen gelegen. Dadurch werden die Häfen von Mecklenburg und Lübeck denen hinzugefügt, bezüglich deren die preußischen Schiffe schon die obige Konzession genießen. . Was die an russische aus preußischen Häfen kommende Schiffe bewillig⸗ ten Vorrechte betrifft, so hat der Unterzeichnete zu bemerken, daß diese Vor⸗ rechte nur auf Schiffe anwendbar sind, die aus den zwei oder drei preußi schen Häfen an der Mündung von Flüssen kommen, die ihre Quellen in Rußland haben und einen großen Theil des russischen Reiches durchströmen. Das Rußland gemachte Zugeständniß ist daher grundsätzlich ganz ähnlich dem Preußen betreffs der Häfen zwischen den Mündungen von Elbe und Maas gemachten. Diese beiden Zugeständnisse waren der englischen Regie rung möglich, unter den bestehenden Bestimmungen des britischen Gesetzes zu machen. Aber das jetzt von Ritter Bunsen betrefss des Hafens von Niga und anderen nicht an den Mündungen preußischer Flüsse gelegenen russischen Häfen kann von der englischen Regierung nicht ohne die Sanction einer neuen Parlaments⸗Akte bewilligt werden. Wenn nun auch die eng⸗ lische Regierung gegen Einbringung einer Bill ins Parlament behufs Be⸗ willigung des in Rede stehenden Vorrechts nichts einzuwenden haben würde, auch hofft, daß sie die Einwilligung des Parlaments hierzu zu erhalten im Stande ist, wenn eine solche Maßregel die Aussicht böte, ein bleibendes kommerzielles Arrangement mit der preußischen Regierung zu fördern, so würde doch die englische Regierung es nicht gern unternehmen, der Legis⸗
lation ein Gesetz dieser Art für einen nur zeitweiligen Zweck vorzu⸗ schlagen. b Der Unterzeichnete ꝛc.
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x. Paris, 16. Juli. Wir erhalten heute direkte Nachrichten aus Burgos bis zum 11ten über den Stand der Dinge daselbst Die Karlisten⸗Banden unter dem Estudiante de Villasur wurden aller dings einige Male von den zu ihrer Verfolgung ausgesendeten Trup pen -Kolonnen erreicht und haben einige Verluste erlitten, sind aber keinesweges vernichtet, wie die offiziellen Berichte über die vorgefal lenen Gefechte in den madrider Blättern vorgeben. Alle Far erhse verfügbaren Truppen sind von Soria, Vittoria und sesbtt ven Va⸗ lencia aufgebrochen, um die Besatzung von Burgos zu verstärken, die in Folge der Absendung zahlreicher Abtheilungen zur vssgve der Karlisten sehr zusammengeschmolzen ist. Mit Ausnahme der Provinz⸗
4 2 8 8 22 8 . Pr ind Hauptstadt Burgos selbst ist nun die ganze Provinz von dem neuen
der Art, wie diese Staaten sie in Folge ihrer geographischen Lage durch 8
gen, daß preußische Schiffe und ihre Ladungen, wie sie aus irgend einem