1847 / 217 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Spaltungen; man habe eine Mittelpartei sich darin bilden sehen, die der

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wenn sie nicht zufrieden sei, azer die spanischen Heirathen. (Bei Abgang

zenn s 1 ant eine Spaltung ausgebrochen, auf der Tribüne.) 8 2 1t

er Post ist der Redner Großbritanien und Irland.

on, 31. Juli. Die Ernennung des Herrn Masterman 6⸗Mitglied für die City von London neben drei Whig⸗ Kandidaten rettete, wie die Times sagt, das konservative Interesse daselbst vor einer gänzlichen Niederlage. Indeß kann dieser Verlust der ministeriellen Partei sehr wohl ertragen werden, denn von natio⸗ nalem Standpunkt, erklärt die Times, ist derselbe nicht bedeutend, und aus engerem Standpunkte ist er vielleicht eher ein Gewinn als ein Verlust. Ohne Sir G. Larpent irgend wie einen Vorwurf zu machen, müssen wir mit Gerechtigkeit und Offenheit anerkennen, daß wir den Herrn, welcher an seine Stelle ernannt ist, entschieden vor⸗ ziehen. Für eine kommerzielle Wahl⸗Versammlung kann kaum ein besserer Vertreter gewählt werden. Obgleich derselbe sich dem Namen nach zu dem Banner der konservativen Op⸗ position hält, so wird es doch nicht viele Verwunderung erregen, wenn er oft auf der Seite des Ministeriums kämpfend gefunden wird. Er stimmte für die Aufhebung der Getraidegesetze, und die Ueberzeugung, welche ihn zu dieser Abstimmung brachte, muß ihn nothwendig zu ferneren Konzessionen für das Prinzip des freien Handels führen. Wahrscheinlich wird die gute Sache durch diese Aenderung nicht ver⸗ lieren. Zu Gunsten des Sir G. Larpent spricht nur der Glanz, daß alle Vertreter der City von London aus der Partei der Liberalen genommen gewesen wären. Auf Seiten des Herrn Masterman da⸗ gegen steht ein bedeuteuder persönlicher Einfluß und Kenntniß des Handels. Lord John Russell kann den Verlust sehr wohl tragen, und wir sind geneigt, der City zu diesem Gewinne Glück zu

wünschen.“

Unter den Reden, welche bei Gelegenheit der Wahlen gehalten wur⸗ den, ist die Sir R. Peel's in Tamworth jedenfalls die bedeutendste. Sie füllt fügf Spalten der Times und vertheidigt das ganze System seiner Verwaltung. Besonders sucht der Ex⸗Minister den Pachtern begreiflich zu machen, daß die Handels⸗Freiheit mit dem Gedeihen des Ackerbaues keinesweges unverträglich sei, und ging die Verpflichtung ein, die praktische Durchführung der Freihandels⸗Grundsätze mit allem Eifer zu betreiben. Er sagte in dieser Beziehung unter Anderem: „Mein Glaube ist, daß trotz der Sebstsucht der Mächtigen diese Grund⸗ sätze endlich obsiegen werden, daß die fremden Länder ihre Beschrän⸗ kungen fallen lassen werden, und daß trotz der Macht der Eisenwerks⸗ besitzer im einen und der Baumwollen⸗Fabrikanten im anderen Hause endlich Licht hereinbrechen und die große Masse klar einsehen wird, wie das, was man Schutz nennt, nichts Anderes ist, als eine Besteue⸗ rung des National⸗Gewerbfleißes und der National⸗Arbeit. Ich werde bemüht sein, diese Grundsätze zu verwirklichen;z ich werde, mög⸗ licher Weise unter manchen Ermuthigungen, den Versuch machen, die Beschränkungen des Handels zu vermindern und sie anderen Ländern abzunehmen, sollten diese auch so thöricht sein, uns nicht von densel⸗ ben zu befreien.“ Zum Schlusse drückte Peel die Hoffnung aus, daß fortan kein kriegerischer Despot mehr im Stande sein werde, zur Be⸗

friedigung seines eigenen verderblichen Ehrgeizes den Frieden der Velt zu stören. Er äußerte, daß jetzt schwerlich eine aufgeklärte Na⸗ tion sich mehr von den Lockungen des Kriegsruhmes verführen lassen werde, und erklärte sich überzeugt, daß das beste Mittel zur Sicherung des allgemeinen Friedens in der immer stärkeren Belebung des Han⸗ dels⸗Verkehrs der Völker beruhe, indem dadurch am unfehlbarsten die Vorurtheile nebenbuhlerischer Völker schwinden würden und die wider⸗ unige Lehre erblichen Nationalhasses jede Geltung verlieren werde. Mit lautem Beifall wurde diese Aeußerung aufgenommen, welche Peel's friedfertige Gesinnung gegen Frankreich bekundet.

Die gestrige Beendigung der Wahl in der City war noch durch mehrere Reden ausgezeichnet, welche die gewählten Mitglieder an die Versammlung hielten. Lord John Russell nahm zuerst das Wort, nachdem der Sherif die Namen der vier siegreichen Kandidaten ge⸗

nannt hatte. Er erklärte, daß er als Führer seiner Partei im Un⸗ terhause und als Minister stets die Landes⸗Interessen nach bestem Wissen vertreten und dabei vor dem Gedanken, dem Volke und selbst seinen Wählern durch dieses oder jenes Votum mißfällig zu werden, nicht zurückgebebt habe. Dreist dürfe er übrigens sagen, daß bei allen ben Fragen sowohl er als die Wähler ihre Pflicht gethan hätten. Allerdings habe er vielleicht nicht in allen Punkten der Er⸗ wartung seine Wähler entsprochen; die jetzige Wahl aber beweise, daß sie seine eigenthümliche Stellung richtig beurtheilt hätten und we⸗ nigstens überzeugt seien, daß ihn einzig sein Pflichtgefühl, mit Aus⸗ schluß jeder anderen Rücksicht, bei seinen Handlungen bestimmt habe. Der Redner bezeichnete sodann die Wahl des Herrn Masterman als einen großen Triumph für die Grundsätze der Handelsfreiheit. Nach seinem Dafürhalten seien jetzt alle ausgezeichneten Staatsmönner der Ansicht, daß das Fortschreiten des Königreiches in Reichthum und Wohlfahrt mit der Erweiterung der Handelsfreiheit innig verknüpft sei und er könne nicht glauben, daß in dieser Beziehung eine Reaction eintreten werde. Er hege vielmehr die Zuversicht, daß das jetzt in der Wahl besindliche Unterhaus die in der Session von 1846 an⸗ genommenen Gesetze bestätigen, die Korn⸗Zölle und die Unterschei⸗ dungs⸗Zölle auf Zucker beseitigen und auf solche Weise dem britischen Vol e gestatten werde, alle Vortheile zu erlangen, welche durch freie Konkurrenz mit den übrigen Nationen erreichbar seien. Seit sechs Jahren habe die Sache der Panbelsfreibeit riesige Erfolge errungen, und ein Rückschritt auf dieser Bahn sei gewiß nicht mehr zu befürchten. Der Redner äußerte weiter, daß die gegenwärtige Wahl der City zugleich ein Triumph der Grundsätze der religibsen Freiheit sei. „Es ist freilich wahr“, sagte er, „daß der Fortschritt der Nation in den Grundsätzen religiöser Freiheit lange nicht so rasch war, als in jenen der Han⸗ delsfreiheit; wenn wir aber einige vierzig Jahre zurückblicken und er⸗ wägen, daß damals religiöse Unduldsamkeit in ihrer vollen Kraft stand, und daß sie in der Gestalt von „kein Papismus“ einen Auf⸗ schrei, einen gewaltigen und vorherrschenden Aufschrei gegen jene er⸗ hob, welche über religiöse Dinge mit uns nicht einerlei Meinung heg⸗ ten, dann müssen wir uns freuen, daß, nachdem die auf den prote⸗ antischen Dissenters und auf den Katholiken haftenden Unfähigkeiten schon früher beseitigt wurden, jetzt durch Ihre auf Baron Rothschild gefallene Wahl der Tag zur Beseitigung der letzten Spuren reli⸗ giöser Unduldsamkeit gekommen ist. (Lauter Beifall.) Sie haben er⸗ klärt, daß fortan das Vorrecht des freien Volkes dieses Landes, das Vorrecht, der Krone zu dienen und das Volk im Parlament zu ver⸗ treten, von allen Unterthanen der Königin, gleichviel, zu welchem religiösen Glauben sie sich bekennen, genossen werden soll. Ich kann nicht zweifeln, daß diese Entscheidung von Seiten der Wäh⸗ ler der londoner City ein großes, ja ein vorherrschendes Gewicht bei den Berathungen der Legislatur üben, und daß das neue Parlament den Ruhm haben wird, die Vollendung des großen Gebäudes bür⸗ gerlicher, kommerzieller und religiöser zreiheit zu bewerkstelligen und der Welt zu verkünden (langdauernder Beifallsruf).“ Zum Schlusse erklärte der Premier⸗Minister, daß er, ohne sich für sein Verhalten im nächsten Parlament im voraus zu binden, auch ferner die großen Grundsätze, deren Vertreter er seit 25 Jahren gewesen, zum 8

esten

des Landes verfechten und seie Pflicht als Minister so lange nach besten Kräften erfüllen werde, als er glaube, daß der Rath, den er der Königin ertheile, dem Vofe Nutzen bringen könne; finde er je⸗ doch, baß er nicht länger mit Vortheil für das Land im Rathe der Königin bleiben könne, so wete er mit Freude seiner Stellung als Minister entsagen. Die Mornng Chrouiele triumphirt über diese Rede des Ministers und hofft, daß durch die Wahl Rothschild's der religiösen Freiheit in allen civilsirten Ländern ein neuer Anstoß werde gegeben werden. Dagegen hät der Standard den Wählern eine Strafpredigt, daß sie einen Mnn, der kein anderes Verdienst habe, als daß er ungeheuer reich si, würdigeren christlichen Mitbürgern vorgezogen. „Armuth ist in Eigland eine Schande“, sagte der selige Sidney Smith. Das war einlebelstand, aber dieser Uebelstand war ein Sporn zum Fleiß und zu Unternehmungen. Ein weit größeres Uebel ist es, ein Uebel, das zurch nichts gut gemacht werden kann, wenn jeder Anspruch auf Tigend und Talent durch ungeheuren Reichthum überwogen wird. Auch die Herren Rothschild, Pattison und Masterman redeten noch de Wahl⸗Versammlung an, doch schenkte man den beiden Letzten nicht nehr Gehör.

Das Forst⸗ und Wald⸗Lepartement hat sich bereit erklärt, die Unterhaltung des Hauses von Shakespeare in Stratford, das zum Abbrechen verkauft werden solle, zu übernehmen.

Uiederlande.

Aus dem Haag, 1. Aug. (Köln. Ztg.) In der ge⸗ strigen Sitzung der zweiten Kmmer wurde nach vorhergegangener höchst lebhafter Debatte der zpeite Artikel des Budgets, betreffend die hohen Staats⸗Kollegien um das Königliche Kabinet, mit 34 ge⸗ gen 24 Stimmen angenommen Man hält es für unzweifelhaft, daß diese Opposition mit jeder Sizung wachsen und die Erörterung mit Verwerfung des ganzen Entwuwfes endigen wird.

Aumsterdam, 1. Aug. Im Laufe der vorigen Woche sind hier an 30,000 Müdden Karteffeln an den Markt gebracht und zu 2 Fl. 50 Ct. und 3 Fl. abgesetzt worden. 8 Aus allen Provinzen laufen die erfreulichsten Berichte über den Zustand der Feldfrüchte ein.

BHelgien.

Brüssel, 3. Aug. Die Tribune meldet, das neue Kabinet sei gebildet, insofern nämlich ils Herr Rogier das vollständige Perso⸗ nal einer liberalen Verwaltung und das politische Programm dersel⸗ ben in Bereitschaft habe, um es der Krone zur Genehmigung vorzu⸗ legen. Die Independane: giebt die von Herrn Rogier angeblich zusammengestellte Minister⸗Liste heute wieder etwas anders als gestern, und zwar folgendermaßen: Rogier, Inneres; de Haussy, Justiz; d'Hoffschmidt, Auswärtiges; Veydt, Finanzen; Frere, öffentliche Arbeiten; General Chazal, Krieg. „Es würde also“, sagt das Jozurnal de Lidge, „nichts als die Zustimmung Sr. Majestät fehlen, um den Liberalismus ans Ruder zu bringen und dem von den Wahlkörperschaften des Landes so feierlich ausgedrückten Verlangen zu entsprechen.“

Aus der Handels⸗Uebersicht des abgelaufeuen ersten Halbjahres ergiebt sich im Ganzen in Vergleich zu der entsprechenden Zeit der zwei letzten Jahre ein ziemlich günstiges Resultat. In Folge der temporairen freien Getraide⸗Einfuhr ist aus Holland ein starker Vieh⸗ betrag eingeführt worden, ein Beweis, daß die Maßregel ihre guten Früchte gebracht. Die Abnahme der Baumwollen⸗Einfuhr ist nicht so stark, als sie in Frankreich und England bei der Krisis der letzten Zeiten sich erwiesen. Die Ausfuhr der metallurgischen Erzeugnisse hat wieder zugenommen, besonders die von Zink, Waffen, Kohlen und Glaswaaren. Während die Ausfuhr von Wollengeweben sich etwas gehoben hat, nahm dagegen die Ausfuhr von Baumwollen⸗ Geweben ab. Die Ausfuhr von Linnengarn und Linnen ist zusehensd im Abnehmen.

Herr Dechamps hat den Plan, zu Antwerpen eine höhere Han⸗ dels⸗ und Gewerbschule zu gründen. Der Gouverneur der Provinz hat im Namen des Provinzial⸗Raths den Plan dazu vorgelegt, mit dem Bemerken, daß er bereit sei, aus Staatsmitteln 20,000 Fr. dazu zu bewilligen, falls die Provinz die dazu nöthigen Gelder auch be⸗ willigen wolle. Der Provinzial⸗Rath hat sich günstig dafür ausge⸗ sprochen, während der Gemeinde⸗Rath noch unschlüssig ist. Die Kam⸗ mern dürften aber erst darüber zu entscheiden haben, falls Staats⸗ gelder dazu erforderlich sind.

Der Gouverneur von Lüttich hat einen Urlaub von 14 Tagen genommen, was man als Vorläufer seines desinitiven Rücktritts be⸗ trachtet.

Laut eines im Moniteur veröffentlichten Berichts des belgi schen Konsuls in Amsterdam sind die Gerüchte von Kartoffelkrankheit in Holland leere Erdichtungen. Der Moniteur erklärt ferner, daß der Zustand der Kartoffeln in ganz Belgien nichts zu wünschen übrig läßt. Im Journal des Flandres liest man: „Schamlose Spe⸗ kulanten suchen durch die abscheulichsten Manöver die Getraidepreise auf dem genter Markte noch hoch zu halten. Die Polizei hat gestern einen Korn⸗Spekulanten und ein Individuum, welches falsche Ge⸗ rüchte über angebliche Kartoffelkrankheit in Umlauf brachte, verhaften lassen.“

In Antwerpen sind wieder fünf Schiffe mit Getraide angekom⸗ men. Die Vorräthe in den Magazinen sind sehr bedeutend.

Schweiz.

Kanton Bern. (O. P. A. Z.) In der Sitzung der Tag⸗ satzung vom 31. Juli wurde eine Zuschrift des eidgenössischen Offi⸗ zier⸗Vereins, welche er bei seiner letzten Versammlung in Chur be⸗ schlossen hatte, verlesen, worin derselbe im Interesse der Vertheidi⸗ gung gegen Uebergriffe von außen auf die beförderliche Beendigung der angefangenen Feld⸗Befestigungsarbeiten aufmerksam macht und wünscht, daß hierzu der nöthige Kredit ertheilt werden möchte.

Am 29. Juli hatten die Gesandtschaften der radikalen Stände eine Konferenz über die gegenüber dem Sonderbunde zu treffenden Maßnahmen. Die Eidg. Ztg. bemerkt hierzu: „Man munkelte in diesen Tagen allerlei von Repräsentanten, welche in die Sonder⸗ bundskantone geschickt werden sollten, um die wahre Volksstimmung zu erforschen, nöthigenfalls in den demokratischen Kantonen die Lands⸗ gemeinden zu versammeln ꝛc. Was daran wahr oder unwahr ist, wird die nächste Zukunft zeigen. Frieden so lautet aber immer bestimmter im Kanton Bern wie anderswo die Stimme des Volkes.“

Kanton Genf. Man versichert hier in gut unterrichteten Kreisen auf das bestimmteste, daß die französische Regierung auf jede Art von Einmischung in die Angelegenheiten der Schweiz Verzicht geleistet habe und sich fortan zu Noten im Interesse des Sonder⸗ bundes nicht mehr verstehen werde.

Atalien.

MNom, 26. Juli. (N. K.) Der berüchtigte Kavalier Minardi ist wirklich an jenem merkwürdigen Tage gefangen und des Nachts insgeheim unter sicherer Bedeckung in das Kastell St. Angelo ge⸗ bracht worden. Da er eines der durchtriebensten Häupter der Ver⸗ schwörung war, so hat man ihm Straflosigkeit zugesichert, und in Folge seiner Geständnisse sind seitdem eine Menge der wichtigsten

Verhaftungen insgeheim vorgenommen worden. Aus guten Gründen behandelt man indeß die ganze Sache mit tiefem Stillschweigen, da⸗ her noch immer die verschiedensten Gerüchte über diesen Minardi um⸗ laufen. Se. Heiligkeit hat dem Pro⸗Governatore Morandi in Be⸗ zug auf die Untersuchung des Komplotts die ausgedehntesten Voll⸗ machten ertheilt. Der bisherige Assessore⸗Generale di Polizia Cav. Benvenuti ist nicht verbannt worden, sondern hatte sich mit Pässen, von Gizzi unterzeichnet, ins Ausland flüchten wollen. In Viterbo aber hat ihn die dasige Guardia civile am 20. Juli sogleich ange⸗ halten und festgenommen, und er ist gestern in St. Angelo einge⸗ bracht worden. 8

Der bisherige Nuntius in München, Mons. Morichini, ist Frei⸗ tag Abend hier angelangt und hatte gleich nach seiner Ankunft eine mehrstündige geheime Audienz bei Sr. Heiligkeit. Er ist zu einer wichtigen Mission, wie man glaubt nach England, bestimmt; nach Anderen soll er den Posten eines Unterstaatssecretairs an Corboli⸗ Bussi's Stelle erhalten. Jedenfalls wird dieser tüchtige, fähige und rechtliche Mann zu den wichtigsten Diensten verwendet wer⸗ den. Daß Rusconi Tesoriere wird, ist fast als als ausgemacht an⸗ zunehmen.

Gestern besuchte der Kardinal⸗Staats⸗Secretair Ferretti im Auftrag des Papstes eine Anzahl der Hauptwachen der National⸗ garde und sprach bei dieser Gelegenheit die volle Zufriedenheit Sr. Heiligkeit mit der Haltung, dem Betragen und treuen, rastlosen Eifer der Guardia aus. Er ward allenthalben mit unaussprechlichem Ju⸗ bel empfangen.

Die von Rom aus nach der genannten Macchia gesandte Trup⸗ penabtheilung hat die dort herumschweifende Bande Nardoni's getroffen und versprengt. Mehrere sind getödtet und gefangen worden.

Der Roman Advertiser enthält Folgendes:

Ciceruacchio ist der Spitzname eines Mannes in Rom, dessen eigentlicher Name Angelo Brunetti ist. Es giebt vielleicht kaum einen Mann, ein Weib oder Kind in Rom, das nicht seinen Namen kennt. Er steht an der Spitze jedes populairen Thuns und kann in jedem Augenblick liber Hunderte, wo nicht über Tausende gebieten, die sich von ihm in Allem leiten lassen; er ist ein unehrgeiziger Rienzi, ein friedlicher Masaniello, denn zu seinem Ruhme sei es gesagt, er hat seinen Einfluß bis jetzt nur zu gu⸗ ten, friedlichen und uneigennützigen Zwecken benutzt; er ist der Repräsentant, der stillschweigend erwählte Tribun des Volks, oder wie man ihn nur nen⸗ nen mag; er ist der Vertheidiger seiner Rechte, ohne je eine einzige Bewe⸗ gung ungeduldiger Forderung oder des Mißvergnügens hervorgerufen zu haben. Seine Bewunderer haben ihm nie außerordentliches Talent und Rednergabe zugeschrieben, und das Geheimniß seines Einflusses liegt mehr in seinem Edelmuth, seinem Wohlwollen und seinem unwandelbar redlichen Benehmen. Angelo Brunetti hat sich in seinem Geschäft als Miethkutscher und Holzhändler, das er noch jetzt betreibt, zu einem gewissen Reichthum emporgeschwungen; er hat dadurch die Mittel, seine Freunde nach Gefallen zechfrei zu halten, und dies sicherte ihm den Eingang zu den Herzen der niederen Klassen, obwohl eine solche Stellung bei der sprichwörtlichen Wan⸗ delbarkeit der Volksgunst sich ohne große moralische Ueberlegenheit nicht hätte behaupten lassen. Er ist ein Mann von etwa 50 Jahren, hat außer seiner Gutmüthigkeit und Ehrlichkeit keinen besonderen Ausdruck, und ohne seine südliche Gesichtsfarbe würde man ihn eher für einen nordischen Bauer, als für einen Anwohner der Tiber halten.

Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.

Berlin, 5. Aug. Die Sitzung begann um 8 Uhr, unter An⸗ wesenheit derselben Angeklagten, wie seit der Verhandlung vom 3. August, mit einer Debatte über die Sprache, in welcher sich die Angeklagten zu erklären hätten, und schritt sodann zu der Verneh⸗ mung des Bronislaus von Dabrowski vor. Derselbe ist 1816 zu Winagöra im schrodaer Kreis geboren, Sohn des verstorbenen Woje⸗ woden von Polen und Generals der Kavallerie H. von Dabrowski und katholisch. In Dresden erzogen, kam er 1834 auf die Univer⸗ sität Leipzig, 1835 nach Berlin, wo er im Frühling des nächsten Jahres als Freiwilliger in die Garde Artillerie⸗Brigade eintrat, um seiner Militairpflicht zu genügen. 1837 übernahm er die Verwaltung seiner Güter im Großherzogthum und verheirathete sich darauf 1842 mit Veronika von Lacka. Nach seiner Entlassung aus dem aktiven Militairdienst wurde er Seconde⸗Lieutenant bei der Landwehr⸗Artille⸗ rie, im Jahre 1844 aber in das 2te Aufgebot versetzt.

Dabrowski war einer der Stifter des Jockey-Klubs und nahm später an den bekannten Vorgängen bei der Jagd in Czewosewo leb haften Antheil. Schon seit mehreren Jahren von dem Dasein und den Bestrebungen des demokratischen Vereins unterrichtet, erklärte er sich 1845 gegen den Ludwig von Mieroslawski, bereit zur Wieder⸗ herstellung der Selbstständigkeit der polnischen Nation mitzuwirken, und wurde nunmehr thätiger Beförderer des Ausbruchs.

Ende Januar 1846 wurde er von dem entwichenen Theophil Magdzinski in der Behausung des Lehrers Th. Lieciejewski geführt, wo sie noch den Architekten Röhr den Leiter des Aufstandsver suchs für Litthauen den entwichenen W. Dzwonkowski und Mie⸗ roslawski trafen.

Hier eröffnete der Letztere, daß nun in allen polnischen Provin⸗ zen der Aufstand vorbereitet sei, bestimmte den von Dabrowski zum Führer der Insurgenten auf dem rechten Weichsel⸗ Ufer, setzte den bereits dargelegten Operationsplan mit Hülfe einer Landkarte aus einander und versprach ihm auch eine schriftliche Instruction.

Dabrowski übernahm die Führung, erhielt Karten, welche den ihm überwiesenen Bezirk umfaßten, und reiste am 7. Februar 1846 mit Dzwonkowski nach Kuflew, einem Gute seiner Frau, hinter War⸗ schau gelegen, um so auf dem angewiesenen Schauplatz zu sein.

Auch im Königreich wirkte er für den allgemeinen Aufstand, über⸗ brachte dem Kaufmann Dobrycz in Warschau die Revolution be⸗ treffende Briefe, traf bei diesem mit anderen Verschworenen, na⸗ mentlich Ruprecht und Mirecki, Verabredungen und wurde an Pantaleon von Potocki gewiesen. Eben so traf er Vorbereitungen zum bewaffneten Aufstand, als er in Kuflew eingetroffen war; er rekognoszirte mit Mirecki die Gegend um die Festung Demblin, welche überrumpelt werden mußte, verabredete sich mit Ruprecht und Potocki des Näheren, wie in der Nacht vom 21. Februar der Aufstand ausbrechen sollte, übertrug dem Potocki den Angriff auf Siedlce, welchen dieser auch am 21. Februar versuchte und diesen Versuch mit dem Leben büßte, und hatte Waffen gesammelt, Kugeln gießen lassen, war üüberhaupt am 21. Februar Nachmittags zu Allem gerüstet, als er durch 1eeSrs von den Verhaftun⸗ gen in Posen und den Bewegungen der russischen b benachrichtigt wurde. In der Ueberzeugung, daß das Unternehmen gescheitert sei, floh Dabrowski an demselben Abend aus Kuflew, erreichte die preu⸗ ßische Gränze und stellte sich bei dem Landrath in Harzberg. So weit die Anklage; bei dem Verhör gab Dabrowski zu, Mitglied des Jockey⸗Klubs gewesen zu sein; er gab auch zu, gewußt zu haben, daß ein demokratischer Verein bestehe und Schristen verbreite, ferner 1845 mit von Mieroslawski, der sich Kowalski genannt, zusammen⸗ getroffen zu sein und ganz im Allgemeinen über politische Sachen mit ihm gesprochen zu haben, leugnete aber, daß hierbei von der Verbin⸗ dung geredet und daß er zum Beitritt aufgefordert sei. Als ihm eine Verhandlung, die in der Anklage enthaltenen Angaben umfas⸗ send, vorgelesen ward, erklärte er, niedergeschrieben seien nicht seine Worte, sondern er habe nur ganz im Allgemeinen mit Mieroslawski ge⸗

Feierameen.;

sprochen und ihn erst 1846 unter diesem Namen kenuen gelernt, als ihn Magdzinski zu demselben geführt hätte. Hier habe denn auch Mie⸗ roslawski ihm eröffnet, daß man im Königreiche Polen einen Auf⸗ stand beabsichtige, und daß er als Anführer zur fertigen Sache dort⸗ hin gehen solle. Auf seine Gegenvorstellungen habe Mieroslawski ihm vorgestellt, wie nothwendig es sei, daß er die Alarmirung und Anführung übernehme, worauf er sich dazu bereit erklärt habe und abgereist sei.

Den Inhalt der Anklage über seine Verbindung mit Mirecki, Ruprecht und Potocki gab er als richtig zu.

Er habe, wie er sagt, gegen Demblin ziehen wollen, und hätte auch alte Waffen putzen lassen; er selbst hätte einige Jagdgewehre und Pferde gehabt. Den Potocki hätte er von dem Angriff auf Siedice, zu welchem er demselben keinen Auftrag ertheilt gehabt, ab⸗ zureden gesucht. Am 21. Februar sei aber an nichts mehr zu denken gewesen. Von dem Unternehmen gegen Demblin habe er abgestan⸗ den, weil sich keine Leute dazu gefunden, und weil er durch seine Frau die Verhaftungen in Posen in Erfahrung gebracht habe.

b Er leugnet, daß in der Konferenz mit Mieroslawski bei Liecie⸗ jewski von einem Aufstande in Posen die Rede gewesen sei; vielmehr wären die Streitkräfte nach Polen bestimmt gewesen.

Als ihm hierauf die gerichtliche Verhandlung über seine Geständ⸗ nisse, auf denen die Anklage in Betreff dieser Konferenz beruht, ins⸗ besondere auch über den Zweck des Aufstandes nämlich Herstellung des polnischen Reiches und über den gleichzeitigen Ausbruch in allen ehemals polnischen Landestheilen vorgelesen wurde, meinte er, der Inquirent hätte ihn falsch verstanden. 1

Nach dem Schluß der Vernehmung des Dabrowski entwickelte der Staats⸗Anwalt, Geheimer Justiz⸗Rath Wentzel, in einem mehr als zweistündigen Vortrage die Anklage gegen Mieroslawski, Kosinski und Dabrowski. Er hielt dabei die Anklage⸗Akte in Betreff der Entstehung des demokratischen Vereins den auf Herstellung eines selbstständigen polnischen Reichs in den Gränzen vor 1772 gerichteten Zweck desselben über die dazu angewandten Mittel, Propaganda durch Schrift und Agenten, und über die eigentliche Verschwörung aufrecht. Sodaun begründete er die Anklage gegen die drei genannten Ange⸗ schuldigten nach allen Seiten hin und schloß mit dem Antrage, die⸗ selben nach §§. 93 und 95 Tit. 20 Thl. II. A. L. R. zu strafen. Hier⸗ nächst trat der Kammergerichts⸗ Assessor Meier als Vertheidiger des Mieroslawski auf und trug darauf an, den Mieroslawski von der Anklage des Hochverraths zu entbinden.

Nachdem hierauf der Staats⸗Anwalt noch replizirt hatte, for⸗ derte der Präsident den Mieroslaweki auf, in französischer Sprache vorzubringen, was er noch zu seiner Vertheidigung zu sagen hätte. Mieroslawski begann darauf einen längeren Vortrag, der, nachdem er über eine Stunde gedauert und sich fast ausschließlich in politischen Deductionen bewegt hatte, vom Präsidenten unterbrochen ward.

Hiermit schloß die heutige Sitzung.

Zusammenstellung

1u““ der

wichtigsten Aenderungen, welche durch die jüngste Ge⸗ setzgebung in den Verhältnissen der jüdischen Unter⸗ thanen der preußischen Monarchic eingetreten sind.

1

Die Ordnung der Verhältnisse der Juden im preußischen Staate erwies sich mit der Zeit mehr und mehr als ein dringendes Bedürf niß. Zur Abhülfe desselben legte die Regierung den zum ersten Ver⸗ einigten Landtage berufenen Ständen einen Gesetz⸗Entwurf vor, wel⸗ cher den doppelten Zweck verfolgt: einmal unter Aufhebung aller seit⸗ herigen Partikulargesetze für die Juden mit Ausnahme des Groß⸗ herzogthums Posen, wo namentlich die Lebensweise und der Bildungs⸗ stand einer zahlreichen Bevölkerung nicht naturalisirter Juden auch ferner noch die Beibehaltung einer Partikular⸗Gesetzgebung nothwen⸗ dig machen eine allgemeine Gesetzgebung für alle Landestheile der Monarchie herzustellen; sodann durch Beseitigung mannigfacher Be⸗ schränkungen, welche bisher der bürgerlichen Berechtigung, der ge⸗ werblichen Thätigkeit b so wie durch Ordnung ihrer Gemeindeverhältnisse in Bezug auf Kultus⸗ und Unterrichts⸗ Angele⸗ genheiten, den jüdischen Unterthanen größere Rechte und Freiheiten, in vieler Hinsicht eine völlige Gleichstellung mit den christlichen Un⸗ terthanen zu gewähren.

Die Verbesserungen und Erleichterungen, welche der den Stän⸗ den vorgelegte Entwurf in Vergleich mit den bisherigen gesetzlichen Verhältnissen der Juden darbietet, sind wie schon in der den Ge— setz⸗Entwurf begleitenden Denkschrift zum Theil dargelegt worden im Wesentlichen folgende:

Zunächst wird den Juden durch 8§. 1 und 60 die Freizügig⸗ keit zugestanden. Nach der seitherigen Verfassung bedurfte es beim Ueberziehen der Juden aus dem einen Landestheil in einen anderen mit abweichender Gesetzgebung der besonderen Genehmigung des Mi⸗ nisters des Innern, wobei die Gemeinden des künftigen Niederlas⸗ sungsorts zuvor gehört wurden, wenngleich denselben ein förmliches Widerspruchsrecht nicht eingeräumt ward. Einzelnen Städten war eine noch weitere Verwahrung, obwohl nicht als dauerndes Privile⸗ gium, eingeräumt. Bei Gewährung dieser Erleichterung ging die Gesetzgebung davon aus, daß den Juden bei den durch die Konkur⸗ renz und durch den Umschwung des Verkehrs herbeigeführten Umge⸗ staltungen der gewerblichen Verhältnisse dem Erfolge nach ein bedeu⸗ tender Theil der ihnen durch die Gewerbe⸗Ordnung ertheilten Rechte vorenthalten bliebe, wenn ihnen die freie Wahl in der Verlegung ihres Betriebes von einem Orte zum anderen beschränkt sei. In gleicher Weise sind durch §. 37 des Entwurfs die in einigen Landes⸗ theilen in Bezug auf den Gewerbebetrieb der Juden im Um—⸗ herziehen noch vorhandenen Beschränkungen mit Ausschluß derjenigen für die nicht naturalisirten Juden in der Provinz Posen aufgehoben worden. Durch denselben Paragraphen wird den Juden der Betrieb der in §§. 51 55 der Gewerbe⸗Ordnung bezeichneten Gewerbe fortan freigegeben, so⸗ fern nicht die Vorschriften über die Führung von Aemtern seitens der Juden hier eintreten. Demnach erhalten die Juden namentlich die

W zum Betriebe des Apothekergewerbes. Ihre bisherige Aus⸗

schließung von diesem Gewerbe beruhte wesentlich auf der ihnen als

Zeugen in Kriminal⸗Untersuchungen mangelnden Glaubwürdigkeit. Durch §. 39 des Entwurfs wird aber den eidlichen Zeugnissen der Juden sowohl in Kriminal⸗ als Civilsachen gleiche Glaubwürdig⸗ keit mit denen der Christen beigelegt. Hierdurch wird für den größ⸗ der Monarchie eine Beschränkung aufgehoben, welche be⸗ som ds, gezsuf⸗ war, eine nachtheilige Meinung über die Moralität 9 In 1 hh befestigen. Nicht minder nachtheilig auf das Urtheil üj veh. schen Chanarter der Juden wirkten die tief in die Rechts⸗ Lee i nis 8 8 en ganzen sozialen Zustand derselben eingreifenden Bestimmungen des französischen Dekrets vom 17. März 1808. Auch diese Bestimmungen sind mit der jetzt erfolgten Aufhebung des De⸗ krets selbst gefallen. Nach den Vorschriften der §§. 1 und 60 wer⸗ den ferner die Juden in allen Landestheilen, in welchen sie noch als Schutzgenossen anzusehen waren und deshalb das Bür Lrrücht nicht erwerben konnten, in der Fähigkeit zur Erwerbung des PBär 88 vss und damit namentlich auch in der Fähigkeit zum Erwerbe e 88 eigenthum den übrigen Unterthanen gleichgestellt.

u

Außerdem erhalten die Juden nach §§. 2 und 4 des Entwurfs durch die Gestattung korporativer Verbände mit Corporationsrechten zu Kultuszwecken u. s. w. die Möglichkeit, ihr Kultuswesen äußerlich fest zu ordnen, in ihren Gemeinden die Bedürfnisse für Kultus⸗ und Schulzwecke zwangsweise aufzubringen, so wie endlich die für Kultus⸗, Schul⸗, Armen⸗ und Kranken-Anstalten erforderlichen Kapitalien und Grundstücke auf den Namen der Gemeinden zu erwerben. Die jüdi⸗ sche Gemeinde gewinnt nach §. 5 ff. eine rechtliche Vertretung, welche bis dahin nicht vorhanden war, und deren Mangel die Gemeinde faktisch beinahe rechtslos machte. Endlich ist den Juden durch §. 35 der Eintritt in Staats⸗Aemter, so wie in höhere Lehr⸗Aemter, wenn⸗ gleich in beschränktem Maße cröffnet worden.

Bei manchen der vorstehenden Bestimmungen des Entwurfs, so wie bei anderen hier nicht näher erwähnten, haben nun die Stände mehrfache Abänderungen beantragt. Eine Vergleichung des Gesetzes mit dem den Ständen vorgelegten Entwurf ergiebt, daß die ständi⸗ schen Anträge in vielen wesentlichen Beziehungen Berücksichtigung gefunden haben. Zunächst sind auf die übereinstimmenden Anträge beider Kurien die in dem Entwurf mit den korporativen Verbänden der Juden verknüpften bürgerlichen Beziehungen von diesen losge⸗ trenunt und die Bildung von Synagogen⸗Gemeinden ist auf das Kultus⸗, Unterrichts⸗ und Armenwesen, so wie auf die Krankenpflege, beschränkt worden. Demgemäß werden rücksichtlich der formellen An⸗ ordnung des Gesetzes nach dem fast einstimmigen Wunsche der Kurie der drei Stände die bürgerlichen und Kultus⸗Verhältnisse der Juden gänzlich von einander geschieden und in besonderen Abschnitten be⸗ handelt.

Bei der Orduung der bürgerlichen Verhältnisse ist hinsichtlich der Zulassung der Juden zu Staatsämtern dem Antrage der Drei⸗Stände⸗ Kurie durch das Gesetz (§. 2) insoweit entsprochen, als die in dem Entwurf 35) enthaltene Beschränkung fortgeblieben ist, wonach die Juden überall nur dann zum Staatsdienst zugelassen werden sollten, wenn sie durch den Dienst im stehenden Heere verfassungsmäßig Ci⸗ vil⸗Versorgungs⸗Ansprüche erworben hätten. Desgleichen ist nach dem Antrage der Herren⸗Kurie statt der im Entwurf für den Umfang der aufrecht zu erhaltenden Beschränkungen gebrauchten Bezeichnung: „Ausübung einer obrigkeitlichen Autorität“, die Bestimmung „richter⸗ liche, polizeiliche oder exekutive Gewalt“ gewählt worden. Durch diese Fassung führt das Gesetz eine möglichste Annäherung der beiden von einander abweichenden Gutachten der Kurien herbei. Die Her⸗ ren⸗Kurie war nämlich der Fassung des vorgelegten Entwurfs: „Zu unmittelbaren Staatsämtern sollen die Juden insoweit zugelassen werden, als sie sich durch den Dienst im stehenden Heere verfassungsmäßig Civil⸗Versorgungs⸗Ansprüche erworben haben und mit den ihnen zu übertragenden Civil⸗- und Militair⸗ Diensten nicht die Ausübung einer obrigkeitlichen Autorität verbun⸗ den ist“ mit Ausnahme der Ausdrücke: „Ausübung einer obrig⸗ keitlichen Autorität“, statt welcher die Fassung: „Ausübung einer richterlichen, polizeilichen oder erkutiven Gewalt“, gewünscht ward beigetreten. Die Drei⸗Stände⸗Kurie hat mit 220 Stimmen gegen 215 den Antrag gestellt: daß die Juden zu allen Staatsämtern zu⸗ gelassen werden sollen, mit Ausnahme derjenigen, mit welchen eine Leitung oder Beaufsichtigung der christlichen Kultus⸗ und Unterrichts⸗ Angelegenheiten verbunden ist. Die in letzterem Antrage enthaltene Beschränkung scheint einer genügenden Bestimmtheit zu entbehren und dem Erfolge nach von der seitens der Herren⸗Kurie beantragten Fassung nicht wesentlich verschieden zu⸗ sein. Denn die meisten Ver⸗ waltungs⸗ und Polizei⸗Behörden haben zugleich eine Mitwirkung bei der Leitung und Beaufsichtigung der christlichen Kultus⸗ und Unterrichts-Angelegenheiten und können also bei solchen Functionen keine Mitglieder jüdischen Glaubens in ihrer Mitte besitzen.

Was aber die Beziehung des Votums der Kurie der drei Stände auf die Befähigung, der Juden zu Justizstel⸗ len betrifft, so kommt hierbei in Betracht, daß diese Kurie bei einer späteren Abstimmung mit 231 Stimmen gegen 159 die Juden von der persönlichen Ausübung der Kriminal⸗, Ci⸗ vil⸗ und Polizei⸗ Gerichtsbarkeit ausgeschlossen wissen will. In Betreff der akademischen Lehrämter ist in Folge der beider⸗ seitigen Anträge der Kurien bestimmt worden, daß die Juden auch zu ordentlichen Professuren gelangen können. Ueberdies sind den ih⸗ nen nach dem Entwurfe zugänglichen Lehrfächern in der Mathematik, den Naturwissenschaften und der Medizin noch die geographischen und sprachwissenschaftlichen Fächer hinzugefügt worden. Dem Antrage der Herren⸗Kurie gemäß, sind die Juden ferner als Lehrer bei den Ge⸗ werbeschulen zugelassen. Eben so ist bestimmt worden, daß sie auch an Kunst⸗, Handels⸗ und Navigations⸗Schulen als Lehrer angestellt werden können. Die Beschränkung des Entwurfs, daß Juden als Schiedsmänner nur für Streitigkeiten unter Juden zuzulassen seien, ist auf den einstimmigen Wunsch beider Kurien beseitigt. Nicht we niger ist die in §. 36 des Entwurfs enthaltene Beschränkung besei⸗ tigt, wonach auf den Gütern von Juden die Staats-Behörde den Gerichtshalter, so wie den Verwalter der Polizeigerichtsbarkeit, zu er⸗ nennen hatte. Nach §. 3 des Gesetzes wird den jüdischen Gutsbe⸗ sitzern die Ernennung Beider verstattet. Eben so finden sich die in dem Entwurf §. 15 enthaltenen Bestimmungen wegen der gesonderten Vertretung der Juden in den Stadtgemeinden im Gesetze nicht. Auf den Antrag der Herren⸗Kurie ist im §. 23 des Gesetzes die Bestim mung aufgenommen: daß die an die Staatskasse von den Inden als solchen zu entrichtenden persönlichen Abgaben und Leistungen, wo solche noch bestehen, ohne Entschädigung aufgehoben werden.

Was nun zweitens die Abänderungen des Entwurfs rücksichtlich der Bestimmungen über die Ordnung der Kultus⸗ und Unterrichts Angelegenheiten, so wie über die Organisation der für beide einge⸗ setzten Gemeinde⸗Vertretung, betrifft, so tritt zunächst hervor, daß dem Antrage beider Kurien entsprechend die Civil⸗Ehe unter den Juden in Gemäßheit der für die christlichen Dissidenten erlassenen Verordnung vom 30. März d. J. eingeführt ist, und daß die be⸗ treffenden Bestimmungen statt der ursprünglichen Anordnungen des Entwurfs in das Gesetz §§. 8— 21 aufgenommen sind. Beide Kurien haben sich gegen die Bestimmungen des §. 41 des Entwurfs in Be⸗ treff der Verheirathung ausländischer Jüdinnen mit inländischen Ju⸗ den erklärt. Diese Bestimmungen, so wie die daran geknüpften Vorschriften des §. 41, sind in dem Gesetze vom 23. Juli ausgeschlossen, so daß es in dieser Beziehung bei der im Allgemeinen bestehenden Verfassung verbleibt. Die im §. 27 des Entwurfs ent⸗ haltene Vorschrift, wonach es an einem Orte, wo sich mehrere christ⸗ liche Elementarschulen befinden, der Regierung überlassen bleiben soll, die jüdischen Einwohner nöthigenfals nach Maßgabe der Orts⸗Ver⸗ hältnisse entweder einer von diesen Schulen ausschließlich zuzuweisen oder unter dieselben nach einer bestimmten Bezirks⸗Abgränzung zu vertheilen, ist auf den Antrag beider Kurien in das Gesetz gleichfalls nicht aufgenommen worden. Eben so ist nach dem Antrage der Drei⸗ Stände⸗Kurie die im Entwurf §. 34 angeordnete Einwirkung der Vorsteher der Juden⸗Gemeinde auf den Lebensberuf jüdischer Knaben aus dem allgemeinen Theil des Gesetzes fortgelassen und nur in der von der Herren⸗Kurie gewünschten Beschränkung in den Abschnitt für das Großherzogthum Posen aufgenommen worden. In Betreff der in §§. 11 und 12 des Entwurfs enthaltenen Anordnungen über den Vorstand und die Repräsentanten der Gemeinde hat sich die Drei⸗ Stände⸗Kurie einstimmig dafür entschieden, daß nicht blos auf die

betreffenden Bestimmungen der revidirten Städte⸗Ordnung Bezug genommen werde, sondern daß dieselben in das Gesetz selbst aufge⸗ nommen würden. Diesem Antrage ist stattge eben, und die erwähn⸗ ten Bestimmungen sind in §§. 4 47 des Gesetzes aufgenommen.

Anlangend endlich drittens die Verhältnisse der Juden im Groß⸗ herzogthum Posen, so ist, wie auch schon im Entwurfe größtentheils geschehen, durch §. 29 des Gesetzes für die dortigen naturalisirten Juden die Geltung aller im Abschnitt I. enthaltenen Bestimmungen ausgesprochen. In Betreff der Naturalisations⸗Bedingungen ist nach dem Antrage der Drei⸗Stände⸗Kurie die in §. 48 des Entwurfs beigefügte Beschränkung nicht mit aufgenommen: daß in einer Stadt ein nahrhaftes Gewerbe „mit einiger Auszeichnung“ betrieben sein soll. Ferner ist auf übereinstimmenden Antrag beider Kurien in §. 25 des Gesetzes die für die Erweiterung der Naturalisation er⸗ hebliche Bestimmung neu hinzugefügt worden: „Wenn nach dem übereinstimmenden Urtheile der Ortsbehörde, des Landraths und der Regierung Inden zur Naturalisation für geeignet erachtet werden.“ Eine fernere sehr wesentliche Erweiterung der Naturalisation liegt in der auf den Antrag der Herren⸗Kurie in §. 26 getroffenen Bestim⸗ mung, daß die Naturalisation schon allein durch die eheliche Geburt von naturalisirten Juden erworben wird. Bei solchen Ansdehnungen und Erleichterungen der Naturalisation ist zu erwarten, daß in einer nicht langen Reihe von Jahren die Zahl der naturalisirten Juden im Großherzogthum bedeutend anwachsen werde.

Außer den vorstehend gedachten, mehr wesentlichen Abänderun⸗ gen, welche der ursprüngliche Entwurf in Folge der ständischen An⸗ träge in der nunmehrigen Fassung des Gesetzes erfahren hat, sind mehrfache minder erhebliche Abänderungen getroffen worden, von de⸗ nen wir nur anführen, daß die für Posen getroffene Anordnung nicht aufgenommen ist, wonach geschiedene, für den schuldigen Theil erklärte Ehefrauen die durch ihre Verheirathung erworbenen Rechte der Na⸗ turalisation verlustig gehen sollen; daß bei der im §. 10 des Ent⸗ wurfs ausgesprochenen Befugniß der R.esgert einzelne Mitglieder des Vorstandes der Judengemeinde weßen vorsätzlicher Pflichtwidrig⸗ feit oder wiederholter Dienstvernachlässigung durch Beschluß zu ent⸗ lassen, in §. 43 des Gesetzes der Zusatz aufgenommen ist: „nach vor⸗ angegangener administrativer Untersuchung“; daß endlich die in §. 8 des Entwurfs von den Corporations⸗ Mitgliedern zur Ausübung des aktiven Wahlrechts geforderte Bedingung des Grundbesitzes oder eines selbstständigen Gewerbebetriebes auf den übereinstimmenden Antrag beider Kurien in dem Gesetz nicht weiter gestellt wird.

Handels- und Bärsen-N achrichten.

Berlin, den 6. August 1847.

Imländische Fonds: Efandbr es-, Kommunal- Papiere und Geld-Course.

zt. Brief. Geld. Gem. Kur- 9.Nm.Pfdbr. 3 ½ 94 ½ Schlesische do. 3 7 do. Lt. B. gar. 40. 3 58 pr. Bk- Amtb.-Sch 107 106

Friedrichsd'or. 13 ⁄2 1 172 And. Goldm. à5 th. 12 ½ 118¼ Disconto. 4 ½

[zf. Brief. Geld. Gem. St. Schuld-Sch. 3 93 5 92 ½

Seeh. Präm. Sch. 9¹½

K. u. Nm. Schuldv. 89 ½

Berl. Stadt-Obl. 92 ¾, Westpr. Pfandbr. 3 93 ½ 92 ½ Grossh. Posen do. 4] y— 1013, do. do. 3 ½ 92*. Ostpr. Pfandbr. 3 ½ 96 ¾½ Ausländisohe Fonds.

3 3

’A

Russ. Hamb. Cert. Poln. neue Pfdbr. do. beillope 3.4. S. do. Part. 500 Fl. do. do. 1. Anl.- 96 do. de. 300 Fl. doe. Stieglitz 2.4 A% 95 ½ 94 ½i Hamb. Feuer-Cas. do. v. Rothsch. Lst. 111 11 1 ½ do. Staats-Pr. Anl. do. Poln. SchatzO. 84 ½ w84 Holländ. 2 ½ Int. 40. do. C'ert. L. A. 5 9656 95 ¾ Kurh. Pr.0. 40Th. 40. d.L-B. 200FI.—16 ½ Sardin. de. 36 Fr.- Pol. a. Pfdbr. 5.C. 4 96 ½⅔ 96 Neue Bad. do35 Fl.

Eisenbahn- Actien.

Volleing. 246. Amst. Rott. ³ Arnh. Utr. 4 ½ do. Pr. A. B. Berl. Anb. A. 4 116 ½ G. Rhein. Stm. do. Prior. 4 8 do. Prior.] Berl. Hamb. 4 107 ¼ B. 8—

do. Prior. 4 ½ 101 bz u. B. Kerl. Stett. ¹1 113 ¾˖ 114 bz.

103 ½ bz. Pts. M. Pr. B.

do. v. St. gar. * Sächs. Bayr. Sag.-Glog. do. Prior. St.-Vohw.

Ronn-Cöln. 5 Bresl. Freib.

do. Prior. Thüringer. WIhb. (C. O.)%

do. Prior. Cöth. Berub. Cr. Ob. Sch. 80 ½ B. 103 ½ B. do. Prior.2 104 G. Zarsk. Selo.

Dresd. Görl.

Düss. Elberf. 93 G. J 8

1

1

1

1

1

1

4

8 Quit. Bog.;

IImb. Bergd. 8 1 a 4 9% %

1

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1

1

do. Prior.

Gloggnitz.

Kiel-Alt. 8 Lpz. Dresd. Aach. Mastr. 30 Löb. Zittau.. Berg. Mrk. 50 Magd. Hlalb- Berl. Anh. B.45 Magd. Leipz.¹ Bexb. Ludw. 70 do. Prior. Brieg-Neuss. 55 N. Schl. Mk. 90 ½ bz. u G. Chem. Risa. 90 do. Prior 94 G. Cöln- Mind. 90 do. Prior. 5 1023, 8 do. Thür. V. 20 842 Nrdb. K. ra. ¹ 8 Magd. Witt. 30 3, bz. 0. Schl. Lt. Ad]107 ¼ Mecklenb. [70 27 B. 40. Prior. Nordb. F. W. 70 73 ½ bz. 4o. Lt. B. 4 101 ¼ B. Rh. St. Pr. 70]/ 92 ½⅞ G6. Pts. Mgdb. 4 101 bz. u. B. Starg. Pos. [50] 85 8 bz. u. B. ““ (Schluss der Börse 3 Uhr.)

Das Geschäft in Eisenbahn -Actien bleibt sehr beschränkt, die Course fast ganz ohne Veränderung.

Getraide-Bericht.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt WMeilen nach Qualitüt von 80 90 Rthlr. Koggen 1oco 45 48 Rthlr.

Gerstc loco 32 35 Bthlr. Hafer loco nach Qualität 28— 32 Rthlr. Rüböl l0co 11552 Rihlr. Bf., 5 G.

2 IIerbst 11 ½ Rthlr. Bf., 115 G.

Im Getraide-Geschöft bleibt es fortwährend leblos.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 5. August 1847.

Zu Lande: Weizen 3 Rthlr. 6 Sgr., auch 3 Rthlr. 1 Sgr. 2 Roggen 2 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf., auch 2 Rthlr. 12 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 18 Sgr., auch 1 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 6 Sgr. Eingegangen sind 34 Wispel 42 Scheffel.

Zu Wasser: Weizen 3 Rthlr. 18 Sgr., auch 3 Rihlr. 10 Sgr, 9 Pf. und 3 Rthlr. 3 Sgr. 7 Pf.; Roggen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf.; große Gerste 1 Rihlr. 18 Sgr.; Hafer 1 Rihlr. 9 Sgr.