1847 / 224 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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8 1u“ f z lfach angeführ⸗ Frankreich werde darin eine ersi⸗ vehaggers. gNerees 889 *& Eb sesens vanpe Partei weiß ihn auch zu ver⸗ schritt, aber nur die konse wirklichen.“ ib lches der Jesuiten⸗Ge⸗ 1 n reiben, welches der Je . Auf das neulich amahneene oaraal des Débats gerichtet, neral Rothaan in 2 8 ministeriellen Blatte aus Italien zugekommene zu berichgen, erwiebert leßteres jeßt mit Pri 8 gendem⸗ „vie Angabe einer Korrespondenz hin, berichtet, daß „Wir Feneeen. 1d wan in Turin sich regen sah, mit einer die bedancelch rhabten Reise des Jesuiten⸗Generals nach Turin zusammen⸗ jün 8872 2 bhaugige Vater versichert uns, daß er in der angegebenen traͤse. Der verlassen habe; es ist übrigens auch begreiflich, daß

- nicht ver 1 3 Jet Nene gmwamig sehr beschäftigt ist, und wir glauben um so eher, daß

29 wir uns jetzt überzeugt ha⸗

Banichte über die mehr oder veiger geheimen Einflüsse Sde. man einen Antheil an dem Wechsel, welcher Piemont zu bedrohen scheint, uschreiben kann. Wenn dem, was nicht blos in Turin, sondern auch in Prünchen gesagt wird, Glauben geschenkt werden kann, so wuͤrde die ernsteste Rolle bei den Bestrebungen, eine Aenderung in Pie⸗ mont herbeizuführen, dem Herrn von Abel, dem Gesandten Bavperns, angehören, welcher demnach auf der diplomatischen Laufbahn das fromme Werk, das er auf der administrativen Laufbahn so kräftig verfolgt hatte, sortsetzen würde. Herr von Abel gehört sicherlich nicht zur Gesellschaft Jesu. Es wäre jedoch ganz außerordentlich, wenn diese Ge ellschaft die Ungnade, welche den Chef des vorigen baverischen Ministerinms gestürzt hat, benutzt hätte, um so schnell die guten Beziehungen abzubrechen, welche sie mit ihm seit nahe an zehn Jahren verbanden. Der ehrwürdige Vater wird uns er⸗ lauben, an so große Undankbarkeit nicht zu glauben. Der ehrwürdige Va⸗ ter erflärt uns zwar, daß wir uns ferner geirrt hätten, wenn wir unter⸗ stellten, daß die Jesuiten sich in einer oder der anderen Weise in die An⸗ elegenheiten Baverns eingemischt hätten. Er bemerkt uns, er selbst habe sc nicht in dieses Land begeben, und die Jesuiten besäßen dort keine An⸗ stalt. Wir haben niemals das Gegentheil behauptet, und doch sind wir so boshast, daß wir ihnen eine sehr direkte Einwirkung auf die Ereignisse, die für ihre Freunde so schlimm ausgefallen, beigemessen haben und noch beimessen. ir haben gesagt, daß Bapern sich seit 1837 unter dem geistlichen Patro⸗ nat der Jesuiten befunden; es wäre freilich schwer gewesen, das Patronat unter eigenem Namen auszuüben, da die erleuchtetsten Klassen der Bevöl⸗ kerung, da die protestantische Hälfte des Königreichs, da der weltliche Kle⸗ rus, so stark durch seine religiösen Tugenden und durch seine bürgerliche Steilung, da endlich die Reichsstände ohne Unterlaß und zum voraus selbst den Gedanken an irgendwelche Wiedereinführung der Gesellschaft Jesu auf dem nationalen Gebiete bekämpften. Sollen wir so grausam sein, den ehr⸗ würdigen Vater Rothaan an jene denlwürdige Sitzung der bayerischen Ab⸗ geordneten⸗Kammer, an die Sitzung vom 23. April 1816 zu erinnern, wo 84 Stimmen gegen 40 den bedeutsamen Wunsch aussprachen: „daß die Kammer von der Weisheit der Krone erwarte, man werde keine geistlichen Corporationen zulassen, die durch ihr Ziel oder ihre Tendenz den kirchlichen Frieden gefährden könnten?“ Und mochte Herr von Abel auch noch so sehr betheuern, daß er die Jesuiten nicht habe berufen wollen, die Mehrzahl der Botanten erklärte ausdrücklich, daß sie insbesondere die Ausschließung der Jesuiten im Auge hätte. Waren das etwa leere Besorgnisse? Wir möch⸗ ten es gern dem ehrwürdigen Vater zugeben; aber wir können es nicht. Der ehrwürdige Vater schreibt uns, daß im Monat März dieses Jahres keine Jesuiten in München gewesen seien; das war doch ein unglücklicher Monat, denn wir wissen gar wohl, daß seit etwa zehn Jahren sehr häufig Jesuiten aus Frankreich, Belgien und der Schweiz nach München kamen; wir könnten deren nennen, welche, auf die Einladung gewisser Prälaten, die Retraiten des Diözesan Klerus gewandt leiteten; und weil es denn sein muß, um den ehrwürdigen Vater Rothaan zu überzeugen, daß wir nicht

immer so schlecht unterrichtet sind, könnten wir sogar noch hinzufüͤgen, daß

jener bedauerliche Beschluß, welcher das Gymnasium von Lazern den Hän⸗ den der Jesuiten⸗Gesellschaft üͤberlieferte, von München ausging und nicht von Luzern. Wir glanben weder allzu viel, noch allzu wenig an die As⸗ filiationen und die Zwischenglieder, welche die Gesellschaft Jesu sich berannt⸗ lich unter den Laien zu erwerben versteht; aber wir vergessen nicht, wie an⸗ sangs von ihr in Bavern die Rede gewesen; Laien waren es, welche im Jahre 1831 die Agitation begannen und bereits damals „vetitionirten“, um die Zulassung der Je uiten zu erlangen; von 183 8 bis 1837 verba den sich dieselben Personen mit vornehmen Damen und mit Staatsmännern; diese führten von 1887 bis 1847 die Verwaltung. Unter dieser Verwal⸗ tung sah man die ehrwürdigsten Geistlichen, den Herrn von Diepenbrock, gegenwärtig Fürstbischof von Breslau, den verstorbenen Bischof von Re⸗ gensburg und so viele andere Geistliche niedrigeren Ranges sich offen er⸗ heben gegen die Intoleranz der jungen fanatisirten Priester; unter diesen Leitung entfernte sich die Erziehung in den Seminarien mehr und mehr von den ursprünglichen Bahnen, um sich zu isoliren und sich abzuschließen, wurden die Protestanten auf allen Kanzeln auf den Inder gesetzt und dem Hasse ihrer katholischen Mitbürger denunzirt, wurde das Innere der Fami⸗ lien zerrissen durch tobendes Eifern gegen die gemischten Ehen, bedrängte man die Ausübung des protestantischen Kultus, vervielfachte man die Be⸗ kehrungen, entzog man die Minderjährigen mit List dem Glauben ihrer Väter. Haben die Jesuiten jemals irgendwo etwas Anderes gethan? Das Schreiben des ehrwuͤrdigen Vaters Rothaan enthält übrigens eine noch ganz insbesondere auffällige Erklärung. Der ehrwürdige Vater erinnert uns daran: „daß die weisen Constitutionen der Gesellschaft Jesu allen Mitglie⸗ dern derselben bei den strengsten Strafen jede direkte oder indirekte Eimi⸗ schung in die öffentlichen Angelegenheiten verbieten.“ Seit fast drei Jahr⸗ hunderten hat man sich doch ein solches Verbot gar nicht mehr ahnen las⸗ sen. Wir können, was nus brtrifft, dem Jesuiten⸗General nur Glück dazu wünschen, daß er seinen Augenblick so gut gewählt hat, um dieses Verbot ruem, und wir hoffen, daß man in Rom ihn beim Wort nehmen soll * Feüar, der Hauptstadt des oberrheinischen Departements, Resorm 8 d. M. eine große Manifestation zu Gunsten der Wahl⸗ 885 2 e dr- aus Anhängern der Opposition bestehendes Siabt abn⸗ aae ein, welches auf dem Marsfelde jener Sppofabn Heeh 8 soll, und an welchem die Depatirten der lichen Geri hmen wollen. Der erste Präsident des König⸗ beae derichtshofes in Colmar wird den Vorsitz führen. „Alle dem Fortschritte huldigenden Ansichten“, heißt es in der Einladunz, „stim⸗ men mit einander darin überein, daß eine Wahl⸗Resform notbwendi sei. Die so eben beendigte Kammer⸗ Seene an Leasar stößlichsten Beweise geliefert.“ kvVye vnume⸗ Herr Olozaga ist von Madrid in Be ff giebt sich über Paris nach London zu senn eingetroffen; er be⸗ zge Das Journal de Toulouse berichtet, daß die Untersuch über die nach den schändlichsten Mißhandlungen erfolgte ens der vierzehnjährigen Cäcilie Combettes dort nun gesch ossen . und ein Zeschluß der Rathskammer die Brüder der chistlichen Schul 5 S Bounafous und Aragon, mit ihren Ordensnamen Feer 8 ulien, so wie den Buchbinder Conte, unter Anklage auf je 889 pelte Verbrechen gestellt habe. Die mit in die Untersuch nes dop⸗ wickelt gewesene Frau Roumagnac ist freigelassen worden hung ver⸗ v 88 8— 8 Großbritanien und Irland.

London, 7. Aug. Die Times über die Abschaffung fahrts⸗Akte einen längeren und interessanten Artikel Frage“, sagt sie, „wird der Beachtung der der Legislatur bereits durch einige unserer auswärtigen Nach⸗ barn, so wie durch die allgemeine Hinneigung der öffenili⸗ chen Meinung zur Beseitigung aller nicht erweislich für die Uena. heit und den Wohlstand des Landes nöthigen Beschränkungen, aufge⸗ seengir Auch ist site eine bei den jetzigen Wahlverhandlungen häu⸗

oder fernere Aufrechthaltung der —ea⸗

widmet der

„Diese Regier ung und

g besprochene gewesen; aber in dem Stabium, wo die Diekussion

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jetzt ist, scheint es gemeinnütziger, den Gegenstand durch Prüfung der hauptsäͤchlichsten, dem Parlamente als Zeugen⸗Aussage vorgelegten Thatsachen zu beleuchten, als irgend entschiedene Konklusionen zu zie⸗ hen und nach Daten, die der Nation im Ganzen noch sehr unvoll⸗ kommen bekannt sind, eine Argumentations⸗Linie einzuschlagen.“ Da⸗ her beschränkt sich die Times auch einstweilen blos auf Prüfung der Zeugen⸗Aussagen vor dem Unterhaus⸗Comité, erinnert jedoch ihre Leser daran, daß, wenn erwiesen ist, daß die Haupt⸗Bestimmungen der Navigations⸗Akte die drei großen Zwecke: Betreibung des aus⸗ wärtigen Handels in britischen Schiffen, Ermuthigung britischer Schiffs⸗ bauten und Heranbildung britischer Seeleute wesentlich fördern, sie jedes Opfer werth sind, weil dies die Haupt⸗Elemente von Englands Uebermacht zur See seien. Wenn aber erwiesen werden könne, daß die Navigations⸗Akte nicht unerläßlich für diese Zwecke oder sogar einem oder dem anderen derselben schädlich sei, dann werde sie eben so fallen, wie alle früheren Prohibitions⸗Gesetze. Nach diesen Be⸗ merkungen geht die Times zu dem Zeugen⸗Verhör über und kon⸗ statirt hier zunächst, daß selbst der eine der Secretaire des Handels⸗ Amtes, Herr J. Lefevre, obgleich ein erfahrener und geschickter Staatsbeamter und speziell mit der praktischen Anwendung der Navi⸗ gations⸗Akte betraut, nicht im Stande war, für die mancherlei In⸗ konsequenzen und inneren Widersprüche derselben dem parlamentari⸗ schen Comité eine genügende Lösung darzubieten. Sodann folgen statistische Mittheilungen vom höchsten Interesse. Danach haben in der Periode von 1815— 1821, wo die Navigations⸗Akte in ungemil⸗ derter Strenge geübt ward, die in den englischen Häfen zu⸗ und ausgelaufenen englischen Schiffe um 892,653 Tonnen oder 31,83 pCt., die fremden aber nur um 303,920 Tonnen oder 25,27 pCt. des ge⸗ sammten Betrages eingenommen. In der Periode von 1824 1846 aber, während deren ein liberaleres System sich geltend machte, be⸗ trug die Zunahme für englische Schiffe 5,233,295 Tonnen oder 148,84 pCt. und für fremde Schiffe 2,221,290 Tonnen oder 151,47 pCt. Daraus dürfte aber nicht geschlossen werden, daß jene Milde⸗ rungen, in der strengen Handhabung der Navigations⸗Akte den engli⸗ schen Rheder⸗Interessen geschadet habe. Die Zunahme der fremden Schiffe sei nur ein Anzeichen der Ausdehnung von Englands aus⸗ wärtigem Handel. Die Wohlfahrt der englischen Rhederei habe nicht darunter gelitten. Vielmehr sei von 1824 1846 das Verhältniß zwischen dem Tonnengehalte der englischen und der fremden Schiffe fast unverändert dasselbe geblieben und sei sogar für 1824 und 1846 ganz gleich, nämlich 70,29 pCt. englischer und 29,71 pCt. fremder Schiffe. In den Vereinigten Staaten herrscht jetzt ungefähr dasselbe Verhältniß, aber doch hat dort seit 1824 der Tonnengehalt der ein⸗ heimischen Schiffe fühlbar ab⸗, der der fremden aber zugenommen. In Frankreich dagegen stehen die Dinge umgekehrt: 33,34 pCt. fran⸗ zösische und 66,66 pCt. fremde Schiffe. Als die wichtigsten der vor⸗ liegenden Zeugen⸗Aussagen bezeichnet darauf die Times die That⸗ sache des Fortschrittes der englischen Rhederei in den Vereinigten Staaten, wo den Engländern und allen Fremden eine der englischen ganz gleiche Navigations⸗Akte entgegenstehe. „In den Häfen Nord⸗ Rmerika's konkurriren wir unter uns nachtheiligen Bedingungen mit der Flagge der Union und stehen auf ganz gleichem Fuße mit ande⸗ ren Handelsflaggen, und doch sind im Jahre 1844 in den Häfen der Union eingelaufen 1,937,438 Tonnen amerikanischer, 766,747 Tonnen englischer und 150,245 Tonnen aller anderen fremden Schi e; die englischen standen also zu allen anderen (nich amerikauischen) wie 83,61 Ct. zu 26,39. Dieses Verhältniß hat sich seit 25 Jahren fortwährend zu Gunsten der Engländer vergrößert. Und doch sind die Amerikaner bei weitem der furchtbarste Handels⸗Rival, dem wir u begegnen haben.“ Die Times erinnert sodann an die Bereit⸗ willigkeit der Amerikaner zur Annahme der Milderungen, dir Eng⸗ land bewilligt, und an den gleich nach Anerkenmmnung der amerikani⸗ schen Unabhängigkeit von den Vereinigten Staaten an Pitt gemach⸗ ten Vorschlag, vollkomm ne Schifffaorts⸗Freiheit zwischen beiden Staa⸗ ten berzustellen, einen Zustand der Dinge, den die ungeheuren Han⸗ dels⸗Interessen der beiden Länder stufenmweise zu Wege bringen, wie die Times meint. Schließlich konstatirt der Artikel noch, daß von 18214 18456 der Tonneng halt der im besehützten Handel mit den englischen Kolonieen in Afrika, dsien und Amerika verwandten engli⸗ schen Schiffe von 833,097 auf 1,735,924, das heßt Tonnenge alt 94,37 pCt., dagegen der Tonnengehalt der im unbescützten oder nur theilweise beschützten Handel mit anderen Ländern verwandten Schiffe sich von 904,223 auf 2,558,800, das heißt um 182,98 „Ct., geho⸗ ben habe. Hierin erkennt die Times einen schlagenden Beweis für die Vorzüge der Freihrit und weist auf die langsame, durch die ab⸗ surde Knechtung erzeugte Entwickelung der englischen Kolonicen als auf ein ferneres Merkmal des Vorzuges vor selbst wohlgemeintem Schutze hin. Der Sun meint, die in einigen Tagen zu unterhandelnde fran⸗ zösische Anleihe sei auch ein Grund gewe en, welcher die Bank von Eng⸗ land zur Erhöhung ihres Diskonto bewogen habe, weil sie dadurch die englischen Kapitalisten von der Betheiligung bei jener Anleihe ab⸗ zuhalten hoffe. Die Times bemerkt, das jetzige große Geldbedürf⸗ niß entspringe theils aus den großen Cisenbahn⸗Ausgaben, theils aus der Nothwendigkeit, für die bedeutenden Lebensmittel⸗Zufuhren so große Summen Gold und Silber nach Nord⸗Amerifa und nach dem abzusenden. Unter diesen Umständen habe die Bank ihren Diskonto erhöhen müssen, um sich vor übermäßigem Andrange, der bei niedrigerem Diskontosatze unfehlbar erfolgt wäre, zu schützen und um jeder nicht dringend nothwendigen Geld⸗Ausfuhr vorzubeugen.

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Belgien.

Dieser Tage stand Herr Outendirck, der sich in Antwerpen mit an der Spitze der zur besseren Beförderung deutscher Auswanderer gebildeten Gesellschaft besand, vor dem Assisenhofe der Provinz Ant⸗ werpen. Die Anklage lautete auf Schriftfälschung. Outendirck hatte Anfangs dieses Jahres von der Regierung einen Anweisung auf 10,000 Fr. erhalten, um ein Schiff, das eine Anzahl jener bekaunten unglücklichen belgischen Ansiedler aus Guatimala nach der Heimat zurückbringen sollte, zu verproviantiren und auszurüsten. Er behielt aber davon einen Theil für sich und reichte dem Ministerinm zwei Rechnungen nebst Quittung über Lieferung von Lebensmitteln ein. Es hatte sich herausgestellt, daß diese Schriftstücke vom Angeklagten nachgemacht waren, und so wurde Letzterer von den Geschwornen für schuldig erklärt und vom Gerichtshofe zu 5 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt. Schweiz.

Kanton Bern. (O. P. A. Z.) Der Antrag der Siebner⸗ Kommission in Bezug auf die Rüstungen des Sonderbundes, der am 9. Aug. in der Tagsatzung zur Behandlung kommt, lautet wie folgt:

Die eidgenössische Tagsatzung auf die Mittheilungen des Vororts vom 30. Juli, 2. und 5. Aug. h. a., betreffend Kriegsrüstungen in verschiedenen Kantonen und Beschlagnahme von Wassen und Munition im Kanton Tes⸗ sin nach angehörtem Bericht und Antrag der am 30. Juli bestellten Kom⸗ mission in Betrachtung: 1) Daß die Tagsatzung durch den Beschluß vom 20. Inli h. a. das Separatbündniß der sieben Stände Luzern u. s. w.

für bundeswidrig und aufgelost erllärt und sich die weiteren durch die Um⸗

stän

stände nöthig werdenden? aßregeln vorbehalten hat. 2) Daß nun aber

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die sortwährenden und gleichzeitigen Rüstungen dieser Kantone, die Ver⸗ theilung von Waffen und Munition, die Herstellung von Verschanzungen an verschiedenen Gränzpunkten dieser Kantone und der andauernde Bezug bedeutender Lieferungen von Waffen und Munition aus dem Ausland in Verbindung mit der Protestation der betreffenden Stände gegen den Be⸗ schluß vom 20. Juli und mit Proclamation an das Volk in einzelnen der⸗ selben keinem Zweisel über ihren Zweck Raum geben. 3) Daß diese Hand⸗ lungen in hohem Maße geeignet sind, die Bevölkerungen aufzuregen, die Erbitterung zu steigern und somit den Landsrieden zu gefährden, dessen Auf⸗

rechtung in der Tagsatzung liegt beschließt: 1) Die erwähnten sieben

Stände werden ernstlich gemahnt, Alles zu unterlassen, was den Landfrie⸗

den stören kann, und namentlich außerordentliche militairische Rüstungen ein⸗ zustellen. 2) Die Regierung von Tessin wird angewiesen, die in ihretm

Berichte vom 26. Juli erwähnte Lieferung von Waffen und Mnnition einstweilen zu verwahren, bis die Tagsatzung weitere Verfügungen trifft 3) Desgleichen haben die übrigen eidgenössischen Stände solche Sendungen von Waffen und Mnnition, welche für die Kantone des Sonderbunds b stimmt sind, anzuhalten und sofort dem Vorort davon Kenntniß zu geben 4) Der Vorort wird beauftragt, diesen Beschluß zur Nachachtung saͤmmt⸗ lichen Kantonen beförderlich mitzutheilen.

Italien.

Rom, 31. Juli. (A. Z.) Gestern in später Nachmittags⸗ stunde veröffentlichte die Regierung das mit leidenschaftlicher Unge⸗ duld erwartete Regolamento per la Guardia civica nello stato ecclesiastico. D behufs der schleunigsten Mobilmachung der Bürger⸗Garde der Haupt⸗

stadt Rom vom Staats⸗Sekretariat erlassene Präliminar⸗Edikt in

allen seinen Theilen näher und organisirt nun auch die bewaffnete National⸗Garde im ganzen Kirchenstaat. Das in VII Titel mit 132 Paragraphen abgefaßte Regolamento definirt (§. 1) den Zweck und

die Befähigung des Instituts also: „Es soll den legitimen Fürsten

schützen, den Gehorsam gegen die Gesetze, die Ordnung und öffent⸗ liche Ruhe aufrecht erhalten oder sie wiederherstellen; dabei hat es im Falle des Bedürfnisses den aktiven Truppen des Landes Hülfe zu leisten. Jede Berathung der Bürger⸗Garde über Angelegenheiten des Staats, der Provinzen oder Mnnizipien, so wie jede illegale Art, jede Versammlung oder durch die eingesetzte Obrigkeit nicht er⸗ mächtigte Petition wird als ein Attentat auf den Staat betrachtet. §. 2. Die Bürger⸗Garde soll in Rom und in den übrigen Kom⸗ munen des Kirchenstaats aus allen Bürgern und in Besitz eines lega⸗ len Domizils befindlichen Fremden bestehen, welche nicht unter 21 und nichk über 60 Jahre zählen. §. 20. Sie steht unter dem Be⸗ fehl der Munizipalkörperschaften, Governatori, Provinzial⸗Chefs und des Staats⸗Sekretariats, von dem die Bürger⸗Garde in Rom direkt abhängt.“ Die Kosten der Bewaffnung tragen die Kommunen.

Irm Laufe der vergangenen Woche ward im päpstlichen Palast auf dem Quirinal ein verdächtiges Individuum verhaftet, bei dessen Durchsuchung sich Schuß- und Stichwaffen fanden. In Folge dessen kontrollirt man die dort Ein⸗ und Ausgehenden allerdings schärfer els sonst; doch ist das seitdem vielfach besprochene und geglaubte Gerüct, der heilige Vater habe einstweilen die öffentlichen Audienzen einstellen lassen, ein durchaus unbegründetes. Dieselben dauern nach wie vor fort, und zwar jetzt am Donnerstag jeder Woche. Vorgestern ließ der Papst 50 Personen des gemischtesten Publikums vor sich. Von Wohlunterrichteten wird versichert, daß ein Militair⸗Beamter im päpst⸗ lichen Palast von jenseits der Alpen in der entdeckten Verschwörung gegen die neue Regierung und deren höchste Repräsentanten eenstlich kompromittirt sey. Pius IX. hat ihm die Wahl zwischen immerwäh⸗ render Verbannung und Prozeß gelassen. Es ist noch unbekannt, was von beiden er vorgezogen.

Am letzten Montag berief Se. Heiliakeit die Chefs des Finanz⸗ Ministeriums zu einer außerordentlichen Congregation. Man berieth sich in derselben über die zwechdienlichsten Mittel, um in dieser beweg⸗ ten Zeit eine Staats⸗Anleihe zu vermeiden. Es ist noch ungewiß, wer der Nachfolger des Protesoriere Kardinal entonelli's sein wird. Doch dürste sich der Papst in kurzem entweder für Mons. Morichini oder Mons. Patentini entscheiden.

Der römische Klerus hat erklärt, er wolle, da ihn das Regle⸗ ment der Nationalgarde vom Militair⸗Dienst ausschließe, die gute Sache des Vaterlandes durch Geldmittel unterstützen. Zu dem Ende zirkulirt jebzt unter uns ein von zehn Geistlschen abgefaßter Aufruf mit der Ueberschrift: „ASsocintione ecclesiastica“. Er lautet: „Die unterzeichneten Priester des römischen Alerus erbieter sich freiwillig zu ei⸗ nem monatlichen Geldbeitrage auf ein Jahr, um nach Kräften zur Aufbrin⸗ gung der schweren Kosten mitzuwirken, welche die Bewaffnung der Bür⸗ gergarde verursacht.“ Die Einladenden und Beitragenden sind bis jetzt Weltpriester. Doch hofft man, daß die Ordens⸗Geistlichkeit und In⸗ haber von milden Stiftungen, die einen so großen Theil des Terri⸗ torialbesitzes im Kirchenstaat ihr Eigenthum nennen, hinter ihnen nicht zurückbleiben werden.

Obwohl die Gefängnisse der Engelsburg voll sind und in den Bekanntmachungen von Mons. Morandi des „großen Prozesses“ Erwähnung geschieht, mit dessen Aufnahme das Gouvernement be⸗ schäftigt ist, so scheint doch Alles noch in Nebel und Dunkel gehüllt zu sein. Während aber die Gerüchte fast jederzeit trügerisch auftre⸗ ten, läßt sich das Bestehen einer Partei, die dem gegenwärtigen Stand und Gang der Dinge äußerst feindlich gesinnt ist, welcher Pius IX. so zu sagen ein Gräuel ist, um so deutlicher und unzwei⸗ deutiger wahrnehmen. Es aicbt Personen, die ihren Aerger, ihren Grimm, ja, ihren leidenschaftlichen Haß nicht zu verbergen im Stande sind. Insofern läßt sich allen diesen Gerüchten die höhere Wahrheit durchaus nicht ganz absprechen. Gehen doch Manche in ihrer Unvor⸗ sichtigkeit so weit, das als lebhaften Wunsch binzustellen, was von den Anhängern Pius' IX. als die schlimmste Befürchtung kaum an⸗ gedeutet wird. Zum Glück hat die Jugend in den eifrig betriebenen Waffenübungen der Civica eine nützliche und harmlose Beschäftigung gefunden. Sie übt die Handgriffe recht eigentlich Tag und Nacht ein; und für alle Thorheiten ist daher zur Zeit der Sinn gelähmt. Nun ist auch noch die wichtige Frage hinzugekommen, ob dem preußi⸗ schen Helm oder dem Tschakko der Vorzug zustehe. Helm angenommen worden sein, was viel Mißlaune erzeugt hat. Man fürchtet die Unbequemlichkeit. Dann wird der ganze Anzug auch theurer kommen, dem Anschlag zufolge auf 16 Scudi. Da das Gouvernement nur die Waffen giebt und die Bekleidung Jeder selbst sich besorgen muß, so ist dies eine nicht unbedentende Sache. Viele haben vorläufig erklärt, sich die Montur nicht machen lassen zu wollen. 8

Der von der dazu niedergesetzten Kommission ausgearbeitete Entwurf der römischen Munizipal⸗Verfassung ist vollendet und liegt der höchsten Genehmigung vor. Unterdessen zirkulirt er auch im Manuskript. Er legt dem neuen Munizipium große Lasten auf, stellt ihm aber dafür ein jährliches Einkommen von 600,0010 Scudi zur Verfügung. Vor der Hand laͤssen sich die Stimmen günstig verneh⸗ men. Die Ausarbeitung zeigt die Hand sehr erfahrener, umsichtiger Geschäftsleute. Viele Mißbräuche werden dadurch abgestellt, gute Einrichtungen gesichert, der Sinn und die Thätigkeit für das Ge⸗ meinwohl jedenfalls belebt.

Da Kardinal Ciacchi um Abberufung von seinem Posten in Ferrara eingekommen ist, so liegt die Vermuthung nahe, daß der Kardinal Antonelli als Delegat dahin abgehen werde. Daran reiht

sich das Gerücht, daß der Bruder des Kardinals Ferretti als Pro⸗

Tesoriere designirt sei: ein Gerücht, das alles Grundes zu ermangeln

Nachdem der Maresciallo Guitti sich persönlich nach Rom begeben

hof, gewesen sein.

Es bestimmte das im Drange der Gefahr am Zten d., Quartier, wo Illumination war.

Wahrheit behauptet werden, daß seit der Rückkehr Sr. Majestät Al⸗

setzungen mancher Beamten ist jetzt, wie jedesmal nach Beendigung

men Genießbarkeit reifen. rinige gen 8 8 Gutedel zu Markt kommen, da die Hitze seit einer Woche unverän⸗

Jetzt soll der

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scheint, obwohl es in höheren Kreisen wiederholt worden ist. Von Mons. Rusconi ist nicht mehr die Rede. Vermittelnd und vielleicht das Wahre treffend, reiht sich daran die Nachricht, daß dem künfti⸗ gen Tesoriere zwei weltliche Konsultoren beigegeben werden sollen. Ein Supplement zur Pallas liefert eine genaue Beschreibung der Verhaftung von Freddi und Alai, die zu Camerata in der Kaserne der Carabinieri erfolgt ist. Sir waren mit einem vom Kardinal Lambruschini ausgefertigten und mit dem Visto des Kardinals Fer⸗ retti versehenen Paß ausgerüstet und erklärten, vom Gouvernement 200 Scudi erhalten zu haben, um im Königreich Neapel zu leben.

hatte, um in Betreff der beiden Gefangenen weitere Befehle ein⸗ zuholen, sandte Mons. Morandi den Obersten Cattivera und den Richter Mazza zu ihrer Festnehmung ab, und so sind sie nun nach Castel S. Angelo gebracht worden. Minardi soll den Tag, an wel⸗ chem um seinetwillen in Rom der große Auflauf statthatte, bereits alla Manziana, einem in der römischen Campagna gelegenen Maier⸗ Der Polizei⸗Assessor Venuti, der das consilium abeundi erhalten hat, ist mit dem neapolitaner Richter Russi nach Civitavecchia abgegangen, was auf die Vermuthung führt, daß er Mons. Grasselini einzuholen die Absicht hege. 1 1

In Viterbo haben sich, wie früher in Rom, Carabinieri und Bürger⸗Garden friedlich vereinigt. Letztere begleiteten jene zu ihrem 1t Auf den Papier⸗Laternen glänzte die Inschrift: Viva Pio IX. Viva la Civica!

Neapel, 29. Juli. (A. Z.) Das französische Geschwader ist vollständig angelangt und auf die Ankerplätze zu Bajä, Castellamare und Neapel vertheilt worden. Der „Souverain“ (Admiralschiff), „Fricdland“ und „Psyche“ liegen im hiesigen Hafen. Der Comen⸗ datore Carafa begrüßte den Prinzen Joinville im Namen des Königs am Bord des „Souverain“. Besuche, Ehrenbezeugungen und Feste --S zwischen den französischen Gästen und dem neapolitanischen Hofe.

Obschon es nicht zu läugnen, daß die römischen Bewegungen ins Königreich Neapel hineingezittert und die lange Abwesenheit des Kö⸗ nigs von der Hauptstadt die reizbaren Gemüther in unangenehme Spannung gesetzt Gerüchte, eins fabelhafter als das andere über die Reisezwecke des Königs, jagten einander so darf doch jetzt mit

les ein viel beruhigteres Ansehen gewonnen. Von Ab⸗ und Ver⸗ einer sicilischen Reise, viel die Rede, ohne daß viel Gewicht darauf zu legen wäre. Der König hat Truppensendungen nach Calabrien und an die römische Gränze angeordnet, entwickelt dabei viel Energie und offenbart das redlichste Streben, allen Verhältnissen auf den wah⸗ ren Grund zu schauen.

Die calabresischen Räuberunruhen sind noch keinesweges beendigt. Der Sila⸗Wald bildet unzugängliche Schlupfwinkel, und so konnte sich Dalarico und seine Baude im Jahre 1845 lange halten. Es hält außerordentlich schwec, ganz zuverlässige Berichte aus Consenza, Catanzaro, Crotone u. s. w. zu erhalten; Jeder fürchtet sich auf die eine oder die andere Weise zu kompromittiren, und die neapolitanische Journalistik schweigt gänzlich über dortige Ereignisse. Der König ermunterte und ermahnte die dahin beorderten Truppen in eigener Person. Die erschienenen Libelle man spricht von drei, worunter eines in Malta verfertigt enthalten die grassesten Uebertreibungen und bringen alle die wohlbekannten Geschichtchen wieder zum Vorschein, welche seit Jahr und Tag gegen hochgestellte Individuen ausgestreut werden; einige, die ganz allgemein im Rufe unparteiischer Rechtlich⸗ bn sehen, werden auf die bitterste Weise angegriffen; andere Ein⸗ richtungen, die wirklich imzArgen liegen, wie z. B. das Postwesen im Innern, die Mauth, werden gar nicht gerügt.

Turin, 25. Juli. Seit mehr als sieben Wochen ist die Wit⸗ terung hier so unnnterbrochen günstig gewesen, daß im ganzen Pie⸗ mont' alles Wachsthum in herrlichster Pracht und Fülle gedeiht.

Die Korn⸗Aerndte und Weinlese werden außerordentlich früh und er⸗ giebig ausfallen, besonders die letztgenaunte.

Unsere Nachbarn im Ducato sind in diesem Jahr nicht wie gewöhnlich die Ersten gewesen, unsere Tafeln mit eßbaren, obschon kaum ganz reifen Weintrauben zu versehen, indem uns vor einigen Tagen die ersten von Mailand zu⸗ kamen, wohin man in anderen Jahren von der Riviera her gewöhn⸗

lich mehrere Sendungen macht, ehe sie in der Lombardei zur angeneh⸗

In einigen Tagen wird auch hiesiger

dert zwischen 24 und 28 Grad R. war.

Spanien. Madrid, 3. Aug. Die Treibjagd, welche die Königin bei Riofrio veranstalten ließ, siel nicht befriedigend aus. Gleich zu Anfange liefen die Jagdhunde davon, ohne dem Rufe ihrer Herren zu folgen. Am zweiten Tage erlegte indessen die Königin mit eigener Hand zwei Hirsche, und acht Stück Wildpret sielen von den Schüssen der die Königin begleitenden Generale Ser⸗ rano, Ros de Olano und Caminero. Der Regen ergoß sich in sol⸗ chen Strömen, daß die hohe Gesellschaft schon am 30. Abends nach S. Ildefonso zurückzukehren für gut befand. Da die Königin zu Pferde war, und ihr leichter Anzug sie nicht gegen die nasse Witte⸗ rung zu schützen vermochte, so warf sie den Paletot des Generals Serrano über und wurde in diesem Aufzuge bei ihrer Ankunft im Palaste von S. Ildefonso kaum erkannt. Sie erfreut sich übrigens der besten Gesundheit, und von ihrer heiteren Laune zeugt ein Konzert, welches sie vor acht Tagen veranstaltete. In ihm entzückte sie den ausge⸗ wählten Kreis der Zuhörer durch den Vortrag mehrerer Arien von Verdi und einiger andalusischer Volkslieder. Es versteht sich von selbst, daß die herkömmliche Etikette des Palastes aus dem ländlichen Aufenthalte von S. Ildefonfo ganz ver⸗ bannt ist und einer neuen Platz macht, welche die dort anwesen⸗ den Generale nnter sich streng beobachtet wissen wollen. Der Ober⸗ hofmeister der Königin, der Graf von Santa Coloma, dem überall der erste Platz gebührt, nimmt bescheiden den letzten ein, sobald irgend einer der rasch emporgestiegenen „Hofgenerale“ (gene- rales cortesanos) sich vordrängt. Dagegen überwarf der Brigadier Ros de Olano (Hauptmann der Hellebardiergarde) sich mit dem Ge⸗ neral Serrano, weil seiner Gemahlin keine Einladung zum Konzerte der Königin zugekommen war. Ueberhaupt erregen die großen Vorrechte, welche dem General Serrano stillschweigend eingeräumt werden, selbst bei den Truppen, denen die Obhut der Königin zunächst anvertraut i*st, mitunter Anstoß. Es kam neulich zwischen ihm und den Offizie⸗ ren des Ingenieur⸗Corps, welche die Wache im Palaste von S. Il⸗ defonso haben, zu einem heftigen Wortwechsel, weil diese sich weiger⸗ ten, dem Geueral die von ihm in Anspruch genommenen Chrenbezei⸗ gungen zu erweisen. Seit diesem Auftritte folgen dem General, wenn er allein ausreitet, gewöhnlich einige berittene Gendarmen, um über seine persönliche scherheit zu wachen. Hier in Madrid hieß es sogar, die Besatzung von S. Ildefonso hätte sich förmlich gegen Serrano aufgelehnt und ihn zur Flucht gezwungen. Die Ultra⸗

8 I“ 8 8 8 8 Moberirten würden zwar ein solches Ereigniß mit Jubel begrüßen; da es aber nicht erfolgte oder fehlschlug, so ergießt der Faro seinen Verdruß in folgenden Worten: Wenngleich jenes glänzende Offi⸗ zier⸗Corps für sich das Schicksal unseres unglücklichen Vaterlandes beweint, so wird es sich doch nie dazu hergeben, die Rolle des Sergeanten Garcia (von 1836) zu übernehmen. Entrüstung herrscht freilich in vielen erhabenen Seelen dieser braven Militairs, aber die Gerüchte, welche hier umliefen, waren übertrieben, und nur die Furcht der Mächtigen des Tages verlieh ihnen eine gewisse Be⸗ deutung.“ 3 8

Vorgestern Abend fuhr die Mutter des Generals Serrano in einer glänzenden Hofequipage, in welcher man den Lieblingswagen Ferdinand's VII. erkannte, von hier nach S. Ildefonso. Unterweges brach ein Rad, und die Mutter des Günstlings sah sich genöthigt, in einer Hütte einige Stunden zu verweilen.

Der französische Gesandte kam gestern von San Ildefonso zu⸗ rück, wo er der Königin ein Schreiben der Herzogin von Montpensier, über deren Befinden hier beunruhigende, hoffentlich aber unbegründete Gerüchte herrschen, überreichte. Die Minister reisen unaufhörlich zwischen S. Ildefonso und hier. Herr Salamanca steigt dort stets bei dem General Serrano ab. Heute begeben sich der Minister⸗Prä⸗ sident und der englische Gesandte dorthin. Es heißt, die Königin würde zwischen dem 10ten und 15ten d. M. ihren Aufenthalt wieder in dem hiesigen Palaste nehmen.

Der Graf von Villareal hat den hiesigen portugiesischen Ge⸗ sandtschaftsposten ausgeschlagen, und man bezweifelt, daß der Mar⸗ schall Saldanha geneigt sein werde, ihn zu übernehmen.

Der Graf von Vistahermosa wird mit den ihm beigegebenen Offizieren im Laufe der nächsten Woche seine Reise nach Berlin an⸗ treten.

Die Unionsbank besteht jetzt förmlich auf Aufhebung des Kon⸗ traktes, kraft dessen sie die von dem Finanz⸗Minister kreirten Schatz⸗ Billets zum Betrage von fünf Millionen Piastern übernahm.

Am 28sten v. M., Abends 11 Uhr 41 Minuten, verspürte man hier eine leichte Erderschütterung, die während 25 Sekunden in der Richtung von Nordost nach Südwest anhielt. In einigen Häusern stürzten die Möbel zusammen und die Einwohner eilten in die Stra⸗ ßen. Derselbe Erdstoß machte sich genau zu derselben Zeit in Se⸗ villa, Cordova, Jaen, Caceres, Badajoz in weit stärkerem Maße fühl⸗ bar. In Sevilla wurden mehrere Gebäude bedeutend beschädigt.

8 3proz. 26 ½ G. 5proz. 17⁄ G.

London, 7. Aug. Die Times bringt eine Korrespondens aus Lissabon vom 29. Juli, der zufolge der dortige britische Ge⸗ sandte peremtorische Instructionen von Lond Palmerston erhalten hat, die Entlassung der jetzigen Minister zu verlangen, weil sie Anhänger Cabral's seien, und den 31sten d. M. soll dies Verlangen förmlich im Verein mit dem französischen und demn spanischen Ge andten gestellt werden. Es hat den Anschein, als werde die Königin der Aufforde⸗ rung nicht nachgeben, weil sie darin eine ungerechtfertigte Einmischung in ihre Prärogative erblickt, und die Cabralisten drohten gar mit ei⸗ nem Aufstande, falls sie nachzugeben sich bereit zeigte. Die Demokra⸗ ten waren andererseits entschlossen, beim Rückzuge der Alliirten sich wieder zu erbeben, und sie sollen an verschiedenen Punkten des Lan⸗ des gegen 50,000) Gewehre verborgen halten. Wahrscheinlichkeit ge⸗ nug ist dafür vorhanden, daß man er den ersten Akt des Bürgerkriegs bisher aufgeführt, und daß derselbe mit einer blutigen Tragödie schließen wird. Die Miguelisten sind auch insge⸗ heim nicht unthätig. Graf Das Antas ist mit dem Dampfschiffe, das diese Nachrichten überbringt, nach England abgegangen, indem er einen Meuchelmord fürchtet. Von Porto hört man, daß Concha sich mit Zurücklassung von 3500 Mann nach Spanien zurückziehe; 3000 Mann unter General Ballasteros werden Porto vorläufig be⸗ setzt halten und 500 Mann die zeste von Valenga. Im Norden herrscht wieder Ruhe. Andererseits bemerkt man, daß alle Bedingun⸗ gen der Interventions⸗Mächte bisher nicht in Erfüllung gegangen. Nach langem Widerstreben hntte die Königin endlich dem Grafen Lavradio die Vollmacht zur Bildung eines neuen Kabinets gegeben, in das Niemand treten wolle, mit Ausnahme von Magelhaes, den die Königin aber nicht mwill. Costa Cabral ist von Madrid zurückbe⸗ rufen. Die Truppen werden nicht bezahlt, und im Heere herrscht Mißvergnügen. Saldanha wird zurückerwartet, und man fürchtet sehr, daß seine Rückkehr das Signal zu neuen Unruhen sein würde.

Moldau und Wallachei. Jassy, 13. Juli. Mit der letzten Sitzung unserer Stände⸗ Versammlung gingen die Mandate der Deputirten zu Ende, deren Dauer durch das organische Reglement auf fünf Jahre bestimmt ist. Demgemäß hat die Regierung durch ihr Amksblatt eine neue Wahl für die nächsten fünf Jahre augeordnet und dazu den 11. August be⸗ stimmt, an dem die Wahlen vollzogen werden.

8 Vermischtes.

Magdeburg, 11. Aug. Der Inspektor Fritze vom Dominium Ca⸗ row bei Genthin macht in der Magdb. Ztg. Folgendes bekannt: „Von dem schon im vorigen Jahre sehr von mir empfohlenen Riesen⸗Stauden⸗ Roggen säete ich auf einen zwar guten, aber ungedüngten, kaum einen magdeburger Morgen haltenden Fleck Acker am 5. September v. J. acht Metzen aus. Das Land hatte Weizen getragen, wurde zweimal gepflügt und mit dem Erstirpator bearbeitet. Von diesem Einen Morgen Acker wur⸗ den 27 Mandel Roggen gewonnen, und aus denselben, besonders eingefah⸗ ren, achtundzwanzig Scheffel a 91 92 Pfd. schwer gedroschen und aufge⸗ messen. Ein gewiß seltener Ertrag. Der Roggen lieferte mithin das 56ste Korn und hatte vor anderen Roggen den Vorzug eines stärkeren, beinahe Einen Fuß längeren Strohes. Der übrige von mir gesäete Niesen⸗Stau⸗ den⸗Roggen zeichnete sich ebenfalls sehr aus und wird, wenn auch nicht das 56ste, doch in gutem und leichten Boden, durchschnittlich gerechnet, gewiß das 30 ste Korn geben. Dieser Roggen lagert nicht so leicht, als der ge⸗ wöhnliche, und man spart außerdem die Hälfte der Einsaat, welche aber in der ersten Hälfte des Monats September geschehen muß. Den über den hiesigen Saatbedarf gewonnenen Nieren⸗Stauden⸗Roggen verkaufe ich hier jetzt pro Wispel mit 80 Rthlr., pro Scheffel, 91 92 Pfd. schwer, mit 4 Rthlr., und 10 Sgr. für Verpackung.“

Eisenbahnen und DYampfschifffahrt.

Berlin, 12. Aug. Die heute ausgegebene Nr. 31 der Ge⸗ setz⸗Sammlung enthält das Allerhöchste Privilegium wegen Emission auf den Inhaber lautender Prioritäts⸗Obligationen über eine Anleihe der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft von 4,000,000 Rthlrn.

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preu⸗ ßen ꝛc. zc.

Nachdem von Seiten der unterm 20. August 1844 von Uns bestätig⸗

ten Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft darauf angetragen worden ist,

derselben behufs der vollständigen Herstellung der eingeleisigen Bahn und

zur Deckung der Kosten des zweiten Geleises die Ausstellung auf den In⸗

1“

1 8 uu . 8 8 haber lautender und mit Zins Coupons versehener Obligationen, und zwar von 500 Stück zu 1000 Rthlrn., von 2000 Stück zu 500 Rthlrn., von 7500 Stück zu 200 Rthlrn. und von 10,000 Stück zu 100 Rthlrn., im Gesammt⸗Betrage von Vier Millionen Thalern, zu gestatten, so ertheilen Wir in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs⸗Verbindlichkeit an jeden Inhaber ent⸗ halten, durch gegenwärtiges Privilrgium Unsere landesherrliche Genchmi⸗ gung zur Emission der gedachten 20,000 Stück Obligationen, indem Wir zugleich den die näheren Bedingungen enthaltenden, unter dem 14. Juli 1847 gerichtlich vollzogenen anliegenden Plan für die Emission von 20,000 Stück Prioritäts⸗Obligationen der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft über zusammen Vier Millionen Thaler hierdurch in allen Punkten be⸗ tätigen. - Die gegenwärtige Genehmigungs⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde ist mit dem erwähnten Plane durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen. Gegeben Berlin, den 23. Juli 1847. 8 SbS; Ea (1. 8) Friedrich Wilhelm. 881ö . von Düesberg.“ 838

3 Plan 4 3 1 für die Emission von 20, 000 Stück Priorztee, bIAaeis⸗ nen der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft über .

sammen 4,000,000 Thaler. 8 §. 4. 1

Das Anlage⸗Kapital der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft soll be⸗ hufs vollständiger Herstellung der Thüringischen Eisenbahn mit Doppel⸗ Geleise durch Emission von Prioritäts⸗Obligationen, im Betrage von 4,000,000 Rthlr. Courant, unter den folgenden Bedingungen vermehrt werden.

Die nach §. 1 zu emittirenden Oblig ationen werden in vier Sexien (A. B. C. D.) und in jeder Serie unter ortlaufenden Nummern nach dem zub * beigefügtem Schema auf weißem Papier mit schwarzem Druck, gel⸗ bem Unterdruck und Randverzierungen stempelfrei ausgefertigt. Die erste Serie (A.) umfaßt 500 Scück zu 1090 Rthlr. Courant, ⸗sub Nr,. 1 bis 500, zusammen 8 1. 500,000 Rthlr. Die zweite Serie (B.) umfaßt 2000 Stück zu 500 Rthlr.

Courant, sub Nr. 1 bis 2000, zusammen . Die dritte Serie (C.) umfaßt 7500 Stück zu 200 Rthlr.

Courant, sub Nr. 1 bis 7500, zusammen Die vierte Serie (D.) umfaßt 10,000 Stück zu 100 Rthlr.

Courant, sub Nr. 1 bis 10,000, zusammen 1,000,000 »

Summa. —4,000,000 Rthlr.

Mit den Prioritäts⸗Obligationen werden Zins⸗Coupons nach dem sub / anliegenden Schema auf weißem Papier mit schwarzem Druck für zehn Jahre ausgegeben und nach Ablauf dieser Zeit erneuert. Auf der Rückseite ber Prioritäts⸗Obligation wird dieser Plan abgedruckt.

§. 3.

Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit drei und einem halben Pro⸗ zent jährlich verzinst. Die Zinsen werden in halbjährlichen Naten post⸗ numerando, nicht nur hier in der Haupt⸗Kasse der Gesellschaft, sondern auch in den an der Bahn gelegenen Städten, so wie nach näherer Be⸗ kanntmachung durch die öffentlichen Blätter in Berlin, Leipzig und Frank⸗ furt a. M., bezahlt.

Außerbem wird jeder Prioritäts⸗Obligation, welche nach Maßgabe der Bestimmung in §. 4 zur Einlösung gelangt, für jedes. Jahr, welches solche im Umlauf gewesen ist, ein Prozent Prämie bei der Auszahlung gewährk, dergestalt, daß zum Beispiel die in der ersten Ausloosung gezogenen Prio⸗ ritäts⸗Obligationen der Serie D. mit Hundert und einem Thaler, in jeder der folgenden mit einem Thaler mehr und in der letzten also mit Einhun⸗ dert Drei und Achtzig Thalern zurückbezahlt werden. 888

Zinsen von Prioritäts⸗Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.

1,500,000 »

Die Prioritäts⸗Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Jahre 1848 beginnt und nach Anleitung des beiliegenden Amortisations⸗ Plans durch alljährliche Verwendung von 20,000 Rthlr. und der auf die eingelösten Prioritäts⸗Obligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird.

Die Nummern der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Priori⸗ täts⸗Obligationen werden alljährlich im Monat Januar durch das Loos bestimmt, und die Auszahlung des Nominal⸗Betrages der hiernach zur Amortisation gelangenden Prioritärs⸗Obligationen nebst den §. 3 erwähn⸗ ten Prämien erfolgt im nächstfolgenden Monat Juli, zuerst also im Mo⸗ nat Juli 1848. G

Der Thuüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vor⸗ behalten, mit Genehmigung der betheiligten drei hohen Staats⸗Regierun⸗ gen sowohl den Amortisations⸗Fonds zu verstärken und dadurch die Til⸗ aung der Prioritäts⸗Obligationen zu beschleunigen, als auch sämmtliche Prioritäts⸗Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit halbjähriger Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes, so wie der Prämie, einzulösen. 1

Ueber die erfolgte Amortisation wird den Ministerien der betheiligten drei hohen Staats⸗Regierungen alljährlich ein Nachweis eingereicht.

Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind anf Höhe der darin ver⸗ schrieben Kapitals⸗Beträge und der dafür nach §. 3 zu zahlenden Zinfen und Prämien Gläubiger der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft; sie sind daher befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen, so wie wegen der Prä⸗ mien, sich an das gesammte Vermögen der Gesellschaft und dessen Erträge mit unbedingter Priorität vor den Inhabern der Stamm⸗Actien und der zu denselben gehörenden Doelteren s hede zu halten.

.O0.

Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind nicht befugt, die Zah⸗ lung der darin verschriebenen Kapitals⸗Beträge nebst Zinsen anders, als nach Maßgabe des §. 4 gedachten Amortisations⸗Planes zu fordern, aus⸗ genommen:

a) wenn ein Zinszahlungs⸗Termin länger als drei Monate unberichtigt bleibt;

b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs Mo⸗ nate ganz aufhört; 12 b

c) wenn gegen die Eisenbahn⸗Gesellschaft Schulden halber Execution durch Abpfändung oder Subhastation vollstreckt wird:

d) wenn Umnände eintreten, die jeden anderen Gläubiger nach allgemei⸗ nen gesetzlichen Grundsätzen berechtigen würden, einen Arrestschlag gegen die Gesellschaft zu begründen; .

c) wenn die im §. 4 festgesetzte Amortisation nicht innegehalten wird. In den Fällen zu a. bis incl. d. bedarf es einer Kündigungsfrist nich

sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar: 2

zu a. bis zur Zahlung des betreffenden Zins⸗Coupons; 8

zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Trans ortsbetriebes;

zu c. bis zum Ablauf eines Jahres nach Aufhebung der Execution;

zu d. bis zum Ablauf eines Jahres, nachdem jene Umstände aufgehört haben.

In dem sub ec. vorgedachten Falle ist sedoch eine dreimonatliche Kün⸗ digungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts ⸗Obli gation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations⸗Quantums

hätte stattfinden sollen.

Die Ausloosung der alljährlich zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen geschieht durch die Gesellschafts⸗Direction an einem vierzehn Tage vor⸗ her zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den In⸗ habern der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt gestattet W116“

Ueber die Verhandlung ist von dem Syndikus der Gesellschaft ein Pro⸗ tokoll aufzunehmen.

§. 8.

ioritä igati rden binnen

Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen werden

14 Tagen nach Abhaltung 89 §. 7 gedachten vermip⸗ beleee

die Auszablung derselben aber erfolgt durch die Gesenc eee 8* han.

furt an die Vorzeiger der betreffenden Prioritaäts-Sl ligatibnen

lieserung derselben und der dazu gehörigen noch nich bA Aᷓwe pons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wind der Betrag