E1““
Vormittags um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichts⸗
Das Sängerfe Eisenach, 25. Ang. (ater⸗ Sängerbendes in glücklich vorübergegangen, Tage bleiben.
Selten dürften
1 mal, weshalb denn aue Thale, am Fuße der Wartburg, er⸗Halle und alle
8 Marien 1. 4 Festplatz war 27 — des Professor Müller die Säng
vählt une nen sche zweckmäßig hergestellt; das zun, ien schön und zweckmäßig gestellt; Fugehbeigign An tausend Sanger,
sch übrig. 1 . — doch auch anderer Liedertafeln,
nahme.
gen eingetroffen,
dem Markte, und
Sänger frisches Eichenlaub, Hüte und Mützen zu schmücken. b der Gesang auf dem Markte und der Festauszug mit
drei Musikcorps (darunter das vielgerühmte militairische von Langen alza) nach dem Marien Thale waren sehr schön. Die Hauptprobe lief ebenfalls Wesentliche dieses Tages in
die Sänger defilirten erst am Großherzoglichen Pavillon vorüber und traten dann in ihre Halle ein. An
100 Fahnen schaute das Auge, theils den einzelnen Corps, theils der Zierde
des Platzes, bis auf die Bergspitzen hinauf, gehörig, und
nung des Festzuges,
gut ab. Nachmittags kam das We der höchsten Herrschaften zur Ausführung,
s llen Theilnehmern für die ganze Lebenszeit reichen Genuse⸗ 29 be Umstände so günstig vereinigen, wie dies⸗ die Sänger recht frisch und fröhlich sangen.
Wetter ließ keinen meist Mitglieder des thüringischen waren Eisenach zugezogen sämmtlich bei den Einwohnern der Stadt gastfreundliche Auf⸗ Auch waren alle höchsten Herrschaften aus Weimar und Meinin⸗ en, durch ihre Gegenwart das Fest zu verherrlichen. Am 23sten früh versammelten sich die einzelnen Sängerchöre und Lie⸗ dertafeln, deren über 30 waren, mit ihren vielen Fahnen und Fähnlein auf weißgekleidete Jungfrauen der Stadt vertheilten an die
Böllerschüsse hall⸗ ten im Echo drein. Der zweite Theil, nach dem Programm, fiel ganz aus; dagegen trat ein nach diesem nicht angekündigter übrigens Herr von Wydenbrugk, auf, der seine Wünsche für euts was man jedoch, um des Platzes und der Umstände willen,
beliebter Redner, chland aussprach, m wo und bei! sich die Reihen der Sänger schon etwas gelichtet hatten.
est auf der Wartburg. welchen es geschah, wohl nicht ganz ohne Grund tadelte.
5 Das schöne Fest des thüringischen 2 5 das Andenken an diese
Der sehr glücklich ge⸗
2
Anwesenden ausprägte.
heiligten Stätte und in Thränen schwamm.
Die Anord⸗ so großen als mannigfachen
Gegenwart
Sänger weihten, ins Marienthal. wieder in ihrer Halle.
8
aber stürmischer Beifall, und die Sänger reife „Was ist des Deutschen Vaterland ꝛc.“ an. ließen sich später dahin vernehmen, daß sie Vorkehrungen treffen würden, damit bei künftigen Festen nicht so viele und zum Theil auch wohl zu lange Reden gehalten würden, da anch politische Tiraden der Harmlosigkeit und dem Hauptzwecke ihres Bundes gar leicht geschadet werden könne, was jedoch diesmal wohl nicht der Fall war. Am lsten war die Wartburgsfeier, zu der die Erlaubniß von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge in den huldvoll⸗ sten Ausdrücken gegeben worden war, der Hauptgegenstand. Wie Tages zu⸗ vor, versammelten sich die Sänger und zogen dann hinauf zur hehren Burg, in welcher alles Vorgetragene den Ausdruck der edelsten Theilnahme, des religiösen Ernstes und der innigen Rührung auf nden Es konnte nicht fehlen, daß während des ersten Chorals „Eine feste Burg ist unser Gott“ in seiner Urweise, an dieser ge⸗ tausendstimmig schön gesungen, Dann folgten die Erinnerungen an 2 1 man Begebenheiten auf der (Wettkampf der Minnesänger, heilige Elisabeth, Luther ꝛc.), Geschichte Deutschlands, ja in die der Welt auf immer eingewoben sind. Auch wurde Sr. Königl. Hoheit dem mitanwesenden cher der würdigen Wiederherstellung dieses Palladiums des schönen Thü⸗ ringer Landes so große Opfer gebracht hat und noch täglich bringt, der einstimmigste und rauschendste Dank gezollt. auf einem neuen Wege nach dem Annathale hin zu einem Felsen, welcher, zum Andenken an das Fest, der Sän während sie ihre F
gerstein getauft wurde, un den ahnen darauf senkten, hierauf wieder Nach eingenommenem Mittagsmahle versammelten sie sich Nun kam noch viel Erlesenes zum Vortrage, obwohl
Es folgte ihm stimmten hierauf aus dem Steg⸗
1S ganz recht. Nicht wenige Sänger
des Vorgetragenen Bezug auf Thüringen hatte,
war natürlich und auch
Darum glänzten denn auch vorzugsweise thüringische Dichter
und Tonkünstler.
auf den Gesichtern der
manches Auge die eben Wartburg welche in die den
daß dreima werde.
Erbgroßherzoge, wel⸗
Sodann zogen die Sänger
und den die
Uhr kommt,
Daß das Meiste
Darmstadt im der Stadt Darm
1
Die Art der der drei Staaten Baden, Hessen⸗Darmstadt und Frankfurt) zeigt sich in mehrfacher Beziehung nachtheilig. Interesse des reisenden Publikums und allerdings auch jadt wünscht, daß Abends um 8 Uhr noch ein Bahn⸗ zug von Heidelberg und Mannheim nach Darmstadt abgehe und dort die Nacht bleibe, so wie, daß Morgens um 5 ½ Uhr ein solcher von Darmstadt nach Heidelberg und Mannheim abgehe, jetzt auf die Ankunft des warten muß. indessen hofft mau,
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Darmstadt, 24. Ang. Main⸗Neckar Eisenbahn soll es sich, was Personenkarten betrifft, neuerdings gebessert haben. Transport, welcher übrigens bis jetzt mit den gewöhnlichen Personen⸗ Bahnzügen befördert wird, noch nicht von den gewünschten Folgen. Man schreibt dies dem Umstande zu, Umladen der von Offenbach kommenden Effekten in Frankfurt ver⸗ langte, worauf jedoch die offenbacher Kaufmannschaft erklärte, sie würde unter diesen Umständen nicht das Mindeste mit der Main⸗ Neckar Eisenbahn schicken.
(S. M.) Mit dem Ertrage der
Dagegen war der eröffnete Güter⸗
daß Frankfurt anfänglich ein
Darauf verstand sich Frankfurt dahin, der Woche von einem Umladen abgestan⸗ Verwaltung (durch drei Direktoren
So jetzt wieder, wo Hessen⸗
während man Zahnzuges von Frankfurt, der erst um 7
Baden soll gegen diese Vorschläge sein, daß Hessen damit durchdringe.
“
Bekanntmachungen.
Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Posen. 8 Das adelige Rittergut Goray, im Kreise Birnbaum,
landschaftlich abgeschätzt auf 147,673 Thlr. 1 Sgr.
4 Pf., einschließlich der auf 18,287 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf.
“ Forst, soll am 20. Dezember 1847,
[787]
stelle subhastirt werden. Die Tare nebst Hypothelen⸗ schein und Bedingungen können in unserem 4ten Ge⸗ schäfts⸗Büreau eingesehen werden. Folgende, dem Auf⸗ enthalte nach unbekannte Real⸗Gläubiger: die unbekannten Erben des Probstes Soinski zu Go⸗ rayp, die Wittwe Anna Mackiewicz und deren mino⸗ renne Kinder, Franz und Casimir Masliewicz, der Pächter Friedrich Wilhelm Heydke, der Hauländer Paul Obst, die Laura, geb. Heydke, verehel. Mallow, die Naver Serzetuskischen Erben, nämlich Franz Eduard, Emilie Thecla, Thecla Eleonore Alexandrine, Geschwister Skrzetusli, werden zu dem gedachten Termine öffentlich, so wie die etwanigen unbekannten Real⸗Prätendenten, bei Vermei⸗ dung der Präklusion zu demselben vorgeladen.
1508] Proclam a. Nothwendiger Verkauf. Das im Kreise Thorn belegene Erbpachts⸗ Vorwerk Zielin, bestehend aus 674 Morgen 120 Quadratruthen, und im Jahre 1843 auf 8314 Thaler 3 Silbergroschen gerichtlich abgeschätzt, zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Tare, soll zum Zweck der Auseinandersetzung zwischen den Miteigenthümern den 20. Dezember d. J., Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Thorn, den 12. Mai 1847. Königl. Land⸗ und Stadtgericht. Loeffler.
[638] Bekanntmachung. Schatz-Departement. Abtheilung für die Staats Do- mainen und Forsten.
5 . 4 Suwalki, den ber. 8. Juni 28994 2391 Augustower Gubernial-Regierung. Zufolge Reskripts der Regierungs-Kommission des
“ 21. Januar und der Einkünfte vom
4. J. N 5653. NS dass am 16./28. September d. J., Vormittags um 11 Uhr, im Sitzungs-Saale der Gubernial-Regierung in der Stadt Suwalki eine massive Wassermühle nebst Schneidemühle, mnit den dazu gehörigen Ge- bäuden, und zwar einem massiven Wohnhause und Speicher, Pferde- und Schweinstall, einem Schoppen zur Aufbewahrung der beim Bau der Mühle ge- brauchten Materialien, und der Umzäunung, so wie auch mit den Grundstücken und Wiesen, deren Flächeninhalt 20 Morgen 46 Ruthen Mazdeburger oder 9 Morgen 66 Ruthen neues polnisches Mals beträgt, im Wege der öffentlichen Licitation vom 20. Mai
1. Juni
Diese Mühle mit 4 Gängen oder Steinen und mit einer englischen Maschinerie, vermöge welcher man in einer Stunde auf einem Gange 5 Korzec Getraide Warschauer Mals vermahlen kann, liegt an dem
Augustower, stets binlängliches Wasser habenden Kanal, bei der Kreisstadt Augustow, an einer vor- mheilhaften Stelle, weil den Zutritt zur Mühle rück- sichtlich des Mahlwerks zwei wichtige Communi- cationswege, das ist die Chaussee und der Augusto- wer Kanal, erleichtern. 8
Der von dieser Mühle jährlich zu zahlende Ka- non beträgt 1000 Silber-Rubel, oder nach Abzug von 5/100 als Ofiara 50 do. nur 950 Silber-Kubes. Das Einkaufsgeld aber, von welchem die Lieita. tion in plus ihren Anfang nimmt, wird hiermit auf 4000 Silber-Rubel festgesetzt.
Jeder Bietungslustige ist verbunden, vor der Li- citation ein Vadium von 2000 Silber-Rubel an die Gubernial-Kasse einzuzahlen und hierüber cine Quit- tung vorzuzeigen. Auch übernimmt, er die Ver- pflichtung, aufser. dem Kanon noch die Ofiara und andere bestrehende oder später von der Regierung aufzuerlegende Abgaben und Lasten zu tragen, s0 wie er sich ebenfalls den allgemeinen Erbpachts- Bedingungen unterwerfen muss. 1.“
Schatzes 3. Februar
macht hiermit öffentlich bekannt,
1848 in Erbpacht ausgethan werden soll.
Der Meistbietende hat sogleich das Einkaussg Id zu kompletiren, so wie auch die Kosten dieser Be- kanntmachung zu berichrigen.
Die Gubernial-Regierung ladet Bietungslustige ein, sich am oben angezeigten Orte und Tage zu stel- len, wo man ihnen in den Dienststunden nähere Nachrieht über die Licitations-Bedingungen erthei- len wird.
Im Auftrag. Der Regierungs-Rath, Staats-Referendarius Norband. Der Kanzlei-Direktor
Kasp rzyck 3.
[876 b] Bekanntmachung.
Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft beabsichtigt nachstehende Betriebs⸗Ma⸗ terialien, als einen ungefähren Jahresbedarf, nämlich:
6000 Klaftern kiefernes Klobenholz,
1200 Ctr. raffinirtes ½ N 8
60 Ctr. rohes 1 Rüböl,
900 Ctr. Knochen⸗ oder auch Baumöl,
240 Ctr. Palmöl,
140 Ctr. Lichttalg, b
380 Ctr. Werg und vX““
280 Ctr. Putzfäden oder Baumwollengarn⸗Abfall, im Wege der Submission von geeigneten Lieferanten zu entnehmen.
Zu dem Ende ersuche ich im Auftrage Lieferungs⸗ lustige, ihre auf die ganzen Quantitäten oder einen Theil derselben gerichteten Offerten bis zum 1. Oktober c. an mich gelangen zu lassen, dabei aber zu berücksich⸗ tigen, daß alle obengenannten Materialien von der be⸗ sten Qualität sein und auf die beliebig zu bezeichnenden Bahnstationen franco abgeliefert werden müssen. Exem⸗ plare der Bedingungen sind im Central⸗Büreau auf dem hiesigen Bahnhofe entgegenzunehmen.
Berlin, den 23. August 1847.
Der Betriebs⸗Direktor von Glümer. [854 b] * p- q G 8 -v 64 7
Personen⸗Schiff „Borussia“.
G Die Herren Agen⸗ ten des Dampf⸗ schiffes „Prinz von Preußen“ machenin den Ber⸗ liner Zeitungen wiederholt bekannt:
daß Personen⸗ schiffe auf der
Reise von hier
nach Swinemünde und umgekehrt, welche von einem
Bugsir⸗Dampfschiffe mittelst eines Taues geschleppt
werden, die Unannehmlichkeit bieten, daß beim gün⸗
stigsten Wetter die Seekrankheit selbst bei ruhigem
Haff auf der Tour nach und von Swinemünde sehr
häufig ist, da diese geschleppten Personenschiffe keine
eigene feste Haltung haben, und das vorlaufende
Bugsir⸗Dampfboot durch die arbeitenden Räder in
selbst erzeugten Wellen das geschleppte Schiff in
einer fortwährenden schwankenden Bewegung unter⸗ halten, und beziehen sich auf das Zeugniß von nicht genannten Herren und besonders Damen.
Da kein anderes Personenschiff als die „Borussia“ hier existirt, so kann nur diese emeint sein, und wir würden den obigen Aufsatz, beffen Tendenz uns nicht zweifelhaft sein kann, mit Stillschweigen übergehen, wenn wir nicht fürchten müßten, durch die darin enthal⸗ tenen Unwahrheiten das Publikum irre geleitet zu sehen.
Das Personen⸗Schleppschiff „Borussia“ verdankt eben nur seine Entstehung der ganz entgegengesetzten Mei⸗ nung der verehrlichen Herren Agenten des Dampfschiffs „Prinz von Preußen“, nämlich der: dem Publikum Ge⸗ legenheit zu geben, auf einem sicheren, bequemen, mit Salons versehenen, von einer freien reinen Luft umge⸗ benen Schiffe reisen zu können, um nicht von der auf einem Dampfschiffe unausgesetzten rüttelnden Bewegung, des unvermeidlichen Talg⸗ und Oelgeruchs und der
Hitze von der Feuerung, als hauptsächlichste erste Veranlassung zur Erzeu⸗
gung der Seekrankheit, belüstigt zu werden. Nachtheilig und beschwerlich ist es auch auf manchen Dampfschiffen, daß sie bei irgend frischem Winde über Bog und von den Rädern bedeutend Spritz⸗ wasser über Bord nehmen und die Passagiere durchnäs⸗ sen, die keinen genügenden Zufluchtsort Ln, da kein Raum, der schon für die Maschine verwendet, vorhan⸗ den ist, um sie alle aufnehmen zu können. Die Bemer⸗
r Anzeiger.
kung, daß die durch die Bewegung der Räder selbst er⸗
zeugten Wellen die seegerecht steif mit Cisen⸗Ballast
versehene „Borussia“ auch bei ruhigstem Wetter schwa
n⸗
kend machen können, kann mindestens nur auf Unkennt⸗ niß beruhen, da die Wellen sowohl in den Strömen, wie namentlich bei der großen Wasserfläche im Haff schon vom Kiel aus sich so verthellen, daß solche es gar nicht
zu berühren vermögen.
Möge man aber auch die Si⸗
cherheit eines Schleppschiffs wohl beachten, da wir das Beispiel erlebt haben, daß auf der Reise nach Swine⸗ münde ein Dampfschiff, durch die Feuerung entstanden, abbrannte, wobei sich die wenige Besatzung nur mit
größter Mühe rettete. Bei solchem
Unglück ist das
Schlepptau bald gekappt und das Schiff außer Gefahr.
Wir glauben auch in unserer Ansicht nicht gefehlt
zu
haben, da wir uns des vorzugsweisen wieder⸗
holten Gebrauchs der „Borussia“ für nach See ge⸗ hende und daher kommende Höchste und Allerhöchste Personen mit Gefolgen zu erfreuen haben, auch die Kö⸗
nigl. Post sich dieses Schiffes ausschließlich nur bedient,
um die Russischen Passagiere pr. „Wladimir“ v
on
Swinemünde nach hier zu befördern, ohne je eine Klage üͤber die dem Schiffe angefabelten Mängel vernommen
zu haben, während denselben 3 Dampfschiff zu Befehl gestanden hätte; wir haben
ohne Zweifel gern ein
im
Gegentheil Beweise Höchster Zufriedenheit über Seegang
und Bequemlichkeit der „Borussia“ erhalten.
Auffallend erscheint es noch, daß die Herren vüs
unterlassen haben, ihren Annoncen in den hiesig Blättern den erwähnten Passus beizufügen. Stettin, den 13. August 1847.
Comité der Stettiner Dampfbugsirboot⸗Rhederei.
— —G
en
Mecklenburgische Eisenbahn⸗
Es wird eine
1873 b] Gesellschaft.
außerordent⸗ liche General⸗ wt, Versammlung
der Actionaire der Meck⸗
lenburgischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft von dem un⸗
terzeichneten Ausschusse auf Montag
den 27. September d. J.,
Mittags 12 uhr, in Schwerin, im Em⸗
pfangs⸗Gebäude des Bahnhofes einberufen, zum Zwecke
der Mittheilung, daß die in der General⸗Versammlung vom 29. Mai d. J. vorgelegten Angaben über den ver⸗
muthlichen Belauf des Desizits sich als richtig nicht
währt haben, indem die nunmehr von der Direction dem
Ausschusse vorgelegten S vezial⸗Anschläge, — zu de
be⸗
ren
genauer Revision der Ausschuß die erforderlichen Maß⸗
regeln angeordnet hat,
— die damaligen Annahmen
übersteigen, und zur Potestivirung des Ausschusses die
D
erforderlichen Verfügungen zur Deckung des solcherge⸗
stalt gesteigerten Defizits in derselben Ausdehnung treffen, in welcher der Ausschuß durch die General⸗
zu er⸗
sammlung vom 29. Mai d. J. zur Fürsorge für Deckung des damals veranschlagten Defizits ermächtigt worden
ist, eventuell zu anderweitiger der Sachlage angemesse⸗
ner Beschlußnahme.
Es werden Legitimations⸗Comité's errichtet, welche
die vorzuzeigenden Interims⸗Actien abstempeln und den
2
Vorzeigern derselben auf ihre Namen lautende und
im
Falle der Stimmberechtigung die Zahl der von ihnen abzugebenden Stimmen ausdrückende Legitimationskar⸗
ten zustellen.
im Comtoir des Herrn G. H.
Im Hamburg geschieht die Abstempelung Kaemmerer, in Ber⸗
lin bei Herrn Jacob S aling, in Rostock, Wismar, Güstrow und Schwerin in den Büreaus der Gesellschaft.
Schließlich wird bemerkt, daß nach §. 24. des Sta⸗ tuts die ordnungsmäßig gefaßten Beschlüsse der Gene⸗
ral⸗Versammlung für alle Actionaire bindend sind. Schwerin, den 28. August 1847.
Der Ausschuß der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
G. C. Mann, als Präses
“
1 11““
*
Lübeck und
Dampf⸗Packetfahrt
zwischen
[409 b] füee G . St. Petersburg. 8 Die rühmlichst bekannten drei Dampfschiffe der St. Petersburg⸗ Lübecker Dampf⸗ schifffahrt⸗Gesell⸗ schaft: „Nasled⸗ nik“, „Nicolai I.“ und „Alexandra“ werden in diesem Jahre eine regelmäßige Fahrt zwischen den obgenann⸗ ten Plätzen unterhalten, vom 8. Mai anfangend und bis Ende Oktober fortlaufend. — Von Trave⸗ münde und von Cronstadt wird jeden Sonnabend von jedem Hafen eines abgehen. 1 Abfahrt von Travemünde Nachmittags 3 Uhr nach Cronstadt. EIA“ Passage. Nach Cronstadt: erste Kajüte 54 Thlr., zweite 35 T hlr., dritte 22 Thlr. Pr. Ct. Nähere Nachricht ertheilt 8 8 das Comtoir der D ampfschifffahrt⸗ Gesellschaft zu Lübeck. 2☛— Exemplare des Prospectus sind bei Herren H. F. Fetschow & Sohn zu haben.
Literarische Anzeigen.
d. Linden 23, ist eben erschieneu und durch alle Buchhandlungen zu bezichen: Beyer, A. Decken -Dessins. 1LI Tönius, Lebr. 1 Thlr. 15 Sgr. Im Mai d. J. Steinhäuser, W. gr. 4. 1 Thlr.
7027» ves Bekanntmachung.
Mit dem 1. November l. J. beabsichtige ich ein Leh und Erziehun gs⸗Institut, verbunden mit einem Pensionate, für Töchter höherer Stände hier zu eröffnen, und ersuche alle diejenigen, welche mir ihre Kinder oder Pflegebefohlenen anvertrauen wollen, mich möglichst bald davon in Kenntniß zu setzen.
Der Unterrichtsplan umfaßt alle Zweige des Wissens und hat neben einer sittlichen, religiösen Erziehung und körperlichen Pflege sich vorzugsweise auch die Aufgabe gestellt, die Kinder mit der englischen und französischen Sprache so vertraut zu machen, daß sie dieselbe mit Leichtigkeit schreiben und sprechen. Das Nähere ist schriftlich oder mündlich bei mir zu erfragen.
Leipzig, den 8. Mai 1847.
Ottilie von Steyber,
per Adresse Herrn Friedrich Brockhaus.
——
2te Lief. Fol. Ornamente. 1ste Lief, Fol. 8
erschien: Verzierungen. 8te Lief
[811] 11“
Ein äußerst vortheilhaft gelegenes Gasthaus ersten Nanges zu Leipzig, in welchem ein sehr großer Saal befindlich ist, mit großem Garten und Gewächshaus, auch bedeutender Stallung, soll Erbtheilungs halber aus freier Hand verkauft werden. Als Anzahlung werden 12-⸗ bis 15,000 Thlr. verlangt, und über 30,000 Thlr. auf dem Grundstücke haftende Hopotheken können mit übernommen werden. Nähere Auskunft ertheilt auf öabeh e Adv. Theodor Winter
zu Leipzig.
(ssg9. geehrtes Publilum erlaube ich mir auf mein neu und comfortable eingerichtetes 8. 8 1“ Schlesisches Höôtel, im Mittelpunkt der Stadt und am Wasser gelegen, ganz ergebenst aufmerksam zu machen, mit der Zusicherung
prompter und billiger Bedienung. Berlin, im August 1847.
Heinrich Waechter.
[870 bb. Schm. den, empfiehlt sich.
Th. H. — gesund! [874 b.]
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.
nidt's Hôtel garni in Berlin, Unter den Lin-
un⸗ ae v. beträgt: thlr. für ½ Jahr. 4 Rthlr. ¼ Zahr. 8 kthir. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Gogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
2
8 8 E
— —
—
SKh
8 —
88““ sß 11“
auf dieses Glatt an, sür Berlin 1““
die Erpedition der Allg. Preuß.
288 J poft-Ausalten des In⸗ uüund Aus landes nehmen Hestellung
gehren-Straße NHr. 57.
JDusertions-Gebühr sür den
Raum einer Zeile des Allg.
Anzeigers 2 Sgr.
Berlin, Donnerstag den 2üten Septembe ö11“
B1“ 8
Inland. Berlin. Auszug aus der neuesten Nummer der Gesetz⸗Samm⸗ lung. — Verordnungen des General⸗Post⸗Amts. — Zur Berichtigung. — Die angeblichen vorbereitenden Berathungen der Abgeordneten zu dem
j Aufenthalt der Prin⸗ zessin Albrecht. — Der Justiz⸗Minister Uhden in Breslau. — Die Oef⸗
Vereinigten Landtage. — Provinz Schlesien.
fentlichkeit der Stadtverordneten⸗Versammlung in Brieg abgelehnt. — Rhein⸗P. rovinz. Reise des Prinzen Friedrich.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Ernennung. — Glasmalerei für die Sebaldus⸗Kirche in Nürnberg. — Reise des Königs und des Prinzen Karl. — Königreich Sachsen. Reise des Königs. — Großherzogthum Baden. Die Gegner der Ergebenheits⸗Adresse. — Kurfürstenthum Hessen. Ankunft des Kurprinzen⸗Mitregenten in Wilhelmshöhe. — Großherzogthum Mecklenburg⸗Sch werin. Restript wegen der Eintheilung des Thalers. — Herzogthum An⸗ halt⸗Deßau. General⸗Versammlung der Actionaire der Landesbank.
Oesterreichische Monarchie. Krakau. Universitäts⸗Kurator.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Nachrichten aus dem Lager am Turtschidag.
Frankreich. Paris. Hof⸗Nachrichten. — Gerüchte über Ministerial⸗ Veränderungen. — Die Praslinsche Familie und deren Arzt. — Verhöre der Dlle. de Luzv. — Wieder eine Höllenschachtel⸗Explosion. — Die grie⸗ chische Geld⸗Angelegenheit. — Narvaez und die Hofwirren in Madrid. — Depeschen vom Grafen Walewski. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Die Königin in Schott⸗ land. — Die Wahlen in Irland. — Zertrümmerung eines Dampfbootes auf der Themse. — Nachricht von einem Aufstande der Chinesen in Can⸗ ton. — Abgang der englischen Flotte aus dem Tajo nach dem Mittel⸗ ländischen Meere. — Vermischtes.
Belgien. Brüssel. Hofnachricht. — Eisenbahn⸗Unfall. — Versamm⸗ lungen und Feste.
Schweden und Norwegen. wegischen Ritter⸗Ordens.
Schweiz. Kanton Zürich. Beschlag auf eine Munitionssendung.
Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung. Lübeck. Die Nivellirung
Christiania. Errichtung eines nor⸗
der Lübecker Bahn.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. v11
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruh: Dem Geheimen Ober⸗Tribunals⸗Rath Jacobi hierselbst den⸗ Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub in Brillanten; dem Seminar Direktor und Ober⸗Lehrer Ehrlich zu Svoest den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem evangelischen Kantor und Lehrer Pohl zu Silberberg, im Regie⸗ rungs⸗Bezirk Breslau, und dem katholischen Schullehrer Podziadly zu Stubendorf, im Regierungs⸗Bezirk Oppeln, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen; und 1 3 Den Landschaftsmaler E. Hildebrandt zum Hofmaler zu er⸗ nennen.
Die Königliche Gemälde⸗Gallerie im Königlichen Schlosse Belle⸗
vue ist vom 1sten k. M. ab bis zum 1. Oktober d. J. dem Besuche des Publikums wiederum geöffnet. Berlin, den 29. August 1847. Königliches Hof⸗Marschall⸗Amt.
Bekanntmachung.
Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem zweiten diesjährigen Termine die Vorprüfung als Staats⸗Baumeister oder Bau⸗Inspektoren, oder bis zum April k. J. die mündliche Prüfung als Privat⸗Baumeister abzulegen beabsichtigen, werden hiermit auf⸗ gefordert, vor dem 15ten k. M. sich schriftlich bei uns zu melden, worauf den Ersteren das Weitere eröffnet und den Letzteren der Ter⸗ min bezeichnet werden wird, der zu ihrer Prüfung in den Natur⸗ Wissenschaften angesetzt ist.
Meldungen, die nach dem 15ten k. M. eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Berlin, den 22. August 1847.
Kbhniglich e Ober⸗Bau⸗Deputation.
8 Bekanntmachung. Mit dem 15. Oktober d. J. beginnt der Unterricht in der König⸗ schen Bau⸗Gewerbe⸗Schule, welcher bis Mitte März k. J. Vormit⸗ rags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr ertheilt wer⸗ den wird. Gehülfen und Lehrlinge der Bau⸗Gewerbe, welche daran Theil nehmen wollen, haben sich dazu, unter Einreichung ihres Lebens⸗ laufs, ihrer Schulzeugnisse und der Bescheinigungen ihrer Brodherren der ihrer Lehrherren über ihre bisherige Führung, bis zum 15. Sep⸗ tember d. J. bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung schriftlich zu melden. Bei denjenigen, welche die Königl. Bau⸗Ge⸗ werbe⸗Schule bereits früher besucht haben, bedarf es keiner Zeugnisse, sondern nur der Angabe des Jahres, worin dieses geschehen. Da nur eine gewisse Zahl von Schülern aufgenommen werden kann, so wird nach Ablauf jenes Termins denen, die sich gemeldet haben, eine Be⸗ nachrichtigung zugehen, ob ihre Aufnahme erfolgen kann. Berlin, den 6. August 1847. Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor von Pommer⸗Esche.
Fn gekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister am Königlich schwedischen und norwegischen Hofe, Kammerherr von Brassier de St. Simon, von Stockholm.
AMichtamtlicher Theil.
Berlin, 1. Sept. Die Gesetz⸗Sammlung enthält die Krung wegen der zwischen der Königlich preußischen und der Her⸗ oglich anhalt⸗deßauischen Regierung verabredeten Maßregeln zur
Verhütung und Bestrafung der Forst⸗ und Jagdfrevel in den Gränz⸗ waldungen, folgenden Inhalts: 8 86 „Nachdem die Königlich preußische und die Herzoglich anhalt⸗deßauische Negierungen übereingekommen sind, wirksamere Maßregeln zur Verhütung der Jagdfrevel gegenseitig zu treffen, so erklären dieselben Fol⸗ Artikel 1.
Es verpflichtet sich sowohl die Königlich preußische als die Herzogli anhalt⸗deßauische Regierung, die Forst⸗ 8 . welche iire 1an9 thanen in den Waldungen und Jagd⸗Revieren des anderen Gebiets verübt haben möchten, sobald sie davon Kenntniß erhält, nach denselben Gesetzen zu untersuchen und zu bestrafen, nach welchen sie untersucht und bestraft werden würden, wenn sie in inländischen Forsten und Jagd⸗Revieren began⸗ gen worden wären. b
Artikel 2.
Von den beiderseitigen Behörden soll zur Entdeckung und Habhaft⸗ werdung der Forst⸗ und Jagdfrevler alle mögliche Hülfe geleistet werden. Den Förstern und Waldwärtern des einen Theils soll namentlich gestattet sein, die Spuren begangener Forst⸗ und Jagdfrevel, so wie die Frevler selbst, bis auf eine Meile auch in das Gebiet des anderen Theils zu verfolgen. „Ereilen sie auf der diesfälligen Verfolgung die Frevler selbst, so ist es ihnen, jedoch nur unter der Bedingung gestattet, dieselben anzuhalten, daß die Angehaltenen an die nächste Ortsbehörde derjenigen Regierung über⸗ liefert werden, auf deren Gebiet die Anhaltung stattgefunden hat. Finhden die auf der Verfolgung eines Forst⸗ oder Jagdfrevlers begrif⸗ fenen Forstbeamten eine Haussuchung in dem Gebiete des anderen Theils vorzunehmen für nöthig, so haben dieselben solches an Orten, wo der Sitz eines Gerichts ist, bei dem Ortsrichter, im Fall der Verhinderung desselben aber, so wie an Orten, wo ein Ortsgericht sich nicht befindet, bei dem Po⸗ lizei⸗Kommissair, Bürgermeister oder Beigeordneten, Ortsschultheißen oder Ortsschöffen anzuzeigen, von welchen alsdann die Haussuchung unverzüg⸗ lich verfügt werden wird.
8 K Artikel 3.
Dem nacheilenden Forst⸗ und Jagd⸗Beamten wird überlassen, das über den Hergang, Befund und alle Umstände des begangenen Frevels, welche auf dessen Bestrafung von Einfluß sein können, im Gebiete seiner Landes⸗ Herrschaft aufgenommene Protokoll in dem benachbarten Gebiete fortzusetzen und darin Alles, was er auf der Nacheile in Beziehung auf den began⸗ genen Frevel bemerkt, aufzuzeichnen.
Es soll jedoch diese Aufzeichnung unter Mitwirkung und Mitunterschrift des nach dem vorhergehenden Artikel die Haussuchung veranstaltenden Orts⸗ Vorstandes in Bezug auf denjenigen Theil des Protokolls erfolgen, welcher die von diesem Vorstande vorgenommenen Handlungen betrifft und, so weit es sich von Haussuchungen handelt, bei welchen der Orts⸗Richter ꝛc. (Art. 2) zugegen war, unter N itwirkung und Mitunterschrift des Letzteren. Das Einverständniß des Orts⸗Richters oder Orts⸗Vorstandes oder das, was er seinerseits besonders oder abweichend zu erinnern hat, muß in dem Proto⸗ koll ausdrücklich bemerkt werden. Von diesem Protokoll, worin jedesmal über etwaige Beschlagnahme und Aufbenehrung entwendeter Gegenstände und von den Frevlern gebrauchter Gerühschaften die nöthigen Bemerkungen aufzunehmen sind, händigt der Forst⸗ oder Jagd⸗Beamte sofort ein Duplikat dem behufs der Haussachung regnirirten Beamten des Orts ein, welcher Letztere, sofern dies nicht der Orts⸗Richter ist, dasselbe sogleich seiner vor⸗ gesetzten Behörde zu übersenden hat, bei Vermeidung einer Polizeistrafe von 1 bis 5 Rthlrn. für denjenigen Orts⸗Vorstand, welcher der Requisition
Artikel 4.
Für die Konstatirung eines Frevels, welcher von einem Angthörigen des einen Staates in dem Gebiete des anderen verübt worden, soll den of⸗ fizielten Angaben und Abschätzungen, welche von den kompetenten und ge⸗ richtlich verpflichteten Forst⸗ und Polizei⸗Beamten des Orts des begangenen Frevels oder von dem dort kompetenten polizeilichen Beamten aufgenommen worden, jener Glaube von der zur Aburtheilung geeigneten Gerichtsstelle
nicht Genüge leistet.
beigelegt werden, welchen die Gesetze den offiziellen Angaben der inländi⸗
schen Beamten beilegen. Artikel 5.
Die Einziehung des Betrags der Strafe und der etwa stattgehabten Gerichtskosten soll demjenigen Staate verbleiben, in welchem der verurtheilte Frevler wohnt und in welchem das Erkenntniß stattgefunden hat und nur der Betrag des Schadenersatzes und der Pfandgebühren an die betreffende Kasse desjenigen Staates abgeführt werden, in welchem der Frevel verübt
worden ist. Artikel 6.
Den untersuchenden und bestrafenden Behörden in den Königlich preu⸗ ßischen und in den Herzoglich anhalt⸗deßauischen Landen wird zur Pflicht ge⸗ macht, die Untersuchung und Bestrafung der Forst⸗ und Jagdfrevel in jedem einzelnen Falle so schleunig vorzunehmen, als es nach der Verfassung des Landes nur irgend möglich sein wird.
Artikel 7.
Gegenwärtige, im Namen Sr. Majestät des Königs von Preußen und Sr. Hoheit des Herzogs zu Anhalt⸗Deßau zweimal gleichlautend ausge⸗ fertigte Erklärung sol, nach erfolgter gegenseitiger Auswechselung, Kraft und Wirksamkeit in den beiderseitigen Landen erhalten und zu dem Ende sofort öffentlich bekannt gemacht werden.
Berlin, den 26. August 1847.
st. F) Königlich Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Freiherr von Canitz.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem dieselbe gegen eine übereinstim⸗ mende Erklärung des Herzoglich Anhalt⸗Deßauischen Ministeriums ausgewech⸗ selt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 26. August 1847.
Der Staats⸗ und Kabinets⸗Minister für die auswärtigen Angelegenheiten. Freiherr von Canitz.“
Berlin, 1. Sept. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die portofreie Be⸗ förderung der kurmärkischen Schuld⸗Verschreibungen behufs Ausrei⸗ chung der dritten Serie Zins⸗ Coupons; desgleichen betreffend die Nothwendigkeit der steueramtlichen Verschließung bei Päckerei⸗Sen⸗ dungen aus den östlichen Provinzen nach Paderborn und Pyrmont et v. v., die auf dem Wege über Hannover und Hameln befördert werden; desgleichen betreffend die Einsendung der Liquidationen über Nebenfuhr, Ritt⸗ und Botenkosten, so wie über Kosten für Hülfelei⸗ stung bei ordinairen Posten, an die Geheime Kalkulatur zur Prüfung und Feststellung.
Ferner die Verordnung, betreffend die Erhöhung der Passagier⸗ Gebühr auf österreichischem Postgebiete. Sie lautet, wie folgt:
„In den zu Oesterreich gehörigen deutschen Ländern, mit Ausschluß des hierunter befindlichen Theils des lombardisch⸗venetianischen Königreichs, ist die Passagier⸗Gebühr bei allen Brief⸗, Eil⸗, Malle⸗ und Personenposten für das zweite Solar⸗Semester d. J. um 10 pCt, erhöht worden.
8
88
een
„Die Post⸗Anstalten, bei denen Personengeld⸗Erhebung für Kaiserlich österreichische Rechnung vorkommt, haben sich hiernach zu achten. Für die preußischen Beförderungsstrecken ist bei den betreffenden osten das Perso⸗ nengeld nach den bisherigen Sätzen ohne Znschlag zu t. ben. 3 Berlin, den 16. August 1847. General⸗Post⸗Amt.
Schmuckert.“
Berlin, 1. Sept. Die von dem Westf. Merkur verbreitete und von diesem in mehrere Zeitungen übergegangene Nachricht, daß unter den bei Rehme beschäftigten Eisenbahn⸗Arbeitern Unruhen aus⸗
82
85 . 11“”
und daß zur Stillung derselben Militair dorthin habe ent⸗
endet werden müssen, ist, wie wir auf Grund der zuverlässigsten Quellen versichern können, völlig ungegründet. Der Sachverhalt ist vielmehr einfach der, daß am 11ten v. M. mehrere Eisenbahn⸗Arbei⸗ ter in der Nähe von Rehme einen höheren Tagelohn gefordert haben, und daß demzufolge mehrere derselben entlassen worden sind. Unruhen
haben durchaus nicht stattgefunden, und ist deshalb auch zu einem militairischen Einschreiten keine Veranlassung vorhanden gewesen.
Berlin, 1. Septbr. Die in Leipzig erscheinende Deutsche Allgemeine Zeitung vom 31. August Nr. 243 reproduzirt, wie sich aus den einleitenden Worten ergiebt, b der Bremer Zeitung vom 20sten d. Mts. zwei Briefe, welche ein rheinischer Abgeordneter am 7. und 8. April d. J., also wenige Tage vor Eröffnung des Vereinigten Landtags, über vorbereitende politische Berathungen geschrieben haben soll, die hier von Abge⸗ ordneten Preußens, Schlesiens und Rheinlands gepflogen worden sind. Wir sagen absichtlich geschrieben haben soll, denn bis zu einem unumstößlich geführten Beweise der Wahrheit und Echtheit sind wir lebhaft geneigt, die berichteten Thatsachen für unwahr, die angeblichen Briefe für unecht rheinischen Abgeordneten noch für den einer Monarchie überhaupt zu halten. leugnen wollen, zu der Annahme versucht, der unbekannte Verfasser habe das, was man eine „Zeitungs ⸗ Denuncia⸗ tion“ nennt, in diese Form gekleidet, wenn der Ort, an welchem die Briefe zuerst abgedruckt worden, jene Annahme nicht un⸗ bedingt ausschlösse. Es giebt eine wohlwollendere Annahme, und wir sind der wohlwollendsten jederzeit zugänglich. Vorbereitende Bera⸗ thungen haben zu jener Zeit, wie sehr bekannt ist, wirklich stattge⸗ funden. Es nahmen daran in der ersten Zeit, bis man sich von ih⸗ nen trennte, auch einige Nichtabgeordnete Theil, die mit Rath, Lei⸗ tung und Hülfe herbeizueilen sich gedrängt fanden. Möglich, daß einer von diesen, in dem überraschenden Gefühl einer ihm über Nacht gekommenen europäischen Wichtigkeit, „die Straße des ewigen unver⸗ zährbaren Mense enrechts wandelnd“ eine Fata margana gesckaut hat, in welcher sich Bilder aus seinem Geschichts⸗Schul⸗Unterricht über die Revolutions⸗Anfänge anderer Völker und anderer Zeiten spiegelten, und daß er gutmüthig diese Fata morgana in die Wirk⸗ lichkeit, in die Gegenwart und auf preußischen Boden versetzt hat. Dieser Annahme stände die Fassung der Briefe, welche das leip⸗ ziger Blatt eine poetisch gehaltene nennt, jedenfalls zur Seite. Der Berathung vom 7. April wird europäische Bedeutung bei⸗ gelegt, sie wird unter das Gleichniß einer homerischen Schlacht gebracht, in welcher ein sehr ehrenwerther rheinischer Abgeordneter die in seiner Bescheidenheit von ihm gewiß abgelehnte Rolle des Jupiter tonans zugetheilt erhält, die Preußen werden das intelligenteste Volk der Erde gepriesen (was werden die Franzosen dazu sagen?), und einem nicht minder ehrenwerthen rheinischen Abgeordneten wird gar die nicht von Kleinmuth zeugende Absicht in den Mund gelegt, diesem allerintelligentesten Volke die ihm bis heute fehlende Sehkraft ver⸗ leihen zu wollen. Mehr aber als diese Poesie sprechen gegen die einfache nüchterne Wahrheit der berichteten Vorgänge die mitgetheilten Thatsachen selbst. Diese sind von der Art, daß eine andere Redaction als die der Bremer Zeitung auf den zulässigen Wegen veranlaßt werden müßte, den Verfasser der Briefe zu nennen, damit er für die Wahrheit seiner Angaben männlich einstehe. Bis daß der Verfasser selbst offen und ehrlich mit seinem Namen und seinen Beweisen hervortritt, sei es uns gestattet, seine ganze Darstellung von Anfang bis zum Ende für eine Abweichung vom wahren Sachver⸗ hältniß oder in geradem Deutsch für eine große Lüge zu erachten. Denn wir erklären es für schlechthin unmöglich, daß ihrem Könige und ihrem Vaterlande treu ergebene, aller Achtung werthe Männer, wie Auerswald, Camphausen und Andere, einer Berathung thätig beigewohnt haben könnten, welche, wenn man sie des poetischen Ge⸗ wandes einer Meinungs⸗Schlacht und eines Meinungs⸗Friedensbünd⸗ nisses entkleidet, die prosaische Gestalt eines Komplottes zeigt, und, ließe sich die Unmöglichkeit überbieten, für noch unmöglicher, daß Männer, wie die genannten, nur einen Augenblick länger in der Ver⸗ sammlung verharrt hätten, nachdem Worte gesprochen worden, zu denen selbst die Bremer Zeitung aus zarter Schonung den Spre⸗ cher hinter die Maske dreier Punkte oder Striche verbirgt und die, wären sie wirklich geredet, diesen Sprecher einfach mit dem Stempel des Hochverräthers brandmarken würden.
Provinz Schlesien. Die Bresl. Zeitung meldet aus Seitenberg bei Landeck vom 27. August: „Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Albrecht von Preußen beglückte von Kamenz aus in Begleitung ihrer Kinder, des Prinzen Albrecht und der Prinzessin Charlotte, so wie des Hofmarschalls Grafen von Pfeil und einer an⸗ sehnlichen Suite, unser Seitenberg am 16ten d. M. mit ihrer Ge⸗ genwart und verweilte hier bis zum 21sten d. M. Während dieses Aufenthalts besuchte Höchstdieselbe die Eisenhütte zu Schreckendorf, bestieg zweimal den steilen Eulenberg, auf dessen Felsenkrone eine rei⸗ zende Aussicht ist, und machte verschiedene Ausflüge in die Forst⸗ Reviere und Gebirge ihrer Herrschaft. Auch Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht bestieg den Schneeberg, ließ in der Nacht auf der Spitze desselben ein Feuer anzünden, um der geliebten Mutter die glückliche Ankunft zu verkünden, und blieb in der Schwei⸗ zerei über Nacht. Am anderen Tage besichtigte der. Prinz das Frisch⸗ feuer in Wölfelsgrund, traf dort mit Ihren v Hoheiten der Prin⸗ zessin Albrecht und der Prinzessin Charlotte zusammen⸗ und besuchten die höchsten Herrschaften gemeinschaftlich den Wölfelsfall. Während der Anwesenheit der 1 Gebieterin hatten auch die landecker Bade⸗
8 1
der Kuriosität halber aus
Zeitung:
und den Verfasser weder für einen anderen Provinz der Ja, wir wären, wie wir nicht 1