1847 / 246 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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„Dieses Errigniß ist ein Cepngans acer, Während der Papst Journale in Frankreich und 2 benet naren, die italienischen Bevölke⸗ L-⸗E e. verend mehrere unter Censur erscheinende Iegen :8. 2 Staaten und in Toscana sehr heftige Angriffe Journale in —₰⸗ greich, sondern auch gegen Frankreich zu Tage brach⸗ nicht blos gegen Her Kabinet im Oesterreichischen Beobachter eine ten, liß das Pafahrens des Grasen von Auerspeme, welcher heü⸗ veoloe Teuppen in Ferrara befehligt, erscheinen. Von den Pro⸗ x—7 des Kardinals Ciacchi kaum benachrichtigt, erllärten sich beftasons Journale offen zu Gunsten Pius’ IX., und einige der⸗ niten versehlten nicht, bei diesem Anlasse auf die lebhafteste Weise die sranzösische Regierung und ganz Frankreich anzugreifen, welche sie beschuldi⸗ gen, daß sie die Absicht hegten, die Sache des Papstes fallen zu lassen. Es versteht sich von selbst, daß in Frankreich die Oppositions⸗Journale gemein⸗ schastliche Sache mit den Feinden unserer Regierung und unseres Landes im Auslande gemacht haben. Wir wollen für heute nur einige wenige Worte über eine Frage sagen, mit der wir uns ohne Zweifel noch oft zu beschäftigen haben werden. Nach unserem Dafürhalten, welches auch die der österreichischen Regierung durch den wiener Vertrag verliehenen Rechte seien, Rechte, welche wir hier nicht zu diskutiren haben, ist es doch sehr zu

bedauern, daß unter den gegenwärtigen Umständen das wiener Kabinet

nicht den status quo der päpstlichen Regierung gegenüber erhalten zu müssen geglaubt habe. Welches auch die Befürchtungen seien, welche der Zustand Mittel⸗Italiens in Wien erregen mochte, so scheint

uns doch, daß Nichts eine so rasche, so unerwartete Verfahrungs⸗ weise motivirte. Die österreichische Regierung kennt die italienischen Ange⸗

legenheiten allzu gut, um nicht alle die Gährung vorausgesehen zu haben,

welche die Besetzung von Ferrara hervorbringen mußte, und e. nicht, wie man nicht gefühlt, daß in den Augen ganz Europa's ein olcher Schritt für eine Herausforderung gelten mußte. Nachdem wir unsere Mei⸗ nung in so bestimmter Weise kundgegeben, werden wir keinen Anstand neh⸗ men, hinzuzufuüͤgen, daß in einer Angelegenheit, die, abgesehen von der

Frage der Zeitgemäßheit, sich eigentlich auf eine Auslegung des Artikels

103 der wiener Kongreß⸗Akte reduzirte, wir vielleicht gewünscht haben wür⸗ den, daß der Papst vielmehr seine Protestationen an die Mächte, welche den wiener Vertrag unterzeichnet haben, gerichtet hätte, als seine Unterthanen einem Streite zu interessiren, welcher nach unserem Da⸗ fürhalten nur diplomatisch und von Regierung zu Regierung ver⸗ handelt werden darf. Kein Zweifel, daß bei einer rein diplomatischen Unterhandlung die Rechte der päpstlichen Regierung von der Mehrzahl der europäischen Großmächte aufrecht erhalten worden wären; und da wir glau⸗ ben, daß das wiener Kabinet jetzt nicht die Absicht hat, offen zu Feindse⸗ ligkeiten in Italien zu schreiten, so ist aller Grund vorhanden, anzunehmen, daß diese Unterhandlungen von Erfolg gekrönt worden sein würden. Ge⸗ genwärtig haben neue Schwierigkeiten sich erhoben. Einerseits sind durch

die Protestationen des Kardinals Ciacchi die diplomatischen Bezichungen zwischen Rom und Oesterreich weniger leicht geworden, und andererseits ist

die durch diese Protestationen hervorgebrachte Gährung solcher Art, daß sie, wenn es nicht gelänge, dieselbe zu beschwichtigen, das glorreiche Werk Pius

ddes IX. stören und den Frieden Italiens bis zu einem gewissen Punkte ge⸗ fährden könnte.

p 1 Auf die Angriffe gewisser radikaler Journale, welche in Mittel⸗Italien erscheinen, werden wir nicht antworten. Frankreich wird nie⸗

mals aufhören, seine Sympathieen für die gesetzlichen und friedlichen Re⸗

formen, welche auf der Halbinsel bewerkstelligt werden, kundzugeben, und unsere Regierung, wir sind davon überzeugt, wird alle nothwendigen Maß⸗

resgeln zu ergreifen wissen, um die Unabhängigkeit der italienischen Fürsten

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zu vertheidigen, wenn sie bedroht wäre. Sprechen wir es aus: Wir könn⸗ ten nicht begreifen, daß Jemand in Italien interveniren könnte, ohne von Seiten Frankreichs, welches auf seine Rechte nicht verzichtet, rasche und energische Demonstrationen herbeizuführen. Es bleibt nun zu wissen übrig, ob, die Dinge aufs Aeußerste treibend, die exaltirten Parteien in Ita⸗ lien nicht eine Verantwortlichkeit übernähmen, welche schwer auf ihnen la⸗ sten würde. Die Sprache einiger britischen Journale wundert uns nicht. Ohne über die gewöhnlichen Schmähungen, welche sit gegen Frankreich ent⸗ halten, in Bewegung zu gerathen, können wir ihren guten Intentionen zu Gunsten der Freiheit Italiens nur Beifall spenden. Wir begreifen, daß man in dem Vaterlande jenes Lord Nelson, welcher vor nun einem halben Jahrhundet den neapolitanischen Patrioten einen so wirksamen Beistand ge⸗ währte, das Bedürfniß fühlt, in das Mittelländische Meer einen neuen Lord Bentinck zu senden, um, wie im Jahre 1814, die Unabhängigkeit Italiens zu proklamiren. Hoffen wir, daß das britische Kabinet nicht, nach den Er⸗ eignissen in unseren Tagen seine Agenten werde desavouiren wollen, wie Lord Castlereagh es vor dreißig Jahren that.“

Der Constitutionnel, das Organ des Herrn Thiers, kritisirt den Artikel des Journal des Débats über die Oeccupation von Ferrara und spricht sich entschieden, jedoch in etwas gemäßigten Aus⸗ drücken, für die Sache des Papstes aus.

Der Moniteur meldet jetzt, daß Frankreich von England we⸗

gen der neulich berichteten Durchsuchung der französischen Brigg

G 8 8 .

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sich vor 2

„Deux Soeurs“ durch die englische Brigg „Wanderer“ vollkommene Genugthuung erhalten hat. Als der Admiralität die betreffenden Berichte zugegangen waren, erkannte die britische Regierung an, daß das Verfahren der Offiziere des „Wanderer“, gegen welches der Capitain der „Deux Soeurs“ protestirt hatte, ungesetzlich und ver⸗ tragswidrig gewesen. Es wurden unterm letzten Juni des⸗ halb Instructionen von den Lords der Admiralität erlassen, welche wiederholten, daß, wenn das Recht eines Schiffes, die französische Flagge zu führen, durch Vorzeigung seiner Papierr dargethan werde, die englischen Kreuzer nicht befugt seien, zu untersuchen, was an Bord desselben zugehe, oder nachzuforschen, ob nicht Umstände vorhanden seien, die den Verdacht einer unerlaub⸗ ten Bestimmung des Fahrzeuges rechtfertigten. „Der Tadel“, fügt dos offizielle Blatt hinzu, „welchen die englische Regierung in diesem Fall ausgesprochen hat, beweist, daß sie bereitwillig die erste Gele⸗ genheit ergrifen hat, für gewissenhafte Beobachtung der dem Ver⸗ hege de 9. Mai 1845 beigefügten Verhaltungsvorschriften zu Es heißt jetzt, der König und die Königin würden sich schon egen den 15. September nach Compiegne 8 um 1. . anövern der im Lager daselbst unter dem Ober⸗Kommando des Herzogs von Nemours versammelten Truppen beizuwohnen. Der Prinz und die Prinzessin von Joinville, welche Ihren Majestäten auf deren Rückkehr von Schloß En entgegengereist waren, haben sich mit diesen nach St. Cloud begeben. Der Herzog und die Her sich 21 8 88— ebenfalls die Tuilerieen verlassen, um 849— Aufent⸗ . 3 1 -* oud zu nehmen, wo die Herzogin ihre Niederkunft ab⸗ Die Herzogin von Orleans ist gestern in den Tuileri sonchnen und hat dort einen 8,.gn der ghn e ecneanne⸗ alten. Der Präfekt des Seine⸗Departements, Graf von hat Paris verlassen, um einen Monat auf seinem - gen. Der Marquis de la Morelie, Präsident des Präfektur⸗Raths, * 4 24 seiner s.öhn. 1 ra red von Montesquion, der sich selbst entleibt hat mit der Tochter des General Peyron IS Vater 8 acht Kindern und im Besitz aller Vorzüge des Ranges und Vermögens. „Man weiß sich daher“, sagt heute das Droit, „die Ursache seines Selbstmordes nicht zu erklären. Es sind verschiedene Gerüchte dar⸗ über im Umlauf, aber so widersprechend, daß sie einander aufheben. Den Einen zufolge, hätte Herr von Montesquiou sich über die schlechte Lebensweise eines nahen Verwandten heftig gegrämt; Andere wollen wissen, er habe sich in übertriebene Getraide⸗Speculationen einge⸗ lassen und sei durch die Aussicht auf unvermeidliche Verluste zur Ver⸗ zweiflung 88. worden. Dabei hat man sich eines Vorfalls, der 1— 0 Jahren zutrug und von dem damals viel gesprochen wurde, wieder erinnert. Herr von Montesquion verlor nämlich in einer

*

Spielpartie beim Grafen Pozzo di Borgo im Ecarté 1,800,000 Fr. Aber diese Summe wurde schon am nächsten Tage vom General Peyron bezahlt, 6 ein Militair⸗Kommando in Indien gehabt und sich dort durch Muth und Talent ausgezeichnet hatte.“

Marschall Sebastiani hatte sich durch die Abrathungen seiner Enkelin nicht verhindern lassen, nach Paris zurückzukehren. „Er wollte“, sagt das Journal des Débats, „sehen, was von sei⸗ nem einzigen Kinde noch übrig war. Er ließ das Zimmer der un⸗ glücklichen Herzogin öffnen, und, das Herz von Gram gebrochen, die Augen in Thränen gebadet, aber mit unglaublicher Selbstbeherrschung den Ausdruck seines Schmerzes zurückhaltend, besichtigte er den Schau⸗ platz des Verbrechens, welches ihm seine geliebte Tochter geraubt. Als er zu Ende war, rief er aus: „„Es giebt eine Person, die noch mehr zu beklagen ist, als ich die Mutter des Mörders!““ Dar⸗ auf besuchte er sogleich die verwittwete Herzogin von Choiseuil⸗Praslin, sonst hat er seit seiner Ankunft sich noch keinen Augenblick aus sei⸗ nem Hotel entfernt. Die Polizei hat jede Abbildung und jede Ab⸗ singung von Liedern, welche sich auf die Ermordung der Herzogin und d. Ce a ees des Herzoge beziehen, aufs strengste verboten.

Sarg der Herzogin befindet sich imn och i rwö 88 Magöalenen⸗Riach, sich ner noch in dem Gewölbe

Die Démocratie pacifique will wissen, daß der Minister des Handels und Ackerbaues jetzt die Ermächtigung dazu ertheilt habe, die hiesigen als Reserve dienenden Mehl⸗Vorräthe in Verbrauch zu Fehen, jedoch sollten zwei Fünftel der Vorräthe nicht angerührt

erden.

Die Presse bringt wieder einen Artikel über die spanischen An⸗ gelegenheiten, worin sie sagt: „Wenn die Wieder⸗Aussöhnung der Königin und des Königs zu Stande kommt, so muß Europa wissen, daß Frankreich die Hand dazu geboten. Wenn dagegen die Zwie⸗ tracht in dem Palaste wieder ausbricht, so wird man, mit Dokumenten in der Hand, den Beweis zu führen haben, daß England die Triebfeder dieser bedauerlichen Uneinigkeit gewesen. Wenn endlich trotz unserer Anstrengungen und unserer klugen Mäßigung eine oder die andere Katastrophe einträte, die zu beklagen wir die Ersten sein würden, so ist Frankreich genöthigt, die Frage an allen Höfen Europa's vorzu⸗ bereiten und darzulegen, welches seine unabänderlichen Entschlußnah⸗ men sind. Der unabänderlichen und antinationalen Entschließung Englands muß dann eine auf das Recht gegründete, nicht weniger kräftige und unabänderliche Entschließung entgegengestellt werden.“ Um jeden Preis, heißt es weiter, müsse man die Intriguen Englands in Spanien vereiteln und die Königin Isabella verhindern, ihre Ab⸗ dications⸗Projekte in Vollzug zu bringen; und wenn trotzdem der Thron vakant würde, so müsse die Infantin Luisa, Herzogin von Montpensier, zur Königin von Spanien ausgerufen werden, welches auch die Folgen davon sein möchten.

Herr Thiers ist vor vier Tagen in Pau eingetroffen. Er ist von seiner ganzen Familie begleitet. An der Börse gingen heute aus Anlaß der monatli ben Ab⸗

rechnung die französischen Renten etwas in die Höhe, da sich die Contremine decken mußte. Die marseiller Actien waren matt. Die übrigen Eisenbahn⸗Actien hielten sich fest. Das römische Anlehen wurde zu 97 cotirt.

*2½ Paris, 31. Aug. Der Bericht des Kanzlers Herzogs Pasquier mit allen auf die Instruction des Prozesses gegen den Her⸗ zog von Praslin bezüglichen Papieren, Briefen und sonstigen Akten⸗ stücken kommt nun zur Oeffentlichkeit. Der Bericht des Kanzlers selbst bringt im Grunde keine neuen Thatsachen und ist nur deshalb vorzüglich bemerkenswerth, weil er gewissermaßen eine förmliche Ver⸗ urtheilung und Schuldigerklärung des Angeklagten enthält. Gleich im Anfange sagt der Kanzler: „er hatte sich selbst gerichtet und ver⸗ urtheilt“, indem er das Arsenik nahm, und er starb, „nachdem er mit schauderhafter Barbarei das unschuldigste, reinste, liebenswürdigste Schlachtopfer niedergemacht hatte;“ und dann wird beigefügt, die kurze Instruction habe vollkommen hingereicht, „die Schuld und die gräßlichen Umstände vollständig zu Tage zu bringen, welche sich auf⸗ gehäuft, sie jeden Augenblick mehr zu beweisen.“ Der Kanz⸗ ler sagt dann, er habe, um dem Gerichtshofe die Ueber⸗ zeugung zu geben, daß von seiner Seite und den Mit⸗ gliedern, die er sich beigeordnet, Alles geschehen sei, diese Schuld herauszustellen und andererseits die Folgen des vom Herzog von Praslin an sich selbst vollbrachten Entschlusses zu verhindern, außer den erwähnten Aktenstücken auch jene drucken und vertheilen lassen, welche den Nachweis des Todes und die Ursachen desselben angeben. Mit der. größten Bestimmtheit heißt es dann abermals: „Die Her⸗ zogin von Praslin ist von ihrem Gatten ermordet worden, dem sie zehn Kinder gegeben hatte.“ Die Sammlung dieser Aktenstücke, heißt es ferner in dem Bericht, werde ein ewiges Denkmal der Verderbt⸗ heit eines der größten Verbrecher bleiben, die jemals gelebt, es werde aber auch der tröstliche Gedanke daraus hervorgehen, daß die Vor⸗ sehung oft an die Seite des rasendsten Wahnsinnes der verderbtesten Menschen, in allen Ständen, in allen Klassen, die engelreinsten Tu⸗ genden gestellt habe. Mit starken, treffenden Zügen schildert der Kanz⸗ ler den Schrecken, den ein solches Verbrechen, von einem durch Rang, Ver⸗ mögen und seine Stellung in der Gesellschaft so hochgestellten Mann an der eigenen Gattin vollbracht, der ganzen Gesellschaft einflößen müsse, und sagt, es wäre zu wünschen gewesen, daß die Genugthuung für dieselbe eben so furchtbar gewesen wäre als das Attentat. Nie sei die Gleich⸗ heit vor dem Gesetze mit größerem Rechte gefordert worden, und der Pairshof hätte sicherlich seine Pflicht erfüllt. Indeß hätten doch manche Personen geglaubt, daß man, um dem Mörder die Schmach zu ersparen, seine Strafe von der Hand des Nachrichters zu empfan⸗ gen, demselben die Mittel zur Selbstentleibung vielleicht an die Hand gegeben habe. Nun folgt eine kurze Darstellung der Thatsachen, wie die Vergiftung erfolgte, gestützt auf die Berichte der Sachverstän⸗ digen und Aerzte. Aus denselben wird die Schlußfolgerung gezogen, daß die Vergiftung schen am 18ten in dem Augen⸗ blicke erfolgt sei, wo der Mörder die Gewißheit der Entdeckung seiner That erhielt. Alles Wesentliche darüber ist schon früher berichtet, eben so der wesentliche Inhalt des vom Pairshofe gestern gefaßten Beschlusses. 8

Die Dokumente, welche nun gestern am Anfange der Sitzung unter die Pairs vertheilt worden sind, bestehen in folgenden:

¹) Bericht des Dr. Rouget, Arzt des Lurembourg⸗Palastes, datirt vom 27. Augnst, über die von ihm gemachten Beobachtungen vom Morgen des 21. August an, wo sich dieser Arzt in das Hotel Sebastiani begab, um bei der Uebersiedelung des Herzogs nach dem Luxembourg gegenwaͤrtig zu sein 29 zum Tode desselben; 2) Protokoll, aufgenommen durch den Direktor des Gesängnisses über den Eintritt des Herzogs in dasselbe, gleichfalls vom 21. Auguft und sechs Unterschriften tragend; 3) Bericht des Gefängniß⸗Direk⸗ ors Trevet vom 26. August über die Neberwachung des Herzogs während seines Verweisens im Gefängnisse des Luxembourg; 4) Protokoll, aufge⸗ . durch den Staats⸗Prokurator Bouely, die Konstatirung des Todes den chaogs betreffend; 5) Verfügungen des Kanzlers, welche die Autopfie 898 nams und die Analyse der Eingeweide behufs Entdeckung der Ursache des vorschreiben; 6) Eidesleistung der Aerzte; 7) Protokoll, aufgenommen vom Instructionsrichter Legonidec, zur Konstatirung der Autopsie, bei welcher zu⸗ egen waren der Staats⸗Prokurator Boucly, die Doktoren Andral, Louis,

kouget, Orfila und Tardieu, dann der Kommiß⸗Grefsier Lacroix; die Akten⸗ stüicke von Nr. 8 11 beireffen dann die Resultate der Autopsie und der

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chemischen Analvsen der Eingeweide des Herzogs, des Vorhandenseins starker Dosen Arsenik lieferten. Auch im Darmkanal fanden sich Spuren davon, aber nicht im Harn. Nun kommen die Fragen des Kanzlers an die Aerzte und ihre Antworten darauf, 4 an der Zahl, aus denen sich ergiebt 1) daß der Herzog von Praslin an genommenem Gift, und zwar einem arsenikalischen Präparat, gestorben ist; 2) daß das Gift wahrscheinlich gegen Ende des Tages vom 18ten, nach 4 Uhr und vor 10 Uhr Abends genommen wurde; 3) daß der Verlauf der Symptome regel⸗ mäßig und so war, wie man sie bei Vergiftungen mit Arseniksäure beob⸗ achtet; 4) daß das Aufhören des Erbrechens nicht einer auch nur augen⸗ blicklichen Besserung im Zustande des Kranken zugeschrieben werden darf, da er sorwaͤhtend schweren Svmptomen von Vergiftung durch Arsenik aus⸗ gesetzt war; 5) daß der Tod, obgleich scheinbar verspätet, die natürliche Wir⸗ kung der sechs Tage zuvor genommenen Quantität Arseniksäure sein kann. Diese Antworten sind unterzeichnet am 28. August 1847 von den Herren

Orfila und Tardieu. Auch das Protokoll der geheimen Sitzung des Pairshofes vom

21. August ist nun veröffentlicht. Es enthält im Wesentlichen folgen⸗

den Bericht: b

Nachdem das Requisitorium des General⸗Prokurators auf Fortsetzung der eingeleiteten Instruction durch den Pairshof vorgelesen und auf dem Büreau niedergelegt war und der General⸗Prokurator selbst mit dem Ge⸗

neral⸗Advokaten sich entsernt hatte, brachte der Kanzler, Herzog Pasquier,

nach einigen einleitenden Worten, worin er die Ueberzeugung aussprach, daß der Gerichtshof die Kraft haben werde, die ihm obliegende peinliche Pflicht zu erfüllen, die Frage zur Berathung, ob dem Verlangen des General⸗Pro⸗

kurators auf Fortsetzung der begonnenen Instruction entsprochen werden

solle. Der Marquis von Boissv ergriff zuerst das Wort. Er werde, wie der ganze Gerichtshof, die verlangte Autorisation votiren. Aber er müsse die Aufmerksamkeit der Versammlung auf eine ernste, legale und constitu⸗ tionelle Frage richten. Der Redner sprach nun die Ansicht aus, daß der Kanzler, indem er gegen den Herzog von Praslin auf die bloße Zusam⸗ menbernfungs⸗Ordonnanz für den Pairshof hin, ohne den Beschluß dieses Tribunals abzuwarten, ein Festnehmungs⸗Mandat erließ, dem Artikel 29. der Charte zuwidergehandelt habe. Der Gerichtshof möge, um nicht ein schlimmes Präcedens aufzustellen, vorerst über dieses Verfahren sich aussprechen. Sonst könnte die ganze Macht des Pairshofes über die persönliche Freiheit seiner Mitglieder, wenn er einmal zusammenberufen sei, in die Hände seines Prä⸗ sidenten gelegt erscheinen. So lange freilich die Pairskammer an ihrer Spitze einen Präsidenten habe, dessen hohe Eigenschaften alle Bürgschaften lovaler und fester Unabhängigkeit darböten, sei diese Gefahr nicht zu be⸗ fürchten. Aber hier handle es sich um Prinzipien, und diese müßten für alle möglichen Fälle der Zukunft festgestellt werden. der Pairs müsse auf gleiche Linie gestellt werden mit der des Königs, wie dies auch durch die Charte geschehe. Der Redner hätte gewünscht, daß man es bis zur Entscheidung des Pairshofes bei der vom Generalprokurator an⸗ fangs angeordneten persönlichen Bewachung des Herzogs in seinem Hotel gelassen hätte. Der Kanzler erklärte: Jedenfalls sei die Regierung dem Geschehenen ganz fremd, er allein trage die Verantwortlichkeit von Allem. Er setzt nun aus einander, wie, seiner Ueberzeugung nach, der Fall des dclictum flagraus vorlag und selbst die Magistratur sogleich zur Verhaftung des Schuldigen, auch wenn er ein Pair war, schreiten konnte. Das Auskunftsmittel der persönlichen Ueberwachung des Angeschul⸗ digten schien ihm gleich anfangs anstößig gegen das gemeine Recht, und wäre Gefahr der Entweichung des Angeschuldigten vorhanden gewesen, so würde er (der Kanzler) nicht einmal die Königliche Verordnung abgewar⸗ tet haben, um das Hafts⸗Mandat zu erlassen. Die Abführung ins Ge⸗ fängniß des Luxembourg sei übrigens erst am 2lsten Morgens erfolgt, weil die oöffentliche Ruhe und Ordnung bei der herrschenden Erbitterung gegen den Angeschuldigten vielleicht gestört worden wäre, wenn die Uebersiedelung bei Tage stattgefunden hätte. Marquis Boissy erkannte an, daß der Kanz⸗ ler nur durch gewichtige Gründe zu seinem Verfahren bestimmt worden sei, glaubte aber doch seine Bemerkungen aufrecht halten zu müssen, daß näm⸗ lich im Interesse der öffentlichen Freiheiten selbst die Unverletzlichkeit der Pairs gewahrt bleiben müsse. Graf Pontecoulant fand das Verfahren des Kanzlers in jeder Beziehung gerechtfertigt und dankenswerth. Graf Portalis besprach den Rechtspunkt und zeigte, daß man dem Art. 29 der Charte nicht einen so ausgedehnten Sinn beilegen könne, wie der Marquis von Boissy thun wolle. Denn so würde die persönliche Freiheit erst recht ge⸗ fährdet, wenn Einer, der ein Verbrechen begangen, nur auf seine Eigenschaft als Pair sich zu berufen brauchte, um den Arm der verfolgenden Justiz zu lähmen. Der Fall des delictum flagrans mache eine Ausnahme vom Art. 29 der Charte. Der Marquis von Boissy: Die Presse tadle einmüthig das beobachtete Verfahren. Mehrere Pairs: Die Meinung der Journale könne hier nicht als Autorität angeführt werden. Marquis von Boissy: Man müsse doch die von der Presse ausgedrückten Meinungen mit in Anschlag bringen in einer Sache, wo es sich um Verletzung eines Artikels der Charte handle. Der Präsident: Er habe nicht die Charte verletzt, sondern nur von seinem Rechte Gebrauch gemacht. Marquis von Boissyo: Wenn der Art. 29 der Charte so verstanden werden müsse, wie man eben gesagt, so sei er schlecht gefaßt. Daß Zweifel darüber entstehen könnten, beweise die eben vor sich gehende Diskussion. Solle die Charte in einem Punkte abgeändert werden, so wäre er für eine gänzliche Revision. Herr Cousin

vertheidigte das Verfahren des Kanzlers gleichfalls, und obgleich er der

Meinung der Journale allerdings auch einiges Gewicht beilegen wollte, so bemerkte er doch, daß er nirgends eine Anschuldigung derselben gegen den Kanzler gesehen. Wären die nöthigen Verfolgungs⸗ und gewöhnlichen Präventiv⸗ Maßregeln unterlassen worden, dann hätte man das Privilegium der Pairie als gehässig, als einen Freibrief der Ungestraftheit für alle Verbrechen dar⸗ stellen können, und dies hätte natürlich die schlimmste Wirkung im Publi⸗ kum hervorgebracht. Damit war die Verhandlung geschlossen, und der Hof entschied, wie bekannt, für Fortsetzung der Instruction.

Auch der Bericht über die zwei Verhöre, welche die Mitverhaftete Luzy⸗Desportes am 20. und 23. August, das erste vor dem Instruc⸗ tionsrichter Broussais, das zweite vor dem Kanzier, bestanden, liegen vor.

Die Angeschuldigte behauptet, schon vor ihrem Eintritte ins Haus des Herzogs von Praslin habe Mißhelligkeit zwischen dem Herzoge und der Herzogin obgewaltet und dann immer mehr zugenommen. Die Herzogin habe sich in die Erziehung der Kinder durchaus nicht gemischt, Alles dem Herzoge und ihr überlassen, selbst sehr selten mit ihren Töchtern gesprochen. Die Kinder hätten ihre Mutter gefürchtet, seien aber immer gehorsam und ehrerbietig gegen sie gewesen. Die Herzogin habe die große Welt viel be⸗- sucht, aber stets vor ihrem Gatten sich abgeschlossen gehalten. Oft habe dieselbe sich eiferfüchtig darüber gezeigt, daß die Kinder dem Vater mehr Aufmerksamkeit erwiesen, als ihr. Dadurch sei wieder eine Gereiztheit der Kinder gegen die Mutter entstanden, die sie durch noch größere Zärtlichkeit gegen den Vater zu zeigen gesucht. Sie (Desportes) habe das Uebel gesehen, aber nicht hindern können. Ihre Zärtlichkeit für die Kinder habe sie an völliger Unparteilichkeit bei diesen täglich wieder⸗ kehrenden Fragen gehindert, und so habe sie denn nicht gesucht, der Mutter die Kinder zurückzuführen, welche dieselbe freiwillig von sich ent⸗ fernt gehabt. Der Kanzler machte der Angeschuldigten bemerklich, sie suche alles Unrecht auf die Herzogin zu schieben. Ihrer Pflicht, der Mut⸗

ter die Liebe der Kinder wiederzugewinnen, habe sie nach den geschrieben b 9 9 gesch

vorliegenden Beweisen von ihrer Hand selbst und nach denen der Herzogin offen⸗ bar nicht vollkommen entsprochen. Die Angeschuldigte: Sie habe nur die Wahrheit gesagt und nur den reizbaren Charakter der Herzogin ankla⸗ gen wollen, so wie den Mangel an hingebender Liebe für ihre Kinder. In 8 fleinen Dingen sei dieselbe ohne Nachsicht, in ernstlichen ohne Strenge ge⸗ wesen. Darum habe der Herzog endlich eine isolirte Erziehung der Töchter verlangt. Diese Isolirung habe aber allmälig aufgehört von Seiten des Herzogs, und das habe die Herzogin noch 80. gereizt.

bemerkte der Angeklagten, daß alle Autorität aus den Händen der Mutter offenbar in die Hände der ihrigen übergegangen war, und indem sie sich nicht bemüht, dieses zu verhindern, habe sie Anlaß gegeben, ihr zum großen Theil die nachherigen traurigen Resultate zuzuschreiben. Die Angeschuldigte erklärte dagegen, sie habe nie daran gedacht, die Liebe der Kinder der Mut⸗ ter zu entziehen und sich zuzueignen. Das Verhältniß des Herzogs zu ihr sei zwar innig, aber nie strafbar gewesen. Von Seiten der Herzogin kei ihr Selbstgefühl oft verletzt worden, es sei auch zu offenen Erklärungen zwischen 22* darüber gekommen; aber sie habe bei der Herzogin sein

welche alle den Beweis

Die Unverletzlichkeit

Der Kanzler

T11“

Vertrauen Ee Dieselbe habe sich sehr wechselnd gegen sie benommen: nach einer Verletzung gab sie ihr ein reiches Geschenk; selbst nachdem sie (Desportes) schmachvoll so habe das ganze Haus es wenigstens betrach⸗ tet entlassen war, habe ihr die Herzogin wieder, als sie ihr zufällig be⸗ gegnete, Wohlwollen bewiesen. Der Kanzler bemerkte ihr auch, sie habe durch ihre Briefe an den Herzog und die Töchter, nach ihrem Austritt ans dem Hause, bei denselben die Gereiztheit, den Zorn, den Groll gegen die Herzogin unterhalten, bis sie endlich beim Herzog in so furchtbarer Weise zum Ausbruch gekommen. Die Angeschuldigte antwortete: Sie habe sich in ihren Briefen mit zu viel Wärme ausgesprochen, aber ohne Berech⸗ nung, ohne den Gedanken, das Uebel zu verschlimmern. Sie sehe nun wohl, daß sie gefehlt in diesem Punkte, aber sie wiederhole, es sei nicht geschehen, um die Kinder der Mutter zu entfremden. Sie giebt an, den Herzog von Praslin seit ihrem Austritt aus dem Hause dreimal gesehen zu haben, das zweitemal allein, indem er sie an die Thür rufen ließ, das erste und dritte Mal (am 17ten) begleitet von Kindern. Als der Herzog allein kam, blieb sie drei Viertelstunden mit ihm und sprach über die der dritten Tochter zu gebende Erziehung. Sie gesteht, die Erziehung, welche die Herzogin dersel⸗ ben geben ließ, getadelt und eine andere vorgeschlagen zu haben. Bei dem letzten Besuche am 17ten waren drei Töchter und der jüngste Sohn zugegen. Es handelt sich um ein Zeugniß, das die Frau Lemaire, welche an der Spitze des Erziehungs⸗Instituts steht, wo die Angeschuldigte sich befand, von der Herzogin für diese über ihren guten Ruf verlangt, weil sie derselben eine Anstellung in ihrem Institut geben wollte. Um 2 Uhr des folgenden Tages sollte die Desportes einen Schritt der Ver⸗ söhnung und Deferenz bei der Herzogin thun, um das gewünschte Zeugniß zu erlangen. So war verabredet worden, als man sich trennte. Der Her⸗ zog soll aber zu Frau Lemaire gesagt haben, dasselbe werde schwer zu er langen sein, da die Herzogin wünsche, die Desportes solle ins Ausland gehen. Eine besondere Aufregung will diese au dem Herzog, als er sie verließ, nicht bemerkt haben, nur hätte er gesagt: „Sie thun mir leid. Ich spiele eine schlimme Rolle in dieser Geschichte.“ Allein er schien rahig. Als er mit seinen Kindern im Fiacre wegfuhr von ihr, war es nicht ganz 10 Uhr Abends. (Im ersten Verhör hatte die Desportes erklärt, was der Herzog, in der Voraussetzung, daß er den Mord an seiner Frau begangen, erhitzt und außer sich gebracht haben könnte, sei vielleicht die Furcht vor einem Ehescheidungsprozeß gewesen, mit welchem ihn die Her⸗ zogin unaufhörlich bedroht habe. Er sei durch den Notar Riant davon in Kenntniß gesetzt worden, welcher, so wie der Abbé Gallard, auch ihr davon Mittheilung gemacht. Der Herzog sei bereit gewesen, Alles zu thun, um diesen Prozeß zu verhüten. Er hätte sie (die Desportes) gebeten, in Allem sich der Herzogin zu unterwerfen, und sie habe dies ihm versprochen. Aber als man die Schande auf sie gebracht, da habe sie es nicht mehr über sich vermocht und den unglückseligen Rehabilitationsbrief verlangt, der wahr⸗ scheinlich Alles verdorben haben werde.) Die weiteren Erklärungen der Angeschuldigten besagen, daß sie auf die Kunde von dem Morde, als sie die Rue du Harlav verließ, alle bei Herrn Remy nachher vorgefundenen Korrespondenzen erst mitgenommen, nicht schon vorher dort niedergelegt hätte. Sie habe nie aus dem Munde des Herzogs ein Wort gehört, das hätte vermuthen lassen, daß er zu solchem Aeußersten schreiten werde. Da⸗ gegen habe sie mehrmals die Herzogin drohen hören, sie wolle sich selbst das Leben nehmen. Zu Vaudreuil habe sich der Herzog sogar einmal verletzt, indem er sie entwaffnet, als sie sich erstechen wollte. Zu Dieppe habe die⸗ selbe einmal in Folge eines Streites mit dem Herzog gedroht, sich ins Meer zu stürzen, und sei auf die Straße gelaufen. Um Mitternacht habe sie der Herzog dann in einem Laden ruhig Einkäufe machend gefunden. Der Herzog sei bei diesen Vorfällen stets sanft, mild und voll Mäßigung gegen sie gewesen. Auch vor dem Kanzler wiederholt die Angeschuldigte ihre Angaben in Betreff des drohenden Ehescheidungs⸗Prozesses und der Schritte des Herzogs, um ihn zu vermeiden. Endlich gesteht sie, daß seit ihrem Austritt aus dem Hause mehrere Personen die schlimmen Gerüchte ihr wiederholten, die in Betreff ihres Verhältnisses zu dem Herzog in Um⸗ lauf waren, und von welchen schon der Notar Riant und der Abbé Gal⸗ lard zu ihr gesprochen hatten.

Schließlich folgen unter den dem Pairshofe vorgelegten Papie⸗

ren zahlreiche Briefe der Herzogin von Praslin, theils an ihren

Gemahl, theils anch die Desportes, au einer vom Marschall Seba⸗

stiani an den Herzog von Praslin, endlich die ganze Korrespondenz der Desportes.

es. Form und Inhalt der Briefe dieser Letzteren sind gleich interessant, und aus den Briefen der Herzogin geht hervor, wie schon seit dem Jahre 1840 alles eheliche Zusammenleben zwischen ihr und dem Herzog aufgehört, die Uneinigkeit immer schlimmer sich gestaltet hat und das Herz der armen verlassenen Frau endlich ganz gebrochen worden ist, so daß ein banges Vorgefühl ihres nahen To⸗ des sie bewältigend daniederdrückte. *)

Großbritanien und Irland.

London, 30. Aug. Ihre Majestät die Königin wird vierzehn Tage oder drei Wochen länger in Schottland verweilen, als anfangs beschlossen war. Lord Palmerston, der sich jetzt in der Stadt befin⸗ det, wird sich am Donnerstage zur Königin nach Schottland begeben und den Grafen Grey als Begleiter der Königin ablösen.

Wider Erwarten ist das riesige Dampfboot „Great Britain“, welches fast ein Jahr lang in der Dundrum⸗Bucht festgelegen hatte, dennoch durch die vereinigten Anstrengungen einer eisernen Dampf

Fregatte und eines anderen großen Dampfschiffs am 27sten mit Hülfe der Springfluth wieder flott gemacht und sofort von der Dampf⸗ Fregatte nach Belfast bugsirt worden, wo es am 2Ssten etwas leck, aber im Ganzen wohl erhalten eintraf. Der Capitain hoffte, in ei⸗ nem oder in zwei Tagen mit dem geretteten Schiffe nach Liverpool abgehen zu können, wo es sofort zum Wiederantritte seiner Fahrten in offener See durch die nöthigen Ausbesserungen in Stand gesetzt werden sollte. Die Daily News fordern die Regierung auf, einen Gesandten nah Rom abzuschicken, weil dies das beste Mittel sei, Englands Sympathieen für die Bestrebungen des Papstes zu bekunden und gegen Oesterreichs Verfahren zu protestiren. Zugleich äußert sich das Blatt weiter über die Stellung Englands zu den italienischen Staaten und schreibt: „England kann nicht beargwohnt wer⸗ den, Eroberungen auf dem Kontinente machen zu wollen; Eng⸗ land ist anerkannt für eine friedliche Politik und für Erweiterung seiner Handels⸗-Verbindungen, insbesondere auch mit Oesterreich. Englands Anwesenheit würde die Schweiz und die italienischen Staa⸗ ten mit dem Vertrauen erfüllen, daß sie, verbündet mit ihm, vor Ueber⸗ riffe gesichert sein würden, und dieses Gefühl von Sicherheit würde ge⸗ atten, die Aufregung der Volksstimmung zu beschwichtigen und die Mög⸗ lichkeit von Demonstrationen auszuschließen, die Deseerreich verletzen und eine Handhabe geben könnten, sie anzugreifen. Andererseits kennt

Oesterreich die Macht und Hülfsquellen Englands und weiß den Werth ausgedehnter Handels⸗Verbindungen mit uns zu schätzen. Indem Eng⸗

land auf die Seite der liberalen Schweizer⸗Kantone und der italieni⸗ schen Staaten tritt, ist es im Stande, den europäischen Krieg un⸗ möglich zu machen, der jetzt so drohend erscheint. Indem wir diese Wünsche hegen, haben wir mit aufrichtiger Freude vernommen, daß Lord Palmerston an den Vorort und die päpstliche Regierung herz⸗ liche und bestimmte Mittheilungen hat gelangen lassen. Berichte vom Cap gehen bis zum 15. Juni. Von der Gränze

*) Unser Korrespondent bringt heute nichts Näheres über die von ihm gestern berichtete Flucht des Fürsten von Eckmühl und deren angebliche Ver⸗ anlassung, ein Umstand, welcher uns, bei dem gleichzeitigen Schweigen der uns heute zugekommenen pariser Blätter darüber, bestimmen möchte, die ganze Sache vorläufig den Gerüchten dieser Art beizuzählen, welche aller⸗ dings in Umlauf gewesen zu sein scheinen und, in Folge der einmal herr⸗ schenden aufgeregten Stimmung, leicht als entschiedene Thatsachen hinge⸗ nommen und verbreitet wurden.

Red.

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1 1 8 ““ EEö“ war die Nachricht eingetroffen, daß der Häuptling Pato seine Ab⸗

sicht zu erkennen gegeben, sich der Gnade des englischen Gouverne⸗ ment zu überliefern. Uebrigens scheint die Kaffern⸗Bevölkerung noch friedfertig gestimmt und fuhr in ihrem Raubwesen fort.

durchaus nicht f ecFan La Plata-Staaten.

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London, 30. Aug. Wichtige Nachrichten sind mit dem Kriegs⸗ Dampfschiffe „RNattler“ von M ontevideo vom 15. Juli angekom⸗ men. In Montevideo waren Oribe von den Ministern von Frank⸗ reich und England Waffenstillstands⸗Bedingungen gemacht worden, zu denen dieser noch einige hinzufügte und sie dann annahm. Die Re⸗ gierung von Montevideo aber schlug sie aus. In Folge hiervon wurde Herr Hood, der englische Konsul, beauftragt, den britischen Kaufleuten anzuzeigen, daß Lord Homden, der britische Minister, dem Admiral Sir T. Herbert Befehl ertheilt, die Blokade auf beiden Ufern des Rio Plata aufzuheben. Die von Oribe vorgeschlagenen Bedingungen waren, daß während des Waffenstillstandes die Stadt Montevideo mit 1500 Stück Vieh monatlich versehen werden solle, deren Preis späterhin zu bestimmen sei, bis die Blokade aller Häfen aufgehoben werden solle. Die Regierung von Montevideo hielt es für unmöglich, nach Ende August noch ferner Anleihen aufzunehmen, und die Fremden in Montevideo fürchteten eine Plünderung der Stadt durch die Italiener, daher sich auch alle Kaufleute zu soforti⸗ gem Einschiffen bereit hielten. Man fürchtete auch, daß Montevideo bald in Rosas' Hände fallen werde.

Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.

Berlin, 2. Sept. Nachdem der Namensaufruf der Angeklag ten erfolgt ist, wird mit der Vernehmung des Dr. Liebelt begonnen.

Karl Friedrich Liebelt ist am 8. April 1807 zu Posen geboren, studirte von 1826 an in Berlin Philvlogie und Mathematik und wurde 1830 zum Dr. phil. promovirt. In demselben Jahre ging er nach Paris, kehrte aber schleunigst zurück, als er den Ausbruch der polnischen Insurrection erfuhr. Er trat in das polnische Heer und avancirte zum Unterofsizier. Nach seiner Rückkehr ins Großherzogthum wurde er zu neunmonat⸗ licher Festungsstrafe verurtheilt, aber auf die Hälfte begnadigt. In⸗ zwischen fand er ein Unterkommen als Hauslehrer bei dem Regierungs⸗ Rath Szumann. In dieser Stellung wurde er in die Untersuchung gegen Szumann wegen Hochverraths verwickelt und nur vorläufig frei⸗ gesprochen. Nach Verbüßung der Festungshaft wegen des Uebertritts nach Polen begab er sich nach Posen und beschäftigte sich hier bis zu seiner Verhaftung mit literarischen Arbeiten und dem Erthei⸗ len von Privat⸗Unterricht. Er war Direktor des agrono⸗ mischen Vereins zu Gnesen und Mitdirektor des polnischen Kasinos zu Posen. Liebelt wurde schon früh Mitglied der demoktratischen Verbindung, kannte die Pläne derselben und entwik kelte für sie seit einer Reihe von Jahren eine nicht unbedentende Thätigkeit. Er war Mitglied des revolutionairen Finanz⸗Comité’/s und unterzeichnete als solches den bei dem Angeklagten von Lacki in Beschlag genommenen Aufruf, durch welchen die polnischen Bewohner des Großherzogthums zur Zahlung jährlicher Beiträge an das Co⸗ mité aufgefordert wurden. Die Absendung der eingegangenen Gel⸗ der nach Frankreich wurde durch Liebelt besorgt. Er schiate sie durch Vermittlung des Kaufmanns Remus in Posen an das Centralisations⸗ Mitglied Jakubowski in Versailles. Im Dezember 1815 und im Januar 1846 geschah die Absendung unter dem erdichteten Namen Aloysius Strzemski an den Professor Milet zu Versailles, um bei etwanigen Nachforschungen nicht den Verracht der Polizei zu erre gen. Aber nicht nur bei dem Finanz⸗Comité, auch bei dem posener Central⸗Comité war der Angeklagte als Mitglied betheiligt, und als im November 1845 mit dem letzteren eine Veränderung eintrat, wurde er auch in das neue Central⸗Comité gewählt. Er setzte den nach Posen gekommenen galizier Grafen Wiesiolowski von dem Stande der Verschwörungs⸗Angelegenheit in Posen in Kenntniß und gab ihm demnächst einen mit sympathetischer Dinte geschriebenen Zettel an den in Galizien agitirenden Emissair Wisz⸗ niowski mit, worin Letzterer angewiesen wurde, seine Thätigkeit dem Grafen Wiesiolowski, als Mitglied des posener Central⸗Comité's, unterzuordnen. Auch bewirkte Liebelt die Absendung Dembowski's als revolutionairen Agenten nach Galizien. Als Mieroslawski im Frühjahr 1845 ins Großherzogthum Posen kam, hatte er mit dem Angeklagten eine Konferenz über die Vorbereitungen zum Aufstande und die Geldbedürfnisse. Auch im Dezember 1845, bei seiner zwei⸗ ten Anwesenheit in Posen, suchte Mieroslawski den Angeklagten so⸗ fort wieder auf, setzte ihn von dem Zweck seiner Mission in Kennt⸗ niß, veranlaßte ihn zu neuen Geldsendungen und bewog ihn, sich der Leitung der Geschäfte im Großherzogthum wieder thätiger anzuneh⸗ men. Demnächst wohnte Liebelt der Wahl eines Mitgliedes für die zu Krakau einzusetzende National⸗Regierung bei und erhielt selbst die meisten Stimmen. Später wurde er in Krakau definitiv zum Mit⸗ gliede der revolutionairen Regierung bestellt. Liebelt nahm das Amt an, versprach, sich reisefertig zu halten und arbeitete für die künftige National⸗Regierung eine Proclamation aus, welche der später in Krakau erlassenen Proclamation zu Grunde gelegt ist. End⸗ lich war der Angeklagte noch nach Litthauen hin für die Sache der Verschwörung thätig, indem er eine dem Architckten Röhr mitgegebene Instruction an den Gutsbesitzer Katzkowski zu Wilna aufschrieb. Den Katzkowski hatte Liebelt im Bade zu Tep⸗ litz getroffen. Am 14. Februar hatte der Angeklagte sich zur Ab⸗ reise gerüstet, Gold eingewechselt und sich lederne Unterkleider bestellt. An demselben Tage wurde er verhaftet..

Bei seiner Vernehmung bemerkte auf Befragen des Präsidenten der Angeklagte: seine literarische Thätigkeit sei lediglich darauf ge⸗ richtet gewesen, die polnische Nationalität zu hegen und zu pflegen. Die wissenschaftlichen Schriften der Emigration und auch einige der Schriften des demokratischen Vereins habe er gelesen; aber dieser Verein sei ein öffentlicher; ob verselbe neben seinem offenen auch ei⸗ nen verdeckten Zweck verfolgt habe, wisse er nicht. Mitglied des de⸗ mokratischen Vereins sei er nie gewesen. Daß Emissaire der Emi⸗ gration in den polnischen Prosinzen thätig gewesen, habe er gewußt, er habe dies durch Gerüchte erfahren. Mieroslawski, als Zeuge vor⸗ gerufen, bemerkt, er habe von Libelt als einem guten polnischen Pa⸗ trioten sprechen hören, auch habe er mit einer Person in Posen ge⸗ sprochen, die ihm als Dr. Libelt bezeichnet worden; den hier stehen⸗ den Angeklagten aber habe er erst im Gefängniß kennen gelernt. Mit Szoldrski, fährt der Angeklagte weiter fort, habe er nie über Verschwörungs⸗Angelegenheiten gesprochen, auch nicht mit Szezaniecki, Beiträge seien in Posen allerdings für die Emigration gesammelt worden, und er selbst habe mehrmals auf Buchowski’s Anweisung Geld nach Paris geschickt; von einem Comité aber wisse er nichts. Die Idee zu einem Aufruf hinsichtlich jährlicher Beiträge für die Unterstützung der lernenden Jugend der Emigration sei durch Wolniewicz angeregt worden, und er, der Angeklagte, habe diesen Aufruf mit unterzeichnet; er glaube aber nicht, daß ans der Sache etwas geworden sei, da die Gelder nach wie vor einzeln abgeschickt worden. Und zwar habe er diese Gelder Anfangs unter seinem eigenen, dann auf Veranlassung von Buchowski unter fremden Namen,

unter der Adresse von Sakubowski und Milet nach Paris geschickt. Zum Zeugen vorgerufen, erklärt der Angeklagte Graf Mielzynski: ein sogenanntes Finanz⸗Comité habe nie existirt; was man so nenne, sei von ihm ausgegangen. 1844 oder 1845 habe er von Ostrowski erfahren, daß das für die Emigration in Posen gesammelte Geld zu politischen Zwecken einseitig verwendet werde. Um dem ab⸗ zuhelfen, habe er die Idee angeregt: einen Aufruf zu er⸗ lassen, diesen von Männern unterzeichnen zu lassen, die kei⸗ ner Partei oder verschiedenen Parteien angehörten, und in dem Aufruf auszusprechen, daß das Geld für rein humanistische Zwecke in der Emigration bestimmt sei. Dieser Aufruf, derselbe, welcher dem Gerichtshofe hier vorliege, sei, da er keine Zeit gehabt, von Wolniewicz aufgesetzt worden; er selbst habe denselben an Lacki geschickt, die Namens⸗Unterschriften aber abgeschnitten, weil die Po⸗ lizei Alles für verdächtig halte. Er, so wie Lacki und Ostrowski, er⸗ kennen ihre Unterschriften an. Demnächst fährt der Angeklagte fort: er sei nie Mitglied eines posener Central⸗Comité's gewesen, habe auch niemals mit den Grafen Wiesiolowski und Wisniowski in Verbin⸗ dung gestanden, auch habe er Dombrowsk's Entfernung nach Gali⸗ zien nicht bewirkt. Mit Mieroslawski habe er nie Besprechungen gehabt, weder 1845, noch im Januar 1846. Von seiner Wahl zum Mitglied für die National⸗Regierung wisse er nichts. Mieroslawski, hierüber befragt, erklärt: seine Angaben in der Voruntersuchung seien nichts als ein Kommentar der Angaben Tyssowski's, Libelt sei in Krakau zum Mitgliede der Regierung ernannt worden; und daß Der⸗ selbe die auf ihn gefallene Wahl angenommen, habe er deshalb an⸗ gegeben, weil von revolutionairen Aemtern sich kein polnischer Bür⸗ ger zurückziehen könne. Eine Proclamation, bemerkt der Angeklagte Libelt weiter, habe er nicht ausgearbeitet, er wisse von derselben nichts. Röhr kenne er gar nicht, mit einem Katkowski sei er im Sommer 1815 zu Karlsbad bekannt geworden, habe denselben aber nur etwa zweimal oberflächlich gesprochen; in Teplitz sei er mit demselben nicht zusammen gewesen. Den in der Anklage in Uebersetzung mitgetheilten Brief habe er nicht geschrieben, das Geld habe er für seinen Onkel Szumann eingewechselt und Jacke und Unterhosen seien auch für die⸗ sen von seiner Frau bestellt worden. Er habe zwar die Jacke ange⸗ paßt, aber nicht bemerkt, daß die Kleidungsstücke für seinen Körper passen müßten.

Hiernächst erfolgt die Vernehmung der Zeugen, und zwar wer⸗ den zuerst die vier von der Anklage und der Vertheidigung beantrag⸗ ten Schreibverständigen darüber vernommen, ob das ihnen vorgelegte Schreiben an Katkowski von Liebelt herrühre. Der erste dieser Zeu⸗ gen, Kanzleirath Knorr, giebt sein Gutachten dahin ab, daß der vor⸗ gelegte Brief und die von Liebelt als selbstgeschrieben rekognoszirten Schriftstücke von derselben Hand herrühren. Der zweite Zeuge, Hof⸗ rath von Grotkowski, findet entschiedene Aehnlichkeiten; damit wolle er aber keinesweges sagen, daß nach seiner Ueberzeugung die beiden Schriftstücke von einer Hand seien; diese Ueberzeugung könne er nicht haben, weil so oft Fälle vorkämen, daß Schriftstücke täuschend nach⸗ gemacht würden. Der dritte Zeuge, Lehrer Liszkowski, ist der An⸗ sicht, daß zwischen mehreren Buchstaben ein wesentlicher Unterschied stattfinde. Die Grund⸗ und die Verbindungsstriche seien verschieden. 1 Der Lehrer Figurski sagt aus: in der mit syompathetischer Dinte ge⸗-⸗ schriebenen Schrift seien die Buchstaben mehr gerundet, auch fehle 8 der Zusammenhang der einzelnen Buchstaben; er glaube daher nicht, daß beide. Schriftstücke von einer Hand seien. Auch nachdem die vier Sachverständigen nochmals zusammen vorgernfen waren, bleiben sie bei ihrem Gutachten stehen. 1

Als Entlastungszeugen werden der Buchhändler Kamienski, der Literat Moraczewski, Frau Dr. Matecka und Handschuhmacher Wepold vernommen. Der erstgenannte Zeuge sagt aus: er habe einigemale gehört, daß Buchowski den Dr. Liebelt gebeten, die von ihm, Bu⸗ chowski, gesammelten Gelder nach Frankreich zu schicken; nie aber habe er gehört, daß dies Geld zu revolutionairen Zwecken hätte ver⸗

wendet werden sollen. Gleicherweise sagt der zweite Zeuge aus. Zeugin, die Frau Dr. Matecka, erklärt: sie sei 1845 mit dem 2 geklagten und dessen Ehefrau in Karlsbad gewesen und über Teplitz zurückgefahren. In Teplitz hätten sie die Umgegend besucht, aber keinen Polen getroffen; einen Katkowski kenne sie nicht, und Dr. Lie-⸗ belt habe sie während des Aufenthalts in Teplitz nicht verlassen. Der Handschuhmacher Wepold sagt: Frau Dr. Liebelt habe ihm im Winter vorigen Jahres aufgetragen, mehrere Paar Unterhosen, Jacken und Handschuhe nach ihrem Hause zu bringen. Er habe dies gethan, Liebelt habe jene Gegenstände angepaßt und dabei gesagt: er müsse sehen, ob die Kleidungsstücke passend seien. Hierauf wird zur Vernehmung des Angeklagten Grafen Severyn Mielzynski geschritten. Derselbe ist 42 Jahre alt und aus Posen gebürtig. Schon früher gerieth er wegen Majestätsbeleidigung in Untersuchung und wurde zu vierjährigem Festungs⸗Arrest verurtheilt, von welcher Strafe ihm die Hälfte durch Königliche Gnade erlassen ward. Beim Ausbruch der polnischen Revolution nahm er Theil an dem Kriege, wurde Adjutant des Generals von Szembeck, Lieutenant und Rittz eister. Mit dem Gielgudschen Corps ging er nach Oester⸗ reich, emigrirte nach Genf und machte von dort aus Reisen nach Frankreich, England und Schottland. Im Jahre 1842 erlangte er die Erlanbniß zur Rückkehr ins Vaterland und übernahm hier die ihm aus der väterlichen Erbschaft zugefallenen Herrschaften Miloslaw und Klembowo. Mielzynski ist der demokratischen Gesellschaft aus⸗ drücklich beigetreten. Im Jahre 1834 unterzeichnete er zu Genf das Cirkular der Centralisation von Poitiers. In demselben Jahre wohnte er in Paris, so wie im Jahre 1836 in London, Sitzungen des Ver⸗ eins bei. Für die Zwecke des Vereins zahlte er einen festen laufenden Beitrag. Die Bekanntmachungen und Erlasse der Gesellschaft gingen ihm auch nach seiner Rückkehr in das Großherzogthum durch die Post zu. Das Schloß zu Miloslaw wurde ein Sammelplatz und eine Zufluchtsstätte der für die Revolution thätigen Emissaire. Leopold Dobrski, Wladislaus Dzwonkowski, Franz Gowarecki und Victor Heltmann verweilten nach einander und zusammen daselbst. Besonders Heltmann hielt sich lang Zeit unter dem Namen Carl Gliszeynski in Miloslaw auf. An der Vorbereitungen zum Aufstande nahm der Angeklagte unmittelbaren Antheil. Er war Mitglied des revolutionairen Finanz⸗Comités und hatte auch den oben erwähnten Aufruf unterzeichnet. Ferner ver⸗ pflichtete er sich zu einem jährlichen Beitrage von 250 Rthlrn., der er sofort nach Vollziehung des Aufrufes an Wolniewicz entrichtete. Außer bei dem Finanz⸗Comité war Mielzynski auch Mitglied des militairischen Hülfs⸗Comité. Als Mieroslawski von Posen nach Kra⸗ kau zurückgekehrt war, begab er sich am 3. Februar nach Miloslaw, um den Angeklagten zur Uebernahme des Kommando's über die bei Buk zusammenzuziehenden Insurgenten zu vermögen. Mielzynski lehnte diesen Antrag zwar ab, erklärte sich aber bereit, mit allen Leuten, welche er * zasäenesees. könnte, sich auf dem Vereinigungspunkte bei Rogowo einzufinden. Bei v. Fe nehann bemerkt der Angeklagte: er habe sich 9 Jahre in Genf aufgehalten und sei daselbst durchUnterzeichnung rwrae.ee g8 Poitiers der demokratischen Gesellschaft beigetreten. Die Geldbei vügehe 8 er bis 1838 bezahlt. Förmlich ausgeschieden sei er aus 88 en. nicht. Mieroslawski habe er 1834 zu Paris zufällig in einer estau⸗ ration kennen gelernt. Das von ihm unterzeichnete Cirkular sei eine Protestation gegen die Anmaßungen Czartoryski's gewesen. Die in

der Anklage genannten Personen seien allerdings bei ihm zu Milos⸗

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