1847 / 250 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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1 Dis sanumisc⸗ Truvpen. Abtheinnazen 1 *.2, nn eennn und Zkei. noch auf dem Turtschidagh, vi nach und nach an den Gebrauch der neu⸗ schießen geübt und gewöhnen nceglichen Torfes, der in großer Menge

8 ckten Steinko 2 den; jetzt wird es unseren Truppen als in ihren Winterquatieren nicht I mangeln. n tei Ebenen hat die Cholera zwar

mehr an Brennmateach mchesgaͤnzlich aufgehört. Das Corps des

abgenommen, aber Bebutoff ist jetzt von der Seuche frei, und die T Lieutenants Fürstchore Chodshal⸗Mahi werden bald beendigt sein, dagegen feßigungen betrantheit noch immer in der schachmalschen Ebene, ie 2 zeigt c die ʒont und ist im ganzen nördlichen, vom Feinde besetzten ktowslischen Fomi, auf unserer kaukasischen Linie und im wladikawkas⸗ Daghelan⸗ ausgebrochen; in Naltschik . 2 W FEentrugte 8- hen Krern, or Chliupin, ei der Krankheit. 8 „Major Chliupin, eines der ersten Opfer de 2

d8 westlichen Daghestans, auf nif Versicherungere bauend eine mächtige und schleunige Hülfe von Ser en Sch ver⸗ bauend, derchinenatcieuienant Schwarz bei Chimrik die verlangten Geißeln rweigerten, mußte dieser die ihnen angedrohte Züchtigung ausführen; er erstörte ihr Haupt⸗Dorf Kutlos, so wie 120 Weiler, und zog sich dann zechts durch die Berge, auf einem bis dahin für unsere Truppen unzugäng⸗ lich gehaltenen Wege nach Maal⸗Raaß, von wo aus er die Ebene des dsarobelokanslischen Kreises decken und zugleich den Feind im Schacht hal⸗ ten kann. Am 3. Juli überfiel ein Räuberhaufen von 60 Mann bei der troizschen Stanitza an der Sunsa, auf der kaukasischen Linie, ein Fouragier⸗ Kommando des navaginschen Infanterie⸗Regimentes, führte zwei paar ch⸗ sen in die Wälder mit sich fort und nahm einen Soldaten gefangen. Die Kosa⸗

ei militairische

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anitza begannen sog leich die Verfolgung, und als der Sotnik Predemi⸗ ben denSz9 Ptama die Nagber ereichte, griff er sie mit dem Säbel in der Faust an. Der Feind wandte sich, trotz seiner Uebermacht, zur Flucht, in⸗ dem er das erbeutete Vieh und den Gefangenen im Stich ließ, und die Kosaken, die indessen durch 20, Mann unter Anführung des Essauls Pro⸗ kopoff und des Sotniks Starizki verstärkt worden waren, verfolgten ihn auf einer Strecke von 15 Werst bis zur algus⸗alischen Haide. Siebzehnmal versuchten die Feinde, an geeigneten Stellen Widerstand zu leisten, wurden aber immer mit großem Verluste geworfen. Sie verloren dabei 14 Mann an Getödteten und Verwundeten, so wie 9 Büchsen, 6 Säbel und eben so viel Pistolen. Ihrem Anführer Mustapha gelang es, obwohl schwer ver⸗ wundet, zu entkommen; von unserer Seite wurden nur zwei Kosaken durch Säbelhiebe verwundet. In den ossetinschen Bergen ist es dem Obersten ürsten Akuloff gelungen, einige Räuberbanden, die allen Befehlen der brigkeit in ihren unzugänglichen Bergthürmen trotzten, zu zerstreuen und ihre Schlupfwinlel zu zerstören.“ b 8 ü ¹Nachrichten über den Gang der Cholera in Tiflis zufolge, er⸗ frankten vom 29. Juli bis zum 13. August von neuem 26 Menschen, starben 9, genasen 16; an den folgenden Tagen war die Zahl der von neuem Erkrankten in stetem Abnehmen. Zum allgemeinen Be⸗ dauern war am 11. August der Kommandant dieser Stadt, der Ge⸗ neral⸗Lieutenant A. K. Briesemann⸗von⸗Netting, nach kurzer Krank⸗ heit daselbst mit Tode abgegangen. 5 Ueber die von der Regierung gegen die Cholera getroffenen Vorkehrungen wird in den hiesigen Blättern folgender Bericht er⸗ fattet: s „Sobald im Jahre 1846 die erste Kunde von dem Ausbruch der Cho⸗

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lera sich zeigen, haben sie sofort Maßregeln zu ergreifen, ohne

. dövegneuns eegeier Eben so müssen die Gou⸗

vernements⸗Comités bei der ersten Nachricht ven dem Auftreten der Cholera⸗

Svmptome ihre Operationen ben. 3) Fahrzeuge aller Irt⸗ die von in⸗

fizirten Gouvernements kommen, ollen untersucht und, falls sich Cholerakranke sinden, 8 Tage lang zurückgehalten werden; die Kranken sollen isolin und behanbelt werden, alle nicht von der Krankheit ergriffenen Reisenden aber sollen frei und ungehemmt bleiben. 4) Es sollen noch vor dem Erscheinen der Krankheit Lokale organisirt werden, wo die Kranken aufgenommen und behandelt und, so viel als möglich, isolirt werden fönnen. 5) Sobald die Krankheit sich in einem Gouvernement zeigt, soll die Behörde die Bevölke⸗ rung sogleich davon unterrichten, ihr die Beschaffenheit des Uebels gehörig auseinandersetzen, ihr die zweckmäßigen Vorsichts⸗Maßregeln und die zu dem Ende von der Regierung getroffenen Anordnungen nachweisen, und sie . Serss von den letzteren Gebrauch zu machen. 6) Um den Kranken in den Städten die rechtzeitige Hülfe zu sichern, sollen die Städte in Sectionen getheilt werden, deren Aufsicht in sanitätlicher Hinsicht zuverlässigen Aerzten anvertraut wird; Hospitaͤler von 600 bis 800 Betten je nach der evölkerung der Stadt sollen organisirt werden, um jeden Kranken, der es wünscht, aufzunehmen und unentgeldlich zu behandeln. Dies ist ein kurzer Ueberblick der von der Regierung gegen die Geißel, welche Rußland bedroht, ergriffenen Maßre⸗ eln. Die ununterbrochene Wachsamkeit der höchsten Behörden über die

—₰ allseitige und rasche Erfüllung der vorgeschriebenen Maßregeln ver⸗ spricht eine Bürgschaft für den guten Ersolg derselben, jedoch hängt dieser Erfolg zumeist von den Bewohnern der infizirten Ortschaften ab. Es ist bekannt, daß die Krankheit nur eine geringe Anzahl (2 von 100), und nur die dazu disponirten Personen, ergreift. Daraus geht hervor, daß Jeder sich bemühen muß, die Bedingungen, durch welche diese Anlage eutsteht oder

begünstigt wird, zu vermeiden. Namentlich hat man seine Lebensart nach

den Regeln der Gesundheitslehre einzurichten, mäßig zu essen und zu trin⸗ ken, vor Erkältungen und Uebermaß jeder Art sich zu hüten, besonders vor allen Ausbrüchen der Leidenschaft. Furcht und Zaghaftigkeit können nur schaden: im Vertrauen auf die angestrengteste Fürsorge der Regierung für die Ausführung aller im öffentlichen Interesse ergriffenen Maßregeln, und sich unterwerfend der gütigen Alles üͤberwachenden Vorsehung, uche man die Ruhe des Geistes zu behaupten, indem man sich seinen gewohnten Beschäftigungen hingiebt und in den Augenblicken der Muße solche Zer⸗ streuungen aussucht, welche Geist und Herz angenehm beschäftigen, ohne die

physischen Kräfte zu sehr in Anspruch zu nehmen oder zu erschüttern.“

Frankreich.

Paris, 4. Sept. Die Nachricht, daß ein französisches Ge⸗ schwader die Weisung erhalten habe, an der italienischen Küste zu kreuzen, war irrig. Auch sind weder nach Rom noch nach Wien außerordentliche Cöuriere abgegangen. Herr Guizot hat nur dem österreichischen Gesandten, Grafen Appony, eine Note zustellen lassen, über deren Inhalt indessen nichts verlautet. Das Journal des Deébats bringt wieder einen Artikel über die italienische Frage. Im Eingange bemerkt es, inmitten der übertriebenen Gerüchte und wider⸗ sprechenden Nachrichten, die jetzt aus Italien hergelangten, falle es schwer, sich eine genane Vorstellung von dem zu machen, was sich jenseits der Alpen zutrage; diese Verschiedenartigkeit und Wider⸗ sprüche der Berichte seien aber nicht blos der Aufregung der Ge⸗

lera in Persien sich verbreitete, richtete die Regierung ihre ganze Aufmerk⸗ samkeit auf die unseren Süd⸗Provinzen drohende Gefahr und beschäftigte sich unverzüglich mit den zu ergreifenden Schutz⸗ und Hülfsmaßregeln. Auf Besehl des Ministers des Innern entwarf das Medizinal⸗Conseil eine aus⸗ führliche sorgfältig erwogene Instruction, welche die beim Erscheinen der Krantheit zu beobachtenden diätetischen und hygienischen Maßregeln enthielt: zugleich wurden den Lokal⸗Autoritäten die eveninellen administrativen Maß⸗ zur Verminderung der schlimmen Folgen des Uebels an die Hand

Alle diese Anordnungen wurden den höchsten Behörden unserer

gränzenden Gouvernements durch den Minister des In⸗ nern mitgetheilt Tund zu gleicher Zeit zwei erfahrene Aerzte nach Persien geschickt, um dort die Natur der Epipemie gründlich zu studiren. Bei ihrer Ankunft in Tiflis jedoch war die Cholera schon in Trans kaukasien. Die Besorgnisse der Regierung erstreckten sich hauptsächlich auf vas Gouvernement und die Stadt Astrachan, als welche mit Persien von der Seeseite beständige Verbindung unterhalten. Demnach wurde der Kriegs⸗Gouverneur von Astrachan angewiesen, wenn sich auf den ankom⸗

menden Schiffen Cholerakranke befänden, diese sofort in der Quarantaine

selbst isoliren und ärztlich behandeln zu lassen; die Schiffe selbst sollten

gesänbert und gelüftet werden; die Mannschaft aller übrigen in Astrachan eintreffenden Schiffe sollte in Beziehung auf ihren Gesundheitszustand auf⸗

merksam überwacht werden, fänden sich Cholerakranke, so sollten sie sofort in die betreffenden Hospitäler transportirt werden, ohne mit den Einwoh⸗

nern der Stadt verkehren zu dürfen, und wenn sie kein Hospital beziehen

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Kollegiums der allgemeinen Fürsorge,

wollten, so sollten ihnen alle Mittel zur Heilung und zum angemessenen Unterhalt während der Krantheit geliefert werden. Für den Fall, daß die Epidemie sich in dem Gouvernement Astrachan zeigen sollte, war besohlen, es der Bevölkerung nebst den oben erwähnten Verhaltun z⸗Maßregeln bekannt zu machen; und um den Bewohnern der Stadt feldi die bei rechtzeitiger Anwendung so wichtigen Arzneimittel zu verschaffen, war vorgeschrieben, die Stadt in mehrere Sectionen zu theilen,

deren jede unter einem tüchtigen Arzte stehen sollte, und provisorische Hos⸗

pitäler zu errichten, wozu ein besonderer Fonds angewiesen wurde. Endlich wurde, um die speziellen Bestimmungen zweckmäßig zu treffen und dem ge⸗

sammten Verfahren die nöthige Einheit zu geben, ein Comité niedergesetzt,

bestehend aus dem Gouverneur, dem Polizeimeister, einem Mitgliede des dem Inspektor der Medizinal⸗ Behörde, mehreren anderen erfahrenen Aerzten und dem Bürgermeister der Stadt. Inzwischen war die Epidemie in die transkaukasischen Pro⸗ vinzen eingedrungen. Von diesem Angenblick an mußten die Wach⸗ samteit und die Sorgfalt der Behörden im Gouvernement Astrachan sich verdoppeln, da die Cholera nun zu Lande wie zu Wasser drohte. Das Ministerium des Innern ordnele die unverzügliche Organisation von provi⸗ vüschee Hospitälern an, welche 700 Kranke aufnehmen könnten, die dort Füfaehneg Pflege finden sollten; jedoch sollte Niemand gegen, seinen 3* inen- ahin gebracht werden. Zehn Militair⸗ Aerzte wurden gleichzeitig nach Astrachan abgeornet, und der Kriegs⸗ Minister setzte den Ordnungs⸗ Nichter des donischen Kosaten⸗Heeres von allen für Astrachan vor eschrie⸗ penen Maßregeln in Kenntniß, es von allen für han vorgesch valtens dienen longten ntniß Kereenn sie ihm zur Nichtschnur seines Ver⸗ Quarantaine⸗Linie, sowohl am vers Shsee Vorsichis-Maßrehetn we 1 ohl am Terek wie am Kuban und überhaupt in der Provinz Kankasus und auf d NRos ů dem Gebiete der Kosaken des Schwar⸗ zen Meeres, empfing der Fürst Statth ; Mi 1 Statthalter die einschlagenden Mit⸗ theilungen. Man hat setzt Nachre g sscch in der That in Astrache hricht erhalten, daß die Cholera . d d troff 8 i gezeigt hat, jedoch, Dank der Vor⸗ sehung und den getroffenen Borkehrungen nicht in zu hohem Grade Da⸗ mit indessen die übrigen mit dem Gouvernement An 09 1— 88 weniger direkter Verbindung stehenden Gouverneme 8 an 22 mehr . er Woronesch, Cherson, Tauris, Ictaterinoslaw Veß en 9 5.2 off, Nischni⸗Nowgorod, ebenfalls nicht unvorbereitet überganlen 1-. 87 Ministerium des Innern die Gouvernements⸗Chess vean werzee hat 55— richkungen zu treffen: 1) Es werden Gouvernements⸗Comait. ene⸗ Ein⸗ sammengesetzt aus dem Adels⸗Marschalls, dem Stadthaupt e . 8. mentsstadt, einem beständigen Mitgliede des Kollegiums 88 esr gibvs Fürsorge, dem Polizeimeister, den Chess der Land- und S algemeinen

der Reichs Domainen, dem Inspeltor der Merizial⸗Beherden den dhen, nnn

Militair⸗Sanitäts⸗Behörden, nämlich den Corps⸗ und Divisionsä

dem Oberarzt des Militair⸗Hospitals, so wie den eigens EE

abgeordneten Oberärzten vom Civil und Militair; ferner sollen Mitgii des Comité's werden können: die Geistlichen, Gutsbesitzer und Edeileuse Kauflente und Bürger, von deren Ansehen eine ersolgreiche Mitwirinng zu

rwarten ist. 2) An den Hauptorten der am meisten gefährdeten Bezirte

sollen Bezirks Comites errichtet werden, bestehend aus dem Adelsmarschahl des Distrikts, den Polizei⸗Chefo für Stadt und Land, dem Kreis⸗Chef der Reichs⸗Domainen, dem Bürgermeister der Stadt, dem Kommandirenden der in der Stadt befindlichen Truppen, dem abgeordneten Militair⸗Beamten,

dem Chef des Marine⸗Kommando's in der Seehäfen und dem Kreisarzt.

Die Bezirks⸗ComitsUs stehen unter den Gonvernements⸗Comités, welchen sie Rechenschaft über ihre Thätigkeit ablegen; sobald indeß die ersten Symp⸗

müther, den verschiedenen Leidenschaften, die sich gegenwärtig auf der Halbinsel drängen, zuzuschreiben, sondern auch dem Umstande, daß man die Nachrichten selten aus erster Hand erhalte und diese in der Regel von den verschiedensten Punkten zugleich ausgingen. „So kömmt es“, sagt das ministerielle Blatt, „daß man täglich angebliche diplomatische Noten schmiedet, in welchen, wohlverstan⸗ den, die französische Regierung sich immer bereit zeigen muß, sich mit den Feinden Pins des IX. zu verständigen, um diesem erlauchten Papste in seinem glorreichen Reformwerke Einhalt zu thun. Wenn diese Gerüchte mit keinem auderen Mißstande verknüpft wären, als den Oppositions⸗Journalen Täuschungen zu bereiten, so müssen wir eingestehen, daß wir uns nicht sehr darüber beklagen würden; aber sie sind mit einem wirklichen Mißstande verknüpft. Wenn sie Glauben fänden, könnten sie eine gewisse Kälte, ein gewisses Miß⸗ trauen zwischen der französischen Regierung und den Männern her⸗ vorrufen, welche nach der gesetzlichen Wiedergeburt Italiens streben. Die Reformen, welche in diesem Lande bewerkstelligt werden, erregen allzusehr unsere Sympathieen und unsere Interessen, als daß wir die Italiener nicht ermahnen sollten, Gerüchten keinen Glauben zu schen⸗ fen, denen bei uns die Oppositions⸗Jvurnale selbst, welche sie aufneh⸗ men, keine Bedeutsamkeit beilegen, aus denen aber in Italien die retrogade Partei, von welcher diese Gerüchte geschmiedet werden, gro⸗ ßen Vortheil zieht.“

Der Philhellene Eynard hat nunmehr die der griechischen Re⸗ gierung angebotenen 5000,000 Fr. ausbezahlt.

Der Infant Don Enrique ist am 30sten v. M. in Bayonne an⸗ gekommen, um, wie es heißt, seine Schwester, die Herzogin von Sessa, zu besuchen.

Der Kriegs⸗Minister hat eine Kommission ernannt, welche über die Denunciationen des Herrn Warnery eine Untersuchung in Algier veranstalten soll. Der Courrier fragt, warum man nicht die Na⸗ men der Personen nenne, aus denen dieselbe bestehe. Da die Rich⸗ ter in Algerien entsetzbar seien, so sei von denselben nur eine sehr bedingte Unabhängigkeit zu erwarten.

Der Gazette des Tribunaur zufolge, wären die Hauptbe⸗ theiligten bei den Fälschungen preußischen und russischen Papiergeldes, die in Hamburg entdeckt worden, hier in Haft genommen worden. Man habe bei diesen Fälschern die Beweise ihres Verbrechens vor⸗ gefunden, unter Anderem eine in hebräischer Sprache geführte Kor⸗ respondenz. Diese Falschmünzer⸗Bande soll so weit verzweigt sein, daß man es für nöthig sinden würde, in Hamburg, Leipzig, Köln, Königsberg und selbst am Senegal, woher kürzlich zwei der Haupt⸗ Theilnehmer gekommen, Untersuchungen anstellen zu lassen. Kupfer⸗ stecher und Papierfabrikanten, mit denen diese Fälscher sich in Ver⸗ bindung gesetzt, sind schon als Zeugen vernommen worden.

Marseille, 1. Sept. (O. P. A. Z.) Man erwartet hier die Ankunft des Herzogs von Aumale bis gegen die Mitte dieses Mo nats. Der Prinz wird, nur von einigen Adjutanten und Ordonnanz⸗ Offizieren begleitet, sich nach Algier begeben. Sein Haus soll später eingerichtet und mit einem seiner bevorstehenden hohen Würde in Ein⸗ klang stehenden Glanze ausgestattet werden. Anfänglich wird er zwar nur den Titel eines General⸗Statthalters führen, später aber sicher⸗ lich zum Vicekönig ernannt werden. Es sind in dieser letzten Bezie⸗ hung noch einige Anstände zu beseitigen, bie, wie man versichert, we⸗ niger von England als von Rußland ausgehen sollen. Jedenfalls soll der Herzog befohlen haben, die Einrichtungen für seinen längeren Aufenthalt in Algier zu treffen. Man glaubt, daß er wenigstens fünf Jahre dort verweilen werde, ohne in der Zwischenzeit länger, als dielleicht im Fluge, nach Frankreich zu kommen. Es sollen aus seiner Kassette sämmtliche Kosten, sowohl der Reise, als der ersten Einrich⸗ tung aller Personen des zahlreichen Gefolges der Herzogin, welche ihrem Gemahl erst in einigen Monaten nachfolgen kann, bestritten werden, Ob Marschall Bugeaud mit dem neuen General⸗Statthal⸗ ter hier oder an einem anderen Orte zusammentreffen werde, ist noch ungewiß, daß eine solche Zusammenkunst aber wirklich in Aussicht stehe, wird von Niemand bezweifelt.

X△ Paris, 4. Sept. Die Volks⸗Aufläufe haben in der Fhat auch gestern Abends sich erneuert. Vorgestern Abends waren im Gan⸗ zen 180 Individuen verhaftet worden, die sich durch aufrührerisches

Boston.

Geschrei, Widerse zlichkeit gegen die Aufforderungen der Polizei zum Weitergehen, Pfeifen oder auch durch Insulten verschiedener Art gegen die Truppen, die Nationalgarde und die Agenten der öffent⸗ lichen Macht überhaupt besonders bemerkbar gemacht hatten. Die meisten Verhafteten sind Handwerker, Schuhmacher, Schreiner, Ebe⸗ nisten und Schneider. Gestern den Tag hindurch hatten sich nun wieder zahlreiche Haufen in der Rue Saint Honoré gesammelt, und dieselben wuchsen immer mehr an, je näher der Abend herankam. Besonders stark wurde der Zufluß von 7 Uhr an, weil um diese Zeit viele Werkstätten sich schließen und Maurer, Steinhauer, Zimmerleute u. dgl. von ihren Bauplätzen heimkehren. Statt nach Hause zu gehen, strömten diese Leute nun wieder der Rue Saint Honoré zu, und bald war die Menge wieder so dicht daselbst, daß die Omnibusse, welche gerade in der Gegend der Rue Saint Honoré, die der Schauplatz dieser Zusammenläufe ist, sehr zahlreich durchfah⸗ ren, nur noch mit Noth durchzukommen vermochten. Inzwischen wa⸗ ren von den Behörden Maßregeln getroffen worden, um der Erneue⸗ rung der Vorfälle des vorigen Abends vorzubeugen. Am vorigen Abend war auch ein Polizei⸗ Commissair durch einen Stein⸗ wurf am Kopfe verwundet worden, und zwar ziemlich starf. Dessenungeachtet fand er sich mit einem auderen Polizei⸗ Commissair wieder auf dem Platze ein, und zahlreiche Polizei⸗ Agenten nebst einer großen Zahl von Stadt⸗Sergeanten und starken Detaschements der Munizipal⸗Garde wirkten zusammen unter Leitung der beiden Polizei⸗Commissaire, indem sie den Durchgang der Wagen frei zu erhalten und auch die Leute auf den Fußpfaden neben dem Fahrweg vom Stehenbleiben abzuhalten suchten. Mit Einbruch der Nacht singen die Abtheilungen der National⸗Garde und Munizipal⸗ Garde an, unter Vorantritt von Brigaden der Stadt⸗Sergeanten die Rue Saint Honoré und die anstoßenden Straßen zu durchstreifen, wäh⸗ rend Pikets Reiterei auf der einen Seite den Platz des Palais Royal und dessen Ausgänge, auf der anderen Seite die von Pont Neuf nach der Rue St. Honoré führenden Straßen besetzt hielten. Dasselbe war in der Gegend der Getraide⸗ und Mehlhalle und der Kirche St. Eustache der Fall. Die ersten Patrouillen wurden, wie vorgestern, mit Zischen und Pfei⸗ fen empfangen, ohne daß jedoch ein thatsächlicher Angriff auf diesel⸗ ben erfolgte. Dieses Zischen und Pfeifen ging auch diesmal fast ausschließlich von jungen Leuten in Blusen aus. Aber allmälig hat⸗ ten sich die Butiken und Kaffeehäuser an der Straße wieder ge⸗ schlossen, und die Haufen, die auseinanderzulaufen schienen, so wie eine Patrouille sich zeigte, blieben jedesmal doch wieder auf den Trottoirs und selbst mitten in der Straße stehen, als auf einmal ge⸗ gen 9 Uhr die ganze Menge, als man die Trommeln vernahm, und Munizipal⸗Garde zu Pferde ansprengte, im größten Schrecken die Flucht ergriff. Die nicht schnell genug vom Platze kommen konnten, wurden von den nacheilenden Stadt⸗Sergeanten und Muni⸗ zipal⸗ Gardisten übel mitgenommen und über hundert davon ver⸗ haftet, worauf sie auf die Polizei⸗Präfektur⸗ geführt wurden. Am meisten beklagt man sich über das rücksichtslose Verfahren der Stadt⸗ Sergeanten, von welchen viele mißhandelt worden zu sein behaupten. Daß dabei gewöhnlich Wahres und Falsches durcheinandergemengt wird, ist eine allbekannte Sache. Um 10 ¼ Uhr war die ganze Rue Saint Honoré vollkommen leer, da besonders der schon seit halb 9 Uhr eingetretene Regen die meisten verscheucht hatte. Heute aber scheint der Himmel sich gegen Abend wieder aufheitern zu wollen, und so wäre es wohl möglich, daß wir noch einmal dieselben Auftritte wiederkehren sehen wie gestern. Es ist nur zu wünschen, daß sie auch

eben so schnell und ohne ernstlichere Folgen vorübergehen möͤgen. Sroßbritanien und Irland. 1“

London, 3. Sept. Die Berichte über den Aufenthalt der Königin in Schottland beschränken sich auf bloße Hof Bulletins. Ihre Majestät residirt im Schlosse Ardverekin, von wo sie täglich in Be⸗ gleitung ihres Gemahls und ihres Gefolges Ausflüge nach den zahl reichen malerischen Punkten der Umgegend macht. Prinz Albrecht geht fleißig auf die Birkhühner⸗Jagd, von welcher er aber stets vor zwei Uhr zurückkehrt, um an den Lustfahrten der Königin⸗ Theil zu nehmen. b u Der Manchester Guardian theilt eine Reihe von Beschlüs⸗ sen mit, welche am 29sten von Abgeordneten der Arbeiter in den Baumwollenspinnereien von Lancashire und der benachbarten Graf schaften gefaßt worden sind und darauf hinausgehen, im Einverständ nisse mit den Fabrikherren selbst die Arbeit auf einige Wochen völlig ein⸗ zustellen, als ein Mittel, den Nachtheilen zu begegnen, welche aus dem jetzt bestehenden Mißverhältnisse zwischen dem Preise der rohen Baumwolle und dem Fs der Baumwollen⸗Fabrikate hervorgegan⸗ gen sind und noch hervorgehen dürften. Die Abgeordneten finden den gegenwärtigen Augenblick, wo das Wetter gelinde und andere Beschäftigung zugänglich, für die Ausführung der Maßregel beson⸗ ders geeignet.

Die Bank hat unter der Hand zu verstehen gegeben, daß sie auf Fonds und Schatzkammerscheine zu 5 pCt. auf kurze Fristen Vor⸗

schüsse leisten werde, welches auf unseren Geldmarkt einen günstigen Einfluß geäußert hat. Uebrigens dauern die Verlegenheiten der Korn⸗

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händler noch fort, und in Liverpool hat ein mit Amerika in Kornge⸗ schäften stehendes Haus, Kirckpatrick und Comp., mit 60,000 Pfd. un das Haus Gregg mit 30,000 Pfd. Sterl. seine Zahlungen eingestellt. Die Herren Overend, Gurney und Comp. lhaben nun endlich doch, nachdem ihnen genügende Garantie dargeboten worden, die von Prime, Ward und Comp. in New⸗York gezogenen Wechsel sämmtlich acceptirt. 1 8

Daß in Irland die Verhältnisse sich wieder allgemein bessern, geht aus dem sich wieder steigernden Betrage der von der Repeal⸗ Association bezogenen wöchentlichen Repeal⸗Rente hervor. Dieselbe betrug in voriger Woche 119 Pfd., worunter freilich 50 Pfd. aus In der letzten Sitzung der Association hat Herr John O'Connell das ihm übertragene Amt des Führers als Nachfolger seines Vaters übernommen.

Leeds Mercury giebt eine statistische Uebersicht der Wahlen, nach welchen sich folgendes Verhältniß der Parteien herausstellen würde: 336 Liberale, 117 Peeliten, 201 Schutzmänner. Die Liberalen häͤt⸗ ten also uach dieser Schätzung für sich allein eine Majorität von 18 Stimmen, die jedoch, wie sie erwarten, bei den meisten Fragen durch den Beitritt der Peeliten bedeutend anschwellen wird.

Berichte vom Vorgehirge den guten Hoffnung sind vom 29. Juni. Eine Expedition von 250 Mann zu Fuß und zu Pferde war gegen den Kaffern⸗Häuptling Sandilla ausgeschickt worden. Wirklich gelang es ihm, dessen Kraal zu überfallen und ihm 100 Stück Vieh abzunehmen. Die Kaffern sammelten sich jedoch bald wieder, überfielen die Engländer mit überlegenen Streitkräften und nahmen denselben, nach einem blutigen Treffen, wobei der 2jährige Lieutenant Russell, ein Verwandter des Premier⸗Ministers, getödtet wurde, das Vieh wieder ab. Der Verlust der Kaffern, die etwa 1000 Mann stark waren, soll sehr bedeutend sein. Die Kaffern ha⸗ ben sich sehr gut geschlagen und durch dieses Treffen bedeutend an Muth gewonnen. Die Engländer wurden mehrere deutsche Meilen bis nach Fort Beaufort verfolgt. Der kommandirende General be⸗ fand sich zu Fort Hare und soll seitdem eine Botschaft von Sandilla

erhalten haben, worin er sein Bedauern über das Vorgefallene auos⸗ spricht. Der Bruder des Häuptlings Pato, Cobus Congo, hat sich

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Williamstown begeben und dessen Unterwerfung angetragen; sie wurde aber nicht angenommen, weil der Häuptling 2 selbst stellen sollte, und es ward ihm 12 Tage Bedenkzeit gelassen. Im llgemeinen ist den Kaf⸗ fern nicht zu trauen, nicht einmal den sogenannten befreundeten Stämmen. Von dem neuen Vertheidigungsplan, den das Kolonial⸗Amt Sir Henry Pottinger zur Ausführung empfohlen, verspricht man sich viel Gutes. Er besteht nämlich darin, Militair⸗Kolonisten an der Kaffern⸗ gränze anzusiedeln, und so sollten z. B. die Soldaten des 27sten Regiments und 1sten Bataillons des 91sten Regiments entlassen wer⸗ den, wenn sie in der Lokal⸗Miliz dienen wollen. Diese Leute sollen dann an der Gränze der unruhigen Bergvölker angesiedelt und ihnen Land angewiesen werden, so daß ihre fernere Unterhaltung halb durch den Kolonialschatz, halb durch ihre eigene Thätigkeit bestritten wird. Man hofft dadurch der Nothwendigkeit überheben zu werden, so viele Truppen, wie bisher, am Cap zu unterhalten.

Die Times bringt eine Korrespondenz aus Lissabon vom 21. August, welche die Lage der Dinge dort in ein sehr trübes Licht stellt. Das Land sei ruinirt, heißt es darin, mit dem Frieden in Portugal sei es für lange Zeit zu Ende, und die Insurrection werde sortan der Normalzustand des Landes sein. Die sinanziellen Schwie⸗ rigkeiten häufen sich immer mehr, die Beamten erhalten keinen Sold, Niemand will Abgaben bezahlen, nur aus den Zöllen und der Ta⸗ backspacht bezieht der Staat noch eine Einnahme, die aber auch um 50 pCt. geringer ist, als früher; eine Anleihe kann die Regierung von Niemand erlangen, die Loose der projektirten großen Anleihe⸗ Lotterie finden keinen Absatz, und die täglichen gesetzlichen Zahlungen aus den Zoll⸗Intraden an die Junta des Staats Kredits, aus denen die Zinsen der inländischen und ausländischen Staatsschuld bestritten werden sollen, haben gänzlich eingestellt werden müssen. Dazu kommen noch Auftritte von Gewaltthätigkei⸗ ten aller Art, welche sich die durch ihren Sieg übermüthig geworde⸗ nen Kabralisten überall gestatten, Gewältthätigkeiten, welche selbst die Gräber ihrer im Kampfe gefallenen Gegner nicht verschonen und welche ohne Zweifel noch an Ausdehnung gewinnen werden, sobald die Wahlen anfangen. Unter solchen Umständen hat Niemand Lust, ans Staatsruder zu treten. Rodrigo Magalhaes, der zuletzt von der Königin mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt war, hatte die Sache aufgegeben und der Königin am 19ten sein Mandat zurückgestellt. Darauf war die Aufgabe dem Herrn Felix Pereira de Magalhaes übertragen worden, obgleich derselbe nach allen seinen Antecedentien für nichts Anderes als für einen Kabralisten gelten kann, überdies als Staatsmann nichts bedeutet und nur durch seine Stellung als Bank⸗Direktor einige Geltung hatte. Auch er hatte nach den neuesten Berichten in seinem Unternehmen noch wenig Fort⸗ schritte gemacht. (Bekanntlich ist am 23. August endlich ein Mini⸗ sterium zu Stande gekommen.) .

Das Schiff „Paul Jones“ ist auf der Fahrt nach dem Schwa⸗ nenflusse am 24. April von einem Theil seiner Besatzung, die aus Malayen bestand, nach Ermordung der übrigen Mannschaft, in Besitz genommen worden. Zwei Seeleute blieben verschont, die aber nach ihrer Ankunft im Hafen Kopan gegen die Mörder aussagten, welche nun als Seeräuber vor Gericht gestellt sindd.

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Brüssel, 5. Sept. Die bevorstehenden Veränderungen im Personale der Bezirks „Kommissare haben zu einer lebhaften Polemik Anlaß gegeben, indem die Anhänger des vorigen Ministeriums diese Maßregel als eine unberechtigte darstellen, während die Vertheidiger der Verwaltung geltend machen, daß diese nicht höhere Agenten im Amte belassen könne, die in Verfechtung und Aufrechthaltung der ent⸗ gegengesetzten Meinung sich zumeist hervorgethan.

Die Untersuchung über den hier verübten Raubmord dauert fort, hat aber noch nichts Sicheres ergeben. Der Bediente des Herrn Evenepoel ist nach einem langen Verhör wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Die Liebhaber der beiden Dienerinnen werden aber noch be⸗ wacht. Auch soll ein ehemaliger Kutscher verhaftet sein. Es heißt, die drei ersteren Individuen hätten ihr Alibi nachzuweisen gewußt. Gestern fand die Beerdigung der Ermordeten, der Dlle. Evenepoel und ihrer beiden Dienerinnen, statt.

Aus Antwerpen schreibt man: „Bei der Section des Herrn Mochez fand man den Magen, so wie die Schleimhaut der Einge⸗ weide, in Folge einer stattgehabten Entzündung desorganisirt. Der Tod entstand nach dem Gebrauch von Phosphor, von dem die Mag⸗ netiseurin 5 Gran nehmen ließ. Auch die Frau des Herrn Mochez, die vor wenigen Monaten starb, hatte sich, wie sich jetzt durch aufge⸗ fundene Rezepte ausweist, derselben bedient; ihre Leiche soll ausge⸗

graben werden.

Kanton Bern. (O. P. A. Z.) In der Tagsatzung war am 2. September die Jesuiten⸗ Angelegenheit an der Tages⸗ ordnung. Zürich stellte zunächst folgenden Antrag zur einer Schluß⸗ nahme der Tagsatzung: In Betracht, daß der Tagsatzung das Recht zusteht und die Pflicht obliegt, für die innere Ruhe und Ordnung der Eidgenossenschaft die erforderlichen Maßnahmen zu treffen; in Betracht, daß die Jesuiten die Ruhe und Ordnung gefährden und daß besonders ihre Berufung nach dem Vororte Luzern sich mit der Ruhe und Ordnung nicht verträgt: 1) Ist die Angelegenheit der Je suiten von Bundeswegen zu behandeln. 2) Es werden demnach die Stände Luzern, Schwyz, Freiburg und Wallis eingeladen, die Jesuiten zu entfernen. 3) Jede künftige Aufnahme des Jesuiten⸗Ordens in einen Kanton ist von Bundeswegen untersagt. Zugleich giebt Zürich die Er⸗ klärung zu Protokoll, daß die Instruͤction seines Standes auf eine unbedingte Aufforderung an die betreffenden Kantone zur Ausweisung

der Jesuiten gerichtet sei, daß es indeß diese Instruction nicht zur Ab-⸗

stimmung bringen und seinem großen Rath dafür Rede stehen werde. Die Tagsatzung solle endlich die Frage einmal lösen und der Schweiz Hexühlöthag geben, damit nicht zum dritten Male die Massen sich der Frage bemächtigen. Luzern, Ury, Schwyz, Untern alden, Freiburg, Appenzell J. Rh. sprechen, wie sich von selbst versteht, dafür, daß die Angelegenheit aus Abschied und Traktanden entfernt werde. Alle übrigen Stände, welche in der Sitzung das Wort nahmen, sprachen mehr oder weniger im entgegengesetzten Sinne. Eine Be⸗ schlußnahme ist noch nicht erfolgt.

Das in der dreiunddreißigsten Tagsatzungs⸗Sitzung verlesene Protestations⸗Antwortschreiben von Luzern lautet wörtlich, wie folgt:

„Schultheiß und Regierungsrath des Kantons Luzern an Praͤsident und Regierungsrath des Kantons Bern, als eidgenössischen Vorort. Durch Kreisschreiben vom 12. Augustmonat theilen Sie sämmtlichen Ständen die Beschlüsse der Tagsatzung vom 20. Heumonat und 11. Augustmonat mit, wheeedag die besondere Verbindung unter den Kantonen Luzern, Zug, Freiburg und Wallis als mit dem Bun⸗ vee v ra ich und demnach aufgelöst erklärt, andererseits densel⸗ felen zugemuthet außerordentlichen militairischen Rüstungen einzu⸗ dncenuetion, welch „und die übrigen Kantone Lieferungen von Waffen 8 1II“ 5 diese Kantone bestimmt sind, anzuhalten beauf⸗ 8 g de 8 r. 8 en unsererseits auf diese Mittheilungen dem hohen Vororte blos zu erwiedern, daß wir uns vollkommen übereinstimmend mit der an’s Protokoll der Tagsatzung gestellten Protestation unserer Standes⸗ Gesandtschaft durch diese in kompetenter Stellung erlassenen Beschlüsse nicht gebunden erachten und gestützt auf die Souverainetätsrechte unseres Stan⸗ des jederzeit auf unserem Kantonsgebiete diejenigen Anordnungen

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wir zur Vertheidigung unseres Landes ge⸗ gen jeden ungerechten Angriff und zur Wahrung und Sicherung unserer verfassungsmäßigen Institutionen geeignet erachten. Bezüglich des Art. 3 des Tagsatzungs⸗Beschlusses vom 11. August behalten wir uns zu⸗ dem vor, jederzeit diejenigen Maßregeln zu ergreifen, die in unserer Kon⸗ venienz liegen. Indem wir nicht ermangeln wollten, in Beantwortung Ihres Kreisschreibens vom 12 en sließenden Monats Ihnen diese Erklärung zugehen zu lassen, ergreifen wir übrigens diesen Anlaß, Sie, hochgeachtete Herren, G. L. E., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern und nebst uns göttlichem Machtschutze zu empfehlen. Luzern, den 25. August 1847. Der Schultheiß: (Sig.) Ru d. Rüttimann. Namens des Regierungs⸗ Rathes: Der Rathsschreiber (Sig.) Segesser.“

Kanton Aargau. (O. P. A. Z.) Der Große Rath hat sich am 30. August außerordentlicheiweise versammelt. Der Kleine Rath verlangte nämlich, daß, gestützt auf die bedrohlichen politischen Verhä tnisse und auf die fortwährenden Nüstungen der sogenannten Sonderbund⸗Kantone, ihm Vollmacht und Kredit zur gänzlichen Or⸗ ganisirung, Bewaffnung und theilweisen Einübung der Landwehr⸗ Mannschaft ertheilt werde. Die Opposition aus den katholischen Be⸗ zirken nahm aus dieser Vorlage den Anlaß, auf nähere Interpre⸗ kation der der Gesandtschaft bei der eidgenössischen Tagsatzung ertheilten, auf Vollziehung einer allfälligen Tagsatzungs⸗Be⸗ schlußnahme bezüglichen Instruction, und besonders noch darauf an⸗ zutragen, daß dieselbe nicht ermächtigt sein solle, zur Vollziehung mit Waffengewalt zu stimmen. Die Mehrheit trat mit Entschiedenheit gegen diesen Antrag auf und behauptete, daß die Instruction keiner abermaligen Auslegung bedürfe; da nunn aber Zweifel über dieselbe aufgeworfen worden, so möge der Große Rath allerdings in seine ereeg; 8 1 mss† Instruction auch die Vollmacht zur Vollziehung mit Waffengewalt legen. Die Diskussion über diese Frage dauerte fast vier Stunden, und die Abstimmung ergab eine Mehrheit von 122 gegen 40, welche für Tagesordnung stimmten. Auch wurde dem Kleinen Rathe bezüg⸗ lich der Organisation der Landwehr die verlangte Vollmacht mit gro⸗ ßer Mehrheit bewilligt.

treffen werden, welche

Fiilien.

Nom, 24. Aug. (A. Z.) Der Commandeur der päpstlichen Marine, Capitain Cialdi, ist von der Küste des Adriatischen Meeres hierher zurückgekehrt. Auf Befehl Sr. Heiligkeit wurden dort die am meisten verschlammten Häfen der Legation, Urbino und Pesaro, unter seiner Leitung mittelst eigens in England erbauter Dampfma schinen seit laͤngerer Zeit gereinigt. b

Mit der Ausführung des Beobachtungs Lagers bei Forli sind der päpstliche General Bentivoglio, der Öberst⸗ Lieutenant von den Dragonern Boccanera, der Oberst⸗Lieutenant von den Jägern Bini, der Commandeur des Genie⸗Corps Provinciali und der Artillerie⸗ Lieutenant Beasanti beauftragt worden. Die Uebergehung des Ge nerals Zamboni, welcher im Jahre 1831 im Verein mit den Oester⸗ reichern die aufrührerischen Legationen beruhigte, wird vielfach ge⸗ deutet. 1

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Die Allg. Ztg. meldet: „Unsere neuesten Briefe aus Rom vom 28. August bringen die Uebertreibungen, mit denen man von dem Hülfe⸗Anerbieten Sardiniens gesprochen hatte, auf das wahre Maß zurück; Sardinien bot ein Kriegsschiff zu einer Mission in die Südsee an und scheint im Uebrigen seine moralische Beihülfe versprochen zu haben. In Livorno war Graf Christoph Ferretti, in besonderer Mission von Rom kommend, eingetroffen und alsbald nach Maitland weiter geeilt.“ 1

Neapel, 25. Aug. In sämmtlichen Provinzen des König⸗ reichs haben die letzten Dekrete des Königs proße Freude verbreitet. Wenn der König seinen Entschluß ausführt und im Oktober aber⸗ mals unter Begleitung kundiger und aufrichtiger Beamten eine Reise

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unternimmt, so wird ihm überall der wärmste Dank zu Theil werden.

Spanien.

Die Presse meldet Nachstehendes aus Madrid: „Nach Ver⸗ suchen und Bemühungen aller Art hat General Narvaez am 30sten auf die Mission, ein neues Kabinet zu bilden, verzichtet. Er schei⸗ terte an dem Eigenwillen der Königin, der Opposition Salamanca's und vornehmlich an den unausgesetzten Intriguen des englischen Ge⸗ sandten. Herr Bulwer soll Alles aufgeboten haben, der Königin den General Narvaez und seine Pläne im schlimmsten Licht zu zeigen; er soll die Ehescheidung Isabella's betreiben und der Königin den zwei⸗ ten Sohn der Donna Maria von Portugal als Gemahl in Vor⸗ schlag gebracht haben. Dieser portugiesische Prinz ist der neunjährige Louis Philipp, Herzog von Porto. Diesem möge sich Isabella ver⸗ loben und bis zu seiner Volljährigkeit ihrer Freiheit und Autorität erfreuen. General Serrano solle zum Mayor⸗Domo ⸗Mayor und General⸗Capitain von Madrid ernannt werden. Diese Vorschläge des Herrn Bulwer hatten die Königin so umgestimmt, daß sie nun⸗ mehr von Narvaez, so freundlich sie ihn zuerst empfangen, heute nichts mehr wissen wollte.“

Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.

Berlin, 7. Sept. Die heutige Sitzung beginnt mit der Rede, welche der Angeklagte Dr. Liebelt zu seiner Vertheidigung hält. Nach einigen kürzeren Bemerkungen, welche, an die Rede des Vertheidigers Herrn Crelinger sich anlehnend, einige der speziellen Anklagepunkte berühren, geht der Redner auf die Anklage im Allgemeinen über. In der Anklageschrift, äußert derselbe im Wesentlichen, werde auf den Protest und auf das Manifest des demokratischen Vereins Bezug genommen. In dem Protest aber sei nichts enthalten, was den Zweck des Unternehmens, wie er in der Anklage angegeben, bekunde. Es werde in demselben vielmehr auf jeden gewaltsamen Aufstand Verzicht geleistet und die Wiederherstellung Polens in den Willen der europäischen Mächte gestellt. In dem Manifeste freilich werde die Vereinigung des ganzen ehemaligen polnischen Ländergebiets als Auf⸗ gabe bezeichnet; aber dies habe nicht den Sinn, daß nur ein künfti⸗ ger Aufstand diese Bedingung erfüllen solle; es sei vielmehr eine prinzipielle Bedingung, und der Aufstand sei nur ein praktisches, nach Zeit und Zweck relatives Mittel. Der Protest sei außerdem nicht erheblich, weil er 1832 erlassen worden, wo es noch keinen demokra⸗ tischen Verein gegeben; das Manifest sei blos ein politisches Glau⸗ bensbekenntniß des demokratischen Vereins; eben deshalb aber könne eine praktische Verbindlichkeit daraus nicht gefolgert werden. Die Vor⸗ untersuchung habe keinen Unterschied gemacht zwischen den Mitglie⸗ dern des demokratischen Vereins in Frankreich und den Einwohnern der Provinz Posen. Die Statuten des Vereins seien aber nur für die im Auslande lebenden Polen gültig, mithin habe der demokrati⸗ sche Verein auch nur aus diesen bestehen können. Was der politische Charakter des Vereins im Lande, im Großherzogthum Posen gewesen, das sei der Voruntersuchung nicht klar geworden. Ueber den Zweck des Unternehmens könnten allein die geheimen Beschlüsse der Centra⸗ lisation, nicht die öffentlichen Schriftstücke derselben, und hier im Sitzungssaale nur Mieroslawski Auskunft geben. Habe nun dieser gesagt: das Ziel des Unternehmens sei nicht Preußen, sondern ein

Nachbarstaat 12 so könne auch nur diese Angabe als Funda⸗ ment der Anklage benutzt werden. Auch sei der Hauptheerd der angeblichen Verschwörung nicht in Posen, nicht in West⸗ preußen, sondern in Frankreich zu suchen, und daraus folge, daß die Mitglieder der Centralisation allein die Häupter der Ver⸗ schwörung gewesen wären. Man müsse daher fragen, welches das Verhältniß der Angeworbenen zu der Centralisation war? Zwar sei er nun nicht in die Geschichte, in die Natur der Verschwörungen ein⸗ geweiht; aber so viel glaube er bestimmen zu können, daß zu einer Verschwörung 1) ein durch die Landesgesetze verpöntes Unternehmen, 2) eine Eidesformel zur Aufnahme der Mitglieder, 3) eine bestimmte innere Organisation gehöre; fehle eine dieser Bedingungen, so könne von einer Verschwörung nicht gesprochen werden. Was nun den er⸗ sten Punkt betreffe, so müsse man bei der demokratischen Gesellschaft zwei nach Zweck und Zeit verschiedene Momente unterscheiden; die Propaganda der demokratischen Idee, den Zeitraum von 1835 1845 umfassend, und die Vorbereitung zum Aufstand, mit der Ankunft Mieroslawski's in Posen beginnend. Zwischen diesen beiden Mo⸗ menten aber mache die Anklage keinen Unterschied, während doch nur das letztere eine Conspiration, ein Hochverrath sein könne. Was die Aufnahme durch eidliches Angelöbniß betreffe, so frage er: wenn der Zweck des Vereins überall derselbe gewesen, wozu dann in jeder Verbin⸗ dung eine besondere Eidesformel? Auch sei, wie die Anklage be⸗ merke, in der letzten Zeit von der Nothwendigkeit eines eidlichen Angelöbnisses abstrahirt worden; aber sollte man glauben, daß die Häupter der Verschwörung so leichtfertig gehandelt? Damit sei also zugegeben, daß das Unternehmen nicht gegen Preußen gerichtet war, denn nur in diesem Falle würde die Gefahr nicht so groß gewesen sein. Eine vollständige Organisation habe aber auch nicht bestanden; die angeblichen Verschworenen hätten keine Comités bilden können; dies wäre vielmehr nur Sache der Centralisation gewesen. Aber warum habe Mieroslawski, der so ausführliche Geständnisse gemacht, hierüber nichts mitgetheilt, die Existenz der Comités vielmehr gerade⸗ zu in Abrede gestellt? Eidesformel und innere Organisation fehlten also ganz; sie fehlten aber deshalb, weil eine Verschwörung über⸗ haupt nicht existirt habe. Erst als es habe zum Ausbruch kommen sollen, sei die Centralisation mit einer Organisation aufgetreten: den Instructionen für die Kreis⸗Kommissare und die Kreis⸗Offi⸗ ziere. Diese Instructionen aber beträfen allein den Aufstand selbst, nicht auch die innere Organisation der Verschwö⸗ rung. Sei in denselben von einer Statthalterschaft die Rede, welche aus beiden preußischen Provinzen gebildet werden sollte, so sei dies nur scheinbar. Die Statthalterschaften hätten nur revolutionaire Verwaltungen während des Aufstandes sein sollen; für diese Zeit wären allerdings auch die preußischen Landestheile in den Aufstand begriffen worden; aber dieser Zustand würde aufgehört haben, sobald der Aufstand auf fremden Boden gezogen.

Wahr sei nun, daß eine geheime Verbindung existirt habe; aber dieselbe habe die Aufgabe gehabt, auch auf die Personen zu sehen, welche außer ihr gestanden. Damit werde aber nun wieder die An⸗ gabe Mieroslawski's unterstützt, daß das Unternehmen nicht gegen Preußen gerichtet war. Somit bleibe im Ganzen nichts übrig, als eine demokratische Gesellschaft. Nun könne sich zwar kein vernünftiger Mann zu dem Grundsatze bekennen, daß Jeder im Volk gleichmäßig zum Regieren berufen sei; aber wenn die Zeit danach strebe, das Volk zu einer Theilnahme an der Verwaltung, an der Gesetzgebung ꝛc. mehr oder minder heranzuziehen, so müsse allerdings zugegeben wer⸗-

den, daß die Tendenz des Zeitalters eine demokratische sei. Die Grundsätze des Manifestes hätten mithin keine destruktive Tendenz gehabt. 8 Allerdings sei aber die Theilnahme an der Verbindung strafbar, wenn auch nur darum, daß man sich auf preußischem Boden der ma⸗ teriellen Mittel habe bemächtigen wollen, um gegen einen Nachbar⸗ staat das Unternehmen auszuführen: preußische Gebietstheile hätten nicht losgerissen werden sollen. Was nun das Verbrechen betreffe, so glaube er, aus eigener voller Ueberzeugung und aus der Seele seiner Mitangeklagten, welche Theil genommen, zu sprechen, wenn er sage, daß sie nicht als preußische Unterthanen ein Unternehmen gegen den preußischen Staat, sondern als Polen ein Unternehmen zu dem Zwecke beabsichtigt, um ihr früheres Reich wiederherzustellen; eine Verfassungs⸗Umwälzung sei nicht beabsichtigt. Die Unterthanenschaft sei ein wesentlicher Begriff zum Hochverrath. Daß die Meisten der Angeklagten Preußen seien, sei ein zufälliges Moment; dis bewegende Kraft sei die Centralisatien gewesen, und die Centralisation habe sich nicht an preußische Unterthanen, sondern an die polnische Nation ge⸗ wendet. Auch sei es keinesweges die Absicht der Centralisation ge⸗ wesen, die preußische Verfassung zu ändern und eine andere an deren Stelle zu setzen. Hiermit glaube er die Momente bezeichnet zu ha⸗ ben, welche das gegenwärtige Unternehmen von einem Hochverrath unterscheiden. A“ Der Staats⸗Anwalt erwiedert: ““ Die eben gehörte Rede greise im Allgemeinen die Anklage an. Es

sei darin zu zeigen versucht worden: 1) welche Bedeutung für die

und formell festgestellten Formen des Beitritts die Rede

Angeklagten die Dokumente hätten, aus denen die Kenntniß von den Bestrebungen, Tendenzen und Mitteln des demokratischen Vereins her⸗ vorgegangen; 2) daß eine Verschwörung im engeren Sinne und im Gegensatz zu einer geheimen Verbindung nicht existirt habe; und 3) werde übergegangen zu der richtigen Bemerkung, daß eine geheime Verbindung eristirt habe und für ihre Handlungen strafbar sei. Wenn die Anklage sich so gehalten hätte, daß sie nichts gethan, als ein Bild der Anfangspunkte zu geben, von denen das Unternehmen aus⸗ gegangen, ein Bild von dem demokratischen Verein und der Centra⸗ lisation, und dann die einzelnen Angeklagten aufzuführen und zu sa⸗ gen: sie seien auf irgend eine Weise mit hier hineingezogen worden, so daß also an sich nicht der Grad der Theilnahme und die Art der Handlungen bewiesen zu werden brauchte: dann wäre die Ausführung, welche hier versucht worden, diejenige, worauf es ankäme, ob nämlich der Einzelne schuldig sei oder nicht. Die Anklage aber habe sich zur Aufgabe ge⸗ stellt, bei jedem Einzelnen die Art der Handlung und den dolus 8an.rege. An sich sei also keine Widerlegung des Einzelnen nothwendig, um die Anklage aufrecht zu erhalten. Er wolle indeß auf einige Punkte eingehen. Es liege in der Natur des hier verfolgten Verbrechens, daß ein klares Bild von der inneren rganisation desselben nicht hervortreten könne, um so weniger, als es überhaupt ja ganz natür⸗ lich sei, daß bei einem solchen Unternehmen nicht von so geordneten sein könne, als bei einer Organisation, welche nicht das Licht zu scheuen habe. Dagegen müßten einzelne Punkte festgestellt und festgehalten werden. In dieser Beziehung habe das Manifest die Bedeutung, daß sich im Allgemeinen daraus erkennen lasse, welches das Ziel des demokrati⸗ schen Vereins gewesen. Ferner sei Bezug genommen worden auf die Behauptung Mieroslawski's, daß das Unternehmen nicht gegen Preu⸗ ßen gerichtet. Nun habe aber Mieroslawski in der Voruntersuchung lange Zeit hindurch nie die Idee hervorgebracht, daß das Unterneh⸗ men nur gegen einen Nachbarstaat hätte gerichtet sein sollen; auch hätten die Operationspläne dafür durchaus keinen Beweis geliefert. Die Anklage, glaube er, könne also unerschütterlich bei ihren Anga⸗ ben stehen bleiben, um zu beweisen, daß das Unternehmen ein hoch⸗

verrätherisches gewesen. ütecsa wird Vernehmung des Angeklagten Alexander von