1847 / 260 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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b Nereae sahen, nba se 1 3 . 8golg⸗ der Abnahme der 2 e ren vermehrte Frage für alle Ariikel 91.n 8 age 2 3 Pre. und am 7sen bei großem Umsatz 2

5 . 6 Pre. pr. 70 Die Landleute Erhöhung auf nacht vPreaen. afer selten und 1 Pce. höher,

8 wollen zu jetzigen 2r29 3 Pce. pr. 45 pfd. Mahlgerste in besserer Frage irländischer 12c 8, heeeene Sehaen uen Mais gleichfalls gefragter zu und 3 Pcc. pr. r9, sehr ausgedehnten Absat und stieg

z . Mehl fand lbso hobzas elme ist sehr selten. Hafermehl steigend, gutes

rländisches bedingt 31 Sh. neues ilandischs⸗ dem Hafen für Edinburg, wird unterm 8. September 8 emeldet: Da die Landleute ihre Aerndte meistens beendet haben, säbrach. sie heute eine große Zufuhr von allen Getraide⸗Arten in neuer Waare zu Markte. Von Weizen war einiges feucht, der größere Theil aber, so wie fast alles von Gerste und Hafer, befand sich in schönem trockenen Zu⸗ stande und ausgezeichneter Qualität. Die besten Sorten neuen Weizens waren völlig 2 Sh. pr. Q. billiger, die feuchten Sorten aber wurden zu so unregelmäßigen Preisen begeben, daß es schwer ist, den wirklichen Rückgang anzugeben. Fremder blieb sehr flau; während der Woche wurden einige Verkaͤufe 2 Sh. pr. O. unter letzten Marktpreisen gemacht, und heute unter⸗ warf man sich bei den wenigen Verkäufen selbst einem größeren Abschlage. Der Begehr für Gerste ist eher besser, da die Brauer und Malzer ihre Ar⸗ beiten beginnen; die Preise der vorigen Woche wurden daher für Malz⸗ waare behauptet; fremde in beschränktem Begehr und der Werth nominell unverändert. Neuer Hafer in guter Frage zu vorigen Preisen; fremder hö⸗ her gehalten. Bohnen sind sehr flau und kaum preishaltend. Weiße Erb⸗ sen weniger reichlich angeboten, der Begehr war aber beschränkt, und man fonnte daher keine Preiserhöhung erlangen.

Amsterdam, 13. Sept. Getraidemarkt. Weizen zu vorigen Preisen mit gutem Handel für den Konsum: 128 pfd. b. poln. 405 Fl., 136 pfd. n. braunschw. 370 Fl., 135 pfd. mecklenb. 368 Fl., 128 pfd. jähr. Wismar 360 Fl., 129 pfd. b. poln. 440 Fl., 131 prd. jähr. mecklenb. 377 Fl.,

28 pfd. bester jähr. poln. 435 Fl.

Roggen bei Partieen zu den vorigen Preisen verkauft: 120 pfd. ge⸗ dörrter 215 Fl., 116./117 pfd. do. 198/200 Fl.; für den Konsum: 117 u. 118 pfd. ged. 205./208 Fl., 124/126 pfd. neu. geld. 248/262 Fl., 127 pfd. n. mecklenb. 260 Fl.

Gerste zu den vorigen Preisen mit mehr Handel: 112/113 pfd. n. holst. 137 Fl. 140 Fl., n. Winter 180 Fl., 92 pfd. Vr. do. 152 Fl., 95 pfd. n. Old. 166 Fl.

Z Haser zu vorigen Preisen: 86 pfd. fein. 150 Fl., 83 pfd. jähr. do. 145 Fl.

Neuer Buchweizen flau 120/124 pfd. holst. 265 Fl. 283 Fl., 123 pfd. fries. 280 Fl., 115 pfd. do. 250 Fl., 120 pfd. grön. 265 Fl., jäh⸗ rige ohne Umgang.

Kohlsaamen verkauft Kromheon 61 L., grön. 59 ½ L., ostfries. 58 L., auf 9 Faß im Sept. u. Okt. 64 L., April 66 L. Leinsaamen preishal⸗ tend, 103 fd. archang. 290 Fl., 110 pfd. petersb. 320 Fl., 108. 109 pfd. do. 315 Fl., 112. 113 pfd. do. 325 Fl.

Rüböl sogleich und auf Lieferung preishaltend, p. 6 W. 37 ½, flieg. 36 ¼, Okt. 36 a ¼, Nov. 36 ¼, Dez. 30 ½ a ¼, Mai 36 ½ a 3. Leinol p. 6 W. 32 , flieg. 31 ¾ a ½. Hanföl p. 6 W. 34, flieg. 33 Fl.

Rappskuchen 78 a 82 Fl. Leinkuchen 10 ¼i a 12 ½ Fl.

*

Autwerpen, 11. Sept. (Wochenbericht.) Kaffee flauend, und der Umsatz der Woche umfaßt höchstens 1000 B. Brasil⸗- und einige hun⸗ dert Ballen Domingo⸗ und Java⸗.

Reis bei lebhafter Frage steigend. Umsatz der Woche: 4833 S. Madras⸗ zu 11 Fl., 100 F. Karolina⸗ zu 16 ½ 17 ¾ Fl., 15 a 1600 B. Cargo⸗ und Bengal⸗ zu festen Preisen.

Der Zucker⸗Markt verfolgt eine steigende Richtung. Hohe Forderun⸗ gen der Inhaber hielten zu Anfang der Woche Käufer zurück, seit gestern aber treten selbe hervor, und bis diesen Augenblick sind circa 2800 K. blon⸗ den Havana⸗, zu einer Steigerung von Fl. auf letzten Preis, abgeschlossen. Von raffinirter Waare sind 60 a 70,000 Kil. Melis und Lumpen für den

Export genommen. Taback still, besonders wegen Mangel an Kentuckp⸗. Fettwaaren, Farbholz und Gewürze still.

Getraide. Für Weizen und Roggen zeigte sich im Laufe der Woche

mehr Begehr, und 13,000 Hekt. von ersterem kamen zu 7 ½ a 13 Fl. und

9000 Hekt. von letzterem zu 7 ½ a 7 ½ Fl. zum Abschluß. Mehl war auch mehr beachtet.

Karlstadt, 8. Sept. (O. L.) Sowohl bei uns als in Sissek be⸗ schränkt sich der Getraideumsatz fortwährend nur auf den Detail zur Deckung des dringendsten Bedarfs. Die Vorräthe gehen immer mehr zu⸗ sammen und sind schon beinahe auf nichts herabgesunken, weshalb auch die Preise höher gehalten werden. Im Banate stellen die Eigenthümer nun abermals höhere Forderungen, und Weizen wurde neuerdings mit 20 22 Fl. W. W. per Kübel bezahlt. Für Mais und Hirse stellen sich die Aussichten auch nicht sehr günstig, namentlich lassen bei uns die anhaltenden strengen Regengüsse wenig Gutes hoffen. Auch im Speditionszweige waltet bei uns die frühere Unthätigkeit vor. Die Landfrachten sind auf ihrem alten Stand⸗ punkte, während die Wasserfrachten fallen müssen, indem alle Gewässer voll⸗ kommen schiffbar sind.

Bari, 31. Aug. Oel ist fortwährend fest; ordinaires gilt 20 ½ Duk., eßbares 21 ¾ Duk. pr. Cantar, feines und halbfeines fehlt. Die wenigen Besitzer halten zur Erzielung besserer Preise zurück, da bis zur Erscheinung des neuen Produktes noch drei Monate vergehen werden und zur Ausfuhr ein nur geringfügiges Quantum kommen wiid. Im Laufe dieses Monats gingen 2037 Cant. nach Triest, 1746 Cant. nach Venedig und 456 Cant. nach Fiume.

Weizen flau, harter wird mit 1 9 2 % Duk. pr. Tomolo bezahlt. Ger e gilt 12⁄½ 12% Duk. 8 9 Hafer 95 Granaz letzterer ist im Steigen.

Neue Mandeln wurden willig zu 29 Duk. pr. Cant. genommen, alte erhielten 27 Duk.

Anis ist schwer zu 12 Duk. und Senf nur zu 2½. Duk. der Tomolo zu haben.

Pfirsichkerne fest. Die bevorstehende Aerndte von Johannisbrod bd gering, dagegen jene von Feigen bei günstigem Wetter reichlich aus⸗ allen.

Cours auf Triest 57 ½.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 13. Sept. Niederl. wirkl. Sch. 54 ⁄. 4 % Russ. Hope 88 ⅞.

Antwerpen, 12. Sept. Zinsl. —. Neue Anl. 15 ½.

Augsburg, 13. Sept. Bayer. 3 ½ % oOblig. 94. 93 ½. do. Bank-Actien II. Sem. 1847 686 G. Württ. 3 ½ % Oblig. 88 Br. 4 ½ % —. Darmst. 50 Fl. Loose 78 Br. Bad. 50 Fl. Loose v. 1840 59 Br. 35 Fl. Loose 36 ½ Br. 3 ½⅔ 9% 89 Br.

Frankfurta. M., 15. Sept. 5 % Met. 105 ¾ Br. Bank-Act. 1911. 1909. Stieg. 87 %. Integr. 54 ⁄¾. Polu. 300 Fl. L. 97 ¼ fr. do. 500 FI. 80 ½. 80 ¼. Span. 5 % 18 ¾. 18 ½. 3 % do. 23 ½. 23 ½. Bexb. 90 ½. 90 ⅞. Taunus Actien 348 ½. 348 ½.

Ilamburg, 15. Aug. Bank-Actien 1600 Br. Engl. Russ. 106 % Br. Hamb. Berg. Actien 94 ½ Br. Magd. Wittenb. 84 Br. Hamb. HBerl. 101 ¾. 1015⅛. Alt. Kiel 109. 108 ½. Glückst. Elmsh. 61 Br. Rendsb. Neum. 96 ½ Br. Kopenh. Rothsch 61. 60. Meckl. 60 ¼. 60.

L. eipzig, 16. Sept. Leipz. Dresdn. Act. 116 ½ Br. Sächs. Bayer. 88 ½1 Br. Sächs. Schles. 101 ¾ Br. Chem. Ries. 58 ¾¼ Br. Löb. Zitt. 56 Br. Mgd. Leipz. 230 Br Berl. Anh. Lt. A. 117 Br. Lt. B. 106 Br. Dess. Bank-Act. 100 ½ Br

London , 11. Sept. Cons. 87 ½. . Int. 56. 55 ½. 4 % 89. 88 ¾ Ard. 21 ¼⁄. 21. Port. 25 ½. 25. Mex. 19 ¼. §.

P aris, 13. Sept. 5 % Rente fin cour. 114. 90. 3 % dv cour. do. 75 90.

Wien, 15. Sept. 5 Met. 104 ½. 4 ‧% do. 94 ½. 32% do. 67. Bank Actien 1590. Aul. de 1834 153 ½. Ae 1839 118 ¼. Nordb. 155. Gloggn. 120

Oeffentlicher Dank.

Indem wir hiermit bekannt machen, daß die Kollekte bei der von Fräu⸗ lein Bertha Bruns in der Matthäi⸗Kirche am 15. September zum Besten der Mission veranstalteten geistlichen Musik einen Betrag von 124 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. ergeben hat, sagen wir der verehrten Künstlerin, sowohl für diese uns zugewendete Unterstützung, als auch für den uns bereiteten geist⸗ leichen und musikalischen Genuß, und zugleich dem Herrn Organisten Ru⸗ dolphi, dem Herrn Chor⸗Direktor Wagner und sämmtlichen dabei thätig gewesenen Dilettanten für deren gefällige Mitwirkung, so wie Allen, welche die Ausführung des Unternehmens freundlich erleichtert haben, unseren ganz ergebensten Dank.

Das Comité der Gesellschaft zur Beförderung der evange⸗ lischen Missionen unter den Heiden.

11“

4 tungen.

Abends Nach einmaliger 10 Uhr. Beobachtung.

8 11“ u“ Meteorologische Beobach

Nachmi 2 Uhr.

1847. 16. Sept.

Luaftidruck 334,81 Par. 332,50"77Par. 329,82Par. Quellwärme 7,9 °9 .

Luftwärme 5,4° h. + 12,6“ h. 9,1°9 R. Plusswärme I11,1° h. Thaupunkt 5,0“9 h. + 6,1° n. 6,3“ R. Bodenwürme I11,n0“9 h. Dunstsüttigung. 91 pct. 53 pct. 77 Pct. Ausdünstung0,004 Rb. trüb. trüb. bezogen. Niederschlag0, 129 Rh. Ssw. SSw. SSw. Wäürnewechse + 12,70

ssw. + 7,1* + 9,0 n. + 58* R., 74 pct.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 18. Sept. Im Schauspielhause. 156ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung: König René's Tochter, lyrisches Drama in 1 Akt, nach dem Dänischen des Henrik Hertz. (Dlle. Stich wird hierin wieder auftreten.) Hierauf: Der Weg durch's Fenster, Lustspiel in 1 Akt, nach Scribe, von Friedrich.

Sonntag, 19. Sept. Im Opernhause. 109te Abonnements⸗ Vorstellung: Der Seeräuber, großes Ballet in 3 Abth., von P. Taglioni. Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗Preisen 2

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr.; im Parquet und in den Logen des zwei⸗ ten Ranges 1 Rthlr.; in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 20 Sgr.; im Amphitheater 10 Sgr.; in den Fremden⸗Logen 2 Rthlr.

Im Schauspielhause. 157ste Abonnements⸗Vorstellung: Oesterreich. * Die französischen Theater⸗Vorstellungen werden mit dem näch⸗ sten Monate wieder beginnen und, wie in den früheren Jahren, im Königlichen Schauspielhause stattfinden. Meldungen um Abonne⸗ ments zu zwei Drittel des gewöhnlichen Eintrittspreises und zwar für die ganze Dauer der Vorstellungen, das ist vom Monat Okto⸗ ber dieses bis Ende Juni künftigen Jahres sind bis zum 24. Sep⸗ tember c. im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau schriftlich abzugeben, wo als⸗ dann später die Kontrakte abgeschlossen werden.

Morgens 6 Uhr.

Wind.. Wolkenzug.. Tagesmittel: 332 04“" Par...

22—

Anna von

Königsstädtisches Theater.

Sonnabend, 18. Sept. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Lucia di Lammermoor. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr., im Parquet und in den Parquet⸗Logen 20 Sgr., im Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 15 Sgr., Parterre 10 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 10 Sgr., Gallerie 7 Sgr. Ein Päaatz in der Orchester⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr.

Sonntag, 19. Sept. Akademie der aus 24 Personen beste⸗ henden ungarischen National⸗Opernsänger⸗ und Tänzer⸗Gesellschaft, unter der Direction der Herren Michael Havi und Josef Szabé, in 4 Abtheilungen. 11

Vorher: Der Vater der Debütantin. Herrmann. 8 1

Montag, 20. Sept. (Italienische Opern⸗Vorstellung. (Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr., im Parquet und in den Parquet⸗Logen 20 Sgr., im Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 15 Sgr., Parterre 10 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 10 Sgr., Gallerie 7 ½ Sgr. Ein Platz in der Orchester⸗Loge 1 Rthl. 10 Sgr.

Posse in 4 Akten, von

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. 8 Im Selbstverlage der Expedition. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Allgemeiner Anzeiger. Mecklenburgische Eisenbahn⸗

Bekanntmachungen

[696] Nothwendiger Verkauf. b

Die im Dramburger Kreise belegene und im Hypo⸗ thekenbuche Nr. 2. Fol. 7 bis 12. verzeichnete Spring⸗ mühle des Emil Herrmann Theodor Gollmer, abgeschätzt auf 6089 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hy⸗ pothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll

am 1. Februar 1848, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Dramburg, den 10. Juli 1847. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

[898 1b]

7771 Das dem Apotheker August Ferdinand Hoepf 22 Ferdinand Hoepfner zu⸗ gehörige, hierselbst auf der Rechtstadt in der heiligen Geistgasse Nr. 77v2 der Servis⸗Anlage und Nr. 14 des Hopothekenbuchs belegene, auf 10,787 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. abgeschätzte Grundstück, und die demselben zuge⸗ hörige, hierselbst auf der Rechtstadt etablirte Medizinal⸗ vpe ebeN mit dem Beinamen „die Kö⸗ nigliche“, Nr. 3. des Hypothekenbuchs Itt n. Zubehör auf 26,223 Thlr. 16 889: bhgeschätt nebe dem 1“ b 8 3. März 1848, Vormittags 11 ul an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Neat. sasbhaftir neeee hekensch Die Hypothekenscheine und die Taxen sind in uns Registratur einzusehen. Wisfrer Danzig, den 31. Juli 1817.

Königliches Land⸗ und Stadtgericht.

vom Tage der

[857 b1 Loebau 8 8s

2I,”

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 7. Juni 1847.

Das dem Rentier David Benas gehörige, hier in der Sebastiansstraße Nr. 20 belegene und im Hypotheken⸗ buche von der Louifenstadt Vol. 14. No. 925. verzeich⸗ nete Grundstück, e abgeschätzt zu 13,227 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf., so am 12. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe nnd Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[6e4]

5 Uhr allhier zu

Geo Meyenn. u Arndt. L. Albert.

ft.

Es wird hierdurch ge⸗ meinkundig gemacht, daß die Interims⸗Actien Nr. 14,011. 14,012. 14,013. 14,014 und 14,015 der

Mecklenburgischen Eisen⸗ 8 bahn⸗Gesellschaft, für die der 7te Einschuß

nicht rechtzeitig ge⸗ leistet ist, und für die

auch in Folge der durch alle statutenmäßig vorgeschrie⸗ benen öffentlichen

die Nachzahlung mit den Zinsen und

der Conventional⸗Strafe binnen 4 Wochen

Blätter publizirten Aufforderung

publizirten Annonce ange⸗

rechnet nicht erfolgt ist, haben an⸗

nullirt werden müssen, wodurch alle Rechte erloschen sind, die aus den früheren Einzahlungen er⸗

11 Pf., sollen in neeee ba 7 Die Direction der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗

. September 1847.

Gesellschaft.

Erdmann. C. F. Viereck.

Eisenbahn.

Es wird hierdurch die mit zehn Thaler auf jede Prioritäts⸗Actie Li. B. der Loebau⸗Zit⸗ tauer Eisenbahn zu lei⸗

hiende zweite Ein⸗ zahlung

ausge⸗

den 29., 30. September und 1 Ok dö. 2 - 1 . Oktober d. J. von früh 9 bis Mittags 12 Uhr und von 2 bis Abends

Zittau in dem Büreau der Loebau⸗

Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft unter ückgabe der vom

eit d'Armide de Gluck, Andante de Haydn,

1. Juli a. c. datirten Interims⸗Actien der ersten Ein⸗ zahlung, gegen welche neue auf die sodann eingeschosse⸗ nen 15 Thlr. lautende ausgegeben werden, mit

9 Thlr. 28 Sgr. baar und

—- 2 „⸗ durch Zurechnung dreimonatlicher, vom 1. Juli a. c. anhebender Zinsen von den einge⸗ zahlten 5 Thlr. zu gewähren.

Diejenigen Herren Actionaire, welche die Einzahlung bis zu obigem Schlußtermine (den 1. Oktober a. c, Nachmittags 5 Uhr) allhier nicht geleistet haben, ver⸗ fallen in die §. 15. der Statuten festgesetzte Conventio⸗ nalstrafe von 10 % der Einzahlungssumme an 1 Thlr.

Um den auswärtigen Herren Actionairs eine Erleich⸗ terung zu gewähren, kann die zweite Einzahlung auch

den 23., 24. und 25. September a. c. in Leipzig bei den Herren Vetter & Co., ⸗- Dresden bei den Herren George Meusel & Co.,

. Berlin bei den Herren A. H. Hey⸗ mann & Co.,

welche von uns zur Ausstellung von Interims⸗Quittun⸗

gen ermächtigt sind, gegen deren Rückgabe an den Or⸗

ten, wo die Zahlung erfolgt ist, die neuen Actien in

den Tagen vom 29. September bis 1. Oktober a. c.

ausgehändigt werden sollen, geleistet werden.

Loebau, am 16. August 1817.

Direktorium der Loebau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

v. Nostitz, V. Exner.

Literarische Anzeigen.

Die erste Lieferung (Preis 5 Sgr.) einer Polni⸗

schen Ausgabe des Polen⸗Prozesses: kta i Czynnosci Sadowe tyczace sie 1

Processu Polaköw ist so eben in meinem Verlage erschienen. Die 2te Lief. erscheint in einigen Tagen und die folgenden Lieferun⸗

gen werden schnell auf einander folgen. M. Simion, Spandauerstr. 2 a.

s

[913 b]

[856]

So eben sind mit Eigenthumsrecht im Verlag der 0

Schlesinge Lachen Buch- und Musikband-

lung in Berlin, 34 Linden, erschieuen und durch

alle soliden Musikhandlungen zu beziehen: 1“ AIkan. 6 Partitions p. Piano: Airs d'’Iphigénie

Marche

et Chocur de Gretry, Psaume de Marcello à ½ ½⁴ Thlr. Bordogui. 3 Exercices et 12 nouvelles Vo- calises p. Mezzo-Soprano av. Acc. de Piano. 2 Livr. à 15 Thlr. Curschmann. Willkommen für 2 Singstimmen u. Piano ½ Thlr. Döhler. Esme- ralda, Air napolitain p. Piano, dito à 4 mwains. Op. 62. à 17 ½ Sgr. Graben -Hoffmann. 500,000 Teufel f. cine Bassstimme. Op. 5. 17 ½ Sgr. Gu ng'l, Joh. Newalieder, Walzer f. Piano 15 Sgr. Som- merlust-Polka f. Piano, dito zu 4 Händen. Op. 32. à 7 ½ Sgr. Petersburger Hofball -Quadri'le f. Or- chester 1 ½ Thlr., f. Piano 12 ⅔1 Sgr. Halevy. Mus- ketiere der Königio. Oper f. Piano 3 Thlr., 21 4 Händen v. Klage 3 Thlr., Ouvertüre und alle No. einzeln. Iall é6. 4 Romances p. Piano 1 Thlr. Fan ny Hensecel, née Mendelssohn-Bartholdy. 6 Mélodies p. Piano. Op. 5. 25 Sgr. Hering. Pros't Neujabr! Männerquartett. Op. 8. 7 ½ Sgr. Hoven. 5 neue Gedichte v. Heine f. eine Sing- stimme. Op. 40. ½ Thlr. Kücken. Kitty v. Heine f. Bass mit Piano. Op. 42. ¾ Thlr. Kullak. Ca- vatine „Komm weisse Dame“ v. Boieldieu f. Piano *½⁴i½¶ Thlr. Jenny Lind's schwedische Gesänge mit

Piano, deutsch von Gumbert. Heft V. 10 Sgr.

Meyerbeer. Struensee. Vollst. Klavier- Auszug 3 Thlc., zu 4 Händen v. Klage 4 Thlr., Ou- vertüre, Polonaise etc. einzeln. Struensee: Ouver- türe, Der Aufruhr, Gr. Polonaise, Dorsschenke. Struensee's Traum u. Prauermarsch p. 2 Violons, Alto et Vcello. à *⁴ 1 ½ Thlr. Der Aufruhr, Marsch u. Chor, Partitur, Orchester- u. Singstimmen 5 Thlr. Ouvertüre aus Vielka, Feldlager in Schlesien f. Piano u. Violine concertant von Eckert 1 Thlr. Marsch aus Vielka, Feldlager in Schlesien f. Orchester 1 Thlr., f. Piano 10 Sgr., zu 4 Händen v. Conradi 15 Sgr. Moeser. Souvenir d'Afrique p. Violon av. Piano. Op. 5. Thlr. Teichmann. Ee di- manche du sonneur Der Sonntag f. 1 Siangsst. Thalberg. Mélodies styriennes p. Piano à 4 mains. Op. 61. 1 Thlr. 1e e et Kullak. Grand Duo brillant sur Vielka ou Camp de Silésie de Meyerbeer p. Violon et Piano. Op. 24. 1 ½ Thlr. Westmorland, Lord. La battaglia nell'. L'Eroë di Lancastro per Pfte. ½ Thlr. Wie- precht. Marsch der Berliner Schützengilde, Preufs. Armeemarsch f. Piano. 7 ½ Sgr. Fechner. Reve- rie p. Piano. Op. 5. ½ Thlr. Kullak et Eckert. Gr. Duo brillant sur Mél. romaines et napolit. p. Piano et Violon. Op. 39. 15 Thlr. Alle Musikalien mit üblichem Rabatt-

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Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rählr. Preuß. Cour. für (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das ins Haus gesandt. Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes,

berechnet.

Amtlicher Theil. E“

Inland. Berlin. Verordnung zum Schutze der Fabrikzeichen an Eisen⸗ und Stahlwgaren in der Provinz Westfalen und der Rhein⸗Provinz. Schlesien. Ausbruch der Rinderpest im Königreich Polen. Khein⸗Provinz. Der Viehmarkt in Düsseldorf.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Rückkehr des Prinzen Karl nach München. Der Fürst von Leiningen. Versamm⸗ lung von Thierärzten. Vermischtes. Königreich Württem⸗ berg. Rücktritt von Landtags⸗Abgeordneten. Großherzogthum Hessen und bei Rhein. 388

Frankreich. Paris. Hofnachrichten. Marschall Oudinot †. Abd el Kader in Marolko. Die Ereignisse in Italien. Rückkehr des Baron Deffaudis vom La Plata. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Preß⸗Prozesse; Einschreiten gegen Abbé von Genoude wegen Steuer⸗ verweigerung; Untersuchungen und Zurückweisung von Denunciationen.)

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Zurück⸗ berufung Espartero's nach Spanien. Fallissement. Nachrichten aus den Vereinigten Staaten.

Italien. Neapel. Ankunft des russischen Gesandten von Bludoff. Die Verschwörung in Palermo. Verhaftungen. Unruhen in Messina und Reggio. Der calabresische Aufstand.

Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Beilage. 3

92 2 2 8 Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Gymnasial⸗Lehrer Dr. Franz Nauck zu Schleusingen, im Regierungs⸗Bezirk Erfurt, und dem Tagelöhner Jakob Meyer zu Abenden, im Regierungs⸗Bezirk Aachen, die Rettungs⸗Medaille am Bande; so wie 1

Dem Domainen⸗Rentmeister Bertram zu Zossen den Charak⸗ ter „Domainen⸗Rath“ zu verleihen.

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1XA“*“*]

Der bisherige Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Solms ist zum

Instiz⸗Kommissarius bei dem Land⸗ und Stadtgericht zu Wongrowiec

mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, unter Beilegung des Cha⸗

rakters als Justiz⸗Rath, so wie zugleich zum Notarius in dem Be⸗

partement des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Bromberg, ernannt worden.

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Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗ und Justiz⸗Minister Uhden, aus Schlesien.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant im Kriegs⸗ Ministerium, von Stosch, nach Schlesien. 1““

ichtamtlicher Theil.

IJInland. 8

Berlin, 18. Sept. Die heute ausgegebene Nr. 35 der Ge⸗ setz⸗Sammlung enthält die Verordnung zum Schutze der Fabrik⸗ zeichen an Eisen⸗ und Stahlwaaren in der Provinz Westfalen und

der Rhein⸗Provinz: „Wir Friedrich Wilhelm,

Preußen ꝛc. ꝛc. haben in Folge Unseres Erlasses vom 28. Mai 1842, durch welchen die im §. 3 Nr. 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 4. Juli 1840 aufgehobenen Be⸗ stimmungen hinsichtlich der in der Rhein⸗Provinz bis zur Bekanntmachung jenes Gesetzes gebrauchten und vorschriftsmäßig niedergelegten Fabrikzeichen bis auf Weiteres wieder in Kraft gesetzt worden sind, das Bedürfniß ander⸗ weiter Vorschriften zum Schutze der Fabrikzeichen in der Provinz Westfalen

von Gottes Gnaden, König von

und der Rhein⸗Provinz näher erörtern lassen und verordnen nunmehr für

die genannten beiden Provinzen, nach Anhörung Unserer getreuen Stände, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt:

Jeder selbstständige Gewerbtreibende kann unter den in gegenwärtiger Verordnung vorgeschriebenen Bedingungen die Befugniß erwerben, den von ihm selbst oder von Anderen für ihn verfettigten Eisen⸗ und Stahlwaaren, so wie der Verpackung derselben, jedoch mit Ausschluß des rohen und raf⸗ finirten Stahls und des Stabeisens, ein besonderes Zeichen zu geben, wel⸗ ches von keinem Anderen bei der Verfertigung oder Verpackung solcher Waaren nachgemacht oder gebraucht werden darf. Diese Befugniß be⸗ schränkt sich jedoch auf Ein Zeichen, und kein Gewerbtreibender darf sich mehrere Zeichen zum ausschließlichen Gebrauch aneignen.

1 §. 2. Das Zeichen, welches ein Gewerbireibender zu seinem ausschließlichen Gebrauche waͤhlen will (§. 1), muß sich von anderen, in den Zeichenrollen

bereits eingetragenen oder zur Eint 3 22† 8 vinenglsch unterscheiden. Ee früher angemeldeten Zeichen

Worten besehen und keine Darstellung ent 8 enee 98 üig ͤ alten, welche gegen die guten

Auf solche Zeichen, dere ebrauch bisher in ei S 8 destheile, wo ein obrigkeitlicher Schutz der abrikzeichen nnahenfgege den⸗ standen hat, in Folge besonderer Seeeehee; oder Observanzen aus⸗ nahmsweise einem Jeden gestattet war, kann ein aus schließliches Recht nicht erworben werden. Ein Verzeichniß dieser Zeichen 1 soskeich nach Publi⸗

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Bestellungen auf das nächste Quartal der Allgemeinen Preußischen Zeitung bitten wir gleich zu Anfange desselben danach bemessen können. Denn später eintretende Abonnenten würden

weder in Buchstaben noch in

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11115“ 84 .. t und Auslandes nehmen Bestellung 82* auf dieses Glatt an, sür Herlin die Erpedition der Aug. Preuß. eu.F n. Zeitung: G gehren-Slrasße Hr. 57.

gJgFusertions-Gebühr sür den 4 Kaum einer Zeile des Allg. Ainzeigers 2 Sgr.

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gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß wir die Stärke der Auflage auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschienenen Nummern nicht immer mit

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Berlin, Sonntag den l9ten September

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cation der Enanacen Verordnung von den mit Führung der Zeichen⸗ rollen beauftragten Gewerbe⸗ oder Fabriken⸗Gerichten (§. 3) zu entwerfen und bei sämmtlichen Regierungen der Provinz Westfalen und der Rhein⸗ provinz offen zu legen. Daß dies geschehen, ist in den Amtsblättern jener Regierungen mit Bestimmung einer Präklusivfrist von zwei Monaten zur Anmeldung etwaiger Einsprüche oder Ergänzungen bekannt zu machen. Nach Ablauf dieser Frist oder, wenn Einsprüche angemeldet worden sind, nach rechtskräftiger Entscheidung über diese Einsprüche (§. 10), ist das Ver⸗ zeichniß von dem Gewerbe⸗ oder Fabriken⸗Gerichte sestzustellen und, daß dies geschehen, in den vorbezeichneten Amtsblättern zur öffentlichen Kennt⸗ niß zu bringen.

§. 3.

Wer sich den ausschließlichen Gebrauch eines Fabrikzeichens für Eisen⸗ und Stahlwaaren oder deren Verpackung, so wie den obrigkeitlichen Schutz gegen das Nachmachen seines Zeichens, sichern will, hat daßelbe in drei Ab⸗ drücken demjenigen Gewerbe⸗ oder Fabriken⸗Gerichte einzureichen, welches mit der Führung der Zeichen⸗Rolle beauftragt ist. Die Zeichen⸗Rolle wird für die Provinz Westfalen und die Kreise Duisburg und Rees von dem Fabrifen⸗Gerichte zu Hagen, und für die Rhein⸗Provinz, mit Aus⸗ nahme der vorerwähnten Aris von den Gewerbe⸗Gerichten zu Solingen und Remscheid geführt. Die Abgränzung der Bezirke dieser beiden Gerichte in Beziehung auf die Führung der Zeichen⸗Rollen bleibt Unseren Ministern arges. und der Finanzen vorbehalten. Dieselben werden auch nach Publication der Pbenwasügen Verordnung den Zeitpunkt bestimmen, von welchem an neue Fabrikzeichen zur Eintragung bei den drei genannten Ge⸗ richten angemeldet werden können. Das Gewerbe⸗ oder Fabrikengericht hat jede Anmeldung Ammm. Zeichens, behufs Feststellung der Priorität, sogleich in einem besonderen Re⸗ gister, mit Angabe des Tages und der Stunde der Präsentation, zu ver⸗ merken und hiernächst die Ialastgret des Zeichens nach denjenigen gesetz⸗ lichen Bedingungen zu prüfen, welche von Amts wegen beachtet werden müs⸗ sen. Ergeben sich hierbei keine Bedenken, so wird die Anmeldung durch die Amtsblätter der Regierungen zu Arnsberg und Düsseldorf, mit Vestimmung einer Präklusivfrist von zwei Monaten zur Anbringung etwaiger Einsprüche, bekannt gemacht und den beiden anderen mit Führung der Zeichenrollen be⸗ auftragten Gerichten abschriftlich⸗ mitgetheilt. Jedes der genannten drei Ge⸗ richte ist demnächst verpflichtet, das angemeldete Zeichen mit den in seine Anmeldungs⸗Register und Rollen ansgenommenen Zeichen zu vergleichen und, wenn hierbei der Unterschied deselben von letzteren nicht hinlänglich gefunden wird, die durch das angemeldete Zeichen gefährdeten Inhaber frü⸗ her eingetragener Zeichen von der Anmeldung unter Hinweisung auf die er⸗ lassene Bekanntmachung besonders in Kenntniß zu setzen, wobei denselben zu überlassen ist, ihren Einspruch bei dem Gerichte, bei welchem die Anmel⸗ dung erfolgt ist, innerhalb der festgesetzten Frist geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet jenes Gericht über die eingegangenen Ein⸗ sprüche und die Eintragungsfähigkeit des Zeichens (§. 10). veithn

Das Fabrikzeichen, welches rechtskräftig (§§. 10 und 11) für eintra⸗ gungsfähig erkannt worden ist, wird in die Zeichenrolle auf den Namen des Anmeldenden oder, wenn das Fabrikgeschäft, in dessen Interesse die Erwerbung des Zeichens geschieht, unter einer anderen Firma betrieben 881 auf diese Firma eingetragen. Dem Betheiligten wird, unter Rück⸗ gns eines der von ihm eingereichten Abdrücke des Zeichens, ein beglaubter

uszug aus der Zeichenrolle zugefertigt und gleichzeitig die Eintragung

mit Bezugnahme auf die frü ; f.⸗ gebag frühere Bekanntmachung zur offentlichen Kennt

Die Sammlung der dritten Abdrücke der bei G . 2 brikengerichte angemeldeten Fabrikzeichen nebst eeee-. F. chenrolle wird alljährlich an die e. des Bezirks, in welchem das Gericht seinen Sitz hat, eingesendet.

Ein Jeder ist befugt, die Zeichenrolle einzusehen und gegen Entrich⸗ tung der Schreibgebühren einen beglaubigten Auszug aus derselben zu ver⸗

langen. §. 6.

Für die Eintragung eines Zeichens in die Rolle ist außer den Inser⸗ tions⸗Kosten, den sonstigen baaren Auslagen und den Kosten, welche durch einen Streit über das Recht zur Führung eines Fabrikzeichens (§. 10) ent⸗ stehen, eine Gebühr zu entrichten, deren Betrag von dem Gewerbe⸗ oder Fabriken⸗Gerichte in jedem einzelnen Falle bestimmt wird, jedoch 5 Rthlr. nicht übersteigen darf.

§. 7.

Durch die Aufnahme eines Zeichens in die Rolle des Gewerbe⸗ oder Fabriken⸗Gerichts und deren vorschriftsmäßige Bekanntmachung wird das Recht zum ausschließlichen Gebrauche des Zeichens bei Eisen⸗ und Stahl⸗ waaren oder deren Verpackung für den ganzen Umfang der Provinz West⸗ falen und der Rheinprovinz erworben; es kann jedoch der Besitzer des Zei⸗ chens sein Recht nicht gegen diejenigen geltend machen, für welche etwa das⸗ selbe Zeichen in einer Rolt bereits eingetragen sein möchte.

§. 8.

Ein Fabrikzeichen kann nur mit dem Fabrik⸗ oder Handelsgeschäft oder dem Gewerbe selbst, für welches es erworben ist, an Andere übertragen und vererbt werden. Wird die Firma, für welche das Zeichen eingetragen ist, aufgehoben, oder tritt, wenn das Geschäft ohne besondere Firma unter dem Namen des Besitzers betrieben wird, eine Veränderung in dessen Person ein,

Zeichenrolle auf die neue Firma oder auf den Namen des neuen Besitzers binnen Jahressrist, von dem Tage der Veröffentlichung der neuen Firma oder im Falle einer Veränderung in der Person des Besitzers vom Tage dieser Veränderung an, bei dem Gewerbe⸗ oder Fabrikengericht beantragen. Die Umschreibung erfolgt dann auf den Grund der das Besitzrecht nach⸗ beseber Urkunden, ohne daß es einer weiteren öffentlichen Bekanntmachung edarf.

fällt ins Freie, wenn der Antrag wegen Umschreibung auf den Namen des neuen Besitzers oder auf die neue Firma nicht binnen der vorbestimmten Frist erfolgt, oder wenn das Fabrik⸗ oder Handelsgeschäft, oder das Ge⸗ werbe Ferbßh. für welches das Zeichen erworben worden ist, völlig eingeht, oder wenn das Zeichen auf Antrag des rechtmäßigen Besitzers in der Noir⸗ gestrichen wird. . .

Wer sein bisheriges Zeichen in der Rolle löschen läßt,

r kann ein an⸗ deres Zeichen zur Eintragung anmelden.

§. 9. Für einzelne Arten von Eisen⸗ und Stahlwaaren, wie beispielsweise für geschmiedete Schneidewaaren, bleibt die Bestimmung eigenthümlicher Zeichen Unserem Finanz⸗Minister vorbehalten. Eines solchen Zeichens darf alsdann nur der Verfertiger von Waaren dieser Art und nur zu deren Be⸗ zeichnung sich bedienen. Die gedachten Zeichen, deren hinlänglicher Unter⸗ schied von den eingetragenen Zeichen einzeluer Gewerbtreibenden zuvor von dem Fabriken⸗Gerichte zu Hagen, so wie von den Gewerbe⸗Gerichten zu Solingen und Remscheid, beglaubigt sein muß, werden unter einem beson⸗ deren Abschnitt in die drei Zeichenrollen eingetragen und durch die Amts⸗ blätter der sämmtlichen Regierungen der Provinz Westfalen und der Rhein⸗Provinz veröffentlicht. Die genannten Gerichte haben bei der Prü⸗ sung später angemeldeter neuer Privatzeichen (§. 4) von Amts wegen darauf zu sehen, daß dieselben sich hinlänglich von den gedachten Zelchen unter⸗ scheiden. 8 §. 10.

Bei Streitigkeiten zwischen verschiedenen Betheiligten über das Recht zur Führung eines Fabrikzeichens findet dasselbe Verfahren statt, welches für andere dem Gewerbe⸗ und Fabrikengerichte überwiesene Rechts-⸗ sachen vorgeschrieben ist. Die in Sachen dieser Art zulässigen Rechtsmit⸗ tel finden bei jenen Streitigkeiten gleichfalls Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, daß die Appellation von den Gewerbegerichten zu Solingen und Remscheid an das Handelsgericht zu Elberfeld und die Appellation von dem Fabrikengerichte zu Hagen für jetzt an das Ober⸗Landesgericht zu Hamm geht und gegen die Entscheidung des letzteren nur die Nichtigkrits⸗Be⸗ schwerde zulässig ist. 8

§. 11.

In denjenigen die Führung von Fabrikzeichen betreffenden Sachen, welche keine Streitigkeiten unter Parteien zum Gegenstande haben, wird ohne prozessualische Formen durch einen Beschluß des Gewerbe⸗ oder Fa brikengerichts entschieden. Gegen einen solchen Beschluß findet die Beru⸗ fung an das Handelsgericht zu Elberfeld und für den Rollenbezirk des Fabrikengerichts zu Hagen an das Ober⸗Landesgericht zu Hamm statt. Dieselbe muß binnen einer Präklusivfrist von sechs Wochen bei dem Ge⸗ werbe oder Fabrikengerichte angebracht und zugleich in einer demselben zu übergebenden Schrift gerechtfertigt werden. Diese Schrift ist nebst den Verhandlungen an das Handelsgericht zu Elberfeld oder an das Ober⸗ Landesgericht zu Hamm einzusenden, welches über die Berufung, ohne pro⸗ zessualisches Verfahren, durch einen dem Gewerbe⸗ oder Fabrikengerichte zur weiteren Veranlassung zuzufertigenden Beschluß entscheidet; gegen diese Ent⸗ scheidung ist kein weiteres itiicici zulässig.

§. 12.

Ein Gewerbtreibender in der Provinz Westfalen oder in der Rhein⸗ Provinz, welcher Eisen⸗ oder Stahlwaaren oder deren Verpackung mit dem in einer Zeichenrolle eingetragenen Fabrikzeichen eines anderen in der Pro⸗ vinz Westfalen oder in der Rhein⸗Provinz wohnenden Gewerbtreibenden be⸗ zeichnet oder bezeichnen läßt oder wissentlich dergleichen fälschlich bezeich⸗ nete in einer jener beiden Provinzen verfertigte Waaren in den Verkehr bringt, verfällt in die durch das Gesetz vom 4. Juli 1840 (Ges. Samml. 1840 S. 224) angedrohten Sias

§. 13.

Eben diese Strafen (§. 12) treffen denjenigen, der mit einem Zeichen, welches von dem Finanz⸗Minister für eine bestimmte Art von Waaren vor⸗ behalten ist (§. 9), andere Waaren bezeichnet oder bezeichnen läßt oder wissentlich dergleichen fälschlich bezeichnete Waaren in den Verkehr bringt. Außerdem tritt auch die Consiscation dieser Waaren ein.

§. 14. 3

Die in den §§. 12 und 13 angedrohten Strafen werden dadurch nicht

ausgeschlossen, daß bei der Waaren⸗Bezeichnung das Fabrikzeichen mit Ab⸗ änderungen wiedergegeben worden ist, welche so gering sind, daß sie nur

so muß der Rechtsnachfolger die Umschreibung des Fabrikzeichens in der

Das Recht auf das Fabrikzeichen erlischt und das Fabrikzeichen ver⸗

durch Anwendung besonderer Ausmerksamkeit wahrgenommen werden lönnen.

Entstehen in dem Untersuchungs⸗Verfahren wegen eines der in den §§. 12 und 13 bezeichneten Vergehen Zweifel darüber, ob das vom An⸗ geschuldigten gebrauchte Zeichen für eine Nachahmung des Zeichens eines Anderen oder eines von dem Finanz⸗Minister bestimmten Zeichens zu hal⸗ ten ist, so hat das erkennende Gericht, wenn es nicht selbst eine Zeichenrolle führt, über diese Frage unter Mittheilung der Verhandlungen das Gutach-⸗ ten des Gewerbe⸗ oder Fabrikengerichts, in dessen Rollenbezirk der Verklagte seinen Wohnsitz hat oder früher gehabt hat, einzuholen und der Entschei-⸗ dung über die Strafbarkeit des Angeschuldigten zum Grunde zu legen.

§. 16. 6 „Wird das Gutachten des Gewerbe⸗ oder Fabrikengerichts (§. 15) von einer Partei in der Appellations⸗Instanz angefochten, so hat der Richter zweiter Instanz, wenn er Bedenken trägt, der ersten Entscheidung in diesem Punkt beizutreten, ein Gutachten hierüber von demjenigen Gerichte, welches die zweite Instanz für die Entscheidungen des Gewerbe⸗ oder Fabrilenge⸗ richts bildet (§. 10), zu erfordern und dasselbe bei seiner Entscheidung zur Richtschnur zu nehmen. Inwiefern gegen die Entscheidung zweiter Instanz ein weiteres Rechtsmittel stattsindet, ist nach den für Untersnchungssachen überhaupt bestehenden Vorschriften zu beurtheilen.

§. 17.

In den Landestheilen, in welchen ein Schutz der Fabrikzeichen zur Zeit der Publication des Gesetzes vom 4. Juli 1810 gesetzlich bestand, bleibt den mit einem Untersagungsrechte versehenen Inhabern früheren Zeichen, weun diese weder in Buchstaben noch in Worten bestehen, vorbehäaälten, in⸗ nerhalb einer Präklusivfrist von drei Monaten nach Publication der gegen⸗ wärtigen Verordnung bei dem die Zeichenrolle führenden Gerichte jenes Recht, so weit es sich auf Eisen⸗ und Stahlwaaren bezieht, anzumelden; der Anmeldung müssen die Beweismittel über dieses Recht beigefügt sein.

Diese Anmeldungen sind während zweier Monate nach Ab 222 der vor⸗ erwähnten Prällusivfrist bei dem Gerichte offen zu legen. Werden inner⸗ halb dieser zweimonatlichen Frist, welche durch die Amisblätter sämmtlicher Regierungen beider Provinzen öffentlich bekannt zu machen ist, keine Ein⸗ sprüͤche angebracht, so ist die Eintragung der angemeldeten Zeichen in die neue Zeichenrolle zu bewirken. G

Haite in diesen Landestheilen ein Gewerbtreibender das ausschließliche Gebrauchsrecht für mehrere Zeichen früher erworben, so ist er berechtigt, dieselben sämmtlich für sich in die neue Rolle eintragen zu lassen. Derje⸗ nige, für welchen solche ältere Zeichen in die neuen Rollen aufgenommen worden sind, kann sich außer denselben in Zukunst noch Ein neues Zeichen

zum ausschließlichen Gebrauche aneignen; er darf aber, wenn er die für