1 ; dan⸗ b der 68 Jahre im Dienst Der Vice⸗Admiral Sir Ch. Dashwood, der, e⸗ gestanden 8 . den Waffenthaten Rodney's und Howe's bei getragen, ist dieser Tage gestorben. 22 “ Sept. Der Zustand 2 aliens und die ⸗
93828 vegehae. A⸗ gerade jetzt auf die Vegiehangen G b it den Staaten des südlichen Europa legt, werden roßbri 8 dse Herstellung diplomatischer Verbindungen zwischen . VFatikan beschleunigen, welche seit der Thronbestei⸗
.- 88,2 Elisabeth unterbrochen waren. Einige Zeitungen
E— daß der Graf Minto, Schwiegervater Lord Facen df ugs higer F.nse⸗ 2 Berlin, England bereits in Zebhabseg. verlassen habe, um die Pflichten eines britischen Botschaf⸗
ers in Rom zu übernehmen, und es unterliegt auch wohl keinem Zweifel, daß Bischof Wiseman, der so eben von Rom zurückgekehrt ist, wo er das volle Vertrauen Pius IX. genießt, in sei⸗ nen kürzlichen Beziehungen zur britischen Regierung als das Organ des Papstes aufgetreten ist. Lord Minto bekleidet überdies ch immer das Amt eines Lord⸗Siegelbewahrers und könnte mög⸗
licherweise auch ohne eine öffentliche oder ostensible Mission nach Rom gehen; aber es ist mehr als wahrscheinlich, daß er binnen kur⸗ zem alle Befugnisse eines britischen Gesandten am päpstlichen Stuhle ausüben wird.
Man hat überdies Grund, anzunehmen, daß Lord Palmerston das französische und österreichische Kabinet in unzweideutiger Sprache mit dem Entschluß der Königin Victoria und ihrer Minister bekannt gemacht hat, sich jeder ungehörigen Einmischung in die inneren An gelegenheiten des südlichen Italien zu widersetzen. Der König von Sardinien ist durch den Beistand Englands ermuntert worden, die unabhängige Stellung einzunehmen, welche seine jetzige Politik gegen seine Nachbarn auszeichnet, und wenn das in Antrag gebrachte Opfer Spaniens der Preis ist, das die Neutralität der französischen Regierung auf der Südseite der Alpen erkauft hat, so sind die eng⸗ lischen Minister wenig geneigt, den Zweck einer solchen Combination in irgend einer der beiden Halbinseln zu respektiren.
Die diplomatische Anerkennung des Papstes, in diesem Augen⸗ blick hauptsächlich zwar nur durch Rücksichten rein weltlicher Politik geboten, wird doch eine große Aufregung in England verursachen. Man hat häufig und noch ganz kürzlich gesehen, mit welcher Stärke die Flamme religiöser Intoleranz und der Haß gegen die römisch⸗-katho⸗ lische Kirche unter dem Volke von England noch glühte. Hier ist der alte Streit der Reformation fast immer noch so, wie er im 16ten Jahrhundert war. Von allen protestantischen Monarchieen En⸗ ropa's ist England die einzige, welche ohne Veränderung die Form und den Geist beibehalten hat, die zu den Zeiten des großen Schismas seine Rathschläge leiteten und belebten. In dieser Hinsicht steht Königin Victoria noch gerade so, wie Kö⸗ nigin Elisabeth, und kein Friedensvertrag hat noch jemals diesen Kampf um Leben und Tod geschwächt. In der That sind auch kaum funfzig Jahre erst verflossen, seit der letzte katholische Prätendent der britischen Krone im Schooße der römischen Kirche gestorben ist, und alle die geistlichen Batterieen kirchlicher Leidenschaft, Excommunica⸗ tions⸗Bullen und die tödtlichsten Geschosse der Feindschaft Roms, sind, wenigstens in der Form, noch immer in vollständiger Geltung Pegen den Nachfolger Heinrich's VIII. und die Erbin des Hauses
annover. Wenn demnach jene Anerkennung zu Stande kommt, so muß sie gegenseitig sein. Wenn England seinen Jahrhunderte alten Grundsatz aufgiebt, die Würde des römischen Pontifer zu leugnen, so muß Pius IX. die Rechte einer protestantischen Krone und den Willen einer protestantischen Nation anerkennen, wie sie in der Revolution von 1688 kundgegeben sind, so daß in Wahrheit diese Unterhandlung, ob⸗ wohl an sich nicht sehr bedeutend für die Interessen Großbritaniens, in genauer Verbindung steht, mit jenen Grundsätzen bürgerlicher und religiöser Freiheit, welche England vorzugsweise in der Welt behaup⸗ tet hat. Die Kirche von England verlangt natürlich für sich keine Anerkennung von Seiten des Papstes, aber die englische Reformation war in Wahrheit ein großer politischer Kampf, und wenn nun auch das religiöse Schisma ewig ist, so könnten doch die aus einander ge⸗ henden Richtungen der Politik jetzt zu einer Einigung gebracht wer⸗ den. Aber mag dies das Ergebniß sein oder nicht, so bin ich über⸗ zeugt, daß England seinen Beistand den unabhängigen Staaten Ita⸗ liens so lange nicht entziehen wird, als ihre eigene Politik auf die
Regeneration ihres Landes hinausgeht. XX““
Schweiz.
Kanton Zürich. (Eidg. Ztg.)
Großen Raths am 21. September kam (wie bereits erwähnt) die Sonderbundsfrage zur Berathung. Der Regierungsrath hatte be⸗ kanntlich auf gewaltsame Execution gegen die innere Schweiz ange⸗ tragen. Nach einer Rede des Präsidenten, Oberst Weiß, und eini⸗ ger anderen Mitglieder stellte der Alt⸗Staatsrath, Herr Bluntschli, folgenden Antrag:
8 „Der Stand Zürich wird in Berücksichtigung:
1) Daß eine friedliche Auflösung des Sonderbundes der sieben ka⸗ tholischen Stände nach den offiziellen Erklärungen dieser Stände selbst bei Gewährung einer gerechten und treuen eidgenössischen Politik mög⸗ lich und wahrscheinlich ist;
2) daß dagegen eine gewaltsame Auflösung des Sonderbundes theils — so lange die konfessionellen Rechte auch dieser Stände nicht gehörig geachtet und die politische Sicherheit und Selbstständigkeit derselben nicht hinreichend von dem gemeinsamen Bunde anerkannt und geschirmt werden — nicht gerechtfertigt ist, theils bei den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen der Eidgenossenschaft alle Uebel und Gefahren eines Bürger⸗ und Religionskrieges mit sich führt, Uebel und Gefah⸗ ren, welche bei der gegenwärtigen Gespanniheit der Finanzen und bei n. H enchüghen 2 darunter leidenden und der höchsten Sorg⸗
eriellen Intere öhnli b⸗ 109 venden⸗ Interessen eben jetzt ungewöhnlich vergrö daß es die wahre Aufgabe Zürichs ist, in der eiz vorerst au Herstellung des lonfessionellen dat auf 88. 4 ½ v. zf tigen eidgenössischen Parität, welche die Freiheit und das 8 beiden christlichen Konfessionen achtet und schützt, hinzu⸗ arbeiten; daß nur unter der Voraussetzung konfessioneller i 2 rer, der föderalen Natur der Schweiz 88 Fe essen zusagender Fortschritt in der Verfassung und den Einrichtungen des Bundes und damit die politische Vermittelung der Parteien und die Befriedigung der Schweiz möglich wird; daß die schweizerische Eidgenossenschaft im Hinblick auf die gegenwär⸗ tigen politischen Bewegungen in benachbarten europäischen Staaten eine erhöhte Veranlassung hat, die Kräfte aller eidgenössischen Stände friedlich zu vereinigen und dadurch das Gesammtvaterland in dem Maße zu stärken, daß es in einer drohenden europäischen Krise für seine Freiheit und seine Neutralität mit ruhiger Zuversicht einzustehen vermag;
I. zu einem gewaltsamen Einschreiten gegen die sieben verbündeten ka⸗ tholischen Stände keine Hand bieten und an dem Bürgerkriege kei⸗ nen Theil nehmen, sondern erklärt vielmehr
II. seine Geneigtheit, auf friedlichem Wege und mit Nachdruck zu einer möglichst baldigen, gerechten und heilsamen Schlichtung der eidge⸗ nössischen Streitfragen und so zur Vermittelung der Parteien und zur Befriedigung des Fhza⸗ hinzuwirken.“
Im Laufe der Diskussion fügte dann Herr Alt⸗Staatsschreiber Hot⸗ kinger diesem Antrage noch 452 bei: „es möge der h. Große Rath beschließen, in dieser wichtigen Angelegenheit erst noch die Stimmung des
üricherischen Volkes in re elmäßigen Gemeinde⸗Versammlungen zu ersor⸗ schen und dann erst einen Bescheid zu fassen.“ Herr Hüni von Fäpfnach wollte in dem regierungsräthlichen Antrage den die Jesuiten betreffenden Zusatz weggelassen wissen und damit auf das Fallenlassen sowohl dieser als der Sonderbundsfrage hinzielen. Alle diese Anträge wurden jedoch von der Majorität verworfen: 151 Stimmen erhoben gegen 29 den Antrag des Re⸗ gierungsrathes zum Beschlusse des Mmünicherischen Volkes“. Die Mitglieder, be.,. Gegenantrage des Herrn Dr. Bluntschli beipflichteten, waren die „Alt Bürgermeister von Muralt, alt Bürgermeister Heß, alt Bürger⸗ meister Mousson, Dr. Bluntschli, Oberst Ziegler, alt Sene an⸗ uraich, Stadtschreiber Gysi, Obergerichts⸗Präsident Finsler, alt Stadt⸗Präsident Escher, Stadt⸗Präsident Heß, Dr. Nahn⸗Escher, Oberst Pestalozzi, alt Statthalter Freudweiler, alt Reg. Rath Wild von Wädenschweil, Präsident Rellstab von Wädenschweil, Ingenieur Wild von Richtersweil, Schultheß⸗ Rechberg von Küßnacht, Statthalter Weber von Goßau, Bezirks⸗Rath Diggelmann von Fischenthal, alt Staatsschreiber Hottinger von Fischenthal, Präsident Wolfensperger von Bärentschweil, Gemeindammann Hürlimann von Bärentschweil, Kantons⸗RNath Heußer von Goßau, Gemeindammann Knecht von Hinweil, Statthalter Gujer von Bauma, Präsident Wolf von Turbenthal, Hauptmann Kägi in der Schwendi, Ernst von Oberwinterthur, Oberstlt. Hartmann von Eglisau. „Als abwesend, aber, wie man zu zweifeln durchaus keinen Grund hat, einverstanden mit dem Antrage des Herrn Dr. Bluntschli sind zu bezeichnen die Herren Escher von Berg, Bezirksrichter Trüb von Maur, Präsident Hausammann von Männedorf und Präsident Lüssi von Wyla.
Nachdem so die Hauptsache entschieden war — die meisten Mitglieder
der Opposition hatten den Saal verlassen und nahmen an den folgenden Beschlüssen keinen Theil — bewilligte der Große Rath nicht blos den vom Regierungs⸗Rath zum Behuf außelordentlicher Militair⸗Uebungen geforder⸗ ten Kredit von 40,000 Fr., sondern erhöhte denselben sogar auf den An⸗ trag des eidgenössischen Obersten von Orelli auf 60,000 Fr., womit die V7e erledigt und die Versammlung vom Präsidenten entlassen wurde. Der Regierungs⸗Rath hat in seiner Si9es am 23sten be⸗ schlossen, durch die Statthalter ein Cirkular an alle Geistlichen des Kantons zu erlassen, in dem sich die Regierung entschieden dahin ausspricht, daß sie es nicht dulde, daß auf der Kanzel, gleichviel in welcher Richtung, politisirt, oder daß dieselbe dazu gemißbraucht werde, in irgend welcher Weise gegenüber den Beschlüssen des Großen Rathes oder der Regierung zu agitiren; indem, wenn dieses geschehen sollte, gegen die Fehlbaren eingeschritten und sie dem Gerichte überwiesen würden.
Kanton Luzern. (Fr. J.) Am 21. September waren die einflußreichsten Volksmänner, Großräthe, Landsturmführer ꝛc. zu einer geheimen Konferenz nach Luzern einberufen. So viel von den Verhandlungen verlautet, kam unter Anderem die Frage in Berathung, ob der Sonderbund dem Veto unterstellt werden solle. Siegwart soll sehr eifrig gegen die Ausübung des Veto gesprochen haben. Ferner soll in gleicher Konferenz beschlossen worden sein, eine Proclamation an das Volk zu erlassen.
Kanton Schaffhausen. Die Regierung hat mit allen ge⸗ gen eine Stimme beschlossen, bei dem Großen Rathe darauf anzutra⸗ gen, den Sonderbund mit Waffengewalt aufzulösen, wenn ein noch⸗ maliger gütlicher Versuch nicht einen schnellen Erfolg haben sollte.
Man zweifelt nicht, daß der Große Rath mit großer Mehrheit, wenn nicht einstimmig, dem Antrage beistimmen werde.
Kanton Uri. (O. P. A. Z.) Der Landrath hat beschlos⸗ sen, zum 3. Oktober eine außerordentliche Landgemeinde zu versam⸗ meln, um über die bedenkliche Lage des Vaterlandes zu berathen. Die derselben vorzulegenden Anträge des Landraths lauten sehr ent⸗ schieden und nichts weniger als nachgiebig.
Italien.
NMom, 16. Sept. (A. Z.) Am 10ten d. ist der Advokat Benedetto Blasi nach Neapel abgereist, um mit der dortigen Regie⸗ rung einen Handelsvertrag abzuschließen. Zur Wahl des Agenten wünscht man sich Glück. 8 Der Papst hat einen Fonds von 1800 Seudi, welcher zu Gra⸗ tificationen für verdiente Beamte bestimmt war, für die Uniformirung der zu Civica gezogenen Staatsdiener angewiesen, wobei indessen auch diejenigen bedacht werden sollen, welche durch ihre Beschäftigungen von der Theilnahme an dem Waffendienste abgehalten werden.
In Ancona, wo man die Civica in Grenadiere, Jäger und Li⸗ nien⸗Soldaten eingetheilt zu sehen wünscht und sich Hoffnung auf die Bedienung der Artillerie macht, wie dies in früheren Zeiten dieser Stadt zustand, sind die Register noch nicht zum Abschluß gediehen. Die Kirchenbücher befinden sich in zu großer Unordnung, da seit der Auflösung des Regno d'Italia ein Verbot bestand, die zur Kontrolle der Geistlichen dienenden statistischen Bücher fortzusetzen. Zwanzig junge Lente haben sich der Aufnahme eines statistischen Tableau's un⸗ terzogen. In Bologna, wo der würdige Opizzoni auch in dieser Be⸗ ziehung den geistlichen Uebergriffen entgegengetreten war, hatte dies Verbot nicht aufrecht erhalten werden sögneg. Perugia hat beschlos⸗ sen, 1000 Gewehre anzukaufen und dieselben dem Staate zum Ge⸗ schenk zu machen. Auch Fermo hat zu diesem Zwecke die Summe von 1500 Scudi dekretirt.
Aus Sardinien schreibt man, daß der Minister della Margherita zwar noch am Ruder sei, aber erklärt habe, er sei von seinen Räthen hintergangen worden, was auf eine Aenderung seines politischen Glau⸗ Regüsje schließen ließe; dasselbe wird von de Maistre ver⸗ ichert.
— Die von dem Nürnb. Korr. gegebene Nachricht von der Ankunft des österreichischen Generals Grafen Auersperg in Rom wird von diesem Blatte dahin berichtigt, daß nicht der Genannte, sondern der General von Welden auf der Rückreise von Neapel nach Oester⸗ reich dort eingetroffen sei; doch habe seine Ankunft keinerlei diploma⸗ tischen Zweck. .
Livorno, 17. Sept. (A. Z.) Nach der großen Bewegung und Aufregung in unserer Bevölkerung hätte man erwarten mögen, daß es Nachwehen geben würde. Kaum aber hatte die mit Anord⸗ nung und Aufsicht der Feste beauftragte Kommission durch Anschlag angezeigt, daß sie abtrete und Alles wieder den Behörden anheim⸗ falle, 5 legte auch Jedermann Kokarden und Bänder ab, die Ver⸗ sammlungen in den Straßen hörten auf, und Alle gingen wieder ihren gewohnten Beschäftigungen nach. Statt der befürchteten Un⸗ ordnungen scheint ein viel regerer Geist der Ordnung eingetreten zu sein. Das moralische Gefühl ist gehoben, indem das der Nationali⸗ tät erwacht ist. Der bessere Theil hält Wache, daß man nicht Un⸗ sug begehe.
Heute ist nun das Reglement der Bürger⸗Garde erschienen. Es hat nicht befriedigt, weil man darin wieder eine retrograde Absicht zu erblicken glaubt. Der Souverain behält sich nämlich vor, die Bürger⸗Garde nach Belieben suspendiren zu können, auch bleiben die Gewehre nicht in den Händen der Bürger, sondern sind bei den Ca⸗ pitains niederzulegen. Das Alter ist von 18 bis zu 60 Jahreu. Unteroffiziere müssen 21, Unter⸗Lieutenants 25, Ober⸗Lieutenants und höhere Offiziere dreißig Jahr alt sein.
Unsere Presse, selbst die amtliche Florentiner Zeitung, lehnt sich heftig gegen das Journal des Débats auf. (S. das
gestrige Blatt der Allgemeinen Pr. Ztg.) Gewiß ist, daß keine
Madrid, 19. Sept.
Zeitungen traurigere, unvollkommenere, mit falsch geschriebenen Na⸗ men mehr angefüllte Berichte liefern, wie die französischen. Man sollte glauben, die Sachen kämen der Feder von Commis voya- . 1 I11“] Turin, 20. Sept. (A. Z.) Se. Heiligkeit hat ein eigenhändiges Schreiben an den Kaiser und ein zweites an die Kaiserin Maria Anna von Oesterreich gerichtet, um das Mißverständniß wegen Ferrara zu beiderseitiger Befriedigung dem gewünschten Ziele zuzuführen. Man hegte in Rom die Hoffnung, daß die Worte des Papstes ihren Zweck nicht verfehlen werden, und glaubte um so mehr darauf rechnen zu können, als die von dem Grafen von Lützow darüber ausgesprochene Meinung die gehegte Erwartung unterstützen soll. So viel wir hö⸗ ren, sollen die neuesten Vorschläge Roms eben so wie die letzte Er⸗ wiederung des Kardinal⸗Staats⸗Secretairs vom 4ten d. die eigentliche Rechtsfrage hinsichtlich des Besatzungsrechts in Ferrara unberührt lassen und nur dahin gehen, den faktischen Status quo, wie er vor der letzten Garnisonsverstärkung war, wiederherzustellen, und zwar so, daß die Besetzung der Wachposten der Stadt nicht durch die Bürgergarder sondern durch regulaire Mannschaft aus den Schweizertruppen ge⸗ schehen solle, damit auf diese Art nicht nur jede sonst mögliche Rei⸗ bung verhindert, sondern sogar das beste Einvernehmen der beidersei⸗
8— 5 11“
bisher bekannt geworden, zu schließen, so dürfte Oesterreich, voraus⸗ gesetzt, daß man ihm in Rom die Anerkennung seines Besatzungs⸗ Rechts nicht versage, das verlangte Zugeständniß gewähren. 5
Die Gazz. Piemont. enthält Nachstehendes: „Am 13ten d. hatte der Hausprälat Sr. Heiligkeit und Seccretair für die außerge⸗ wöhnlichen geistlichen Angelegenheiten, Monsignor Corboli⸗Bussi, die Ehre, Sr. Majestät unserem Souverain zwei herrliche, den in der Kirche der heiligen Ambrosius und Vincenz bei Rom befindlichen Raphaelischen Fresken nachgebildete, und die Apostel Peter und Paulus darstellende Wand⸗Teppiche im Namen des Papstes Pius IX. zu überreichen. Dieses prachtvolle Geschenk, welches in Betreff der Arbeit ein Meisterstück der modernen Kunst⸗Industrie genannt werden darf, fügt den reichen Sälen des Königlichen Palastes eine neue Zierde hinzu und ist zugleich ein neues Unterpfand des zwischen un⸗ serem Landesfürsten und zwischen dem Oberhaupte der katholischen Kirche bestehenden freundlichen Einvernehmens.“
Spanien.
8 Der Heraldo bestätigt das Gerücht daß die Regierung den bestimmten Befehl an die Gränzen geschickt habe, dem General Espartero nicht zu gestatten, den spanischen Bo⸗ den zu betreten. Als Grund für diese Maßregel wird angeführt, bei der Ernennung Espartero's zum Senator sei zugleich bestimmt worden, daß er nicht vor Ablauf einiger Monate nach Spanien solle
von der Einwohnerschaft von Madrid ein großer Empfang bereitet werden würde. In einem Schreiben aus London, welches der He⸗ raldo veröffentlicht, wird übrigens versichert, Espartero habe häusig auf das bestimmteste erklärt, er werde nie in Folge einer Amnestie nach Spanien zurückkehren, wofern ihm nicht förmliche Genugthuung ertheilt würde für das Unrecht, welches man ihm zugefügt, als man ihn zum Verräther am Vaterlande erklärte.
Das Eco del Comercio veröffentlicht einen Auszug aus ei⸗ nem Briefe, welchen der Kriegs⸗Minister General Cordova geschrie⸗
ben haben soll, und worin dieser erklärt, daß das Dekret für die Ernennung Espartero's zum Senator ein freier Entschluß der Köni⸗ gin gewesen sei, welchem die Minister nicht hätten widerstehen können.
Die Infantin Luisa Teresa ist mit ihrem Gemahl, dem Herzoge von Sesa, hier angekommen. Gleich nach ihrer Ankunft statteten sie der Königin, welche sie sehr freundlich empfing, einen Besuch ab. Sie verfügte sich sodann nach dem Pardo zum König. Die Zusam⸗ menkanft zwischen dem Könige und seiner Schwester soll sehr herz⸗ lich gewesen sein. Der König bringt seine meiste Zeit im Pardo mit Malen und Musiziren zu.
„Der Infant Francisco de Paula sollte am 16ten in Vitoria eintreffen.
In Pampelona scheint man wirklich einer Verschwörung auf die Spur 888u sein, denn der General⸗Capitain von Navarra hat aus dieser Stadt ein Schreiben an die Soldaten erlassen, in welchem er die feste Ueberzeugung ausspricht, daß dieselben den Ver⸗ suchen, sie von der Sache der Königin abfallen zu machen, wider⸗ stehen werden. Das Eco del Comercio läßt die Verschwörung von den Afrancesados angezettelt sein.
Nach dem Popular wäre Cabrera nach Spanien zurückgekehrt, und zwar nicht als Amnestirter.
Die Esperanza will wissen, der Minister Escosura werde noch vor Zusammentritt der Cortes Preßfreiheit einführen.
„Eiinnige eben in Disponibilität befindliche höhere und andere Offi⸗ ziere der spanischen Armee wollen, wenn es die Königin Isabella ge⸗ nehmigt, dem Papst Pius IX. ihre Dienste anbieten.
Sriechenland.
Athen, 12. Sept. (A. Z.) Der Minister⸗ Rath hat am 6. September eine Preoclamation an die Bewohner von Naupactus erlassen (von Kolettis noch unterschrieben), woraus hervorgeht, daß Oberst⸗Lieutenant Pharmakis, die Majore Botzaftis und Demetrius Botzaris (Sohn des Notos), ein Hauptmann und zwei Ober⸗Lieute⸗ nants der Phalanx sich gegen die Befehle der Regierung aufgelehnt, insgeheim sich aus Lepanto entfernt, der Gendarmerie⸗Kaserne von Megalo Voloda sich bemächtigt und die Einwohner unter Drohungen zu den Waffen gerufen haben. General Guras Mamuris, Adjutant des Königs, ist gegen sie beordert und hat sie, nach späteren Be⸗ richten, beim Dorf Zeliza angegriffen und zum Rückzug genöthigt. Von Chalkis aus ist Oberst Klimakas mit zwei Berggeschützen beor⸗ dert worden, zu General Mamuris zu stoßen, und am Sonnabend Abends ist General Gardikiotis Grivas, der Morgens von Chalkis zurückgekehrt war, nach Theben aufgebrochen. Von Salona ist Oberst Papakosta Itamklas aus der Haft entsprungen, und Oberst⸗Lieutenant Velenzas ist von hier ohne Paß und ÜUrlaub verschwunden; man ver⸗ muthet, sie beabsichtigen sich mit Pharmakis zu vereinigen.
Am 7ten hat der Minister des Kultus, Herr Glarakis, in einem Rundschreiben seine provisorische Ernennung zum Minister des Aeußeren bekannt gemacht. Der bisherige Kriegs⸗Direktor, Generalstabs⸗ Major Epaminondas, ist in Disponibilität versetzt worden.
Die Pforte beginnt ihre Verbindungen mit Griechenland abzu⸗ brechen. In Albanien aber dürfte sie hinreichende Beschäftigung fin⸗ den. Dschuleka gewinnt Vortheile durch die Unklugheit des Serias⸗ kers, welcher Häuptlinge, die sich ihm gestellt, ins Gefängniß werfen ließ, so daß alle Uebrigen die Waffen ergriffen.
General Grisiottis sollte, nach einer Nachricht, welche die öster⸗ reichische Gesandtschaft erhalten, in Chios gestorben sein. Nach
*) Das Journal des Débats versichert: in Marseille bestehe eine förmliche Neuigkeitsfabrik für italienische Angelegenheiten, woraus täglich
neue Lügen in die pariser Presse übergehen. (A. Z.) —
tigen Besatzungen gesichert werde, was zur Förderung des Dienstes
wesentlich beitragen müßte. Wenn es erlaubt ist, von dem, was uns ggang
zurückkehren dürfen, und zudem soll die Regierung befürchten, daß ihm
ddigung sage: Veränderung der Verfassung sei.
neueren Briefen beruhte diese Nachricht auf einem —— gens ist in ganz Euböag keine Spur von Aufruhr —mMangel 2g und die Aufständischen in Rumelien, die an Pulver üssen. peeg werden sich wahrscheinlich über die Gränze slüchten müssen.
A⁴ Ostindien und China.
Paris, 23. Sept. Der Regierung ist Ee vanch ein⸗ 8 legraphen die Ankunft der ostindischen Ueberlandpof mark vr big6 gezeigt worden. Sie überbringt Nachrichten aus Ka nge indischen August. In China sieht es bedrohlich aus. Die ang “ Truppen sollten zum größeren Theil aus Hougkong zurückgezogen wer⸗ den; man befürchtet Fafahs den Ausbruch neuer Unruhen und er⸗ wartete in diesem Jahr die Wiederbesetzung der Insel Uran. Im Pendschab herrschte Ruhe. Zwischen Gumsur und den Bewohnern des Gebirges war die Communication noch nicht wieder hergestellt.
Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen 1“ Verschwörung. . Berlin, 27. Sept. Nach einer achttägigen Unterbrechung, welche durch bauliche Einrichtungen im Sitzungssaale veranlaßt war, nahmen die Verhandlungen des Prozesses heute wiederum ihren Fort⸗ Zuerst wurden die Augeklagten Roman von Bojanowsli, Theophil Krygier (Krüger) und Peter Dahlmann, und zwar gleich⸗ zeitig, vorgerufen. Roman von Bojanowski ist 26 Jahre alt, studirte zu Berlin und Bonn und trat im Jahre 1843 eine größere Reise an, auf wel⸗ cher er London, Paris und das südliche Frankreich berührte. Dort erlangte er nähere Kenntniß von den Bestrebungen der Emigration und lernte auch die Schriften des demokratischen Vereins kennen. Was seine Theilnahme an dem beabsichtigten Aufstande betrifft, so war er am 16. Februar 1846 in Begleitung der Mitangeklagten Krüger und Dahlmann nach Malpin zu seinem Oheim, Ignaz von Bojanowski, gekommen, um denselben zur Theilnahme an der Revo⸗ ution aufzufordern. Krüger und Dahlmann unterstützten ihn hierbei und bemerkten namentlich, daß die Unzufriedenheit und Aufregung den höchsten Gipfel erreicht hätten; auch seien die Veranstaltungen so ge⸗ roffen, daß es überall zu gleicher Zeit losbrechen werde. Dieses Gespräch hatte der Hauslehrer des Ignaz von Bojanowski, Kandidat Jähner, gehört und Anzeige davon gemacht. Als dieser, zu seiner Verneh⸗ nung nach Schrimm geladen, im Gasthofe daselbst mit Roman von Boja⸗ nowski und Dahlmann zusammentraf, äußerte Bojanowski nach einer Weile: „Er sehe, es werde schlecht mit ihm werden; er werde aus
Posen wohl nicht mehr herauskommen und möchte daher sein Testa⸗
ment machen.“ Ignaz von Bojanowski selbst war durch die Mitthei⸗ lung im höchsten Grade bestürzt und ging gleich nach Entfernung des Besuchs im Wirthschaftshofe umher, wo er, anscheinend in Gedanken, seinen Wirthschafts⸗Beamten Urban mit den Worten anredete: „Ich habe keine Waffen, das wissen sie; ich gebe auch keine Leute, sie mö⸗ gen machen, was sie wollen.“ 8 Theophil Krüger ist 29 Jahre alt und aus dem Königreich Po⸗ len gebürtig; er bewirthschaftete, nachdem er 1838 in die diesseitigen Staaten übergetreten war, zuletzt das Gut Trabineck, im Kreise Schrimm. Von hier aus verkehrte er viel mit dem Mitangeklagten Michaͤel von Wodpol und Roman von Bojanowski, traf auch zu ver⸗ chiedenen Malen mit Eßmann zusammen, und gegen Fastnacht 1846 ragte er den Schulzen seines Orts, ob er auch mitgehe, wenn sich twas ereigne, wobei er auf die Deutschen schimpfte und äußerte, man müsse sie ausschneiden. Seine Reise nach Malpin, so wie der uch von ihm angestellte Versuch, den Ignaz von Bojanowski für die Verschwörung zu gewinnen, sind bereits erwähnt. Hinzuzufügen ist noch, daß Krüger sich bei der Abreise von Ignaz von Bojanowski ein ei⸗ genes Fuhrwerk erbat, weil er, dem Distrikts⸗Kommissar in Dolzig verdächtig, nicht mit den Anderen fahren wolle. Peter Dahlmann ist 36 Jahre alt, studirte von 1828 bis 1830 u Breslau Rechtswissenschaft und nahm dann an dem polnischen Re⸗ volutionskriege Theil. Später wegen seines Uebertritts nach Polen verurtheilt, wurde er begnadigt und hielt sich eine Zeit lang in der Provinz Posen als Hauslehrer auf. Von 1836 bis 39 studirte er wiederum zu Breslau Philosophie und fungirte dann aufs neue als Hauslehrer im Posenschen, während er gleichzeitig als Schriftsteller für die polnische Sprache und Literatur thätig war. Die Anklage gegen ihn besteht darin, daß er gemeinschaftlich mit Roman von Bo⸗ janowski und Krüger in der erwähnten Weise den Ignaz von Boja⸗ nowski für das revolutionaire Unternehmen zu gewinnen suchte.
Alle drei Angeklagten leugnen bei ihrer Vernehmung die ihnen in der Anklage zur Last gelegten Thatsachen. Den Besuch bei Ignaz von Bojanowski geben sie zu, die Ursache des Besuchs sei jedoch eine
gonz andere ve r⸗ als in der Anklage angegeben werde; und über die Aufregung im Lande sei nur ganz allgemein gesprochen worden. Krüger leugnet auch sein mehrmaliges Zusammenkommen mit Eß⸗ mann und daß er mit dem Schulzen zu Trabineck in der angegebe⸗ nen Weise gesprochen habe. Die Zeugen Jähner und Urban bleiben bei ihren früheren, die Anklage bestätigenden Aussagen stehen.
Hierauf begründet der Staats⸗Anwalt die Anklage. Die drei Angeklagten, äußert derselbe im Wesentlichen, seien gemeinschaftlich nach Malpin gegangen, um den Ignaz von Bojanowski zur Theil⸗
nahme an der Verschwörung aufzufordern. Der Beweis sei geführt durch zwei eidliche Zeugnisse, von denen das eine direkt die Anklage bestätige; und die Glaubwürdigkeit dieses Zeugnisses sei nicht er⸗ schüttert worden. Wenn man bemerke, in den Aussagen des Zeugen fänden sich Widersprüche, so müsse darauf anfmerksam gemacht werden, daß alle diese angeblichen Widersprüche Punkte beträfen, die eigent⸗ lich nicht Gegenstände des Zeugnisses seien. Die Aussagen Jähner's seien überdies bestätigt durch das Zeugniß Urban's. Dazu komme die vorgelesene Aussage des Schulzen Nowicki, worin Krüger eine Gesinnung manifestire, welche seine Theilnahme an dem Unternehmen außer Zweifel stelle. Er trage deshalb darauf an, alle drei Ange⸗ klagten des Hochverraths für schuldig zu erklären.
Hieran knüpfte der Staatsanwalt in längerer Rede eine Erörte⸗
rung über den Begriff des Hochverraths, indem er, mehrfachen Be⸗ auptungen der Vertheidigung gegenüber, nachzuweisen suchte, daß das Verbrechen des Hochverraths wirklich vorliege. Auch er, be⸗ merkte er unter Anderem, sei der Ansicht, daß der status contro- versiae regulirt sei; es handle sich also nur um die Frage: ob ein Unternehmen unter den Voraussetzungen der Anklage Hochverrath sei 1ö. Die Anklage gehe von faktischen Voraussetzungen aus. 29 e. erstens, das Ziel des Unternehmens sei das gewesen, die ehemals polnischen Provinzen vom preußischen Staate loszureißen; dazu hätten zweitens gewalt Mi 2 2. . gewaltsame Mittel angewendet werden sollen;
und drittens lägen Thatsachen vor, w iche bereits die Reihe d Handlungen eröffneten. Es frage süh verche pHerveits die eihe der e 1b age sich also, ob ein Unternehmen der
eben geschilderten Art ein Unternel b v
. Füichen Staates sei? Die 8 hmen gegen die Verfassung des preu 8 9. e Anklage behaupte: Ja; denn durch das Abreißen der östlichen Provinzen würde die Verfassung des preußischen Staates gewaltsam verändert worden ei Die Vathei⸗ Nein, weil eine Veränderung des Ländergebiets keine
Gründe und Gegengründe seien
die sich direkt schlagen.
beigebracht worden; von beiden Seiten habe man sich mit den Worten des Gesetzes beschäftigt und den Begriff, „Verfassung des Staats“, zu erklären gesucht. Dies sei jedoch auf ganz ver⸗ schiedene Weise geschehen. Die Vertheidigung habe die Frage ab⸗ strakt, die Anklage konkret genommen. Diese verschiedene Art der Beweisführung mache es erklärlich, daß in den bisherigen Vorträgen die Gründe und Gegengründe eigentlich nicht solche gewesen seien, Ferner sei von beiden Theilen sehr vielfach auf dieselben Auktoritäten Bezug genommen worden; was der Eine für sich angeführt habe, sei auch von dem Gegner benutzt worden. Dies Alles lasse sich nur erklären, wenn man bedenke, von wie ver⸗ schiedenen Standpunkten die Sache aufgefaßt worden. Er, der Staats⸗ Anwalt, betrachte es nun als seine Aufgabe nicht, eine Definition von dem Begriff, „Verfassung des Staats“, zu geben, sondern diesen Begriff nach den Regeln der Hermeneutik aus den Worten des Ge⸗ setzes zu erklären. Verfassung habe unter Anderem eine moderne Bedeutung, indem es eine bostimmte Form der Regierung bezeichne. In dieser Bedeutung habe das Allgemeine Landrecht das Wort nicht genommen. Ferner habe Verfassung die Bedeutung, daß man dar⸗ unter im Allgemeinen die Regierungsform verstehe. Hier nun habe die Vertheidigung die Abstraction auf die höchste Spitze getrieben. Die Vertheidigung verstehe in der Verfassung nur ein Prinzip und habe die Ansichten mit Schärfe und Konsequenz durchgeführt. Sie sage, das Prinzip bestehe auch ohne das Konkrete, sei also etwas Ideales. Daß das Gesetz in §. 92 aber nichts Ideales verstanden wissen wolle, sondern etwas Reales, gehe daraus unbestreitbar her⸗ vor, daß daselbst von einer „Umwälzung der Verfassung“ die Rede sei — ein Ausdruck, der für etwas Ideales nicht passe. Welche Bedeutung aber habe nun das Wort Ver⸗ fassung? Die Gesetzes⸗-Auslegung bezwecke nie etwas Anderes, als sich klar zu machen, was der Gesetzgeber gewollt, und das erkenne man einmal aus den Worten, die er gebraucht in Vergleich mit den Worten, die er sonst gebraucht habe; ferner daraus, wenn man die Worte mit dem vergleiche, was sein Gedanke und Wille gewesen. Man müsse also fragen, welche Bedeutung das Wort nach dem deut⸗ schen Sprachgebrauch und welche Bedeutung es nach dem Sprach⸗ gebrauch der preußischen Gesetzgebung habe. Er, der Staats⸗An⸗ walt, und die Vertheidigung hätten sich auf Adelung und Campe be⸗ rufen. Campe sage: „Verfassung ist die Art und Weise der Ver⸗ bindung der Theile zu einem Ganzen.“ Ziemlich wörtlich und über⸗ einstimmend sage Adelung: „Verfassung ist die Art und Weise der Verbindung der Theile zu einem Ganzen; bei Staaten die Art und Weise, wie dieselben in allen Theilen verwaltet werden.“ Man könne hier nur die Norm verstehen, nach welcher regiert und verwaltet werde; aber auch den Zustand, welcher hervortrete durch diese Art der Regierung. In der zweiten Bedeutung komme Verfassung häufig vor, ganz besonders dann, wenn man von einem Zustande spreche, der auf rechtlichen Basen beruhe, namentlich auf den Grundlagen des öffentlichen Rechts. Wie im Allgemeinen, so sei nun auch in der preußischen Gesetzgebung der Sprachgebrauch des Worts Verfassung ein doppelter. In einer Reihe von Stellen gebe er zu, daß das Wort Beides, den Zustand und die Norm, bedeuten könne. Dage⸗ gen gebe es auch Stellen, wo das Wort keinen anderen Sinn habe, als den auf rechtlichen Basen beruhenden Zustand, weil daselbst die Rede davon sei, zu prüfen, ob die Norm erfüllt worden. Hiermit glaube er den Beweis geführt zu haben, daß sowohl nach deutschem Sprachgebrauch, als nach dem Sprachgebrauch der preußischen Gesetz⸗ gebung unter Verfassung sowohl die Norm, nach welcher regiert werde, als der auf der rechtlichen Basis beruhende Zustand verstanden werden könne.
In §. 92, behaupte er, sei das Wort in der Bedeutung von Zu⸗
stand gebraucht. Aber wenn es auch in der Bedeutung von Norm gebraucht werde, komme man doch zu demselben Resultate. Daß das Wort in §. 92 den Zustand bezeichne, dafür habe er zwei Gründe: 1) daß das Gesetz, wie schon bemerkt, von einer Umwälzung spreche, denn nur Zustände, nicht eine Norm, könne man umwälzen; u d 2) daß das Strafgesetz nur das Eingreifen in Rechtszustände, nicht in Normen ahnde. In der Bedeutung von Zustand habe er das Wort bei der Begründung der Anklage aufgefaßt, und diese Angabe, glaube er, habe durch das eben Gesagte Unterstützung gefunden. Wenn man aber unter Verfassung des Staates den Zustand verstehe, so werde dieser verändert, wenn auch der kleinste Theil des Staates abge⸗ trennt werde. Gebe er aber auch zu, daß es zweifelhaft bleiben könne, ob das Allg. Landrecht im §. 92 unter Verfassung des Staates den Zustand gemeint habe, sondern vielmehr den Inbegriff aller In⸗ stitutionen, also auch das Recht des Königs, welches ihm innerhalb der bestimmten Norm zustehe, nun, so müsse man doch auch das zu⸗ geben, daß, wer dieses Recht verletze, einen Hochverrath begehe. Im einzelnen Falle könne nun zwar Streit sein, welche Rechte, die dem Könige zustehen, bei ihrer Verletzung als solche zu betrachten seien, deren Verletzung einen Hochverrath involvire; im vorliegenden Falle könne dieser Zweifel nicht bestehen. Man könne die Rechte in dop⸗ pelter Weise entreißen, und es entstehe die Frage: hat das Landrecht unter der strafbaren Handlang blos gemeint: ein Entreißen der Rechte, indem ich Jemanden seine Befugnisse nehme, oder in der Art, daß ich Jemanden das Objekt der Ausübung seiner Befugnisse entziehe? Der Gesetzgeber müsse doch etwas Praktisches gewollt ha⸗ ben, und deshalb sei es gleichgültig, ob man Jemanden ein Recht oder den Gegenstand, auf welchen dieses Recht ausgeübt werde, ent⸗ reiße. Nach der Ansicht der Vertheidigung aber würde das Minus Hochverrath und das Plus Straflosigkeitsein. Die Anklage dagegen stimme mit dem Wesen der Sache überein; ferner mit dem, was die Rechts⸗ Wissenschaft aufgestellt habe. Um die Straflosigkeit nachzuweisen, habe die Vertheidigung verschiedene Wege eingeschlagen: 1) habe sie nachzuweisen versucht, daß Hochverrath nicht vorliege; 2) von der Schuld des Gesetzgebers, einer Lücke im Gesetz gesprochen. Ehe man aber dahin komme, eine Lücke im Gesetz anzunehmen, müsse es gar keine andere Auslegung mehr geben, während es hier doch viel natürlicher gewesen sei, anzunehmen, der Gesetzgeber habe sich nicht deutlich gennug ausgedrückt. Einen anderen Grund könne er ganz übergehen: den Grund, daß der preußische Gesetzgeber zu stolz gewe⸗ sen sei, an ein Abreißen einzelner Landestheile zu denken. Wenn nun ferner von der Vertheidigung, gesagt werde, es handle sich hier um die Anwendung der Strafbestimmungen wegen geheimer Verbin⸗ dungen, so sei es, als suche man nach einer Strafe, um nur der Strafe des Hochverraths zu entgehen. Wenn blos eine Verletzung der Gesetze wegen geheimer Verbindungen zu bestrafen sein sollte, so müßte ein anderer Thatbestand vorliegen. Endlich habe man gesagt, es sei nicht Hochverrath, sondern Landesverrath; aber nicht mit Recht: und dann habe man geltend gemacht, das Gesetz unterscheide, ob das Unternehmen auf den ganzen Staat oder auf einen Theil desselben gerichtet worden; aber auch dies sei nicht haltbar. Es sei Hochver⸗ rath, wenn man intensiv nur zum Theil die Rechte des Staats⸗Ober⸗ haupts beschränke; warum sollte es nicht Hochverrath sein, wenn man bei einem Unternehmen auf das L bjekt nicht das Ganze, sondern nur einen Theil angreife? Auch werde in allen Verfassungs⸗Urkunden die Integrität des Gebiets als ein wesentliches Moment der Ver⸗ assung betrachtet. — .
88 Aber 8 man unter Verfassung auch nur die Regierungs⸗ form, also weder den Zustand, noch die Norm, so liege das Ver⸗ brechen des Hochverraths doch vor. Das Ziel des Unternehmens sei
das gewesen: eine demokratische Regierungsform statt der jetzt beste⸗ henden einzuführen. Fasse man Alles dies zusammen, so bleibe Fol⸗ gendes stehen: Möge in §. 92 das Wort Verfassung in der einen oder der anderen Bedeutung gebraucht sein; in beiden Fällen liege eine gewaltsame Verletzung oder Veränderung der Verfassung vor. Deshalb bleibe er bei seinem Antrage auf Hochverrath stehen. Hierauf nehmen die Vertheidiger der Angeklagten, Justiz⸗Kom⸗ missar Lewald für Bojanowsli, Dr. Szumann für Krüger und Justiz⸗ rath Kremnitz für Dahlmann das Wort, indem sie theils das Zeug⸗ niß Jähner's zu entkräften suchen, theils die Handlungen der Ange⸗ klagten als solche darstellen, auf welche die Anklage wegen Hochver⸗ raths nicht auwendbar sei. Sie tragen deshalb auf Freisprechung und sofortige Entlassung ihrer Klienten an. Vorher hatte der Justiz⸗ Kommissar Lewald den Antrag gestellt, den ausgebliebenen Ignaz von Bojanowski nochmals vorzuladen und zu vernehmen und hierauf der Staats⸗Anwalt den Antrag überreicht, den Ignaz von Boja- nowski wegen unterlassener Anzeige in Anklagezustand zu versetzen, worauf der Präsident, nach kurzer Berathung des Gerichtshofes, den Beschluß publizirte: daß, wenn Bojanowski sich noch einfinden werde, seine Vernehmung veranlaßt und seine Vereidigung von dem Be⸗ schluß der Anklage-Kammer abhängig gemacht werden solle. 4 Hierauf erfolgt die Vernehmung des Angeklagten Joseph Klatt. Derselbe ist 21 Jahre alt, erlernte die Brennerei, war dann eine Zeit lang Hauslehrer und leistete von 1841—1844 seiner Militair⸗ pflicht beim Garde⸗Schützen⸗Bataillon in Berlin Genüge. Hier lernte er den Emissair Pozorski kennen, welcher ihm von der Verschwörung erzählte und ihm Ende Oktober 1844 einen Brief an den Gutsbe⸗ sitzer Heinrich von Kaminski, den Verfasser der Lebenswahrheiten der polnischen Nation und des demokratischen Katechismus, mitgab. Der Angeklagte hielt sich indeß zuerst im Königreich Polen, dann in der Provinz Posen geschäftslos auf und scheint sich in dieser Zeit dem Unternehmen vollständig angeschlossen zu haben. Er erzählte hier⸗ von den Lehrer Graffsteinschen Eheleuten und theilte ihnen mit, daß alle Vorkehrungen zu einem Aufstande getroffen seien. Um unter dem Militair in Breslau Theilnehmer für das revolutionaire Unternehmen zu werhen, meldete sich Klatt zum Eintritt in die daselbst stehende Jäger-Abtheilung, und von dem ihm gewordenen abschläglichen Be⸗ scheid erzählte er mit den Worten: „sie merken Lunte, sie wollen keine Polen haben.“ Als der Angeklagte erfuhr, daß der Polizei⸗Direktor Duncker sich in Krotoschin befinde, um den Umtrieben der Polen nach⸗ zuforschen, gab er seinen Entschluß zu erkennen, denselben aus dem Wege zu räumen. c . u- 1b schafft, welche er, als er merkte, daß man ihn aufsuchte, dem Lehrer Graffstein zur Aufbewahrung übergab. “ 8 Bei seiner Vernehmung stellt der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Thatsachen, insoweit dieselben eine Theilnahme an der, Ver schwörung betreffen, in Abrede; die Absicht, den Polizei⸗Direktor Duncker zu ermorden, habe er nicht gehabt. Die Zeugin Graffstein (ihr Ehemann, der Zeuge Graffstein, war wegen Krankheit nicht erschienen) bestätigt ihre früheren Aussagen, welche für den Angeklagten gravi⸗ 3 ind. b1 Leeanf begründet in Vertretung des Staatsanwal's der Ober⸗ Appellationsgerichtsrath Michels die Anklage und zwar, da der An- geklagte Kenntniß von dem Zweck und den Mitteln des Unternehmens gehabt und auch für dasselbe gewirkt habe, auf Hochverrath. 8 Der Vertheidiger des Angeklagten, Justiz⸗Kommissarius Deycks, trägt auf Freisprechung seines Klienten an. 1¹ Schluß der Sitzung 1 ¾ Uhr.
Metreorologische Beobachtungen.
Abenda 10 Uhr.
Nach einmaliger Beobschtung.
1847. 27. Sept.
Nachmittags 2 Ubr.
Morgens 6 Ubr.
335 13""Par. 335,98Per [336,92 „Par. Quellwärme 7,8 ° R.
+ 6,70 n. + 9,6° n. + 8,0“ n. Plusswärme 8,99 R. Thaupunkt. —+ 4.1“ R. 4 5 5 ° n. + 5,3. nodenwürme 9,1 0 R. Dunstsättigung. 80 pct. 72 pCt 80 pCt. Ausdünstung0, 004 Eh Wetter trüb. regnig. regnig. Niederschlag0,8 12 ⁄Hh Wind . WNM WNW. WNW. Wärmewechsel + 9,12° Wolkenzug . . — WN W. KES + 6,0* — Tagesmittel: 336,01"Per... †+† 8,19 K. +† 5,0“ h. 77 pct. WNW
Luftdeuck.. Luftwärme..
Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den 28. September 1847.
WMechsel- Course.
Brief.
Amsterdam Kurz 142 ½ do. 2 Mt. 141 ⅔
Hamburg. 300 Mh. Kurz —
1 Lst. 3 Mt. 6 24 ½
300 Pr. 2 Me. — 2 Mt. 102½ — 2 mc. — 102 100 Thlr. 2 Mt. 28 8 : r „b 8 Tage 5 5 Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. 100 Thlre. 2 ub. 99* 995 Frankfurt a. M. südd. W. 100 Fl. 2 Mt. — 56 22 Petersburx 100 SRul. 3 Wochen — 108 ⅔
Inländische Fonels: I.ꝗandbr , Aommunat- faplere un Geld-Course.
Brief. Geld. Gem. zt. hrief. Geld.
92 ½ 9] 8 Kur- u. Nm. Pfdbr. 3
— 89 ½ Schlesische do. 3 ½ ’89 — do. Lt. B. gar. 40.3 — 91 ½ — Pr. Bk-Anth.-Sch — 92½ — —
1 01 ⅔ — Friedrichsd'or. — 91 5 And. Goldm. à5 th. 96 ¾¼
hNuslündische Fonds.
London
Paris .v29,, ... Wien in 20 Xr.
Augsburg
Breslaun
8
S —
St. Schuld-Sch. Seeh. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. herl. Stadt-Obl. Westpr. Pfandbr. Grossh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.
—
8ꝗ8
Disconto.
ö5=BSg
2
28;,
Poln. nene Pfabr. 4 94 ½ 4o. Part. 500 Fl. 4 80 ¼ 40. 40. 300 Fl. — 97 ½ — HIamb. Peuer-Cas. 3 ⅓ — 109 ½ 40.86ste Pe. Ael. — 8¹ʃ½
Hellànd. 2 ½ h 1nt. 2 —
Russ. Hamb. Cert. — — do. beiHope 3.4. S. — — do. do. 1. Anl. 94 — do. Stieglitz 2.4 A 91 do. v. Rothsch. Lst. — do0. Poln. Schatz0. 82 ⅔ 82 ½1 do. do. Cert. L. A. 5 943 — d0. do. L. B. 200 Fl. — — 16 ½¼ Pol. a. Pfdbr. n. C. 4 — 94 20. d0 8 Getraiue-Bericht. * Am heutigen Markt waren die Preise wie solgt Weizen 70 — 80 2 86 Mthl 1 5 . Roggen loco neuer 43 — 46 Rthlr. Hen e 28 4 pr. April Mai k. J. 46 ½ Rihlr. Br. esis⸗ irmairins Haser 48/52 pfd. 25 —27 3 “ W“ 8 - 48psd. pr. F röhjahr hen eehacerüs, de n inencss 88. n 8
Sardin. de. 36 Fr. —
Kurb. Pr. 0. 40 Th. — — V Neue Bad. do35 Fl. —
Auch hatte er sich eine Flinte und Munition ver-