1847 / 277 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

8

Bekanntmachungen.

1— kanntmachung. 8s 1796 zu Berlin geborene und Der am 3. August je Namen Gustav Adolph v. Gruben getaufte

9& Königl. Preußischen Majors in der Armee, modhin Heinrich v. Gruben, hat als Lieutenant beim 4 rasster⸗- G 2 einigen Dienstjahren nur, seinen Abschied genommen und ist im Jahre 1817, ohne verheirathet gewesen zu sein und ohne Vermögen binterlassen zu haben, ins Ausland gegangen. Seit dieser Zeit hat er keine Nachrichten von sich gegeben, soll jedoch den Frei⸗ heitskrieg in Griechenland gegen die Türkei mitgemacht und in einem Gefecht bei Nauplia geblieben sein, wel⸗ ches dadurch bestätigt wird, daß sein Name sich auf ei⸗ nem Monumente befindet, welches der Oberst⸗Lieutenant in Nauplia den in Griechenland gefallenen Philhellenen hal errichten lassen, und auf welchem die Namen der⸗ felben mit Bezeichnung der Schlacht, in der sie gefal⸗ len, vermerkt sind. Da jedoch sein Tod gerichtlich nicht hat konstatirt werden können, so wird auf den Antrag seiner nächsten Verwandten, als:

1) der Frau Rittmeister v. Lebbin, geborenen v. Gru⸗ ben, zu Deßau,

2) des Herzoglich Sachsen⸗Koburgschen Reisemarschalls und Hoftheater⸗Intendanten Eduard Theodor v. Gruben zu Gotha,

3) des Ober⸗Landesgerichts⸗Neferendarius Freiherrn v. Lentz zu Frankfurt a. O.,

der verschollene Gustav Adolph v. Gruben, eventualiter werden jedoch seine etwanigen unbekannten Erben hier⸗ durch öffentlich vorgeladen, sich in dem vor dem Kam⸗ mergerichts⸗Referendarius Meyen auf

den 1. Dezember d. J., Vormitt. 11 Uhr, hier auf dem Kammergerichte anberaumten Termine zu gestellen und sich zu legitimiren, widrigenfalls derselbe für todt erllärt und sein zurückgelassenes Vermögen sei⸗ nen nächsten gesetzlichen Erben, eventualiter dem Fis⸗ kus als herrenloses Gut zugesprochen werden soll.

Den Auswärtigen werden die Justiz⸗Kommissarien Simonion, Geoldschmidt und Valentin als Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 22. Februar 1847.

Instructions⸗Senat des Königl. Kammergerichts.

11“

[7422 Edictal⸗Citation.

In den Lehns⸗Akten des in der Niederlausitz im So⸗ rauer Kreise belegenen Mannlehn⸗Ritterguts Nieder⸗ Linderode, Cruxschen Antheils K., stehen ungelöscht:

1) 1200 Thlr. aus der Schuld⸗ und Pfandverschrei⸗ bung des Abraham Conrad von Raußendorff, qd. Sorau, den 19. Oktober 1694 und dem landes⸗ berrlichen Konsense vom 23. Oktober 1691 für den Hans Caspar von Knobelsdorff,

1000 Thlr. als Rest einer Forderung von 2400 Thlr. rückständiger Kaufgelder, aus dem zwischen der Auguste Charlotte Tugendreich, verehelichten Lieutenant von Schollenstern, geborenen von Ra⸗ benau, und der Charlotte Eleonore Henriette So⸗ phie, verehelichten Lieutenant von Steindel, gebo⸗ renen von Rabenau, als Verkäufern, und dem Premier⸗Lieutenant Traugott Clemens Moritz von Steindel, als Käufer, unter dem 9. März 1803 geschlossenen Kaufvertrage, zufolge der Cession der verehelichten Lieutenant v. Steindel vom 8. April 1807 und der lehnsherrlichen Confirmation vom 22. April 1807 für den Geheimen Rath, Kam⸗ merherrn und Appellations⸗Nath Carl Albrecht

v. Nimptsch.

Auf den Antrag des von Schoenermann, als gegen⸗ wärtigen Eigenthümers des Gutes Nieder⸗Linderode, Crurschen Antheils E., werden behufs der Löschung dieser angeblich getilgten Forderungen die Inhaber der über dieselben ausgestellten Dokumente, deren Erben, Cessionarien, oder die sonst in deren Rechte getreten sind, so wie alle diejenigen, welche an diese zu löschenden Posten und die darüber ausgestellten Instrumente als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗ Inhaber Ansprüche zu machen haben, zu dem auf

den 1 Dezember 1847, Vorm. 11 Uhr, vor dem Deputirten, Referendarius Harttung, in dem Instructionszimmer des unterzeichneten Ober⸗Landesge⸗ richts anberaumten Termine unter der Verwarnung vor⸗ geladen, daß die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen an die gedachten Forderungen, so wie auf das dafür verpfändete Grundstück, werden ausgeschlossen, ihnen des⸗ halb ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt und diese Intabulata werden gelöscht werden.

Frankfurt a. O., den 12. Juli 1847.

Erster Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts. B urch rd 8

1e

[654] Subhastations⸗Patent.

Die im Regierungsbezirke Danzig im Preuß. Star⸗ gardter Kreise und dessen Dorfe Zblewo sub No. 2. und sub No. 45. belegenen, den Johann Noetzelschen Eheleuten zugehörigen beiden Grundstücke, von denen das sub No. 45. circa 4 Hufen 13 Morgen 158 Qua⸗ dratruthen magdeburgisch Erbpachtsland und circa 6 Morgen 142 Quadratruthen freies Schankland, das sub No. 2. aber 1 Hufe 18 Morgen 68 ¾8 Quadratru⸗ then enthält, und wo mit dem ersteren die Ausübung der Schankgerechtigkeit verbunden ist, wogegen die dazu⸗

eschlagenen 6 Morgen 142 Quadratruthen Schank⸗ and noch nicht vollständig als dazu gehörig erwiesen sind, mit Wohn⸗ und Wirchschafts⸗Gebnden und einem Gaststalle, 1 in termino

. en 15. Januar 1848

Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle sub⸗ hastirt werden. Die Grundstücke sind inclusive der Schankgerechtigkeit auf 6085 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., un⸗ ter Berücksichtigung des Werths der Kruggerechtigkeit im Allgemeinen, aber auf 9135 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. in Betracht des Werths der Schankgerechtigkeit nach Maßgabe des Betriebes her chelch abgeschätzt.

Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Preuß. Stargard, den 10. Juni 1847. Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 8

[739] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 17. Juli 1847. Das hierselbst in der Bergstraße Nr. 3 belegene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Volumine 6.

Regiment in Pasewalk gestanden, hier⸗

Nr. 453. auf den Namen des Kaufmanns Carl Frie⸗ drich Naumann verzeichnete, jetzt zur erbschaftlichen Li⸗ quidationsmasse desselben gehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 8028 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., soll am 2. März 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxre und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden hierdurch unter der Verwarnung der Präklusion vorgeladen.

Nothwendiger 11“

Stadtgericht zu Berlin, den 17. Juli 1847.

Das hierselbst in der Blumenstraße Nr. 54 belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Königs⸗ stadt Volumine 37. Nr. 2337. auf den Namen des Kaufmanns Carl Friedrich Naumann verzeichnete, jetzt zur erbschaftlichen Liquidationsmasse desselben gehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 14,995 Thlr. 20 Sgr. 3 Pf., soll am 29. Februar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden hierdurch unter der Verwarnung der Präklusion vorgeladen.

[740]

[741] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juli 1847.

Das zur Konkursmasse des Ackerbürgers Carl Hein⸗ rich Eduard Sauerwald gehörige, in der Stallschreiber⸗ gasse Nr. 23 und 23 a belegene, im Hopothekenbuche von der Louisenstadt Vol. 7. Nr. 499. verzeichnete Grundstück, tarirt zu 35,618 Thlr. 10 Sgr., und das zu derselben Masse gehörige, am Louisenstädtischen Kirchhofe Nr. 2 belegene, in demselben Hypothekenbuche Vol. 7. Nr. 488. verzeichnete Grundstück, taxirt zu 11,687 Thlr. 7 Sgr., sollen am 24. Februar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subha⸗ stirt werden.

Die Taxen und Hypothekenscheine sind in der Regi⸗ stratur einzusehen.

[602] EdikltalLadung.

Auf Antrag der Angehörigen Johann Gottlieb Trenk⸗ ler's von Markersdorf, welcher vor länger als 22 Jah⸗ ren als Braubursche in die Fremde gegangen ist, seit mehr als 20 Jahren aber keine Nachricht von sich ge⸗ geben hat und dermalen ein verzinslich angelegtes Ver⸗ mögen von 439 Thlr. 5 Ngr. 9 Pf. besitzt, werden so⸗ wohl genannter Abwesender selbst, als auch alle dieje⸗ nigen, welche an dessen beregtes Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, hier⸗ mit geladen,

den 23. November 1847 zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Kanzleistelle und resp. gehörig bevormundet, legal oder durch hin⸗ längliche, von Ausländern mittelst gerichtlicher Vollmacht legitimirte, auch resp. zum Vergleiche gehörig instruirte Bevollmächtigte, dergleichen alle Auswärtige zu Annahme künftiger Zufertigungen bei 5 Thlr. Strafe unter hiesi⸗ ger Jurisdiction zu bestellen haben, zu erscheinen, zu⸗ vörderst mit dem Kontradiktor resp. den Antragstellern, welche ebenfalls zu erscheinen zugleich andurch bedeutet werden, die Güte zu pflegen, in deren Entstehung aber unter der Verwarnung, daß der Abwesende bei seitem Außenbleiben für todt erklärt und sein Vermögen den sich gemeldet und legitimirt habenden nächsten Erben oder anderen Anspruchsberechtigten verabfolgt, die Erben des Abwesenden aber, wie dessen Gläubiger und son⸗ stige Interessenten, im Falle des Außenbleibens für aus⸗ geschlossen, ihrer sämmtlichen Ansprüche, auch der lihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig werden erachtet wer⸗ den, für die Person und zur Sache selbst sich gehörig zu legitimiren und, was den Abwpesenden betrifft, nach erfolgtem Ausweis sein oberwähntes Vermögen in Em⸗ pfang zu nehmen, so viel jedoch alle übrigen darauf Anspruch machenden Personen anlangt, diese Ansprüche mit Beibringung des erforderlichen Beweises und Pro⸗ duction der darauf Bezug habenden Urkunden, binnen 6 Tagen vom Termine an gerechnet, anzuzeigen, darüber mit dem in der Person des Herrn Advokat Reichel in Zittau bestellten Kontradiktor resp. den Antragstellern, welche, wie der genannte Herr Kontradiktor, binnen an⸗ derweiter 6 Tage auf das sie betreffende Vorbringen der sich Anmeldenden, bei Strafe des Eingeständnisses und der Ueberführung, sich einzulassen und zu antworten, auch die produzirten Urkunden, unter der Verwarnung, daß dieselben außerdem für anerkannt werden erachtet wer⸗ den, anzuerkennen haben, binnen 6 Wochen allenthalben rechtlich zu verfahren, zu beschließen und sodann

den 13. Dezember 1 847 der Inrotulation der Akten, endlich aber

den 1. März 1848

der Publication eines Erkenntnisses, welches in Betreff der Außenbleibenden Mittags XII Uhr für publizirt er⸗ achtet werden wird, gewärtig zu sein.

Reibersdorf bei Zittau in der Sächs. Ober⸗Lausitz, den 10. Juni 1847.

Die standesherrl. Gräfl. von Einsiedelsche Justiz⸗

Kanzlei daselbst. Flohr, Kanzlei⸗Dir.

[924 b] Berlin-⸗Hamburger Eisenbahn.

Die Lieferung des ein⸗ ährigen Bedarfs an ro⸗ hem und raffinir⸗

tem Rüböl für die

Berlin⸗Hamburger Eisen⸗

bahn soll dem Mindest⸗

fordernden überlassen wer⸗ den und wird das Quan⸗

88 8.hI auf

20 Ctr. raff. Fůb5 8 8 1500 » rohes Rüböl ee. während die Qualität die beste sein muß. eerten auf ganze oder theilweise Lieferung obigen Quantums weiden versiegelt, unter Angabe des Preises franco eines unserer Bahnhöfe, bis zum 15. Oktober d. J. in unseren Verwaltungs⸗Büreaus in Berlin oder Ham⸗

ze i ger. 6&

burg erbeten. Die näheren Bedingungen sind dort gleich⸗ falls zu erfragen.

Berlin und Hamburg, den 20. September 1847.

Die Direction der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Magdeburg⸗Wittenbergesche

19212b. Eisenbahn.

Auf folgende Quit⸗ tungsbogen unserer Ge⸗ sellschaft ist die durch die Bekanntmachung vom 20. Juli c. ausgeschriebene

Ate Actienrate von 10 bis zum

nn festgesetzten Schluß⸗Ter⸗ mine, den 10ten d. Mts., nicht gezahlt worden:

Nr. 588. 668. 680. 681. 8;3.850. 982. 1320.1509.

1619. 1765. 1841. 2077. 2098. 2148. 2323. 2342. 2408. 2433. 2479. 2503. 2570. 2591. 2713. 2733. 2758. 2800. 2816. 2888. 2931. 2951. 3004. 3016. 3025. 4235. 4322. 4370. 4388. 4410. 4444. 4469. 4478. 4492. 4600.

9 41.

Wir fordern deshalb die betreffenden Herren Actio⸗ naire in Gemäßheit des §. 14. des am 31. Januar c. Allerhöchst bestätigten Statuts hiermit anderweit auf,

die ausgeschriebenen vierten zehn Prozent nebst der

Conventionalstrafe von 2 Thlr. für jede

Actie

.. 22 2*⁴% + 4

spätestens bis zum 22. Oktbr. c.

entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse Schiffer⸗

straße Nr. 1/2 oder bei Herrn S. Herz in Ber⸗

lin Dorotheenstraße Nr. 1 während der Vor⸗

mittagsstunden von 9—12 Uhr einzuzahlen, widrigenfalls die bereits geleisteten drei Ratenzahlungen als verfallen, die durch die früheren Zahlungen und die ursprünglichen Zeichnungen den Actionairen gegebenen Anrechte auf den Empfang von Actien für erloschen er⸗ klärt und die ertheilten Quittungsbogen werden annul⸗ lirt werden.

Magdeburg, den 15. September 1847.

Direktorium der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗ Gesellschaft. gez. Francke, Vorsitzender.

Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn.

Da die am 22sten d. M. zu Mastricht eröffneten Submissionen Behufs Uebernahme der Bahnbauten auf Niederländischem Gebiete unsere Genehmigung nicht erhalten haben, so bestimmen wir hiermit neuen Termin zur Einreichung von Submissionen auf Montag den 18. Oktober c., Nachmittags bis 6 Uhr, in den Büreaus der Gesellschaft zu Aachen und Mastricht.

Die Eröffnung derselben geschieht am 19. Oktober, Vormittags 11 ÜUhr, im Büreau zu Mastricht in Ge⸗ genwart der erscheinenden Submissionaire.

Die theilweise modifizirten Bedingungen sind nebst den Längenprofilen und Berechnungen vom 3. Oktober an in den vorangegebenen Büreaus einzusehen.

Aachen, 27. September 1847.

Die Direction der Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

[735] Bekanntmachung.

ärkische Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf die in unserem Gesell⸗

schafts⸗Statute §§. 11

bis 15. enthaltenen Be⸗

stimmungen fordern wir die Actionaie hierdurch 9 Mauf, die siebente Ra⸗ 5b . Ptenzahlung von Zehn SAAeAIemmhesee Prozent auf die resp. Actien bis zum 15. Ok⸗ tober c. nach Wahl der Actionaire bei folgenden Bank⸗ häusern, welche die Zahlungen vom 15. August c. ab in den Vormittagsstunden in Empfang nehmen werden, zu leisten: in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler, Elberfeld von der Heydt Kersten & Söhne, Joh. Wichelhaus Pet. Sohn und

Barmen⸗ Herren Gebrüder Fischer.

Es sind bei dieser Einzahlung die über die früheren Einzahlungen von sechzig Prozent sprechenden Quittungs⸗ bogen mit einem doppelten Verzeichnisse, auf welchem außer den Nummern der Quittungsbogen auch der ge⸗ sammte Betrag der mit denselben eingehenden Zahlun⸗

en zu vermerken ist, bei einem der vorbenannten Bank⸗

Fäuser einzureichen. Eines von diesen Verzeichnissen wird, mit der Empfangsbescheinigung des Bankhauses versehen, als Interims⸗Quittung dem Actionair sofort zurückgegeben. Die Rückgabe der Quittungsbogen selbst erfolgt, nachdem auf jedem derselben über die neue Ein⸗ zahlung quittirt sein wird, gegen Retradition der In⸗ terims⸗Quittung.

Die auf die bisher gezahlten 60 Prozent fallenden Zinsen seit dem letzten Einzahlungstage, 1. Juli c., werden gemäß §. 18. des Statuts zu vier Prozent mit einundzwanzig Silbergroschen bei jedem Quit⸗ tungsbogen in Aufrechnung gebracht. Die Verzinsung der gegenwäͤrtigen Einzahlung beginnt vom 15. Okto⸗

er c. ab.

Elberfeld, den 30. Juli 1347.

Die Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ ¹*GgFlshah. oM

A4⸗;

bei Herrn

- 0 2.ö 2 8 Literarische Anzeigen. In unserem Verlage ist vollständig erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig, in Berlin bei E. H

Schroeder, Unter den Linden Nr. 23:

Histoire des Girondins [9111 par

A. de Lamartince 8

8 vols. In-8. Papier vélin. 8 Thlr.

.“ In deutscher Uebersetzung: Geschichte der Girondisten. Aus dem Französischen.

1. bis 5. Bd. 8. Velinp. Preis des Bandes 1 Thlr. Leipzig, im Oktober 1817. , Brockhaus L Avenarius.

Verkauf eines Rittergutes am Rhein.

8

Theilungs halber wird Freitag den 5. November und nöthigenfalls Samstag den 6. und Montag den 8. No⸗ vember c. das den Erben Mertens⸗Schaaffhausen zuge⸗ hörige, in einer der schönsten Gegenden des Nieverrheins in der Nähe der Universitätsstadt Bonn und des Sie⸗ bengebirges, unmittelbar am Rhein auf dessen linken Seite gelegene landtagsfähige Rittergut: Plitters⸗ dorfer Aue, bestehend aus einem herrschaftlichen Landhause nebst Park und zwei Pachthöfen (Auerhof und Marienhof) mit circa 700 Morgen Ackerländereien, Wiesen u. s. w. von dem unterzeichneten Nota: meist⸗ bietend in folgender Weise verkauft.

Am 5. November wird das Nittergut im Ganzen ausgesetzt und, wenn die gerichtliche Tare von 118,800 Thlr. erreicht wird, definitiv zugeschlagen.

Wird die Taxe beim Verkauf im Ganzen nicht er⸗ reicht, so wird das Gut am 6. resp. am 8. November in zwei Kompleren (Auerhof und Marienhof) und der Rest in Parzellen verkauft. Derjenige Verkauf (im Ganzen aber in zwei Komplexen und Parzellen, welcher alsdann den höchsten Verkaufspreis aufbringt, erhält den definitiven Zuschlag, weshalb der Letztbietende aufs Ganze bis zur Ermittelung des höchsten Verkauspreises durch den Notar an sein Gebot gebunden bleibt.

Der erste Kompler (Auerhof) enthält mit Einschluß des herrschaftlichen Hauses und Parks, der Gemüsegär⸗ ten, Pächterwohnung und Oekonomie-Gebäude an Acker⸗ ländereien, Wiesen u. s. w. 341 Morgen, mit einem Katastral⸗Reinertrag von 1006 Thlr. und ist taxirt zu 63,705 Thlr. Der zweite Kompler (Marienhof) enthält nebst Pächterwohnung und Oekonomie⸗Gebäuden 72 Morgen Ackerländereien und Baumgarten, mit einem Katastral⸗Reinertrag von 266 Thlr. und ist taxirt zu 15,405 Thlr. Von den Parzellen eignen sich einige durch ihre schöne Lage am Rhein vorzüglich zu Bau⸗

ellen.

s Der Besitz⸗Antritt erfolgt am 11. November c. mit Ausnahme von circa 150 im ersten Komplex enthalte⸗ nen Morgen Ackerländereien und Wiesen, welche mit der Pächterwohnung des Auerhofs noch bis zum 22. Fe⸗ bruar 1848 im Ganzen verpachtet sind.

Die Kaufschillinge werden in fünf Terminen abgelra⸗ gen, von welchen der erste sechs Wochen nach dem Zu⸗ schlag zu erlegen ist.

Eine lithographirte Karte des ganzen Gutes, das de⸗ taillirte Verzeichniß der einzelnen Bestandtheile und die Verkaufsbedingungen sind bei dem unterzeichneten No⸗ tar zu erhalten.

Der Werth dieser Besitzung kann noch erhöht werden durch den Ankauf folgender am 9. und 10. November zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe kommenden, demselben Erben Mertens⸗Schaaffhausen zugehörigen, auf der rechten Seite des Rheines dem Rittergute ge⸗ genüber gelegenen Immobilien: 3

1) der Höhe des Petersberges, einer der am Rhein liegenden Spitzen des Siebengebirges, bestehend in einer Kirche nebst Mobiliar, Haus und Oekonomie⸗ Febäuden, Brunnen, circa 8 Morgen Ackerland ind 25 Morgen Waldung mit schönen Anlagen und den herrlichsten Fernsichten ins Gebirg⸗ und ns Rheinthal auf⸗ und abwärts (gerichtliche Taxe

4183 Thlr.);

) des neben dem Petersberge zu Oberdollendorf lie⸗

genden Weingutes Sülze, bestehend aus Wohn⸗

üund Oekonomiegebäuden, 16 unmittelbar zusam⸗ menhängenden Morgen Weinberg, ungefähr 21 Morgen Garten, Baumgarten und Ackerland und 160 Morgen Waldung.

Die alle genannten Immobilien betreffende Expertise, das Heft der Bedingungen und die detaillirten Veräu⸗ ßerungspläne nebst Karten liegen in der Amtsstube des unterzeichneten Notars zur Einsicht offen.

[923 L]

Bonn, am 9. September 1847. 1

Der Königliche Notar Carl-Eilender.

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No. 277. Berlin,

3

Amtlicher Theil. Aufenthalt Sr. Majestät

8 3 ägli ü den nland. Berlin. Nachträgliches über I. Königs in Münster. Verordnungen des General⸗Post⸗Amts.

s n. Königreich Bavern. Hofnachrichten. DPents he Be.sssge Adresse. Schreiben aus

(Die Präsidenten der Kammern.) Großherzogthum Baden. Einweihung einer Kirche in Kehl. Kurfürstenthum Hessen. Die Stände⸗Versammlung. Großherzogthum Hessen.

Abgeordneten⸗Wahlen. 8 8 8

Frankreich. Paris. Hofnachrichten. Kavallerie⸗Lager. Erklä⸗ rung des Kriegs⸗Ministers. Anleihe⸗Beschluß der Rouen⸗Havre⸗Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft. Vorbereitungen zur Anleihe. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Weitere Frorohation. des Parlaments. Sir John Davis. Erhöhung des Zinsfußes bei der Bank. Nachrichten über Abd el Kader. Nachrichten aus Montevideo.

Niederlande. Aus dem Haag. Ankunft des Prinzen und der Prin⸗ zessin Friedrich der Niederlande. Ernennungen.

Belgien. Brüssel. Hofnachricht. Maßregel der General⸗Sozietät. Luftschifffahrt. .

Schweiz. Kanton Bern. Angebliche Waffensendungen aus Frank⸗ reich. Kanton Freiburg. Mißlungener Befreiungsversuch. Zu⸗ rückberufung Beurlaubter nach Neapel.

Italien. Rom. Die beabsichtigte Encyclica. Die Anleihegerüchte.

Streit zwischen zwei Redacteuren. Französische Kardinäle. Ver⸗

mischtes. Bologna. Die von Florenz geschenkte Fahne. Nach⸗ richten aus Modena. Lucca. Stimmung des Volkes. Neapel. Die Insurrection in Calabrien. Baron David Winspeare †.

Spanien. Madrid. Briefe Espartero's an die Königin und den Mi⸗ nister des Innern. Finanz⸗Maßregeln. Vermischtes.

Griechenland. Athen. Kolettis' feierliche Bestattung. Grivas. Die Kammer.

Türkei. Konstantinopel. Festlichkeiten. Quarantaine⸗Maßregeln.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Die Mexikaner zwei⸗ mal geschlagen. General Scott vor Mexiko. General Taylor auf die Defensive beschränkt. Bankerott in New⸗York.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Matinée musicale im Saale des Herrn Th. Stöcker. Pompeji, Hercu⸗ lanum und Stabige. Die Germanisten⸗Versammlung in Lübeck. Basel. Versammlung der Philologen und Schulmänner.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Geheimen Finanzrath Friedrich Albrecht Immanuel Mellin zum Geheimen Ober⸗Finanzrath, und den bis⸗ herigen Ober⸗Regierungsrath Otto Wilhelm Moritz von Koenen zu Breslau zum Geheimen Finanzrathe und vortragenden Rathe beim Finanz⸗Ministerium zu ernennen; so wie

Dem Oekonomie⸗Kommissarius Herzberg zu Stendal den Amts⸗ Charakter „Oekonomie-Kommissions⸗-Rath“, zu verleihen.

Die Ernennung des Ober⸗Landesgerichts⸗Assessors Gericke zu Halberstadt zum Justiz⸗Kommissarius zu Osterwieck und zum Notarius

im Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Halberstadt ist auf den Antrag des Gericke zurückgenommen.

Bei der heute angefangenen Ziehung der Zten Klasse 9öster

Königl. Klassen⸗Lotterie fiel 1 Gewinn von 1000 Rthlr. auf Nr.

73,815; 3 Gewinne zu 400 Rthlr. sielen auf Nr. 4332. 72,545 und 79,042; 4 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 22,497. 23,216. 36,317

unnd 38,721; und 8 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 12,291. 20,404. 35,470. 40,135. 52,948. 58,622. 63,081 und 73,428.

Berlin, den 5. Oktober 1847. Königl. General⸗Lotterie⸗Direction.

Bekanntmachung. I1“ Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und St. Petersburg. Die beiden großen eisernen Post⸗Dampfschiffe „Preußischer Ad⸗

ler“ und „Wladimir“ unterhalten in diesem Jahre eine regelmäßige

6ten

Mittwoch den

wöchentliche Verbindung zwischen Stettin, resp. Swinemünde und Kronstadt (St. Petersburg). Die Abfertigung erfolgt: . aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, nach Ankunft ddes ersten Eisenbahnzuges von Berlin, und aus Kronstadt jeden Sonna bend Abends. Die Ankunft findet bei günstiger Witterung sowohl in Kronstadt als in Stettin Dienstag Abends statt. Die Ordnung, in welcher die beiden Dampfschiffe ihre Fahrten verrichten, ist folgende: aus Stettin, resp. Swinemünde: der ,Preußische Adler“ den 15. und 29. Mai, den 12. und 26. Juni, dden 10. und 24. Juli, den 7. und 2P1. August, den 4. und 18. September, den 2. und 16. Oktober neuen Styls; dden 22. Mai, den 5. und 19. Juni, den 3., 17. und 31. Juli, den 14. und 28. August, den 11. und 25. September, den 9. und 23. Oktober n. Styls;

der „Wladimir“

v“ aus dden 15. und 29. Mai, den 12. und G 26. Junt,

den 10. und 24. Juli, den 7. und

eee den 4. und 18. September, den 2. und 16. Oktober neuen Styls;

"den 22. Mai, den 5. und 19. Juni, hden 3., 17. und 31. Juli, den 14. . und 28. August, den 11. und 25. September, den 9. und 23. Ok⸗ tober neuen Styls. Das Passagegeld für die ganze Tour von Stettin oder Swine⸗

Oktober

münde bis St. Petersburg beträgt: für den ersten Platz.... 62 Rthlr. 8 für den zweiten Platz. 40 » für den dritten Platz... 23 ½ „, preuß. 1I11“ In diesen Beträgen ist die Beköstigung mit Ausschluß des Weins einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., ein Wagen mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5 Rthlr. Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert. Berlin, den 5. Mai 1847. General⸗Post⸗Amt. Angekommen: Der Königlich hannoversche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf zu In⸗ und Knyphausen, von Hannover.

Vichtamtlicher Theil. Inland.

Berlin, 5. Okt. In Nr. 274 unseres Blattes haben wir die Erwiederung Sr. Majestät des Königs auf den Allerhöchstdenselben von dem Ober⸗Bürgermeister in Münster ausgebrachten Toast nach einer Korrespondenz aus Westfalen wiedergegeben; seitdem sind wir in Besitz einer getreuen Aufzeichnung der von Sr. Majestät gespro⸗ chenen Worte gelangt, die wir unseren Lesern in Nachstehendem mit⸗ zutheilen uns beeilen. .

Se. Majestät waren zu einer Liedertafel eingeladen; nachdem

mehrere Gesänge trefflich ausgeführt waren und der Ober⸗Bürger⸗

meister die Gesundheit des Königs ausgebracht hatte, erwiederten Se. Majestät mit Bezug auf die Liedertafel und ihre Gesänge:

„Wer deutschen Wein vor sich hat, der schenke ein! Rein, fest und wahr, das giebt eine gute Harmonie! Das haben wir so eben vernommen! Rein, fest und wahr hab' Ich Münster vor dreißig Jahren gefunden, als Ich es zuerst besuchte, und im⸗ mer seitdem. So hat sich die Stadt bewährt, als Zwietracht ge⸗ säet ward, so war das Wort seiner Abgeordneten auf dem großen Landtage zu Berlin, so begegnen Mir die freundlichen Antlitze sei⸗ ner Söhne und Töchter auf den Gassen, wenn Ich komme und gehe, so sind eben die Töne erklungen, mit denen die gastfreie Stadt heute unsere Herzen erfreut. Dafür aber, daß dem also ist, spreche Ich hier aus der Tiefe des Herzens Meinen Dank, Meine Anerkennung aus und fordere Sie auf, Meine Herren, trinken Sie mit Mir auf das Wohl der lieben, treuen, gastfreien Stadt.“

Berlin, 5. Okt. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Portofreiheits⸗ Bewilligung für Korrespondenz in allgemeinen Angelegenheiten der Muster⸗Anstalt für Seidenbau bei Koblenz; desgleichen betreffend die Mittheilung eines neu entworfenen und vervollständigten Porto⸗Tarifs zur Erhebung des Königlichen niederländischen Porto; desgleichen be⸗ treffend die Portofreiheit der von den Kämmerei⸗ und Gemeinde⸗Kas⸗ sen der Oberlausitz an das Steuer⸗Amt in Görlitz einzusendenden Beiträge zur Unterhaltung der schlesischen Irren⸗ und Taubstummen⸗ Anstalten; desgleichen betreffend die Abschließung besonderer Abkom⸗ men bei künftiger Verdingung der Hergabe ꝛc. von Posthalterei⸗Wagen zum Gebrauche als Hauptwagen. 8

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (Nürnb. Korr.) Ihre Königl. Hoheit die Kronprinzessin ist am 30. September, von Ihrer Majestät der Königin und den dort anwesenden Höchsten Herrschaften beglei⸗ tet, nach Würzburg abgereist.

Se. Königl. Hoheit der Erbprinz ist am 29. September in der Königl. Residenz zu Würzburg eingetroffen.

Gleich zu Anfang der vorbereitenden Sitzungen der Abgeordne⸗ ten⸗Kammer haben sich Stimmen dafür erhoben, an Se. Majestät den König, wenn auch der Landtag mit einer Thronrede nicht eröff-⸗ net worden, eine Adresse abgehen zu lassen. In der gestrigen Sitzung namentlich wurde das Recht der Kammer, jedesmal, auch ohne vorhergegangene Thronrede, eine Adresse zu votiren, als eir unbestreitbares in Anspruch genommen, um so mehr, da eine Adresse gerade die einzige Gelegenheit sei, die Wünsche und offenen Gesin⸗ nungen der Kammern dem Throne darzulegen. Einer der thätigsten Kämpfer für diese Ansicht, der Abgeordnete Kolb von Straubing, hob besonders hervor, wie gerade durch die Adresse die Kammer der Ab⸗ geordneten ihre Ansichten, Wünsche und Beschwerden ganz ohne Mitwirkung der Reichsräthe aussprechen könne. Die Kammer einigte sich endlich dahin, daß eine aus den Abgeordneten von Closen, Heinz, Willich, von Lerchenfeld, Dekan Vogel, Dekan Bauer und Kirchgeß⸗ ner bestehende Kommission ernannt wurde, welche die Frage, ob eine Adresse, zu erlassen sei, zu prüfen und im Falle der Bejahung so⸗ gleich den Adreß⸗Entwurf zu fertigen habe.

München, 29. Sept. Die Königliche Wahl der Kam⸗ mer⸗Präsidenten (aus den vorgeschlagenen Kandidaten) erscheint den Meisten als ein sehr günstiges Vorzeichen für die ständische Thätig⸗ keit; der erste Präsident der Abgeordneten⸗Kammer, Freiherr von Rotenhan, hat in gleicher Stellung schon auf dem vorigen Land⸗ tag jene seltenen Eigenschaften einer zugleich mit energischer That⸗ kraft verbundenen weisen Umsicht und Mäßigung bekundet, welche als unerläßliche Vorbedingungen einer gesegneten Wirksamkeit auf sol⸗ chem Platze betrachtet werden müssen; der zweite Präsident dieser Kammer, der nach der Geschäftsordnung mit dem wichtigen und ein⸗- flußreichen Amte des einleitenden Votums betraut ist, Graf von Hegnenberg⸗Dux, zählt gleichfalls zu jenen Männern, welche einen vernunftgemäßen Fortschritt zum Besseren auf dem Wege beson⸗ nener Würdigung der bestehenden Verhältnisse und der gewissenhaf⸗ ten Achtung vorhandener Rechte zu erstreben suchen. Fürst Ludwig von Oettingen⸗Wallerstein, an der Seite des Fürsten von

Matinée musicale im Saale des Herrn Th. Stöcker. . (Den 3. Oktober.) 1 Der Quartett⸗Verein des Herrn A. Birnbach, dessen Bestre⸗

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bungen sich bereits im vorigen Jahre stets der Theilnahme einer freundlichst

geladenen, aus gebildeten Musikern und Kunstfreunden bestehenden Zuhörer⸗

schaft, so wie der allgemeinen Anerkennung der Kritik, zu erfreuen hatten, setzt seine musikalischen Matinsen auch in diesem Winter mit gleicher Un⸗ eigennützigkeit fort. Seiner löblichen Tendenz zufolge, wird er, wie bisher,

nicht nur ältere Meisterwerke, sondern auch wieder neuere und neueste Com⸗ positionen aus dem Gebiete der Kammermusik zur Ausführung bringen.

Die erste diesjährige Matinée fand am verflossenen Sonntag statt. Zum

Vortrag kamen:

1) Streich⸗Quartett von Haydn (D-dur) op. 76. 2) Trio für Pianoforte, Violine und Violoncell von Mozart (E-dur) 0p. 15, und 3) Streich⸗Quintett (mit Contra⸗Baß) von Onslow (Es-dur) op. 57. Die ausführenden Künstler sind übrigens dieselben geblieben, welche Nur als Pianist trat diesmal, statt des im vorigen Jahre betheiligten Herrn Gährich jun., der gleichzeitig als Bratschist beim Streich⸗Quartett fungirende Herr Schulz auf. Daß der Letztere indeß den Erstgenannten in der angedeuteten Eigenschaft zu ersetzen vermöge, bezweifeln wir. Herr Schulz ist ein tüchtiger Musiker und füllt seine mehr untergeordnete Stellung als Bratschist genügend aus. Als Pia⸗ nist scheint ihm jedoch schon hinreichend technisches Geschick zu man⸗ geln, wenigstens um neuere Klavier⸗Aufgaben in vollendeter Weise be⸗ wältigen zu können, vor Allem aber sind es Geschmack und Geist, die ihm abgehen. Demnach wurde das oben bezeichnete, wenig technische Schwierigkeiten bietende Trio von Mozart seinerseits zwar mit ziemlicher Fertigkeit, korrekt und sicher vorgetragen, doch die innere, gei⸗ stige Belebung vermißten wir im Vortrage gänzlich, so daß das einfache und anspruchslose, dennoch gemüthstiefe und lebensvolle Meisterwerk nicht zu voller Geltung gelangen konnte, obgleich die Exekutanten der Streich⸗ Instrumente (Birnbach, Espenhahn) ihrerseits den künstlerischen An⸗

forderungen genügten und die Ausführung auch übrigens hinsichtlich ge⸗ schickten Zusammenspiels und feiner Schattirung befriedigte.

Unbedingtes Lob verdient dagegen die Ausführung des Haydnschen Streich⸗Quartetts aus D-dur, womit die Matinée eröffnet wurde. Die belebende Frische, der natürliche Humor, welche aus dem Werke selbst ent⸗ gegentreten, charakterisirten auch den Vortrag der vier Spieler. Namentlich zeichnet sich der erste Violinist, Herr Birnbach, durch eine eben so kräftige und kecke, als graziöse Bogenführung rühmlichst aus, in Folge deren er zur charakteristischen Auffassung Havdnscher Quartette vorzugsweise geeignet er⸗ scheint. Nächst ihm beansprucht der Cellist, Herr Espenhahn, der Ruhe und Sicherheit wegen, womit er in echt künstlerischer Weise sein Instrument beherrscht und das Ganze fördert, volle Anerkennung, wie denn auch die übrigen Betheiligten, der zweite Violinist und der Bratschist (die Herren Es⸗ penhahn und Schulz), an ihrem Platze Verdienstliches leisten und zur Abrundung eines schönen Ensembles das Ihrige beitragen. So gewährte denn auch das Streich⸗Quintett von Onslow, von den genannten vier Spielern, unter Mitwirkung des Herrn Teetz (Contra⸗Baß) glanzvoll und kunstreich zum Schluß der Matinée ausgeführt, allen Anwesenden reichhal⸗ tigen Genuß, wiewohl die Composition selbst des Manierirten, Gesuchten und Gemachten in Menge enthält und weniger durch Erfindung und Schön⸗ heit der Themen, als vielmehr durch die geschickte und interessante Behand⸗ lung derselben Antheil erweckt. b u“ 2

Pompeji, Hereculanum und Stabige.

Die Fortsetzung des großen Prachtwerkes „Pompeji, Herculanum und Stabiae“, des Professor Zahn, von dem die erste und zweite Folge in 20 Heften bei G. Reimer erschienen ist, wird nächstens bei Dietrich Reimer erscheinen. Diese dritte Folge, ebenfalls in 10 Heften, wird vor⸗ zugsweise die schönsten in den letzten 25 Jahren entdeckten Wandgemälde enthalten, welche Prof. Zahn, der ein ahrche Bewohner von Pompeji, an Ort und Stelle über die Originale dur gezeichnet und in Farben nachge⸗ bildet hat. In den ersten Heften werden außer einigen reichen farbigen Wänden mit ihren schönen geschmackvollen Ornamenten viele der neuesten Gemälde, meistens in der Giöße der Originale, in ihrer ganzen Farben⸗

pracht erscheinen. Unter diesen zuerst erscheinenden Gemälden sind beson⸗ ders zu nennen:

Die Bestrafung der Dirce aus Pompeji. Centaur Nessus, Dejanira und Herkules aus Pompeji. Die schöne Galatea auf einem Triton von Nereiden und Amorinen umgeben, aus Pompeji. Diese Galatea ist vielleicht das 1 schönste Wandgemälde, welches uns bis jetzt das Alterthum überliefert hat. Herkules, Auge und Telephus, eines der bedeutendsten Gemälde aus Herculanum. Eine Leda aus Stabiac. Eine Dido aus Stabiae. Eine Diana aus Stabige. Eine schwebende Gruppe, Faun und Bacchantin aus Sta⸗ bige. Eine Hore des Herbstes aus Pompeji. Meleager und Atlante aus Pompeji. Thronender Jupiter von einer Viktoria gekrönt, aus Pom⸗ peji, ist auch zu den schönsten Gemälden des Alterthums zu zählen. Thetis, die den Achilles in den Styr taucht, aus Pompeji. Achilles wird vom llysses unter den Töchtern des Svkomedes entdeckt, ebenfalls eines der vollkommensten antiken Gemälde. Apoll und Cyparissus. Apoll und Daphne. Apoll und Klytie. Mehrere Theater⸗Scenen; alle inedirt, welche über die Theater der Alten manchen Aufschluß geben. Amazonen- schlacht aus Pompeji. Die olympischen Zwölfgötter aus Pompeji. Mehrere historische Landschaften, welche in architektonischer Hinsicht wegen der darauf abgebildeten bemalten Tempel und anderer Gebäude von großem Interesse sind. Achilles und Briseis aus Pompeji. Das Opfer der Iphigenia aus Pompeji. Die Geburt des Kastor, Pollur und der Helena aus Pompeji. Vier Centaurengruppen mit Amorinen aus Pompeji. Von plastischen bemalten Gegenständen, welche Prof. Zahn gleich nach der Ausgrabung in den Farben noch deutlich erkennen und farbig nachbilden konnte, werden, nebst mehreren anderen bemalten Statuen, auch die bemalte Sphinx in Marmor, welche 1831 in Pompeji ausgegraben, und ein be⸗ malter Apoll in Marmor, 1837 in Pompeji ausgegraben, farbig gegeben werden, welche über das Bemalen der Statuen bei den Griechen und Rö⸗ mern einen richtigen Begriff geben.

Unter eer aectenenäche welc. ebenfalls in den ersten Heften erscheinen werden, zeichnen sich besonders aus: 8 neuesten reichsten Häuser mit ihren oberen Ennse. en

Pompeji, hier mit ihren vollständigen Grundrissen, Dur Ansichten gegeb